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Denkmal Denkmalpflege in Baden-Württemberg Baden-Württemberg WIRTSCHAFTSMINISTERIUM

Denkmalpflege

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Broschüre zur Denkmalpflege in Baden-Württemberg

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erfassen erforschen

DenkmalDenkmalpflegein Baden-Württembergvermitteln pflegen

Baden-WürttembergWIRTSCHAFTSMINISTERIUM

LAD Brosch.Umschlag 45_gu_Kor 22.03.2007 15:24 Uhr Seite 1

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DenkmalDenkmalpflegein Baden-Württemberg

Aufgaben, Arbeitsweise und Möglichkeiten der Denkmalpflege heute

Baden-WürttembergWIRTSCHAFTSMINISTERIUM

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Impressum

HerausgeberWirtschaftsministerium Baden-Württemberg Theodor-Heuss-Straße 4 70174 Stuttgartwww.wm.baden-wuerttemberg.de

TexteLandesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium StuttgartReferate Denkmalpflege in den RegierungspräsidienStuttgart, Tübingen, Karlsruhe, FreiburgWirtschaftsministerium Baden-Württemberg, Referat Denkmalpflege, Bauberufsrecht

RedaktionVerlagsbüro Wais & Partner, Stuttgart, André Wais, Dr. Rainer RediesWirtschaftsministerium Baden-Württemberg, Referat Denkmalpflege, Bauberufsrecht

UmschlagbilderOben: Modern und alt vereint auf dem Münsterplatz in Ulm. Vorne das 1994 fertiggestellte Stadthaus vonRichard Meier.Mitte: Restaurierung einer Riemenzunge aus pressver-ziertem Silberblech.Unten: Römische Latrinenanlage in Rottenburg.

GestaltungCornelia Frank Design, Kirchheim u. Teck

Reproduktionen, Druckgulde druck GmbH, Tübingen

© Copyright 2007 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg und Landesamt für Denkmalpflege imRegierungspräsidium Stuttgart.Alle Rechte vorbehalten

Bezug überWirtschaftsministerium Baden-Württemberg, PressestelleTheodor-Heuss-Straße 4, 70174 StuttgartTelefax: 0711-123 [email protected]

Landesamt für Denkmalpflege im RegierungspräsidiumStuttgart, ÖffentlichkeitsarbeitBerliner Straße 12, 73728 Esslingen am NeckarTelefax: [email protected]

VerteilerhinweisDiese Informationsschrift wird von der Landesregierung Baden-Württemberg im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Verpflichtungzur Unterrichtung der Öffentlichkeit herausgegeben. Sie darf währendeines Wahlkampfes weder von den Parteien noch von deren Kandida-ten und Kandidatinnen oder Hilfskräften zum Zwecke der Wahlwerbungverwendet werden. Dies gilt für alle Wahlen.Missbräuchlich sind insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltun-gen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen,Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oderWerbemittel.Untersagt ist auch die Weitergabe an Dritte zur Verwendung bei derWahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehendenWahl darf die vorliegende Druckschrift nicht so verwendet werden,dass dies als Parteinahme des Herausgebers bzw. der Herausgeberinzugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.Diese Beschränkungen gelten unabhängig davon, auf welchem Wegeund in welcher Anzahl diese Informationsschrift verbreitet wurde.Erlaubt ist es jedoch den Parteien, diese Informationsschrift zurUnterrichtung ihrer Mitglieder zu verwenden.

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Vorwort Wirtschaftsminister des Landes Baden-Württemberg

Ernst Pfister, MdL

Denkmalpflege in Baden-WürttembergEntwicklung, Aufgaben, Ziele

Was ist ein Kulturdenkmal?Inventarisation – erforschen, um zu erhalten

Substanz erhalten – Erscheinungsbild bewahrenDie Bau- und Kunstdenkmalpflege

Stadt und Kulturlandschaft als Denkmal – Weikersheim Instandsetzung eines Atelierhauses in GerlingenKomplexe Baugeschichte und kostbare Ausstattung:

Stadtapotheke ÜberlingenBauforschung und Bestandsdokumentation:

Sanierung des Weberzunfthauses in Wangen Konservieren und Restaurieren am Freiburger MünsterErhaltung durch Umnutzung:

Denkmale der Wirtschafts- und Technikgeschichte

Das Archiv im BodenDie Archäologische Denkmalpflege

Alltag vor Jahrzehntausenden – Archäologie der Alt- und Mittelsteinzeit

Fundstätten in Seen und Mooren – Unterwasserarchäologie in der Ufersiedlung Hornstaad

Ein Dorf entstand, blühte und verging – Die merowingerzeitliche Siedlung Lauchheim

Geschichte unterm Asphalt – Stadtarchäologie am Beispiel von Ulm

Die Struktur der Denkmalpflege in Baden-WürttembergGesetzliche Grundlagen und Organisation

Finanzielle Hilfen für Eigentümer und Besitzer

Anhang„Hilfe - das Haus ist ein Denkmal!“ Wer hilft wie?DenkmalschutzgesetzAdressen und LinksPublikationen der Landesdenkmalpflege

SeiteInhalt

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Vorwort

Baden-Württembergbesitzt eine überaus reiche Kulturlandschaftmit mehr als 90.000Bau- und Kunstdenk-malen und über 60.000

archäologischen Denkmalen. Diese in ihrerEinzigartigkeit und historischen Aussagekraft fürheutige und kommende Generationen zu erhal-ten, sehe ich als eine hochrangige landespolitischeAufgabe und Verpflichtung an. Einige unsererDenkmale sind sogar so bedeutend, dass sie vonder UNESCO in die Liste des Weltkulturerbesaufgenommen und damit zum schützenswertenErbe der ganzen Menschheit erklärt wurden: dasKloster Maulbronn, die Insel Reichenau und derObergermanisch-rätische Limes – andere werdenvielleicht noch folgen. Kulturdenkmale prägen die unverwechselbarenBilder unserer Städte und Landschaften. Sie sindvon erheblicher Bedeutung für die Identifikationder Menschen mit ihrer näheren und weiterenUmgebung. Die materiellen Zeugen der Vergan-genheit sprechen eine andere, direktere Spracheals das Wort und das Bild. Über ihre Unmittelbar-keit, ihre „Begreifbarkeit“ im wahrsten Sinne desWortes ermöglichen sie uns einen ganz beson-deren Zugang zu unserer Geschichte, zu unserenkulturellen Wurzeln und Traditionen. In vielenFällen, besonders gilt dies für die Vor- und Früh-geschichte, sind sie sogar die einzigen Quellengeschichtlicher Erkenntnis. Es geht bei der Denkmalpflege jedoch nichtallein um das Bewahren und Erforschen. Auchder wirtschaftliche Nutzen von Maßnahmen derSanierung und Vitalisierung von Baudenkmalenist erheblich. Denkmalförderung kommt fast aus-schließlich dem Mittelstand, dem lokalenGewerbe, dem Handwerk und den Freiberuflernzugute. Sie schafft und sichert Arbeitsplätze, darund 80 % der Gesamtkosten für die Erhaltungvon Altbauten Personalkosten sind. Die Mittelder Denkmalförderung lösen Folgeinvestitionenin bis zu 8-facher Höhe des Fördervolumens aus.Dadurch werden Wirtschaftskreisläufe angestoßenund konjunkturpolitische Akzente gesetzt.Darüber hinaus ist die Erhaltung und Nutzung

vorhandener Bausubstanz im Sinne nachhaltigerStadtentwicklung Ressourcen schonend und imHinblick auf verwendete Materialien undTechniken ökologisch sinnvoll.

Die Aufgaben der Denkmalpflege in Baden-Württemberg heute sind so weit gespannt wiedie historischen Entwicklungsphasen der mensch-lichen Gesellschaft in unserem Raum und sovielfältig wie deren archäologische, bauliche,künstlerische oder auch handwerkliche undtechnische Hinterlassenschaft. Ihre Aufmerksam-keit gilt der Fossilienlagerstätte, der steinzeitli-chen Pfahlbausiedlung, der keltischen Grabstätteund dem römischen Kastell ebenso wie der mit-telalterlichen Burg, dem gotischen Münster, demRenaissancerathaus oder dem Barockschloss.Das Interesse gilt der Jugendstil-Villa und derGartenstadtsiedlung in gleichem Maße wie denZeugnissen moderner Wohnformen aus den 20er-Jahren des letzten Jahrhunderts. Aber nichtnur die großen herausragenden Monumentestehen im Blickfeld der Denkmalpflege, sondernauch die kleineren, weniger spektakulären Zeug-nisse des Lebens und Arbeitens unserer Vorfahren,wie Bauern- und Bürgerhäuser, Scheuern,Brunnen und Grabmale.Ausstattungsgegenstände wie Mobiliar und Kunst-gegenstände sind oft untrennbare Bestandteiledieser Kulturdenkmale oder haben sogar selbstDenkmalrang. Hinzu kommen technische Kultur-denkmale, z.B. Eisenbahnbauwerke, Maschinen-hallen oder Schiffshebewerke.

Die Vielfalt spiegelt sich in den Aufgaben undTätigkeitsfeldern der Denkmalpflege und in dembreiten Spektrum der verschiedenen Fachleuteund Spezialisten, die in ihrem Auftrag tätig sind.Dies reicht von der wissenschaftlichen Erfassungund Erforschung über die Beratung von Denk-maleigentümern und planenden Kommunen,Förderung und Begleitung von Sanierungsmaß-nahmen, Beteiligung an Genehmigungsverfahrenbis zur konkreten restauratorischen Ausführung.

Der fachliche Ansatz und die Arbeitsweise dermodernen Denkmalpflege haben sich mit dergesellschaftlichen und der wissenschaftlich-technischen Entwicklung verändert. So geht esz.B. in der archäologischen Denkmalpflege nichtdarum, möglichst viele archäologische Fund-stellen offen zu legen und damit zu zerstören,sondern das „Archiv“ im Boden auch im Interesse

Der Obergermanisch-rätische Limes, jene Mitte des 2. Jh. n. Chr. errichtete Grenze zwischen dem freienGermanien und den römisch beherrschten germanischenProvinzen, durchzieht Baden-Württemberg auf 164 kmLänge. Seit 2005 gehört er zum UNESCO-Weltkulturerbe.(Hier bei Alfdorf im Rems-Murr-Kreis)

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Vorwort

späterer Generationen schonend zu behandelnund systematische Grabungen auf die Bereichezu konzentrieren, die durch Baumaßnahmenunserer Tage ohnehin berührt werden.Modernste computergestützte Untersuchungs-methoden erlauben dabei dennoch eine äußersteffiziente wissenschaftliche Forschung. Die Bau-und Kunstdenkmalpflege hat nicht das Ziel, diehistorischen Zeitzeugen lediglich museal zu kon-servieren oder gar historisierend zu ergänzen. Siestellt sich vielmehr der Aufgabe, denkmalwürdigeSubstanz zu sichern, in ihren baulichen und his-torischen Zusammenhängen erlebbar zu machenund dennoch zeitgemäßes Leben und Arbeitenin und mit unseren Kulturdenkmalen zu ermög-lichen.

Das Denkmalschutzgesetz legt den Eigentümernvon Kulturdenkmalen – kommunalen, kirchlichenwie privaten – die Verpflichtung auf, diese imRahmen des Zumutbaren zu erhalten und pfleg-lich zu behandeln. Kulturdenkmale sind auf Daueraber nur zu erhalten, wenn ihre Eigentümer dazubereit sind und dies für sie keinen unzumutbarenNachteil darstellt. Es ist deshalb eine der zentralenAufgaben der Denkmalpflege heute, zusammenmit den Eigentümern denkmalverträgliche undgleichzeitig effiziente Nutzungskonzepte füroftmals der ursprünglichen Funktion enthobeneGebäude zu entwickeln. Wichtig für den Erfolgdenkmalpflegerischer Arbeit ist dabei die quali-tätvolle Beratung der Eigentümer in Planungs-,Ausführungs- und Förderangelegenheiten. DieMittel der staatlichen Denkmalförderung sindbegrenzt – umso wichtiger ist ihr effizienterEinsatz und die Erschließung und Bündelungaller denkbaren Förderpotenziale.Zunehmende Bedeutung gewinnt die Zusammen-arbeit mit einer wachsenden Zahl von Bürger-initiativen und Fördervereinen, die sich mit hohemEngagement für die Belange des Denkmalschutzesan Objekten in ihren Heimatgemeinden einsetzen.

Die Organisation der staatlichen Denkmalpflegehat durch die Verwaltungsstrukturreform imJahr 2005 einen grundlegenden Wandel erfah-ren: das seit 1972 als Landesoberbehörde füralle fachlichen Fragen des Denkmalschutzes inBaden-Württemberg zuständige Landesdenk-malamt mit Außenstellen in den Regierungs-

bezirken wurde in die Regierungspräsidien ein-gegliedert. Danach arbeitet nun in jedem dervier Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe,Freiburg und Tübingen ein Fachreferat „Denk-malpflege“, das für die regionalen konservatori-schen Aufgaben, sowohl in der Bau- undKunstdenkmalpflege als auch in der Archäologie,zuständig ist. Darüber hinaus wurde als eineAbteilung des Regierungspräsidiums Stuttgartdas „Landesamt für Denkmalpflege“ eingerich-tet. Dort sind landesweit und landeseinheitlichzu erledigende Fachaufgaben, die Öffentlichkeits-arbeit und alle wissenschaftlichen Fachdienste,wie z. B. die Bauforschung und die Restaurie-rung, zusammengefasst. Zu den Aufgaben desLandesamtes gehören auch die Entwicklungkonservatorischer Leitlinien und Standards zurErfassung, Bewertung und Behandlung vonKulturdenkmalen, die Vorbereitung der Aufstel-lung des Denkmalförderprogramms gemeinsammit den Regierungspräsidien oder auch dieVerantwortung für Kulturdenkmale von natio-nalem Rang und für die Weltkulturerbestätten.Im Landesamt ist auch der Kernbereich derLandesarchäologie angesiedelt, der von da ausSchwerpunkte archäologischer Rettungsgrabun-gen in ganz Baden-Württemberg plant, durch-führt und auswertet.

Oberste Denkmalschutzbehörde des Landes istdas Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg.Es entscheidet über alle grundsätzlichen undlandesweit bedeutsamen Angelegenheiten desDenkmalschutzes und der Denkmalpflege undstellt das Denkmalförderprogramm auf.

Mit dieser Schrift möchten wir Ihnen einenÜberblick über Aufgaben, Organisation undArbeitsweise der Denkmalpflege heute vermit-teln. Sie wendet sich an alle Bürgerinnen undBürger, die an den Kulturdenkmalen unseresLandes und am Denkmalschutz interessiert sind.

Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüreund danke den Fachleuten, die ihren Sachver-stand und ihr Können in diese umfangreichePublikation eingebracht haben.

Ernst Pfister, MdLWirtschaftsminister des Landes Baden-Württemberg

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Kloster Maulbronn: Seit 1994 UNESCO-Weltkulturerbe.

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Denkmalpflege in Baden-WürttembergEntwicklung, Aufgaben, Ziele

Die Kirche St. Georg in Oberzell mitihrem frühmittelalterlichen Zyklusvon Wandmalereien ist Teil der UNESCO-Welterbestätte „KlosterinselReichenau“. Sie zählt, wie auch dasZisterzienserkloster Maulbronn undder Obergermanisch-rätische Limeszu den Kulturdenkmalen in Baden-Württemberg, denen eine universaleBedeutung zuerkannt worden ist.

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Es war wohl ein Erlass, mit dem die „staatliche“ Denkmalpflege imdeutschen Südwesten ihren Anfang nahm. Im Juni 1670 befahlHerzog Eberhard III. von Württemberg, alle gefundenen Altertümerseien abzuliefern. Wenige Jahrzehnte später forderte der fürstlich-hohenlohische Hofrat Christian Ernst Hanselmann die Erhaltungrömischer Ruinen mit einer heute noch höchst aktuellen Bemer-kung: „Damit ein solches schätzbares Überbleibsel des Altertumsnicht, wie fasst insgeheim zu geschehen pflegt, beim Nachgrabenvollens zerstöret, sondern vielmehr alles wie es gefunden wird, inseinem Stand erhalten, anbei auch vor allen Überfällen unver-ständlicher Leute, durch eine besondere Einfassung sichergestelltund solche Gestalt für die spätere Nachkommenschaft dortbehalten werden mögte.“

Anfänge der Denkmalpflege

Im Jahre 1784 wurden die römischen Thermen in Badenweiler ent-deckt und bald darauf mit Schutzdach und Umzäunung gesichert.Sie sind ein eindrucksvolles Zeugnis antiker Baukunst. Etwa umdieselbe Zeit ordnete der badische Großherzog Karl Friedrich die„Freistellung“ der zur Ruine verfallenen Burg Hohenbaden an.Damit wollte er zwar die Jahrhunderte währende Tradition derbadischen Zähringer zum Ausdruck bringen, doch war dies auchein Akt „früher“ Denkmalpflege.

Das Ulmer Münster wird vollendet

Zu Beginn des 19. Jh. wuchs das Interesse an Altertümern, in ver-schiedenen Regionen unseres Landes wurden nun Zeugnisse derrömischen Geschichte erkundet. Außerdem erfahren wir von derarchäologischen Untersuchung zahlreicher Grabhügel. Besonderseindrucksvoll zeugt aber die Diskussion um das Ulmer Münstervom erwachten Interesse an der Geschichte und ihren Zeugnissen.Als die mittelalterliche Baukunst wieder entdeckt und neu bewer-tet wurde, führte dies 1844 zur Wiederaufnahme der Bauarbeitenin Ulm, die 1890 mit der Vollendung des gotischen Münsters feier-lich abgeschlossen wurden.In diese Zeit fällt auch der eigentliche Beginn staatlicher Denkmal-pflege. Im Großherzogtum Baden wurde 1853, im KönigreichWürttemberg 1858 der erste Konservator eingesetzt. Er sollte sich„von Staats wegen“ um Inventarisation, Sammlung, Erhalt undPflege der „Alterthümer“ kümmern.

Kirchen auf der Reichenau und das Heidelberger Schloss

Die Insel Reichenau, im Jahr 2001 in die Liste des „Weltkulturerbes“aufgenommen, steht mit am Anfang denkmalpflegerischerBemühungen in unserem Land. 1880 wurden in der frühmittelal-terlichen Kirche St. Georg in Oberzell die heute weltberühmtenWandmalereien entdeckt und vollständig freigelegt. Auch das Heidelberger Schloss ist ein herausragendes Denkmalunseres Landes. An diesem um 1560 errichteten, oft als schönstemder deutschen Frührenaissance gepriesenen Bau, entwickelte sich

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ein Grundsatz heutiger Denkmalpflege. Sein Schicksal stand euro-paweit im Mittelpunkt heftiger, vielfach emotional geführterDiskussionen unter Architekten, Kunsthistorikern, Künstlern,Politikern, Denkmalpflegern und vielen Geistesgrößen jener Zeit.Sie gipfelten in einem 1901 von 112 Professoren und Dozentender Heidelberger Universität unterzeichneten Protest gegen denWiederaufbau des Schlosses.

Für kommende Generationen bewahren

Bis heute ist es ein Grundzug denkmalpflegerischer Arbeit, Denk-male als Zeugnisse vergangener Zeiten und Kulturen zu erhalten.Sie vermitteln nicht nur Geschichte, sondern sind Teil derGeschichte und ermöglichen es, „Geschichte anzufassen“. Deshalbist es Aufgabe der Denkmalpflege, diese Dokumente möglichstunverfälscht in ihrer vorhandenen Substanz zu sichern und annachfolgende Generationen als „echtes“ Kulturerbe weiterzugeben.Erfassung der Denkmale in Inventaren, ihre Bewertung undBeschreibung sowie ihre Erhaltung sind die wesentlichen Aufgabender Denkmalpflege. Bei der Erfassung gilt es möglichst alles ausden unterschiedlichen Zeiten und Bereichen zu berücksichtigen:aus Ur- und Frühgeschichte, aus Antike, Mittelalter und Neuzeit.Es handelt sich um Boden- und Baudenkmale, doch nicht nur umGrabhügel oder Friedhöfe, Burgen, Schlösser, Kirchen und Klöster,sondern auch um Höhlen und Feuerstellen, Werkzeuge, Schmuck,Waffen, Siedlungen, einfache Häuser, Pfahlbauten, Gartenanlagen,Kleindenkmale wie Wegkreuze, Gemarkungs- oder Grenzsteinesowie Zeugnisse der Industriegeschichte und ganze Stadt- oderDorfkerne.

Eine dreischalige Glastonnen-konstruktion schützt seit 2001 dieRuine der römerzeitlichen Thermevon Badenweiler. Ungewöhnlich guterhalten, gibt sie genauestensAuskunft über römische Baderituale.

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Denkmalpflege in Baden-Württemberg

Für die Beschreibung ist die Zusammenarbeit mit Kultur- undGeschichtsforschern, mit Biologen, Anthropologen und Soziologen,mit Physikern, Chemikern, Architekten, Ingenieuren etc. unerläss-lich. Nur durch interdisziplinäres Zusammenwirken kann einDenkmal beschrieben, können die Aussagen fundiert begründetwerden. Auch die Kriterien für die Bewertung dessen, was einDenkmal ausmacht, müssen ständig überprüft, ergänzt und ver-ändert werden.

Erhaltung durch sinnvolle Nutzung

Als dritte Aufgabe kommen die Erhaltung der Denkmale in ihreroriginalen Substanz und ihre Nutzung hinzu. Es kann nicht darumgehen, sie in Museen umzuwandeln. Vielmehr sollen sie in ihremUmfeld erhalten und genutzt werden, wo immer das möglich ist.Das gilt nicht nur für Kirchen, Klöster und Schlösser, sondern vorallem für Wohnhäuser, Bauernhöfe, Handwerksgebäude, Industrie-anlagen und militärische Liegenschaften. Kann keine sinnvolleNutzung erreicht werden, wird es vielfach nicht gelingen, einDenkmal auf Dauer zu erhalten. Doch findet die Denkmalpflegeim Zusammenwirken mit Sponsoren, Architekten und Restaurato-ren immer wieder Lösungen zum Erhalt und zur Nutzung, undzwar bei vertretbaren Eingriffen in die Denkmalsubstanz.

Ins 13. Jh. datieren die ältestenMauerreste der HeidelbergerSchlossruine, die im Wesentlichenaber aus der Frührenaissance stammt.An diesem bedeutenden Denkmalentwickelte sich als ein Grundsatzheutiger Denkmalpflege, dass nicht Rekonstruktion, sondern dieErhaltung originaler Substanz ihreGrundlage bildet.

Entwicklung, Aufgaben, Ziele

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Kulturdenkmale pflegen – eine Aufgabe für alle

Denkmalschutz braucht das Verständnis breiter Bevölkerungskreise.Deshalb besteht eine wichtige Aufgabe darin, fachliche Entschei-dungen und ihre Hintergründe nicht nur den Denkmaleigentümern,sondern auch der Öffentlichkeit zu vermitteln. Denn der Verlustvon Kuturdenkmalen beziehungsweise ein sorgloser Umgang mitihnen beruht oft auf schlichter Unkenntnis über ihre Bedeutung,aber auch über ihre Gefährdung. Durch Ausstellungen, Tagungen,Fortbildungsveranstaltungen für ehrenamtliche Mitarbeiter,Führungen und Pressetermine vor Ort sowie den jährlich stattfin-denden Tag des offenen Denkmals wird auf verschiedensten Ebeneninformiert. Daneben liegt ein Schwerpunkt denkmalpflegerischerÖffentlichkeitsarbeit auf dem Publikationswesen. In zahlreichenBuchreihen werden die Ergebnisse aus der Arbeit der archäologi-schen und der Bau- und Kunstdenkmalpflege in Wort und Bilddokumentiert. Die vierteljährlich erscheinende Zeitschrift „Denk-malpflege in Baden-Württemberg“ kann von jedem Interessentenkostenlos bezogen werden.

Angesichts der Globalisierung und der damit verbundenen Ver-einheitlichung unserer Welt wird zunehmend deutlich, dassEigenständigkeit und Unverwechselbarkeit der Region vom Verlustbedroht sind. Der Denkmalschutz kann helfen, dies zu verhindern.

Denkmalschutz beschränkt sich nichtauf „Alterthümer“, er gilt auch tech-nisch und ästhetisch wegweisendenBauten wie dem Stuttgarter Fern-sehturm (1954-56), der weltweitSchule machte.

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Was ist ein Kulturdenkmal?Inventarisation – erforschen, um zu erhalten

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Man muss die Kulturdenkmale kennen, wenn mansich für ihre Erhaltung einsetzen will. Deshalbbilden ihre Erfassung und Erforschung die wis-senschaftliche Grundlage einer verantwortungs-vollen Denkmalpflege.

Das Denkmal als Geschichtszeugnis

Aber was ist ein Kulturdenkmal? Dieser Fragenähert man sich am besten, indem man sich klar-macht, dass der Mensch als geschichtsbewusstesWesen seine Erinnerungen häufig an Dingeknüpft. Das betrifft Reiseandenken genauso wieGegenstände aus dem Alltag, die sich allmählichmit Erinnerungen verbinden, sodass ihr Ver-schwinden mehr als einen materiellen Verlustbedeutet. Zum Beispiel:• das eigene Haus• die Gartenmauer• die Pumpe im Hof• die Baumreihe an der Straße• das Wegkreuz an der Straßenecke• das Grab der Großeltern

Nun ist Folgendes denkbar:• das Wohnhaus ist das Werk eines bedeuten- den Architekten• in der Gartenmauer stecken Reste einer römischen Villa• die Pumpe zeichnet sich durch eine besonderehistorische Konstruktion aus• die Baumreihe bildet die Allee eines Schlosses• das Wegkreuz erinnert an eine Notlage vorJahrhunderten• Großmutter war eine bekannte Heimatdichterin

Auf diese Weise können diese Objekte auch fürden Ort, für die Region oder sogar das ganzeLand von Wert sein. Damit wird das zunächstprivate Interesse an ihrer Erhaltung durch einöffentliches Interesse erweitert; der Gegenstandpersönlicher Erinnerungen ist zugleich Kultur-denkmal.

Denkmal per Gesetz

„Kulturdenkmale“, heißt es in § 2 des baden-württembergischen Denkmalschutzgesetzes,„sind Sachen, Sachgesamtheiten und Teile vonSachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftli-chen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichenGründen ein öffentliches Interesse besteht.“Damit ist ein für Denkmalschutz und Denkmal-

pflege verbindlicher Rahmen gegeben. Das Gesetzverwendet den umfassenden Begriff Kulturdenk-mal, der Bezeichnungen wie Baudenkmal, archäo-logisches Denkmal, technisches Denkmal usw.einschließt. Eine zeitliche Grenze wird nichtgesetzt. Es können also Objekte von der Vor- undFrühgeschichte bis zur jüngsten Zeit Denkmalrangbesitzen. Eine wissenschaftlich gesicherte Bewer-tung macht jedoch einen gewissen zeitlichenAbstand zur Entstehungszeit eines Objekts not-wendig. Daraus folgt, dass zum Nachweis derDenkmalbedeutung vor allem die historischenZweige der wissenschaftlichen Disziplinen her-angezogen werden müssen, z.B. Archäologie,Architekturgeschichte, Kunstgeschichte,Technikgeschichte oder Kulturwissenschaften.

Gute Gründe für den Denkmalwert

Die wissenschaftlichen, künstlerischen und hei-matgeschichtlichen Gründe müssen so schwerwiegen, dass daraus ein öffentliches Interesse ander Erhaltung eines Objekts erwächst. Auch dieim Gesetz genannten heimatgeschichtlichenGründe müssen wissenschaftlich untermauertwerden, doch beziehen sie auch einen gefühls-bedingten Erinnerungswert mit ein, der denkmal-begründend sein kann. Dabei zielt der Denkmal-begriff nicht nur auf Werke von überragenderBedeutung, sondern nach allgemein anerkannterAuffassung auch auf örtlich wichtige Objekte,wenn sie die im Gesetz vorgeschriebene Bedeu-tung haben. Daraus ergibt sich ein weit gespann-ter Bogen dessen, was Kulturdenkmal sein kann.

Verzeichnis, Denkmaltopografie

Die Inventarisation beschäftigt sich mehr oderweniger intensiv mit Kulturdenkmalen. In wel-chem Grade hängt davon ab, wofür die Ergeb-nisse benötigt werden. Es gilt jedoch, ein Objektso lange zu untersuchen, bis feststeht, ob esKulturdenkmal ist oder nicht. Für ein Verzeichnisals erste Übersicht über den Denkmalbestandreicht eine knappe Charakterisierung. Die Ver-öffentlichung der Kulturdenkmalliste erfolgt überdie Denkmaltopografie. Alle Kulturdenkmale vonder Vorzeit bis heute werden in Wort, Bild undKarte vorgestellt und in Beziehung zueinanderund zu ihrer Umgebung gesetzt. Sie ist einwichtiges Instrument der Inventarisation, denWert der Kuturdenkmale einer breiten Öffent-lichkeit zu vermitteln.

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Die Jägerhaushöhle in Fridingen (Kr. Tuttlingen) dientenomadischen Jägern der Mittelsteinzeit (9. bis 6. Jahr-tausend v. Chr.) vermutlich als saisonaler Aufenthaltsort,um zu jagen, zu fischen und Nüsse zu sammeln.Kalktuffablagerungen in der Höhle trennten einzelneKulturschichten voneinander. Dadurch wurde eineChronologie der verschiedenen Epochen möglich.

Im Federseeried bei Seekirch (Kr. Biberach) wurden dieFundamente eines um 3000 v. Chr. errichteten jung-steinzeitlichen Hauses gefunden. Es lag mit weiterenWohnhäusern derselben Epoche an einem Bohlenwegund gehörte mit 15 m Länge zu den größten seiner Art.Flechtwerkwände unterteilten es in drei Räume mit zweiFeuerstellen.

Dieses Handwerkerhaus in Laichingen (Alb-Donau-Kreis)besitzt eine Weberdonk, einen kellerartigen, feuchtenRaum für Garn und Webstuhl. Es reicht ins Jahr 1441zurück. 1628 wurde die Kellerdecke erneuert, 1730 derFachwerkgiebel. Gebäude dieser Art prägten ländlicheAnsiedlungen in vergangenen Jahrhunderten.

Städtischen Charakter hat das Haus Hauptstraße 58 inStaufen (Kr. Breisgau-Hochschwarzwald). Es stammt ausdem Spätmittelalter, wurde im 18. Jh. umgebaut underhielt erst im frühen 19. Jh. seinen umlaufenden Balkon.

KulturdenkmaleWohnstätten

Die im Folgenden gezeigten Bilder sollen dieVielfalt der Kulturdenkmale anschaulich machen.Dabei liegt das Schwergewicht auf Wohnstätten,aber auch Beispiele anderer Gattungen werdengezeigt: Zeugnisse des öffentlichen Bauens, ausKult und Religion oder aus Technik und Arbeits-welt. Den Abschluss bilden bewegliche Kultur-denkmale.

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Auch das Innere von Wohnbauten kann hohen Denkmal-wert haben: Holzsichtiger Täfer, eingebaute „Gautsch“(Liegemöbel), Wandborde und ein stattlicher Eisenofen in der großen Stube des 1821 datierten Hauses von VogtMatthias Merz in Meßstetten-Tieringen (Zollernalbkreis).

Der Jockeleshof in Hinterzarten (Kr. Breisgau-Hoch-schwarzwald), dessen Hauptgebäude 1704 errichtetwurde, ist mit Nebengebäuden wie Sägemühle undKapelle ein Zeugnis für die einstmals autarke Lebens-und Wirtschaftsweise auf einem abgelegenen Schwarz-waldhof. Die mit Wasserkraft betriebene Anlage vereinigtHolzsäge und Getreidemühle in einem Bau.

1905 entstand der „Lindenhof“ in Blaustein-Herrlingen(Alb-Donau-Kreis). Der Münchener Architekt RichardRiemerschmid, einer der großen Baumeister seiner Zeit,schuf mit Hauptgebäude, Torhaus und weiteren Neben-gebäuden ein dem Jugendstil verpflichtetes Gesamt-kunstwerk und gestaltete auch die Inneneinrichtung.

Das Hochhaus „Romeo“ in Stuttgart-Zuffenhausenwurde 1956-1959 zusammen mit „Julia“ nach Plänenvon Hans Scharoun, Berlin, in Zusammenarbeit mit demStuttgarter Architekten Wilhelm Frank errichtet. Mitasymmetrischen Grundrissen, zackenförmig aus denBaukörpern vortretenden Balkonen und verschiedenfar-bigen Putzen veranschaulichen diese Bauten die expres-sionistische Architekturströmung der 1950er-Jahre.

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Die 1910 in Mannheim gegründete Gartenvorstadt-Genossenschaft wollte Wohnraum für „die arbeitendeBevölkerung“ der in Waldhof und im Industriehafenangesiedelten Fabriken schaffen. Die 1912-1914 entstan-dene Heidestraße zeigt, mit welchem Anspruch hier eine„Arbeitersiedlung“ errichtet wurde.

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Auf einer Bergkuppe, die einen seit alters bedeutsamen,vom Rhein herkommenden Verkehrsweg an seinemEintritt ins Riesbecken dominiert, haben die Staufer spätestens um 1140 die Burg Flochberg (Bopfingen,Ostalbkreis) errichtet. Sie wurde im Dreißigjährigen Kriegzur Ruine.

Die Lenensburg auf einem eiszeitlich geformten Hügelüber dem Argental bei Kressbronn im Bodenseekreis giltals Beispiel einer Höhenbefestigung, die in vorgeschicht-liche Epochen zurückreicht. Die heutige Gestalt der inVor- und Hauptburg geteilten Anlage datiert wohl in dieZeit des spätmerowingischen Landausbaus während des8. Jh.

Burgen, Schlösser, BefestigungenKulturdenkmale

Die Burg Vellberg (Kr. Schwäbisch Hall) wurde wohlschon um 1200 hoch über einer Talschlinge der Bühlergegründet. Im 15. Jh. haben die Ritter von Vellberg denWeiler vor der Burg zu einem Markt und zu einer Festeals Mittelpunkt ihrer kleinen Herrschaft ausgebaut. DieBefestigung des „Städtle“ mit Ringmauer, Türmen, zweiToren, Kasematten und einem mächtigen Abschnitts-graben hat sich im Wesentlichen bis heute erhalten.

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Schloss Favorite bei Rastatt wurde 1710-1711 nachPlänen von Johann Michael Ludwig Rohrer für Mark-gräfin Sibylla Augusta, die Witwe des „Türkenlouis“,errichtet. Es beeindruckt durch prunkvolle Innenaus-stattung mit einem der frühesten Spiegelkabinette inDeutschland und durch eine bedeutende Glas- undPorzellansammlung.

Der Obergermanisch-rätische Limes, jene Mitte des 2. Jh. n. Chr. errichtete Grenze zwischen dem freienGermanien und den unter römischer Herrschaft stehenden germanischen Provinzen durchzieht Baden-Württemberg auf einer Länge von nahezu 180 km. Nicht überall ist dieser Wall so gut erhalten wie derAbschnitt bei Mainhardt-Geißelhardt (Kr. SchwäbischHall).

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Im pfälzischen Erbfolgekrieg (1689-97) ließ MarkgrafLudwig Wilhelm von Baden den Schwarzwaldrand mitVerschanzungen ausbauen. Zu diesem Befestigungs-system gehören auch die Schanzen auf dem Böllener Eck(Kr. Lörrach). Nördlich der Passstraße liegt eine sternför-mige Schanze, im Süden eine quadratische Redoute.

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In Osterburken (Neckar-Odenwald-Kreis) haben römischeSoldaten in der Zeit von 160 bis 260 n. Chr. einenWeihebezirk angelegt und zahlreiche Weihesteine mitihren Namen aufgestellt. Der Bezirk wurde 1982 beieiner Probebohrung entdeckt und anschließend ausge-graben.

Zu den wichtigsten kultischen Zeugnissen gehörenBegräbnisstätten. Diese frühkeltische Grabhügelgruppe(8.-7. Jh. v. Chr.) liegt in der Gemeinde Bopfingen(Ostalbkreis). Von ursprünglich bis zu 60 Hügeln habensich etwa 40 erhalten.

Der jüdische Friedhof in Waibstadt (Rhein-Neckar-Kreis)aus dem 17. Jh. ist mit über 2500 Steinen der zweit-größte des Landes. Rund 20 Gemeinden der Umgebungnutzten ihn als Verbandsfriedhof. Im Vordergrund derGrabstein von Zerle, Frau des Mordechai, aus der zweitenHälfte des 18. Jh.

Beispiel einer „Landmarke“, die auf religiöse Bräuchezurückgeht: Das aus dem 19. Jh. stammende und vonzwei Bäumen geschützte Wegkreuz an der B 312 beiBernloch (Kr. Reutlingen).

KulturdenkmaleKultische Werke

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Die katholische Pfarrkirche St. Bernhard in Baden-Badenwurde 1911-1914 von Kirchenbaumeister JohannesSchroth errichtet. In diesem Zentralbau verschmelzenneuromanische und Jugendstil-Formen zu einem höchstoriginellen Bauwerk.

Die Baugeschichte des St.-Fridolins-Münsters in BadSäckingen (Kr. Lörrach) erstreckt sich über Jahrhunderte.Die Krypta stammt aus dem 9./10. Jh., Teile der West-türme aus der Zeit um 1140. Das Kircheninnere ist in denFormen von Spätgotik, Barock und Rokoko gehalten.

Dieser Menhir aus Tübingen-Weilheim wurde in derfrühen Bronzezeit aus örtlichem Sandstein gefertigt. DieStele ist mit Darstellungen von Stabdolchen und Schalenverziert und lässt Verbindungen nach Oberitalien vermu-ten. Das Bild zeigt die neu aufgestellte Kopie des Steins.

1403 gründeten Paulinereremiten in dem heute wüst-gefallenen Weiler Anhausen (Kr. Schwäbisch Hall) einKloster, das durch die Reformation aufgehoben, in derFolge zerstört und als Steinbruch genutzt wurde. Nur ein Abschnitt der nördlichen Chorwand der Kirche stehtnoch aufrecht. Die übrige Anlage ist, wie das Luftbildzeigt, als Bodenurkunde überliefert.

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Im Oberrheintal prägten bis in die frühe NeuzeitWölbäcker die Landschaft. Sie entstanden wohl durchden Einsatz von Streichbrettpflügen. Es blieben, wieunser Bild von einem Waldgebiet südlich von Rastattzeigt, wellenartige Folgen von Furchen und Scheiteln mit Höhenunterschieden bis zu 1 m zurück. NeueNutzungsformen haben sie weit gehend beseitigt.

Der fürstliche Park in Krauchenwies (Kr. Sigmaringen)wurde ab 1829 für Erbprinz Karl von Hohenzollern-Sigmaringen in einem ehemals sumpfigen Wiesentalangelegt. Es entstand einer der größten Landschafts-gärten Süddeutschlands, dazu wohl der einzige Park imLande, der nach den Gestaltungsprinzipien des FürstenPückler geschaffen wurde.

Johann Ulrich Heimb hat 1732-1735 das Rathaus vonSchwäbisch Hall erbaut. Mit seiner repräsentativenFassade belegt es eindrucksvoll das Selbstbewusstsein der einstigen Reichsstadt. Auch die nach der Zerstörungdes Zweiten Weltkriegs aufwendig wiederhergestellteInnenausstattung spiegelt noch das barocke Gesamt-kunstwerk wider.

KulturdenkmaleGestaltete Natur

KulturdenkmaleÖffentliche Bauten

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Als Funktionsbau mit vorgestellter, von einem vor-kragenden Dach geschützter Rampe entstand 1930 inEppingen-Richen (Kr. Heilbronn) das „Milchhäusle“.Notwendig geworden aufgrund des Reichsmilchgesetzesvon 1930, das die Versorgung der Bevölkerung mit Milchund Fett verbessern sollte, diente es der Milchgenossen-schaft Richen als Sammelstelle.

Das Gemeindebackhaus in Simmozheim (Kr. Calw) von 1863. Als Sandsteinbau mit Fachwerkgiebel ist es ein öffentliches Gebäude besonderer Art, das früher im Dachgeschoss zusätzlich eine Bademöglichkeit bot.

Seine Größe und die Qualität seiner architektonischenGestaltung belegen augenfällig die Bedeutung, die dem1907 erbauten Bruchsaler Schlachthof zugemessenwurde.

Die Pausenhalle der französischen Grundschule inBaden-Baden-Oos. 1952 nach Plänen des FrankfurterArchitekten Johannes Krahn als Stahlbetonbau im ehemaligen Hauptquartier der französischen Streitkräftein Deutschland errichtet, gilt sie als künstlerisch heraus-ragendes Beispiel für Schulbauten der 1950er-Jahre.

In Zehntscheuern wurden die Ernteabgaben für dieHerrschaft gesammelt. Dieses Gebäude aus BadDürrheim-Unterbaldingen (Schwarzwald-Baar-Kreis)wurde 1748 für das Kloster Amtenhausen gebaut und ist mit seinem Zierfachwerk ein Zeugnis meisterlicherZimmermannskunst.

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Kulturdenkmaleder Verkehrsgeschichte

Bei Goldbach (Stadt Überlingen, Bodenseekreis) hat sichein Teil der alten Straße aus dem Hegau an den Überlin-ger See erhalten. Über die Jahrhunderte grub sich derHohlweg tief in den anstehenden Molassefelsen ein. Erwurde nach dem Bau der Uferstraße 1846 bedeutungslosund dient jetzt als Fußweg.

Dieses Holzscheibenrad von knapp 80 cm Durchmesserdatiert in die Zeit vom 12. bis 8. Jh. v. Chr. Es stammt voneinem spätbronzezeitlichen Wagen aus der Feuchtboden-siedlung „Wasserburg Buchau“ im Federseeried (Kr. Biberach).

An den Beginn des Chauseebaus im Hohenlohischenerinnert dieser Dankstein von 1753 bei Kirchberg an derJagst (Kr. Schwäbisch Hall). Zu dem an einer Straßen-gabelung stehenden Denkmal gehören auch zwei Stein-bänke. Neben der Denkschrift weist der Stein auf derSüdseite den „Weeg nach Crailsheim und Rothenburg“und auf der Westseite den „Weeg nach Langenburg undGerabronn“.

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1879 wurde die Gäubahn als zweiteVerbindung zwischen Stuttgart unddem Schwarzwald gebaut. Dabeientstand auch der Viadukt über dasKübelbachtal im Kreis Freudenstadt,eine eiserne Trägerkonstruktion mitRautenfachwerk. Die 280 m langeBrücke auf vier Mittelpfeilern führtin 40 m Höhe über das Tal.

1911 ging der Ulmer Rangierbahnhofbei Söflingen in Betrieb. Als modernste Anlage der KöniglichWürttembergischen Staatseisen-bahnen wurde er mit einem elektro-mechanischen System von Siemens& Halske ausgerüstet. Damit fandkeine mechanische Weichenstellungüber Seilzüge oder Gestänge mehrstatt. Einzigartig dürfte die Überlie-ferung der gesamten Stellwerks-technik aus der Bauzeit sein.

Die Tenderlokomotiven der Baureihe85 wurden 1932 eigens für denBetrieb der Höllentalbahn imSchwarzwald entwickelt. Dank derFahreigenschaften dieser größtenund schwersten Tenderloks, die je inDeutschland gebaut wurden, konnteder Betrieb mit Zahnstangenlokseingestellt und so die Fahrzeitwesentlich verkürzt werden. Daseinzige erhaltene Exemplar stehtheute im Bahnbetriebswerk Freiburg.

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Die Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg (MAN) baute1907 für die Münsterbrauerei Ulm eine Tandem-Dampfmaschine, die einerseits einen Generator antrieb,andererseits mit einem Kolbenverdichter zur Herstellungvon Eis nach dem System Linde direkt gekoppelt war.

Im Mittelalter legten die Zisterzienser in Maulbronn(Enzkreis) Stauseen und Weiher an, um Fischzucht zubetreiben und Wasser zu speichern. Gespeist wurden dieSeen durch natürliche Wasserläufe und ein weit ver-zweigtes Grabensystem, mit dem auch Oberflächenwassergesammelt und Feuchtgebiete entwässert wurden.

Spuren des Bergbaus auf Blei-Silber-Erze im Schwarzwaldsind beeindruckende Zeugnisse der mittelalterlichenTechnikgeschichte. An diesem Stollen aus dem 12./13. Jh.im Birkenberg, Gemeinde Bollschweil (Kr. Breisgau-Hoch-schwarzwald) sind die Spuren der Bearbeitung mitSchlägel und Eisen gut zu erkennen.

Kulturdenkmaleder Wirtschafts- und Technikgeschichte

Die Textilfabrik Heinrich Otto und Söhne begann inWendlingen (Kr. Esslingen) 1885 mit dem Bau einerWeberei. Der Stuttgarter Architekt Otto Tafel gab derAnlage das gestalterische Gepräge, 1902 wurde einGebäude seines Schülers Philipp Jakob Manz hinzugefügt.In ihrer funktionalen Anlage, ihrer architektonischenQualität und ihrer Vollständigkeit gehört die Fabrik zuden bedeutendsten des Landes.

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1919/20 wurde nach langen Vorplanun-gen der Bau des Neckarkanals in Angriffgenommen. Im Zuge dieser Maßnahmenentstand auch die Staustufe Stuttgart-Bad Cannstatt mit Wehr und Kraftwerk,die 1930 fertiggestellt war. DiesesBeispiel einer eigenständigen Kraftwerks-architektur wird mit dem ArchitektenPaul Bonatz in Verbindung gebracht.

KulturdenkmaleKleindenkmale, bewegliche Objekte

Zwei typische Kleindenkmale sind die 1582 im Wald vonGroßrinderfeld (Main-Tauber-Kreis) aufgestellten„Hoheitssäulen“. Sie weisen auf mainzische bzw. würz-burgische Rechte hin.

Zu den Kleindenkmalen gehört trotz seiner Größe auchder Marktbrunnen der ehemaligen Freien ReichsstadtGengenbach (Ortenaukreis), der 1582 als Teil der städti-schen Wasserversorgung aufgestellt wurde. Das Beckenwurde im späten 17. Jh. erneuert, die Ritterfigur 1976durch eine Kopie ersetzt.

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KulturdenkmaleKleindenkmale, bewegliche Objekte

Beim Abbruch eines im Kern noch aus dem 17. Jh. stammenden Gasthofs in Schweigern(Main-Tauber-Kreis) wurde 1993 ein Spartopfmit nahezu 2600 Münzen aus der Zeit zwischen1622 und 1675 entdeckt, ein gerade wegen seines ungewöhnlich hohen Anteils an damalsumlaufendem Kleingeld bedeutsames münzge-schichtliches Dokument.

Der kunstsinnige Diplomat Christoph FriedrichKarl von Kölle (1781-1848) hatte eine Reihevornehmlich italienischer Gemälde aus dem16./17. Jh. gesammelt. Er bot sie König Wilhelm I.von Württemberg an, da er meinte, Stuttgartbrauche eine Gemäldegalerie zur Volksbildung.Der König lehnte ab. Kölle vermachte dieSammlung daraufhin der Universität Tübingen,wo sie bis heute als anschauliches Beispiel fürden im 19.Jh. weit verbreiteten Sammeleifer zusehen ist.

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Die Bau- und Kunstdenkmalpflege

26__27Substanz erhalten – Erscheinungsbild bewahren

Denkmalpflege ist eine gemeinschaftliche Aufgabe. Dies wird inder täglichen Praxis besonders deutlich, wenn es um die fachlicheBeratung der Eigentümer bei Vorhaben an ihren Gebäuden oderim Umgang mit historischer Ausstattung geht. Dabei ist esgrundsätzliches Ziel, Denkmale als Geschichtszeugnisse in ihremhistorischen Bestand und in ihrer Erscheinungsweise auch fürzukünftige Generationen zu erhalten.

Beratung mit Fachkenntnis

Gute und nachhaltige Erhaltung und Pflege von Denkmalen istimmer das Ergebnis eines Verständigungsprozesses zwischenEigentümern, Architekten, Fachingenieuren, ausführenden Hand-werkern, Denkmalpflegern und anderen Beteiligten. FachlicheVoraussetzung für eine gelungene Maßnahme ist neben profunderDenkmalkenntnis auch genaues Wissen über den aktuellen Zustanddes betreffenden Kulturdenkmals sowie über denkmalgerechteMethoden zur Erhaltung. Wichtige Schritte sind sodann dieAbstimmung der Veränderungswünsche des Nutzers mit demErhaltungsanliegen der Denkmalpflege, eine gemeinsam getra-gene Konzeption sowie die sachgerechte Durchführung derMaßnahmen.

Vielfach können Kulturdenkmale nur unter Zuhilfenahme vonSpezialwissen sachgerecht instand gesetzt werden. Zu denbenötigten Spezialisten zählen Bauforscher, Restauratoren,Industrie- und Gartendenkmalpfleger sowie Naturwissenschaftlerunterschiedlicher Disziplinen. Werden Bau- und Kunstdenkmaleoptimal erhalten und repariert, können Instandsetzung undRestaurierung häufig aus Landesmitteln gefördert werden.

Prävention durch Planungsberatung

Das Anliegen der Bau- und Kunstdenkmalpflege gilt aber nichtnur der Erhaltung und Pflege einzelner Kulturdenkmale, sondernauch der Überlieferung ihrer historisch gewachsenen baulichenund natürlichen Umgebung. Diese Aufgabe nehmen städtebaulicheDenkmalpfleger wahr, die so genannten Planungsberater. Ihre Arbeitist auf flächenhafte und räumliche historische Zusammenhängeausgerichtet. Über das einzelne Bauwerk hinaus werden dorf-und stadträumliche Strukturen und die Wechselwirkung vonhistorischer Siedlung und Kulturlandschaft ermittelt und erklärt.Ziel ist es, die denkmalpflegerischen Belange möglichst frühzeitigzu benennen, in ihrer Bedeutung darzustellen und instrumentalso aufzubereiten, dass sie unmittelbar in Raum- undFachplanungen eingebracht und im Planungsprozess steuerndwirken können.In sämtlichen Arbeitsgebieten der Bau- und Kunstdenkmalpflegesind also fundierte Kenntnisse und die Vermittlung der historischenZusammenhänge als Entscheidungsgrundlage für eine nachvoll-ziehbare und denkmaldienliche Abwägung der Maßnahmenunverzichtbar. Punktuelle Einblicke in die vielschichtige Arbeit sol-len die folgenden Beiträge vermitteln.

Ein Arbeitsbereich der Bau- undKunstdenkmalpflege sind auch Städtische Gesamtanlagen wie hierRottweil.

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Stadt und Kulturlandschaft als Denkmal – Weikersheim

Der Ort war lange Jahre Fürstensitz derer von Hohenlohe. Sie habendie mittelalterliche Siedlung nach architektonisch-städtebaulichenIdeen des 17. und 18. Jh. zur kleinstädtischen Barockresidenzumgebaut: Ein Schloss wurde errichtet, ein Park angelegt, diebürgerliche Bebauung nach Möglichkeit barock vereinheitlicht.Der repräsentative, Schloss und Stadt verbindende Marktplatz giltnoch heute als Glanzstück der dama-ligen Umgestaltung. „Die Entwicklungeiner kleinfürstlichen Residenz vomEnde des 16. bis Mitte des 18. Jh. liegtmit einer Anschaulichkeit vor Augen,wie sie so ungetrübt kaum wiederzu-finden ist“, schrieb der bekannteKunsthistoriker Georg Dehio schon vorhundert Jahren. Nach dem baden-württembergischen Denkmalschutz-gesetz ist die Altstadt von Weikersheimeine Gesamtanlage, an deren Erhaltungein besonderes öffentliches Interessebesteht.

Gesamtanlagenschutz undRahmenplan

Um dieses einzigartige Ensemble zuschützen und für kommende Genera-tionen zu bewahren, hat der Gemein-derat der Stadt Weikersheim aufAnraten der Denkmalpflege im Jahr2000 eine so genannte Gesamt-an–lagenschutzsatzung erlassen. DiePlanungsberatung der Denkmalpflege hat die WeikersheimerStadtverwaltung bei der Erstellung dieser Satzung unterstützt. Siedefinierte eine parzellenscharfe Abgrenzung und verfasste einedetaillierte fachliche Begründung für das besondere öffentlicheErhaltungsinteresse. Zusätzlich wurde ein denkmalpflegerischerRahmenplan erarbeitet, in dem alle Elemente und Merkmale kar-tiert sind, die zum geschützten Erscheinungsbild der Altstadt bei-tragen. Dazu zählen neben zahlreichen Kulturdenkmalen weitereerhaltenswerte Gebäude und Bauwerke wie die ehemaligeUmmauerung mit ihren Türmen, die historischen Straßen- undPlatzräume sowie Grün- und Wasserflächen. Geschützt sind aberauch der nahezu ungestört überlieferte Stadtgrundriss und dieAltstadtsilhouette mit den markanten Türmen von Kirche, Schlossund Stadtbefestigung. Der denkmalpflegerische Rahmenplan ver-anschaulicht damit die komplexe geschichtliche Bedeutung derGesamtanlage. Gleichzeitig ist er ein erster Anhaltspunkt für denUmgang mit ihren Einzelbestandteilen und schafft schon im Vorfeldvon Vorhaben und Maßnahmen Planungs- und Entscheidungs–sicherheit für alle Beteiligten.

Der Marktplatz von Weikersheim iststädtebauliches Bindeglied zwischenSchloss und Stadt. – Ein Höhepunktbarocker Umgestaltung der ehemali-gen hohenlohischen Residenz.

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Substanz erhalten – Erscheinungsbild bewahrenDie Bau- und Kunstdenkmalpflege

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Besonders geprägt wird die Kulturlandschaft umWeikersheim von den historischen Steinriegellagen: eindrucksvolle Zeugnisse des Weinbaus in Franken undseiner früheren Verbreitung.

Für den historischen Stadtkern hat der Gemeinderat vonWeikersheim eine Gesamtanlagenschutzsatzung erlassen.Die Altstadt steht damit als Ganzes unter Denkmalschutz.

Im denkmalpflegerischen Rahmenplan für Weikersheimsind Kulturdenkmale, weitere erhaltenswerte Bausubstanzund historische Frei- und Grünflächen unterschieden. Erdient als erster Anhaltspunkt für den Umgang mit demhistorischen Stadtkern.

Ein Ausschnitt aus der Karte regional bedeutsamerKulturdenkmale der Region Heilbronn-Franken zeigt die wichtigsten Denkmale dieses Gebiets.

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Oberhalb von Laudenbach erhebtsich in exponierter Hanglage dieBergkirche St. Maria. Die Wallfahrts-kirche stammt aus dem 15. Jh.

Der jüdische Friedhof von Weikers-heim wurde im 18. Jh. angelegt.Typisch ist seine Lage auf der Hoch-fläche von Feldern umgeben weitaußerhalb der Stadt.

Die Ergänzungen der Denkmalpflegein diesem Ausschnitt des Flächen-nutzungsplans zeigen deutlich diehohe Dichte an Kulturdenkmalen undhistorischen Kulturlandschafts-elementen um Weikersheim.

Ein besonders wertvolles Elementder Weikersheimer Kulturlandschaftist der fürstliche Jagdwald amKarlsberg aus dem 18. Jh. DasLuftbild zeigt Wegeachsen, Pavillonsund Teile der Ummauerung.

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schaftsprägend oder von besonderer wissen-schaftlicher Bedeutung sind. Die Altstadt vonWeikersheim und mehrere historische Ortskernegehören dazu, die spätgotische Wallfahrtskircheoberhalb Laudenbach und der abseits auf derHochfläche gelegene jüdische Friedhof vonWeikersheim sowie zahlreiche vorgeschichtlicheGrabhügel und mittelalterliche Ortswüstungen.

Denkmalpflege und Flächennutzungsplan

Weiter ins Detail geht der Fachbeitrag „Histori-sche Kulturlandschaft und Denkmalpflege“, dendie Planungsberatung zum FlächennutzungsplanWeikersheim beigesteuert hat. Hier sind nun alleKulturdenkmale und alle anderen schützens-werten Bestandteile in der Kulturlandschaftvollständig erfasst, in einer Karte mit größeremMaßstab lage- und flächengetreu dargestelltsowie textlich beschrieben. Deutlich werden dabeidie kulturlandschaftsgeschichtlichen Verflech-tungen und Wechselbeziehungen der einzelnenObjekte wie zum Beispiel die frühneuzeitlichePrägung der Landschaft im Zusammenhang mitder Funktion Weikersheims als hohenlohischeResidenz. Auf dem Karlsberg nordwestlich derResidenzstadt wurde unter Graf Carl Ludwig ab1720 ein bereits bestehender Tiergarten zueinem durch einen Alleenstern erschlossenenJagdpark mit zentralem, von Sekundärbauten

Kulturlandschaft als Geschichtszeugnis

Die Geschichte von Weikersheim wird aber nichtnur in dem als Gesamtanlage denkmalgeschütz-ten historischen Stadtkern anschaulich, sondernauch in der umgebenden Landschaft mit ihrenzahlreichen Kulturdenkmalen und historischenKulturlandschaftselementen. Besonders prägendfür die Talhänge um Weikersheim sind beispiels-weise zahlreiche Steinriegel, Dokumente des seitdem Mittelalter hier betriebenen Weinbaus.

Denkmalpflegerische Beratung beiFlächenplanungen

Schützenswerte Ausschnitte der Kulturlandschaftmit ihren prägenden Elementen zu bewahrenund als geschichtliche Spuren in unserer Umweltzu sichern, ist nicht allein Aufgabe der Denkmal-pflege. Sie müssen vor allem in flächenhaftenPlanungen berücksichtigt werden. Im Fall vonWeikersheim konnte die Planungsberatung derLandesdenkmalpflege durch entsprechende Fach-beiträge wichtige Grundlagen dafür schaffen.Im Rahmen eines Gemeinschaftsprojektes mitdem Regionalverband Heilbronn-Franken sinddie bedeutendsten Elemente der WeikersheimerKulturlandschaft bereits im Regionalplan in einerKarte im Maßstab 1:100 000 als Signaturen dargestellt und in kurzen Texten erläutert. Dabeihandelt es sich, der Planungsebene entsprechend,nur um eine Auswahl. Als Kriterium galt: Esmusste sich um Objekte handeln, die im Planungs-maßstab flächenwirksam, in hohem Maß land-

Das barocke „Gelbe Haus“ im fürstlichen JagdwaldKarlsberg diente als Belvedere. Unterhalb liegt der ehedem herrschaftliche Weinberg mit Kelter.

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Substanz erhalten – Erscheinungsbild bewahrenDie Bau- und Kunstdenkmalpflege

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umstandenem Lustschlösschen umgestaltet. AmFuß des Karlsberges, unter dem Belvedere des„Gelben Hauses“, entstand zur gleichen Zeit derherrschaftliche Weingarten mit Kelter. Die bauli-chen Überreste der aufgehobenen Prämonstra-tenserinnen-Klöster von Schäftersheim undLochgarten wurden zu herrschaftlichen Domänenumgebaut. An das mittelalterliche Kloster erinnertnoch die große Rodungsinsel, die das hohenlo-hische Hofgut Louisgarde umgibt. Die Trasseeiner alten Steige am Hang des Karlsbergs erweistsich als Teilstück einer früheren Wegeverbindungvon der Stadt zur „Hohen Straße“, einem altenHöhenweg, mit dem wiederum mehrere in Restenerhaltene ehemalige Warttürme in Zusammen-hang stehen.

Bewährung im Bebauungsplanverfahren

Für Weikersheim wurde mit den Fachbeiträgender Denkmalpflege eine fundierte informellePlanungsgrundlage geschaffen, die einen ver-

Der mittelalterliche Wartturm am Winterberg war einstin eine ganze Kette von Signaltürmen entlang der „HohenStraße“, einem alten Höhenweg, eingebunden.

Im Luftbild ist die Rodungsinsel umdas ehemalige Kloster Lochgartenund spätere Hofgut Louisgardebesonders gut ablesbar.

antwortungsvollen Umgang mit dem kulturellenErbe in der Fläche ermöglicht. Sie hat sich in derUmsetzung bereits bewährt. So war im Zuge derPlanung eines Wohngebiets am Fuß des Karls-bergs eine der denkmalgeschützten historischenSteinriegellagen gefährdet. Unter Verweis aufdas Kapitel zur Kulturlandschaft und Denkmal-pflege im Flächennutzungsplan konnte diePlanungsberatung, die als Träger öffentlicherBelange beteiligt wurde, zunächst eine Reduzie-rung der Fläche bewirken. In der weiterenDiskussion gelang es dann auch noch, die Fest-setzungen im Bebauungsplan gemeinsam mitden Planern so zu gestalten, dass Substanzver-luste und erhebliche Beeinträchtigungen desErscheinungsbildes der historischen Weinbergs-lage weit gehend vermieden werden konnten.Die besondere Lage „inmitten einer kulturhisto-rischen Steinriegellandschaft“ wurde nach Ab-schluss der Planung sogar eines der Argumente,mit denen die Stadt Weikersheim für ihr neuesWohnbaugebiet warb.

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Instandsetzung eines Atelierhauses in Gerlingen

Viele Baudenkmale wie Einfamilienwohnhäuser in Nutzungskon-tinuität sind so anschaulich überliefert, dass bereits bei einemersten Ortstermin mit dem zuständigen Denkmalpfleger festgelegtwerden kann, welche Maßnahmen und Veränderungen am Bestandvorgenommen werden können. Aufgrund der anschaulichenÜberlieferung werden in diesen Fällen meist weder umfangreichebauhistorische und restauratorische Untersuchungen noch archi-valische Studien notwendig. Bei Nutzungskontinuität mit gleichbleibender Beanspruchung des Tragwerkes kann aus konservatori-scher Sicht auch auf statische Gutachten verzichtet werden, soweitder Erhaltungszustand die Erhaltungsfähigkeit eines Gebäudesaugenscheinlich nicht infrage stellt.

Einfacher Holzskelettbau

In Gerlingen (Kr. Ludwigsburg) wurde 1995/96 im Zuge anstehenderModernisierungsarbeiten ein Atelierhaus von 1933 denkmalpflege-risch betreut. Es war in Hanglage als einfacher Holzskelettbau(Fachwerk) in der Tradition des Heimatstils für den Kunst- undTheatermaler Erich Dommes nach Plänen des Architekten KurtDübbers errichtet worden. Die konservatorische Konzeption undZielsetzung erforderten keine Fachgutachten, da eindeutige Befundeund die durch die Konstruktion geprägte Gestalt des Kulturdenk-mals jede bauhistorische oder restauratorische Untersuchungüberflüssig machten. Es genügte, die originalen Bauunterlagenzur Beurteilung der Modernisierungsmaßnahme heranzuziehen,

Vorderansicht des 1913 in Skelett-bauweise für den Maler ErichDommes in Gerlingen erstelltenAtelierhauses.

Architekt Kurt Dübbers fühlte sichder Tradition des Heimatstils ver-pflichtet, hat sich aber auch von derzeitgenössischen Architektur beein-flussen lassen, wie über Eck ange-legte Fenster an der Gartenseite desGebäudes zeigen.

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Substanz erhalten – Erscheinungsbild bewahrenDie Bau- und Kunstdenkmalpflege

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um die Vollständigkeit der Überlieferung des Gebäudes klären zukönnen. Das Haus Dommes ist durch einfaches Sichtfachwerk,verbretterte Giebelseiten, steiles Satteldach sowie außen liegendenKamin und in handwerklicher Tradition gefertigte Innenausstattungcharakterisiert. Auf bemerkenswerte Weise zeigen sich an derBefensterung über Eck Einflüsse der zeitgleichen modernenArchitekturauffassung. Herzstück des Anwesens war und ist derAtelierraum, der vom Untergeschoss bis ins Dachgeschoss reichtund sich großflächig nach Nordwesten mit einem kleinteiligenhölzernen Atelierfenster öffnet.

Zeitgemäß im Denkmal wohnen

Die 1996 durchgeführte Modernisierung des Atelierhauses warmit einer baulichen Erweiterung verbunden, die südöstlich an denhistorischen Bestand anschließt. Die gute Überlieferung desGebäudes und seines Erscheinungsbildes einschließlich des histo-rischen Ausbaus führten zu der denkmalfachlichen Forderung nach unverändertem Erhalt von Struktur und Oberflächen. ZurSicherstellung einer zeitgemäßen Nutzung wurden die haustech-nischen Einrichtungen, vor allem die Nassräume, modernisiert.Um größere Eingriffe in die Hausstruktur zu vermeiden, wurdeder Erweiterung des Wohnbereiches durch einen eingeschossigen,vom Denkmal abgesetzten Anbau zugestimmt. Dieser mit einemgläsernen Verbindungsgang angebundene Gebäudeteil ist eindeu-tig als Zutat zu erkennen und schmälert die Aussagekraft desbestehenden Atelierhauses nicht.

Von handwerklicher Tradition zeugtdie Ausstattung des Wohnraumesmit Ofenkacheln und Wandklinker.

Der Wohnbereich des Atelierhauseswurde mit einem Anbau erweitert.Durch einen gläsernen Verbindungs-gang angebunden, ist er eindeutigals Zutat erkennbar und schmälertdie Aussagekraft des Denkmals nicht.

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Da nicht jedes Baudenkmal eine Bewertung desBestandes auf den ersten oder zweiten Blick ermöglicht, können sorgfältige Voruntersuchungenin verschiedenen Fachbereichen wie Baukonstruk-tion, Restaurierung oder Bauforschung Grund-lagen für die praktische Umsetzung von Bauvor-haben bilden. Vorsichtiger Umgang mit derDenkmalsubstanz auf der Grundlage von Befundenwar auch an der Überlinger Stadtapotheke fürdie Bau- und Kunstdenkmalpflege von zentralerBedeutung. Der historische Bestand und dieErscheinungsweise des überlieferten Geschichts-zeugnisses sollten trotz Bau- und Modernisie-rungsmaßnahmen so weit als möglich erhaltenwerden.

Die Planung und Voruntersuchung des Bauvor-habens auf der Grundlage fachübergreifenderZusammenarbeit findet im Ergebnis der behut-samen Sanierung der Stadtapotheke ihren be-achtenswerten Niederschlag. Das viergeschossige,

traufständige Gebäude ist Teil einer mittelalter-lichen Häuserzeile in der Franziskanerstraße.Stichbogenöffnungen im Ladengeschoss, Fenster-rahmungen, Erker, Mezzaningeschoss und starkprofilierte Gesimse lassen das Gebäude vonaußen als Werk des 19. Jh. erscheinen.Spätestens im barocken Treppenhaus wird demBesucher jedoch bewusst, dass die Geschichtedes stattlichen Hauses weiter zurückreicht. Imersten Obergeschoss wird die Vielfalt der Haus-und Baugeschichte beim Anblick der Ausstattungaugenfällig.

Im Zeitgeschmack ergänzt

Das Haus überrascht durch seine umfangreicheund qualitätvolle Ausstattung mit Stuckdecken,Türen, Beschlägen, Wandtäfer, Kachelofen undDielenböden. Die barocke Treppenanlage mitihren historistischen, schmuckverglastenWohnungsabschlüssen setzt sich im Dach durch

Franziskanerstraße nach Norden mitder instand gesetzten Fassade derStadtapotheke Anfang 2000.

Traufständig steht Überlingens Stadtapotheke in der Franziskanerstraße(links). Das Äußere deutet auf einen Bau des 19. Jh. hin, das Innere offenbarteine sehr viel ältere und reiche Baugeschichte.

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Komplexe Baugeschichte und kostbare Ausstattung:

Stadtapotheke Überlingen

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Blockstufentreppen fort. Vergangene Eigentümer-generationen, die anhand von Stuck und Sand-steinwappen für längere Zeit als ÜberlingerStadtpatrizier angenommen werden können,haben die jeweils überkommene Ausstattungoffenbar nicht nur geschätzt, sondern sie weiterverwendet und im jeweiligen Zeitgeschmackqualitätvoll ergänzt. Diese Tradition setzt der heutige Hausherr imbesten Sinne und sehr engagiert fort. Nachdemer die Stadtapotheke erworben hatte, entwickelteer in engem Kontakt mit der Denkmalfachbehördeein Konzept zur schonenden Modernisierung derbeiden großen Wohnungen in den Obergeschossensowie zur Sicherung und Instandsetzung vonMezzaningeschoss, Dach und Fassaden. Die Um-setzung wurde in finanzierbare Bauabschnitteunterteilt. Verformungsgerechte Bauaufmaße,bauhistorische und restauratorische Vorunter-suchungen bereiteten die Instandsetzungen vor.

Struktur von 1595 bis heute erhalten

Bauaufnahme und bauhistorische Untersuchungkonnten für die Entwicklung des ca. 12 m x 20 mmessenden Hauskörpers mehrere Bauphasennachweisen. Seine bis heute erhaltene Strukturerhielt das Gebäude um 1595 durch Konrad vonEschlinsberger. Er ergänzte den mittelalterlichenHauskern nach Süden und Westen und fasstealles unter einem hohen, dreigeschossigen Dachzusammen. Prägende Raumeinheit dieser Phasewar ein geräumiger, vermutlich winkelförmigerHausflur, der mehr als die Hälfte der Grundflächeeinnahm. Sein ehemals repräsentativer Anspruchwird durch die mehrteilige Fenstergruppe in derRückfassade unterstrichen. Eine dort frei stehendeSandsteinsäule trägt das Wappen derer vonEschlinsberger. Das 18. Jh. fügte in den Flurbereicheine dreiläufige Treppe ein und unterteilte den

großräumigen Grundriss, der im 19. Jh. zugunstengeschossweiser Wohnnutzung noch weiteruntergliedert wurde.Trotz des hochwertigen Bestandes, der bei derPlanung Rücksicht und spezifische Lösungsan-sätze erforderte, konnte in idealer Weise diekonservatorische Zielsetzung eines behutsamenUmgangs mit der Denkmalsubstanz verwirklichtwerden: Bau- und Grundrissgefüge wurdenunverändert übernommen, Küchen und Bäderzeitgemäß angepasst bzw. eingefügt. Die histo-rische Ausstattung wurde ausnahmslos undsorgfältig instand gesetzt.

Glücksfund erzwingt neue Grundrissplanung

Zum Einbau eines Badezimmers in das ersteObergeschoss bot sich ein kleiner, innen liegen-der Raum neben dem Treppenhaus an, der nochim 18. Jh. als Küche gedient hatte. Ausgerechnetdiese „dunkle Kammer“ barg jedoch eine Kost-barkeit, die im Zuge der Voruntersuchungenentdeckt wurde. Hinter einer späteren Vormaue-rung zeigten die Gefache der südlichen Grenz-wand die nahezu unversehrten Wandbilder eines

Schmuckverglaste Holzabschlüsse im prächtigen Barocktreppenhaus zeugen von der geschossweisenWohnungsaufteilung im ausgehenden 19. Jh.

Am Grundriss des 1. Obergeschosses ist die Bauentwick-lung des einstigen Patrizierhauses dargestellt: rot für den mittelalterlichen Kernbestand, grün für diefrühneuzeitliche Erweiterung zum Hof hin und gelb fürdie historisierende Straßenfassade.

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Löwen und eines Windhundes in der Formen-sprache des ausgehenden 16. Jh. Sie hatten einstden geräumigen und repräsentativen Hausflurgeziert und waren nie übertüncht worden, bissie, vermutlich mit dem Einbau des barockenTreppenhauses, hinter einer Mauerschale ver-schwanden. Damit diese außergewöhnlich gutüberlieferte Wandmalerei mit ihrer ungebroche-nen Leuchtkraft sichtbar erhalten bleiben konnte,musste die Grundrisszuordnung umgeplantwerden. Der zunächst als Ankleide vorgesehenegroße Mittelraum wurde nun zum Badezimmer.Die beiden großen Malereifelder konntendadurch gesichert, gereinigt und konserviertwerden und zieren seither den innen liegendenNebenraum.Im dreigeschossigen Dachgefüge, das auch lang-fristig nicht ausgebaut werden soll, zeigten sicherhebliche Verformungen, die laut Statiker so-wohl durch Setzungen des Hauses als auch durchSchäden im Traufbereich verursacht waren.Fehlende Konstruktionshölzer mussten wiedereingefügt, zerstörte in traditioneller Handwerks-technik ersetzt und mit dem gesunden Altholz-bestand verbunden werden. Dabei gelang es, dieVerformungen teilweise rückgängig zu machen.Störende Beihölzer wurden entfernt und dieursprüngliche Tragwerkswirkung der doppelt liegenden Dachstühle wiederhergestellt.

Altstadtwohnungen mit Atmosphäre undKomfort

In der Stadtapotheke sind zwei großräumige Alt-stadtwohnungen mit eindrucksvoller Atmosphäreerhalten geblieben bzw. entstanden. ZeitgemäßerWohnkomfort wurde zurückhaltend eingebracht.Die Bereitschaft des Eigentümers, seine Erhal-tungsanstrengungen von den überlieferten Grund-rissen auf die gesamte historische Ausstattungzu übertragen und auf einen Ausbau des geräu-migen Daches zulasten der historischen Substanzzu verzichten, verdient hohe Anerkennung.

Das Wappen derer von Eschlinsberger ist ein sprechen-des Detail der Nutzergeschichte. In den KaiserporträtsMaximilians II. und Rudolphs II. im anschließendenBogensturz dürfte sich der reichsstädtische Stolz desBauherrn von 1595 manifestieren.

Charakteristisch für die gehobene Wohnausstattung derRenaissancezeit in der Region Bodensee-Oberschwabenwaren mehrbogige Fensternischen mit aufwendig gestal-teten Säulen oder Pfeilern – hier durch Materialien undOberflächen der Küchennutzung in ihrer Gestaltkraftbeeinträchtigt.

Ins ausgehende 16. Jh. datiert diese Wandmalerei mitWindhund, die während der Voruntersuchungen entdecktwurde. Jahrhunderte hinter einer Mauerschale verborgen,blieb sie in wunderbarer Leuchtkraft erhalten.

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Substanz erhalten – Erscheinungsbild bewahrenDie Bau- und Kunstdenkmalpflege

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Bauforschung und Bestandsdokumentation:

Sanierung des Weberzunfthauses in Wangen

Während die Tätigkeit des Gebietsreferenten vor Ort im ÜberlingerBeispiel durch freiberufliche Spezialisten unterstützt wurde, kom-men zur Lösung besonderer Fragestellungen auch Spezialisten desLandesamtes für Denkmalpflege zum Einsatz.

Voruntersuchung schont die Substanz und spart Kosten

Durch bauliche Eingriffe und Umwelteinflüsse bedingte Verände-rungen an Kulturdenkmalen erfordern in Fällen herausragenderBedeutung eine Dokumentation des überlieferten Bestandes nachwissenschaftlichen Methoden. Vor Maßnahmen wie Restaurierun-gen, statischen Sicherungen und Umbauten sind die vertiefteDokumentation des Ist-Zustandes und eine darauf aufbauendedifferenzierte Bauuntersuchung unerlässlich. Neben bauhistori-schen Untersuchungen, durch die Befunde in ihrem konstruktivenund stilistischen Zusammenhang interpretiert und in ihrer zeitli-chen Abfolge aufgezeigt werden, sind auch die Bauschäden zuerfassen und die Schadensursachen zu analysieren. Generell gilt:Je gründlicher die Voruntersuchungen, desto substanzschonenderund in der Summe kostengünstiger können die erforderlichenMaßnahmen geplant und durchgeführt werden.Das Fachgebiet Bauforschung und Baudokumentation im Landes-amt für Denkmalpflege unterstützt die Gebietsreferenten derpraktischen Bau- und Kunstdenkmalpflege in den einzelnenRegierungsbezirken sowie die Inventarisation des Landes. Zu denSchwerpunkten des Fachgebiets zählen neben der Beratung:• Planung und Durchführung modellhafter bauhistorischer undbauarchäologischer Untersuchungen einschließlich derenAuswertungen• Zusammenarbeit mit freiberuflichen Bauforschern zur Sicherungvon Qualitätsstandards• Modellhafte messtechnische Bauuntersuchungen undSchadensanalysen• Durchführung und Auswertung fotogrammmetrischer, fotogra-fischer und messtechnischer Aufnahmen.

Vom desolaten Zustand des Weberzunfthauses vor Beginn derSanierung zeugt dieser Blick vonSüden aus dem Jahr 1993.Mauerwerk und Holzgefüge wiesenschwere Schäden auf, die besondersdie statische Sicherheit beeinträch-tigten.

Substanz erhalten – Erscheinungsbild bewahrenDie Bau- und Kunstdenkmalpflege

Page 40: Denkmalpflege

Querschnitt mit Blick auf die südwestliche Innenwand des Zunftsaales mitdem Rissbild und mit Darstellung der Hauptneigungen und -setzungen durchVektoren. Die unterschiedlichen Bauphasen sind farbig gekennzeichnet.

Grundriss des ersten Obergeschosses mit farbiger Darstellung der Bau- undRestaurierungsphasen.

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Page 41: Denkmalpflege

Die fachliche Unterstützung der denkmalpflegerischen Praxisdurch Bauforschung und Baudokumentation soll an einem kon-kreten Beispiel dargestellt werden:

Vielfach umgebaut und schließlich heruntergekommen

Das Weberzunfthaus in Wangen (Kr. Ravensburg), ein dreige-schossiger Massivbau von 1342 mit einem Anbau von 1475 überzwei Stockwerken, dessen Obergeschoss den Zunftsaal mit groß-zügigen Fenstern und einer repräsentativen Ausmalung einnimmt,wurde im Laufe der Jahrhunderte mehrfach umgebaut. Im 19. Jh.wurde im Zunftsaal eine Zwischendecke für eine Wohnung einge-zogen. Unterschiedliche gewerbliche Nutzungen hatten zudemweitere Eingriffe in die historische Bausubstanz mit sich gebracht.Zu Beginn der 1990er-Jahre war das Gebäude baulich in einemäußerst bedenklichen Zustand: Durch mangelhafte Bauunterhal-tung, undichte Dächer, Eingriffe in das historische Baugefüge unddurch Veränderungen im Baugrund war das statisch-konstruktiveSystem erheblich beeinträchtigt. Es war fraglich, ob eine denk-malgerechte Erhaltung überhaupt noch möglich wäre. Eine genaueBauaufnahme und Bauuntersuchung sollte zunächst als Grundlagemöglicher Sicherungsmaßnahmen dienen. Parallel dazu musstenKaufverhandlungen durch die Stadt Wangen geführt und einneues Nutzungskonzept erstellt werden.

Bei der Bauaufnahme wurde der Bestand zeichnerisch, fotogra-fisch und schriftlich dokumentiert. Aufgrund der kompliziertenBefundlage musste die Aufnahme in großem Maßstab und ingrößtmöglicher Genauigkeit erfolgen. Die Grundlagenvermessungmit einem dreidimensionalen Messnetz sowie die fotogrammetri-sche Aufnahme und Auswertung der Fassaden und der Innen-wände des Zunftsaales hat die Landesdenkmalpflege durchgeführt.Die weiterführende Handvermessung im Gebäudeinneren wurdean ein Büro für Bauvermessung vergeben. Anhand der Pläne undder Schadenskartierungen erfolgte eine Verformungsanalyse, worinAusmaß, Ursachen und zeitliche Abfolgen der Verformungen fest-gestellt wurden. Parallel dazu hat die amtseigene Bauforschungeine bauhistorische Analyse aufgestellt, deren Ergebnisse u.a. inBaualtersplänen zusammengefasst wurden.

Wandmalerei des späten 16. Jh. inSecco-Technik über einem Fenster-bogen der südwestlichen Innenwanddes Zunftsaales. Links ist eine Schere,das Zunftzeichen der Weber, erkenn-bar. Die breiten Risse sind seit derBarockzeit immer wieder zugesetztworden. Die Aufnahme zeigt denZustand von 1996 nach einer erstenrestauratorischen Notsicherung.

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Denkmalverträgliche Nutzung und Bereicherung des Stadtbildes

Die Pläne und Untersuchungsergebnisse bildeten die Grundlagefür statische Sicherungsmaßnahmen, Konservierungs- undRestaurierungsarbeiten im Zunftsaal sowie für die Instandsetzungs-und Umbauplanungen. Das bestehende Nutzungskonzept wurdezudem während der Baumaßnahmen entsprechend aktuellenErkenntnissen zum überlieferten Bestand weiter verfeinert undneu abgestimmt. Der Zunftsaal etwa wurde auf sein Erscheinungs-bild der Zeit um 1600 mit der Befensterung und der Bohlenbalken-decke zurückgeführt. Die dortigen Wandmalereien wurden sorgfältig restauriert. 1998 konnte das Gebäude seiner neuenBestimmung als Kulturhaus mit unterschiedlichen, denkmalver-träglichen Nutzungen übergeben werden. Es prägt seitdem auchin besonderer Weise die reizvolle städtebauliche Situation amnordöstlichen Ende der Wangener Altstadt.

Ein Ausschnitt der südwestlichenInnenwand des Zunftsaales nachden Sicherungs- und Restaurie-rungsarbeiten 1998. Die ursprüngli-che Befensterung und die Bohlen-balkendecke sind wiederhergestellt,die wertvollen Wandmalereienbehutsam restauriert.

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Substanz erhalten – Erscheinungsbild bewahrenDie Bau- und Kunstdenkmalpflege

Der Blick von Osten verdeutlicht,wie freundlich das sanierteWeberzunfthaus die städtebaulicheSituation am nordöstlichen Randder Wangener Altstadt akzentuiert.

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Konservieren und Restaurierenam Freiburger Münster

Erhaltung und Pflege von Kulturgut ist die zentrale Aufgabe derBau- und Kunstdenkmalpflege. Jedes Schutzgut ist in seinerSubstanz einzigartig und unersetzlich. Daher sollte jeder Eingriff,jede Restaurierung genau überlegt und sorgfältig geplant sein. Bevor freiberufliche Restauratoren – in komplexen Fällen vonAmtsrestauratoren unterstützt – ein Restaurierungskonzept for-mulieren können, beginnen sie mit einer Bestands- und Zustands-erfassung am Kulturdenkmal. Dabei ist die Wahl jeweils geeigneterRestauratoren ausschlaggebend für die Voruntersuchung und dieQualität der anschließenden Restaurierung. Schrittweises Vorgehenbei der Planung solcher Maßnahmen ermöglicht es zudem, einKonzept denkmalverträglich auszuarbeiten und substanzschonendumzusetzen.Die Landesdenkmalpflege unterhält seit nunmehr fast 30 Jahreneine Restaurierungswerkstatt, die Denkmaleigentümer, Architektenund freiberufliche Restauratoren sowie die Gebietsreferenten inden einzelnen Regierungsbezirken berät. Betreut werden so unter-schiedliche Objekte wie Gemälde, Skulptur, Wandmalerei, Glas-malerei, Stein- und Metallgegenstände. Die Arbeit der Amtsrestau-ratoren, die von Naturwissenschaftlern unterstützt werden, reichtvon der Bestandsaufnahme und Voruntersuchung über die Muster-restaurierung im Vorfeld einer Maßnahme, bis hin zur gutachter-lichen Betreuung und fachlichen Leitung von Maßnahmen anherausragenden Bau- und Kunstdenkmalen.Das weltberühmte Freiburger Münster, das als Meisterwerk derspätromanischen und gotischen Baukunst entstand, vereint ver-schiedene Problemstellungen aus unterschiedlichen Bereichen.Deshalb kann an diesem Beispiel ein optimales Vorgehen bei derKonservierung und Restaurierung von Bau- und Kunstdenkmalenbesonders anschaulich dargestellt werden.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit

In der Turmvorhalle des Münsters hat sich eine reiche figuraleAusstattung aus der Erbauungszeit um 1280 erhalten. Der komplet-te Figurenschmuck sowie die umgebende Architekturgliederungwurden 1889/90 nach Entwürfen von Prof. Fritz Geiges farblichneu gefasst. Die Untersuchungen dieser Fassungen haben gezeigt,

Nach der 2002 durchgeführtenKonservierung und Reinigung hatdas Tympanon des FreiburgerMünsters die Fassung des 19. Jh.zurückgewonnen.

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dass Geiges sich weit gehend an den vorgefundenen Bestand desMittelalters gehalten hat. Die jetzt sichtbare Fassung des 19. Jh.ist nicht nur fast vollständig erhalten, sondern auch in Tempera-technik äußerst qualitätsvoll ausgeführt. Mit dem ebenfalls vonGeiges im gotischen Stil neu gestalteten Gewölbe bildet sie eingeschlossenes Ensemble.

Vorprojekt zur Schadensklärung

Nach über hundert Jahren der Bewitterung waren die Fassungund auch der Figurenbestand durch Schmutzkrusten, besondersVogelkot, verunreinigt und gefährdet. Das Erzbischöfliche BauamtFreiburg und die Landesdenkmalpflege veranlassten deshalb einVorprojekt, das Art und Umfang der Schäden sowie die Möglich-keiten zu deren Behebung klären sollte. In Abstimmung mit ver-schiedenen Naturwissenschaftlern und den beteiligten Fachbe-hörden hat ein freischaffender Restaurator Proben genommenund fundierte Untersuchungen durchgeführt. Die Ergebnissebestätigten, dass Vogelkot zu den gravierendsten Schäden an derFassung und am Stein geführt hat. Starke schwarzgraue Schmutz-beläge, die sich als zum Teil dicht verbackene Krusten erwiesen,haben darüber hinaus teilweise Schäden an der Malschicht – durchAbplatzungen – und am Stein verursacht.Die Ergebnisse der interdisziplinären Zusammenarbeit mündetenin einen Maßnahmenkatalog. Zur Durchführung wurde ein Teamaus freiberuflichen Restauratoren unter fachlicher Leitung derLandesdenkmalpflege gebildet. Vorrangiges Ziel der Arbeiten warund ist der Erhalt des vorgefundenen Bestandes.

Erst Sicherung, dann Reinigung

Es war nachgewiesen worden, dass die Skulpturen und gliedern-den Architekturteile durch die Beläge hochgradig gefährdet waren.Letztere mussten deshalb abgenommen bzw. so weit als möglichreduziert werden. Da sowohl die Fassungsoberfläche der Zeit um1889/90 als auch die darunter befindlichen, partiell erhaltenenälteren Fassungen bedroht waren, galt es, die effektivste undschonendste Reinigungsmethode herauszufinden.

An diesem kleinen Wasserspeier kommt zur schonendenReinigung das Microstrahlverfahren zum Einsatz.

Mit Lupe, Wattestäbchen und größter Sorgfalt wird eineGoldbordüre vom Schmutz befreit, der sich in mehr als100 Jahren abgelagert hat.

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Substanz erhalten – Erscheinungsbild bewahrenDie Bau- und Kunstdenkmalpflege

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Durch Sicherungs- und Festigungsmaßnahmen der teilweise gefährdeten Malschichten wurde gewährleistet, dass sie der Bean-spruchung durch die Reinigung standhielten. Teilweise musstenzunächst gelockerte Bereiche des Trägermaterials Stein gefestigtwerden, bevor die abgelösten Farbschollen wieder mit dem Unter-grund verklebt werden konnten. Diese Arbeiten mussten zumgrößten Teil parallel zueinander angewendet werden.

Untersuchungen Schicht für Schicht

Während dieser Maßnahmen wurden auch die Fassungen unter-sucht. Dabei interessierte nicht nur die Farbpalette der jeweiligenSchicht, sondern auch Bindemittel und technischer Aufbau sowiedie historische Zuordnung der einzelnen Schichten. Die entspre-chenden Untersuchungen wurden vornehmlich an Ausbruchstellengemacht, wo nötigenfalls Proben für weiterführende Analysen(Pigmente, Bindemittel, Verwitterungsprodukte) und/oder Quer-schnitte genommen wurden. Dazu war von den Restauratoren nichtnur intensive Zusammenarbeit mit den speziellen Naturwissen-schaftlern gefordert, sondern auch Fachkompetenz, um die not-wendigen Fragestellungen zu erarbeiten, die vorgelegten Unter-suchungsergebnisse richtig in die Befundsituation einzuordnenund angemessen umzusetzen.Bilden in der Westturmvorhalle Reinigung und Konservierung derFarbfassung die Schwerpunkte, so besteht bei der Chorumgangs-brüstung des Münsters die Notwendigkeit substanzieller Festigungdes Natursteins. Zum Bau des Münsters wurde ausschließlich derfür den Schwarzwald typische Buntsandstein verwandt.Ungeachtet des einheitlichen Aussehens wurden mehr als zwölfTypen dieses Materials aus der näheren und weiteren Umgebungvon Freiburg festgestellt. Ihre unterschiedliche Zusammensetzungspiegelt sich in verschiedenen Schadensphänomenen wider, diean der Chorbrüstung aufgetreten sind.

Verkündigungsengel vor derReinigung.

Diese Querschliffaufnahme zeigt in 120-facher Vergröße-rung eine Schichtenfolge von Bleiweiß mit Bindemittel-schicht, Mennige, Blattsilberauflage, rotem Lüster sowieBleiweiß-Ausmischung aus rotem Ocker und Bleiweiß.

Ausbrüche gewähren den Restaura-toren Einblicke in darunterliegendeSchichten. Hier am Schleier der„Musik“.

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Dem Problem der Steinfestigung auf der Spur

Seit Jahren werden die Bemühungen der Münsterbauhütte, denKirchenbau zu erhalten, durch vielfältige Untersuchungen undTests dieses Gesteins unterstützt. Neben den unausweichlichenErneuerungen führen die Steinmetze der Bauhütte immer mehrKonservierungsmaßnahmen durch, sodass wertvolle Originalsub-stanz erhalten werden kann. An einem Teilbereich der Brüstungist die schwierige Konservierungsproblematik im Rahmen einerDiplomarbeit bearbeitet worden. Dazu wurden nicht nur dasSteinmaterial selbst, sondern auch dessen Schäden genau unter-sucht. Es zeigte sich, dass sein Zustand stark von der Qualität desSteinmaterials abhängt, ganz gleich aus welcher Zeit das jeweiligeTeil stammt. Die Brüstung stammt nämlich nicht aus einerSchaffensphase, sondern setzt sich aus Teilen aller Zeiten seit derErbauung zusammen. Die Qualität des Steinmaterials, der Mineral-bestand, seine Exposition sowie die Expositionsdauer sind dieHauptkriterien für seine Haltbarkeit oder Schadensanfälligkeit. Esist bekannt, dass jeder Verwitterungsprozess mit einem Verlust anFestigkeit des Gesteins einhergeht. Daher war es auch Ziel einerDiplomarbeit, die Möglichkeiten der Festigung auszuloten.Es gibt eine ausreichende Palette unterschiedlicher Steinfestigerauf dem Markt. Damit Erfolg und Dauerhaftigkeit gewährleistetsind, spielt aber die Wahl des richtigen Festigers für das jeweiligeMaterial eine wichtige Rolle. Die im Rahmen der Diplomarbeitdurchgeführte Konservierung eines Teilbereichs war sehr erfolg-reich, die Maßnahmen werden sich langfristig positiv auswirken.Die Zunahme der Festigkeit ist mittels Bohrwiderstandsmessungenermittelt worden. Der konservierte Teilbereich kann in Zukunftintensiv beobachtet und anhand der vorliegenden Dokumentationexakt kontrolliert werden.

Standards zur Verwendung von Steinersatz

Dies gilt im gleichen Maße für die verwendeten Steinersatz-materialien. Sie wurden, wie es heute Standard ist, speziell aufStruktur und Farbe, aber auch auf physikalische Eigenschaften desGesteins abgestimmt. Vor ihrer Anwendung wurden die Stein-ersatzstoffe intensiven Untersuchungen und Tests ausgesetzt,zum Beispiel Haftzugmessungen, Bewitterung in der Klimakammerusw. Neben genauer Kenntnis der eingesetzten Stoffe ist ihrequalifizierte Anwendung von entscheidender Bedeutung. Fehler-hafte Behandlung guter Materialien führt ebenso zu Schäden wiefortschrittsgläubige Anwendung ungeprüfter „Wundermittel“.Auch hier konnten im Rahmen der Diplomarbeit Standards ent-wickelt werden, die eine optimale Applikation ermöglichen. Eswar nun möglich, statt einer Erneuerung eine Konservierung desvorhandenen Bestandes durchzuführen und mit kleinen Vierun-gen, ausgeführt von der Bauhütte, die Lesbarkeit des Brüstungsteilswieder herzustellen.Die erfolgreich abgeschlossenen Arbeiten am Freiburger Münsterzeigen eindrucksvoll, dass die Zusammenarbeit von Naturwissen-schaftlern, freiberuflichen und amtlichen Restauratoren sowieHandwerkern zu beispielgebenden, denkmalgerechten Lösungenführen kann.

Verkündigungsengel nach derReinigung.

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Substanz erhalten – Erscheinungsbild bewahrenDie Bau- und Kunstdenkmalpflege

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Erhaltung durch Umnutzung: Denkmale der Wirtschafts- und

Technikgeschichte

Tief greifende strukturelle Veränderungen in der Gesellschaft, inden Arbeits- und Produktionsabläufen sowohl im ländlichen Raumals auch im städtischen Umfeld bleiben nicht ohne Auswirkungauf den Denkmalbestand. Die Erhaltung baulicher und technischerZeugnisse früherer Arbeits- und Produktionsformen wie Scheunenoder Industrieanlagen erfordert in zunehmendem Maße tragfähigeAntworten seitens der Denkmalpflege. Gleiches gilt beispielsweiseauch für den denkmalgerechten Umgang mit Kasernen und Kirchen,die leer stehen oder gesellschaftlich nicht mehr gebraucht werden.

Museale Präsentation oder angepasste Nutzung

Da Leerstände nur für eine begrenzte Zeit ohne substanzielleVerluste überbrückt werden können, erfordern solche Gebäude inbesonderem Maße sowohl Ideenreichtum von Architekten undInvestoren als auch neuen Wegen aufgeschlossene Denkmalpfleger.Die exemplarisch angesprochenen Denkmalgattungen lasseneinen Diskussionsprozess entstehen, der sich zwischen dem Ringenum denkmalgerechte Instandsetzungsmethoden und Nutzungs-konzeptionen zur Bewahrung der Substanz und des Erscheinungs-bildes einerseits und dem drohenden Totalverlust im Zuge desNutzungsverlustes andererseits bewegt. In heutiger Zeit sind Dokumente der ländlichen Wirtschaftsformensowie bauliche und technische Zeugnisse, die den Beginn und dieFrühzeit der industriellen Entwicklung des 19. Jh. belegen, ganzbesonders gefährdet. Denkmalgerechte Erhaltung dieser Bautenund Anlagen mit ihren Strukturen und festen Einrichtungen gelingtmeist nur über den Weg musealer Präsentation. Die Alternative,eine am Bestand orientierte Nutzung, kann bewirken, dass wenigs-tens der Charakter, das Erscheinungsbild und die Substanz vonBaudenkmalen unter neuer Zweckbestimmung fortbesteht, auchwenn das ursprüngliche Umfeld und die historische Funktionnicht mehr vorhanden sind.

Der Hallenbau der ehemaligenIndustriewerke Karlsruhe Augsburg(IWKA) von Osten mit dem neuenHaupteingang des Zentrums fürKunst und Medientechnologie (ZKM).Hier ist unter Mitwirkung derLandesdenkmalpflege aus einerIndustriebrache ein Kristallisations-punkt von hoher Anziehungskraftentstanden.

Blick in einen Lichthof des Hallen-baus A der IWKA aus der Zeit vorder Umnutzung.

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Von der Industriebrache zum städtischenWahrzeichen

Der Hallenbau der Deutschen Waffen- undMunitionsfabrik in Karlsruhe, während des ErstenWeltkriegs nach Plänen des bekannten Stuttgar-ter Architekten Philipp Jakob Manz errichtet,stellte allein aufgrund seiner Abmessungen (312 mx 56 m) eine Herausforderung für die Denkmal-pflege dar. Nach erfolglosen Bemühungen umeine langfristige Nutzungskonzeption und Ab-brucharbeiten auf dem ehemaligen Fabrikgeländeverblieb Anfang der 1990er-Jahre als letzterZeuge einer ehemals monumentalen Fabrikanlagenur noch eine Produktionshalle. Sie war als bau-technisch und gestalterisch anspruchsvollerBetonskelettbau errichtet worden und zeichnetsich überdies durch ihre zehn glasüberdecktenLichthöfe aus. Die Konstruktionsweise der Hallemit ihrem regelmäßigen Stützenraster, ließ keine

Hallenbau A 1 der IWKA. Obergeschoss. Rasterstrukturdes Betonskelettbaus.

Lichthof im Hallenbau des Karlsruher Zentrumsfür Kunst und Medientechnologie (ZKM) nachder Sanierung.

Der Westfront des Karlsruher Zentrums für Kunst undMedientechnologie (ZKM) wurden Fluchttreppen ange-fügt, die auf die ursprüngliche Architektur eingehen.

Nutzungskonzeptionen zu, die von großräumlichenStrukturen innerhalb des Bestandes ausgingen.Die Einrichtung des Zentrums für Kunst- undMedientechnologie (ZKM) nach 1993, des Museums für Neue Kunst, der Städtischen Galeriesowie der Hochschule für Gestaltung ermöglichtenden Erhalt der überdimensionalen Raumgefügemit ihren charakteristischen Konstruktionsmerk-malen. Dies wurde durch die Auslagerung groß-räumiger Einrichtungen in einen dem Denkmalvorgelagerten Würfelbau möglich. Der Zusam-menschluss mehrerer kultureller Institutionenunter einem Dach erwies sich nicht nur alsdenkmalverträglich, sondern ist mittlerweile zueinem Standortfaktor, zu einem Wahrzeichender Stadt Karlsruhe über die Landesgrenzen hin-aus geworden.

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Substanz erhalten – Erscheinungsbild bewahrenDie Bau- und Kunstdenkmalpflege

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Die als Lagerraum genutzte Halle des Baden-BadenerE-Werks vor der Sanierung und danach mit derEinrichtung für eine Fernsehproduktion.

Das E-Werk der Baden-Badener Stadtwerke in derWaldseestraße, 1898 errichtet, ist eines der ältestenstädtischen Werke seiner Art. Durch den „Tag des offenen Denkmals“ wieder ins Bewusstsein derBevölkerung gerückt, konnte es einer denkmalverträg-lichen Nutzung zugeführt werden.

Neue Nutzung ermöglicht, Erinnerungswert bewahrt

Das städtische Elektrizitätswerk von 1898 inBaden-Baden hatte aufgrund der technischenEntwicklung – etwa beim Ausbau anlässlich derElektrifizierung der Straßenbahnen 1910 – mehrere Umbauphasen durchlaufen, ehe es 1966außer Betrieb gestellt wurde. Als Lagerraum nurnoch schwach genutzt und unzureichend baulichunterhalten, setzte der Zerfall der Bausubstanzein. Eine Grundsanierung und die Reparatur desDaches sicherten zunächst 1998 den Bestanddes Gebäudes.Durch den „Tag des offenen Denkmals“ wiederins Bewusstsein der Bevölkerung gerückt, fandenin der ehemaligen Maschinenhalle Feste undPräsentationen statt. Infolge dieser positiven Er-fahrungen und der Akzeptanz in der Bevölkerungwurde der ursprünglich geplante Ausbau der Hallezugunsten eines Veranstaltungssaales mit rever-siblen Einbauten nicht ausgeführt. Nach der imJahr 2000 erfolgten Sanierung stießen die Innen-räume bei namhaften Theater- und Fernseh-schaffenden auf Interesse. Dank eines öffentlichenProzesses, der auch Zeit zum Erproben einerangemessenen Nutzung ließ, ist der dauerhafteBestand des Kulturdenkmales einschließlich seinesZeugniswertes für den technischen Fortschrittder Zeit um 1900 gesichert.

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Eine architektonische Besonderheit an der Westfassadedes Spinnereihochbaus in Ettlingen sind abgestuftePfeilervorlagen.

sich in der Ausformung der Treppenhausdetailswiderspiegelt oder auch in den fein gegliedertenFenstern sichtbar wird, konnte im Gesamtkon-zept herausgestellt und zum Teil wiedergewonnenwerden. Die neue Grundrissdisposition sah imüberdimensionierten Dachraum mit Atelier-fenstern ein Großraumbüro vor. An den ehema-ligen Standorten der abgegangen Spinnstühlewurden moderne Arbeitsplätze eingerichtet,dabei wurde die technische Infrastruktur wie dieeinstigen Wege für Transmissionen und längs-gerichtete Wellen zur Führung von Installations-straßen der neuen Haustechnik benutzt. Dank eines erfolgreichen Gesamtkonzeptes,einschließlich des wirtschaftlichen Erfolges derBauherren konnten auch Nebengebäude wieSchreinerei, Schlosserei, Batteurbau und die ausden 1860er-Jahren stammende Samtwebereierhalten und saniert werden. Durch die Ent-scheidung, die historischen Gebäude aus derZeit der Industrialisierung nicht nur als Last,sondern auch als Kapital in das Sanierungs-konzept einzubeziehen, konnte die weitläufigeAnlage einer neuen, denkmalgerechten Nutzungzugeführt werden, die den traditionsreichenStandort auch künftig repräsentiert.

Die ETTLIN-Spinnerei in Ettlingen aus dem Jahre 1836verkörpert den Grundtyp des dreiflügeligen „Fabrik-schlosses“. Der sechsgeschossige Hochbau konnte unterBewahrung seiner ursprünglichen Gusseisenstützen und

alten Erschließungsstrukturen zum Bürogebäude umge-widmet werden, wie der Blick in den sanierten Dachstuhlverdeutlicht.

Der Nebeneingang des ETTLIN-Hochbaus wurde im Zugeder Umnutzung mit Windfängen versehen.

„Fabrikschloss“ umgewidmet,Substanzverluste minimiert

Im Albtal bei Ettlingen gelang die technischeInstandsetzung und Umnutzung einer brachlie-genden Industrieanlage des 19. Jh. zu einemDienstleistungszentrum. Bei dem nach Plänen desKarlsruher Architekten Wilhelm Ludwig Lendorfferrichteten Gründungsbaus der Spinnerei handeltes sich um einen sechsgeschossigen Hochbauvon über 80 m Länge und zwei dreigeschossigeFlügelbauten. Dieses „Fabrikschloss“ mit seinenkonstruktiven Besonderheiten – in die Fassadeneingesetzte Lisenen, die wie Strebepfeiler wirken,auf Gussstützen aufgeständerte Deckenkonstruk-tionen und ein mächtiges Dachstuhlhängewerk –wurde unter Beibehaltung der ursprünglichenGebäudestrukturen zum Bürogebäude umge-widmet.Um die historischen Strukturen zu bewahren,wurden notwendige Großräume in den Bereichdes ehemaligen Fabrikhofes gestellt. Die neueNutzung mit ihrer ästhetisch hochwertigenGestaltung bewahrt trotz ihrer Eigenständigkeitdie Charakteristika dieses frühen Industriebaus.Die architektonische Qualität des Bestandes, die

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In der Werkstatt des Restauratorswurde der 500 l fassende Kessel auszahllosen Einzelteilen langsamzusammengefügt und in seine alteForm gebracht.

Als das Hochdorfer frühkeltischeFürstengrab in den Jahren 1978/79freigelegt wurde, konnten die Aus-gräber den Bronzekessel nur inBruchstücken bergen und dokumen-tieren.

Ein aus Griechenland importierter,mit drei Löwen geschmückterBronzekessel aus dem frühkeltischenFürstengrab von Hochdorf (Lkr.Ludwigsburg) zählt zu den herausra-genden Funden der baden-württem-bergischen Landesarchäologie.

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Die Archäologische Denkmalpflege

Auch zahlreiche Textilreste waren indem frühkeltischen Fürstengrab vonHochdorf erhalten geblieben. DieOriginalfunde sind völlig unscheinbar,doch ihre sorgfältige Dokumentationund Untersuchung ergeben eindetailreiches Bild von der Bestattungdes Toten um 550 v. Chr.

Das Archiv im Boden50__51

Die Archäologie erforscht die Geschichte schriftloser Zeiten undder Bereiche, die durch Schriftquellen nicht abgedeckt sind. Diesbedeutet, dass in Deutschland bis zum Beginn der Römerzeit dieUntersuchung archäologischer Fundstellen die einzige Möglichkeitbietet, Geschichte wiederzufinden. Auch in späteren Zeiten bis ins Mittelalter und die Neuzeit können einzelne Lebens- oderWirtschaftsbereiche und kulturhistorische Fragestellungen nurmithilfe der Archäologie erforscht und beantwortet werden.

Einmal ergraben – unwiederbringlich zerstört

Im Gegensatz zu Schriftquellen, die immer wieder gelesen undneu interpretiert werden können, bieten archäologische Fund-stellen und Befunde diese Möglichkeit nur einmal, denn auchdurch sorgfältige hochwissenschaftliche Untersuchung werden sie unwiederbringlich zerstört. Zwar werden sie zeichnerisch,fotografisch und schriftlich dokumentiert, doch lassen sich dieseErgebnisse an dem durch die Ausgrabung beseitigten Originalmeist nicht mehr überprüfen.Nach einer Ausgrabung mögen die Ruinen eines römischenGutshofs, einer mittelalterlichen Burg oder einer Kirche stehenbleiben, aber die aussagekräftigen zugehörigen Fundschichten,die über die Geschichte des jeweiligen Bauwerks Auskunft geben,sind beseitigt.

Fundstellen für künftige Forschung erhalten!

Hinzu kommt, dass jeder Ausgräber von Fragestellungen seinerZeit ausgeht, die sich in Zukunft ändern werden; auch kann ernur Grabungs- und Untersuchungsmethoden seiner Zeit einset-zen, deren Fortentwicklung absehbar ist, schließlich muss er beiallen Beobachtungen vom je gegenwärtigen Kenntnisstand aus-gehen. Da wir wissen, dass sich naturwissenschaftliche Methodenrasant weiterentwickeln, ohne deren Einsatz in der zukünftigenArchäologie schon abschätzen zu können, ist es die wichtigsteAufgabe der Archäologischen Denkmalpflege, möglichst vieleFundstellen ungestört und unberührt im Boden zu erhalten, umsie für zukünftige Forschungen zu bewahren.

Wichtige Aufgabe: die Darstellung der Forschungsergebnisse

Diese Zielsetzung steht natürlich oft im Gegensatz zu anderenPlänen, zum Beispiel Bauabsichten, wirtschaftlichen Interessender Landwirtschaft, der Rohstoffgewinnung oder moderner Stadt-planung. Die zuständigen Denkmalschutzbehörden haben deshalbabzuwägen, welche Interessen im Einzelfall höher zu bewertensind. Dies bedeutet, dass die Archäologische Denkmalpflege aufdas Verständnis dieser Behörden und letztlich der Öffentlichkeitangewiesen ist, sodass die Darstellung der Forschungsergebnissein ansprechender und allgemein verständlicher Form eine wichti-ge Aufgabe darstellt.Eine zentrale Rolle der Vermittlungstätigkeit der archäologischenDenkmalpflege im Lande Baden-Württemberg hat das archäologi-

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sche Landesmuseum mit seinen Zweigmuseen. Hier werden dieErgebnisse der Landesarchäologie von der Urgeschichte bis zur Neu-zeit einem breiten Publikum vermittelt. Die beiden Zweigmuseen,das Limesmuseum in Aalen und das Römermuseum in Osterburken,bilden darüber hinaus die zentralen Informationen zum Weltkultur-erbe Obergermanisch-rätischer Limes. Das Archäologische Landes-museum verfügt mit dem zentralen Fundarchiv in Rastatt darüberhinaus über eine Institution, wo die Bodenfunde des Landes auf-bewahrt und für die Wissenschaft zugänglich gehalten werden.

Diese Forschungsergebnisse sind heute breit gefächert, sie reichenneben reiner Geschichtsforschung in viele Bereiche, etwa in dieErforschung der Lebensumstände, der Wirtschaftsweise, derUmwelt und auch der Religion unserer Vorfahren. ZahlreicheNachbarwissenschaften sind an diesen Untersuchungen beteiligt.Letztlich ergeben sie häufig ein höchst lebendiges Bild vergange-ner Zeiten, das den Betrachter oder Leser begeistern kann. Nichtzuletzt sind es die interessanten und wertvollen Funde, die unsMenschen von heute faszinieren.

Am Federsee bei Bad Buchau (Lkr. Biberach) liegen zahlreicheFundstellen der Stein- und Bronze-zeit. Umfangreiche landwirtschaft-liche Flächen wurden erworben undrenaturiert und so für die zukünftigeForschung gesichert.

Im römischen Lagerdorf vonWalheim (Lkr. Ludwigsburg) wurdeein vorzüglich erhaltenes Steinge-bäude entdeckt und ausgegraben.Die eindrucksvollen Ruinen sindheute durch ein Schutzhaus konser-viert und öffentlich zugänglich.

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Die Archäologische Denkmalpflege

Vor rund 35 000 Jahren wurde diese Figur eines stehen-den Bären aus Elfenbein geschnitzt. Archäologen habensie im Geißenklösterle bei Blaubeuren geborgen.

Grabungsarbeiten in den altsteinzeitlichen Fundschichtendes Geißenklösterle bei Blaubeuren. Von hier stammendie ältesten Kunstwerke der Menschheit, und hier wurdenAnhaltspunkte dafür gewonnen, wie der moderne Menschden Neandertaler ablöste.

Diese Steinwerkzeuge aus der altsteinzeitlichenFundstelle von Stuttgart-Bad Cannstatt sind rund 250 000 Jahre alt und die ältesten menschlichenHinterlassenschaften aus Baden-Württemberg.

Alltag vor Jahrzehntausenden

Archäologie der Alt- und Mittelsteinzeit

Die ältesten archäologischen Denkmale in Baden-Württemberg stammen aus der Steinzeit. So wirddie Epoche der Geschichte bezeichnet, die denGebrauch von Metall noch nicht kannte. DieMenschen jener Zeit haben ihre Werkzeuge und Waffen aus Stein hergestellt, ebenso ausKnochen, Geweih, Elfenbein und vor allem ausHolz.

Wildtiere und Wildpflanzen alsLebensgrundlage

Während der älteren und mittleren Steinzeit, demPaläolithikum und dem Mesolithikum, lebten dieBewohner Südwestdeutschlands als Jäger undSammler. In jahreszeitlichem Rhythmus habensie die Ressourcen der Umwelt ausgebeutet.Wildtiere und Wildpflanzen bildeten ihre Nah-rungsgrundlage. Die Rastplätze dieser Zeit findensich sowohl unter freiem Himmel als auch inHöhlen und unter Felsdächern. An den Lagerplät-zen blieben Steinwerkzeuge, Nahrungsreste, aberauch Feuerstellen, Arbeitsplätze, Gruben undsogar Spuren von Zelten zurück. Diese ältestenHinterlassenschaften aufzufinden und zu erhaltenist Aufgabe des Denkmalschutzes.

Tief greifende Klimaveränderungen

Die Menschen der Alt- und Mittelsteinzeit warenunmittelbar von den Bedingungen ihrer Umweltabhängig, die sich infolge einschneidenden Klima-wandels mehrfach änderten. In Mitteleuropawechselten Phasen, in denen das Klima demheutigen glich oder noch wärmer war, mit Perio-den extremer Kälte ab. In den Warmzeiten wuchsdichter Urwald, in den Eiszeiten breitete sicheine Kaltsteppe aus. Kennzeichnend für die eis-zeitliche Tierwelt war z. B. das Rentier, in denWarmzeiten lebten Flusspferde in Südwest-deutschland.

Das Archiv im Boden

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Page 55: Denkmalpflege

Früheste Menschen in Baden Württemberg

In Baden-Württemberg gibt es menschlicheHinterlassenschaften aus den frühesten Ab-schnitten der Steinzeit. Der berühmte Unterkieferdes Homo heidelbergensis aus dem Ort Mauernahe Heidelberg ist mehr als 500 000 Jahre alt.Etwas jünger sind der Schädel des SteinheimerMenschen und die Fundplätze aus dem Travertinvon Stuttgart-Bad Cannstatt, die in eine Warm-zeit vor rund 300 000 Jahren gehören.Lagerplätze von Neandertalern, sie wurden vor100 000 bis 50 000 Jahren angelegt, finden sichvor allem in den Höhlen der Schwäbischen Alb.

Die ältesten Kunstwerke der Menschheit

Vor etwa 40 000 Jahren taucht in Südwest-deutschland zum ersten Mal der anatomischmoderne Mensch auf. Wie er den Neandertalerablöste, kann an einigen Fundplätzen derSchwäbischen Alb wie der Geißenklösterle-Höhle, dem Hohle Fels bei Schelklingen und derVogelherd-Höhle besonders gut studiert werden.Weltweite Bedeutung erlangten diese Höhlendurch die ältesten Kunstwerke und die ältestenMusikinstrumente der Welt. Diese Menschenhinterließen kleine Plastiken aus Elfenbein, mitdenen sie die Tiere ihrer Umwelt wie Mammut,Höhlenbär, Höhlenlöwe, Bison und Wildpferdabbildeten. Besondere Raritäten sind Schnitze-reien, mit denen sich die Menschen selbst dar-gestellt haben.

Ein Lagerplatz der Mittelsteinzeit

Etwa um 9500 v. Chr. ging die letzte Eiszeit zuEnde. Die folgenden vier Jahrtausende werdenals Mittelsteinzeit bezeichnet. Die Zahl der Fund-plätze damals lebender Menschen geht inBaden-Württemberg in die Tausende. Zumeistliegen die Funde auf Ackeroberflächen, von wosie aufgelesen werden. Nur sehr selten habensich intakte Fundschichten erhalten. Deshalbsind die Lagerplätze von Siebenlinden inRottenburg/Neckar von besonderer Bedeutung.

Sorgfältig gesetzte Kieselsteine markieren eine Fundstelleder Mittleren Steinzeit.

In Rottenburg-Siebenlinden werden Fundschichten derMittelsteinzeit (um 8000 v. Chr.) sorgfältig freigelegt unddokumentiert, die Funde werden geborgen.

Vom Federsee stammt diese Harpune aus Geweih, diezum Fischfang diente.

Ausgrabung der mittelsteinzeitlichen Fundstelle inRottenburg-Siebenlinden. Der Platz sollte überbaut wer-den, deshalb wurden umfangreiche archäologischeUntersuchungen notwendig.

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Das Archiv im BodenDie Archäologische Denkmalpflege

Mittelsteinzeitliche Mikrolithen ausHornstein 8000 bis 6000 v. Chr. Siewurden in der Fundstelle Rotten-burg-Siebenlinden entdeckt. Diedreieckigen der oberen Reihe dientenals Pfeilspitzen. Auch die jüngerentrapezförmigen Stücke unten wurdengeschäftet und dienten als quer-schneidige Pfeilspitzen.

Im osteologischen Labor des Landes-amtes für Denkmalpflege in Konstanzwerden Tierknochenfunde untersuchtund analysiert. Dadurch werdenEinblicke in die Wirtschaftsweise unddie Lebensumstände der Vergangen-heit möglich.

Spezielle Bedingungen, spezielle Methoden

Dort sind die steinzeitlichen Lagerplätze nicht so tief greifenddurch Erosion gestört, sondern von Sediment überdeckt. ImNormalfall liegen Gegenstände des täglichen Lebens ebenso wieReste der Jagdbeute noch am selben Platz, an dem die steinzeitli-chen Menschen sie zurückgelassen haben. Weder gab es damalsfeste Häuser noch großflächige Planierungen und Auffüllungen.

Deshalb gibt die Lage der Fundezueinander Aufschluss über denAufbau und das Aussehen einessteinzeitlichen Lagerplatzes.Da die Funde – z. B. Splitter, diebei der Herstellung von Stein-werkzeugen entstanden –normalerweise sehr klein sind,geht die Arbeit der Ausgräberin steinzeitlichen Lagerplätzensehr langsam vor sich. Die Gra-bungsfläche wird in Quadrat-meter eingeteilt, und in jedemQuadranten wird die Erde vor-sichtig mit Maurerkellen,Spachteln, Pinseln oder garZahnarzthaken abgetragen. DieLage selbst der kleinsten Fund-objekte wird genau dokumen-tiert und in Plänen festgehalten.

Kriminalistische Arbeit verschiedensterWissenschaftsdisziplinen

An der Auswertung steinzeitli-cher Fundstellen sind Wissen-schaftler unterschiedlicherDisziplinen beteiligt. Außer

Archäologen sind dies Biologen zur Bestimmungvon Tierknochen und Pflanzenresten, Geologenund Bodenkundler zur Interpretation derSchichtenfolgen, Physiker zur Datierung derFunde, Chemiker zur Analyse der Sedimente,Mineralogen zur Bestimmung der verwendetenGesteine, schließlich Anthropologen und Medizinerzur Untersuchung der menschlichen Skelettreste.In der modernen Steinzeitarchäologie ist dereinzelne Fund, z. B. eines Steinwerkzeugs, in denHintergrund gerückt. Dafür stehen sein Vorkom-men innerhalb eines Lagerplatzes und seineVergesellschaftung mit anderen Funden imMittelpunkt des wissenschaftlichen Interesses. Es wird versucht, aus zahlreichen einzelnen

Informationen ein Gesamtbild zu entwerfen. So gelingt in krimi-nalistischer Arbeit die Rekonstruktion des Lebens vor Tausendenoder gar Zehntausenden von Jahren.

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Die Jahresringe eines vorge-schichtlichen Bauholzes werdenunter dem Binokular gemessen und elektronisch festgehalten. Ihr jährlich unterschiedlicherZuwachs widerspiegelt die klimatischen Verhältnisse underlaubt eine jahrgenaue zeitlicheEinordnung.

Vorgeschichtliches Pfahlfeld im Uferbereich des Bodensees.

Archäologische Fundstellen entdecken und erkunden

Um Fundstellen schützen zu können, müssen sie bekannt sein. So werden seitGenerationen schriftliche Angaben in den Ortsarchiven der Denkmalbehörden gesam- melt, und jedes Jahr kommen Neuentdeckungen hinzu. Vor allem durch Bodeneingriffebei Baumaßnahmen werden neue Fundstellen angeschnitten und beobachtet oderausgegraben. Durch systematische Feldbegehungen und Suche nach ausgepflügtenKeramikscherben verdichten ehrenamtliche Mitarbeiter ständig des Netz der bekann- ten Fundstellen. Besonders durch den systematischen Einsatz der Luftbildarchäologiewerden jährlich Hunderte neuer Fundstellen entdeckt und auf Fotos festgehalten. Siegeben in der Regel auch Aufschluss über die Zeitstellung, die Ausdehnung und dieFunktion (z. B. Grabhügelfeld der Eisenzeit, keltische Viereckschanze, römischer Gutshofoder Alamannenfriedhof). Wo die Luftbildarchäologie versagt, können geophysikalischeMessungen weiterhelfen. Mit verschiedenen Methoden ist es möglich, „in den Boden zu schauen“ und dort vorhandene Befunde zu messen und festzuhalten. AuchMessmethoden aus dem Flugzeug oder von Satelliten werden ständig verfeinert.

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Das Archiv im BodenDie Archäologische Denkmalpflege

Zahlreiche Bodenproben mit Pflanzenresten warten auf eineUntersuchung im botanischen Laborder Arbeitsstelle Hemmenhofen desLandesamtes für Denkmalpflege.

Rekonstruktion eines jungsteinzeit-lichen Hauses aus der Ufersiedlungvon Hornstaad am Bodensee (um4000 v. Chr.).

Fundstätten in Seenund Mooren

Unterwasserarchäologie in der Ufersiedlung Hornstaad

Das baden-württembergische Alpenvorland birgt in Seen undFeuchtgebieten archäologische Fundstätten von besondererBedeutung. Als „Pfahlbauten“ und „Moorsiedlungen“ sind sie seitihrer Entdeckung im 19. Jh. populär.

Dörfliches Leben der Jungsteinzeit und Bronzezeit

Optimale Erhaltungsbedingungen unter Wasser und im Moorerlauben hier erstaunlich lebendige Einblicke in den Lebensalltagjungsteinzeitlicher und bronzezeitlicher Dörfer. Häuser, Dorfzäune,Palisaden, Bohlenwege, Einbäume und zahlreiche Funde aus Stein,Keramik, Holz und Textil blieben nahezu unversehrt erhalten. Fürnaturwissenschaftliche Untersuchungen vor allem zur Wirtschaftund Umwelt der Siedlungen sind die Voraussetzungen daheraußergewöhnlich gut.

Hölzer zum Sprechen gebracht

Am besten ist die Ufersiedlung Hornstaad am Bodensee erforscht.Die Jahrringanalyse oder Dendrochronologie von mehr als 1000Pfählen erlaubte eine präzise Datierung dieser Siedlung in die Zeitzwischen 3920 und 3900 v. Chr. Sie gab außerdem Aufschlussüber die Bauholzversorgung und Baugeschichte der Ortschaft.Wichtige Hinweise auf die Zusammensetzung der Wälder, aufZyklen der Rodungstätigkeit, auf ökologische und klimatischeBedingungen erbrachte eine Untersuchung nach Art und Alterder Bäume. Durch Pollenanalyse wurden wertvolle Informationenzur Umwelt der Siedlung gewonnen und vor allem eine lückenloseÜbersicht der Vegetationsentwicklung von der Eiszeit bis insMittelalter. Bei dieser Methode werden die Seeablagerungen aufBlütenstaub untersucht. Sie ermöglicht es, die Eingriffe des Men-schen in die Naturlandschaft durch Rodung und Waldweidenachzuvollziehen, die zu sukzessivem Ausbau der Kulturland-schaft geführt haben.

Ackerbau und Viehzucht der Vorzeit erschlossen

Aus der Großrestanalyse, der botanischen Untersuchung pflanz-licher Reste in den Siedlungsabfällen, wurden Aufschlüsse übergesammelte Wildpflanzen, angebaute Kulturpflanzen, denUnkrautbestand der Felder und über zahlreiche weitere Pflanzender Siedlungsumgebung gewonnen. Zusammen mit bodenkundli-chen Untersuchungen ermöglichten sie eine Rekonstruktion desVegetationsmosaiks der Landschaft. Die Analyse von Schnecken-schalen und Sedimenten gab Auskunft über Wasserspiegel-schwankungen, Knochenabfälle erlaubten Schlüsse auf die Rolleder Haustiere und das Verhältnis von Tierhaltung, Jagd undFischereitätigkeit.

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Da sich Pfahlbauten und Moorsiedlungen während eines Zeitraumsvon 3000 Jahren an Seen Baden-Württembergs befanden, kannhier durch weitere Untersuchungen der Prozess von Kulturent-wicklung, Wirtschaftswandel und Landschaftsveränderung bis zumBeginn der Eisenzeit nachgezeichnet werden.Erst ein kleiner Teil der etwa 120 Ufer- und Moorsiedlungen desLandes ist indessen genauer untersucht. Viele Fundstellen imBodensee und in den oberschwäbischen Kleinseen können nur vonForschungstauchern erreicht werden. Durch Hafenbaggerungen,Schifffahrt, Badebetrieb und Umweltveränderungen ausgelösteErosionsschäden machen Dokumentationsarbeiten und Notber-gungen notwendig. Anders sind die Verhältnisse in den MoorenOberschwabens gelagert. Dort sind die wertvollen Fundstellendurch Entwässerung und moderne Landwirtschaft bedroht. ImFederseemoor wird deshalb gemeinsam mit dem Naturschutz ver-sucht, den Moorwasserpegel wieder anzuheben.

Ein Erdblock wurde aus einer vorge-schichtlichen Fundstelle geborgenund wird nun vom Bodenkundleruntersucht.

Die Unterwasserdenkmale desLandes erfordern den Einsatz vonForschungstauchern.

Im botanischen Labor der Arbeits-stelle Hemmenhofen werden diePflanzenreste durch Schlämmen aus den Erdschichten extrahiert unddann bestimmt – hier ein Ähren-fragment von Nacktweizen.

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Ein Dorf entstand, blühte und verging

Die merowingerzeitliche Siedlung Lauchheim

Seit 1986 bildet das Gebiet der Stadt Lauchheim im Ostalbkreiseinen Schwerpunkt für die Erforschung der Merowingerzeit unddes frühen Mittelalters in Baden-Württemberg. Hier geplanteBaumaßnahmen waren der Anlass für umfangreiche Rettungs-grabungen der Archäologischen Denkmalpflege. Sie führten zurnahezu vollständigen Aufdeckung des mit 1308 Gräbern bishergrößten alamannischen Friedhofs im Lande.

Der besondere wissenschaftliche Wert des Fundplatzes Lauchheimergibt sich nicht allein aus den reichen Befunden und Funden desGräberfeldes, sondern aus der Tatsache, dass hier – einmalig inSüddeutschland! – auch das zugehörige Dorf, das untergegangene„Mittelhofen“ komplett untersucht werden kann. Bis ins Jahr 2002wurden 9 ha dieser Siedlung mit über 18 000 archäologischenBefunden untersucht. Das ist die größte ergrabene Fläche desfrühen Mittelalters in Süddeutschland. Hier kann exemplarischgezeigt werden, wie ein Dorf entstand, blühte und verging. DasLeben seiner Bewohner, ihre Wirtschaftsweise, ihr Warenaustauschund Handel, ihr Handwerk, ja sogar ihre Glaubensvorstellungenwerden wieder nachvollziehbar und lebendig.Hierfür ist in der modernen Archäologie enge Zusammenarbeitmit zahlreichen Nachbardisziplinen aus Naturwissenschaft undTechnik eine Grundvoraussetzung. Einzelne, keineswegs alledavon, sollen im Folgenden kurz angesprochen werden.

Luftbilder und Grabungsaufnahmen

Eine Grundlage für die Planung und Durchführung großer Flächen-grabungen bildet die archäologische Prospektion, die in Lauch-heim u.a. durch systematische Befliegung durchgeführt wird.Bewuchsmerkmale, die von eingetieften Wirtschaftsbauten, sogenannten Grubenhäusern, verursacht sind, zeigten die Ausdeh-nung der Siedlung Mittelhofen schon lange vor der Ausgrabungauf. Dokumentarischen Wert haben Grabungsaufnahmen, dennsie belegen großräumige Befundzusammenhänge, die sich amBoden nicht auf den ersten Blick erschließen.

Das Archiv im BodenDie Archäologische Denkmalpflege

Luftbildarchäologe Otto Braasch und sein Werkzeug. Vom FundplatzLauchheim gibt es Hunderte aussa-gefähiger Bilder. Sie zeigten unteranderem die Ausdehnung derSiedlung Mittelhofen auf, ehe mitder Ausgrabung begonnen wurde.

Bewuchsmerkmale im Luftbild vonLauchheim „Mittelhofen“ zeigendem kundigen Blick, wo einstGrubenhäuser standen (links). SechsJahre später, die Fläche ist jetztgeöffnet, erkennt man außerdemzahlreiche ebenerdige Gebäude undGehöftzäune sowie am Rand die„Wasserfurche“, eine eiszeitlicheErosionsrinne.

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Die Kartierung des Phosphatgehaltes im Boden erlaubtAussagen über verschiedene Nutzungsbereiche der sogenannten Wohnstallhäuser von Lauchheim „Mittel-hofen“. Rottöne entsprechen hohen Phosphatwerten.

Digitale Planbearbeitung in der ArchäologischenDenkmalpflege.

unten: Dieser digital bearbeitete Plan des großenGräberfelds Lauchheim „Wasserfurche“ gibt Aufschlussüber die Geschlechterverteilung.

Eine Zusammenschau der bisherigen Forschungs-ergebnisse ergibt diesen Rekonstruktionsvorschlag derSiedlung von Lauchheim „Mittelhofen“ in der Zeit um700 n. Chr.

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Das Archiv im BodenDie Archäologische Denkmalpflege

Bodenproben aus dem Bereich von Hausgrundrissen werden che-misch auf ihren Phosphatgehalt untersucht. Daraus ergeben sichHinweise auf ehemalige Nutzungsbereiche, von denen sich imarchäologischen Befund sonst nichts erhalten hat. Auf diese Weisekonnten zweigeteilte Wohnstallhäuser nachgewiesen werden:Mensch und Tier lebten unter einem Dach, aber räumlich getrennt.Andere Befunde regen zu neuen Deutungen an.Bis ein fertiger Plan erstellt ist, bedarf es umfänglicher, auch digi-taler Bildbearbeitung. Diese und viele weitere Informationen stel-len die Basis für Rekonstruktionsmodelle, die dann auch Eingangin museale Präsentationen finden, dar.

Skelettreste „erzählen“ vom Leben

Zur Darstellung der Geschlechterverteilung im großen Gräberfeldwurden nicht nur die archäologischen Funde begutachtet, son-dern auch die Skelettreste in jahrelanger Arbeit durch Anthropo-logen präpariert, vermessen und bestimmt. Dadurch ergaben sichrecht genaue Hinweise auf die Lebensumstände der Bevölkerungdes frühen Mittelalters, auf körperliche Arbeit, Krankheiten, Ver-letzungen, durchschnittliche Lebenserwartung und Todesursachen.Geborgene Gegenstände sind im Ausgrabungszustand meistunattraktiv: Ton- und Glasgefäße findet man zerscherbt, Bronze istvon Korrosionsschichten überzogen, Eisen unter dicker Rostkrusteverborgen. Hier enthüllen Röntgen- und in manchen Fällen auchAufnahmen mit dem Computertomograf, was sich dahinter verbirgt,

Nach Jahrhunderten im Boden sindMetalle von dicken Korrosions-schichten überzogen. Röntgenbilderenthüllen, was sich darunter verbirgt.Zum Beispiel werden ornamentaleSilberdrahteinlagen, so genannteTauschierungen, erkennbar und gebenwertvolle Hinweise für die Restau-rierung.

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Aus einem Adelsgrab von Lauchheim„Mittelhofen“ kam eine Goldlahn-borte, ein brokatartiges Gewebe,zutage. In solchen Fällen, wenn es um Bergung jahrhundertealterTextilreste aus dem Boden geht, ist die Hilfe von Restauratorenunerlässlich.

und liefern Archäologen und Restauratoren wertvolle Informatio-nen. Bei der Restaurierung selbst, die sich oft aufwendig gestaltet,kommt modernste Technik zum Einsatz, etwa die Plasmareduktionvon Eisenfunden. Hilfsmittel wie Binokulare und vielerlei Chemika-lien gehören heute zu den Selbstverständlichkeiten einer Restau-rierungswerkstatt. Wissen und Geschick der Restauratoren bleibeneine Grundvoraussetzung für die Wiedergewinnung wertvollenMuseumsgutes. Zum Beispiel wurden Textilspezialisten beratendzugezogen, als in Lauchheim eine Goldbrokatborte der Zeit um700 n. Chr. freizulegen war und für die Textil- und Trachtforschungwissenschaftlich dokumentiert werden sollte.

Von der Ausgrabung über die wissenschaftliche Auswertung und kulturhistorische Aussage bis hin zur öffentlichen Präsentation führt ein langer arbeitsreicher Weg. In Lauchheim und anderwärts wird er von der Denkmalpflege beschritten und geebnet.

Blicke in die Vergangenheit

Für die wissenschaftliche Auswertung stehen heute nicht nur die dokumentier-ten Befunde und die Funde selbst, sondern auch zahlreiche andere Materialienzur Verfügung. Ähnlich wie in der Kriminalistik geben auch unscheinbare ResteAufschluss über spezielle Fragen. Knochen von Mensch und Tier können nichtnur auf Alter und Geschlecht, sondern auch auf Krankheit, Verwandtschaft(DNA) oder Herkunft (Isotopenanalyse) befragt werden. Verkohlte Pflanzenresteenthalten Informationen zu Ernährung, Landwirtschaft oder Umgebung derdamaligen Zeit. An unscheinbaren Textilresten lassen sich Farbanalysen durch-führen, und systematische Untersuchungen erschließen die Kleidung der dama-ligen Zeit. Immer mehr und immer feinere Methoden stehen zur Verfügung, dieunser Geschichtsbild wesentlich erweitert haben.

Hightech im Dienst der Archäologie: Das Plasmareduktionsverfahren entziehtEisenoxyden Sauerstoff, dadurch werdenRostschichten brüchig und lassen sich ablösen, der Originalfund tritt hervor.

Restaurierung der Riemenzunge einerWadenbinde aus pressverziertemSilberblech. Wie man sieht, erfordertdie Arbeit der Restauratoren nicht nurprofunde Sachkenntnis, sondern aucheine sichere Hand.

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Geschichte unterm Asphalt

Stadtarchäologie am Beispiel von Ulm

Baden-Württemberg ist besonders stadtreich, Klein-, Mittel- undGroßstädte prägen das Bild. Sie sind fast ausnahmslos bereits imMittelalter entstanden. Ihre Geschichte lässt sich am heutigenGebäudebestand manchmal noch unmittelbar und sinnlich erfahr-bar erschließen. Vieles liegt jedoch im Boden verborgen.Am sachgerechten Umgang mit diesem „unterirdischen Archiv“lässt sich die Wertschätzung ermessen, die Bürgerinnen undBürger heute ihrer Stadt, ihrer Geschichte und ihrer Herkunft entgegenbringen. Dies umso mehr, als nicht nur der Zweite Welt-krieg, sondern auch der Wiederaufbau schwerste Verluste an der„historischer Stadt“ verursacht haben.Ulm ist durch Bomben so zerstört worden, dass seine historischeDimension nur noch an wenigen Denkmalen abgelesen werdenkann: etwa am Münster, am Rathaus, am Schwörhaus. Dazu kom-men vereinzelte mittelalterliche Stadtquartiere.

Unter der Straße das mittelalterliche Ulm

854 erstmals als Königsplatz urkundlich erwähnt und späterReichsstadt, ist Ulm seit Jahrzehnten ein Schwerpunkt derLandesarchäologie. Große Straßenzüge prägten bis vor kurzemdas Stadtbild, so die Stadtautobahn „Neue Straße“, die längs überein mittelalterliches Stadtquartier führt. Dessen Relikte bliebenauf diese Weise über 50 Jahre von großen in den Boden eingrei-fenden Baumaßnahmen verschont. Unter der schützenden Deckedes Asphalts hatte sich an dieser Stelle das hoch- und spätmittel-alterliche Ulm erhalten. In den Fundamenten und Kellern der

Das Archiv im BodenDie Archäologische Denkmalpflege

Dieses Bild vom März 1947 zeigt,welche verheerenden Schäden derBombenkrieg Ulm zugefügt hat. DerBlick geht vom Hauptturm desUlmer Münsters nach Süden auf dieDonau mit dem Metzgerturm. In derMitte (links) das Rathaus mit notge-decktem Dach, davor die Ruinen-wand der Sattlergasse.

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Vorkriegsbebauung waren noch die ältesten profanen SteinbautenUlms nachweisbar. Von 2001 bis 2003 wurde dieses 13 000 m2

große Areal aufgrund des geplanten Rückbaus der Neuen Straßeund des vorgesehenen Parkhauses am Rathaus in der größtenstadtarchäologischen Ausgrabung Baden-Württembergs mitmodernsten Methoden untersucht.

Zur Handwerkersiedlung nordöstlich der Pfalz gehören zahlreicheVorratsgruben und Grundrisse schlichter Holzhäuser. Ein einge-tieftes Erdgeschoss, das gelegentlich als Webkeller oder Vorrats-raum genutzt wurde, hob sich bei einigen als dunkle Verfärbungim umgebenden Lösslehm deutlich ab. Klar ließen sich auch diePfostenlöcher dort erkennen, wo einst Holzstützen das Tragwerkder einfachen, mit Rutengeflecht und Lehmbewurf verkleidetenGebäude bildeten. Sie gelten als Vorgänger mittelalterlicherSteinbauten, die im Zentrum der Reichsstadt rund ums Rathauszu suchen sind. So genannte Turmhäuser und der „Alte Markt“gegenüber dem Rathaus kamen bei der Grabung „Neue Straße“zutage.

Ulm, Neue Straße: Die Fundamente eines Steinhausesaus dem 12. Jh. werden mit dem Tachymeter eingemes-sen. Das Gebäude wurde im 13. Jh. tiefer gelegt, dazuwurden die Fundamente unterfangen und eingewölbt.Rechts im Bild ist der Gewölbeansatz noch sichtbar.

Reste eines mittelalterlichen Stadtquartiers haben sichunter dem Asphalt der Neuen Straße erhalten. Auf 13 000 m2 Grabungsfläche gewinnt die Archäologie hierwertvolle Einblicke in die mittelalterliche EntwicklungUlms. Blick nach Osten auf die Dreifaltigkeitkirche, dasOstende der zukünfigen Tiefgarage. Im Bild vorne rechtsdie Fundamente eines Steinhauses aus schön gearbeite-ten Großquadern.

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Umfang, Befestigung und Umfeld der Pfalz

Vom Herrschaftsmittelpunkt des Hochmittelalters, der Pfalz, habensich außer der Kapelle keine baulichen Reste erhalten. Über Aus-sehen und Innenbebauung der Pfalz wissen wir wenig. Ihre nörd-liche Begrenzung bildete ein Spitzgraben des 11./12 Jh., von demein kleiner Ausschnitt bei der Grabung auf dem Münsterplatzangeschnitten wurde. Eine Pfalz wäre ohne ländliches Umfeldnicht lebensfähig gewesen. Durch die Grabungen „Auf dem Kreuz“und auf dem „Grünen Hof“ konnte erstmals ein dörfliches Gefügedes 11./12. Jh. belegt werden.

Ausdruck bürgerlichen Selbstbewusstseins: das Münster

Auf die Zerstörung der villae territoria et suburbia 1131/1134folgte 1140 der Wiederaufbau Ulms unter König Konrad III. Ausder zweiten Hälfte des 12. Jh. stammen die staufische Umwehrungsowie die ersten Steinbauten der Stadt, die damals wohl schonStadtrechte besaß. Das Bild Ulms im 13. Jh. muss sich nochimmer weit gehend auf Schriftquellen stützen. Dies gilt vor allemfür die verfassungsrechtlichen Verhältnisse in der Stadt, die sichschrittweise aus der königlichen Verwaltung löste. Der Bau desMünsters – Grundsteinlegung 1377 – manifestiert das bürgerlicheSelbstbewusstsein der im 14. Jh. blühenden freien Reichsstadt.

Das Archiv im BodenDie Archäologische Denkmalpflege

Bildbearbeitung am PC. Die Befunde,z. B. Mauern, werden auf der Grabungdigital fotografiert und dann amRechner bearbeitet.

Funde konservieren und dokumentieren

Wenn archäologische Funde aus dem Boden kommen, haben sich ihr Aussehenund ihre Konsistenz wesentlich verändert. Die früher goldglänzende Bronze istgrün angelaufen, Eisen ist verrostet, Textilien haben sich zersetzt und vieles istfür immer vergangen.In einem zunächst unförmigen Eisenklumpen aus einem alamannischen Grabkann man zum Beispiel durch Röntgenfotografie eine reich mit Silbertauschie-rung verzierte Gürtelschnalle erkennen. Der fachkundige Restaurator weiß,worauf er bei seiner weiteren Arbeit zu achten hat. Zunächst wird er die alteOberfläche des Gegenstandes freilegen, wichtig ist dann aber auch, den Funddauerhaft zu konservieren. Dies ist gerade bei Eisen sehr schwierig. Bei derFreilegung von Funden helfen auch hochmoderne Verfahren wie die so genann-te Plasmareduktion.Die Objekte werden schließlich durch maßstäbliche Zeichnungen oder Fotos fürwissenschaftliche Publikation in Fachorganen oder die interessierte Öffentlich-keit dokumentiert.

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Stadtarchäologie – ein komplexes Puzzle

Ein Schwerpunkt der Stadtarchäologie in Ulm liegt im Früh- undHochmittelalter, für das die Schriftquellen zu Fragen des Alltagswenig Auskunft geben. Dazu kommt, dass baugeschichtlicheUntersuchungen an der verbliebenen historischen Bausubstanz inder Nachkriegszeit nicht selbstverständlich waren. Inzwischen hatsich auch die Archäologie der Neuzeit ihren festen Platz erobert.Stadtarchäologie ist heute ein komplexes Puzzle, dessen Teile vonunterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen kommen: Der Archäologie und der Bauforschung mit ihren Methoden derFeldforschung, der historischen und kunsthistorischen Fächer,vorneweg der Stadtgeschichtsforschung und der Realienkunde,nicht zu vergessen der Naturwissenschaften wie der Dendro-chronologie, die z. B. bei der Datierung von Holzkonstruktionenunverzichtbar geworden ist.

Latrinen waren die Universalmüll-schlucker des Mittelalters. In derVestgasse hinter dem Rathaus warensie aus Kalkstein gemauert.

Auf dem „Grünen Hof“, einer Sied-lung im Südosten von Ulm, standeneinst so genannte Grubenhäuser,Holzbauten, die halb ins Erdreicheingetieft waren. Unter dem Gra-bungszelt erkennt man die westlicheSchmalseite eines Grubenhauses mitEck- und Mittelpfosten. In einem derPfostenlöcher fand sich ein Hufeisen.

Die Fragmente eines ca. 35 cm x 70 cm großen Tonplattenreliefs mitLilienfries wurden aus der oben ge-zeigten Latrine geborgen. ÄhnlicheBruchstücke wurden bereits 1953bei Ausgrabungen im ausgebranntenSchwörhaus, dem Ort der Pfalz, nur200 m entfernt gefunden.

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Eine enge Verzahnung mit der Bauforschung ist unerlässlich,wenn es notwendig wird, die unter dem Boden fassbaren bauli-chen Reste mit den oberirdisch erhaltenen Bauten zu verknüpfen.Ziel dabei ist es, die vergangene Realität von den Anfängen bis zuihren neuzeitlichen Ausprägungen wiederzugewinnen. DieBauforschung erfasst, interpretiert und datiert Bauabfolgenbestehender Bauwerke, von deren baulichen Resten bis zum heu-tigen Bestand. Archäologische Strukturen unter dem Boden, etwaErdverfärbungen von Gruben, erfasst sie nicht. Daraus ergibt sichdie Möglichkeit der Zusammenarbeit zwischen den beidenDisziplinen.

Schon heute hat die Archäologie unser Bild von der Ulmer Ge-schichte grundlegend verändert. Wie in anderen zentralen Ortendes süddeutschen Alpenvorlands erweisen sich das ausgehende12. und 13. Jh. auch hier als die Zeit, in der die mittelalterlicheStadt entstand und das vielteilige, polyzentrische frühstädtischeGefüge ablöste. An dessen Stelle entsteht die Stadt, ein Vorgang,der untrennbar mit der aufkommenden bürgerlichen Selbstver-waltung verbunden ist. Ulm bietet eine Entstehungsgeschichte,die exemplarisch auch für andere Orte den Weg der Stadtwerdungveranschaulichen kann.

In Ulm, Schwörhausgasse 3, blieb dieletzte Garnsiede Südwestdeutsch-lands aus dem 17. Jh. erhalten unddient als Museum. Sie liegt zwischenden beiden Blauarmen, denn dieGarnsiederei war besonders feuerge-fährlich und wasserintensiv. Links imBild erkennt man die ältestenFundamente der Kesselöfen, dahin-ter lag abgetrennt der Heizraum.Vorne rechts ein Wasserbecken.

Das Archiv im BodenDie Archäologische Denkmalpflege

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Die Struktur der Denkmalpflegein Baden-Württemberg

Gesetzliche Grundlagen und Organisation

Baden-Württemberg besitzt ein reiches kulturel-les Erbe mit herausragenden Kulturlandschaftensowie einem dichten und bedeutenden Bestandan Kulturdenkmalen. Derzeit sind mehr als 80 000Baudenkmale und über 60 000 archäologischeDenkmale bekannt. Es ist eine Staatsaufgabe mitVerfassungsrang, für die Bewahrung dieses Erbeszu sorgen (Art. 3c Abs. 2 Landesverfassung).

Für Denkmalschutz und Denkmalpflege sind dieBundesländer zuständig. Gesetzliche Grundlagefür unser Land ist das am 1. Januar 1972 in Kraftgetretene Baden-Württembergische Denkmal-schutzgesetz (DSchG). Es verpflichtet alle Eigen-tümer von Kulturdenkmalen, seien es Privat-personen, Kirchen, Kommunen oder der Staatselbst, sie „im Rahmen des Zumutbaren zu er-halten und pfleglich zu behandeln" (§ 6 DSchG).Diese grundsätzliche Erhaltungspflicht ergibtsich aus der nach Art. 14 Grundgesetz bestimm-ten Sozialpflichtigkeit des Eigentums. Wasjeweils zumutbar ist, hängt von den objektivenUmständen des Einzelfalles ab, oftmals auchdavon, ob die Erhaltungspflicht durch staatlicheZuschüsse erleichtert werden kann. Dass das

Land durch Zuschüsse zur Erhaltung von Kultur-denkmalen beiträgt, ist ebenfalls gesetzlichbestimmt. Allerdings kann das nur „im Rahmender zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel“(§ 6 DSchG) geschehen, und die stehen, wie all-gemein bekannt, nur begrenzt zur Verfügung.Das Land unterstützt Denkmaleigentümer jedochauch durch kostenlose fachliche Beratung inErhaltungs-, Bau- und Förderangelegenheitenund verfügt dafür über zahlreiche Spezialkom-petenzen.

Wie der gesamte Verwaltungsaufbau in Baden-Württemberg ist auch die Denkmalschutzver-waltung in drei Ebenen gegliedert: Es gibt untere Denkmalschutzbehörden, höhere Denkmalschutzbehörden und eine oberste Denkmalschutzbehörde.

Junge Besucher am Tag des offenen Denkmals in Bad Wimpfen.

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Die unteren Denkmalschutzbehörden sind mitden unteren Baurechtsbehörden identisch. Diessind im Wesentlichen die Landratsämter und diegrößeren Gemeinden und Verwaltungsgemein-schaften. Höhere Denkmalschutzbehörden sinddie vier Regierungspräsidien, oberste Denkmal-schutzbehörde ist das WirtschaftsministeriumBaden-Württemberg (vgl. das Organigramm Seite72, 73). Diese Verwaltungsbehörden sind vorwie-gend für das hoheitliche Handeln nach außenzuständig. Z. B. entscheiden die unteren Denkmal-schutzbehörden über Anträge auf Abbruchge-nehmigung, und sie sind für denkmalschutzrecht-liche Genehmigungen sowie die Zustimmung zuBaugenehmigungen zuständig.

Die fachliche, das heißt, die wissenschaftliche,konservatorische und restauratorische Arbeit, istin Baden-Württemberg, seit die Verwaltungs-strukturreform am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, bei verschiedenen Organisationsein-heiten in den Regierungspräsidien angesiedelt.Zuvor war das 1972 gegründete Landesdenk-malamt mit Sitz in Stuttgart, später in Esslingen,und mit Außenstellen in Freiburg, Karlsruhe undTübingen zentrale konservatorische Fachbehördein Sachen Denkmalschutz und Denkmalpflegefür ganz Baden-Württemberg.

Die neue Organisationsstruktur unterscheideteinerseits regionale Fach- und hoheitliche Voll-zugsaufgaben, die den vier Regierungspräsidienzugeordnet sind, andererseits zentrale bzw. lan-deseinheitliche Fach- und Steuerungsaufgaben.

Bei den vier Regierungspräsidien Stuttgart,Karlsruhe, Freiburg und Tübingen wurde in derAbteilung, die zuvor schon die rechtlichenAufgaben der höheren Denkmalschutzbehördewahrgenommen hat, ein neues Fachreferat„Denkmalpflege“ eingerichtet. Diese Organisa-tionseinheit ist für die regionalen konservatori-schen Fachaufgaben sowohl in der Bau- undKunstdenkmalpflege als auch in der Archäologiezuständig. Dort arbeiten die für Städte, Gemein-den und Landkreise der Regierungsbezirke tätigenKonservatoren (Kunstwissenschaftler, Architektenund Archäologen), Techniker und Verwaltungs-kräfte. Sie leisten die vielfältige fachliche Bera-tung der Denkmaleigentümer und unterenVerwaltungsbehörden im jeweiligen Regierungs-bezirk, nehmen fachlich in bau- und denkmal-schutzrechtlichen Verfahren Stellung, dokumen-

Sternwaldstraße 14, ein Dienstgebäude derDenkmalpflege in Freiburg.

Moltkestraße 74, Sitz der Denkmalpflege in Karlsruhe.

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tieren und inventarisieren Kulturdenkmale. Siebearbeiten Förderangelegenheiten im Rahmender Vorbereitung des jährlichen Denkmalförder-programms und begleiten bewilligte Förderpro-jekte bis zum Abschluss. Außerdem sind sie fürarchäologische Rettungsgrabungen im Regie-rungsbezirk und deren Auswertung zuständig.

Der Gesetzesvollzug nach außen, z. B. Entschei-dungen in denkmalschutzrechtlichen Verfahren,liegt grundsätzlich bei den unteren Denkmal-schutzbehörden. Sie entscheiden nach fachlicherÄußerung der höheren Denkmalschutzbehörde.

Landesweit und landeseinheitlich zu erledigendeFach- und Steuerungsaufgaben sowie wissen-schaftliche Fachdienste sind in einer Abteilungdes Regierungspräsidiums Stuttgart als „Landes-amt für Denkmalpflege“ zusammengefasst. Mitihr unterstützt das Regierungspräsidium Stutt-gart als „Vor-Ort-Präsidium“ die Denkmalschutz-behörden in allen landesweiten Angelegenheitender fachlichen Denkmalpflege. Standort desLandesamtes für Denkmalpflege ist das im Jahr2003 bezogene und speziell für die Belange derkonservatorischen Arbeit sanierte Gebäude desehemaligen Schelztorgymnasiums in Esslingen.Zum Landesamt gehören auch zwei archäologi-sche Arbeitsstellen in Gaienhofen-Hemmenhofenund Konstanz.

Ein weit gefächertes Aufgabenspektrum

Das Landesamt erarbeitet Grundlagen und Leit-linien für die denkmalpflegerische Arbeit, zumBeispiel landeseinheitliche Kriterien zur Erfas-sung und Bewertung von Kulturdenkmalen undGesamtanlagen, ferner wirkt es auf ein landes-einheitliches konservatorisches Handeln hin undvertritt die fachliche Denkmalpflege innerhalb

Alexanderstraße 48, Sitz der Denkmalpflege in Tübingen.

Berliner Straße 12 in Esslingen am Neckar, Regierungs-präsidium Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege.

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Die Struktur der Denkmalpflege in Baden-WürttembergGesetzliche Grundlagen und Organisation

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der Landesverwaltung und in der Öffentlichkeit.Zusammen mit den Regierungspräsidien bereitetes das Denkmalförderprogramm vor. Darüberhinaus hat es Beratungsfunktionen gegenüberden Referaten Denkmalpflege und gegenüberDritten, insbesondere Eigentümern und Besitzernvon Kulturdenkmalen. In Fällen von besondererBedeutung, oder wenn für die Bewertung beson-derer Fachverstand gefordert ist, wird das Landes-amt frühzeitig beteiligt. Zusammen mit denReferaten Denkmalpflege führt es eine landes-weite Denkmaldatenbank (ADAB) und unterhältzentrale Fachbibliotheken, Dokumentationen,Fachdatenbanken sowie weitere zentrale Dienste.

Eine fachlich fundierte und erfolgreiche Denk-malpflege bedarf des Zusammenwirkens mitsehr verschiedenen Spezialgebieten und -diszi-plinen. Zum Spektrum der zentralen Fachdiensteund Spezialbereiche beim Landesamt, die dieArbeit der Referate Denkmalpflege bei denRegierungspräsidien unterstützen, gehören beider Bau- und Kunstdenkmalpflege insbesonderedie Bauforschung und Dokumentation, die Bau-technik, die Restaurierung, die Industrie- undTechnikdenkmalpflege sowie ein Referent für diebeweglichen Kulturdenkmale und das Zubehörwie Bilder und Plastiken, Möbel und sonstigeAusstattungsgegenstände. Bei der archäologischenDenkmalpflege kommt der Erfassung und Aus-wertung von Luftbildern, der geophysikalischenProspektion zur besseren Lokalisierung und Ein-schätzung von Fundstellen, der Restaurierungsowie den naturwissenschaftlichen Spezialdiszi-plinen Osteologie, Archäozoologie und Archäo-botanik, Anthropologie und Dendrologie beson-dere Bedeutung zu.

Im Landesamt ist auch der für ihre inhaltlicheKonzeption verantwortliche Kernbereich derLandesarchäologie angesiedelt, der außerdemfür ganz Baden-Württemberg archäologischeSchwerpunktgrabungen plant, durchführt undauswertet. Als hoheitliche Aufgabe obliegt demLandesamt die Erteilung von Nachforschungs-,insbesondere Grabungsgenehmigungen, z. B. fürWissenschaftler an Universitäten oder andereForscher.

Denkmalpflege ist auf Verständnis angewiesenund muss der Öffentlichkeit vermittelt werden.Deshalb gehört zu den Aufgaben des Landesamtsdie Vorbereitung einer zentralen Öffentlichkeits-

arbeit, die es in Abstimmung mit den regionalzuständigen Regierungspräsidien und demWirtschaftsministerium durchführt. Die Heraus-gabe der vierteljährlich erscheinenden Zeitschrift„Denkmalpflege in Baden-Württemberg“ gehörtdeshalb ebenso zu den Aufgaben des Landes-amtes wie die Koordination und Durchführungdes alljährlichen „Tages des offenen Denkmals“.

Im Landesamt sind Kunsthistoriker und andereWissenschaftler, Architekten, Archäologen,Restauratoren, Techniker und Verwaltungsmit-arbeiter beschäftigt. Viele von ihnen sind hoch-spezialisiert und in ihrem Fachgebiet singulär inder Landesdenkmalpflege vertreten.

Oberste Denkmalschutzbehörde ist seit Juni2006 das Wirtschaftsministerium. Es entscheidetüber alle grundsätzlichen und landesweit bedeut-samen Angelegenheiten des Denkmalschutzesund der Denkmalpflege, insbesondere über dasjährliche Denkmalförderprogramm. Es erarbeitetu. a. die gesetzlichen Grundlagen und erforderli-chen Rechtsvorschriften, bereitet Entscheidungenfür die Landesregierung vor, kooperiert mit denStiftungen des Landes, die im Bereich der Denk-malpflege tätig sind, und steuert den Einsatz derHaushaltsmittel. Darüber hinaus hat die ObersteDenkmalschutzbehörde die Rechts- und Fach-aufsicht über die Höheren und Unteren Denk-malschutzbehörden. Auch in dem für denDenkmalschutz und die Denkmalpflege im Landzuständigen Ministerium sind in der Regel dieBereiche Bau- und Kunstdenkmalpflege undArchäologie durch Fachleute vertreten, hinzukommen Juristen und Verwaltungswirte.

Vor Ort wird die Landesdenkmalpflege durchehrenamtliche Beauftragte unterstützt. In dertäglichen Praxis leisten sie – vor allem in derarchäologischen Denkmalpflege – einen wertvollenBeitrag. Sie unterstützen durch ihre Beobachtun-gen vor Ort und durch die Pflege von Verbin-dungen zu Institutionen und Personen, die derDenkmalpflege Verständnis entgegenbringen,ganz wesentlich die Arbeit der Konservatoren inden Regierungspräsidien.

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Finanzielle Hilfen für Eigentümer und

BesitzerDas baden-württembergische Denkmalschutz-gesetz (DSchG) verpflichtet Eigentümer undBesitzer, ihre Kulturdenkmale im Rahmen desZumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behan-deln. Diese Erhaltungspflicht kann die Betroffenenwirtschaftlich belasten. Deshalb trägt das Landzu ihrer Entlastung durch Zuwendungen nachMaßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel bei.Zusätzlich können Zuwendungen des Bundes,der Landkreise und Gemeinden sowie von Stiftun-gen dazu beitragen, die wirtschaftliche Belastungder Betroffenen zu mildern.Bei Projekten mit nationaler und internationalerDenkmalförderung oder Förderung durch Dritte,insbesondere Stiftungen, erfolgt die Koordinie-rung und Steuerung durch das Landesamt fürDenkmalpflege

Zuwendungen des Landes

Baden-Württemberg gewährt auf Antrag Zu-wendungen zu Maßnahmen, die der Erhaltungund Pflege von Kulturdenkmalen dienen. DieseLeistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht,sollen Eigentümer und Besitzer bei der Erfüllung

Ihrer Pflichten nach § 6 DSchG unterstützen.Über die Aufnahme von Förderprojekten in dasjährliche Denkmalförderprogramm entscheidetdas Wirtschaftsministerium im Rahmen der ver-fügbaren Haushaltsmittel.

Zuwendungsfähig sind denkmalbedingte Mehr-ausgaben nach Maßgabe der Liste denkmalbe-dingter Mehrausgaben an Kulturdenkmalen. DerFördersatz beträgt in der Regel bei Zuwendungenan Private die Hälfte, bei Zuwendungen anGemeinden, Landkreise, Kirchen und sonstige alsKörperschaften des öffentlichen Rechts anerkann-te Religions- und Weltanschauungsgemein-schaften ein Drittel der zuwendungsfähigenAusgaben.

Anträge auf Zuwendung müssen auf Vordrucken,die bei den Regierungspräsidien erhältlich sind,und mit den dort genannten Unterlagen spätes-tens zum 1. Oktober des Jahres vor Beginn derMaßnahme beim zuständigen Regierungspräsi-dium eingereicht werden. Die Maßnahme musszuvor mit dem zuständigen Regierungspräsidiumabgestimmt sein. Auch notwendige Genehmi-

RP FreiburgAbteilung 2

Referat 21Bau- und Denkmalschutzrecht

Referat 25Regionale fachliche

Denkmalpflege

RP KarlsruheAbteilung 2

Referat 21Bau- und Denkmalschutzrecht

Referat 25Regionale fachliche

Denkmalpflege

RP StuttgartAbteilung 2

Referat 21Bau- und Denkmalschutzrecht

Referat 25Regionale fachliche

Denkmalpflege

Untere Denkmalschutzbehörden in Städten, Gemeinden, Landkreisen, Verwaltungsgemeinschaften

Höhere Denkmalschutzbehörden: Regierungspräsidien

Oberste Denkmalschutzbehörde: Wirtschaftsministerium

Denkmalschutzverwaltung in Baden-Württemberg

Page 74: Denkmalpflege

gungen oder Zustimmungen (z. B. Baugenehmi-gung, denkmalschutzrechtliche Genehmigung)müssen bereits vorliegen, wenn der Antraggestellt wird.

Weitere Einzelheiten, insbesondere Vorausset-zungen und Verfahren einer Zuwendung, sind ineiner Verwaltungsvorschrift des damals für denDenkmalschutz zuständigen Innenministeriums(VwV-Denkmalförderung) vom 26.04.2005 (GABl.S. 571 f) geregelt. Nähere Auskünfte erteilt dasjeweils zuständige Regierungspräsidium.

Zuwendungen durch Stiftungen

Das Land Baden-Württemberg hat die Denkmal-stiftung Baden-Württemberg als Stiftung desbürgerlichen Rechts zur Förderung der Erhaltungvon Kulturdenkmalen ins Leben gerufen (Adresseim Anhang). Sie erfüllt ihre Aufgaben vorrangigdurch die Unterstützung privater Initiativen undwird insbesondere dort tätig, wo die staatlicheDenkmalpflege nicht oder nur eingeschränkthelfen kann. Die Höhe ihrer Förderung legt sie imRahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten nach

den Erfordernissen des Einzelfalls und entspre-chend ihrer Vergaberichtlinien fest.

Die Denkmalstiftung wird bei ihren Entscheidun-gen über die Förderanträge durch die Landes-denkmalpflege beraten, besonders hinsichtlichFörderwürdigkeit und -dringlichkeit. Es empfiehltsich deshalb, mit dem zuständigen Gebietskon-servator der staatlichen Denkmalpflege schonKontakt aufzunehmen, bevor ein Förderantraggestellt wird.

Eine private Initiative ist die Deutsche StiftungDenkmalschutz (Adresse im Anhang). Sie siehtihre Aufgabe unter anderem darin, Erhaltungs-maßnahmen an bedrohten Kulturdenkmalenmitzufördern. Ihre Zuwendungen werden in derRegel als Ergänzung der Förderung aus Landes-denkmalmitteln zur Verfügung gestellt. Dies giltbesonders dort, wo die Förderung durch staatlicheHilfe nicht ausreicht. Anträge auf Zuwendungmüssen auf Vordrucken eingereicht werden, undzwar bis 31. Mai des Jahres vor Beginn der Maß-nahme. Vor Antragstellung sollte das Landesamtfür Denkmalpflege kontaktiert werden.

Die Struktur der Denkmalpflege in Baden-WürttembergGesetzliche Grundlagen und Organisation

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RP TübingenAbteilung 2

Referat 21Bau- und Denkmalschutzrecht

Referat 25Regionale fachliche

Denkmalpflege

Abteilung 11Landesamt für Denkmalpflege

Referat 111 Recht und Verwaltung

Referat 112 Fachliche Grundlagen

Referat 113 Bau- und Kunstdenkmalpflege

Referate 114, 115 Archäologische Denkmalpflege

Vor-Ort-RP StuttgartLandesweite Angelegenheitender fachlichen Denkmalpflege

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In besonderen Fällen kann auch die Landes-stiftung Baden-Württemberg gGmbH Auf-wendungen an Kulturdenkmalen von besondererBedeutung nach §12 DSchG fördern (Adresse imAnhang). Ausgenommen sind denkmalbedingteMehrausgaben. Voraussetzung ist, dass die Kultur-denkmale in gemeinnützigem Eigentum stehenund ihre Nutzung der Allgemeinheit zugutekommt. Nähere Auskünfte hierzu erteilt dasRegierungspräsidium Stuttgart, Landesamt fürDenkmalpflege.

Zuwendungen des Bundes, der Landkreiseund Gemeinden

Das Bundesverwaltungsamt kann bei Kulturdenk-malen von nationaler Bedeutung Fördermittelzur Verfügung stellen. Nähere Auskünfte hierzuerteilt das Regierungspräsidium Stuttgart,Landesamt für Denkmalpflege.Auch einige Landkreise und Gemeinden gewährenZuwendungen zur Finanzierung denkmalbeding-ter Mehrausgaben, wenn Kulturdenkmale instandgesetzt werden. Auskunft über Voraussetzungenund Antragsverfahren erteilen die Landrats- undBürgermeisterämter.

Steuerliche Vorteile

Die Erhaltung von Kulturdenkmalen wird auchdurch steuerliche Vergünstigungen gefördert.Und zwar können Ausgaben, die zur Erhaltungoder sinnvollen Nutzung eines Baudenkmalserforderlich sind, nach §§ 7i, 10f und 11b Ein-kommenssteuergesetz (EStG) erhöht abgeschrie-ben werden. Voraussetzung ist, dass die Maßnah-me mit den zuständigen unteren Denkmalschutz-behörden abgestimmt ist. Eine Bescheinigungder zuständigen Unteren Denkmalschutzbehördenach §§ 7i, 10f und 11b EStG muss der Finanz-behörde vorgelegt werden.

Über die Erteilung entsprechender Bescheinigun-gen informieren die unteren Denkmalschutz-behörden auf Grundlage der Richtlinien desdamals für den Denkmalschutz zuständigenInnenministeriums für die Erteilung von Be-scheinigungen nach §§ 7i, 10f und 11b EStGvom 02.12.2005 (GABl. S. 91 ff).

Auch Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmenan schutzwürdigen Kulturgütern im Eigentum,die weder zur Erzielung von Einkünften noch zueigenen Wohnzwecken genutzt werden, werdennach § 10g EStG begünstigt. Eine Bescheinigungdes zuständigen Regierungspräsidiums oder desLandesarchivs Baden-Württemberg muss dafürvorgelegt werden. Kulturgüter im Sinne dieserVorschrift sind Baudenkmale sowie denkmalge-schützte gärtnerische und sonstige Anlagen.Dazu gehören außerdem Mobiliar, Kunstgegen-stände, Kunstsammlungen, wissenschaftlicheSammlungen, Bibliotheken oder Archive. NähereAuskünfte erteilen die Regierungspräsidien aufder Grundlage der Richtlinien für die Erteilungvon Bescheinigungen nach § 10g EStG vom02.12.2005 (GABl. S. 106 ff).

Über weitere steuerliche Vergünstigungen, bei-spielsweise beim Erlass der Erbschaftssteueroder der Grunderwerbssteuer informieren diezuständigen Finanzbehörden.

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„Hilfe - das Haus ist ein Denkmal!“Wer hilft wie?

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„Hilfe – mein Haus ist ein Denkmal!“...So hat wohl mancher Eigentümer, Erbeoder potenzielle Käufer einesKulturdenkmales schon mal reagiert.

Da hat man gerade das nette alte Fachwerkhausvon Opa geerbt oder sich in das zwar etwasdesolate, aber üppige Anwesen im Grünen ver-guckt und schnell entschlossen gekauft, will nunfrisch ans Werk gehen – sanieren, ausbauenoder einfach schlicht den Farbanstrich erneuern –plötzlich heißt es „halt, dies ist ein Kulturdenk-mal!“ Es gibt auch den Fall, dass man von sei-nem Glück, Kulturdenkmalbesitzer zu sein, vorhernoch gar nichts wusste. Oder, man hat mit denBaumaßnahmen schon begonnen bevor sich derKontakt zur Denkmalschutzbehörde ergibt.Vielleicht ist man auch Liebhaber, der mit Bedachtund Leidenschaft sein geschätztes Denkmal vordem Verfall bewahren und vielleicht noch schö-ner machen möchte, aber nicht weiß, wie das zuschaffen ist. Oft will auch ein Unternehmen gerndas besondere Flair eines Kulturdenkmals nut-zen, muss aber trotzdem ökonomisch handeln. –Nur einige von vielen möglichen Konstellationen,die Beratungsbedarf mit sich bringen.

Sind Sie Denkmaleigentümer und fühlensich betroffen? Dann lohnt es sich unbe-dingt weiterzulesen! Aber auch wer nochkein Denkmal sein Eigen nennen kann,erfährt hier einiges Interessante undNützliche über den Erhalt von Denkmalenund wer mit Rat, Tat oder Geld dabei hilft.

Für alle Probleme am, im und um das Denkmalherum gibt es Hilfe und Beratung. Dafür sinddie Denkmalpfleger da und darauf haben Sieals Eigentümer einen Anspruch. Schließlich tragenSie ja auch die Erhaltungspflicht und sollendas Denkmal „im Rahmen des Zumutbaren“, wieder Gesetzgeber so schön sagt, bewahren. – Siewissen ja, Eigentum verpflichtet! (vgl. vorn, Kap.„Die Landesdenkmalpflege in Baden-Württem-berg“, Seite 68 ff)

Wie geht man nun bei notwendigen oderwünschenswerten Baumaßnahmen aneinem Kulturdenkmal am besten vor?Welcher Weg führt am schnellsten undsichersten zum Ziel? Wohin muss man sichwenden? Wer hilft wie?

Hier ein kurzer informativer Wegweiser

Es fängt mit der Frage an:Ist das Gebäude überhaupt ein Denkmal,und wenn ja, was für eines? Wer kann mirdas verbindlich sagen?

Zuerst die untere Baurechts- und Denkmal-schutzbehörde der Gemeinde oder des Land-kreises, auf deren bzw. dessen Gemarkung dasGebäude liegt. Von dort wird man Sie bei Bedarfan den zuständigen Denkmalpfleger im Regie-rungspräsidium verweisen. Diese Gebietsrefe-renten oder -referentinnen sind Architekten undKunstwissenschaftler, die nicht nur die Kultur-denkmale der Region sehr gut kennen, sondernauch viel Erfahrung mit entsprechenden Bau-maßnahmen haben. Sie können Ihnen erklären,warum Ihre Immobilie ein Denkmal ist, was dieseauszeichnet und sie dadurch nicht nur für Sieselbst, sondern für Ihre Gemeinde, Ihre Region,unser Land und damit für die Allgemeinheit sowertvoll macht.

Wenn es nun ein Denkmal ist, stellen sichschon die nächsten Fragen:Wer plant? Was muss geplant werden?Wen und was brauche ich dafür?

Natürlich planen Sie zunächst einmal selbst. Beivielen Baumaßnahmen ist ein Architekt oder eineArchitektin aber nicht nur sinnvoll, sondern auchbaurechtlich vorgeschrieben. Dies ist abhängigvon der Art des Gebäudes und den geplantenBaumaßnahmen. Die untere Baurechtsbehörde,zugleich untere Denkmalschutzbehörde, hilftIhnen hier weiter. Dort erfahren Sie auch, welcheGenehmigungen Sie für Ihr Vorhaben brauchen. Gut sowohl für Sie als auch für das Denkmal istes, wenn Sie Planer, Handwerker und Bauaus-führende mit Know-how bei der Behandlunghistorischer Bausubstanz zurate ziehen. Das spartÄrger, Geld und Zeit und schont die QualitätenIhres Denkmals. Fragen Sie z. B. bei der Archi-tektenkammer und den Denkmalpflegern nachund schauen Sie sich Beispiele an, auf die manSie gerne hinweist.

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Weil aber auch die besten Architekten undHandwerker nicht alles über mein Denkmalwissen können, stellt sich nun die Frage:Wer berät mich, meine Planer undBauausführenden?

Möglichst frühzeitig, am besten gleich zu Beginnder Planungsphase oder schon im Zuge vonKaufverhandlungen, sollten Sie sich mit der fürIhr Denkmal zuständigen Stelle bei IhremRegierungspräsidium (Referat 25 – Denk-malpflege) in Verbindung setzen. Den Kontaktkann Ihre Gemeinde bzw. die zuständige untereBaurechts- und Denkmalschutzbehörde vermit-teln, die Ihr erster Ansprechpartner sein sollte. Die Denkmalpfleger verhelfen Ihnen und IhremArchitekten zu vertieften Kenntnissen über dasDenkmal bis hin zu bautechnischen Aspekten, dieentscheidend für die Entwicklung des richtigenSanierungskonzeptes sein können. Dazu gehörtdie Beurteilung des Gesamterhaltungszustandsoder einzelner Teile, wie auch die Entscheidung,ob zur Untersuchung des Baubestandes Spezia-listen des Landesamtes für Denkmalpflege oderauch freie Statiker, Bauhistoriker oder Restaura-toren hinzugezogen werden müssen.Auch wenn Sie das Gebäude einer neuen Funktionzuführen möchten, hilft man Ihnen dabei Konzep-te zu entwickeln, die sowohl nutzer- als auchdenkmalverträglich sind.Und schließlich können die Denkmalpfleger Sieauch rechtzeitig auf Fördergelder sowie steu-erliche Abschreibungsmöglichkeiten hinwei-sen und Ihnen sagen, worauf in dieser Hinsichtbei Planung und Ausführung zu achten ist. DieDenkmalpfleger kommen in der Regel bei denBeratungsgesprächen zu Ihnen bzw. zu IhremDenkmal. Sie sind bis zum Schluss der Sanierungs-maßnahmen für Sie ansprechbar.

Natürlich geht es auch ums liebe Geld:Was kostet die Beratung durch dieFachleute der Denkmalpflege?

Alle Beratungen durch die staatlichen Denkmal-pfleger einschließlich der Spezialisten, auchBaustellenbesuche, sind kostenfrei. Diese Kostenfreiheit ist Teil der Unterstützung,die das Land gemäß des Denkmalschutzgesetzesden zum Erhalt Ihrer Kulturdenkmale verpflich-teten Eigentümern gewährt. Sie sollten sie alsIhr gutes Recht auf jeden Fall in Anspruch neh-men und damit auch bei der Planung, bei derAusführung und bei der Steuer Kosten sparen.

Die Baumaßnahmen am Denkmal kostentrotzdem Geld: Welche finanziellen Hilfenkann ich in Anspruch nehmen?

Es gibt ein Denkmalförderprogramm des Landes,das Zuschüsse für den erhöhten Erhaltungsauf-wand bei Denkmalen gewährt, wenn etwabesondere Techniken, teurere Materialien underhöhte Sorgfalt bei bestimmten Arbeiten erfor-derlich werden. Dieser „denkmalbedingteMehraufwand“ wird bei Privateigentümern zurHälfte der Kosten bezuschusst, bei anderen zueinem Drittel.Nicht gefördert wird der übliche Erhaltungsauf-wand, also das Streichen der Fenster, dasErneuern des Putzes oder die Instandsetzungdes Daches.

Die Aufnahme in das Denkmalförderprogrammhängt vom Umfang der insgesamt für solcheFördermaßnahmen pro Jahr zur Verfügung ste-henden Mittel ab und natürlich vor allem von derWertigkeit des Gebäudes und der Dringlichkeitder Erhaltungsmaßnahmen für das Denkmal. –Beurteilt wird dies nach landeseinheitlichenKriterien. Förderanträge gibt es beim zuständigenRegierungspräsidium. Der Antrag ist bis zu einem Stichtag ( z. Zt. 1. Oktober) vor dem Jahr, in dem das Projekt indas Förderprogramm aufgenommen werden soll,zu stellen. Dafür muss das Projekt so weit ent-

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„Hilfe - das Haus ist ein Denkmal!“Wer hilft wie?

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Und dann stellt sich die Frage:Wann kann ich mit dem Bauen, Sanierenoder Renovieren anfangen?

Erst wenn Sie die genannte baurechtliche unddenkmalschutzrechtliche Genehmigung für diebeabsichtigten Baumaßnahmen haben. Bittekeinesfalls vorher, denn auch vermeintlich kleineund gut gemeinte Eingriffe können sich für dasDenkmal negativ auswirken. Hierbei ist zudem unbedingt zu beachten, dassGenehmigungsfreiheit nach Landesbaurecht (fürdie nur kenntnisgabe- oder anzeigepflichtigenVorhaben) nicht gleichzeitig auch Genehmigungs-freiheit nach Denkmalrecht bedeutet!Baugenehmigungen werden fast immer mitAuflagen und Nebenbestimmungen erteilt. BeiKulturdenkmalen kommt es dabei oft vor, dassbestimmte Detailausführungen während desBaus noch mit der Behörde abzustimmen sind.Vor Ausführung des entsprechenden Bauschrittesist dies dann unbedingt zu beachten. WennMaßnahmen nicht aufzuschieben sind, denkenSie bitte daran, auch hier vor Beginn eine För-derentscheidung oder die Unbedenklichkeits-bescheinigung einzuholen (siehe oben).

Auch Baumaßnahmen, die nur steuerlich gel-tend gemacht werden sollen, müssen vor derAusführung mit der Unteren Denkmalschutz-behörde im Hinblick auf die steuerlicheBescheinigung fürs Finanzamt abgestimmt sein.

Archäologische Denkmale im Boden:Was mache ich, wenn ich auf einem solchen Grundstück bauen will?

Es kann passieren, dass beim Ausbaggern derBaugrube frühgeschichtliche Zeugnisse gefundenwerden. Sollte es sich um bisher unbekannteFundstellen handeln, muss möglichst rasch dieArchäologische Denkmalpflege in den Regierungs-präsidien (Referat 25) informiert werden, damitsie entsprechend handeln kann. Hierzu müssendie Bauarbeiten eventuell unterbrochen werden.Die untere Denkmalschutzbehörde, die über eineBaueinstellung entscheidet, wägt ab, welcherZeitraum dem Bauherren zuzumuten ist. DieArchäologen werden die Fundstelle zügig unter-suchen und dokumentieren, denn durch Baumaß-nahmen werden Bodenfunde, die ja historischeZeugnisse sind, unwiederbringlich zerstört.

wickelt sein, dass konkrete Angaben zu Kostenund Finanzierung möglich sind, und es muss imRegelfall bereits denkmalrechtlich und bau-rechtlich genehmigt sein. Auch Eigenleistungen können mit diesem Pro-gramm unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Wichtig ist aber, dass Maßnah-men, für die eine Förderung beantragt wird,noch nicht begonnen worden sind. Es sei denn,man hat eine Unbedenklichkeitsbescheinigungfür einen vorzeitigen Baubeginn von der Förder-stelle (Regierungspräsidium) beantragt undgenehmigt bekommen, etwa bei besondersdringlichen, für die Erhaltung des Denkmalsunaufschiebbaren Arbeiten.

Es gibt für Denkmaleigentümer auch steuerli-che Erleichterungen (nach §§ 7i, 10f und 11bEStG). Diese können durchaus zu höheren finan-ziellen Entlastungen bei Erhaltungs- undSanierungsmaßnahmen führen als eine Förde-rung. Ein Vorteil dabei ist, dass nicht nur diedenkmalbedingten Mehrausgaben berücksichtigtwerden, sondern alle Ausgaben, die für den Erhaltoder zur sinnvollen Nutzung eines Baudenkmaleserforderlich sind, erhöht steuerlich abgesetztwerden können – also auch ein Ausbau zu Wohn-zwecken mit allen sanitären Einrichtungen. Umbeim Finanzamt dies geltend machen zu können,braucht man eine Bescheinigung der unterenDenkmalschutzbehörde (Gemeinde oder Land-ratsamt), in der bestätigt wird, dass die Maßnah-men notwendig waren und – wichtig – mit derDenkmalschutzbehörde abgestimmt wordensind.

Weitere finanzielle Hilfen für Kulturdenkmalegewähren folgende Institutionen und könnendort auch beantragt werden: • Deutsche Stiftung Denkmalschutz • Denkmalstiftung Baden-Württemberg • Landesstiftung Baden-Württemberg • Bundesverwaltungsamt. Auch über diese Möglichkeiten beraten Sie IhreDenkmalpfleger beim Regierungspräsidium.(Siehe dazu auch das Kapitel „Die Struktur derDenkmalpflege in Baden-Württemberg“ ab Seite 68 und die Adressen ab Seite 85)

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Um Bauverzögerungen zu vermeiden, wird dieArchäologische Denkmalpflege in der Regel schonfrühzeitig bei der Aufstellung von Flächennut-zungs- und Bebauungsplänen beteiligt. Auf dieseWeise können dann alle Partner rechtzeitig agie-ren. Aber auch bei Rettungsgrabungen nachBaubeginn wird versucht, den Belangen desBauherrn gerecht zu werden. In den meistenaller Fälle gelingt dies auch.

Aber auch folgender Fall könnte eintreten:Ich kann oder will mein Denkmal überhauptnicht erhalten oder sanieren. Was ist dannzu tun?

Bitte nicht gleich den Abriss planen, dieserkönnte zu Schwierigkeiten führen, denn Siehaben aufgrund des Denkmalschutzgesetzeseine Erhaltungspflicht. Sie sollten dann eherüber Verpachtung oder Verkauf nachdenken undso die Pflichten, die ein Denkmal mit sich bringt,auf jemand anderen übertragen, der darübernatürlich vorher in Kenntnis gesetzt werdenmuss.

Falls Sie nicht selbst einen Käufer suchen möch-ten, können Sie Ihr Objekt über den Katalogder verkäuflichen Kulturdenkmale anbieten,den jedes Regierungspräsidium für seinenZuständigkeitsbereich führt.

Für eine gewisse Zeit kann man ein Kulturdenk-mal übrigens auch „einmotten“. Dabei werdennur Notsicherungsmaßnahmen vorgenommenund der Bestand so geschützt, dass umfassende-re Sanierungsmaßnahmen zu einem späterenZeitpunkt durchgeführt werden können.Vielleicht findet sich ja zu späterer Zeit noch einLiebhaber.

Nun bleibt nur noch die Frage:War alles klar und verständlich?

Sollten Sie noch Fragen haben, wissen Sie jetzt,wo die Zuständigen in Gemeinde, Landkreis(untere Denkmalbehörde) oder beim Regierungs-präsidium zu finden sind. Man berät Sie dortgerne auch in Detailfragen.

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Denkmalschutzgesetz Baden-WürttembergGesetz zum Schutz der Kulturdenkmale

Ab dem 1.1.2005 gültige Fassung

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1. Abschnitt: Denkmalschutz und Denkmalpflege §1

2. Abschnitt: Gegenstand und Organisation des Denkmalschutzes §§ 2-5

3. Abschnitt: Allgemeine Schutzvorschriften §§ 6-11

4. Abschnitt: Zusätzlicher Schutz für eingetragene Kulturdenkmale §§ 12-18

5. Abschnitt: Gesamtanlagen §19

6. Abschnitt: Fund von Kulturdenkmalen §§ 20-23

7. Abschnitt: Entschädigung § 24

8. Abschnitt: Förmliche Enteignung §§ 25-26

9. Abschnitt: Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen §§ 27-29

Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale

(Denkmalschutzgesetz - DSchG)

in der Fassung vom 6. Dezember 1983 (GBl. S. 797),zuletzt geändert durch Artikel 30 des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes vom 1. Juli 2004 (GBl. S. 469) und Artikel 6 des Gesetzes zur Neuregelung desGebührenrechts vom 14. Dezember 2004 (GBl. S.895).

1. Abschnitt - Denkmalschutz und Denkmalpflege

§ 1 Aufgabe

(1) Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege,die Kulturdenkmale zu schützen und zu pflegen, insbe-sondere den Zustand der Kulturdenkmale zu überwachensowie auf die Abwendung von Gefährdungen und dieBergung von Kulturdenkmalen hinzuwirken. (2) Diese Aufgabe wird vom Land und im Rahmen ihrerLeistungsfähigkeit von den Gemeinden erfüllt.

2. Abschnitt - Gegenstand und Organisation des Denkmalschutzes

§ 2 Gegenstand des Denkmalschutzes

(1) Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind Sachen,Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhal-tung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimat-geschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.

(2) Zu einem Kulturdenkmal gehört auch das Zubehör,soweit es mit der Hauptsache eine Einheit von Denkmal-wert bildet.

(3) Gegenstand des Denkmalschutzes sind auch 1. die Umgebung eines Kulturdenkmals,

soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicherBedeutung ist (§ 15 Abs. 3), sowie

2. Gesamtanlagen (§19).

§ 3 Denkmalschutzbehörden

(1) Denkmalschutzbehörden sind 1. das Wirtschaftsministerium als oberste

Denkmalschutzbehörde, 2. die Regierungspräsidien als höhere

Denkmalschutzbehörden, 3. die unteren Baurechtsbehörden als untere

Denkmalschutzbehörden, 4. das Landesarchiv als Landesoberbehörde für

den Denkmalschutz im Archivwesen.

(2) Die oberste Denkmalschutzbehörde entscheidet überalle grundsätzlichen Angelegenheiten des Denkmalschut-zes und der Denkmalpflege sowie über andere wichtigeAngelegenheiten von landesweiter Bedeutung, insbeson-dere über die Aufstellung des Denkmalförderprogramms.Das Regierungspräsidium Stuttgart unterstützt die Denk-malschutzbehörden in allen landesweiten Angelegen-heiten der fachlichen Denkmalpflege bei der Ausführungdieses Gesetzes. Dabei hat das RegierungspräsidiumStuttgart im Rahmen der Vorgaben der obersten Denk-malschutzbehörde insbesondere die Aufgabe,

1. Leitlinien des konservatorischen Handelnsvorzubereiten und an deren Umsetzung mitzuwirken,

2. die fachliche Denkmalpflege des Landes imRahmen der Leitlinien zu koordinieren, auf die Einhal-tung der Ziele eines landeseinheitlichen Vollzugs hinzu-wirken und die Denkmalschutzbehörden zu beraten,

3. die Aufstellung des Denkmalförderpro-gramms unter Beteiligung der höheren Denkmalschutz-behörden vorzubereiten,

4. fachliche Grundlagen für die Denkmal-pflege und landeseinheitliche Kriterien zur Erfassung undBewertung von Kulturdenkmalen sowie von Gesamtan-lagen zu erarbeiten und darzustellen,

5. in Abstimmung mit der höheren Denkmal-schutzbehörde Dritte, insbesondere die Eigentümer undBesitzer von Kulturdenkmalen in Fällen von besondererBedeutung oder Fällen, für deren Bewertung bei ihm be-sonderer Sachverstand vorhanden ist, fachlich zu beraten,

6. Schwerpunktgrabungen durchzuführen undderen Auswertung vorzunehmen sowie Genehmigungennach § 21 im Benehmen mit der höheren Denkmal-schutzbehörde zu erteilen,

7. die fachliche Denkmalpflege nach innenund außen zu vertreten sowie die zentrale denkmalfach-liche Öffentlichkeitsarbeit vorzubereiten und in Abstim-mung mit der obersten Denkmalschutzbehörde durchzu-führen und

8. zentrale Fachbibliotheken, Dokumentatio-nen, Fachdatenbanken sowie sonstige zentrale Dienst-leistungen zu unterhalten.

(3) Die den Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaftennach Absatz 1 Nr. 3 übertragenen Aufgaben der unterenDenkmalschutzbehörde sind Pflichtaufgaben nach Wei-sung; das Weisungsrecht ist nicht beschränkt. Für dieErhebung von Gebühren und Auslagen gilt das Kommu-nalabgabengesetz.

(4) Die unteren Denkmalschutzbehörden entscheidennach Anhörung der höheren Denkmalschutzbehördenach Absatz 1 Nr. 2. Will die untere Denkmalschutz-behörde von der Äußerung der höheren Denkmalschutz-behörde abweichen, so hat sie dies rechzeitig vorher mit-zuteilen. Im Bereich des Archivwesens tritt an die Stelleder höheren Denkmalschutzbehörde das Landesarchiv.

Page 81: Denkmalpflege

(5) Ist das Land als Eigentümer oder Besitzer betroffen,entscheidet die untere Denkmalschutzbehörde im Ein-vernehmen mit der für die Verwaltung des Kulturdenkmalszuständigen Landesbehörde.

(6) Leistet eine Denkmalschutzbehörde einer ihr erteiltenWeisung innerhalb der gesetzten Frist keine Folge, so kannan ihrer Stelle jede Fachaufsichtsbehörde die erforderlichenMaßnahmen auf Kosten des Kostenträgers der Denkmal-schutzbehörde treffen. § 129 Abs. 5 der Gemeindeord-nung gilt entsprechend.

§ 4 Denkmalrat

(1) Bei den höheren Denkmalschutzbehörden wird je einDenkmalrat gebildet. Der Denkmalrat soll von der höhe-ren Denkmalschutzbehörde bei allen Entscheidungen vongrundsätzlicher Bedeutung gehört werden.

(2) Die Mitglieder des Denkmalrats werden von derhöheren Denkmalschutzbehörde auf die Dauer von fünfJahren berufen. Die Mitgliederzahl kann bis zu 16 Perso-nen betragen. Dem Denkmalrat sollen insbesondereVertreter der Denkmalschutzbehörden, der staatlichenHochbauverwaltung, der Kirchen, der kommunalenLandesverbände und der Kulturdenkmaleigentümer sowieweitere Personen angehören, die mit den Fragen desDenkmalschutzes vertraut sind.

(3) In den Sitzungen führt der Regierungspräsident odersein Vertreter den Vorsitz. Die Mitglieder des Denkmalratssind ehrenamtlich tätig.

(4) Die höhere Denkmalschutzbehörde erlässt eineGeschäftsordnung für den Denkmalrat, die auch dasBerufungsverfahren und das Vorschlagsrecht regelt. DieGeschäftsordnung kann bestimmen, dass der DenkmalratFachausschüsse bildet, an die Aufgaben delegiert werdenkönnen.

§ 5 Entschädigungen

Die oberste Denkmalschutzbehörde kann mit Zustimmungdes Finanzministeriums durch Rechtsverordnung die Ent-schädigung und den Reisekostenersatz für die Beauf-tragten der Denkmalschutzbehörden regeln. Dabei könnenDurchschnittssätze festgesetzt werden.

3. Abschnitt - Allgemeine Schutzvorschriften

§ 6 Erhaltungspflicht

Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen habendiese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten undpfleglich zu behandeln. Das Land trägt hierzu durchZuschüsse nach Maßgabe der zur Verfügung stehendenHaushaltsmittel bei.

§ 7 Maßnahmen und Zuständigkeit der Denkmal-schutzbehörden

(1) Die Denkmalschutzbehörden haben zur Wahrneh-mung ihrer Aufgaben diejenigen Maßnahmen zu treffen,die ihnen nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlicherscheinen. Die Vorschriften der §§ 6, 7 und 9 desPolizeigesetzes finden sinngemäß Anwendung.

(2) Soweit ein Vorhaben einer Genehmigung nach die-sem Gesetz bedarf, kann diese mit Bedingungen oderAuflagen verknüpft werden.

(3) Bedarf ein Vorhaben nach anderen Vorschriften einerGenehmigung, tritt die Zustimmung der Denkmalschutz-behörde an die Stelle der Genehmigung nach diesemGesetz.

(4) Soweit nicht etwas Abweichendes bestimmt ist, istdie untere Denkmalschutzbehörde zuständig. Erscheintbei Gefahr im Verzug ein rechtzeitiges Tätigwerden derzuständigen Denkmalschutzbehörde nicht erreichbar, sokann die höhere Denkmalschutzbehörde oder im Bereichdes Archivwesens das Landesarchiv oder, falls auch diesenicht rechtzeitig tätig werden können, der Polizeivoll-zugsdienst die erforderlichen vorläufigen Maßnahmentreffen. Die zuständige Behörde ist unverzüglich zuunterrichten.

(5) Ist als Eigentümer oder Besitzer eine kommunaleKörperschaft betroffen, so entscheidet

1. die höhere Denkmalschutzbehörde bei Stadt-und Landkreisen, Großen Kreisstädten sowie Verwaltungs-gemeinschaften nach § 14 des Landesverwaltungsge-setzes, die der Rechtsaufsicht des Regierungspräsidiumsunterstehen, und den ihnen angehörenden Gemeinden,

2. das Landratsamt als untere Denkmal-schutzbehörde bei Verwaltungsgemeinschaften nach § 14des Landesverwaltungsgesetzes, die der Rechtsaufsichtdes Landratsamts unterstehen, und den ihnen angehö-renden Gemeinden, bei sonstigen Gemeinden mit Bau-rechtszuständigkeit sowie bei sonstigen Verwaltungsge-meinschaften mit Baurechtszuständigkeit und den ihnenangehörenden Gemeinden.

§ 8 Allgemeiner Schutz von Kulturdenkmalen

(1) Ein Kulturdenkmal darf nur mit Genehmigung derDenkmalschutzbehörde

1. zerstört oder beseitigt werden, 2. in seinem Erscheinungsbild beeinträchtigt

werden oder 3. aus seiner Umgebung entfernt werden,

soweit diese für den Denkmalwert von wesentlicherBedeutung ist.

(2) Dies gilt für bewegliche Kulturdenkmale nur, wenn sieallgemein sichtbar oder zugänglich sind.

§ 9 Sammlungen

Von den Genehmigungspflichten nach diesem Gesetzsind Kulturdenkmale ausgenommen, die von einer staat-lichen Sammlung verwaltet werden. Die oberste Denk-malschutzbehörde kann andere Sammlungen von denGenehmigungspflichten ausnehmen, soweit sie fachlichbetreut werden.

§ 10 Auskunfts- und Duldungspflichten

(1) Eigentümer und Besitzer sind verpflichtet, Auskünftezu erteilen, die zur Erfüllung der Aufgaben des Denkmal-schutzes notwendig sind. (2) Die Denkmalschutzbehörden oder ihre Beauftragtensind berechtigt, Grundstücke und zur Verhütung drin-

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Denkmalschutzgesetz Baden-WürttembergGesetz zum Schutz der Kulturdenkmale

gender Gefahr für Kulturdenkmale Wohnungen zu betre-ten und Kulturdenkmale zu besichtigen, soweit es zurErfüllung der Aufgaben des Denkmalschutzes erforderlichist. Sie sind zu den erforderlichen wissenschaftlichenErfassungsmaßnahmen - wie der Inventarisation -berechtigt; insbesondere können sie in national wertvolleoder landes- oder ortsgeschichtlich bedeutsame Archiveoder entsprechende andere Sammlungen Einsicht neh-men. Artikel 13 des Grundgesetzes wird insoweit einge-schränkt.

(3) Kirchen, die nicht dauernd für die Öffentlichkeitzugänglich sind, dürfen nur mit Zustimmung betretenwerden. Öffentliche Kirchenräume dürfen nur außerhalbdes Gottesdienstes besichtigt werden.

§ 11 Kulturdenkmale, die dem Gottesdienst dienen

(1) Die Denkmalschutzbehörden haben bei Kulturdenk-malen, die dem Gottesdienst dienen, die gottesdienstli-chen Belange, die von der oberen Kirchenbehörde oderder entsprechenden Stelle der betroffenen Religionsge-meinschaft festzustellen sind, vorrangig zu beachten. Vor der Durchführung von Maßnahmen setzen sich dieDenkmalschutzbehörden mit der oberen Kirchenbehördeoder der entsprechenden Stelle der betroffenen Religions-gemeinschaft ins Benehmen.

(2) § 7 Abs. 1, § 8 sowie § 15 Abs. 1 und 2 finden keineAnwendung auf Kulturdenkmale, die im kirchlichenEigentum stehen, soweit sie dem Gottesdienst dienenund die Kirchen im Einvernehmen mit der oberstenDenkmalschutzbehörde eigene Vorschriften zum Schutzdieser Kulturdenkmale erlassen. Vor der Durchführungvon Vorhaben im Sinne der erwähnten Bestimmungen istdie höhere Denkmalschutzbehörde zu hören. Kommt eineEinigung mit der höheren Denkmalschutzbehörde nichtzustande, so entscheidet die obere Kirchenbehörde imBenehmen mit der obersten Denkmalschutzbehörde.

(3) Der 8. Abschnitt dieses Gesetzes ist auf kircheneigeneKulturdenkmale nicht anwendbar.

4 Abschnitt - Zusätzlicher Schutz für eingetragene Kulturdenkmale

§ 12 Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung

(1) Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung genießenzusätzlichen Schutz durch Eintragung in dasDenkmalbuch.

(2) Bewegliche Kulturdenkmale werden nur eingetragen, 1. wenn der Eigentümer die Eintragung

beantragt oder 2. wenn sie eine überörtliche Bedeutung

haben oder zum Kulturbereich des Landes besondereBeziehungen aufweisen oder

3. wenn sie national wertvolles Kulturgut darstellen oder

4. wenn sie national wertvolle oder landes-oder ortsgeschichtlich bedeutsame Archive darstellen oder

5. wenn sie aufgrund internationalerEmpfehlung zu schützen sind.

(3) Die Eintragung ist zu löschen, wenn ihreVoraussetzungen nicht mehr vorliegen.

§ 13 Eintragungsverfahren

(1) Für die Eintragung und Löschung ist die höhereDenkmalschutzbehörde zuständig.

(2) Bei einem unbeweglichen Kulturdenkmal ist dieGemeinde zu hören, in deren Gebiet es sich befindet.

(3) Bestehen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründenerhebliche Zweifel, wer Eigentümer eines Kulturdenkmalsist, so können Verwaltungsakte der Denkmalschutz-behörden öffentlich bekannt gegeben werden.

(4) Die Eintragung wirkt für und gegen den Rechtsnach-folger.

§ 14 Denkmalbuch

(1) Das Denkmalbuch wird von der höherenDenkmalschutzbehörde geführt.

(2) Die Einsicht in das Denkmalbuch ist jedermanngestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

§ 15 Wirkung der Eintragung

(1) Ein eingetragenes Kulturdenkmal darf nur mitGenehmigung der Denkmalschutzbehörde

1. wiederhergestellt oder instand gesetzt werden,

2. in seinem Erscheinungsbild oder seinerSubstanz verändert werden,

3. mit An- oder Aufbauten, Aufschriften oderWerbeeinrichtungen versehen werden,

4. von seinem Stand- oder Aufbewahrungsortinsoweit entfernt werden, als bei der Eintragung ausGründen des Denkmalschutzes verfügt wird, das Kultur-denkmal dürfe nicht entfernt werden. Einer Genehmigung bedarf auch die Aufhebung derZubehöreigenschaft im Sinne von § 2 Abs. 2.

(2) Aus einer eingetragenen Sachgesamtheit, insbeson-dere aus einer Sammlung, dürfen Einzelsachen nur mitGenehmigung der Denkmalschutzbehörde entfernt wer-den. Die höhere Denkmalschutzbehörde kann allgemeingenehmigen, dass Einzelsachen im Rahmen der ord-nungsgemäßen Verwaltung entfernt werden.

(3) Bauliche Anlagen in der Umgebung eines eingetra-genen Kulturdenkmals, soweit sie für dessen Erschei-nungsbild von erheblicher Bedeutung ist, dürfen nur mitGenehmigung der Denkmalschutzbehörde errichtet, ver-ändert oder beseitigt werden. Andere Vorhaben bedürfendieser Genehmigung, wenn sich die bisherige Grundstücks-nutzung ändern würden. Die Genehmigung ist zu erteilen,wenn das Vorhaben das Erscheinungsbild des Denkmalsnur unerheblich oder nur vorübergehend beeinträchtigenwürde oder wenn überwiegende Gründe des Gemein-wohls unausweichlich Berücksichtigung verlangen.

§ 16 Anzeigepflichten

(1) Eigentümer und Besitzer haben Schäden oder Mängel,die an eingetragenen Kulturdenkmalen auftreten und dieihre Erhaltung gefährden können, unverzüglich einerDenkmalschutzbehörde anzuzeigen.

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(2) Wird ein eingetragenes Kulturdenkmal veräußert, sohaben Veräußerer und Erwerber den Eigentumswechselinnerhalb von einem Monat einer Denkmalschutzbehördeanzuzeigen.

§ 17 Vorläufiger Schutz

Die höhere Denkmalschutzbehörde kann anordnen, dassSachen, Sachgesamtheiten oder Teile von Sachen, mitderen Eintragung als Kulturdenkmal in das Denkmalbuchzu rechnen ist, vorläufig als eingetragen gelten. DieAnordnung tritt außer Kraft, wenn die Eintragung nichtbinnen eines Monats eingeleitet und spätestens nachsechs Monaten bewirkt wird. Bei Vorliegen wichtigerGründe kann diese Frist um höchstens drei Monate ver-längert werden.

§ 18 Besonderer Schutz bei Katastrophen

(1) Die oberste Denkmalschutzbehörde wird ermächtigt,durch Rechtsverordnung die zum Schutz eingetragenerKulturdenkmale für den Fall von Katastrophen erforderli-chen Vorschriften zu erlassen. Dabei können insbesonde-re die Eigentümer und Besitzer verpflichtet werden,

1. den Aufbewahrungsort vonKulturdenkmalen zu melden,

2. Kulturdenkmale mit den in internationalenVerträgen vorgesehenen Kennzeichen versehen zu lassen,

3. Kulturdenkmale zu bergen, besonders zusichern, bergen oder besonders sichern zu lassen oder siezum Zwecke der vorübergehenden Verwahrung an Ber-gungsorten auf Anordnung der Denkmalschutzbehördeabzuliefern,

4. die wissenschaftliche Erfassung von Kultur-denkmalen oder sonstige zu ihrer Dokumentierung, Siche-rung oder Wiederherstellung von der Denkmalschutz-behörde angeordnete Maßnahmen zu dulden. Soweit in der Rechtsverordnung eine Ablieferungspflichtvorgesehen wird, ist anzuordnen, dass die abgeliefertenSachen unverzüglich den Berechtigten zurückzugebensind, sobald die weitere Verwahrung an einem Bergungs-ort zum Schutz der Kulturdenkmale nicht mehr erforder-lich ist.

(2) Die Ermächtigung nach Absatz 1 kann von der obers-ten Denkmalschutzbehörde durch Rechtsverordnung aufdie nachgeordneten Denkmalschutzbehörden übertragenwerden.

5. Abschnitt - Gesamtanlagen

§ 19

(1) Die Gemeinden können im Benehmen mit der höhe-ren Denkmalschutzbehörde Gesamtanlagen, insbesondereStraßen-, Platz- und Ortsbilder, an deren Erhaltung auswissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschicht-lichen Gründen ein besonderes öffentliches Interessebesteht, durch Satzung unter Denkmalschutz stellen.

(2) Veränderungen an dem geschützten Bild der Gesamt-anlage bedürfen der Genehmigung der unteren Denkmal-schutzbehörde. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenndie Veränderung das Bild der Gesamtanlage nur uner-heblich oder nur vorübergehend beeinträchtigen würdeoder wenn überwiegende Gründe des Gemeinwohls

unausweichlich Berücksichtigung verlangen. Die Denkmal-schutzbehörde hat vor ihrer Entscheidung die Gemeindezu hören.

6. Abschnitt -Fund von Kulturdenkmalen

§ 20 Zufällige Funde

(1) Wer Sachen, Sachgesamtheiten oder Teile von Sachenentdeckt, von denen anzunehmen ist, dass an ihrer Erhal-tung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder hei-matgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interessebesteht, hat dies unverzüglich einer Denkmalschutzbe-hörde oder der Gemeinde anzuzeigen. Der Fund und dieFundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktagesnach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten,sofern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Ver-kürzung der Frist einverstanden ist. Diese Verpflichtungbesteht nicht, wenn damit unverhältnismäßig hohe Kostenoder Nachteile verbunden sind und die Denkmalschutz-behörde es ablehnt, hierfür Ersatz zu leisten.

(2) Die höhere Denkmalschutzbehörde und ihre Beauf-tragten sind berechtigt, den Fund auszuwerten und,soweit es sich um bewegliche Kulturdenkmale handelt,zu bergen und zur wissenschaftlichen Bearbeitung inBesitz zu nehmen.

(3) Die Gemeinden sind verpflichtet, die ihnen bekanntwerdenden Funde unverzüglich der höheren Denkmal-schutzbehörde mitzuteilen.

§ 21 Nachforschungen

Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel,Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der Genehmi-gung.

§ 22 Grabungsschutzgebiete

(1) Die untere Denkmalschutzbehörde ist ermächtigt,Gebiete, die begründeter Vermutung nach Kulturdenk-male von besonderer Bedeutung bergen, durch Rechts-verordnung zu Grabungsschutzgebieten zu erklären.

(2) In Grabungsschutzgebieten dürfen Arbeiten, durchdie verborgene Kulturdenkmale zutage gefördert odergefährdet werden können, nur mit Genehmigung derhöheren Denkmalschutzbehörde vorgenommen werden.Die bisherige land- und forstwirtschaftliche Nutzungbleibt unberührt.

§ 23 Schatzregal

Bewegliche Kulturdenkmale, die herrenlos sind oder dieso lange verborgen gewesen sind, dass ihr Eigentümernicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der EntdeckungEigentum des Landes, wenn sie bei staatlichen Nach-forschungen oder in Grabungsschutzgebieten entdecktwerden oder wenn sie einen hervorragenden wissen-schaftlichen Wert haben.

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7. Abschnitt - Entschädigung

§ 24

(1) Soweit Maßnahmen aufgrund dieses Gesetzes ent-eignende Wirkung haben, ist eine angemessene Entschä-digung zu leisten. §§ 7 bis 13 des Landesenteignungsge-setzes gelten entsprechend.

(2) Kommt eine Einigung über die Entschädigung nichtzustande, so entscheidet die höhere Denkmalschutz-behörde.

8. Abschnitt - Förmliche Enteignung

§ 25 Voraussetzungen der Enteignung

(1) Die Enteignung ist zulässig, soweit die Erhaltungeines eingetragenen Kulturdenkmals oder seinesErscheinungsbildes oder die Erhaltung einer geschütztenGesamtanlage auf andere zumutbare Weise nicht gesi-chert werden kann.

(2) Die Enteignung ist außerdem zulässig 1. bei Funden, soweit auf andere Weise nicht

sicherzustellen ist, dass ein Kulturdenkmal wissenschaft-lich ausgewertet werden kann oder allgemein zugänglichist,

2. bei Kulturdenkmalen, soweit auf andereWeise nicht sicherzustellen ist, dass sie wissenschaftlicherfasst werden können.

(3) Zum Zwecke von planmäßigen Nachforschungen istdie Enteignung zulässig, wenn eine begründete Vermutungdafür besteht, dass durch die Nachforschung Kulturdenk-male entdeckt werden.

§ 26 Enteignung beweglicher Sachen

(1) Ist Gegenstand der Enteignung eine bewegliche Sache,ein Recht an einer beweglichen Sache oder ein Recht,das zum Erwerb, Besitz oder zur Nutzung der bewegli-chen Sache berechtigt oder den Verpflichteten in derNutzung der beweglichen Sache beschränkt, gelten §§ 4,5, 7 bis 13, 17, § 22 Abs. 1, 3 und 4, §§ 23, 27 bis 36, 39,40, 42 und 43 des Landesenteignungsgesetzes entspre-chend. In der Ausführungsanordnung können der Eigen-tümer und der Besitzer verpflichtet werden, die Sache anden Enteignungsbegünstigten herauszugeben.

(2) Ist zur Erhaltung, wissenschaftlichen Erfassung oderAuswertung eines Kulturdenkmals die sofortigeHerausgabe an den Antragsteller dringend geboten, kanndie Enteignungsbehörde den Eigentümer oder Besitzerverpflichten, die Sache an den Antragsteller herauszuge-ben. Im Übrigen gelten § 37 Abs. 2 bis 5 und § 38 Abs. 2und 3 des Landesenteignungsgesetzes entsprechend.

9. Abschnitt - Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen

§ 27 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrläs-sig

1. ohne Genehmigung der Denkmalschutz-behörde die in § 8, § 15 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Abs. 3 Sätze1 und 2, § 21, § 22 Abs.2 Satz 1 bezeichnetenHandlungen vornimmt oder den in Genehmigungen ent-haltenen vollziehbaren Auflagen zuwiderhandelt,

2. den ihn nach § 16, § 20 Abs. 1 treffendenPflichten zuwiderhandelt,

3. den Maßnahmen der Denkmalschutz-behörden nach § 7 Abs. 1 oder 4 zuwiderhandelt, soferndie Behörde auf diese Bußgeldvorschrift verweist,

4. den Vorschriften einer nach § 18 erlassenenRechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsver-ordnung auf diese Bußgeldvorschrift verweist,

5. ohne Genehmigung der Denkmalschutz-behörde entgegen § 19 Abs. 2 Satz 1 Veränderungen andem geschützten Bild einer Gesamtanlage vornimmtoder den in Genehmigungen enthaltenen vollziehbarenAuflagen zuwiderhandelt, soweit die Gesamtanlage durchRechtsverordnung nach § 19 Abs. 1 dieses Gesetzes inder bis zum 31. Dezember 1983 geltenden Fassung unterDenkmalschutz gestellt wurde,

6. den Vorschriften einer nach § 19 Abs. 1erlassenen Satzung zuwiderhandelt, soweit die Satzungfür einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeld-vorschrift verweist.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße biszu 100.000, in besonders schweren Fällen bis zu 500.000Deutsche Mark geahndet werden.

(3) Gegenstände, auf die sich die Ordnungswidrigkeitnach Absatz 1 Nr. 1, 3 oder 4 bezieht, können eingezo-gen werden.

(4) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die untereDenkmalschutzbehörde.

§ 28 Übergangsbestimmungen

(1) Als Eintragung in das Denkmalbuch gemäß § 12 giltdie Eintragung in

1. das Denkmalbuch und das Buch derBodenaltertümer nach dem bad. Landesgesetz zumSchutz der Kulturdenkmale,

2. das auf Grund von Artikel 97 Abs. 7 derwürtt. Bauordnung angelegte Landesverzeichnis derBaudenkmale,

3. das auf Grund von § 34 der bad. Landes-bauordnung angelegte Verzeichnis der Baudenkmale,

4. das Verzeichnis der Denkmäler nach Artikel8 und 10 des hess. Gesetzes den Denkmalschutz betref-fend vom 16. Juli 1902 (RegBl. S. 275),

5. das Denkmalverzeichnis gemäß Verfügungdes württ. Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens,betreffend den Schutz von Denkmalen und heimatlichemKunstbesitz, vom 25. Mai 1920 (RegBl. S. 317).

82__83

Denkmalschutzgesetz Baden-WürttembergGesetz zum Schutz der Kulturdenkmale

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(2) Die Eintragungen nach Absatz 1 sollen in das nachdiesem Gesetz anzulegende Denkmalbuch nach den fürNeueintragungen geltenden Bestimmungen übertragenwerden.

(3) Straßen-, Platz- und Ortsbilder, die nach dem bad.Denkmalschutzgesetz geschützt waren, behalten dieseEigenschaft gemäß § 19, soweit der Schutz im Einver-nehmen mit der Gemeinde verfügt worden ist. Gebiete,die nach dem bad. Denkmalschutzgesetz zu Grabungs-schutzgebieten erklärt waren, werden Grabungsschutz-gebiete gemäß § 22.

(4) Kulturdenkmale im Eigentum des Staates und öffent-lich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten oder Stiftun-gen, die nicht in das Denkmalbuch eingetragen sind,aber eine besondere Bedeutung besitzen, stehen bis zumAblauf von zehn Jahren nach Inkrafttreten diesesGesetzes den eingetragenen Kulturdenkmalen gleich.

(5) Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Fidei-kommissauflösung zum Schutz von Gegenständen undSachgesamtheiten von besonderem künstlerischen, wis-senschaftlichen, geschichtlichen oder heimatlichen Wertgetroffen sind, werden durch dieses Gesetz nicht berührt.Solche Maßnahmen können geändert, an die Vorschriftendieses Gesetzes angepasst oder aufgehoben werden.Zuständig hierfür sind die höheren Denkmalschutzbehör-den. Sie haben auch die zur Durchsetzung der Maßnah-men erforderlichen Anordnungen zu treffen. Soweit zurWirksamkeit eines Rechtsgeschäftes oder zur Vornahmeeiner Handlung die Genehmigung des Fideikommissge-richts erforderlich war, geht die Genehmigungszustän-digkeit auf die höhere Denkmalschutzbehörde über.

§ 29 Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1972 in Kraft* [* Die Vorschrift betrifft das Gesetz in der ursprünglichenFassung vom 25. Mai 1971 (GBl. S. 209).]

(2) Gleichzeitig treten alle diesem Gesetz entsprechendenoder widersprechenden Vorschriften außer Kraft.

Denkmalschutzgesetz Baden-WürttembergGesetz zum Schutz der Kulturdenkmale

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Untere Denkmalschutzbehörden

Als untere Denkmalschutzbehördefungieren die Unteren Baurechts-behörden der Gemeinden bzw. derLandratsämter. Ein aktuellesVerzeichnis findet man unter:www.wm.baden-wuerttemberg.deRubrik Denkmalschutz und Denkmal-pflege, Denkmalschutzbehörden

Einige Landratsämter in Baden-Württemberg verfügen über Kreis-archäologen. Bitte dort erfragen.

Landesdenkmalpflege Baden-Württembergwww.denkmalpflege-bw.de

Oberste Denkmalschutzbehörde

Wirtschaftsministerium Baden-WürttembergReferat 54 Denkmalpflege,BauberufsrechtTheodor-Heuss-Straße 470174 StuttgartTelefon 0711/123-0 (Zentrale) www.wm.baden-wuerttemberg.de

Höhere Denkmalschutzbehörden

Regierungspräsidium StuttgartLandesamt für DenkmalpflegeBerliner Straße 1273728 Esslingen am NeckarPostfach 200152Telefon 0711/904 45-109Telefax 0711/904 45-444

Regierungspräsidium StuttgartLandesamt für DenkmalpflegeArbeitsstelle HemmenhofenFischersteig 978343 Gaienhofen-HemmenhofenTelefon 07735/937 77-0Telefax 07735/937 77-110

Regierungspräsidium StuttgartLandesamt für DenkmalpflegeArbeitsstelle KonstanzStromeyersdorfstraße 378467 KonstanzTelefon 07531/996 99-30Telefax 07531/996 99-55

Regierungspräsidium Freiburg Referat 25 DenkmalpflegeSternwaldstraße 1479102 Freiburg im BreisgauTelefon 0761/208-3500Telefax 0761/208-3544

Regierungspräsidium KarlsruheReferat 25 DenkmalpflegeMoltkestraße 7476133 KarlsruheTelefon 0721/926-48 01Telefax 0721/926-48 00

Regierungspräsidium StuttgartReferat 25 DenkmalpflegeBerliner Straße 1273728 Esslingen am NeckarTelefon 0711/904 45-109Telefax 0711/904 45-444

Regierungspräsidium TübingenReferat 25 DenkmalpflegeAlexanderstraße 4872072 TübingenTelefon 07071/757-0Telefax 07071/757-2131

Adressen und Links84__85

Wichtige Adressen im Umfeldder Landesdenkmalpflege

Archäologisches LandesmuseumBaden-WürttembergDirektion und Verwaltung Berliner Straße 1273728 EsslingenTelefon 0711/904 45-414Telefax 0711/904 45-512www.konstanz.alm-bw.de

Außenstelle KonstanzBenediktinerplatz 578467 KonstanzTelefon 07531/98 04-0Telefax 07531/684 52

Außenstelle RastattReferat Zentrales Fundarchiv und Referat ZweigmuseenLützowerstraße 10 76437 RastattTelefon 07222/78 76-0Telefax 07222/78 76-10

Städtetag Baden-WürttembergArbeitskreis KommunaleDenkmalpflegeKönigstraße 270173 StuttgartTelefon 0711/229 21-0Telefax 0711/229 21-27 (PC-Fax: -42)www.staedtetag-bw.de

Denkmalstiftung Baden-WürttembergCharlottenplatz 1770173 StuttgartTelefon 0711/226 1185Telefax 0711/226 8790www.denkmalstiftung-baden-wuerttemberg.de

Deutsche Stiftung DenkmalschutzKoblenzer Straße 75D-53177 BonnTelefon 0228/957 38-0Telefax 0228/957 38-23www.denkmalschutz.de

Vereinigung der Landesdenkmal-pfleger in der BundesrepublikDeutschlandDie Geschäftsstelle wird abwech-selnd von einem der deutschenLandesämter für Denkmalpflegegeführt. Adressen undInformationen unter: www.denkmalpflege-forum.de

Verband der Landesarchäologenin der BundesrepublikDeutschlandDie Geschäftsstelle wird abwechselndvon einem der deutschen Landes-archäologen geführt. Adressen undInformationen unter: www.landesarchaeologen.de

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Bürgerschaftliches Engagementfür Denkmalpflege in Baden-Württemberg

Im Baden-Württemberg gibt es zahl-reiche Vereinigungen, Verbände undInitiativen, die sich für die Ziele derDenkmalpflege einsetzen. IhrWirkungsbereich ist v. a. auf lokaleroder regionaler Ebene zu sehen.Darüber hinaus gibt es Vereinigungen,die sich allgemein den Aufgabenund Zielen der Denkmalpflege wid-men. Hierzu gehören die folgenden:

Gesellschaft für Vor- undFrühgeschichte in Württemberg und Hohenzollern e.V.Berliner Straße 1273728 Esslingen Telefon 0711/90445 416Telefax 0711/90445 516www.gesellschaft-vfg.de

Förderkreis Archäologie in Baden e.V.Dr. Renate LudwigKurpfälzisches Museum Schiffgasse 1069117 HeidelbergTelefon 06221/583 4180Telefax 06221/584 9420www.foerderkreis-archaeologie.de

Landesverein Badische Heimat e.V.Hansjakobstr. 1279117 Freiburg Telefon 0761/737 24Telefax 0761/707 5506 www.badische-heimat.de

Schwäbischer Heimatbund e.V.Weberstraße 270182 StuttgartTelefon 0711/239 420Telefax 0711/239 4244 www.schwaebischer-heimatbund.de

Schwäbischer Albverein e.V.Hauptgeschäftstelle (Albvereinshaus)Hospitalstraße 21 B 70174 StuttgartTelefon 0711/225 850 Telefax 0711/225 8592www.schwaebischer-albverein.de

Schwarzwaldverein e.V.Schloßbergring 1579098 Freiburg Telefon 0761/380 530Telefax 0761/380 5320www.schwarzwaldverein.de

Deutsches Nationalkomitee fürDenkmalschutzGeschäftsstelle bei dem Beauftragtender Bundesregierung für Kultur undMedienGraurheindorfer Straße 19853117 Bonn Telefon 01888/681 3611Telefax 01888/681 3802www.nationalkomitee.de

ICOMOS DeutschlandDeutsches Nationalkomitee vonICOMOSPostfach 100 51780079 MünchenTelefon 089/2422 3784oder 089/2422 3794Telefax 089/ 2421 9853www.icomos.de

ICOMOS - International Councilon Monuments and SitesICOMOS InternationalSecretariat49-51, rue de la fédération75015 Paris, FranceTelefon +33 (0)1 4567 6770Telefax +33 (0)1 4566 0622www.icomos.org

UNESCOWelterbe Zentrum7, Place de FastenoyF 75352 Paris 07 SPwww.unesco.org

Adressen und Links

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Die Landesdenkmalpflege berichtet in zahlreichenEinzelpublikationen und Reihen über ihre Arbeit.Die inhaltliche Bandbreite umfasst wissenschaft-liche Grabungsdokumentationen, Monografienüber einzelne Kulturdenkmale, bis hin zu Tagungs-bänden und Führern zu bestimmten Regionenund Themenstellungen.

In der Vierteljahreszeitschrift „Denkmalpflege in Baden-Württemberg“ erscheinen aktuelleBerichte aus der Landesdenkmalpflege. DieseHefte können kostenlos über das Landesamt fürDenkmalpflege bezogen werden.

Alle anderen Publikationen sind im Buchhandelerhältlich bzw. werden über die oben genannteGesellschaft für Vor- und Frühgeschichte inEsslingen vertrieben. Auf deren Homepage istauch ein Verzeichnis aller Veröffentlichungender Landesdenkmalpflege zu finden.

Insbesondere erscheinen folgendePublikationsreihen:

Denkmalpflege in Baden-WürttembergNachrichtenblatt der Landesdenkmalpflege

Arbeitshefte der LandesdenkmalpflegeBaden-Württemberg(vormals: Arbeitshefte des LandesdenkmalamtesBaden-Württemberg)

Archäologische Ausgrabungen in Baden-Württemberg

Archäologische Informationen aus Baden-Württemberg

Archäologischer Stadtkataster Baden-Württemberg

Publikationen der Landesdenkmalpflege

Aktuelle Veröffentlichungen des Landesamts fürDenkmalpflege: Neben den wissenschaftlichen Reihenhält das Landesamt für Denkmalpflege zahlreichekostenlose Informationsbroschüren bereit.

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Publikationen der Landesdenkmalpflege

Führer zu archäologischen Denkmälern in Baden-Württemberg

Fundberichte aus Baden-Württemberg

Hemmenhofener Skripte

Kulturdenkmale in Baden-Württemberg

Materialhefte zur Archäologie in Baden-Württemberg

Südwestdeutsche Beiträge zur historischenBauforschung(herausgegeben zusammen mit dem Arbeitskreisfür Hausforschung, Regionalgruppe Baden-Württemberg)

Bibliothek des Landesamts für Denkmalpflege inEsslingen: Die Bibliothek ist eine Präsenzbibliothekund kann nach telefonischer Voranmeldung zuForschungszwecken genutzt werden.

Atlas archäologischer Geländedenkmäler in Baden-Württemberg

Denkmaltopographie Baden-Württemberg

Forschungen und Berichte der Archäologiedes Mittelalters in Baden-Württemberg

Forschungen und Berichte der Bau- und Kunstdenkmalpflege in Baden-Württemberg

Forschungen und Berichte zur Vor- und Frühgeschichte in Baden-Württemberg

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Bildnachweis

U1o, Heinz K. Geiger; U1m, LAD; U1u, LAD; ; 4, LAD,Braasch; 6, LAD; 8, LAD; 9, LAD; 10, LAD; 11, LAD; 12, LAD;14 o, LAD; 14 rm, LAD; 14 ru, LAD; 14 lu, LAD; 15 lo, LAD,Feist; 15 lmo, LAD; 15 lmu, LAD; 15 lu, LAD; 15 ru, LAD; 16o, LAD, Braasch; 16 m, LAD, Braasch; 16 u, LAD; 17 lo, LAD;17 ro, LAD; 17 u, LAD, Braasch; 18 lo, LAD; 18 lm, LAD,Braasch; 18 lu, LAD; 18 ru, LAD; 19 lo, LAD; 19 ro, LAD; 19lu, LAD, Braasch; 19 ru, LAD, H. Reim; 20 lo, LAD, Riedinger;20 ro, LAD; 20 u, LAD; 21 o, LAD; 21 lm, LAD; 21 rm, LAD,Jeras; 21 lu, LAD; 21 ru, LAD; 22 lo, LAD; 22 lu, WLMStuttgart; 22 ru, LAD; 23 o, LAD; 23 m, LAD; 23 u, LAD; 24ro, LAD; 24 lm, LAD, Goldenberg; 24 rm, LAD; 24 ru, LAD;25 l, LAD; 25 ro, LAD; 25 ru, LAD; 26 o, LAD, Feist; 26 u,LAD; 27, LAD, Elsässer; 28 o, LAD, Braasch; 28 lm, LAD; 28rm, LAD/Regionalverband Heilbronn-Franken; 28 u, LAD,Eidloth; 29, LAD, Pilz; 30 o, LAD; 30 mo, LAD, Eidloth; 30mu, LAD; 30 u, LAD, Braasch; 31, LAD; 32 o, LAD, Eidloth;32 u, LAD, Braasch; 33 o, LAD, Breuer ; 33 u, LAD,Roggenbuck-Azad; 34, LAD, Roggenbuck-Azad; 35 l, RPTübingen, Feist; 35 r, Fotostudio Lauterwasser, Überlingen;36 l, RP Tübingen, Feist; 36 r, S. Uhl, Warthausen; 37 o,LAD, Steiner; 37 lu, S. Uhl, Warthausen; 37 ru, RP Tübingen,Feist; 38, LAD, Geiger-Messner; 39 o, LAD, Eckstein,Willburger; 39 u, LAD, Eckstein, Willburger; 40, LAD, Geiger-Messner; 41 0, LAD, Geiger-Messner; 41 u, Stadt Wangen;42, LAD, Hausner; 43 l, LAD; 43 r, LAD; 44 l, LAD, Schramm;44 ro, LAD, Zurl ; 44 ru, LAD, Hausner; 45, LAD, Hausner; 46l, LAD, Hausner; 46 r, LAD; 47 lo, LAD, Hausner; 47 lu, LAD;47 r, LAD, Hausner; 48 o, RP Karlsruhe, Wilhelm; 48 rm, RPKarlsruhe, Wilhelm; 48 ru, RP Karlsruhe, Wilhelm; 49 lo, RPKarlsruhe, Wilhelm; 49 ro, RP Karlsruhe, Wilhelm; 49 lu, RPKarlsruhe, Wilhelm; 49 ru, LAD, Hausner; 50 o, LAD; 50 m,WLM Stuttgart; 50 u, WLM Stuttgart; 51, LAD, Urbans; 52o, LAD; 52 u, LAD, Braasch; 53 o, LAD; 53 m, LAD; 53 u,LAD; 54 o, LAD; 54 mo, LAD; 54 mu, LAD; 54 u, LAD; 55 o,LAD; 55 u, LAD; 56 o, LAD; 56 u, LAD; 57 o, ALM; 57 u, LAD;58 o, LAD; 58 m, LAD; 58 u, LAD, Müller; 59 o, LAD,Mühleis; 59 lu, LAD, Braasch; 59 ru, LAD, Braasch; 60 lo,ABOLA , Lienamann; 60 ro, LAD, Mühleis; 60 m, LAD,Mikiffer; 60 u, LAD, Horn; 61, LAD; 62 lo, LAD, Mühleis; 62ro, LAD, Mühleis; 62 u, LAD, Mühleis; 63, LAD; 64 l, LAD; 64r, LAD; 65, LAD; 66 lo, LAD; 66 ro, LAD; 66 ru, LAD; 67, LAD;68, LAD, Unz; 69 o, RP Freiburg, Fux; 69 u, RP Karlsruhe,Hausner; 70 o, RP Tübingen; 70 u, LAD,Pilz; 87, LAD; 88,LAD;

LAD = Landesamt für Denkmalpflege imRegierungspräsidium Stuttgart

WLM = Württembergisches Landesmuseum(Landesmuseum Württemberg)

ALM = Archäologisches Landesmuseum

RP = Regierungspräsidium

LAD Brosch.Umschlag 45_gu_Kor 22.03.2007 15:24 Uhr Seite 2