Upload
dgrvberlin
View
2.168
Download
1
Embed Size (px)
DESCRIPTION
Geschäftsbericht 2010DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V.Geschäftsbericht 2010DGRV – Deutscher Genossenschaftsund Raiffeisenverband e. V.Pariser Platz 3, 10117 Berlin, www.dgrv.deImpressumHerausgeber: DGRV – Deutscher Genossenschaftsund Raiffeisenverband e. V., Berlin Gestaltung: VR-Marketing GmbH, Wiesbaden Fotografie: Alexander Kunz, Fotolia, iStockphoto, PantherMedia Text: DGRV, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Berlin Druck: GÖRRES-DRUCKEREI und VERLAG
Citation preview
Geschäftsbericht 2010
DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V.
Geschäftsbericht 2010
DGRV – Deutscher Genossenschafts-und Raiffeisenverband e. V.
Pariser Platz 3, 10117 Berlin, www.dgrv.de
ImpressumHerausgeber: DGRV – Deutscher Genossenschafts-
und Raiffeisenverband e. V., Berlin
Gestaltung: VR-Marketing GmbH, Wiesbaden
Fotografie: Alexander Kunz, Fotolia, iStockphoto, PantherMedia
Text: DGRV, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Berlin
Druck: GÖRRES-DRUCKEREI und VERLAG GmbH, Neuwied
Nachdruck und Vervielfältigung – auch auszugsweise –
nur mit Quellenangabe und nach vorheriger Genehmigung
durch den Herausgeber gestattet.
1
Inhaltsverzeichnis
Zum Geleit 3
I. Der DGRV stellt sich vor 5
II. Aktuelles zum Genossenschaftswesen 11
1. Genossenschaften in Deutschland und Europa 11
2. Neue Genossenschaften 16
3. Genossenschaften – eine weltweit attraktive
und stabile Unternehmensform 18
III. Dienstleistungen für den Verbund 19
1. Rechnungslegung und Prüfung 19
2. Prüfungsdienstleistungen 29
3. Rechtsberatung 30
4. Steuerberatung 35
5. Personalentwicklung 38
6. Rahmenverträge des DGRV 42
IV. Internationale Beziehungen 43
1. Genossenschaftliche Entwicklungszusammenarbeit 43
2. Internationale Mitgliedschaften 49
V. Anhang 52
1. Organe des DGRV 52
2. Ausschüsse des DGRV 60
3. Statistische Daten zur Gesamtorganisation 66
VI. Glossar 69
Dr. Eckhard Ott • Dirk J. Lehnhoff
3
Europa ist für viele deutsche Unternehmen
der wichtigste Wirtschaftsraum. Der Vereini-
gungsprozess der europäischen Länder hat den
wirtschaftlichen Austausch in den vergan ge-
nen Jahrzehnten erheblich vereinfacht. Büro-
kratische Hürden und marktwirtschaftliche
Grenzen wurden abgebaut. Damit einherge-
hend hat die europäische Gesetzgebung mehr
Einfluss auf nationalstaatliche Regelungen er-
halten. Auch die Bereiche der Rechnungs le-
gung und Prüfung werden von internationa-
len Standardisierungsgremien und europäi-
schen Vorgaben geprägt.
Doch nicht jede europäische Regelung bringt
Vorteile. Deshalb ist es wichtig, dass der Mit-
telstand und die genossenschaftlichen Unter-
nehmen vor nachteiligen Regelungen bewahrt
werden. Insbesondere solche Regelungen ste-
hen auf dem Prüfstand, die für internationale
Großkonzerne entworfen wurden. Ein Beispiel
ist der internationale Rechnungslegungs stan-
dard IFRS für KMU. Diese Vorschriften sind für
Mittelständler zu aufwendig und führen in
der Anwendung zu schwerwiegenden Nach-
tei len bei der Eigenkapitalbilanzierung.
IFRS für KMU ist ein Beispiel dafür, dass die
Position der deutschen Genossenschaften in
Europa gestärkt werden muss. Zu diesem
Zweck wird der DGRV die Gesetzgebungs ini-
tiativen in Brüssel und Berlin aufmerksam be -
gleiten. Er arbeitet hierbei mit dem europäi-
schen Netzwerk der Genossenschaftsverbände
und mit weiteren Mittelstandsvertretern eng
zusammen. Eine starke genossenschaftliche
Gruppe lebt aber auch von starken genossen-
schaftlichen Dienstleistern. In den Bereichen
der Rechnungslegung und Prüfung sowie der
Rechts- und Steuerberatung wird der DGRV
weiterhin seinen Beitrag dazu leisten, dass der
genossenschaftliche Verbund insgesamt gut
aufgestellt ist. Auch die Verbreitung der genos-
senschaftlichen Rechts- und Wirtschaftsform
in der Öffentlichkeit, der Politik und den Me -
dien wird nicht nur in Deutschland, sondern
in ganz Europa intensiv vorangetrieben.
Mit Blick auf das von der UNO ausgerufene
Internationale Jahr der Genossenschaften in
2012 wird der DGRV gemeinsam mit seinen
Mitstreitern im In- und Ausland eine Kampag-
ne starten, um Bekanntheit und Image der Ge-
nossenschaft zu verbessern. Ein Bestandteil ist
die Wanderausstellung „Genossenschaften –
Chance für Millionen“, mit der das Engagement
des DGRV in der Entwicklungsarbeit einer
breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht
wird. Diese Ausstellung kann von den Genos-
senschaften für die eigene Öf fentlichkeit sar-
beit genutzt werden.
Wir möchten uns an dieser Stelle herzlich bei
unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
für ihren engagierten und kompetenten Ein-
satz im Jahr 2010 bedanken. Unseren Mitglie-
dern und allen Mitstreitern für die genossen-
schaftliche Rechtsform in Politik, Wirtschaft,
Wissen schaft und Presse danken wir für die
vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,
Berlin, im Mai 2011DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V.
Der Vorstand
Dr. Eckhard Ott Dirk J. Lehnhoff
Zum Geleit
Der DGRV – Deutscher Genossenschafts- und
Raiffeisenverband e. V. ist Spitzenver band und
Prüfungsverband im Sinne des Gesetzes be -
treffend die Erwerbs- und Wirt schaftsge nos-
senschaften (GenG) in der jeweils gültigen
Fassung. Der Verband ist im Jahr 1972 aus
dem Zusammenschluss des Deut schen Raiff-
eisenverbands e. V. (alt) und des Deut schen
Genossenschaftsver bands e. V. her vor gegan-
gen. Er umfasst über seine Mitglieds verbände
die Kreditgenossenschaf ten, die ländlichen
und die gewerblichen Genossen schaften sowie
die Konsumgenos senschaften.
Genossenschaft
Privatpersonen, selbstständige Unternehmer
oder juristische Personen kooperieren in Ge -
nos senschaften, um gemeinsam wirtschaft-
liche, soziale oder kulturelle Ziele zu erreichen.
Genossenschaften werden in § 1 Abs. 1 des
Genossenschaftsgesetzes definiert als „Gesell-
schaften von nicht geschlossener Mitglie-
derzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist,
den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglie-
der oder deren soziale oder kulturelle Belange
durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb
zu fördern“. Die genossenschaftliche Koope-
rationsform ist somit durch einen besonderen
Zweck, den sogenannten Förderzweck, ge-
kennzeichnet. Gleichwohl wird mit jeder wirt-
schaftlichen Vereinigung ein Zweck verfolgt.
Das Besondere an der Genossenschaft ist,
dass die Mitglieder mit den Leistungen des
Genossenschaftsbetriebs direkt gefördert
werden. Jedes Genossenschaftsmitglied pro-
fitiert unmittelbar von den Leistungen seines
Unternehmens. Die Mitglieder sind zugleich
Eigentümer und Geschäftspartner ihrer Genos-
senschaft. Diese Identität und der damit ein-
hergehende Förderzweck charakterisieren im
Kern die genossenschaftliche Wirtschaftsform.
Das genossenschaftliche Kooperationsprinzip
wird in den verschiedensten Geschäftsmo-
dellen gelebt. Die häufigste Spielart sind
Einkaufsgenossenschaften, mit denen die
Nachfrage nach Produkten und Dienstleis-
tungen gebündelt wird. Hierzu zählen bei-
spielsweise Kooperationen von Einzelhan dels-
kaufleuten, Ärzten oder Handwerkern. Ein-
kaufsgenossenschaften erbringen für ihre
mittelständischen Mitglieder zumeist viele
unterschiedliche Dienstleistungen, wie etwa
kaufmännische oder (informations)technische
Unterstützung bis hin zu (zertifizierten) Mit-
arbeiterschulungen. Auch Privatpersonen
schließen sich in Einkaufsgenossenschaften,
sogenannten Konsumgenossenschaften, zu -
sammen. Als Beispiele hierfür können
Lebensmittelhandel, Energieeinkauf oder
Tageszeitungen angeführt werden. Genos-
senschaften werden ferner für den gemeinsa-
men Absatz genutzt, wie etwa in der Milch-,
Vieh- und Weinwirtschaft oder im Agrar-
handel. Darüber hinaus gibt es Produktions-
und Dienstleistungsgenossenschaften, mit
denen gemeinsam Leistungen erbracht wer-
den. Kreditgenossenschaften, Handwerker-
oder IT-Genossenschaften sind Beispiele für
dieses Kooperationsmodell. Eine Sonderform
sind Produktivgenossenschaften, in denen die
Mitglieder zugleich Mitarbeiter der Genos sen-
schaft sind. Insbesondere in den neuen
Bundesländern findet man Beispiele in der
Landwirtschaft (Agrargenossenschaften) und
im Friseurhandwerk.
Bei allen Genossenschaften übernimmt der
Genossenschaftsbetrieb eine oder mehrere 5
I. Der DGRV stellt sich vor
6
betriebliche Funktionen für die Mitglieder-
wirtschaften. Die Mitglieder einer Genossen-
schaft nutzen diese Unternehmens- und
Rechts form, um gemeinsam den Zugang zum
Markt zu erreichen, ihre Marktposition zu
verbessern oder Angebote bereitzustellen.
Der genossenschaftliche Verbund
Der DGRV vereint derzeit 18,1 Mio. Genossen-
schaftsmitglieder. Statistisch gesehen ist
nahezu jeder vierte Bundesbürger Mitglied
einer ländlichen, gewerblichen, Kredit- oder
Konsumgenossenschaft. Damit ist die Genos-
senschaftsorganisation die mit Abstand mit-
gliederstärkste Wirtschaftsorganisation in
Deutschland. Insgesamt bestanden am 31.
Dezember 2010 auf der Ebene der Primärge-
nossenschaften:
• 1.138 Kreditgenossenschaften mit 16,7 Mio.
Mitgliedern und einer addierten Bilanzsum-
me von rund 707 Mrd. Euro,
• 2.604 Raiffeisen-Genossenschaften, ein-
schließlich 834 Agrargenossenschaften in
den neuen Bundesländern, mit etwa 1,7 Mio.
Mitgliedern und einem kumulierten Jahres-
umsatz von 41 Mrd. Euro (einschließlich Zen-
tralen),
• 1.620 gewerbliche Waren- und Dienstleis -
tungsgenossenschaften mit rund 0,3 Mio.
Mitgliedern und einem kumulierten Jahres-
umsatz von etwa 103 Mrd. Euro,
• 219 Konsum- und Dienstleistungsgenossen-
schaften mit etwa 0,5 Mio. Mitgliedern und
einem kumulierten Jahresumsatz von rund
2 Mrd. Euro.
Damit spezielle betriebliche Aufgaben und
Funktionen, wie etwa internationaler Waren-
austausch, Liquiditätsausgleich oder Weiter-
bildung, effizient und kostengünstig wahrge-
nommen werden können, unterhalten die
Genossenschaften sowohl auf der Regional-
als auch auf der Bundesebene Zentralunter-
nehmen und Spezialinstitute. Ziel ist es, die
Vorteile der Selbstständigkeit mit den Vor-
teilen eines starken Netzwerks zu verbinden.
Die Arbeitsteilung zwischen den genossen-
schaftlichen Unternehmen orientiert sich da-
bei am Subsidiaritätsprinzip.
Genossenschaftsverbände
Jede Genossenschaft gehört einem gesetzli-
chen Prüfungsverband an. Dieser Genossen-
schaftsverband überprüft in regelmäßigen
Zeitabständen, d. h. mindestens alle zwei Jah-
re, die wirtschaftlichen Verhältnisse des genos-
senschaftlichen Unternehmens. Dabei wird
auch geprüft, ob die Geschäfte der Genossen-
schaft ordnungsgemäß geführt worden sind.
Der Prüfungsverband unterstützt seine Mit-
gliedsgenossenschaften ferner in betriebs-
wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen
Fragen. Die Verbände un terhalten zudem
moderne Weiterbildungs akademien. Darüber
hinaus vertreten die Genossenschaftsverbände
die Interessen ihrer genossenschaftlichen
Mitglieder auf Landes-, Bundes- und europäi-
scher Ebene. Den genossenschaftlichen Bun-
des verbänden obliegt dabei die Förderung
und Vertretung der fachlichen und der be -
sonderen wirtschaftlichen und wirtschaftspo-
litischen Interessen. Neben dem DGRV als
spartenübergreifendem Spitzenverband be-
stehen auf Bundesebene vier spartenbezoge-
ne genossenschaftliche Spitzenverbände:
7
• Bundesverband der Deutschen Volksbanken
und Raiffeisenbanken e. V. (BVR) für die
Kreditgenossenschaften,
• Deutscher Raiffeisenverband e. V. (DRV)
für die Raiffeisen, Waren- und Dienstleis -
tungsgenossenschaften,
• Der Mittelstandsverbund – ZGV für die ge-
werblichen Waren- und Dienstleistungsge-
nos senschaften,
• Zentralverband deutscher Konsumgenos sen-
schaften e. V. (ZdK) für die Konsum- und
Dienstleistungsgenossenschaften.
Auf der Regionalebene arbeiten sechs unab-
hängige Prüfungsverbände sowie weitere
sechs unabhängige Fachprüfungsverbände
(Stichtag 31.12. 2010):
• Baden-Württembergischer
Genossenschaftsverband e. V.
• Genossenschaftsverband e. V.
• Genossenschaftsverband Bayern e. V.
• Genossenschaftsverband Weser-Ems e. V.
• Mitteldeutscher Genossenschaftsverband
(Raiffeisen/Schulze-Delitzsch) e. V.
• Rheinisch-Westfälischer
Genossenschaftsverband e. V.
• Fachprüfungsverband von Produktiv -
genossenschaften in Mitteldeutschland e. V.
• EDEKA Verband kaufmännischer
Genossenschaften e. V.
• Prüfungsverband der Deutschen Verkehrs-,
Dienstleistungs- und Konsumgenossen -
schaften e. V.
• REWE-Genossenschaftlicher
Förderverband e. V.
• Verband der PSD Banken e. V.
• Verband der Sparda-Banken e. V.
Mitglieder des DGRV
Dem DGRV gehören vier spartenbezogene
Bundesverbände, sechs Regionalverbände
und sechs Fachprüfungsverbände sowie
Zentralunternehmen und Spezialinstitute auf
Bundesebene und die Regionalzentralen ein-
schließlich deren Tochterunternehmen an.
Die Struktur und die Veränderung der DGRV-
Mitglieder sind in der nachstehenden Über-
sicht abgebildet.
Anzahl zum Anzahl zum 31.12. 2009 31.12. 2010
Spitzenverbände 4 4
Prüfungsverbände 12 12
Unternehmen der genossen-
schaftlichen FinanzGruppe 9 9
Gewerbliche Verbundunternehmen 5 4
Ländliche Verbundunternehmen 4 4
Weitere Verbundunternehmen 3 3
Ländliche Regionalzentralen 1 35 30
Rechenzentralen 2 2
Unternehmen der REWE-Gruppe 21 21
Unternehmen der BÄKO-Gruppe 42 39
Sonstige Mitglieder 8 8
Insgesamt 145 136
1 Einschließlich deren Tochterunternehmen, die Mitglied beim DGRV sind.
Mitglieder des DGRV
8
Mitglieder in diesen Bereichen. Auf dieser
Grundlage vertritt der DGRV die gemeinsa-
men wirtschaftspolitischen, rechtspolitischen
und steuerpolitischen Belange gegenüber
dem Gesetzgeber in Berlin und Brüssel. Die
Wahrnehmung bildungspolitischer Belange
und die Koordinierung der genossenschaftli-
chen Bildungsarbeit sind weitere Aufgaben.
Tätigkeitsschwerpunkte sind ebenfalls die
Durchführung von Prüfungen und die Bera-
tung sowie die Förderung der Verbandsmit-
glieder. Die Aus- und Fortbildung des Prüfer-
nachwuchses und der Prüfungskräfte erfolgt
in enger Abstimmung mit der Akademie
Deutscher Genossenschaften e. V. (ADG). Der
DGRV unterhält Beziehungen zu genossen-
schaftlichen und anderen Organisationen und
Institutionen im In- und Ausland und führt
die genossenschaftliche Entwicklungs- und
Beratungsarbeit im Ausland durch.
Gremien des DGRV
Verbandsrat
Der Verbandsrat ist das oberste Organ des
DGRV. Er besteht aus 40 Mitgliedern. Jedes
Mitglied hat einen persönlichen Stellvertreter.
Die Präsidenten des BVR, DRV und ZGV sind
geborene Mitglieder. Der jeweilige Bundes-
ver band benennt den persönlichen Stellver-
treter seines Präsidenten. Die übrigen Mit-
glieder und die persönlichen Stellvertreter
werden von den Regional- und Fachprüfungs-
verbänden, dem BVR, DRV und ZGV sowie
der BÄKO-Fachvereinigung und dem ZdK
benannt. Der Verbandsrat nimmt gegenüber
dem Vorstand und dem Verwaltungsrat zu
allen Angelegenheiten von grundsätzlicher
Bedeutung Stellung. Ihm obliegen u. a. die
Festsetzung der Mitglieds bei trä ge, die Ent -
ge gen nahme des
Geschäfts be richts,
die Prü fung und Ge -
nehmigung des Jah-
resvoran schlags und
die Feststel lung des
Jahresab schlus ses,
die Ent lastung von
Vor stand und Ver-
wal tungs rat, die Ein-
setzung von be ra-
ten den Ausschüs sen
und deren Be set-
zung. Vor sitzen der
des Verbandsrats ist Herr Michael Bockel mann,
Verbandspräsident des Genos sen schafts ver-
bandes e. V. Stellvertreter des Vorsitzenden
sind Werner Böhnke, Vor stands vorsitzender
der WGZ BANK AG, und Georg Litmathe,
Verbandsdirektor des Ge nossenschaftsver-
bandes Weser-Ems e. V.
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat ist das Aufsichtsorgan
des DGRV und besteht aus neun Mitgliedern.
Jedes Mitglied hat einen persönlichen Stell-
vertreter. Die Präsidenten des BVR, DRV und
ZGV und ihre persönlichen Stellvertreter im
Verbandsrat sind geborene Mitglieder. Die
übrigen Mitglieder und ihre persönlichen
Stellvertreter werden aus der Mitte des
Vorsitzender des VerbandsratsMichael Bockelmann
Aufgaben des DGRV
Satzungsmäßige Aufgabe des DGRV ist die
Förderung und Entwicklung des Genossen-
schaftswesens und des genossenschaftlichen
Prüfungswesens. Der Verband entwickelt
Kon zepte und einheitliche Standards für Fra-
gen der Rechnungslegung und Prüfung und
ist damit das Kompetenzzentrum für seine
Am Anfang stand die Motivation, dass zwischen den Ländern Europas nie wieder Krieg geführt werden dürfe. Die Vision aber war eine starke Gemeinschaft europäischer Staaten, ein Wirtschaftsraum, der zu Wohlstand in allen europäischen Regionen führen sollte. Vom Schuman-Plan bis zum Vertrag von Lissabon ist die wirtschaftliche und politische Vereinigung Europas weit vorangeschritten. Im Spannungsfeld von nationalen Eigenarten und dem Wunsch nach europäischer Einheit sind bislang 27 Staaten mit mehr als 500 Millionen Menschen der Europäischen Union beigetreten. Die europäische Politik bestimmt heute viele Lebensbereiche in den europäischen Ländern.
EUROPA ÜBERWINDET GRENZEN
1010
Verbandsrats
gewählt. Der
Verwaltungs-
rat überwacht
die Geschäfts-
fü hrung des
Vorstands und
nimmt gegen-
über dem Vor-
stand zu An ge-
l e g e n h e i t e n
von grundsätz-
licher Bedeu-
tung Stellung.
Vorsit zender des Verwaltungs rats ist Manfred
Nüssel, der bereits seit dem Jahr 2000 DGRV-
Präsident ist. Manfred Nüssel ist zugleich Prä-
sident des DRV. Seine Stellver treter sind Uwe
Fröhlich, Präsident des Bun desver ban des der
Deut schen Volks ban ken und Raiffeisen ban-
ken e. V., und Wilfried Hollmann, Präsident von
Der Mittelstandsverbund – ZGV.
Vorstand
Der Vorstand führt in eigener Verantwor-
tung die Geschäfte des Verbands und vertritt
ihn gerichtlich und außergerichtlich. Vor sit-
zender des Vorstands ist Dr. Eckhard Ott, der
neben der Prüfungsabteilung und der Grund-
satzabteilung auch die Öffentlich keitsarbeit
verantwortet. Dirk J. Lehnhoff zeichnet unter
anderem für die Ressorts Rechtsberatung,
Steuerberatung und die Abteilung Interna-
tionale Beziehungen verantwortlich. Die Ge -
schäftsverteilung des DGRV-Vorstands ist im
Detail auf Seite 59 dargestellt.
Präsident des DGRV Manfred Nüssel
Fachausschüsse
Zur Unterstützung der fachlichen Arbeit des
DGRV bestehen vier ständige Fachausschüsse.
Die Fachausschüsse für Rechnungslegung und
Prüfung, für Recht, für Steuern und für
Bildung, deren Mitglieder vom Verbandsrat
gewählt werden, befassen sich mit allen
wesentlichen Themen aus ihrem Zuständig-
keitsbereich und berichten dem Vorstand
über ihre Tätigkeit und deren Ergebnisse. In
den Fachausschüssen und den von diesen ein-
gesetzten Arbeitskreisen werden von den
Experten aus den Mitgliedsor ga nisationen
effizient und zeitnah tragfähige Lösungs-
ansätze für Sachfragen vorbereitet. Damit
wird auch eine verbundeinheit liche Meinungs-
bil dung ermöglicht. Die Zu sam mensetzung
der Gremien des DGRV ist im Einzel nen auf
den Seiten 52 ff. dargestellt.
Innenorganisation des DGRV
Der DGRV beschäftigte zum 31. Dezember
2010 an seinem Hauptsitz in Berlin und sei-
nem Standort in Bonn 94 Mitarbeiter. Davon
werden 29 Mitarbeiter im Prüfungsdienst und
elf entsandte Auslandsmitarbeiter im Rah-
men der genossenschaftlichen Entwick lungs-
arbeit eingesetzt. Darüber hinaus be schäftigt
die Abteilung Internationale Bezie hungen
etwa 65 ausländische Mitarbeiter in den
jeweiligen Projekten im Ausland.
1111
“Cooperatives – Sustainable in times of crisis”
Am 24. März 2010 organisierte der DGRV im
Namen der deutschen Genossenschafts ver-
bände eine Vortrags- und Diskussions ver an-
staltung in der Vertretung des Freistaates
Bayern bei der EU in Brüssel. Unter dem Motto
„Genossenschaften – nachhaltig krisenfest.
Wie viel Regulierung ist nötig?“ diskutierten
unter anderem die Amtschefin des Staatsmi-
nisteriums für Bundes- und Europaangelegen-
heiten in der Bayerischen Staatskanzlei Dr.
Gabriele Stauner, die ECON-Vorsitzende
Sharon Bowles, der Vorsitzende der CDU/CSU-
Gruppe im Europäischen Parlament Dr. Werner
Langen und der Präsident des BVR Uwe
Fröhlich die Frage, wie viel Regulierung Genos-
senschaf ten angesichts der weltweiten Wirt -
schafts krise benötigen. Augen maß ist hierbei
gefragt, etwa bei der For de rung nach einer
stärkeren Aufsicht über Banken und deren
Ein lagen sicherung oder bei der Har mo ni sie-
rung von Rechnungs legungsregeln in der EU.
Denn die Genossen schaften haben sich auch
in Zeiten der Wirt schaftskrise als starke
Partner des deutschen Mittelstandes präsen-
tiert, und dies ohne staatliche Unterstützung.
Nachhaltige Ge schäftsmo del le, Prüfung und
Beratung durch Genossen schafts verbände und
selbst getragene Siche rungs einrichtungen
sind ein stabiles Funda ment.
„Der Mittelstand im Fokus derBilanzrichtlinienänderung“
Am 8. Juni 2010 führte der DGRV gemeinsam
mit der Bundessteuerberaterkammer (BStBK)
eine Konferenz in Brüssel unter dem Titel
„Der Mittelstand im Fokus der Bilanzricht-
linienänderung“ durch. An der Konferenz
nahmen Vertreter aus dem Europäischen
Parlament, der Europäischen Kommission,
den Vertretungen in Brüssel sowie von
Unternehmen, Kammern und Verbänden teil.
Diskutiert wurden unter anderem die Ände-
rung der Bilanzrichtlinien und der internatio-
nale Rechnungslegungsstandard IFRS für KMU.
Der DGRV und die Bundessteuer beraterkam-
mer plädieren für eine Modernisie rung der
II. Aktuelles zum Genossenschaftswesen1. GENOSSENSCHAFTEN IN DEUTSCHLAND UND EUROPA
Dr. Eckhard Ott, Uwe Fröhlich, Dr. Gabriele Stauner, Sharon Bowles, Dr. Werner Langen sowie Moderator Alexander Radwan
12
EU-Bilanzricht linien, lehnen die verpflichtende
Anwendung eines internationalen Rechn ungs-
legungsstandards für den Mittel stand (IFRS
für KMU) allerdings entschieden ab. Damit
würde die Wettbewerbs fä higkeit des eu ro -
päischen Mittelstandes eher geschwächt als
gestärkt. Die Veranstaltung fand in der Ver tre-
tung des Lan des Nordrhein-Westfalen in Brüs-
sel statt. Die Tagungs broschüre kann unter
http://www.dgrv.de/de/publikationen.html
heruntergeladen werden.
„Zahlen und Fakten 2010“
Der genossenschaftliche Verbund ist die mit
Abstand mitgliederstärkste Wirtschaftsorga-
nisation in Deutschland. Derzeit sind 17,8 Mio.
Genossenschaftsmitglieder mittelbar beim
DGRV organisiert. Der genossenschaftliche
Ver bund wird in seiner ganzen Vielfalt und
Leistungsstärke in der Broschüre „Zahlen und
Fakten 2010“ präsentiert. Auf 32 Seiten wer-
den die genossenschaftlichen Bereiche der
Wirtschaft vorgestellt sowie einzelne Themen-
felder informativ aufbereitet. Mit Bei trägen
über die Volks banken und Raiff eisen banken,
die Raiffeisen-Genossenschaften, die gewerb-
lichen Koope rationen und Konsum ge nossen-
schaften ge winnt der Leser einen tieferen
Ein blick in die einzelnen genossenschaftlichen
Sparten. Wei tere Rubriken sind den Genossen-
schafts ver bänden sowie den internationalen
Entwick lungen gewidmet.
Die Broschüre „Zahlen und Fakten“ kann beim
DG VERLAG unter der Artikelnummer 960860
bestellt werden. Für die Mitglieder des DGRV
steht zusätzlich eine Power Point-Prä sen ta-
tion auf www.dgrv.de zum Down load bereit.
Ei ne englischsprachige Ausgabe kann beim
DG VERLAG (Artikel num mer 960861) bestellt
werden.
Insolvenzsicherste Rechtsform Deutschlands
Im Jahr 2010 sind deutschlandweit etwa
32.100 Unternehmen insolvent geworden.
Damit sind die Insolvenzzahlen zum ersten
Mal seit 2007 wieder rückläufig. Dies geht aus
Dr. Horst Vinken (BStBK), Saskia Slomp (EFRAG), Alexandra Thein (Europäisches Parlament), Dr. Eckhard Ott, Dr. Hubert Weis (Ministerialdi-rektor BMJ), Prof. Dr. Hans-Michael Korth (EFAA) und Manfred Dehler (BStBK)
13
begleitet. Gründern stehen erfahrene Berater
der Genossenschaftsverbände zur Seite, die
vor Ort das Gründungskonzept und den
Bu sinessplan besprechen und dabei viele An-
re gungen mit auf den Weg geben. Die bera-
tende Begleitung der Verbände hilft beson-
ders den in Verantwortung stehenden Mit-
gliedern, die bislang keine kaufmännischen
Erfahrungen gesammelt haben. Auch in den
Jahren nach der Gründung werden die neuen
Genossenschaften weiter durch die Verbände
betreut.
Sonderbeilage in der WELT
Auf Initiative des DGRV veröffentlichte die
WELT am 17. Mai 2010 eine Sonderbeilage
zum Thema „Genossenschaften“. Auf sechs
Seiten werden in anschaulichen Reportagen
vor allem junge Genossenschaften aus ver-
schiedenen Bereichen, wie z. B. Musikindus-
trie, Gartenbau und IT, porträtiert und so die
Vielfalt und Mo -
dernität der genos-
s e n s c h a f t l i c h e n
Rechtsform darge-
stellt. Eine PDF-Ver-
sion der Sonder bei-
lage kann unter
http://www.dgrv.
de/de/presse/son-
derbeilagengenos-
senschaften.html
herunterge laden
werden.
PerspektivePraxis
Mit dem Magazin PerspektivePraxis infor-
miert der DGRV die Praktiker im genossen-
schaftlichen Verbund über die Arbeit des
Insolvenzen nach Rechtsform
der jährlich veröffentlichten Insolvenz studie
des Verbands der Vereine Creditre form her-
vor. Der Anteil der eingetragenen Genossen-
schaft an den Insolvenzen liegt unverändert
bei 0,1 Prozent. Damit ist die eG auch weiter-
hin die am wenigsten von Insolvenz be trof-
fene Rechtsform Deutschlands.
Der geringe Anteil der Genossenschaften an
den Insolvenzen lässt sich auch auf den ge -
nossenschaftlichen Prüfungsansatz mit seiner
umfassenden Betreuungsprüfung zurückfüh-
ren. Regelmäßig werden die wirtschaftlichen
Verhältnisse einer Genossenschaft festgestellt.
Bei der Prüfung wird auch die Ordnungs-
mäßigkeit der Geschäftsführung kontrolliert.
Die genossenschaftliche Verbandsprüfung ist
zudem als betreuende Prüfung zukunftsori-
entiert angelegt. Es geht somit nicht nur um
die Beurteilung des zurückliegenden Prüfungs-
zeitraums, sondern auch um Erkenntnisse über
die Fortentwicklung der Genossenschaft. Im
Gegensatz etwa zur Unternehmensform der
GmbH, auf die traditionell ein großer Teil der
Insolvenzen entfällt, wird auch die Grün dung
einer Genossenschaft umfassend be triebs -
wirtschaftlich, rechtlich und steuerlich durch
die genossenschaftlichen Prüfungs verbände
2010
freie Berufe 3,2Kleingewerbetreibende 46,7BGB-Gesellschaft 1,1Einzelfirma 3,5OHG 0,3KG 0,5GmbH & Co. KG 4,7GmbH 38,6AG 0,8eG 0,1e. V. 0,6
Quelle: Creditreform-Datenbank; Angaben in Prozent
14
Verbands. In den quartalsweise erscheinen-
den Ausgaben werden branchenübergreifend
die neuesten Entwicklungen in der Rech nungs-
legung und Prüfung sowie aktuelle Tendenzen
aus dem steuerlichen und rechtlichen Bereich
vorgestellt. Weitere Schwerpunkte sind die
Entwicklungsprojekte des DGRV und die Ge-
nossenschaftswissen schaft. PerspektivePraxis
erscheint als Beilage aller regionalen Genossen-
schaftszeitschriften. Bereits erschienene Aus-
gaben des Magazins und weitere Informa tio-
nen können unter www.perspektivepraxis.de
heruntergeladen werden.
Wanderausstellung „Genossen -schaften – Chance für Millionen“
Der DGRV hat am 19. Oktober 2010 gemein-
sam mit der WGZ BANK in Düsseldorf die
Wanderausstellung „Genossenschaften –
Chance für Millionen“ eröffnet. Die Gast red-
nerinnen Staatssekretärin Gudrun Kopp vom
Bundesministerium für wirtschaftliche Zu -
sammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und
Bundestagspräsidentin a. D. Prof. Dr. Rita
Süssmuth würdigten die weltweite Entwick-
lungsarbeit des DGRV und betonten, welchen
wichtigen Beitrag Genossenschaften in vielen
Regionen weltweit für die Reduzie rung der
Armut und eine nachhaltige wirtschaftliche
und soziale Entwicklung leisten. Mit der Wan-
derausstellung werden die Ent wick lungs-
projekte des DGRV einer breiten Öffent lich-
keit vorgestellt. Die Wanderausstellung kann
für vier Wochen angemietet werden. Sie wird
über den DGRV angeliefert und vor Ort auf-
und abgebaut.
Werner Böhnke, Gudrun Kopp, Prof. Dr. Rita Süssmuth, Dirk J. Lehnhoff
15
Die gemeinsame Währung ist das sichtbare Zeichen der europäischen Vereinigung. Wirtschafts- und währungspo-litische Themen werden innerhalb der Europäischen Union geregelt. Derzeit haben 17 EU-Mitgliedstaaten den Euro als Zahlungsmittel eingeführt. Sie stimmen untereinander ihre Wirtschafts- und Finanzpolitik ab. Die geldpolitische Kompetenz ist auf das Europäische System der Zentralbanken übertragen worden. An deren Spitze steht die Europäische Zentralbank. Sie ist für die Mitgliedstaaten der Euro-Zone für die zentral gesteuerte Geld- und Währungspolitik verantwortlich.
EUROPA BEDEUTET MITEINANDER
16
Neueröffnung Schulze-Delitzsch-Haus
Nach sechsmonatiger Umbauphase wurde
am 22. November 2010 das Schulze-Delitzsch-
Haus in Delitzsch feierlich wiedereröffnet. Die
neu gestaltete Dauerausstellung in der Kreuz-
gasse 10 informiert über Leben und Werk des
Genossenschaftspioniers Hermann Schulze-
Delitzsch. In dem Haus haben Delitzscher
Schuh macher im Jahr 1849 die erste Rohstoff-
assoziation gegründet.
Gut 18 Jahre nach der Ersteröffnung des Mu -
seums war eine konzeptionelle Überar bei tung
erforderlich geworden. Neue wissenschaftli-
che Erkennt nisse und mediale Entwick lungen
wurden aufgenommen. So erwarten den Be -
sucher jetzt interaktive Elemente wie Hörsta-
tionen, Textwürfel, Wandklappen und Schub-
laden mit verschiedenen Originalen. Die Um -
bau maß nahmen wurden von den deutschen
Genos senschaftsverbänden finanziell unter-
stützt.
2. NEUE GENOSSENSCHAFTEN
Gründungsinitiativen
Im Jahr 2010 wurden unter dem Dach der
DGRV-Mitgliedsverbände 215 neue Genossen-
schaften gegründet. Nach wie vor werden
zahlreiche Genossenschaften im Bereich der
erneuerbaren Energien gegründet. Auch der
Trend zur Gründung von Ärztegenossen-
schaf ten und Gesundheitsnetzen hat sich
fortgesetzt. Weitere Schwerpunkte lagen
zum Beispiel im Bereich Nahversorgung auf
dem Land, in der Übernahme kommunaler
Aufgaben durch Genossenschaften und in
der Kooperation von Selbständigen und
Freiberuflern.
Im Bereich der Energie werden zunehmend
Einkaufsgenossenschaften ge gründet, die
Preisvorteile durch den gemeinsamen Bezug
von Gas oder Strom realisieren oder aber auf
erneuerbare Energien setzen. Daneben wird
gemeinsam Strom aus erneuerbaren Energie-
ressourcen erzeugt. Dabei geht es insbeson-
Die Museumsgestalterinnen Astrid Klinge und Kerstin Wagner legen im neu gestalteten Schulze-Delitzsch-Haus letzte Hand an
nisieren sich deshalb zunehmend in Ge nos -
senschaften, um gemeinsam einen Dorf laden
zu betreiben und damit die Lebens mit tel-
versorgung in den ländlichen Regionen zu
verbessern.
Gründungsmaterialien
In den vergangenen drei Jahren sind über
600 Genossenschaften gegründet worden.
Innovative Geschäftsmodelle werden in ge -
nossenschaftlicher Rechtsform umgesetzt.
Viele dieser kreativen Unternehmensideen
werden auf der CD-ROM „Genossenschaften
gründen – Von der Idee zur eG“ vorgestellt.
Verschiedene Checklisten, Arbeitsunterlagen
und Berechnungsvor lagen,
etwa für die Fi nanz plan rech-
nung oder Break-Even-Ana-
lyse, helfen Ge nossen schafts-
gründern bei der Planung
der wichtigsten be triebs-
wirt schaft lichen Bereiche.
Für die Situation nach der Gründung stellt der
DGRV den Online-Ratgeber „GenoStarter“
zur Verfügung. Dieser enthält praktische
Tipps und Hinweise zu vielen betriebswirt-
schaftlichen und genossenschaftsspezifischen
Themen. Diese Hilfestellung wird den Verant-
wortlichen junger Genossenschaften angebo-
ten, die mit Personal- oder Verwaltungs the-
men nicht regelmäßig oder vielleicht sogar
zum ersten Mal konfrontiert werden. Im
GenoStarter werden verschiedene Fragen zu
den Bereichen Versicherung und Personal-
verwaltung, Rechnungswesen und Jahresab-
schlussprüfung sowie Mitgliedermanagement
und Führungsorganisation beantwortet.
Wichtige Themen wie Förderleistungen und
Rahmenverträge werden ebenfalls vorge-
stellt. Der GenoStarter steht im Mitglieder-
dere um Kraftwerks projekte im Be -reich der
Sonnen- und Wind energie. Per sonen, die sich
für erneuerbare Energien einsetzen und mit
überschaubaren finanziellen Beiträgen unter-
stützen möchten, kommen über die
Genossenschaft mit Gleich gesinnten zusam-
men. Über die Genossen schaft werden
Investitionsrisiko und Betrei ber-Know-how
gebündelt.
Im Bereich des Gesundheitswesens schließen
sich Mediziner in Ärztegenossen schaften
zusammen, um gemeinsam Produkte und
Dienstleistungen für den Betrieb ihrer Arzt-
praxen – von der Praxissoftware über Ver-
sicherungen bis hin zu medizinisch-techni-
schen Geräten – bereitzustellen. Aber auch
Apotheker oder Kranken häuser können durch
gemeinschaftlichen Einkauf und Standardi-
sierung des Produkt sortiments niedrige Preise
realisieren und Beschaffungsprozesse optimie-
ren. Viele Ärzte genossenschaften verstehen
sich zudem als eine Parallelorganisation zur
Kassenärztlichen Vereinigung. Sie handeln für
ihre Mitglieder Verträge mit Kranken kassen
aus, etwa für die hausarztzentrierte oder
integrierte Versorgung. Solche Selek tiv ver-
träge werden auch von genossenschaftlichen
Ärztenetzen, in denen die Gesundheits ver-
sorgung durch mehrere spezialisierte Leis-
tungsanbieter erbracht wird, individuell mit
den Kosten trägern vereinbart.
Immer häufiger ziehen sich große Einzelhan-
dels konzerne aus ländlichen Regionen zurück.
Eine wohnortnahe Versorgung mit Lebens-
mitteln und Waren des täglichen Bedarfs ist in
vielen Kommunen nicht mehr gegeben. Dies
ist vor allem für die ältere Bevölkerung prob-
lematisch, die für den Einkauf auf öffent liche
Verkehrsmittel oder private Unterstüt zung
angewiesen ist. Bürger einer Kommune orga-17
18
bereich des DGRV zur Verfügung. Er kann
auch über die geschützte Website des Regio-
nalverbands erreicht werden. Die Anmeldung
erfolgt über www.dgrv.de.
Genossenschaftsgründern bzw. Gründungs-
interessierten steht zudem die Seite www.
neuegenossenschaften.de zur Verfü gung. Hier
präsentiert der DGRV innovative Ge schäfts-
modelle und erfolgreiche Grün dungs beispiele
und informiert über aktuelle News und wich-
tige Termine aus der genossen schaft lichen
Gründerszene. In der Rubrik „Genos sen schaft
des Monats“ wird eine besonders erfolgreiche
junge Genossenschaft vorgestellt. Da rüber
hinaus kann über die Seite ein mo natlicher
Newsletter abonniert werden.
3. GENOSSENSCHAFTEN – EINE WELTWEIT ATTRAKTIVE UND STABILE UNTERNEHMENSFORM
Die Vollversammlung der
Vereinten Nationen (VN) hat
das Jahr 2012 zum „Jahr der
Genossenschaften“ erklärt. In
der Begründung führen die VN
an, dass Genossenschaften den
Zugang zu Finanz dienstleistungen und
Märkten schaffen, die regionale Wirtschaft
und Beschäftigung fördern und dabei vor
allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
unterstützen. Mit dem „Year of Cooperatives“
soll der Öffentlichkeit auch nähergebracht
werden, welchen Bei trag Genos sen schaften in
den verschiedenen Weltre gionen zur Armuts-
reduzierung, zur Beschäftigungs förderung
und zur sozialen Integration leisten. Die VN
honorieren mit dem „Jahr der Genossen schaf-
ten“ auch die Leistungen der Genossenschafts-
pioniere Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Her-
mann Schulze-Delitzsch, die vor 150 Jahren die
ersten Genossen schaf ten aufgebaut haben. Die
damals zugrunde gelegten Prinzipien der
Selbst hilfe, Selbstver antwortung und Selbst ver-
waltung sind bis heute die Kernelemente er -
folgreicher genossenschaftlicher Unter neh men.
Weltweit kooperieren Menschen, um ihre
wirtschaftliche Lage, ihre Marktposition und
damit auch ihre soziale Situation zu verbes-
sern. Die Finanz- und Wirtschaftskrise ver-
deutlicht, dass gemeinschaftliche Selbsthilfe
und eigenverantwortliches Han deln in Koope-
rationen für wirtschaftliche Stabilität sorgen.
In vielen Ländern ist deshalb zu beobachten,
dass Kooperation, vor allem in der Landwirt-
schaft, aber auch bei KMU, an Bedeu tung
gewinnt und stärker gefördert werden soll.
Die Erfahrungen in Deutsch land, Europa und in
vielen Ländern der Welt zeigen, dass es bei
der Etablierung genossenschaftlicher Koope-
rationen darauf an kommt, an die unterschied-
lichen Situa tionen angepasste unternehmeri-
sche Lösungen zu finden und
gleichzeitig starke Netz werke
aufzubauen. Der DGRV leistet
mit Unter stützung der ge sam-
ten deutschen Genos sen schafts-
orga nisation so wie ver schie de-
ner Ministerien und Organisatio-
nen einen wesent lichen Beitrag
dazu, genossenschaftliche Struk-
turen in den Ent wicklungs- und
Schwel lenländern zu fördern.
19
Kompetenzzentrum für Rechnungslegung und Prüfung
Der DGRV ist für den genossenschaftlichen
Verbund das Kompetenzzentrum für alle Fra-
gen aus den Fachgebieten Betriebswirt schaft,
Rechnungslegung und Wirtschaftsprü fung.
Der DGRV fungiert in diesem Zusam menhang
als zentrales Beratungs- und Dis kus sionsforum
für den gesamten Verbund. Kernaufgaben
sind die Interessenvertretung bei gesetzgeben-
den Instanzen und berufsständischen Organi -
sationen sowie die verbundweite Kom mu-
nikation und Diskussion von be vorstehenden
oder bereits verabschiedeten Gesetzesände-
rungen. Die Referenten der Grundsatzabtei-
lung stehen den Mitglieds verbänden als kom-
petente Ansprechpartner zur Verfügung. Sie
werden regelmäßig in laufende Prüfungs-
und Beratungsprojekte eingebunden, um auf
diese Weise Fachkom petenz und Praxisnähe
zu gewährleisten.
Interessenvertretung in Zeiten der Finanzmarktkrise
Der DGRV vertritt die Interessen der Genos-
senschaften bei allen gesetzgebenden und
berufsständischen Instanzen. Ziel der Interes-
senvertretung durch den DGRV ist es, die
genossenschaftlichen Interessen frühzeitig
und auf allen Ebenen in den Gesetzgebungs-
prozess einzubringen. Nur auf diese Weise ist
eine wirksame Einflussnahme möglich. Eine
enge Anbindung an die europäischen Ent-
scheidungsträger – insbesondere die Euro-
päische Kommission und das Europäische
Parlament – ist durch das DGRV-Büro in
Brüssel sichergestellt.
Genossenschaften haben sich aufgrund soli-
der Geschäftsmodelle und intakter Risiko-
managementsysteme einschließlich der Prü-
fungs- und Beratungsleistungen ihrer Verbän-
de auch in der Finanzkrise gut bewährt.
Dennoch sind auch die Genossenschaften
maßgeblich von umfassenden gesetzgeberi-
schen Maßnahmen betroffen, die im Zuge der
Finanzkrise umgesetzt wurden. Aus diesem
Grund sind die Beobachtung und die enge
Begleitung der sehr komplexen und viel-
schichtigen Standardsettingaktivitäten für
den genossenschaftlichen Verbund von her-
ausragender Bedeutung. In den Bereichen
Rechnungslegung und Prüfung ist in diesem
Zusammenhang insbesondere die Arbeit von
III. Dienstleistungen für den Verbund1. RECHNUNGSLEGUNG UND PRÜFUNG
Das Büro des DGRV in Brüssel
20
supranationalen Organisationen wie dem IASB
(Standardsetzer für internationale Rech nungs-
legungsstandards), der IFAC (Interna tionale
Organisation der Wirtschaftsprüfer) und des
Basler Ausschusses für Bankenauf sicht zu
nen nen. Diese Institutionen üben auch auf
die Gesetzgebung in Brüssel einen maßgebli-
chen Einfluss aus.
Koordination der Meinungsbildung
Der DGRV informiert seine Mitglieder früh-
zeitig über Gesetzesinitiativen und Ände run-
gen von Normen und Standards. Auf dieser
Basis wird die Meinungsbildung der Gesamt-
organisation koordiniert, um im Ergebnis ein
geschlossenes und erfolgreiches Auftreten
bei den Standardsettern sicherzustellen. In
allen Zweifels- und Auslegungsfragen stehen
die Mitarbeiter des DGRV den Mitgliedsver-
bänden als kompetente Ansprechpartner zur
Verfügung. Damit wird die Qualitätssiche rung
der Prüfungs- und Beratungsaufträge der
Mit gliedsverbände maßgeblich unterstützt.
Die Ausrichtung der genossenschaftlichen
Grundsatzarbeit erfolgt im „Fachaus schuss
für Rechnungslegung und Prüfung“ (FARP),
der sich aus Entscheidungsträgern der Mit-
gliedsverbände zusammensetzt. Die Themen
des FARP werden von den DGRV-Fach re-
ferenten in enger Zusammenarbeit mit den
Regional- und Fachprüfungsver bän den um-
gesetzt.
Kommunikation von Gesetzesänderungen
Um eine hohe Qualität bei der Abwicklung
der Prüfungs- und Beratungsaufträge im
gesamten Verbund sicherzustellen, werden
die Fachkräfte der Mitgliedsverbände über
Neuerungen und Ergänzungen der Rechts-
grundlagen zeitnah informiert. Der DGRV
unterstützt die Mitgliedsverbände bei der
Umsetzung gesetzlicher Vorgaben insbeson-
dere durch:
• Pflege und Weiterentwicklung von Nach-
schlagewerken zur nationalen Rechnungs-
legung und eines Praxishandbuches zur
internationalen Rechnungslegung,
• Pflege und Weiterentwicklung der Soft-
wareprodukte GenoBilanz, GenoBankBilanz,
DGRVPrüfung und DGRVBankPrüfung,
• Pflege und Weiterentwicklung der DGRV-
Schriftenreihe,
• Organisation der DGRV-Prüfertagung auf
Schloss Montabaur mit Teilnehmern aus
allen Mitgliedsverbänden,
• Initiierung, Leitung und Betreuung von
Arbeitskreisen zu aktuellen Themen,
• auf der DGRV-Website abrufbare Publi-
kationen (www.dgrv.de/de/publikationen.
html) wie z. B. „PerspektivePraxis“ sowie
DGRV-Rundschreiben zu aktuellen Themen.
Internationalisierung
Internationale Standards ersetzen in fast allen
Lebensbereichen sukzessive die nationalen
Normen. Das betrifft auch das Gebiet der
Rechnungslegung und Prüfung. Zwar gelten
unverändert das deutsche HGB für die han-
delsrechtliche Rechnungslegung und die
Prüfungsstandards des Instituts der Wirt-
schaftsprüfer (IDW) als Richtlinien für die
Prüfung. Inhaltlich werden diese nationalen
Gesetze und Standards jedoch zunehmend
von internationalen Entwicklungen bestimmt.
Über die EU-Gesetzgebung wird der deut-
sche Gesetzgeber sogar verpflichtet, die auf
EU-Ebene anerkannten internationalen Nor-
men in die deutschen Gesetze aufzunehmen.
Ein wichtiges Ziel der europäischen Vereinigung ist ein gemeinsamer Forschungsraum, in dem sich Wissenschaftler und Technologien frei über die Grenzen hinweg bewegen können. Die Förderung der europäischen Forschung soll wissenschaftliche Höchstleistungen ermöglichen und Doppelarbeiten vermeiden. Ein Beispiel für gemeinschaftliche Forschung ist die europäische Weltraumorganisation ESA, der aktuell 18 Mitgliedstaaten angehören. Gemeinsame Finanzkraft und gebündeltes Know-how ermöglichen Raumfahrtprogramme und Weltraumprojekte, die ein einzel-ner Mitgliedstaat nicht realisieren könnte.
EUROPA IST INNOVATIV
22
Um Entwicklungen in der deutschen Gesetz-
gebung zu antizipieren und frühzeitig Einfluss
zu nehmen, wird die Fortentwicklung der
internationalen Rechnungslegungsstandards
IFRS (International Financial Reporting Stan-
dards) und der internationalen Prüfungsstan-
dards IAS (International Auditing Standards)
vom DGRV aktiv begleitet. Da neue oder
geänderte internationale Standards ein for-
melles Anerkennungsverfahren im Rahmen
der EU-Gesetzgebung durchlaufen müssen,
um im europäischen Rechtskreis Gültigkeit zu
erlangen, wird dieser Anerkennungspro zess
in Brüssel aufmerksam verfolgt.
Der DGRV vertritt dementsprechend die ge -
nossenschaft lichen Interessen bei den inter-
nationalen Standardsettern, den EU-Instanzen
in Brüssel und dem Gesetzgeber in Berlin. Auf
allen Ebenen werden die spezifischen Belange
der Genossenschaften eingebracht, um posi-
tive rechtliche Rahmenbedingungen zu för-
dern. Nachfolgend wird ein kurzer Überblick
über die vielfältigen Themenbereiche gege-
ben, mit denen die Grundsatzabteilung des
DGRV im Berichtsjahr befasst war.
Bilanzrechtsmodernisierung
Mit dem im Mai 2009 verabschiedeten Bilanz-
rechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wur de
die HGB-Rechnungslegung als gleichwertige,
aber einfache und kostengünstige Alter native
zu den internationalen Rechnungsle gungs-
nor men fortentwickelt. Es wurde dabei am
handelsrechtlichen Jahresabschluss als Grund-
lage für die Gewinnausschüttung festgehal-
ten. Auch die Maßgeblichkeit des handels-
rechtlichen Jahresabschlusses für die steuerli-
che Gewinnermittlung wurde beibehalten.
Da die meisten Neuerungen des BilMoG erst
für die Prüfung von Jahresabschlüssen zu
Stichtagen ab dem Jahr 2010 relevant sind,
war es im Berichtsjahr eine zentrale Aufgabe
des DGRV, die umfangreichen Änderungen
verbundweit zu kommunizieren und in die-
sem Zusammenhang die Nachschlagewerke
und die Prüfsoftware zu aktualisieren.
Weiterentwicklung der IDW-Prüfungsstandards
Den EU-Vorgaben folgend sieht das Bilanz-
rechtsmodernisierungsgesetz vor, dass bei
der Durchführung von Abschlussprüfungen
die internationalen Prüfungsstandards (ISA)
anzuwenden sind. Dazu müssen sie zunächst
im Rahmen eines Adoptionsverfahrens der
EU angenommen werden, bevor sie die Prü-
fungsstandards des IDW ersetzen.
Mit einer kurzfristigen Adoption der ISA ist
zwar nicht zu rechnen, jedoch ergibt sich für
das IDW aufgrund der Mitgliedschaft in der
IFAC die Verpflichtung, die ISA so weit wie
möglich in deutsche Prüfungsstandards um -
zusetzen. Das IDW hat sich in diesem Zusam-
menhang gegen das englische Beispiel ent-
schieden, die ISA vollständig als nationale
Prüfungsstandards zu übernehmen – statt-
dessen werden die deutschen Prüfungsstan-
dards (IDW PS) auch zukünftig inhaltlich an
die ISA angepasst. Der DGRV begleitet und
kommuniziert auch in diesem Bereich die
Entwicklung, um sicherzustellen, dass die
Prüfsoftware stets die aktuellen Anforde-
rungen beinhaltet.
Überarbeitung der EU-Rechnungslegungsrichtlinien
Die von der Europäischen Kommission ge -
plante Überarbeitung der Rechnungs le gungs-
richtlinien wurde im Jahr 2010 von einer
Konsultation zur Anwendung des Standards
IFRS für KMU durch alle börsenunabhängigen
Unternehmen überschattet. An der Kon-
sultation und den Anhörungen in Brüssel und
Berlin hat sich der DGRV aktiv beteiligt. Der
DGRV spricht sich ebenso wie die überwie-
gende Mehrheit des deutschen und euro-
päischen Mittelstandes gegen die Anwen-
dung internationaler Rechnungslegungs stan-
dards aus. Die Komplexität und der enorme
Umfang der Angabepflichten überfordern den
Mittelstand, während bewährte Prin zi pien
des Gläubigerschutzes, der steuerlichen Maß-
geblichkeit und der Ausschüttungsrele vanz
des Jahresab schlusses
ersatzlos ver loren ge-
hen würden. Der
DGRV fordert einen
ei genstän digen Rech-
nungs le gungsrahmen
auf Ba sis der moderni-
sierten 4. und 7. EU-
Richt li nie, die den
Prin zipien des Gläu bi -
gerschut zes und der
K a p i t a l e r h a l t u n g
Rech nung tragen.
Die se Forde rung wur-
de auch auf der gemeinsamen Kon ferenz von
DGRV und BStBK am 8. Juni 2010 in Brüssel
diskutiert. Eine Doku menta tion der Veran-
staltung kann über die Inter net seite des DGRV
abgerufen werden. Bislang hat die EU-Kom-
mission unter dem Eindruck der Interessenlage
des Mittelstandes davon abgesehen, den
Standard IFRS für KMU für eine freiwillige
Anwendung in Euro pa zuzulassen.
Internationale Rechnungslegungsstandards IFRS
Die aktuell sehr kontrovers geführte Dis kus-
sion über die grundlegende Neu gestaltung des
internationalen Rechnungs legungs stan dards
für Finanzinstrumente IAS 39 von Geg nern
und Verfechtern der Fair-Value-Bilan zie rung
belegt die Be deu tung der Rech nungs le gung
(auch) für die Stabilität der Finanz märk te.
Anlässlich einer Anhörung im Bun desjus tiz-
ministerium zur „Zukunft der Rech nungs-
legung“ hat der DGRV seine Vor stellungen in
einem umfassenden Positions papier zur nati-
onalen und internationalen Rechnungsle gung
dargelegt. Darin bekräftigt der DGRV, das
künftige Regelwerk für die Bankbilanzierung
im Stan dard IFRS 9 zuerst umfassend auszu-
werten, bevor eine Freigabe für die Anwen-
dung in Europa durch die EU-Kommission
erteilt werden kann.
Der DGRV hat auch im Jahr 2010 das seit
mehreren Jahren von den Standardisierungs -
gremien IASB und FASB betriebene Projekt
zur Reform des internationalen Bilanzstan-
dards für Eigenkapital (IAS 32 und IFRIC 2)
eng begleitet. Dabei setzte sich der DGRV in
schriftlichen Stellungnahmen ebenso wie in
direkten Gesprächen mit dem IASB für ein
grundlegend neues Eigenkapi talkonzept ein.
Die Ansätze verfolgten das Ziel, die genos-
senschaftlichen Geschäftsgut haben positiv als
Eigenkapital nach internationalem Bilan zie-
rungsstandard IFRS anzuerkennen. Die 23
24
Standardsetzer haben das Projekt Ende 2010
ausgesetzt und greifen es frühestens ab
Mitte 2011 wieder auf.
DGRV-Studie über IFRS für KMU
Nach langjähriger kontroverser De bat te hat
das Interna tional Accounting Standards Board
(IASB) im Juli 2009 einen International Finan-
cial Reporting Standard for Small and Medium-
Sized Entities (IFRS für KMU) verabschiedet.
Damit wird das IFRS-Prinzip, das ausschließlich
an dem Informations be dürfnis von In ves toren
auf organisierten Kapitalmärkten ausge richtet
ist, auf kleine und mittelgroße Unter nehmen
(KMU) übertragen. Sollte der IFRS für KMU in
die bilanzrechtliche Regulie rung der EU und
ihrer Mit gliedstaaten übernommen werden,
wären Millionen von europäischen Unter neh-
men be troffen, mit
gravierenden Fol gen
für ihre Rech nungs le-
gung. Der DGRV hat
vor diesem Hin ter-
grund mit Un ter stüt-
zung der deut schen
G e n o s s e n s c h a f t s -
verbände eine von
den Profes soren Rolf
Uwe Fülbier (Uni Bay-
reuth) und Joa chim
Gassen (HU Berlin)
durchgeführte Studie
in Auf trag gegeben, die den angeblichen Nut-
zen internationaler Rech nungsle gungsre geln
für den Mittel stand analysiert (www.dgrv.de/
de/news/news-2010.07.08-1.html). In Fach-
kreisen und der Politik hat die profunde Stu-
die breite Anerkennung gefunden. Sie wird
auch zukünftig die Diskussion im Inter esse
der Genossenschaften prägen.
Basis der Studie ist eine umfassende empirische
Untersu chung von 1,1 Millionen Unterneh-
men aus 28 verschiedenen europäischen
Staaten. Die Ergeb nisse sind eindeutig: Die
KMU-Rechnungsle gung ist sehr stark an den
landesspezifischen Rahmenbedingungen aus-
gerichtet und deshalb europaweit sehr unter-
schiedlich geprägt. Eine weitere Zwangsver-
einheitlichung auf Basis des IFRS für KMU ist
deshalb wegen drohender Effizienzverluste
nicht sinnvoll und für die mittelständischen
Bilanzersteller mit erheblichen Nachteilen ver-
bunden. Außerdem wird die Eignung des
IASB zur Standardsetzung für mittelständi-
sche Unternehmen in Frage gestellt. Rech-
nungslegungs stan dards für den Mittelstand
sollten vielmehr von einem demokratisch legi-
timierten, in Mittel standsfragen kompeten-
ten Gremium entwickelt werden.
Finanzmarktkrise
Wegen der Finanzmarktkrise erwartet und
erlebt die Öffentlichkeit derzeit einen star-
ken, regulierend eingreifenden Gesetzgeber.
Die nachfolgend aufgeführten Ansätze und
Maßnah men haben auch Auswirkungen auf
die ge nos senschaftlichen Prüfungsverbände
und letztlich auf jede einzelne Genossenschaft:
• Verschiebung der Aufsichtsstrukturen im
Finanzsektor hin zu einer Stärkung der Auf-
sichtsorgane auf EU-Ebene zu Lasten der
nationalen Aufsicht; Einrichtung eines „Euro-
päischen Rates zur Überwachung systemi-
scher Risiken“,
• Verabschiedung verschärfter Eigenkapital-
anforderungen für Banken durch den Basler
Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel III),
• Partielle Überarbeitung der IFRS im Hinblick
auf den Ersatz von regelbasierten Standards
25
durch prinzipienorientierte Standards sowie
Überarbeitung prozyklisch wirkender Rege -
lungen,
• Steigerung von Wert und Nutzen der Ab -
schlussprüfung durch Fortentwicklung des
gesamten Systems der Abschlussprüfung,
um die in der Finanzkrise viel diskutierte
Erwartungslücke („Did the auditors do the
right job?“) zu schließen,
• Anpassung der Rolle der Aufsichtsräte von
„technischen Gehilfen“ zu „strategischen
Partnern“ der Abschlussprüfer.
Grünbuch der EU-Kommissionzur Abschlussprüfung
Durch Veröffentlichung eines sogenannten
„Grün bu ches“ hat die EU-Kommission am 13.
Okto ber 2010 eine breit angelegte Konsul ta-
tion zur Rolle der gesetzlichen Abschluss prü-
fung so wie zum Umfeld ihrer Durchführung
eingeleitet. Zielstellung ist es, die Rolle der
Ab schlussprüfer zu verbessern, um zukünfti-
ge Finanz krisen abzuschwächen.
Die EU-Kommission möchte mithilfe eines
Katalogs von 38 Fragen unter anderem die
Unabhängigkeit, Berichterstattung und Ver-
antwortung des Abschlussprüfers, das Prü-
fungsvorgehen und die Konzentration auf
dem Prüfungsmarkt diskutieren. Der DGRV
hat sich in seiner Stellungnahme wie folgt
positioniert:
• Die risikoorientierte Prüfung unter Einbezie-
hung der internen Kontrollverfahren und
des Risikomanagements wird als adäquates
Prüfungsverfahren für die Abschlussprüfung
angesehen.
• Der DGRV teilt auch die Ansicht der Kom-
mission, dass Mängel der Rechnungslegung
nach IFRS hinsichtlich Verlässlichkeit und
Verständlichkeit wesentlich zu der öffent-
lich beklagten Erwartungslücke bei der Ab-
schlussprüfung beigetragen haben.
• Der Vorschlag der EU-Kommission, die Be-
richterstattung im Bestätigungsvermerk um
wesentliche Sachverhalte (z. B. Inhalte aus
dem Prognosebericht) zu ergänzen, wird
begrüßt. Auf diese Weise kann das Verständ -
nis der Öffentlichkeit für den Bestätigungs -
vermerk verbessert werden (Abbau der
Erwartungslücke).
• Der Vorschlag der EU-Kommission zur Ver-
besserung der internen Kommunikation
wird unterstützt. Der regelmäßige Informa-
tionsaustausch zwischen Prüfer und Auf -
sichtsrat ist bereits heute im Genossen -
schafts gesetz festgeschrieben.
• Die Vorgabe EU-einheitlicher Prüfungsstan-
dards wird grundsätzlich befürwortet. Die
ISA müssen prinzipienbasiert ausgestaltet
sein, um an den Umfang des Mandats ange-
passt werden zu können (Grundsatz der Ska-
lierbarkeit). Ein unangemessener Doku men-
ta tionsaufwand ist unbedingt zu vermeiden.
• Aus Gläubigerschutzerwägungen ist der
Vorschlag einer „begrenzten Prüfung“ bei
Kleinstunternehmen kritisch zu sehen. Eine
Kostenentlastung bei gleichbleibender Prü-
fungsqualität kann mit einer Flexibilisierung
und Ausrichtung der ISA auf Verhältnisse
der KMU erreicht werden.
• Die zur Stärkung der Unabhängigkeit des
Abschlussprüfers vorgeschlagene zentrale Be-
stellung und Vergütung von Prüfungsman da-
ten durch eine Regulierungsbehörde sollte
im Rahmen einer Auswirkungsstudie analy-
siert werden. Das gesetzliche Prüfungsman-
dat der genossenschaftlichen Prüfungs ver-
bände hat sich in jahrzehntelanger Praxis
be währt.
26
• Die herrschende Auffassung, dass sich durch
einen obligatorischen Wechsel des Abschluss-
prüfers die Prüfungsqualität verschlechtert,
wird geteilt. Einer kontinuierlichen internen
Prüferrotation ist der Vorzug zu geben.
• Die in Deutschland umgesetzten Regelun-
gen zur Trennung von Prüfungs- und Bera-
tungsleistungen erscheinen angemessen
und ausreichend. Weitergehende Maßnah-
men wären mit Qualitätseinbußen bei der
Abschlussprüfung verbunden.
• Die genossenschaftlichen Prüfungsverbände
sind ausschließlich auf nationaler Ebene
tätig. Daher sollten die auf die nationalen
Anforderungen ausgerichteten Aufsichts -
sys teme nicht geändert werden. Eine enge
Zusammenarbeit der nationalen Aufsichts-
behörden auf europäischer Ebene ist indes
zu begrüßen.
Entwicklung der internationalen Bankenaufsicht
Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS)
hat am 12. September 2010 neue Eigenkapi tal-
und Liquiditätsanforderungen für Banken –
auch Basel III genannt – beschlossen. Unmit-
telbare Relevanz für Kreditgenossenschaften
hat dieser Eigenkapitalakkord nicht – jedoch
greift die EU-Kommission die „Empfehlungen“
des BCBS regelmäßig auf und ist insoweit
bereits damit befasst, eine entsprechende
Änderung der Kapitaladäquanz- und Ban ke n-
richtlinie als sogenannte „CRD IV“ auf den
Weg zu bringen. Hierdurch werden dann die
EU-Mitgliedstaaten zu einer entsprechenden
Umsetzung in der nationalen Gesetzgebung
verpflichtet.
Der DGRV beobachtet kontinuierlich die in-
ternationale Entwicklung in der Bankenregu-
lierung und unterstützt dies bezüglich die
Arbeit in den einschlägigen Ar beitsgruppen
beim Bundesverband der Deutschen Volks-
banken und Raiffeisen ban ken e. V. (BVR).
Mindestanforderungen im Kreditgeschäft
Auf nationalstaatlicher Ebene hat die Bundes-
anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) Leitlinien des Ausschusses der europä-
ischen Bankaufsichtsbehörden (CEBS) zum
Liquiditätsrisiko, zu Konzentrationsrisiken und
zu Stresstests zum Anlass genommen, die im
Jahr 2009 neu gefassten Mindestanforderun-
gen an das Risikomanagement (MaRisk) er -
neut zu überarbeiten. Die neuen MaRisk wur-
den im Dezember 2010 vorgelegt.
Durch die Novellierung der MaRisk wird eine
erneute Anpassung der vom DGRV unter
Beteili gung der Mitgliedsverbände erarbeite-
ten Verbunddokumente Muster-Risikohand-
buch und MaRisk-Risikoreporting notwendig.
Um weiteren Änderungsbedarf für die Über-
ar beitung der vorgenannten Dokumente zu
identifizieren, hat der DGRV anonymisiert die
Feststellungen zu den MaRisk aus den Sonder-
prüfungen nach § 44 KWG gesammelt und
analysiert. Das Ergebnis der Analyse wur de
auch dem Fachausschuss für Rechnungs le-
gung und Prüfung (FARP) zur Kenntnisnahme
vorgelegt.
Fachausschuss für Rechnungs- legung und Prüfung
Der DGRV-Fachausschuss für Rechnungsle-
gung und Prüfung (FARP) befasst sich mit
allen wesentlichen Themen, die unmittelbar
Auswirkung auf die Bereiche der Rechnungs-
Nicht nur Wirtschaft und Politik wachsen in Europa zusammen. Auch Kunst und Kultur bleiben nicht an nationalen Grenzen stehen. Rundfunk- und TV-Anstalten wie die Eurovision sind supranational organisiert. Europäische Kulturorganisationen und -vereinigungen unterstützen den kulturellen Austausch und führen zahlreiche Ver-anstaltungen und Wettbewerbe durch. Jedes Jahr wird die Europäische Kulturhauptstadt ausgerufen. Renommierte europäische Film-, Fernseh- und Musikpreise werden vergeben. Die Europäische Rundfunkunion veranstaltet seit 1956 den Eurovision Song Contest, das weltweit drittgrößte TV-Ereignis.
EUROPA IST BUNT
28
legung und Prüfung haben. In den turnus-
mäßigen vier Sitzungen in 2010 wurden vor
allem folgende Themen eingehend behandelt:
• Fortentwicklung des Bilanzrechts auf inter-
nationaler bzw. europäischer Ebene ein-
schließlich Positionsbestimmung für die
genossenschaftlichen Prüfungsverbände
gegenüber den internationalen Rechnungs-
le gungsgrundsätzen IAS/IFRS,
• Fortentwicklung der Rolle der Abschluss-
prü fung sowie des Umfeldes ihrer Durch -
führung vor dem Hintergrund des Grün -
buches der EU zur Abschlussprüfung,
• Auslegung und Umsetzung des Bilanzrechts-
modernisierungsgesetzes (BilMoG),
• Sonderprüfungen nach § 44 KWG zum Um-
setzungsstand der MaRisk sowie Möglich-
keiten und (rechtliche) Grenzen der Einrich-
tung einer zentralen „MaRisk-Wissensdaten -
bank“,
• Auswirkungen der Euro-Krise auf die Bilan-
zierung – insbesondere auf die Bewertung
von Anleihen der Euro-Peripherieländer, die
unter dem europäischen Rettungs schirm ste-
hen,
• Neuausrichtung des Deutschen Rechnungs-
legungs Standards Committees e. V. (DRSC)
sowie Positionierung der Prüfungsverbände
zur künftigen Rolle und Struktur dieses
Gremiums,
• Auslagerungsmanagement im genossen-
schaftlichen Verbund sowie Prüfung ausge-
lagerter Funktionen nach IDW PS 951,
• Berichte aus den vom FARP einberufenen
Arbeitskreisen über den jeweils aktuellen
Arbeitsstand.
Arbeitskreise im Bankenbereich
Diverse weitere Arbeitskreise werden unter
Beteiligung der Mitgliedsverbände vom DGRV
geleitet. Nachfolgend wird ein kurzer Über-
blick gegeben:
• Im Arbeitskreis „Offenlegung nach § 26 a
KWG“ wurde ein Muster-Offenlegungsbe -
richt entwickelt, der den einschlägigen
gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Damit die Kreditgenossenschaften auch
künftig ihren Offenlegungspflichten mit
einem gesetzeskonformen Muster-Offen -
legungsbericht nachkommen können, wer-
den neue bankaufsichtliche Anforderungen
laufend in das Musterdokument eingear-
beitet.
• Der DGRV-Arbeitskreis „Neue Produkte“,
dem Vertreter der Prüfungsverbände, der
Zentralinstitute und des DGRV angehören,
beschäftigt sich mit der Klärung von Fragen
der Rechnungslegung, des Aufsichtsrechts
und der Prüfung von innovativen Finanz-
produkten. Darüber hinaus erstellt und
pflegt der Arbeitskreis das Loseblattwerk
„Praxishandbuch Derivate und strukturierte
Produkte“. Im Mittelpunkt der Tätigkeit des
Arbeitskreises im Geschäftsjahr 2010 stan-
den Fragen im Zusammenhang mit der
Anwendung der neuen Vorschriften des
BilMoG, insbesondere Fragen zur Bilanzie -
rung von Bewertungseinheiten und Finanz-
instrumenten des Handelsbestands.
• Aufgabe des DGRV-Arbeitskreises „Vertrags-
prüfung/Neue Geschäftsmodelle im Finanz-
Verbund“ ist die koordinierte Prüfung von
Verträgen bei der Einführung neuer Ge-
schäftsmodelle der Verbundunternehmen
aus dem Bereich des Bankensektors. Der
Arbeitskreis ist interdisziplinär mit Prüfern
und Rechtsanwälten der regionalen Prü -
fungsverbände und des DGRV besetzt.
2. PRÜFUNGSDIENSTLEISTUNGEN
Im Mittelpunkt der Tätigkeit der Prüfungs-
abteilung des DGRV steht die Erfüllung der
Aufgaben als gesetzlicher Prüfungsverband
für die Mitglieder. Daneben werden – in
enger Abstimmung mit den regionalen Prü-
fungsverbänden und den Fachprüfungsver-
bänden – auch freiwillige Prüfungen und
prüfungsnahe Beratungsdienstleistungen auf
der Grundlage besonderer Beauftragungen
erbracht.
Neben den gesetzlichen Prüfungen nach § 53
GenG bei Genossenschaften und Zentral-
genossenschaften sind dies vor allem Prü-
fungen der Konzernrechnungslegung, Ab -
schlussprüfungen bei Tochtergesellschaften
verschiedener Rechtsformen, Prüfungen der
Rechnungslegung der Mitgliedsverbände
so wie Depot- und WpHG-Prüfungen. Wei-
terhin werden Gutachten erstellt und sonsti-
ge Prüfungen, insbesondere zur projektbe-
gleitenden Qualitätssicherung, durchgeführt.
Geschäftsbereich Banken
Bei den Prüfungen und prüfungsnahen Dienst-
leistungen im Geschäftsbereich Banken stand
als Mitglied insbesondere die Münchener
Hypothekenbank eG im Vordergrund. Der
Schwerpunkt der Tätigkeit bei der Pfand-
briefbank umfasste die Durchführung der
gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung. Zudem
wurden im Auftrag der genossenschaftlichen
Prüfungsverbände Prüfungen nach § 53 GenG
bei verschiedenen Kreditgenossenschaften
durchgeführt.
Auch in 2010 war der DGRV bei einem Kredit-
institut im Rahmen der geplanten Einfüh rung
der Rechnungslegung nach IFRS weiterhin
projektbegleitend tätig. Darüber hinaus wur-
de der DGRV von verschiedenen Unter neh-
men der genossenschaftlichen Finanz Gruppe
mit der Beurteilung von Bilanzie rungs fragen
bzw. der Anfertigung von Stellungnahmen,
die Sachverhalte mit allgemeiner Bedeutung
für eine Vielzahl von Kreditgenossenschaften
betrafen, beauftragt.
Geschäftsbereich BÄKO
Die BÄKO-Mitglieder wurden
per Rundschrei ben über aktuelle
Themen und Änderungen infor-
miert sowie in betriebswirtschaft-
lichen, rechtlichen und steuer-
rechtlichen Fragen be treut und
beraten. Im Bereich der Steuer-, Sozialver si-
cherungs- und Bilanzierungsbera tung erfolg-
te Hilfestellung bei Einzelproble men sowie die
Erstellung zahlreicher Steuer er klärungen für
BÄKOs und ihre Tochter ge sellschaften. Schwer
punkte in der Rechtsbe ra tung lagen im Ge-
nossenschafts- und Wirt schaftsrecht sowie
Arbeits- und Insolvenz recht. Hervorzuheben
ist die individuelle umwandlungsrechtliche
Be treuung von Ver schmelzungen. Die betriebs-
wirtschaftliche Beratung lieferte die bewähr-
ten betriebswirtschaftlichen Auswertungen
und Statis tiken, wie z. B. den Betriebsvergleich
und die regelmäßigen Umsatzstatistiken der
BÄKO-Gruppe. Der vom Geschäftsbereich
BÄKO betreute „Betriebswirtschaftliche
Arbeitskreis“ hat zahlreiche praxisorientierte
Lösungen und Anregungen für die BÄKO-
Gruppe erarbeitet und einen Leistungsan-
forderungskata log unter dem Aspekt „BÄKO
der Zukunft – Zukunft der BÄKO“ für die 29
30
BÄKO-Gruppe entwickelt. Neben der BÄKO-
Fachtagung, ei nem Buchhalterseminar und
einem Logistik leiterseminar wurden mehrere
Seminare für Vorstände und Aufsichtsräte
durchgeführt. Die markenrechtliche Betreu-
ung umfasste die Überwachung und Wahrung
der Marken rechte der BÄKO Marken und Ser-
vice eG. Zum Ende des Jahres 2010 waren in
Deutsch land 37 BÄKOs, davon 35 in der
Rechts form einer eingetragenen Genossen-
schaft, tätig.
Geschäftsbereich REWE
Im Geschäftsbereich REWE stand auch im Jahr
2010 die Betreuung und Prüfung der REWE-
Genossenschaften im Mittelpunkt. Da bei wur-
den die Mitglieder insbesondere bei der Um -
setzung des BilMoG beraten. Weiterhin wur-
den die wirtschaftlichen Ver hältnisse, die
Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts führung
sowie die Jahres- und Konzernabschlüsse der
Mitgliedsgenossenschaften geprüft. Das Spek-
trum reicht dabei von kleinen vermögensver-
waltenden Einheiten bis hin zum Konzern mit
2 Mrd. Euro Umsatz.
Darüber hinaus wurden im Jahr 2010 Unter-
nehmen bei der Umstellung der Rechnungs-
legung auf IFRS unterstützt und – wie in den
Vor jahren – das
Audit Commit-
tee der REWE
Group beraten.
Geschäftsbereich Ware
Wie in den Vorjahren lag der Schwerpunkt
der Prüfungstätigkeit im Warenbereich in der
Durchführung der gesetzlichen Prüfung von
Warenzentralen gemäß § 53 GenG. Neben
der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse
und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts-
führung umfasst der gesetzliche Prüfungs auf-
trag auch die Prüfung des Jahres abschlusses.
Weiterhin wurden Konzern ab schlussprü fun-
gen, Abschlussprüfungen von Konzernun ter-
nehmen, Prüfungen der Rech nungslegung
von genossenschaftlichen Prü fungsverbänden
sowie ergänzende Prüfun gen, die aufgrund
gesetzlicher Vorschriften in Auftrag gegeben
werden (insbesondere „Grüner Punkt“), durch-
geführt. Im Zusammen hang mit der Jahresab-
schlussprüfung erfolgt auch die Prüfung der
IT-Systeme.
Im Jahr 2010 wurden zusätzlich Unterneh-
mensbewertungen sowie Beratungsleis tun-
gen und verstärkt Inhouseseminare im Zu -
sammenhang mit dem Bilanzrechts moder ni-
sierungsgesetz durchgeführt.
Bei der Prüfung werden sowohl die für Kapi-
talgesellschaften kodifizierten Vorschriften
über Abschlussprüfungen als auch die vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) vorgege-
benen allgemeinen Prüfungsstandards erfüllt.
Die Prüfungsqualität wird nicht zuletzt durch
die Berufs- und Fachaufsicht der Wirtschafts-
prüferkammer gesichert.
3. RECHTSBERATUNG
Zentrale Aufgabe der Rechtsabteilung des
DGRV ist es, dafür Sorge zu tragen, dass in
den Rechtsgebieten, die für die gesamte Ge -
nossenschaftsorganisation von Bedeutung
sind, eine bundeseinheitliche Rechtsauffas sung
vertreten wird. Dies gilt insbesondere für ge-
nossenschaftliche und gesellschaftsrechtliche
Themen, aber auch für spezielle Rechtsfra gen,
etwa der Rechnungslegung und Prüfung, des
31
züglicher Rechtsprechung, dem VorstAG, der
Aktualisierung des Corporate Governance
Kodex für Genossenschaften, Fragen zur elek-
tronischen Archivierung so wie mit umwand-
lungsrechtlichen Themen.
Arbeitskreise
Die Rechtsabteilung betreut federführend zu
verschiedenen Einzelthemen eingesetzte Ar -
beitskreise und arbeitet in diesen mit. Hervor-
zuheben ist der Arbeitskreis „Gesetz zur
Angemessenheit der Vorstandsvergü tung“, der
insbesondere die Anwendung dieses Gesetzes
auf Genossen schaf ten untersuchte.
Des Weiteren wurde ein Arbeitskreis zu Än-
de rungen im Genossenschaftsgesetz gebildet,
der dem Fachausschuss konkrete Vorschläge
zur Vereinfachung der durch die Novelle
2006 erfolgten Änderungen unterbreitet hat.
Der Arbeitskreis „Staatsaufsicht“ hat um fang-
reiche Maßnahmen zur Überarbei tung des
Berichtsformulars gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2
Nr. 2 GenG vorbereitet und damit Hilfestel-
lung bei der Auslegung des unbestimmten
Rechtsbegriffs des „Netzwerks“ für die Praxis
gegeben. Im DGRV-Arbeitskreis „Personallei-
ter der Verbände“ wurden vorwiegend
ar beits- und sozialversicherungsrechtliche
The men behandelt. Dieser Arbeits kreis dient
den Personalverantwortlichen der Mit glieds-
verbände auch zum Erfahrungsaus tausch und
zur Entwicklung und Abstim mung praxisge-
rechter Lösungen.
Formularwesen
Der Formularausschuss ist für die Vergabe des
FA-Zeichens zuständig. Auch hier obliegt dem
DGRV die Federführung. Im Berichtszeitraum
Datenschutzes oder des Insolvenzrechts. Die
Rechtsabteilung erstellt in diesen Berei chen
Gutachten, berät Mitglieder und wirkt in
Arbeitskreisen mit. Darüber hinaus werden
Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen erar-
beitet, die sich auf die Belange der Mitglieder
auswirken können.
Dienstleistungen
Die Dienstleistungen der Rechtsabteilung für
die Mitglieder erfolgten vornehmlich zu wirt-
schaftsrechtlichen Themen. Im Berichts zeitraum
hervorzuheben sind Anfragen zur Ange mes-
senheit von Vorstandsbezügen, zur Instituts-
vergütungsverordnung, zu Gestaltungs über-
le gungen, arbeitsrechtliche, sozialver siche-
rungs rechtliche und datenschutzrechtliche
Anfra gen. Für die BÄKO-Genossenschaf ten
wur den Seminare zur Tätigkeit von Vor stand
und Aufsichtsrat durchgeführt sowie im Rah-
men von regelmäßig stattfindenden Semina-
ren zu rechtlichen Themen referiert. Darüber
hinaus hat die Rechtsabteilung die Verfolgung
von markenrechtlichen Angele genheiten,
etwa die Erstellung von Abgren zungsverein-
ba rungen oder Auswertung von Kollisionsmit-
teilungen, übernommen.
Fachausschuss für Recht
Der DGRV-Fachausschuss für Recht (FAR) hat
sich im Be richtszeitraum mit den Folgefragen
rund um die Novellierung des Genossenschafts-
ge set zes beschäftigt. Gegenstand der diesbe-
züglichen Erörterungen waren Überlegungen,
welche künftigen Änderungen des Genossen-
schaftsgesetzes anzustreben sind. Darüber
hinaus hat sich der FAR mit einer Vielzahl von
Einzelfragen beschäftigt, u. a. mit Auslegungs-
fragen zum Genossenschafts recht, diesbe-
32
erfolgten die aufgrund von Gesetzesände-
rungen und Rechtsprechung notwendig
ge wordenen Anpassungen im gesamten
genossenschaftlichen Formularwesen des DG
VERLAGES. Durch den zunehmenden Rück-
griff auf das schriftliche Umlaufverfahren
konnte die Effizienz der Arbeitsweise des
Formularausschusses gesteigert und die aktu-
alisierten Formulare dadurch zeitnäher zur
Verfügung gestellt werden.
Beim Formu lar-Arbeitskreis Mobiliarsicher-
heiten (AK 2) wirkt der DGRV als Mitglied
mit. Darüber hinaus gibt der DGRV zu den
rechtlichen und prüfungsrelevanten Gesichts-
punkten der elektronischen Archivierung ein
regelmäßig aktualisiertes Exposé heraus. Ein
weiteres Exposé zur Unterzeichnung mittels
Pen Pad befindet sich in Bearbeitung und
wird demnächst dem Fachausschuss für Recht
zur Abstimmung vorgelegt werden.
Veröffentlichungen
Von den Publikationen des Berichtszeitraums
ist unter anderem die Aktuali sierung von
Band 39 der DGRV-Schriften reihe „Verschmel-
zung – Ausgliede rung“ hervorzuheben. Die
Ak tualisierung des Bandes „Bundesdaten-
schutz ge setz – Leit fa-
den für den Daten-
schutz beauf tragten“
(Band 34 der DGRV-
Schrif tenreihe) wur de
eben falls abgeschlos-
sen; mit dem Erschei-
nen ist in Kürze zu
rechnen. Daneben
wurde das deutsche
Ge nos sen s cha f t s -
gesetz in die engli-
sche Sprache übersetzt und kann beim DGRV
als Bro schüre „Cooperative Societies Act of
the Federal Republic of Ger many“ bestellt
werden. Zu nennen ist außerdem ein Bespre-
chungsauf satz zu der Fest schrift für Volker
Beuthien in der Zeitschrift für das Recht der
Non Profit Organisationen (npoR – Heft
4/2010, S. 122 f.). Ebenfalls er folg ten Arbeiten
zur Neuauf lage des „Lang/Weidmüller“, des
unter maßgeblicher Beteili gung des DGRV
verfassten Haus kommentars der genossen-
schaftlichen Orga nisation, sowie die Über-
arbeitung der „Arbeits mappe für Auf sichts-
ratsmitglieder von Waren- und Dienstleistungs-
genossenschaften“ und der „Arbeitsmappe
für Aufsichtsratsmitglieder von Kreditgenos-
senschaften“. Die Überarbei tung der Arbeits-
mappen erfolgte jeweils in Zusam menarbeit
mit den Mitgliedsverbänden; so konnten
deren praktische Erfahrungen in diese Ausar-
beitungen mit einfließen.
Gesetzesvorhaben
Im Berichtszeitraum hat sich die Rechtsab-
teilung des DGRV bei einer Reihe von Ge -
setzesvorhaben für die Interessen der Ge -
nossenschaftsorga nisation eingesetzt. Zu
nennen ist das geplante Gesetz zur Regelung
des Beschäf tigtendatenschutzes (BDatG)
sowie das eben falls geplante Gesetz zur wei-
teren Erleichte rung der Sanierung von
Unternehmen (ESUG).
Freier Ausschuss der Deutschen Genossenschaftsverbände
Der Freie Ausschuss der Deutschen Genossen-
schaftsverbände hat sich im Berichtszeitraum
mit dem Internationalen Jahr der Genossen-
schaften 2012 sowie mit der Konkretisie rung
Die Europäer genießen eine persönliche Mobilität in bisher ungekanntem Ausmaß. Auch Güter werden heute oft durch mehrere Länder schnell und unbürokratisch vom Hersteller zum Verbraucher transportiert. Um diese Frei-zügigkeit zu fördern, öffnet die EU vor allem im Straßen-, Flug- und Schienenverkehr die nationalen Verkehrsmärkte für den Wettbewerb. Auch große Infrastrukturprojekte werden gefördert: die Beseitigung von Engpässen auf der wichtigsten Ost-West-Binnenwasserstraße, die Regulierung des Verkehrs auf viel befahrenen Schifffahrtsrouten vor den Küsten und der Ausbau mehrerer Nord-Süd- und Ost-West-Eisenbahnverbindungen.
EUROPA VERBINDET
34
des neuen § 64 GenG (Bericht an die Staats-
aufsicht) beschäftigt. Das im Rahmen des
DGRV-Arbeitskreises „Staatsaufsicht“ erarbei-
tete Berichtsformular wurde mit den Gremien
des DGRV und GdW über den Freien Ausschuss
abgestimmt. Der gemeinsame Vor schlag
wurde den Genossen schaftsreferenten des
Bundes und der Länder zugeleitet. In dem
nachfolgenden Gespräch mit den Referenten
wurde deutlich gemacht, dass DGRV und
GdW davon ausgehen, dass nach § 64 Abs. 2
Satz 2 Nr. 4 GenG die jewei ligen Spitzen-
prüfungsverbände oder ein anderer Prüfungs-
verband als „Dritte“ von der Aufsichtsbehörde
mit Sonderuntersu chun gen beauftragt wer-
den können.
Weiteres Thema in den Gesprächen mit den
Genossenschaftsreferenten war die Aufgaben-
kompetenz der Behörden, die durch das
Genossenschaftsgesetz auf eine reine Rechts-
aufsicht begrenzt ist. Es wurde deutlich ge-
macht, dass die Länder im Rahmen ihrer Staats-
aufsicht keine Prüfungs schwerpunkte für die
Pflichtprüfung nach § 53 GenG vorgeben
kön nen.
In einem Schreiben an das Bundeswirtschafts-
ministerium wurde auf eine grundsätzliche
Abgrenzung zwischen Fachaufsicht und
Staatsaufsicht, die ihrer Art nach eine Rechts -
aufsicht ist und daher nicht unverhältnismä-
ßig in die Tätigkeit der genossenschaftlichen
Prüfungsverbände eingreifen darf, hingewie-
sen.
Seit Anfang 2011 obliegt dem DGRV turnus-
gemäß die Geschäftsführung im Freien
Ausschuss der Deutschen Genossenschafts-
verbände.
Europäisches Recht
Der DGRV ist Mitglied bei Cooperatives
Europe (Coops Europe) in Brüssel, dem euro-
päischen Teil des Internationalen Genossen-
schaftsbundes (ICA). Ein Vorstandsmitglied
des DGRV ist persönliches Mitglied im Board
und Executive Committee sowie im EU-Coor-
dination Committee (EUCC) von Coops Europe.
In diesen Gremien erfolgt die politische Mei-
nungsbildung im Board und die Abstimmung
von Lobbythemen, insbesondere die Erarbei-
tung von Stellungnahmen gegenüber der
Kommission, im EUCC.
SCE-Verordnung
Ende 2009 hatte die EU-Kommission eine Stu-
die (Study on the implementation of Regu-
lation 1435/2003 on the Statute for a Euro-
pean Cooperative Society – SCE) in Auf trag
gegeben, die die Anwendung der SCE-Ver-
ordnung in allen EU-Mitgliedstaaten über-
prüft. Insbesondere die Gründe für die gerin-
ge Verbreitung dieser europäischen Rechts-
form sollten aufgedeckt werden. Für jedes
Land wurde ein Länderberichterstatter be-
nannt. Der DGRV hat auf der Grundlage einer
Ausarbeitung der Rechtsabteilung gegen-
über dem deutschen Länderberichterstatter
Stellung genom men. Die Ergebnisse dieser
Studie, in die die Berichte aller europäischen
Länderbericht erstatter eingeflossen sind,
wur den im Okto ber 2010 in Brüssel vorge-
stellt. Aufgrund dieser Ergebnisse beabsich-
tigt die Kommis sion, im Jahr 2011 einen ers-
ten Reformvor schlag vorzulegen. Der DGRV
wird dieses Vorhaben weiter aktiv begleiten
und die EU-Kommission mit Vorschlägen
unterstützen, um so schon im Vorfeld auf
notwendige Änderungen hinzuweisen.
4. STEUERBERATUNG
Die Steuerabteilung des DGRV vertritt die
übergreifenden steuerpolitischen Interessen
der Genossenschaftsorganisation. Eine wichti-
ge Aufgabe ist die frühzeitige Information
der Genossenschaftsverbände und Genossen-
schaften über Änderungen in der Rechtspre-
chung und Gesetzgebung. Darüber hinaus
soll auf dem Gebiet des Steuerrechts für die
Genossenschaftsorganisation hinsichtlich
bedeutender Fragestellungen eine bundes-
einheitliche Meinungsbildung erreicht werden.
Weiterhin unterstützt die Steuerabteilung die
Mitglieder bei der Prüfung von steuerrechtli-
chen Fragestellungen, z. B. durch Gutachten.
Unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips
werden auch konkrete Mandate bearbeitet.
So hat die Steuerabteilung z. B. die Gründung
sowie die gemeinnützige Anerkennung einer
Stiftung maßgeblich rechtlich begleitet. Im
Berichtsjahr begleitete der DGRV mit dem
DGRV-Fachausschuss für Steuern (FASt) und
sei nen Arbeits kreisen neue Gesetzesini tia ti-
ven, die im Be reich der Unternehmensbe steu-
erung zu Veränderungen führen werden.
Steuerliche Wahlrechte nach BilMoG
Der FASt thematisierte das BMF-Schreiben
vom 12. März 2010 zur Maß geblichkeit der
GOB für die steuerliche Ge winnermittlung. Er
kam überein, dass eine völlig von der handels-
rechtlichen gelöste Wahlrechtsausübung im
Einzelfall möglicherweise willkürlich wirken
könne, auf der an deren Seite handelt es sich
aber um eine formal völlig zulässige Wahl-
rechtsausübung, die im Ergebnis aufgrund
ihrer rechtlichen Zuläs sigkeit nicht willkürlich
sein kann.
Es kommt in der Zukunft vermehrt auf die
Frage an, welche Wahlrechte als echte steuer-
liche Wahlrechte anzusehen sind, die losgelöst
von der Handelsbilanz ausgeübt werden kön-
nen. Hier gibt es noch keine generelle Empfeh-
lung.
Speziell die Frage, ob handelsrechtlich zum
beizulegenden Zeitwert nach § 340 e Abs. 3
HGB bewertete Bestände des Handelsbe stan-
des von Banken auch steuerlich in gleicher
Hö he zu bewerten sind, wurde vom FASt ein-
gehend diskutiert. Nach Auffassung des Aus-
schusses erscheint ein Ver zicht auf den Ansatz
des niedrigen Teilwertes in der Steuerbilanz
im Einzelfall zulässig.
Der Fachausschuss für Steuern hat sich eben-
falls mit der Frage beschäftigt, ob und inwie-
weit Leistungen der Rechenzentralen um satz-
steuerfrei behandelt werden könnten.
Jahressteuergesetz 2010
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Be -
schluss vom 17. November 2009 festgestellt,
dass die im Zusammenhang mit dem Über-
gang vom Anrechnungsverfahren zum Halb-
einkünf te verfahren vorgenommene Um glie-
derung der Teilbeträge des verwendbaren
Eigenkapitals zur Feststellung eines Körper-
schaftsteuer guthabens mit Artikel 3 Abs. 1 des
Grundgesetzes (Gleichbehand lungs grundsatz)
nicht vereinbar ist. Es hat damit die Umrech-
nungs vor schriften für verfassungswidrig und
damit unwirksam erklärt.
Der Gesetzgeber wurde aufgerufen, mit Wir-
kung zum 1. Januar 2011 in allen noch nicht
bestandskräftigen Fällen eine verfassungskon-
forme Neuregelung zu treffen. Der FASt und
der Arbeitskreis „Rechtsmittelkommission“ 35
36
haben sich in der Folge intensiv mit der Frage
befasst, inwieweit gegen bestimmte Beschei-
de noch mit Erfolg vorgegangen werden
kann.
Der Gesetzgeber hat die Umgliederungsvor-
schriften neu gefasst. Nachdem der Bundesrat
am 26. November 2010 dem Jahressteuer ge-
setz zugestimmt hat, wird § 34 KStG um den
Abs. 13 f ergänzt und § 36 KStG neu formu-
liert und damit die vom Bundesverfassungs-
gericht geforderte Neuberechnung des Kör-
perschaftsteuerguthabens neu geregelt. Die
Finanzverwaltung geht davon aus, dass die
Feststellungsbescheide nach Übergang auf
das Halbeinkünfteverfahren als Grundlagen-
bescheide auch für die Auszahlungsbeschei de
ab 2007 zu sehen sind. Die Finanzverwal tung
erwartet daher nur den Abschluss von
Verfahren, in denen Bescheide beim Übergang
auf das Halbeinkünfteverfahren bis heute
of fen gehalten worden sind. Ob dies eine
zutreffende Auffassung ist, lässt sich nicht ein-
deutig beantworten.
Der FASt des DGRV wird einen möglichen
Rechtsstreit über diese Frage konstruktiv
begleiten.
Mustergeschäftsführerordnung für GmbHs
Die Anerkennung einer umsatzsteuerlichen
Organschaft bereitete in der Vergangenheit
regelmäßig Schwierigkeiten. Die Anforderun-
gen der Finanzverwaltung an die organisato-
rische Eingliederung einer Tochtergesell schaft
dergestalt, dass eine umsatzsteuerliche Or-
ganschaft anerkannt wird, wird in der Regel
nicht allein schon dann akzeptiert, wenn eine
Überkreuzverflechtung der Geschäftsfüh run-
gen von Mutter- und Tochtergesellschaft ein-
gerichtet wird. Der BFH hat zur Erfüllung des
Tatbestandsmerkmals „organisatorische Ein-
gliederung“ daher verlangt, dass z. B. eine
Geschäftsführerordnung besteht, die eine
sehr enge Anbindung des GmbH-Geschäfts-
füh rers an den Willensbildungsprozess der
Muttergesellschaft herbeiführt. Durch eine
solche Ordnung können die umsatzsteuerli-
chen Organschaftsvoraussetzungen (organi-
satorische Eingliederung) erfüllt werden. Der
Fachausschuss für Steuern hat eine entspre-
chende Mustergeschäftsführerordnung ent-
wickelt.
E-Bilanz
Von der Finanzverwaltung war ursprünglich
geplant, ab 2011 den Inhalt der Bilanz sowie
die Gewinn-und-Verlust-Rechnung elektro-
nisch an die Finanzverwaltung übermitteln zu
lassen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür
liefert § 5 b EStG i. V. m. § 51 Abs. 4 EStG. Mit
dem Entwurfsschreiben vom 31. August 2010
legte das BMF die sogenannte allgemeine
Taxonomie vor, also den Kontenrahmen, dem
die zu übermittelnden Daten zu entsprechen
hätten (amtlich vorgeschriebener Datensatz).
Der DGRV hat in der öffentlichen Anhörung
zu diesem Schreiben am 11. Oktober 2010
Stel lung genommen.
Er hat insbesondere kritisiert, dass die Taxo-
no mie einer ausreichenden Rechtsgrundlage
entbehre. Insbesondere § 5 b EStG ist als
Rechtsgrundlage für die Auswei tung von
Übermittlungspflichten und Mitwirkungs-
pflichten des Steuerpflichtigen nicht geeignet.
Besondere Branchentaxonomien wie z. B. für
Banken und Versicherungen sind von der
Finanzverwaltung zwar angekündigt worden,
37
Allgemeine und berufliche Bildung ist die Grundlage für den Erfolg der europäischen Länder im globalen Wett be-werb. Bildung und Ausbildung gehören seit dem Lissabon-Prozess zu den zentralen Handlungsfeldern der Europäischen Union – auch wenn nach wie vor jedes EU-Land seine nationale Bildungspolitik selbst festlegt. In vielen Bildungsbereichen wird zusammengearbeitet und voneinander gelernt. Im Zuge des Bologna-Prozesses wurden vergleichbare Bildungsabschlüsse und damit die Grundlage für einen europäischen Hochschulbildungsraum geschaffen.
EUROPA BIETET CHANCEN
38
liegen aber bis heute nicht endgültig vor.
Darüber hinaus hat der DGRV kritisiert, dass
die Einführung zum 1. Januar 2011 schon aus
tatsächlichen Gründen nicht möglich ist.
Die Kritik war erfolgreich. Das BMF hat eine
Verordnung zur Festlegung eines späteren
Anwendungszeitpunkts der Verpflichtung
nach § 5 b EStG erlassen, sodass die Einfüh-
rung der sogenannten „E-Bilanz“ erst für
Wirtschafts jahre verpflichtend wird, die nach
dem 31. Dezember 2011 beginnen. Damit ist
das Projekt im Ergebnis um ein Jahr verscho-
ben worden. Der Arbeitskreis E-Bilanz beim
DGRV befasst sich intensiv mit der Umstellung.
Er stellt fest, dass steuerlich nicht mehr gefor-
dert werden darf, als handelsrechtlich die
Buchhaltungen an Daten enthalten. Der
Steuerpflichtige soll nach der Ratio Legis des
§ 5 b EStG nicht in sein eigenes Buchungs ver-
halten eingreifen müssen.
Die politische Diskussion sowie die praktische
Umsetzung dauern an. Der DGRV hat ein Ar-
gumentarium zum Thema zusammengestellt,
mit dem die Verbände auf regionaler Ebene
an die Finanzverwaltung herantreten können,
um auch von hier auf eine Vereinfachung des
E-Bilanz-Kontenrahmens (Taxonomie) hinzu-
wirken.
Steuerberechnung
Der Arbeitskreis „Steuerberechnungsbogen“
des DGRV hat ein Schema zur Ermittlung des
Rückstellungsbedarfs für Steuern in der Han-
delsbilanz entwickelt, das fortlaufend an die
gesetzlichen Neuregelungen angepasst wird.
5. PERSONALENTWICKLUNG
DGRV-Verbandsprüferlehrgang
Nach der Neukonzeption des Verbandsprü-
ferlehrgangs ist der DGRV sowohl in die Er -
arbeitung aktueller Lehrgangsunterlagen als
auch in die Durchführung der Ausbildung
verstärkt eingebunden.
Im Jahr 2010 absolvierten 148 Teilnehmer aus
allen genossenschaftlichen Verbänden die
zwei- bzw. dreiwöchigen Seminare. Zu dem
wurden von der ADG zwölf VPLplus-Seminare
mit 199 Ver bandsprüfern an drei regionalen
Standorten und in Montabaur durchgeführt.
Sehr erfolgreich waren die Teilnehmer der
ADG-Vorbe reitung auf das Wirtschaftsprüfer-
Examen. Die Bestehensquote im Erstversuch
war bei den Voll-WPs dreimal so hoch wie im
Bundes durchschnitt; bei allen anderen mehr
als 20 Prozent höher. Die gute Quote ist eine
Bestätigung für die Qualität der Verbandsprü-
ferlehrgänge.
VR-Bildung
Mit der Umstellung auf eine neue, leistungs-
fähige IT-Architektur und Software wurden
die Grundlagen für ein weiteres Wachstum
der E-Learning-Infrastruktur geschaffen.
VR-Bil dung kann von allen Mitarbeitern der
Genos senschaftsbanken am Arbeitsplatz
genutzt werden. Es ist ein fester Bestandteil
von GenoPE sowie der Produktkommunikation
durch die Verbundpartner. Im Jahr 2010 be-
gleitete die ADG erfolgreich die Qualifizie-
rungen für eine neue Wertpapierabwick lungs-
plattform (Projekt GenoWP). Hier zeigten sich
die Stärken: Eine kurze Time to Market bei
hoher Qualität und geringstem Personal-
aufwand im Backoffice. Nach aktueller Pl a-
nung wird in 2011 ein eigenes Anwendungs-
programm die Nutzung von VR-Bildung auf
mobilen Endgeräten ermöglichen.
BankCOLLEG
Auch im Jahr 2010 wurde die berufsbeglei-
tende Managementausbildung der genossen-
schaftlichen FinanzGruppe in den drei Stufen
Fachwirt, Bankbetriebswirt und diplomierter
Bankbetriebswirt von vielen Teilnehmern
wahrgenommen. Darüber hinaus wurde das
BankCOLLEG einem Zertifizierungsverfahren
unterzogen. Die fachliche und didaktische
Qualität wurde hervorragend benotet.
GenoPE
Unter der Projektleitung der ADG fand ein
erster Workshop mit Vertretern der regiona-
len Bildungseinrichtungen sowie zahlreichen
Personalverantwortlichen aus Primärgenos-
senschaften zum Thema „Wie muss GenoPE
gestaltet sein, um die Markt- und Kundenan-
forderungen dauerhaft erfüllen zu können?“
statt. Auf der Basis konkreter Handlungsem p-
fehlungen hat Anfang 2011 die konkrete
Projektarbeit begonnen.
Aktivitäten im Ausland
In 2010 unterstützte die ADG die Partner-
orga nisationen in Polen und Ungarn in Fra-
gen der Personalentwicklung und führte
Managementseminare für den Dachverband
CIBP durch. Neu gestartet wurde die Zusam-
menarbeit mit der Unico Banking Group.
Diverse Trainings für Mitarbeiter von Mikro-
finanzinstituten und -banken, etwa im Jemen,
in der Mongolei, in Palästina, in Indien und in
China, wurden durchgeführt. Ein neuer
Schwer punkt ist das Thema „Nachhaltige
Energie/Umwelt und Finanzierung“ in Indien
und auf den Philippinen. Darüber hinaus gab
es einen intensiven Austausch zwischen der
ADG und BIRD – einer großen Banktrainings-
institution des genossenschaftlichen Sektors
NABARD in Indien. Mit Banktrainingszen tren
in Syrien und in Jordanien wurden Koopera-
tionsabkommen unterzeichnet. Für Bankfüh-
rungskräfte, etwa aus Ungarn, Indien, Nigeria,
Kirgisistan und Brasilien, organisierte die ADG
individuelle Seminarprogramme auf Schloss
Montabaur.
ADG Business School an der Steinbeis-Hochschule
Im Jahr 2010 hat die ADG die akademische
Qualifizierung und Managementausbildung
weiterentwickelt. Zusammen mit dem lang-
jährigen Kooperationspartner, der School of
Management and Innovation an der Steinbeis-
Hochschule Berlin, wurde ein neues Institut
an der Steinbeis-Hochschule gegründet. Seit
dem 1. Januar 2011 gestaltet und organisiert
die ADG Business School die Hochschulstu-
diengänge. Studienorganisation und -leitung
werden in Montabaur zusammengeführt.
Managementprogramme GBF, TOP und FIT
Die Qualifikation der Führungskräfte ist we -
sentlich für den zukünftigen Markterfolg der
Banken. Vor diesem Hintergrund wurden das
Premiumprodukt TOP sowie das GBF – unter
aktiver Kundenbeteiligung – komplett über-
arbeitet. Neue Vermittlungsmethoden wie
TABOR®, Webinar und kollegiale Fallberatung
vertiefen das erworbene Wissen und unter-39
40
stützen den unmittelbaren Praxistransfer.
Auch das FIT wurde inhaltlich und methodisch
weiterentwickelt.
Verzahnung von Fachqualifikation mit Strategie- und Führungskompetenz
Für 2011 hat die ADG die Struktur und die
Inhalte der Fachqualifizierungsprogramme
komplett überarbeitet. Damit ist sicherge-
stellt, dass in allen Bereichen ein Programm
für die systematische Qualifizierung von Spe-
zialisten, Führungskräften und Vorständen
angeboten wird. Zum anderen hat die ADG
Programme, die für eine Leitungs- bzw.
Führungsfunktion qualifizieren, mit einem
zusätzlichen Schwerpunkt Führungs- und
Managementkompetenzen versehen, um
professionelle Führungsmethoden, sowie ein
einheitliches Grundverständnis der Ziele und
strategischen Handlungsfelder zu vermitteln.
Alle ADG-Leiter-Zertifizierungen setzen sich
nun aus den einzelnen Fachqualifizierungs-
programmen sowie dem Nachweis von Stra-
tegie- und Führungskompetenz zusammen.
MaRisk
Am 15. Dezember 2010 hat die BaFin die
MaRisk in der vierten Fassung veröffentlicht.
Über den mittlerweile etablierten MaRisk-
Infoservice unter www.adgonline.de/marisk
liefert die ADG stets alle notwendigen Infor-
mationen. Daneben unterstützt die ADG die
Genossenschaftsbanken 2011 wieder ganz
gezielt bei der MaRisk-Umsetzung. Hierzu
wurden zahlreiche neue Veranstaltungen für
Vorstände und Umsetzungsverantwortliche
konzipiert.
Im Februar 2010 hat die BaFin die Anforde-
run gen an die Sachkunde von Auf sichtsräten
im Rahmen eines Merkblattes noch einmal
konkretisiert. Zahlreiche Anfra gen aus Banken
haben die ADG dazu veranlasst, am 22. No-
vember 2010 einen ADG-Infotag mit der BaFin
durchzuführen. Mit mehr als 250 Teilnehmern
war die Resonanz sehr gut. Die ADG wird die
Veranstaltungen zu den genannten Themen-
gebieten weiter fortführen.
Managementprogramme TOP Ware und FIT Ware
Für die landwirtschaftlichen Genossenschaf-
ten und Zentralen sowie die gewerblichen
Genossenschaften und Verbundgruppen hat
die ADG die bestehenden Management pro-
gramme TOP Ware und FIT Ware neu ausge-
richtet. Ziel war es, die zentralen Themen
eines erfolgsgerichteten, integrativen Ma -
nagements in ihren Zusammenhängen aufzu-
zeigen und Führungswissen zielgerichtet und
vor allem praxisorientiert zu vermitteln. Die
Führungskräfte erhalten daher aktuelle In s-
trumente und Tools, die ihnen ihre tägliche
Arbeit erleichtern. Ab 2011 wird die ADG
erstmals auch eine Qualifizierung zum „Zerti-
fizierten Agrarfinanzberater ADG“ anbieten.
Ausbildung zum Handelsfachwirt und Logistikfachwirt
In der Ausbildung zum „Geprüften Handels-
fachwirt (IHK)“ wurden die neuesten Erkennt-
nisse umgesetzt und Megatrends in der Han-
delslandschaft in das neue Curriculum aufge-
nommen. Zudem wird ab 2011 die waren-
wirtschaftliche Aufstiegsfortbildung durch
den „Zertifizierten Logistikfachwirt“ erweitert.
Im Bereich des mittleren Managements setzt
die ADG auf maßgeschneiderte zertifizierte
Qualifizierungsprogramme, die sukzessive für
alle Sparten in den Raiffeisen-Genossen schaf-
ten und alle Funktionsbereiche in den ge -
werblichen Genossenschaften und Verbund-
gruppen angeboten werden. Neben dem
„Zertifizierten Energiefachwirt ADG“, dem
„Zertifizierten Energiekaufmann ADG“ sowie
dem „Zertifizierten Risikomanager ADG“ folg-
ten 2010 der „Zertifizierte Düngemittel fach-
berater ADG“ oder der „Zertifizierte Futter-
mittelfachverkäufer ADG“.
ADG-Studiengänge in der Warenwirtschaft
Im Mai 2010 startete die ADG in Koopera tion
mit der Steinbeis-Hochschule Berlin (SHB)
bereits die siebte Studiengruppe im berufsbe-
gleitenden Studiengang „Bachelor für Han del,
Mittelstands- und Kooperations manage-
ment“. Es bestehen umfangreiche Anerken-
nungsmöglichkeiten von bereits bei der ADG
erworbenen Leistungen, etwa aus der erfolg-
reichen Teilnahme am Handelsfachwirt und
am Führungsprogramm FUTUR. 2011 starten
zwei weitergehende Studiengänge „Master
für Handel- und Kooperationsmanagement“
und „Master of Science in International Ma -
nagement“.
41
42
6. RAHMENVERTRÄGE DES DGRV
Der DGRV hat mit vielen namhaften Anbie-
tern aus den verschiedensten Bereichen Rah-
menverträge abgeschlossen. Neben Mobil-
funkanbietern wie z. B. Vodafone, Telekom
und O2 stehen der gesamten Genossen-
schafts organisation auch die Dienstleistun gen
von Autovermietern, Entsorgungsunterneh-
men, Printhardwareherstellern, Wirtschafts-
auskunfteien und vieler weiterer Dienstleister
zur Verfügung. Der DGRV bietet damit aus
nahezu allen bedarfsrelevanten Geschäftsbe-
reichen Rahmenvertragspartner an. Aufgrund
der anhaltend zahlreichen Nachfragen aus
der Genossenschaftsorganisation konnten
erneut für den überwiegenden Teil der Be -
rechtigten besonders gute Konditionen ver-
handelt werden.
Nutzungsberechtigt sind alle Mitglieder des
DGRV und zudem die den regionalen Prü-
fungsverbänden und Fachprüfungsver bän den
angeschlossenen Genossenschaften sowie
deren Tochtergesellschaften. So können ins-
gesamt weit mehr als 10.000 Unternehmen
von den Rahmenverträgen des DGRV profi-
tieren.
Im Jahr 2010 wurde ein E-Mail-Newsletter zum
Thema Rahmenverträge des DGRV etabliert.
Die aktualisierte Rahmenvertragsbroschüre
wird im ersten Halbjahr 2011 in elektronischer
Form verfügbar sein. Die Kooperations part-
ner stellen sich in dieser Broschüre kurz mit
ihren Dienstleistungen, Kontaktdaten sowie
den Vorteilen für die Mitglieder vor. Die Bro-
schüre kann kostenlos im Mitglieder bereich
unter www.dgrv.de abgerufen werden.
43
Die Entwicklungs- und Beratungsarbeit des
DGRV ist bei genossenschaftlichen Organisa-
tionen, Ministerien, internationalen Organisa-
tionen und Entwicklungsbanken anerkannt.
Grundlage für die DGRV-Strategie sind die
unternehmerisch orientierten genossenschaft-
lichen Prinzipien und deren länderspezifisch
angepasste Umsetzung. Genossenschaften
sind in den Ländern erfolgreich, in denen sie
aus der Zivilgesellschaft heraus entstanden
sind. Im Oktober 2010 wurde die Wander-
ausstellung „Genossenschaften – Chance für
Millionen“ bei der WGZ BANK in Düsseldorf
eröffnet. Die Ausstellung kann gegen Er stat-
tung der Auslagen für einen Zeitraum von bis
zu vier Wochen gebucht werden, um den Mit-
gliedern und Kunden die Idee und den Ur -
sprung näherzubringen und um zu zeigen, was
die Genossenschaftsorganisation in der Ent-
wicklungsarbeit auch außerhalb Deutsch lands
leistet. Näheres hierzu unter www.dgrv.de.
Fachspezifische Kurzzeiteinsätze in verschie-
denen Pro jektländern sowie zahlreiche Fach-
programme in Deutschland für Delegationen
aus den Projektländern wurden mit Unter-
stützung aus der gesamten Genossenschafts-
organisation durchgeführt. Im Folgenden
werden ausgewählte Projektländer des DGRV
vorgestellt:
Südostasien
Seit sechs Jahren führt der DGRV das Regio-
nalprogramm zum Aufbau und zur Förderung
von Genossenschaften in Laos, Kambodscha
und Vietnam durch. Im Jahr 2010 wurde ein
neues Projektbüro in Hanoi eröffnet und mit
einem weiteren Auslandsmitarbeiter besetzt.
Damit wurde die Bedeutung Vietnams in der
Region unterstrichen.
In Vietnam berät der DGRV den vietnamesi-
schen Dachverband der Genossenschaften,
die VCA (Vietnam Cooperative Alliance), mit
seinen angeschlossenen Regionalverbänden
und Primärgenossenschaften in allen Wirt-
schaftssektoren. Nach einem Fachprogramm
im Jahr 2009 für eine Gruppe hochrangiger
Vertreter der VCA bei deutschen Verbands-
und Verbundeinrichtungen wurden viele
Anregungen zur Modernisierung des Genos-
senschaftssystems umgesetzt. Es gelingt der
VCA immer besser, sich zu einer dezentralen
Verbundstruktur zu entwickeln, die sich mit
ihren Dienstleistungen an den Interessen und
dem Bedarf ihrer Mitgliedsgenossen schaften
orientiert. Im Finanzsektor ist es gelungen,
durch Seminare und Trainings in betriebs-
und finanzwirtschaftlichen sowie genossen-
schaftsspezifischen Themen den Dialog zwi-
schen regionalen Aufsichtsbehör den (die
Niederlassungen der Staatsbank von Vietnam)
und den genossenschaftlichen Volkskredit-
kassen bzw. den regionalen Ver bänden der
VCA-Organisation zu stärken.
In Kambodscha werden insbesondere land-
wirtschaftliche Genossenschaften in diversen
Provinzen beraten. Darüber hinaus unter-
stützte der DGRV die Neugründung einer
Genossenschaft von Pfefferproduzenten,
IV. Internationale Beziehungen1. GENOSSENSCHAFTLICHE ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT
44
deren Produktion teilweise exportiert wird,
z. B. nach Indien. Gewicht hatte im Jahr 2010
die enge beratende Zusammenarbeit mit
dem Landwirtschaftsministerium bei der
Erarbeitung eines Genossenschaftsgesetzes,
wobei der DGRV auch hochrangige Experten
der ILO (International Labour Organization)
einsetzt.
In Laos liegt der Schwerpunkt der DGRV-
Aktivitäten in Trainings- und Betreuungs maß-
nahmen zur Organisationsberatung beste-
hender Spar- und Kreditgenossenschaften,
die seit kurzem unter der Aufsicht der Zen-
tralbank stehen. Um die Zusammenarbeit mit
einer Reihe von Basisorganisationen zu inten-
sivieren, hat der DGRV im Süden des Landes
ein weiteres Büro zur ständigen Be ra tung und
Betreuung eröffnet. Im Hinblick auf die für
das Land relevanten Exportgüter Kaffee und
Holz ist die Nachfrage nach Beratung durch
den DGRV zur Steigerung der Teilhabe der
Bauern in diesen Wertschöp fungsketten nicht
nur bei der Zielgruppe deutlich gestiegen,
sondern auch seitens vieler anderer Projekte
und Programme der deutschen Entwicklungs-
zusammenarbeit im gewerblichen und im
land wirtschaftlichen Sektor. In Laos traten
Anfang 2010 gesetzliche Regelungen für
Genossenschaften in Kraft, die der DGRV mit-
gestaltet hat.
Türkei
Im Mai 2010 richtete der DGRV gemeinsam
mit seinen beiden Partnerministerien, dem
Ministerium für Industrie und Handel (MIT)
und dem Ministerium für Landwirtschaft
(MARA), eine internationale Genossen schafts-
konferenz unter dem Motto: „Zukunft durch
Kooperation“ aus. Neben verschiedenen tür-
kischen Genossenschaftsorganisationen war
auch die ILO an der Veranstaltung beteiligt.
Partner und Teilnehmer bewerteten die
Konferenz als einen großen Erfolg, der in dem
Ausmaß nicht erwartet worden war. Da es
eine solche Veranstaltung in dieser Form in
der Türkei noch nicht gegeben hatte, war
auch der Zuspruch deutlich höher als erwar-
tet. Rund 350 Teilnehmer aus Genossen schaf-
ten, staatlichen Institutionen und der Lehre
nahmen teil. Neben dem breiten Spektrum der
Themen wurde auch von vielen Seiten die
Mischung der Teilnehmer mit „Beamten und
Spitzen vertretern aus Ankara sowie Mitglie-
dern von Primärgenossenschaften aus ver-
schiedenen Regionen“ hervorgehoben. Die
Partner in der Türkei hatten bewusst das
Leitmotiv „Zukunft durch Kooperation“ der
Informationskam pag ne des BWGV und des
Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg
für diese Veranstaltung aufgegriffen, da es
auch in der Türkei das Ziel des DGRV ist, für
moderne, unternehmerische Genossenschaf-
ten zu werben.
Kirgisistan
Die politischen Unruhen und die wirtschaftli-
che Krise im Jahr 2010 hatten und haben ne -
gative Auswirkungen auf die wirtschaftliche
und soziale Lage der Bevölkerung in der Kir-
gisi schen Republik. Zeitweise keine funktio nie-
ren de Staatsmacht, rivalisierende Interes sen-
grup pen, kein ausreichender Durchgriff der
Exe kutive sowie die für lange Zeit ge schlosse-
nen Grenzen zu den Nachbarländern haben
auch die wirtschaftlichen Vorausset zungen
für die Entstehung und Entwicklung der
Genossen schaften wesentlich verschlechtert.
45
Sport hat schon immer eine bedeutende Rolle in den europäischen Völkern gespielt. Heute treten Sportler aus ganz Europa in zahlreichen Wettbewerben gegeneinander an. Gerade europäische Sportereignisse mobilisie-ren und be geistern viele Millionen Menschen. So sind alle 31 Endrundenspiele der Fußball-Europameisterschaft 2008 jeweils von mindestens 155 Millionen Menschen am Bildschirm verfolgt worden. Vor allem die populären Breitensportarten verbinden die Menschen in Europa. Auch wenn dem heimischen Sportler oder Verein die Daumen gedrückt werden.
EUROPA BEWEGT MENSCHEN
46
Trotz dieser widrigen Bedingungen haben
die im Rahmen des Projektes gegründeten
und geförderten Genossenschaften erfolg-
reich weitergearbeitet, sie haben innere
Stabilität bewiesen und sich relativ resistent
gezeigt. Dazu hat insbesondere auch die
große Zahl an Seminaren und Beratungs maß-
nah men mit Genossenschaften, Initia tivgrup-
pen, be teiligten Banken und Kreditgenossen-
schaf ten beigetragen.
Wesentliche Fortschritte wurden erreicht bei
der Bildung eines einheitlichen Genossen-
schaftssystems, insbesondere bei der Institu-
tionalisierung der Zusammenarbeit der land-
wirtschaftlichen Genossenschaften mit den
Spar- und Kreditgenossenschaften, flankiert
von Aktivitäten im Bereich rechtlicher Rah-
menbedingungen sowie enger Zusammenar-
beit mit dem Nationalen Verband der Kredit-
genossenschaften. Die Intensivierung der
Zu sammenarbeit des Entwicklungsfonds Kir-
gi sistan mit den Kreditgenossenschaften wurde
möglich durch eine Gesetzesände rung für
Kreditgenossenschaften, die nunmehr auch
juristische Personen (also auch landwirtschaft-
liche Genossenschaften) kreditieren dürfen.
Aus diesen neuen Möglichkei ten werden Im -
pulse für eine Ausdehnung der Finanzierung
von landwirtschaftlichen Genossenschaften
und ihrer Mitglieder erwartet.
Südafrika
Im Jahr 2010 wurden die im DGRV-Schu-
lungs zen trum angebotenen Trainingsak ti vi-
täten weiter intensiviert. Neben einem Kurs
speziell für neu gegründete landwirtschaftli-
che Genos sen schaften zusammen mit dem
Land wirt schaftsministerium fand insbesonde-
re der neu angebotene Kurs zum Umgang
mit Kon flikten in Genossenschaften großes
Interesse, sowohl bei einzelnen Genossen-
schaften als auch bei staatlichen Einrichtun-
gen, die sich mit Genossenschaftsförderung
befassen.
Im Juni 2010 wurde die bestehende Modell-
und Trainingsbäckerei mit hochwertigen
deutschen Maschinen ausgestattet, sodass
die Qualität der angebotenen Schulungen
verbessert werden konnte. Die offizielle Ein-
weihung der Backstube erfolgte im Beisein
einer Delegation des baden-württembergi-
schen Wirtschaftsministeriums unter der Lei-
tung von Wirtschaftsminister Pfister.
Auf regionaler Ebene konnten die Aktivi tä ten
in Botswana intensiviert werden. Mitar beiter
der staatlichen Local Enterprise Au tho rity
wur den über die Grundlagen des Genos sen-
schaftswesens geschult. Darüber hinaus wer-
den seit 2010 drei Pilot-Genossen schaften beim
Aufbau unterstützt.
In Mosambik sind erste Schulungsmaßnah men
für Genossenschaften (Rechnungswesen,
Mitgliederbetreuung, Prüfung) erfolgreich
angelaufen. Für die kommenden Jahre sind
weitere überregionale Aktivitäten im Zusam-
menhang mit der Einführung des vom DGRV
und ILO-COOPAfrica-Projekt erarbeiteten
Mus ter-Handbuchs zur Prüfung von Genos-
senschaften vorgesehen.
Lateinamerika
Die Projektaktivitäten kon zentrieren sich weiter
auf Brasilien, Ecuador und Kolumbien. In al len
drei Ländern ist die Ent wick lung der Spar- und
Kre dit ge nossenschaften (SKG) po si tiv. Das
Thema Regulie rung und Aufsicht von Ge -
nossen schaf ten wur de wie in den Vorjah ren
mit dem Part ner CEMLA, der lateinamerikani-
47
schen No ten bankverei ni gung
mit Sitz in Mexiko-Stadt, im
Rah men einer regionalen Kon-
ferenz bearbeitet.
Die internationalen Rech-
nungs legungsgrund sätze IFRS
wurden in Ecuador von einer
Ar beits grup pe aus Ver band,
SKG und DGRV als Test auf
eine Modell-SKG an gewandt.
Es wur de ge zeigt, dass die
Anwendung interna tionaler
Rechnungs le gungs standards
auf die SKG ihre Entwicklung
nicht nur behindert, son dern dass eine Ent-
kapitalisierung der beaufsichtigten SKG droht.
Zu den internationalen Prü fungs standards
ISA wurde ein Leitfaden vorgelegt.
Das Thema Corporate Social Respon sibility
wurde aufgrund des steigenden Be darfs der
Partner strukturiert bearbeitet. Ein Leitfaden
CSR und ein Modell zur Sozialbi lanz wurden
am Beispiel ecuadorianischer Genos senschaf-
ten entwickelt.
Die Themen strategische Planung und Mikro-
kredittechnologien wurden weiter intensiv
bearbeitet, vor allem im Projekt in Kolumbien
in Kooperation mit einer lokalen Zentralge-
nossenschaft und den ihr angeschlossenen
SKG, aber auch im Nord osten Brasiliens, wo
Partnerschaften mit zwei Zentralkassen des
SICOOB-Systems neu eingegangen wurden.
Brasilien
Im Nordosten Brasiliens wurde 2010 damit
begonnen, bei verschiedenen SKG neue
Mikrofinanzprodukte einzuführen. Hierzu
mussten vielfach die strategischen Ziele und
internen operativen Strukturen optimiert
werden. Es wurden umfangreiche Beratungs-
und Ausbildungsmaßnahmen, verbunden mit
innovativen IT-Lösungen (Mobile Banking)
realisiert. Dabei fand eine umfangreiche syn-
ergetische Vernetzung mit den Projekten in
Lateinamerika und Afrika sowie weiteren
deutschen EZ-Institutionen statt, was die
Wirksamkeit der Aktivitäten deutlich erhöhte.
El Salvador – Mexiko – Nicaragua
Der DGRV und der Verband der mexikani-
schen Agrarproduzenten (ANEC) richteten im
Februar 2010 ein viel beachtetes internatio-
nales Forum aus. Rund 500 Bauern, Parlamen-
tarier, Vertreter des Land wirtschafts- und
Finanzministeriums, der Entwick lungs banken
und internationale Experten diskutierten
unter dem Motto „Mexikanische Kleinbauern
auf der Suche nach dem Zugang zum Kre-
ditsektor“. Die Marktdominanz eines Groß-
unternehmens bei der Maisproduktion und
-vermarktung sowie ungenügende Finanz-
strukturen behindern die Entwicklung der
kleinen und mittleren Betriebe. Zur Ver bes-
serung der Situation will ANEC die Grün dung
Eine Delegation des landwirtschaftlichen Genossenschaftsver bands FECOPROD aus Paraguay wurde am 27. September 2010 von DGRV-Vorstandsmitglied Dirk J. Lehnhoff in Bonn begrüßt
48
von Kreditgenos sen schaften in Verbin dung
mit landwirtschaftlichen Bezugs- und
Absatzunternehmen initiieren. Der DGRV
wird diese Initiative unterstützen.
Der DGRV fördert den länderübergreifenden
Know-how-Transfer und die Zusammenar-
beit. So arbeiten die Projektpartner in El Sal-
vador, Mexiko und Nicaragua gemeinsam an
der Neuentwicklung eines IT-Programms, das
eine deutliche Verbesserung des Risikoma-
nage ments von Mikrofinanzins ti tu ten ermög-
licht. Bei Ausleihungen erfolgt grundsätzlich
keine aufwendige Einzelbe stim mung der
Ausfallrisiken nach Kapital dienst fähigkeit.
Vielmehr wird eine vereinfachte Portfolio-
bewertung vorgenommen, die als einziges
Kriterium die Tage der Raten rück stände zu-
grunde legt und aus Kostengründen welt-
weit im Mikrofinanz ge schäft Standard ist.
Das DGRV-Tool SICURIC ergänzt die Methode
um die historischen Zahlungsströme der Ra -
tenzahlungen und errechnet mit größerer
Trennschärfe erwartete und potenzielle
Ausfallrisiken. Ohne die Kostenvorteile der
Portfolioberechnung zu verlieren, bietet das
DGRV-Programm den Genossenschaften eine
präzisere Alternative zu den starren und auf
subjektiven Vorga ben der Bankenaufsichten
basierenden manuellen Berechnungstabellen.
Mexiko – PATMIR II
Besondere Anerkennung fand das vom mexi-
kanischen Landwirtschaftsministerium
SAGARPA und von der Weltbank unterstütz-
te Projekt des ländlichen Mikrofinanzwesens
(PATMIR). Die Zielvorgabe von 55.000 neuen
Mitgliedern in 17 betreuten Spar- und Kredit-
institutionen wurde bereits viereinhalb Mo -
nate früher als geplant erreicht. In fast allen
Genossenschaften wurden mit Hilfe von natio-
nalen und internationalen Experten des DGRV
Marketingabteilungen aufgebaut, die sich
nun selbständig nicht nur um die Mitglie der-
werbung kümmern, sondern auch das Service-
angebot erheblich ausweiten konnten. Ein
wichtiges Anliegen ist, die Kas sen für eine
Ein Mikrofinanzberater der SICOOB berät einen brasilianischen Kleinunternehmer
49
qualitativ bessere und freundlichere Kunden-
beratung zu gewinnen. Ob wohl das Projekt
fast ausschließlich auf die Expan sion ausge-
richtet war, hat der DGRV auch technische
Assistenz und Beratung zur finanziellen, orga-
nisatorischen und administrativen Konso li die-
rung der zum Teil noch sehr jungen Kreditge-
nossenschaften angeboten. Die Bewertungen
der Prüfungen sind entsprechend positiv aus-
gefallen.
2. INTERNATIONALE MITGLIEDSCHAFTEN
Internationaler Genossenschafts -bund/Cooperatives Europe
Der DGRV ist Mitglied von Cooperatives Eu -
rope, dem selbständigen europäischen Teil
des Internationalen Genossenschaftsbundes
(ICA). Hauptaufgabe von Cooperatives Europe
ist die Vertretung von genossenschaftlichen
Interessen vor allem gegenüber der EU-Kom-
mission. Der DGRV ist sowohl im Board of
Directors als auch im EU Coordination Com-
mittee (EUCC) vertreten. Letzteres ist das
Organ, in dem die Ergebnisse der Arbeits-
grup pen abgestimmt werden. Ständige Ar -
beitsgruppen sind zu den Themenbereichen
Recht, Rech nungslegung, Fragen der staatli-
chen Beihilfen und der Entwicklungszusam-
menar beit eingerichtet. Der DGRV ist in diesen
Arbeitsgrup pen vertreten. Zu aktuellen The-
men werden bei Bedarf weitere Arbeits grup-
pen eingerichtet, so z. B. zur Vorberei tung des
Interna tionalen Jahres der Genossen schaften
2012. Schwer punkte der Tätigkeit im Berichts-
jahr waren die Positionierung zur Zukunft der
EU-2020-Strategie, ver schie -
dene Fragen zur Bei hilfen-
problematik, die Studie
„Study on the implementa-
tion of Regu lation 1435/2003 on the Sta tute
for a European Cooperative Society (SCE)“,
Rechnungsle gungs themen (z. B. Unter stüt zung
der Konsultation „IFRS for SMEs“) und weite-
re Konsultationen der EU-Kommis sion. Damit
der DGRV diese Aufgaben im Sinne der deut-
schen Genos sen schaften sachgerecht erfüllen
kann, erfolgt thematisch eine enge Ko or di-
nierung mit Vertretern der genossenschaftli-
chen Bundes verbände.
IRU – Internationale Raiffeisen-Union
Die IRU ist ein weltweiter
Zusammenschluss von Orga-
nisationen, die sich zu den
Prin zi pien von Friedrich-
Wilhelm Raiffeisen bekennen. Sie wurde 1968
in Neuwied/Rhein ge gründet. Ihr Auftrag ist
es, die Idee von Friedrich-Wilhelm Raiffeisen
zu pflegen, zu vertreten und weiterzuentwi-
ckeln, d. h., für staatsunabhängige genossen-
schaftliche Unternehmen einzutreten, die
streng mitglie derorientiert arbeiten, und Rah-
menbedin gun gen zu fordern, die es den Genos-
senschaften ermöglichen, als gleich berechtigte
Partner am Wettbewerb teilzunehmen. Die
IRU zählt heu te 61 Mitglieder aus 36 Ländern.
Ein herausragendes Ereig nis im Berichtsjahr
war für die IRU die gemeinsam mit dem fran-
zösischen Mitglied „Confédération Natio nale
du Crédit Mutuel“ veranstaltete XII. Mit-
Klaus Niederländer ist seit Oktober 2010 neuer Geschäftsführer der europäischen Genossenschaftsvereini-gung Cooperatives Europe
50
glieder ver sammlung in Paris. Der Prä sident
von Crédit Mutuel, Etienne Pflimlin, zugleich
IRU-Vizepräsident, stellte als Gast geber die
französische Genossenschafts or ga nisation vor.
In seiner Eigenschaft als Vize präsident von
„Cooperatives Europe“ berichtete er auch
über die Genossenschaften in Europa. Der
IRU-Generalsekretär, Dr. Paul Armbruster, Lei-
ter der Abteilung Internatio nale Bezie hungen
des DGRV, erstattete Bericht über die Akti-
vitäten der IRU seit der letzten Mitglie der-
versammlung. Haupt punkt der Tages ordnung
waren die Wahlen zum IRU-Vorstand. Wichti-
ge Änderungen waren: Der bisherige Vize-
präsident Franky Depickere, geschäftsführen-
der Direktor von Cera, Belgien, trat als neu er
Präsident die Nachfolge von Dr. Christian
Konrad, Generalanwalt des Österrei chischen
Raiff eisen verbandes, an, der zum Vizeprä si-
denten gewählt wurde. Als weitere Vizepräsi-
denten wurden gewählt: Dr. Hilmar Gernet,
Direktor Ge sellschaft und Politik von Raiffeisen
Schweiz, Dirk J. Lehnhoff, Mitglied des
Vorstandes des DGRV, und Etienne Pflim lin,
inzwischen Ehrenpräsident von Crédit Mutuel.
Zum ersten Mal wurde mit Ilhami Teke nach
über 30 Jahren wieder ein Mitglied aus der
Türkei zum IRU-Vorstand gewählt.
In der vorangegangenen Vorstandssitzung
wurde beschlossen, dass die IRU sich in nächs-
ter Zeit drei Themen besonders widmen wird:
• genossenschaftliche Identität,
• Corporate Social Responsibility und
• Aktivitäten der Genossenschaften für die
Entwicklung.
Darüber hinaus wurde beschlossen, eine Ver-
anstaltung aus Anlass des von den Vereinten
Nationen ausgerufenen Internationalen Jah-
res der Genossenschaften 2012 durchzuführen.
Zum 18. Mal war die IRU Sponsor des jährli-
chen Welt-Malwettbewerbes für Kinder des
japanischen Mitglieds „IE-NO-HIKARI Asso-
ciation“ (Verlag der landwirtschaftlichen
Genossenschaften).
Die Kontakte der IRU zu den anderen interna-
tionalen Genossenschafts organisationen IGB
und WOCCU sowie Co operatives Europe wer-
den intensiv gepflegt. Der Verbindungs status
bei der FAO (Food and Agriculture Orga-
nization of the United Nations) wird weiterhin
von dem italienischen Mitglied „Federcasse“
wahrgenommen.
European Microfinance Platform
Seit 2006 ist der DGRV Mitglied der Euro pean
Microfinance Platform. Die Plattform dient
dem Informations- und Erfahrungsaus tausch
von in Europa ansässigen Organisa tionen, die
im Bereich Mikrofinanzen in Ent wicklungs-
und Transformationsländern aktiv sind. Auch
in diesem Jahr beteiligte der DGRV sich aktiv
an der Jahrestagung und an verschiedenen
Arbeitsgruppen der Plattform.Dirk J. Lehnhoff ist seit 2010 „Board Member of Coops Europe“ und Vizepräsident der IRU.
Die Verständigung und Zusammenarbeit in Europa basiert auch auf gemeinsamen europäischen Standards. Dazu gehören nicht nur so grundlegende Dinge wie gemeinsame Amtssprachen und international gültige Maß einheiten, sondern auch einheitliche europäische Industrienormen. Die Entwicklung gemeinsamer Normen und Standards spielt eine wesentliche Rolle bei der Etablierung des europäischen Güterbinnenmarkts. Frei-willig vereinbarte Normen unterstützen Handel, Produktsicherheit, Arbeits-, Konsumenten- und Umwelt schutz.
EUROPA SETZT STANDARDS
52
Verbandsrat (Stand: 31. Dezember 2010)
Verbandspräsident WP/StB Michael BockelmannVorstandsvorsitzender Genossenschaftsverband e. V.(Neu-Isenburg) (Vorsitzender)
Bankdirektor Werner Böhnke Vorstandsvorsitzender WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank(Düsseldorf) (Stellv. Vorsitzender)
Verbandsdirektor WP/StB Georg Litmathe Mitglied des Vorstandes Genossenschaftsverband Weser-Ems e. V. (Oldenburg) (Stellv. Vorsitzender)
Bankdirektor Claus-Rüdiger BauerVorstandsvorsitzender Raiffeisenbank eG Baunatal(Baunatal)
Verbandspräsident Dietmar BergerMitglied des VorstandesMitteldeutscher Genossenschaftsverband (Raiffeisen/Schulze-Delitzsch) e. V.(Chemnitz)
RA Dr. Burchard Bösche Mitglied des VorstandesZentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e. V. (ZdK)(Hamburg)
Generaldirektor Dr. Friedrich Caspers VorstandsvorsitzenderR+V Versicherung AG(Wiesbaden)
Verbandsdirektor WP/StB Horst KesselMitglied des VorstandesGenossenschaftsverband e. V.(Neu-Isenburg)
Hans-Bernd WolbergMitglied des Vorstandes WGZ BANK AGWestdeutsche Genossenschafts-Zentralbank(Düsseldorf)
Verbandsdirektor WP Rainer BackenköhlerMitglied des Vorstandes Genossen schaftsverband Weser-Ems e. V.(Oldenburg)
Bankdirektor Michael ReinigMitglied des Vorstandes Erfurter Bank eG(Erfurt)
WP/StB Rüdiger StecherMitglied des VorstandesMitteldeutscher Genossenschaftsverband (Raiffeisen/Schulze-Delitzsch) e. V.(Chemnitz)
Käthe FrommVorsitzende des Aufsichtsrates Windfang eG, FrauenEnergieGemeinschaft(Oldenburg)
Heinz-Jürgen KallerhoffMitglied des Vorstandes R+V Versicherung AG(Wiesbaden)
persönliche Stellvertreterordentliche Mitglieder
V. Anhang1. ORGANE DES DGRV
53
Verbandsdirektor Rudolf Conrads Vorstandsvorsitzender Verband der PSD Banken e. V.(Bonn)
Präsident Uwe FröhlichBundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR)(Berlin)
Verbandsdirektor RA/StB/WP Ralf Gerking EDEKA Verband kaufmännischer Genossenschaften e. V.(Hamburg)
Verbandspräsident Dr. h. c. Stephan Götzl Vorstandsvorsitzender Genossenschaftsverband Bayern e. V.(München)
Verbandsdirektor WP/StB Erhard Gschrey Mitglied des Vorstandes Genossenschaftsverband Bayern e. V.(München)
Dr. Louis HagenSprecher des VorstandesMünchener Hypothekenbank eG(München)
Vizepräsident Franz-Josef HasebrinkVorstandsvorsitzender EK/servicegroup eG(Bielefeld)
Lutz Henning Geschäftsführender VorstandBÄKO-ZENTRALE NORD eG(Duisburg)
persönliche Stellvertreter
WP/StB Dr. Karl-Friedrich WalterMitglied des VorstandesVerband der PSD Banken e. V.(Bonn)
Gerhard Hofmann Mitglied des Vorstandes Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR)(Berlin)
WP/StB Jürgen ReutenauerBesonderer Vertreter EDEKA Verband kaufmännischer Genossenschaften e. V.(Hamburg)
Dr. Karl Kunz Geschäftsführer Milchwerke Ingolstadt-Thalmässing eG(Ingolstadt)
Prof. Dieter Kempf Vorstandsvorsitzender DATEV eG(Nürnberg)
Frank M. MühlbauerSprecher des VorstandesWL BANK AG Westfälische Landschaft Bodenkreditbank(Münster)
Dr. Ludwig VeltmannHauptgeschäftsführer Der Mittelstandsverbund – ZGV (Berlin)
Ulrich Bücker Geschäftsführender Vorstand Ebäcko Bäcker- und Konditoren-Einkauf eG(Münster)
ordentliche Mitglieder
54
Präsident Wilfried Hollmann Der Mittelstandsverbund – ZGV(Berlin)
Bankdirektor Dr. Klaus KalefeldMitglied des VorstandesVolksbank Hamm eG(Hamm)
Axel KehlVorstandsvorsitzenderAkademie Deutscher Genossenschaften e. V. Schloss Montabaur(Montabaur)
Bankdirektor Wolfgang Kirsch VorstandsvorsitzenderDZ BANK AGDeutsche Zentral-Genossenschaftsbank (Frankfurt am Main)
Holger KnielingGeschäftsführender VorstandBÄKO-Zentrale Süddeutschland eG(Ladenburg)
Volker KönigVorstandsvorsitzenderMEGA eG(Hamburg)
Bankdirektor Thomas Küster Mitglied des VorstandesVolksbank Ludwigsburg eG(Ludwigsburg)
Klaus Josef Lutz VorstandsvorsitzenderBayWa Aktiengesellschaft (München)
persönliche Stellvertreter
RA Dr. Günther Schulte Mitglied der Hauptgeschäfts füh rung Der Mittelstandsverbund – ZGV(Köln)
Bankdirektor Dr. Veit Luxem Vorstandsvorsitzender Volksbank Erkelenz eG(Erkelenz)
Arno Marx Mitglied des VorstandesAkademie Deutscher Genossenschaften e. V. Schloss Montabaur(Montabaur)
Bankdirektor Albrecht Merz Mitglied des VorstandesDZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank(Frankfurt am Main)
Dieter PausnerGeschäftsführender VorstandBÄKO Fulda-Lahn eG(Langgöns)
Dieter BernhardtGeschäftsführender VorstandTIFA Tiefkühlkost-Allianz eG(Wiesbaden)
Bankdirektor Henry Rauner Mitglied des VorstandesVolksbank Rottweil eG(Rottweil)
Dr. Clemens Große Frie Vorstandsvorsitzender AGRAVIS Raiffeisen AG(Hannover)
ordentliche Mitglieder
55
Verbandsdirektor WP/StB Horst Mathes Mitglied des Vorstandes Genossenschaftsverband e. V.(Hannover)
Bankdirektor Dr. Matthias Metz VorstandsvorsitzenderBausparkasse Schwäbisch Hall AG(Schwäbisch Hall)
Generalsekretär Dr. Rolf MeyerDeutscher Raiffeisenverband e. V.(Bonn)
Verbandsdirektor WP/StB Sven Mittelbach Mitglied des Vorstandes Prüfungsverband der Deutschen Verkehrs-, Dienst-leistungs- und Konsum genossenschaften e. V.(Hamburg)
Präsident Manfred NüsselDeutscher Raiffeisenverband e. V. (Berlin)
Bernd Oppenländer Sprecher des VorstandesZEG Zentraleinkauf Holz + Kunststoff eG(Stuttgart)
Bankdirektor Ludger Ostermann Mitglied des VorstandesRaiffeisenbank Garrel eG(Garrel)
Verbandsdirektor Hans Pfeifer VorstandsvorsitzenderRheinisch-Westfälischer Genossenschaftsverband e. V.(Münster)
Verbandsdirektor RA Martin BonowMitglied des VorstandesGenossenschaftsverband e. V. (Hannover)
Direktor Gerhard Hinterberger Mitglied des VorstandesBausparkasse Schwäbisch Hall AG(Schwäbisch Hall)
Claus-Peter Witt Hauptgeschäftsführer Uelzena eG(Uelzen)
RA Dr. Thomas-Sönke Kluth Mitglied des Vorstandes Prüfungsverband der Deutschen Verkehrs-, Dienst-leistungs- und Konsum genossenschaften e. V.(Hamburg)
Wolfgang GrimbergGeschäftsführer Deutsche Raiffeisen-Warenzentrale GmbH(Frankfurt am Main)
Richard-Andreas Rottke VorstandsvorsitzenderGDB Genossenschaft Deutscher Brunnen eG(Bonn)
Bankdirektor Ludger Ellert Mitglied des VorstandesVolksbank Vechta eG (Vechta)
Verbandsdirektor WP/StB Moritz Krawinkel Mitglied des VorstandesRheinisch-Westfälischer Genossenschaftsverband e. V. (Münster)
persönliche Stellvertreterordentliche Mitglieder
56
Verbandsdirektor WP/StB Dr. Rüdiger Renk Mitglied des VorstandesVerband der Sparda-Banken e. V.(Frankfurt am Main)
Verbandspräsident WP/StB Gerhard RoßwogVorstandsvorsitzenderBaden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V.(Karlsruhe)
Präsident Josef Sanktjohanser Mitglied des VorstandesREWE-Zentral-AG(Köln)
Bankdirektor Alois Sans VorstandsvorsitzenderVolksbank Main-Tauber eG(Tauberbischofsheim)
Verbandsdirektor WP/StB Gerhard SchorrMitglied des VorstandesBaden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V.(Stuttgart)
Bankdirektor Michael Siegers VorstandsvorsitzenderVolksbank Hildesheim eG(Hildesheim)
Dr. Cornelia Wustmann Vorstandsvorsitzende Fachprüfungsverband von Produktivgenossen-schaften in Mitteldeutschland e. V.(Halle)
Heinz-Bert Zander VorstandsvorsitzenderREWE Dortmund eG(Dortmund)
persönliche Stellvertreter
Verbandsdirektor Dr. Laurenz Kohlleppel VorstandsvorsitzenderVerband der Sparda-Banken e. V.(Frankfurt am Main)
Verbandsdirektor WP/StB Herbert SchindlerMitglied des Vorstandes Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V.(Karlsruhe)
Anton Wahl Sprecher des Vorstandes ZENTRAG Zentralgenossenschaft des deutschen Fleischergewerbes eG(Frankfurt am Main)
Bankdirektor Hubert Edelmann Mitglied des VorstandesVolksbank Baden-Baden Rastatt eG (Baden-Baden)
Bankdirektor Henry RaunerMitglied des VorstandesVolksbank Rottweil eG(Rottweil)
Bankdirektor Egon NiebuhrMitglied des VorstandesVR Bank Pinneberg eG(Pinneberg)
Dr. Gerhard Schmidt Vorstandsvorsitzender Agrargenossenschaft Bonese eG(Bonese)
Bruno Naumann Mitglied des AufsichtsratesREWE-Zentralfinanz eG(Köln)
ordentliche Mitglieder
57
Bankdirektor Maximilian ZepfMitglied des VorstandesRaiffeisenbank Schwandorf-Nittenau eG(Schwandorf)
persönliche Stellvertreter
Bankdirektor Wolfgang Eckert VorstandsvorsitzenderVR Bank eG Grafenau-Regen-Zwiesel(Regen)
ordentliche Mitglieder
Verwaltungsrat (Stand: 31. Dezember 2010)
persönliche Stellvertreterordentliche Mitglieder
Präsident Manfred Nüssel Deutscher Raiffeisenverband e. V. (Berlin) (Vorsitzender)
Präsident Uwe Fröhlich Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR)(Berlin)(Stellv. Vorsitzender)
Präsident Wilfried Hollmann Der Mittelstandsverbund – ZGV(Berlin)(Stellv. Vorsitzender)
Verbandspräsident Dr. h. c. Stephan Götzl Vorstandsvorsitzender Genossenschaftsverband Bayern e. V. (München)
Bankdirektor Wolfgang Kirsch Vorstandsvorsitzender DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank (Frankfurt am Main)
Wolfgang GrimbergGeschäftsführerDeutsche Raiffeisen-Warenzentrale GmbH(Frankfurt am Main)
Gerhard Hofmann Mitglied des Vorstandes Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR)(Berlin)
RA Dr. Günther Schulte Der Mittelstandsverbund – ZGV(Köln)
Verbandspräsident Dietmar Berger Mitglied des VorstandesMitteldeutscher Genossenschaftsverband (Raiffeisen/Schulze-Delitzsch) e. V.(Chemnitz)
Generaldirektor Dr. Friedrich Caspers Vorstandsvorsitzender R+V Versicherung AG(Wiesbaden)
58
Verwaltungsrat (Stand: 31. Dezember 2010)
persönliche Stellvertreterordentliche Mitglieder
Klaus Josef Lutz VorstandsvorsitzenderBayWa Aktiengesellschaft (München)
Verbandsdirektor WP/StB Horst Mathes Mitglied des Vorstandes Genossenschaftsverband e. V. (Hannover)
Verbandspräsident WP/StB Gerhard RoßwogVorstandsvorsitzenderBaden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V.(Karlsruhe)
Präsident Josef Sanktjohanser Mitglied des Vorstandes REWE-Zentral-AG(Köln)
Generalsekretär Dr. Rolf Meyer Deutscher Raiffeisenverband e. V.(Bonn)
Verbandsdirektor Hans Pfeifer Vorstandsvorsitzender Rheinisch-Westfälischer Genossenschaftsverband e. V. (Münster)
Verbandsdirektor WP/StB Georg LitmatheMitglied des VorstandesGenossenschaftsverband Weser-Ems e. V.(Oldenburg)
Lutz HenningGeschäftsführender VorstandBÄKO-ZENTRALE NORD eG(Duisburg)
59
Vorstand (Stand: 31. Dezember 2010)
WP/RA/StB Dr. Eckhard Ott
(Vorsitzender)
• Genossenschaftsgründungen
• Grundsatzabteilung
• Öffentlichkeitsarbeit
• Prüfungsdienstleistungen
• Rechnungswesen/Controlling
• Vorstandsstab
RA Dirk J. Lehnhoff
• Abteilung Internationale Beziehungen
• BÄKO-Mitgliederbetreuung
• Informationstechnologie
• Interne Revision
• Personal/Allgemeine Verwaltung
• Recht/Rechtsberatung
• Steuern/Steuerberatung
60
2. AUSSCHÜSSE DES DGRV
Baden-Württembergischer
Genossenschaftsverband e. V.
Karlsruhe/Stuttgart
www.bwgv-info.de
Genossenschaftsverband e. V.
Neu-Isenburg/Hannover
www.genossenschaftsverband.de
Genossenschaftsverband Bayern e. V.
München
www.gv-bayern.de
Genossenschaftsverband Weser-Ems e. V.
Oldenburg
www.gvweser-ems.de
Mitteldeutscher Genossenschaftsverband
(Raiffeisen/Schulze-Delitzsch) e. V.
Chemnitz
www.mgv-info.de
Rheinisch-Westfälischer
Genossenschaftsverband e. V.
Münster
www.rwgv.de
EDEKA Verband kaufmännischer
Genossenschaften e. V.
Hamburg
www.edeka.de
Fachprüfungsverband von
Produktivgenossenschaften
in Mitteldeutschland e. V.
Halle
www.fpv-halle.de
Ausschuss der Prüfungsverbände
61
Prüfungsverband der Deutschen
Verkehrs-, Dienstleistungs- und
Konsumgenossenschaften e. V.
Hamburg
www.pv-hamburg.de
REWE-Genossenschaftlicher
Förderverband e. V.
Köln
www.rewe-group.com
Verband der PSD Banken e. V.
Bonn
www.psd-bank.de
Verband der Sparda-Banken e. V.
Frankfurt am Main
www.sparda.de
Bundesverband der Deutschen Volksbanken
und Raiffeisenbanken e. V. (BVR)
Berlin
www.bvr.de
Deutscher Raiffeisenverband e. V.
Berlin
www.raiffeisen.de
Der Mittelstandsverbund
Berlin
www.mittelstandsverbund.de
Zentralverband deutscher
Konsumgenossenschaften e. V. (ZDK)
Hamburg
www.zdk.coop
DGR Deutsche Genossenschafts-Revision
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH
Bonn
www.dgr-wpg.de
62
Fachausschuss für Rechnungslegung und Prüfung (Stand: 31. Dezember 2010)
Verbandsdirektor WP/StB Sven MittelbachPrüfungsverband der Deutschen Verkehrs-, Dienstleistungs- und Konsumgenossenschaften e. V. (Hamburg)
Verbandsdirektor WP/StB Dr. Rüdiger RenkVerband der Sparda-Banken e.V.(Frankfurt am Main)
WP/StB Jürgen ReutenauerEDEKA Verband kaufmän-nischer Genossenschaften e. V.(Hamburg)
Verbandsdirektor WP/StB Herbert SchindlerBaden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V.(Karlsruhe)
WP/StB Rüdiger StecherMitteldeutscher Genossen-schafts verband (Raiffeisen/ Schulze-Delitzsch) e. V.(Chemnitz)
WP/StB Matthias StünzFachprüfungsverband von Produktivgenossenschaftenin Mitteldeutschland e. V.(Halle)
Verbandsdirektor WP/StB Dr. Karl-Friedrich WalterVerband der PSD Banken e. V.(Bonn)
Verbandsdirektor WP/StB Erhard Gschrey Genos senschaftsverband Bayern e. V. (München) (Vorsitzender)
Verbandsdirektor WP/StB Horst KesselGenossenschaftsverband e. V. (Neu-Isenburg)(Stellv. Vorsitzender)
WP/StB Ulf JessenDGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V.(Berlin)
WP/StB Walter KollbachBundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR)(Bonn)
Verbandsdirektor WP/StB Georg LitmatheGenossenschaftsverband Weser-Ems e. V.(Oldenburg)
WP/StB Siegfried Mehring Rheinisch-Westfälischer Genossenschaftsverband e. V. (Münster)
WP/StB Dorothee MendeDGR Deutsche Genossenschafts-Revision Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft GmbH(Bonn)
63
Fachausschuss für Recht (Stand: 31. Dezember 2010)
RA Martin Bonow Genossenschaftsverband e. V.(Hannover)(Vorsitzender)
RA Rolf Carspecken Genossenschaftsverband Weser-Ems e. V.(Oldenburg)(Stellv. Vorsitzender)
RA Dr. Andrea Althanns Genossenschaftsverband Bayern e. V.(München)
RA Dr. Bernd K. BodeGenossenschaftsverband e. V.(Hannover)
RA Dr. Burchard Bösche Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e. V. (ZdK)(Hamburg)
RA Oliver Brämswig Genossenschaftsverband e. V.(Neu-Isenburg)
RA Birgit ButhDeutscher Raiffeisenverband e.V.(Bonn)
RA Volker DürschlagREWE-Zentral-AG(Köln)
RA Bernd GräserBaden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V.(Stuttgart)
RA Dietrich Herold Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V.(Karlsruhe)
RA Dr. Thomas-Sönke KluthPrüfungsverband der Deutschen Verkehrs-, Dienstleistungs- und Konsum genossenschaften e. V. (Hamburg)
RA Dr. Otto KorteDGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V.(Berlin)
RA Helmut LeonhardVerband der Sparda-Banken e. V.(Frankfurt am Main)
RA Richard MentzEDEKA Verband kaufmän-nischer Genossenschaften e. V.(Hamburg)
RA Dr. Holger MielkBundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR)(Berlin)
RA Karina NitzFachprüfungsverband von Produktivgenossenschaften in Mitteldeutschland e. V.(Halle)
RA Oliver PaschenGenossenschaftsverband e. V.(Kiel)
RA Ulrich SchnittkerRheinisch-Westfälischer Genossenschaftsverband e. V.(Münster)
RA Dr. Günther SchulteDer Mittelstandsverbund – ZGV(Köln)
RA Dirk Tanzeglock Verband der PSD Banken e. V.(Bonn)
RA Ina VogtMitteldeutscher Genossen-schaftsverband (Raiffeisen/ Schulze-Delitzsch) e. V.(Dresden)
Gäste
Prof. Dr. Volker BeuthienPhilipps-Universität Marburg(Marburg)
RA Ralf FischerBundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR)(Bonn)
Thorsten SteinrückenDeutscher Genossenschafts-Verlag eG(Wiesbaden)
63
64
Fachausschuss für Steuern (Stand: 31. Dezember 2010)
WP/StB Gerhard Schorr Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V.(Stuttgart)(Vorsitzender)
StB Konrad BobingerGenossenschaftsverband Bayern e. V.(München)
vBP/StB Ursula BonkDGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V.(Bonn)
RA Birgit ButhDeutscher Raiffeisenverband e. V.(Bonn)
StB/RA Jochen DrescherMitteldeutscher Genossen-schaftsverband (Raiffeisen/ Schulze-Delitzsch) e. V.(Dresden)
StB Karsten FleckGenossenschaftsverband e. V.(Neu-Isenburg)
StB Anke HaberlandtFachprüfungsverband von Produktiv genossenschaften in Mitteldeutschland e. V.(Halle)
WP/StB Jörg LeinpinselGenossenschaftsverband e. V.(Hannover)
RA Volker LippsDGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V.(Berlin)
StB Friedhelm Lübbers Rheinisch-Westfälischer Genossenschaftsverband e. V.(Münster)
StB Thomas MaierVerband der Sparda-Banken e. V.(Frankfurt am Main)
StB Rainer MichelsVerband der PSD Banken e. V.(Bonn)
StB Josef ObringerGenossenschaftsverband e. V. (Saarbrücken)
RA/StB Frank PerkuhnEDEKA Verband kaufmänni-scher Genossenschaften e. V.(Hamburg)
Gerd RückR+V Versicherung AG(Wiesbaden)
StB Stefan Sauer Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V.(Karlsruhe)
RA Dr. Heinz-Jürgen TischbeinBundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisen-banken e. V. (BVR)(Berlin)
StB Ingo VoßZentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e. V.(ZdK)(Hamburg)
StB Thomas WächterPrüfungsverband der Deutschen Verkehrs-, Dienstleistungs- und Konsumgenossen schaften e. V. (Hamburg)
StB Volker WeberingGenossenschaftsverband Weser-Ems e. V. (Oldenburg)
Gäste
RA Dirk Pick Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisen-banken e. V. (BVR) (Berlin)
StB Fabian SteinleinBundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisen-banken e. V. (BVR) (Berlin)
StB Peter TrackBaden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. (Stuttgart)
StB Hans ZotzmannGenossenschaftsverband e. V.(Berlin)
65
WP/StB Gerhard SchorrBaden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V.(Stuttgart)(Vorsitzender)
Axel Kehl Akademie Deutscher Genossenschaften e. V. Schloss Montabaur (Montabaur)(Stellv. Vorsitzender)
WP Rainer BackenköhlerGenossenschaftsverband Weser-Ems e. V.(Oldenburg)
WP/StB Michael BockelmannGenossenschaftsverband e. V.(Neu-Isenburg)
Rudolf Conrads Verband der PSD Banken e. V. (Bonn)
Dr. Andreas MartinBundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR)(Berlin)
RA/StB/WP Ralf Gerking EDEKA Verband kaufmän-nischer Genossenschaften e. V.(Hamburg)
Dr. h. c. Stephan GötzlGenossenschaftsverband Bayern e. V.(München)
Dr. Rolf MeyerDeutscher Raiffeisenverband e. V.(Bonn)
WP/StB Sven MittelbachPrüfungsverband der Deutschen Verkehrs-, Dienst leistungs- und Konsum genossen schaften e. V. (Hamburg)
WP/RA/StB Dr. Eckhard OttDGRV – Deutscher Genossen schafts- und Raiffeisenverband e. V.
Hans PfeiferRheinisch-Westfälischer Genossenschaftsverband e. V. (Münster)
WP/StB Dr. Rüdiger RenkVerband der Sparda-Banken e.V.(Frankfurt am Main)
Dr. Ludwig VeltmannDer Mittelstandsverbund – ZGV(Berlin)
Fachausschuss für Bildung (Stand: 31. Dezember 2010)
Gäste
Martin L. Landmesser Akademie Bayerischer Genossenschaften(Beilngries)
Arno MarxAkademie Deutscher Genossenschaften e. V. Schloss Montabaur(Montabaur)
Geschäftsführung
Ass. Rüdiger MeisterAkademie Deutscher Genossenschaften e. V. Schloss Montabaur(Montabaur)
66
1980 1990 19951 2000 2005 2010 Kreditgenossenschaften
Anzahl 4.226 3.037 2.589 1.794 1.290 1.138
Bankstellen 19.769 18.764 19.724 17.490 14.122 13.474
Bilanzsumme (in Mrd. Euro) 145,2 298,2 448,7 534,9 590,8 706,6
Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken
(in Mrd. Euro)2 117,8 240,3 339,9 405,5 451,9 533,8
Forderungen an Nichtbanken (in Mrd. Euro) 95,5 170,7 268,0 332,3 353,6 406,2
Spareinlagen (in Mrd. Euro) 73,0 132,9 151,1 175,7 183,2 186,0
1 Ab 1995 einschließlich neuer Bundesländer.2 Einschließlich Inhaberschuldverschreibungen im Umlauf.
3. STATISTISCHE DATEN ZUR GESAMTORGANISATION
1980 1990 19951 2000 2005 2010
Anzahl der Genossenschaften einschl. Zentralen 10.337 7.557 7.526 6.334 5.279 5.43645)
davon Kreditgenossenschaften 2, 3 4.226 3.037 2.589 1.797 1.292 1.14845)
Raiffeisen-Genossenschaften 3 7.799 5.199 4.909 3.847 3.122 2.60445)
davon Kreditgenossenschaften
mit Warengeschäft 2.572 1.474 777 434 222 15745)
Gewerbliche Genossenschaften 884 795 805 1.124 992 1.62245)
Konsum- und Dienstleistungs-
genossenschaften – – – – 95 21945)
Anzahl der Mitglieder ohne Zentralen (in Tsd.) 10.900 12.864 14.802 16.172 17.413 18.11645)
davon Kreditgenossenschaften 3 9.100 11.400 13.439 15.039 15.725 16.68945)
Raiffeisen-Genossenschaften 3 4.480 4.487 3.534 2.861 2.119 1.70045)
davon Kreditgenossenschaften
mit Warengeschäft 2.925 3.283 2.451 1.976 1.370 1.10045)
Gewerbliche Genossenschaften 245 260 280 248 239 29745)
Konsum- und Dienstleistungs-
genossenschaften – – – – 700 53045)
Anzahl der Mitarbeiter einschl. Zentralen
davon Kreditgenossenschaften 3 101.500 158.100 182.700 178.400 188.435 186.71955)
Raiffeisen-Genossenschaften 3 147.797 132.434 166.200 130.172 103.631 97.1745
Gewerbliche Genossenschaften – – – – 463.000 540.00055)
Konsum- und Dienstleistungs-
genossenschaften – – – – 15.000 14.00045)
1 Ab 1995 einschließlich neuer Bundesländer. 2 Einschließlich Zentralbanken, ab 2010 einschließlich Verbundunternehmen. 3 Einschließlich Kreditgenossenschaften mit Warengeschäft.4 Vorläufige Zahlen. 5 2009.
67
1980 1990 19951 2000 2005 2010
Raiffeisen-Genossenschaften (Anzahl)
Hauptgenossenschaften 2 13 10 10 9 7 6
Kreditgenossenschaften mit Warengeschäft 2.572 1.474 777 434 222 157
Bezugs- und Absatzgenossenschaften 1.056 645 663 515 409 330
Molkereigenossenschaften 2 1.506 857 588 411 313 264
Vieh-, Fleisch- und Zuchtgenossenschaften 2 324 251 186 158 128 105
Winzergenossenschaften 2 349 317 289 264 227 209
Obst-, Gemüse- und Gartenbau-
genossenschaften 154 114 157 130 107 89
Agrargenossenschaften – – 918 809 783 834
Übrige 1.825 1.531 1.321 1.117 926 610
Insgesamt 7.799 5.199 4.909 3.847 3.122 2.604
Raiffeisen-Genossenschaften
(Umsatz in Mio. Euro) 3
Hauptgenossenschaften 2 9.610 9.118 9.707 10.529 10.170
Kreditgenossenschaften mit Warengeschäft 3.770 2.881 2.051 1.504 1.201 19.300
Bezugs- und Absatzgenossenschaften 3.684 3.807 4.452 5.070 5.491
Molkereigenossenschaften 2 11.966 13.323 11.914 10.131 9.191 10.000
Vieh-, Fleisch- und Zuchtgenossenschaften 2 6.697 7.151 6.543 6.370 5.072 4.900
Winzergenossenschaften 2 700 813 751 785 771 900
Obst-, Gemüse- und Gartenbau-
genossenschaften 581 1.189 1.385 1.714 2.128 3.100
Agrargenossenschaften – – 1.536 1.453 1.404 2.000
Übrige 887 748 992 806 576 800
Insgesamt 37.895 39.030 39.331 38.362 36.004 41.000
1 Ab 1995 einschließlich neuer Bundesländer. 2 Einschließlich Zentralen bzw. Bundeszentralen.3 2010 vorläufig.
68
1980 1990 19951 2000 2005 2010
Gewerbliche Genossenschaften (Anzahl)
Nahrungs- und Genussmittelhandel 87 41 33 50 39 48
Nichtnahrungsmittelhandel 35 37 33 52 64 100
Nahrungsmittelhandwerk 233 202 189 188 124 96
Sonstige Handwerkszweige 122 106 186 216 131 117
Sonstige Berufsgruppen 316 309 244 109 149 296
Verkehrsgenossenschaften 74 87 108 139 128 112
Übrige – – – 361 350 836
Zentralen 17 13 12 9 7 7
Insgesamt 884 795 805 1.124 992 1.622
Gewerbliche Genossenschaften
(Umsatz in Mio. Euro)
Nahrungs- und Genussmittelhandel 10.808 14.596 20.758 27.048 2.330 1.462 2
Nichtnahrungsmittelhandel 6.436 11.402 14.418 5.961 8.078 20.567
Nahrungsmittelhandwerk 1.941 2.357 2.659 2.556 2.846 2.681
Sonstige Handwerkszweige 931 1.469 2.608 2.521 1.765 2.580
Sonstige Berufsgruppen 4.370 6.246 6.800 7.525 5.452 1.042
Verkehrsgenossenschaften 358 494 460 437 354 462
Übrige – – – 1.124 891 1.305
Zentralen 10.645 20.089 32.314 39.276 67.472 2 75.000 2
Insgesamt 35.489 56.653 80.017 86.448 89.188 105.099
1 Ab 1995 einschließlich neuer Bundesländer. 2 Der Umsatz der EDEKA-Gruppe und der REWE Group wird bei den Zentralen angegeben.3 2010 vorläufig.
69
ADG Akademie Deutscher Genossenschaften e. V.
ANEC Asociación Nacional de Empresas Comercializadoras de Productores del Campo
AG Aktiengesellschaft
BÄKO genossenschaftlich organisierte Wirtschaftsorganisation für Bäcker und Konditoren
BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BCBS Basel Committee on Banking Supervision
BDatG Beschäftigtendatenschutzgesetz
BFH Bundesfinanzhof
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
BIRD Banktrainingsinstitution des genossenschaftlichen Sektors in Indien
BMF Bundesministerium der Finanzen
BMJ Bundesministerium der Justiz
BMZ Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
BStBK Bundessteuerberaterkammer
BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V.
BWGV Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V.
CDU Christlich Demokratische Union
CEBS Committee of European Banking Supervisors
CEMLA Centro de Estudios Monetarios Latinoamericanos
CIBP Confédération Internationale des Banques Populaires
CRD Capital Requirements Directive
CSR Corporate Social Responsibility
CSU Christlich-Soziale Union
DGRV Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V.
DG VERLAG Deutscher Genossenschafts-Verlag eG
DRSC Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e. V.
DRV Deutscher Raiffeisenverband e. V.
DZ BANK AG DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank
ECON Economic and Monetary Affairs Committee
EFAA European Federation of Accountants and Auditors for SMEs
eG eingetragene Genossenschaft
EStG Einkommensteuergesetz
ESUG Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen
EUCC EU-Coordination Committee
EZ Entwicklungszusammenarbeit
FA Formularausschuss
FAO Food and Agriculture Organization of the United Nations
FAR Fachausschuss für Recht
FARP Fachausschuss für Rechnungslegung und Prüfung
FASB Financial Accounting Standards Board
FASt Fachausschuss für Steuern
FECOPROD Federation of Production Cooperatives (Paraguay)
FIT Führungskräfte-Intensiv-Training
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.
GenG Genossenschaftsgesetz
GenoPE genossenschaftliches Personalentwicklungsprogramm
VI. Glossar
70
GenoWP genossenschaftliche Wertpapierabwicklungsplattform
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
HGB Handelsgesetzbuch
IAS International Accounting Standards
IASB International Accounting Standards Board
ICA International Co-operative Alliance
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer
IDW PS Prüfungsstandards des IDW
IFAC International Federation of Accountants
IFRIC International Financial Reporting Interpretations Committee
IFRS International Financial Reporting Standards
IGB Internationaler Genossenschaftsbund
IHK Industrie- und Handelskammer
ILO International Labour Organization
IRU Internationale Raiffeisen-Union
ISA International Standards on Auditing
KG Kommanditgesellschaft
KMU Kleine und mittlere Unternehmen
KStG Körperschaftsteuergesetz
KWG Kreditwesengesetz
MARA Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Türkei (Ministry of Agriculture and
Rural Affairs)
MaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement
MIT Ministerium für Industrie und Handel Türkei (Ministry of Industry and Trade)
NABARD National Bank for Agriculture and Rural Development (Indien)
npoR Zeitschrift für das Recht der Non Profit Organisationen
OHG Offene Handelsgesellschaft
PATMIR Projekt zur Förderung des ländlichen Mikrofinanzwesens Mexiko
RA Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
SAGARPA Secretaría de Agricultura, Ganadería, Desarrollo Rural, Pesca y Alimentación de México
SCE Societas Cooperativa Europaea
SHB Steinbeis-Hochschule Berlin
SICOOB Maior sistema cooperativo de crédito do Brasil
SKG Spar- und Kreditgenossenschaft(en)
SME Small and Medium-sized Enterprises
StB Steuerberater/Steuerberaterin
VCA Vietnam Cooperative Alliance
VN Vereinte Nationen
VorstAG Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung
VP Verbandsprüfer
VR Volksbanken Raiffeisenbanken
WGZ BANK WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank
WOCCU World Council of Credit Unions
WP Wirtschaftsprüfer/Wirtschaftsprüferin
WpHG Wertpapierhandelsgesetz
ZdK Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e. V. (ZdK)
ZGV Zentralverband Gewerblicher Verbundgruppen e. V.
71
Tel. +49 30 202416900Fax +49 30 202416989
Pariser Platz 310117 Berlin
Abteilung Presse- u.Öffentlichkeitsarbeit
DGRV – Deutscher Genossenschafts-und Raiffeisenverband e. V.www.dgrv.de