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Die CSR- Richtlinie setzt neue Maßstäbe. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung.

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Die CSR-Richtlinie setzt neue Maßstäbe.Starten Sie jetzt mit der Umsetzung.

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort 3

Executive Summary 4

Die CSR-Richtline im Überblick 6

Die Kernelemente der CSR-Richtlinie 9

Wie sieht die Berichterstattung zu den Aspekten und zu Diversität bereits heute aus? 14

5.1 Berichterstattung zum Thema Umwelt: Kein Nachholbedarf? 145.2 Menschenrechtsreporting rückt stärker in den Fokus 165.3 Korruption und Bestechung – in Deutschland noch ein Thema? 185.4 Ziele im Bereich Arbeitnehmer kommunizieren 205.5 Sozialbelange: Kandidat für die Unternehmensstrategie? 215.6 Diversität in Aufsichts-, Leitungs- und Kontrollgremien managen 23

Sind Sie auf die CSR-Richtlinie vorbereitet? 24

1

2

3

4

6

5

Diese Studie enthält die Ergebnisse verschiedener EY-Analysen sowie einer unabhängigen Unternehmensbefragung. Detaillierte Informationen zu den Analysen und zur Befragung finden Sie auf Seite 26.

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit verzichten wir in diesem Bericht auf die geschlechtsspezifische Differenzierung.

Wie sind Unternehmen schon heute im Hinblick auf die CSR-Richtlinie aufgestellt?

Wie sind Unternehmen gegenüber der CSR-Richtlinie eingestellt und wie schätzen sie sich selbst ein?

Was hat sich generell in der Berichterstattung nichtfinanzieller Informationen getan?

MDAX- Analyse

Unternehmens- befragung

Analyse des Status quo in den vier

DAX-Indizes

• Analyse veröffentlichter Nachhaltigkeits- informationen der MDAX-Unternehmen im Hinblick auf die von der Richtlinie geforderten Inhalte

• Im Fokus: Berichterstattung zu Konzepten und deren Umsetzung, Risiken und Kennzahlen

• Unabhängige telefonische Befragung von 200 großen deutschen Unternehmen, die voraussichtlich von der CSR-Richtlinie betroffen sein werden

• Im Fokus: Erwartungen, Herausforderungen und Selbsteinschätzung in Bezug auf die geforderten Inhalte

• Update der letztjährigen EY-Analyse: Auswertung der aktuellen Nachhaltigkeits-berichte und Informationen zur Nachhaltig-keitsleistung in den Geschäftsberichten

• Im Fokus: Häufigkeit und Ausprägung der nichtfinanziellen Berichterstattung

Über diese Studie

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3Die CSR-Richtlinie setzt neue Maßstäbe. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. |

Nicole RichterExecutive Director Climate Change and Sustainability Services (CCaSS), bei EY für Sustainability Assurance und Reporting verantwortlich

Vorwort1

Auch in diesem Jahr hat das EY ClimateChange und Sustainability Services Team die vier DAX-Indizes DAX 30, MDAX, SDAX und TecDAX im Hinblick auf ihre nichtfinan- zielle Berichterstattung analysiert. Dabeihat sich gezeigt, dass das Niveau imVergleich zum Vorjahr gut geblieben ist. Doch in etwa einem Jahr wird sich das Bild verändern, denn die von der EU verabschiedete CSR-Richtlinie (CSR = Corporate Social Responsibility)1 erweitert die Pflichten zur nichtfinanziellen Bericht-erstattung: Demnach müssen ab 2017 bestimmte Unternehmen mehr als bisher über nichtfinanzielle Aspekte und Diversi-tät berichten.

In der vorliegenden Studie haben wirdaher die nichtfinanzielle Berichterstat-tung von Unternehmen vor allem imHinblick auf die neuen Anforderungenuntersucht. Die Ergebnisse zeigen eindifferenziertes Bild. Während Arbeitneh-mer- und Umweltbelange schon recht weitetabliert sind, geraten auch neue Themenin den Fokus, die in der Berichterstattungbisher weniger Beachtung fanden. Hierzugehört z. B. die Berichterstattung über die Einhaltung von Menschenrechten.Darüber hinaus ist die Berichterstattung

über Konzepte, Maßnahmen, Risiken undErgebnisse vielen Unternehmen noch nicht vertraut. Insbesondere soll zukünftigauch über solche Risiken berichtet werden, die von den Geschäftstätigkeiten des Unternehmens ausgehen und Gesellschaft und Umwelt beeinflussen.

Wir empfehlen daher den betroffenenkapitalmarktorientierten Unternehmen, ihre derzeitige Position mit den Anforde-rungen der Richtlinie abzugleichen.Dabei sollte es vor allem darum gehen, die wesentlichen Risiken und Werttreiber zu identifizieren, um vor diesem Hinter-grund geeignete Kennzahlen zu definie- ren und entsprechende Prozesse zuetablieren.

Der Studie beigefügt finden Sie eineCheckliste mit Schlüsselfragen, die Ihnenhelfen kann, Ihre individuelle Situationbesser einzuschätzen. Gerne könnenwir diese Fragen gemeinsam diskutieren.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!

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Executive Summary2

Im Rahmen der CSR-Richtlinie sollen Unternehmen ab 2017 verstärkt über nichtfinanzielle Aspekte berichten. PIEs (Public Interest Entities)2 mit mehr als 500 Mitarbeitern sind durch die CSR-Richtlinie verpflichtet, Konzepte und deren Umsetzung sowie wesentliche Risiken und Kennzahlen in Bezug auf die von der Richtlinie vorgegebenen nichtfi-nanziellen Belange in ihrem Lagebericht darzustellen. Die sogenannten Belange umfassen Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialthemen sowie die Themen Menschenrechte, Bestechung und Korruption. Darüber hinaus sollen bestimmte große Unternehmen zusätz- lich über ihr Konzept und ihre Ziele im Bereich Diversität in Aufsichts-, Leitungs- und Kontrollgremien berichten.

Die Mitgliedstaaten müssen die EU-Richt- linie nun in nationales Recht umsetzen.

Dabei bilden die Anforderungen der Richtlinie das Minimum für die jeweiligen nationalen Gesetzgebungen. Folglich stehen die Mindestanforderungen, die auf die betroffenen Unternehmen ab 2017 zukommen, bereits fest und die Unter- nehmen können beginnen, sich auf die Neuerungen in ihrer Berichterstattung vorzubereiten. Dies ist aus unserer Sicht auch erforderlich, da die Umsetzung Zeit in Anspruch nehmen wird. Die neuen The-menbereiche und strukturellen Bestand-teile müssen etabliert werden, beispiels-weise das erweiterte Risikoverständnis.

Aus unseren Analysen und der externen Unternehmensbefragung zur CSR-Richt- linie haben wir die nachfolgenden wesent- lichen Ergebnisse abgeleitet:

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Was erwarten die befragten Unter- nehmen in Bezug auf die CSR-Richtlinie?

• Unternehmen begrüßen die Stärkung der öffentlichen Wahr-nehmung von Nachhaltigkeitsaspekten und die Schaffung von Transparenz und Vergleichbarkeit in Bezug auf nichtfinanzielle Berichterstattung.

• Herausforderungen sehen die Unternehmen weiterhin vor allem bei der Auswahl geeigneter Kennzahlen.

DAX-Analyse zur nichtfinanziellen Berichterstattung zeigt: MDAX, SDAX und TecDAX sind im Zugzwang.

• Der DAX 30 ist weiterhin führend: 90 % der Unternehmen veröffentlichen z. B. einen separaten Nachhaltigkeitsbericht.

• Dagegen berichten Unternehmen aus MDAX, SDAX und TecDAX in ihren Geschäftsberichten nur zu 28 %, 10 % und 20 % umfassend zu Nachhaltigkeit, einschließlich Umwelt- und Sozialkennzahlen.

Handlungsbedarf zu den geforderten Aspekten der CSR-Richtlinie unterschied-lich groß

• Umweltaspekte sind bereits weit verbreitet in der Bericht- erstattung und werden von den Unternehmen auch als sehr relevant eingestuft. Es besteht jedoch Nachholbedarf im Hinblick auf konkrete Kennzahlen und Ziele.

• Das Thema Menschenrechtsreporting wird auf internationaler Ebene stark vorangetrieben. Die derzeitige Berichterstattung der analysierten Unternehmen spiegelt diese Entwicklung noch nicht wider; vor allem Risiken und Kennzahlen werden erst von wenigen Unternehmen adressiert.

• Die Berichterstattung im Bereich Arbeitnehmer ist weit fortgeschritten, allerdings werden auch hier selten Ziele kommuniziert.

• Sozialbelange: Im Teilbereich Corporate Citizenship ist vor allem die Berichterstattung über Maßnahmen ausgeprägt. Über Richtlinien oder Managementansätze wird selten berichtet.

• Im Bereich Korruption und Bestechung sehen sich Unter- nehmen schon heute gut aufgestellt. Dies trifft aus unserer Perspektive für Leitlinien und Managementansätze zu. Konkrete Inhalte wie Ziele oder Kennzahlen werden aber eher selten dargestellt.

• Diversität haben viele Unternehmen bereits durch die neuerlich verabschiedete Geschlechterquote in ihre Berichterstattung intergiert, mit der Darstellung des Konzepts fordert die CSR-Richtlinie allerdings eine detailliertere Berichterstattung.

Unternehmen sollten sich bereits heute vorbereiten, indem sie …

• die Wesentlichkeit einzelner nichtfinanzieller Aspekte einschätzen,

• nichtfinanzielle Aspekte in das Risikomanagement integrieren, nicht nur im Hinblick auf Risiken, die die Geschäftstätigkeit des Unternehmens beeinflussen, sondern auch im Hinblick auf Risiken, die sich vom Unternehmen auf Gesellschaft und Umwelt auswirken,

• bestehende Leitlinien und Managementkonzepte bezogen auf die nichtfinanziellen Aspekte gegebenenfalls erweitern sowie

• bestehende Berichtsprozesse für nichtfinanzielle Aspekte anpassen.

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„Zahlreiche Gespräche mit unseren Mandanten zeigen deutlich, dass die nichtfinanzielle Berichterstattung erheblich an Bedeu-tung gewinnt. Diese Entwicklung wird in Zukunft durch die lan-desspezifische Umsetzung der CSR-Richtlinie weiter vorange-trieben. Sowohl für die interne Steuerung als auch für die Glaubwürdigkeit am Kapitalmarkt kommt es darauf an, dass die Berichterstattung auf transparenten und verlässlichen Angaben und Kennzahlen beruht.“

Daniel Wüst, Managing Partner Assurance GSA

Die CSR-Richtlinie im Überblick3Das gegenwärtig durch die Rechnungs- legungsrichtlinien vorgegebene Ausmaß der Offenlegung nichtfinanzieller Infor- mationen3 reicht aus Sicht der EU- Kommission nicht aus. Sie beruft sich dabei auf die Mehrheit der konsultierten Stakeholder. Die Kommission sieht daher eine Notwendigkeit, Anforderungen zu konkretisieren und sich stärker auf die wesentlichen Themen zu konzentrieren, die die nachhaltige Wertschöpfung des Unternehmens bedeutend mitbestimmen. Mit der am 6. Dezember 2014 in Kraft getretenen EU-Richtlinie 2014/95/EU zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen wurde daher die Richtlinie 2013/34/EU4 geändert.

CSR-Richtlinie: die nächsten Schritte Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richt- linie bis Dezember 2016 in nationales Recht umsetzen. Die von der Richtlinie

betroffenen Unternehmen müssen die ersten Berichte nach der neuen Richtlinie für Geschäftsjahre beginnend nach dem 31. Dezember 2016 veröffentlichen.

In Deutschland hat das Bundesministe-rium der Justiz und für Verbraucher-schutz (BMJV) am 27. April 2015 ein Konzept zur Umsetzung vorgestellt und

beteiligten Kreisen die Möglichkeit ein- geräumt, Stellung zu beziehen. Ende des Jahres 2015 soll ein Gesetzentwurf ver- öffentlicht werden. Im nächsten Schritt wird dieser Entwurf von der Bundesregie-rung als offizieller Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Verabschiedung und Inkrafttreten des Gesetzes müssen bis Ende Dezember 2016 erfolgen.

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Nachhaltigkeitsbericht nach Leitlinien der GRI

Entwicklung der CSR-Richtlinie vom ersten Vorschlag bis zur offiziellen Berichtspflicht

April• EU-Kommission bringt Vorschlag zur Richtlinie ein

April bis Dezember• EU-Parlament nimmt CSR-Richtlinie an (15.04.)• Rat der EU nimmt CSR-Richtlinie an (29.09.)• CSR-Richtlinie tritt am 06.12. in Kraft

Mai bis Ende des Jahres• BMJV veröffentlicht Konzept zur Umsetzung der CSR-Richtlinie (27.04.)• Dänemark verabschiedet Umsetzung der CSR- Richtlinie (22.05.) als erstes Land der EU• Bis Ende des Jahres wird der Entwurf zur Umsetzung der CSR- Richtlinie vom BMJV erwartet

Im Laufe des Jahres• EU-Mitgliedsländer verabschieden nationale Gesetze zur Umsetzung der CSR-Richtlinie• Deutschland wird das Gesetz zur Umsetzung der CSR-Richtlinie verabschieden• 31.12.: Geschäftsjahre beginnend nach diesem Datum fallen unter die CSR-Berichtspflicht

2013

2014

2015

2016

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Die CSR-Richtlinie im Überblick

Inhaltliche und formelle Anforderungen

Unternehmen sollen zukünftig im Lage- bericht in einer sogenannten nichtfinan- ziellen Erklärung über nichtfinanzielle Aspekte berichten, die von Bedeutung

für ihre Geschäftstätigkeit sind. Die folgende Übersicht stellt die formellen und inhaltlichen Anforderungen der CSR-Richtlinie dar:

Inhalt – thematisch

Wesentliche Informationen in Bezug auf folgende Belange:

• Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung

►• Diversität in Aufsichts-, Leitungs- und Kontrollgremien

Inhalt – strukturell

• Darstellung des Geschäftsmodells

• In Bezug auf die einzelnen Belange: Konzept und Umsetzung, wesentliche Risiken und wesentliche nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, die für die Geschäftstätigkeit von Bedeutung sind

• In Bezug auf Diversität: Konzept und Ergebnisse

Format • Offenlegung der geforderten Informationen in einer nichtfinanziellen Erklärung im (Konzern-)Lagebericht

• „Comply or explain“-Ansatz

• Rechenschaftspflicht eines Unternehmens, wenn für einen Belang kein Konzept vorliegt

• Flexibles Format – Hilfestellung bieten international verbreitete und akzeptierte Rahmenwerke (z. B. GRI)

►• Wahlrecht der Mitgliedstaaten zur Befreiung von einer nichtfinanziellen Erklärung, sofern ein gesonderter Bericht unter bestimmten Bedingungen veröffentlicht wird

• Der gesonderte Bericht kann bis zu 6 Monate nach dem Bilanzstichtag veröffentlicht und auf der Internetseite bereitgestellt werden

Geltungsbereich • Große Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIEs) bei Belangen

• Kriterium am Bilanzstichtag: im Durchschnitt des Geschäftsjahres mehr als 500 Mitarbeiter

• Große börsennotierte Unternehmen5 hinsichtlich Diversitätsvorgaben

• Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB

• „Konzernklausel“

• Innerhalb von Konzernen werden nichtfinanzielle Kennzahlen konsolidiert berichtet

• Tochterunternehmen sind von der Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung befreit, wenn ihre Muttergesellschaften unter die Berichtspflicht fallen

Rolle des Prüfers • Überprüfung, ob eine Erklärung vorliegt

Was erwarten die Unternehmen?

Im Rahmen der Umfrage haben wir die Unternehmen auch zu ihren Erwartungen an die CSR-Richtlinie befragt. Unterneh-men befürchten einen erhöhten adminis- trativen Aufwand und Kosten durch die CSR-Richtlinie. Positiv bewerten die Befragten, dass die öffentliche Wahrneh-mung für Nachhaltigkeitsaspekte gestärkt und durch einheitliche Vorgaben mehr Transparenz und Vergleichbarkeit für Stakeholder geschaffen wird.

Im Hinblick auf die formellen Anforderun-gen hat unsere Unternehmensbefragung vor allem gezeigt, dass Unternehmen ein Wahlrecht begrüßen würden, das ihnen erlaubt, die nichtfinanziellen Kennzahlen auch in einem gesonderten Bericht zu veröffentlichen. Darüber hinaus halten ca. 40 % der Unternehmen die inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen Kennzahlen für sinnvoll, obwohl die Richtlinie lediglich eine Prüfung der Existenz der nichtfinan- ziellen Erklärung vorsieht.

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Die Kernelemente der CSR-Richtlinie4

Das Geschäftsmodell als Ausgangspunkt

Im Rahmen der nichtfinanziellen Erklä- rung sollen Unternehmen zunächst ihr Geschäftsmodell kurz darstellen. Diese Darstellung sollte bereits nach dem Deut-schen Rechnungslegungs Standard Nr. 20 (DRS 20) im (Konzern-)Lagebericht ent-halten sein, was sich auch in der aktuellen Berichterstattung im MDAX widerspiegelt. Thematisieren soll sie vor allem die Art und Weise der Erzeugung von Kunden-mehrwert und Ertrag für das Unterneh-men. Dazu zählen z. B. wichtige Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens.

Neben dem DRS 20 bieten auch die Global Reporting Initiative (GRI) G4 und das Integrated Reporting Framework des International Integrated Reporting Council (IIRC) Orientierung für die Darstellung des Geschäftsmodells.

Abbildung eines „Konzepts“ – bestehende Rahmenwerke

Für jeden der Belange einschließlich Diver-sität verlangt die CSR-Richtlinie von den Unternehmen, dass sie ihre Konzepte und deren Umsetzung durch Maßnahmen dar-stellen. In der Praxis können darunter

Richtlinien und Policies, Management- konzepte (Zuständigkeit, Planung, Pro-zesse, Kontrolle) und Zielprogramme fallen. Auch die GRI-Leitlinien6 fordern mit der Beschreibung des Management- ansatzes gewissermaßen die Darstellung eines Konzepts in Bezug auf einzelne Aspekte. Stellt ein Unternehmen zu einem Belang kein Konzept dar, greift die „Comply or explain“-Regel.

Das Prinzip der Wesentlichkeit als RahmenbedingungDas Prinzip der Wesentlichkeit ist in der CSR-Richtlinie verankert; es wird die Bericht-erstattung über wesentliche Risiken und Kennzahlen gefordert. Die Anforderungen der CSR-Richtlinie gehen dabei über die Definition von Wesentlich-keit im DRS 20 hinaus. Der DRS 20 bezieht sich lediglich auf Aspekte, die für den Geschäftsverlauf und die Lage des Unternehmens wesentlich sind. Der Wesentlich-keitsbegriff der CSR-Richtlinie geht stärker in die Richtung des Prinzips der Wesent-lichkeit nach den Leitlinien der GRI G4, wonach auch wesentliche Auswirkungen auf Dritte Berücksichtigung finden müssen. Die Leitlinien bieten eine Orientierung, um die wesentlichen Inhalte eines Nachhaltig-keitsberichts durch eine Wesentlichkeitsanalyse zu bestimmen. Im MDAX zeigt sich derzeit, dass Unternehmen, die sich an GRI orientieren, in ihrer Nachhaltigkeitsbe-richterstattung häufig die Ergebnisse einer Wesentlichkeitsanalyse darstellen. Bei der Bestimmung der wesentlichen Aspekte nach GRI werden die wirtschaftlichen, ökolo- gischen und gesellschaftlichen Auswirkungen eines Aspekts, aber auch der jeweilige potenzielle Einfluss auf die Beurteilungen und Entscheidungen der Stakeholder berücksichtigt. In die Ermittlung sollen sowohl die interne als auch die externe Unter-nehmenssicht auf Nachhaltigkeitsthemen mit einfließen. Grundlage für die Analyse wesentlicher Aspekte können z. B. Interviews oder Umfragen unter internen und externen Stakeholdern sein.

Darüber hinaus fordert die Richtlinie, auch die entsprechenden Due-Diligence- Prozesse für die Belange darzustellen. So soll die Berichterstattung Mechanis-men aufzeigen, mit denen sich negative Auswirkungen, die von einem Unterneh-men ausgehen, identifizieren und mana-gen lassen.

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Die Kernelemente der CSR-Richtlinie

Risiken entlang der Wertschöpfungs-kette – die CSR-Richtlinie erweitert den Risikobegriff

Die CSR-Richtlinie fordert die Unterneh-men auf, über wesentliche Risiken im Zusammenhang mit den einzelnen Belan-gen zu berichten, die mit ihrer Geschäfts-tätigkeit, ihren Produkten und Dienstleis-tungen sowie ihren Geschäftsbeziehungen verknüpft sind.

Die CSR-Richtlinie definiert damit den Risikobegriff ein Stück weit neu: Bisher sehen die handelsrechtlichen Vorschriften für die (Konzern-)Lageberichterstattung vor, dass über bedeutsame Risiken be- richtet werden muss.7 Diese Vorgaben beziehen sich dabei auf Risiken, die von Bedeutung für die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens sind. Die CSR-Richtlinie geht darüber hinaus und spricht nun bewusst auch solche Risiken an, die von dem Unternehmen selbst ausgehen und negative Effekte auf Dritte haben. Diese Erweiterung des Risiko- begriffs soll Auswirkungen der Geschäfts-tätigkeit des Unternehmens auf Gesell-schaft und Umwelt transparenter machen.

In der aktuellen Berichterstattung im MDAX finden sich zahlreiche Angaben zu den Risiken in den Bereichen Umwelt und Arbeitnehmer. Diese Berichterstattung beinhaltet sowohl nichtfinanzielle Risiken, die vom Unternehmen ausgehen, als auch Risiken für das Unternehmen selbst. Beispielsweise werden für den Aspekt Arbeitnehmer Risiken für das Unterneh-men, z. B. demografischer Wandel, sowie Risiken, die vom Unternehmen ausgehen, z. B. Arbeitssicherheit, genannt. Risiken zu Menschenrechten sowie zu Korruption und Bestechung werden in der Praxis weniger häufig kommuniziert.

Arbeitnehmer 8 %

Umwelt

Korruption

Soziales

Menschen-rechte

60 %40 %

68 %32 %

32 %68 %

92 %

Berichterstattung von wesentlichen Risiken nach Belangen

100 %

Angaben zu aspektspezifischen RisikenKeine Angaben zu aspektspezifischen Risiken

Quelle: EY-Analyse des MDAX zum 31.07.2015 auf der Basis von Geschäftsberichten, Nachhaltigkeitsberichten und unternehmenseigenen Webseiten

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Herr Lüders, in Ihrem Arbeitsalltag helfen Sie Unterneh-men, konzernweite Risikomanagementsysteme aufzubauen. Sind die Risiken aus den sozialen und ökologischen Aspek-ten der Unternehmenstätigkeit inzwischen ein fester Be- standteil eines Risikomanagementsystems oder eher eine Seltenheit?

Wir merken in der Praxis, dass Unternehmen ihren Fokus mehr und mehr auf einen in die Unternehmenssteuerung integ-rierten Risikomanagementansatz setzen. Dies zeigen auch die Ergebnisse unserer aktuellen Studie EY GRC Survey 2015: „90 % of organizations expect risk management to be more directly involved in business making decisions […]”.8 Konkret bedeutet das, dass Unternehmen immer stärker interne sowie externe Risiken adressieren, die sowohl finanzieller als auch nichtfinanzieller Natur sind. Für den Aufbau von Überwa-chungssystemen nutzen viele Unternehmen international etablierte Standards und Rahmenwerke wie z. B. COSO9 oder ISO 31000. Im Rahmen der Überarbeitung in den letzten Jah-ren rückte der Fokus von der reinen Finanzberichterstattung auf die gesamte Unternehmensberichterstattung. Damit wurde ein Zeichen für die Integration nichtfinanzieller Aspekte gesetzt und den Unternehmen Spielraum in der individuellen Auslegung gegeben. Einen weiteren Treiber für die Integration nichtfinan-zieller Aspekte in das Risikomanagement und speziell in die Risikoberichterstattung von Unternehmen stellt der DRS 20 dar, der die Konzernlageberichterstattung regelt. Demnach sollen Unternehmen Entwicklung und Prognosen für solche nichtfinanziellen Leistungsindikatoren aufzeigen, die zur inter-nen Steuerung des Konzerns eingesetzt werden. Somit fordern die Standardgeber immer mehr, dass sich die Unternehmen frühzeitig mit der Integration nichtfinanzieller Aspekte in ihr Risikomanagement sowie mit der internen und externen Bericht- erstattung auseinandersetzen.

Halten Sie die Integration dieser Aspekte in ein unterneh-mensweites Risikomanagementsystem für sinnvoll?

Das Marktumfeld von Unternehmen hat sich in den vergange-nen Jahren stark verändert, was auch Anpassungsbedarf bei den Überwachungssystemen wie Risikomanagement, IKS und Compliancesystem mit sich gebracht hat. So spielen heute externe, nichtfinanzielle Risiken – z. B. in der Lieferkette –

eine zunehmende Rolle. In der Praxis beobachten wir den Trend, dass Unternehmen interne und externe Risiken ganz- heitlich betrachten, indem sie die Schadenshöhe nicht mehr nur nach quantitativen, sondern auch nach qualitativen Gesichts-punkten wie Reputation, Arbeitssicherheit oder Verlust von Know-how bewerten. Wir unterstützen Unternehmen dabei, solche Risiken zu kategorisieren und auf der Basis von Bewer-tungsmodellen mit quantifizierbaren Risiken vergleichbar zu machen.

Und welche praktischen Hinweise würden Sie den Unter- nehmen geben, die erstmalig ihre Risikoanalyse auf die in der CSR-Richtlinie genannten Belange ausweiten wollen?

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Unternehmen ihr Risikomanagement immer auf ihren Wertesystemen und Strategien aufbauen sollten. Daraus lässt sich wiederum die Risikotoleranz ableiten. Unternehmen sollen sich fragen, welche quantifizierbaren und welche nicht quantifizierbaren Risiken mit ihrer Geschäftstätigkeit verbunden sind.

Frau Richter, ist Ihrer Meinung nach die Integration nicht- finanzieller Kennzahlen in das bestehende Risikomanage-ment ausreichend, um die neuen Anforderungen der CSR- Richtlinie zu erfüllen?

Die Integration nichtfinanzieller Kennzahlen in das bestehende Risikomanagement ist auf jeden Fall ein wichtiger und richtiger Schritt auf dem Weg zur Erfüllung der Anforderungen der CSR-Richtlinie. Allerdings beinhaltet die CSR-Richtlinie ein erweitertes Verständnis von Risiko im Vergleich zur bisherigen Unternehmensberichterstattung und auch zu den meisten Risi-komanagementsystemen, die wir in der Praxis sehen. Es geht dabei nicht mehr nur um Risiken, die den Geschäftsverlauf und Unternehmenserfolg negativ beeinflussen könnten. Vielmehr stehen auch solche Risiken entlang der Wertschöpfungskette im Fokus, die sich negativ auf die Gesellschaft und die Umwelt aus-wirken – wobei auch solche Risiken die voraussichtliche Ent- wicklung eines Unternehmens mittelbar beeinflussen können. Langfristig sollten sich Unternehmen diesem erweiterten Risi-koverständnis öffnen, um adäquat auf diese Risiken reagieren zu können und der Richtlinie zu entsprechen.

Interview mit Nicole Richter, Executive Director bei EY im Bereich Climate Change and Sustainability, und Benjamin Lüders, Senior Manager bei EY im Bereich Advisory Services Risk

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Die Kernelemente der CSR-Richtlinie

Auswahl wesentlicher Kennzahlen – die größte Hürde? Die CSR-Richtlinie fordert von Unterneh-men die Darstellung relevanter nichtfinan-zieller Leistungsindikatoren im Hinblick auf

das Geschäftsmodell. Aus den Ergebnissen der Unternehmensbefragung geht hervor, dass die Auswahl geeigneter Kennzahlen die größte Herausforderung für Unterneh-men bei der Berichterstattung zu den geforderten CSR-Informationen darstellt.

Auswahl geeigneter Kennzahlen – am häufigsten genannte Herausforderung (48 % der befragten Unternehmen)

Bei der Frage nach dem geeignetsten Rahmenwerk zur Umsetzung der CSR- Richtlinie nannten die Unternehmen am häufigsten den Deutschen Nachhaltigkeits-kodex (DNK) und die GRI-Leitlinien. Die befragten Unternehmen sind zuver-sichtlich, durch die Anwendung dieser Rahmenwerke auch die Anforderungen der CSR-Richtlinie zu erfüllen.

Für die beiden Rahmenwerke existieren bereits öffentlich verfügbare Überleitun-gen zwischen den Anforderungen dieser Rahmenwerke und der CSR-Richtlinie.10

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So viel ist sicher, die CSR-Richtlinie wird in Deutschland auf fruchtbaren Boden fallen. Schließlich ist die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen bereits in vielen Unterneh-men ein Thema.

Um einen Überblick über den aktuellen Status quo zu geben, haben wir wie bereits im letzten Jahr in unserer Studie „Pflicht oder Kür? Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland: Standortbestimmung“11 auch dieses Jahr die Berichterstattung der Unternehmen im DAX 30, MDAX, SDAX und TecDAX untersucht.

Zunehmende Berichterstattung in SDAX und TecDAX

Obwohl es im Vergleich zur Vorjahresanalyse insgesamt 19 Unternehmenswechsel in den vier DAX-Indizes gab, ist die Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten auf gleichem Niveau geblieben.

Mehr Veränderungen gab es in Bezug auf die Nachhaltigkeits-berichterstattung in Geschäftsberichten. Während die Darstel-lung der Unternehmen aus dem DAX 30 und MDAX gleich geblieben ist, berichten über 10 % mehr Unternehmen aus SDAX und TecDAX über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten in den Geschäftsberichten.

Der Umfang der Nachhaltigkeitsberichte mit Prüfbescheinigung bewegt sich auf Vorjahresniveau. Mit 71 % ist dieser im DAX 30 am höchsten, gefolgt von MDAX (43 %) und SDAX (37 %). Kei-nes der Unternehmen aus dem TecDAX hat sich bis jetzt für eine externe Verifizierung entschieden.

Die Berichterstattung in Form eines integrierten oder kombi-nierten Berichts hat 2015 einen leichten Anstieg erfahren. Zwei weitere Unternehmen aus MDAX und TecDAX adressieren finanzielle und nichtfinanzielle Informationen in einem kombi-nierten beziehungsweise integrierten Bericht.

GRI G4 bereits verbreitet

Erkennbar ist das Interesse der deutschen Unternehmen an den neuen Leitlinien G4 der GRI. Während im letzten Jahr über alle vier DAX-Indizes hinweg lediglich drei Unternehmen nach GRI G4 berichtet haben, sind es dieses Jahr 25. Damit orien- tieren sich bereits jetzt 37 % aller Nachhaltigkeitsberichte in unserer Auswertung an den neuesten GRI-Leitlinien, die ab dem 1. Januar 2016 von Unternehmen, die sich an GRI orientieren, angewendet werden müssen.

Update: Status quo der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland

DAX 30 7 %

MDAX

SDAX

TecDAX

78 %22 %

83 %

54 %40 %

90 %

Nachhaltigkeitsbericht nach Leitlinien der GRINachhaltigkeitsbericht ohne Bezug zu GRI

Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichtenin den vier DAX-Indizes

Quelle: EY-Auswertung der Veröffentlichungen zum 31.07.2015. Integrierte Berichte und Onlineberichte wurden als Nachhaltigkeitsberichte gewertet.

Kein Nachhaltigkeitsbericht

3 %

0 %

6 %

4 % 13 %

DAX 30

MDAX

SDAX

TecDAX

42 %10 %

27 %

8 %28 %

83 %

Umfassende Informationen zu Nachhaltigkeit imGeschäftsbericht mit Umwelt- und Sozialkennzahlen Ausgewählte Informationen zu Nachhaltigkeit im Geschäftsbericht

Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationenin den Geschäftsberichten in den vier DAX-Indizes

Keine Informationen zu Nachhaltigkeit im Geschäftsbericht

17 %

64 %

20 % 53 %

48 %

Quelle: EY-Auswertung der zum 31.07.2015 vorliegenden Geschäftsberichte.

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64 %der MDAX-Unternehmen

zählen das Thema Umwelt zu den relevantesten

Belangen für das Kerngeschäft

Wie sieht die Berichterstattung zu den Aspekten und zu Diversität bereits heute aus?5

Betrieblicher Umweltschutz als Business Case

Umweltmanagement und -berichterstat-tung haben in Deutschland eine lange Tradition. Wesentliche Gründe hierfür sind hohe Standards, rechtliche Anforderungen sowie Kostenaspekte und Kundenanforde-rungen. Nicht nur in der energieintensiven Industrie, sondern auch in der breiten Wirtschaft haben Unternehmen Energie- effizienz längst als wichtiges Thema erkannt. Gleichzeitig ist betrieblicher Umweltschutz laufend neuen Entwick- lungen unterworfen, die weiter zu seiner Verankerung beitragen. So werden Umweltaspekte beispielsweise immer stärker aus der Perspektive der Lieferkette betrachtet. Bei Vertragsschluss verlangen heute viele Unternehmen von ihren Ge- schäftspartnern die Einhaltung bestimm-ter Umweltstandards.

Aber auch regulatorische Maßnahmen spielen eine Rolle. So zeichnet sich bereits der Umbau des EU-Emissionshandels im Hinblick auf die Preisgestaltung der Zerti-fikate ab. Darüber hinaus sollen 20 bis 25 % der Treibhausgasreduktionen in der EU über erhöhte Energieeffizienz erreicht werden. Unter anderem verpflichtet die EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU die Unternehmen aller Branchen dazu, Energieaudits durchzuführen oder ein systematisches Energie- oder Umwelt- management zu etablieren. Wer sich mit dem Thema Energieverbrauch aus- einandersetzt, betreibt keine einmalige Compliance-Übung. Vielmehr schafft er Transparenz hinsichtlich der wesentlichen KPIs, etabliert ein echtes Management- Tool und schafft die Voraussetzungen, um Ressourcen- und Kosteneinsparpotenziale aufzuzeigen.12

Diese und viele andere Entwicklungen tragen dazu bei, dass Unternehmen die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt systematisch erfassen und sich entsprechende Ziele setzen.

Dies spiegelt sich in unserer Unterneh-mensbefragung wider: Von allen in der CSR-Richtlinie genannten Belangen wer-den Umweltthemen als am relevantesten für das Kerngeschäft eingestuft.

Berichterstattung im MDAX-Segment auf einem hohen Niveau

Gut aufgestellt sind die Unternehmen aus dem MDAX-Segment vor allem in puncto Berichterstattung über Risiken, Managementsysteme und Maßnahmen.

5.1 Berichterstattung zum Thema Umwelt: Kein Nachholbedarf?

Als potenzielle Risiken, die von ihrer Geschäftstätigkeit ausgehen, nennen die Unternehmen vor allem Störungen und Unfälle, die mit Umweltschäden ein-hergehen. Als potenzielle Risiken, die auf das Unternehmen wirken, nennen sie z. B. neue Gesetzgebungen im Bereich Umweltschutz und kontaminierte Industrie- flächen.

Auch Leitlinien sind bei den Unternehmen weit verbreitet. Dazu zählt z. B. die Unter-zeichnung des UN Global Compact, der unter anderem Umweltprinzipien enthält. Darüber hinaus enthält der allgemeine Verhaltenskodex einiger Unternehmen ein Bekenntnis zu Umwelt- oder Ressourcen- schutz. Einige Unternehmen verfügen auch über eigens ausformulierte Umwelt- leitlinien.

Managementsysteme sind weit verbreitet, wobei auch die MDAX-Unternehmen die gängigsten Standards verwenden: ISO 14001 und EMAS als Umweltmanage-mentsysteme und ISO 50001 als Energie- managementsystem.

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Auch die Berichterstattung über Maß- nahmen ist ausgeprägt: Knapp 80 % der MDAX-Unternehmen berichten über Maß-nahmen im Umwelt- und Ressourcenschutz.

Offenkundig tun sich die Unternehmen dagegen mit der Publikation quantifizier-ter Ziele schwer. Nur etwa die Hälfte der MDAX-Unternehmen benennt konkret messbare Ziele. Häufig beziehen sich diese auf die Reduktion von Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen. Gängig sind aber qualitative Ziele, die z. B. die Ausweitung des Umweltmanagements und der Umweltdatenerhebung beinhalten.

Ähnlich verhält es sich mit der Darstellung konkreter Kennzahlen – darüber berichtet etwa nur die Hälfte der Unternehmen im MDAX, dafür jedoch umfassend.

Die MDAX-Unternehmen haben also den Bereich Umwelt als Kernthema erkannt und größtenteils ein relevantes Umwelt- managementsystem implementiert. Es bleibt aber Nachholbedarf bezüglich konkreter Ziele und Kennzahlen. Hier bieten international anerkannte Richtlinien Hilfestellung.

Kennzahlen definieren und Auswirkun-gen messen – Ansätze und Initiativen

In ihrer Berichterstattung greifen die Unternehmen hauptsächlich auf die in den GRI-Leitlinien definierten Kennzahlen zurück. Diese Leitlinien beinhalten ein umfassendes Kennzahlenset zu diversen Umweltaspekten wie etwa zu Energie, Emissionen oder Wasser sowie zu ent- sprechenden Bemessungsgrundlagen.

„Wir sehen in der Praxis, dass Ansätze des so genannten „natural capital accounting“ Unter- nehmen dabei helfen, Auswirkungen und Abhängigkeiten in Bezug auf natürliche Ressourcen in ihrer Wertschöpfungskette zu entdecken. Damit können Unternehmen Risiken für sich und ihre Umwelt identifizieren und entsprechende KPIs definieren, die sich dann zur internen Steuerung und zur Kommunikation an die Stakeholder nutzen lassen.

Es gibt eine Vielzahl von Methoden zur Messung von Auswirkungen und Abhängigkeiten in Bezug auf natürliche Ressourcen. Eine gute Orientierung wird diesbezüglich in Zukunft das Natural Capital Protocol (NCP) bieten, das momentan von der Natural Capital Coalition (NCC) entwickelt wird. Die NCC bringt Stakeholder zusammen, die sich mit dem Thema „natural capital accounting“ beschäftigen. Das Netzwerk evaluiert und standardisiert die Ansätze des „natural capital accounting“, um sie vergleichbarer und konsistenter zu machen. Zu diesem Zweck hat sich die NCC zum Ziel gesetzt, das NCP zu entwickeln. Das Protokoll soll Unternehmen eine Hilfestellung bei der Auswahl des individuell geeigneten Ansatzes geben. Darüber hinaus soll es aber auch ein umfassendes Rahmenwerk bieten, das von der Frage, wie natürliche Ressourcen das Unternehmen überhaupt beeinflussen, bis hin zu Angaben darüber reicht, wie sich Ergebnisse langfristig in Entscheidungsprozesse im Unternehmen einbinden lassen.

Zurzeit befindet sich das NCP in einer Testphase. Im Juni 2016 soll die erste Version des Protokolls veröffentlicht werden. Für weitere Informationen siehe www.naturalcapitalcoalition.org.“

Sophia Schuster, EY Climate Change and Sustainability Services, über die Natural Capital Coalition

Darüber hinaus liefern aber auch Methoden wie die des „natural capital accounting“ Orientierung bei der Defini-tion von Kennzahlen. „Natural capital accounting“ befasst sich mit der Bewer-tung von Auswirkungen und Abhängig- keiten in Bezug auf Ressourcen wie Luft, Land, Boden, Biodiversität und Wasser.13 Dies kann dabei sowohl auf Unterneh-mens- als auch auf Produktebene statt- finden. Hierdurch lassen sich Hotspots identifizieren, die das Unternehmen dann aktiv managen kann.

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Unternehmen in der Verantwortung

Schon seit vielen Jahren bemühen sich verschiedene Initiativen um die Verbesse-rung von Menschenrechten entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Trotzdem kommt es immer wieder zu Situationen, die das Thema Menschenrechtsverletzun-gen in den Fokus der Öffentlichkeit, von Geschäftspartnern und Investoren rücken. Unternehmen stellen sich heute zuneh-mend ihrer Verantwortung für die Einhal-tung von Menschenrechten – sei es um Risiken wie Bußgeldern, Reputations- schäden oder limitiertem Zugang zu Kapi-tal entgegenzuwirken, um sich Wettbe-werbsvorteile zu sichern oder schlichtweg um „das Richtige zu tun“.

Die Bedeutung des Themas ist nicht nur auf global agierende Unternehmen be- schränkt. So lässt sich beispielsweise der im Jahr 2014 beschlossene gesetzliche Mindestlohn in Deutschland als Bestandteil des Rechts auf faire Arbeitsbedingungen ansehen.14

UN-Leitprinzipien schaffen neue Impulse

Im Juni 2011 verabschiedete der UN- Menschenrechtsrat einstimmig die Leit-prinzipien für Wirtschaft und Menschen-rechte15 („Guiding Principles on Business and Human Rights“). Diese fordern Unter-nehmen dazu auf, menschenrechtliche Verantwortung für ihre Geschäftstätigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungs-kette zu übernehmen. Die 31 Leitprinzi-pien verlangen von Unternehmen, Men-schrechte zu respektieren und proaktiv Schritte einzuleiten, die Menschenrechts-verletzungen verhindern, mildern oder wiedergutmachen. Ein Rahmenwerk für die Berichterstattung zum Thema Men-schenrechte stellt das im Frühjahr 2015 veröffentlichte UN Guiding Principles Reporting Framework16 dar – siehe weiter-führende Informationen auf Seite 17.

Viele Länder haben bereits nationale Aktionspläne entwickelt, um die UN- Leitprinzipien umzusetzen. Auch in

Deutschland wird das Thema Menschen-rechte vermehrt in Politik und Wirtschaft diskutiert. So entwickelt das Auswärtige Amt derzeit federführend den „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschen-rechte“, der die UN-Leitprinzipien auch in Deutschland umsetzen und den Rahmen für den Umgang mit Menschenrechten sei-tens des Staates und der Wirtschaft bilden soll.17

5.2 Menschenrechtsreporting rückt stärker in den Fokus

Risikodarstellung im Bereich Menschen-rechte ist im MDAX zurückhaltend

Die zunehmende öffentliche und politische Aufmerksamkeit auf das Thema spiegelt sich noch nicht in der deutschen Berichts-landschaft wider. Zu Menschenrechtsrisi-ken legen die MDAX-Unternehmen bisher wenig offen. Diese zurückhaltende Bericht-erstattung zeigt sich auch in den Aussagen

32 %

68 %

Erwähnung von LeitlinienKeine Erwähnung von Leitlinien

RisikoberichterstattungKeine Risikoberichterstattung

68 %32 %

Quelle: EY-Analyse des MDAX zum 31.07.2015 auf der Basis von Geschäftsberichten, Nachhaltigkeitsberichten und unternehmenseigenen Websites

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der von uns befragten Unternehmen, die welche der Einhaltung von Menschen-rechten einen relativ geringen Einfluss auf das Kerngeschäft zuschreiben.

Allerdings bekennen sich zwei Drittel der Unternehmen im MDAX in ihren Leitlinien zur Einhaltung von Menschenrechten. Leading-Practice-Beispiele für die Umset-zung solcher Leitlinien beinhalten viele Aspekte. Dazu gehören die Ausarbeitung von Managementkonzepten (z. B. für die Integration von Menschenrechtsaspekten in das Lieferantenmanagement), die Definition von Zielen (z. B. quantitative Ziele zu Self-Assessments, externe/interne Audits oder Schulungen) sowie die Berichterstattung von Kennzahlen.

Nur

16 %der MDAX-Unternehmen

berichten Kennzahlen zum Thema

Einige Unternehmen machen detaillierte Angaben zur Art von Menschenrechts- verletzungen oder nennen die Länder, in denen es zu Menschenrechtsverletzun-gen kam. Größtenteils findet man in der

Berichtspraxis jedoch die Aussage, dass es keine Verstöße gegen Menschenrechte gegeben habe.

Im Rahmen der Umsetzung der CSR- Richtlinie steht für Unternehmen, die sich bisher wenig mit dem Thema Menschen- rechtsreporting auseinandergesetzt haben, im Vordergrund, entsprechende Konzepte inklusive Richtlinien und Managementsysteme aufzubauen und Risiko-Assessments durchzuführen. Für Unternehmen, die bereits über interne Managementansätze verfügen, geht es nun an die Weiterentwicklung der Pro-zesse für die externe Berichterstattung. Hierbei können sich Unternehmen bei-spielsweise auf das 2015 veröffentlichte UN Guiding Principles Reporting Frame-work stützen.

„Das Thema Menschenrechte in der Wirtschaft wird auf internationaler Ebene stark vorangetrieben. So veröffentlichte die Human Rights Reporting and Assurance Frameworks Initiative 2015 zum ersten Mal eine umfassende Orientierungshilfe für Unternehmen, die über ihre Verantwortung im Bereich Menschenrechte berichten wollen: das UN Guiding Principles Reporting Framework. Das Rahmenwerk wurde in einem zwei Jahre andauernden Prozess entwickelt. Darin waren Vertre-ter verschiedenster Stakeholdergruppen wie Unternehmen, Investorengruppen, NGOs oder staatli-che Organisationen vertreten.

Das Framework bietet eine Liste von Fragen, die Unternehmen nutzen können, um ihre Risiken und Maßnahmen zum Thema Menschenrechte offenzulegen. Das Rahmenwerk setzt dabei den Fokus auf ,salient human rights issues‘, welche die potenziell schwerwiegendsten Menschen-rechtsverletzungen, die durch die Geschäftstätigkeit oder Geschäftsbeziehungen eines Unterneh-mens auftreten können, umfassen.

Ausgewählte, international agierende Unternehmen haben bereits begonnen oder planen, das Framework in ihrer Berichterstattung anzuwenden. Zu den Vorreitern zählen hier Unternehmen wie Unilever, Ericsson, H&M, Nestlé, Newmont und ABN AMRO.

Die Veröffentlichung des Rahmenwerks macht deutlich, dass Unternehmen nun am Zug sind, das Thema Menschenrechte in ihre Managementprozesse zu integrieren. Im Fokus steht dabei, die Aus-wirkungen der eigenen Geschäftstätigkeit und Geschäftsbeziehungen zu verstehen, zu verbessern und sie intern und extern transparent zu machen.“

Michaela Proißl, EY Climate Change and Sustainability Services, über das UN Guiding Principles Reporting Framework

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Korruption und Bestechung verursachen enorme Kosten für Unternehmen. Ver-schiedene Untersuchungen zeigen, dass weltweit jährlich eine Billion US-Dollar Bestechungsgelder gezahlt werden. Die globalen Kosten von Korruption wer-den sogar auf 2,6 Billionen US-Dollar geschätzt, was mehr als 5 % des globalen BIP entspricht. Heruntergebrochen bedeu-tet das, dass Korruption die Geschäftstä-tigkeit im Schnitt um 10 % erhöht. Davon sind deutsche Unternehmen nicht aus- genommen.18

In der EY EMEIA Fraud Survey vom Mai 2015 wurden 3.800 Vorstände, Führungs-kräfte und Mitarbeiter in 38 Ländern über ihre Wahrnehmung von Betrug, Bestechung und Korruption befragt. Die Ergebnisse zeigen: In Deutschland sind Korruption und Bestechung nach wie vor Thema. So schätzen 23 % der befragten Unternehmen ihre eigenen Ethikstandards als sehr hoch ein. Nur 22 % gehen davon aus, dass ihren internationalen Geschäfts-tätigkeiten gleichartige Ethikstandards zugrunde liegen. Hier ist jedoch ein positi-ver Trend zu verzeichnen, da „nur“ noch ein Viertel der befragten Unternehmen Korruption in Deutschland für weit verbrei-tet hält; 2011 lag dieser Anteil noch bei knapp der Hälfte.19

Wie ist die Berichterstattung in deutschen Unternehmen?

Die Selbsteinschätzungen der befragten Unternehmen zu ihrer Berichterstattung im Bereich Korruption und Bestechung fielen positiv aus. Zwei Drittel der befrag-ten großen deutschen Unternehmen sind zuversichtlich, dass ihre Berichterstattung bereits die Anforderungen der CSR-Richt-linie erfüllt.

Unsere MDAX-Analyse stützt diese Ein-schätzung dahin gehend, dass ein Großteil

der Unternehmen (86 %) das Thema Korruption in ihren Leitlinien verankert hat. Zudem ist die Berichterstattung zu Anti-Korruption bei den meisten Unter- nehmen in das Compliance-Management integriert. In diesem Rahmen berichten mehr als drei Viertel der Unternehmen einen Managementansatz und fast zwei Drittel konkrete Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung.

Bei der Offenlegung spezifischerer Inhalte zur Korruptionsvermeidung sieht die Lage etwas anders aus: Konkrete Zieldefinitionen sowie die Darstellung von Risiken und KPIs in der externen Berichterstattung finden eher selten statt. So berichten gut 10 % der MDAX- Unternehmen über Ziele für die Korrup- tionsbekämpfung (z. B. Verringerung der Beteiligungsgesellschaften in Ländern mit erhöhtem Korruptionsrisiko oder Auswei-tung der Compliance-Trainings auf 100 % der Mitarbeiter). Mehr als ein Drittel hebt Korruptionsrisiken hervor.

5.3 Korruption und Bestechung – in Deutschland noch ein Thema?

Wo finden Unternehmen Informationen und Orientierung?

Einen Leitfaden zum Thema Management und Berichterstattung, Korruption und Bestechung können Unternehmen bei einer Vielzahl verschiedener Institutionen finden. Beispielsweise hat der Bundesver-band der Deutschen Industrie (BDI) Empfehlungen zur Verhinderung von Korruption herausgegeben, die eine Hilfe-stellung zum Vorgehen gegen korruptes Handeln im Geschäftsverkehr bieten sol-len.20 Die Internationale Handelskammer (ICC) entwickelte freiwillige Regeln, Richtlinien und Kodizes (z. B. ICC Rules on Combating Corruption), die Rahmenbe- dingungen für die Ausübung von verant-wortlicher Geschäftstätigkeit schaffen. Ergänzend dazu erarbeitete das ICC weitere Empfehlungen, die sich auf spezi- fische Aspekte wie die Annahme von Geschenken, Compliance-Trainings, Klau-seln für Handelsverträge etc. beziehen.21

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Frau Koch, die Begriffe „Korruption“ und „Bestechung“ gehören zu Ihrem Arbeitsalltag. Können Sie unseren Lesern kurz erklären, warum?

Wir unterstützen Unternehmen dabei, Korruption und Beste-chung zu vermeiden. Dazu gehört auch die Aufklärung von vermuteten oder begangenen Verstößen. Vor Betrug und Bestechung ist kein Unternehmen gefeit. Mit diesem Thema möchten sich jedoch die wenigsten Geschäftsführer auseinan-dersetzen. Aber solche Vorfälle stellen ein wesentliches Risiko für Unternehmen dar. Das haben bereits große Fälle gezeigt. Deshalb ist die öffentliche Aufmerksamkeit rund um die The-men Korruption und Bestechung in den vergangenen Jahren insgesamt stark gestiegen.

Wie ist Ihre Einschätzung hinsichtlich der Sensibilität der deutschen Unternehmen dem Thema gegenüber?

Auch hier hat sich die Sensibilität stark erhöht. Dennoch haben Ergebnisse unserer EMEIA Fraud Survey 2015 gezeigt, dass korruptes Handeln und Bestechungen für viele Befragte noch als Kavaliersdelikte gelten und in der Unternehmenslandschaft weit verbreitet sind.

Die neue EU-Richtlinie beinhaltet einige Anforderungen hinsichtlich der Berichterstattung über Policies, Risiko- bewertung, Managementansatz und Kennzahlen im Bereich Korruption und Bestechung. Zwei Drittel der im Rahmen dieser Studie befragten großen deutschen Unternehmen sind zuversichtlich, dass ihre derzeitige Berichterstattung bereits diese Anforderungen erfüllt. Was würden Sie den Unternehmen mit auf den Weg geben, die noch nicht so weit sind?

Zwei Drittel der großen deutschen Unternehmen, die in der Studie befragt wurden, haben angegeben, dass sie die Anforde-rungen der Richtlinie bereits erfüllen. Dennoch gilt es, zu han-deln. Es reicht nicht aus, lediglich Berichtspflichten zu erfüllen. Entscheidend ist, die Risiken innerhalb des eigenen Unterneh-mens zu erkennen und managen zu können. Jedes Unterneh-men ist der Gefahr der Korruption und Bestechung ausgesetzt, da gibt es keine Ausnahme. Und jedes Unternehmen steht in der Pflicht, diese Risiken aktiv zu bekämpfen. Das hat nicht zuletzt das sogenannte Neubürger-Urteil bewiesen: Der Vor-stand kann bei Gesetzesverstößen zivilrechtlich belangt wer-den, wenn etwa keine funktionierenden Systeme eingeführt und etabliert wurden, die solche Verstöße verhindern könnten. Die Auseinandersetzung mit der individuellen Risikolage ist unab-dinglich. Nur so können entsprechende Maßnahmen festgelegt werden.

Interview mit Daniela Koch, Executive Director bei EY im Bereich Fraud Investigation & Dispute Services

Die Geschäftsprinzipien zur Bekämpfung von Bestechung von Transparency Inter- national (TI) beinhalten Leitlinien zur Kommunikation mit Stakeholdern. Dieses Rahmenwerk kann Organisationen dabei unterstützen, unternehmensspezifische Programme gegen Bestechung zu entwi-ckeln, zu vergleichen und zu verbessern.22 Zudem entwickelt TI einen Corruption Perceptions Index23, den Unternehmen z. B. zur der Risikoeinschätzung von Liefe-ranten bezüglich Korruption heranziehen können.

Auch das UN Global Compact (UNGC) unterstützt Unternehmen bei der Bericht-erstattung. So liefert es inhaltliche Aspek- te zu unterschiedlichen Themenfeldern wie zu Korruptionsrisikobewertungen, Korruption in der Lieferkette oder zum Sportsponsoring. Zusammen mit Trans- parency International wurde darüber hin-aus der „Reporting Guidance“ zum zehn-ten Prinzip des UNGC entwickelt. Damit liegt ein neues, praxisnahes Instrument für die Anti-Korruptions-Berichterstattung vor.24

Nicht zuletzt bieten Rahmenwerke wie der Deutsche Nachhaltigkeitskodex25 oder die neuesten Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI G4) Orientie-rungspunkte bei der KPI-Auswahl. Dort finden sich beispielsweise KPIs zur Summe politischer Spenden, zur Prüfung von Korruptionsrisiken, zur Anzahl von Korruptionsfällen oder zum Umsatz in Län-dern mit hohem Corruption Perceptions Index.

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Arbeitsmarkt fordert die Unternehmer heraus

Fachkräfteengpässe und der demografi-sche Wandel stellen Unternehmen bereits jetzt vor große Herausforderungen und fordern aktives Handeln.26 Schwierigkeiten bei der Rekrutierung geeigneter Arbeit-nehmer zählen zu den größten Unterneh-mensrisiken.27 Gleichzeitig verändern sich auch die Ansprüche der Arbeitnehmer: Flexible Arbeitszeiten, Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie adäquate Förde-rung und Weiterbildung zählen zu den wichtigsten Faktoren bei der Wahl des Arbeitsgebers.28 Unternehmen sind gefor-dert, diese Aspekte zu berücksichtigen, wenn sie erfolgreich am Arbeitsmarkt agieren und Risiken wie Personalknapp- heit entgegenwirken wollen. Gleichzeitig gilt es für Unternehmen, negative Aus- wirkungen auf ihre Arbeitnehmer zu reduzieren. Die CSR-Richtlinie schlägt daher vor, diesbezügliche Themen in die nichtfinanzielle Erklärung aufzunehmen. Dazu gehören etwa Arbeitsschutz und Gesundheit, Achtung der Rechte der Arbeitnehmer und der Gewerkschaften sowie grundlegende Übereinkommen mit der International Labour Organization (ILO).

Wie sind die Unternehmen heute aufgestellt?

Nicht zuletzt aufgrund der bereits bestehenden gesetzlichen Vorgaben zur Berichterstattung hinsichtlich der Arbeit-nehmerbelange ist die entsprechende Berichterstattung im MDAX stark aus- geprägt. Fast drei Viertel der Unternehmen dokumentieren die Konformität mit offi- ziellen Leitlinien (z. B. Kernarbeitsnormen der ILO) für den Umgang mit Mitarbeitern und berichten über Managementkonzepte, z. B. im Bereich Gesundheit und Arbeits-schutz. Gleichermaßen ausgeprägt ist die Berichterstattung über Maßnahmen. Darüber hinaus dokumentieren die Unter-nehmen umfangreiche quantitative Sozial-kennzahlen. Dazu gehören etwa Krank-heitsquoten, Unfall- und Fluktuationsraten.

Auch die Berichterstattung in Bezug auf Risiken ist hinsichtlich der Arbeitnehmer sehr ausgeprägt. Genannt werden z. B. Fachkräfteengpässe, demografischer Wandel, Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter.

Ungeachtet ihrer fortgeschrittenen Berichterstattung zu Arbeitnehmerthe-men berichtet nur rund ein Viertel der Unternehmen im MDAX über diesbezügli-che Ziele. Dies kann auch als Erklärung dafür dienen, warum 30 % der 200 befrag-ten Unternehmen einen Nachholbedarf in ihrer Berichterstattung hinsichtlich der Arbeitnehmerbelange sehen.

5.4 Ziele im Bereich Arbeitnehmer kommunizieren

Ziele setzen sich die Unternehmen häufig im Bereich Gesundheit und Arbeitssicher-heit. Dazu gehört z. B. die Reduktion der Unfallraten und Krankheitsquoten. Typi-sche Ziele sind aber auch die Reduktion der Fluktuation und die Erhöhung der Teil-nahme an der Mitarbeiterbefragung.

Welche Orientierung nutzen die Unternehmen?

Im Bereich der Leitlinien beziehen sich Unternehmen häufig auf die Kernarbeits-normen der ILO, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen mit dem Paragrafen „Beschäftigung und Beziehun-gen zwischen den Sozialpartnern“ sowie auf die Labour Principles des UN Global Compact.29 Im Bereich Gesundheit und Arbeitsschutz bietet die ILO einen nützli-chen Leitfaden zur Erfassung und Anzeige von Unfällen und Erkrankungen.30 Das am häufigsten eingesetzte Management-system in diesem Bereich ist OHSAS 18001 (Occupational Health and Safety Assessement Series). Zu spezifischen Arbeitnehmerkennzahlen liefern die GRI- Leitlinien eine umfassende Auswahl in der Unterkategorie „Arbeitspraktiken und menschenwürdige Beschäftigung“.

90 %der MDAX-Unternehmen berichten über Risiken im

Bereich Arbeitnehmer

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Neben dem Thema Arbeitnehmerbelange führt die CSR-Richtlinie noch einen eige-nen Bereich Sozialbelange auf. Dieser enthält z. B. Aspekte wie sozialen Dialog, Dialog mit lokalen Gemeinschaften und Maßnahmen zur Sicherstellung des Schut-zes der Entwicklung lokaler Gemeinschaf-ten. In der bisherigen Berichterstattung adressieren viele Unternehmen unter dem Aspekt Soziales oder Gesellschaft das Thema Corporate Citizenship (CC) beziehungsweise gesellschaftliches Engagement.

Obwohl nicht völlig deckungsgleich mit dem Begriff der sozialen Belange der Richtlinie, haben wir in unserer MDAX- Analyse und in unserer Befragung den Fokus auf dieses Thema gelegt. Nicht zuletzt deshalb, weil eine kürzlich von EY durchgeführte Benchmark-Analyse im DAX 30 interessante Erkenntnisse zu die-sem Thema lieferte.

5.5 Sozialbelange: Kandidat für die Unternehmensstrategie?

„Im Sommer 2015 führte unser Team eine Corporate Citizenship-Benchmark-Analyse im DAX 30 durch, bei der wir die öffentlich zugängliche CC-Berichterstattung anhand bestimmter Kriterien bewertet haben. Als Ergebnis zeigt die Analyse fünf spannende Tendenzen, die sich im DAX 30 abzeichnen.“

Portfolio: Bislang haben es wenige Unternehmen aus dem DAX 30 geschafft, ihr CC-Engagement konsequent strategisch am Kerngeschäft und entsprechend ihren Kernkompetenzen auszurichten.

Zuwendungen: Über 60 % der gemeinnützigen Investitionen von Unternehmen in die Gesellschaft finden als Geldspenden statt. Aufwendungen in Form von freiwilligen Arbeitsstunden für gemeinnützige Zwecke, kostenlose Beratungsleistungen oder Pro-duktspenden sind im DAX 30 deutlich weniger vertreten.

Reporting: Der Input von durchgeführten Maßnahmen ist in der Praxis bei vielen Unternehmen erkennbar, z. B. anhand der Berichterstattung zu getätigten Spenden. Der Output von Maßnahmen, z. B. die Anzahl erreichter Menschen, wird nur in wenigen Fällen konsolidiert berichtet.

Wirkung: Eine ganzheitliche Wirkungsmessung von CC-Aktivitäten lässt sich nur im Reporting von wenigen DAX 30-Unterneh-men feststellen.

Ranking: DAX 30-Unternehmen aus der Dienstleistungsbranche schneiden in der CC-Analyse besser ab als Unternehmen aus dem produzierenden Bereich. Außerdem fällt auf, dass Unternehmen, die angeben, ein Wirkungsmessungstool zu verwenden, eine wesentlich bessere Position im EY-CC-Ranking erreichen als diejenigen ohne Wirkungsmessungstool.

„Unsere Erfahrungen zeigen, dass Stakeholder von Unternehmen vermehrt ein professionelles CC-Management erwarten, was eine transparente Berichterstattung über den Einsatz von Aufwen-dungen und deren Wirkung beinhaltet. Die meisten DAX 30-Unternehmen sind bereits stark für die Gesellschaft engagiert, jedoch gibt es vermehrt Handlungsbedarf hinsichtlich des Managements von CC und dessen Außendarstellung.“

Piera Ziedek, EY Climate Change and Sustainability Services, über die EY-CC-Benchmark-Analyse31

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Maßnahmen im Fokus

Fast jedes zweite Unternehmen gab in unserer Unternehmensbefragung an, dass Sozialbelange wichtig für Kerngeschäft und Unternehmenserfolg seien. Diese Ein-schätzung wird dadurch gestützt, dass Rating- und Ranking-Organisationen ihre Unternehmensbewertungen in Bezug auf CC in den letzten Jahren ausgebaut und verstärkt auf entsprechende Kennzahlen ausgerichtet haben.

Die Einschätzung der befragten Unterneh-men spiegelt sich in der Berichterstattung der Unternehmen im MDAX wider. Unge-fähr drei Viertel der Unternehmen berich-ten über Maßnahmen im Bereich CC, einige stellen ihre Maßnahmen im Kontext von definierten Zielen dar. Darüber hinaus

erwähnt die Hälfte der Unternehmen Richtlinien zu CC. Dabei verweisen knapp über 20 % des MDAX auf Richtlinien, die intern speziell für das Thema CC ent- wickelt worden sind.

Auf ähnlichem Niveau bewegt sich die Darstellung von Managementkonzepten. Etwa ein Fünftel der Unternehmen aus dem MDAX berichtet ebenfalls CC-Kenn-zahlen. Risiken werden im Zusammenhang mit CC nicht erwähnt.

Wirkungsmessung als neuer Ansatz im Bereich CC

Einige Unternehmen haben ihr CC strate- gisch am Kerngeschäft ausgerichtet. Diese Vorreiter lassen sich als Positivbeispiele identifizieren, da sie zunehmend die Wir-

kung ihrer CC-Maßnahmen darstellen. Hierunter fallen die Analyse und Bericht- erstattung von positiven gesellschaftlichen Effekten, die durch das CC-Engagement eines Unternehmens ausgelöst werden. Dabei geht die Wirkungsmessung auf induzierte Effekte ein, die durch die Ergeb-nisse von Maßnahmen und Projekten ent- stehen.

Ein mögliches Rahmenwerk zur Bericht- erstattung im Rahmen von CC liefern die GRI-Leitlinien. Die aktuelle Version G4 bezieht sich u. a. auch auf den Umgang eines Unternehmens mit lokalen Gemein- schaften.

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Welche Anforderungen gibt es bisher zur Berichterstattung zu Diversität?

In der gesetzlichen Regulierung und in der öffentlichen Debatte in Deutschland ist das Thema Diversität nicht neu. Im Fokus steht vor allem der Anteil der Frauen in Führungspositionen und in Aufsichtsräten. Ein kürzlich in Deutschland in Kraft getre-tenes Gesetz32 fordert eine Geschlechter-quote von 30 % in den Aufsichtsräten börsennotierter und paritätisch mitbe-stimmter (Aufsichtsrat, der aus Arbeit-nehmern und Anteilseignern besteht) Unternehmen. Darüber hinaus müssen sich diese Unternehmen selbstbestimmte Zielgrößen für den Vorstand und die oberste Führungsebene unterhalb des Vorstands setzen. Die neuen Vorgaben zur Diversität sind nach dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilnahme von Frauen und Männern an Führungspositionen auch Gegenstand der Erklärung zur Unterneh-mensführung im Lagebericht nach § 289a HGB. Dabei sollen die Unternehmen jähr-lich die Einhaltung der Quote bestätigen beziehungsweise Ziele und Zielerreichung berichten. Darüber hinaus ist das Thema Diversität bei Führungspositionen und Auf-sichtsräten auch im Deutschen Corporate Governance Kodex verankert.33

Die CSR-Richtlinie berücksichtigt diese bereits bestehenden Berichtspflichten und erweitert sie dahin gehend, dass Unterneh-men nun auch über die konkrete Umset-zung von Managementkonzepten und die zugrunde liegenden Diversitätskriterien berichten sollen. Dabei geht die Richtlinie nicht nur explizit auf die Verteilung der Ge- schlechter ein, sondern auch auf andere Kriterien wie Alter, Bildungs- und Berufs- hintergrund.

Beim Thema Diversität weicht die CSR- Richtlinie von dem für die anderen Belange geltenden Scope ab. Entsprechend § 289a HGB gilt die Berichtspflicht für alle großen börsennotierten Unternehmen. Die Anga-ben sind in die Erklärung zur Unterneh-mensführung aufzunehmen und nicht in die nichtfinanzielle Erklärung im Lage- bericht.

Ziele ohne Managementkonzept

Entsprechend den bereits bestehenden Berichtspflichten berichten schon viele Unternehmen zum Thema Diversität.Mehr als die Hälfte der Unternehmen im MDAX gehen in ihrer Berichterstattung auf eine bestehende Policy (z. B. als Teil des Code of Conduct, Unterzeichner der Charta der Vielfalt) ein und berichten über Maßnahmen zur Förderung von Diversität (z. B. Mentoringprogramme). Die dazuge-hörigen Ziele beziehen sich in fast allen Fällen auf den Frauenanteil im Aufsichtsrat und nicht auf Frauen in anderen Führungs-positionen. Auffällig ist, dass trotz der wei-ten Verbreitung von Leitlinien und selbst erklärten Zielen nur 9 der 50 MDAX-Unter-nehmen über ein Managementkonzept zu Diversität berichten. Dies erklärt womög-lich auch, warum 40 % der von uns befrag-ten Unternehmen Nachholbedarf beim Thema Diversität im Hinblick auf die CSR-Richtlinie sehen. Gleichwohl bewerten es nur etwa 20 % der befragten Unterneh-men als wichtig für ihren Unternehmenser-folg. Diese Einschätzung spiegelt sich in der Tatsache wider, dass im Juli 2015 lediglich 10 % der MDAX-Unternehmen mindestens eine Frau im Vorstand hatten.34

5.6 Diversität in Aufsichts-, Leitungs- und Kontrollgremien managen

Woran können sich Unternehmen beim Thema Diversität orientieren?

Weit verbreitet bei den MDAX-Unterneh-men ist die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt als Leitlinie zu Diversität bei Unternehmen. Unterzeichner verpflichten sich zur Einhaltung verschiedener Punkte im Bereich Diversität.35 Die Leading Practice im Management von Diversität zeichnet sich durch die Verankerung von Diversität auf Konzernebene aus, aber auch durch Diversitätsverantwortliche in einzelnen Organisationseinheiten und durch die standardisierte Integration von Diversitätskriterien bei der Personal-besetzung und durch Steuerung über entsprechende Kennzahlen. Auch die GRI-Leitlinien bieten eine Orientierung – seit fast zehn Jahren ist das Thema Diver-sität bei Kontrollorganen und bei Mitarbei-tern über entsprechende Indikatoren und Angaben in den Leitlinien berücksichtigt.

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Sind Sie auf die CSR-Richtlinie vorbereitet? 6

Die CSR-Richtlinie fordert die Unterneh-men auf, für Geschäftsjahre, die nach dem 01.01.2017 beginnen, umfassend über nichtfinanzielle und die Diversität betreffende Informationen zu berichten. Unternehmen sind daher gefordert, zügig zu evaluieren, inwieweit sie die Anforde-rungen der CSR-Richtlinie bereits erfüllen oder ob noch Anpassungsbedarf bei inter-nen Prozessen besteht.

Folgende Faktoren sehen wir auf der Basis unserer Analysen und Befragung als Schlüssel zur erfolgreichen Umsetzung der CSR-Richtlinie:

• ► Einschätzung der Wesentlichkeit einzel-ner nichtfinanzieller Aspekte

• ► Integration nichtfinanzieller Aspekte in das Risikomanagement im Hinblick auf Risiken, die die Geschäftstätigkeit des Unternehmens beeinflussen, aber auch bezüglich solcher Risiken, die sich vom Unternehmen auf die Gesellschaft aus- wirken

• (Weiter-)Entwicklung bestehender Leitlinien, Managementkonzepte und Kennzahlen bezogen auf nichtfinanzielle Aspekte

• ► (Weiter-)Entwicklung bestehender Berichtsprozesse für nichtfinanzielle Aspekte

Die nachstehende Checkliste mit Schlüs-selfragen können Unternehmen nutzen, um einzuschätzen, inwieweit sie auf die CSR-Richtlinie bereits heute vorbereitet sind. Gerne diskutieren wir diese Punkte mit Ihnen!

Sind Sie auf die CSR-Richtlinie vorbereitet?

Schlüsselfragen Check?

Wurde die Wesentlichkeit der einzelnen nichtfinanziellen Aspekte im Hinblick auf das Kerngeschäft analysiert?

Wurden bei der Einschätzung der Wesentlichkeit die Anliegen externer Stakeholder berücksichtigt?

Wurden die Risiken hinsichtlich der einzelnen nichtfinanziellen Aspekte analysiert?

Gibt es für alle relevanten nichtfinanziellen Aspekte bereits Leitlinien?

Wurden für alle relevanten nichtfinanziellen Aspekte Ziele definiert?

Gibt es für alle relevanten nichtfinanziellen Aspekte interne Managementkonzepte?

Werden bestehende Managementkonzepte mit konkreten Maßnahmen unterlegt?

Gibt es für die Berichterstattung bereits festgelegte Orientierungshilfen oder Rahmenwerke?

Werden für alle relevanten nichtfinanziellen Aspekte Kennzahlen erhoben?

Gibt es einen strukturierten Berichtsprozess für die nicht-finanzielle Berichterstattung mit klar definierten Rollen und Verantwortlichkeiten?

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Kontaktdaten

Nicole Richter Executive Director

Tel. +49 89 14331 19332Mobil +49 160 939 [email protected]

Annette JohneSenior Manager

Tel. +49 211 9352 18459Mobil + 49 160 939 [email protected]

Bereits seit 1992 bietet EY weltweit Beratungs- und Prüfungsleistungen im Bereich Nachhaltig-keit an. EY begleitet Unternehmen unterschied- licher Branchen und Größenordnungen bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten und bei der Kommunikation von nichtfinanziellen Kennzahlen. Auch als Prüfer der Nachhaltigkeits-berichte sind wir gefragt. Weltweit verfügt EY über ein Netzwerk von mehr als 700 Fach- mitarbeitern im Bereich Climate Change and Sustainability Services (CCaSS).

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Über diese Studie

Diese Studie basiert auf den folgenden Analysen des CCaSS-Teams. Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich unseren Kollegen Pascal Schäfer und Enno Wiesner danken, die intensiv daran mitgewirkt haben.

Auswertung der Berichterstattung im MDAX zum 31.07.2015 in Bezug auf die inhaltlichen Anforderungen der CSR-Richtlinie

Die Fokussierung auf den MDAX erfolgte, da dieser Index in Bezug auf Umfang und Tiefe veröffentlichter Nachhaltigkeits- informationen unserer Meinung nach einen repräsentativen Durchschnitt der von der CSR-Richtlinie betroffenen Unter-nehmen bietet.

Für die in der CSR-Richtlinie angespro- chenen inhaltlichen Belange wurde die Berichterstattung im Hinblick auf die Dar-stellung eines Konzepts, dessen Umset-zung, von Risiken und von wesentlichen Kennzahlen analysiert. Diese Kriterien wurden zur weiteren Analyse unter- gliedert. Wir haben das Konzept in die Bestandteile Richtlinien, Steuerungsmaß-nahmen und Ziele aufgeteilt. Zur Erhe-bung der Informationen haben wir die aktuellen Geschäfts- und Nachhaltigkeits-berichte sowie weitere öffentlich zugängli-che Unternehmenspublikationen, wie Fort-schrittsberichte zum UN Global Compact oder Codes of Conduct ausgewertet, die bis zum Stichtag 31.07.2015 veröffentlicht wurden.

Unabhängige telefonische Befragung von 200 deutschen Unternehmen im Zeitraum von Juni bis Juli 2015

Befragt wurden kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitar- beitern, die voraussichtlich von der CSR-Richtlinie betroffen sein werden. Die Interviews wurden durch das unab- hängige Meinungsforschungsinstitut Valid Research, Bielefeld durchgeführt.

Ziel der Befragung war es, herauszufinden wie Unternehmen generell gegenüber der Richtlinie eingestellt sind und wie sie sich selbst in Bezug auf die inhaltlichen Anfor-derungen aus heutiger Sicht einschätzen.

Die 200 Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:

Auswertung der Nachhaltigkeits- berichterstattung in vier DAX-Indizes zum 31.07.2015 (Update der Studie „Pflicht oder Kür? Nachhaltigkeits- berichterstattung in Deutschland: Standortbestimmung“ aus dem Jahr 2014)

Dazu wurden die aktuellen Nachhaltig-keitsberichte und Informationen zur Nachhaltigkeitsleistung in den Geschäfts-berichten analysiert, die bis zum Stichtag 31.07.2015 veröffentlicht wurden. Integrierte und kombinierte Berichte sowie Onlineberichte wurden ebenfalls als Nach-haltigkeitsberichte gewertet. Dabei haben wir die Veröffentlichungen der letzten drei Jahre betrachtet. Dadurch sollen Verzerrungen der Darstellung vermieden werden, die z. B. durch nicht mehr fortge-führte „Pilotversuche der Nachhaltigkeits- berichterstattung“ entstehen oder durch Unternehmen, die nur alle zwei Jahre einen Nachhaltigkeitsbericht veröffent- lichen. Die Kategorisierung der Angaben zur Nachhaltigkeitsleistung erfolgte in den Kategorien „Umfassende Informationen“ (Berichterstattung im Sozial- und Umwelt-bereich mit jeweils mehreren Kennzahlen), „Ausgewählte Informationen“ (Bericht- erstattung im sozialen und/oder Umwelt-bereich mit keinen bis wenigen Kennzah-len) und „Keine Informationen“. Basis dafür sind die Tiefe und der Umfang der Darstellung in den Geschäftsberichten.

7 %

61 %

DAX

16 %

6 %

10 %

TecDAXMDAXSDAX

Kein DAX-Segment

28 %

Industrial Prod.

11 % 16 %

16 %

Finance

16 %

6 %

3 %3 %

1 %

ChemicalsPower & Utilities

Automotive TransportRetail Consumer ProductsLife Sciences

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Quellen und Erläuterungen

1 Richtlinie 2014/95/EU zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen

2 Unternehmen von öffentlichem Interesse: kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken und Versicherungen und Unternehmen, die vom Mitgliedstaat als solche bestimmt wurden

3 § 289 Absatz 3; § 315 HGB: Große Kapitalgesellschaften und Konzerne sind ver-pflichtet, nichtfinanzielle Leistungsindikatoren wie Informationen über Umwelt- und Arbeitnehmerbelange in den (Konzern-)Lagebericht aufzunehmen, sofern diese für das Verständnis des Geschäftsverlaufs oder der Lage des Unterneh-mens von Bedeutung sind. Auch der DRS 20 fordert, dass die Berichterstattung der steuerungsrelevanten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren in die Analyse des Geschäftsverlaufs einbezogen und offengelegt wird.

4 Europäisches Parlament und Europäischer Rat: Richtlinie 2013/34/EU vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates, http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:182:0019:0076:DE:PDF

5 Börsennotierte Aktiengesellschaften, börsennotierte Kommanditgesellschaften auf Aktien oder börsennotierte Europäische Aktiengesellschaften.

6 GRI: G4 (2013): Sustainability Reporting Guidelines, https://www.globalreporting.org/standards/g4/Pages/default.aspx

7 § 289 Absatz 3; § 315 HGB: Im (Konzern-)Lagebericht sind die voraussichtliche Entwicklung einer Unternehmung und wesentliche Chancen und Risiken offenzu-legen. Auch der DRS 20 fordert die Darstellung bedeutsamer Risiken für den Konzern und wesentliche in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen.

8 EY (2015): There’s no reward without risk. EY’s global governance, risk and compliance survey 2015, http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/EY-theres-no-reward-without-risk-grc-survey-2015/$FILE/EY-theres-no-reward-without-risk-grc-survey-2015.pdf

9 The Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO): http://www.coso.org/

10 Deutscher Nachhaltigkeitskodex: Nachhaltigkeitskodex erfüllt zukünftige EU-Berichtspflicht, http://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/de/dnk/eu-berichtspflicht.html

Global Reporting Initiative: Making headway in Europe, https://www.globalrepor-ting.org/resourcelibrary/GRI_G4_EU%20Directive_Linkage.pdf

11 EY (2014): Pflicht oder Kür? Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland: Standortbestimmung, http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/ EY_Studie_-_Pflicht_oder_Kuer/$FILE/EY-Studie-PflichtoderKuer-2014.pdf

12 Die EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU verpflichtet große Unternehmen (mindestens 250 Mitarbeiter, über 50 Mio. Euro Umsatz oder über 43 Mio. Euro Bilanzsumme) zur Durchführung von Energieaudits in allen Konzerngesellschaf-ten mit einer Beteiligungsquote von mindestens 25 %. Dies gilt in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten. Diese Energieaudits müssen bis zum 5. Dezember 2015 ab-geschlossen sein. Das betrifft auch Konzerne, die ihren Sitz außerhalb der EU (z. B. USA oder Schweiz) und Standorte innerhalb der EU haben. http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/EY-eu-energieeffizienzrichtlinie/$-FILE/EY-eu-energieeffizienzrichtlinie.pdf

13 Natural Capital Coalition: http://www.naturalcapitalcoalition.org/

14 Vereinte Nationen (1948): Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf

15 United Nations (2011): Guiding Principles on Business and Human Rights, http://www.ohchr.org/Documents/Publications GuidingPrinciplesBusinessHR_ EN.pdf

16 UN Guiding Principles Reporting Framework: http://www.ungpreporting.org/

17 Auswärtiges Amt: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/ Aussenwirtschaft/Wirtschaft-und-Menschenrechte/NAPWiMR_Grundlage_ node.html

18 World Economic Journal: The cost of corruption, http://world-economic.com/ articles_wej-373.html

19 EY: Fraud and corruption — the easy option for growth? Europe, Middle East, India and Africa Fraud Survey 2015, http://www.ey.com/Publication/vwLUAs-sets/ey-emeia-fraud-survey/$FILE/ey-emeia-fraud survey.pdf

20 Bundesverband der Deutschen Industrie: Korruption verhindern – Empfehlungen des BDI, http://www.csrgermany.de/www/csr_cms_relaunch.nsf/res/Broschu-ere_Korruption_verhindern.pdf/$file/Broschuere_Korruption_verhindern.pdf

21 ICC Germany: Handlungsempfehlungen der ICC für Unternehmen im Bereich der Korruptionsprävention und –bekämpfung, http://www.iccgermany.de/ icc-regeln-und-richtlinien/icc-verhaltensrichtlinien/icc-verhaltensrichtlinien- anti-korruption-bestechung-in-deutschland-definition-geschichte.html

22 Transparency International: Business principles for countering bribery – A multi-stakeholder initiative led by Transparency International, http://files.transparency.org/content/download/707/3036/file/2013_ Business%20Principles_EN.pdf

23 Transparency International: Corruption Perceptions Index, http://www.transparency.org/cpi2014

24 UN Global Compact & Transparency International: Reporting Guidance on the 10th Principle against corruption, https://www.unglobalcompact.org/docs/is-sues_doc/Anti-Corruption/UNGC_AntiCorruptionReporting.pdf

25 Deutscher Nachhaltigkeitskodex: http://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/

26 DIHK (2014): DIHK-Arbeitsmarktreport, http://www.dihk.de/ressourcen/downloads/dihk-arbeitsmarktsreport-2013-14/at_download/file?mdate=1394632466652

EY (2015): Mittelstandsbarometer Deutschland und Europa, http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/EEY_Mittelstandsbarometer_-_Januar_2015/$-FILE/EY-Mittelstandsbarometer-Deutschland-und-Europa-Januar-2015.pdf

27 EY (2013): Business Pulse Exploring dual perspectives on the top 10 risks and opportunities in 2013 and beyond, http://www.ey.com/Publication/vwLUAs-sets/Business_Pulse_-_top_10_risks_and_opportunities/$FILE/Business%20pulse%202013.pdf

28 EY (2014): Studentenstudie 2014, http://www.ey.com/DE/de/Newsroom/News-releases/20140604-EY-News-EY-studentenstu-die-2014-acht-von-zehn-studenten-sind-zufrieden-werte-ziele-perspektiven

29 ILO Kernarbeitsnormen: http://www.ilo.org/berlin/arbeits-und-standards/ker-narbeitsnormen/lang--de/index.html

OECD (2011): OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, http://www.oecd.org/daf/inv/mne/48808708.pdf

UN Global Compact (2008): The Labour Principles, http://www.unglobalcompact.org/docs/issues_doc/labour/the_labour_ principles_a_guide_for_business.pdf

30 ILO (1996): Recording and notification of occupational accidents and diseases, http://www.ilo.org/safework/info/standards-and-instruments/codes/WCMS_107800/lang--en/index.htm

31 EY (2015): Corporate Citizenship Benchmark Analyse. Does your corporate citizenship make a difference?, http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/EY-report-benchmarking-corporate-citizenship/$FILE/EY-report-benchmar-king-corporate-citizenship.pdf

32 Gesetz für die gleichberechtigte Teilnahme von Frauen und Männern an Führungspositionen (BGBI vom 24.4.2015, S. 642 ff.):

Für Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmt sind, gibt es keine ge-setzliche Quote; für alle drei Ebenen (Aufsichtsrat, Vorstand, oberste Führungs-ebene unterhalb des Vorstands) muss eine selbstbestimmte Zielgröße festge-legt werden.

33 Auch im Deutschen Corporate Governance Kodex, an den sich börsennotierte Unternehmen in Form von „comply or explain“ per Gesetz halten müssen (§ 161 AktG), hält das Thema Diversität seit einigen Jahren Einzug. Der Kodex fordert die Berücksichtigung von Diversität bei Führungspositionen und Aufsichtsräten sowie die Formulierung entsprechender Ziele. http://www.dcgk.de/de/

34 EY (2015): Mixed Leadership Barometer: http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/EY_Studie_-_Mixed_Leadership_Barometer_-_Januar_2015/$-FILE/EY-Mixed-Leadership-Barometer-Januar-2015.pdf

35 Charta der Vielfalt: http://www.charta-der-vielfalt.de/startseite.html

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