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Die Schiffahrtsfreiheit im gegenwärtigen Völkerrecht. Berichte einer Studientagung derDeutschen Gesellschaft für Völkerrecht (Berichte der Deutschen Gesellschaft für VölkerrechtHeft 15) by R. Bernhardt; W. RudolfReview by: H.-J. SchlochauerArchiv des Völkerrechts, 17. Bd., 3./4. H. (1978), p. 468Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40797760 .
Accessed: 18/06/2014 11:43
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468 Besprechungen
daß angesichts der allgemeinen Bedeu- tung der Materie ausschließlich auf eng- lischsprachige Quellen zurückgegriffen wird. In Anlagen sind die Texte der drei genannten Dokumente und ein- schlägige Beschlüsse der Generalver- sammlung der Vereinten Nationen ab- gedruckt, auf die in der Darstellung Be- zug genommen ist.
Schlochauer
Die Schiffahrtsfreiheit im gegenwärtigen Völkerrecht. Berichte einer Studientagung der Deutschen Gesellschaft für Völker- recht. Herausgegeben von R. Bern- hardt und W. Rudolf. (Berichte der Deutschen Gesellschaft für Völker- recht Heft 15). Karlsruhe: C. F. Mül- ler Verlag. 1975. 384 S.
Im Zeitpunkt einer (versuchten) Neu- ordnung des Seerechts hat die Deutsche Gesellschaft für Völkerrecht auf einer Arbeitstagung vom November 1974 die Fragen der »Schiffahrtsfreiheit im ge- genwärtigen Völkerrecht« und deren Gefährdungen zum Gegenstand völker- rechtlicher Betrachtungen gemacht, wel- che die in den politischen Auseinander- setzungen vernachlässigten Rechtsfragen erörtern. Angesichts der Entwicklungs- tendenzen geht es darum, »die Konse- quenzen und Auswirkungen regionaler und funktionaler Einschränkungen der traditionellen Meeresfreiheit von einer bestimmten, für die internationale Ge- meinschaft mehr denn je unentbehr- lichen Nutzungsart her« (so R. Bern- hardt im Vorwort) zu sehen. Die Ta- gung lag nach der Caracas-Session 1974 - deren Arbeiten berücksichtigt sind - und vor der Genfer Session 1975 der Dritten Seerechtskonferenz der Ver- einten Nationen (vgl. die nachstehende Besprechung der Konferenz-Dokumen- tationen). Von den gehaltvollen drei- zehn Referaten seien genannt die Bei- träge von W. Rudolf, Die Freiheit der Handelsschiffahrt und ihre aktuellen Gefährdungen; G. Jaenicke, Die Fische- reifreiheit auf der Hohen See - Ent- wicklungen bis zur 3. Seerechtskonfe-
renz in Caracas; Renate Platzöder, Die Behandlung der Meerengenfrage auf der Dritten Seerechts-Konferenz der Vereinten Nationen, Caracas-Session 1974; W. Graf Vitzthum, Die Ausbeu- tung des Meeresbodens in ihrer Bedeu- tung für die Schiffahrtsfreiheit. Im An- hang sind »Ausgewählte Dokumente der dritten Seerechtskonferenz der Ver- einten Nationen (Caracas Session)« ab-
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geürucKt. achlochauer
KARL ZEMANEK: Die Schif- fahrtsfreiheit auf der Do- nau und das künftige Re- gime der Rhein-Main-Do- nau Großschiffahrtsstraße. Eine völkerrechtliche Untersuchung, (österreichische Zeitschrift für öffent- liches Recht. Supplementum 4). Wien: Springer Verlag. 1976. XI, 73 S.
Die auf dem Gebiet der Bundesrepu- blik Deutschland im Bau befindliche Rhein-Main-Donau-Verbindung, die im Jahre 198 1 befahrbar sein soll, wirft bei ihrer Fertigstellung Fragen des in- ternationalen Binnenschiffahrtsrechts auf. Wie in dem hier veröffentlichten Bericht über „Die Rechtslage des Rhein- Main-Donau-Verbindungsweges« (Ar- chiv des Völkerrechts Bd. 14 [1969/70] S. 343 ff.) von P. Krzizanowski her- vorgehoben wurde, ist »das Problem einer zwei internationale Stromsysteme verbindenden, zum Teil künstlich er- stellten nationalen Binnenwasserstraße von allgemeiner völkerrechtlicher Be- deutung, zumal kein vergleichbarer Fall vorliegt«. Zemanek untersucht in seinem für die österreichische Bundeskammer der Gewerblichen Wirtschaft erstatteten Gutachten zunächst die rechtliche Re- gelung der Donau-Schiffahrt und das internationale Regime des Rheins im Vergleich zu dem der Donau. Alsdann werden die rechtlich denkbaren Gestal- tungen für die künftige Rhein-Main- Donau-Großschiffahrtsstraße erörtert sowie, unter Einbeziehung politischer und wirtschaftlicher Faktoren, ihre Aus- wirkungen auf die österreichische Do- nauschiffahrt geprüft. Für eine zukünf- tige Regelung entwirft Zemanek drei
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