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Ein Autounfall, was tun? Gesamtverband der Deutschen Versicherungs- wirtschaft e.V. Ein Ratgeber Ihrer Autoversicherung NOTFON D – Der kostenlose Notruf der Autoversicherer

Ein Autounfall, was tun? · 2009-10-11 · Polizeiprotokoll und wird von Ihrer Versicherung genauso anerkannt. Unser Tipp: Verwenden Sie den so genann-ten Europäischen Unfallbericht

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Page 1: Ein Autounfall, was tun? · 2009-10-11 · Polizeiprotokoll und wird von Ihrer Versicherung genauso anerkannt. Unser Tipp: Verwenden Sie den so genann-ten Europäischen Unfallbericht

Ein Autounfall,was tun?

Gesamtverband der Deutschen Versicherungs-wirtschaft e.V.

Ein Ratgeber Ihrer Autoversicherung

NOTFON D – Der kostenlose Notruf der Autoversicherer

Page 2: Ein Autounfall, was tun? · 2009-10-11 · Polizeiprotokoll und wird von Ihrer Versicherung genauso anerkannt. Unser Tipp: Verwenden Sie den so genann-ten Europäischen Unfallbericht

3 Risiko Straßenverkehr: Was tun, wenn es gekracht hat?

5 Verhalten an der Unfallstelle

8 Notieren Sie bitte

10 Unfallaufnahme ohne Polizei?

12 Vorsicht: Unfallhelfer

13 Die Schadenmeldung

17 Was ersetzt die Haftpflichtversicherung?

17 Fahrzeugschäden

21 Personenschäden

23 Todesfall

25 Der Unfall im Ausland

27 Der Verein Verkehrsopferhilfe e.V.

28 Wichtige Links im Internet

Inhalt

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Impressum

Herausgeber:Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)Friedrichstraße 19110117 BerlinFax: (030) 20 20-66 04Email: [email protected]: www.gdv.de

Fotos:Titel: Mauritius/FraukeThomas Raupach/argus (3)Reinhard Jahnke/argus (17)Mike Schröder/argus (21)Norbert Michalke/images.de(24)Mauritius/nonstock (27)GDV

Redaktion:Klaus Brandenstein

Druck/Gestaltung/Vertrieb:GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KGGlockengießerwall 120095 Hamburg

Copyright:GDVStand: 8/2001

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Ü ber 4 Millionen Ver-kehrsunfälle ereignen

sich jedes Jahr in Deutsch-land. Der weitaus überwie-gende Teil davon gehtglimpflich aus: Es entstehtnur mehr oder minder gro-ßer Sachschaden. Bei etwajedem zehnten Unfall wer-den Personen verletzt.Rund 7.800 Verkehrstoteund rund 500.000 Verletz-te pro Jahr sind dieerschreckende Folge desGeschehens auf unserenStraßen.

Statistisch gesehen lässtjeder Autofahrer etwa allezwölf Jahre einen Haft-pflichtfall regulieren. Nurdie wenigsten wissen dann über ihre Rechte undPflichten gegenüber der Autohaftpflichtversiche-rung so gut Bescheid, dass sie ihre Ansprüche lük-kenlos geltend machen können. Zuweilen gebenscheinbar selbstlose Freunde teuren Rat.

Antwort auf eine Vielzahl von Fragen, denen sichder Autofahrer nach einem Unfall gegenübersieht,gibt diese Broschüre. Sie vermittelt Anregungen,Tipps und Ratschläge, wie der Autofahrer zu einerschnellen, umfassenden und reibungslosen Regu-lierung beitragen kann. Eine Aufzählung derAnspruchsgrundlagen erleichtert es ihm, seinenSchadenersatz gegenüber der gegnerischen Auto-haftpflichtversicherung geltend zu machen.

Risiko Straßenverkehr: Was tun, wenn es gekracht hat?

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Diese Broschüre kann nur allgemein gültige Hin-weise für die Regulierung von Unfallschäden durchdie Autohaftpflichtversicherung geben. In der Praxismüssen bei jedem Fall die besonderen Umständeberücksichtigt werden.

In einem besonderen Kapitel geht diese Broschüreauf Unfälle ein, die sich im Ausland ereignen. Dasich Versicherungssystem und Schadenersatzrechtnach wie vor von Land zu Land stark unterschei-den, sollte man sich vor Auslandsreisen spezielleInformationen über die jeweiligen Besuchsländerbesorgen. Unter Umständen empfiehlt sich einzusätzlicher Versicherungsschutz. Viele Versiche-rungsgesellschaften halten entsprechende Merk-blätter bereit.

Risiko Straßenverkehr: Was tun, wenn es gekracht hat?

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Verhalten an der Unfallstelle

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Nach einem Unfall ist es füralle Beteiligten wichtig,Ruhe und Übersicht zu be-wahren, um weiteren, grö-ßeren Schaden zu verhüten.Entfernen Sie sich nichtunerlaubt von der Unfallstel-le. Sie müssen neben straf-rechtlichen Konsequenzenauch mit einem Regress derVersicherung von bis zu10.000 Mark rechnen.

U nfälle auf Autobahnen oderBundesstraßen sollten über

die vorhandenen Notrufsäulen gemeldetwerden. So ist die sichere LokalisierungIhres Standortes gewährleistet. Denn alleNotrufsäulen (über 14.000 an denBundesautobahnen) und alle Björn-Stei-ger-Säulen (über 5.000 an Bundes-, Lan-des- und Kreisstraßen) sind exklusiv unddirekt mit dem Notruf der Autoversiche-rer verbunden.

G ibt es keine Notrufsäule in IhrerNähe, können Sie sich bei einem

Unfall ohne Personenschäden auch mitIhrem Handy unter der kostenfreienVanity-Telefonnummer 0800 6683663(0800 NOTFON D) an den Notruf der Autoversicherer wenden.

Bei Unfällen mit Verletzten wählen Sie immer 112.

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Folgende Maßnahmen müssen – je nachLage des Falles – im Interesse der Ver-kehrssicherheit am Unfallort getroffenwerden:

Sichern Sie immer zuerst die Unfallstelle ab: Schalten Sie das Warnblincklicht ein und –falls die Unfallstelle nicht sofort geräumt werdenkann – stellen Sie das Warndreieck auf.Danach rufen Sie Hilfe. Auf Autobahnen und vielenBundes- und Landesstraßen stehen Notrufsäulen.Wenn eine Säule in der Nähe ist, benutzen Sie sie!Nur so ist die sichere Lokalisierung Ihres Standortesgewährleistet.

• Braucht eine Person ärztliche Hilfe oderkann sie sich nicht selbst aus dem Autobefreien, rufen Sie die 112 an.

• Bei allen anderen Unfällen hilft Ihnen der Notrufder Autoversicherer weiter. Falls Sie das Handybenutzen müssen, gehen Sie folgendermaßen vor:

Verhalten an derUnfallstelle

Buchstaben statt Zahlen:So funktioniert die Vanity-Rufnummer

0800 NOTFON D

Ein Buchstabe entspricht jeweils der Ziffer auf der gleichen Taste

Schnelle Hilfe bei Unfällen im Straßenverkehr

Die Notrufzentrale der deutschen Autoversicherer

6 8 3 6 6 3

8 00 0

MNO6

MNO TUV DEF MNO MNO DEF

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U nter 0800 NOTFON D mel-den sich die Mitarbeiter der Not-

rufzentrale, die auch die von denNotrufsäulen eingehenden Rufebetreuen. Diese können entscheiden,ob die Polizei gerufen werden muss.Falls technische Hilfe – beispielsweiseein Abschleppwagen – benötigt wird,wird das sofort veranlasst. In jedemFall können Sie sofort mit der Versi-cherung des Unfallverursachers wei-ter verbunden werden. Dort wird derUnfall aufgenommen und damit eineschnelle Bearbeitung sichergestellt.

B ei geringfügigen Schäden müssen Sie daraufachten, dass der Verkehrsfluss nicht beeinträch-

tigt wird. Blockieren Sie also wegen einer kleinenBeule oder eines zerbrochenen Scheinwerferglasesnicht die Kreuzung, sondern fahren Sie an den Stra-ßenrand. Es reicht aus, die Stellung der Fahrzeugezu markieren und – falls ein Apparat zur Hand ist –zu fotografieren.

Tipp: In jedem Verbandkasten befindet sich Kreide!

H aben Sie alles veranlasst, sollten Sie – ambesten gemeinsam mit dem Unfallgegner –

mit dem Handy 0800 NOTFON D anrufen. So er-sparen Sie sich auf jeden Fall die schriftliche Scha-denanzeige und sorgen für eine schnelle Bearbei-tung. Auch ein Unfallprotokoll erübrigt sichdadurch.

Verhalten an derUnfallstelle

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Nur wenn kein Mobiltelefon zur Hand ist,gehen Sie wie folgt vor:

Nehmen Sie die Daten schriftlich auf. Denn voll-ständige Angaben ersparen Rückfragen.

Notieren Sie bitte:

• Amtliches Kennzeichen. Namen undAnschriften der beteiligten Fahrer. Lassen Sie sich die Ausweispapiere zeigen.

• Versicherungsgesellschaft und Nummerdes Versicherungsscheines. verlangen SieUnterlagen. Sind die Daten nicht bekannt, hilftIhnen der kostenlose Notruf der AutoversichererNOTFON D unter 0800 6683663 (sieheauch Seite 10).

• Ort und Zeit des Unfalls.

• Namen und Anschriften von Unfall-zeugen.

• Zeichnen Sie eine Unfallskizze. Fotografieren Sie nach Möglichkeit die Unfall-stelle von verschiedenen Standpunkten aus.Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab.

• Fertigen Sie ein Unfallprotokoll, das sowohl vom Schädiger als auch vomGeschädigten unterschrieben wird. VerwendenSie dazu am besten den so genannten Euro-päischen Unfallbericht, damit Sie in derHektik nichts vergessen. Sie erhalten den Euro-päischen Unfallbericht bei Ihrem Versicherer.

Verhalten an der Unfallstelle

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Schildern Sie den Unfallhergang, überlassen Sieaber die rechtliche Beurteilung der Versiche-rungsgesellschaft.

• Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zuge-lassen, so fragen Sie nach der Grünen Versi-cherungskarte. Für Fahrzeuge aus EU- undeinigen anderen Ländern muss sie allerdingsnicht mehr mitgeführt werden. Der Versiche-rungsnachweis ist häufig an der Frontscheibeaufgeklebt.

Verhalten an derUnfallstelle

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Der EuropäischeUnfallbericht istbei Ihrem Auto-versicherer erhältlich.

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Sie haben einen Unfall, bei dem niemandverletzt wurde.

Was ist zu tun?

D ie Polizei kommt in den meisten Bundesländernauch zu einem so genannten Bagatellunfall,

wenn sie gerufen wird. Sie müssen sich aber dannauf eine lange Wartezeit einstellen. Sie sollten deshalbwissen: Ihr Versicherer verlangt in diesen Fällen fürdie Schadenregulierung keine polizeiliche Unfallauf-nahme! Auch die Polizei führt bei Bagatellschädennur eine vereinfachte Sachverhaltsfeststellung ohneBeweisaufnahme durch.

R ufen Sie stattdessen 0800 NOTFON D an,am besten gemeinsam mit dem oder den

Unfallbeteiligten. Dort wird Ihr Unfall aufgenom-men und es werden die erforderlichen Hilfsmaß-nahmen veranlasst. Hat gerade niemand ein Han-dy, können Sie den Sachverhalt auch selbst feststel-len, wenn Sie einige Grundregeln beachten. Einvon Ihnen und dem Unfallgegner erstelltes Proto-koll beinhaltet die gleichen Feststellungen wie einPolizeiprotokoll und wird von Ihrer Versicherunggenauso anerkannt.

Unser Tipp:

Verwenden Sie den so genann-ten Europäischen Unfallbericht(siehe S. 9), den Sie bei Ihrem Ver-sicherer erhalten und stets imFahrzeug mitführen sollten. Ererleichtert Ihnen alle notwendi-gen Feststellungen und führt zueiner schnellen und unbürokrati-

Unfallaufnahme ohne Polizei?

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schen Schadenregulierung. Machen Sie sich vonZeit zu Zeit mit den Verhaltensregeln im Schadenfallund den Inhalten des Europäischen Unfallberichtesvertraut und beachten Sie diese.

Sie sollten außerdem wissen …

… dass Sie in Abstimmung mit den Beteiligten nacheinem Unfall die Fahrbahn schnellstmöglich räu-men müssen. Sie können sich anschließend in Ruhemit Ihrem Unfallgegner über das weitere Vorgehenverständigen.

… dass Ihre Unterschrift unter dem Protokoll keinenachteiligen Auswirkungen auf Ihren Versicherungs-schutz hat und nicht als Schuldanerkenntnis gilt.

… dass Ihr Versicherer viele weitere Informationenfür Sie bereithält, die Ihnen richtiges Verhalten amUnfallort erleichtern.

Aber ...

… wenn Alkohol oder Drogen im Spiel sind,

… wenn Personen verletzt wurden,

… wenn ein vorgetäuschter Unfall vermutetwird

… dann rufen Sie die Polizei unter 110 oder 112.

Unfallaufnahme ohne Polizei?

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H egen Sie gesundesMisstrauen gegen alle,

die Ihnen schon an derUnfallstelle scheinbar kosten-los alle Sorgen um die Scha-denregulierung und ang-eblichen Streit mit Versiche-rer, Werkstatt etc. abnehmenwollen. Unterschreiben Sienicht voreilig irgendwelcheVerträge oder Vollmachten.Unter Umständen müssenSie nämlich Kosten, die dieseUnfallhelfer zu Ihrem angeb-lichen Vorteil verursachen,selbst tragen.

Aber auch hier hilft Ihnender Notruf der Autoversiche-rer (0800 NOTFON D).Dieser erhält innerhalb vonnur drei Minutendie verbind-

liche Zusage kompetenter Servicepartner (z.B.Abschleppunternehmen), ob sie die notwendigenHilfsmaßnahmen umgehend ausführen können. Istdie Übernahme der Hilfe nicht umgehend gewähr-leistet (z.B. wegen Überlastung oder ähnlicherGründe), übernimmt der Notruf der Autoversiche-rer die Organisation und sorgt für sofortige Ersatz-maßnahmen.

Vorsicht: Unfallhelfer

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N ach einem Unfall kann der Autofahrer denSchadenersatz direkt von der Autohaftpflicht-

versicherung des Unfallverursachers verlangen; erist also nicht darauf angewiesen zu warten, bis die-ser den Schaden meldet.

S etzen Sie sich sofort telefonisch oder schriftlichmit der örtlichen Niederlassung der gegneri-

schen Versicherung in Verbindung. Am schnellsten und bequemsten ist es, noch amUnfallort den Schaden dem Notruf der Autoversi-cherer unter der gebührenfreien Vanity-Telefon-nummer 0800 6683663 (0800 NOTFON D)zu melden. Dort werden Ihre Daten aufgenommenund an den zuständigen Versicherer weitergeleitet.Sie erhalten eine Kopie Ihrer Meldung nach Hause.Häufig kann sogar direkt eine Telefonverbindungmit Ihrer Versicherungsgesellschaft hergestellt wer-den, sodass Sie unmittelbar mit der Versicherungden Sachverhalt abklären können.

Ist der Wagen nach dem Unfall noch fahrbereitund verkehrssicher und befindet sich eine Scha-

den-Schnelldienst-Station des Schädigers in IhrerNähe, so lassen Sie am einfachsten dort den Scha-denumfang feststellen. Sie können aber den Wagenauch zur nächstgelegenen Vertrags- oder Fach-werkstatt bringen bzw. abschleppen lassen. For-dern Sie dann die Versicherung auf, den Unfall-schaden umgehend begutachten zu lassen.

Die Schadenmeldung

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D amit Sie die Reparaturkosten nicht bei Abho-lung des Fahrzeuges aus eigener Tasche vor-

schießen müssen, fordern Sie entweder über dieWerkstatt oder direkt bei der Autohaftpflichtversiche-rung des Unfallgegners eine Reparaturkosten-Über-nahme-Erklärung an. Liegt diese der Werkstatt vor, sorechnet sie direkt mit der Versicherung ab. Sie brau-chen dann die Reparaturkosten nicht vorzuschießenund die Unfallregulierung wird beschleunigt.

Wurde bei dem Unfall eine Person nicht nur gering-fügig verletzt oder sogar getötet, dann sollte einRechtsanwalt mit der Wahrnehmung der Interessenbeauftragt werden. Die Kosten übernimmt die Haft-pflichtversicherung des schuldigen Autofahrers.

I st der Haftpflichtversicherer des Schädigersnicht bekannt, so können Sie diesen unter

0800 NOTFON D erfragen. Sie müssen außerIhrer eigenen Anschrift das Kennzeichen des gegne-rischen Fahrzeuges, den Namen des Halters unddas Unfalldatum angeben.

Die Schadenmeldung

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Die Schadenmeldung

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Ist der Schädiger im Ausland versichert und ereig-net sich der Unfall in Deutschland, dann melden

Sie den Schaden an:

Deutsches Büro Grüne KartePostfach 10 14 0220009 HamburgFax: (0 40) 33 44 04 00www.gruene-karte.de

Notieren Sie, wenn möglich, die Daten aus der Grü-nen Karte des Unfallverursachers – in jedem Falleaber die Versicherungsnummer.

Das Deutsche Büro Grüne Karte beauftragt ein Ver-sicherungsunternehmen, das den Schaden nachdeutschem Recht reguliert.

W enn die Autohaftpflichtversicherung desUnfallverursachers nicht festgestellt werden

kann, weil dieser sich unerlaubt vom Unfallort ent-fernt hat oder wenn der Schaden vorsätzlich herbei-geführt wurde, oder wenn das unfallverursachendeKfz nicht versichert war, wenden Sie sich an:

Verein Verkehrsopferhilfe e.V.Glockengießerwall 120095 HamburgTel.: (0 40) 30 18 00Fax: (0 40) 30 18 07 00www.verkehrsopferhilfe.de

Achtung: Bei Unfallflucht ersetzt die Ver-kehrsopferhilfe nicht die Schäden am Fahr-zeug, sondern ausschließlich Personen- undsonstige Schäden (siehe auch S. 27).

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Eigene Haftpflichtversicherung benachrichtigen.

Melden Sie den Schaden umgehend, spätestensaber innerhalb einer Woche Ihrer Autohaftpflicht-versicherung, auch wenn Sie glauben, der anderesei für den Unfall verantwortlich.

Ansprüche gegen Dritte

Denken Sie daran, dass für Unfallfolgen nicht alleindie Haftpflichtversicherung eintritt. Je nach Lagedes Falles müssen Sie informieren:

• Kaskoversicherung

• Insassenunfallversicherung

• Rechtsschutzversicherung

• Schutzbrief der Autoversicherer

• Private Unfall- oder Lebensversicherung

• Arbeitgeber

• Gesetzliche oder private Krankenversicherung

• Gesetzliche Renten- oder Unfallversicherung

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob nochweitere Stellen zu informieren sind.

Die Schadenmeldung

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A ufgabe der Haftpflichtversicherung ist es,Ihnen den Schaden zu ersetzen, der Ihnen

bei einem Unfall von einem anderen zugefügt wur-de. Sie sollen als Geschädigter finanziell so gestelltwerden, als ob der Unfall nicht passiert wäre.

Die Autohaftpflichtversicherung muss Ihren Scha-den nur dann in voller Höhe ersetzen, wenn derSchädiger den Schaden ganz allein verursacht undverschuldet hat.

Abzüge beim Schadenersatz bzw. Schmerzensgeldmüssen Sie beispielsweise auch dann hinnehmen,wenn Sie als Geschädigter den Sicherheitsgurt nichtangelegt hatten oder als Motorradfahrer keinenSchutzhelm trugen.

Fahrzeugschäden

ReparaturkostenDas sind Kosten, die zur Beseitigung der Unfall-schäden am Fahrzeug not-wendig sind. Bei kleinerenSchäden genügt grund-sätzlich die Vorlage einesKostenvoranschlages oderder Reparaturrechnung.Bei allen anderen Schädensollten Sie die Versiche-rung auffordern, den Scha-den begutachten zu lassenbzw. vor Beauftragungeines SachverständigenRücksprache mit dem Versicherer halten, umsicherzustellen, dass die Kosten hierfür über-nommen werden.

Was ersetzt die Kfz-Haftpflichtversicherung?

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WertminderungHat Ihr Auto einen erheblichen Schaden erlitten,so kann ein Anspruch auf den so genanntenmerkantilen Minderwert bestehen, vorausge-setzt das Fahrzeug ist nicht älter als 5 Jahre, dieFahrleistung liegt unter 100.000 Kilometernund Ihr Auto war bisher unfallfrei. Die Höhe derWertminderung weist in aller Regel der Sachver-ständige in seinem Gutachten aus.

TotalschadenÜbersteigen die geschätzten Reparaturkostenden Wert (Wiederbeschaffungswert) des Fahr-zeuges vor der Veräußerung und ist eine Repa-ratur unwirtschaftlich, so erhalten Sie in derRegel anstelle der Reparaturkosten die so

genannten Wiederbeschaf-fungskosten für ein gleich-wertiges Ersatzfahrzeug.Dabei wird der RestwertIhres verunfallten Fahrzeu-ges in Abzug gebracht. Ver-äußern Sie daher dasUnfallfahrzeug nicht unterWert! Zur Vermeidung vonStreitigkeiten über den Rest-wert ist es ratsam, sich vor

der Veräußerung mit dem Versicherer abzustim-men. Dieser kann Ihnen gegebenenfalls einenRestwertaufkäufer benennen.

Möchten Sie das Unfallfahrzeug behalten undweiter fahren, so haben Sie dann einen An-spruch auf Reparatur, wenn die tatsächlich auf-gewendeten Reparaturkosten (einschließlichWertminderung) den Wiederbeschaffungswertum nicht mehr als 30 Prozent übersteigen.

Was ersetzt die Kfz-Haftpflichtversicherung?

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War Ihr Fahrzeug nicht älter als einen Monatund wurde es nicht mehr als 1.000 Kilometergefahren, so ersetzt die Versicherung bei erheb-lichen Beschädigungen den Neupreis unterBerücksichtigung des Restwertes.

Der Kfz-FolgeschadenDer Schädiger haftet nicht nur für den Schadenam Kraftfahrzeug, sondern auch für die weite-ren durch den Unfall bedingten Kosten

AbschleppkostenIst das Kraftfahrzeug nicht mehr verkehrssicherund fahrbereit, so werden in der Regel dieAbschleppkosten bis zur nächsten Werkstattersetzt, die den Schaden sachlich gerecht behe-ben kann.

An- und AbmeldekostenMuss nach einem Totalschadenein Ersatzfahrzeug beschafftwerden, dann ersetzt die Versi-cherung auch An- und Abmel-dekosten einschließlich derKosten für das amtliche Kenn-zeichen.

NutzungsausfallSolange Sie aufgrund desUnfalls auf Ihr Fahrzeug verzich-ten müssen (z.B. für die Dauerder Reparatur), erhalten Sie inder Regel pro Tag eine Entschä-digung für den Nutzungsaus-fall. Der Tagessatz bewegt sichderzeit je nach Fahrzeugtypzwischen 50 und 190 Mark.

Was ersetzt die Kfz-Haftpflichtversicherung?

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MietwagenkostenWährend der Reparaturdauer oder bis zurWiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeuges imTotalschadenfall kann anstelle der Nutzungsaus-fallentschädigung ein Mietwagen genommenwerden. Die Mietwagenrechnung wird jedochnur unter bestimmten Voraussetzungen vollersetzt. Regelmäßig wird ein Abzug von etwa10 Prozent wegen der ersparten eigenenBetriebskosten vorgenommen. Ferner ist imRahmen der Schadenminderungspflicht stets zuprüfen, ob nicht bei geringem Fahrbedarf(unter 25 bis 30 Kilometer pro Tag) ein Taxikostengünstiger ist. Insbesondere bei längererMietdauer sollten Sie Preisvergleiche anstellenund Pauschalpreise vereinbaren. Probleme mitder Übernahme der Mietwagenrechnung kön-nen Sie in der Regel vermeiden, wenn Sie sichvor der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges mitder Autohaftpflichtversicherung des Schädigersin Verbindung setzen.

SachverständigenkostenSofern es sich nicht um einenEinfachschaden handelt,übernimmt die gegnerischeVersicherung die angemesse-nen Kosten für die Schaden-begutachtung durch einenKfz-Sachverständigen.

AnwaltskostenIst die Einschaltung einesRechtsanwaltes erforderlich,übernimmt die gegnerischeVersicherung die Kosten.

Was ersetzt die Kfz-Haftpflichtversicherung?

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FinanzierungskostenDurch die Einführung der Reparaturkosten-Übernahme-Erklärung brauchen Sie für dieBezahlung der Reparaturkosten weder eigenesGeld auszulegen noch gar einen Kredit aufzu-nehmen. Sollte im Einzelfall eine Kosten-Über-nahme-Erklärung nicht ausgestellt werden kön-nen, verlangen Sie vom Versicherer einen ange-messenen Vorschuss (unterschreiben Sie vorherkeinen Kreditantrag). Erst wenn der Vorschussnicht geleistet wird, können Sie einen Kredit auf-nehmen und die dadurch anfallenden Zinsenzurückverlangen.

UnkostenpauschaleSie können ohne Nachweis für Telefon, Briefpor-to und andere Auslagen je nach Region eineUnkostenpauschale von etwa 30 bis 50 Markverlangen. Falls Sie höhere Kosten haben, müs-sen Sie diese durch Belege nachweisen.

Personenschäden

Bei Unfallverletzun-gen können Sie fol-gende Ansprüchegeltend machen:

Heilungskosten und vermehrteBedürfnisse

Die Heilungskostenwerden ersetzt, so-weit sie nicht voneiner Krankenkasseoder anderen Stellen

Was ersetzt die Kfz-Haftpflichtversicherung?

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übernommen werden. Das Gleiche gilt für ver-mehrte Bedürfnisse, wie z.B. orthopädischeHilfsmittel, Diät oder Pflegepersonal.

VerdienstausfallVerbleibt trotz der Leistungen des Arbeitgebers,der Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft,der Rentenversicherung oder anderer Stellennoch ein Verdienstausfall, so kommt die Auto-haftpflichtversicherung dafür auf. Sind die Ver-letzungen so schwer, dass Sie als GeschädigterIhren Beruf nicht mehr ausüben können, hatder Versicherer die Kosten einer sinnvollenUmschulung, die der Sozialversicherungsträgerdurchzuführen hat, zu übernehmen. Im Rah-men Ihrer verbleibenden Arbeitskraft sind Sieverpflichtet, einer zumutbaren Erwerbstätigkeitnachzugehen.

Kann beispielsweise eine Hausfrau aufgrund derUnfallfolgen den Haushalt nicht mehr odernicht mehr im bisherigen Umfang führen, sosteht auch ihr Schadenersatz zu. Muss beispiels-weise eine Haushaltshilfe beschäftigt werden,dann ersetzt die Versicherung die entstehendenKosten. Wird keine Ersatzkraft benötigt, wird einangemessener finanzieller Ausgleich gezahlt.

SchmerzensgeldDer Verletzte hat nicht nur Anspruch auf Ersatzdes bisher beschriebenen materiellen Schadens,er kann im Regelfall auch einen immateriellenSchaden geltend machen; das ist das so genann-te Schmerzensgeld. Die Höhe des Schmerzens-geldes richtet sich unter anderem nach derSchwere der erlittenen Verletzungen, der unfall-bedingten Beeinträchtigung der Erwerbstätigkeit

Was ersetzt die Kfz-Haftpflichtversicherung?

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oder dem Krankenhausaufenthalt und dem Gradder Invalidität. Auch Alter, Beruf und Geschlechtspielen eine wichtige Rolle.

Bei Schmerzensgeldern für Bagatellverletzun-gen zeigt sich die Rechtsprechung seit einigerZeit zurückhaltender; es besteht zunehmend dieTendenz, für geringfügige Verletzungen keineSchmerzensgelder mehr zuzubilligen. EineOrientierungshilfe für die Höhe des Schmer-zensgeldes geben im Buchhandel erhältlicheTabellen.

Todesfall

BegräbniskostenBei Unfällen mit tödlichem Ausgang hat die Ver-sicherung des Schädigers die Kosten für einangemessenes Begräbnis zu ersetzen.

UnterhaltsanspruchWar der/die Getötete gesetzlich zum Unterhaltverpflichtet (z.B. als Ehegatte, Vater, Mutter, Sohn,Tochter), so steht den Angehörigen Ersatz wegendes entgehenden Unterhaltes zu. Dieser Ersatzan-spruch dient dem Zweck, ihnen die Fortsetzungder bisherigen Lebensführung unter Berücksichti-gung einer zumutbaren Erwerbstätigkeit zuermöglichen.

Getötete Hausfrau und MutterKommt zum Beispiel eine Hausfrau durch einenAutounfall ums Leben, so haben der hinterblie-bene Ehemann und die zum Haushalt gehören-den Kinder einen Schadenersatzanspruchwegen entgangener Haushaltsführung.

Was ersetzt die Kfz-Haftpflichtversicherung?

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Das alles bezahlt dieAutohaftpflichtversicherung.

Aufgabe der Kfz-Haftpflichtversi-cherung des Unfallverursachers

ist es, Ihnen nach einem Unfall denentstandenen Schaden zu ersetzen.Sie sollen finanziell so gestellt wer-den, als ob der Schaden nicht einge-treten wäre. Das bedeutet aber auch,dass niemand an einem Unfall »ver-dienen« darf. So können Sie beispiels-

weise Krankenhausrechnungen nicht bei der Kran-ken- und bei der Autoversicherung einreichen. Oder:Wird Ihnen eine Rente von der Berufsgenossenschaftbzw. der gesetzlichen Rentenversicherung zugespro-chen, so zahlt ihnendie Haftpflichtversicherung nurden Unterschied bis zu Ihrem bisherigen Einkommen.

Was aber die meisten gar nicht wissen: Krankenkas-se, gesetzliche Unfall- und Rentenversicherungsowie Ihr Arbeitgeber können (und tun dies auch)sich alle finanziellen Belastungen, die sie aufgrundIhres Unfalls hatten, von der Autohaftpflichtversiche-rung wieder ersetzen lassen. In der Regel muss sieletzten Endes für alles aufkommen.

Leistungsumfang der KaskoversicherungBei einem Alleinunfall ohne Unfallgegner ersetzt dieVollkaskoversicherung die Reparaturkosten deseigenen Fahrzeugs bis zur Höhe des Wiederbe-schaffungswertes.

Leistungsumfang der UnfallversicherungPersonenschäden bei einem selbstverursachtenUnfall bezahlt die Haftpflichtversicherung nicht.Hier kann eine private Unfallversicherung oderInsassenunfallversicherung wichtig sein.

Was ersetzt die Kfz-Haftpflichtversicherung?

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M it erheblich geringeren Entschädigungen als inDeutschland müssen Autofahrer rechnen,

wenn sie im Ausland unverschuldet in einen Unfallverwickelt werden. Dies gilt bei Personen-, insbeson-dere aber bei Sachschäden. Der Grund: Für den Scha-denersatz ist nach wie vor das nationale Recht amUnfallort maßgeblich. Auch die Durchsetzung derAnsprüche ist im Ausland weiterhin durchweg müh-sam und langwierig. Hinzu kommen in einigen Län-dern unzureichende gesetzliche Versicherungssum-men. Um Ärger und finanzielle Verluste zu vermeiden,sollte der Autofahrer eine gültige »Grüne Karte« (inter-nationaler Versicherungsnachweis) sowie einen Euro-päischen Unfallbericht mitführen und seinen Versiche-rungsschutz überprüfen. Zusätzlich sinnvoll könneneine private Unfallversicherung (Personenschäden),eine Vollkaskoversicherung (Schäden am eigenenFahrzeug) und ein Schutzbrief (Panne/Diebstahl) sein.

Grüne KarteUnbedingt ins Reisegepäckgehört die Grüne Karte.Vorgeschrieben ist sie inEuropa für die Einreise nachAlbanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien,Lettland, Mazedonien, Mol-dawien, Polen, Rumänienund in die Türkei sowie indie Ukraine. In Polen müs-sen ausländische Autofahrerseit einiger Zeit mit scharfenPolizeikontrollen rechnen. Fahrern, die ohne odermit abgelaufenem Versicherungsnachweis erwischtwerden, drohen Strafen von 1.000 DM und meh. InItalien fordert die Polizei nach Unfällen immer wie-der die »Grüne Karte«.

Der Unfall im Ausland

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Verkehrs-Rechtsschutz-VersicherungIn vielen Ländern ist es sehr langwierig und ohnedeutschsprachigen Rechtsanwalt vor Ort seltenerfolgreich, zu seinem berechtigten Schadenersatzzu kommen. Bei der Vermittlung eines sachkundi-gen Anwaltes hilft eine Rechtsschutzversicherung.Sie übernimmt ferner Anwalts- und Gerichtskosten,die bei der Durchsetzung der Schadenersatzansprü-che anfallen. Vielfach werden solche Kosten näm-lich von ausländischen Haftpflichtversicherungenauch dann nicht in vollem Umfang getragen, wennein Prozess gewonnen wird. Für außergerichtlicheKosten gibt es meist überhaupt keinen Ersatz.

Der Europäische Unfallbericht

Um die Aufnahme eines Unfallschadens imAusland zu erleichtern, hat der EuropäischeVersicherungsverband einen einheitlichenUnfallbericht gestaltet, der inhaltlich und gra-fisch europaweit völlig identisch ist. Zusam-men mit einer kleinen Broschüre kann derEuropäische Unfallbericht beim Gesamtver-band der Deutschen Versicherungswirtschafte.V. (GDV), Friedrichstraße 191, 10117 Berlin,Fax: (030) 20206604, oder beim eigen Versi-cherer bestellt werden. Er ist natürlich auchbei Unfällen im Inland eine wertvolle Hilfe.Da der Europäische Unfallbericht immer nurin einer Landessprache verfasst ist, kann esbei »internationalen« Verkehrsunfällen zu

Schwierigkeiten beim Ausfüllen kommen. Deshalbwurde die Broschüre zum Unfallbericht erstellt, dieeine Ausfüllhilfe in Deutsch, Englisch, Französisch,Italienisch, Polnisch, Spanisch, Tschechisch, Unga-risch und Türkisch bereithält.

Der Unfall im Ausland

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Der EuropäischeUnfallbericht

6. Versicherungsnehmer (Name und Anschrift)

Telefon (von 9 – 16 Uhr)

Besteht Berechtigung zum Vorsteuerabzug?

U n f a l l b e r i c h tKeine Schuldanerkenntnis, sondern eine Wiedergabe desUnfallherganges zur schnelleren Schadensregulierung

Von beiden Fahrzeuglenkern auszufül len

1. Tag des Unfalles

7. FahrzeugMarke, Typ

Amtl. Kennzeichen

9. FahrzeuglenkerName

Vorname

Adresse

Führerschein-Nr.

Klasse ausgestellt durch

gültig ab bis (Für Omnibusse, Taxi usw.)

10. Bezeichnen Sie durch einen Pfeilden Punkt des Zusammenstoßes

11. Sichtbare Schäden

14. Bemerkungen

8. Vers.

Vers.-Nr.

Nr. der Grünen Karte(Für Ausländer)„Attestation“oder Grüne Karte

gültig bis

Besteht eine Vollkasko-Versicherung?

Uhrzeit 2. Ort (Straße, Haus-Nr. bzw. Kilometerstein) 3. Verletzte?

Fahrzeug A Fahrzeug B

4. Andere Sachschädenals an den Fahrzeugen A u. B

5. Zeugen (Name, Anschrift, Telefon – Insassen unterstreichen)

nein ja

nein ja

nein ja

nein ja

12. Bitte Zutreffendes ankreuzen1 Fahrzeug war abgestellt 1

2 fuhr an 2

3 hielt an 3

4 fuhr aus Grundstück oder Feldweg aus 4

5 bog in Grundstück oder Feldweg ein 5

6 bog in einen Kreisverkehr ein 6

7 fuhr im Kreisverkehr 7

8 fuhr auf 8

9 fuhr in gleicher Richtung, 9aber in einer anderen Spur

10 wechselte die Spur 10

11 überholte 11

12 bog rechts ab 12

13 bog links ab 13

14 fuhr rückwärts 14

15 fuhr in die Gegenfahrbahn 15

16 kam von rechts 16

17 beachtete Vorfahrtszeichen nicht 17

Anzahl derangekreuzten Felder

13. Unfallskizze

A B

15. Unterschrift der Fahrzeuglenker

A B

* Name und Anschrift angeben Nach Unterschrift und Trennung der Blätter nichts mehr ändern!

Bezeichnen Sie: 1. Straßen 2. Richtung der Fahrzeuge A und B 3. Ihre Position im Moment des Zusammenstoßes 4. Straßenschilder 5. Straßennamen

A B

*

6. Versicherungsnehmer (Name und Anschrift)

Telefon (von 9 – 16 Uhr)

Besteht Berechtigung zum Vorsteuerabzug?

7. FahrzeugMarke, Typ

Amtl. Kennzeichen

9. FahrzeuglenkerName

Vorname

Adresse

Führerschein-Nr.

Klasse ausgestellt durch

gültig ab bis (Für Omnibusse, Taxi usw.)

10. Bezeichnen Sie durch einen Pfeilden Punkt des Zusammenstoßes

11. Sichtbare Schäden

14. Bemerkungen

8. Vers.

Vers.-Nr.

Nr. der Grünen Karte(Für Ausländer)„Attestation“oder Grüne Karte

gültig bis

Besteht eine Vollkasko-Versicherung?

nein ja

nein ja

mit· englischer· französischer· italienischer· polnischer· portugiesischer· spanischer· tschechischer· türkischer und· ungarischer Übersetzung

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B ei Schäden durch unversicherte Fahrzeugeoder bei vorsätzlicher Handlung des Verursa-

chers zahlt die Verkehrsopferhilfe, als wäre derSchuldige mit der gesetzlichen Mindestdeckungs-summe (bis zu 2,5 Millionen Euro für Personenschä-den, bis zu 7,5 Millionen Euro bei Verletzung oderTötung von dreioder mehr Perso-nen, bis zu 500.000Euro für Sachschä-den) versichert. BeiUnfällen mit Fahrer-flucht gelten folgen-de Einschränkun-gen: Schäden amAuto und so genann-te Sachfolgeschä-den (z. B. Abschlep-pen,Mietwagenkos-ten) werden nichtersetzt. Sonstige Sach-schäden (Kleidung,Ladung, Gepäck,aber auch beispiels-weise Schäden an Mauerwerk eines Hauses, Gar-tenzaun, Bepflanzung) werden ersetzt, wenn Sieüber 500 Euro (Selbstbehalt) liegen. Schmerzens-geld wird nur gezahlt, wenn dies wegen derbesonderen Schwere der Verletzung zur Vermei-dung einer groben Unbilligkeit erforderlich ist.

Verein Verkehrsopferhilfe e.V.Glockengießerwall 120095 HamburgTel.: (0 40) 30 18 00Fax: (0 40) 30 18 07 00www.verkehrsopferhilfe.de

Der Verein Verkehrsopferhilfe e.V.

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www.gdv.deHier gibt es zahlreiche Informationen zum The-ma Autoversicherung, ebenso eine Rubrik »Werversichert was?« mit einer Liste aller Autoversi-cherer.

www.klipp-und-klar.deHier gibt es allgemeine Verbraucherinformatio-nen zum Thema Versicherungen.

www.notfon-d.deHier gibt es Informationen über das moderneNotrufsystem der Autoversicherer.

www.gruene-karte.deHier gibt es Informationen zum Deutschen BüroGrüne Karte sowie zu Unfällen mit Fahrzeugen,die im Ausland zugelassen sind.

www.verkehrsopferhilfe.deHier gibt es Informationen zur Verkehrsopferhilfe,unter anderem auch zu Unfällen mit nicht versi-cherten Fahrzeugen oder bei Unfällen mit Fahrer-flucht.

Wichtige Links im Internet

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