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Flächentarifvertrag BuRa-Zug TV

Flächentarifvertrag BuRa-Zug TV · Die GDL konnte durch den Tarifabschluss mit dem Agv-MoVe die marktrelevante Entgeltentwicklung für das Zugpersonal verbessern. Neben einer Entgelterhöhung

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Flächentarifvertrag BuRa-Zug TV

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Für Mitglieder der

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Flächentarifvertrag BuRa-Zug TVFür Mitglieder der

VorwortLiebe Kolleginnen und Kollegen,mit dem Flächentarifvertrag BuRa-Zug TV 2017 haben wir die Entgelt- und Arbeitsbedingungen des Zug-personals entscheidend verbessert. Das ist ein wichtiger Schritt zur Erhöhung zur Attraktivität der Berufe Lokomotivführer und Zugbegleiter und somit auch zur dringend benötigten Nachwuchsgewinnung. Unter dem Motto „Mehr Plan, mehr Leben“ haben wir unsere Kernziele erreicht. So wird das Zugpersonal durch verbesserte Arbeitszeit- und Ruhezeitregelungen und eine verbindliche Schichtplanung künftig in der Lage sein, seine Freizeit verlässlicher zu planen, eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Für Lokomotivführer und Zugbegleiter war das bisher jedoch nicht möglich. Nimmt man die weiteren tariflichen Verbesserungen hinzu, etwa die Entgelterhöhung, die neuen Entgeltstrukturen für Lokomotivführer und Zugbegleiter und die nun endlich gerechte Eingruppierung der Bereitstellungslokomotivführer, wird klar: Wir haben einen hervorragenden Tarifabschluss erzielt. Der Erfolg kommt nicht von ungefähr. Seit 150 Jahren steht die GDL solidarisch zusammen. Von der Gründung der Hilfskasse, über die Wiedergründung nach dem Verbot durch den Nationalsozialismus, dem Zusammenschluss nach der deutsch-deutschen Wiedervereinigung bis hin zum Flächentarifvertrag für das Zugpersonal in Deutschland gilt: einer für alle, alle für einen!Mein Dank gilt daher unseren Mitgliedern, ohne die dieser Erfolg nicht möglich gewesen wäre. Ihr Vertrauen bestärkt uns darin, unsere Ziele konsequent umzusetzen. Zum ersten müssen wir jetzt dafür sorgen, dass die Entgelt- und Arbeitsbedingungen des BuRa-Zug TV auch gelebt werden. Zum zweiten müssen sie auf den gesamten Eisenbahnverkehrsmarkt übertragen werden. Zum dritten muss das umweltfreundlichste Verkehrsmittel Schiene endlich mehr Land gewinnen. Nur ein zukunftsfähiges Eisenbahn-system gewährt dauerhaft Arbeitsplätze für das Zugpersonal. Für uns als älteste Berufsgewerkschaft in Deutschland gibt es somit immer noch viel zu tun. Lassen Sie uns auch weiterhin erfolgreich den Weg gemeinsam beschreiten!Ihr

Claus Weselsky

Frankfurt, Mai 2017

GDL-Bundesvorsitzender Claus Weselsky

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Flächentarifvertrag BuRa-Zug TV

InhaltsverzeichnisVorwort 3

Mehr Plan, mehr Leben mit dem Flächentarifvertrag BuRa-Zug TV 6

•DerJahresruhetagsplan 6

•DerMonatsplanpräzisiertdieJahresplanung 7

•DerWochenplanpräzisiertdieMonatsplanung 8

•MehrPlan,mehrLebenbeiallenTarifpartnern 9

Entgelterhöhung und Strukturverbesserung der Entgelttabelle für Lokomotivführer 10

Entgelterhöhung und Strukturverbesserung der Entgelttabelle für Zugbegleiter und Bordgastronomen 12

2,5 und 2,62 Prozent mehr Zulagen 14

Wesentliche Unterschiede zwischen den Haustarifverträgen der GDL und der EVG 15

Stabile Planung, verbesserter Schutz, klare Perspektiven mit dem Flächentarifvertrag 16

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„Ich kann meine Freizeit verlässlicher und stabiler planen – eigentlich eine Selbstverständlichkeit,

aber bisher eines der größten Probleme.“

„Durch den Zeitzuschlag

für Nachtarbeit habe ich mehr

freie Tage.“„Mit der verbesserten

Entgeltstruktur habe ich

eine klare Perspektive in meinem Beruf.“

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BuRa-Zug TV – So geht es weiter 17

Betreiberwechseltarifverträge: SchutznachverlorenenAusschreibungen 18

DieStundenlöhnederLokomotivführervon1994bis2018 19

Stauni und Stauner im Gespräch zur Betriebs- und Tarifpolitik: An der Umsetzung unserer tariflichen Ansprüche führt kein Weg vorbei 22

Ein langer Weg: Von der Sozialkasse zum Flächentarifvertrag 24

Zukunft Eisenbahn – mehr Verkehr auf die Schiene 26

EntwicklungdesEisenbahnverkehrsmarktesinDeutschland 28

GDL – DIE Gewerkschaft für das Zugpersonal 30

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Flächentarifvertrag BuRa-Zug TV

Mehr Plan, mehr Leben mit dem Flächentarifvertrag BuRa-Zug TVMit der verbindlichen Schichtplanung ist das Zugpersonal künftig in der Lage, seine Freizeit verlässlicher und stabiler zu planen. Das heißt Schluss mit der Ungewissheit etwa bei Reisen, schulischen Anlässen und Vereinsaktivitäten und es bedeutet zugleich eine endlich wieder bessere soziale Einbindung der Beschäftigten.

çDer JahresruhetagsplanDer Arbeitgeber erstellt den Jahresruhetagsplan bis spätestens zum 30. November für das folgende Kalenderjahr. Die vorherige Urlaubsplanung läuft bis spätestens 31. Oktober. Er beinhaltet•den geplanten Urlaub,•arbeitsfreie Tage von Teilzeitarbeitnehmern,•zwölf freie Wochenenden mit einem Umfang von

mindestens 60 Stunden,•Blockfreizeit (mindestens zwei Kalendertage) zum

Freizeitausgleich von Überstunden•sechs freie Samstage, Sonn- oder Feiertage innerhalb einesRuhetagesmiteinerMindestlängevon48Stundenund

•fünf weitere Kalendertage innerhalb eines Ruhetages miteinerMindestlängevon48Stunden.

Alle Inhalte des Jahresruhetagsplans sind verbindlich zugesagte Freizeit. Ein Eingriff in diese ist nur mit Zu- stimmung des Arbeitnehmers möglich.

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Der Monatsplan präzisiert die JahresplanungDer Jahresruhetagsplan bildet die Ausgangssituation der Monatsplanung. Er muss spätestens zwei Wochen im Voraus für den folgenden Kalendermonat erstellt werden. Er beinhaltet•die zum Zeitpunkt der Planerstellung bekannten Schichten

(in Skizze schwarzer Balken, Zeiten im Fettdruck),•die Planung eines bis zu zweistündigen Schichtrahmens

(maximal 14 Stunden) – kann, muss aber nicht erfolgen (in Skizze schräg schraffierter Teil, Zeiten im Normaldruck),

•die Planung von Dispozeiträumen ist möglich, jedoch beträgt der Anteil der Schichten innerhalb der Dispozeit-räume maximal 20 Prozent aller monatlichen Schichten des Arbeitnehmers (in Skizze weißer Balken, Zeiten im Fett-druck),

•bereits bekannte Abwesenheitszeit des Arbeitnehmers,•Ruhezeiten zwischen den Schichten beziehungsweise

Schichtrahmen und•Ruhetage, die noch nicht mit dem Jahresruhetagsplan

geplant worden sind.

Alle Zeiten, die nicht die Schicht, Schichtrahmen oder Dispositionszeitraum sind, sind verbindlich zugesagte Freizeit. Ein Eingriff in diese ist nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers möglich.

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çDer Wochenplan präzisiert die MonatsplanungEr beinhaltet•Spätestens vier Tage vor Beginn des Schichtrahmens wird die genaue Lage einer Schicht bekannt gege-

ben, danach entfällt der Schichtrahmen. Dadurch entsteht weitere verbindlich zugesagte Freizeit.•Bei Dispozeiträumen gilt die gleiche Frist. Sie kann auf das Ende der vorausgegangenen Schicht, mindes-

tens aber 24 Stunden vor Beginn des gesamten Dispozeitraums verkürzt werden. Zeiträume außerhalb der angesagten Schichten sind verbindlich zugesagte Freizeit.

Abweichungen von der Wochenplanung sind nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers zulässig.

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ç ççMehr Plan, mehr Leben bei allen TarifpartnernAm1.Januar2018werdendieneuenRegelungenzurpersönlichenPlanungssicherheit beiderDBwirksam.DieGDLstrebtan,diesespätestensam1.Januar2019beiallihren Tarifpartnern zu vereinbaren und wirksam werden zu lassen.Der Grundsatz ist einfach. Je näher der Tag der Schicht rückt, umso verlässlicher wird die Planung. Zunächst werden ein Teil des Urlaubs und ein Teil der Ruhetage über das folgende Kalenderjahr geplant. Spätestens zwei Wochen vor einem neuen Monat werden Schichten (gegebenenfalls inklusive Schichtrahmen) oder Dispositionszeiträume sowie alle weiteren Ruhetage geplant. Auch beispielsweise bahnärztliche Untersuchen sollen bereits berücksichtigt werden. Vier Tage vor Beginn einer Schicht entfällt der Schichtrah-men und die Schichtplanung wird verbindlich. Zeiten außerhalb der Schicht sind dann ebenfalls verbindlich zugesagte Freizeit.Die neuen Regelungen stärken die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte bei der Ar-beitszeitplanung deutlich. Außerdem schützen sie die Arbeitnehmer vor Planänderungen des Arbeitgebers. Alle Zeiträume, die verbindlich zugesagte Freizeit sind, sind arbeitsfrei. Nur mit Einverständnis des Arbeitnehmers kann eine Schicht in diesem Zeitraum geplant werden. Wer kann und möchte, kann zustimmen, wer nicht, kann auf seine geplante Freizeit bestehen. Generell gilt also, dass das Selbstbestimmungsrecht der Arbeitnehmer deutlich gestärkt wird. Wer flexibler eingesetzt werden möchte, kann das tun, wer plan-bare Freizeit möchte, kann darauf bestehen.

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Entgelterhöhung für Lokomotivführer um 2,5 Prozent zum 1. April 2017

VerbesserungderEntgeltstrukturfürLokomotivführerzum1.April2018mitdemZieleinerlinearenEntgelttabelle

Entgelterhöhung und Strukturverbesserung der Entgelttabelle für LokomotivführerDie GDL konnte durch den Tarifabschluss mit dem Agv-MoVe die marktrelevante Entgeltentwicklung für das Zugpersonal verbessern. Neben einer Entgelterhöhung von 2,5 Prozent zum 1. April 2017 konnte auch eine Strukturverbesserung der Entgelttabellen erreicht werden. Durch die Strukturänderung, die stufenweise eingeführt wird, wurde das Berufsbild vor allem für die Berufseinsteiger der Lokomotivführer deutlich aufgewertet.

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WeitereVerbesserungderEntgeltstrukturmitdemZieleinerlinearenEntgelttabellezum1.April2019

VerbesserungderEntgeltstrukturfürLokomotivführerzum1.April2020miteinerErhöhungvon85zwischendenEntgeltstufen1bis6– somit eine fast lineare Entgelttabelle

DieEntgelttabellenerhöhensichentsprechendbeilinearenEntgelterhöhungenindenTarifrundenabdem1.Oktober2018.

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2,5-prozentige Entgelterhöhung für Zugbegleiter in den Entgeltstufen 1 bis 7 zum 1. April 2017

2,5-prozentige Entgelterhöhung für Bordgastronomen in den Entgeltstufen 1 bis 7 zum 1. April 2017

Entgelterhöhung und Strukturverbesserung der Entgelttabelle für Zugbegleiter und BordgastronomenDie GDL konnte durch den Tarifabschluss mit dem Agv-MoVe die marktrelevante Entgeltentwicklung für das Zugpersonal verbessern. Neben einer Entgelterhöhung von 2,5 Prozent zum 1. April 2017 konnte auch eine Strukturverbesserung der Entgelttabellen erreicht werden. Zugbegleiter und Bordgastronomen erhalten dadurch mit steigender Berufserfahrung ein höheres Entgelt.

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2,5-prozentigeEntgelterhöhungmitzusätzlicherStrukturverbesserungfürBordgastronomenindenEntgeltstufen1bis7abdem1.April2018

DieEntgelttabellenerhöhensichentsprechendbeilinearenEntgelterhöhungenindenTarifrundenabdem1.Oktober2018.

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Flächentarifvertrag BuRa-Zug TV

2,5 und 2,62 Prozent mehr ZulagenMit dem Tarifabschluss vom 10. März 2017 mit dem Agv-MoVe ist es der GDL gelungen, die Zulagen die erhöhen. Sie verbessern sich durch die Dynamisierung in der gleichen Höhe wie das Tabellenentgelt zum 1. April 2017 um 2,5 Prozent. Eine weitere Erhöhung der Zulagenerfolgtzum1.Januar2018um2,62Prozent.

Flächentarifvertrag BuRa-Zug TV Agv-MoVe

•Die Sonntagszulage steigt ab 1. April 2017 auf 4,67 Euro, ab1.Januar2018auf4,79Euro.

•DieFeiertagszulagesteigtab1.April2017auf5,28Euro, ab1.Januar2018auf5,42Euro.

Lokomotivführertarifvertrag

•Die Zulage für Prüftätigkeit für Lehr- und Abnahmelokomotiv-führersteigtab1.April2017von62,48Euro64,12Euro.

•DieQualifikationszulage2steigtab1.April2017auf155,79Euro,ab1.Januar2018auf159,87Euro.

•DieÜberzeitzulagesteigtab1.April2017auf3,96Euro, ab1.Januar2018auf4,06Euro.

•Die Rufbereitschaftszulage steigt ab 1. April 2017 auf 2,30 Euro, ab1.Januar2018auf2,36Euro.

•Ab1.April2018erhaltenPraxistrainer/Ausbilder,dieAuslandslo-komotivführer sind und auch Prüfungen abnehmen, zusätzlich die Qualifizierungszulage 2.

Zugbegleiter-/Dispo-/ und Lokrangierführertarifvertrag

•Die Sonntagszulage steigt ab 1. April 2017 auf 4,52 Euro, ab1.Januar2018auf4,64Euro.

•Die Feiertagszulage steigt ab 1. April 2017 auf 5,46 Euro, ab1.Januar2018auf5,60Euro.

•Die Überzeitzulage steigt ab 1. April 2017 auf 4,02 Euro, ab1.Januar2018auf4,13Euro.

•Die Rufbereitschaftszulage steigt ab 1. April 2017 auf 2,34 Euro, ab1.Januar2018auf2,40Euro.

Lokrangierführertarifvertrag

•Die Leistungsprämie Rangierdienst steigt bei einer Schichtdauer kürzeralsachtStundenab1.April2017auf4,29Euro, ab1.Januar2018auf4,40Euro.

•Bei Schichtdauer ab acht Stunden steigt sie ab 1. April 2017 auf 6,13Euro,ab1.Januar2018auf6,29Euro.

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Flächentarifvertrag BuRa-Zug TV

Wesentliche Unterschiede zwischen den Haustarifverträgen der GDL und der EVGMit dem Tarifabschluss vom 10. März 2017 hat die GDL weitere Unterschiede zwischen ihren Tarifverträgen und denen der EVG vereinbart. Bereits mit dem Tarifabschluss des Jahres 2015 hat die GDL die Absenkung der Referenzarbeitszeit auf durchschnittlich 38 StundenproWoche(1984StundenimJahr)imBuRa-Zug TVvereinbart.DaDBundEVGdieseAbsenkungnichtvereinbarthaben,ergeben sich daraus einige wichtige Unterschiede in den Haustarifverträgen.

Diese betreffen zum einen das Arbeitszeit-Wahlrecht. In den GDL-Tarifverträgen besteht dieses Wahlrecht zwischen der klassischen Arbeitszeitabsenkungauf1984Stundenjährlichab1.Januar2018.AlternativkönnenGDL-Mitgliederaberauchbei2036StundenimJahr bleiben, dafür aber sechs Tage mehr Urlaub beanspruchen. Das Entgelt bleibt in beiden Fällen in gleicher Höhe, da beide Varian-ten gleichwertig sind. Die Möglichkeit, weiterhin 2 036 Stunden jährlich zu arbeiten und rund 2,6 Prozent mehr Entgelt dafür zu erzie-len, besteht in den GDL-Tarifverträgen im Rahmen des sogenannten Vollzeit-Korridors seit vielen Jahren. Auf Basis gegenseitigen Ein-vernehmenskanndieArbeitszeitzwischen1827und2088(durchschnittlich35bis40StundenproWoche)vereinbartwerden.

Ein weiterer wesentlicher Unterschied liegt im Anspruch auf Überzeitzulage. Ergebnis der Schlichtung des Jahres 2015 war es, dass Anspruch auf Überzeitzulage erst besteht, wenn das individuelle regelmäßige Arbeitszeit-Soll um mehr als 52 Stunden im Jahr über-schrittenwurde,injedemFallaberoberhalbvon2088Stundenjährlich.AußerdementfälltdasRecht,stattderÜberzeitzulageinGeldeinen Zeitzuschlag von 15 Minuten pro Überstunde zu wählen. Dies gilt bereits für die Überstunden, die ab diesem Jahr anfallen.

Der wichtigste Unterschied ist aber, dass die von der GDL vereinbarten Regelungen zur persönlichen Planungssicherheit zwischen DB und EVG nicht vereinbart sind. Anspruch darauf haben also nur GDL-Mitglieder. Zwar geht die GDL davon aus, dass der Arbeitgeber die Regelungen auf alle Beschäftigten anwenden wird. Aber wie so oft im Leben steckt hier der Teufel im Detail. Arbeitnehmer im Geltungsbereich der GDL-Tarifverträge können Eingriffe des Arbeitgebers in verbindlich zugesagte Freizeit ablehnen, ohne dass sie arbeitsrechtliche Folgen befürchten müssen. Auch wenn auf andere Arbeitnehmer die Planungsregelungen der GDL-Tarifverträge an-gewendet werden, sind die individuellen Rechte – wie eben die Möglichkeit, Eingriffe in verbindlich zugesagte Freizeit abzulehnen – nichtwirksam.DasgleichegiltübrigensfürdieMöglichkeitfürVollzeitarbeitnehmer,mehrals80ÜberstundenproJahrabzulehnenund für Teilzeitbeschäftigte, Überstunden gänzlich abzulehnen.

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Flächentarifvertrag BuRa-Zug TV

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Stabile Planung, verbesserter Schutz, klare Perspektiven mit dem Flächentarifvertrag

„Ich kann meine Freizeit verlässlicher und stabiler planen – eigentlich eine Selbstverständlichkeit,

aber bisher eines der größten Probleme.“

„Durch den Zeitzuschlag

für Nachtarbeit habe ich mehr

freie Tage.“

„Falls ich berufs- und traumabedingt nicht mehr

als Zugbegleiter arbeiten kann, habe ich jetzt einen

guten Kündigungs- und Einkommensschutz.“

„Mit einer Wochen- stunde weniger Arbeit –

bei gleichem Entgelt – kann ich Beruf und Familie

viel besser vereinbaren.“

„Mit der verbesserten Entgeltstruktur habe ich

eine klare Perspektive in meinem Beruf.“

Alexandra Dahm, BordgastronominBenjamin Röhrig,

Ausbildungslokomotivführer

Philipp Grams, Lokomotivführer Martin Schoen,

Lokrangierführer

Bilal Ulusoy, Zugbegleiter

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Flächentarifvertrag BuRa-Zug TV

BuRa-Zug TV – So geht es weiterDie neuen Regelungen sind derzeit nur mit der DB vereinbart. Die GDL hat jedoch bereits entsprechende Ankündigungen gegenüber ihren weiteren Tarifpartnern gemacht. Mit vielen dieser Partner laufen derzeit Tarifverhandlungen. Da aber die Forderungen zu diesen Tarifverhandlungen in aller Regel bereits im letzten Jahr gestellt wurden, sind die neuen Regelungen natürlich noch nicht gefordert.

ZielderGDListesjedoch,dieneuenRegelungenzum1.Januar2019,alsoeinJahrnachderenStartbeiderDB,beiihrenTarifpartnernzur Anwendung zu bringen. In einigen wenigen Unternehmen, zum Beispiel denen der HLB-Gruppe, wurde eine Laufzeit bis 31. De-zember2018vereinbart.AuchindiesenUnternehmenwerdendieForderungenentsprechendgestellt.Der1.Januar2019kannalsStartzeitpunkt jedoch nicht erreicht werden. Hier wird es um einen unverzüglichen Start-Zeitpunkt gehen. Ähnliches gilt für die Neu-regelungen der Entgeltstruktur. Die Verbesserungen für die Lokomotivführer und Zugbegleiter werden ebenfalls Gegenstand der Forderungen sein. Sie sollen jedoch zu den gleichen Zeitpunkten wie die Verbesserungen bei der DB wirksam werden.

Mit folgenden Arbeitgeberverband/Unternehmen hat die GDL einen Flächentarifvertrag abgeschlossen: 1. Arbeitgeber- und Wirtschaftsver-

band der Mobilitäts- und Ver-kehrsdienstleister e. V. (Agv-MoVe)

2. Abellio Rail NRW GmbH 3. Abellio Rail Mitteldeutschland

GmbH 4. Abellio Rail Südwest (BaWü)

GmbH 5. agilis Eisenbahngesellschaft mbH 6. agilis Verkehrsgesellschaft mbH 7. AKN Eisenbahn AG 8.AmERaillogistikGmbH 9.AlbtalVerkehrs-GesellschaftmbH10. cantus Verkehrsgesellschaft mbH

11. City-Bahn Chemnitz GmbH 12. Delphi personal GmbH13. Die Länderbahn GmbH14. erixx GmbH 15. Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe

Elbe-Weser GmbH 16. Go Ahead GmbH 17. HLB Basis AG 18.HLBHessenbahnGmbH19.KEOLISDeutschlandGmbH&Co.

KG 20. metronom Eisenbahngesellschaft

mbH

21. MEV Eisenbahn-Verkehrsgesell-schaft mbH

22. National Express Holding GmbH 23. National Express Rail GmbH 24. NEB Betriebsgesellschaft mbH25. NBE nordbahn Eisenbahngesell-

schaftmbH&Co.KG26. NETINERA Deutschland GmbH28.NordWestBahnGmbH29.OstdeutscheEisenbahnGmbH30. Rail4Captrain GmbH31. assoft railmen GmbH32. RegioTram Gesellschaft mbH

33. Rostocker Straßenbahn AG 34. Saarbahn GmbH 35. SBB Cargo Deutschland GmbH36. Transdev GmbH37. Transdev Mitteldeutschland GmbH38.TransdevRegioOstGmbH39.TransdevSachsen-AnhaltGmbH40. Trans Regio Deutsche

Regionalbahn GmbH41. vlexx GmbH 42. WestfalenBahn GmbH43. Westfälische Landes-Eisenbahn

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BetreiberwechseltarifverträgeSchutz nach verlorenen Ausschreibungen Mit den Betreiberwechseltarifverträgen gehört für GDL-Mitglieder die Angst um den Arbeitsplatz nach verlorenen Ausschreibungen im Schienenpersonennahverkehr der Vergangenheit an. Mit mittlerweile 32 Tarifpartnern hat die GDL den Betreiberwechseltarif-vertrag für Lokomotivführer abgeschlossen. Für das übrige Zugpersonal gilt er bei 25 Tarifpartnern. Die Differenz liegt hauptsächlich darin, dass es in manchen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) schlicht keine Zugbegleiter gibt, wie bei der Albtal-Verkehrs-Gesell-schaft oder der AKN Eisenbahn AG.

Mit dem Betreiberwechseltarifvertrag hat das Zugpersonal einen Einstellungsanspruch gegenüber dem neuen Betreiber. Bei diesem gilt der GDL-Flächentarifvertrag, ergänzt um haustarifvertragliche Regelungen. Die Kollegen müssen somit nicht mehr alle zehn bis 15 Jahre umziehen, denn so lange werden die Verkehrsverträge meist ausgeschrieben. Hat ihr bisheriger Arbeitgeber eine Ausschrei-bung verloren, arbeiten sie einfach in dem EVU weiter, das die Ausschreibung gewonnen hat. Ob sie einen roten oder einen weißen Zug führen, spielt nun wirklich keine Rolle.

©DBAG

/UweMiethe

Ob der Zug rot oder weiß ist, spielt keine Rolle mehr. Mit dem Betreiberwechseltarifvertrag kann das Zugpersonal nach verlorenen Ausschreibungen zum neuen Arbeitgeber übergehen.

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Flächentarifvertrag BuRa-Zug TV

DieStundenlöhnederLokomotivführervon1994bis2018BlicktmanaufdieStundenlöhnederDB-LokomotivführerbeginnendimJahr1994,soerkenntmaneinenjährlichgeringfügigen Einkommenszuwachs bis zum Jahr 2004. Die darauffolgende Stagnation der Jahre 2005 bis 2007 resultiert aus der Anwendung des Beschäftigungssicherungsvertrags, mit dem der Arbeitgeber unter Zusage der Weiterbeschäftigung Reallohnkürzungen durchsetzen konnte.Erst2008,mitdemBeginnderEigenständigkeitderGDL,kommteszueinemerstenspürbarenEinkommenssprung.DieseTendenzderdeutlichenEntgelterhöhung(beigleichzeitigerArbeitszeitabsenkung)setztsichvondaanbeständigfort.20,89EuroStundenlohninderEndstufeimJahre2018beieinerArbeitszeitvon1984StundenfürdasgesamteZugpersonalmarkierenden bisherigen Höhepunkt dieser Entwicklung und sind ein deutlicher Beleg für die erfolgreiche Tarifarbeit der GDL.

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FairnessPlan läuftPräventive Gesundheitsangebote. Ambulantund stationär, in ausgesuchten Kliniken.Rückenschule, Schlaftraining, Nichtrauchen.NordicWalking und Funktionsgymnastik –optionalmit Familie. Fortbildungmit 50Plus,Zuschüsse zur Verbesserung von Sehen undHören.

Der FairnessPlan offeriert Fitness für Kopfund Körper. Bietet Seminare für beruflichesWeiterkommen durch Fortbildung. ZahltAzubis Zuschüsse für Fachliteratur wie fürdigitale Technik. Holla! Und steht im Falle derBerufsunfähigkeit Betroffenenmit starkerwirtschaftlicher Hilfe zur Seite.

Kinder!Wo sie sind, darf keine Familie zu kurzkommen. Erziehende erhalten Zuschüsse zurBetreuung, die von null bis 14 Jahre reichen.

„Fahrt frei Fairness“, gilt aber auch für GDL-Mitglieder, die sich selbstlos für andere ein-setzen. Das verdient nicht allein Achtungwie Anerkennung, sondern auch Pokal undPreisgeld. Jede humane Grundhaltung istuns herzlich willkommen!

Spontan gespiegelt

Leistungsberechtigt sind alle GDL-Mitglieder, die in einem Unternehmen des DB-Konzerns beschäftigt sind oder ausgebildetwerden. Darunter fallen auch GDL-Mitglieder bei Unternehmen, an denen der DB-Konzern mehrheitlich beteiligt ist.Bei allen Fragen zu Leistung, Anmeldung und Abwicklung sind deine regionalen Ansprechpartner, deine Ortsgruppe oder deineBezirksgeschäftsstelle sowie der FairnessPlan e.V. für dich da.

FairnessPlan

_1AFZV_FAIR_251_Anzeige RZ_DRUCK_M.pdf; s1; (420.00 x 148.00 mm); 28.Apr 2017 11:31:52; PDF-CMYK ab 150dpi für Prinergy; L. N. Schaffrath DruckMedien

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FairnessPlan läuftPräventive Gesundheitsangebote. Ambulantund stationär, in ausgesuchten Kliniken.Rückenschule, Schlaftraining, Nichtrauchen.NordicWalking und Funktionsgymnastik –optionalmit Familie. Fortbildungmit 50Plus,Zuschüsse zur Verbesserung von Sehen undHören.

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Spontan gespiegelt

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Flächentarifvertrag BuRa-Zug TV

Stauni und Stauner im Gespräch zur Betriebs- und Tarifpolitik

An der Umsetzung unserer tariflichen Ansprüche führt kein Weg vorbei Stauner: Hallo Stauni, nun habe ich mich beim Wahlmodell für sechs Tage mehr Urlaub entschieden, aber demnächst geht es ja

weiter.

Stauni: Moin Stauner, ja ich habe auch die sechs Tage gewählt, aber was meinst du denn mit dem „weiterge-hen“?

Stauner: Naja, erstmal die wichtige Klarstellung für unsere Teilzeitkräfte, dass sie nicht mehr Arbeitszeit im Jahr erbringen müssen, als ihre Teilzeitarbeitszeit vorsieht. Aber natürlich meine ich auch die ganzen Stufen zur Planbarkeit.

Stauni: Ja, ich finde das auch gut, dass die GDL endlich die Klarstellung für Teilzeitkräfte erreicht hat. Mit den Stufen meinst Du bestimmt den Jahresruhetagsplan, den Monatsplan und den Wochenplan?

Stauner: Ja, und stell dir vor: Darauf haben wir sogar einen Rechtsanspruch aus dem Tarifvertrag. Aber ich weiß ja, wie das bisher war. Da konntest du noch so viele Rechtsansprüche haben und standest am Ende doch mit leeren Hän-den da. Weißt du eigentlich wer nun dafür sorgen muss, das mein Rechts-anspruch auch tatsächlich eintritt? Immerhin habe ich ja auch meine Tarif-bindungserklärung für die GDL-Tarifverträge abgegeben.

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Flächentarifvertrag BuRa-Zug TV

Stauni: Das müssen nun die Betriebsräte machen, die ja von den Mitarbeitern gewählt wurden. Sie haben Tarifvertragsnormen und müssen diese nach dem Betriebsverfassungsgesetz umsetzen. Auch den Jahresruhetagsplan, den Monatsplan und den Wo-chenplan.

Stauner: Sei mal ehrlich, du weisst doch wie das bisher läuft: da wird eine Betriebsvereinbarung geschlossen oder sonst was und schon ist mein schöner Anspruch futsch.

Stauni: Wenn die Betriebsräte nicht aktiv werden oder sogar versuchen gegenteilige Regelungen zu vereinbaren, verstoßen sie nicht nur gegen das Gesetz, sondern werden sich außerdem viel Ärger mit dem Zugpersonal einhandeln.

Stauner: Hör doch auf, bei mir hat die GDL nicht die Mehrheit im Betriebsrat, da machen die was die wollen.

Stauni: Es ist völlig egal, wer die Mehrheit hat. Wir haben einen Anspruch nach Tarifvertrag und den müssen die Betriebsräte umsetzen und überwachen, daran führt kein Weg vorbei. Solltensiedasnichtmachen,dannhabenwirjaauch2018Betriebsratswahlenunddann werden wir mit unseren Wahlstimmen dafür sorgen, dass Änderungen eintreten. Hier kann sich kein Betriebsrat zurücklehnen und so tun, als gebe es nichts zu tun. Denn wir Lokomotivführer und Zugbegleiter lassen uns doch nicht unsere Rechte nehmen, die wir gemeinsam mit unserer GDL er-kämpft haben.

Stauner: Da hast Du recht und das mit den Wahlen ist gar nicht schlecht, als Kontrolle der Interessenvertretung der Mitarbeiter. Weisst Du was? Ichfreuemichauf2018,denndannheisstesendlich„MehrPlan,mehr Leben“ für das Zugpersonal.

Stauni: Genau, und es heisst auch „GDL: – stark, unbestechlich, erfolgreich –“!

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Flächentarifvertrag BuRa-Zug TV

Ein langer Weg

Von der Sozialkasse zum FlächentarifvertragDie von der GDL für das Zugpersonal erzielten Errungenschaften sind keine Selbstverständlichkeit, sondern wurden den Arbeitgebern über Jahrzehnte hinweg oft hart abgerungen. Diese Chronik zeigt den Weg auf von den beschwerlichen Anfängen bis zu den heutigen Erfolgen. Natürlich ist der Kampf um bessere Arbeits- und Lebensbedingungen damit nicht beendet. Ob neue technologische Entwick-lungen, der demografische Wandel oder die unablässigen Rationalisierungspläne der Unternehmen zulasten der Beschäftigten – dies sind nur einige der zahlreichen Herausforderungen, denen sich die GDL stellen und die sie auch künftig erfolgreich bewältigen wird.

1867 Leitgedanke „Hilfe zur Selbsthilfe“. Im ersten Schritt Schaffung einer eigenen Sozialkasse; Gründung als Verein Deutscher Lokomotivführer (VDL).

1919 UmwandlunginGewerkschaftDeutscherLokomotivführer.GroßeZusammengehörigkeit,80bis90Prozent der Lokomotivführer organisieren sich in der GDL.

1946 Solidaritätsgedanke überstand Zerschlagung in der Nazizeit. Wiedergründung im Westteil Deutschlands nach dem Krieg, Förderung des Berufsstatus des beamteten Lokomotivführers, Verbesserung der Laufbahn, der Arbeitszeiten und der Besoldung.

1990 Gründung der GDL-Ost in der ehemaligen DDR, Vertretung der Lokomotivführer im Arbeitnehmerstatus.

1867

1919

1946 1990

1994

2002

2006

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Flächentarifvertrag BuRa-Zug TV

1991 Vereinigung der beiden Lokomotivführergewerkschaften zur gesamtdeutschen GDL.1994 Privatisierung der Eisenbahn in Deutschland, Berufsbeamtentum der Bahn wird aufgegeben.Seit 2002 Emanzipation in der Tarifarbeit für das Fahrpersonal.2006 Beschluss der Generalversammlung, künftig Tarifverträge für das Fahrpersonal abzuschließen.2007/2008 GDL erkämpft sich ihr Recht als Tarifpartner und damit den Lokomotivführertarifvertrag (LfTV) bei der DB.2008 Generalversammlung beschließt die Umsetzung eines Flächentarifvertrages für das Eisenbahnfahrpersonal

in Deutschland als tarifpolitisches Ziel.Ab 2011 Ausweitung der Rahmenregelungen des LfTV im Markt der nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen)

sowie Abschluss des Betreiberwechseltarifvertrags (BetrWTV). 2014 Abschluss des Tarifvertrags über besondere Bedingungen bei Verlust der Fahrdiensttauglichkeit (FDU-TV). 2015 Abschluss des Bundesrahmentarifvertrags für das Zugpersonal (BuRa-Zug TV) mit der DB. Die GDL ist damit

Tarifpartner für das gesamte Zugpersonal.Ab 2015 wird der BuRa-Zug TV weiter in den marktrelevanten Unternehmen inhaltsgleich abgeschlossen.2016/2017 Unter dem Motto „Mehr Plan, mehr Leben“ setzt die GDL bei der DB verbesserte Arbeitszeit- und Ruhezeitregelungen

und eine verbindliche Schichtplanung für das Zugpersonal durch. Dies ermöglicht den Beschäftigten erstmals eine ver-lässliche Planung der Freizeit und damit eine bessere soziale Einbindung und sorgt zudem für die Erhöhung der Attraktivi-tät der Berufe des Zugpersonals. Die GDL treibt die Anwendung dieser Regelungen auch bei den NE-Bahnen voran.

2007/2008 

2008 2014

2015 2016/20172011

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Flächentarifvertrag BuRa-Zug TV

Zukunft Eisenbahn – mehr Verkehr auf die SchieneDie GDL hat mit ihrem Flächentarifvertrag für faire Löhne für das Zugpersonal gesorgt. Ein Problem besteht jedoch nach wie vor und das ist der ungleiche Wettbewerb zwischen den unterschiedlichen Verkehrsträgern. Der Verkehr nimmt immer mehr zu, aber die Schiene profitiert nicht davon. Die Verkehrsverlagerung auf die Schiene findet in Deutschland bisher nur in Sonntagsreden statt. Zwar werden milliardenschwere Leuchttürme – wie die Schnellfahrstrecke Nürnberg-Erfurt oder Stuttgart 21 – nach vorne getrieben. Die Schieneninfrastruktur in der Fläche wird jedoch seit Jahrzehnten vernachlässigt und wurde in jedem Sanierungsprogramm des DB-Konzernsabgebaut.SeitderPrivatisierung1994wurdendieGleisevon41400aufunter33300Kilometerreduziert–Weichenwur-den weggerissen und Gleisanschlüsse abgebaut. Tagtäglich setzen sich die Lokomotivführer und Zugbegleiter trotz streikender Tech-nik, permanenter Mängel in der Organisation des Eisenbahnverkehrs und einer immer schlechter werdenden Infrastruktur für einen

sicheren, zuverläs-sigen und pünktli-chen Zugverkehr ein. Mittlerweile hat das Eisenbahnsystem seine Grenzen er-reicht und es verliert seine systemischen Vorteile. Sicherheit, Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit sowie das Fahren bei Wind und Wetter waren einst die Markenzei-chen. Heute ist die Bahn davon meilen-weit entfernt.

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1998 2002 2006 2010 2014 2015

Streckenlänge DB AG in km

DasSchienennetzwirdimmerkleiner.Esistvon41400KilometernimJahr1994auf33300Kilometern2015geschrumpft.

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Flächentarifvertrag BuRa-Zug TV

Die Infrastruktur ist das Herzstück der Eisenbahn. Nur wenn sie funktioniert, kann das Eisenbahnsystem funktionieren. Deshalb muss sie von Grund auf neu strukturiert werden. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes werden der-zeit als Wirtschaftsbetrieb mit Gewinnorientierung geführt. Sie werden zur Abgabe einer Dividende verpflichtet, was die bereits erwähnten strukturellen Probleme schafft. Hierbei werden Gewinnerzielungsabsichten mit Gemeinwohlinteres-se vermischt. Das Schienennetz darf unterm Strich niemals Gewinne abwerfen. Die GDL fordert eine Eisenbahninfra-strukturreform bei der DB Netz, DB Station und Service, DB Energie und die Werkstätten in eine Gesellschaft zusammen-geführt werden, die nicht der Gewinnabführung unterliegt. Geeignet wäre eine gemeinnützige Aktiengesellschaft oder

GmbH. Dies wäre auch innerhalb des DB-Konzerns möglich. So könnten die Subventionen zielführend für den Bestand und den Ausbau ein-gesetzt werden und die Eisenbahnverkehrsunternehmen einen wirklich diskriminierungsfreien Zugang zur gesamten Infrastruktur erhalten. Ein Nebeneffekt: Subventionen, Investitionen und Finanzierungskreisläufe der Infrastruktur werden transparent und nachvollziehbar. Eine Steigerung der Pro-Kopf-Investition und der zielgerichtete Einsatz der Mittel in der Eisenbahninfrastruktur führen zusätzlich zu einer Erhö-hung der Infrastrukturqualität und Wirtschaftlichkeit für den Standort Deutschland.

Gleichzeitig muss ein integraler Taktfahrplan (Deutschland-Takt) über alle Verkehrssparten zur Vernetzung des gesamten öffentlichen Schienenverkehrs geschaffen werden und der Ausbau der Infrastruktur an den Erfordernissen des Taktfahrplans ausgerichtet werden. Es hat wenig Sinn, wenn die Züge zuerst mit 300 Stundenkilometern durch die Landschaft fahren und dann 20 Minuten auf dem Bahnhof stehen. Dass bei den Schweizern der Eisenbahnverkehr zuverlässig und pünktlich funktioniert, liegt übrigens nicht zuletzt am integralen Taktfahrplan.

Werden diese Maßnahmen umgesetzt, hat der umweltfreundliche Schienenverkehr wirklich Zukunft, ansonsten werden nur die Straßen voller und die Schienen leerer. Dazu die richtigen Weichen zu stellen, sind die DB und die Politik aufgefordert.

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1994 1998 2002 2006 2010 2014 2015

Anzahl der Gleisanschlüsse (DB AG)

Anzahl der Gleisanschlüsse (DB AG)

Rasanter Abbau der Gleisanschlüsse: Die Anzahl der Gleisanschlüsse wurde von 13 000 imJahr1994auf2350imJahr2015reduziert.

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Flächentarifvertrag BuRa-Zug TV

Entwicklung des Eisenbahnverkehrsmarktes in DeutschlandA. Wettbewerb zu Zeiten der Privatisierung der Deutschen Bundesbahn 1994

1994erfolgtedieUmwandlungderDeutschen Bundesbahn in eine Aktien-gesellschaft, die Deutsche Bahn AG. Damals gab es so gut wie keinen Wett-bewerb auf Deutschlands Schiene. Der Bereich der privaten Eisenbahngesell-schaften bestand im Wesentlichen aus kleineren Bahngesellschaften, die ein-zelne Nebenstrecken bedienten oder Werksbahnen betrieben. Damit war die DB die unangefochtene Haupterbringe-rin von Schienenverkehrsleistungen.

B. Der Wettbewerb 2015

21 Jahre nach der Bahnprivatisierung hat sich der Wettbewerb entfaltet. In-zwischen sind seit 2015 412 Bahnbetrei-ber auf dem deutschen Schienennetz unterwegs. Der Kuchenteil der Wettbe-werber der DB hat sich sowohl im Schie-nenpersonen- als auch im Schienengü-terverkehr deutlich gesteigert.

Marktanteile 1994

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Flächentarifvertrag BuRa-Zug TV

a) Marktanteile im Schienengüterverkehr

Im Schienengüterverkehr ist der Anteil der Wettbewerberaufsatte39,1Prozentgestiegen,gemessen an Zugkilometern.

b) im Schienenpersonenverkehr

Im Schienenpersonenverkehr ist der Anteil der Wettbewerberauf29,2Prozentgestiegen.Damitnehmen die Konkurrenten der DB, orientiert an den Zugleistungen in Zugkilometern, inzwischen fast ein Drittel des Marktes ein.

C. Das starke Tarifmandat der GDL

Die GDL hat die Dynamik auf dem Eisenbahnver-kehrsmarkt früh erkannt und sich dem Wandel erfolgreich gestellt. Dank ihrer vorausschauenden Tarif- und Betriebspolitik ist sie sowohl bei der DB, als auch bei den privaten Eisenbahnverkehrsun-ternehmen hervorragend aufgestellt. Mit einem Organisationsgradvonmehrals80Prozentbeiden Lokomotivführern der DB, 70 Prozent bei den privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie zwei Drittel der Zugbegleiter und Bordgastrono-men, ist sie als wichtiger Akteur im Eisenbahn-geschäft manifestiert.

■ DB ■ Wettbewerber

Marktanteile Cargo Schiene 2015

Marktanteile Personenverkehr Schiene 2015

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Flächentarifvertrag BuRa-Zug TV

GDL – DIE Gewerkschaft für das Zugpersonal Die GDL vertritt die Interessen der Lokomotivführer, Zugbegleiter, Bordgastro-nomen und Disponenten bei der Deutschen Bahn und in zahlreichen anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen. Durch die starke Identifikation der GDL-Mit-glieder mit „IHRER“ Gewerkschaft konnte sie ein fast einheitliches Lohniveau für das Zugpersonal in ganz Deutschland erreichen. So werden heute bereits 97ProzentderLokomotivführerundzahlreicheZugbegleiternachdemGDL-Flächentarifvertrag entlohnt. Noch vor wenigen Jahren gab es Unterschiede im Tarifniveau von 40 Prozent und mehr. Darüber hinaus hat die GDL die Aus-bildungs- und Arbeitsbedingungen stark verbessert. Gerade mit Blick auf den wachsenden Fachkräftemangel sorgt sie dafür, dass die Berufe des Zugperso-nals auch in der Zukunft attraktiv bleiben.

Bereits im Jahr 2002 hat die GDL die Regio-Ergänzungstarifverträge verhin-dert.Biszu18SchichtenunbezahlteMehrarbeitsolltedasZugpersonalda-mals leisten. Durch den Einsatz der GDL blieben auch rund 1 500 Arbeitsplätze erhalten. Die Standhaftigkeit der GDL hat viele Zugbegleiter überzeugt. Sie wurden Mitglied. Dieser Weg wurde fortgeführt und im Jahr 2006 hat das höchste Gremium der GDL – die Generalversammlung – beschlossen, Tarifver-träge für das Zugpersonal abzuschließen.

Die GDL ist ein anerkannter Berufsverband, dessen Kompetenz und Sachver-stand zunehmend gefragt ist. So wird zum Beispiel der Bundesvorsitzende Claus Weselsky im Verkehrsausschuss als Sachverständiger gehört und die GDL zu Arbeitsgruppen verschiedener Bundestagsparteien eingeladen. Auch die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden oder Gewerkschaften hat zuge- GDL-Bezirke und -Ortsgruppen

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Flächentarifvertrag BuRa-Zug TV

nommen. Die GDL ist dabei nicht das verlängerte Sprachrohr einzelner Beteiligter, sondern ein fester Bestandteil des Eisenbahnsys-tems mit klarem Bekenntnis zur Stärkung der Schiene, zum fairen Wettbewerb der Verkehrsträger insgesamt, selbstverständlich auch im Eisenbahnverkehrsmarkt. Die GDL will das System Eisenbahn gesamthaft stärken, denn nur dadurch sind auch die Arbeitsplätze des Zugpersonals sicher.

Diese Entwicklung zeigt, dass die GDL gut aufgestellt ist und durch ihren hohen Organisationsgrad, im Gegensatz zu anderen Gewerk-schaften, die Kraft hat, um die notwendigen Verbesserungen für das Zugpersonal durchzusetzen. Die GDL steht fest und solidarisch zusammen.

Die Mitglieder der GDL finden in sieben Bezirken sowie rund 200 Ortsgruppen immer einen Ansprechpartner vor Ort. Diese Mitglieder-nähe hat eine besondere Qualität, denn die GDL vor Ort kennt die regionalen Besonderheiten und weiß daher, wo die Kollegen der Schuh drückt und wie sie am besten helfen kann.

Bei der GDL-Jugend hat der Nachwuchs Vorrang. Sie hat ein eigenes Team und eine eigene Satzung. Kollegen bis 27 Jahre gehören zur GDL-Jugend. Sie setzt sich für junge Kollegen und Auszubildende ein. Die GDL-Jugend organisiert die mittlerweile legendären Skimeis-terschaften und andere Freizeitaktivitäten und steht den Kollegen mit Rat und Tat zur Seite.

Zusätzlich machen sich viele Kollegen in Betriebs- oder Personalräten für die Kollegen stark. Die GDL-Betriebsräte haben immer ein of-fenes Ohr, wenn ein Problem drückt. Zusätzlich achten sie auf die Einhaltung der Gesetze, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge.

Sie gewinnen mit der GDL und die GDL mit Ihnen. Warum?

Ganz einfach: Als Gewerkschaft sorgen wir für die nötigen Verbesserungen in den Tarifverträgen. „Mehr Plan mehr Leben“ oder der Schutz bei einem Betreiberwechsel wurde beispielsweise durch die GDL umgesetzt. Die GDL streitet und streikt für Verbesserungen. Deshalb gewinnen Sie mit uns. Sie wiederum stärken mit Ihrem Beitritt zur GDL unsere Gemeinschaft. Nur zusammen erreichen wir die Verbesserungen. Deshalb gewinnen wir mit Ihnen.

GDL – DIE Gewerkschaft für das Zugpersonal.

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Neue Zugkraft fürsoziale Leistungen

Es kommtwas ins Rollen. Als erstes NE-Unternehmen ist Keolismit der GDL über ein gemeinnütziges Anliegen verbunden:dem FairnessBahnen e.V.

Lokomotivführer, Zugbegleiter und Disponenten der Keolisdürfen sich als GDL-Mitglied als Erste auf umfangreiche sozialeLeistungen freuen. Für präventive Gesundheitsangebote,berufliche Fortbildung und Hilfen in finanziellen Notlagensind dieWeichen bereits gestellt.

Ein guter Anfang ist gemacht. Jetzt muss er dazu führen, dassauch andere NE-Bahnenmit Anstand einsteigen.

Darauf haben alle gewartet.Keolis fährt voraus.

FairnessBahnen

_1AFXM_FAIR_BAHN_01_Anzeige_RZ_DRUCK_M2.pdf; s1; (420.00 x 148.00 mm); 28.Apr 2017 11:16:18; PDF-CMYK ab 150dpi für Prinergy; L. N. Schaffrath DruckMedien

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Neue Zugkraft fürsoziale Leistungen

Es kommtwas ins Rollen. Als erstes NE-Unternehmen ist Keolismit der GDL über ein gemeinnütziges Anliegen verbunden:dem FairnessBahnen e.V.

Lokomotivführer, Zugbegleiter und Disponenten der Keolisdürfen sich als GDL-Mitglied als Erste auf umfangreiche sozialeLeistungen freuen. Für präventive Gesundheitsangebote,berufliche Fortbildung und Hilfen in finanziellen Notlagensind dieWeichen bereits gestellt.

Ein guter Anfang ist gemacht. Jetzt muss er dazu führen, dassauch andere NE-Bahnenmit Anstand einsteigen.

Darauf haben alle gewartet.Keolis fährt voraus.

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Impressum:Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) Baumweg 45 60316 Frankfurt www.gdl.de Frankfurt/Main,Mai2017© Alle Fotos und Grafiken sind von der GDL, sofern nicht anders vermerkt.

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