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Handbuch ESS-SAP Reisemanagement an der TU Wien

Handbuch ESS-SAP Reisemanagement an der TU … und ob die Kosten überhaupt refundiert werden. Das Formular zur Refundierung finden Sie auf der Homepage der Quästur zum Download

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Handbuch ESS-SAP

Reisemanagement an der TU Wien

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Inhalt

1. SAP-ESS – Employee Self Service in SAP an der TU-Wien ......................................... 3

2. Grundlagen der Dienstreisen an der TU Wien ............................................................... 5

3. Prozessdarstellung: Dienstreisen an der TU Wien ........................................................ 6

4. Vertretungsregelung im Fall von Abwesenheit des Genehmigers ................................. 7

5. American Express Kreditkarte für MitarbeiterInnen ....................................................... 8

6. Kongresse, Tagungen und Seminare .......................................................................... 10

7. Repräsentationsessen während Dienstreisen ............................................................. 11

8. ÖBB Business-Ticket .................................................................................................. 12

9. Refundierung einer ÖBB Vorteilscard ......................................................................... 13

10. Impfungen bei Dienstreisen ..................................................................................... 14

11. Überblick .................................................................................................................. 15

12. Ansprechpersonen ................................................................................................... 17

13. Navigation im Reisekostenmanager ......................................................................... 18

14. Anlegen eines Reiseantrages .................................................................................. 19

14.1. Anlegen eines Reiseantrags mit Pauschalen ........................................................ 29

14.2. Anlegen eines Reiseantrags – Änderung der Kostenzuordnung .......................... 31

14.3. Anlegen eines Reiseantrags – Pflege der persönlichen Werteliste ....................... 38

14.4. Anlegen eines Reiseantrags – Gruppenreise ....................................................... 46

14.5. Anlegen eines Reiseantrags – Das fertige PDF-Dokument .................................. 47

15. Reiseabrechnung anlegen ....................................................................................... 49

15.1. Reiseabrechnung mit Pauschalen ........................................................................ 71

15.2. Reiseabrechnung von Kilometergeldern ............................................................... 73

15.3. Reiseabrechnung – Steuer bei EU Projekten ....................................................... 76

15.4. Reiseabrechnung – Grenzübertritte erfassen ....................................................... 78

15.5. Reiseabrechnung – Abfahrts- und Ankunftszeit .................................................... 91

16. Genehmigung des Reiseantrags .............................................................................. 92

17. Genehmigung der Reiseabrechnung ....................................................................... 98

18. Genehmiger – Vertretung einstellen und verwalten ............................................... 103

19. Anzeige gescannter Belege ................................................................................... 112

20. Sekretariatsuser – Anträge und Abrechnungen für andere anlegen ...................... 117

21. Personalnummer entsperren .................................................................................. 120

22. Sprache einstellen/umstellen ................................................................................. 123

23. §26 Anträge & Abrechnung (FWF, OENB, etc.) ..................................................... 126

24. Freistellungen......................................................................................................... 127

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1. SAP-ESS – Employee Self Service in SAP an der TU-Wien

Der Einstieg ins Portal erfolgt über folgenden Web-Link:

http://ess.tuwien.ac.at

Benutzerkennung: setzt sich zusammen aus Vorname.Nachname+Institutsnummer

Beispiel: Vorname: Max

Nachname: Mustermann

Institut: e007

max.mustermann+e007

Dieser Benutzername stellt gleichzeitig auch die E-Mail Adresse eines Mitarbeiters dar. In

unserem Beispiel: [email protected]

Alle Bestätigungen über beantragte Reisen, Reiseabrechnungen und damit

zusammenhängende Workflowschritte (Genehmigung und Ablehnung) werden an diese

E-Mail Adresse geschickt.

Ihre ESS-Zugangsdaten können Sie vom SAP Competence Center (CCC) der TU Wien

per Email erhalten.

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Berechtigungen

Im SAP-ESS gibt es folgende Berechtigungsrollen:

Institutsuser

Alle Mitarbeiter an der TU-Wien mit einem aufrechten Dienstverhältnis, diese

können selbständig ihre Reisen beantragen und abrechnen

Sekretariatsuser

Mitarbeiter an der TU-Wien, die für ihre Kollegen am Institut bzw. in der

Organisationseinheit Reisen beantragen und abrechnen können

Genehmiger

Leiter eines Instituts oder einer Organisationseinheit und/oder

Projektverantwortliche. Es können zwei Formen des Genehmigers unterschieden

werden:

Budgetverantwortliche: Jede Kostenstelle und jedem Innenauftrag ist ein

Budgetverantwortlicher zugeordnet, dieser erteilt die budgetrechtliche Freigabe

eines Reiseantrags oder einer Reiseabrechnung.

Dienstvorgesetzte: Der Dienstvorgesetzte erteilt die dienstrechtliche Freigabe eines

Reiseantrags, sprich die Abwesenheit des Mitarbeiters wird genehmigt.

Hinweis:

Bis auf Widerruf sollte für den Einstieg ins ESS-Portal nur der Microsoft Internet Explorer

verwendet werden. Außerdem muss die ESS-Portalseite als vertrauenswürdige Seite

gespeichert werden.

An der Behebung des Anzeigefehlers beim Aufruf des Firefox Explorers wird noch

gearbeitet.

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2. Grundlagen der Dienstreisen an der TU Wien

Für jene MitarbeiterInnen, die unter den Kollektivvertrag fallen trat mit 01.08.2010 eine

entsprechende Betriebsvereinbarung in Kraft. Sie finden die aktuellste Fassung

Betriebsvereinbarung online unter:

http://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/quaest/doc/Betriebsvereinbarung_Dienstreisen.pdf

http://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/quaest/doc/Betriebsvereinbarung_Dienstreisen_Anhäng

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Für alle Beamten und Vertragsbediensteten behalten die entsprechenden Bestimmungen

der RGV weiterhin ihre Gültigkeit, ergänzend dazu finden Sie die Reiserichtlinie über die

Abwicklung der Dienstreisen in der aktuellsten Fassung auf der Homepage der Quästur

unter:

http://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/quaest/doc/ReiseRL_B_VB_TU_Wien.pdf

Die wichtigsten Grundlagen der Dienstreisen an der TU Wien sind:

Die Entscheidungsmacht über Mittel ruht bei den Organisationseinheiten (somit

auch die Verantwortung).

Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Rechtmäßigkeit stehen im

Vordergrund.

Die RGV und die Betriebsvereinbarung geben den Rahmen vor, die Entscheidung

über die Mittel liegt darüber hinaus beim Budgetverantwortlichen.

Bei Bedarf wird dem Reisenden eine Kreditkarte unentgeltlich zur Verfügung gestellt

(Abrechnung über das Privatkonto).

Die Abrechnung der Verpflegungsaufwendungen ist nur nach Pauschalen möglich.

Die Abrechnung der Nächtigungsaufwendungen nach Belegen oder Pauschalen

möglich.

Die Zwischenabrechnung von Belegen ist jederzeit möglich.

Die Überprüfung der Reisekostenabrechnungen seitens der Quästur erfolgt

ausschließlich nach buchhalterischen und steuerrechtlichen Vorschriften

(Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung).

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3. Prozessdarstellung: Dienstreisen an der TU Wien

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4. Vertretungsregelung im Fall von Abwesenheit des Genehmigers

Möglichkeit für die Verantwortlichen die Vertretung im System selbst zu bestimmen

Berechtigte Vertreter des Dienstvorgesetzten/Budgetverantwortlichen im

Globalbudget ergeben sich aus der Meldung über die Zeichnungsberechtigung gem.

§ 28 UG 2002

Berechtigter Vertreter der Budgetverantwortlichen im § 27 ist der jeweilige

Institutsvorstand.

Hilfe durch das CCC bei unvorhergesehenem Ausfall => Änderung auf Vertreter

nach Zusendung einer Email

Aktuell wird die Eingabe der Vertretung überarbeitet.

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5. American Express Kreditkarte für MitarbeiterInnen

Die Abrechnung erfolgt über das inländische Girokonto der MitarbeiterInnen

Der Vertrag orientiert sich stark am Rahmenvertrag des Bundes

Es fällt keinerlei Jahresgebühr an

Es gibt keinen Mindestumsatz

Die elektronische Spesenabrechnung und elektronische Berichte sind kostenlos

Für die Versicherungsleistungen fallen keinerlei Extrakosten an

Die Verrechnung erfolgt in Euro

Die Karte hat ein Limit von € 3.000,- je Abrechnungsperiode, dieses kann auf

€ 6.000,- oder € 9.000,- erhöht werden

Auf der Quästurhomepage finden Sie ein Informationsblatt zur American Express

Kreditkarte (Link).

Kosten können in folgenden Fällen entstehen

Eine maximale Haftung von 25,- € bei Verlust/Diebstahl der Kreditkarte, wenn dies

nicht sofort gemeldet wird

Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugszinsen an

Für Zahlungen in fremder Währung (= alle außer Euro) fallen Gebühren in Höhe von

2% der Transaktionssumme an

Vorteile für die MitarbeiterInnen

MitarbeiterInnen in bestimmten Anstellungsverhältnissen erhalten (auf Wunsch!)

eine eigene, kostenlose Kreditkarte, die auch privat verwendet werden kann

Die Abrechnung erfolgt mittels Lastschriftverfahren bis zu 58 Tagen nach dem

Datum der Belastung

Die Ersatzkartenausstellung erfolgt binnen 24 Stunden und kostenlos

Kostenlose Reiseversicherung bei Bezahlung einer Reise mit der American Express

Kreditkarte

Hinweis:

Die Institutskreditkarte kann für Reisen leider nicht mehr verwendet werden, jedoch

weiterhin für Sachmittel und Bücher.

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6. Kongresse, Tagungen und Seminare

Wenn bei Kongressen, Tagungen oder Seminaren nur die Gebühr und eventuell Kosten für

Druckwerke anfallen, dann kann diese auch weiterhin über die Materialwirtschaft bestellt

und die Rechnung auch darüber bezahlt werden (Warengruppe 525, Aus- und Fortbildung)

Sollte aber in der Kongress-, Tagungs- oder Seminargebühr das Hotel, oder eventuell

Verpflegung enthalten sein, dann wird diese gemeinsam mit der Reise beantragt, und auch

die Abrechnung erfolgt mit dem ESS-SAP Reisemanagement. Dies ist leider notwendig, da

das Einkommensteuergesetz und die Reisegebührenvorschrift komplexe Regelungen zur

Behandlung von bezahlter Verpflegung vorsehen.

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7. Repräsentationsessen während Dienstreisen

Die Verrechnung von Repräsentationsessen (Einladung TU-fremder Personen zu Zwecken

der Repräsentation) während Dienstreisen erfolgt direkt in SAP MM über die Warengruppe

531 (Achtung: Hier ist nur die Verwendung von Drittmitteln vorgesehen, außer es handelt

sich um Einladungen durch das Rektorat oder die Dekane).

Repräsentationsessen können nicht über das ESS als Verpflegungskosten abgerechnet

und refundiert werden.

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8. ÖBB Business-Ticket

Sie können mittels einer E-Mail ([email protected]) an das Reisemanagement

für Ihre Dienstreise ein ÖBB Business-Ticket anfordern. Im Reisemanagement wird das

Ticket anschließend über das Internet bestellt, und per E-Mail als ein auf Ihren Namen

lautender Fahrausweis übermittelt.

Bitte geben Sie bei der Bestellung das Reisedatum, den Ort, die Klasse, den Budgettopf

und die Reisenummer des dazugehörigen Dienstreiseantrages an.

Neben Inlandsbahnreisen können unter Anderem folgende Auslandsdestinationen als

Business-Ticket gebucht werden:

Wien West – Frankfurt via Salzburg

Wien West – Budapest via Hegyes

Wien West – München via Salzburg

Wien West – Zürich via Buchs

Wien West – Nürnberg Hbf via Passau

Das ÖBB Businessticket kann nur für Bahnreisen innerhalb Österreichs, oder Bahnreisen

von/nach Österreich ausgestellt werden. Bahnreisen innerhalb anderer Länder fallen nicht

in den durch die ÖBB angebotenen Leistungsumfang.

Wichtige Hinweise:

Fordern Sie bitte Businesstickets immer mindestens 2 bis 3 Tage vor dem Reiseantritt an, da andernfalls keine rechtzeitige Zustellung garantiert werden kann.

Die Ausstellung eines ÖBB Businesstickets kann nur erfolgen, wenn bereits ein genehmigter Reiseantrag vorliegt, und der/die Reisende ein/e Mitarbeiter/in der TU Wien ist.

ÖBB Businesstickets können nicht für Reisen aus FWF-Mitteln verwendet werden.

Die über Internet bezogenen Fahrausweise ("business-tickets") gelten nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis!

Business-Tickets sind nicht stornierbar, daher können die Kosten bei nicht Verwendung des Tickets auch nicht refundiert werden!

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9. Refundierung einer ÖBB Vorteilscard

Für MitarbeiterInnen die viel mit der Bahn reisen gibt es auch die Möglichkeit sich die

Kosten der ÖBB Vorteilcard refundieren zu lassen.

Der Budgetverantwortliche entscheidet eigenverantwortlich über die Höhe der

Refundierung, und ob die Kosten überhaupt refundiert werden.

Das Formular zur Refundierung finden Sie auf der Homepage der Quästur zum Download.

Die Refundierung der ÖBB-Vorteilscard erfolgt nicht über das ESS, sondern über SAP-

MM, Warengruppe 553 (ÖBB-Vorteilskarte).

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10. Impfungen bei Dienstreisen

Im Rahmen Ihrer Dienstreisevorbereitungen sollten Sie auch an Impfungen und

Krankheitsvorbereitungen denken.

Die generell empfohlenen Reiseimpfungen sind Hepatitis A + B und Typhus, da die

Empfehlungen z.B. je nach Reiseziel, Reisedauer und Reiseart variieren können, sollten

Sie sich dringend beim Arbeitsmedizinischen Dienst zur individuellen Beratung melden.

Hierbei können auch Fragen zu weiteren Impfungen, Malariaprophylaxe oder

Reiseapotheke geklärt werden.

Ein optimaler Zeitpunkt für ein Kontaktgespräch und ein möglicher Impfprogrammbeginn ist

4-6 Wochen vor Reiseantritt.

Sollten Sie sich erst später bei uns melden, so wird der Arbeitsmedizinische Dienst mit

Ihnen zusammen eine noch möglichst sinnvolle Prophylaxe besprechen und durchführen,

es wird allerdings ausdrücklich darauf hingewiesen, dass so meist nur ein unvollständiger

Schutz erzielt werden kann.

Terminvereinbarungen sind direkt beim Arbeitsmedizinischen Dienst unter der Durchwahl

41880.

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11. Überblick

Jedenfalls hat vor Antritt einer Dienstreise ein genehmigter Reiseantrag vorzuliegen.

Mit dem Auftrag eine Dienstreise durchzuführen, erfasst der Mitarbeiter oder eine dafür

berechtigte Sekretärin einen Reiseantrag mittels ESS im SAP-System. Dieser

Reiseantrag wird an den Dienstvorgesetzten und dem Budgetverantwortlichen zur

Genehmigung weitergeleitet. Beide können den Reiseantrag auch ablehnen bzw. zur

Korrektur zurücksenden.

Abrechnung von Belegen (Alle Belege außer Essensbelege):

Nach erfolgter Reise wird vom Mitarbeiter oder einer dafür berechtigten Sekretärin eine

Reiseabrechnung im ESS erstellt. Die Reiseunterlagen sollen auf Vollständigkeit und

rechnerische Richtigkeit überprüft werden. Die vollständige Reiserechnung wird an den

Budgetverantwortlichen zur Freigabe weitergeleitet. Die Originalrechnung(en) und das

ausgedruckte PDF-Formular sind im Reisemanagement der Quästur abzugeben. Diese

werden durch das Reisemanagement der Quästur gescannt und an die

Organisationseinheit retourniert.

Bedenken Sie bitte, dass jede Änderung Ihrer Reisekostenabrechnung nach der

Versendung zur Genehmigung den Genehmigungsprozess neu startet.

Abrechnung nach Pauschalen (Tages- und Nächtigungsgebühren):

Nach erfolgter Reise wird vom Mitarbeiter oder einer dafür berechtigten Sekretärin eine

Reiseabrechnung im ESS erstellt. Die Reiseunterlagen sollen auf Vollständigkeit und

rechnerische Richtigkeit überprüft werden. Die Originalrechnung(en) und das

ausgedruckte PDF-Formular sind im Reisemanagement der Quästur abzugeben, erst

dann können die notwendigen steuerlichen Eintragungen erfolgen, anschließend wird die

vollständige Reiserechnung an den Budgetverantwortlichen zur Freigabe weitergeleitet.

Alle Originalrechnungen werden durch das Reisemanagement der Quästur gescannt und

an die Organisationseinheit retourniert.

Bedenken Sie bitte, dass jede Änderung Ihrer Reisekostenabrechnung nach der

Versendung zur Genehmigung den Genehmigungsprozess neu startet.

Bitte beachten Sie:

Es ist natürlich nur möglich entweder Pauschalen oder Belege für die Nächtigungskosten

geltend zu machen, nicht beides.

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Auszahlung der Reisekostenabrechnungen:

Die Auszahlung der refundierten Reisekosten erfolgt für Vertragsbedienstete und

Angestellte an jedem 15. und 30. des Monats. Die Auszahlung ist nicht mehr an die

Gehaltsauszahlung gebunden. Um den jeweiligen Auszahlungstermin zu erreichen muss

die Reisekostenabrechnung mindestens 5 Arbeitstage davor durch den

Budgetverantwortlichen freigegeben worden sein.

Für Beamte erfolgt die Auszahlung zentral über das BRZ, weswegen wir gezwungen sind

eine leicht abweichende zeitliche Regelung zu wählen. Die Auszahlung der refundierten

Reisekosten erfolgt für Beamte an jedem 2. und 4. Montag des Monats. Um den

jeweiligen Auszahlungstermin zu erreichen muss die Reisekostenabrechnung mindestens

5 Arbeitstage davor durch den Budgetverantwortlichen freigegeben worden sein.

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12. Ansprechpersonen

Hinweis:

Bei allen Fragen im Zusammenhang mit Dienstreisen steht Ihnen das Reisemanagement der Quästur gerne zur Verfügung (Fr. Orta, DW 41112, [email protected] ; Fr. Pillwein; DW 41111, [email protected] ; Fr Akdil, DW 41127, [email protected] )

Alternativ können Sie natürlich auch Anfragen an unser Ticketsystem ([email protected]) richten.

Das SAP-CCC der TU-Wien steht Ihnen für folgende Fragen in Zusammenhang mit

dem ESS zur Verfügung

Probleme beim Einstieg ins Portal o falsches Kennwort, Zurücksetzen, etc.

Fehlermeldungen im Portal selbst, die nicht fachspezifisch die Reiseabwicklung betreffen

o Stammdaten nicht oder unzureichend/falsch gepflegt

Probleme mit dem Workflow „warum bekomme ich oder mein Budgetverantwortlicher oder mein Vorgesetzter

keine E-Mail?“

mein Budgetverantwortlicher oder mein Vorgesetzter stimmen nicht

SAP-CC-Hotline: DW 42710 und 42711

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13. Navigation im Reisekostenmanager

Den Reisekostenmanager im ESS erhalten Sie durch Aufruf des entsprechenden Links.

Klick auf Reisemanagement.

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14. Anlegen eines Reiseantrages

Wählen Sie aus „Neu anlegen“ Reiseantrag anlegen.

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Erfassung eines Reiseantrages durch den Mitarbeiter oder einer Sekretärin.

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Nach erfassen aller Daten das Feld Prüfen anklicken.

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Über den Button Geschätzte Kosten erfassen gelangen Sie in ein neues Fester, in

welchem Sie die geschätzten Kosten Ihrer Dienstreise detailliert anführen können.

Sie können Ihre Gesamtkosten anhand der Kategorien Reisekosten,

Aufenthaltskosten, Tagungs- Kongress- und Seminargebühren, Tages-,

Nächtigungsgebühren und Verpflegung und Sonstige Kosten aufteilen.

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Bei Sichern wird der Reiseantrag nur abgespeichert. Nachdem Sichern angeklickt

wurde kann das Antragsformular als PDF mittels Antragsformular anzeigen

betrachtet werden.

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Bei Sichern und Genehmigung senden erscheint ein gelbes Feld mit der gleichen

Bezeichnung, erst bei anklicken dieses Feldes wird der Antrag an den

Budgetverantwortlichen und den Dienstvorgesetzten weitergeleitet.

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Nach der Sicherung erhalten Sie Ihre Reisenummer, außerdem teilt Ihnen ESS-SAP

mit, dass der Antrag zur Genehmigung gesendet wurde. Das Antragsformular kann

mittels Antragsformular anzeigen als PDF betrachtet werden

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In übersichtlicher Form finden Sie hier alle notwendigen Details, Ihr

Dienstvorgesetzter/Budgetverantwortlicher kann sich dieses PDF-Dokument

ebenfalls anzeigen lassen.

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In Ihrer Reiseantragsübersicht sehen Sie den erfolgreich erfassten Antrag. Die Spalte

Genehmigerstatus zeigt an, dass der Antrag erfasst wurde. Sobald alle

Genehmigungschritte erfolgt sind, änder sich der Status auf „Antrag genehmigt“.

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Der Reisende und der Genehmigende erhalten nun folgende Emails:

Budgetverantwortlicher:

Genehmigung als Budgetverantwortlicher

Sehr geehrte Kollegin, lieber Kollege,

[Name des/der Budgetverantwortlichen]

Bitte prüfen und genehmigen Sie den Reiseantrag von [Name des/der

Reisenden]

vom: 12.04.2009 bis 13.04.2009

Ort: Linz

Land: Österreich

Grund: Weiterbildung

Geschätzte Kosten für die TU: 290,00

Sie erreichen die zur Genehmigung anstehenden Reisen über folgenden

Link:

http://ess.tuwien.ac.at:50000/irj/portal/genehmigung

vielen Dank!

Dienstvorgesetzter:

Genehmigung als Dienstvorgesetzter

Sehr geehrte Kollegin, lieber Kollege,

[Name des/der Dienstvorgesetzten]

Bitte prüfen und genehmigen Sie den Reiseantrag von [Name des/der

Reisenden]

vom: 12.04.2009 bis 13.04.2009

Ort: Linz

Land: Österreich

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Grund: Weiterbildung

Geschätzte Kosten für die TU: 290,00

Sie erreichen die zur Genehmigung anstehenden Reisen über folgenden

Link:

http://ess.tuwien.ac.at:50000/irj/portal/genehmigung

vielen Dank!

Wenn der Reiseantrag genehmigt wurde, erhält der Reisende ein E-Mail, dass die

Genehmigung erfolgt ist.

Sehr geehrte Kollegin,

Sehr geehrter Kollege

[Name des/der Reisenden],

Ihr Antrag zur Reise

vom: 12.04.2009 bis 13.04.2009

Ort: Linz

Grund: Weiterbildung

Land: Österreich

wurde genehmigt.

Gute Reise!

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14.1. Anlegen eines Reiseantrags mit Pauschalen

Bereits beim Reiseantrag können Sie unter Beantragte Pauschalen eine

Abrechnung nach Pauschalen vorauswählen.

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Bedenken Sie bitte, dass Sie im Fall der Auswahl PKW Mitfahrer bei der

Reisekostenabrechnung nur die Felder für die Fahrstrecke angezeigt bekommen (der

Zuschlag von € 0,05 je Kilometer pro MitfahrerIn steht dem/der VerrechnerIn des

Kilometergeldes zu).

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14.2. Anlegen eines Reiseantrags – Änderung der Kostenzuordnung

Mit einem Klick auf Kostenzuordnung ändern gelangen Sie in ein weiteres Fenster,

in welchem Sie einen Reiseantrag auch anderen/mehreren Kostenstellen oder

Innenaufträgen zuordnen können.

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14.3. Anlegen eines Reiseantrags – Pflege der persönlichen Werteliste

Sie haben die Möglichkeit im ESS Portal für die Eingabe von Kostenstellen und

Innenaufträgen persönliche Wertelisten zu pflegen. Diese Listen ermöglichen einen

schnellen Zugriff auf die von Ihnen regelmäßig verwendeten Werte.

Wir betrachten zunächst die Pflege Ihrer Kostenstellen.

Neben dem Eingabefeld für die Kostenstelle befindet sich das Symbol für die

Wertesuche. Klicken Sie auf das Symbol.

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Nun öffnet sich die Suche für Kostenstellen.

In diesem Beispiel wollen wir alle Kostenstellen beginnend mit „527“ suchen. Bitte

wählen Sie den Reiter Allgemeine Werteliste auswählen, im Feld Kostenstelle den

Suchbegriff „527*“eingeben und auf Suche starten klicken.

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Sie können nun die angezeigten Treffer mit einem Klick auf die linke blaue Box

markieren und mit der Schaltfläch Zu persönliche Werteliste hinzufügen in Ihre

persönliche Werteliste speichern.

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Die Übernahme der Werte war erfolgreich, klicken Sie auf OK.

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Von nun an wird Ihnen beim Aufruf der Wertesuche automatisch die persönliche

Werteliste angezeigt. Bei Bedarf können Sie über weitere Werte die allgemeine

Suche erneut starten

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Die Pflege Ihrer Innenaufträge ist der Pflege der Kostenstellen sehr ähnlich.

Wählen Sie als Kontierungsobjekt Innenauftrag und klicken Sie auf das kleine

Symbol rechts neben dem Eingabefeld Auftrag.

– ä –

Mit einem Klick auf persönliche Werteliste organisieren gelangen Sie zum Reiter

Allgemeine Werteliste.

Klicken Sie auf den kleinen gelben Pfeil rechts neben dem Eingabefeld Auftrag.

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In der nun erscheinenden Tabelle können Sie die Suchparameter der Innenaufträge

eingeben. Innenaufträge mit den Beginnbezeichnungen J, G, F, B, P, EXK, GEV,

SAM, GSV, KTG, KTS, BER, und EUM sind jene, die für Reisekosten potentiell in

Frage kommen. Tragen Sie gleich nach der Beginnbezeichnung Ihre Institutsnummer

gefolgt von einem * ein, um die Ihrem Institut zugeordneten Innenaufträge abzurufen.

Mit einem Klick auf OK bestätigen Sie Ihre Eingabe.

Die übrigen Eingaben funktionieren so wie in der Dokumentation für die

Kostenstellen beschrieben.

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14.4. Anlegen eines Reiseantrags – Gruppenreise

Wenn Sie für andere Mitreisende Reisekosten vorfinanzieren (z.B. gemeinsame

Buchung und Bezahlung mehrerer Hotelzimmer) setzen Sie bitte in der checkbox

Gruppenreise ein Häkchen, Sie erleichtern damit dem Budgetverantwortlichen die

Kostenübersicht sowie die spätere Reiseauswertung.

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14.5. Anlegen eines Reiseantrags – Das fertige PDF-Dokument

Nach erfolgreicher Anlage des Reiseantrags können Sie mit einem Klick auf

Antragsformular anzeigen Ihren Reiseantrag als PDF-Dokument anzeigen.

– ä –

In übersichtlicher Form finden Sie hier alle notwendigen Details, Ihr

Dienstvorgesetzter/Budgetverantwortlicher kann sich dieses PDF-Dokument

ebenfalls anzeigen lassen.

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15. Reiseabrechnung anlegen

Anklicken von meine Reisen und Spesen.

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Als nächster Schritt erfolgt die Schemaselektion, zur Auswahl stehen Ihnen

Inlandsreise, Auslandsreise und Transporte privat PKW Wien.

Da Sie in diesem Beispiel nach Linz reisen wählen wir Inlandsreise, und klicken auf

Starten.

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Sie sehen nun ein Formular sehr ähnlich dem des Reiseantrags. Das System hat

automatisch alle notwendigen Daten des Antrags eingetragen, das Vornehmen von

Änderungen ist allerdings möglich.

Zunächst müssen Sie Beginndatum und Endedatum der Reise eintragen,

anschließend klicken Sie auf Ändern rechts neben der Adresszeile.

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Ein weiteres Fenster öffnet sich. Hier wählen Sie den Ortsteil aus einer im System

hinterlegten Liste aus (Klick auf das kleine weiße Kästchen rechts neben dem

Eingabefeld).

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ESS schlägt Ihnen nun alle zur eingegeben Stadt passenden Ortsteile vor, wählen

Sie den gewünschten aus und klicken auf OK.

Sie sehen, dass in unserem Beispiel auch der Ort Himmelberg in Kärnten aufscheint,

da dort offenbar ein Ortsteil namens Linz existiert. Das System sucht unseren Begriff

„Linz“ also nicht nur in den gespeicherten Orten, da es bei kleineren Gemeinden

leicht zu Verwechslungen zwischen dem tatsächlichen Ortsnamen und Ortsteilen

kommen kann.

– ä –

Bei der Eingabe der Gemeindekennziffer ist es ebenfalls möglich, nur Teile der

gesuchten Ortsbezeichnung anzugeben, und mittels setzen eine „*“den Rest des

Begriffes offen zu lassen.

In unserem kleinen Exkurs sehen Sie, dass wir nach „Großruß*“ suchen, das System

wird uns also beim Klick auf das kleine weiße Kästchen im Eingabefeld „Ortsteil“ alle

Orte und Ortsteile Österreichs anführen, die mit „Großruß“ beginnen.

– ä –

Wie Sie sehen können findet das System den Ort „Großrußbach“ in Niederösterreich,

und listet uns alle seine Ortsteile übersichtlich auf.

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Nach erfolgreicher Eingabe der Gemeindekennziffer fahren wir fort, klicken Sie nun

bitte auf Belege erfassen.

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Die folgende Tabelle soll Ihnen eine kleine Übersicht bieten, wann welche Spesenart

ausgewählt werden sollte:

Spesenart Anzuwenden bei

Bahn 1. Klasse H+R Bahnreisen 1. Klasse, hin und retour.

Es wird kein Betrag sondern die Kilometerzahl

angegeben.

Bahn 1. Klasse einfach Bahnreisen 1. Klasse, nur eine Richtung

Es wird kein Betrag sondern die Kilometerzahl

angegeben.

Bahn 1. Klasse lt. Beleg Bahnticket 1. Klasse, Betrag laut Beleg

Bahn 2. Klasse H+R Bahnreisen 2. Klasse, hin und retour.

Es wird kein Betrag sondern die Kilometerzahl

angegeben.

Bahn 2. Klasse einfach Bahnreisen 2. Klasse, nur eine Richtung

Es wird kein Betrag sondern die Kilometerzahl

angegeben.

Bahn 2. Klasse lt. Beleg Bahnticket 2. Klasse, Betrag laut Beleg

Bahn bezahlt /Busin. Ticket Erfassung von bereits durch die TU Wien bezahlten

Businesstickets.

Benzin Kosten für Benzin

Bus Kosten für ein Busticket

Flug Kosten für den Flug

Gepäck Separate Kosten für die Unterbringung oder den

Transport des Gepäcks

Hotel Kosten eines Hotelzimmers

Impfkosten Kosten für eine privat finanzierte Reiseimpfung

Kommunikationskosten Separat abgerechnete Kosten für Telefon, Internet,

etc.

Kosten für Reisedokumente Kosten für die Ausstellung notwendiger

Reisedokumente (z.B. Visa)

Schiff Kosten für ein Schiffsticket

– ä –

Schlafwagen Separat abgerechnete Kosten für einen

Schlafwagenplatz

Seminar/ Tag. / Kongresse Kosten für Seminar- , Tagungs- und

Kongressgebühren

Sonstiges Übrige Belege, die sich nicht sinnvoll einer anderen

Spesenart zuordnen lassen

Sonstiges pflichtig Sonstige steuerpflichtige Kosten (z.B. verrechnete

Parkgebühren bei gleichzeitiger Inanspruchnahme

von Kilometergeld

Taxi/Mietwagen Kosten für Taxibeförderungen oder das Mieten

eines PKW

Wochen-,Monatskarte Kosten für Wochen- und Monatskarten öffentlicher

Verkehrsmittel

Öffentliche Verkehrsmittel Kosten öffentlicher Verkehrsmittel (z.B.

Einzelfahrschein

– ä –

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Sichern und zur Genehmigung senden anklicken.

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Ihre Spesenabrechnung wurde gesichert und zur Genehmigung gesendet. Ihr im

System hinterlegter Budgetverantwortlicher und Sie erhalten folgende Email:

Genehmigung als Budgetverantwortlicher

Sehr geehrte Kollegin, lieber Kollege,

[Name des/der Budgetverantwortlichen]

Bitte prüfen und genehmigen Sie die Reiseabrechnung von [Name des/der

Reisenden]

vom: 16.05.2009 bis 18.05.2009

Ort: Graz

Land: Österreich

Grund: Weiterbildung: Steuerreform 2009

Sie erreichen die zur Genehmigung anstehenden Reisen über folgenden

Link:

http://ess.tuwien.ac.at:50000/irj/portal/genehmigung

vielen Dank!

– ä –

Mit Klick auf Spesenformular anzeigen rufen Sie ein PDF-Dokument zur

Spesenabrechnung auf. Dieses Formular weist übersichtlich alle Informationen der

Spesenabrechnung auf, und kann auch von Ihrem Budgetverantwortlichen

aufgerufen werden.

– ä –

– ä –

Drucken Sie das Formular aus und Heften Sie die Original-Rechnung(en) an das

PDF-Formular und bringen oder schicken es an die Quästur/Reisemanagement. Die

Original-Rechnung(en) werden gescannt und dann an die Org. Einheit zur Ablage

retourniert.

Wenn Sie zu einer Spesenart zusätzliche Kommentare hinzugefügt haben, werden

diese rechts neben der jeweiligen Spesenart am PDF-Formular ausgewiesen.

– ä –

Der Bearbeitungsstatus Ihrer Reiseabrechnung wird vom System entsprechend

angepasst. In unserem Beispiel sehen wir, dass die Reise bereits erfolgt ist, und wir

eine Reiseabrechnung zur Freigabe an den Budgetverantwortlichen weitergeleitet

haben.

– ä –

Wenn der Budgetvorgesetzte die Abrechnung genehmigt hat, werden Sie darüber

auch per Email informiert:

Sehr geehrte Kollegin,

Sehr geehrter Kollege

[Name des/der Reisenden],

die Reisekostenabrechnung

zur Reise

vom: 16.05.2009 bis 18.05.2009

Ort: Graz

Land: Österreich

Grund: Weiterbildung: Steuerreform 2009

wurde genehmigt.

– ä –

Bedenken Sie bitte, dass Abrechnungen für Reisen die länger als 6 Monate

zurückliegen in ESS weder erfasst noch geändert werden können.

Gemäß § 64 Abs. 1 des Kollektivvertrags bzw. § 63 Abs. 2 der RGV ist die

Technische Universität Wien nicht verpflichtet Reisekosten zu erstatten, wenn diese

nicht innerhalb von 4 (KollV) bzw. 6 (RGV) Monaten nach Beendigung der

Dienstreise erfasst wurden.

In Ausnahmefällen sind jedoch auch spätere Kulanzlösungen möglich, wenden Sie

sich hierfür bitte an das Reisemanagement.

– ä –

15.1. Reiseabrechnung mit Pauschalen

Wenn Sie eine Abrechnung nach Pauschalen möchten, markieren Sie mit einem

Klick Tages- und/oder Nächtigungsgelder. Nun erscheinen die Buttons Abzüge für

Verpflegung erfassen und Abzüge für Unterkunft erfassen, durch einen Klick auf

diese gelangen Sie in ein neues Fenster.

– ä –

Hier können Sie für jeden Tag separat Abzüge erfassen, mit einem Klick auf

Annehmen kehren Sie wieder in das vorherige Fenster zurück.

– ä –

15.2. Reiseabrechnung von Kilometergeldern

Zur Erfassung der Eingaben für die Abrechnung von Kilometergeldern klicken Sie

bitte auf den Button Fahrtstreckendetails eingeben im Bereich Fahrtstrecke.

– ä –

Im nun erscheinenden Fenster können Sie die gefahrenen Kilometer, die Anzahl der

Mitfahrer, sowie weitere ergänzende Informationen eingeben.

Mit einem Klick auf Annehmen bestätigen Sie Ihre Eingabe.

– ä –

Der/die PKW-MitfahrerIn kann entsprechend kein Kilometergeld in der

Reisekostenabrechnung geltend machen.

– ä –

15.3. Reiseabrechnung – Steuer bei EU Projekten

Bei EU Projekten besteht oft die Anforderung, bei den verrechneten Belegen die

Umsatzsteuer separat anzugeben. Hierzu wählen Sie aus der Liste bei

Steuerkennzeichen einfach den verrechneten Steuersatz aus.

– ä –

Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, wann Sie welchen Steuersatz verwenden, bzw.

welche Sie keinesfalls verwenden sollten:

St Bezeichnung Verwendung ESS

V0 Vorsteuer 0% verwenden, wenn kein Steuerausweis erforderlich ist

V1 Vorsteuer 10% Nie im SAP ESS zu verwenden

V2 Vorsteuer 20% Nie im SAP ESS zu verwenden

V3 Vorsteuer nicht abzugsfähig 0% Nie im SAP ESS zu verwenden

V4 Vorsteuer nicht abzugsfähig 10% Reisekostenabrechnung von Projekten, welche einen Steuerausweis verlangen (Inlandsbeleg)

V5 Vorsteuer nicht abzugsfähig 20% Reisekostenabrechnung von Projekten, welche einen Steuerausweis verlangen (Inlandsbeleg)

ZA Landesübliche Steuern 5% Reisekostenabrechnung von Projekten, welche einen Steuerausweis verlangen (Auslandsbeleg)

ZB Landesübliche Steuern 6% Reisekostenabrechnung von Projekten, welche einen Steuerausweis verlangen (Auslandsbeleg)

ZC Landesübliche Steuern 7% Reisekostenabrechnung von Projekten, welche einen Steuerausweis verlangen (Auslandsbeleg)

ZD Landesübliche Steuern 8% Reisekostenabrechnung von Projekten, welche einen Steuerausweis verlangen (Auslandsbeleg)

ZE Landesübliche Steuern 9% Reisekostenabrechnung von Projekten, welche einen Steuerausweis verlangen (Auslandsbeleg)

ZF Landesübliche Steuern 10% Reisekostenabrechnung von Projekten, welche einen Steuerausweis verlangen (Auslandsbeleg)

ZG Landesübliche Steuern 11% Reisekostenabrechnung von Projekten, welche einen Steuerausweis verlangen (Auslandsbeleg)

ZH Landesübliche Steuern 12% Reisekostenabrechnung von Projekten, welche einen Steuerausweis verlangen (Auslandsbeleg)

ZI Landesübliche Steuern 13% Reisekostenabrechnung von Projekten, welche einen Steuerausweis verlangen (Auslandsbeleg)

ZJ Landesübliche Steuern 14% Reisekostenabrechnung von Projekten, welche einen Steuerausweis verlangen (Auslandsbeleg)

ZK Landesübliche Steuern 15% Reisekostenabrechnung von Projekten, welche einen Steuerausweis verlangen (Auslandsbeleg)

ZL Landesübliche Steuern 16% Reisekostenabrechnung von Projekten, welche einen Steuerausweis verlangen (Auslandsbeleg)

ZM Landesübliche Steuern 17% Reisekostenabrechnung von Projekten, welche einen Steuerausweis verlangen (Auslandsbeleg)

ZN Landesübliche Steuern 18% Reisekostenabrechnung von Projekten, welche einen Steuerausweis verlangen (Auslandsbeleg)

ZO Landesübliche Steuern 19% Reisekostenabrechnung von Projekten, welche einen Steuerausweis verlangen (Auslandsbeleg)

ZP Landesübliche Steuern 20% Reisekostenabrechnung von Projekten, welche einen Steuerausweis verlangen (Auslandsbeleg)

ZQ Landesübliche Steuern 2,4% Reisekostenabrechnung von Projekten, welche einen Steuerausweis verlangen (Auslandsbeleg)

ZR Landesübliche Steuern 3,6% Reisekostenabrechnung von Projekten, welche einen Steuerausweis verlangen (Auslandsbeleg)

ZS Landesübliche Steuern 5,5% Reisekostenabrechnung von Projekten, welche einen Steuerausweis verlangen (Auslandsbeleg)

ZT Landesübliche Steuern 8,5% Reisekostenabrechnung von Projekten, welche einen Steuerausweis verlangen (Auslandsbeleg)

ZU Landesübliche Steuern 13,5% Reisekostenabrechnung von Projekten, welche einen Steuerausweis verlangen (Auslandsbeleg)

– ä –

15.4. Reiseabrechnung – Grenzübertritte erfassen

Zur korrekten Berechnung des Steuerfreibetrages ist es bei der

Reisekostenabrechnung leider zwingend notwendig, alle Grenzübertritte im ESS zu

erfassen. Dies schließt sowohl den Grenzübertritt von Österreich ins Ausland, als

auch Grenzübertritte von einem ausländischen Land in ein weiteres mit ein.

Die Grenzübertrittszeit muss sich von der Ab- und Ankunftszeit Ihrer Dienstreise

unterscheiden.

Je nachdem welches Land bereist wird stehen steuerfrei Pauschalbeträge in

unterschiedlicher Höhe zur Verfügung, die in Stundeneinheiten je Land abzurechnen

sind.

Checkbox: Wann muss der Grenzübertritt erfasst werden?

Aufenthalt außerhalb Österreichs während der Dienstreise

Checkbox: Wie muss der Grenzübertritt erfasst werden?

Reise mittels Bahn und PKW => Grenzübertrittszeit muss gemessen werden

Reise mittels Flugzeug => Abflugzeit & Ankunftszeit in Österreich gelten als

Grenzübertrittszeit

Die Notwendigkeit Grenzübertritte zu erfassen ist in folgenden Gesetzen und

Richtlinien festgelegt:

§26 EStG 1988 Z 4 lit b und d in Verbindung mit LStR 2002:

Die Rz 725ff erklären, dass für Zeiten im Inland und Ausland unterschiedliche

Tagsätze anzuwenden sind, und die Grenzübertritte dementsprechend für eine

korrekte Berechnung erfasst werden müssen.

Rz 728 legt explizit fest, dass „bei Flugreisen ins Ausland die Auslandsreise nach

– ä –

den hierfür maßgeblichen Vorschriften der Reisegebührenvorschrift (Anmerkung:

RGV §25d) mit dem Abflug beginnt und mit der Ankunft am inländischen Flughafen

endet“. Der Grenzübertritt muss also nicht extra gemessen werden, es gilt die Abflug-

und Ankunftszeit in Österreich.

§ 25d RGV:

Wie auch das Einkommensteuergesetz und die Lohnsteuerrichtlinie legt § 25d der

Reisegebührenvorschrift fest, dass für Zeiten im Inland und Ausland unterschiedliche

Tagsätze anzuwenden sind, die jeweils mit dem Grenzübertritt beginnen und enden.

Wird für die Dienstreisen ein Flugzeug benützt, so gilt als Grenzübertritt der Abflug

vom bzw. die Ankunft am inländischen Flughafen.

Welche exakte Zeit (Zeit auf der Buchung, Check-In, das tatsächliche Abheben,

etc.) als Abflug- bzw. Ankunftszeit im Sinne des § 26 EStG bzw. § 25d RGV zur

Berechnung des Grenzübertrittes gilt, ist leider weder im Einkommensteuergesetz,

noch den Lohnsteuerrichtlinien oder der Reisegebührenvorschrift genauer definiert.

Wir empfehlen Ihnen jene Zeit zu verwenden, die auf irgendeinem Dokument

(Buchung, Ticket, Bordkarte, etc.) als Abflug- und Ankunftszeit ausgewiesen ist.

Orientierungshilfe zur Grenzübertrittsbestimmung:

Uns ist bewusst, dass die zeitliche Messung des Grenzübertritts, besonders seit

Inkrafttreten des Schengener Abkommens mit allen unseren Nachbarstaaten, eine

aufwändige und zu hinterfragende Anforderung ist.

Leider konnten wir auch in Zusammenarbeit mit zwei Steuerberatungskanzleien

keine Möglichkeit finden, Ihnen diese unnötige Last zu ersparen, wir haben aber die

Homepage der ÖBB (http://www.oebb.at) als mögliche Orientierungshilfe aufgetan.

– ä –

Gehen Sie bitte zunächst auf www.oebb.at und geben im erscheinenden Fenster die

Abfahrts- und Ankunftsdaten Ihrer Reise ein. Mit einem Klick auf „Verbindung

suchen“ werden Ihnen die möglichen Verbindungen gezeigt.

– ä –

Im nun erscheinenden Fenster wählen Sie bitte eine der möglichen Verbindungen

aus und klicken auf „Zwischenhalte einblenden“.

– ä –

Nun werden Ihnen alle Bahnhöfe/Haltestellen der Bahnverbindung inklusive der

planmäßigen Abfahrtszeiten angezeigt, wodurch Sie zumindest näherungsweise

bestimmen können, wann Sie vermutlich die Landesgrenze überquert haben

könnten. In unserem Bespiel wäre vermutlich eine Zeit zwischen 13:10 und 13:15

plausibel.

– ä –

Im Bereich Grenzübertritt der Eingabemaske erfassen Sie die Aus- und Einreise aus

und nach Österreich. In unserem Beispiel Reisen wir mit dem Zug nach Budapest,

und wollen die pauschale Tagesgebühr in Anspruch nehmen.

– ä –

Bei Grenzübertritten innerhalb einer Dienstreise, in diesem Beispiel von Ungarn in

die Slowakei, muss außerdem das weitere Reiseziel erfasst werden. Klicken Sie

dazu auf Weitere Reiseziele erfassen.

– ä –

Ergänzen Sie nun im neuen Fenster Datum und Uhrzeit der Ankunft, und klicken Sie

auf Ändern um ein neues Ziel auszuwählen.

– ä –

Füllen Sie das Land und den Ort aus, und bestätigen Sie mit einem Klick auf OK.

– ä –

Mit einem Klick auf Annehmen kehren Sie wieder in das erste Fenster zurück.

– ä –

Der Grenzübertritt von Ungarn in die Slowakei wurde erfolgreich erfasst.

– ä –

– ä –

Hier sehen Sie beispielhaft die fertige Reisekostenabrechnung.

– ä –

15.5. Reiseabrechnung – Abfahrts- und Ankunftszeit

In Anlehnung an die Reisegebührenvorschrift, beginnt und endet eine Dienstreise an

der TU Wien mit dem Zeitpunkt des Verlassens oder Wiederkehrens der/an

Dienststelle bzw. Wohnstätte.

Für Bahnreisen gibt es folgende besondere Regelungen:

Wird eine Dienstreise mit einem Massenbeförderungsmittel begonnen oder beendet

und ist die Dienststelle nicht mehr als 2 Kilometer vom Abreise/Ankunftsbahnhof

entfernt, so berechnet sich:

Beginn der Dienstreise = Fahrplanmäßiger Abfahrtszeitpunkt des Zuges minus

45 Minuten

(z.B. Abfahrt um 18:30 => Beginn der Dienstreise um 17:45)

Ende der Dienstreise = Tatsächlicher Ankunftszeitpunkt des Zuges plus 30

Minuten

(z.B. Ankunft um 18:30 => Ende der Dienstreise um 19:00)

Wird eine Dienstreise mit einem Massenbeförderungsmittel begonnen oder beendet

und ist die Dienststelle mehr als 2 Kilometer vom Abreise/Ankunftsbahnhof entfernt,

so berechnet sich:

Beginn der Dienstreise = Fahrplanmäßiger Abfahrtszeitpunkt des Zuges minus

die erforderliche Wegzeit zum Bahnhof, minus 30 Minuten

(z.B. Abfahrt um 18:30 & 30min Zeit zum Bahnhof => Beginn der Dienstreise

um 17:30)

Ende der Dienstreise = Tatsächlicher Ankunftszeitpunkt des Zuges plus die

erforderliche Wegzeit zur Dienststelle/Wohnstätte plus 15 Minuten

(z.B. Ankunft um 18:30 & 30min Zeit vom Bahnhof => Ende der Dienstreise

um 19:15)

Für Flugreisen gibt es folgende besondere Regelung:

Für Flüge gilt, dass die Reise mit der Abreise vom Dienstort bzw. Wohnort beginnt,

gleichgültig wann das Check-In oder der Abflug stattfinden.

Die Dienstreise endet mit dem Eintreffen an der Dienststelle bzw. Wohnstätte.

– ä –

16. Genehmigung des Reiseantrags

Den Reisekostenmanager im ESS erhalten Sie durch Aufruf des entsprechenden

Links.

Mausklick auf ESS Genehmiger.

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17. Genehmigung der Reiseabrechnung

Den Reisekostenmanager im ESS erhalten Sie durch Aufruf des entsprechenden Links.

Mausklick auf ESS Genehmiger.

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18. Genehmiger – Vertretung einstellen und verwalten

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Ein kleines Menü erscheint, in welchem Sie Vertretungsregeln verwalten

auswählen und anklicken.

– ä –

Ein neues Fenster geht auf. Hier bietet sich Ihnen in der oberen Tabelle eine

Übersicht aller durch Sie festgelegten Vertreter während Ihrer Abwesenheit.

In der unteren Tabelle sehen Sie, ob Sie jemand anders als seine oder ihre

Vertretung bestimmt hat.

Wenn Sie einen Vertreter festlegen möchten, klicken Sie auf Regel anlegen.

– ä –

Klicken Sie nun auf Auswählen.

– ä –

Tragen Sie im weißen Feld den Namen Ihrer Vertretung ein und klicken Sie auf

Suchen.

– ä –

Das System hat die Person gefunden, klicken Sie nun auf Übernehmen.

– ä –

Wählen Sie für „Diese Aufgaben zuordnen“ Alle aus, und für „Der Empfänger soll“

Mich vertreten.

Mit einem Klick auf Weiter bestätigen sie anschließend Ihre Eingabe.

– ä –

Markieren Sie mit einem Klick auf den Kreis Ein, und geben Sie im Feld rechts

daneben jenes Datum ein, ab dem Sie Ihre Aufgaben an die Vertretung weitergeben

wollen.

Mit Sichern fahren Sie fort.

– ä –

Die Eingabe Ihrer Vertretung war erfolgreich, Sie können nun das kleine Fenster

rechts oben mit dem X-Symbol schließen.

Selbstverständlich können Sie festgelegte Vertreter auch wieder deaktivieren, hierzu

klicken Sie einfach auf Ausschalten in der jeweiligen Zeile.

– ä –

19. Anzeige gescannter Belege

Sobald zu Ihrer Abrechnung gescannte Belege existieren können Sie diese mit

einem Klick auf den entsprechenden Punkt in der Spalte Faxe aufrufen.

– ä –

In dem nun erscheinenden Fenster klicken Sie bitte auf den gewünschten Scan. Je

nachdem ob Zwischenabrechnungen oder nachträgliche Abrechnungen durchgeführt

wurden können in dieser Liste auch mehrere Scans aufscheinen.

Der Scan öffnet sich als Bild in Ihrem Browser bzw. in einem

Bildbearbeitungsprogramm Ihres Betriebssystems, folgen Sie bitte den dabei

angegebenen Schritten.

– ä –

Sollte die Anzeige der Bilder nicht möglich sein könnte es an Ihren aktuellen

Browsereinstellungen liegen. Um die Konfiguration entsprechend anzupassen folgen

Sie bitte den folgenden Beschreibungen (Bilder vom CCC zur Verfügung gestellt):

Konfiguration für den Microsoft Internet Explorer:

Klick auf Extras, Internetoptionen.

Reiter Sicherheit auswählen.

– ä –

Klick auf Stufe anpassen.

Button bei Automatische Eingabeaufforderung für Dateidownloads auf

Aktivieren stellen.

Konfiguration für den Mozilla Firefox:

Klick auf Extras, Einstellungen.

– ä –

Im Reiter Anwendungen die Aktion zu TIFF Image auf Jedes Mal nachfragen

umstellen.

Im Ergebnis können Sie nun beim Aufrufen der gescannten Belege entscheiden, ob

Sie diese Speichern oder gleich mit einem Programm öffnen möchten.

– ä –

20. Sekretariatsuser – Anträge und Abrechnungen für andere anlegen

Als Sekretariatsuser haben Sie die Möglichkeit für die MitarbeiterInnen Ihrer

Organisationseinheit zentral Reiseanträge und Reisekostenabrechnungen

anzulegen.

Klicken Sie hierzu im Reisemanagement auf den Punkt Eigene Mitarbeiter.

– ä –

Sie erhalten nun eine Liste aller MitarbeiterInnen, für die Sie Anträge und

Abrechnungen anlegen können. Die Liste ist automatisch im System hinterlegt.

Klicken Sie nun auf eine der blauen Boxen links, um einen Mitarbeiter auszuwählen.

– ä –

Der Mitarbeiter ist ausgewählt, unter der Liste erscheinen nun die Reiter

Reiseanträge und Spesenabrechnungen. Mittels Klick auf Neuen Reiseantrag

anlegen oder Neue Spesenabrechnung anlegen können Sie nun, wie bisher

dokumentiert, für diesen Mitarbeiter Anträge oder Abrechnungen anlegen und

verändern.

– ä –

21. Personalnummer entsperren

Sollte Ihr Rechner oder das ESS-SAP Reisemanagement während der Bearbeitung

eines Antrages oder einer Abrechnung abstürzen, müssen Sie Ihre Personalnummer

entsperren, um im System weiterarbeiten zu können.

Dazu klicken Sie im Reisemanagement auf den Punkt Personalnummer

entsperren.

– ä –

Im nun erscheinenden Fenster sehen Sie Ihre Personalnummer.

Mit einem Klick auf Entsperren bestätigen Sie das Entsperren Ihrer

Personalnummer.

– ä –

Das System meldet die erfolgreiche Entsperrung Ihrer Personalnummer, mit einem

Klick auf Reisemanagement können Sie nun in die Übersicht zurückkehren.

– ä –

22. Sprache einstellen/umstellen

ESS-SAP bietet die Möglichkeit das komplette Portal sowohl in Deutsch als auch in

Englisch abzurufen, die Sprachauswahl wird dabei automatisch durch die jeweils

eingestellte Browsersprache getroffen.

Wenn Sie die Sprache ändern möchten gehen Sie bitte wie folgt vor (Bilder vom CCC

zur Verfügung gestellt):

Konfiguration für den Microsoft Internet Explorer:

Gehen Sie zunächst in Ihrem Internet Explorer auf den Menüpunkt Extras und

wählen Sie dort den Punkt Internetoptionen aus.

Klicken Sie nun im Reiter Allgemein auf den Button Sprachen.

– ä –

Im nun erscheinenden Fenster können Sie die Sprache des Browsers umstellen,

sollten Englisch oder Deutsch nicht verfügbar sein, fügen Sie diese über den Button

Hinzufügen der Liste hinzu.

– ä –

Konfiguration für den Mozilla Firefox:

Gehen Sie zunächst in Firefox auf den Menüpunkt Extras und wählen Sie dort den

Punkt Einstellungen aus.

Klicken Sie nun im Reiter Inhalt unter Sprachen auf den Button Wählen.

Im nun erscheinenden Fenster können Sie die Sprache des Browsers umstellen,

sollten Englisch oder Deutsch nicht verfügbar sein, fügen Sie diese über den Button

Hinzufügen der Liste hinzu.

– ä –

23. §26 Anträge & Abrechnung (FWF, OENB, etc.)

Für §26 ad personam Projekte ist ein Reiseantrag über das ESS-SAP

Reisemanagement zu erstellen und zu genehmigen. Die Abrechnung für FWF-

Reisen Reisen erfolgt genauso wie bisher über Frau Schill (DW 41113).

Für alle anderen §26 Projekte ist der Antrag ebenfalls in ESS-SAP zu erstellen, die

Abrechnung wird selbst durchgeführt. Es ist nicht möglich für §26 ad personam

Projekte Abrechnungen in ESS anzulegen (Sperre der entsprechenden

Innenaufträge im System).

Häufige Fragen:

Was ist, wenn ich als §26 Mitarbeiter (Gehalt aus §26 Mitteln bezahlt) eine

Dienstreise mache, deren Reisekosten aus dem Globalbudget bezahlt wird?

In diesem Fall ist sowohl der Antrag als auch die Abrechnung über ESS-SAP

durchzuführen.

Kann ich Reisekosten zwischen §26 Innenaufträgen und Kostenstellen

aufteilen?

Nein, aufgrund der unterschiedlichen Abrechnung dürfen Reisekosten nur

entweder über einen §26 Innenauftrag oder über eine Kostenstelle bzw. einen

§27 Innenauftrag beantragt und abgerechnet werden.

Wenn Sie zu einer Reise sowohl Kosten über einen §26 Innenauftrag als auch

über eine Kostenstelle/ §27 Innenauftrag verrechnen wollen, legen Sie bitte 2

Reiseanträge mit (bis auf die Kostenstelle bzw. den Innenauftrag) identischen

Daten an. Die zeitsparendste Variante hierfür ist die Nutzung der

Kopierfunktion im ESS.

Ich habe bereits eine §26 Abrechnung über das ESS-SAP durchgeführt, was

tue ich jetzt?

Das Reisemanagement kann Ihre Abrechnung stornieren, in diesem Fall kann

es passieren, dass der Reiseantrag ebenfalls storniert wird. Eventuell müssen

Sie also einen neuen Reiseantrag anlegen. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich

mit dem Reisemanagement in Verbindung (DW 41111, 41112, 41127), die

Kolleginnen helfen Ihnen gerne weiter.

– ä –

24. Freistellungen

Freistellungen sind ausschließlich für wissenschaftliche MitarbeiterInnen möglich,

und unterliegen folgendem Regelwerk:

Bis 1 Monat ohne Reisekosten => nur Freistellung über Projektdatenbank

Freistellungen bis zu 1 Monat sind nur zu beantragen, wenn keinerlei

Reisekosten (weder Belege noch Pauschalen) rückerstattet werden sollen.

Der Antrag für eine Freistellung bis zu einem Monat ist wie gehabt in der

Projektdatenbank zu erfassen.

Als Definition von „1 Monat“ gilt: Bei Deckungsgleichheit der Freistellung mit

dem Kalendermonat das Kalendermonat, sonst 30 Kalendertage.

Bis 1 Monat mit Reisekosten => nur Antrag über ESS

Sobald bei dienstlichen Abwesenheiten bis zu 1 Monat auch Reisekosten

erstattet werden sollen, ist nur ein Antrag im ESS-SAP Reisemanagement zu

stellen. Eine weitere Erfassung in der Projektdatenbank ist nicht notwendig,

die Genehmigung der Dienstreise in ESS gilt auch als Genehmigung für die

Freistellung.

Über 1 Monat => Freistellung über Personalabteilung & Antrags ESS bei

Reisekosten

Freistellungen von über einem Monat müssen mittels der in der

Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal aufliegenden jeweiligen

Formulare beantragt werden. Die Freistellung alleine ermöglicht keinerlei

Rückerstattung von Reisekosten (weder Belege noch Pauschalen). Wenn

Reisekosten rückerstatt werden sollen muss neben der Freistellung auch ein

Reiseantrag im ESS gestellt werden, über welchen die Reisekosten

abgerechnet werden.

Die Regelung der Freistellungen betreffen nur wissenschaftliche MitarbeiterInnen.

Nichtwissenschaftliche MitarbeiterInnen der TU Wien müssen niemals eine

Freistellung beantragen, alle Eingaben sind im ESS-SAP Reisemanagement

durchzuführen.