1
WERBUNG ÜBER FACEBOOK Bei Werbung zu beachten: 3 Gesetzlichen Vorschriften 3 Facebooks Hausordnung (z. B. die Facebook-Werberichtlinien, Nutzungsregeln, Seitenrichtlinien und Richtlinien für Promotions) BEACHTUNG ALLGEMEINER WERBEGEBOTE Jegliche Art von irreführender Werbung ist unzulässig, d. h. jede werbende Aussage muss wahrheitsgemäß und ggf. auch beweisbar sein. Wer auf Facebook für die in seinem Online-Shop angebotenen Produkte wirbt, die dort aber gar nicht (mehr) oder nicht zum genannten Preis vorhanden sind, handelt wettbewerbswidrig. Urheberrecht: Posten Sie keine Stadt- pläne, Produkt- bzw. Herstellerfotos oder Texte, die Sie nicht verwenden dürfen. Sie dürfen den Markennamen nennen, soweit Sie Artikel des Markeninhabers zulässigerweise verkaufen. 3 Nennung der fremden Marke lediglich beschreibend (= Klar- stellung des Verwendungszwecks) 3 Nennung der fremden Marke zur Bestimmung des Produkts (als Zubehör) notwendig Besser nicht: Anzeige von Markenlogos! E-Commerce Netzwerk | Stand Februar 2018 HÄNDLERBUND Recht und Facebook-Marketing Trennen Sie Berufliches Privates & Gefällt mir Teilen Posten Nach der aktuellen Rechtsprechung sind auch kommerziell genutzte Facebook-Seiten mit einem Impressum zu versehen. Werbeanzeigen sollten keine Bilder enthalten, deren Text mehr als 20 % des Bildbereichs ausmacht: Die Teilnahme am Gewinnspiel muss kostenlos möglich sein. Die Veranstaltung von Gewinnspielen bedarf keiner behördlichen Anmeldung oder Genehmigung. Berichten zufolge ist Facebook in Begriff die 20-Prozent-Text-Richtlinie ab- zuschaffen. Aktuell ist sie zwar noch in den Facebook-Werberichtlinien zu finden, gilt allerdings nicht für Bilder von Produkten, bei denen das Produkt an sich Text beinhaltet. Das ist Pflicht: 3 Name/Firma/ggf. Rechtsformzusatz sowie Anschrift 3 Ggf. Angabe des/der Vertretungsberechtigten 3 Ggf. Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, Berufsverband, Kammer 3 Ggf. Handelsregisterinformationen 3 Ggf. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer „Werbeanzeigen dürfen keine illegalen Waren, Dienstleistungen oder Aktivitäten darstellen, unter- stützen oder hervorheben.“ Beleidigungen, unwahre Unterstellungen, Bilderklau… Accountinhaber haften erst ab Kenntnis für rechtswidrige Einträge. Who are you? gerade eben • 11 Min • (Asuzug) • 7 Std. • ÜBRIGENS Die Impressumspflicht gilt auch bei anderen sozialen Netzwerken (Twitter , Pinterest, Youtube, Google+ usw.) Impressum informierend Gewinnspiele veranstalten Facebook-Werberichtlinien Händlerbund Öffentlich Kommentieren Gefällt mir Teilen Kommentieren Gefällt mir Teilen Kommentieren Gefällt mir Teilen Kommentieren Gefällt mir Teilen Facebook, Händlerbund und 60.312.560 Verbrauchern Alles, was in diesem Bild als Text ange- sehen wird, ist das Logo in der unteren linken Ecke. Die Menge Text in diesem Bild über- schreitet die 20 %-Richtlinie und würde nicht als Werbeanzeige zugelassen. Facebook kann die Werbung jederzeit ablehnen bzw. entfernen. Gefällt mir • Antworten • 128 Gefällt mir • Antworten Gefällt mir • Antworten ERLAUBT: 3 Kommentieren eines Beitrags in Chronik, um teilzunehmen 3 Like von Beitrag/Bild/Seite, um teilzunehmen 3 Senden einer Privatnachricht, um teilzunehmen 3 Bild/Kommentar mit den meisten Likes gewinnt 3 Bild/Kommentar auf Chronik posten, um teilzunehmen 516.807 Top-Kommentare Nicht erlaubt Teile diesen Beitrag in deiner Chronik, um teilzunehmen Erhöhe deine Gewinnchancen durch Teilen in der Chronik deiner Freunde Markiere deine Freunde in diesem Beitrag, um teilzunehmen 128 FACEBOOK EIN POOL FÜR TROLLS?! Praxistipp: 3 Benachrichtigungsfunktion 3 Regelmäßige Kontrolle 3 Sorgfältige Auswahl des Social Media-Managers Reagieren Sie umgehend auf entsprechende Hinweise und Aufforderungen. Fremde Beiträge können zur Haftungsfalle werden, wenn man sie sich „zu Eigen“ macht. BEISPIEL: RECHTSVERLETZENDE KOMMENTARE,DENEN DER ACCOUNTINHABER ZUSTIMMT. § Facebook ist kein rechtsfreier Raum! Chat (10) Eine Mithaftung ist dann möglich. Gesehen heute Das Teilen eines fremden Beitrages ist kein Grund, selbst für den rechtwidrigen Inhalt (mit) zu haften. Achtung: Wer mit dem fremden Beitrag sympathisiert, macht sich diese Äußerungen unter Umständen auch zu Eigen. Share your story Facebook-Seiten bieten spezielle Funktionen für Unternehmen, Marken und Organisationen. Persönliche Profile sind für den privaten, vorgesehen.. Who are you? Ein Unternehmen darf nicht mit gekauf- ten Fans bzw. „Gefällt mir“-Angaben werben. Das Unternehmen erweckt damit den Anschein, dass die Personen den Gefällt mir“-Button geklickt haben, weil ihnen das Unternehmen bzw. dieProdukte gefallen. Es wird also etwas vorgetäuscht, was in Wirklichkeit nicht besteht. Legal: Halten Sie die Teilnehmer dazu an, Ihre Seite mit „Gefällt mir“ zu markieren, und erweitern Sie so Ihre Fangemeinde (z. B. durch ein Gewinnspiel). VERKAUF ÜBER FACEBOOK Händler müssen ihre vorvertraglichen Informati- onspflichten erfüllen und Rechtstexte wie Wider- rufsbelehrung und AGB zur Verfügung stellen. Bei Facebook gibt es diese Möglichkeit nicht – auch nicht in Gruppen. Kein Verkauf möglich über: • Gruppen • Kommentare Verkauf möglich über Apps (z. B. Ecwid). Facebook ist nur eine Präsentationsseite! E-Commerce Netzwerk... JEDEM GEWINNSPIEL SOLLTEN TEILNAHME- BEDINGUNGEN ZUGRUNDE GELEGT WERDEN: Ablauf von Gewinnermittlung, Benachrichtigung und Verteilung Teilnehmerkreis und ggf. Beschränkungen (z. B. Mindestalter) Angabe des Gewinns Freistellung von Facebook Wie kann man teilnehmen? Teilnahmezeitraum Veranstalter Hinweis zur Speicherung vonTeilnahmedaten

HÄNDLERBUND · (Twitter, Pinterest, Youtube, Google+ usw.) Impressum informierend Gewinnspiele veranstalten Facebook-Werberichtlinien Händlerbund Öffentlich Gefällt mir Kommentieren

  • Upload
    others

  • View
    16

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

WERBUNG ÜBER FACEBOOK

Bei Werbung zu beachten: 3 Gesetzlichen Vorschriften 3 Facebooks Hausordnung (z. B. die

Facebook-Werberichtlinien, Nutzungsregeln, Seitenrichtlinien und Richtlinien für Promotions)

BEACHTUNG ALLGEMEINER WERBEGEBOTE

Jegliche Art von irreführender Werbung ist unzulässig, d. h. jede werbende Aussage muss wahrheitsgemäß und ggf. auch beweisbar sein.

Wer auf Facebook für die in seinem Online-Shop angebotenen Produkte wirbt, die dort aber gar nicht (mehr) oder nicht zum genannten Preis vorhanden sind, handelt wettbewerbswidrig.

Urheberrecht: Posten Sie keine Stadt-pläne, Produkt- bzw. Herstellerfotos oder Texte, die Sie nicht verwenden dürfen.

Sie dürfen den Markennamen nennen, soweit Sie Artikel des Markeninhabers zulässigerweise verkaufen.

3 Nennung der fremden Marke lediglich beschreibend (= Klar- stellung des Verwendungszwecks)

3 Nennung der fremden Marke zur Bestimmung des Produkts (als Zubehör) notwendig

Besser nicht: Anzeige von Markenlogos!

360° E-COMMERCE, AMAZON, ARBEITSRECHT, DATEN-SCHUTZRECHT, DESIGNRECHT, DIENSTLEISTER, E-RECHT, EBAY, E-COMMERCE, GESCHMACKSMUSTERRECHT, GE-

SELLSCHAFTSRECHT, HÄNDLER, HANDELSRECHT, INNOVA-TION, IT-RECHT, INTERESSENVERTRETUNG, KARTELL-RECHT, KUNDENSERVICE, MARKENRECHT, MEDIENRECHT,

ONLINE EVENTS, ONLINEHANDEL, ONLINEMARKETING, ONLINERECHT, RECHTSTEXTE, PAYMENT, SEA, SEARCH ENGINE ADVERTISING, SEARCH ENGINE MARKETING,

SEARCH ENGINE OPTIMIZATION, SEM, SEO, SUCHMASCHI-NENMARKETING, SUCHMASCHINENOPTIMIERUNG, URHE-BERRECHT, VERANSTALTUNGEN, VERKEHRSRECHT, VER-TRAGSGESTALTUNG, WETTBEWERBSRECHT, ZIVILRECHT,

E-Commerce Netzwerk | Stand Februar 2018

HÄNDLERBUNDRecht und Facebook-Marketing

Trennen Sie Berufliches Privates&

Gefällt mir

Teilen

Posten

Nach der aktuellen Rechtsprechung sind auch kommerziell genutzteFacebook-Seiten mit einem Impressum zu versehen.

Werbeanzeigen sollten keine Bilder enthalten, deren Text mehr als 20 % desBildbereichs ausmacht:

Die Teilnahme am Gewinnspiel muss kostenlos möglich sein. Die Veranstaltung von Gewinnspielen bedarf keiner behördlichen Anmeldung oder Genehmigung.

Berichten zufolge ist Facebook in Begriff die 20-Prozent-Text-Richtlinie ab-zuschaffen. Aktuell ist sie zwar noch in den Facebook-Werberichtlinien zu finden, gilt allerdings nicht für Bilder von Produkten, bei denen das Produkt an sich Text beinhaltet.

Das ist Pflicht: 3 Name/Firma/ggf. Rechtsformzusatz sowie Anschrift 3 Ggf. Angabe des/der Vertretungsberechtigten 3 Ggf. Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, Berufsverband, Kammer 3 Ggf. Handelsregisterinformationen 3 Ggf. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

„Werbeanzeigen dürfen keine illegalen Waren, Dienstleistungen oder Aktivitäten darstellen, unter-stützen oder hervorheben.“

Beleidigungen, unwahre Unterstellungen, Bilderklau…Accountinhaber haften erst ab Kenntnis für rechtswidrige Einträge.

Who are you?

gerade eben •

11 Min •

(Asuzug) •

7 Std. •

ÜBRIGENS

Die Impressumspflicht gilt auch bei anderen sozialen Netzwerken

(Twitter, Pinterest, Youtube, Google+ usw.)

Impressum informierend

Gewinnspiele veranstalten

Facebook-Werberichtlinien

Händlerbund

Öffentlich

KommentierenGefällt mir Teilen

KommentierenGefällt mir Teilen

KommentierenGefällt mir Teilen

KommentierenGefällt mir Teilen

Facebook, Händlerbund und 60.312.560 Verbrauchern

Alles, was in diesem Bild als Text ange-sehen wird, ist das Logo in der unteren linken Ecke.

Die Menge Text in diesem Bild über-schreitet die 20 %-Richtlinie und würde nicht als Werbeanzeige zugelassen.

Facebook kann die Werbung jederzeit ablehnen bzw. entfernen.Gefällt mir • Antworten • 128

Gefällt mir • Antworten

Gefällt mir • Antworten

ERLAUBT: 3 Kommentieren eines Beitrags in Chronik, um teilzunehmen

3 Like von Beitrag/Bild/Seite, um teilzunehmen

3 Senden einer Privatnachricht, um teilzunehmen

3 Bild/Kommentar mit den meisten Likes gewinnt

3 Bild/Kommentar auf Chronik posten, um teilzunehmen

516.807 Top-Kommentare

Nicht erlaubt Teile diesen Beitrag in deiner Chronik, um teilzunehmen Erhöhe deine Gewinnchancen durch Teilen in der Chronik deiner Freunde Markiere deine Freunde in diesem Beitrag, um teilzunehmen 128

FACEBOOK EIN POOL FÜR TROLLS?!Praxistipp:

3 Benachrichtigungsfunktion

3 Regelmäßige Kontrolle

3 Sorgfältige Auswahl des Social Media-Managers

Reagieren Sie umgehend auf entsprechende Hinweise und Aufforderungen. Fremde Beiträge können zur Haftungsfalle werden, wenn man sie sich „zu Eigen“ macht.

BEISPIEL: RECHTSVERLETZENDE KOMMENTARE,DENEN DER ACCOUNTINHABER ZUSTIMMT.

§ Facebook ist kein rechtsfreier Raum!Chat (10)

Eine Mithaftung ist dann möglich.

Gesehen

heute

Das Teilen eines fremden Beitrages ist kein Grund, selbst für den rechtwidrigen Inhalt (mit) zu haften.

Achtung:Wer mit dem fremden Beitragsympathisiert, macht sich diese Äußerungen unter Umständen auch zu Eigen.

Share your story

Facebook-Seiten bieten spezielle Funktionen für Unternehmen, Marken und Organisationen.

Persönliche Profile sind für den privaten, vorgesehen..

Who are you?

Ein Unternehmen darf nicht mit gekauf-ten Fans bzw. „Gefällt mir“-Angaben werben.

Das Unternehmen erweckt damit den Anschein, dass die Personen den „Gefällt mir“-Button geklickt haben, weil ihnen das Unternehmen bzw. dieProdukte gefallen. Es wird alsoetwas vorgetäuscht, was in Wirklichkeitnicht besteht.

Legal: Halten Sie die Teilnehmer dazu an, Ihre Seite mit „Gefällt mir“ zu markieren, und erweitern Sie so Ihre Fangemeinde (z. B. durch ein Gewinnspiel).

VERKAUF ÜBER FACEBOOK

Händler müssen ihre vorvertraglichen Informati-onspflichten erfüllen und Rechtstexte wie Wider-rufsbelehrung und AGB zur Verfügung stellen. Bei Facebook gibt es diese Möglichkeit nicht – auch nicht in Gruppen.

Kein Verkauf möglich über:• Gruppen• Kommentare

Verkauf möglich über Apps (z. B. Ecwid).

Facebook ist nur eine Präsentationsseite!

E-Commerce Netzwerk...

JEDEM GEWINNSPIEL SOLLTEN TEILNAHME-BEDINGUNGEN ZUGRUNDE GELEGT WERDEN:

Ablauf von Gewinnermittlung, Benachrichtigung und Verteilung

Teilnehmerkreis und ggf. Beschränkungen (z. B. Mindestalter)

Angabe des Gewinns

Freistellung von Facebook

Wie kann man teilnehmen?

Teilnahmezeitraum

Veranstalter

Hinweis zur Speicherung vonTeilnahmedaten