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Das Bürgerbegehren ist gestartet! Gegen den Verkauf von Breitloh West II an die Firma C.Hafner! Jetzt brauchen wir Ihre Mithilfe! Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger! Wir Bürger Wimsheims können den Verkauf von Breitloh-West II an ein Industrieunternehmen und damit dessen Ansiedlung auf unserer Gemarkung verhindern. Die Bürgerinitiative möchte, dass über die Ansiedlung die Bürgerschaft durch Bürgerentscheid entscheidet. Die Bürger sind deshalb auf- gerufen, einen Bürgerentscheid zu beantragen (Bürgerbegehren). Dieses Bürgerbegehren zwingt den Gemeinderat dazu, die Frage der Ansiedlung eines Industrie-betriebs der Entscheidung der Bürger- schaft zu unterstellen. Dies setzt voraus, dass mindestens 10% der Bürger das Bürgerbegehren mit Ihrer Unterschrift unterstützen. Die Einwohner von Wimsheim sollen entscheiden! Die Sammlung von Unterschriften beginnt in diesen Tagen. Mit Ihrer Unterschrift fordern Sie, dass über die Ansiedlung nicht der Gemeinderat, sondern die Bürgerschaft entscheiden soll. Unab-hängig davon, ob Sie den Verkauf des Industriegrundstücks ablehnen oder befürworten, sollten Sie das Bürgerbe- gehren unterstützen. Die Bürgerschaft ist aufgerufen, über eine der wesentlichen Fragen der zukünfti- gen Entwicklung der Gemeinde zu entscheiden. Nur eine demokratische Entscheidung der Bürger- schaft vermag den inneren Frieden der Gemeinde wiederherzustellen. Sie werden demnächst von Sammlern angesprochen werden. Sie sind zur Unterschrift berechtigt, wenn Sie seit mindestens drei Monaten Ihren Wohnsitz in Wimsheim haben, die Staatsange-hörigkeit eines EU-Mitgliedslandes besitzen und mindestens 16 Jahre alt sind. Auf der Rückseite dieses Informations- blattes sind der Antragstext sowie die Unterschriftenliste als Muster abge-druckt. Unsere Sammler legen Ihnen die Originale vor, auf denen Sie unterschreiben können. Bitte tragen Sie im Original Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihre Anschrift in Druckschrift ein. Mit Ihrer Unterschrift in der rechten Spalte bestätigen Sie Ihre Unterstützung des Bürgerbegehrens. Die Unterschriften dürfen von der Gemeinde nicht bekannt gegeben werden. Sie sind so zu verwahren, dass sie gegen die Einsichtnahme durch Unbefugte und gegen jede unbefugte Benutzung geschützt sind. Das sind die weiteren Schritte: Nach Übergabe der Unterschriftenlisten an den Bürgermeister wird von der Gemeindever- waltung geprüft werden, ob die erforderliche Mindestzahl an Bürgern das Bürgerbegehren unterstützen. Liegen die Voraussetzungen eines gültigen Bürgerbegehrens vor, dann muss der Gemeinderat von Wimsheim den Bürgerentscheid zulassen und den Tag der Abstimmung festlegen. Die gestellte Frage ist im Sinne der Bürgerinitiative entschieden, wenn sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit „Nein“ beantwortet wurde und diese Mehrheit mindestens 25% der Stimmberechtigten beträgt. Bei diesem Ergebnis darf das Areal Breitloh-West II nicht an die Firma C. Hafner verkauft werden. Mit Ihrer Unterschrift leisten Sie einen Beitrag zur örtlichen Demokratie und tragen damit zur inneren Einheit unserer Gemeinde bei! Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung! Herausgeber: Bürgerinitiative Wimsheim, www.bi-wimsheim.de 14. Mai 2013

Infoblatt Bürgerbegehren BIW 15.05.2013

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Page 1: Infoblatt Bürgerbegehren BIW 15.05.2013

Das Bürgerbegehren ist gestartet!

Gegen den Verkauf von Breitloh West II an die Firma C.Hafner!Jetzt brauchen wir Ihre Mithilfe!

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger!

Wir Bürger Wimsheims können den Verkauf von Breitloh-West II an ein Industrieunternehmen und damit dessen Ansiedlung auf unserer Gemarkung verhindern. Die Bürgerinitiative möchte, dass über die Ansiedlung die Bürgerschaft durch Bürgerentscheid entscheidet. Die Bürger sind deshalb auf-gerufen, einen Bürgerentscheid zu beantragen (Bürgerbegehren). Dieses Bürgerbegehren zwingt den Gemeinderat dazu, die Frage der Ansiedlung eines Industrie-betriebs der Entscheidung der Bürger-schaft zu unterstellen. Dies setzt voraus, dass mindestens 10% der Bürger das Bürgerbegehren mit Ihrer Unterschrift unterstützen.

Die Einwohner von Wimsheim sollen entscheiden!

Die Sammlung von Unterschriften beginnt in diesen Tagen. Mit Ihrer Unterschrift fordern Sie, dass über die Ansiedlung nicht der Gemeinderat, sondern die Bürgerschaft entscheiden soll. Unab-hängig davon, ob Sie den Verkauf des Industriegrundstücks ablehnen oder befürworten, sollten Sie das Bürgerbe-gehren unterstützen. Die Bürgerschaft ist aufgerufen, über eine der wesentlichen Fragen der zukünfti-gen Entwicklung der Gemeinde zu entscheiden. Nur eine demokratische Entscheidung der Bürger-schaft vermag den inneren Frieden der Gemeinde wiederherzustellen.

Sie werden demnächst von Sammlern angesprochen werden. Sie sind zur Unterschrift berechtigt, wenn Sie seit mindestens drei Monaten Ihren Wohnsitz in Wimsheim haben, die Staatsange-hörigkeit eines EU-Mitgliedslandes besitzen und mindestens 16 Jahre alt sind. Auf der Rückseite dieses Informations-blattes sind der Antragstext sowie die Unterschriftenliste als Muster abge-druckt. Unsere Sammler legen Ihnen die Originale vor, auf denen Sie unterschreiben können. Bitte tragen Sie im Original Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihre Anschrift in Druckschrift ein. Mit Ihrer Unterschrift in der rechten Spalte bestätigen Sie Ihre Unterstützung des Bürgerbegehrens. Die Unterschriften dürfen von der Gemeinde nicht bekannt gegeben werden. Sie sind so zu verwahren, dass sie gegen die Einsichtnahme durch Unbefugte und gegen jede unbefugte Benutzung geschützt sind.

Das sind die weiteren Schritte:

Nach Übergabe der Unterschriftenlisten an den Bürgermeister wird von der Gemeindever-waltung geprüft werden, ob die erforderliche Mindestzahl an Bürgern das Bürgerbegehren unterstützen.

Liegen die Voraussetzungen eines gültigen Bürgerbegehrens vor, dann muss der Gemeinderat von Wimsheim den Bürgerentscheid zulassen und den Tag der Abstimmung festlegen.

Die gestellte Frage ist im Sinne der Bürgerinitiative entschieden, wenn sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit „Nein“ beantwortet wurde und diese Mehrheit mindestens 25% der Stimmberechtigten beträgt. Bei diesem Ergebnis darf das Areal Breitloh-West II nicht an die Firma C. Hafner verkauft werden.

Mit Ihrer Unterschrift leisten Sie einen Beitrag zur örtlichen Demokratie und tragen damit zur inneren Einheit unserer Gemeinde bei!

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung!

Herausgeber: Bürgerinitiative Wimsheim, www.bi-wimsheim.de

14. Mai 2013

Page 2: Infoblatt Bürgerbegehren BIW 15.05.2013

Herausgeber: Bürgerinitiative Wimsheim, www.bi-wimsheim.de

14. Mai 2013