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1/2011 Fakten, Zahlen und Tipps rund um die Krankenversicherung Gesundheits- und Krankenversicherungspolitik Managed Care führt zu Differenzen im Parlament Informationen für die Mitglieder des Verbandes RVK organisiert Fachtagung zum «Myozyme»-Urteil Informationen von unseren Mitgliedern und Partnern Josef Hutter feiert 25-Jahre-Jubiläum bei rhenusana

INFORMATION April 2011

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Fakten, Zahlen und Tipps rund um den Gesundheitsmarkt

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Page 1: INFORMATION April 2011

1/2011 Fakten, Zahlen und Tipps rund um die Krankenversicherung

Gesundheits- und KrankenversicherungspolitikManaged Care führt zu Differenzen im Parlament

Informationen für die Mitglieder des VerbandesRVK organisiert Fachtagung zum «Myozyme»-Urteil

Informationen von unseren Mitgliedern und PartnernJosef Hutter feiert 25-Jahre-Jubiläum bei rhenusana

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EXPRESS

PolitikDer Nationalrat hat die Managed Care-Vorlage bereits zum achten Mal behandelt. Zurzeit läuft das Differenzbereinigungsverfahren – die Differenzen zwischen beiden Räten sind gravierend. Der Ständerat will sich deshalb erst wieder in der Sommersession mit der Vorlage befassen.

Zum wiederholten Mal macht Bundesrat Didier Burk-halter Druck auf die Medikamentenpreise. Er hat per März 2011 und Februar 2012 Verordnungsverän-derungen verabschiedet, die den Druck auf die Preise weiter erhöhen sollen.

VerbandDer RVK hat sich mit Vertretern des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) getroffen. Im Zentrum stand der Datenschutz im Bereich des vertrauensärztlichen Dienstes und des Case Managements. Die EDÖB-Vertreter schätzten den RVK-Ansatz mit einem externen Vertrauensarzt für Krankenversicherer.

Das Myozyme-Urteil des Bundesgerichts im Fokus: Muss die soziale Krankenversicherung jede medizinisch mögliche Therapie bezahlen? Der RVK organisiert am 10. Juni 2011 eine Fachtagung, an der Fachleute verschiedene Aspekte und Sichtweisen beleuchten und auf dem Podium diskutieren.

Der RVK hat 2010 eine KTI-Verkaufsaktion durchgeführt. Der Gesamtbestand nahm um über 30 Prozent zu.

MitgliederDie Krankenkasse Birchmeier hat sich entschieden, ihren Mitgliedern nicht mehr die Zusatzversiche-rungen der Helsana, sondern diejenigen der innova anzubieten. Mit Erfolg: 90 Prozent der Zusatzversi-cherten konnten per 1. Januar 2011 von einem Wech-sel überzeugt werden.

Josef Hutter, Geschäftsführer der rhenusana, leitet seit 25 Jahren erfolgreich die Rheintaler Krankenkasse. Der RVK gratuliert ihm zu seinem Jubiläum.

Der Inhalt auf einen Blick

6 Gesundheits- und Krankenversicherungspolitik7 Parlament / Nationalrat9 Ständerat10 Bundesrat11 Weitere Entwicklung im Umfeld12 treffPUNKT: Entwurf neues KVAG12 treffPUNKT: FINMA – Aktuelle Schwerpunkte der

Aufsicht

13 Informationen für die Mitglieder des Verbandes14 Datenschutz: Treffen mit EDÖB14 Versichertenbestand Verbandsmitglieder15 Aus- und Weiterbildungsangebot RVK16 DRG-Prüfstelle: Ergebnisse der Kundenzufriedenheitsumfrage17 Vermittelte Versicherungen: Partnermeeting innova-Vermittler17 Vermittelte Versicherungen: Erfolgreiche KTI-Verkaufsaktion 201019 MedCasePool: RVK-Referat am Bieler Forum19 Kundenzeitschrift SICHER: Frühlingsausgabe 201120 Entscheid Bundesgericht: Kostenübernahme des Medikaments Myozyme21 Tagung zum «Myozyme»-Urteil22 MedCasaNet: Flächendeckendes Ärztenetzwerk

24 Informationen von unseren Mitgliedern und Partnern

25 rhenusana: Josef Hutter feiert 25-Jahre-Jubiläum26 Krankenkasse Birchmeier: Interview mit Thomas

Naef und Werner Kaufmann

28 Agenda

ImpressumINFORMATIONMitteilungsblatt des RVKErscheint viermal jährlich

Herausgeber und RedaktionRVK Verband der kleinen und mittleren Krankenversicherer

Haldenstrasse 25, 6006 LuzernTelefon 041 417 05 00Telefax 041 417 05 01E-Mail: [email protected]: www.rvk.ch

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Umfassende Auflagen für Krankenversicherer geplant

Liebe MitgliederSehr geehrte Damen und Herren

Anfang Februar 2011 hat Bundesrat Didier Burk-halter den Entwurf eines neuen Aufsichtsgesetzes für die soziale Kranken-versicherung in die Ver-nehmlassung geschickt. Endtermin ist der 10. Mai 2011. Der Entwurf umfasst 89 Artikel. Als Folge dieses neuen Ge-setzes müssen 26 Artikel im heutigen KVG geändert werden. Der Begleitkommentar zum neuen Gesetzesentwurf umfasst 74 Seiten. Man kann sich in etwa vorstellen, wie umfang-reich die später noch folgenden Verordnungen sein werden. Bekanntlich steckt der Teufel im Detail, vorliegend – so scheint es – sitzt er aber bereits auch im Gesetzesentwurf.

Braucht es überhaupt ein neues Aufsichtsgesetz für die soziale Krankenversicherung? Und wenn ja, war-um und warum in diesem Umfang? Die Meinungen diesbezüglich werden weit auseinander gehen. Der Linken wird der Vorschlag zu wenig weit gehen, in bürgerlichen Kreisen und insbesondere in der Kran-kenversicherungsbranche wird das Mass weit über-schritten sein. Die Gründe, warum der Bundesrat ein neues Aufsichtgesetz vorschlägt, sind vielfältig. Entsprechende Massnahmen wurden mit parlamen-tarischen Vorstössen im National- und Ständerat verlangt. Ausgelöst wurden diese Begehren insbe-sondere durch die ständigen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und den damit verbundenen Prämienerhöhungen. Eine wesentliche Rolle bei den parlamentarischen Vorstössen haben die zum Teil sehr fraglichen Aktivitäten verschiedener Kranken-versicherer gespielt. Erwähnt seien hier die Gründung von Billigkassen mit nicht kostendeckenden Dumping-prämien, die Jagd nach jungen, gesunden Versicherten, die Tätigkeiten (und Entschädigungen) vieler Makler,

die grossen Werbekampagnen, zu hohe Prämien und Reserven in gewissen Kantonen oder die Verschie-bung von kalkulatorischen Reserven von einem Kan-ton in den anderen.

Weitreichende AuflagenDer Entwurf des neuen Aufsichtsgesetzes sieht die Einsetzung einer neuen Behörde vor, ähnlich der Finma, die mit ausserordentlichen Kompetenzen ausgerüstet wird. Dies geht über Vorschriften und Anforderungen, die Verwaltungsrats- und Vorstands-mitglieder erfüllen müssen, bis zur Zwangsverwal-tung und Auflösung von Krankenversicherern und zur Rechtsform der Krankenversicherer (nur noch Ak-tiengesellschaften oder Genossenschaften). Verlangt werden unter anderem auch ein Risikomanagement, ein internes Kontrollsystem mit interner Revisions-stelle, risikobasierte, gebundene Reserven, Bussen bis 500‘000 Franken bei Vergehen und ein umfangreiches Dokumentations- und Meldeverfahren. Für die Kos-ten dieser Behörde müssen die Krankenversicherer aufkommen. Vorgesehen ist eine Übergangsfrist von fünf Jahren, wobei verschiedene Bestimmungen be-reits nach zwei Jahren in Kraft treten sollen.

Wenn das neue Gesetz nur annähernd in dieser Form vom Parlament verabschiedet und in Kraft gesetzt wird, sehen sich die Krankenversicherer, und insbe-sondere die kleineren und mittleren, ausserordentli-chen Anforderungen gegenüber, die nicht einfach zu erfüllen sein werden. Diesbezüglich wird auch der RVK gefordert sein. Er wird mit Informationen und notwendigen neuen Dienstleistungen mit voller Kraft dafür sorgen, dass auch in Zukunft innovative und gesunde kleinere und mittlere Krankenversicherer im Interesse der Versicherten existieren können. Im Mo-ment geht es seitens des RVK darum, sich detailliert mit der Gesetzesvorlage auseinander zu setzen und dessen Folgen abzuschätzen. Entsprechend wird der Verband im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens, abgestimmt mit seinen Mitgliedern, Stellung beziehen.

Managed Care-VorlageNicht nur ein mögliches neues Aufsichtgesetz stellt hohe Anforderungen an die Krankenversicherer. Be-kanntlich beraten die eidgenössischen Räte im Mo-ment die Managed Care-Vorlage. Diese sieht unter anderem vor, dass alle Krankenversicherer in ihrem gesamten Tätigkeitsgebiet mindestens ein Versiche-

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rungsmodell mit vernetzter Versorgung anbieten müssen. In Gebieten mit wenigen Leistungserbringern macht ein solches Modell kaum Sinn, weil ja bei der konventionellen wie bei der besonderen Versiche-rungsform praktisch die gleichen Leistungsanbieter zur Verfügung stehen. Kommt dazu, dass die Leis-tungserbringer nicht verpflichtet sind, mit den Kran-kenversicherern im Rahmen eines Versorgungsnetzes zusammenzuarbeiten. Der RVK lehnt daher – wie übrigens auch santésuisse – die Zwangsverpflichtung ab. Im Moment läuft das Differenzbereinigungsver-fahren zwischen den beiden Räten. Im Sommer, möglicherweise auch erst im Herbst 2011, soll dieses abgeschlossen werden. Die Gesetzesänderung könnte dann wahrscheinlich per 1. Januar 2013 in Kraft treten.

Charles GiroudPräsident RVK

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13. Schweizerisches Forumder sozialen Krankenversicherung

Donnerstag, 19. Mai 2011 im Kongresshaus Zürich, 9.15 bis 16.00 Uhr

Fachleute diskutieren über Massnahmen im Gesundheitswesen:

Das Gesundheitswesen im Umbau:Aktuelle Reformen auf dem Prüfstand

Anmelden bis zum 13. Mai 2011:

– per E-Mail: [email protected]

– per Internet: www.rvk.ch

Das 13. RVK-Forum nimmt anhand aktueller Gesetzesänderungen die Nutzenfrage auf und stellt die Reformen auf den Prüfstand.

Der Schweizer Gesundheitsmarkt, mit jährlichen Ausgaben von rund 60 Milliarden Franken, befindet sich im Umbau. Im Spannungsfeld zwischen der notwendigen Dämpfung der Kostenentwicklung und einem qualitativ hochstehenden Gesundheitswesen werden laufend neue Gesetze und Steuerungselemente verabschiedet. Wie aber sind Nachhaltigkeit und Effizienz von gesundheitspolitischen Reformen zu beurteilen? Wo ist der konkrete Nutzen für die Bürger respektive die Patienten und welche Rahmenbedingungen sind dafür notwendig?

Im Rahmen des RVK-Forums stehen den Teilnehmenden – unter der Leitung von Markus Gilli – namhafte Expertinnen und Experten Rede und Antwort.

Der RVK freut sich, die Besucherinnen und Besucher am Donnerstag, 19. Mai 2011, im Kongresshaus Zürich persönlich zu begrüssen. Interessierte können sich online informieren und anmelden ww.rvk.ch/forum.

Anmeldungen und weitere Informationen: www.rvk.ch

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Seite 6

Parlament / NationalratSeite 7

StänderatSeite 9

Bundesrat / EDI / BAGSeite 10

Weitere Entwicklung im UmfeldSeite 11

treffPUNKT: Entwurf neues KVAGSeite 12

treffPUNKT FINMASeite 12

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Seite 7

• Entgegen dem Antrag der vorberatenden Kom-mission, die einen Kompromiss vorschlug (15 % Selbstbehalt für konventionelle Versicherungsmo-delle gemäss Beschluss Ständerat und 7,5 % für besondere Versicherungsformen; der Ständerat wollte 5 %), beschloss der Nationalrat an seinem ursprünglichen Beschluss festzuhalten: Dies bedeu-tet 20, respektive 10 %.

• Auch beim jährlichen Höchstbetrag des Selbstbe-haltes hält der Nationalrat an seinem ursprüngli-chen Beschluss fest, gemäss dem der Bundesrat den Höchstbetrag festlegt: Bei den besonderen Versicherungsformen darf dieser maximal 50 % desjenigen für konventionelle Formen betragen. Der Ständerat will den Höchstbetrag bei 1‘000 Franken festlegen (für besondere Versicherungs-formen bei 500 Franken). Dabei soll aber dem Bundesrat die Kompetenz erteilt werden, die jährlichen Höchstbeträge entsprechend der Kos-tenentwicklung in der Krankenversicherung anzu-passen.

• Bei den Übergangsbestimmungen hat der Natio-nalrat eine neue Bestimmung aufgenommen und damit eine weitere, neue Differenz zum Ständerat geschaffen. Dabei sollen Versicherer, die nach der dreijährigen Einführungszeit keine besonderen Ver-sicherungsformen anbieten, nur mehr eine befris-tete Bewilligung mit Auflagen für die Durchführung der Krankenversicherung erhalten. In diesem Falle beträgt der Selbstbehalt 10 %.

Die Differenzen zwischen den beiden Räten sind gra-vierend. Der Ständerat will sich deshalb erst wieder in der Sommersession mit diesem Geschäft befassen.

Die wichtigsten politischen Entwicklungen seit dem 22. Dezember 2010 von Moritz Helfen-stein zusammengefasst und kommentiert.

Parlament / Nationalrat

Managed CareDie Botschaft des Bundesrates zu Managed Care geht aufs Jahr 2004 zurück. Der Nationalrat befasste sich nun mit dieser Gesetzesvorlage am 3. März 2011 be-reits zum achten Mal – die politischen Bühnen mahlen langsam. Im Moment läuft das Differenzbereinigungs-verfahren. Den Verhandlungen und Beschlüssen in beiden Räten ist kaum eine positive Stimmung zu entnehmen. In den wesentlichen Punkten bleibt der Nationalrat bei seinen abweichenden Beschlüssen zum Ständerat. Nach den Beratungen im National-rat bestehen insbesondere folgende Abweichungen zu den Beschlüssen des Ständerates:

• Der Nationalrat will, dass die Krankenkassen keine Einrichtungen zur medizinischen Behandlung von Versicherten führen und sich auch nicht an solchen Einrichtungen finanziell beteiligen.

• Mit 129 : 52 Stimmen hält der Nationalrat daran fest, dass die Versicherer eine oder mehrere be-sondere Versicherungsformen flächendeckend, das heisst in ihrem gesamten Tätigkeitsgebiet, anbieten müssen.

• Während der Ständerat eine Vertragsdauer von maximal drei Jahren vorsieht, hat der Nationalrat beschlossen, dass Verträge auf zwei und drei Jah-re abgeschlossen werden können. Auch einjährige Verträge müssen angeboten werden. Der Nati-onalrat hält – entgegen dem Ständerat – weiter daran fest, dass der Versicherer auch bei über-durchschnittlichen Prämienerhöhungen gewechselt werden kann. Beide Räte wollen, dass, gegen eine Austrittsprämie, sowohl der Versicherer wie auch die Versicherungsform geändert werden können. Der Nationalrat will, dass die Austrittsmodalitäten zwischen der versicherten Person und dem Ver-sicherer bei Vertragsabschluss festgelegt werden. Der Ständerat hingegen fordert, dass der Bundes-rat dies regelt.

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Es würde nicht allzu stark verwundern, wenn zum dritten Mal innert kurzer Zeit eine wichtige KVG-Vorlage scheitern würde. Wenn nicht schon im eid-genössischen Parlament, könnte dies möglicherweise in einer Referendumsabstimmung der Fall sein. Ein Referendum wurde schon von verschiedenen Seiten angedroht. Sollte die Vorlage scheitern, haben Bun-desverwaltung, Bundesrat und das eidgenössische Parlament während insgesamt zehn Jahren intensiv an einer Gesetzesänderung gearbeitet. Ohne ein Re-sultat erzielt zu haben.

Postulat SGK-NR*: Verschreibung von Arzneimitteln durch SpitälerMit dieser Motion verlangt die vorberatende Kom-mission vom Bundesrat, dass dieser einen Bericht zur Abgabe von Medikamenten bei Spitalaustritt vorlegt. Darin wird der Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen Spitäler verpflichtet werden können, bei Austritt der Patienten auf die Verordnung von «Marken» zu verzichten. An deren Stelle sollen ausschliesslich die Wirkstoffe inklusive Dosierung, die galenische Form sowie die Packungs-grösse verschrieben werden.Der Nationalrat stimmte dem Antrag der vorbera-tenden Kommission zu.

Motion SGK-NR: Versorgungsqualität im DRGDie vorberatende Kommission verlangt vom Bundes-rat, dass er die notwendigen Rahmenbedingungen schafft, um bei der flächendeckenden Einführung von DRG die Aus- und Weiterbildung von Ärzten und Ärztinnen sowie des gesamten Gesundheitspersonals sicherzustellen und die Versorgungsqualität nicht zu verschlechtern. Die Begründung für die Motion liegt darin, dass aus verschiedenen Kreisen (Leistungser-bringer, Personalverbände, Patientenorganisationen)

Befürchtungen geäussert wurden, DRG führe aus Kostengründen zu Druck auf Personal und Patienten.Der Bundesrat empfiehlt die Motion anzunehmen. Der Nationalrat folgt diesem, auch von der vorbera-tenden Kommission gestellten, Antrag.

Motion SGK-SR: Qualitätssicherung OKPDie von der vorberatenden Kommission des Stände-rates eingereichte Motion verlangt vom Bundesrat, in Ergänzung zu Art. 58 KVG (Qualitätssicherung), einen konkreten Vorschlag zur effektiven Umsetzung zu unterbreiten. Dabei soll auch geprüft werden, eine Institution zur Qualitätssicherung zu schaffen, wie sie in anderen Ländern existiert.Der Bundesrat empfiehlt, diese Motion anzunehmen. Die vorberatende Kommission stimmte der Motion ohne Gegenstimme zu. Auch der Nationalrat nimmt die Motion an.

Prämienbefreiung von Kindern und jugendlichen Erwachsenen in AusbildungIm Vorfeld der Frühjahrsession hat sich die Gesund-heitskommission mit zwei Prämienbefreiungsvorstö-ssen befasst:

• Parlamentarische Initiative NR Ruth Humbel: Die-se verlangt, dass alle Kinder von Prämienzahlungen befreit werden. Die Kommission hat sich mit 16 : 8 Stimmen für die Initiative ausgesprochen.

• Parlamentarische Initiative NR Susanne Leuteneg-ger Oberholzer: Diese verlangt eine Prämienbe-freiung sowohl für Kinder wie auch für jugendliche Erwachsene in Ausbildung. Die Kommission hat sich mit 13 : 10 Stimmen für diese Initiative aus-gesprochen.

Beide Vorstösse wurden im Gesamtrat noch nicht beraten.

SGK-NR*: Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates

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verlangt wird, nicht leichtfertig erfolgte. Der Stände-rat hat an seiner Sitzung vom 9. März 2011, auf Antrag der vorberatenden Kommission (6 : 1 Stimmen), be-schlossen, der Motion nicht zu folgen, womit er den Nationalrat gestoppt hat.

Motion SGK-NR: Reserven in der obligatori-schen KrankenversicherungMit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, be-züglich Reservepolitik der Krankenversicherer zeit-gerecht eine Gesetzesrevision vorzulegen – falls notwendig auch mit Dringlichkeitsrecht. Die Ziel-setzungen sind die folgenden:

• Es ist ein Korrekturmechanismus vorzuschlagen, um die überhöhten Reserven in einem Kanton abzubauen beziehungsweise die Differenz von zu hohen Prämien und Leistungskosten auszugleichen. Von diesem Korrekturmechanismus sollen alle Prä-mienzahlenden in einem Kanton profitieren. Von einem Ausgleich über die Prämienverbilligung ist abzusehen.

• Modus und Zeitplan, um die kalkulatorischen kan-tonalen Reservequoten anzupassen.

• Verhinderung, dass Krankenversicherer willkürlich Reserven auf die Kantone verteilen (Fälle Assura und Supra).

• Erhöhung der Transparenz, indem die Vorgaben für die Bilanzierungs- und Rechnungsstandards für die Krankenversicherungen aktualisiert werden.

Der Bundesrat hatte beantragt, der Motion zuzu-stimmen. Er hat schon verschiedene Massnahmen, die in Richtung der Motionsforderungen gehen, in die Wege geleitet. So hat er neue Vorschriften bezüglich Kapitalanlagen in Kraft gesetzt, für die Rechnungsle-gung ab 2012 den Standard Swiss GAAP FER 41 ver-

Ständerat

Im Ständerat war die Krankenversicherung in der Frühlingssession kein Hauptthema. Der Rat befasste sich aber mit verschiedenen parlamentarischen Vor-stössen.

Änderung Bundesgesetz über die UnfallversicherungEin Trauerspiel ist vorläufig zu Ende: Der Bundesrat hat dem Nationalrat als Erstrat eine Änderung im UVG unterbreitet, die in zwei Teile gegliedert war. Diese umfangreiche Änderung wurde von verschiede-nen Interessengruppen blockiert. Deshalb beschloss der Nationalrat – auf Antrag von Nationalrat Werner Messmer – die Vorlage an den Bundesrat zurückzu-weisen mit dem Auftrag, den Umfang der Revision nochmals zu prüfen und allenfalls die Revisionsvorlage auf das Notwendigste zu beschränken.Die vorberatende Kommission des Ständerates hat von diesem Interessenspiel im Nationalrat mit Bedau-ern Kenntnis genommen. Gezwungenermassen hat er sich dem Beschluss des Nationalrates angeschlossen.

Motion sozialdemokratische Fraktion: Struk-turreform des schweizerischen Gesundheits-wesenDie Motion verlangt vom Bundesrat, eine umfassende Strukturreform im schweizerischen Gesundheitswe-sen einzuleiten. Und zwar für die Bereiche Kranken- und Unfallversicherung und die Militärversicherung. Über eine Verfassungsänderung sollte dabei als erstes eine neue Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden festgelegt werden. Begründet wird die Motion mit einem Bericht der OECD, der das schweizerische Gesundheitswesen als zu komplex und deshalb zu wenig effizient bezeichnet. Die vorberaten-de Kommission des Nationalrates und der Bundesrat haben beantragt, der Motion nicht zu folgen. Der Nationalrat hat der Motion aber mit grossem Mehr zugestimmt, allerdings ohne darüber eine Diskussion zu führen. Es darf wohl die Frage gestellt werden, ob ein solcher diskussionsloser Beschluss, mit dem eine umfassende Strukturreform des Gesundheitswesens

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AufsichtsgesetzDer Bundesrat hat den Entwurf für ein Gesetz über die Aufsicht der Krankenversicherer in die Vernehm-lassung geschickt. Die entsprechende Frist läuft bis Mai 2011. Der Branchenverband santésuisse und der RVK werden zu diesem Gesetzesentwurf Stellung nehmen.

KomplementärmedizinBundesrat Didier Burkhalter hat – entgegen dem Antrag der eidgenössischen Kommission für Leis-tungsfragen – entschieden, die fünf komplementärme-dizinischen Leistungen Homöopathie, Neuraltherpie, Phytotherapie, antroposophische sowie traditionelle chinesische Medizin wieder in den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung aufzuneh-men. Vorerst allerdings nur für die Zeit von 2012 bis 2017. Nach Ablauf dieser Frist muss erneut entschie-den werden, ob, und wenn ja, welche der fünf Behand-lungen definitiv in den Leistungskatalog aufgenommen werden. Einen Ausweg aus diesem Dilemma könnten die integrierten Versorgungsmodelle darstellen. In der entsprechenden Managed Care-Vorlage, die im Mo-ment im Parlament beraten wird, ist vorgesehen, dass im Rahmen des definierten Behandlungsprozesses über die gesetzlichen Pflichtleistungen hinausgehende Leistungen vorgesehen werden können. MedikamentenkostenZum wiederholten Mal macht der Bundesrat Druck auf die Medikamentenpreise. Bereits per März 2011

und per 1. Januar 2012 hat der Bundesrat Verord-nungsänderungen verabschiedet, die den Druck auf die Medikamentenpreise weiter erhöhen sollen. Lang-sam aber sicher scheinen sich die Medikamentenprei-se in der Schweiz denjenigen in den vergleichbaren Nachbarländern anzugleichen.

KrankenkassenprämieBundesrat Didier Burkhalter hat im Parlament versi-chert, dass ab 2012 nur mehr kostendeckende Prämi-

ordnet und einen Entwurf für ein neues Gesetz über die Aufsicht der Krankenversicherer ausgearbeitet. Dieses befindet sich im Moment in der Vernehmlas-sung. Die vorberatende Kommission des Ständerates beantragte dem Gesamtrat, mit Stichentscheid des Präsidenten, der Motion ebenfalls zuzustimmen. Der Rat folgte dem Antrag seiner Kommission.

Die drei folgender Motionen verlangen vom Bundes-rat Rahmenbedingungen und Gesetzesänderungen, mit denen die Qualität im schweizerischen Gesund-heitswesen gemessen und garantiert werden kann:

Motion SGK-NR: Für eine nationale Qualitäts-organisation im Gesundheitswesen

Motion FDP-Liberale Fraktion: Für eine un-abhängige nationale Organisation für Quali-tätssicherung

Motion FDP-Liberale Fraktion: Für eine ef-fektive nationale Health-Technology-Assesse-ment-AgenturDie beiden Motionen der FDP-Liberalen Fraktion verlangen ausdrücklich Rahmenbedingungen für die Schaffung von unabhängigen Organisationen: Einer-seits für die Koordination auf nationaler Ebene, der Bewertung der Qualität im Gesundheitswesen und der Veröffentlichung der vorgesehenen Resultate. Anderseits soll eine Agentur geschaffen werden, die die Wirtschaftlichkeit von neuen Technologien und Leistungen im medizinischen Bereich analysiert und die für die Öffentlichkeit vorgesehenen Resultate pu-blizieren soll.

Der Nationalrat hat – nachdem sich auch der Bun-desrat für eine Annahme aussprach – in der Herbst-session 2010 allen drei Motionen zugestimmt. Der Ständerat hat nun gleich entschieden.

Bundesrat/EDI/BAG

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im bürgerlichen Lager Anhänger. Primärer Auslöser der Initiative sind die in den letzten Jahr stark gestie-genen Prämien und – nicht unwichtig – die aufwändi-gen und zum Teil fragwürdigen Werbemethoden der Krankenversicherer. Das sind Umstände, die vielen Versicherten und Politikern in die Nase stechen. Die Versicherer sind zu einem wesentlichen Teil selber da-ran schuld, dass schon wieder eine Einheitskranken-kassen-Initiative gestartet wird. Diese wird in einer kommenden Volksabstimmung bedeutend bessere Chancen haben, angenommen zu werden, als diejenige im Jahr 2007. Dies, auch wenn ganz klar ist, dass eine Einheitskasse sicher nicht dazu führen wird, dass die Versicherten weniger Leistungen beziehen werden. Und es die Leistungen sind, die mit rund 95 % der Prämien zu Buche schlagen und nicht die Verwaltungs-kosten der Krankenversicherer. Die Prämien werden mit einer Einheitskasse sicher nicht sinken. Kommt dazu, dass die Versicherten auch die Möglichkeit ver-lieren, ihren Versicherer selber zu wählen.

Fusionen/KooperationenIn der letzten Ausgabe der INFORMATION wurde die Frage gestellt, wer wohl der dritte Partner sei, den sich die KPT anlacht. Ob die KPT bereits lacht oder nicht, ist nicht bekannt. Bekannt ist aber, dass sich die Visana bereit erklären würde, mit der KPT Verhandlungen aufzunehmen.

en bewilligt würden. Wenn dieser Aussage nachgelebt wird, werden wohl einzelne Billigkassen ihre Prämien wesentlich erhöhen müssen.

Im Zusatzversicherungsbereich machen Politik und Kantone Druck auf die Prämien. Dies mit der Be-gründung, dass die Zusatzversicherungen mit der neuen Spitalfinanzierung ab 1. Januar 2012 wesent-lich entlastet werden. Tendenziell stimmt dies wohl. Anderseits fallen 2012 noch viele Spitalrechnungen für Behandlungen im Jahr 2011 an. Zudem gilt es zu berücksichtigen, dass das Durchschnittsalter dieser Zusatzversicherten zunimmt und damit auch das Ri-siko, dass Leistungen bezogen werden. Zudem kann noch nicht abgeschätzt werden, wie sich Preise und Tarife bei den Kosten entwickeln, die weiterhin von den Zusatzversicherungen zu decken sind.

Weitere Entwicklung im Umfeld

EinheitskasseLangsam aber sicher ist das Thema Einheitskas-se wieder in vieler Leute Mund. Die Ostschweizer Kantone haben eine Studie vorliegen, die Auskunft darüber geben soll, ob eine öffentliche, regionale Krankenkasse die Kostenentwicklung besser in den Griff bekommen könnte. Die SP Schweiz, die Grünen und Patientenorganisationen sammeln seit 1. Februar 2011 Unterschriften für ihre Volksinitiative, mit der eine öffentlich-rechtliche Einheitskrankenkasse ver-langt wird. Eine solche Kasse soll mit Kopfprämien nach kantonalem Kostenniveau finanziert werden. Im Gegensatz zur Einheitskassen-Initiative mit einkom-mensabhängigen Prämien, die das Volk 2007 abgelehnt hat, findet die jetzige Initiative verschiedentlich auch

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treffPUNKT «FINMA – Aktuelle Schwerpunkte der Aufsicht»

Am 26. Januar 2011 begrüsste der RVK den Leiter der Krankenversicherungsaufsicht, Markus Geissbühler, und den Leiter technische Prüfung VVG, Dr. Denis Groux, zu einer treffPUNKT-Tagung des Verbandes. Ziel dieser Veranstaltung war es, das Wissen über die Aufgaben und Tätigkeiten der Finma zu vertiefen und fachliches Know-how zu aufsichtsrelevanten Themen zu vermitteln.

In seinem Referat zeigte Markus Geissbühler die Or-ganisation der Finma und ihre Aufgaben auf. Mit seinen Erläuterungen zum Aufsichtskonzept, zu Corporate Governance und zur fokussierten Aufsicht beleuch-tete er die speziellen Problemstellungen der Kran-kenversicherung. Er gab damit einen interessanten Einblick in die Arbeit der Finma und sensibilisierte für die Anliegen der Aufsicht.

Ein Schwerpunkt der Veranstaltung bildete das Finma-Rundschreiben 2010/3. Im Vordergrund standen die Vorgaben für die Erstellung und Einreichung der Ge-schäftspläne. Dr. Denis Groux gab wichtige Zusatz-informationen zum Vorgehen und zu verschiedenen versicherungstechnischen Fragen.

Im Anschluss beantworteten die Referenten verschie-dene Fragen. Auch dank der daraus entstehenden Diskussion stellte die Veranstaltung eine wertvolle Plattform dar für den Austausch zwischen Vertretern der Krankenversicherer und der Versicherungsauf-sicht.

Stephan BernetStv. DirektorTelefon 041 417 05 71E-Mail [email protected]

Denis Groux (rechts).und Markus Geissbühler (links)

treffPUNKT Entwurf KVAG: Deutliche Worte der RVK-Mitglieder

Über dreissig Vertreter der Verbandsmitglieder sind am 22. März 2011 der Einladung zum treffPUNKT gefolgt und haben sich einen Nachmittag lang mit dem Entwurf für das neue Krankenversicherungs-Auf-sichtsgesetz (KVAG) eingehend auseinandergesetzt. Dies zeigt das grosse Interesse an der Vorlage. In der Tat erwecken der Umfang und die Regelungsdichte des vorgelegten Entwurfes den Eindruck, dass die Ursache der Probleme, mit denen die soziale Kran-kenversicherung konfrontiert ist, nicht etwa bei der Kostenexplosion, sondern eher bei den Krankenver-sicherern, die mit der Durchführung betraut sind.

In ihren Voten haben die treffPUNKT-Teilnehmer das Vorgehen des Gesetzgebers beim KVAG grundlegend kritisiert und der Nutzen etlicher aufsichtsrechtlichen Massnahmen für die Versicherten in Frage gestellt. Im Namen des Versichertenschutzes soll zum Bei-spiel eine neue Aufsichtsbehörde parallel zur Finma errichtet werden. Diese soll die Krankenversicherer nach einem Gesetz beaufsichtigen, das aus der Rippe des Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) geformt ist. Für ihre Tätigkeit werden neuerdings kostendeckende Aufsichtsgebühren verlangt, für welche die Versicher-ten über die Prämien aufkommen werden müssen.

Die Erkenntnisse aus der Diskussion im treffPUNKT werden zurzeit in die Stellungnahme des RVK integ-riert, die Ende April verabschiedet und anschliessend den Mitgliedern zur Verfügung stehen wird. Ange-sichts der Bedeutung des Gesetzes für die künftige Ausgestaltung der Krankenversicherung ist die Be-teiligung an der Vernehmlassung (Frist: 10. Mai 2011) besonders wichtig.

Pia Gianinazzilic.iur. RechtsdienstTelefon 041 417 05 50E-Mail [email protected]

Page 13: INFORMATION April 2011

Seite 13

Datenschutz: Treffen mit EDÖBSeite 14

Versichertenbestand derVerbandsmitgliederSeite 14

Aus- und Weiterbildungsangebote RVKSeite 15

DRG-Umfrage: Ergebnisse der KundenzufriedenheitsumfrageSeite 16

Partnermeeting innova-VermittlerSeite 17

KTI: Erfolgreiche Verkaufsaktion 2010Seite 17

MedCasePool: Referat am Bieler Forum für VertrauensärzteSeite 19

Kundenzeitschrift SICHER: Frühlings-Ausgabe 2011Seite 19

Bundesgerichtsentscheid: Kostenüber-nahme des Medikaments MyozymeSeite 20

Tagung zum «Myozyme»-UrteilSeite 21

MedCasaNet: Flächendeckendes ÄrztenetzwerkSeite 22

Page 14: INFORMATION April 2011

Seite 14

DatenschutzInformatives Treffen mit EDÖB

Auf Anfrage des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragen (EDÖB) fand am 9. Februar 2011 ein informatives Treffen mit dem RVK statt. Im Zentrum standen Fragen des Datenschutzes im Bereich des vertrauensärztlichen Dienstes und des Case Managements.

Von Seiten des EDÖB nahmen Jürg Dubs, juristischer Berater EDÖB, und Burkhard Schwalm, Informatikbe-rater EDÖB, teil. Die EDÖB-Vertreter wiesen darauf hin, dass die Lösungen des RVK mit einem externen Vertrauensarzt richtungsweisend für das Kranken-kassenumfeld sein könnten. Auch Fragen rund um die Prüfung von Swiss DRG-Rechnungen – und dabei besonders die Bekanntgabe der dafür notwendigen Daten der Leistungserbringer – wurden offen disku-tiert. Der RVK nahm interessante Vorschläge entge-gen, um das interne Kontrollsystem im Bereich des Datenschutzes zu verbessern. Beide Seiten waren sich einig, dass auf der technischen Seite vielfältige Möglichkeiten bestehen, Massnahmen für den Schutz von besonders schützenswerten Personenaten er-greifen. Da der Mensch in den meisten Fällen das grösste Risiko darstellt, müssen Mitarbeitende lau-fend zu Fragen und Problemen des Datenschutzes sensibilisiert werden.

Der RVK hat es geschätzt, dass sich der EDÖB für die verschiedenen Angebote des RVK interessiert und das Gespräch gesucht hat. So konnten einzel-ne Probleme des Datenschutzes im Bereich der Krankenversicherung direkt und offen besprochen und zweckmässige Lösungsmöglichkeiten diskutiert werden. Der RVK wird vom Beratungsangebot des EDÖB Gebrauch machen: Er wird Vorschläge für die Formulierungen der Ermächtigungsklauseln für die Datenweitergabe auf dem Versicherungsantrag und im Leistungsfall mit dem EDÖB besprechen.

Stephan BernetStv. DirektorTelefon 041 417 05 71E-Mail [email protected]

VerbandsmitgliederVersichertenbestand

Die RVK-Mitglieder weisen per 1. Januar 2011 einen Versichertenbestand von 689‘003 Personen aus. Zwei Kassen haben den gleichen Versichertenbestand wie im Jahr 2010, zwölf haben weniger Versicherte als letztes Jahr. 16 Kassen weisen für 2011 einen Zuwachs an Versicherten zwischen 0,5 und 34 Prozent aus.

Angela PoliDirektionsassistentinTelefon 041 417 05 65E-Mail [email protected]

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Aus- und Weiterbildungsangebot RVKVielseitig – praxisnah – kompetent

Grundkurse, Medizinische Kenntnisse, DRG-Grundlagen, Haftung und Regress: Beim RVK erwartet die Teilnehmenden ein vielfältiges Weiterbildungsangebot.

Teilnehmende profitieren von den Vorzügen eines fachlich breiten Angebots, eines praxisbezogenen Un-terrichts sowie einer persönlichen Lernatmosphäre. Die Kurse richten sich an alle, die sich zielgerichtet und mit klarem Bezug zum Berufsalltag weiterbilden wollen. Zusammen mit den Referenten stellt der RVK sicher, dass neue Erkenntnisse und Entwicklungen rasch und kompetent in die Angebote einfliessen.

Aktuelle Veranstaltungen:14./15. April 2011 5. Frühlingstagung19. April 2011 EFQM-Update-Seminar

Das detaillierte Weiterbildungsangebot mit weiter-führenden Informationen ist aufgeführt auf der Web-seite www.rvk.ch/weiterbildung.

Der RVK freut sich auf viele Teilnehmende.

Marco FähBereichsleiter Bildung + EventsTelefon 041 417 05 62E-Mail [email protected]

Schritt um Schritt zu Wissen und Fachkompetenz

Voranzeige

RVK-Herbsttagung25. / 26. August 2011 in Luzern

Die diesjährige Herbsttagung findet am 25. und 26. August 2011 in Luzern statt. Hier treffen sich die Führungsorgane der RVK-Mitglieder zum re-gelmässigen Gedanken- und Erfahrungsaustausch.

In diesem Jahr präsentiert der RVK ein span-nendes und exklusives Tagungsprogramm. Am Donnerstag bietet sich die Möglichkeit eines unge-zwungenen Abendgesprächs mit einer bekannten Persönlichkeit und anschliessendem Nachtessen. Der Freitagvormittag widmet sich einem aktuel-len, für die KMU-Versicherer relevanten Thema. Der RVK erwartet dazu interessante Referenten aus dem Gesundheitswesen.

Im Anschluss an die Herbsttagung folgt die or-dentliche Delegiertenversammlung des RVK inklusive eines gemeinsamen Mittagessens. Das detaillierte Tagungsprogramm erhalten die Mit-glieder in Kürze zugestellt.

Der RVK freut sich auf eine rege Teilnahme.

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DRG-PrüfstelleErgebnisse der Kundenzufriedenheits-umfrage

Im Dezember 2010 führte der RVK eine Kun-denzufriedenheitsumfrage zur neu lancierten Dienstleistung DRG-Recodierung durch. Ne-ben den positiven Rückmeldungen zeigten die Antworten auch einige Optimierungsamög-lichkeiten auf.

Seit dem Start der DRG-Prüfstelle im Juli 2010 sind über 1‘000 APDRG-Rechnungen recodiert worden. Die durchschnittliche Beanstandungssumme beträgt monatlich rund 200‘000 Franken. Die Erwartun-gen wurden damit übertroffen. Die Fallbearbeitung schlägt durchschnittlich mit rund 170 Franken zu Bu-che. In diesem Betrag sind auch unbeanstandete Fälle inbegriffen.

Insgesamt nutzen 21 Kunden die Dienstleistung des RVK. Neben RVK-Mitgliedern profitieren zunehmend Kunden wie Visana oder Atupri von der attraktiven Dienstleistung. Die gute Resonanz machte inzwischen auch namhafte Versicherer aus der Privatassekuranz auf die DRG-Prüfstelle aufmerksam.

Zufriedene KundenInsgesamt haben die Kunden einen guten (64 %) bis sehr guten (27 %) Gesamteindruck.

Bei den Stellungnahmen liegen die Ergebnisse in ähn-lichem Rahmen. Verbesserungspotenzial wurde bei der Verständlichkeit/Nachvollziehbarkeit ausgemacht. Bei der Fallabwicklung, welche über das vom VAD bekannte IT-Tool erledigt wird, ist die Zufriedenheit ebenfalls gut bis sehr gut.

Ergänzend zur Umfrage konnten verschiedene bilate-rale Gespräche geführt werden. Die darin geäusser-ten Verbesserungsvorschläge wurden aufgenommen. Zurzeit prüft der RVK deren Umsetzung.

Kritische Reaktionen der LeistungserbringerBei den Spitälern haben die intensiveren Leistungs-kontrollen erwartungsgemäss zum Teil heftige Reak-tionen ausgelöst. Die betroffenen Leistungserbringer wehren sich meist vehement gegen die Beanstan-dungen und akzeptieren diese in einer ersten Phase nicht immer. Da die Durchsetzung der Beanstandung aufgrund eines gesetzlichen Auftrages bei den Kos-tenträgern liegt, ist eine konsequente Haltung für den Erfolg von Bedeutung. Dabei hat sich aber auch gezeigt, dass eine Gesprächsbereitschaft bei allen in-volvierten Stellen viel zu einer konstruktiven Lösung beitragen kann. Trotzdem ist der Gang vor die pari-tätische Vertrauenskommission (PVK) oder gar vor Gericht sorgfältig zu prüfen. Bei Bedarf bietet der RVK entsprechende Unterstützung an.

Patrick KellenbergerKundenmanagerTelefon 041 417 05 55E-Mail [email protected]

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Vermittelte VersicherungenPartnermeeting innova-Vermittler

Sechs Mitglieder des RVK vermitteln Zusatz-versicherungsprodukte von innova. Die betei-ligten Krankenversicherer trafen sich Mitte Februar 2011 in Luzern zu einem Erfahrungs-austausch mit innova und RVK.

Die Vermittlung von innova-Produkten war im ver-gangenen Jahr wiederum sehr erfolgreich. Die betei-ligten Krankenversicherer erwirtschafteten 2010 ein Prämienvolumen von rund zwei Millionen Franken. Mit dem Beitritt der Krankenkasse Birchmeier per 1. Januar 2011 werden es zukünftig über drei Millionen Franken sein. Dank geringer Schadenbelastung er-halten die vermittelnden Krankenversicherer neben Courtagen und Verwaltungskostenentschädigungen auch eine stattliche Überschussbeteiligung.

innova legt grossen Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und lässt den vermittelnden Kran-kenversicherern unternehmerische Freiräume. Innova unterstützt die vermittelnden Krankenversicherer gezielt in jenen Bereichen, in denen sie Unterstüt-zung suchen. Wie die Vertreter der vermittelnden Krankenversicherer berichteten, wird diese Form der Zusammenarbeit sehr geschätzt.

Auswirkungen neue SpitalfinanzierungErgänzend wurden verschiedene inhaltliche Themen diskutiert. So etwa die neue Spitalfinanzierung, deren Auswirkungen auch zehn Monate vor der Einführung nur teilweise abschätzbar sind. Insbesondere ist offen, welche Auswirkungen die Reform auf die Spitalzusatz-versicherung «allgemeine Abteilung ganze Schweiz» haben wird und wie die Versicherten reagieren wer-den. Auch verschiedene alltägliche Fragen konnten geklärt werden, so etwa bei den Nichtraucher-Ver-sicherungen oder Underwriting-Richtlinien.

innova hat verschiedene Aufgaben im Rahmen der Vermittlung an den RVK übertragen. Der RVK bie-tet beispielsweise Unterstützung beim Underwriting, der Schadenabwicklung sowie bei verkaufsfördern-den Massnahmen an. Wie sich herausstellte, besteht derzeit ein Bedarf bei der Gestaltung von Messeauf-tritten.

Zusammenfassend zeigte sich, dass die Zusammen-arbeit zwischen innova und den vermittelnden Kran-kenversicherer sehr erfolgreich und zur Zufriedenheit aller Beteiligten verläuft. Im persönlichen Gespräch konnten verschiedene praktische Fragen diskutiert und beantwortet werden. Die Beteiligten schätzten diese Form des Erfahrungsaustauschs und wollen ihn zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Mehr zu diesem Thema steht im Interview mit Vertretern der Krankenkasse Birchmeier (Seite 26).

Peter AreggerBereichsleiter Versicherungen041 417 05 [email protected]

Vermittelte VersicherungenErfolgreiche KTI-Verkaufsaktion 2010

Die KTI-Verkaufsaktion gehört der Vergan-genheit an: Den Wettbewerb gewann innova, gefolgt von Sumiswalder und sanavals. Der Ge-samtbestand nahm um über 30 Prozent zu. Selten verzeichnete das Produkt KTI einen dermassen grossen Zulauf.

Die Krankheits-Tod- und -Invaliditätsversicherung (KTI) ist in aller Munde: Nach dem Produkt-Relaunch und den damit verbundenen Tarifsenkungen und Leis-tungsanpassungen gewann die KTI an Attraktivität. Der RVK hat die «New KTI» mit einer Verkaufs-aktion im Herbst 2009 lanciert. Teilnahmeberech-tigt waren sämtliche Krankenversicherer mit einem Norm-Kollektivversicherungsvertrag KTI. Der RVK hat die Aktion mit Sonderprovisionen und Barpreisen (Wettbewerb) unterstützt. In die Wertung fielen alle Neuabschlüsse, die zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2010 unterzeichnet wurden. Um keine falschen Signale zu setzen, verzichtete der RVK be-wusst auf die Ausschüttung hoher Boni.

Motiviert durch die Verkaufsaktion unternahmen ei-nige Krankenversicherer besondere Anstrengungen um neue Kunden zu gewinnen. Zum Beispiel durch zielgruppenorientierte Mailingkampagnen oder kon-

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sequentes Offerieren bei den Neugeborenen konnten viele Neupolicen gezeichnet werden. Am erfolgreichs-ten war innova, die den Wettbewerb mit total 160 Neuabschlüssen gewann. Auf Platz zwei landete die Sumiswalder mit 73, gefolgt von sanavals mit 65 neuen Versicherten. Insgesamt wurden 536 Neuabschlüsse verzeichnet – mehr als zwei Drittel bei Kindern und Jugendlichen. Das Bruttowachstum davon, gemessen an den Anzahl Risiken, beträgt über 30 Prozent.

Auszug aus der Schlussrangliste des Wettbewerbs:

Krankenversicherer Neuabschlüsseinnova 160Sumiswalder 73sanavals 65vita surselva 57KLuG 25Cassa da malsauns LUMNEZIANA

24

rhenusana 24sodalis 23Luzerner Hinterland 17Provita 12Sympany (ex-Xundheit) 12FKB 12

sanavals mit einem Zuwachs von 2‘166 ProzentBis 31. Dezember 2009 bestand das KTI-Portfolio der sanavals aus drei Versicherten. Angeregt durch die Verkaufsaktion führte die sanavals eine eigene Verkaufsaktion durch. Mit Unterstützung des RVK, der die Mailingidee entwickelte, das Mailing redakti-onell aufsetzte und druckte, sowie einer Nachfassak-tion durch sanavals-Mitarbeitende erzielte die kleine Bündner Krankenversicherung 65 Neuabschlüsse. «Die erfolgreiche Verkaufsaktion hat gezeigt, dass ein starkes Bedürfnis vorhanden ist. Mit dem Support des RVK ist es mir gelungen, die Kunden zu sensibilisieren und deren Deckungslücken zu schliessen», so Anton Tönz, Geschäftsführer der sanavals.

1. Rang: innova

innova, vertreten durch Sergio Pradera, Leiter Bereich Kunden und Mitglied der Geschäftsleitung (rechts im Bild), gewann den KTI-Wettbewerb 2010 und erhält den Check über 2‘100 Franken (Wettbewerbspreis + Sonderprovisionen) sowie die Gratulatio-nen von Patrick Kellenberger, Kundenmanager des RVK.

2. Rang: Sumiswalder

Die Sumiswalder erreichte den 2. Rang. Christoph Pfister, Stv. Geschäftsführer, nimmt den Check über 2‘050 Franken entgegen.

3. Rang: sanavals

Anton Tönz, Geschäftsführer der sanavals (rechts im Bild), erhält den Check über 500 Franken.

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MedCasePoolRVK-Referat am Bieler Forum für Vertrauensärzte

Über 90 Teilnehmende fanden sich am 20. Januar 2011 zum 9. Bieler-Forum im Hotel Elite ein. Inhaltliche Schwerpunkte bildeten dabei die Neurologie («Neue Hoffnung bei der multiplen Sklerose», Prof. Dr. med. Ludwig Kappos), die Politik («Gesundheitspolitik & Managed Care», Nationalrätin Ruth Humbel) und die Jurisprudenz («Der Vertrauensarzt als Richter?», Prof. Dr. iur. Tomas Poledna).

In seinem Referat «Vertrauensärztliches Modell RVK» gab Dr. Rudolf Häuptle einen Einblick in Aufbau und Organisation des vertrauensärztlichen Dienstes des RVK, den MedCasePool. Kernaussage war, dass die traditionelle Organisation des vertrauensärztlichen Dienstes, bedingt durch die schnelle Entwicklung der Medizin, im Wandel ist und der Vertrauensarzt sich vom Generalisten zum Spezialisten entwickeln muss. Diese Voraussetzung hat der MedCasePool bereits geschaffen und nimmt daher eine Vorzeigefunktion ein.

Die Präsentationen können unter www.vertrauens-ärzte.ch abgerufen werden.

Dr. med. Rudolf HäuptleLeiter MedCasePool RVKTelefon 041 417 05 23E-Mail [email protected]

Kundenzeitschrift SICHERFrühlings-Ausgabe 2011

Nach den kurzen, oft dunklen und grauen Wintertagen freuen sich viele von uns auf die wärmeren Som-mermonate. Sonne geniessen, Energie tanken – leider ist dies nicht ganz unge-fährlich. Die Anzahl Personen, die jähr-lich an Hautkrebs erkrankt, steigt im-mer noch. Beson-ders gefährdet sind Menschen mit hel-ler und empfindlicher Haut. Dr. med. Dimiter Iliev, Facharzt FMH für Dermatologie, erklärt in der Früh-lingsausgabe der Kundenzeitschrift SICHER, was bei der Früherkennung beachtet werden muss. Weitere Themen sind:

• Interview mit Urs Althaus, Schauspieler, Model und Autor

• Mammografie im Früherkennungsprogramm• Minderjährig und schwanger – wie weiter?• Fitness für den Kopf• Gut zu Fuss• Salz – das weisse Gold

Myriam KasperProjektleiterin MarketingTelefon 041 417 05 41E-Mail [email protected]

Dr. Rudolf Häuptle (Vertrauensarzt RVK) referiert am Bieler Forum.

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Entscheid BundesgerichtKostenübernahme des Medikaments Myozyme

Das Bundesgericht hat am 23. November 2010 einen wegweisenden Entscheid für die Kran-kenversicherung gefällt: Das Gericht beurteil-te die Leistungspflicht für eine Behandlung mit dem Medikament Myozyme. Das Gericht lehnte die Kostenübernahme aufgrund der geringen Wirksamkeit und der fehlenden Wirtschaftlichkeit ab. Der RVK begrüsst den Entscheid, der erstmals klare Grenzen zwi-schen dem medizinisch Möglichen und dem ökonomisch Vertretbaren setzt.

Die Krankenkasse Publisana hat eine Versicherte, bei der 2007 die Krankheit Morbus Pompe diagnostiziert wurde. Es handelt sich um eine seltene Erbkrankheit, die zu zunehmender Muskelschwäche und Atembe-schwerden führt. Die betroffene Person wurde in der Folge mit dem Medikament Myozyme behandelt. Die-ses bei Swissmedic registrierte Präparat ist nicht in der Spezialitätenliste des Bundes und wurde deshalb als sogenanntes Orphan Drug-Präparat verabreicht. Die Kosten der Behandlung mit Myozyme liegen in der Grössenordnung von 500‘000 bis 800‘000 Fran-ken pro Jahr.

Gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenver-sicherung haben Leistungen den Kriterien Wirk-samkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit zu genügen. Die Wirksamkeit der Behandlung ist nach wissenschaftlichen Methoden nachzuweisen. Publisa-na hat die Kostenübernahme abgelehnt, da sie die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit für nicht gegeben hielt. Die betroffene Person hat den Entscheid ange-

fochten und erstinstanzlich Recht erhalten. Dagegen hat die Publisana, mit Unterstützung des RVK, beim Bundesgericht Klage eingereicht.

Entscheid des BundesgerichtsDas Bundesgericht hat in einem ersten Schritt die Wirksamkeit überprüft. Die Wirksamkeit des Medi-kaments Myozyme wurde in der sogenannte LOTS-Studie eingehend untersucht. Die Studie zeigte, dass sich die Gehfähigkeit von Personen, die mit Myozyme behandelt wurden, nach 78 Wochen von 332.2 auf 357.9 Metern verbesserte, während sie sich in einer Vergleichsgruppe von 317.9 auf 313.1 Metern ver-schlechterte. Bei der Lungenfunktion wurde ebenfalls eine positive Veränderung festgestellt, war die Lun-genfunktion der mit Myozyme behandelten Personen um 3.4 Prozent besser als bei der Vergleichsgruppe. Die Studie kommt den auch zum Schluss, dass das Medikament eine positive, wenn auch bescheidene, Wirkung auf die Gehdistanz und die Lungenfunktion hat (Zitat: «a positiv, if modest, effect on walking distance und pulmonary function»).

Für die Kostenübernahme aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ist bei Orphan Drug-Prä-paraten unter anderem ein hoher therapeutischer Nutzen erforderlich. Aus Sicht des Bundesgerichts konnte im vorliegenden Fall die Verbesserung des Gesundheitszustandes durch die Medikamentenein-nahme nicht verlässlich nachgewiesen werden. Weder aus den klinischen Studien noch aus der konkreten Anwendung bei der betroffenen Person liess sich ge-mäss Bundesgericht ein hoher therapeutischer Nut-zen erkennen, weshalb die Leistungspflicht verneint wurde.

Darüber hinaus hat sich das Bundesgericht eingehend mit der Wirtschaftlichkeit auseinandergesetzt. Das Bundesgericht versteht unter der Wirtschaftlichkeit das Verhältnis zwischen dem Nutzen einer medizi-nischen Behandlung und deren Kosten. Nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit sind Leistungen zu verweigern, wenn zwischen Aufwand und Heiler-folg ein grobes Missverhältnis besteht. Das Bundes-gericht beurteilt die Verhältnismässigkeit anhand der Kosten pro gerettetes, allenfalls qualitätskorrigiertes, Menschenlebensjahr. Als verhältnismässig beurteilt das Bundesgericht Kosten bis 100‘000 Franken pro gewonnenes Lebensjahr. Im vorliegenden Fall beur-

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teilte das Bundesgericht die Relation der Kosten von jährlich geschätzten 600‘000 Franken und dem medi-zinischen Nutzen der Behandlung als nicht verhältnis-mässig und verneinte die Leistungspflicht.

RVK begrüsst den wegweisenden EntscheidIn seinem wegweisenden Urteil hat das Bundesgericht deutlich festgehalten, dass die finanziellen Mittel, die einer Gesellschaft zur Verfügung stehen, immer be-schränkt sind. Dies gilt auch für das Gesundheitswe-sen und im speziellen für die Krankenversicherung. Um die finanziellen Mittel im Gesundheitswesen effi-zient zuzuteilen, sind medizinische Behandlungen nach ihrer Wirtschaftlichkeit zu beurteilen.

Das Bundesgericht hat mit seinem Entscheid zudem transparente Kriterien aufgestellt, nach denen das Verhältnis des Nutzens einer medizinischen Mass-nahme zu deren Kosten bewertet werden kann. Es setzt damit eine neue Messlatte, um medizinische Behandlungen auf ihre Wirtschaftlichkeit hin zu über-prüfen. Gleichzeitig stellt das Bundesgericht fest, dass Wirtschaftlichkeitskriterien normativer Art und auf einer politisch Ebene festzulegen sind.

Der RVK begrüsst das Urteil, setzt doch das Bundes-gericht damit klare Grenzen zwischen dem medizi-nisch Möglichen und dem ökonomisch Vertretbaren. Über den Einzelfall hinaus stellt das Bundesgericht ein Instrumentarium für die Beurteilung der Wirt-schaftlichkeit von medizinischen Behandlungen zur Verfügung.

Der Entscheid des Bundesgerichts ist umso mutiger, als sich auf politischer Ebene niemand der Frage der Wirtschaftlichkeit annehmen will. Die Diskussion da-rüber, wie die beschränkten Mittel im Gesundheits-

wesen nach transparenten Kriterien verteilt werden sollen, ist aber angesichts stetig steigender Leistungen und damit verbundenen Kosten notwendiger denn je. Es ist dem Bundesgericht zu verdanken, dass diese Diskussion wieder in Gang kommt.

Peter AreggerBereichsleiter Versicherungen041 417 05 [email protected]

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Voranzeige

Wie viel darf uns ein Leben kosten?Fachtagung zum wegweisenden Bundesgerichtsentscheid «Myozyme»

Freitag, 10. Juni in Luzern

Wie viel darf uns ein Leben kosten?

Wegweisender Bundesgerichts-entscheid «Myozyme»

Einladung zur Fachtagung Freitag, 10. Juni 2011, 8.45 Uhrim Grand Casino Luzern

Tagungsinformationen

AnmeldungBis zum 31. Mai 2011:[email protected]

TagungsgebührCHF 190.00CHF 175.00 für RVK-Mitglieder

Inbegriffen sind: Tagungsdokumentation, Begrüssungskaffee, Pausenverpflegung, Mineralwasser im Plenum.

Mit der Anmeldung zur Tagung kann ein Stehlunch (CHF 46.00 inkl. Mineralwasser und Kaffee) im Grand Casino Luzern bestellt werden.

Die Tagungsgebühr wird nach der Anmeldung pro Teilnehmerin und Teilnehmer in Rechnung gestellt.

TagungsortGrand Casino LuzernHaldenstrasse 66006 LuzernTelefon +41 (0)41 418 56 56

Öffentliche VerkehrsmittelVom Bahnhof Luzern aus erreichen Sie das Grand Casino mit den Bussen Nr. 6 oder 8 in Richtung Verkehrshaus/Würzenbach. Die Bushaltestelle heisst «Casino/Palace».

Für AutofahrerParkhaus Casino Palace mit Direktzugang.

AnnullierungBei schriftlicher Abmeldung bis 31. Mai 2011verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 150 Franken. Bei späterer oder fehlender Abmeldung verrechnen wir die volle Teilnah-megebühr. Die Anmeldung kann übertragen werden.

InformationenBei Fragen kontaktieren Sie:Carmen GrossenbacherTelefon 041 417 05 63c. [email protected]

VeranstalterRVK – Verband derkleinen und mittleren Krankenversicherer

RVKHaldenstrasse 256006 Luzern

Telefon +41 (0)41 417 05 00Telefax +41 (0)41 417 05 [email protected]

Tagung zum «Myozyme»-Urteil«Wie viel darf uns ein Leben kosten?»

Das Myozyme-Urteil des Bundesgerichts im Fokus: Muss die soziale Krankenversicherung jede medizinisch mögliche Therapie bezah-len? Der RVK organisiert am 10. Juni 2011 eine Fachtagung zu diesem Thema. Fach-leute beleuchten unterschiedliche Aspekte und Sichtweisen und diskutieren kontroverse Standpunkte.

Kompetente und führende Fachleute werden in ih-ren Referaten und auf dem Podium folgende Inhalte thematisieren:

• Grundsätzliche Stellungnahme zum Urteil des Bun-desgerichts

• Auswirkungen des Urteils auf Leistungserbringer, Patienten, Krankenversicherer und die Gesund-heitspolitik

• Denkbare Regeln und Leitlinien bei der Behandlung von Patienten

• Bedeutung der Verteilungsgerechtigkeit, des Kos-ten- /Nutzen-Verhältnisses und der Rationierung

• Aufgaben und Grenzen des sozialen Gesundheits-wesens

Die Tagung richtet sich an alle Akteure des schwei-zerischen Gesundheitswesens. Sie findet am Freitag-morgen, 10. Juni 2011, in Luzern statt. RVK-Mitglieder profitieren von einem Vorzugspreis. Mehr Informa-tionen dazu gibt es im Internet unter www.rvk.ch/

Marco FähBereichsleiter Bildung + EventsTelefon 041 417 05 62E-Mail [email protected]

Anmelden bis zum 31. Mai 2011:

– per E-Mail: [email protected]

– per Internet: www.rvk.ch

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VoranzeigeRVK-Delegiertenversammlung26. August 2011 in Luzern

Die 79. Delegiertenversammlung des RVK findet am 26. August 2011 im Radisson Blu Hotel in Lu-zern statt. Allfällige Anträge der Delegierten, die von der ordentlichen Delegiertenversammlung behandelt werden sollen, sind dem Vorstand spä-testens zwei Monate vor der Durchführung der ordentlichen Delegiertenversammlung schriftlich einzureichen (Poststempel 24. Juni 2011).

Die Einladung und weitere Informationen werden im Juli 2011 verschickt.

MedCasaNetFlächendeckendes Ärztenetzwerk

Das flächendeckende virtuelle Ärztenetzwerk MedCasaNet begleitet Hausärzte Schritt für Schritt bei der Wahrnehmung der Kontrolle und Steuerung der Behandlung von Hausarzt-Versicherten im Sinne der integrierten Ver-sorgung.

Dank MedCasaNet haben Hausärzte jederzeit den Überblick über die relevanten Patienten- und Leis-tungsdaten sowie über verschiedene weitere nutzen- und steuerungsorientierte Dienstleistungen.

Der Beitritt in das Ärztenetzwerk MedCasaNet ist denkbar einfach und unkompliziert, denn der Hausarzt braucht sich um nichts zu kümmern. MedCasaNet ist für den Betrieb und die Weiterent-wicklung der Plattform und Inhalte zuständig. Der Zugang erfolgt via HealthProfessionalCard der FMH, die Nutzung von MedCasaNet bedingt keine zusätz-liche kostenintensive Software. Der Hausarzt kann aktiv bei der Weiterentwicklung mithelfen.

Bei Interesse bietet der RVK Live-Präsentationen an. Das MedCasaNet-Team freut sich auf die Kontakt-aufnahme.

Dieter EhrenbergBereichsleiter Leistungserbringer ManagementTelefon 041 417 05 52E-Mail [email protected]

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rhenusana: 25-Jahre-Jubiläum Josef HutterSeite 25

Krankenkasse Birchmeier: Interview mit Thomas Nef und Wer-ner KaufmannSeite 26

AgendaSeite 28

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die Spitalregion Rheintal-Werdenberg-Sarganserland überführt wurde) und als langjähriges Vorstandsmit-glied des RVK gilt Josef Hutter als Kenner der Kran-kenversicherer-Szene, in die er sich auch politisch einbringt. Die Verankerung im Rheintal war ihm stets ein prioritäres Anliegen. Er ist Mitglied im Netzwerk Rheintal und hat mit 500 Firmen Kollektivverträge abgeschlossen. Auch zählen alle ansässigen politischen Gemeinden zu seinen Kunden.

Der RVK gratuliert Josef Hutter zu seinem Jubiläum und wünscht ihm weiterhin viel Freude an seinem Beruf.

rhenusanaJosef Hutter feiert 25-Jahre-Jubiläum

Josef Hutter führt seit 25 Jahren als engagier-ter Geschäftsführer die Rheintaler Kranken-kasse rhenusana. Er hat dem Wandel der Zeit souverän standgehalten.

Gegründet wurde die Krankenkasse 1944. Am ersten Arbeitstag des neuen Geschäftsleiters im Januar 1986 hiess die rhenusana noch Betriebskrankenkasse der Wild Heerbrugg. Die damals rund 5500 Mitglieder waren allesamt Mitarbeitende der heutigen Leica. Josef Hutter führte fünf Mitarbeitende. Zuvor hatte der Diepoldsauer bereits acht Jahre bei einer Kran-kenkasse in St.Gallen gearbeitet.

Zehn Jahre nach Stellenantritt löste sich die Leica von der firmeneigenen Kasse, die fortan als selbständiger Verein mit Vorstand organisiert wurde. Seit 2008 tritt das Unternehmen unter dem Namen «rhenusana – Die Rheintaler Krankenkasse» auf. Heute arbeiten 20 Mitarbeitende für die rhenusana, die mittlerweile 9500 Mitglieder zählt. Der Aufbruch in die Zukunft ist auch äusserlich sichtbar: Mit neuen Räumlichkeiten will rhenusana noch näher bei den Kunden sein. Josef Hutter wird auch diesen Schritt souverän meistern, davon ist der Vorstand mit Präsident Christof Steger an der Spitze überzeugt: «Dank Josef Hutter steht die Kasse heute da, wo sie ist. Wir sind ihm zu grossem Dank verpflichtet.»

Durch seine Tätigkeiten als Mitglied der damaligen Spitalkommission des Spitals Altstätten (die später in

Christoph Steger, Präsident rhenusana, dankt Josef Hutter für seinen lang-jährigen und engagierten Einsatz.

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Überführungsarbeiten sind wir von innova ausgezeichnet unterstützt wurden. Eine Partnerschaft, die diese Bezeich-nung verdient – davon können wir heute schon sprechen. Obwohl wir alle unsere Zusatzversicherten einzeln davon überzeugen mussten von Helsana zu innova zu wechseln, gelang es uns, 90 Prozent der Zusatzversicherten zu die-sem Schritt zu bewegen.»

Ist eine solche Partnerschaft nicht der erste Schritt zur Fusion?Thomas Naef: «Nein, ganz und gar nicht. Der Vorstand hat sich bereits in Zeiten, in denen unsere eigenen Zu-satzversicherungen tiefschwarze Zahlen schrieben, mit möglichen Partnerschaftslösungen beschäftigt. So standen wir bei Vertragsverhandlungen in einer Position der Stärke. Wir sind überzeugt, noch lange als selbständiger Versiche-rer bestehen zu können. Wir sind eine höchst motivierte und finanziell gesunde Krankenkasse. Wir verfügen über ein ausgezeichnetes Team von Mitarbeitenden, haben eine schlanke Verwaltung und dadurch tiefe Verwaltungskosten. Mit der Produktepallette der innova sind wir auch bei den Zusatzversicherungen ein äusserst attraktiver Anbieter.»

Wie wichtig ist die Rolle des RVK?Thomas Naef: «Sehr wichtig. Die Krankenkasse Birch-meier profitiert auf Grund ihrer Grösse von den Dienst-leistungen des RVK. Wir können und wollen nicht alles selber machen, sondern nützen, wann immer möglich, das Angebot des RVK. Beim Wechsel war es uns wichtig, eine dauerhafte Lösung anzustreben, bei der wir voll und ganz auf die Unterstützung des Verbandes zählen können. Ein nochmaliger Wechsel zu einem anderen Partner können wir unseren Mitgliedern nicht zumuten. Das wäre fatal.»

Bei einem Outsourcing werden gewisse Kom-petenzen aus den Händen gegeben. Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?Werner Kaufmann: «Beim früheren Partner waren wir sowohl im Underwriting wie auch in der Schadenabwick-lung sehr eingeschränkt. Lange Entscheidungswege haben unsere Dienstleistungsqualität beeinflusst. Innova gesteht den Partnerversicherern bewusst möglichst grosse Auto-nomie zu und setzt dabei auf gegenseitiges Vertrauen.»

Worin liegen die Vorteile?Werner Kaufmann: «Mit der innova dürfen wir im Be-reich der Zusatzversicherungen auf ein Höchstmass an Transparenz, Seriosität und partnerschaftlicher Zusam-menarbeit setzen. Die administrativen Abläufe und das

Krankenkasse BirchmeierInterview mit Thomas Nef, Präsident und Werner Kaufmann, Geschäftsleiter

Mehrere Mitglieder des RVK haben sich be-reits vor Längerem entschieden, ihre Zusatz-versicherungen nicht mehr im Eigenrisiko zu betreiben, sondern einem Dritten zu übertra-gen. Dazu hat der RVK mit ÖKK und innova Verträge abgeschlossen und damit Grundla-gen geschaffen für eine einfache und effiziente Zusammenarbeit zwischen den Risikoträgern und den Krankenversicherern. Die einzelnen Risiken werden in einem Pool zusammenge-fasst und so gegenüber einem Einzelabschluss wirtschaftlich bessergestellt.

Zu diesem Schritt hat sich auch die Krankenkasse Birchmeier entschieden: Seit 1. Januar 2011 bietet sie ihren Mitgliedern die Zusatzversicherungen der innova an. Der RVK hat sich mit Thomas Naef, Prä-sident und Werner Kaufmann, Geschäftsführer der Krankenkasse Birchmeier über die Gründe für das Outsourcing und die gemachten Erfahrungen unter-halten.

Welches waren die Gründe für das Out-sourcing? Warum fiel die Wahl nach nur zwei Jahren Helsana-Vermittlung auf innova?Thomas Naef: «Bis Ende 2008 hat die Krankenkasse Birchmeier eigene Zusatzversicherungen angeboten. Durch die stets steigenden Auflagen der Finma hat sich der Vorstand frühzeitig entschieden, ab 2009 eine Partner-schaft mit Helsana einzugehen. Helsana war auf Grund der Grössenverhältnisse und der Zusammenarbeit im Ta-gesgeschäft aber nicht der ideale Partner. Mit der innova haben wir nun einen Partner gefunden, der unsere Bemü-hungen aktiv unterstützt. Das gegenseitige Verständnis in der Zusammenarbeit kommt wieder voll zum Tragen. Wir bewegen uns auf dem gleichen Niveau.»

Die Krankenkasse Birchmeier führt das Zu-satzversicherungsgeschäft nach VVG nicht im Eigenrisiko, sondern vermittelt die Zusatzver-sicherungsprodukte der innova. Wie zufrieden sind Sie mit dem Geschäftsverlauf?Werner Kaufmann: «Offiziell begann unsere Partner-schaft mit innova am 1. Januar 2011. Bereits bei den

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Krankenkasse Birchmeier in KüntenDie Krankenkasse Birchmeier wurde 1883 als Be-triebskrankenkasse gegründet. Sie ist ausschliess-lich im Kanton Aargau tätig. Aktuell zählt sie 8‘106 Versicherte. 65% des Versichertenbestandes sind im Managed Care-Model «Hausarzt» versichert. 2010 wies die Krankenkasse Birchmeier, trotz Wachstum von 3‘000 Versicherten, 20,71% Reserven und 28% Rückstellungen aus. Die Kasse beschäftigt zehn Mit-arbeitende und wurde 2009 mit dem Management-zertifikat EFQM ausgezeichnet.

Underwriting sind in den Verträgen beschrieben, unsere Autonomie ist jedoch kaum eingeschränkt. Die Risiko-zeichnung können wir zum Beispiel im Rahmen der inno-va-Richtlinien selbständig durchführen. Der Versicherte merkt also von dieser Partnerschaft sehr wenig. Wir erle-digen alle administrativen Arbeiten in beiden Bereichen, Grundversicherung und Zusatzversicherungen, direkt mit unseren Versicherten. Wir sind nach wie vor der alleinige Ansprechpartner. Zudem profitieren wir von garantierten Courtagen, ohne dabei ein Risiko eingehen zu müssen. Erzielt der Pool einen Überschuss, werden wir anteils-mässig beteiligt. Wir erhalten auch Unterstützung für Kommunikationsmassnahmen wie zum Beispiel Prospekte und Flyer. Und last but not least: Die von Jahr zu Jahr zu-nehmende „Bürokratie“ bei der Aufsichtsbehörde können wir links liegen lassen und unsere wertvollen Ressourcen in der Beratung und dem Leistungsmanagement einsetzen.»

Worin sehen Sie die grössten Unterschiede zu Grossanbietern?Werner Kaufmann: «Grosskassen sind grundsätzlich eher träge Institutionen und lassen ihren Partnern keine grosse Autonomie zu. Unsere Vorzüge als flexibler, kun-denfreundlicher und unbürokratischer Krankenversicherer mit kurzen Entscheidungswegen waren gefährdet. Unser damaliger Zusammenarbeitsvertrag beinhaltete eine Be-standesübertragung der Zusatzversicherten an Helsana. Somit waren wir in einer reinen Vermittlertätigkeit mit der Helsana Zusatzversicherungen AG. Bei der Auflösung dieses Vertrages blieb uns nur eine aufwändige Rück-gewinnung der einzelnen VVG-Kunden. Mit der neuen innova-Partnerschaft wäre es uns möglich, den gesamten Versichertenbestand bei Vertragsauflösung zu einem neu-en Partner zu transferieren.»

Hand aufs Herz: Wenn Sie nochmals entschei-den könnten, würden Sie gleich handeln?Thomas Naef: «Wir würden heute sicher von Anfang an eine Lösung innerhalb des Verbandes suchen. Unsere Erkenntnisse haben gezeigt, dass eine kleine Kranken-kasse nicht zu einem Grossversicherer passt. Die ersten Erfahrungen mit innova während der Wechselphase waren ausnahmslos positiv – und unsere Mitglieder und auch wir fühlen uns gut aufgehoben und ernst genommen.»

Patrick KellenbergerKundenmanagerTelefon 041 417 05 55E-Mail [email protected]

Thomas NaefEidg. dipl. Fachmann für Pri-vatversicherungen, seit zwei Jahren im Vorstand und seit einem Jahr Präsident der KK Birchmeier. Hauptberuflich ist er seit über 30 Jahren bei Privatversicherungen im In-nen- und Aussendienst tätig. Thomas Naef ist 47 Jahre alt, ist verheiratet und hat drei Kinder.

Werner KaufmannEidg. dipl. Krankenversi-cherungsexperte, seit 2007 Geschäftsführer der Kran-kenkasse Birchmeier. Er hat 35 Jahre Berufserfahrung bei Krankenkassen, davon 28 Jah-re in verschiedenen Kaderpo-sitionen (CSS, RVK, Wincare, Xundheit und Atupri). Wer-ner Kaufmann ist 55 Jahre alt, verheiratet und hat zwei Kinder.

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Agenda

20115./6. April Grundkurs 2 Luzern

14./15. April Frühlingstagung: «Aus der Praxis – für die Praxis» Nottwil19. April EFQM-Modell 2010 Luzern11. Mai Fachseminar «Zahnmedizin» Luzern19. Mai 13. Schweizerisches Forum der sozialen Krankenversicherung Zürich24./25. Mai Grundkurs 1 Luzern7. Juni Fachseminar «Haftung und Regress» Zürich10 Juni Wie viel darf uns ein Leben kosten? Wegweisender Bundesge-

richtsentscheid «Myozyme»Luzern

21./22. Juni Grundkurs 2 Luzern24. Juni Generalversammlung santésuisse Bern25./26. August Herbsttagung / DV Luzern31. August und 1. September Grundkurs 1 Luzern

21./22. September Grundkurs 2 Luzern22./23. November Grundkurs 1 Luzern13./14. Dezember Grundkurs 2 Luzern

Sessionsdaten 201130. Mai bis 17. Juni Sommersession12. bis 30. September Herbstsession5. bis 23. Dezember Wintersession