INSIKA 13 Irrtümer über INSIKA - dfka.netdfka.net/wp-content/uploads/2016/02/Klärung-INSIKA-Irrtümer-09... · chere und preiswertere Alternative zu Sicherheitslösun-gen mit klaren

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    INSIKA: Kryptografischer Manipulationsschutz fr Registrierkassen und Taxameter

    13 Irrtmer ber INSIKA Stand: 9. September 2015

    Die Debatte ber sichere Registrierkassen, Taxa-meter und hnliche Gerte wird verstrkt in der ffentlichkeit und der Politik statt unter Sicher-heits- und Branchenexperten gefhrt. In Laufe dieses Prozesses hat sich eine Reihe von Irrtmern in die Diskussion eingeschlichen.

    Die wesentlichen Irrtmer sollen hier durch die Entwickler des INSIKA-Verfahrens aufgeklrt werden.

    1. Irrtum INSIKA ist unsicher Im Wesentlichen handelt es sich dabei um folgen-de Aussagen:

    1. INSIKA kann die Nicht-Eingabe oder die Verwen-dung von Zweit-Kassen nicht verhindern.

    2. Eine Manipulationssoftware kann das Signieren von Geschftsvorfllen unterdrcken.

    3. Auf Belegen knnen QR-Codes gedruckt werden, die auf einen falschen Verifikationsserver verwei-sen.

    4. Das Verfahren ist generell unsicher.

    Fakten Wie jedes andere denkbare Verfahren fr sichere Registrierkassen kann die Technik alleine nicht fr Sicherheit sorgen. Es sind immer flankierende organisatorische und rechtliche Manahmen er-forderlich.

    Gerade fr die ersten beiden hier genannten Flle bietet das INSIKA-Verfahren einen wirkungsvol-len und effizienten Kontrollmechanismus in Form der Belegsignatur. Voraussetzung dafr sind ledig-lich klare gesetzliche Regelungen zu einer Beleg-ausgabepflicht sowie entsprechende Kontrollen. Mit jedem nicht ausgegebenen und jedem nicht korrekt signierten Beleg steigt das Entdeckungsri-siko. Die Belegprfung kann zu jeder Zeit nach dem Abschluss des Geschftsvorfalls erfolgen.

    Punkt 3 erfordert, wie bei jedem Internet-Link, eine kurze Augenscheinkontrolle der korrekten Web-Adresse.

    Zu Punkt 4 ist festzustellen, dass kein erfolgrei-cher Angriff auf die Sicherheitsmechanismen INSIKA bekannt ist. Die Spezifikation sowie Test-Smartcards sind seit 2009 ffentlich verfgbar, so dass bereits sehr viel Zeit fr Analysen oder An-griffsversuche zur Verfgung stand.

    Die wesentlichen Sicherheitsaspekte des INSIKA-Verfahrens werden im Dokument Wie werden Re-gistrierkassen und Taxameter sicher? erlutert.

    2. Irrtum Probleme mit INSIKA Mit INSIKA gibt es Probleme.

    Eine nhere Beschreibung der Probleme fehlt jedoch.

    Fakten Bei den seit 2010 im Einsatz befindlichen INSIKA-Systemen wurden keine konzeptbedingten Prob-leme festgestellt. Bei keiner der an Entwicklung, Test und Weiterbetreuung beteiligten Institutio-nen und Personen ist ein konkreter Bericht ber Probleme eingegangen.

    3. Irrtum Technologieoffenheit und Innovationsfeindlichkeit

    INSIKA ist nicht technologieoffen und innovations-feindlich.

    Der Sinn von Technologieoffenheit bei einem Verfahren zur Manipulationssicherung kann nur sein, Innovationen bei den Registrierkassen selbst nicht zu behindern.

    Also ist anzunehmen, dass die Forderung nach Technologieoffenheit die Innovationsfhigkeit der Registrierkassenanbieter schtzen soll.

    Fakten INSIKA ist mit dem Ziel entwickelt worden, die Eingriffe in die abzusichernden Systeme zu minie-ren, um deren Weiterentwicklung nicht zu behin-dern. Dieses Ziel ist sowohl aus Sicht der INSIKA-Projektgruppe als auch nach Meinung der Herstel-ler, die INSIKA bereits integriert haben, voll er-reicht worden.

    Eine ausfhrliche Analyse findet sich im INSIKA-Dokument Sichere Registrierkassen und Technologie-offenheit eine Analyse.

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    INSIKA: Kryptografischer Manipulationsschutz fr Registrierkassen und Taxameter

    4. Irrtum Technologieoffene und sichere Lsungen mglich

    Die Ausgestaltung der Technik sicherer Registrierkassen soll (technologie-) offen sein. Der Gesetzgeber soll also nur allgemeine Anforderungen formulieren.

    Bei dieser Forderung wird stillschweigend voraus-gesetzt, dass es auf dieser Basis sichere Lsungen geben kann.

    Konkrete Vorstellungen dazu bestehen offenbar nicht. Beispiele technologieoffener und gleichzei-tig sicherer Systeme werden nicht genannt.

    Fakten Es ist bisher weltweit keine einzige Lsung be-kannt, die einerseits auf allgemeinen Anforderun-gen basiert und anderseits als sicher anerkannt wird.

    Alle existierenden sicheren Verfahren basieren auf strengen Vorgaben. Die meisten dieser Verfahren greifen sehr tief in die zu schtzenden Systeme ein. INSIKA ist demgegenber so konzipiert, dass diese Eingriffe auf ein absolutes Minimum redu-ziert werden.

    Alle Verfahren, die lediglich auf allgemeinen Vor-gaben basieren (i.d.R. Softwarezertifizierungen), haben keinerlei Beweiskraft zugunsten der An-wender und gelten damit als unsicher.

    5. Irrtum Hohe Einmalkosten INSIKA verursacht hohe Einmalkosten von Hunderten Millionen oder sogar Milliarden Euro.

    Fr die Initialkosten beim Einsatz von INSIKA werden je nach Urheber sehr unterschiedliche Werte genannt. Die werden dann meistens mit einer geschtzten Anzahl von Registrierkassen in Deutschland multipliziert.

    Fakten Fr die Umstellung von Bestandsgerten fallen unweigerlich Kosten an. Durch den gewhlten technischen, minimalinvasiven Ansatz sind diese Kosten geringer als bei jedem anderen bekannten Sicherungssystem.

    Die Einfachheit des INSIKA-Verfahrens sowie der Wettbewerb unter den Anbietern werden dafr sorgen, dass Neugerte sich nicht oder nur mini-mal verteuern.

    Auf der anderen Seite sind Kosteneinsparungen durch erheblich verringerten Aufwand fr Doku-mentation und Betriebsprfungen zu erwarten.

    6. Irrtum Laufende Kosten INSIKA verursacht laufende Kosten durch Software-wartung, Support und Schulungen.

    Fakten Nach der einmaligen Einfhrung erfordert INSIKA keine Softwareanpassungen, sofern Spezi-fikation und Schnittstelle stabil bleiben. Es gibt jedoch keinen bekannten Grund, warum es solche nderungen geben sollte. Die Spezifikation ist bereits seit dem Jahr 2009 stabil.

    Ohne Softwarenderungen entstehen auch keine der genannten Kosten. Besondere Schulungen fr das Kassenpersonal sind nicht erforderlich, da sich die Bedienablufe nicht verndern.

    Lediglich ein mglicher Austausch einer Smart-card whrend der normalen Nutzungsdauer einer Registrierkasse wrde Folgekosten verursachen.

    7. Irrtum Brokratiekosten Sichere Registrierkassen verursachen Brokratie und damit Brokratiekosten.

    Fakten Es entstehen Anschaffungs- und Umrstungskos-ten.

    Brokratiekosten werden demgegenber aller-dings deutlich verringert, da Betriebsprfungen in bargeldintensiven Unternehmen ganz erheblich vereinfacht werden.

    8. Irrtum Abhngigkeit Die Nutzung von INSIKA fhrt zur Abhngigkeit von nur einem Anbieter.

    Fakten Bei INSIKA handelt es sich um ein Verfahren, und nicht um ein Produkt. Das Verfahren ist verffent-licht und frei von Patenten oder sonstigen Schutz-rechten.

    Lediglich der Name INSIKA ist zur Verhinde-rung einer missbruchlichen Verwendung als Wa-renzeichen eingetragen.

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    Die Sicherheitskomponenten (Signaturerstel-lungseinheiten, Verifikationssoftware usw.) kn-nen bei Bedarf von verschiedenen Anbietern im-plementiert werden (Voraussetzung fr die prakti-sche Nutzbarkeit ist allerdings immer eine be-hrdliche Anerkennung der jeweiligen Implemen-tierung).

    9. Irrtum Europarechtliche Prob-leme

    Eine gesetzliche Einfhrung von INSIKA verstt gegen Europarecht.

    Fakten Die gesetzliche Einfhrung einer Verpflichtung zur Nutzung einer Signaturerstellungseinheit nach dem INSIKA-Konzept beim Einsatz in Registrier-kassen und kassenhnlichen Systemen verstt weder gegen

    die Warenverkehrsfreiheit nach Artikeln 28 bis 37 des Vertrags ber die Arbeitsweise der Europischen Union (AEUV), da Grnde des ffentlichen Interesses vorliegen, namentlich die Erhebung von Steuern und Abgaben

    noch gegen

    die Richtlinie 2004/22/EG des Europischen Parlaments und des Rates vom 31. Mrz 2004 ber Messgerte (Measuring Instruments Directive MID)

    oder

    die Richtlinie 2014/31/EG des Europischen Parlaments und des vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mit-gliedstaaten betreffend die Bereitstellung nichtselbstttiger Waagen auf dem Markt (NAWID),

    da die Funktionen der sicheren Signaturerstel-lungseinheit nach dem INSIKA-Konzept przise gegen die europarechtlich sicherheitsrelevanten Funktionen abgegrenzt sind.

    Allenfalls knnte eine Notifizierung der entspre-chenden gesetzlichen Regelungen gem der Richtlinie 98/34/EG des Europischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 ber ein Infor-mationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften in Betracht kommen. Bis-herige Fiskalsysteme soweit berhaupt notifiziert wurden durch die Notifizierung we-der aufgehalten noch wesentlich verndert.

    10. Irrtum Rufschdigung mg-lich

    Belege mit verifizierbaren Signaturen knnen beim Fehlschlag einer Verifikation durch Endkunden zum Verdacht der Steuerhinterziehung fhren.

    Fakten Es gibt keinen Grund zur Annahme, dass eine kor-rekte und getestete INSIKA-Implementierung Belege erzeugt, die nicht positiv verifiziert werden knnen.

    Selbst wenn das Ergebnis einer Verifikation nega-tiv sein sollte, wird der Hinweis darauf durch Endkunden oder Mitarbeiter der Finanzverwal-tung eine wertvolle Information fr den Unter-nehmer sein, weil damit ein wesentlich greres Problem bei einer kommenden Betriebsprfung verhindert werden knnte.

    11. Irrtum Freiwilliger Einsatz Ein freiwilliger Einsatz von Sicherheitseinrichtungen (ob INSIKA oder andere Verfahren) kann Probleme mit Manipulationen ebenfalls lsen.

    Fakten Sicherheit und eine entsprechende Beweiskraft fr Steuerpflichtige sind beim freiwilligen Einsatz hchstens fr die Forderung nach Unvernder-barkeit erzielbar.

    Die Anforderungen der Abgabenordung, dass die Aufzeichnungen vollstndig, richtig, zeitgerecht und geordnet sein mssen, sind jedoch ausschlie-lich mit einem verpflichtenden Einsatz und ent-sprechenden Kontrollen zu erreichen.

    Eine nhere Darstellung findet sich im Dokument Wie werden Registrierkassen und Taxameter sicher?

    12. Irrtum Software-Zertifi-zierung

    Eine Softwarezertifizierung ist eine einfa-chere und preiswertere Alternative zu Sicherheitslsun-gen mit klaren Vorgaben und einer sicheren Hardware-komponente.

    Fakten Sicherheitslsungen allein auf Softwarebasis ver-mgen keine Manipulationssicherheit zu gewhr-

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    leisten. Ohne spezielle hardwarebasierte Sicher-heitskomponenten ist jedes System grundstzlich angreifbar speziell diejenigen auf offenen Platt-formen wie Windows, Linux usw.

    Manipulationssicherheit nach dem Stand der Technik ist heute allein durch eine kombinierte Hardware/Software-Lsung zu erzielen.

    Darber hinaus sind Softwarezertifizierungen hchst aufwndig, da statt einer kleinen Sicher-heitskomponente ein komplexes Gesamtsystem geprft werden muss. Jede Vernderung an der Software erfordert zudem eine Erneuerung der Zertifizierung, was dieses Konzept besonders in-novationsfeindlich und kostenaufwndig macht.

    13. Irrtum Aktuelle Rechtlage ausreichend

    Es reicht aus, die aktuelle Rechtlage einfach nur konse-quent zu vollziehen.

    Fakten Das Problem von Kassenmanipulationen konnte in den letzten zwei Jahrzehnten nicht gelst wer-den. Stattdessen werden Manipulationen immer komplexer und sind daher ohne Spezialausbildung im IT-Bereich nicht mehr zu entdecken.

    Das fhrt immer mehr dazu, dass sich Anwender von Registrierkassen, insbesondere bei Betriebs-prfungen, pauschal verdchtigt sehen. Mangels technischer und rechtlicher Grundlagen sind sie dann nicht in der Lage, die Ordnungsmigkeit ihrer Aufzeichnung nachzuweisen.

    INSIKA und ADM e.V. INSIKA (INtegrierte SIcherheitslsung fr mess-wertverarbeitende KAssensysteme) wurde auf der Grundlage eines Konzepts der deutschen Finanz-behrden von der Physikalisch-Technischen Bun-desanstalt von 2008 bis 2012 in einem Gemein-schaftsprojekt mit der Industrie konzipiert, entwi-ckelt und erprobt. Seit erfolgreichem Projektab-schluss werden das Konzept und die daraus ent-standenen technischen Verfahren vom ADM e.V. (Anwendervereinigung Dezentrale Mess-Systeme) untersttzt und weiterentwickelt.

    Das INISKA-Verfahren kann ohne Patente, Li-zenzkosten oder hnliches genutzt werden. Es bestehen daher keine wirtschaftlichen Interessen des ADM e.V. Das Hauptanliegen der Mitglieder liegt vielmehr darin, ein mglichst sicheres, preis-wertes und einfach zu nutzendes Verfahren zur Absicherung elektronischer Aufzeichnungen von Bargeschften zu etablieren und dabei vor allem eine echte Alternative zu den aufwndigen kon-ventionellen Fiskalkassensystemen zu bieten. Ein besonderer Schwerpunkt ist die Rechtssicher-heit fr die Anwender der Systeme.

    Kontakt INSIKA ADM e.V. An der Corvinuskirche 22-26 D 31515 Wunstorf

    www.insika.de E-Mail: [email protected]