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Januar 201 1 1 Arbeitsschutzbelehrung Vorlage für eine Unterweisung Thema „ Brand- und Explosionsschutz“ Durch unsachgemäßen Umgang mit Einrichtungen und Stoffen, sowie mangelndes Gefahrenbewußsein beim häufigen Umgang mit Gefahrstoffen können Brände bzw. Explosionen entstehen.

Januar 20111 Arbeitsschutzbelehrung Vorlage für eine Unterweisung Thema Brand- und Explosionsschutz Durch unsachgemäßen Umgang mit Einrichtungen und Stoffen,

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Januar 2011 1

Arbeitsschutzbelehrung

Vorlage für eine UnterweisungVorlage für eine Unterweisung

Thema „ Brand- und Explosionsschutz“Thema „ Brand- und Explosionsschutz“Durch unsachgemäßen Umgang mit Einrichtungen und Stoffen, sowie mangelndes Gefahrenbewußsein beim häufigen Umgang mit Gefahrstoffen können Brände bzw. Explosionen entstehen.

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Arbeitsschutzbelehrung

Unterweisungsthema:Brand – und Explosionsschutz

Unterweisungsthema:Brand – und Explosionsschutz

INHALT:

(1) Gefahren und deren Auswirkungen (Folie 3)

(2) Massnahmen zur Abwehr der Gefahren (Folie 4) - vorbeugender Brandschutz

(3) Massnahmen zur Abwehr der Gefahren (Folie 5) - abwehrender Brandschutz

(4) Umgang mit Flüssiggas ( Folie 6)

(5) Gefahr durch wegfliegende Funken ( Folie 7)

(6) weitere Hinweise zur Brandgefahr ( Folie 8)

(7) Erlaubnisschein( Folie 9)

Verfasser: Sicherheitsingenieur Bernd Appelt

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Arbeitsschutzbelehrung

Gefahren und deren Auswirkungen !

Gefahren und deren Auswirkungen !

Brand- und Explosionsschutz

• Daraus resultierender Sachschaden und lebensgefährliche Verletzungen möglich!

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Arbeitsschutzbelehrung

Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren !

Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren !

Technisch:

• Räumliche Trennung gefährdeter Bereiche.• Einhaltung von Mindestabmessungen an Batterieladeanlagen.• Gewährleistung einer Be- und Entlüftung.• Elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig prüfen.• Im Ex-Bereich nur exgeschützte elektrische Anlagen einsetzen. • Behälter zur sicheren Aufbewahrung von öligen oder lösemittelhaltigen Putzlappen zur Verfügung stellen (Vermeidung der Selbstentzündung).

Organisatorisch:• Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes nach Betriebssicherheitsverordnung • Kennzeichnung der gefährdeten Bereiche. • Unterweisung der Mitarbeiter in der Brandschutzordnung, Flucht - und Rettungsplan und Betriebsanweisungen.• Ausreichend den jeweiligen Brandklassen entsprechende Feuerlöscher zu Verfügung stellen und die Mitarbeiter im Umgang unterweisen.• Feuerlöscheinrichtungen müssen jederzeit schnell und leicht erreichbar sein.

Persönlich:• Einhaltung der Brandschutzordnung.• Rauchverbot beachten, Zündquellen ( offenes Feuer, Funkenflug, heiße Oberflächen) vermeiden, brennbare Stoffe aus dem Gefahrenbereich entfernen. • Kleidungsbrand durch Verwendung schwerentflammbarer Arbeitsanzüge ( keine Verschmutzung durch Öle und Fette u.a.)• Restflüssigkeiten, ölige oder lösemittelgetränkte Putzlappen nur in geeigneten, geschlossenen Behältnissen aufbewahren.• Feuerschutztüren nicht durch festbinden , verkeilen oder zustellen blockieren.

Feuerlöschgerät

Brandmelder /Druckknopfmelder

ASR A 2.3ASR § 13 /1.2[§ 22 (2) BGV A1] BGI 560

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Arbeitsschutzbelehrung

Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren !

Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren !

Technisch:

• RWA- Anlagen• Hausalarm• Feuerlöscheinrichtungen• Sicherheitsbeleuchtung

Organisatorisch:• Kennzeichnung der Flucht und Rettungswege. • Feuerwehrplan • Feuerwehrzufahrten • Erfassung aller Mitarbeiter

Persönlich:• Bei Entstehungsbrand den Handfeuerlöscher einsetzen.- Sicherungssplint ziehen- Schlauch auf den Brandherd richten- Auslöseknopf oder Druckhebel drücken- mit der Löschpistole gezielt in kurzen Stößen von vorn nach hinten Löschen- Elektrobrand mit CO2 löschen • bei großen Bränden:- Feuerwehr alarmieren ( Brandmelder betätigen )- Fluchtwege freihalten- gefährdete Mitarbeiter informieren - Fenster und Türen geschlossen halten (Sauerstoffzufuhr)- Sammelpunkt aufsuchen - Feuerwehr einweisen

ASR A 2.3ASR § 13 /1.2[§ 22 (2) BGV A1]

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Arbeitsschutzbelehrung

Weitere Beispiele zum Umgang mit brandfördernden Stoffen

Weitere Beispiele zum Umgang mit brandfördernden Stoffen

BGV D 34

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Arbeitsschutzbelehrung

Weitere Beispiele zum Umgang mit brandfördernden Stoffen

Weitere Beispiele zum Umgang mit brandfördernden Stoffen

BGR 500 Kap 2.26

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Arbeitsschutzbelehrung

Weitere Hinweise zum sicherheitsge-rechtem Umgang

Weitere Hinweise zum sicherheitsge-rechtem Umgang

BetrSichV

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Arbeitsschutzbelehrung

Für folgende Tätigkeiten benötigen Sie einen Erlaubnisschein

Für folgende Tätigkeiten benötigen Sie einen Erlaubnisschein

• Arbeiten in Behältern und

engen Räumen

• Schweiß-, Schneid-,

Trennschleif-, Brenn- und

Lötarbeiten

• Arbeiten in

explosionsgefährdeten

Bereichen

• Arbeiten an Leitungen mit

Gefahrstoffen und heißen

Medien