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juwi RegioEnergie I Festzins Inhaber-Teilschuldverschreibungen juwi RegioEnergie I Festzins Mit Laufzeit bis 2016 (juwi RegioEnergie I Festzins 2016) Jährliche Auszahlung von 5,75% p.a. Festzins; ISIN: DE000A1MAU8 6 Mit Laufzeit bis 2020 (juwi RegioEnergie I Festzins 2020) Jährliche Auszahlung von 6,75% p.a. Festzins; ISIN: DE000A1MAU9 4 Emittentin: juwi RegioEnergie I GmbH & Co. KG Wörrstadt, 22. November 2011 Die Energie ist da Wertpapierprospekt

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juwi RegioEnergie IFestzins

Inhaber-Teilschuldverschreibungen juwi RegioEnergie I Festzins

Mit Laufzeit bis 2016 (juwi RegioEnergie I Festzins 2016)Jährliche Auszahlung von 5,75% p.a. Festzins; ISIN: DE000A1MAU8 6

Mit Laufzeit bis 2020 (juwi RegioEnergie I Festzins 2020)Jährliche Auszahlung von 6,75% p.a. Festzins; ISIN: DE000A1MAU9 4

Emittentin: juwi RegioEnergie I GmbH & Co. KGWörrstadt, 22. November 2011

Die Energie ist da

Wertpapierprospekt

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juwi RegioEnergie IFestzins

Wertpapierprospekt

Inhaber-Teilschuldverschreibungen juwi RegioEnergie I Festzins

Mit Laufzeit bis 2016 (juwi RegioEnergie I Festzins 2016)Jährliche Auszahlung von 5,75% p.a. Festzins; ISIN: DE000A1MAU8 6

Mit Laufzeit bis 2020 (juwi RegioEnergie I Festzins 2020)Jährliche Auszahlung von 6,75% p.a. Festzins; ISIN: DE000A1MAU9 4

Emittentin: juwi RegioEnergie I GmbH & Co. KGWörrstadt, 22. November 2011

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juwi RegioEnergie I Festzins

Inhaltsverzeichnis

1.Zusammenfassung 8

1.1 VerantwortungfürdenProspekt.............................................................................................8

1.2 InformationenzumProspektundzumAngebot.............................................................81.2.1 Gegenstand des Prospekts..............................................................................................................................81.2.2 Begriff und Grundlagen von Schuldverschreibungen..........................................................................................81.2.3 Ablauf der Zeichnung, Zinszahlungen und Rückzahlung......................................................................................81.2.4 Eckdaten der Anleihen....................................................................................................................................91.2.5 Einsichtnahme in Unterlagen......................................................................................................................... 101.2.6 Maßgebliche Rechtsordnung........................................................................................................................ 101.2.7 Verkaufsbeschränkungen.............................................................................................................................. 10

1.3 WesentlicheAngabenzurEmittentin..................................................................................101.3.1 Die Emittentin.............................................................................................................................................. 101.3.2 Ziele der Emittentin und Rahmenbedingungen................................................................................................. 111.3.3 Geschäftstätigkeit........................................................................................................................................ 111.3.4 Emissionszweck und Verwendung der Erträge................................................................................................. 111.3.5 Investitionsgrundsätze.................................................................................................................................. 121.3.6 juwi-Gruppe................................................................................................................................................. 12

1.4 WesentlicheRisikenimÜberblick........................................................................................ 131.4.1 Hinweis....................................................................................................................................................... 131.4.2 Zusammenfassung der Risiken der Emittentin.................................................................................................. 131.4.3 Zusammenfassung der anleihespezifischen Risiken......................................................................................... 14

1.5 HinweisezurZusammenfassung......................................................................................... 14

2.Risikofaktoren 15

2.1 GrundsätzlicherHinweis........................................................................................................... 15

2.2 UnternehmensbezogeneRisiken......................................................................................... 152.2.1 Risiken aus der Geschäftstätigkeit der Emittentin............................................................................................. 152.2.2 Risiken aus den Projektgesellschaften............................................................................................................ 162.2.3 Risiken aus der Refinanzierungstätigkeit der Emittentin.................................................................................... 192.2.4 Allgemeine unternehmerische Risiken............................................................................................................ 20

2.3 Wertpapierrisiken.......................................................................................................................... 212.3.1 Rechte aus Schuldverschreibungen............................................................................................................... 212.3.2 Keine Einlagensicherung und keine staatliche Kontrolle................................................................................... 212.3.3 Rating......................................................................................................................................................... 212.3.4 Kürzungs- und Schließungsmöglichkeit.......................................................................................................... 212.3.5 Zahlungs- und Insolvenzrisiko........................................................................................................................ 21

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2.3.6 Platzierungsrisiko......................................................................................................................................... 212.3.7 Bindungsfrist/Veräußerbarkeit/Kursrisiko der Schuldverschreibung mit Laufzeit bis 2016..................................... 212.3.8 Bindungsfrist/Veräußerbarkeit/Kursrisiko der Schuldverschreibung mit Laufzeit bis 2020..................................... 222.3.9 Vorzeitige Rückzahlung................................................................................................................................. 222.3.10 Gläubigerversammlung................................................................................................................................. 222.3.11 Inflationsrisiko............................................................................................................................................. 222.3.12 Fremdfinanzierung........................................................................................................................................ 222.3.13 Steuern....................................................................................................................................................... 222.3.14 Kosten bei Erwerb im Ausland....................................................................................................................... 222.3.15 Abstandnahme von der Zeichnung................................................................................................................. 22

3.DieEmittentin 23

3.1 GeschäftstätigkeitderEmittentin......................................................................................... 23

3.2 juwi-Gruppe..................................................................................................................................... 23

3.3 ZielederEmittentinundRahmenbedingungen........................................................... 24

3.4 WichtigeEreignisseinderGeschäftstätigkeit............................................................... 24

3.5 Geschäftsüberblick,Investitionen,Geschäftsplan(Businessplan)..................... 243.5.1 Patente und Lizenzen.................................................................................................................................... 253.5.2 Forschung und Entwicklung........................................................................................................................... 253.5.3 Zum Einsatz kommende Technologien............................................................................................................ 253.5.4 Investitionen................................................................................................................................................ 273.5.5 Investitionsziele und Strategie....................................................................................................................... 273.5.6 Investitionsgrundsätze.................................................................................................................................. 283.5.7 Geschäfts- und Finanzlage............................................................................................................................ 283.5.8 Geplante Entwicklung der Emittentin.............................................................................................................. 283.5.9 Einnahmen, Kapitalausstattung...................................................................................................................... 283.5.10 Zeitrahmen für die Kapitalisierung.................................................................................................................. 28

3.6 WichtigsteMärkte......................................................................................................................... 293.6.1 Der Markt der erneuerbaren Energien in Deutschland...................................................................................... 293.6.2 Gesetzliche Rahmenbedingungen: Erneuerbare-Energien-Gesetz...................................................................... 303.6.3 Regionale Absatz- und Beschaffungsmärkte................................................................................................... 313.6.4 Angaben zur Wettbewerbsposition................................................................................................................. 32

3.7 WesentlicheVerträge................................................................................................................... 32

3.8 Organisationsstruktur................................................................................................................. 323.8.1 Stellung der Emittentin innerhalb der Unternehmensgruppe.............................................................................. 323.8.2 Abhängigkeit der Emittentin von anderen Einheiten innerhalb der Unternehmensgruppe..................................... 34

3.9 Abschlussprüfer............................................................................................................................. 34

3.10 AusgewählteFinanzinformationen..................................................................................... 34

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juwi RegioEnergie I Festzins 05

3.11 Trendinformationen..................................................................................................................... 34

3.12Gewinnprognosenoder-schätzungen.............................................................................. 34

3.13Geschäftsführungsorgan.......................................................................................................... 343.13.1 Geschäftsführung......................................................................................................................................... 34

3.14Gesellschafterversammlung................................................................................................... 35

3.15PotenzielleInteressenkonfliktederVerwaltungs-,Geschäfts- führungs-undAufsichtsorganesowiedesoberenManagements................... 36

3.16PraktikenderGeschäftsführung........................................................................................... 363.16.1 Detaillierte Angaben zum Audit-Ausschuss der Emittentin................................................................................ 363.16.2 Corporate Governance-Regelung................................................................................................................... 36

3.17Kommanditisten............................................................................................................................ 36

3.18ZusätzlicheAngaben................................................................................................................... 363.18.1 Etwaige staatliche Interventionen, Gerichtsverfahren oder Arbitrageprozesse................................................... 363.18.2 Wesentliche Veränderungen in der Finanzlage oder der Handelsposition........................................................... 363.18.3 Kommanditkapital......................................................................................................................................... 363.18.4 Satzung und Statuten der Gesellschaft........................................................................................................... 373.18.5 Informationen von Seiten Dritter.................................................................................................................... 373.18.6 Einsehbare Dokumente................................................................................................................................. 37

4.Wertpapierbeschreibung 38

4.1 WichtigeAngaben........................................................................................................................ 384.1.1 Gründe für das Angebot und Verwendung der Erträge...................................................................................... 384.1.2 Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen............................................................................. 394.1.3 Emissionstermin........................................................................................................................................... 39

4.2 AllgemeineGrundlagenfürSchuldverschreibungen............................................... 394.2.1 Rechtliche Grundlagen................................................................................................................................. 394.2.2 Grundlage der Wertpapiere........................................................................................................................... 394.2.3 Übertragbarkeit der Wertpapiere................................................................................................................... 394.2.4 Gläubigerversammlung / Vertretung der Schuldtitelinhaber............................................................................... 39

4.3 AngabenüberdieSchuldverschreibung juwiRegioEnergieIFestzins2016........................................................................................ 404.3.1 Typ / WKN und ISIN...................................................................................................................................... 404.3.2 Währung der Wertpapieremission.................................................................................................................. 404.3.3 Rang der Wertpapiere.................................................................................................................................. 404.3.4 Rechte der Anleihegläubiger......................................................................................................................... 40

4.4 AngabenüberdieSchuldverschreibung juwiRegioEnergieIFestzins2020....................................................................................... 42

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4.4.1 Typ / WKN und ISIN...................................................................................................................................... 424.4.2 Währung der Wertpapieremission.................................................................................................................. 424.4.3 Rang der Wertpapiere.................................................................................................................................. 424.4.4 Rechte der Anleihegläubiger......................................................................................................................... 42

4.5 Besteuerung.................................................................................................................................... 434.5.1 Steuerliche Rahmenbedingungen in Deutschland............................................................................................ 434.5.2 Laufende Zinserträge.................................................................................................................................... 444.5.3 Kapitalertragsteuer...................................................................................................................................... 444.5.4 Sparerfreibetrag.......................................................................................................................................... 444.5.5 Stückzinsen................................................................................................................................................. 444.5.6 Veräußerungsgewinne.................................................................................................................................. 444.5.7 Erbschafts- und Schenkungssteuer................................................................................................................ 44

4.6 BedingungenundVoraussetzungenfürdasAngebot.............................................. 444.6.1 Bedingungen, denen das Angebot unterliegt................................................................................................... 444.6.2 Gesamtsumme der Emission.......................................................................................................................... 454.6.3 Erwerbspreis............................................................................................................................................... 454.6.4 Mindest- und/oder Höchstbetrag der Zeichnung.............................................................................................. 454.6.5 Angebotsverfahren und Lieferung der Wertpapiere.......................................................................................... 454.6.6 Zeichnungsreduzierung................................................................................................................................ 454.6.7 Potenzielle Investoren, Übernahmezusagen und Vorzugsrechte........................................................................ 454.6.8 Zahlstellen................................................................................................................................................... 454.6.9 Koordinator des Angebots............................................................................................................................. 464.6.10 Emissionsübernahmevertrag......................................................................................................................... 464.6.11 Offenlegung des Angebots............................................................................................................................ 46

4.7 ZulassungzumHandelundHandelsregeln................................................................... 46

4.8 ZusätzlicheAngaben................................................................................................................... 46

5.Anhang 47

5.1 Finanzteil........................................................................................................................................... 475.1.1 Eröffnungsbilanz zum Stichtag 02. September 2011.......................................................................................... 475.1.2 Testat der Eröffnungsbilanz........................................................................................................................... 48

5.2 AnleihebedingungenderInhaber-Teilschuldverschreibungender juwiRegioEnergieIGmbH&Co.KGmitLaufzeitbis2016– WKNA1MAU8/ISINDE000A1MAU86............................................................................. 49

5.3 AnleihebedingungenderInhaber-Teilschuldverschreibungender juwiRegioEnergieIGmbH&Co.KGmitLaufzeitbis2020– WKNA1MAU9/ISINDE000A1MAU94............................................................................. 52

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6.FernabsatzrechtlicheInformationenfürdenVerbraucher 57

6.1 AllgemeineUnternehmensinformationenüberdie Emittentin/Anbieterin................................................................................................................. 57

6.2 InformationenüberdieKapitalanlage.............................................................................. 576.2.1 Wesentliche Merkmale der Kapitalanlage und Zustandekommen des Vertrages................................................. 576.2.2 Spezielle Risiken der Kapitalanlage................................................................................................................ 576.2.3 Mindestlaufzeit, vertragliche Kündigungsbedingungen, Vertragsstrafen/Abgangsentschädigung......................... 576.2.4 Gesamtpreis inkl. aller verbundenen Preisbestandteile..................................................................................... 576.2.5 Zusätzliche Liefer- und Versandkosten........................................................................................................... 576.2.6 Zusätzliche Kosten, die durch Benutzung von Fernkommunikationsmittel entstehen und vom Unternehmen in Rechnung gestellt werden......................................................................................................................... 576.2.7 Steuern....................................................................................................................................................... 576.2.8 Einzelheiten der Zahlung und Lieferung/Erfüllung............................................................................................ 576.2.9 Leistungsvorbehalte..................................................................................................................................... 576.2.10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand............................................................................................................... 586.2.11 Frist für Informationen bzw. das Angebot........................................................................................................ 586.2.12 Vertragssprache.......................................................................................................................................... 586.2.13 Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren.......................................................................... 586.2.14 Bestehen eines Garantiefonds bzw. anderer Entschädigungsregelungen........................................................... 586.2.15 Widerrufsbelehrung..................................................................................................................................... 58

7.Verantwortlichkeitserklärung/Unterschriften 59

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1. Zusammenfassung

1.1VerantwortungfürdenProspekt

AnbieterinundEmittentindermitdiesemWertpapierprospektangebote-nen Anleihen ist die juwi RegioEnergie I GmbH&Co. KG, Wörrstadt (imFolgenden auch »Emittentin« und »Anleiheschuldnerin« genannt). DiejuwiRegioEnergieIGmbH&Co.KG,vertretendurchihreGeschäftsführerFredJungundMatthiasWillenbacher,Wörrstadt,übernimmtfürdenInhaltdiesesWertpapierprospekts(imFolgendenauch»Prospekt«genannt)dieVerantwortung.

1.2InformationenzumProspektundzumAngebot

1.2.1 Gegenstand des ProspektsAngeboten werden Inhaber-Teilschuldverschreibungen (im Folgendenauch »Anleihen« genannt) der Emittentin mit einem GesamtnennbetragvonEuro10Mio.Diesesindunterteiltin5.000TeilschuldverschreibungenmiteinemZinssatzvon5,75%p.a.beieinerLaufzeitvonfünfJahren(bis2016)und5.000StückmiteinemZinssatzvon6,75%p.a.beieinerLaufzeitvonneunJahren(bis2020).SiewerdenimProspektals»juwiRegioEner-gie IFestzins2016«und»juwiRegioEnergie IFestzins2020«bezeichnet.DieAnleihennotiereninEuro.

1.2.2 Begriff und Grundlagen von Schuld­verschreibungenSchuldverschreibungen, auch »Anleihen« genannt, sind festverzinslicheWertpapiere. Anders als Aktien gewähren Schuldverschreibungen keinegewinnabhängigeDividende,sonderneinenfestenZinssatzüberdiegesam-te Laufzeit. Zum Ende der Laufzeit besteht ein Anspruch auf vollständigeRückzahlungderAnleihenzumNennwert,d.h.invollerHöhe.SieunterliegensomitkeinemKursrisiko.DerRückzahlungsbetragunterliegtsomitauchkei-nenetwaigenbörslichenKursschwankungen.AuchvorAblaufderLaufzeitkönnenSchuldverschreibungenjederzeitübertragen,voneinemKaufinter-essentenerworben,anDritteabgetretenoderverpfändetwerden.

EineTeilschuldverschreibungistdervorherfestgelegteTeilbetrag,indeneineEmissionvonSchuldverschreibungenzerlegtist.MitdemKaufeinerTeilschuldverschreibung erwirbt der Käufer das Recht auf einen demNennbetragentsprechendenTeilderEmission.DiesesanteiligeRechtwirddurcheinenMiteigentumsanteilanderGlobalurkundeeingeräumt.

Die Schuldverschreibungen sind jeweils als Inhaberpapier ausgestaltet,der Anleger ist in der Urkunde nicht namentlich genannt, den jeweiligenInhabernstehendieRechteausdenjeweiligenSchuldverschreibungenzu.

1.2.3 Ablauf der Zeichnung, Zinszahlungen und RückzahlungEineZeichnungistbereitsabEuro1.000,–möglich.EskanneinebeliebigeAnzahlvonStückenjeEuro1.000,–erworbenwerden.EinAgio(Aufschlag)wirdnichterhoben.DieEmittentinerhebtfürdieVerwaltungderWertpa-piereauchkeineGebührenfürdenZeichner.DerZeichnerkannzwischenzweiLaufzeitenwählen,wobeierbeiWahlder längerenLaufzeitvonei-nem höheren Zinssatz profitiert. Bei beiden Laufzeiten ist der jeweiligeZinssatz für die gesamte Laufzeit festgelegt. Die Zinsen werden jährlichnachAblaufeinesZinslaufsausbezahlt.DieRückzahlungderZeichnungs-summeerfolgtamEndederLaufzeitzusammenmitderletztenZinszahlung.

Nach Zeichnung, Zahlung der Kaufsumme und der Annahme der Zeich-nungwerdendieTeilschuldverschreibungenindasjeweiligepersönlicheWertpapierdepotdesZeichnerseingebucht.Wennnichtohnehinvorhan-den,kanneinsolchesDepotbeinahezujederBankbzw.Kreditinstituter-öffnetwerden.DiejährlicheAuszahlungderZinsenunddieRückzahlungderWertpapierezumEndederLaufzeiterfolgenebenfallsüberdasper-sönlicheDepot–bequemundohnedasseseinerVeranlassungdurchdenAnleihezeichnerbedarf.

EineZulassungderSchuldverschreibungenaneinemorganisiertenMarktoder Einbeziehung in den Freiverkehr einer Börse ist nicht vorgesehen.JedochkönnendieWertpapiereauchvorAblaufderZeichnungsfristüber-tragen,veräußert,verpfändet,vererbtoderansonstenabgetretenwerden.

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juwiRegioEnergieIFestzins 09

�Emittentin juwi�RegioEnergie�I�GmbH�&�Co.�KG,�Energie-Allee�1,�55286�Wörrstadt�(Deutschland)

Organe Geschäftsführung:FredJungundMatthiasWillenbacherGesellschafterversammlung

Branche ErneuerbareEnergienundökologischorientierteProdukteAbschlussprüfer Benz&GunzenhäuserPartnerschaftWirtschaftsprüfungsgesellschaft,Bruchsal

1.2.4 Eckdaten der Anleihen

�Emission Inhaber-Teilschuldverschreibungen�juwi�RegioEnergie�I�Festzins�2016

WertpapierkennnummerWKN A1MAU8WertpapierkennnummerISIN DE000A1MAU86Anlageform AufdenInhaberlautendeTeilschuldverschreibungenmitfesterjährlicherVerzinsungNennbetrag Euro1.000,–Verbriefung

BeiderClearstreamBankingAG,Eschborn,hinterlegteGlobalurkunde(Girosammelverwahrung).EffektiveEinzelurkundenund/oderSammelurkundenfüreinund/odermehrereTeilschuldverschreibungenwerdennichtausgegeben.

Laufzeit 5Jahre.DieLaufzeitendetam30.November2016.Zinssatz 5,75%p.a.Zinslauf JeweilseinJahr(01.Dezemberbis30.November)FälligkeitderZinsen ZinsensindnachträglichamerstenBankarbeitstagnachdemAblaufeinesZinslaufszurZahlungfällig,beginnend

am03.Dezember2012.Gesamtemissionsvolumen Euro5.000.000,–(5.000Stück)Ausgabe 100%desNennbetragszuzüglichStückzinsen.EinAgiowirdnichterhoben.Rang NichtnachrangigMindestzeichnung Euro1.000,–Zeichnungsfrist BiszurVollplatzierung.Spätestensbis12MonatenachVeröffentlichungdesProspekts.Kapitalrückzahlung AmerstenBankarbeitstagnachdemEndederLaufzeit.Rückzahlungsbetrag NennbetragÜbertragung DieMiteigentumsanteileanderGlobalurkundekönnenjederzeitnachdenBestimmungen

derClearstreamBankingAG,Eschborn,übertragenwerden.Handelbarkeit DieZulassunganeinemorganisiertenMarktoderEinbeziehungindenFreiverkehr

einerBörseistnichtvorgesehen.Besteuerung ZinszahlungenundetwaigeVeräußerungsgewinnesindEinkünfteausKapitalvermögen.Informationsmöglichkeiten AbschriftdesentsprechenddengesetzlichenVorschriftenveröffentlichtengeprüften

JahresabschlussesaufAnforderung.Haftung BeschränktaufdasgezeichneteKapital(Nennbetragzzgl.Stückzinsen)

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�Emission Inhaber-Teilschuldverschreibungen�juwi�RegioEnergie�I�Festzins�2020

WertpapierkennnummerWKN A1MAU9WertpapierkennnummerISIN DE000A1MAU94Anlageform AufdenInhaberlautendeTeilschuldverschreibungenmitfesterjährlicherVerzinsungNennbetrag Euro1.000,–Verbriefung

BeiderClearstreamBankingAG,Eschborn,hinterlegteGlobalurkunde(Girosammelverwahrung).EffektiveEinzelurkundenund/oderSammelurkundenfüreinund/odermehrereTeilschuldverschreibungenwerdennichtausgegeben.

Laufzeit 9Jahre.DieLaufzeitendetam30.November2020.Zinssatz 6,75%p.a.Zinslauf JeweilseinJahr(01.Dezemberbis30.November)FälligkeitderZinsen ZinsensindnachträglichamerstenBankarbeitstagnachdemAblaufeinesZinslaufszurZahlungfällig,beginnend

am03.Dezember2012.Gesamtemissionsvolumen Euro5.000.000,–(5.000Stück)Ausgabe 100%desNennbetragszuzüglichStückzinsen.EinAgiowirdnichterhoben.Rang NichtnachrangigMindestzeichnung Euro1.000,–Zeichnungsfrist BiszurVollplatzierung.Spätestensbis12MonatenachVeröffentlichungdesProspekts.Kapitalrückzahlung AmerstenBankarbeitstagnachdemEndederLaufzeit.Rückzahlungsbetrag NennbetragÜbertragung DieMiteigentumsanteileanderGlobalurkundekönnenjederzeitnachdenBestimmungen

derClearstreamBankingAG,Eschborn,übertragenwerden.Handelbarkeit DieZulassunganeinemorganisiertenMarktoderEinbeziehungindenFreiverkehreinerBörse

istnichtvorgesehen.Besteuerung ZinszahlungenundetwaigeVeräußerungsgewinnesindEinkünfteausKapitalvermögen.Informationsmöglichkeiten AbschriftdesentsprechenddengesetzlichenVorschriftenveröffentlichtengeprüften

JahresabschlussesaufAnforderung.Haftung BeschränktaufdasgezeichneteKapital(Nennbetragzzgl.Stückzinsen)

1.2.5 Einsichtnahme in Unterlagen DieindiesemProspektgenannten,dieEmittentinbetreffendenUnterlagen,könnenwährendderGültigkeitsdauerdesProspektsindenGeschäftsräu-men der Emittentin innerhalb der üblichen Geschäftszeiten eingesehenwerden.

1.2.6 Maßgebliche RechtsordnungFormundInhaltderSchuldverschreibungensowieallesichdarauserge-bendenRechteundPflichtenunterliegendemRechtderBundesrepublikDeutschland.

1.2.7 VerkaufsbeschränkungenDas Angebot der Schuldverschreibungen erfolgt ausschließlich in derBundesrepublikDeutschland.

DieVerbreitungdiesesProspektsunddasAngebotderindiesemProspektbeschriebenenSchuldverschreibungenkönnenunterbestimmtenRechts-ordnungenbeschränktsein.Personen,dieindenBesitzdiesesProspektsgelangen,müssendieseBeschränkungenberücksichtigen.DieEmittentinwirdbeiVeröffentlichungdiesesProspektskeineMaßnahmenergriffenha-ben,dieeinöffentlichesAngebotderSchuldverschreibungenzulässigma-chenwürden,soweitLänderbetroffensind,indenendasöffentlicheAnge-botvonSchuldverschreibungenrechtlichenBeschränkungenunterliegt.

1.3WesentlicheAngabenzurEmittentin

1.3.1 Die EmittentinDiejuwiRegioEnergieIGmbH&Co.KGisteineimSeptember2011nachdeutschemRechtgegründeteKommanditgesellschaftmitSitzinWörrstadtundistbeimAmtsgerichtMainzunterderNummerHRA41392imHandels-registereingetragen.

DerUnternehmensgegenstandistderBetriebunddieVerwaltungvonEin-richtungenundAnlagen,welchedieErzeugungvonregenerativgewonne-nerEnergiebetreibenund/oderökologischorientierteProdukteaufdenMarktbringensowiedieBeteiligunganGesellschaftenmiteinemsolchenUnternehmensgegenstand.

NacheinerKapitalerhöhungam19.Oktober2011beträgtdasgezeichneteKommanditkapitalderEmittentinEuro100.000,–.

DurchdieAusgabedermitdiesemProspektangebotenenAnleihenverfolgt die Emittentin das Ziel, ihre Fremdkapitalbasis um bis zuEuro10.000.000,–zuerhöhen.

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1.3.2 Ziele der Emittentin und Rahmen­bedingungenFred Jung und Matthias Willenbacher, die Gründer und Eigentümer derjuwi-Gruppe,habenimJahr2011dieEmittentinderAnleihenmitdemZielgegründet,dasssichdieseGesellschaftanProjektgesellschafen imBe-reichdererneuerbarenEnergienbzw.derökologischorientiertenProduk-tebeteiligt.ÜberdieBegebungvonAnleihenwirdinteressiertenPrivatin-vestoren hier die Chance eingeräumt, auch finanziell von erneuerbarenEnergienzuprofitieren.WernichtdieMöglichkeithat,eigeneAnlagenzuerrichten–beispielsweisedurchNutzungvonPhotovoltaikaufdemDachoderHolzpellets fürdieHeizung–oderdarüberhinausvomAusbaudererneuerbarenEnergien inderRegionprofitierenmöchte,hatmittelsdesvorliegendenAnleihekonzeptsdieMöglichkeit,sichfinanziellanderEner-giewendezubeteiligen.DerAnlegerleisteteinenBeitragzumUmbaudesEnergiesystems auf eine 100%ige Energieversorgung aus regenerativenEnergien.

InsbesonderePrivatpersonenausderRegionRheinland-PfalzundHessenwerdenmitdieserAnleiheangesprochen.DenndieEmittentinplanthaupt-sächlichAnteileanProjektenimUmkreisvonrund100KilometernLuftlinieumdenFirmensitzinWörrstadtzuerwerben.SolltenBeteiligungenanPro-jektgesellschaften mit bestimmten Technologien in der Zielregion nichtmöglichodernichtwirtschaftlichinteressantsein,kämenentsprechendeBeteiligungenauchdeutschlandweitinBetracht.EineBeteiligunganPro-jektenimAuslandwirdhingegenausgeschlossen.

DerInvestitionsschwerpunktinProjekteinnerhalbeinerRegionentsprichtdemregionalenAnsatzderjuwi-Gruppe.SowirdeineumfassendeWert-schöpfunginderjeweiligenRegionermöglicht;bestehendeArbeitsplätzekönnengesichertwerden.DieVorteilefürdieregionaleWirtschaftsollenmöglichstgroßausfallen,indemdieAnlagenvorOrtmitlokalenPartnernerrichtet und gegebenenfalls mit Rohstoffen aus der jeweiligen Regionversorgtwerden.

MitderInvestitionineinMixportfoliowirdgleichzeitigdie100%-Vision,dieim Mittelpunkt der juwi-Gruppe steht, umgesetzt: Denn erst das Zusam-menspiel verschiedener regenerativer Energieträger ermöglicht es, dieStromversorgungSchrittfürSchrittkomplettauferneuerbareQuellenum-zustellen. Außerdem wird durch ein Mixportfolio eine bessere StreuungderRisikenausdenBeteiligungenerreicht.Daherwirderwartet,dasssichein über verschiedene Technologien diversifiziertes Portfolio stabilisie-rendaufdieEmittentinauswirkt.

DasErneuerbare-Energien-GesetzschreibtabdemZeitpunktderInbetrieb-nahmeeinerförderfähigenErneuerbare-Energien-AnlageeinefixeVergü-tungdeserzeugtenStromsüber20Jahrefest.JederAnlagenbetreiberhatAnspruchaufAnschlussundunverzügliche,vorrangigeAbnahmedesre-generativerzeugtenStroms.DurchdiegesetzlichfestgeschriebeneHöhe

derVergütungunddievorrangigeAbnahmedesStromssinddieseProjekteüberdenlangenZeitraumvonrund20Jahrengrundsätzlichgutkalkulierbarund sind in diesem Punkt weitgehend unabhängig von konjunkturellenSchwankungenunddemGeschehenandenAktienmärkten.AlternativkannangutenStandortenderStromdirektvermarktetwerden,z.B.überBürger-strom-Modelle.

MitStandMitte2011tragenerneuerbareEnergienbereitszuüber20%zurDeckungdesStromverbrauchsinDeutschlandbei.*DieBundesregierungwillbis2020ihrenAnteilauf35%steigern,bis2030auf50%,bis2040auf65%undbis2050auf80%.DerMixverschiedenerEnergieträgerermög-lichtes,dieStromversorgungSchrittfürSchrittkomplettauferneuerbareEnergiequellen umzustellen. Im Jahr 2010 wurden in Deutschland Euro26,6Mrd.indieErrichtungvonAnlagenzurNutzungerneuerbarerEnergi-en investiert–einneuerRekordstandeinesstarkwachsendenMarktes.Einen neuen Höchststand erreichte auch die Beschäftigung mit 367.400JobsimBereichdererneuerbarenEnergien.**

1.3.3 GeschäftstätigkeitDiejuwiRegioEnergieIGmbH&Co.KGhatmitdenVorbereitungenzurAuf-nahmeihrerGeschäftstätigkeitimSeptember2011begonnenundverfolgtimRahmenihrerGeschäftstätigkeitfolgendeZiele:

• FinanzierungvonProjektenimBereichdererneuerbarenEnergienund/oderökologischorientiertenProdukten;

• Beteiligung an Projektgesellschaften, deren Geschäftstätigkeit im Be-triebundderVerwaltungvonEinrichtungenundAnlagenliegt,welchedie Erzeugung von regenerativ gewonnener Energie zum Gegenstandhabenund/oderökologischorientierteProdukteaufdenMarktbringen.

WichtigeEreignissewährendderVorbereitungderGeschäftstätigkeitha-bensichbiszumDatumdesProspektsnichtereignet.MitdemEmissions-erlös aus diesen Anleihen wird die Emittentin ihre InvestitionstätigkeitbeginnenunddiezurVerwirklichungdesUnternehmensgegenstandsnot-wendigenBeteiligungenerwerben.

1.3.4 Emissionszweck und Verwendung der ErträgeDieEmittentinbeabsichtigt,deneingezahltenNennbetragabzüglich lau-fenderKapitalkostenundKapitalbeschaffungskosteninBeteiligungenanProjektgesellschaften im Bereich der erneuerbaren Energien bzw. derökologischorientiertenProduktezuinvestieren.

Dabei soll in Beteiligungen an verschiedenen Projektgesellschaften mitunterschiedlichenTechnologien investiertwerdenundzwarvorrangig inUnternehmen,diemitderjuwi-GruppedirektoderindirektverbundensindoderihrnahestehenundeinenregionalenBezugaufweisen.

* BundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit,PressemitteilungNr.108/11,Berlin,30.08.2011,Röttgen:20%ErneuerbareEnergiensindeingroßer Erfolg;http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/47718/4590/**BundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit:ErneuerbareEnergieninZahlen–NationaleundinternationaleEntwicklung,Berlin,Juli2011; http://www.erneuerbare-energien.de

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ÜberdieInvestitiondesNettoemissionserlösesinkonkreteProjektewurdezum Zeitpunkt der Prospektherausgabe von der Geschäftsführung derEmittentin noch nicht entschieden. Für den Mitteleinsatz kommen unteranderemBeteiligungenanProjektgesellschafteninBetracht,dieinfolgen-denBereichentätigsindbzw.folgendeAnlagenbetreiben:

• Windpark/s

• Photovoltaikanlage/n

• Biomasse-Heizkraftwerk/eund/oderBiomasse-Heizwerk/e

• Biogasanlage/n

• Holzpelletsproduktionsanlage/n

• Produktionsanlage/nfürPalaterra

• Wasserkraftanlage/n

• Geothermieanlage/n.

Ziel istsowohldieAbbildungdesnotwendigenEnergiemixes(StromundWärme)alsaucheineweitgehendeStreuungderRisikenausdenBeteili-gungen.DasaufzubauendePortfolioderEmittentinsolljedochmindestensjeeineBeteiligunganProjektenmitdenfolgendenTechnologienumfas-sen:Windenergie,PhotovoltaikundeinProjektausdemBereichBioener-gie.SolltendieMittelausdenTeilschuldverschreibungennichtfürInvesti-tionszweckebenötigtwerden,behältsichdieEmittentinvor,FinanzierungenvonUnternehmenderjuwi-Gruppeabzulösen,umhierauseinenZinsvorteilzuerzielen.

1.3.5 InvestitionsgrundsätzeDieEmittentinhatimRahmenihrerInvestitionstätigkeitfolgendeInvestiti-onsgrundsätzezubeachten:

• Die prognostizierte jährliche Ausschüttung muss bei jedem Projekt imDurchschnittmindestens7,5%desinvestiertenEigenkapitalsbetragen.

• Es sollen nur Gesellschaftsanteile an Projektgesellschaften erworbenwerden,d.h.anGesellschaften,dieAnlagenimBereichdererneuerba-renEnergienoderderökologischorientiertenProduktebesitzen.

• Projektentwicklungsrisikenwerdennichteingegangen,d.h.derAnteilser-werberfolgterstnacherfolgreichemAbschlussderProjektentwicklung.

• DasaufzubauendePortfolioderEmittentinsollmindestensjeeineBetei-ligunganeinemodermehrerenProjektenmitdenfolgendenTechnologi-enumfassen:Windenergie,PhotovoltaikundBioenergie(inkl.Palaterra).

• Technologien ohne Markterfahrung werden nur eingeschränkt in dasPortfolioaufgenommen.

• EswerdenProjekteerworben,die ineinemRadiusvon100Kilometern(Luftlinie) um den Hauptsitz der juwi-Gruppe in Wörrstadt liegen; Aus-nahmenvondiesemGrundsatzsindmöglich,wennkeineBeteiligungenanbestimmtenTechnologieninderZielregionrealisierbarsind.

• BeteiligungenanProjektgesellschaftenimAuslandwerdennichterworben.

• Bau- und Fertigstellungsrisiken werden bei entsprechenden Vertrags-schlüssen nurakzeptiert, wenndiese trotzeinesGeneralunternehmer-vertragsaufProjektebenenichtausgeschlossenwerdenkönnen.

• Es werden nur Beteiligungen erworben, wenn die dafür notwendigeLiquiditätbereitseingeworbenwurde.

1.3.6 juwi­GruppeDieEmittentinprofitiertalsnahestehendesUnternehmenderjuwi-Gruppe,alsoderjuwiHoldingAGundihrenTochtergesellschaften,Gemeinschafts-unternehmenundBeteiligungen,vonderExpertiseunddenErfahrungswer-ten aus einer Vielzahl von Projekten. So hat die juwi-Gruppe auch in derkaufmännischen und technischen Betriebsführung langjährige ErfahrungundumfangreicheExpertise.AuchvordemHintergrund,dassBeteiligungenanerneuerbarenEnergienamMarktsehrbegehrtunddamitknappsind,istdiegesellschaftlicheNähezurjuwi-GruppeeinstrategischerVorteilfürdieEmittentin.DieEmittentinhatsomitfrühzeitigdieMöglichkeit,auseinerum-fassendenProjektpipelinefürsiegeeigneteProjektezuidentifizieren.

FredJungundMatthiasWillenbacherhabenimJahr1996diejuwi-Gruppegegründet.DiebeidenEnergiepioniereausRheinland-Pfalzhabenindenvergangenen15JahrennichtnurdasUnternehmenjuwizueinemderfüh-rendenAnbietervonProjektenmiterneuerbarenEnergienentwickelt.SiehabenauchdieenergiepolitischeDebatte inDeutschland immerwiedermitneuenImpulsenbereichertundhabensovieleEntwicklungenimEner-giebereichmitangestoßen.

VonAnfanganwaresÜberzeugungvonFredJungundMatthiasWillenba-cher, dass sowohl genügend Energie – dezentral und erneuerbar – alsauchlängstzuverlässigeTechnologiezuderenwirtschaftlichenNutzungzur Verfügung stehen. Wachstumstreiber für die von ihnen gegründetejuwi-GruppeistdieVision,soschnellwiemöglich100%erneuerbareEner-gienzuerreichen.ErneuerbareEnergiensindeinwichtigerBeitragfürdenUmwelt-undKlimaschutz.Darüberhinausmachensieunabhängigerge-genüberteurenRohstoffimportenausdemAusland.

UntereinemDachsindbeiderjuwi-GruppealleKompetenzengebündelt,umeinProjekterfolgreichzurealisieren:AlsGeneralunternehmerdecktjuwidiegesamte Prozesskette von der Standortsuche über die Planung, Finanzie-rungundErrichtungbishinzurBetriebsführungab.AllesauseinerHand.MitderProjektierungeinesWindradshat1996allesangefangen.DreiJahrespä-tererfolgtebereitsderEinstieg indiePhotovoltaik.SukzessivewurdedasProduktportfolio um Bioenergie, Wasserkraft und Geothermie erweitert.Heutedecktdiejuwi-GruppefastdasgesamteSpektrumdererneuerbarenEnergienab.ZurSteigerungderEnergieeffizienz istdie juwi-Gruppe–er-gänzendzumBauundBetriebregenerativerAnlagen–auchimBereichder

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energieeffizienten Gebäudetechnik, der technischen ProduktentwicklungunddersolarenElektromobilitätaktiv.Darüberhinausentwickeltdiejuwi-GruppeKonzepte,wiesichRegionen,Kommunen,UnternehmenundPrivat-personenbedarfsgerechtselbstmiterneuerbarenEnergienversorgenkön-nen. Bei jedem juwi-Projekt werden zusammen mit allen BeteiligtenindividuelleLösungenerarbeitet.Zielvon juwi istes,dabeidie InteressenallerParteienzuberücksichtigen.

Diejuwi-GruppeistmittlerweileinzahlreichenLänderntätig,soz.B.indenUSA,CostaRica,Chile,Südafrika,Frankreich,Spanien,Italien,Griechen-land,Polen,Tschechien,BulgarienundIndien.Bislanghatdiejuwi-Gruppemehr als 2.000 regenerative Anlagen mit einer Gesamtleistung von über1.600 Megawatt und einem Gesamtinvestitionsvolumen von über Euro3,5 Mrd. realisiert. Die jährlich in diesen Anlagen erzeugte StrommengeentsprichtdemJahresstrombedarfvonüber800.000Haushalten.

Sohatdiejuwi-Gruppeweltweitrund500Windräderanmehrals80Stand-ortenerrichtet.BisEnde2015willdiejuwi-GruppeimWindbereichwelt-weitProjektemiteinerKapazitätvonmehrals2.500Megawattumsetzen.Im Bereich der Photovoltaik hat die juwi-Gruppe bisher mehr als 1.500Photovoltaik-Anlagen jeder Größenordnung geplant und realisiert – vonderKleinanlageaufdemDachbiszurgroßenFreiflächenanlageimKraft-werksmaßstab.BiszumJahr2015sollenweltweitPV-AnlagenmiteinerGesamtleistungvonüber4.500Megawattrealisiertsein.DerBereichBio-energiewirdkonsequentweiterausgebaut.InsbesondereinDeutschlandmöchtedie juwi-Gruppe indennächstenJahrenzahlreicheBiogasanla-gen,Holzpelletsproduktionsanlagen,Biomasse-HeizwerkeundBiomasse-Heizkraftwerkeerrichten.

Dasjuwi-Geschäftsmodellisterfolgreich:AlleinimJahr2011hatjuwibis-herweltweitmehrals500neueArbeitsplätzegeschaffen(insgesamtsindessomitüber1.500Arbeitsplätze);dervomVorstandderjuwiHoldingAGprognostizierte Umsatz der Unternehmensgruppe im Jahr 2011 beträgtüber eine Milliarde Euro. Der wirtschaftliche Erfolg ist das Ergebnis derkonsequentenAusrichtungderGruppeaufdieVision»100%erneuerbareEnergien«undhochmotivierterMitarbeiter,diedieLeidenschaftderGrün-der fürerneuerbareEnergienteilen.AuchdieEigenständigkeitder juwi-Gruppe ist von Vorteil. Als inhabergeführtes Unternehmen kann juwischnellundflexibelreagieren–ohneGesellschafter,AktionäreoderKon-zernhierarchien,aberzugunstenvonvielenProjektpartnern.DasbeidemdynamischenWachstumdassozialeEngagementnichtzukurzkommt,be-weisendieBefragungendesGreatPlacetoWork-Instituts:Danachzähltdiejuwi-GruppemitStand2011zuden20bestenArbeitgebernDeutsch-lands.

DieEmittentingehörtselbstnichtzurjuwi-Gruppe.DadieEmittentinaberimBesitzundderVerantwortungderselbenPersonen,FredJungundMat-thiasWillenbacher,ist,handeltessichumeinnahestehendesUnterneh-men,dasvonderProjektpipeline,demKnow-howdesManagementsunddenErfahrungenderjuwi-Gruppeprofitiert.

1.4WesentlicheRisikenimÜberblick

1.4.1 HinweisDie folgende Darstellung enthält eine zusammenfassende BeschreibungdernachAnsichtderEmittentinaus ihrerGeschäftstätigkeit resultieren-den sowie den mit dem Erwerb von Inhaber-TeilschuldverschreibungenverbundenenwesentlichenRisiken.

DerEintritteinzelnerodermehrererRisikenundderenkumulativesZusam-menwirken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermö-gens-,Finanz-undErtragslagederEmittentinhaben,mitderFolge,dassdieEmittentinnichtodernureingeschränktihreZins-undRückzahlungs-verpflichtungen aus der Schuldverschreibung gegenüber den Anlegernbedienenkann.ImungünstigstenFallkanneszueinerInsolvenzderEmit-tentinunddamitzueinemTotalverlustderInvestitionkommen.

1.4.2 Zusammenfassung der Risiken der Emittentin1.4.2.1�GeschäftstätigkeitDie Emittentin wird plangemäß Beteiligungen an anderen Unternehmen(im Folgenden auch »Projektgesellschaften« genannt) in unterschiedli-chenTätigkeitsbereichenhalten.

DieBeteiligungenbeinhaltenbeiaußerplanmäßigerEntwicklungdasRisi-ko,dassBeteiligungserträgeausVerzinsungen,Gewinnbeteiligungen,Be-teiligungswerterhöhungen und Veräußerungsgewinnen nicht in der ge-planten Höhe, nicht dauerhaft oder überhaupt nicht realisiert werdenkönnen.DarüberhinausbestehtdasRisiko,dassdieindieBeteiligungeninvestiertenMittelteilweiseodervollständigalsFolgevonnegativenGe-schäftsentwicklungenund/oderInsolvenzenwertberichtigtwerdenmüs-sen.DieskönntesichnegativaufdieZahlungenderEmittentinandieAn-legerauswirken.

DieRückzahlungdesAnleihekapitalssowiedieZahlungvonZinsenhän-genvonzahlreichenFaktorenwieu.a.derkünftigenErtrags-undProfitabi-litätsentwicklungunddamitdemwirtschaftlichenErfolgderEmittentinab.DiesestehtwiederuminAbhängigkeitvomwirtschaftlichenErfolgderPro-jektgesellschaft/enoderandererProjekte,indiedieEmittentininvestiert.SolltederwirtschaftlicheErfolgaufEbeneeinerodermehrererProjektge-sellschaftenundhierdurchaufderEbenederEmittentinausbleiben,kanndiesnegativeAuswirkungenaufdieAnsprüchedesAnlegersaufZins-undKapitalrückzahlunghaben.EinewirtschaftlichnegativeEntwicklungkanninsbesondereauchdieInsolvenzderEmittentinunddamitdenganzenoderteilweisenAusfallderAnlegermitihrenRückzahlungsansprüchenzurFol-gehaben.

EtwaigeFehlentscheidungenaufderEbenederGeschäftsführungunddesManagements können weder bei der Emittentin noch bei den einzelnenProjektgesellschaften gänzlich ausgeschlossen werden. Das VorliegeneinesodermehrererFehlerkönntesowohlfürdieEmittentinalsauchdieProjektgesellschaftenzuunvorhergesehenenKostenführen,diedaswirt-schaftliche Ergebnis der Emittentin unmittelbar bzw. der Projektgesell-

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schaftenundsomitdiewirtschaftlichenErgebnissederEmittentinundih-rerAnlegermittelbarnegativbeeinflussen.

Da die Emittentin ein hohes Anforderungsprofil (Anlagevoraussetzungen)andiezuinvestierendenProjektestellt,kannessein,dasszumZeitpunktderInvestitionnichtgenügendgeeigneteAnlageobjektevorhandensind,indiedieEmittentininvestierenkann.FürdiesenFallbestehtaufgrundfehlen-derErlöseausInvestitionendasRisiko,dasswenigerErträgeerwirtschaf-tetwürdenunddieErtragslagederEmittentinnegativbeeinflusstwird.

ImZusammenhangmitdenvonderEmittentinzuerwerbendenBeteiligun-genwerdenexterneBeraterhinzugezogen.ZudiesenBeraterngehörenunteranderemFinanz-,Rechts-undSteuer-sowietechnischeBeraterundUmweltexperten.Insoweitistzuberücksichtigen,dassdieEinschätzungenundWertungendieserexternenBeratervomtatsächlichenZustandbezie-hungsweisevonderzukünftigenEntwicklungderProjekteund/oderPro-jektgesellschaftenabweichenkönnen.DieEmittentinwarunterUmstän-dennicht inderLagezuprüfen,obdieseQuellenrichtigundvollständigundnichtetwainsinnentstellenderWeiseverkürztwiedergegebenwur-den.Insoweitistauchzuberücksichtigen,dassessichdabeiausschließ-lichumsubjektiveEinschätzungenundSchlussfolgerungenhandelnkann.SoweitsichdieseRisikenrealisieren,könntedieseinennegativenEinflussaufdieFinanz-,Ertrags-undVermögenslagederEmittentinhaben.

1.4.2.2�KostenrisikoDerEmissionserlöswirdauchzurFinanzierungdermitdemprospektge-genständlichen Angebot verbundenen Kosten verwendet. Eine Platzie-rungsgarantiebestehtnicht.

1.4.2.3�Rechtliche�RisikenVeränderungen der Rechtsverhältnisse können sich negativ auf die Fi-nanz-,Vermögens-undErtragslagederEmittentinauswirken.

1.4.2.4�InteressenkonflikteAufgrund von personellen und wirtschaftlichen Verflechtungen bestehtdasPotenzialfürInteressenkonflikte.

1.4.3 Zusammenfassung der anleihespezifischen RisikenDieSchuldverschreibungbegründetausschließlichschuldrechtlicheAn-sprüchegegenüberderEmittentinundgewährtkeineTeilnahme-,Mitwir-kungs-undStimm-oderVermögensrechteinBezugaufdieEmittentin.

Die Schuldverschreibung unterliegt keiner gesetzlich vorgeschriebenenEinlagensicherung. Im Falle einer unerwartet negativen Geschäftsent-wicklungund/oderInsolvenzderEmittentinbestehtsomitkeineGewähr,dassdievertraglichvereinbartenZins-undTilgungsansprüchederAnle-gerausdenSchuldverschreibungenbedientwerden.

DieangebotenenSchuldverschreibungensindderzeitnichtaneinemorga-nisiertenMarktzumHandelzugelassenundauchnichtindenFreiverkehrs-handel einbezogen. Eine Zulassung oder Einbeziehung ist auch nicht ge-

plant.Eskanndahernichtausgeschlossenwerden,dasseinAnlegerdievonihmgehalteneTeilschuldverschreibungnichtvorihrerFälligkeitodernurzueinemPreisverkaufenkann,dererheblichunterdemAusgabepreisliegt.

1.5HinweisezurZusammenfassung

DieindiesemProspektteilenthalteneZusammenfassungstellteineEinfüh-rung zu den nachfolgenden Prospektabschnitten dar. Sie beinhaltet eineAuswahldernachAnsichtderEmittentinwesentlichenInformationenüberdieEmittentin,diemitdenangebotenenWertpapierenverbundenenRechteundPflichtensowiediemitderZeichnungderWertpapierefürdenAnlegerverbundenenwesentlichenRisiken.AusdiesemGrundesolltederAnlegerden Wertpapierprospekt sorgfältig und vollständig lesen und seine Kauf-entscheidungaufdiePrüfungdesgesamtenWertpapierprospektsstützen.

HinsichtlichdesInhaltsdieserZusammenfassungübernimmtdieEmitten-tin die Verantwortung und kann in dieser Eigenschaft auch haftbar ge-machtwerden.Diesgilt jedochnurfürdenFall,dassdieZusammenfas-sungirreführend,unrichtigoderwidersprüchlichist,wennsiezusammenmitdenanderenAbschnittendesWertpapierprospektsgelesenwird.

DerAnlegerwirddaraufhingewiesen,dass fürdenFall,dassvoreinemGerichtAnsprücheaufgrundderindiesemWertpapierprospektenthalte-nen Informationen geltend gemacht werden, der als Kläger auftretendeAnlegerinAnwendungdereinzelstaatlichenRechtsvorschriftenderStaa-ten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die ÜbersetzungdesWertpapierprospektsvorProzessbeginnzutragenhabenkönnte.

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2. Risikofaktoren

2.1GrundsätzlicherHinweis

ImFolgendenwerdendieRisikofaktorendargestellt,diefürdieBewertungdesMarktrisikosder Inhaber-Teilschuldverschreibungenvonausschlag-gebenderBedeutungsind,sowiedieRisikofaktoren,diedieFähigkeitderEmittentinbeeinträchtigenkönnen,ihrenVerpflichtungenausdenInhaber-TeilschuldverschreibungengegenüberdenAnlegernnachzukommen.DieAngabederRisikofaktorenistgesetzlichvorgeschrieben,entsprichtaberauchdemAnsatzderEmittentin,möglichstgroßeTransparenzzuschaffen.NursokannsiemitihrenGeschäftspartnerneinevertrauensvolleunder-folgreicheZusammenarbeitaufbauen.DieDarstellungderRisikenistun-terteiltinunternehmensbezogeneRisikenundWertpapierrisiken.DieDar-stellungsolldazubeitragen,demAnlegereineausgewogeneEntscheidungzuermöglichen.

Die Darstellung der Risikofaktoren ersetzt nicht die gegebenenfalls not-wendigeBeratungdurchfachlichgeeigneteBerater.EineAnlageentschei-dungsolltenichtalleineaufgrunddieserRisikofaktorengetroffenwerden,dadiehierinenthaltenenInformationeneineaufdieBedürfnisse,Ziele,Er-fahrungenbzw.KenntnisseundVerhältnissedesAnlegerszugeschnitteneBeratungundAufklärungnichtersetzenkönnen.Eswirdempfohlen,gege-benenfallsBeurteilungenvonfachlichgeeignetenBeraterneinzuholen.

ImFolgendenwerdendieausSichtderEmittentinwesentlichentatsächli-chenundrechtlichenRisiken,diesichgrundsätzlichausihrerGeschäfts-tätigkeitsowieausdemErwerbderangebotenenTeilschuldverschreibun-genergebenkönnen,dargestellt.

DieReihenfolgederaufgeführtenRisikenlässtkeineRückschlüsseaufmögli-cheEintrittswahrscheinlichkeitenoderdasAusmaßeinerpotenziellenBeein-trächtigungzu.Eskannnichtausgeschlossenwerden,dasssichzusätzlicheRisikenauchausder individuellenSituationdesAnlegerssowieausbisherunbekanntenoderalsunwesentlicherachtetenRisikenergebenkönnen.

Der�Eintritt�einzelner�oder�mehrerer�Risiken�und�deren�kumulatives�Zu-sammenwirken�kann�erhebliche�nachteilige�Auswirkungen�auf�die�Ver-mögens-,� Finanz-� und� Ertragslage� der� Emittentin� haben,� mit� der� Folge,�dass�die�Emittentin�nicht�oder�nur�eingeschränkt�in�der�Lage�ist,�ihre�ver-traglich� vereinbarten� Zins-� und� Rückzahlungsverpflichtungen� aus� den�zwei� Schuldverschreibungen� gegenüber� den� Anlegern� zu� bedienen.� Im�ungünstigsten�Fall�kann�es�zu�einer�Insolvenz�der�Emittentin�und�damit�zu�einem�Totalverlust�der�vom�Anleger�angelegten�Mittel�kommen.

2.2UnternehmensbezogeneRisiken

2.2.1 Risiken aus der Geschäftstätigkeit der Emittentin2.2.1.1�Fehlende�InvestitionsprojekteDadieEmittentineinhohesAnforderungsprofil(Investitionsvoraussetzun-gen)andiezuinvestierendenProjektestellt,kannessein,dasszumZeit-punktdergeplantenInvestitionnichtgenügendgeeigneteAnlageobjektevorhandensind,indiedieEmittentininvestierenkann.FürdiesenFallbe-stehtdasRisiko,dassdieErlöseausInvestitionengeringeroderinGänzeausfallenunddamitdieFinanz-,Ertrags-undVermögenslagederEmitten-tinnachteiligbeeinflusstwird.

2.2.1.2�Nicht�ausreichende�FinanzierungsmittelUmdasZieleineroptimiertenKapitalstrukturzuerreichen,kommtesbeimErwerbvonProjektenimBereicherneuerbareEnergiennebenderVerfüg-barkeitvonEigenkapitalvorallemdaraufan,dassinausreichendemUm-fang und zu angemessenen Konditionen Fremdkapital am Markt aufge-nommenwerdenkann.EngpässebeiderVerfügbarkeitvonFremdkapital,insbesondere angesichts von Verwerfungen an den Kapitalmärkten undderdamiteinhergehendenVerknappungvonFremdkapitalund/oderdereingeschränktenBereitschaftderBanken,FremdmittelüberhauptoderzuangemessenenKonditionenzurVerfügungzustellen,könnenzueinerVer-teuerungderFinanzierungderInvestitioneninProjekteundUnternehmenführenundsichnegativaufdieErgebnissederProjektgesellschaftenunddamitmittelbaraufdieFinanz-,Ertrags-undVermögenslagederEmittentinauswirken.

2.2.1.3�WertberichtigungsrisikoDieEmittentinplant,BeteiligungenananderenUnternehmen(Projektge-sellschaften)inunterschiedlichenTätigkeitsbereichenzuhalten.DieBe-teiligungenbeinhaltenbeiaußerplanmäßigerEntwicklungdasRisiko,dassBeteiligungserträge aus Verzinsungen, Gewinnbeteiligungen, Beteili-gungswerterhöhungenundVeräußerungsgewinnennichtindergeplantenHöhe,nichtdauerhaftoderüberhauptnichtrealisiertwerdenkönnen.Da-rüberhinausbestehtdasRisiko,dassdieindieBeteiligungeninvestiertenMittel teilweise oder vollständig als Folge von negativen Geschäftsent-wicklungenund/oderInsolvenzenwertberichtigtwerdenmüssen.

2.2.1.4�Finanzierungs-�und�VerwertungsrisikoDadieInvestitionenderEmittentinregelmäßigübereinenZeitraumvonbiszu20Jahrenodermehrangelegtsind,bestehtzwischendenBeteiligun-genandenProjektgesellschaftenunddenprospektgegenständlichenAn-leihenregelmäßigkeineLaufzeitkongruenz.DieEmittentinwirddahervor-aussichtlich darauf angewiesen sein, eine Anschlussfinanzierung inAnspruchzunehmenund/oderimEinzelfallBeteiligungenfrühzeitigzuver-kaufen. Dabei besteht grundsätzlich das Risiko, dass es der EmittentinnichtgelingenkönnteeineAnschlussfinanzierungzubekommenund/oderdennotwendigenVerkaufserlösamMarktzuerzielen.

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2.2.1.5�Angaben�und�Aussagen�DritterImZusammenhangmitdenvonderEmittentinzuerwerbendenBeteiligun-genandenProjektgesellschaftenwerdenexterneBeraterhinzugezogen.ZudiesenBeraterngehörenunteranderemFinanz-,Rechts-undSteuer-sowie technische Berater und Umweltexperten. Insoweit ist zu berück-sichtigen,dassdieEinschätzungenundWertungendieserexternenBera-ter vom tatsächlichen Zustand beziehungsweise von der zukünftigenEntwicklungderProjekteund/oderProjektgesellschaftenabweichenkön-nen. Die Emittentin ist unter Umständen nicht in der Lage zu prüfen, obdieseQuellenrichtigundvollständigundnichtetwainsinnentstellenderWeiseverkürztwiedergegebenwerden.Insoweitistauchzuberücksichti-gen,dassessichdabeiausschließlichumsubjektiveEinschätzungenundSchlussfolgerungenhandelnkann.SoweitsichdieseRisikenrealisieren,könntedieseinennegativenEinflussaufdieFinanz-,Ertrags-undVermö-genslagederEmittentinhaben.

2.2.1.6�Einflussnahme�und�MitwirkungsrechteDenPlanungenderEmittentinzufolgesollenvornehmlichBeteiligungenanProjektgesellschaftenerworbenwerden,diekeinenbeherrschendenEin-flussaufdieProjektgesellschaftenvermitteln.FolglichkanndieEmittentinallenfalls vertragstypische Kontroll- und Informationsrechte, jedoch kei-nen aktiven Einfluss auf die Geschäftsleitung der Projektgesellschaftenausüben,sodassRechtsgeschäfteundMaßnahmenauchgegendenWil-lenderEmittentinvondenProjektgesellschaftenumgesetztwerdenkönn-ten.

2.2.2 Risiken aus den Projektgesellschaften2.2.2.1�Risiken�aus�der�Geschäftstätigkeit�der�ProjektgesellschaftenDer geplante Erwerb von Beteiligungen an Projektgesellschaften ist miterheblichenInvestitionenundentsprechendenRisikenverbunden.Diezu-künftigeEntwicklungdieserInvestitionsobjektelässtsichnichtvollständigvoraussehen, so dass sich hieraus Risiken für den künftigen Ertrag ausdiesenInvestitionenunddamitauchderenWerthaltigkeitergeben.

Die Projektgesellschaften, in die die Emittentin investieren wird, sind vor-wiegendimBereicherneuerbareEnergientätigundinvestierenihrerseitsinProduktions-oderErzeugungsanlagen.DieEmittentinistdahermittelbarvondenRahmenbedingungenundderEntwicklungdeserneuerbareEnergien-Marktes inDeutschlandabhängigundsomitauchdenRisikendiesesGe-schäftsbereichs ausgesetzt, so dass die nachfolgend aufgeführten, bran-chenspezifischenRisiken,diedieVermögens-,Finanz-undErtragslagederBeteiligungenderEmittentinbeeinträchtigenkönnten,eintretenkönnen.

BeiEintritteinesodermehrererdernachstehendenRisikenundeinerda-mit verbundenen negativen Entwicklung der Projektgesellschaften, be-stehtdaherdasRisiko,dassProjektgesellschaftengeringereodernegati-ve Ergebnisse erwirtschaften und sich deshalb mittelbar die Finanz-,Ertrags-undVermögenslagederEmittentinnachteiligentwickelt.

2.2.2.2�InbetriebnahmeDiebaulicheFertigstellungdervondenProjektgesellschaftenzurealisie-rendenAnlagen istauchabhängigvondenWitterungsbedingungen.BeilanganhaltenderschlechterWitterungslagekannsichdieFertigstellungverzögern,sodasseszueinerverspätetenInbetriebnahmederjeweiligen

Anlagenkommenkann.AndererseitsbestehtauchdieMöglichkeit,dassbeauftragteLieferanten ihreLeistungenausnichtvorhersehbarenGrün-dennichttermingerechtodernichtspezifikationskonformerbringen.DurchdieverspäteteInbetriebnahmekönntenVergütungssätzenachdemErneu-erbare-Energien-Gesetz geringer ausfallen und geplante Umsätze nichterreicht werden, so dass dadurch die Erträge der ProjektgesellschaftengeringeralsgeplantausfallenundsichdeshalbdieFinanz-,Ertrags-undVermögenslagederEmittentinnachteiligentwickelnkönnte.

2.2.2.3�KostenrisikoSollten auf Ebene der Projektgesellschaften höhere Kosten (z.B. Erstel-lungs-undEnergiekosten)alsbudgetiertanfallen,kanndieszueinerRedu-zierungderAusschüttungendurchdieProjektgesellschaftenunddamitzueiner Verringerung der Beteiligungserträge der Emittentin führen. DieskannzunegativenAuswirkungenaufdieFinanz-,Ertrags-undVermögens-lagederEmittentinführen.

2.2.2.4�VertragserfüllungsrisikoDerunternehmerischeErfolgderProjektgesellschaftenistunteranderemdavonabhängig,dassdieVertragspartnerderProjektgesellschaften(z.B.LieferantenvonAusgangsstoffen)ihreVerpflichtungenausdenmitihneneingegangenen Verträgen einhalten. Vertragsverletzungen der Vertrags-partnerderProjektgesellschaften,darausresultierendeRechtsstreitigkei-tenund/oderderenInsolvenzkönnenzurKündigungoderNichterfüllungvonVerträgen führen.DieskannnegativeAuswirkungenaufdieErträgederProjektgesellschaftenundsomitmittelbaraufdieFinanz-,Ertrags-undVermögenslagederEmittentinhaben.

2.2.2.5�Zinsänderungsrisiko�und�FremdfinanzierungsrisikoProjekteundUnternehmen imBereicherneuerbareEnergiensindoft inhohem Umfang fremdfinanziert und aus diesem Grund für nachteiligeZinsänderungen,einerückläufigeNachfrageentwicklungundansteigen-deBetriebsausgabenanfälligeralsProjekteundUnternehmen,dienichtodernuringeringemAusmaßmitFremdkapitalfinanziertsind.Dieskanndazuführen,dassdievondenProjektgesellschaftenbetriebenenAnlagennichtmehrinderLagesind,denzukünftigenBetriebundKapitalbedarfzufinanzieren.AlsFolgekanneswiederumzurestriktivenfinanziellenundbetrieblichen Auflagen der finanzierenden Banken kommen. Dies kannsichnegativaufdieAusschüttungenandieAnteilseignerderProjektge-sellschaftenauswirken.WenndievondenProjektgesellschaftenbetrie-benen Anlagen nicht mehr in der Lage sind, ausreichende Liquidität zuerwirtschaften,umTilgungundZinsenzuleistenoderreguläreAusschüt-tungenzutätigen,könntederWertderjeweiligenProjektgesellschaftundsomitdieder InvestitionderEmittentinbeträchtlichreduziertoderganzvernichtetwerden.

VeränderungenderZinssätzewirkensichdarüberhinausunterUmstän-denauchaufden jeweiligenDiskontierungssatzaus,derzurBewertungderProjekteundUnternehmenheranzuziehenist.DeshalbkanndieseBe-wertungSchwankungenausgesetztsein.DieskannsichnegativaufdiePreise auswirken, die sich bei einer Veräußerung der Beteiligungen anProjektgesellschaftenerzielenlassen.

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EsbestehtdadurchinsgesamtdasRisiko,dassdieEmittentindiekalkulier-tenRückflüssezurSicherstellungderZins-undRückzahlungsansprüchederAnleihezeichnernichterwirtschaftenkann.

2.2.2.6�Einspeisevergütung�und�staatliche�RegelungenDerMarkt,aufdemsichdieProjektgesellschaftenbewegen,istständigenwirtschaftlichenundpolitischenVeränderungenunterworfen.SolltensichdieRahmenbedingungendererneuerbarenEnergieninDeutschlandnach-teiligändern,könntesichdieRentabilitätderzukünftigenProjekteverrin-gern.InDeutschlandwirddieGeschäftstätigkeitvoneinzelnenodermeh-reren Projektgesellschaften wesentlich durch das Gesetz über denVorrang erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz/EEG) be-einflusst.DasGesetzregeltu.a.dieHöheundDauervonEinspeisevergü-tungen.SolltendarangesetzgeberischeÄnderungenvorgenommenwer-den, welche Dauer und Höhe der Einspeisevergütungen deutlichverringern,kanndiesdieWirtschaftlichkeiteinzelnerodermehrererPro-jektegefährden.DieskannnegativeAuswirkungenaufdieErgebnissederProjektgesellschaftenundsomitauchmittelbarderEmittentinhaben.

Im Übrigen findet keine Anpassung der gesetzlich geregelten Höhe derEinspeisevergütungentsprechenddemallgemeinenPreisniveau(z.B.beiInflation)statt,sodassbeieinemsteigendenPreisniveaueinenachteiligeEntwicklungderErtragslageeinzelnerodermehrererProjektgesellschaf-tenundsomitauchderEmittentinnichtauszuschließenist.

2.2.2.7�Subvention�anderer�TechnologienEskannnichtausgeschlossenwerden,dassdurchstaatlicheoderandereOrganisationenandereTechnologienalsdievondenjeweiligenProjektge-sellschaftenoderderEmittentinfavorisiertengefördertwerden.IndiesenFällenkannderBetriebvondenbetroffenenErneuerbare-Energien-Anla-genunwirtschaftlichwerden,waszunachteiligenAuswirkungenaufdieErtragslagederProjektgesellschaftenführenkann.Dieskannauchmittel-barnegativeAuswirkungenaufdieErtragslagederEmittentinhaben.

2.2.2.8�WettbewerbAuf Ebene der Projektgesellschaften muss unterschieden werden zwi-schenProjekten,dielediglichStromnachdemEEG-Mechanismusprodu-zierenundsolchenProjekten,dieprimärodersekundärWärmeoderEnd-produkte für den Absatzmarkt erzeugen. Projekte, die Einnahmen durchstaatlichgewährleisteteVergütungendeseingespeistenStromserhalten,unterliegenderzeitkeinemWettbewerb.AlternativkönnendieseProjekteihrenStromamfreienMarktverkaufen,wenndieswirtschaftlichsinnvollist.IndiesemFallmüssensichdieProjektedemWettbewerbstellen.Pro-jekte,dieauchWärmeerzeugen,müssenderenUmsatzerlösebilateralamMarktverhandelnundunterliegensomitdemWettbewerb.DasGleichegiltauchfürBiogas-Einspeise-ProjekteundalleProduktionsanlagen,welcheProduktefürdenEndkunden(z.B.PelletsundPalaterra)herstellen.Esbe-stehtfolglichdasRisiko,dassamMarktnichtdieprognostiziertenPreiseerzieltwerdenkönnenundsichdiesnegativaufdiewirtschaftlichenEr-gebnissederProjektgesellschaftenundsomitderEmittentinunddieErfül-lungderAnsprüchederAnleihezeichnerauswirkt.

Projekte, bei denen für die Produktion von Strom, Wärme oder anderenEndprodukten ineinemwesentlichenUmfangAusgangsstoffeeingesetzt

werdenmüssen,unterliegenauchbeiderBeschaffungderAusgangsstof-fedemWettbewerb.Zusolchengehörenz.B.HolzspänefürdieProduktionvonHolzpelletsoderEnergiepflanzenfürdieProduktionvonBiogas.Esbe-stehtfolglichdasRisiko,dassdieBeschaffungskostenhöheralsprognos-tiziertausfallenkönntenundsichdiesnegativaufdiewirtschaftlichenEr-gebnisse der Projektgesellschaften und somit die Ertragslage derEmittentinauswirkt.

2.2.2.9�Risiken�aus�Projektentwicklung�und�-realisierungSoweitdieEmittentininProjektgesellschafteninvestiert,dieinderEntwick-lungs-und/oderKonstruktionsphasesind,bestehtdasRisiko,dassdasPro-jekt nicht innerhalb des geplanten Budgets, innerhalb des vereinbartenZeitplansodergemäßdenvereinbartenSpezifikationenfertiggestelltwird.DiesesRisikokannauchdurchimBauvertragenthalteneRegelungen,diedem Bauunternehmer die Zahlung einer Vertragsstrafe auferlegen, nichtvölligentschärftwerden.DeshalbsinddieProjektgesellschaftdirektunddieEmittentinindirektdemRisikozusätzlicherKostenoderVerlusteausge-setzt,diedurchsolcheRegelungennichtabgedecktsind.

AußerdemkanndurchdielangeVorlaufphasezwischenBeginndesPro-jektsundseinerFertigstellungauseinemursprünglichalswirtschaftlichinteressant eingestuften Projekt als Ergebnis von Veränderungen imMarkt,wiez.B.beimAnlegerverhaltenoderdenFinanzmärkten,einewirt-schaftlichunattraktiveInvestitionwerden.InsbesonderekönnensichdieursprünglichengetroffenenAnnahmen imHinblickaufpotenzielleNach-frage, das Marktumfeld, Profitabilität etc. während dieser Vorlaufphaseändern.DiedargestelltenRisikenkönnensichnegativaufdieErträgederProjektgesellschaftunddamitauchmittelbarderEmittentinauswirken.

2.2.2.10�RohstoffbeschaffungFürdasBetreibenvonErzeugungs-undProduktionsanlagenimBioener-gie-Bereich (inkl. Palaterra) sind anders als z.B. bei Wind- oder Solar-energie von den Projektgesellschaften Verträge über die Lieferung derhierfür erforderlichen Ausgangsstoffe nötig. Die Verfügbarkeit und derPreisvondiesenStoffenunterliegendemWettbewerbundhabeneinenwesentlichenEinflussaufdieWirtschaftlichkeitvonAnlagenimBioener-gie-Bereich.TrotzlangfristigerAbnahmeverträgebestehtdasRisiko,dassLieferantenderProjektgesellschaftenvertragsbrüchigwerdenoderderAnlageauseinemanderenGrundnichtgenugAusgangsstoffezugeführtwerdenkönnen.DieskanninbestimmtenFällenzueinerVerringerungderProduktion führen, was sich wiederum negativ auf die Ergebnisse derProjektgesellschaftenundsomitauchderEmittentinauswirkenkann.Dieabgeschlossenen Verträge können außerdem Preisanpassungsklauselnvorsehen. Es besteht folglich das Risiko, dass die BeschaffungskostenhöheralsprognostiziertausfallenkönntenundeinenwirtschaftlichenBe-trieb unmöglich machen. Es ist folglich nicht auszuschließen, dass dieEinkaufspreise auf eine Höhe steigen können, die nicht durch entspre-chende Steigerungen der Verkaufspreise kompensiert werden können.DieskannnegativeAuswirkungenaufdieErgebnissederProjektgesell-schaftenundsomitauchmittelbarderEmittentinhaben.

2.2.2.11�WärmelieferverpflichtungenBei Investitionen der Projektgesellschaft in Biogasanlagen, Biomasse-Heizwerke, Biomasse-Heizkraftwerke und Geothermieanlagen ist nicht

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gewährleistet,dassdiedurchProjektgesellschaftenverhandeltenWärme-absatzmengenundKonditionenüberdievollenLaufzeitengleichbleiben.TrotzlangfristigerAbnahmeverträgebestehtdasRisiko,dassWärmekun-denderProjektgesellschaftenvertragsbrüchigwerdenoderdurchPreis-anpassungsklauselnsichdieKonditionenverschlechtern.Dieskannnega-tiveAuswirkungenaufdieErgebnissederProjektgesellschaftenundsomitauchmittelbarderEmittentinhaben.GleichesgiltimFalleeinessteigendenallgemeinen Preisniveaus, wenn die Lieferverträge langfristig konstanteVergütungenvorsehen.

2.2.2.12�BetreiberrisikoMitderAbnahmederAnlagenübernimmtdieProjektgesellschaftsämtli-chemitdemBetriebderAnlagenverbundenenRisiken,insbesonderedieHaftung als Anlagenbetreiber gegenüber Dritten sowie die allgemeinenundgesetzlichenVerkehrssicherungspflichten.AuseinerPflichtverletzungresultierendeSchadensersatzleistungenwärenvonderbetroffenenPro-jektgesellschaftzutragen.DieskannbeiEintritteinesSchadensfallsdasErgebnisderProjektgesellschaftbeeinträchtigen,soferneinRegressbeiVertragspartnern der Projektgesellschaft nicht möglich wäre und/oderVersicherungsschutznichterlangtwerdenkannodereineSchadensregu-lierungnichterfolgt.MittelbarwürdendannauchdieErgebnissederEmit-tentinausderbetreffendenBeteiligunggeringerausfallenunddieErtrags-lagenachteiligbeeinflussen.

2.2.2.13�Wartung�und�InstandhaltungDielaufendeWartungundInstandhaltungdervondenProjektgesellschaf-tenbetriebenenErzeugungs-undProduktionsanlagenwirdregelmäßigaufderGrundlagevonWartungs-undBetriebsführungsverträgenmitderje-weiligen Projektgesellschaft erfolgen. Der Abschluss neuer derartigerVerträgenachdemEndedervereinbartenLaufzeitenodervorzeitigimFal-leeineraußerordentlichenKündigungkannhöhereKostenauslösen.Dieskann bei der Projektgesellschaft zu zusätzlichen Aufwendungen führenunddieRentabilitätderProjektgesellschaftmindernunddamitmittelbarauch die Ergebnisse der Emittentin negativ beeinflussen. Auch könnenAufwendungenzu InstandhaltungderbetriebenenAnlagen (z.B.beiderErsatzteilbeschaffung) erforderlich werden, die über das kalkulierte Ni-veau hinausgehen, was ebenfalls die Rentabilität der betreffenden Pro-jektgesellschaft mindern und damit mittelbar auch die Ergebnisse derEmittentinnegativbeeinflussenkann.

2.2.2.14�Verfügbarkeit�und�Lebensdauer�der�AnlagenDie technische Verfügbarkeit der Erzeugungs- und ProduktionsanlagenkannaufgrundvonAbschaltungenundBetriebsunterbrechungenvorüber-gehend oder dauerhaft eingeschränkt sein, so dass weniger produziertwerden kann. Auch können eine Verschlechterung des Wirkungsgrads,insbesondere der Solarmodule, Verschattungen, außergewöhnliche Ver-schmutzungoderSchneeundEisdieProduktionbeeinträchtigen.FernerkönntendieAnlagenaustechnischenGründennichtüberdieprognosti-zierte Lebensdauer für ihren bestimmungsgemäßen Gebrauch nutzbarsein.Dieskanndazuführen,dassentwederzusätzlicheKostenfürErsatzoderAufrüstungderAnlagenanfallenoderaberderBetriebderAnlagenvorzeitigbeendetwerdenmuss.DerEintrittdieserEreignisse(einzelnoderkumulativ) könnte sich negativ auf das Ergebnis der Projektgesellschaft

auswirken.MittelbarkönntendannauchdieErgebnissederEmittentinausdenBeteiligunganderProjektgesellschaftgeringerausfallen.

2.2.2.15�Behördliche�AnordnungenEs kann nicht ausgeschlossen werden, dass Genehmigungs- oder Um-weltbehörden während der Betriebsphase von Anlagen einzelnen odermehrerenProjektgesellschaftengegenübernachträglicheAuflagenoderEinschränkungeninBezugaufdieerteiltenbehördlichenGenehmigungenerlassen, die zu vorübergehenden oder dauerhaften Betriebseinschrän-kungenderbetroffenenAnlagenund/oderzunichtkalkuliertenAufwen-dungenführenkönnen.GleichesgiltfürrechtskräftigeEinsprüchegegenerteilteGenehmigungen.DieswürdeaufSeitenderProjektgesellschaftzuErgebnisausfällenführenodereinenWeiterbetriebderAnlageunmöglichmachen.MittelbarkönntendannauchdieErgebnissederEmittentinausderBeteiligunganderbetroffenenProjektgesellschaftausfallenundne-gativeFolgenaufdieErtragslagederEmittentinnachsichziehen.

2.2.2.16�Netzüberlastung�bei�Anlagen�zur�StromgewinnungBeiVollauslastungdesStromnetzeskanndieEinspeisekapazitätkurzzeitigeingeschränktwerden,sodassdiedurchdieAnlagenproduzierteMengeanStromnichtodernur teilweiseabgesetztwerdenkann.DiesesRisikobesteht insbesondere für Windenergie-Anlagen. Dies würde auf SeitenderProjektgesellschaftzugeringerenErgebnissenführen.Mittelbarkönn-tendannauchdieErgebnissederEmittentinausderBeteiligunganderbetroffenenProjektgesellschaftausfallenundnegativeFolgenaufdieEr-tragslagederEmittentinnachsichziehen.

2.2.2.17�Klima-�und�UmweltrisikenWind,SonneunddieProduktionvonBiomasseunterliegendennormalenklimatischen Schwankungen. Das wirtschaftliche Betreiben von Wind-energie-Anlagen hängt beispielsweise im Wesentlichen vom Windauf-kommenab.AbweichungendesjährlichenWindaufkommensvonmehrals20% gegenüber dem langjährigen Mittel sind nicht ungewöhnlich. Auchkönnen globale oder regionale Klimaänderungen ursächlich dafür sein,dassdaskünftigeWindaufkommenvondeninderVergangenheiterfass-ten Daten abweicht. Schwankungen und Verringerungen vom Windauf-kommenkönnendieGeschäftstätigkeitderProjektgesellschaftwesentlichbeeinflussen. Gerade zu Beginn der Beteiligung können z.B. mehrereSchwachwindjahre in Folge die Rücklagen in den ProjektgesellschaftenkomplettaufbrauchenundweitereKapitalmaßnahmennotwendigmachenund/oderdieAusschüttungandieEmittentinnegativbeeinflussen.

ImSolarbereichkönnenz.B.durchunvorhersehbareWetterschwankun-gen, Luftverschmutzungen oder Verschattungen die tatsächlichen Ein-strahlungswerteniedrigeralsangenommenausfallen.

ImBereichderGeothermiestellendieBodenbedingungen,welchenatur-gemäßanjedemStandortanderssind,dieGrundlagefürdaswirtschaftli-cheBetreibenderentsprechendenAnlagendar.InKombinationmitdemnochrelativkleinenErfahrungsschatzkönnenRisikendaherschlechtein-geschätztwerden.SosindinderVergangenheitbeiEinzelprojektenlokaleErdbebenundlokaleGeländeanhebungenvorgekommen.HierbeibestehtinsbesonderedasRisikoderEinstellungdesProjekts,weitererBetriebs-auflagenodergarSchadensersatzansprüchen.

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ImHinblickaufWasserkraftanlagenkanndieAbflussmengedurchklimati-scheFaktorenwiez.B.geringeNiederschlagsmengenschwanken.FernerkanndienutzbareAbflussmengedurchexternenEingriff,wiez.B.Schiff-fahrtoderneueStaustufen,dauerhaftreduziertwerden.

DesWeiterenlässtsichangesichtsdessichabzeichnendenKlimawandelsnichtprognostizieren,welcheEinflüssedieseraufdasWind-undSolaran-gebotbzw.dieBiomasseproduktionhabenwird.

Der Eintritt der beschriebenen und/oder weiterer Risiken kann negativeAuswirkungenaufdieErgebnissederProjektgesellschaftenundsomitauchmittelbardieFinanz-,Ertrags-undVermögenslagederEmittentinhaben.

2.2.2.18�VersicherungsschutzEsbestehtdasRisiko,dassSchädenandenvondenProjektgesellschaftenbetriebenen Anlagen auftreten, die nicht versichert oder versicherbarsind.BeiversichertenSchadensfällensindvereinbarteSelbstbehalteundggf.höhereBeitragsleistungennachdemEintritteinesVersicherungsfal-les von der Projektgesellschaft zu tragen. Es besteht ferner das Risiko,dass der Versicherer eine Einstandspflicht ablehnt, so dass ein Rechts-streit gegen den Versicherer angestrengt werden muss. Nach einemSchadensfallkannderVersicherungsschutzdurchKündigungdesVersi-cherersentfallen,sodassdieAnlagennichtodernichtvollumfänglichver-sichertwären.WeitereSchädenandenAnlagenmüsstenfolglichvonderProjektgesellschaftselbstgetragenwerden.DieskönntenegativeAuswir-kungenaufdasErgebnisderProjektgesellschafthaben.MittelbarkönntendannauchdieErgebnissederEmittentinausderBeteiligunganderbetrof-fenenProjektgesellschaftausfallenundnegativeFolgenaufdieErtragsla-gederEmittentinnachsichziehen.

2.2.2.19�Verletzung�geistigen�EigentumsFürdieErrichtungeinerProduktionsanlagefürPalaterraisteineLizenzer-forderlich. Im Falle der Beteiligung der Emittentin an einer Projektgesell-schaftzurErrichtungundzumBetriebeinerProduktionsanlagefürPalaterrabestehtdasRisiko,dassdieProjektgesellschaftnichtüberdienotwendigeLizenzverfügt,dienotwendigeLizenznichterhältoderdieLizenzaufgrundvonVerstößengegendenLizenzvertragund/oderaufgrundAblaufdesLi-zenzvertragsnichtaufrechthaltenkann.

In einem solchen Fall besteht das Risiko, dass die Produktionsanlage fürPalaterranichtvollständigerrichtetund/odernichtweiterbetriebenwerdenkann.DieskönntenegativeAuswirkungenaufdasErgebnisderProjektge-sellschafthaben.MittelbarkönntendannauchdieErgebnissederEmitten-tinausderBeteiligunganderbetroffenenProjektgesellschaftausfallenundnegativeFolgenaufdieErtragslagederEmittentinnachsichziehen.

2.2.2.20�Höhere�GewaltEs kann nicht ausgeschlossen werden, dass außergewöhnliche RisikenwieErdbeben,Umweltkatastrophen,kriegerischeAuseinandersetzungen,FlugzeugabstürzeodersonstigeEreignissehöhererGewaltauftretenunddievondenjeweiligenProjektgesellschaftenbetriebenenAnlagenbetref-fen.JedesdieserEreignissekanndieRentabilitätderProjektgesellschaftmindernoderunterUmständensogarzurInsolvenzderProjektgesellschaftführen.MittelbarkönntendannauchdieErgebnissederEmittentinausder

BeteiligunganderbetroffenenProjektgesellschaftausfallenundnegativeFolgenaufdieErtragslagederEmittentinnachsichziehen.

2.2.3 Risiken aus der Refinanzierungstätigkeit der Emittentin2.2.3.1�EmissionstätigkeitDieRefinanzierungderGeschäftstätigkeitderEmittentinistmaßgeblichvonderNachfragevonAnlegernnachKapitalanlagenimBereichdererneuer-barenEnergienabhängig.EineallgemeinrückläufigeNachfragekanndieKapitalbeschaffungderEmittentinbeeinträchtigen.Auchistdieerfolgrei-chePlatzierungweitererAnleihenvonderEinhaltungderVerpflichtungenderEmittentinausdenprospektgegenständlichenAnleihenabhängig.

Ferner istdieEmittentindemRisikoausgesetzt,dasssievondenErwer-bern der Kapitalanlagen wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Pros-pektmängelund/oderBeratungsfehlerhaftbargemachtwird.Insoweitistnichtauszuschließen,dassunvorhersehbareundunabwendbareRisikenoderinderVergangenheitnichterkannteRisikeneintreten,sodasseineInanspruchnahmederEmittentindurchErwerberderKapitalanlagennichtausgeschlossenwerdenkann.

SoweitdiefürdenVertriebbestimmterAssetklassenderzeitoderkünftigerforderlichenbehördlichenGenehmigungenfürdieEmittentinbzw.grup-penangehörigeUnternehmennichterteiltwerdenoderbereitserteilteGe-nehmigungenwiederentzogenwerden,bestehtdasRisiko,dassderVer-triebeinzelnerAssetklassenganzoderteilweiseeingestelltwerdenmuss.

2.2.3.2�VertriebskostenFürdiePlatzierungdermitdiesemProspektangebotenenTeilschuldver-schreibungenbestehtkeinePlatzierungsgarantie.ZurAktivierungdesVer-triebs wäre die Emittentin möglicherweise angewiesen, höhere als diekalkuliertenVertriebsprovisionenzuvereinbarenoderweitereMarketing-maßnahmenzuergreifen.DerartigeMaßnahmensindüblicherweisemitz.T.erheblichenKostenverbunden,wodurchvorallemdieemissionstypi-schenNebenkostenansteigenwürdenundnachteiligeFolgenaufdieEr-tragslagederEmittentinnachsichziehenkönnten.

AußerdembestehtamaußerbörslichenKapitalmarkteinumfassendesAn-gebotanalternativenProdukten,sodassnichtauszuschließenist,dassesderEmittentinnichtgelingt,ausreichendeVertriebskapazitätenzuakqui-rieren.DieshätteeinengegenüberderPrognoseggf.starkvermindertenZuflussvonAnlegergeldernzurFolge,sodassdiegeplantenInvestitionenin Projektgesellschaften nicht oder nicht im geplanten Umfang erfolgenkönntenunddiekalkuliertenZinsenfürdenAnlegernichterwirtschaftetwerdenkönntenund/oderdieRückzahlungdesplatziertenKapitalszumEndederLaufzeitandenAnlegernichtmöglichwäre.

2.2.3.3�LiquiditätDieZahlungvonZinsenunddieRückzahlungdesAnleihekapitalssetzendieSchaffung und Aufrechterhaltung einer ausreichenden Liquidität bei derEmittentinvoraus.EsbestehtfolglichdasRisiko,dassdieLiquiditätslagederEmittentinmöglicherweisedieAuszahlungnurteilweiseoderaufZeitnichtzulässt.

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2.2.3.4�EigenkapitalausstattungSoweit die Emittentin für den Auf- und Ausbau ihrer Geschäftstätigkeitund/oderderenAufrechterhaltungweiteresEigenkapitalbenötigensollte,bestehen seitens der Gesellschafter der Emittentin keine vertraglichenVerpflichtungen, entsprechende Eigenmittel bereitzustellen. Demzufolgeistnichtsichergestellt,dass indiesemFallbeiderEmittentineineErhö-hungdesKommanditkapitalserfolgt.

2.2.3.5�VerwässerungDieEmittentin istberechtigt,weiteresKapitalaufzunehmen,das imglei-chenRangmitdenTeilschuldverschreibungensteht.EsbestehtdasRisiko,dass durch die Aufnahme weiteren Kapitals, z.B. durch Begeben einerweiterenAnleihe,unddiedamiteinhergehendeSteigerungderZahlderAnlegerimFallevonLiquiditätsengpässenbeiderEmittentinZins-undKa-pitalrückzahlungsansprüche einzelner Anleger nicht oder nicht fristge-rechtbedientwerdenkönnen.

2.2.4 Allgemeine unternehmerische Risiken2.2.4.1�EmittentinrisikoDieRückzahlungdesAnleihekapitalssowiedieZahlungvonZinsenhän-gen ausschließlich vom wirtschaftlichen Erfolg der Emittentin ab. DiesestehtwiederuminAbhängigkeitvomwirtschaftlichenErfolgderProjektge-sellschaft/enoderandererProjekte,indiedieEmittentininvestiert.Sollteder wirtschaftliche Erfolg auf Ebene einer oder mehrerer Projektgesell-schaftenundhierdurchaufderEbenederEmittentinausbleiben,kanndiesnegativeAuswirkungenaufdieFinanz-,Ertrags-undVermögenslagederEmittentin und somit die Zins- und Kapitalrückzahlung haben. Eine wirt-schaftlichnegativeEntwicklungkönnteinsbesondereauchdieInsolvenzder Emittentin und damit den ganzen oder teilweisen Ausfall von Zins-und/oderderRückzahlungsansprüchenderAnlegerzurFolgehaben.

2.2.4.2�ManagementfehlerManagementfehler,sowohlaufEbenederEmittentinalsauchdenProjekt-gesellschaften,könnennichtgänzlichausgeschlossenwerden.Diesekönn-tenzuunvorhergesehenenKostenführen,diedieErgebnissederEmittentinund/oder einzelner oder mehrerer Projektgesellschaften und die Finanz-,Ertrags-undVermögenslagederEmittentinnachteiligbeeinflussen.

2.2.4.3�Kurzes�Bestehen�der�EmittentinDieEmittentinwurdeimSeptember2011gegründet.EshandeltsichbeiderEmittentinalsoumeinjungesUnternehmen.DiewirtschaftlichenErfolgs-aussichtenderEmittentinkönnennurunterBerücksichtigungderRisiken,AufwendungenundSchwierigkeitenbeurteiltwerden,diebeiUnterneh-men,dieinneuenund/oderinnovativenMärktentätigsind,auftreten.Denbisher erzielten Geschäftsergebnissen kommt somit nur ein begrenzterAussagewert zuundsiekönnennichtals IndikatorkünftigerErgebnissegewertetwerden.

2.2.4.4�SchlüsselpersonenDurchdenVerlustvonKompetenzträgernsowohlaufEbenederEmittentinalsauchdenProjektgesellschaftenoderverbundenenoderkooperierendenUn-ternehmenbestehtdasRisiko,dassFachwissennichtmehrzurVerfügungstehtundsomiteinqualifiziertesInvestitions-undRisikomanagementnichtmehrinvollemUmfanggewährleistetist.DerVerlustsolcherunternehmens-

tragendenPersonenkönnteeinennachteiligenEffektaufdiewirtschaftlicheEntwicklungderEmittentinhaben.DieskönntenachteiligeAuswirkungenaufdieVermögens-,Finanz-undErtragslagederEmittentinhaben.

2.2.4.5�InteressenkonflikteWegen der (teilweise bestehenden) Personenidentität der jeweiligenFunktionsträgerbestehenimHinblickaufdieEmittentinVerflechtungstat-bestände in rechtlicher, wirtschaftlicher und/oder personeller Art. Es istdahergrundsätzlichnichtauszuschließen,dassdieBeteiligtenbeiderAb-wägungderunterschiedlichen,ggf.gegenläufigenInteressennichtzudenEntscheidungengelangen,diesietreffenwürden,wenneinVerflechtungs-tatbestandnichtbestünde.ImgleichenMaßekönntenhierdurchauchdieErträgederEmittentin–unddamitdieZinsenderAnleger–betroffensein.

WesentlicheVerflechtungstatbeständeinrechtlicher,wirtschaftlicherund/oderpersonellerHinsichtbestehenbeiderEmittentindahingehend,dass:

• Fred Jung und Matthias Willenbacher Hauptaktionäre und VorständederjuwiHoldingAG,derMuttergesellschaftderjuwi-Gruppe,sind.

• DiealleinigenKommanditistenderEmittentin,FredJungundMatthiasWil-lenbacher,gleichzeitigGeschäftsführerundAlleinanteilseignerderKom-plementärin(juwiRegioEnergieManagementGmbH)derEmittentinsind.

• FredJungundMatthiasWillenbacherund/odervonihnenbeherrschteUnternehmenBeteiligungenanProjektgesellschaftenandieEmittentinverkaufenkönnen.

• Unternehmenderjuwi-Gruppe,namentlichdiejuwiSolarGmbH,diejuwiManagementGmbHunddiejuwiBioService&BetriebsGmbH,dietech-nischeundkaufmännischeBetriebsführungderAnlagenübernehmen,welchevondenProjektgesellschaftengehaltenwerden.

• Im Fall der Bioenergie-Anlagen möglicherweise Ausgangsstoffe vonjuwi- bzw. juwi-nahen Gesellschaften geliefert und Erzeugnisse überjuwi-Gesellschaften vermarktet werden, deren Geschäftsführer bzw.mittelbareGesellschafterFredJungundMatthiasWillenbachersind.

• Fred Jung und Matthias Willenbacher möglicherweise als Geschäfts-führerderProjektgesellschaftenfungieren,indiedieEmittentinvoraus-sichtlichinvestierenwird.

• Nichtausgeschlossenist,dasssichFredJungundMatthiasWillenba-cheroderverbundenebzw.nahestehendeUnternehmenderjuwi-GruppeandenProjektgesellschaftenbeteiligen,andenendieEmittentineben-fallsbeteiligtist.

2.2.4.6�SteuernZukünftigeÄnderungenderSteuergesetzesowieabweichendeGesetzes-auslegungen durch Finanzbehörden und -gerichte können nicht ausge-schlossenwerden.InsoweitkönnensowohlfürdieEmittentinalsauchfürProjektgesellschaften, an denen die Emittentin planmäßig Beteiligungenerwerbensoll,nachteiligeÄnderungendesSteuerrechtsnegativeAuswir-kungenaufdieGeschäftstätigkeitund/oderErgebnissederEmittentinha-

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benundsomitdieFähigkeitderEmittentinbeeinträchtigen,Zinszahlungenund/oderdieRückzahlungdesAnleihekapitalsvorzunehmen.

2.2.4.7�Gesetze�/�Verordungen�/�ErlasseDieGesetzgebungunterliegteinemständigenWandel.SokönnenMaßnah-menderGesetz-undVerordnungsgeberaufBundes-und/oderLandes-bishinzurKommunalebenedieMarkt-undWettbewerbsverhältnissebeeinflus-sen und sich negativ auf die Geschäftstätigkeit und/oder wirtschaftlicheSituationderEmittentinodervonProjektgesellschaften,andenendieEmit-tentinBeteiligungenerwerbensoll,auswirken.EsbestehtgrundsätzlichdieMöglichkeit,dassaufGrundderartigergesetzgeberischerMaßnahmendasUnternehmenzurUmstellung,ReduzierungoderauchderEinstellungeinzel-nergeschäftlicherAktivitätengezwungenist.AufgrunddessenbestehtdasRisiko,dassdieFähigkeitderEmittentinbeeinträchtigtwird,Zinszahlungenund/oderdieRückzahlungdesAnleihekapitalsvorzunehmen.

2.3Wertpapierrisiken

2.3.1 Rechte aus SchuldverschreibungenSchuldverschreibungen begründen ausschließlich schuldrechtliche An-sprüchegegenüberderAnleiheschuldnerinundgewährenkeineTeilnah-me-,Mitwirkungs-undStimmrechteinihrerHauptversammlung.Insoweitkönnen Anleger keinen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der Anleihe-schuldnerinausüben.

2.3.2 Keine Einlagensicherung und keine staatliche KontrolleSchuldverschreibungenunterliegenkeinerEinlagensicherung.ImFalleei-nerunerwartetnegativenGeschäftsentwicklungund/oder InsolvenzderEmittentinbestehtsomitkeineGewähr,dassdievertraglichvereinbartenZins-undTilgungsansprüchederAnlegerausdenSchuldverschreibungenbedient werden. Schuldverschreibungen unterliegen keiner laufendenstaatlichen Kontrolle. Insoweit überwacht keine staatliche Behörde dieGeschäftstätigkeitundMittelverwendungderEmittentin.

2.3.3 RatingFürdieEmittentinwurdenbiszumDatumdesProspektskeinöffentlichesunabhängiges Rating zur Bewertung ihrer jeweiligen ZahlungsfähigkeitundkeinEmissionsrating inBezugaufdiezweiangebotenenSchuldver-schreibungen durchgeführt. Eine Beurteilung der angebotenen Beteili-gung istausschließlichanhanddiesesProspektsundsonstigeröffentlichzugänglicherInformationenüberdieEmittentinmöglich.EsbestehtinsoweitdasRisiko,dassdieseInformationenunddieSachkundedeseinzelnenAnle-gersbzw.seinerBeraternichtausreichen,umeineandenpersönlichenZie-lenausgerichteteindividuelleAnlageentscheidungzutreffen.

2.3.4 Kürzungs­ und SchließungsmöglichkeitDie Emittentin ist berechtigt, das Angebot vorzeitig zu schließen bzw.ZeichnungenderTeilschuldverschreibungenzukürzen,soweiteszueinerÜberzeichnung kommt. Insoweit besteht das Risiko, dass dem Anlegernicht die gezeichnete Anzahl von Teilschuldverschreibungen zugeteiltwird. Stellt die Emittentin die Platzierung der Teilschuldverschreibungen

vorderZeichnungdesgesamtengeplantenEmissionsbetragsein,stehtihrnichtdasdenKalkulationenzugrundegelegteKapitalfürInvestitionenzurVerfügung.Dieskanndazuführen,dassdieEmittentinnichtdieangestreb-tenZinszahlungenunddiefürdieRückzahlungdesKapitalsnötigenBeträ-geerwirtschaftenkann.

2.3.5 Zahlungs­ und InsolvenzrisikoEswurdenvonDrittenkeineGarantienhinsichtlichderZahlungenabgege-ben.DemnachbestehtimFallevonLiquiditätsengpässenbeiderEmittentinzumjeweiligenZahlungstermindasRisiko,dasseszueinerzeitlichenVer-zögerung,zueinerVerringerungoderzumAusfalldervertraglichzugesag-tenZahlungenkommenkann.DerAnlegermüssteseinenZinszahlungsan-spruchgerichtlichgeltendmachen.ImFallederInsolvenzwäredieHöheder Zahlungen dann abhängig von den Beschlüssen der Gläubigerver-sammlungundvonderHöhederInsolvenzmasseundkönntezueinemvoll-ständigenAusfallführen.EinedirekteBefriedigungausdenvonderEmit-tentin gehaltenen Beteiligungen an den Projektgesellschaften kann derAnlegernichtverlangen.

2.3.6 PlatzierungsrisikoFür die Platzierung der mit diesem Prospekt angebotenen Teilschuld-verschreibungen beabsichtigt die Emittentin, verschiedene externe Ver-triebsorganisationenbzw.aucheinzelneVertriebspartnerzubeauftragen.Platzierungsgarantien bestehen nicht. Insoweit besteht für die beidenSchuldverschreibungeneinPlatzierungsrisiko,dasdazuführenkann,dassdiejeweiligenSchuldverschreibungennichtvollständigbzw.nurineinemgeringen Umfang gezeichnet und eingezahlt werden und mangels einesausreichenden Emissionserlöses auch aufgrund der KostenbelastungnichtgenügendanlagefähigesKapitalzurVerfügungsteht.

2.3.7 Bindungsfrist / Veräußerbarkeit / Kursrisiko der Schuldverschreibung mit Laufzeit bis 2016Das eingesetzte Kapital für den Erwerb der TeilschuldverschreibungenjuwiRegioEnergieIFestzins2016unterliegteinermittelfristigenBindungs-dauer von fünf Jahren. Eine vorzeitige Veräußerung der Teilschuldver-schreibungen ist grundsätzlich möglich. Diese ist jedoch stark einge-schränkt,dadieAnleihenichtaneinemgeregeltenMarktnotiertist.EinesolcheNotierungistauchnichtvorgesehen.FerneristdieEmittentinnichtverpflichtet, die ihr zum Erwerb angebotene Teilschuldverschreibung zuerwerben oder Anlegern Veräußerungsmöglichkeiten zu vermitteln odernachzuweisen oder in sonstiger Weise die Veräußerung zu fördern. BeiAnleiheinvestoren, die während der Laufzeit der Anleihe Teilschuldver-schreibungenverkaufenmöchten,bestehtdaherdasRisiko,dassdieTeil-schuldverschreibungennurinEigeninitiativeundnichtoderzueinemausSichtdesAnlegersgeringenMarktpreisverkauftwerdenkönnen.Darüberhinaus könnte der Marktpreis bei einem freihändigen Verkauf auch vondemallgemeinenKapitalmarktzinsniveauabhängigsein.AlsFolgekönntederAnlegereinengeringerenMarktpreisalsdenNennwertoderdenvor-aussichtlichenRückzahlungsbetragerzielen.

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2.3.8 Bindungsfrist / Veräußerbarkeit / Kursrisiko der Schuldverschreibung mit Laufzeit bis 2020Das eingesetzte Kapital für den Erwerb der TeilschuldverschreibungenjuwiRegioEnergieIFestzins2020unterliegteinermittel-bislangfristigenBindungsdauer von neun Jahren. Eine vorzeitige Veräußerung der Teil-schuldverschreibungen ist grundsätzlich möglich. Diese ist jedoch starkeingeschränkt,dadieAnleihenichtaneinemgeregeltenMarktnotiertist.EinesolcheNotierungistauchnichtvorgesehen.FerneristdieEmittentinnicht verpflichtet, die ihr zum Erwerb angebotenen Teilschuldverschrei-bungen zu erwerben oder Anlegern Veräußerungsmöglichkeiten zu ver-mitteln oder nachzuweisen oder in sonstiger Weise die Veräußerung zufördern.BeiAnleiheinvestoren,diewährendderLaufzeitderAnleiheTeil-schuldverschreibungen verkaufen möchten, besteht daher das Risiko,dassdieTeilschuldverschreibungennurinEigeninitiativeundnichtoderzueinemausSichtdesAnlegersgeringenMarktpreisverkauftwerdenkön-nen.DarüberhinauskönntederMarktpreisbeieinemfreihändigenVerkaufauchvondemallgemeinenKapitalmarktzinsniveauabhängigsein.AlsFol-gekönntederAnlegereinengeringerenMarktpreisalsdenNennwertoderdenvoraussichtlichenRückzahlungsbetragerzielen.

2.3.9 Vorzeitige RückzahlungDerEmittentinwirdindenAnleihebedingungenderangebotenenSchuld-verschreibungendasRechteingeräumt,dieausstehendenTeilschuldver-schreibungeninsgesamtoderalleausstehendenTeilschuldverschreibun-gen quotal jeweils vorzeitig unter Einhaltung einer Kündigungsfrist vonwenigstens90Tagen jährlichzumEndeeinesZinslaufszukündigen (or-dentliches Kündigungsrecht). Sofern die Emittentin von ihrem Recht zurKündigungundvorzeitigenRückzahlungderSchuldverschreibungenGe-brauch macht, besteht für den Anleger das Risiko, dass die Schuldver-schreibungeneinegeringereRenditeausweisenalsdiebeieinerüberdenKündigungszeitpunkt hinausgehenden Laufzeit erwartete. Insoweit wür-denimFallederKündigungnachderenWirksamkeitkeineweiterenZins-zahlungenerfolgen.WeiterhinkönnteimFalleeinervorzeitigenKündigungdurch die Emittentin ein geringerer Rücknahmebetrag realisiert werdenalsbeieinerVeräußerungderTeilschuldverschreibungenimWegederpri-vatenWeiterveräußerung,unddieskönntezueinerMinderungderVeräu-ßerungserlöseführen.

2.3.10 GläubigerversammlungIn den gesetzlich geregelten Fällen (Schuldverschreibungsgesetz) kanneine Versammlung der Gläubiger einer Schuldverschreibung (Gläubiger-versammlung)einberufenwerden.DieGläubigerversammlungistberech-tigt (z.B. bei Zahlungsunfähigkeit der Emittentin), die jeweils geltendenAnleihebedingungen durch Mehrheitsbeschluss zu ändern. Insoweit istnichtausgeschlossen,dasseinzelneInhabervonTeilschuldverschreibun-genüberstimmtwerdenundBeschlüssegefasstwerden,dienichtinihremInteressesind.Gleichesgiltauch,wennAnlegernichtanderartigenVer-sammlungenteilnehmenodersichnichtvertretenlassen.

2.3.11 InflationsrisikoFür den Anleger besteht ein Inflationsrisiko. Bei einer fest verzinslichenSchuldverschreibung sinkt die inflationsbereinigte Rendite auf die Zins-zahlungenmitsteigenderInflation.

2.3.12 FremdfinanzierungDen Anlegern steht es frei, den Erwerb der Teilschuldverschreibungenganz oder teilweise durch Fremdmittel zu finanzieren. Doch wird daraufhingewiesen,dasssichhierdurchdieRisikostrukturderAnlageerhöht.DieRückführungderFremdmittelunddiemiteinersolchenFinanzierungver-bundenenZinszahlungensindvondemAnlegerzubedienen,unabhängigvonderRückzahlungdesAnleihekapitalszumNennbetragsowieetwaigerZinszahlungendurchdieEmittentin.DerAnlegersolltesichnurzueinerFremdfinanzierungentschließen,wennerdiesevonderEntwicklungderTeilschuldverschreibungen unabhängigen Zahlungsverpflichtungen wirt-schaftlichverkraftenkann.

2.3.13 SteuernDieindiesemWertpapierprospektdargestelltensteuerlichenAngabenge-ben die derzeitige Rechtslage, ihre verwaltungstechnische Anwendung,dieaktuelleRechtsprechungsowiedieKommentierungdurchdiesteuerli-cheFachliteraturzumDatumdesProspektswieder.ZukünftigeGesetzes-änderungen, abweichende Gesetzesauslegungen durch Finanzbehördenund -gerichte sowie neue steuerliche Vorschriften, Erlasse und Verord-nungen können für die Gesamtlaufzeit der Schuldverschreibungen nichtausgeschlossenwerden.DerartigeÄnderungenkönnensichnegativaufdieGeschäftstätigkeitderEmittentinsowienachteiligaufdieNachsteuer-renditederAnlegerauswirken.

2.3.14 Kosten bei Erwerb im AuslandEsexistierenkeineZahlstellenaußerhalbDeutschlands.InsoweitbestehtfürAnlegermitWohnsitzaußerhalbDeutschlandsbzw.miteinerKontover-bindung außerhalb Deutschlands das Risiko, dass der Erwerb der Teil-schuldverschreibung und die Abwicklung von Zins- und RückzahlungennurübereineBankvoninternationalemRangerfolgenkannundvordemErwerbdieEinrichtungeinesKontosbeieinerBankvon internationalemRanginDeutschlandoderaußerhalbDeutschlandserforderlichseinkönn-te.DemnachkönntenmitdemErwerbderTeilschuldverschreibungenundder Abwicklung der Zahlungen weitere Kosten verbunden sein, und dieRendite könnte geringer als erwartet ausfallen. Darüber hinaus könntenAnleger, die ihren Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschlandhaben,zurDurchsetzungihrerRechteausdenTeilschuldverschreibungengezwungensein,einenmitdemdeutschenRechtvertrautenRechtsbera-terzubeauftragen.DennfürallemitdenTeilschuldverschreibungenver-bundenenRechteundPflichtenistausschließlichdeutschesRechtunterAusschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts maß-geblich.HierdurchkönntendemAnlegerweitereKostenentstehen.

2.3.15 Abstandnahme von der ZeichnungEsistgrundsätzlichnichtvorgesehen,dassAnlegeraußerhalbdergesetz-lichen Widerspruchsfrist ihre Zeichnungsanträge zurückziehen können.InsoweitbehältsichdieEmittentindasRechtvor,imFallederNicht-und/oder nicht fristgerechten Erfüllung der Einzahlungspflicht des AnlegersdenAusgleichdeshierdurchentstandenenSchadensgeltendzumachen.

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3. Die Emittentin

3.1GeschäftstätigkeitderEmittentin

DieEmittentin,diejuwiRegioEnergieIGmbH&Co.KG,isteineZweckge-sellschaft,dieimRahmenihrerGeschäftstätigkeitausschließlichfolgendeZieleverfolgt:

• FinanzierungvonProjekten imBereichdererneuerbarenEnergieund/oderökologischorientiertenProdukten;

• Beteiligung an Projektgesellschaften, deren Geschäftstätigkeit im Be-triebundderVerwaltungvonEinrichtungenundAnlagen liegt,welchedie Erzeugung von regenerativ gewonnener Energie zum Gegenstandhabenund/oderökologischorientierteProdukteaufdenMarktbringen,

wobei die jeweiligen Projekte hauptsächlich von Unternehmen der juwi-Gruppeinitiertundentwickeltwerdensollen.ImÜbrigenhatdieEmittentindieunterdemPunkt3.5.6aufgeführtenInvestitionsgrundsätzezubeachten.

3.2juwi-Gruppe

FredJungundMatthiasWillenbacherhabenimJahr1996diejuwi-Gruppegegründet.DiebeidenEnergiepioniereausRheinland-Pfalzhabenindenvergangenen15Jahrennichtnurdiejuwi-GruppezueinemderführendenAnbietervonProjektenmiterneuerbarenEnergienentwickelt.SiehabenauchdieenergiepolitischeDebatteinDeutschlandimmerwiedermitneuenImpulsenbereichertundhabensovieleEntwicklungenimEnergiebereichmitangestoßen.

VonAnfanganwaresÜberzeugungvonFredJungundMatthiasWillenba-cher, dass sowohl genügend Energie – dezentral und erneuerbar – alsauchlängstzuverlässigeTechnologienzuderenwirtschaftlichenNutzungzur Verfügung stehen. Wachstumstreiber für die von ihnen gegründetejuwi-GruppeistdieVision,soschnellwiemöglich100%erneuerbareEner-gienzuerreichen.ErneuerbareEnergiensindeinwichtigerBeitragfürdenUmwelt-undKlimaschutz.DarüberhinausverringernsiedieAbhängigkeitgegenüberteurenRohstoffimportenausdemAusland.

UntereinemDachsindbeider juwi-GruppealleKompetenzengebündelt,um ein Projekt erfolgreich zu realisieren: Als Generalunternehmer decktjuwi die gesamte Prozesskette von der Standortsuche über die Planung,FinanzierungundErrichtungbishinzurBetriebsführungab.AllesauseinerHand. Mit der Projektierung eines Windrads hat 1996 alles angefangen.DreiJahrespätererfolgtebereitsderEinstiegindiePhotovoltaik.Sukzessi-vewurdedasProduktportfolioumBioenergie,WasserkraftundGeothermieerweitert.Heutedecktdiejuwi-GruppefastdasgesamteSpektrumderer-neuerbarenEnergienab.ZurSteigerungderEnergieeffizienz istdie juwi-Gruppe–ergänzendzumBauundBetriebregenerativerAnlagen–auchim

Bereich der energieeffizienten Gebäudetechnik, der technischen Pro-duktentwicklungunddersolarenElektromobilitätaktiv.Darüberhinausent-wickeltdiejuwi-GruppeKonzepte,wiesichRegionen,Kommunen,Unterneh-menundPrivatpersonenbedarfsgerechtselbstmiterneuerbarenEnergienversorgenkönnen.Beijedemjuwi-ProjektwerdenzusammenmitallenBetei-ligtenindividuelleLösungenerarbeitet.Zielvonjuwiistes,dabeidieInteres-senallerParteienzuberücksichtigen.

Die juwi-Gruppe ist mittlerweile in zahlreichen Ländern tätig, so z.B. indenUSA,CostaRica,Chile,Südafrika,Frankreich,Spanien,Italien,Grie-chenland,Polen,Tschechien,BulgarienundIndien.Bislanghatdiejuwi-Gruppemehrals2.000regenerativeAnlagenmiteinerGesamtleistungvonüber 1.600 Megawatt und einem Gesamtinvestitionsvolumen von überEuro 3,5 Mrd. realisiert. Die jährlich in diesen Anlagen erzeugte Strom-mengeentsprichtdemJahresstrombedarfvonüber800.000Haushalten.Sohatdiejuwi-Gruppeweltweitrund500Windräderanmehrals80Stand-ortenerrichtet.BisEnde2015willdiejuwi-GruppeimWindbereichwelt-weitProjektemiteinerKapazitätvonmehrals2.500Megawattumsetzen.ImPhotovoltaik-Bereichhatdiejuwi-Gruppebishermehrals1.500Photo-voltaik-Anlagen jeder Größenordnung geplant und realisiert – von derKleinanlage auf dem Dach bis zur großen Freiflächenanlage im Kraft-werksmaßstab.BiszumJahr2015sollenweltweitPV-AnlagenmiteinerGesamtleistungvonüber4.500Megawattrealisiertsein.DerBereichBio-energiewirdkonsequentweiterausgebaut.InsbesondereinDeutschlandmöchtediejuwi-GruppeindennächstenJahrenzahlreicheBiogasanla-gen,Holzpelletsproduktionsanlagen,Biomasse-HeizwerkeundBiomasse-Heizkraftwerkeerrichten.

DieAusdehnungderGeschäftstätigkeitspiegeltsichauchindenMitarbei-terzahlenund imUmsatzwieder:Allein imJahr2011hatdie juwi-Gruppebisher weltweit mehr als 500 neue Arbeitsplätze geschaffen (insgesamtsindessomitüber1.500Arbeitsplätze);dervomVorstandderjuwiHoldingAGprognostizierteUmsatzderUnternehmensgruppefürdasJahr2011be-trägtübereineMilliardeEuro.DerwirtschaftlicheErfolg istdasErgebnisderkonsequentenAusrichtungdesGruppeaufdieVision»100%erneuer-bareEnergien«undhochmotivierterMitarbeiter,diedieLeidenschaftderGründer für erneuerbare Energien teilen. Auch die Eigenständigkeit derjuwi-GruppeistvonVorteil.Als inhabergeführtesUnternehmenkannjuwischnellundflexibelreagieren–ohneGesellschafter,AktionäreoderKon-zernhierarchien,aberzugunstenvonvielenProjektpartnern.DasbeidemdynamischenWachstumdassozialeEngagementnichtzukurzkommt,be-weisendieBefragungendesGreatPlacetoWork-Instituts:Danachzähltdie juwi-GruppemitStand 2011 zuden 20bestenArbeitgebernDeutsch-lands.

Die Emittentin gehört selbst nicht zur juwi-Gruppe. Wenn von der juwi-Gruppegesprochenwird,dannhandeltessichumdiejuwiHoldingAGundihreTochterunternehmen,GemeinschaftsunternehmenundBeteiligungenohneEinbeziehungderEmittentin.Dasieaber imBesitzundderVerant-wortungderselbenPersonen,FredJungundMatthiasWillenbacher, ist,handeltessichumeinnahestehendesUnternehmen,dasvonderProjekt-pipeline, dem Know-how des Managements und den Erfahrungen derjuwi-Gruppeprofitierenkann.

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3.3ZielederEmittentinundRahmen-bedingungen

FredJungundMatthiasWillenbacherhabenimJahr2011diejuwiRegio-EnergieIGmbH&Co.KGmitdemZielgegründet,dasssichdieseGesell-schaftanProjektgesellschaftenimBereichdererneuerbarenEnergiebzw.derökologischorientiertenProduktebeteiligt.ÜberdieBegebungvonAn-leihen wird interessierten Privatinvestoren die Chance eingeräumt, auchfinanziellvonerneuerbarenEnergienzuprofitieren.WernichtdieMöglich-keithat,eigeneAnlagenzuerrichten–beispielsweisedurchNutzungvonPhotovoltaikaufdemDachoderHolzpelletsfürdieHeizung–oderdarüberhinaus vom Ausbau der erneuerbaren Energien in der Region profitierenmöchte,hatmittelsdesvorliegendenAnleihekonzeptsdieMöglichkeit,sichfinanziellanderEnergiewendezubeteiligen.DerAnlegerleisteteinenBei-tragzumUmbaudesEnergiesystemsaufeine100%igeEnergieversorgungausregenerativenEnergien.InsbesonderePrivatpersonenausderRegionRheinland-Pfalz und Hessen werden mit dieser Anleihe angesprochen.DenndieEmittentinplant,hauptsächlichAnteileanProjektenimUmkreisvonrund100KilometernLuftlinieumdenFirmensitzinWörrstadtzuerwer-ben.

DerInvestitionsschwerpunktinProjekteinnerhalbeinerRegionentsprichtdemregionalenAnsatzder juwi-Gruppe.SowirdeineumfassendeWert-schöpfunginder jeweiligenRegionermöglicht;bestehendeArbeitsplätzekönnengesichertwerden.DieVorteilefürdieregionaleWirtschaftsollenmöglichstgroßausfallen, indemdieAnlagenvorOrtmit lokalenPartnernerrichtetundgegebenenfallsmitRohstoffenausderjeweiligenRegionver-sorgtwerden.FürdieGemeindeziehtdieerfolgreicheRealisierungderPro-jektelangfristigeunddamitplanbareSteuereinnahmennachsich.ImFallder Verpachtung von Gemeindegrund kann die Gemeinde außerdem vonstabilen Pachteinnahmen profitieren. Noch einen Schritt weiter kann dieKooperation mit lokalen Energieversorgern oder Stadtwerken gehen. MitdiesenkommunalenUnternehmenbetreibtdie juwi-Gruppeoderdie juwirenewableIPPGmbH&Co.KGbereitsmehrereAnlageninFormvonGe-meinschaftsunternehmen. Kooperationspartner sind u.a. die StadtwerkeMainz,StadtwerkeAachenunddieEnergieversorgungOffenbach.

DasaufzubauendePortfolioderEmittentinsollmindestensjeeineBeteili-gunganeinemodermehrerenProjektenmitdenfolgendenTechnologienumfassen:Wind,PhotovoltaikundBioenergie(inkl.Palaterra).MitderIn-vestitionineinMixportfoliowirdgleichzeitigdie100%-Vision,dieimMittel-punkt der juwi-Gruppe steht, umgesetzt: Denn erst das ZusammenspielverschiedenerregenerativerEnergieträgerermögliches,dieStromversor-gungSchrittfürSchrittkomplettauferneuerbareQuellenumzustellen.Au-ßerdemwirddurcheinMixportfolioeinebessereStreuungderRisikenausdenBeteiligungenerreicht.Daherwirderwartet,dasssicheinüberver-schiedene Technologien diversifiziertes Portfolio stabilisierend auf dieEmittentinauswirkt.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz schreibt ab dem Zeitpunkt der Inbe-triebnahmeeinerförderfähigenAnlageeinefixeVergütungdeserzeugtenStromsüber20Jahrefest.JederAnlagenbetreiberhatAnspruchaufAn-schlussundunverzügliche,vorrangigeAbnahmedesregenerativerzeug-

ten Stroms. Durch die gesetzlich festgeschriebene Höhe der VergütungunddievorrangigeAbnahmedesStromssinddieProjekteüberdenlangenZeitraumvon20JahrengrundsätzlichgutkalkulierbarundsindindiesemPunkt weitgehend unabhängig von konjunkturellen Schwankungen unddemGeschehenandenAktienmärkten.AlternativkannangutenStandor-tenderStromdirektvermarktetwerden,z.B.überBürgerstrom-Modelle.

AlsnahestehendesUnternehmenderjuwi-GruppeprofitiertdieEmittentinvonderExpertiseunddenErfahrungswertenauseinerVielzahlvonProjek-ten.Sohatdiejuwi-GruppeauchinderkaufmännischenundtechnischenBetriebsführunglangjährigeErfahrungundumfangreicheExpertise.Auchvor dem Hintergrund, dass Beteiligungen an erneuerbaren Energien amMarktsehrbegehrtunddamitknappsind, istdiegesellschaftlicheNähezurjuwi-GruppeeinstrategischerVorteilfürdieEmittentin.DieEmittentinhatsomitfrühzeitigdieMöglichkeitauseinerumfassendenProjektpipelinefürsiegeeigneteProjektezuidentifizieren.

3.4WichtigeEreignisseinderGeschäfts-tätigkeit

DiejuwiRegioEnergieIGmbH&Co.KGhatmitdenVorbereitungenzurAuf-nahme ihrer Geschäftstätigkeit im September 2011 begonnen und aus-schließlichdasAngebotderprospektgegenständlichenInhaberschuldver-schreibungenvorbereitet.

WichtigeEreignissewährendderEntwicklungderGeschäftstätigkeitha-bensichbiszumDatumdesProspektsnichtereignet.MitdemEmissions-erlösausdieserAnleihewirddieEmittentin ihreInvestitionstätigkeitbe-ginnen und die zur Verwirklichung des UnternehmensgegenstandsnotwendigenBeteiligungenandenProjektgesellschaftenerwerben.

3.5Geschäftsüberblick,Investitionen,Geschäftsplan(Businessplan)

DieEmittentinbeabsichtigt, sichanmehrerenProjektgesellschaften,dieim Bereich erneuerbarer Energien und ökologisch orientierter Produktetätigsind,zubeteiligen.Zielistes,mitdiesenBeteiligungenErträgezuge-nerieren.DieHöhederverschiedenenBeteiligungenkannjenachProjektunterschiedlich ausfallen und auch Minderheitsbeteiligungen umfassen.EineEinflussnahmederEmittentinaufdiejeweiligenProjektgesellschaftenistdahernichtzwangsläufigvorgesehen.DieHaupttätigkeitderEmittentinbesteht daher darin, die verschiedenen Beteiligungen dauerhaft zu ver-walten.

Ziel der Emittentin ist es somit, den Netto-Emissionserlös (platziertesEmissionsvolumen abzüglich der Emissionskosten) den Projektgesell-schaftenfürInvestitioneninihroperativesGeschäftzurVerfügungzustel-lenundimGegenzuganderenwirtschaftlichemErfolgsowiedemUnter-nehmenswachstum der Projektgesellschaften durch laufende Erträgeteilzunehmen.

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Dabeisollvorrangig inBeteiligungenanverbundenenbzw.nahestehen-denGesellschaftender juwi-Gruppe investiertwerden,welche ineinemUmkreisvon100Kilometern(Luftlinie)umdenFirmensitzderEmittentininWörrstadt (Rheinland-Pfalz) liegen. Eine Beteiligung der Emittentin auchanProjektenaußerhalbdieserRegionistmöglich.Ausgeschlossenisthin-gegeneineBeteiligunganProjekten imAusland.Weitereunternehmeri-scheTätigkeitenbeabsichtigtdieEmittentinnichtzuentfalten.

3.5.1 Patente und LizenzenFürihreTätigkeitistdieEmittentinnichtaufPatenteund/oderLizenzenan-gewiesen,dievonwesentlicherBedeutungfürdieGeschäftsfähigkeitoderdieErtragslagederEmittentinsind.Eskannallerdingsnichtausgeschlos-sen werden, dass die Emittentin sich an Projektgesellschaften beteiligt,derenGeschäftstätigkeitdenErhalteinerLizenzvoraussetzt.Diesgiltins-besonderefürProjektgesellschaften,dieeineProduktionsanlagefürPala-terraerrichtenundbetreibenwollen.HierfüristdieErteilungeinerLizenzerforderlich.

3.5.2 Forschung und EntwicklungDieEmittentinselbstwirdkeineeigenenForschungs-undEntwicklungsak-tivitätenbetreiben.AuchwirdsienichtinGesellschafteninvestieren,dievorrangig imRahmen ihrerGeschäftstätigkeitForschungs-undEntwick-lungsaktivitätenbetreiben.

Innerhalbderjuwi-Gruppe,derenHauptanteilseignermitdenenderEmit-tentinidentischsind,wurdediejuwiR&DGmbH&Co.KG(R&DstehtfürResearchandDevelopment,alsoForschungundEntwicklung)gegründet,umneueGeschäftsfelderzuentwickelnundneueTechnologienfürjuwizuerschließen.DazuzählendietechnischeWeiterentwicklungvonProduk-tensowiedieGeschäftsfelderWasserkraftundGeothermieunddieBetei-ligunganAdvancedTowerSystems,einemHerstellervoninnovativenTür-men für Windenergieanlagen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei derAbteilungElektromobilität,diesichmitderEntwicklungvonKonzeptenzurIntegrationderElektromobilitätimVerkehrssektorundjuwi-internenMobi-litätsmodellenbeschäftigt.

3.5.3 Zum Einsatz kommende TechnologienDieProjektgesellschaften,andenendieEmittentineineBeteiligungplant,könnenAnlagenmitfolgendenTechnologienbetreiben:

3.5.3.1�WindenergieAuchimBinnenlandwehtvielerortseinstetiger,kräftigerWind,denmanmitWindenergie-AnlageninsauberenStromumwandelnkann.DabeiwirddieKraftdesWindesmittelsRotoreninBewegungsenergieüberführt,dieüberGeneratoreninStromumgewandeltwird.WindenergieimBinnenlandzähltschonheutezudengünstigstenEnergieformen.Windenergiehat inden letzten Jahren einen erheblichen technischen Fortschritt erlebt. EinmodernesWindradderSechs-Megawatt-KlassekanngenügendStromer-zeugen,umdenJahresbedarfvonrund7.000Haushaltenzudecken.Ineini-gen Regionen Deutschlands wird derzeit schon weit über ein Drittel des

StrombedarfsmitWindenergieproduziert,bundesweitsindesrund21.900Windräder, die über 7% des bundesdeutschen Strombedarfs erzeugen(StandMitte2011)1.ImVergleichzurSolar-undBioenergieliefernWindräderdengrößtenStromertragbezogenaufdeneffektivenFlächenbedarf.GuteStandorteentscheidenüberdenProjekterfolg.EinedoppeltsohoheWind-geschwindigkeitverachtfachtdieerzeugteStrommengeundsomitdenEr-lös.DasmachtdieWindkraftimEnergiemixderZukunftsowichtigundat-traktiv:SieisttechnologischweitentwickeltundaufGrundihrergünstigenStromerzeugungskostendasZugpferdimMixdererneuerbarenEnergien.

3.5.3.2�Windenergie�RepoweringRepoweringbezeichnetdasErsetzenalterWindräderdurchgrößereundeffizientereAnlagen.GrundsätzlichsindWindräder füreineLebensdauervonca.25Jahrenauslegt.NochheutebefindensichWindräderausdenAnfangsjahrenderWindenergieimBetrieb.TrotzdemkannesvordemHin-tergrundderrasantentechnologischenEntwicklungderWindenergiewirt-schaftlich sinnvoll sein, eine Altanlage vor Ablauf ihrer technischen Le-bensdauer durch eine neue Anlage zu ersetzen. Je nach Zustand derAltanlagenwerdendiesegeneralüberholt–primäranSchwellen-undEnt-wicklungsländer–verkauftoderzerlegtundalsErsatzteillagerbenutzt.FürProjektentwicklersindRepowering-Standortebegehrt,dadieAnfangsver-gütungderNeuanlageum0,5CentproKilowattstundeerhöhtwird,wennimGegenzugderAbbaueinerAltanlageerfolgt.AuchdieBevölkerungpro-fitiertvomRepowering.DieneuenAnlagendrehensichwenigerschnellundlaufendaheroptischruhigersowiehörbarleiser.Außerdemwirdhäu-figdurchdenErsatz zahlreicherKleinanlagenmitwenigenGroßanlagendasLandschaftsbildwiederaufgewertet.

3.5.3.3�PhotovoltaikFüreineumweltschonendeEnergieversorgungistderWeginssolareZeit-alterohneAlternative.DieSonneschickt täglicheinTausendfachesderEnergiemengezurErde,diefürdieVersorgungdergesamtenMenschheiterforderlichist.DaszurVerfügungstehendePotenzialfürSolarenergieistgigantisch.InDeutschlandwarenEnde2010PhotovoltaikanlagenmiteinerNennleistungvonrund16.400Megawattinstalliert.Mitte2011habenPho-tovoltaikanlagen3%derBrutto-StromerzeugunginDeutschlandbeigetra-genunddamitdasNiveauvonWasserkrafterreicht.2DieZeitenfürSolar-stromsindsogünstigwienie:GrundlagefürdenBoominderBrancheistdas Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das über 20 Jahre fixe Vergü-tungssätzefürdeneingespeistenSolarstromfestschreibt.Auchdertech-nologischeFortschritttreibtdieBranchevoran.NeueProdukte,wieetwadie Dünnschichtmodule, erobern den Markt. Die Wirkungsgrade steigenkontinuierlich,unddiePreisesinkenvorallemaufgrundvonInnovationenund Massenproduktion. Auch wenn die Stromerzeugungskosten aktuellnochhöhersindalsbeiWindstrom,kannaufdiePhotovoltaikausGründender Versorgungssicherheit nicht verzichtet werden. Denn während derWindbesondersstarkinderkaltenJahreszeitweht,spieltdiePhotovoltaikimSommerihreStärkeaus.BeideErzeugungsformenergänzensichdaherübersJahrsehrgutinDeutschland.

1DeutschesWindenergie-Institut(DEWI):Meldungvom27.Juli2011;»DeutscheWindindustrie–Märkteerholensich.«Berlin,2011;http://www.dewi.de;BundesverbandderEnergie-undWasserwirtschafte.V.(BDEW):Brutto-StromerzeugungnachEnergieträgern2011,1.Halbjahr,Graphik,Berlin,2011;http://www.bdew.de

2ebd.(BDEW2011)

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3.5.3.4�Biomasse-Heizkraftwerke�und�Biomasse-HeizwerkeBiomasse-HeizkraftwerkewandelndieimHolzgespeichertePrimärener-gie mit einer speziellen Verbrennungstechnologie sauber in Strom undWärmeumundsinddaherklimaneutral.AufdieseWeisekönnenrund90%Wirkungsgrad erzielt werden. Biomasse-Heizwerke verzichten auf eineStromproduktion und erzeugen ausschließlich Wärme. Die Wärme kannbeispielsweiseübereinNahwärmenetzganzeWohngebiete,Industriean-lagenoderGebäudekomplexemitWärmeversorgen.InDeutschlandwirddieErzeugungvonStromausBiomassedurchdasErneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Als Rohstoff für Biomasse-Heizkraftwerke undBiomasse-Heizwerkekommen–jenachAnlagengröße–vorallemHolz-hackschnitzelundHolzpelletszumEinsatz.

3.5.3.5�BiogasanlagenEineBiogasanlagestellteinKreislaufsystemdar.IhreGrundlageistdieBio-masse – also Gülle, Mist, Bioabfälle und Energiepflanzen. Diese BiomassewirdinderAnlagezuBiogasvergoren.DasBiogasistfürmehrereAnwen-dungsbereichegeeignet,vorrangigzurErzeugungvonStromundWärmedi-rektvorOrtoderzurEinspeisungineinvorhandenesErdgasnetz.DieResteausdemGärprozesskommenalshochwertigerDüngerwiederaufdasAcker-land,aufdemdannwiederPflanzenwachsen.DerKreislaufbeginntvonvorn.

BiomasseanlagenundBiogasanlagensinddieidealeErgänzungimregene-rativen Energiemix. Bioenergie hat zudem beste Speichereigenschaften.BiomasseanlagenstellensoimregenerativenEnergiemixeinewichtigeEr-gänzungfürdas–natürlichenSchwankungenunterliegende–AngebotausWind-undSolarenergiedar.

3.5.3.6�HolzpelletsproduktionsanlagenHolzpellets als Brennstoff werden durch steigende Preise für Erdöl undErdgas und deren Folgen für Natur und Umwelt immer attraktiver. InDeutschlandwerdendieiminternationalenMaßstabeherkleinenHolzpel-letsproduktionsanlagennochüberwiegendmitRestenausderHolzindust-rieversorgt.HolzresteundSpänewerdenzerkleinertundgetrocknet,be-vorsieunterhohemDruckzustäbchenförmigenPelletsgepresstwerden.GegenüberanderenbiogenenFestbrennstoffenbietetdiePelletierungins-besonderedenVorteilderNutzungimautomatisiertenBetriebalsBrenn-stoffinspeziellenPelletsheizungen.MitStand2010gibtesinDeutschlandinsgesamtrund140.000solcherHeizungen.3

3.5.3.7�Produktionsanlagen�für�PalaterraTerraPreta(portugiesischfürschwarzeErde)isteinevomMenschenge-schaffene (anthropogene) Bodenform. Die schwarze Erde wurde Endeder 1980er Jahre im Amazonasbecken von Archäologen entdeckt. Rund10%derFlächeAmazonienssindvonTerraPretabedeckt,teilsinmeterdi-ckenSchichten. InzahlreichenLabor-undFeldversuchen istes imJahr2006gelungen,dasursprünglicheVerfahrenderTerraPreta-Gewinnungzurekonstruieren.DiesoerzeugteschwarzeErdewirdunterdemMarkenna-menPalaterra®derzeitinderweltweiterstenProduktionsanlagefürTerraPretaamHengstbacherhofimDonnersbergkreis(Rheinland-Pfalz)herge-

stellt.FürdieVermarktunghatdiejuwi-GruppeimNovember2009gemein-sam mit dem Pflanzen- und Bodenexperten Joachim Böttcher die Ver-triebsgesellschaftPalaterraGmbH&Co.KGgegründet.

GrundlagederPalaterra-HerstellungisteinbiotechnischesVerfahren,beidemorganischeAbfällemitHolzkohleversetztundeinemanaerobenFer-mentationsprozess(anaerob:unterAusschlussvonLuft)unterzogenwer-den.DieorganischenKohlenstoffstrukturenwerdendabeiindeutlichsta-bilere Humusverbindungen umgebaut, als dies zum Beispiel bei derKompostierunggeschieht.DerHerstellungsprozessdauertetwavierWo-chen.AlsEingangsmaterialieneignensichsowohlfestealsauchflüssigeStoffe.InderLandwirtschaftkommenhierfürGärresteausderBiogaspro-duktion,GülleausderViehzuchtsowieorganischeReststoffeausPrivat-haushalten,Land-undForstwirtschaftinfrage.

3.5.3.8�WasserkraftanlagenDieWasserkraftisteinederältestenFormenderregenerativenEnergie-nutzung.MiteinemAnteilvon16%anderweltweitenStromproduktionistdieWasserkraftnachderBiomassederzeitnochdiezweitwichtigsteer-neuerbareEnergiequelle.InDeutschlandistsienachWindkraftundBio-massezusammenmitderPhotovoltaikaufPlatzdreiunderzeugtrund3%desdeutschenStrombedarfs.4DieWasserkraftistwiealleregenerativenEnergieneineunerschöpflicheEnergiequelle. ImGegensatzzurEnergiederSonneunddesWindesistdieWasserkraftmitgroßerzeitlicherKonti-nuitätverfügbarundnichtvonkurzfristigenWechselngeprägt.LediglichExtremereignisse(AusnahmesituationenwieHoch-oderNiedrigwasser)verhinderndenBetriebeinerWasserkraftanlage.DerBegriffderWasser-kraftanlagen umfasst sowohl Anlagen zur originären Stromproduktion,wiez.B.Laufwasserkraftwerke,alsauchsogenanntePumpspeicherkraft-werke,dieprimärzurkurzfristigenSpeicherungvonStromdienen,umaufdieseWeiseSpitzenbedarfeimNetzauszugleichen.GeradevordemHin-tergrund der stetigen Zunahme von schwankender Wind- und Sonnen-stromeinspeisung sind Speicher ein sehr wichtiger Bestandteil der zu-künftigenEnergielandschaft.

3.5.3.9�GeothermieanlagenGeothermieoderErdwärmebezeichnetdieinderErdkrustegespeicherteWärme.MitGeothermiekannmanStromundWärmedezentral,kosten-günstigundohneEmissionenerzeugen.ZumeinenwirddieEnergiemittelseinesWärmeüberträgerszumHeizenoderKühlenverwendet,zumande-reninKraftwerkenzurErzeugungvonelektrischerEnergieeingesetzt.FürdenerfolgreichenBetriebeinesKraftwerkesistnebeneinerhohenTempe-raturdesgeothermalenWassersaucheinausreichendesFördervolumennotwendig.MitHilfeentsprechenderMessungenkannvorabfestgestelltwerden,obdieseVoraussetzungenandemStandorterfülltsindundsichsomitdieBohrungmiteinerTiefevonbiszu4.500mlohnt.NebendemMo-lassebecken in Süddeutschland (Alpenvorland) und der norddeutschenTiefebenebietetinsbesonderederOberrheingrabendeutschlandweitsehrgutegeologisch-geothermischeVoraussetzungen.

3BundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit:EntwicklungdererneuerbarenEnergieninDeutschlandimJahr2010.GraphikenundTabellen.UnterVerwendungaktuellerDatenderArbeitsgruppeErneuerbareEnergien-Statistik(AGEE-Stat),Berlin,Juli2011;http://www.erneuerbare-energien.de

4BundesverbandderEnergie-undWasserwirtschafte.V.(BDEW):Brutto-StromerzeugungnachEnergieträgern2011,1.Halbjahr,Graphik,Berlin2011;http://www.bdew.de

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3.5.4 InvestitionenDieEmittentinhatsichbiszumDatumderProspekterstellungnochnichtanUnternehmenbeteiligt,sodassbisherwederzurückliegendeInvestitionenvorgenommenwordensindnochbiszumDatumdesProspekts laufendeInvestitionenerfolgen.DieEmittentinhatbisaufdieBeschreibungderInvestitionsstrategiekeineBeschlüsseüberkünftigeInvestitionengetrof-fen.KonkreteInvestitionsvorhabenstehenzumDatumdesProspektsinso-weitnichtfest.EntsprechenddemMittelzuflussausderKapitalmarktemis-sionsollendieerstenInvestitioneninUnternehmensbeteiligungenabEnde2011/Anfang2012erfolgen.

3.5.5 Investitionsziele und StrategieGegenstanddesUnternehmensistdieInitiierungundFörderungvonPro-jektenimBereichdererneuerbarenEnergiebzw.ökologischorientiertenProdukte.DazuwirdsichdieGesellschaftnachPrüfungderWirtschaft-lichkeit, Genehmigungslage und technischen Zuverlässigkeit der AnlageanentsprechendenProjektgesellschaftenbeteiligen.WeitereVorausset-zung füreineBeteiligung ist,dassdie imnächstenAbschnittgenanntenInvestitionskriterieneingehaltenwerden.DieHöhederBeteiligungkannjenach Projekt unterschiedlich ausfallen und auch Minderheitsbeteiligun-genumfassen.EineEinflussnahmeaufdieProjektgesellschaftenistdaherzwangsläufigundregelmäßignichtvorgesehen.

DieEmittentin istbestrebt,dieBeteiligungen langfristigzuhaltenundzuverwalten.EinekurzfristigeVeräußerungistmitAusnahmevonRepowe-ring-Projektennichtvorgesehen.ÜberdenLebenszyklusderProjektesollplangemäßein langfristigerErtraggeneriertwerden.EinvorzeitigerVer-kaufimZugezurNutzungvonMarkt-OpportunitätenoderzurTilgungder

Anleiheverbindlichkeiten wird nicht ausgeschlossen. Bei Repowering-ProjektenistdieProjektlaufzeitnaturgemäßkürzer.HierresultiertderEr-tragausdemBetriebderAltanlageunddemanschließendenVerkaufdesProjektstandorts,umhierdenErsatzderAltanlagedurcheinegrößereundleistungsfähigereAnlagezuermöglichen.

DieEmittentinbeabsichtigt,denEmissionserlösinmehrereBeteiligungenanProjektgesellschaftenmitunterschiedlichenTechnologienzuinvestie-ren. Durch diesen Mix erneuerbarer Energien kann auch eine bessereStreuungderRisikenausdenBeteiligungenerreichtwerden.Eswirder-wartet,dasssicheinüberverschiedeneTechnologiendiversifiziertesPort-foliostabilisierendaufdieEmittentinauswirkt.

DesWeiterensolldieInvestitionspolitikderEmittentinregionalausgerich-tetsein.VorrangigsollsichdieAuswahldaheraufAnlagenkonzentrieren,dieineinemRadiusvonca.100Kilometer(Luftlinie)umdenFirmensitzderjuwi-Gruppe inWörrstadt liegen.SolltenBeteiligungenanProjektgesell-schaftenmitbestimmtenTechnologieninderZielregionnichtmöglichodernichtwirtschaftlichinteressantsein,kämenentsprechendeBeteiligungenauchdeutschlandweitinBetracht.EineBeteiligunganProjektenimAus-landwirdhingegenausgeschlossen.

PrimärwirdsichdieEmittentinsomitmittelbarinProjekteund/oderBeteili-gungen investieren,dievonverbundenenUnternehmenbzw.nahestehen-denUnternehmenderjuwi-Gruppeentwickeltbzw.gehaltenwurden.Esistprinzipiellmöglich,dasssichdieEmittentinauchananderenProjekten,d.h.ProjektenDritter,beteiligt,wenndieswirtschaftlichsinnvollerscheint.

Gesellschafter

Kommanditisten

GeschäftsführendeKomplementärin

ZinsenundRückzahlung

EmissionserlösderTeilschuldverschreibungen

juwi�RegioEnergie�Management�GmbH

Geschäftsführer:FredJung,MatthiasWillenbacher

juwi�RegioEnergie�I�GmbH�&�Co.�KG

Geschäftsführerin:juwiRegioEnergieManagementGmbH AnlegerindiejuwiRegioEnergieIFestzins

GeplanteInvestitionenprimärmittelbarinProjekteund/oderBetei-ligungen,dievonverbundenenbzw.nahestehendenUnternehmenderjuwi-GruppeimBereicherneuerbarerEnergienundökologischorientierteProdukteentwickeltbzw.gehaltenwerden

GeplanteInvestitionen

AusschüttungenausdenProjektgesellschaften

50%FredJung50%MatthiasWillenbacher

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3.5.6 InvestitionsgrundsätzeDieEmittentinhatimRahmenihrerInvestitionstätigkeitfolgendeInvestiti-onsgrundsätzezubeachten:

• Die prognostizierte jährliche Ausschüttung muss bei jedem Projekt imDurchschnittmindestens7,5%desinvestiertenEigenkapitalsbetragen.

• Es sollen nur Gesellschaftsanteile an Projektgesellschaften erworbenwerden,d.h.anGesellschaften,dieAnlagenimBereichdererneuerba-renEnergienoderderökologischorientiertenProduktebesitzen.

• Projektentwicklungsrisikenwerdennichteingegangen,d.h.derAnteilser-werberfolgterstnacherfolgreichemAbschlussderProjektentwicklung.

• DasaufzubauendePortfolioderEmittentinsollmindestensjeeineBetei-ligunganeinemodermehrerenProjektenmitdenfolgendenTechnologi-enumfassen:Windenergie,PhotovoltaikundBioenergie(inkl.Palaterra).

• Technologien ohne Markterfahrung werden nur eingeschränkt in dasPortfolioaufgenommen.

• EswerdenProjekteerworben,die ineinemRadiusvon100Kilometern(Luftlinie) um den Hauptsitz der juwi-Gruppe in Wörrstadt liegen; Aus-nahmenvondiesemGrundsatzsindzulässig,wennkeineBeteiligungenanbestimmtenTechnologieninderZielregionrealisierbarsind.

• BeteiligungenanProjektgesellschaftenimAuslandwerdennichterworben.

• Bau- und Fertigstellungsrisiken werden bei entsprechenden Vertrags-schlüssennur akzeptiert,wenn diese trotzeines Generalunternehmer-vertragsaufProjektebenenichtausgeschlossenwerdenkönnen.

• Es werden nur Beteiligungen erworben, wenn die dafür notwendigeLiquiditätbereitseingeworbenwurde.

3.5.7 Geschäfts­ und FinanzlageDieEmittentinhatbiszumDatumderProspekterstellungnochkeineorigi-nären Geschäfte im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit ausgeübt, so dassbisherkeineUmsatzerlöse/Beteiligungs-und/oderZinserträgeundJah-resergebnisseexistieren.

Staatliche,wirtschaftliche,monetäreoderpolitischeStrategienoderFak-toren,diediekünftigenGeschäftederEmittentindirektoderindirektwe-sentlichbeeinträchtigenkönnen,sindderzeitnichtbekannt.

VeränderungenderFinanzlagederEmittentinsindseitihrerGründungnichteingetreten,dabishernochkeineBeteiligungenerworbenwurden.DaherwirdzurFinanzlageaufdietestierteEröffnungsbilanzderGesellschaftver-wiesen. Entscheidungen über Beteiligungen werden entsprechend demPlatzierungsstandderAnleihebzw.verfügbarerLiquiditätgetroffen.

3.5.8 Geplante Entwicklung der EmittentinDiegeplanteEntwicklungderEmittentinberuhtaufdemkalkuliertenZu-flussdesAnleihekapitalsunddemErwerbderBeteiligungenandenPro-jektgesellschaften. Trotz hoher planmäßiger Abschreibungen als auchZinsaufwendungenindenerstenJahrenderBetriebsphasewirderwartet,dassaufEbenederProjektgesellschaftendiehandelsrechtlichenAufwen-dungen die Erträge übersteigen. Die Abschreibungen als auch Zinsauf-wendungensollenplangemäßüberdieLaufzeitkontinuierlichsinkenunddamit die Ertragssituation der Projektgesellschaften sukzessive verbes-sern.AufGrundderzuerwartendenEntwicklungderProjektgesellschaf-tenwerdendieAusschüttungenandieEmittentinebenfallskontinuierlichzunehmen.DieTilgungderAnleiheerfolgtwennmöglichausdemBarmit-telbestandoderdurchVerkaufderProjekte.DarüberhinausstehtesderEmittentinfrei,weitereKapitalerhöhungendurchzuführenbzw.Fremdkapi-talaufzunehmen.

3.5.9 Einnahmen, KapitalausstattungOriginärerGeschäftszweckderEmittentinistdieBeteiligunganProjektge-sellschaften,sodassdieErträgeausdenBeteiligungendiewesentlicheEinnahmenquelledarstellen.

DurchdieAusgabedermitdiesemProspektangebotenenzweiInhaber-schuldverschreibungenverfolgtdieEmittentindasZiel,dasKapitalumbiszuEuro10.000.000,–zuerhöhen.DieAusgabevonSchuldverschreibungenderbeidenTranchenimGesamtnennbetragvonEuro10.000.000,–wurdevonderGesellschafterversammlungderEmittentinam27.September2011beschlossen.

NacheinerKapitalerhöhungzum19.Oktober2011beträgtdasgezeichneteEigenkapitalderEmittentinEuro100.000,–.

InHinblickaufdiebeabsichtigteGeschäftstätigkeitbestehtfürdieEmitten-tinvoraussichtlichkeinweitererFremdfinanzierungsbedarf.Beschränkun-genbeidemRückgriffaufdieEigenkapitalausstattung,diedieGeschäftederGesellschaftdirektoderindirektbeeinflussenkönnen,bestehennicht.

Die wesentlichen operativen Betriebsaufwendungen der Emittentin be-schränken sich auf die Kosten für Jahresabschlusserstellung sowie dieVerwaltungsabgabeandiejuwiRegioEnergieManagementGmbH,diealsKomplementärindieGeschäftsführungunddiepersönlicheHaftungüber-nimmt.DiedominierendenAufwendungenderEmittentinsinddemgegen-überdielaufendenZinsaufwendungenfürdieAnleihe.

Aufgrund der Investitionskriterien für die Beteiligungen wird erwartet,dassdasErgebnisvorZinsenundSteuerndieZinsaufwendungennachhal-tigübersteigtunddieEmittentinsomiteinenpositivenJahresüberschusserwirtschaftet.

3.5.10 Zeitrahmen für die KapitalisierungFür den laufenden Geschäftsbetrieb (d.h. ohne Umsetzung der Investiti-onsstrategie) istdieEmittentinzunächstmitausreichendemEigenkapitalausgestattet.DurchdieEmissiondervorliegendenInhaber-Teilschuldver-schreibungensolldieKapitalausstattungderEmittentinzunächstumbiszuEuro10.000.000,–erhöhtwerden.MiteinervollständigenPlatzierungrech-

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netdieGeschäftsführungderEmittentinbisspätestensApril2012.Sobaldausreichende Mittel vorhanden sind, werden Beteiligungen erworben.Nach Ansicht der Emittentin sollen diese in 2012 erfolgen können. DieHöhederjeweiligenInvestitionenerfolgtdabeinachMaßgabederInves-titionsstrategie.

3.6WichtigsteMärkte

3.6.1 Der Markt der erneuerbaren Energien in DeutschlandImMixdererneuerbarenEnergienlässtsichschoninwenigenJahrenanvielenOrteneinzuverlässiges,umweltfreundliches,vonRohstoff-ImportenunabhängigesundpreisstabilesEnergieversorgungssystemaufbauen.DienatürlichenVoraussetzungen,StromauserneuerbarenEnergiequellenzugewinnen,sindpraktischunbegrenztundannahezujedemStandortver-fügbar.AlleindasSonnenlichtliefertdasZigtausendfachedesweltweitenEnergiebedarfs und ist auch in Deutschland im Überfluss verfügbar undwirtschaftlichsinnvollnutzbar.

Deutschland gehört dank des Erneuerbare-Energien-Gesetztes (EEG) zudenweltweitenVorreiternbeidenerneuerbarenEnergien.ZahlreicheLän-derweltweithabensichanderbundesdeutschenGesetzgebungzumAus-bauerneuerbarerEnergienorientiert.MitdembisherigenAusbaukonntederAnteildererneuerbarenEnergienanderStromerzeugunginDeutsch-landvon3,1%(1990)aufüber20%(Mitte2011)gesteigertwerden.5LautBundesumweltministerium sind die erneuerbaren Energien »mittlerweileeinestabileundsolidewachsendeEnergiequelle«geworden.6Darüberhi-nausschaffendieerneuerbarenEnergienmoderneArbeitsplätzeundzu-kunftsträchtigeIndustriestrukturen.DurchdasEEGhabendeutscheUnter-nehmen in diesem wichtigen Weltmarkt eine weltweite Vorreiterrolleübernehmenkönnen.7

DieAnteileandenverschiedenenerneuerbarenEnergienunterscheidensicherheblich:BezogenaufdieimJahr2010insgesamtdurcherneuerbareEnergien inDeutschlandbereitgestellteStrommenge (103,5TWh)entfiel

aufdieWindenergie36,5%derStrommenge,gefolgtvonderWasserkraft(19,9%),biogenenBrennstoffen(13,1%),Biogas(12,9%)undderPhotovol-taik(11,3%).DieübrigenAnteile(insgesamt6,3%)werdendurchDeponie-und Klärgas sowie den biogenen Anteil des Abfalls erzeugt.8 Mit StandMitte2011hatdiePhotovoltaikdurcheinenstärkerenAusbaumitderWas-serkraftgleichgezogen.

AnderWärmebereitstellungleistetendieerneuerbarenEnergienimJahr2010einenAnteilvon9,5%amgesamtenWärmeverbrauch(dasentspricht136,1TWh),wobeiüber80%aufbiogeneBrennstoffeentfielen.9Sogabes2010inDeutschlandinsgesamt140.000Pelletheizungen.10Solar-undGeo-thermiehabenhierbislangeinenurgeringeBedeutung.

DerAusbaudererneuerbarenEnergienwirddurcheinegroßeMehrheitder Deutschen unterstützt. Nach einer im August 2011 veröffentlichten,repräsentativenUmfragevonTNSInfratesthalten94%derBundesbürgerdenverstärktenAusbaudererneuerbarenEnergienmindestensfür»wich-tig«odersogarfür»sehrbzw.außerordentlichwichtig«.11RundzweiDrittelderBürgerakzeptierenErneuerbare-Energien-AnlageninihrerNachbar-schaft.HabendiesebereitsVorerfahrungenmitsolchenAnlagengemacht,fälltdieZustimmungsogarnochhöheraus.LautTNSInfratestbewertenmehralsdreiViertelderBefragtendieUmlagegemäßEEGvon3,5Euro-CentproKilowattstundealsangemessenodersogarals»zuniedrig«.Da-beigehtdasBundesumweltministeriumderzeitsogarvonkurzfristigsin-kendenUmlagekostenaus.12

BereitsdasEnergiekonzeptderBundesregierungvom28.September2010legt folgenden Ausbauplan für die erneuerbaren Energien fest: Bis 2020sollderAnteilderStromerzeugungauserneuerbarenEnergienamBrutto-stromverbrauch35%betragen.DanachstrebtdieBundesregierungfolgen-deEntwicklungan:50%bis2030,65%bis2040,80%bis2050.DieseZielewurdeninderVergangenheitdurchStudienalsrealisierbareingestuftundinderNovelledesEEG,dasam1.Januar2012inKrafttretenwird,alsMin-destzieleverankert,diespätestensinnerhalbderjeweiligenDekadeerreichtwerdensollen.SoschätztdieBundesregierunginihremandieEUgemelde-tenNationalenAktionsplanfürerneuerbareEnergienfür2020sogareinenAnteildererneuerbarenEnergienamGesamtstrombedarfvon38,6%.13

5BundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit,PressemitteilungNr.108/11,Berlin,30.08.2011,Röttgen:20%ErneuerbareEnergiensindeingroßerErfolg;http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/47718/4590/

6ebd.7ebd.8BundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit:ErneuerbareEnergieninZahlen–NationaleundinternationaleEntwicklung,Berlin,Juli2011;http://www.erneuerbare-energien.de

9BundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit:EntwicklungdererneuerbarenEnergieninDeutschlandimJahr2010.GraphikenundTabellen.UnterVerwendungaktuellerDatenderArbeitsgruppeErneuerbareEnergien-Statistik(AGEE-Stat),Berlin,Juli2011;http://www.erneuerbare-energien.de

10ebd.11AgenturfürErneuerbareEnergien,Berlin,Meldungvom29.08.2011,»Umfrage:BürgerbefürwortenEnergiewendeundsindbereit,dieKostendafürzutragen.«;

http://www.unendlich-viel-energie.de/de/detailansicht/article/4/umfrage-buerger-befuerworten-energiewende-und-sind-bereit-die-kosten-dafuer-zu-tragen.html12BundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit(BMU,KIIII1):DasErneuerbare-Energien-Gesetz(EEG)(»EEG2012«)–Informationenundhäufig

gestellteFragenzurNovelle;Berlin,2011;http://www.erneuerbare-energien.de13BundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit:ErneuerbareEnergieninZahlen–NationaleundinternationaleEntwicklung,Berlin,Juli2011;

http://www.erneuerbare-energien.de

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Diesbedeutet,dassinDeutschlandinnerhalbvonzehnJahrenderAnteilderStromerzeugungauserneuerbarenZielenverdoppeltwird.InFolgederReaktorkatastrophe im japanischen Fukushima hat die Bundesregierungdie Restrisiken der Kernenergie neu bewertet. Mit dem rechtsverbindli-chenBeschlusszumvollständigenAusstiegausderKernenergiebisspä-testens2022hatdieBundesregierungdieVoraussetzungfüreinerascheund konsequente Energiewende geschaffen. Nach dem Energiekonzeptwerden die erneuerbaren Energien zur tragenden Säule der künftigenEnergieversorgung.DurchdasEEGundseinejüngsteNovellierungbestehtPlanungssicherheit.

DerBundesverbandErneuerbareEnergien(BEE)gehtinseinerBranchen-prognosedeutlichüberdieZielliniederBundesregierunghinausundpro-gnostiziert für2020einenAnteilvon47%dererneuerbarenEnergienamgesamtenBruttostrombedarfinDeutschland.14

DerMixverschiedenerEnergieträgerermöglichtes,dieStromversorgungSchritt für Schritt komplett auf erneuerbare Energiequellen umzustellen.UmdieStromnetzebesseraufdenTransportvonStromauserneuerbarenEnergienauszulegen,möchtedieBundesregierungmittelseinerÄnderungdes Energiewirtschaftsgesetzes erstmals eine bundesweit koordinierteNetzausbauplanungermöglichen.ZugleichsollendieNetzemodernisiertundintelligenterwerden:WenndiedezentralverteiltenAnlagenzueinemvirtuellen Kraftwerk vernetzt werden, in der Fachsprache auch »SmartGrids«genannt,steuertdiesesintelligentStromnachfrageunddenEner-giemixdesStromangebotsundsichertsoeinezuverlässigeundbedarfs-gerechteVersorgung.RundumdieUhr.

ImJahr2010wurdeninDeutschlandEuro26,6Mrd.indieErrichtungvonAnlagenzurNutzungerneuerbarerEnergieninvestiert–einneuerRekord-stand. Einen neuen Höchststand erreichte auch die Beschäftigung mit367.400JobsimBereichdererneuerbarenEnergien.15

DerMarktfürerneuerbareEnergienwächstnichtnurinDeutschland,son-derneuropa-undsogarweltweit.AufEbenederEUwirdaufBasisderNa-

tionalenAktionsplänederMitgliedsstaatenfürerneuerbareEnergienvoneinemdurchschnittlichenjährlichenWachstumvonerneuerbarenEnergienzurStromgewinnungvon6,7%fürdieJahre2010bis2015ausgegangen.Bis2020sollendemnacherneuerbareEnergien34%desStrombedarfsderEUdecken.16BeimEndenergieverbrauch,dernebendemStromu.a.auchdenHeizbedarf umfasst, sollen gemäß der im Dezember 2008 beschlossenenEU-Richtlinie2009/28/EGdesEuropäischenKlima-undEnergiepakts20%auserneuerbarenEnergienstammen.17FürdieeuropaweiteundweltweiteEntwicklung erneuerbarer Energien gibt es entsprechende Studien.18 SohältbeispielsweisedieInternationaleEnergieagentur(IEA)imWorldEner-gyOutlook201019eineSteigerungdererneuerbarenEnergienamweltwei-tenStrombedarfbis2035auf32%fürrealistischunddievomWeltklimaratu.a.durchgeführteund2011veröffentlichteStudie»SpecialReportonRe-newable Energy Sources and Climate Change Mitigation« eine DeckungdesweltweitenEnergiebedarfbis2050zueinemwesentlichenTeildurcherneuerbareEnergienfürmachbar.20

MitdemMarktwachstumsinkendieEnergieerzeugungskostenundsteigtdieEffizienzderAnlagen.DiesgiltinsbesonderefürWindenergie-AnlagenanLand.Windenergie-AnlagenkönnenbereitsheuteineinigenMarktseg-menten nahezu ohne die Notwendigkeit von Einspeisevergütungen um-weltfreundlicheEnergieerzeugen.DieRoadmapderdeutschenPhotovol-taik-Branche,anderdiejuwi-Gruppeintensivmitgearbeitethat,siehtdasZielfürPhotovoltaikbereits2017erreicht.Dasheißt,2017sollenPhotovol-taik-Anlagen ohne Einspeisevergütung am Markt bestehen können. Be-reits2013soll»gridparity«erreichtwerden–aufdemeigenenDacher-zeugterSolarstromsollgünstigerodergleichteuerseinwiediemeistenHaushaltsstromtarife der Energieversorger. Schon in den vergangenenfünfJahrenhabensichdieKostenfürSolarstrommehralshalbiert.21

3.6.2 Gesetzliche Rahmenbedingungen: Erneuerbare­Energien­GesetzWesentlicheBasiszumAusbaudererneuerbarenEnergieninDeutschlandist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das die Vergütung und Ein-speisungdeserzeugtenStromsauserneuerbarenEnergien festlegt.Die

14BundesverbanderneuerbareEnergiene.V.:BranchenprognoseStromversorgung2020–WegeineinemoderneEnergiewirtschaft,Berlin,Januar2009;http://www.bee-ev.de15BundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit(BMU):ErneuerbareEnergien.EntwicklunginDeutschland2020.Berlin,März2011;

http://www.erneuerbare-energien.de16BundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit(BMU):ErneuerbareEnergieninZahlen–NationaleundinternationaleEntwicklung;Berlin,Juli2011;

http://www.erneuerbare-energien.deEnergyResearchCentreoftheNetherlands(ECN),EuropeanEnvironmentAgency:RenewableEnergyProjectionsasPub-lishedintheNationalRenewableEnergyActionPlansoftheEuropeanMemberStates,ExecutiveSummary,1.February2011;http://www.ecn.nl

17BundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit(BMU):EU-RichtlinieErneuerbareEnergien,Berlin,August2010;http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/44741

18EuropeanClimateFoundation(ECF),inZusammenarbeitmitTheEnergyFuturesLabatImperialCollegeLondon,KEMA,McKinsey&Company;OxfordEconomics;E3G;OfficeforMetropolitanArchitecture;TheEnergyResearchCentreoftheNetherlands(ECN):Roadmap2050–AParticularGuidetoaProsperous,Low-CarbonEurope,2010;http://www.roadmap2050.eu/

19OECD/IEA(InternationalEnergyAgency):WorldEnergyOutlook2010,Paris(Frankreich),201020Weltklimarat,IntergovernmentalPanelonClimateChange(IPCC)u.a.;SpecialReportonRenewableEnergySourcesandClimateChangeMitigation;August2011;

http://srren.ipcc-wg3.de/report21BundesverbandSolarwirtschaft(BSW):Meldungvom4.August2011:SolarstromwirdPreisbrecher–Kostenseit2006halbiert;http://www.solarwirtschaft.de

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Netzbetreibersindverpflichtet,denStromauserneuerbarenEnergienvor-rangigabzunehmen.EshandeltsichbeimEEGnichtumeineSubvention,sondernumeinVergütungssystem,dasmittelsUmlageanalleEnergiever-braucher(mitAusnahmederenergieintensivenIndustrien)finanziertwird.DasdeutscheEEGisteingebettetindieEU-Richtlinie2009/28/EGzurFörde-rungderNutzungerneuerbarerEnergieninderEuropäischenUnion.DasEEGfördertspeziellauchRepowering-ProjekteimBereichderWindener-gie,alsodenErsatzalterWindenergie-Anlagendurchneue,leistungsfähi-gereAnlagen.

Das EEG mit der gesetzlich festgelegten Vergütung von eingespeistemStromhatzueinervergleichsweisehohenInvestitionssicherheitbeiAnla-genzurNutzungerneuerbarerEnergienbeigetragen.DieEinnahmensindlangfristiggutkalkulierbarundunabhängigvonkonjunkturellenSchwan-kungen und den Aktienmärkten. Solar-, Geothermie- und Windenergie-AnlagensindaußerdemnichtaufRohstoffeangewiesen,dadieseEnergi-enaufDauerkostenloszurVerfügungstehen.

DerDeutscheBundestaghatam30.Juni2011dieNovelledesErneuerba-re-Energien-Gesetzes beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren wurdemitderEntscheidungdesBundesratsam8.Juli2011abgeschlossen.DieNovelle tritt am 1. Januar 2012 in Kraft und orientiert sich an folgendenLeitlinien:22

• DerAusbaudererneuerbarenEnergienwirddynamischvorangetrieben.

• DieKosteneffizienzdererneuerbarenEnergienwirdgesteigert.

• DieMarkt-,Netz-undSystemintegrationwirdbeschleunigt.

• DasEEGhältauchzukünftiganseinenbewährtenGrundprinzipienfest:weiterhingiltderEinspeisevorrangvonerneuerbarenEnergienundeinegesetzlichfestgelegteEinspeisevergütung.

DieNovelleträgtderzunehmendtragendenRolledererneuerbarenEner-gien in der bundesdeutschen Stromversorgung Rechnung. So wird dasEinspeisemanagementzurSicherstellungeinerhohenNetz-undSystemsi-cherheitundzurReduzierungdesAusbaubedarfsderStromnetzeweiterausgebaut.DieNovelledesEEGfördertgezieltAnlagen,diemarktorientiertStromerzeugen,alsobedarfsgerechtinsbesonderezuZeitenhoherNach-frageundgeringenStromangebots,undbeiderStandortwahlneuerAnla-gendieNetzsituationberücksichtigen.ZukünftigwerdenbeiAnlagendieEntschädigungszahlungen im Falle der Abregelung auf 95% begrenzt.DurchdieBegrenzungderRegelungaufmaximal1%derjährlichenErlösebleibtdieInvestitionssicherheitgewährleistet.DieAbregelunggiltzukünf-

tigauchfürPV-Anlagen.SomitwirdeinAnreizgeschaffen,Wind-undPV-Anlagennachfrageorientiertzubetreiben.Dies isteinewichtigeVoraus-setzung,umdieAnlagenintelligentmitSpeichern,zeitlichverschiebbarerStromnachfrage(z.B.vonKühlhäusern)oderGaskraftwerkenzueinemvir-tuellenKraftwerkzuvernetzen.AufdieseWeiselässtsichdieStromerzeu-gungausWindkraftundPhotovoltaikbesserinsbundesdeutscheStrom-netzintegrieren.ImGegenzugwirddiebedarfsgerechteStromerzeugungausBiogasmittelseinerspeziellenPrämiezusätzlichgefördert.

InZukunftkönnenAnlagenbetreibervonerneuerbarenEnergienihrenStromalternativzurfestenVergütungdeseingespeistenStromsauchselbstver-markten.DieVermarktungerfolgtdurchLieferverträgeoderanderStrom-börse.DabeiverzichtendieBetreiberzwaraufihrenfestenVergütungsan-spruch nach dem EEG, doch neben dem Verkaufserlös erhalten sie eineMarktprämie.DieseergibtsichalsDifferenzzwischenderjeweiligenEEG-Einspeisevergütung und dem durchschnittlichen Börsenstrompreis. Somitwird der Betreiber im Vergleich zur alternativen Festvergütung nach demEEGnichtschlechtergestellt.VielmehrkannerdenErtragsteigern,wenndieerzieltenPreiseüberdemdurchschnittlichenBörsenpreis liegen.ErstmalsfälltdamitdasbisherigeMonopolderviergroßendeutschenÜbertragungs-netzbetreiber,StromauserneuerbarenEnergienanderStrombörsezuver-markten,wodurchneueinnovativeGeschäftsfelderundmehrWettbewerbentstehen.Diejuwi-GruppehatamStandortWörrstadtbereitserstepositiveErfahrungenmitderDirektstromvermarktunggemacht.IndennächstenJah-rensollenersteProjekteimWindbereichganzohneEEGrealisiertwerden.

NebendenentstehendenKostenfürdieEnergieendverbraucherdurchUm-lage hat das EEG jedoch auch preissenkende Wirkungen im Strommarkt,insbesondereinStarkwindzeitenundansehrsonnenreichenTagen.IndiesenZeitenführteinhohesAngebotanStromausWindkraftoderPhotovoltaikzueinemniedrigenPreisanderStrombörse–einEffekt,dernachwissen-schaftlichen Untersuchungen für das Bundesumweltministerium in denletztenJahrenetwa0,6Euro-CentproKilowattstundebetrug.23AußerdemgiltdasEEGalsKonjunkturmotordurchdieSchaffungvonArbeitsplätzenund reduziert Umwelt- und Gesundheitsschäden gegenüber dem Einsatzkonventioneller,fossilbefeuerterAnlagen.SokonntenimJahr2010durchdenEinsatzerneuerbarerEnergieninDeutschlandinsgesamtrund118Mio.Tonnen Treibhausgas-Emissionen (Kohlendioxid-Äquivalent) eingespartwerden.24

3.6.3 Regionale Absatz­ und BeschaffungsmärkteWährendSolar-undWindenergiemeist langfristiggutkalkulierbareEin-nahmen aus der Stromproduktion nach dem EEG-Mechanismus haben,müssen Anlagen, die neben Strom auch Wärme produzieren, wie z.B.Biomasse-Heizwerke,BiogasanlagenundGeothermie-Anlagen,fürdieer-

22BundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit(Online-Information):EckpunktederEEG-NovellesowiesonstigeNeuerungenfürerneuerbareEnergien,Stand30.06.2011;http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/47469/4596/#3

23BundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit(BMU,KIIII1):DasErneuerbare-Energien-Gesetz(EEG)(»EEG2012«)–InformationenundhäufiggestellteFragenzurNovelle;Berlin,2011;http://www.erneuerbare-energien.de

24BundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit:EntwicklungdererneuerbarenEnergieninDeutschlandimJahr2010.GraphikenundTabellen.UnterVerwendungaktuellerDatenderArbeitsgruppeErneuerbareEnergien-Statistik(AGEE-Stat),Berlin,Juli2011;http://www.erneuerbare-energien.de

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zeugteWärmelokaleWärmeabnehmerfinden.DaWärmenetzenurbiszueinerbegrenztenEntfernungwirtschaftlichzubetreibensind,konzentriertsichderAbsatzmarktaufwenigeKilometerUmkreisumdieAnlage.EineausreichendeAnzahlvonzuverlässigenWärmeabnehmern,wiez.B.gro-ßeIndustrieunternehmenoderdieEinbindunginkommunaleNahwärme-netze,istdahervonentscheidenderBedeutungbeiderStandortwahl.UmdieWirtschaftlichkeitsicherzustellen,werdenvorBaubeginnmitdenAb-nehmernderWärmelangfristigeWärmelieferverträgeabgeschlossen.

ImGegensatzzurWärmekönnenHolzpelletsundPalaterraauchüberwei-tere Strecken transportiert werden. Aus wirtschaftlichen Gründen lohntsichfür inDeutschlandhergestellteWareeinTransport inderRegelnurbiszueinerEntfernungvonca.100Kilometern.DahermussdieregionaleNachfrageindieserRegiongroßgenugsein,umdasjeweiligeProdukti-onswerk dauerhaft auszulasten. Die Standortwohl orientiert sich daherinsbesondereanumfangreichenMarktstudien.

Biomasse-Kraftwerke,Biomasse-Heizwerke,BiogasanlagenundPellets-sowiePalaterra-ProduktionsanlagenbrauchenzurProduktionInputstoffe,wiez.B.Holzreste,EnergiepflanzenundBioabfälle.DamitzunehmenderEntfernung die Transportkosten immer mehr Gewicht an den Beschaf-fungskostenerlangen,erfolgtdieBeschaffungweitgehendregional.Ausdiesem Grund muss ein ausreichendes Potenzial an Inputstoffen in derRegionvorhandensein.UmdieBeschaffungsrisikenzuminimieren,wer-denfrühzeitigmiteinigengroßenLieferantenlangfristigeVerträgeabge-schlossen.

3.6.4 Angaben zur WettbewerbspositionBeiderEmittentinhandeltessichumein jungesUnternehmen,dasvonden juwi-Vorständen Matthias Willenbacher und Fred Jung gegründetwurde. Als nahestehendes Unternehmen der juwi-Gruppe profitiert dieEmittentinvondenErfahrungswertenauseinerVielzahlvonunterschiedli-chenProjekten.DiesebreiteErfahrungspiegeltsichnichtnurinderQualitätderProjektentwicklungsondernauchwährendderBetriebsphasewider.Soverfügtdiejuwi-GruppeauchinderkaufmännischenundtechnischenBe-triebsführung über eine umfangreiche Expertise, renommierte ReferenzenundeinengroßenErfahrungsschatz.

Vor dem Hintergrund, dass Beteiligungen an erneuerbaren Energien amaktuellenMarktstarknachgefragtunddamitknappsind,stelltdieNähezurjuwi-GruppeeinenstrategischenVorteilfürdieEmittentindar.DieEmitten-tin hat somit frühzeitig die Möglichkeit, aus einer umfassenden Projekt-pipelinefürsiegeeigneteProjektezuidentifizieren.BezüglichdesErwerb-spreisesfürdieBeteiligungbestehtjedochgrundsätzlicheinWettbewerbmitFinanzinvestorenundstrategischenInvestoren.

Auf Ebene der Projektgesellschaften muss unterschieden werden zwi-schenProjekten,dielediglichStromnachdemEEG-Mechanismusprodu-zierenundsolchenProjekten,dieprimärodersekundärWärmebzw.End-produkte für den Absatzmarkt erzeugen. Projekte, die StromeinnahmennachdemEEGerhalten,unterliegennachihrerFertigstellungzunächstkei-nemWettbewerbunderhalteneinengesetzlichfestgelegtenPreis.Alter-nativkönnendieseProjekteihrenStromfreiwilligamfreienMarktverkau-fen,wenndiesfürsielukrativerist.IndiesemFallmüssensichdieProjekte

folglichdemWettbewerbstellen.Dieskannz.B.fürWind-oderWasser-kraftprojektederFallsein,dieihrenerzeugtenStromdirektanAnbietervonsogenanntemÖkostromoderGrünemStromverkaufen.

Projektgesellschaften,derenAnlagenauchWärmeerzeugen,müssenamMarktnachlokalenAbnehmernfürihrProduktsuchenundmitdiesenüberdenPreisverhandeln.SieunterliegensomitdemWettbewerb.Dasgleichegilt auch für Biogaseinspeiseanlagen und alle Produktionsanlagen, dieProduktefürdenEndkunden(z.B.HolzpelletsundPalaterra)herstellen.

Projekte,beidenenfürdieProduktionvonStrom,WärmeoderanderenEnd-produktenineinemwesentlichenUmfangAusgangsstoffeeingesetztwerdenmüssen, unterliegen auch bei der Beschaffung der Ausgangsstoffe demWettbewerb.Zusolchengehörenz.B.HolzspänefürdieProduktionvonHolz-pellets oder Energiepflanzen für die Produktion von Biogas. GrundsätzlichwirdjedochbeiderEntwicklungderartigerProjektedaraufgeachtet,dassdieAnlagenhinsichtlichderWahlderAusgangsstoffegrößtmöglichflexibelsind,umkurzfristigaufMarktschwankungenbesserreagierenzukönnen.

3.7WesentlicheVerträge

BiszumDatumdesProspektshatdieEmittentinkeinewesentlichenVer-trägeabgeschlossen.

3.8Organisationsstruktur

3.8.1 Stellung der Emittentin innerhalb der UnternehmensgruppeDieStruktur,derdieEmittentinangehört,stelltsichwiefolgtdar:

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AnderEmittentinsinddiebeidenKommanditistenFredJungundMatthiasWillenbacherzuje50%beteiligt.AlsKomplementärinfungiertdiejuwiRe-gioEnergieManagementGmbH.DieGeschäftsführerderKomplementärinundihreAlleingesellschafterzuje50%sindebenfallsFredJungundMat-thiasWillenbacher.

juwi�RegioEnergie�I�GmbH�&�Co.�KG

Sitz:�WörrstadtGeschäftsadresse:Energie-Allee1,55286Wörrstadt,DeutschlandRegister:AmtsgerichtMainz,HRA41392Unternehmensgegenstand:DieFinanzierungvonProjektenimBereichdererneuerbarenEnergienund/oderökologischorientiertenProduktensowiedieBeteiligunganProjektgesellschaften,derenGeschäftstätigkeitimBe-triebundderVerwaltungvonEinrichtungenundAnlagenliegt,welchedieErzeugungvonregenerativgewonnenerEnergiebetreibenund/oderöko-logischorientierteProdukteaufdenMarktbringen.

DieGesellschaftistzuallenGeschäftenundMaßnahmenberechtigt,diezurErrichtungdesGesellschaftszwecksnotwendigoderzweckmäßigerscheinen.Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen derselben oder ähnli-chenBranchebeteiligensowieeigenesoderfremdesVermögenverwalten.

Gezeichnetes�Kommanditkapital:Euro100.000,–Gesellschafter:�Komplementärin:juwiRegioEnergieManagementGmbH–ohneEinlageKommanditisten:FredJung,MatthiasWillenbacherGeschäftsführer�der�Komplementärin:�FredJungundMatthiasWillenbacher

juwi�RegioEnergie�Management�GmbH

Sitz:WörrstadtGeschäftsadresse:Energie-Allee1,55286Wörrstadt(Deutschland)Register:�AmtsgerichtMainz,HRB43484Unternehmensgegenstand:GegenstanddesUnternehmensistdieBeteili-gung–insbesondere,abernichtausschließlichalsKomplementärin–anUnternehmensowiedieGeschäftsführungvonUnternehmen,welchedieErzeugungvonregenerativgewonnenerEnergiebetreibenund/oderöko-logischorientierteProdukteaufdenMarktbringen.DieGesellschaftdarfalleMaßnahmentreffen,diegeeignetsind,denGesellschaftszweckzuför-dern.DieGesellschaftistberechtigt,Zweigniederlassungenzuerrichten,andereUnternehmenzuerwerbenodersichananderenUnternehmenzubeteiligen.Stammkapital:Euro50.000,–Gesellschafter:FredJungundMatthiasWillenbachermitje25Geschäfts-anteilenimNennwertvonjeweilsEuro1.000,–Geschäftsführer:�FredJungundMatthiasWillenbacher

Gesellschafter

Kommanditisten

GeschäftsführendeKomplementärin

juwi�RegioEnergie�Management�GmbH

Geschäftsführer:FredJung,MatthiasWillenbacher

juwi�RegioEnergie�I�GmbH�&�Co.�KG

Geschäftsführerin:juwiRegioEnergieManagementGmbH

GeplanteInvestitionenprimärmittelbarinProjekteund/oderBetei-ligungen,dievonverbundenenbzw.nahestehendenUnternehmenderjuwi-GruppeimBereicherneuerbarerEnergienundökologischorientierteProdukteentwickeltbzw.gehaltenwerden

GeplanteInvestitionen

AusschüttungenausdenProjektgesellschaften

50%FredJung50%MatthiasWillenbacher

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3.8.2 Abhängigkeit der Emittentin von anderen Einheiten innerhalb der UnternehmensgruppeDie Gesellschafter Fred Jung und Matthias Willenbacher halten jeweils50% der Stimm- und Kapitalanteile an der Emittentin und können somitmaßgeblichenEinflussaufdieGeschäftstätigkeitderEmittentinausüben.WeitereAbhängigkeitenbestehennicht.

3.9Abschlussprüfer

AbschlussprüferfürdenvondenhistorischenFinanzinformationenabgedeck-tenZeitraum(Eröffnungsbilanzzum02.September2011)istdieBenz&Gunzen-häuser Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Am See 10, 76646Bruchsal. Der Abschlussprüfer ist Mitglied der WirtschaftsprüferkammerBerlin.

3.10AusgewählteFinanzinformationen

DieEmittentinwurdeam02.September2011gegründet.

Geschäftliche Aktivitäten wurden bis auf die Vorbereitung der Emissionder mit diesem Wertpapierprospekt angebotenen Inhaberteilschuldver-schreibungennochnichtvorgenommen.DaherkönnenzuausgewähltenundhistorischenFinanzinformationennurAngabenausdertestiertenEr-öffnungsbilanzabgeleitetwerden.

DieEröffnungsbilanzdatiertaufgrundderGründungderEmittentinaufden02.September2011.

3.11Trendinformationen

SeitdemDatumderEröffnungsbilanzhateskeinewesentlichennachteili-genVeränderungenindenAussichtenderEmittentingegeben.

DerEmittentinsindkeineInformationenüberbekannteTrends,Unsicher-heiten,Nachfrage,VerpflichtungenoderVorfälle,dievoraussichtlichihreAussichtenzumindestimlaufendenRumpfgeschäftsjahr2011wesentlichbeeinflussendürften,bekannt.

3.12Gewinnprognosenoder-schätzungen

DieEmittentinnimmtkeineGewinnprognosenoderGewinnschätzungenindiesemProspektauf.

3.13Geschäftsführungsorgan

3.13.1 Geschäftsführung3.13.1.1�Aufgaben�und�Mitglieder�der�GeschäftsführungDieGeschäftsführungnimmtdieGeschäftsführungineigenerVerantwor-tung unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften sowie des Gesell-schaftsvertragsderGesellschaftwahrundhatuntereigenerVerantwor-tung die Kommanditgesellschaft zu leiten und sie gerichtlich als auchaußergerichtlich zu vertreten. Insbesondere entscheidet die Geschäfts-führungüberalleAngelegenheitendeslaufendenGeschäftsbetriebs,all-gemeineFragenderRefinanzierungundderFestsetzungenderBedingun-genfürdasAktiv-,Passiv-undDienstleistungsgeschäftsowiedenErwerbunddieVeräußerungvonGrundbesitz.

ZurGeschäftsführungundVertretungderGesellschaft istgesellschafts-vertraglich die Komplementärin juwi RegioEnergie Management GmbH,vertreten durch ihre beiden Geschäftsführer, Fred Jung sowie MatthiasWillenbacher,berechtigt.DiebeidenMitgliederderGeschäftsführungha-ben jeweils umfassende Einzelvertretungsbefugnis. Die KomplementärinundihreOrganesindbezüglichallerRechtsgeschäfteinAngelegenheitenderGesellschaft,zwischenihnenundderGesellschaftoderdenKomman-ditistensowiezwischenderGesellschaftunddenKommanditistenvondenBeschränkungendes§181BGBsowievomWettbewerbsverbotnach§112HGBbefreit.DieGeschäftsanschriftderMitgliederderGeschäftsführunglautet:Energie-Allee1,55286Wörrstadt.

WeitergehendeInformationenzuderKomplementärinunddenKommanditis-tenkönnendemAbschnitt»3.8.Organisationsstruktur«entnommenwerden.

3.13.1.2�Wichtige�Tätigkeiten�der�Mitglieder�der�Geschäftsführung�außerhalb�der�Emittentin

DieMitgliederderGeschäftsführungübenaußerhalbderjuwiRegioEner-gieIGmbH&Co.KGzurzeitfolgendewesentlicheMandateaus:

Name Gesellschaft�/�Firma Mandat�/�Funktion

FredJung juwiHoldingAG Vorstandsmitglied juwirenewableIPP

BeteiligungsGmbHMitgliedderGeschäftsführung

BioenergieMELGmbH

MitgliedderGeschäftsführung

MatthiasWillenbacher juwiHoldingAG Vorstandsmitglied juwirenewableIPP

BeteiligungsGmbHMitgliedderGeschäftsführung

BioenergieMELGmbH

MitgliedderGeschäftsführung

DarüberhinausübendieGeschäftsführungsmitgliederaußerhalbderEmit-tentinkeineweiterenMandateaus,diefürdieEmittentinvonBedeutungsind.

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3.13.1.3�Managementkompetenz�und�ErfahrungDieGeschäftsführungderEmittentinobliegtderpersönlichhaftendenGe-sellschafterin, juwiRegioEnergieManagementGmbH.Diesewirdvertre-tendurchihreGeschäftsführerFredJungundMatthiasWillenbacher.

FredJung(geboren1970)istVorstandundAnteilseignerderjuwiHoldingAG.EristgelernterLandwirtundDiplom-Agrarökonom(UniversitätHohen-heim-Stuttgart).

DerDiplom-Physiker(JohannesGutenbergUniversitätMainz)MatthiasWil-lenbacher(geboren1969)istVorstandundAnteilseignerderjuwiHoldingAG.

FredJungundMatthiasWillenbacherhabenanderSpitzederjuwi-GruppeumfangreicheManagementerfahrungengesammeltunddenerfolgreichenAusbauderjuwi-Gruppeaufüber1.500Mitarbeiterverantwortet.

ImJahr1995begannenFredJungundMatthiasWillenbachermiterstenWindmessungenfürWindenergie-Anlagen.EinJahrspätergründetenbei-de das Projektentwicklungsunternehmen juwi und errichteten das ersteWindrad.Schon1999,vorderEinführungderkostendeckenden,gesetzlichgeregeltenVergütung vonSolarstrom in Deutschland, hat juwidieerstePhotovoltaik-Anlagenrealisiert.

Heutegehörtdiejuwi-Gruppemitüber1.500MitarbeiterinnenundMitarbei-ternweltweitzudenführendenProjektentwicklernimBereichdererneuer-barenEnergienunddecktdiegesamteWertschöpfungskettevonderPla-nung über die Errichtung bis hin zur Finanzierung und BetriebsführungregenerativerEnergieanlagenab.DerFokusliegtdabeiaufdenBereichenPhotovoltaik(PV),Wind-undBioenergie.BislanghatjuwiimWindbereichmehrrund500Windenergie-AnlagenmiteinerLeistungvonüber850Me-gawattrealisiert;imSolarsegmentsindesmehrals1.500PV-Anlagenmiteiner Gesamtleistung von rund 850 Megawatt. Darüber hinaus gehörenWasserkraft und Geothermie zu den Geschäftsfeldern der juwi-Gruppe.2010erwirtschaftetedie juwi-GruppeeinenUmsatz inHöhevonrund800MillionenEuro.DieGruppeverfügtüberNiederlassungeninDeutschland,Frankreich, Italien, Spanien, Tschechien, Griechenland, Polen, Bulgarien,Großbritannien,Indien,Südafrika,denUSA,ChileundCostaRica.

juwiverfolgtdasZieleinerreinregenerativenEnergieversorgung:100%Ein-satzfür100%erneuerbareEnergien.Dasheißt:MiteinemintelligentenMixallerregenerativenEnergieträgerkannbereitsinwenigenJahrzehntenderkomplette Strombedarf mit erneuerbaren Energien gedeckt werden – si-cher,umweltfreundlich,vonImportenunabhängigundpreisstabil.juwiwilldazubeitragen,dassdiesesZielschnellstmöglichumgesetztwird.ImJahr2007hatjuwidieKampagne»100%erneuerbar«insLebengerufen,ausderherausderVereinunddieStiftung»100%erneuerbar«gegründetwurden.

FürihrEngagementwurdejuwiunteranderemmitdemDeutschenSolar-preis2007,demDeutschenKlimaschutzpreis2008,demCleanTechMediaAwardunddemrheinland-pfälzischenUmweltpreis(beide2009)sowiedenbedeutenden Unternehmerpreisen Entrepreneur des Jahres und Green-techManagerdesJahres(beide2009)ausgezeichnet.2010und2011be-legtedasUnternehmenzudemimWettbewerb»GreatPlacetoWork«ei-nenPlatzunterdenTop50vonDeutschlandsbestenArbeitgebern.

FredJungundMatthiasWillenbacherverfügennichtnurüberlangjährigeErfahrunginderPlanungunddemBauvonWindenergie-,Solar-undBio-energie-Anlagen,sondernauchimManagementundBetriebderAnlagen:DiejuwirenewableIPPGmbH&Co.KGbetreibtgemeinsammitregionalenEnergieversorgernundStadtwerkenmehrereAnlagenimIn-undAusland.WeitereAnlagenbefindensichimEigentumvonverbundenenUnterneh-menbzw.nahestehendenUnternehmenderjuwi-Gruppe.

SeitmehralszehnJahrenüberwachtundoptimiertdiejuwi-GruppedentechnischenBetriebvonAnlagenjederGrößenordnung.Zudemmachtdiejuwi-Gruppebeimehrals350ProjektendiekaufmännischeBetriebsfüh-rung für über 500 nationale und internationale Investorengruppen undKunden–vomEinzelbetreiberüberdenEnergieversorgerbiszumPubli-kumsfonds.

3.14Gesellschafterversammlung

DieGesellschafterfassenihreBeschlüsseinderGesellschafterversamm-lung.DieGesellschafterhabenjeEuro100,–ihrerKommanditeinlageeineStimme.DiepersönlichhaftendeGesellschafterinhat–ohneLeistungei-nerKapitaleinlage–eineStimme.

DieGesellschafterbeschließennachMaßgabediesesVertragsüberalleAngelegenheitenderGesellschaft,insbesondereüberdieFeststellungdesJahresabschlusses,dieEntlastungderpersönlichhaftendenGesellschaf-terin,dieMaßnahmenderGeschäftsführunggemäߧ7Abs.4desGesell-schaftsvertrages, die Verwendung des Jahresergebnisses und Entnah-men/Liquiditätsausschüttungen, Änderungen des Gesellschaftsvertragesund/oderdieAuflösungderGesellschaft.

DieGesellschafterversammlungfasstihreBeschlüssemiteinfacherMehr-heitderabgegebenenStimmen,sofernnichtzwingendegesetzlicheRege-lungen dem entgegenstehen oder dieser Gesellschaftsvertrag andereMehrheitserfordernissevorsieht.ÄnderungendesGesellschaftsvertragesbedürfender66%-Mehrheit.Stimmenthaltungengeltenalsnichtabgege-beneStimmen.BeiStimmengleichheitgilteinAntragalsabgelehnt.

GesellschafterversammlungenwerdenvonderpersönlichhaftendenGe-sellschafterinmiteinerFristvonvierWochenunterAngabederTagesord-nung schriftlich einberufen. Eine Gesellschafterversammlung ist be-schlussfähig,wennmindestens50%derStimmenvertretensind.IsteineGesellschafterversammlungnichtbeschlussfähig,soistunverzüglicheineweitereGesellschafterversammlungmitdergleichenTagesordnungeinzu-berufen,dieohneRücksichtaufdieAnzahlderanwesendenodervertrete-nenStimmenbeschlussfähigist.

DieGesellschafterversammlungfindetamSitzderGesellschaftstatt,so-weitdieGesellschafternichtetwasanderesbeschließen.

DieGesellschafterversammlungwirdvonderpersönlichhaftendenGesell-schafteringeleitet.

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3.15PotenzielleInteressenkonfliktederVer-waltungs-,Geschäftsführungs-undAufsichts-organesowiedesoberenManagements

Wegen der (teilweise bestehenden) Personenidentität der jeweiligenFunktionsträgerbestehenimHinblickaufdieEmittentinangabepflichtigeVerflechtungstatbestände rechtlicher, wirtschaftlicher und/oder perso-neller Art. Verflechtungen zwischen Organmitgliedern bzw. Gesellschaf-tern der Emittentin sowie von Unternehmen, die gegebenenfalls mit derEmittentinbedeutsameVerträgeabgeschlossenhabenoderanderweitigmit ihr nicht unwesentlich verbunden sind, beinhalten auch immer dieMöglichkeit eines Interessenkonflikts zwischen den betroffenen Unter-nehmen.Esistdahergrundsätzlichnichtauszuschließen,dassdieBetei-ligtenbeiderAbwägungderunterschiedlichen,gegebenenfallsgegenläu-figen Interessen nicht zu den Entscheidungen gelangen, die sie treffenwürden, wenn ein Verflechtungstatbestand nicht bestünde. Im gleichenMaßekönntenhierdurchauchdieErträgederGesellschaftbetroffensein.

Angabepflichtige Verflechtungstatbestände in rechtlicher, wirtschaftlicherund/oder personeller Hinsicht bestehen bei der Emittentin dahingehend,dass die Geschäftsführer der juwi RegioEnergie Management GmbH, FredJungundMatthiasWillenbacher,gleichzeitigdieKommanditistenderEmit-tentinsind.FernersindFredJungundMatthiasWillenbacherauchVorstandund Anteilseigner der juwi Holding AG sowie Geschäftsführer und Gesell-schaftervonweiterenverbundenenUnternehmenderjuwi-GruppeundmitderGruppeverflochtenenUnternehmen.DieEmittentinplant,mitdiesenGe-sellschaftenoderderenTochtergesellschaftenwesentlicheVertragsverhält-nisse einzugehen. Zu diesen wesentlichen Vertragsverhältnissen werdenplangemäßu.a.derKaufderBeteiligungensowiedielangfristigeBetreuungder Beteiligungen im Rahmen der kaufmännischen und technischen Be-triebsführunggehören.Darüberhinaus istesmöglich,dassFredJungundMatthiasWillenbacheroderMitarbeitervonverbundenenbzw.nahestehen-den Unternehmen der juwi-Gruppe als Geschäftsführer von Projektgesell-schaftenfungieren,andenendieEmittentinzukünftiggegebenenfallsBeteili-gungenerwerbenwird.DesWeiterenwerdensichFredJungundMatthiasWillenbacheroderverbundenebzw.nahestehendeUnternehmender juwi-GruppeandenBeteiligungenderEmittentinebenfallsbeteiligen.

EsbestehtdahergrundsätzlichdasRisiko,dassaufgrundderbestehendenkapitalmäßigenundpersonellenVerflechtungenbeieinzelnenoderallenGeschäftsführernderKomplementärinderEmittentin Interessenkonflikteentstehenkönnen.FürdieKommanditistenderEmittentingiltinsoweitEnt-sprechendes.

3.16PraktikenderGeschäftsführung

3.16.1 Detaillierte Angaben zum Audit­ Ausschuss der EmittentinWegenderRechtsformnichtanwendbar.

3.16.2 Corporate Governance­RegelungDie Empfehlungen der »Regierungskommission Deutscher CorporateGovernanceKodex«richtensichgrundsätzlichanbörsennotierteAktien-gesellschaften. Da die Emittentin zum einen keine Aktiengesellschaft istundzumanderendiebegebenenInstrumenteaufkeinemgeregeltenMarktnotieren,bestehtkeineVeranlassung,sichdiesemKodexzuunterwerfen.

3.17Kommanditisten

Die Kommanditisten der Emittentin sind Fred Jung und Matthias Willen-bacher.FredJungistmiteinerimHandelsregistereingetragenenKomman-diteinlagevonEuro1.500,–anderEmittentinbeteiligt.DieErhöhungseinerKommanditeinlageaufEuro50.000,–wurdebeschlossen.MatthiasWilllen-bacheristebenfallsmiteinerimHandelsregistereingetragenenKomman-diteinlagevonEuro1.500,–anderEmittentinbeteiligt.AuchdieErhöhungseinerEinlageaufEuro50.000,–wurdebeschlossen.

3.18ZusätzlicheAngaben

3.18.1 Etwaige staatliche Interventionen, Gerichtsverfahren oder ArbitrageprozesseEsexistierenbeiderEmittentinseitihrerGründung(September2011)kei-nestaatlichenInterventionen,GerichtsverfahrenoderArbitrageprozes-se(einschließlichderjenigenVerfahren,dienachKenntnisderEmittentinnochanhängigsindodereingeleitetwerdenkönnten),diesichinspürba-rer Weise auf die Finanzlage oder die Rentabilität der Emittentin und/oderderjuwi-Gruppeauswirkenbzw.injüngsterZeitausgewirkthaben.

3.18.2 Wesentliche Veränderungen in der Finanzlage oder der HandelspositionEssindseitdemDatumderEröffnungsbilanzkeinewesentlichennegativenVeränderungeninderFinanzlageoderderHandelspositionderEmittentineingetreten.

3.18.3 KommanditkapitalDas im Handelsregister eingetragene Kommanditkapital der Emittentinbeträgt zum Datum des Prospekts Euro 3.000,–. Die Gesellschafterver-sammlungderEmittentinvom19.Oktober2011hatdieErhöhungdesKom-manditkapitals von Euro 3.000,– um Euro 97.000,– auf insgesamt Euro100.000,– beschlossen. Von der Kapitalerhöhung haben Fred Jung und

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MatthiasWillenbacherjeweilseinenAnteilinHöhevonEuro48.500,–ge-zeichnet.DieEintragungderKapitalerhöhungimHandelsregisterunddieEinzahlungderEinlagenstehenzumDatumdesProspektsaus.

3.18.4 Satzung und Statuten der Gesellschaft3.18.4.1�Juristischer�und�kommerzieller�Name�der�EmittentinDieFirmadesemittierendenUnternehmenslautetjuwiRegioEnergieIGmbH&Co.KG(§1Abs.1desGesellschaftsvertrages).KommerziellerNamederEmittentinistebenfallsjuwiRegioEnergieIGmbH&Co.KG.

3.18.4.2�Datum�der�Gründung�und�Existenzdauer�der�Emittentin,�Geschäftsjahr

DieEmittentinwurdeam02.September2011aufunbestimmteZeitgegrün-det.DasGeschäftsjahrentsprichtdemKalenderjahr.

3.18.4.3�Sitz�und�Rechtsform�der�EmittentinDieEmittentin isteinenachdeutschemRechtgegründeteKommanditge-sellschaft. Der Sitz der Emittentin ist Wörrstadt. Die Emittentin ist in derBundesrepublikDeutschlandtätigundunterliegtderdeutschenRechtsord-nung.SieistunterderGeschäftsanschriftEnergie-Allee1,55286Wörrstadt(Deutschland)bzw.derTelefonnummer06732.9657-1086erreichbar.

3.18.4.4�Handelsregister�und�UnternehmensgegenstandDieEmittentinistimHandelsregisterdesAmtsgerichtsMainzunterderNr.HRA41392eingetragen.DieSatzung(Gesellschaftsvertrag)derEmittentininderaktuellenFassungvom02.September2011istbeimHandelsregisterdesAmtsgerichtsMainzundindenGeschäftsräumenderEmittentineinsehbar.

DieZielsetzungenderEmittentinsindunter§2(GegenstanddesUnterneh-mens)verankert.GegenstanddesUnternehmens istderBetriebunddieVerwaltungvonEinrichtungenundAnlagen,welchedieErzeugungvonre-generativgewonnenerEnergiebetreibenund/oderökologischorientierteProdukteaufdenMarktbringensowiedieBeteiligunganGesellschaften,derenGegenstandderBetriebunddieVerwaltungvonEinrichtungenundAnlagen,welchedieErzeugungvonregenerativgewonnenerEnergiebe-treibenund/oderökologischorientierteProdukteaufdenMarktbringen.

BekanntmachungenderEmittentin,diedieEmittentinselbstbetreffen,er-folgengegenüberdenGesellschaftern.

3.18.5 Informationen von Seiten DritterInformationenvonSeitenDritter,dieVerwendungindiesemProspektge-funden haben, wurden korrekt und vollständig wiedergegeben. Die Auf-nahmederdurchdieEmittentinbeauftragtenWirtschaftsprüfer-undBe-stätigungsvermerkeüberdiePrüfungderveröffentlichtenEröffnungsbilanzin den vorliegenden Wertpapierprospekt findet die Zustimmung des Ab-schlussprüfers.

InformationenvonSeitenDritter,dieindiesemProspektübernommenwur-den,sind,soweitbekanntundableitbar,korrektwiedergegeben,eswur-denkeineFaktenunterschlagen,diediewiedergegebenenInformationenirreführendoderunkorrektgestaltenwürden.DieQuellenderInformatio-nenhatdieEmittentingeprüft.

3.18.6 Einsehbare DokumenteWährendderGültigkeitsdauerdiesesProspektskönnenKopienderSat-zung(Gesellschaftsvertrag)derEmittentin,diehistorischenFinanzinforma-tionen(Eröffnungsbilanz)jeweilsinPapierformsowieAblichtungenweite-rerggf.indiesemProspektgenannterUnterlageninnerhalbderüblichenGeschäftszeitenamSitzderEmittentin,Energie-Allee1,55286Wörrstadt(Deutschland),eingesehenwerden.

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4. Wertpapierbeschreibung

BeidenbegebenenWertpapierenhandeltessichumInhaber-Teilschuld-verschreibungen.

SchuldverschreibungSchuldverschreibungen, auch »Anleihen« genannt, sind festverzinslicheWertpapiere. Anders als Aktien gewähren Schuldverschreibungen keinegewinnabhängigeDividende,sonderneinenfestenZinssatzüberdiegesam-teLaufzeitunddasRecht,amEndederLaufzeitdieSchuldverschreibungzumNennbetragzurückzugeben.DerRückzahlungsbetragunterliegtsomitauchkeinenetwaigenbörslichenKursschwankungen.AuchvorAblaufderLaufzeit können Schuldverschreibungen jederzeit übertragen, von einemKaufinteressentenerworben,anDritteabgetretenoderverpfändetwerden.

SchuldverschreibungenwerdenzurUnternehmensfinanzierungeingesetztund sind in den Industrieländern weitverbreitet. Darüber hinaus werdensieauchzurFinanzierungvonStaatenundanderenGebietskörperschafteneingesetzt.

TeilschuldverschreibungEineTeilschuldverschreibungistdervorherfestgelegteTeilbetrag,indeneineEmissionvonSchuldverschreibungenzerlegtist.MitdemKaufeinerTeilschuldverschreibung erwirbt der Käufer das Recht auf einen demNennbetragentsprechendenTeilderEmission.DiesesanteiligeRechtwirddurcheinenMiteigentumsanteilanderGlobalurkundeeingeräumt.FormundInhaltderTeilschuldverschreibungen,dieAnleihebedingungensowiealle Rechte und Pflichten der Anleihegläubiger, der Emittentin und derZahlstelle bestimmen sich nach deutschem Recht. Es handelt sich umSchuldverschreibungennach§793BGB.

InhaberpapierDie Schuldverschreibungen sind jeweils als Inhaberpapier ausgestaltet,derAnlegeristinderUrkundenichtnamentlichgenannt,denjeweiligenIn-habernstehendieRechteausdenjeweiligenSchuldverschreibungenzu.

4.1WichtigeAngaben

4.1.1 Gründe für das Angebot und Verwendung der ErträgeDieGründungsgesellschafterFredJungundMatthiasWillenbachergrün-detendiejuwiRegioEnergieIGmbH&Co.KGmitdemZielderBeteiligungderselbenandenimErneuerbaren-Energien-SektortätigenProjektgesell-schaftenundGesellschaftenmitökologischenProdukten.ÜberdieBege-bungvonAnleihenmöchtenFredJungundMatthiasWillenbacherauchinteressierten Privatinvestoren die Möglichkeit geben, finanziell von er-neuerbaren Energien zu profitieren. Das Angebot richtet sich insbeson-dereanPersonen,dieeineökologischundethischausgerichteteGeldan-lage für einen überschaubaren zeitlichen Horizont und zu einem festenZinssatztätigenmöchten.

DerEmissionserlösausdenbeidenSchuldverschreibungenabzüglichderemissionstypischen Nebenkosten (siehe Abschnitt 4.1.1.1 Emissionstypi-sche Nebenkosten) sowie der emissionstypischen Primärkosten (sieheAbschnitt4.1.1.2EmissionstypischePrimärkosten),auch»Nettoemissions-erlös«genannt,sollgrundsätzlichinProjekteimBereichdererneuerbarenEnergiebzw.ökologischorientierteProjektedurchdenErwerbvonBeteili-gungenanentsprechendenProjektgesellschafteninvestiertwerden.DerNettoemissionserlös aus der Emission der Teilschuldverschreibungenwird voraussichtlich ca. Euro 9.500.000,– betragen, wobei ca.Euro 4.750.000,– auf die juwi RegioEnergie I Festzins 2016 und ca.Euro4.750.000,–aufdiejuwiRegioEnergieIFestzins2020entfallen.

Über die Investition des Nettoemissionserlöses in konkrete Projekte istzum Zeitpunkt der Prospektherausgabe von der Geschäftsführung derEmittentinnochnichtentschiedenworden.FürdenMitteleinsatzkommenunteranderemBeteiligungenanProjektgesellschafteninBetracht,dieinfolgendenBereichentätigsindbzw.folgendeAnlagenbetreiben:

• Windpark/s

• Photovoltaikanlage/n

• Biomasse-Heizkraftwerk/eund/oderBiomasse-Heizwerk/e

• Biogasanlage/n

• Holzpelletsproduktionsanlage/n

• Produktionsanlage/nfürPalaterra

• Wasserkraftanlage/n

• Geothermieanlage/n

Ziel istsowohldieAbbildungdesnotwendigenEnergiemixes(StromundWärme)alsaucheineweitgehendeStreuungderRisikenausdenBeteili-gungen.DasaufzubauendePortfolioderEmittentinsolljedochmindestensjeeineBeteiligunganProjektenmitdenfolgendenTechnologienumfas-sen:Windenergie,PhotovoltaikundeinProjektausdemBereichBioener-gie(inkl.Palaterra).

Sollten die Mittel aus den Teilschuldverschreibungen nicht für Investi-tionszweckebenötigtwerden,behältsichdieEmittentinvor,Finanzierun-genvonUnternehmenderjuwi-Gruppeabzulösen,umhierauseinenZins-vorteilzuerzielen.

DurchdasöffentlicheAngebotderTeilschuldverschreibungenentstehenbeiderEmittentindienachfolgenddargestelltenKosten:

4.1.1.1�Emissionstypische�NebenkostenImZusammenhangmitderErstellungunddemDruckdesProspektsfürdasvorliegende Angebot von zwei Schuldverschreibungen entstehen unab-hängigvonderPlatzierungeinmaligeKosten.DieKostenumfassenBera-tung(Rechts-undSteuerberatung),HinterlegungdesProspektszumZwe-

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ckederBilligungseinerVeröffentlichungsowieAufbereitungundDruckdesProspektsundbetragenca.1%desGesamtnennbetrags.

4.1.1.2�Emissionstypische�PrimärkostenDieemissionstypischenPrimärkostenerfassendievondemPlatzierungs-erfolgabhängigenKostenundbetragenca.4%deseingezahltenAnleihe-kapitalsfürdieKapitalvermittlung,wasimFallederVollplatzierungderIn-haberschuldverschreibung einem Betrag in Höhe von ca. Euro 400.000entspricht.

4.1.2 Interessen von Seiten natürlicher und juristischer PersonenEsgibtkeine Interessennatürlicherund/oder juristischerPersonen,diefür das Angebot der Teilschuldverschreibungen der juwi RegioEnergie IGmbH&Co.KGvonwesentlicherBedeutungsind.

4.1.3 EmissionsterminDie Platzierung der Teilschuldverschreibungen der juwi RegioEnergie IFestzins 2016 und der juwi RegioEnergie I Festzins 2020 beginnt einenWerktag nach der Veröffentlichung des Prospekts. Der voraussichtlicheEmissionstermin(HinterlegungderGlobalurkundebeiderHinterlegungs-stelle)istderersteWochentagnachVeröffentlichungdesProspekts,vor-aussichtlich der 01. Dezember 2011. Im Übrigen ist der EmissionsterminnichtmitdemDatumderLieferungderWertpapiereidentisch.

4.2AllgemeineGrundlagenfürSchuld-verschreibungen

4.2.1 Rechtliche GrundlagenBeiden indiesemWertpapierprospektbeschriebenenSchuldverschrei-bungen der juwi RegioEnergie I Festzins 2016 und juwi RegioEnergie IFestzins2020,zusammenauch»Anleihen«genannt,handeltessichumfestverzinsliche Wertpapiere. Anders als Aktien gewähren Schuldver-schreibungen keine gewinnabhängige Dividende, sondern einen festenZinssatzüberdiegesamteLaufzeitunddasRecht,amEndederLaufzeitdieSchuldverschreibungzumNennbetragzurückzugeben.DerRückzahlungs-betragunterliegtsomitauchkeinenetwaigenbörslichenKursschwankun-gen.AuchvorAblaufderLaufzeitkönnenSchuldverschreibungen jeder-zeit übertragen, von einem Kaufinteressenten erworben, an Dritteabgetretenoderverpfändetwerden.

EineTeilschuldverschreibungistdervorherfestgelegteTeilbetrag,indeneineEmissionvonSchuldverschreibungenzerlegtist.MitdemKaufeinerTeilschuldverschreibung erwirbt der Käufer das Recht auf einen demNennbetragentsprechendenTeilderEmission.DiesesanteiligeRechtwirddurcheinenMiteigentumsanteilanderGlobalurkundeeingeräumt.FormundInhaltderTeilschuldverschreibungen,dieAnleihebedingungensowiealle Rechte und Pflichten der Anleihegläubiger, der Emittentin und derZahlstelle bestimmen sich nach deutschem Recht. Es handelt sich umSchuldverschreibungennach§793BGB.

4.2.2 Grundlage der WertpapiereGrundlagefürdiegegenständlicheEmissionderTeilschuldverschreibun-gender juwiRegioEnergieIFestzins2016sowieder juwiRegioEnergieIFestzins2020isteinGesellschafterbeschlussderEmittentinvom27.Sep-tember2011.

4.2.3 Übertragbarkeit der WertpapiereDieaufInhaberlautendenTeilschuldverschreibungenderjuwiRegioEner-gieIFestzins2016undderjuwiRegioEnergieIFestzins2020sindentspre-chenddenAllgemeinenGeschäftsbedingungenderClearstreamBankingAG,Eschborn, freiübertragbar.EineZustimmungderEmittentin istnichterforderlich. Die erworbenen Teilschuldverschreibungen können ganzoder teilweise, jedoch immer inganzenStücken,anDritteverkauftodervererbtwerden.DabeiwerdenjeweilsdieMiteigentumsrechteanderGlo-balurkundeaufdenErwerberübertragen.

4.2.4 Gläubigerversammlung / Vertretung der SchuldtitelinhaberEntsprechenddenBestimmungendesSchuldverschreibungsgesetzesderBundesrepublikDeutschlandkanneineGläubigerversammlungeinberufenwerden.BeiderGläubigerversammlunghandeltessichumeineVertre-tungderAnleihegläubigerderjeweiligenSchuldverschreibungengegen-überderEmittentin.DiewesentlichengesetzlichenRegelungenzurGläubi-gerversammlungstellensichwiefolgtdar:

InderGläubigerversammlungsinddieAnleihegläubigermiteinemihremBeteiligungsverhältniszumGesamtnennbetragderjeweiligenSchuldver-schreibung (bis zu Euro 5.000.000,– bei der juwi RegioEnergie I Festzins2016undbiszuEuro5.000.000,–beiderjuwiRegioEnergieIFestzins2020)entsprechenden Stimmrecht vertreten. Die Gläubigerversammlung fasstBeschlüsseinsbesondereimHinblickaufdieÄnderungvonAnleihebedin-gungen,wiez.B.VeränderungderFälligkeitvonZinsen,VerringerungoderAusschluss von Zinsen; Veränderung der Fälligkeit oder der Höhe desRückzahlungsanspruchs;NachrangderForderungenausdenSchuldver-schreibungenimInsolvenzverfahrenderAnleiheschuldnerin;VerzichtaufKündigungsrechtederGläubigeroderderSchuldnerersetzung.IndiesenFällen ist zur Beschlussfassung eine Mehrheit von mindestens 75% derteilnehmendenStimmrechteerforderlich(imFolgendenauch»qualifizierteMehrheit«).AnsonstenbedürfenBeschlüssezuihrerWirksamkeitderein-fachenMehrheit.

Die Gläubigerversammlung wird entweder von der AnleiheschuldnerinodervoneinemgemeinsamenVertreterderAnleihegläubigereinberufen.InsbesondereistdieGläubigerversammlungeinzuberufen,wennAnleihe-gläubiger,derenSchuldverschreibungeninsgesamt5%derausstehendenSchuldverschreibungen erreichen, die Einberufung mit der Begründungverlangen,siewollteneinengemeinsamenVertreterbestellenbzw.abbe-rufen,überdasEntfallenderWirkungderaußerordentlichenKündigungder Schuldverschreibung beschließen oder sie hätten ein sonstiges be-sonderesInteresseanderEinberufung.DieEinberufungderGläubigerver-sammlungwirdimelektronischenBundesanzeigeröffentlichbekanntge-macht.DieGläubigerversammlungfindetamSitzderAnleiheschuldnerinstatt.

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FürdieTeilnahmeanderGläubigerversammlungistdievorherigeAnmel-dungderAnleihegläubigererforderlich.MitderAnmeldungisteinaktuel-lerNachweisdesdepotführendenInstitutsüberdieStellungalsAnleihe-gläubiger zu übermitteln. Jeder Anleihegläubiger kann sich durch einenBevollmächtigtenvertretenlassen.

DieGläubigerversammlungistbeschlussfähig,wenndieanwesendenAn-leihegläubigerwertmäßigmindestensdieHälftedesAnleihekapitalsver-treten.IstdiesnichtderFall,kannderVorsitzendederVersammlungeinezweiteVersammlungeinberufen,diedannalsbeschlussfähiggilt.FürBe-schlüsse,diejedochdiequalifizierteMehrheiterfordern,müssendiean-wesendenAnleihegläubigermindestens25%desAnleihekapitalsausma-chen.

4.3AngabenüberdieSchuldverschreibungjuwiRegioEnergieIFestzins2016

4.3.1 Typ / WKN und ISINDieSchuldverschreibungder juwiRegioEnergie IGmbH&Co.KG imGe-samtnennbetrag von Euro 5.000.000,– (Euro fünf Millionen) wird in Formeines öffentlichen Angebots begeben. Die Emissionsbezeichnung lautet»juwiRegioEnergieIFestzins2016«.

DieSchuldverschreibunglautetaufdenInhaberundisteingeteiltin5.000untereinander gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen mit einemNennbetrag von jeweils Euro 1.000,– (Euro Eintausend). Die Schuldver-schreibung ist nicht nachrangig, nicht dinglich besichert und mit einemfestenZinsausgestattet,der jährlich–erstmals imDezember 2012– zuzahlenist.

Die Teilschuldverschreibungen und die Zinsansprüche werden in einerGlobalurkunde mit einem nominalen Gesamtnennbetrag von bis zuEuro5.000.000,–(EurofünfMillionen)verbrieft.DieGlobalurkundewirdbeider Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn(Deutschland), in Girosammelverwahrung hinterlegt. Weitere Hinterle-gungsstellen–insbesondereimAusland–existierennicht.DenAnleihe-gläubigernderTeilschuldverschreibungenstehenMiteigentumsrechteanderGlobalurkundezu,diegemäßdenAllgemeinenGeschäftsbedingungenderClearstreamBankingAG,Eschborn,übertragenwerdenkönnen.Effek-tiveEinzelurkundenund/oderSammelurkundenfüreinund/odermehrereTeilschuldverschreibungen mit Ausnahme der Globalurkunde werdennichtausgegeben.

DieWKNfürdieSchuldverschreibunglautetA1MAU8.

DieISINfürdieSchuldverschreibunglautetDE000A1MAU86.

4.3.2 Währung der WertpapieremissionDieWertpapieremissionlautetaufEuro.

4.3.3 Rang der WertpapiereDie Schuldverschreibung samt Zinszahlungen begründen unmittelbare,unbedingte,nichtnachrangigeundnichtdinglichbesicherteVerbindlich-keitenderEmittentin,dieuntereinandermitallenanderennichtnachrangi-genundnichtdinglichbesichertenVerpflichtungeningleichemRangste-hen,soweitdiesenVerbindlichkeitennichtdurchzwingendegesetzlicheBestimmungenVorrangeingeräumtwird.

DiejuwiRegioEnergieIGmbH&Co.KGverpflichtetsichfürdieLaufzeitderTeilschuldverschreibungensicherzustellen,dassdieVerpflichtungenausdenTeilschuldverschreibungenderjuwiRegioEnergieIFestzins2016auchinZukunftimgleichenRangstehenmitallenanderennichtdinglichbesi-chertenKreditverbindlichkeitenderAnleiheschuldnerin.

FernerverpflichtetsichdieEmittentin,keinegegenwärtigenoderzukünfti-genKapitalmarktverbindlichkeitendurchGrund-oderMobiliarpfandrechteodereinesonstigeBelastungdeseigenenVermögenssicherzustellenodersicherstellen zu lassen, sofern nicht die Teilschuldverschreibungen derjuwiRegioEnergieIFestzins2016zurgleichenZeitundimgleichenRanganteiligandieserSicherheitteilnehmen.GleichesgiltzugunstenvonKapi-talmarktverbindlichkeiten Dritter sowie die Abgabe von Garantien oderGewährleistungzugunstenvonKapitalmarktverbindlichkeitenDritter.

EineÄnderungdesRangsderTeilschuldverschreibungenkannnurdurchgleichlautenden Vertrag mit allen Anleihegläubigern oder durch Mehr-heitsbeschlussderGläubigerversammlungerfolgen.

4.3.4 Rechte der AnleihegläubigerDie Rechte des Anleihegläubigers umfassen das Recht auf ZinszahlungundKapitalrückzahlung(entsprichtdemNennbetrag)durchdieEmittentin,dasRechtzuraußerordentlichenKündigungsowiezurEinberufungeinerGläubigerversammlung.

4.3.4.1�Zinssatz�und�ZinsberechnungsmethodeDerZinssatzbeträgt5,75%p.a.desNennbetragsderTeilschuldverschrei-bung. Soweit Zinsen für weniger als ein Jahr zu zahlen sind, erfolgt dieBerechnungnachderMethodeact/act.DabeiwerdendieAnzahlderTagefürdieZinsperiodeunddieAnzahlderTageeinesJahresalsechte(kalen-dermäßige)TagezuGrundegelegt,sodassdieTageeinesJahres365bzw.366(Schaltjahr)betragen.

DerBerechnungderindividuellenRenditeüberdiegesamteLaufzeitliegtdie Differenz zwischen dem Rückzahlungsbetrag einschließlich der ge-zahltenZinsenunddemursprünglichgezahltenNennbetragzzgl.etwaigerStückzinsen zugrunde. Im Einzelfall zu berücksichtigen sind zudem dieLaufzeitsowiedieggf.anfallendenTransaktionskosten(z.B.Depotgebüh-renandievomAnlegerbeauftragteBank).DiejeweiligeNettorenditederAnleihe lässtsicherstamEndederLaufzeitbestimmen,dasievondeneventuellzuzahlendenTransaktionskostenabhängigist.

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4.3.4.2�ZinslaufDieTeilschuldverschreibungenderjuwiRegioEnergieIFestzins2016wer-denbezogenaufdenNennbetragverzinst.DerZinslaufderTeilschuldver-schreibungenbeginnt(einschließlich)am01.DezembereinesjedenKalen-derjahres und endet (einschließlich) am 30. November des folgendenKalenderjahres.DerersteZinslaufbeginntam01.Dezember2011undderletzteZinslaufendetam30.November2016,auchwenndieserTagkeinBankarbeitstagist.

4.3.4.2.1 FälligkeitDieZinsensindnachträglichamerstenBankarbeitstagnachdemAb-laufeinesZinslaufeszurZahlungfällig(»Fälligkeitstag«),beginnendam03.Dezember2012.FürdenletztenZinslaufistdieZahlungderZinsenam01.Dezember2016fällig(»letzter�Fälligkeitstag«).

4.3.4.2.2 VerzugSoweitdieAnleiheschuldnerinfürdieTeilschuldverschreibungenderjuwiRegioEnergieIFestzins2016ZinsenfüreinenZinsterminnichtamFällig-keitstagzahlt,verlängertsichdieVerzinsungbiszumTagdertatsächlichenZahlung.DerZinszwischenFälligkeitstagunddemTag,derderZahlungvorausgeht,wirdmit5,75%p.a.nachderZinsmethodeact/acttaggenauberechnet.

4.3.4.3�Kapitalrückzahlung�/�TilgungDieLaufzeitderTeilschuldverschreibungenbeginntmitdem01.Dezember2011undendetmitAblaufdes30.November2016.DieTeilschuldverschrei-bungensindamerstenBankarbeitstagnachdemEndederLaufzeit(»letz-ter�Fälligkeitstag«)zumNennbetragzurückzuzahlen.

SoweitdieAnleiheschuldnerindieTeilschuldverschreibungennichtodernichtvollständigamFälligkeitstagzurückzahlt,werdendieTeilschuldver-schreibungenabdemFälligkeitstagbiszudemTag,derdertatsächlichenRückzahlungvorausgeht,bezogenaufdenausstehendenTilgungsbetragmit5,75%p.a.nachderZinsmethodeact/actverzinst.

4.3.4.4�Verjährungsfrist�von�Zinsforderungen�und��Rückzahlungsanspruch

Ansprüche auf die Zahlung von Zinsen verjähren nach drei Jahren, An-sprücheaufdieZahlungvonKapitalverjährennachdreißigJahrenabFäl-ligkeit.

4.3.4.5�Kündigungsrechte�der�AnleihegläubigerJeder Anleihegläubiger ist berechtigt, seine TeilschuldverschreibungenunverzüglichzukündigenundderenRückzahlungzumNennbetragzuzüg-lichetwaigerbiszumTagederRückzahlung(ausschließlich)aufgelaufe-nenZinsenzuverlangen,wenneinwichtigerGrundvorliegt.EinwichtigerGrundliegtinsbesonderedannvor,wenn

1.dieAnleiheschuldnerinKapitaloderZinsennichtinnerhalbvon30TagennachdembetreffendenFälligkeitsterminzahlt,oder

2.dieAnleiheschuldnerinihreZahlungsunfähigkeitbekanntgibt,oder

3.einInsolvenzverfahrenüberdasVermögenderAnleiheschuldneriner-öffnetwirdundnichtinnerhalbvon30TagennachderEröffnungaufge-hoben bzw. ausgesetzt wird, die Eröffnung des InsolvenzverfahrensdurchdieAnleiheschuldnerinbeantragtwird,dieEröffnungeinesInsol-venzverfahrensmangelsMasseabgelehntwird,oder

4.dieAnleiheschuldnerineinewesentlicheVerpflichtung,BedingungoderVereinbarunghinsichtlichderTeilschuldverschreibungnichterfülltoderbeachtet(»Pflichtverletzung«)unddieNichterfüllungoderNichtbeach-tunglängerals30Tageandauert,nachdemdieAnleiheschuldnerinhier-über von dem Anleihegläubiger, welchen die Pflichtverletzung betrifft,eineBenachrichtigungerhaltenhat,durchwelchedieAnleiheschuldne-rin vom Anleihegläubiger aufgefordert wird, die Verpflichtung, Bedin-gungoderVereinbarungzuerfüllenoderzubeachten,oder

5.dieAnleiheschuldnerininLiquidationtritt,esseidenn,diesgeschiehtimZusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen (z.B. einerVerschmelzungodereineranderenFormdesZusammenschlussesmiteineranderenGesellschaft),soferndieseandereGesellschaftalleVer-pflichtungenübernimmt,diedieAnleiheschuldnerinimZusammenhangmit dieser Teilschuldverschreibung eingegangen ist. Das Kündigungs-rechterlischt,fallsderKündigungsgrundvorAusübungdesRechtsge-heiltwurde.

DieKündigungdurchdenAnleihegläubigerhatperEinschreibenundinderWeisezuerfolgen,dassderAnleihegläubigerderAnleiheschuldnerinei-nenaktuellenDepotauszugzusammenmitderKündigungserklärungsen-det.VoraussetzungfürdieAuszahlungvonaufgrundderKündigungdurchdieAnleiheschuldneringeschuldeterBeträgeistdieÜbertragungderTeil-schuldverschreibungendesAnleihegläubigersandieAnleiheschuldnerin.

BeidenKündigungsgründenderZiff.1undderZiff.4wirdeineKündigungnurdannwirksam,wennbeiderAnleiheschuldnerinKündigungserklärun-genüberTeilschuldverschreibungeneingegangensind,diezusammenmin-destens 10% des Gesamtnennbetrags (vgl. Abschnitt 4.3.1 bzw. Anleihe-bedingungen Ziff. 2.1) entsprechen. Dies gilt nicht, soweit neben denKündigungsgründenderZiff. 1und/oderderZiff. 4gleichzeitigaucheinodermehrereKündigungsgründederZiff.2,Ziff.3und/oderZiff.5vorlie-gen. Die Wirksamkeit einer solchen Kündigung entfällt aber auch dann,wenndieGläubigersammlung(siehe4.2.4Gläubigerversammlung/Vertre-tungvonSchuldtitelinhabern)diesbinnendreiMonatebeschließt.

4.3.4.6�Kündigung�durch�die�juwi�RegioEnergie�I�GmbH�&�Co.�KGDie Anleiheschuldnerin ist berechtigt, alle ausstehenden Teilschuldver-schreibungender juwiRegioEnergie I Festzins 2016 insgesamtoderalleausstehenden Teilschuldverschreibungen quotal unter Einhaltung einerKündigungsfristvonwenigstens90TagenjährlichvorzeitigzumEndeeinesZinslaufeszukündigen.DerRückzahlungsbetragentsprichtdanndemge-kündigtenNennbetrag.

Die Kündigung durch die Anleiheschuldnerin erfolgt durch Bekanntma-chungimelektronischenBundesanzeiger.

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4.4AngabenüberdieSchuldverschreibungjuwiRegioEnergieIFestzins2020

4.4.1 Typ / WKN und ISINDieSchuldverschreibungder juwiRegioEnergie IGmbH&Co.KG imGe-samtnennbetrag von Euro 5.000.000,– (Euro fünf Millionen) wird in Formeines öffentlichen Angebots begeben. Die Emissionsbezeichnung lautet»juwiRegioEnergieIFestzins2020«.

DieSchuldverschreibung lautetaufden Inhaberund isteingeteilt in 5.000untereinander gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen mit einemNennbetrag von jeweils Euro 1.000,– (Euro Eintausend). Die Schuldver-schreibungistnichtnachrangig,nichtdinglichbesichertundmiteinemfes-tenZinsausgestattet,derjährlich–erstmalsimDezember2012zuzahlenist.

Die Teilschuldverschreibungen und die Zinsansprüche werden in einerGlobalurkunde mit einem nominalen Gesamtnennbetrag von bis zuEuro5.000.000,–(EurofünfMillionen)verbrieft.DieGlobalurkundewirdbeider Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn(Deutschland), in Girosammelverwahrung hinterlegt. Weitere Hinterle-gungsstellen–insbesondereimAusland–existierennicht.DenAnleihe-gläubigernderTeilschuldverschreibungenstehenMiteigentumsrechteanderGlobalurkundezu,diegemäßdenAllgemeinenGeschäftsbedingungenderClearstreamBankingAG,Eschborn,übertragenwerdenkönnen.Effek-tiveEinzelurkundenund/oderSammelurkundenfüreinund/odermehrereTeilschuldverschreibungen mit Ausnahme der Globalurkunde werdennichtausgegeben.

DieWKNfürdieSchuldverschreibunglautetA1MAU9.

DieISINfürdieSchuldverschreibunglautetDE000A1MAU94.

4.4.2 Währung der WertpapieremissionDieWertpapieremissionlautetaufEuro.

4.4.3 Rang der WertpapiereDie Schuldverschreibung samt Zinszahlungen begründen unmittelbare,unbedingte,nichtnachrangigeundnichtdinglichbesicherteVerbindlich-keitenderEmittentin,dieuntereinandermitallenanderennichtnachrangi-genundnichtdinglichbesichertenVerpflichtungeningleichemRangste-hen,soweitdiesenVerbindlichkeitennichtdurchzwingendegesetzlicheBestimmungenVorrangeingeräumtwird.

DiejuwiRegioEnergieIGmbH&Co.KGverpflichtetsichfürdieLaufzeitderTeilschuldverschreibungensicherzustellen,dassdieVerpflichtungenausdenTeilschuldverschreibungenderjuwiRegioEnergieIFestzins2020auchinZukunftimgleichenRangstehenmitallenanderennichtdinglichbesi-chertenKreditverbindlichkeitenderAnleiheschuldnerin.

FernerverpflichtetsichdieEmittentin,keinegegenwärtigenoderzukünfti-genKapitalmarktverbindlichkeitendurchGrund-oderMobiliarpfandrechteodereinesonstigeBelastungdeseigenenVermögenssicherzustellenodersicherstellen zu lassen, sofern nicht die Teilschuldverschreibungen der

juwiRegioEnergieIFestzins2020zurgleichenZeitundimgleichenRanganteiligandieserSicherheitteilnehmen.GleichesgiltzugunstenvonKapi-talmarktverbindlichkeiten Dritter sowie die Abgabe von Garantien oderGewährleistungzugunstenvonKapitalmarktverbindlichkeitenDritter.

EineÄnderungdesRangsderTeilschuldverschreibungenkannnurdurchgleichlautenden Vertrag mit allen Anleihegläubigern oder durch Mehr-heitsbeschlussderGläubigerversammlungerfolgen.

4.4.4 Rechte der AnleihegläubigerDie Rechte des Anleihegläubigers umfassen das Recht auf ZinszahlungundKapitalrückzahlung(entsprichtdemNennbetrag)durchdieEmittentin,dasRechtzuraußerordentlichenKündigungsowiezurEinberufungeinerGläubigerversammlung.

4.4.4.1�Zinssatz�und�Zinsberechnungsmethode�DerZinssatzbeträgt6,75%p.a.desNennbetragsderTeilschuldverschrei-bung. Soweit Zinsen für weniger als ein Jahr zu zahlen sind, erfolgt dieBerechnungnachderMethodeact/act.DabeiwerdendieAnzahlderTagefürdieZinsperiodeunddieAnzahlderTageeinesJahresalsechte(kalen-dermäßige)TagezuGrundegelegt,sodassdieTageeinesJahres365bzw.366(Schaltjahr)betragen.

DerBerechnungderindividuellenRenditeüberdiegesamteLaufzeitliegtdie Differenz zwischen dem Rückzahlungsbetrag einschließlich der ge-zahltenZinsenunddemursprünglichgezahltenNennbetragzzgl.etwaigerStückzinsen zugrunde. Im Einzelfall zu berücksichtigen sind zudem dieLaufzeitsowiedieggf.anfallendenTransaktionskosten(z.B.Depotgebüh-renandievomAnlegerbeauftragteBank).DiejeweiligeNettorenditederAnleihe lässtsicherstamEndederLaufzeitbestimmen,dasievondeneventuellzuzahlendenTransaktionskostenabhängigist.

4.4.4.2�ZinslaufDieTeilschuldverschreibungenderjuwiRegioEnergieIFestzins2020wer-denbezogenaufdenNennbetragverzinst.DerZinslaufderTeilschuldver-schreibungenbeginnt(einschließlich)am01.DezembereinesjedenKalen-derjahres und endet (einschließlich) am 30. November des folgendenKalenderjahres.DerersteZinslaufbeginntam01.Dezember2011undderletzteZinslaufendetam30.November2020,auchwenndieserTagkeinBankarbeitstagist.

4.4.4.2.1 FälligkeitDieZinsensindnachträglichamerstenBankarbeitstagnachdemAblaufeines Zinslaufes zur Zahlung fällig (»Fälligkeitstag«), beginnend am 03.Dezember2012.FürdenletztenZinslaufistdieZahlungderZinsenam01.Dezember2020fällig(»letzter�Fälligkeitstag«).

4.4.4.2.2 VerzugSoweitdieAnleiheschuldnerinfürdieTeilschuldverschreibungenderjuwiRegioEnergieIFestzins2020ZinsenfüreinenZinsterminnichtamFällig-keitstagzahlt,verlängertsichdieVerzinsungbiszumTagdertatsächlichenZahlung.DerZinszwischenFälligkeitstagunddemTag,derderZahlungvorausgeht,wirdmit6,75%p.a.nachderZinsmethodeact/acttaggenauberechnet.

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4.4.4.3�Kapitalrückzahlung�/�TilgungDieLaufzeitderTeilschuldverschreibungenbeginntmitdem01.Dezember2011undendetmitAblaufdes30.November2020.DieTeilschuldverschrei-bungensindamerstenBankarbeitstagnachdemEndederLaufzeit(»letz-ter�Fälligkeitstag«)zumNennbetragzurückzuzahlen.

SoweitdieAnleiheschuldnerindieTeilschuldverschreibungennichtodernichtvollständigamFälligkeitstagzurückzahlt,werdendieTeilschuldver-schreibungenabdemFälligkeitstagbiszudemTag,derdertatsächlichenRückzahlungvorausgeht,bezogenaufdenausstehendenTilgungsbetragmit6,75%p.a.nachderZinsmethodeact/actverzinst.

4.4.4.4�Verjährungsfrist�von�Zinsforderungen�und��Rückzahlungsanspruch

AnsprücheaufdieZahlungvonZinsenverjährennachdreiJahren,Ansprü-cheaufdieZahlungvonKapitalverjährennachdreißigJahrenabFälligkeit.

4.4.4.5�Kündigungsrechte�der�AnleihegläubigerJeder Anleihegläubiger ist berechtigt, seine TeilschuldverschreibungenunverzüglichzukündigenundderenRückzahlungzumNennbetragzuzüg-lichetwaigerbiszumTagederRückzahlung(ausschließlich)aufgelaufe-nenZinsenzuverlangen,wenneinwichtigerGrundvorliegt.EinwichtigerGrundliegtinsbesonderedannvor,wenn

1.dieAnleiheschuldnerinKapitaloderZinsennichtinnerhalbvon30TagennachdembetreffendenFälligkeitsterminzahlt,oder

2.dieAnleiheschuldnerinihreZahlungsunfähigkeitbekanntgibt,oder

3.einInsolvenzverfahrenüberdasVermögenderAnleiheschuldneriner-öffnetwirdundnichtinnerhalbvon30TagennachderEröffnungaufge-hoben bzw. ausgesetzt wird, die Eröffnung eines InsolvenzverfahrensdurchdieAnleiheschuldnerinbeantragtwird,dieEröffnungeinesInsol-venzverfahrensmangelsMasseabgelehntwird,oder

4.dieAnleiheschuldnerineinewesentlicheVerpflichtung,BedingungoderVereinbarunghinsichtlichderTeilschuldverschreibungnichterfülltoderbeachtet(»Pflichtverletzung«)unddieNichterfüllungoderNichtbeach-tunglängerals30Tageandauert,nachdemdieAnleiheschuldnerinhier-über von dem Anleihegläubiger, welchen die Pflichtverletzung betrifft,eineBenachrichtigungerhaltenhat,durchwelchedieAnleiheschuldne-rin vom Anleihegläubiger aufgefordert wird, die Verpflichtung, Bedin-gungoderVereinbarungzuerfüllenoderzubeachten,oder

5.dieAnleiheschuldnerininLiquidationtritt,esseidenn,diesgeschiehtimZusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen (z.B. einerVerschmelzungodereineranderenFormdesZusammenschlussesmiteineranderenGesellschaft),soferndieseandereGesellschaftalleVer-pflichtungenübernimmt,diedieAnleiheschuldnerinimZusammenhangmit dieser Teilschuldverschreibung eingegangen ist. Das Kündigungs-rechterlischt,fallsderKündigungsgrundvorAusübungdesRechtsge-heiltwurde.

DieKündigungdurchdenAnleihegläubigerhatperEinschreibenundinderWeisezuerfolgen,dassderAnleihegläubigerderAnleiheschuldnerinei-nenaktuellenDepotauszugzusammenmitderKündigungserklärungsen-det.VoraussetzungfürdieAuszahlungvonaufgrundderKündigungdurchdieAnleiheschuldneringeschuldeterBeträgeistdieÜbertragungderTeil-schuldverschreibungendesAnleihegläubigersandieAnleiheschuldnerin.

BeidenKündigungsgründenderZiff.1undderZiff.4wirdeineKündigungnurdannwirksam,wennbeiderAnleiheschuldnerinKündigungserklärun-gen über Teilschuldverschreibungen eingegangen sind, die zusammenmindestens10%desGesamtnennbetrags(vgl.Abschnitt4.4.1bzw.Anlei-hebedingungen Ziff. 2.1) entsprechen. Dies gilt nicht, soweit neben denKündigungsgründen der Ziff. 1 und/oder der Ziff. 4 gleichzeitig auch einodermehrereKündigungsgründederZiff.2,Ziff.3und/oderZiff.5vorlie-gen. Die Wirksamkeit einer solchen Kündigung entfällt aber auch dann,wenn die Gläubigersammlung (siehe Abschnitt 4.2.4 Gläubigerversamm-lung/Vertretung von Schuldtitelinhabern) dies binnen drei Monate be-schließt.

4.4.4.6�Kündigung�durch�die�juwi�RegioEnergie�I�GmbH�&�Co.�KGDie Anleiheschuldnerin ist berechtigt, alle ausstehenden Teilschuldver-schreibungender juwiRegioEnergie I Festzins 2020 insgesamtoderalleausstehenden Teilschuldverschreibungen quotal unter Einhaltung einerKündigungsfristvonwenigstens90TagenjährlichvorzeitigzumEndeeinesZinslaufeszukündigen.DerRückzahlungsbetragentsprichtdanndemge-kündigtenNennbetrag.

Die Kündigung durch die Anleiheschuldnerin erfolgt durch Bekanntma-chungimelektronischenBundesanzeiger.

4.5Besteuerung

4.5.1 Steuerliche Rahmenbedingungen in DeutschlandEine umfassende Darstellung sämtlicher steuerlicher Überlegungen, diefürdenErwerb,dasHalten,dieVeräußerungoderfüreinesonstigeVerfü-gung über die Teilschuldverschreibungen maßgeblich sein können, istnichtGegenstanddiesesÜberblicks.

DienachfolgendeDarstellungsolleinenÜberblicküberdiezumDatumdie-ses Wertpapierprospekts geltende deutsche Rechtslage sowie die ein-schlägigeVerwaltungspraxisderdeutschenFinanzverwaltunggeben.Fürmögliche Abweichungen aufgrund künftiger Änderungen von GesetzenoderderRechtsprechungoderderAuslegungdurchdieFinanzverwaltunginDeutschlandkannkeineGewährübernommenwerden.

Es wird jedem Investor empfohlen, vorweg die rechtlichen und steuerli-chenAspekteimZusammenhangmitdemErwerb,demHalten,derVeräu-ßerungundderEinlösungderTeilschuldverschreibungenunterEinbezie-hungdesindividuellenSteuerstatusmiteinemSteuerberatersorgfältigzuprüfen.

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4.5.2 Laufende ZinserträgeDielaufendenZinsenausderAnleiheunterliegenbeieinerunbeschränkteinkommensteuerpflichtigennatürlichenPersonalsEinkünfteausKapital-vermögengemäߧ20Abs.1Nr.7EStGderEinkommensteuer.DieSteuer-pflichtentstehtmitdemZuflussderZinsen.

Seitdem1.Januar2009unterliegenEinkünfteausKapitalvermögenunddamit auch die Zinsen aus der Teilschuldverschreibung der sog. Abgel-tungsteuer(§32dEStG).Diesebeträgt25%derZinserträgezzgl.Solidari-tätszuschlagundggf.Kirchensteuer.

SteuerpflichtigemiteinemgeringerenpersönlichenEinkommensteuersatzalsdemAbgeltungsteuersatzinHöhevon25%habendieMöglichkeit,eineVeranlagungsoption (Günstigerprüfung) in Anspruch zu nehmen (§ 32dAbs.6EStG).AufAntragdesAnlegerskönnendieErträgeausZinsenauchmitdempersönlichenSteuersatzversteuertwerden,wennderpersönli-cheSteuersatzunter25%liegt.DerAnlegerhatdieseWahlmöglichkeitimRahmenseinerVeranlagunggeltendzumachen.DasFinanzamtprüftbeiderSteuerfestsetzungvonAmtswegen,obdieAnwendungderallgemei-nenRegelzueinerniedrigerenSteuerfestsetzungführt.

4.5.3 KapitalertragsteuerGrundsätzlichwirdaufdieZinszahlungendurchdiedepotführendenBan-ken ein Steuerabzug (Kapitalertragsteuer/Zinsabschlag) vorgenommenundandieFinanzverwaltungabgeführt.MitdemSteuerabzugistdieEin-kommensteuerdesAnlegersgrundsätzlichabgegolten,sodasserdieEin-künfteausdemKapitalvermögennichtmehrinseinerEinkommensteuerer-klärungangebenmuss(§43Abs.5EStG).DieEmittentinübernimmtnichtdieVerantwortungfürdenEinbehaltderKapitalertragsteuer.

DieKapitalertragsteuerbeträgt25%derEinnahmenzuzüglichSolidaritäts-zuschlags(5,5%derKapitalertragsteuer).SofernderdepotführendenBankeinausreichenderFreistellungsauftragodereineNichtveranlagungs-Be-scheinigung erteilt wird, wird der Steuerabzug in entsprechender Höhenichtvorgenommen.

Eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (im Folgenden auch »NV-Be-scheinigung«)istbeimzuständigenFinanzamtzubeantragen.SiewirdPer-sonenerteilt,vondenenanzunehmenist,dasssiefürdieVeranlagungzurEinkommensteuernichtinBetrachtkommen,z.B.weilihreEinkünfteins-gesamtunterhalbderGrenzederSteuerpflichtliegen.SowohlderFreistel-lungsauftragalsauchdieNV-BescheinigungsindbeidemdepotführendenKreditinstituteinzureichen.

4.5.4 SparerfreibetragDieKapitalerträgebleibensteuerfrei,soweitsiezusammenmitsonstigenKapitalerträgendesAnlegersdenSparerpauschbetragnichtübersteigen.LedigeundgetrenntveranlagteEhegattenkönnenderzeit jährlichbiszuEuro801,00(Sparerpauschbetrag)anKapitaleinkünftensteuerfreiverein-nahmen;zusammenveranlagteEhegattenbiszuEuro1.602,00.

4.5.5 StückzinsenDerAnlegerhatStückzinsenbeimErwerbderTeilschuldverschreibungenzu entrichten. Im Rahmen der persönlichen Steuerschuld des AnlegerskanndieserdieStückzinsenalsnegativeEinnahmengeltendmachenundmiterhaltenenZinsenverrechnen.

4.5.6 VeräußerungsgewinneGewinneausderVeräußerungderTeilschuldverschreibungenunterliegengleichermaßenwieZinseinnahmenderAbgeltungsteuer.

4.5.7 Erbschafts­ und SchenkungssteuerDerErwerbvonTeilschuldverschreibungenvonTodeswegenoderdurcheine Schenkung unter Lebenden unterliegt grundsätzlich der Erbschaft-undSchenkungsteuer.DieHöhederanfallendenErbschaft-bzw.Schen-kungsteuerhängtinersterLinievonderHöhederVermögensübertragung,demVerwandtschaftsgradzumErblasseroderSchenkerundderHöhedesfürdenErwerberanzuwendendenFreibetragsab.

4.6BedingungenundVoraussetzungenfürdasAngebot

4.6.1 Bedingungen, denen das Angebot unterliegtDieVerbreitungdiesesProspektsunddasAngebotderindiesemProspektbeschriebenen Teilschuldverschreibungen können unter bestimmtenRechtsordnungenbeschränktsein.Personen,dieindenBesitzdiesesPro-spekts gelangen, müssen diese Beschränkungen berücksichtigen. DiejuwiRegioEnergieIGmbH&Co.KGwirdbeiVeröffentlichungdiesesPros-pektskeineMaßnahmenergriffenhaben,dieeinöffentlichesAngebotderTeilschuldverschreibungen zulässig machen würden, soweit Länder be-troffensind,indenendasöffentlicheAngebotvonTeilschuldverschreibun-genrechtlichenBeschränkungenunterliegt.

Insbesondere wurden und werden die Teilschuldverschreibungen nichtunterdemUnitedStatesSecuritiesActvon1933indergeltendenFassungregistriert.DerHandelmitTeilschuldverschreibungenderEmittentinwur-deundwirdnichtvonderUnitedStatesCommodityFuturesTradingCom-missions unter dem United States Commodity Exchange Act genehmigt.DaherdürfendieTeilschuldverschreibungenwederunmittelbarnochmit-telbarindenVereinigtenStaatenvonAmerikasowieanStaatsbürgerderVereinigtenStaatenvonAmerikaangeboten,verkauftoderweiterverkauftwerden.

VoraussetzungfürdenKaufderTeilschuldverschreibungenistdasVorhan-densein eines Wertpapierdepots, in das die Teilschuldverschreibungengebuchtwerdenkönnen.SoferneinsolchesDepotnichtvorliegt,kannesbeieinemKreditinstituteingerichtetwerden.ÜbermöglicheentstehendeGebührensolltesichderAnlegervorabbeidemInstitutinformieren.

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4.6.2 Gesamtsumme der EmissionDer Gesamtbetrag der im Zuge der Emission ausgegebenen Teilschuld-verschreibungen juwi RegioEnergie I Festzins 2016 beträgt bis zu Euro5.000.000,–(EurofünfMillionen).

Der Gesamtbetrag der im Zuge der Emission ausgegebenen Teilschuld-verschreibungen juwi RegioEnergie I Festzins 2020 beträgt bis zu Euro5.000.000,–(EurofünfMillionen).

InsgesamtwerdenSchuldverschreibungenmiteinemNennbetragvonbiszuEuro10.000.000,–(EurozehnMillionen)zumErwerbangeboten.

DieEmittentinbehältsichvor,jederzeitohneZustimmungderInhaberderTeilschuldverschreibungenweitereTeilschuldverschreibungenmitjeweilsgleicherAusstattunginderWeisezubegeben,dasssiemitdenjeweiligenTeilschuldverschreibungen zusammengefasst werden, eine einheitlicheAnleihebildenundihrennominalenGesamtnennbetragerhöhen.DieBe-gebungweitererAnleihen,welchemitdiesenTeilschuldverschreibungenkeineEinheitbildenunddieüberandereAusstattungsmerkmaleinBezugaufVerzinsungoderStückelungverfügenoderdieBegebungvonanderen(vorrangigen, gleichrangigen oder nachrangigen) Schuld- und/oder Fi-nanzierungstitelbleibtderAnleiheschuldnerinunbenommen.

4.6.3 ErwerbspreisDieAusgabederTeilschuldverschreibungenerfolgt zu100%desNennbe-tragsvonEuro1.000,–jeTeilschuldverschreibung.DanebenhatderAnlegerStückzinsenzuleisten.EinAgioalsAusgabeaufschlagwirdnichterhoben.

DieStückzinsendienenalsAusgleichfürdenVorteildesAnlegers,dassihmamnächstenZinstermindieZinsenfüreinenvollenZinslaufausgezahltwerden, obwohl er die Teilschuldverschreibungen erst während diesesZinslaufesgezeichnethat,ihmsomiteigentlichnuranteiligeZinsenfürdie-senZinslaufzustehenwürden.D.h.zeichnetderAnlegerdieTeilschuldver-schreibungenz.B.erstam01.März2012,sobekommteram03.Dezember2012ZinsenfürdengesamtenZinslauf(01.Dezember2011bis30.Novem-ber2012),obwohlihmeigentlichnurZinsenfürdenZeitraum01.März2012biszum30.November2012zustehenwürden.

DesWeiterenhateinZeichnernurallfälligeKostenzutragen,dieihmvonseinerDepotbankverrechnetwerden.

4.6.4 Mindest­ und / oder Höchstbetrag der ZeichnungMindestbetragderZeichnungderTeilschuldverschreibungenisteinStück(Euro1.000,–).EinHöchstbetragistfürZeichnungennichtvorgesehen.

4.6.5 Angebotsverfahren und Lieferung der WertpapiereDieTeilschuldverschreibungenwerdenabdemTagnachderVeröffentli-chungdesProspekts,voraussichtlichder01.Dezember2011,bisAblaufdeszwölftenMonatsnachVeröffentlichungdesProspektszuröffentlichenZeichnung angeboten. Eine Verkürzung (insbesondere im Falle der Voll-platzierung)oderVerlängerungderZeichnungsfristbleibtvorbehalten.

DieTeilschuldverschreibungenkönneninderZeichnungsfristdurchÜber-mittlungeinesKaufantrags(Zeichnungsschein)beiderEmittentingezeich-netwerden.EsstehtderEmittentinfrei,sichzusätzlichauchVermittlernzubedienen,beiwelchendieTeilschuldverschreibungengezeichnetwerdenkönnen.

NachÜbermittlungdesZeichnungsscheinsundZahlungdesvollständigenErwerbspreises(Nennbetragzzgl.derStückzinsenmultipliziertmitderAn-zahlderbezogenenTeilschuldverschreibungen)unverzüglichnachZeich-nungserklärung wird dem Anleger unverzüglich die Annahme seinerZeichnung mitgeteilt (vgl. auch Punkt 4.6.6 Zeichnungsreduzierung) undeineBestätigungzugesandt.

Die im Rahmen des öffentlichen Angebots gezeichneten Teilschuldver-schreibungenwerdendenErwerbernimWegeeinerDepotgutschriftdergirosammelverwahrtenTeilschuldverschreibungengegenBezahlungdesErwerbspreiseszurVerfügunggestellt.

DieDepoteinbuchung/LieferungdererworbenenTeilschuldverschreibun-genwirddurchdieClearstreamBankingAGabgewickeltunderfolgtinner-halbeinesMonats.

4.6.6 ZeichnungsreduzierungDie juwi RegioEnergie I GmbH&Co. KG behält sich die Ablehnung undauchdieKürzungeinzelnerZeichnungenohneAngabevonGründenvor.Insbesondere bei Überzeichnungen kann es zu Kürzungen kommen. ImFallevonKürzungenoderderAblehnungvonZeichnungenwirdderzuvielgezahlteBetragunverzüglichdurchÜberweisungaufdasvomAnlegerbe-nannte Konto überwiesen. Die Meldung der zugeteilten Teilschuldver-schreibungenerfolgtunverzüglichdurchdieEmittentin.EtwaigeindiesemZusammenhangentstehendeKostenträgtdieEmittentin.

4.6.7 Potenzielle Investoren, Übernahme­zusagen und VorzugsrechteEs ist beabsichtigt, die Teilschuldverschreibungen sowohl privaten alsauchinstitutionellenAnlegernzurZeichnunganzubieten.EinöffentlichesAngebot erfolgt ausschließlich in Deutschland. Ein bevorrechtetes Be-zugsrechtfürTeilschuldverschreibungenbestehtnicht.Eswurdengegen-überderEmittentinkeinerleiÜbernahmezusagenabgegeben.

4.6.8 ZahlstellenZahlstellefürdieTeilschuldverschreibungenistdieBankhausNeelmeyerAG,AmMarkt14-16,28195Bremen.

Die juwiRegioEnergie IGmbH&Co.KGüberweistdieZinsenvorAblaufdes jeweiligen Zinslaufs sowie den Rückzahlungsbetrag zum Ende derLaufzeitandieZahlstelle.

Depotstelle fürdiegirosammelverwahrtenTeilschuldverschreibungen istdieClearstreamBankingAG,Mergenthalerallee61,65760Eschborn.

DieZahlstellewirddieBeträgederClearstreamBankingAGzurZahlungandieDepotbankenderAnleihegläubigerüberweisen.SämtlicheZahlun-genandieClearstreamBankingAGoderanderenOrderbefreiendieEmit-

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tentininderHöhedergeleistetenZahlungenvonihrenVerbindlichkeitenausdenTeilschuldverschreibungengegenüberdenAnleihegläubigern.

4.6.9 Koordinator des AngebotsAlsKoordinatordesAngebotsfungiertdieEmittentin.

4.6.10 EmissionsübernahmevertragEinEmissionsübernahmevertragwurdenichtgeschlossen.

4.6.11 Offenlegung des AngebotsDas Ergebnis des öffentlichen Angebots der prospektgegenständlichenTeilschuldverschreibungenwirdvonderEmittentinspätestensam31.De-zember2012aufderInternetseitewww.juwi-invest.deveröffentlicht.

4.7ZulassungzumHandelundHandelsregeln

EineZulassungderTeilschuldverschreibungenaneinemgeregeltenMarktoderdieEinbeziehungindenFreiverkehraneinerodermehrerenBörsenistzumDatumdesProspektsnichtgeplant.AllerdingsbehältsichdieEmit-tentinnachVollplatzierungderEmissionderSchuldverschreibungenoderSchließungdieStellungeinesentsprechendenAntragsvor.

DieEmittentinhatbislangkeineWertpapierebegeben,diezumHandelaneinemgeregeltenMarkt zugelassensind.JenachGeschäftsverlaufundErfolg dieser Emissionen wird die Emittentin weitere Kapitalanlagen öf-fentlichzumErwerbanbieten.EinAntragaufZulassungzumHandelanei-nemgeregeltenMarktwurdenochnichtgestellt.

EsexistiertkeinebindendeZusageeinesIntermediärsfürdenSekundär-handel.

4.8ZusätzlicheAngaben

VondenAbschlussprüfernderEmittentinwurdenmitAusnahmederEröff-nungsbilanzkeineInformationenindiesemProspektgeprüft.

IndenProspektwurdekeineErklärungodereinBerichteinerPersonauf-genommen,diealsSachverständigerhandelt.

EinöffentlichesRatingwurdewederfürdieEmittentinnochfürdieSchuld-verschreibungenerstellt.

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5. Anhang

5.1Finanzteil

5.1.1 Eröffnungsbilanz zum Stichtag 02. September 2011juwi�RegioEnergie�I�&�Co.�KG�Wörrstadt

AKTIVA 02.�September�2011

A.Umlaufvermögen 3.000,00EuroI.SonstigeVermögensgegenstände 3.000,00�Euro

PASSIVA 02.�September�2011

A.Eigenkapital 3.000,00EuroI.KapitalanteilederKommanditisten 3.000,00�Euro

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5.1.2 Testat der Eröffnungsbilanz

Bescheinigung

An die juwi RegioEnergie I GmbH & Co. KG

Wir haben die Eröffnungsbilanz unter Einbeziehung der Buchführung der juwi RegioEnergie I

GmbH & Co. KG, Wörrstadt zum 2. September 2011 geprüft. Die Buchführung und die

Aufstellung der Eröffnungsbilanz nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in

der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der

Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die Eröffnungsbilanz unter

Einbeziehung der Buchführung abzugeben.

Wir haben unsere Prüfung analog § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der

Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger

Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass

Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des die Eröffnungsbilanz unter

Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-

und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der

Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über

das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche

Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des

rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in

Buchführung Eröffnungsbilanz überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung

umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen

Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung der

Eröffnungsbilanz. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere

Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht die

Eröffnungsbilanz den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze

ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der

Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft.

Kerzenheim, den 16. September 2011

Benz & Gunzenhäuser

Partnerschaft

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Gunzenhäuser

Wirtschaftsprüfer

Benz

Wirtschaftsprüfer

 

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5.2AnleihebedingungenderInhaber-Teil-schuldverschreibungenderjuwiRegioEnergieIGmbH&Co.KGmitLaufzeitbis2016–WKNA1MAU8/ISINDE000A1MAU86

1. BegriffsbestimmungenFür die Zwecke der Inhaberschuldverschreibung juwi RegioEnergie IGmbH&Co.KGmitLaufzeitbis2016geltendiefolgendenBegriffsbestim-mungen:

1.1 Anleihegläubiger bezeichnet den Inhaber einer Teilschuldverschrei-bung–alsoeinesMiteigentumanteilsanderGlobalurkunde;

1.2 MitAnleiheschuldnerinwirddieEmittentinjuwiRegioEnergieIGmbH&Co.KG,Wörrstadt,bezeichnet;

1.3 EinBankarbeitstagbezeichneteinenTag,dereinTARGET2-Geschäfts-tag(vgl.Ziff.1.8)ist,andemdieClearstreamBankingAGZahlungenabwi-ckeltundandemdieBankeninFrankfurtamMain,Deutschland,fürdenallgemeinenGeschäftsverkehrgeöffnetsind;

1.4 DerGesamtnennbetragbezeichnetgemäßZiff.2.1dieserBedingungendasvollständigeEmissionsvolumenderTeilschulverschreibungeninEuro;

1.5 Eine Kapitalmarktverbindlichkeit bezeichnet jede Verbindlichkeit inForm von Schuldverschreibungen mit einer ursprünglichen Laufzeit vonmehralseinemJahr,dieüblicherweiseaneinerWertpapierbörseoderaneinem anderen geregelten Wertpapiermarkt gehandelt werden oder ge-mäßöffentlicherAnkündigunggehandeltwerdensollen.AlsKapitalmarkt-verbindlichkeitgeltennichtKredit-und/oderDarlehensverbindlichkeitengegenüberKreditinstituten;

1.6 Die Methode� act�/act ist eine Zinsberechnungsmethode, bei der dieAnzahlderTagefürdieZinsperiodeunddieAnzahlderTageeinesJahresals echte (kalendermäßige) Tage zu Grunde gelegt werden, so dass dieTageeinesJahres365bzw.366(Schaltjahr)betragen;

1.7 Das Schuldverschreibungsgesetz meint das Gesetz über Schuldver-schreibungenausGesamtemissionenvom31.Juli2009;

1.8 EinTARGET2-GeschäftstagbezeichneteinenTag(außerSamstagoderSonntag), an dem das Zahlungsverkehrssystem der Notenbanken in derEurozoneTrans-EuropeanAutomatedReal-TimeGrossSettlementExpressTransferSystem(»TARGET2«)odereinentsprechendesNachfolgesystemZahlungenabwickelt;

1.9 EineTeilschuldverschreibungistgemäßZiff.2Abs.1derbeiderEmis-sionfestgelegteTeilbetrag,indeneineEmissionvonSchuldverschreibun-genzerlegtist.

1.10 DieZahlstelleisteineBank,diegemäßZiff.4.2dieserBedingungendieZahlungenderAnleihegläubigerinandieClearstreamBankingAGwei-terleitet,diediesewiederumandieAnleihegläubigerüberderendepotfüh-rendenBankenweiterleitet;

1.11 Ein Zinstermin bezeichnet gemäß Ziff. 3.4 dieser Bedingungen dasEnddatumeinesZinslaufs;

1.12 DerZinslaufbezeichnetdenZeitraum,fürdendieZinsenberechnetundgezahltwerden,undwirdinZiff.3.3festgelegt.

2.�Nennbetrag�und�Stückelung,�Verbriefung,�Begebung�weiterer�Anleihen�und�Finanzierungstitel

2.1�Nennbetrag�und�Stückelung.DieSchuldverschreibungderjuwiRegio-Energie I GmbH&Co. KG mit Sitz in Wörrstadt (im Folgenden »Anleihe-schuldnerin«genannt)mitderEmissionsbezeichnung»juwiRegioEnergieIFestzins2016«imGesamtnennbetragvonEuro5.000.000,–(inWorten:EurofünfMillionen)istin5.000TeilschuldverschreibungenimNennbetragzujeEuro 1.000,– eingeteilt (im Folgenden »Teilschuldverschreibungen«� ge-nannt). Die Teilschuldverschreibungen lauten auf den Inhaber und sinduntereinandergleichberechtigt.

2.2�Verbriefung.DieTeilschuldverschreibungenmitLaufzeitbis2016wer-denfürihregesamteLaufzeitineinerInhaberglobalurkunde(imFolgenden»Globalurkunde«genannt)ohneGlobalzinsscheinverbrieft.DieGlobalur-kundewirdbeiderClearstreamBankingAG,FrankfurtamMain,hinterlegtbis alle Verpflichtungen der Anleiheschuldnerin aus den Teilschuldver-schreibungenderSerie2016erfülltsind.DieGlobalurkunde trägtdieei-genhändigeoderfaksimilierteUnterschriftderzurgesetzlichenVertretungder Anleiheschuldnerin befugten Person oder Personen. Effektive Ein-zelurkunden und/oder Sammelurkunden für ein und/oder mehrere Teil-schuldverschreibungen mit Ausnahme der Globalurkunde werden nichtausgegeben.

2.3�Begebung�weiterer�Anleihen�mit�gleicher�Ausstattung.DieAnleihe-schuldnerinbehältsichvor,jederzeitohneZustimmungderAnleihegläubi-ger weitere Teilschuldverschreibungen mit gleicher Ausstattung in derWeise zu begeben, dass sie mit den Teilschuldverschreibungen zusam-mengefasstwerden,eineeinheitlicheAnleihemit ihnenbildenundihrenGesamtnennbetrag erhöhen. Der Begriff »Teilschuldverschreibungen«umfasstimFalleeinersolchenErhöhungauchsolchezusätzlichbegebe-nenTeilschuldverschreibungen.

2.4�Begebung�weiterer�Finanzierungstitel.DieBegebungweitererAnlei-hen,diemitdieserSchuldverschreibungkeineEinheitbildenunddieüberandereAusstattungsmerkmale(z.B.inBezugaufVerzinsungoderStücke-lung)verfügen,oderdieBegebungvonanderenSchuld-und/oderFinan-zierungstitelneinschließlichandererKapitalmarktverbindlichkeitenbleibtder Anleiheschuldnerin unter Beachtung der Vorgaben der Ziff. 7 unbe-nommen.

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3.�Verzinsung,�Zinsberechnungsmethode,�Zinslauf,�Fälligkeit

3.1�Zinssatz. Die Anleihe wird bezogen auf den Gesamtnennbetrag mit5,75% p.a. verzinst. Die Höhe der Zinszahlungen wird zum Ablauf einesZinslaufsvonderAnleiheschuldnerinberechnet.

3.2�Zinsberechnungsmethode.SindZinsenfüreinenZeitraumvonwenigeralseinemJahrzuberechnen,erfolgtdieBerechnungtaggenaunachderMethodeact/act.

3.3�Zinslauf,�letzter�Zinslauf.DerZinslaufderTeilschuldverschreibungenbeginntam01.DezembereinesKalenderjahresundendetam30.Novem-berdesfolgendenKalenderjahres.DerersteZinslaufbeginntam01.De-zember2011undderletzteZinslaufendetam30.November2016.DieVer-zinsung der Teilschuldverschreibungen endet zum Ablauf des letztenZinslaufs.

3.4� Fälligkeit�der�Zinszahlungen.DieZinsensindnachträglichamerstenBankarbeitstagnachdemAblaufeinesZinslaufszurZahlungfällig(»Fällig-keitstag«),beginnendam03.Dezember2012.Fürden letztenZinslauf istdieZahlungderZinsenam01.Dezember2016fällig(imFolgenden»letzter�Fälligkeitstag«�genannt).

3.5�Verzug,�Verzugszinsberechnungsmethode.SoweitdieAnleiheschuld-nerindieZinsenfüreinenZinsterminnichtamFälligkeitstagzahlt,verlän-gertsichdieVerzinsungbiszumTagdertatsächlichenZahlung.DerZinszwischenFälligkeitstagunddemTag,derderZahlungvorausgeht,wirdmitdemZinssatzgemäßZiff.3.1nachderZinsmethodeact/acttaggenaube-rechnet.

4.�Zahlstelle

4.1�Zahlstelle.DieBankhausNeelmeyerAG,Bremen,istalsZahlstellefürdieTeilschuldverschreibungenfürdieAnleiheschuldnerintätig.

4.2� Funktion� der� Zahlstelle. Die Anleiheschuldnerin ist verpflichtet, allegemäßZiff.3und5geschuldetenBeträgeandieZahlstellezuzahlen,ohnedass – abgesehen von der Beachtung anwendbarer gesetzlicher Vor-schriften(Steuer-,Devisen-und/odersonstigeNormen)–vondenAnlei-hegläubigerneinegesonderteErklärungoderdieErfüllungeineranderenFörmlichkeit verlangt werden darf. Die Zahlstelle wird die zu zahlendenBeträgederClearstreamBankingAGzurZahlungandieAnleihegläubigerüberweisen.SämtlicheZahlungenandieClearstreamBankingAGoderanderenOrderbefreiendieAnleiheschuldnerininderHöhedergeleistetenZahlungenvonihrenVerbindlichkeitenausdenTeilschuldverschreibungengegenüberdenAnleihegläubigern.DieZahlstelleinihrerEigenschafthan-deltausschließlichalsBeauftragtederAnleiheschuldnerinundstehtnichtineinemAuftrags-oderTreuhandverhältniszudenAnleihegläubigern.

4.3�Benennung�anderer�Zahlstelle.SolltenEreignisseeintreten,dienachAnsichtderZahlstelledazuführen,dasssienichtinderLageist,alsZahl-stelletätigzusein,soistsieberechtigt,nachvorherigerZustimmungderAnleiheschuldnerineineandereBankalsZahlstellezubestellen.SolltedieZahlstelle in einem solchen Fall außerstande sein, die Übertragung der

StellungalsZahlstellevorzunehmen,soistdieAnleiheschuldnerinberech-tigtundverpflichtet,dieszutun.FürdenFallderKündigungdesZahlstel-lenvertrags durch eine Partei ist die Anleiheschuldnerin berechtigt undverpflichtet,eineneueZahlstellezubenennen.

4.4�Bekanntmachung�Benennung�anderer�Zahlstelle.DieBestellungeineranderen Zahlstelle ist von der Anleiheschuldnerin unverzüglich gemäßZiff.11oder,fallsdiesnichtmöglichseinsollte,insonstigerangemessenerWeiseöffentlichbekanntzugeben.

5.� Laufzeit,�Rückzahlung,�Fälligkeit,�Übertragung,�Rückerwerb

5.1�Laufzeit,�Rückzahlung,�Fälligkeit.DieLaufzeitderTeilschuldverschrei-bungenbeginntam01.Dezember2011undendetam30.November2016.DieAnleiheschuldnerinverpflichtetsich,denAnleihegläubigerndieTeil-schuldverschreibungenzumNennbetragamerstenBankarbeitstagnachdemEndederLaufzeit(imFolgenden»Fälligkeitstag«genannt)zurückzu-zahlen.

5.2�Verzug.�SoweitdieAnleiheschuldnerindieTeilschuldverschreibungennichtodernichtvollständigamFälligkeitstagzurückzahlt,werdendieTeil-schuldverschreibungenabdemFälligkeitstagbiszudemTag,derdertat-sächlichenRückzahlungvorausgeht,bezogenaufdenausstehendenTil-gungsbetragmitdemZinssatzgem.Ziff.3.1nachderZinsmethodeact/actverzinst.

5.3�Übertragung.� Den Anleihegläubigern der Teilschuldverschreibungenstehen Miteigentumsanteile an der Globalurkunde zu. Eine Übertragungder Teilschuldverschreibungen durch Übertragung des Miteigentumsan-teilsaufDritte istgemäßdenRegelungenundBestimmungenderClear-streamBankingAG,Frankfurta.M.,möglich.

5.4�Rückerwerb�eigener�Teilschuldverschreibungen.�DieAnleiheschuld-nerinistberechtigt,dieindiesenAnleihebedingungenbeschriebenenTeil-schuldverschreibungen amMarktoderauf sonstige Weise zuerwerbenund zu veräußern. Gleiches gilt für etwaige Tochtergesellschaften oderverbundeneUnternehmenderAnleiheschuldnerin.

6.�Zahlungen

6.1�Zahlung� und� Währung. Die Anleiheschuldnerin ist verpflichtet, allenachdiesenAnleihebedingungengemäßZiff. 3undZiff. 5geschuldetenBeträgeinEuroandieZahlstellezuzahlen.

6.2�Art�und�Weise�der�Zahlungen.�DieZahlstellewirddiezuzahlendenBe-träge der Clearstream Banking AG zur Zahlung an die Depotbanken derAnleihegläubiger überweisen. Sämtliche Zahlungen an die ClearstreamBankingAGoderanderenOrderbefreiendieAnleiheschuldnerin inderHöhedergeleistetenZahlungenvonihrenVerbindlichkeitenausdenTeil-schuldverschreibungengegenüberdenAnleihegläubigern.

6.3�Zahlungen�am�Bankarbeitstag.�IsteinFälligkeitstagfürdieZahlungvonZinsen und/oder Tilgungen der Teilschuldverschreibungen kein Bankar-beitstag,sowirddiebetreffendeZahlungamnächstenTaggeleistet,der

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einBankarbeitstagist,ohnedasswegendieserZahlungsverzögerungzu-sätzlicheZinsenzuzahlensind.

7.�Rang,�Negativerklärung

7.1�Rangstellung.�DieTeilschuldverschreibungenbegründenunmittelbare,unbedingte,nichtnachrangigeundnichtdinglichbesicherteVerbindlich-keitenderAnleiheschuldnerin,diemitallenanderennichtnachrangigenundnichtdinglichbesichertenVerpflichtungeningleichemRangstehen,soferndiesenichtkraftGesetzesVorranghaben.

7.2�Negativerklärung.� Die Anleiheschuldnerin verpflichtet sich, für dieLaufzeit der Teilschuldverschreibungen sicherzustellen, dass die Ver-pflichtungenausdenTeilschuldverschreibungenauchinZukunftimglei-chenRangmitallenanderennichtdinglichbesichertenKreditverbindlich-keiten der Anleiheschuldnerin stehen, und keine gegenwärtigen oderzukünftigen Kapitalmarktverbindlichkeiten der Anleiheschuldnerin undkeineGarantieoderGewährleistunginBezugauf jedwedeKapitalmarkt-verbindlichkeit Dritter durch Grund- oder Mobiliarpfandrechte oder einesonstigeBelastungdeseigenenVermögenssicherzustellenodersicher-stellenzu lassen,sofernnichtdieseTeilschuldverschreibungenzurglei-chenZeitundimgleichenRanganteiligandieserSicherheitteilnehmen.

8.�Steuern

8.1�Steuereinbehalt.�AlleZahlungen, insbesondereKapitalrückzahlungenund Zahlungen von Zinsen, erfolgen unter Abzug und Einbehaltung vonSteuern,AbgabenundsonstigenGebühren,soweitdieAnleiheschuldnerinoderdieZahlstellezumAbzugund/oderzurEinbehaltunggesetzlichver-pflichtet ist. Weder die Anleiheschuldnerin noch die Zahlstelle sind ver-pflichtet,denAnleihegläubigernzusätzlicheBeträgealsAusgleichfüraufdieseWeiseabgezogeneodereinbehalteneBeträgezuzahlen.

8.2�Steuerpflichten�der�Anleihegläubiger.SoweitdieAnleiheschuldnerinoderdieZahlstellenichtgesetzlichzumAbzugund/oderzurEinbehaltungvonSteuern,AbgabenodersonstigenGebührenverpflichtet ist, trifftsiekeinerleiVerpflichtung imHinblickaufabgaberechtlicheVerpflichtungenderAnleihegläubiger.

9.�Kündigungsrechte

9.1�Ordentliches�Kündigungsrecht.EinordentlichesKündigungsrechtdesAnleihegläubigersbestehtnicht.EinRechtzuraußerordentlichenKündi-gungdesVertragsbleibthierdurchunberührt,wenneinKündigungsgrundnachZiff.10vorliegtoderdieFortsetzungdesVertragsverhältnisseseinerVertragsparteiauswichtigenGründeninderPersonderanderenVertrags-parteinichtmehrzumutbarist.

9.2�Vorzeitiges� Kündigungsrecht� der� Anleiheschuldnerin. Die Anleihe-schuldnerin istberechtigt,alleausstehendenTeilschuldverschreibungeninsgesamtoderalleausstehendenTeilschuldverschreibungenquotalun-terEinhaltungeinerKündigungsfristvonwenigstens90Tagenjährlichvor-zeitig zum Ende eines Zinslaufes zu kündigen. Der RückzahlungsbetragentsprichtdanndemgekündigtenNennbetrag.

9.3� Form�der�Kündigung.DieKündigungdurchdieAnleiheschuldneriner-folgtdurchBekanntmachungnachZiff.11dieserBedingungen.

10.�Kündigungsgründe�für�die�Anleihegläubiger

10.1�Kündigung�aus�wichtigem�Grund.JederAnleihegläubigeristberech-tigt, seine Teilschuldverschreibungen unverzüglich zu kündigen und derenRückzahlungzumNennbetragzuzüglichetwaigerbiszumTagederRückzah-lung(ausschließlich)aufgelaufenenZinsenzuverlangen,wenneinwichtigerGrundvorliegt.EinwichtigerGrundliegtinsbesonderedannvor,wenn

10.1.1�dieAnleiheschuldnerinKapitaloderZinsennicht innerhalbvon30TagennachdembetreffendenFälligkeitsterminzahlt,oder

10.1.2�dieAnleiheschuldnerinihreZahlungsunfähigkeitbekanntgibt,oder

10.1.3�einInsolvenzverfahrenüberdasVermögenderAnleiheschuldnerineröffnetundnichtinnerhalbvon30TagennachderEröffnungaufgehobenbzw. ausgesetzt wird oder durch die Anleiheschuldnerin beantragt oderdieEröffnungeinesInsolvenzverfahrensmangelsMasseabgelehntwird,oder

10.1.4�dieAnleiheschuldnerineinewesentlicheVerpflichtung,Bedingungoder Vereinbarung hinsichtlich der Teilschuldverschreibung nicht erfülltoderbeachtet (»Pflichtverletzung«)unddieNichterfüllungoderNichtbe-achtung länger als 30 Tage andauert, nachdem die AnleiheschuldnerinhierübervondemAnleihegläubiger,welchendiePflichtverletzungbetrifft,eineBenachrichtigungerhaltenhat,durchwelchedieAnleiheschuldnerinvom Anleihegläubiger aufgefordert wird, die Verpflichtung, BedingungoderVereinbarungzuerfüllenoderzubeachten,oder

10.1.5�dieAnleiheschuldnerininLiquidationtritt,esseidenn,diesgeschiehtim Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen (z.B. einerVerschmelzungodereineranderenFormdesZusammenschlussesmiteineranderenGesellschaft),soferndieseandereGesellschaftalleVerpflichtun-gen übernimmt, die die Anleiheschuldnerin im Zusammenhang mit diesenTeilschuldverschreibungeneingegangenist.DasKündigungsrechterlischt,fallsderKündigungsgrundvorAusübungdesRechtsgeheiltwurde.

10.2� Form�der�Kündigung.DieKündigungdurchdenAnleihegläubigerhatpereingeschriebenemBriefundinderWeisezuerfolgen,dassderAnlei-hegläubiger der Anleiheschuldnerin einen aktuellen Eigentumsnachweisder depotführenden Bank der Teilschuldverschreibungen zusammen mitderKündigungserklärungsendet.Voraussetzung fürdieAuszahlungvonaufgrundderKündigungdurchdieAnleiheschuldneringeschuldeterBe-trägeistdieÜbertragungderTeilschuldverschreibungendesAnleihegläu-bigersandieAnleiheschuldnerin.

10.3�Wirksamkeit� der� Kündigung. Bei den Kündigungsgründen der Ziff.10.1.1undderZiff.10.1.4wirdeineKündigungnurdannwirksam,wennbeiderAnleiheschuldnerinKündigungserklärungenüberTeilschuldverschrei-bungen eingegangen sind, die zusammen mindestens 10% des Gesamt-nennbetrags(vgl.Ziff.2.1)entsprechen.Diesgiltnicht,soweitnebendenKündigungsgründen der Ziff. 10.1.1 und/oder der Ziff. 10.1.4 gleichzeitig

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aucheinodermehrereKündigungsgründederZiff.10.1.2,Ziff.10.1.3und/oderZiff.10.1.5vorliegen.

11.�BekanntmachungenBekanntmachungenundVeröffentlichungenbetreffenddieTeilschuldver-schreibungenerfolgenimelektronischenBundesanzeiger.

12.�Änderungen�der�Anleihebedingungen

12.1�Einseitige�Änderungen.�DieAnleiheschuldnerinistnurindennachfol-genden Fällen berechtigt, die Anleihebedingungen durch einseitige Wil-lenserklärungzuändernbzw.anzupassen:

12.1.1�ÄnderungderFassung,wiez.B.WortlautundReihenfolge;

12.1.2�Änderungen,diefüreineZulassungderTeilschuldverschreibungenzumHandelaneinemorganisiertenMarktodereinemprivatrechtlichorga-nisierten Markt erforderlich sind, wie z.B. die Einteilung der Schuldver-schreibungenbezogenaufdieAnzahlunddenNennbetragderTeilschuld-verschreibungen;

12.1.3�ÄnderungdesGesamtnennbetragesundderEinteilungderSchuld-verschreibung,soferndieErmächtigungderZiff.2.3inAnspruchgenom-menwird;

12.2�Änderungen� durch� Rechtsgeschäft. Bestimmungen der Anleihebe-dingungenkönnendurchRechtsgeschäftnurdurcheinengleichlautendenVertragmitsämtlichenAnleihegläubigernerfolgen.

12.3�Gläubigerversammlung. Änderungen der Anleihebedingungen sindferner mit Zustimmung der Gläubigerversammlung durch Mehrheitsbe-schlussnachMaßgabedesSchuldverschreibungsgesetzesmöglich.

13.�GläubigerversammlungFürdieTeilnahmeanderGläubigerversammlungistdievorherigeAnmel-dungderAnleihegläubigererforderlich.MitderAnmeldungisteinaktuel-lerNachweisdesdepotführendenInstitutsüberdieStellungalsAnleihe-gläubiger zu übermitteln. Für die Gläubigerversammlung gelten dieRegelungendesSchuldverschreibungsgesetzes.

14.� Maßgebliches�Recht,�Erfüllungsort,�Gerichtsstand,�maßgebliche�Spra-che,�Ersetzungsbefugnis

14.1�Rechtswahl.� Form und Inhalt der Schuldverschreibungen und allesich daraus ergebenden Rechte und Pflichten der Anleihegläubiger, derAnleiheschuldnerinundderZahlstelleunterliegendemRechtderBundes-republik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des deut-scheninternationalenPrivatrechts.

14.2�Erfüllungsort.�ErfüllungsortistderSitzderAnleiheschuldnerin.

14.3�Gerichtsstand.�GerichtsstandfürallesichausdemRechtsverhältniszwischen Anleihegläubiger und Anleiheschuldnerin ergebenden Rechts-

streitigkeitenistderSitzderAnleiheschuldnerin.DieseGerichtsstandver-einbarungbeschränktnichtdasRechteinesAnleihegläubigers,Verfahrenvor einem anderen zuständigen Gericht anzustrengen. Ebenso wenigschließtdieEinleitungvonVerfahrenvoreinemodermehrerenanderenGerichtsständendieEinleitungvonVerfahrenaneinemanderenGerichts-standaus,fallsundsoweitdiesrechtlichzulässigist.

14.4�Maßgebliche� Sprache. Diese Anleihebedingungen sind in deutscherSpracheabgefasst.NurdieserdeutscheTextistverbindlichundmaßgeblich.

14.5�Ersetzungsbefugnis.SollteneinzelneBestimmungendieserAnleihe-bedingungenganzoderteilweisenichtig,unwirksamodernichtdurchsetz-barseinoderwerden,bleibendieWirksamkeitundDurchsetzbarkeitallerverbleibenden Bestimmungen dieser Anleihebedingungen unberührt. Dienichtige,unwirksameodernichtdurchsetzbareBestimmungwirddieAnlei-heschuldnerinnachbilligemErmessenunterBeachtungderjeweilsgelten-denRechtsvorschriftendurchdiejenigewirksameunddurchsetzbareBe-stimmung ersetzen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder nichtdurchsetzbarenBestimmungverfolgtenwirtschaftlichenZwecknachMaß,Zeit,OrtoderGeltungsbereichamnächstenkommt.EinesolcheErsetzungwirddieAnleiheschuldnerinunverzüglichgemäßZiff.11bekanntmachen.

Wörrstadt,22.November2011

GeschäftsführungjuwiRegioEnergieIGmbH&Co.KG(vertretendurchdieKomplementärinjuwiRegioEnergieManagementGmbH,diesewiederumvertretendurchdieeinzelvertretungsberechtigtenundvondenBeschrän-kungendes§181BGBbefreitenGeschäftsführerFredJungundMatthiasWillenbacher)

5.3AnleihebedingungenderInhaber-Teil-schuldverschreibungenderjuwiRegioEnergieIGmbH&Co.KGmitLaufzeitbis2020–WKNA1MAU9/ISINDE000A1MAU94

1.BegriffsbestimmungenFür die Zwecke der Inhaberschuldverschreibung juwi RegioEnergie IGmbH&Co.KGmitLaufzeitbis2020geltendiefolgendenBegriffsbestim-mungen:

1.1�Anleihegläubiger� bezeichnet den Inhaber einer Teilschuldverschrei-bung–alsoeinesMiteigentumanteilsanderGlobalurkunde;

1.2�Mit Anleiheschuldnerin wird die Emittentin juwi RegioEnergie IGmbH&Co.KG,Wörrstadt,bezeichnet;

1.3�EinBankarbeitstagbezeichneteinenTag,dereinTARGET2-Geschäfts-tag(vgl.Ziff.1.8)ist,andemdieClearstreamBankingAGZahlungenabwi-ckeltundandemdieBankeninFrankfurtamMain,Deutschland,fürdenallgemeinenGeschäftsverkehrgeöffnetsind;

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1.4�DerGesamtnennbetragbezeichnetgemäßZiff.2.1dieserBedingungendasvollständigeEmissionsvolumenderTeilschulverschreibungeninEuro;

1.5�Eine Kapitalmarktverbindlichkeit bezeichnet jede Verbindlichkeit inForm von Schuldverschreibungen mit einer ursprünglichen Laufzeit vonmehralseinemJahr,dieüblicherweiseaneinerWertpapierbörseoderaneinem anderen geregelten Wertpapiermarkt gehandelt werden oder ge-mäßöffentlicherAnkündigunggehandeltwerdensollen.AlsKapitalmarkt-verbindlichkeitgeltennichtKredit-und/oderDarlehensverbindlichkeitengegenüberKreditinstituten;

1.6�Die Methode� act�/act ist eine Zinsberechnungsmethode, bei der dieAnzahlderTagefürdieZinsperiodeunddieAnzahlderTageeinesJahresals echte (kalendermäßige) Tage zu Grunde gelegt werden, so dass dieTageeinesJahres365bzw.366(Schaltjahr)betragen;

1.7�Das Schuldverschreibungsgesetz meint das Gesetz über Schuldver-schreibungenausGesamtemissionenvom31.Juli2009;

1.8�EinTARGET�2-GeschäftstagbezeichneteinenTag(außerSamstagoderSonntag), an dem das Zahlungsverkehrssystem der Notenbanken in derEurozoneTrans-EuropeanAutomatedReal-TimeGrossSettlementExpressTransferSystem(»TARGET�2«)odereinentsprechendesNachfolgesystemZahlungenabwickelt;

1.9�EineTeilschuldverschreibungistgemäßZiff.2Abs.1derbeiderEmis-sionfestgelegteTeilbetrag,indeneineEmissionvonSchuldverschreibun-genzerlegtist.

1.10�DieZahlstelleisteineBank,diegemäßZiff.4.2dieserBedingungendieZahlungenderAnleihegläubigerinandieClearstreamBankingAGwei-terleitet,diediesewiederumandieAnleihegläubigerüberderendepotfüh-rendenBankenweiterleitet;

1.11�Ein Zinstermin bezeichnet gemäß Ziff. 3.4 dieser Bedingungen dasEnddatumeinesZinslaufs;

1.12�DerZinslaufbezeichnetdenZeitraum,fürdendieZinsenberechnetundgezahltwerden,undwirdinZiff.3.3festgelegt.

2.�Nennbetrag�und�Stückelung,�Verbriefung,�Begebung�weiterer�Anleihen�und�Finanzierungstitel

2.1�Nennbetrag�und�Stückelung.DieSchuldverschreibungderjuwiRegio-Energie I GmbH&Co. KG mit Sitz in Wörrstadt (im Folgenden »Anleihe-schuldnerin«genannt)mitderEmissionsbezeichnung»juwiRegioEnergieIFestzins 2020«. im Gesamtnennbetrag von Euro 5.000.000,– (in Worten:EurofünfMillionen)istin5.000TeilschuldverschreibungenimNennbetragzu jeEuro1.000,–eingeteilt (imFolgenden»Teilschuldverschreibungen«�genannt).DieTeilschuldverschreibungenlautenaufdenInhaberundsinduntereinandergleichberechtigt.

2.2�Verbriefung.DieTeilschuldverschreibungenmiteinerLaufzeitbis2020werden für ihregesamteLaufzeit ineiner Inhaberglobalurkunde (imFol-

genden »Globalurkunde« genannt) ohne Globalzinsschein verbrieft. DieGlobalurkundewirdbeiderClearstreamBankingAG,FrankfurtamMain,hinterlegt bis alle Verpflichtungen der Anleiheschuldnerin aus den Teil-schuldverschreibungenderSerie2020erfülltsind.DieGlobalurkundeträgtdieeigenhändigeoderfaksimilierteUnterschriftderzurgesetzlichenVer-tretungderAnleiheschuldnerinbefugtenPersonoderPersonen.EffektiveEinzelurkundenund/oderSammelurkundenfüreinund/odermehrereTeil-schuldverschreibungen mit Ausnahme der Globalurkunde werden nichtausgegeben.

2.3�Begebung�weiterer�Anleihen�mit�gleicher�Ausstattung.DieAnleihe-schuldnerinbehältsichvor,jederzeitohneZustimmungderAnleihegläubi-ger weitere Teilschuldverschreibungen mit gleicher Ausstattung in derWeise zu begeben, dass sie mit den Teilschuldverschreibungen zusam-mengefasstwerden,eineeinheitlicheAnleihemit ihnenbildenundihrenGesamtnennbetrag erhöhen. Der Begriff »Teilschuldverschreibungen«umfasstimFalleeinersolchenErhöhungauchsolchezusätzlichbegebe-nenTeilschuldverschreibungen.

2.4�Begebung� weiterer� Finanzierungstitel. Die Begebung weiterer Anlei-hen,diemitdieserSchuldverschreibungkeineEinheitbildenunddieüberandereAusstattungsmerkmale(z.B.inBezugaufVerzinsungoderStücke-lung)verfügen,oderdieBegebungvonanderenSchuld-und/oderFinanzie-rungstitelneinschließlichandererKapitalmarktverbindlichkeitenbleibtderAnleiheschuldnerinunterBeachtungderVorgabenderZiff.7unbenommen.

3.�Verzinsung,�Zinsberechnungsmethode,�Zinslauf,�Fälligkeit

3.1�Zinssatz. Die Anleihe wird bezogen auf den Gesamtnennbetrag mit6,75% p.a. verzinst. Die Höhe der Zinszahlungen wird zum Ablauf einesZinslaufsvonderAnleiheschuldnerinberechnet.

3.2�Zinsberechnungsmethode.�SindZinsenfüreinenZeitraumvonwenigeralseinemJahrzuberechnen,erfolgtdieBerechnungtaggenaunachderMethodeact/act.

3.3�Zinslauf,�letzter�Zinslauf.�DerZinslaufderTeilschuldverschreibungenbeginntam01.DezembereinesKalenderjahresundendetam30.Novem-berdesfolgendenKalenderjahres.DerersteZinslaufbeginntam01.De-zember2011undderletzteZinslaufendetam30.November2020.DieVer-zinsung der Teilschuldverschreibungen endet zum Ablauf des letztenZinslaufs.

3.4� Fälligkeit�der�Zinszahlungen.�DieZinsensindnachträglichamerstenBankarbeitstagnachdemAblaufeinesZinslaufszurZahlungfällig(»Fällig-keitstag«),beginnendam03.Dezember2012.Fürden letztenZinslauf istdieZahlungderZinsenam01.Dezember2020fällig(imFolgenden�»letzter�Fälligkeitstag«genannt).

3.5�Verzug,� Verzugszinsberechnungsmethode. Soweit die Anleiheschuld-nerindieZinsenfüreinenZinsterminnichtamFälligkeitstagzahlt,verlängertsichdieVerzinsungbis zumTagder tatsächlichenZahlung.DerZins zwi-schenFälligkeitstagunddemTag,derderZahlungvorausgeht,wirdmitdemZinssatzgemäßZiff.3.1nachderZinsmethodeact/acttaggenauberechnet.

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5.4�Rückerwerb�eigener�Teilschuldverschreibungen.�DieAnleiheschuld-nerinistberechtigt,dieindiesenAnleihebedingungenbeschriebenenTeil-schuldverschreibungen amMarktoderauf sonstige Weise zuerwerbenund zu veräußern. Gleiches gilt für etwaige Tochtergesellschaften oderverbundeneUnternehmenderAnleiheschuldnerin.

6.�Zahlungen

6.1�Zahlung� und� Währung. Die Anleiheschuldnerin ist verpflichtet, allenachdiesenAnleihebedingungengemäßZiff. 3undZiff. 5geschuldetenBeträgeinEuroandieZahlstellezuzahlen.

6.2�Art�und�Weise�der�Zahlungen.DieZahlstellewirddiezuzahlendenBe-träge der Clearstream Banking AG zur Zahlung an die Depotbanken derAnleihegläubiger überweisen. Sämtliche Zahlungen an die ClearstreamBankingAGoderanderenOrderbefreiendieAnleiheschuldnerin inderHöhedergeleistetenZahlungenvonihrenVerbindlichkeitenausdenTeil-schuldverschreibungengegenüberdenAnleihegläubigern.

6.3�Zahlungen�am�Bankarbeitstag.�IsteinFälligkeitstagfürdieZahlungvonZinsen und/oder Tilgungen der Teilschuldverschreibungen kein Bankar-beitstag,sowirddiebetreffendeZahlungamnächstenTaggeleistet,dereinBankarbeitstagist,ohnedasswegendieserZahlungsverzögerungzu-sätzlicheZinsenzuzahlensind.

7.�Rang,�Negativerklärung

7.1�Rangstellung.DieTeilschuldverschreibungenbegründenunmittelbare,unbedingte,nichtnachrangigeundnichtdinglichbesicherteVerbindlich-keitenderAnleiheschuldnerin,diemitallenanderennichtnachrangigenundnichtdinglichbesichertenVerpflichtungeningleichemRangstehen,soferndiesenichtkraftGesetzesVorranghaben.

7.2�Negativerklärung. Die Anleiheschuldnerin verpflichtet sich, für dieLaufzeit der Teilschuldverschreibungen sicherzustellen, dass die Ver-pflichtungenausdenTeilschuldverschreibungenauchinZukunftimglei-chenRangmitallenanderennichtdinglichbesichertenKreditverbindlich-keiten der Anleiheschuldnerin stehen, und keine gegenwärtigen oderzukünftigen Kapitalmarktverbindlichkeiten der Anleiheschuldnerin undkeineGarantieoderGewährleistunginBezugauf jedwedeKapitalmarkt-verbindlichkeit Dritter durch Grund- oder Mobiliarpfandrechte oder einesonstigeBelastungdeseigenenVermögenssicherzustellenodersicher-stellenzu lassen,sofernnichtdieseTeilschuldverschreibungenzurglei-chenZeitundimgleichenRanganteiligandieserSicherheitteilnehmen.

8.�Steuern

8.1�Steuereinbehalt.�AlleZahlungen, insbesondereKapitalrückzahlungenund Zahlungen von Zinsen, erfolgen unter Abzug und Einbehaltung vonSteuern,AbgabenundsonstigenGebühren,soweitdieAnleiheschuldnerinoderdieZahlstellezumAbzugund/oderzurEinbehaltunggesetzlichver-pflichtet ist. Weder die Anleiheschuldnerin noch die Zahlstelle sind ver-pflichtet,denAnleihegläubigernzusätzlicheBeträgealsAusgleichfüraufdieseWeiseabgezogeneodereinbehalteneBeträgezuzahlen.

4.�Zahlstelle

4.1�Zahlstelle.DieBankhausNeelmeyerAG,Bremen,istalsZahlstellefürdieTeilschuldverschreibungenfürdieAnleiheschuldnerintätig.

4.2� Funktion� der� Zahlstelle. Die Anleiheschuldnerin ist verpflichtet, allegemäßZiff.3und5geschuldetenBeträgeandieZahlstellezuzahlen,ohnedass – abgesehen von der Beachtung anwendbarer gesetzlicher Vor-schriften(Steuer-,Devisen-und/odersonstigeNormen)–vondenAnlei-hegläubigerneinegesonderteErklärungoderdieErfüllungeineranderenFörmlichkeit verlangt werden darf. Die Zahlstelle wird die zu zahlendenBeträgederClearstreamBankingAGzurZahlungandieAnleihegläubigerüberweisen.SämtlicheZahlungenandieClearstreamBankingAGoderanderenOrderbefreiendieAnleiheschuldnerininderHöhedergeleistetenZahlungenvonihrenVerbindlichkeitenausdenTeilschuldverschreibungengegenüberdenAnleihegläubigern.DieZahlstelleinihrerEigenschafthan-deltausschließlichalsBeauftragtederAnleiheschuldnerinundstehtnichtineinemAuftrags-oderTreuhandverhältniszudenAnleihegläubigern.

4.3�Benennung�anderer�Zahlstelle.SolltenEreignisseeintreten,dienachAnsichtderZahlstelledazuführen,dasssienichtinderLageist,alsZahl-stelletätigzusein,soistsieberechtigt,nachvorherigerZustimmungderAnleiheschuldnerineineandereBankalsZahlstellezubestellen.SolltedieZahlstelle in einem solchen Fall außerstande sein, die Übertragung derStellungalsZahlstellevorzunehmen,soistdieAnleiheschuldnerinberech-tigtundverpflichtet,dieszutun.FürdenFallderKündigungdesZahlstel-lenvertrags durch eine Partei ist die Anleiheschuldnerin berechtigt undverpflichtet,eineneueZahlstellezubenennen.

4.4�Bekanntmachung�Benennung�anderer�Zahlstelle.DieBestellungeineranderen Zahlstelle ist von der Anleiheschuldnerin unverzüglich gemäßZiff.11oder,fallsdiesnichtmöglichseinsollte,insonstigerangemessenerWeiseöffentlichbekanntzugeben.

5.� Laufzeit,�Rückzahlung,�Fälligkeit,�Übertragung,�Rückerwerb�

5.1�Laufzeit,�Rückzahlung,�Fälligkeit.DieLaufzeitderTeilschuldverschrei-bungenbeginntam01.Dezember2011undendetam30.November2020.DieAnleiheschuldnerinverpflichtetsich,denAnleihegläubigerndieTeilschuld-verschreibungen zum Nennbetrag am ersten Bankarbeitstag nach demEndederLaufzeit(imFolgenden»Fälligkeitstag«�genannt)zurückzuzahlen.

5.2�Verzug.� Soweit die Anleiheschuldnerin die Teilschuldverschreibungennicht oder nicht vollständig am Fälligkeitstag zurückzahlt, werden die Teil-schuldverschreibungenabdemFälligkeitstagbiszudemTag,derdertatsäch-lichenRückzahlungvorausgeht,bezogenaufdenausstehendenTilgungsbe-tragmitdemZinssatzgem.Ziff.3.1nachderZinsmethodeact/actverzinst.

5.3�Übertragung. Den Anleihegläubigern der Teilschuldverschreibungenstehen Miteigentumsanteile an der Globalurkunde zu. Eine Übertragungder Teilschuldverschreibungen durch Übertragung des Miteigentumsan-teilsaufDritte istgemäßdenRegelungenundBestimmungenderClear-streamBankingAG,Frankfurta.M.,möglich.

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8.2�Steuerpflichten�der�Anleihegläubiger.�SoweitdieAnleiheschuldnerinoderdieZahlstellenichtgesetzlichzumAbzugund/oderzurEinbehaltungvonSteuern,AbgabenodersonstigenGebührenverpflichtet ist, trifftsiekeinerleiVerpflichtung imHinblickaufabgaberechtlicheVerpflichtungenderAnleihegläubiger.

9.�Kündigungsrechte

9.1�Ordentliches�Kündigungsrecht.EinordentlichesKündigungsrechtdesAnleihegläubigersbestehtnicht.EinRechtzuraußerordentlichenKündi-gungdesVertragsbleibthierdurchunberührt,wenneinKündigungsgrundnachZiff.10vorliegtoderdieFortsetzungdesVertragsverhältnisseseinerVertragsparteiauswichtigenGründeninderPersonderanderenVertrags-parteinichtmehrzumutbarist.

9.2�Vorzeitiges�Kündigungsrecht�Anleiheschuldnerin.DieAnleiheschuld-nerinistberechtigt,alleausstehendenTeilschuldverschreibungeninsge-samtoderalleausstehendenTeilschuldverschreibungenquotalunterEin-haltungeinerKündigungsfristvonwenigstens90Tagenjährlichvorzeitigzum Ende eines Zinslaufes zu kündigen. Der Rückzahlungsbetrag ent-sprichtdanndemgekündigtenNennbetrag.

9.3� Form�der�Kündigung.�DieKündigungdurchdieAnleiheschuldneriner-folgtdurchBekanntmachungnachZiff.11dieserBedingungen.

10.�Kündigungsgründe�für�die�Anleihegläubiger

10.1�Kündigung�aus�wichtigem�Grund.�JederAnleihegläubigeristberech-tigt,seineTeilschuldverschreibungenunverzüglichzukündigenundderenRückzahlungzumNennbetragzuzüglichetwaigerbiszumTagederRückzah-lung(ausschließlich)aufgelaufenenZinsenzuverlangen,wenneinwichti-gerGrundvorliegt.EinwichtigerGrundliegtinsbesonderedannvor,wenn

10.1.1�dieAnleiheschuldnerinKapitaloderZinsennicht innerhalbvon30TagennachdembetreffendenFälligkeitsterminzahlt,oder

10.1.2�dieAnleiheschuldnerinihreZahlungsunfähigkeitbekanntgibt,oder

10.1.3�einInsolvenzverfahrenüberdasVermögenderAnleiheschuldnerineröffnetundnichtinnerhalbvon30TagennachderEröffnungaufgehobenbzw. ausgesetzt wird oder durch die Anleiheschuldnerin beantragt oderdieEröffnungeinesInsolvenzverfahrensmangelsMasseabgelehntwird,oder

10.1.4�dieAnleiheschuldnerineinewesentlicheVerpflichtung,Bedingungoder Vereinbarung hinsichtlich der Teilschuldverschreibung nicht erfülltoderbeachtet (»Pflichtverletzung«)unddieNichterfüllungoderNichtbe-achtung länger als 30 Tage andauert, nachdem die AnleiheschuldnerinhierübervondemAnleihegläubiger,welchendiePflichtverletzungbetrifft,eineBenachrichtigungerhaltenhat,durchwelchedieAnleiheschuldnerinvom Anleihegläubiger aufgefordert wird, die Verpflichtung, BedingungoderVereinbarungzuerfüllenoderzubeachten,oder

10.1.5�die Anleiheschuldnerin in Liquidation tritt, es sei denn, dies ge-schiehtimZusammenhangmitgesellschaftsrechtlichenMaßnahmen(z.B.einerVerschmelzungodereineranderenFormdesZusammenschlussesmiteineranderenGesellschaft),soferndieseandereGesellschaftalleVer-pflichtungen übernimmt, die die Anleiheschuldnerin im ZusammenhangmitdiesenTeilschuldverschreibungeneingegangenist.DasKündigungs-rechterlischt,fallsderKündigungsgrundvorAusübungdesRechtsgeheiltwurde.

10.2� Form�der�Kündigung.�DieKündigungdurchdenAnleihegläubigerhatpereingeschriebenBriefundinderWeisezuerfolgen,dassderAnleihe-gläubigerderAnleiheschuldnerineinenaktuellenEigentumsnachweisderdepotführenden Bank der Teilschuldverschreibungen zusammen mit derKündigungserklärungsendet.VoraussetzungfürdieAuszahlungvonauf-grundderKündigungdurchdieAnleiheschuldneringeschuldeterBeträgeistdieÜbertragungderTeilschuldverschreibungendesAnleihegläubigersandieAnleiheschuldnerin.

10.3�Wirksamkeit� der� Kündigung. Bei den Kündigungsgründen der Ziff.10.1.1undderZiff.10.1.4wirdeineKündigungnurdannwirksam,wennbeiderAnleiheschuldnerinKündigungserklärungenüberTeilschuldverschrei-bungen eingegangen sind, die zusammen mindestens 10% des Gesamt-nennbetrags(vgl.Ziff.2.1)entsprechen.Diesgiltnicht,soweitnebendenKündigungsgründen der Ziff. 10.1.1 und/oder der Ziff. 10.1.4 gleichzeitigaucheinodermehrereKündigungsgründederZiff.10.1.2,Ziff.10.1.3und/oderZiff.10.1.5vorliegen.

11.�BekanntmachungenBekanntmachungenundVeröffentlichungenbetreffenddieTeilschuldver-schreibungenerfolgenimelektronischenBundesanzeiger.

12.�Änderungen�der�Anleihebedingungen

12.1�Einseitige�Änderungen.�DieAnleiheschuldnerinistnurindennachfol-genden Fällen berechtigt, die Anleihebedingungen durch einseitige Wil-lenserklärungzuändernbzw.anzupassen:

12.1.1�ÄnderungderFassung,wiez.B.WortlautundReihenfolge;

12.1.2�Änderungen,diefüreineZulassungderTeilschuldverschreibungenzumHandelaneinemorganisiertenMarktodereinemprivatrechtlichorga-nisierten Markt erforderlich sind, wie z.B. die Einteilung der Schuldver-schreibungenbezogenaufdieAnzahlunddenNennbetragderTeilschuld-verschreibungen;

12.1.3�ÄnderungdesGesamtnennbetragesundderEinteilungderSchuld-verschreibung,soferndieErmächtigungderZiff.2.3inAnspruchgenom-menwird;

12.2�Änderungen� durch� Rechtsgeschäft. Bestimmungen der Anleihebe-dingungenkönnendurchRechtsgeschäftnurdurcheinengleichlautendenVertragmitsämtlichenAnleihegläubigernerfolgen.

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12.3�Gläubigerversammlung. Änderungen der Anleihebedingungen sindferner mit Zustimmung der Gläubigerversammlung durch Mehrheitsbe-schlussnachMaßgabedesSchuldverschreibungsgesetzesmöglich.

13.�GläubigerversammlungFürdieTeilnahmeanderGläubigerversammlungistdievorherigeAnmel-dungderAnleihegläubigererforderlich.MitderAnmeldungisteinaktuel-lerNachweisdesdepotführendenInstitutsüberdieStellungalsAnleihe-gläubiger zu übermitteln. Für die Gläubigerversammlung gelten dieRegelungendesSchuldverschreibungsgesetzes.

14.� Maßgebliches�Recht,�Erfüllungsort,�Gerichtsstand,�maßgebliche�Spra-che,�Ersetzungsbefugnis

14.1�Rechtswahl. Form und Inhalt der Schuldverschreibungen und allesich daraus ergebenden Rechte und Pflichten der Anleihegläubiger, derAnleiheschuldnerinundderZahlstelleunterliegendemRechtderBundes-republik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des deut-scheninternationalenPrivatrechts.

14.2�Erfüllungsort.�ErfüllungsortistderSitzderAnleiheschuldnerin.

14.3�Gerichtsstand.GerichtsstandfürallesichausdemRechtsverhältniszwischen Anleihegläubiger und Anleiheschuldnerin ergebenden Rechts-streitigkeitenistderSitzderAnleiheschuldnerin.DieseGerichtsstandver-einbarungbeschränktnichtdasRechteinesAnleihegläubigers,Verfahrenvor einem anderen zuständigen Gericht anzustrengen. Ebenso wenigschließtdieEinleitungvonVerfahrenvoreinemodermehrerenanderenGerichtsständendieEinleitungvonVerfahrenaneinemanderenGerichts-standaus,fallsundsoweitdiesrechtlichzulässigist.

14.4�Maßgebliche�Sprache.DieseAnleihebedingungensindindeutscherSpracheabgefasst.NurdieserdeutscheTextistverbindlichundmaßgeblich.

14.5�Ersetzungsbefugnis.SollteneinzelneBestimmungendieserAnleihe-bedingungenganzoderteilweisenichtig,unwirksamodernichtdurchsetz-barseinoderwerden,bleibendieWirksamkeitundDurchsetzbarkeitallerverbleibendenBestimmungendieserAnleihebedingungenunberührt.Dienichtige,unwirksameodernichtdurchsetzbareBestimmungwirddieAn-leiheschuldnerinnachbilligemErmessenunterBeachtungderjeweilsgel-tenden Rechtsvorschriften durch diejenige wirksame und durchsetzbareBestimmungersetzen,diedemmitdernichtigen,unwirksamenodernichtdurchsetzbarenBestimmungverfolgtenwirtschaftlichenZwecknachMaß,Zeit,OrtoderGeltungsbereichamnächstenkommt.EinesolcheErsetzungwirddieAnleiheschuldnerinunverzüglichgemäßZiff.11bekanntmachen.

Wörrstadt,22.November2011

GeschäftsführungjuwiRegioEnergieIGmbH&Co.KG(vertretendurchdieKomplementärin juwi RegioEnergie Management GmbH, diese wiederumvertretendurchdieeinzelvertretungsberechtigtenundvondenBeschrän-kungendes§181BGBbefreitenGeschäftsführerFredJungundMatthiasWillenbacher)

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6. Fernabsatzrechtliche Informationen für den Verbraucher

6.1AllgemeineUnternehmensinformationenüberdieEmittentin/Anbieterin

juwiRegioEnergieIGmbH&Co.KGmitSitzinWörrstadt,vertretendurchdiegeschäftsführendenKommanditistenFredJungundMatthiasWillenbacher

Geschäftsanschrift:juwiRegioEnergieIGmbH&Co.KG,Energie-Allee1,55286Wörrstadt

EingetragenimHandelsregisterdesAmtsgerichtsMainzunterderNr.HRA41392.

HauptgeschäftstätigkeitderjuwiRegioEnergieIGmbH&Co.KGistlautdesGesellschaftsvertragsdieFinanzierungvonProjekten imBereichderer-neuerbarenEnergienund/oderökologischorientiertenProduktensowiedieBeteiligunganProjektgesellschaften,derenGeschäftstätigkeitimBe-triebundderVerwaltungvonEinrichtungenundAnlagenliegt,welchedieErzeugungvonregenerativgewonnenerEnergiebetreibenund/oderöko-logischorientierteProdukteaufdenMarktbringen.

Die juwi RegioEnergie I GmbH&Co. KG unterliegt keiner gesondertenstaatlichenAufsichtsbehörde.

6.2InformationenüberdieKapitalanlage

6.2.1 Wesentliche Merkmale der Kapitalanlage und Zustandekommen des VertragsDiewesentlichenEinzelheitenderKapitalanlagesind indemWertpapier-prospekt der juwi RegioEnergie I GmbH&Co. KG (Stand: 22. November2011),insbesondereimKapitel»Wertpapierbeschreibung«,enthalten.

Der Vertragsschluss kommt mit Annahme des Zeichnungsscheins durchdieGeschäftsführungderjuwiRegioEnergieIGmbH&Co.KGzustande.

6.2.2 Spezielle Risiken der KapitalanlageDie angebotene Kapitalanlage ist mit speziellen Risiken behaftet. DasHauptrisiko der hier angebotenen Kapitalanlage liegt in der wirtschaftli-chenEntwicklungderEmittentin.DeshalbverbindetsichmitdieserKapi-talanlagedasRisikodesTeil-odersogardesTotalverlustesdeseingesetz-tenKapitals.DieinderVergangenheiterwirtschaftetenErträgesindkeinIndikatorfürzukünftigeErträge.EineausführlicheRisikodarstellungbefin-detsichindemAbschnitt»2.Risikofaktoren«desProspekts.

6.2.3 Mindestlaufzeit, vertragliche Kündi­gungsbedingungen, Vertragsstrafen / Abgangs­entschädigungDieLaufzeitderTeilschuldverschreibungenjuwiRegioEnergieIFestzins2016istfestundendetam30.November2016.

DieLaufzeitderTeilschuldverschreibungenjuwiRegioEnergieIFestzins2020istfestundendetam30.November2020.

EineVertragsstrafeistnichtvorgesehen.

6.2.4 Gesamtpreis inkl. aller verbundenen PreisbestandteileDerErwerbspreisproInhaber-Teilschuldverschreibungbeträgtfürbei-deSchuldverschreibungenEuro1.000,–zzgl.Stückzinsen.

6.2.5 Zusätzliche Liefer­ und VersandkostenZusätzliche Liefer- und Versandkosten werden dem Anleger von derEmittentinnichtinRechnunggestellt.

6.2.6 Zusätzliche Kosten, die durch Benutzung von Fernkommunikationsmittel entstehen und vom Unternehmen in Rechnung gestellt werdenSolcheKostenwerdendemAnlegernichtvomUnternehmeninRech-nunggestellt.

6.2.7 SteuernDieZeichnungderKapitalanlage istvonderUmsatzsteuerbefreit,dieBesteuerungderErträgeausderKapitalanlageerfolgtnachdemEin-kommensteuergesetz, insoweit wird auf den Abschnitt »4.5. Besteue-rung«imProspekthingewiesen.

6.2.8 Einzelheiten der Zahlung und Lieferung / ErfüllungDieEinzelheitenzurEinzahlungsartundzudenZahlungsterminenerge-bensichausdemZeichnungsscheinsowieausdemKapitel»Bedingun-genundVoraussetzungenfürdasAngebot«desProspekts.

EserfolgtkeineLieferungvonUrkundendurchdieEmittentin,sonderneine Einbuchung der erworbenen Inhaber-Teilschuldverschreibung indasWertpapier-DepotdesjeweiligenAnlegers.

6.2.9 LeistungsvorbehalteNachAnnahmedesZeichnungsantragsbestehenkeineLeistungsvorbe-halteseitensderEmittentin.Inhaber-TeilschuldverschreibungenanderjuwiRegioEnergieIGmbH&Co.KGkönnenjedochnursolangeerwor-benwerden,wiedasEmissionsvolumennochnichtvollständigausge-schöpftist.

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6.2.10 Anwendbares Recht, GerichtsstandDasUnternehmensowiederVertragüberdieKapitalanlageunddieRech-teundPflichtenausderKapitalanlageunterliegendemRechtderBundes-republikDeutschland.

AlsGerichtsstandwird–soweitdiesgesetzlichzulässigist–derSitzderGesellschaftvereinbart.FürdenFall,dassderAnlegernachVertragsab-schlussseinenWohnsitzodergewöhnlichenAufenthaltsortausderBun-desrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicherAufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wirdebenfalls der Sitz der Gesellschaft als örtlich zuständiger Gerichtstandvereinbart.SofernderAnlegerVerbraucherimSinnedes§13BGBist,gel-tenhinsichtlichdesGerichtsstandsdiegesetzlichenVorgaben.

6.2.11 Frist für Informationen bzw. das AngebotDieGültigkeitdieserInformationenistaufzwölfMonatenachVeröffentli-chungdesProspektsbefristet.DieTeilschuldverschreibungenwerdenabdemTagnachderVeröffentlichungdesProspekts,voraussichtlichabdem01.Dezember2011,bisAblaufdeszwölftenMonatsnachVeröffentlichungdesProspektszuröffentlichenZeichnungaufgelegt.

6.2.12 VertragsspracheDieKapitalanlagewirdnurindeutscherSpracheangebotenunddieKom-munikation zwischen der Emittentin/Anbieterin und dem Anleger wirdwährendderLaufzeitderBeteiligungindeutscherSpracheerfolgen.

6.2.13 Außergerichtliche Beschwerde­ und RechtsbehelfsverfahrenBeiStreitigkeitenausderAnwendungderVorschriftendesBürgerlichenGesetzbuchesbetreffendFernabsatzverträgeüberFinanzdienstleistungenbestehtunbeschadetdesRechts,dieGerichteanzurufen,dieMöglichkeit,diebeiderDeutschenBundesbankeingerichteteSchlichtungsstelleanzu-rufen.DieVerfahrensordnung istbeiderDeutschenBundesbankerhält-lich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank; Schlichtungsstelle, Wil-helm-Epstein-Str.14,60431Frankfurt.

IndemgenanntenSchlichtungsverfahrenhatderAnlegerzuversichern,dasserinderStreitigkeitnochkeinGericht,keineStreitschlichtungsstelleundkeineGütestelle,diedieStreitbeilegungbetreibt,angerufenundauchkeinenaußergerichtlichenVergleichabgeschlossenhat.

6.2.14 Bestehen eines Garantiefonds bzw. anderer EntschädigungsregelungenEinGarantiefondsbzw.andereEntschädigungsregelungenbestehennicht.

6.2.15 WiderrufsbelehrungDerAnlegerkannseineZeichnungserklärung/enwiderrufen.ÜberdieEin-zelheiten des Rechts zum Widerruf und dessen Rechtsfolgen informiertausführlichdieWiderrufsbelehrungaufdemZeichnungsschein.

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7. Verantwortlichkeits- erklärung / Unterschriften

AnbieterinundEmittentindermitdiesemWertpapierprospektangebote-nenAnleiheistdiejuwiRegioEnergieIGmbH&Co.KG,Wörrstadt.DiejuwiRegioEnergieIGmbH&Co.KG,vertretendurchdieGeschäftsführer,FredJungundMatthiasWillenbacher,mitSitzinWörrstadtübernimmtfürdenInhaltdiesesWertpapierprospektsdieVerantwortung.Fernererklärtsie,dassihresWissensdieAngabenrichtigsindundkeinewesentlichenUm-ständeausgelassenwurden.

DiejuwiRegioEnergieIGmbH&Co.KG,vertretendurchdieGeschäftsfüh-rer, Fred Jung und Matthias Willenbacher, mit Sitz in Wörrstadt erklärt,dasssiedieerforderlicheSorgfalthatwaltenlassen,umsicherzustellen,dassdie indemWertpapierprospektgenanntenAngaben ihresWissensnachrichtigsindundkeineTatsachenverschwiegenwerden,diedieAus-sagedesWertpapierprospektsverändernkönnen.

Wörrstadt,22.November2011

FredJung MatthiasWillenbacher

Geschäftsführerder GeschäftsführerderjuwiRegioEnergieI juwiRegioEnergieIGmbH&Co.KG GmbH&Co.KG