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Mitteldeutscher IT-Fachtag für Kommunen KITU – erfolgreiches Modell interkommunaler Zusammenarbeit Dr. Michael Wandersleb Vorstandsvorsitzender Kommunale IT-UNION eG (KITU) Dr. Michael Wandersleb 26.11.2015 1

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Mitteldeutscher IT-Fachtag

für Kommunen

KITU – erfolgreiches Modell

interkommunaler Zusammenarbeit

Dr. Michael Wandersleb

Vorstandsvorsitzender

Kommunale IT-UNION eG (KITU)

Dr. Michael Wandersleb

26.11.2015

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Vor-Geschichte

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1990 Beitritt LH Magdeburg zur KDSON

1991 Arbeitsbeginn IT-Gruppe im Hauptamt LH MD

(Koordination/Beschaffung)

1993 Planung/Realisierung städtisches Netz

1995 Informatikstrategie

1996 Zusammenführung IT und TK

1999 Ausgliederung – Gründung KID

1999 KID-Gesellschafter: LH MD 70 %, KGRZ KS 15 %,

KIV Hessen 15 %

2002 KID-Gesellschafter: LH MD 100 %

2003 KID-Gesellschafter: LH MD 90 %, icubic AG 10 %

2006 KID-Gesellschafter: LH MD 100 %

2010 KID-Gesellschafter: LH MD 99 %, KITU 1 %

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Kommunale Strukturen in Sachsen-Anhalt

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122 gemeindliche Verwaltungseinheiten, davon

o 104 Einheitsgemeinden

o 18 Verbandsgemeinden mit 115 Gemeinden

11 Landkreise

2 Großstädte á 232.000 Ew. (Magdeburg, Halle)

Nr. 3: Dessau-Roßlau mit 86.000 Ew.

Nr. 4: Lutherstadt Wittenberg mit 49.000 Ew.

Stadt Falkenstein/Harz mit 5.800 Ew.

Größte Flächengemeinden

o Gardelegen mit 632 km² und 24.000 Ew.

o Möckern mit 544 km² und 14.000 Ew.

o (Frankfurt am Main: 248 km²)

Situation in den Kommunen

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Kommunale Strukturen in Sachsen-Anhalt

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26.11.2015 VG Obere Aller = 7 Gemeinden mit 17 Ortsteilen

Situation in den Kommunen

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Motivation

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Die Genossenschaft

– eine bewährte Rechtsform wieder ganz modern

Traditionelle Idee der Bündelung der Kräfte.

Kein kurzfristiges „shareholder value“, sondern

langfristig „membership value“ Selbsthilfeorganisation

Idee der Selbstbestimmung und Selbstverantwortung.

Gleichberechtigte Mitwirkung.

Ausrichtung an den Interessen der Genossenschaftsmitglieder.

Beispiele:

Banken (Volksbank, Sparda), Dienstleister (Datev, Denic,

ProVitako), usw.

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Was heißt „Inhouse“?

Zur Beauftragung einer Organisation/Einheit durch eine öffentliche Stelle ist keine

Ausschreibung/Vergabe erforderlich.

Bedingungen

Die auftraggebende Stelle muss an der zu beauftragenden Organisation beteiligt sein.

Die zu beauftragende Organisation muss zu 100 % in öffentlichem Eigentum sein.

Die zu beauftragende Organisation darf keinen wesentlichen Umsatz mit Nicht-

Anteilseignern machen.

Die zu beauftragende Organisation muss durch die auftraggebenden Stellen wie eine

eigene Dienststelle gesteuert werden können.

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Genossenschaft versus Inhouse

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Das LVerwA hat seine Zustimmung erteilt und per

Rundverfügung an die Landkreise mitgeteilt.

Die kommunale Genehmigung

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22.12.2009

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Das LVerwA hat seine Zustimmung erteilt und per

Rundverfügung an die Landkreise mitgeteilt.

Die kommunale Genehmigung

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22.12.2009

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Vorteile der Genossenschaft

Beteiligung mehrerer Kommunen mit einfacher Beitrittsmöglichkeit bei

öff. Rechtsformen nicht in gleicher Weise möglich wie bei der

Genossenschaft.

Nachteil des Zweckverbands: Die Aufgabe oder Teilaufgabe geht von der

Gemeinde auf den Zweckverband mit allen Rechten und Pflichten über.

D.h.: „entweder-oder“.

Genossenschaft: umfangreiches Mitwirkungsrecht jedes Mitglieds.

Keine Zahlungsverpflichtung außer Mitgliedsbeitrag 600-6.000 € p.a.

Möglichkeit, das wirtschaftliche Ergebnis der Leistungsbeziehungen als

sogenannte Rückvergütungen auszukehren und als Betriebsausgaben

steuerlich abzuziehen; auf die Rückvergütung ist keine Ertragssteuer zu

zahlen.

Recht

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Geschäftsanteil 5.000 €; Rückerstattung bei Ausscheiden ohne

Abschlag. (KITU-Satzung § 36 (1))

Jedes Mitglied hat eine Stimme (mehrere Geschäftsanteile mehrere

Stimmen). (§ 25 (2))

Mitgliedsbeitrag pro Jahr: 600 – 6.000 € (i.d.R. 1.200 €). (§ 11 c)

Keine weiteren Nachschusspflichten. (§ 39)

Finanzielle Verpflichtungen

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In den Organen der Genossenschaft („Selbstorganschaft“) können nur Mitglieder

vertreten sein.

Private Unternehmen etc. sind nicht zugelassen. (§ 3)

Jedes Mitglied hat das Recht, „dem Vorstand im Einvernehmen mit der Mehrheit der

Mitglieder generell oder im Einzelfall Weisungen hinsichtlich der Art und Weise der

Geschäftsführung zu erteilen.“ (§ 10 d)

„… sofern es sich um Angelegenheiten handelt, die ausschließlich die Abwicklung

eines mit der Genossenschaft geschlossenen Dienstvertrages eines Mitglieds

betreffen, (…) dem Vorstand im Rahmen der Ausübung seiner Mitgliedsrechte

jederzeit (…) Weisungen im Hinblick auf die Erledigung der Dienstvertragspflichten zu

erteilen…“ (§ 10 e)

Einflussnahme einzelner Mitglieder

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KITU – eine starke Gemeinschaft

aus ganz Sachsen-Anhalt

36 Kommunen (incl. 1 Zweckverband)

KITU

KID als

Betriebsgesellschaft

Aufsichtsrat

Klaus Zimmermann, Bürgermeister

Magdeburg, Vorsitzender

Robby Risch, Oberbürgermeister

Weißenfels

Dennis Loeffke, Bürgermeister Ilsenburg

Axel Kleefeldt, stv. Oberbürgermeister

Stendal

Michael Hoffmann, Stadtrat Magdeburg

Vorstand

Dr. Michael Wandersleb, Vorsitzender, KID

Marcel Pessel, Barleben

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Aktueller Stand KITU-Mitglieder

5 Landkreise

30 Städte/Gemeinden/VG

1 Zweckverband

1 Betriebsgesellschaft KID

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Bevölkerungsanteil der KITU-Kommunen

in Sachsen-Anhalt

Zur Vermeidung von Doppelerfassungen werden

Städte in Trägerlandkreisen nicht berücksichtigt.

51,1

48,9

Einwohnerzahlen in %

KITU

offen

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Außenbeziehungen

Aufnahme weiterer

Kommunen

Leistungsbezug aus der

Privatwirtschaft

Assoziierung

weiterer

IT-DL/LSA

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KITU vom Land anerkannt

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Gemeinsame Willensbildung

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HVB-Tag „Strategie ist

Chefsache“

Arbeitskreis

„Strategie und

Steuerung“

08.04.2015

(Wolmirstedt)

Diverse

Facharbeitskreise

(Finanzwesen/Dop-

pik, Standesamt,

SEPA, Personal-

abrechnung, …)

„Interkommunale Zusammenarbeit“

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für Kommunen

20 Dr. Michael Wandersleb

26.11.2015

KITU – eine starke Gemeinschaft

„Verwaltungskooperation ohne IT nicht denkbar.“

Zentraler Betrieb

Gemeinsamer dezentraler

Betrieb

Gemeinsame

Fachanwendungen

Gemeinsame Beschaffung

Beratung/

Erfahrungsaustausch

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Resümee

Dr. Michael Wandersleb

26.11.2015

Der Genossenschaftsgedanke kommt an – in den kommunalen

Verwaltungen und Räten.

Die Idee, dass es sich bei dem IT-Dienstleister nicht um einen

fremden Lieferanten, sondern um einen besonderen Teil der

eigenen Organisation handelt, den man mitgestaltet und für den

man Verantwortung übernimmt, wird durch die Rechtsform der

Genossenschaft stark unterstützt.

Die Idee macht Schule.

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für Kommunen

KITU – erfolgreiches Modell

interkommunaler Zusammenarbeit

Dr. Michael Wandersleb

Vorstandsvorsitzender

Kommunale IT-UNION eG (KITU)

Dr. Michael Wandersleb

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