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Kongress - kommunal 2013 14. und 15. Juni 2013 Palais am Funkturm EINLADUNG Mit freundlicher Unterstützung: s Sparkasse kommunalwelt.de Ausgabe 1 2013 Starke Kommunen – Starkes Deutschland

Kommunalwelt 1 2013

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Kommunalwelt Ausgabe 1 2013

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Kongress - kommunal 2013

14. und 15. Juni 2013Palais am Funkturm

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Mit freundlicher Unterstützung:

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kommunalwelt.deAusgabe 1 2013

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Starke Kommunen –

Starkes Deutschland

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Liebe Leserinnen, liebe Leser,

die Kommunalwelt trifft sich in diesem Jahr in der Bun-deshauptstadt im Palais am Funkturm am 14. und 15. Juni 2013. „Starke Kommu-nen – Starkes Deutschland“ – anders kann das Motto in einem Wahljahr wie 2013 gar nicht lauten! Für uns geht es um die Fortsetzung der kommunalfreundlichen

Politik, die in dieser Legislatur unter der unionsgeführten Bundesregierung umgesetzt wurde! Die kommunalpoliti-sche Bilanz des Bundesvorsitzenden der Kommunalpoliti-schen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV), Peter Götz MdB, fasst ab Seite 4 die wichtigsten Entschei-dungen und Fakten zusammen.

Die Kuh ist noch nicht vom Eis, aber die EU-Kommission hat auf den breiten Widerstand gegen die Privatisierung der Wasserwirtschaft endlich reagiert. Auf Seite 14 infor-miert die Europaabgeordnete Sabine Verheyen über den Stand der Dinge. Die KPV hat sich in Hinblick auf den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zu den Dienst-leistungskonzessionen sehr früh positioniert und auf dem letzten CDU-Bundesparteitag einen entsprechenden Initia tivantrag eingebracht, der angenommen wurde: auf Seite 16 finden Sie den Beschluss im Wortlaut.

Wie werden Wahlen gewonnen? Dieser Frage geht Thomas Hunsteger-Petermann ab Seite 26 nach und widmet sich einem Phänomen besonders ausführlich, dem Vertrauen!

Um handfeste Weichenstellungen für den Erhalt der Le-bensqualität und der Zukunftsperspektiven im ländlichen Raum geht es Ingbert Liebing ab Seite 32, er ist überzeugt: Landflucht ist kein Naturgesetz!

Viele Unternehmen bekennen sich zu der kommunalen Selbstverwaltung, die eben aus hauptamtlicher Verwal-tung und kommunalpolitischem Ehrenamt besteht. Wir freuen uns über die Mitwirkung und Expertise starker Part-ner aus der „kommunalen Wirtschaft“ in diesem Heft, die auch den Kongress - kommunal unterstützen.

Bitte merken Sie sich den 14. und 15. Juni bereits heute vor. Ich hoffe, wir sehen uns in Berlin!

Tim-Rainer Bornholt, Hauptgeschäftsführerder Kommunalpolitischen Vereinigungder CDU und CSU Deutschlands (KPV)

4 Peter Götz MdB:Kommunalpolitische Bilanz

10 Georg Fahrenschon:Die gelebte Partnerschaft zwischen Sparkassen und Kommunen

14 Sabine Verheyen MdEP:Erste Verhandlungsergebnisse bei der Konzessionsrichtlinie

16 KPV/25. CDU Parteitag:Beschluss: Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zu den Dienstleistungskonzessionen

18 Ewald Woste:Energiemarkt 2.0 – ein unternehmerisches Fundament für die Energiewende

20 Servicestelle Kommunen in der Einen Welt:Bürgerhaushalte – ein Instrument der Bürgerbeteiligung aus Lateinamerika erobert Deutschland

22 Programm Kongress - kommunal 2013

24 Axel Gedaschko:Bezahlbaren Wohnraum sichern – Forderungen der Wohnungswirtschaft zur Bundestagswahl 2013

26 Thomas Hunsteger-Petermann:Vertrauen gewinnt – auch in der Politik!

30 Dr. Sven-Joachim Otto:Neue Gesetzgebungen in NRW und Hamburg: Belastung für Kommunen und Unternehmen

32 Ingbert Liebing MdB:Landflucht ist kein Naturgesetz

36 Dr. Oliver Rottmann:Bürgerbeteiligung bei Infrastrukturprojekten – Hemmnis oder Förderung von öffentlichen Investitionsvorhaben?

40 Kongress - kommunal 2012 - Rückblick

42 Berlin, Du bist so wunderbar!

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Unter der unionsgeführten Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode ein Paradigmenwechsel stattgefunden: Anstelle die Kommunen mit immer neuen Aufgaben und Ausgaben zu belasten, wurden die Städte, Gemeinden und Landkreise gestärkt. Das verdeutlicht in ganz besonderer Weise das Gesetz zur Änderung des SGB XII: Durch die Übernahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs-minderung entlastet der Bund die Kommunen allein im Jahr 2013 bei ihren Sozialausgaben um weitere 3,175 Milliarden Euro. Bis 2016 summiert sich diese dauerhafte Entlastung auf rund 20 Milliarden Euro. Das ist die größte Kommunal-entlastung in der Geschichte der Bundesrepublik.

Ausbau der Kinderbetreuung

Auf Initiative der unionsgeführten Bundesregierung ver-ständigten sich im Jahr 2007 Bund, Länder und Kommunen auf einen bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsplätze

für Kleinkinder. Obwohl der Ausbau der Kleinkind-betreuung in die originäre verfassungsrechtlich ge-regelte Zuständigkeit der Länder fällt, unterstützt der Bund den U3-Ausbau bis 2014 mit insgesamt 5,4 Milliarden Euro: Auf In-vestitionen zur Schaffung neuer Betreuungsplätze entfallen 4,5805 Milliar-den Euro – für den Betrieb von Kinderkrippen und Ta-gespflegestellen werden jährlich 845 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Zusätzlich steht seit 1. Februar 2013 ein KfW-Förderprogramm zur Unterstützung von Investi-tionen bereit. Das „Aktionsprogramm Kindertagespflege“ zur Unterstützung von Tagespflegepersonen sowie die Unterstützung der betrieblichen Kinderbetreuung über Zuschüsse zu den Betriebskosten erhöhen die Bundes-Unterstützung noch einmal deutlich. Damit ist der Bund in erhebliche Vorleistung gegangen.

Kommunalpolitische Bilanz

Länder haben sich nicht mit Ruhm bekleckert

Die Betreuungsquote hat sich von 15,5 Prozent im März 2007 auf 27,6 Prozent im März 2012 erhöht. Über 270.000 Kinderbetreuungsplätze wurden geschaffen. Trotz dieser Steigerung haben die Kommunen mit vielen Problemen zu kämpfen und sind zum Teil von einem bedarfsdecken-den Angebot noch weit entfernt. Dabei ist wichtig, dass die in öffentlichen Diskussionen immer wieder genannte Betreuungsquote von 39 Prozent keine statische Größe darstellt, die jede Kommune erreichen muss. Bei dieser Betreuungsquote handelt es sich um einen mathemati-schen Durchschnittswert für ganz Deutschland. Es werden einige Kommunen mit deutlich weniger Betreuungsplätzen alle Ansprüche befriedigen können – andere Kommunen werden deutlich über die 39 Prozent hinausgehen müssen.

Lage ist besser als bislang angenommen

Nach einer Information des Deutschen Landkreistages vom 25. Februar 2013 fehlen beim Ausbau der Kleinkindbetreu-ung rund 11.700 Plätze. Wir begrüßen es ausdrücklich und sind sehr dankbar, dass der Deutsche Landkreistag die Be-

Peter Götz MdBKommunalpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestags fraktion und Bundesvorsitzender der Kommunal-politischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands

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fragung seiner Mitglieder durchgeführt hat. Die Ergebnisse zeigen, dass beim Ausbau der Kleinkindbetreuung deutlich weniger Plätze fehlen als bislang berechnet worden ist. Die Lage ist eindeutig besser als bislang angenommen. Selbst wenn man berücksichtigt, dass nicht alle Landkreise sich an der Umfrage des Deutschen Landkreistages beteiligt haben und dass in der Umfrage nicht der Bedarf in den kreisfreien Städten abgefragt worden ist, ist doch klar, dass die bislang angegebene Zahl von 220.000 fehlenden Plätzen überholt sein dürfte. Wenn in 251 Landkreisen 11.700 Plätze fehlen, ist schwer nachvollziehbar, dass in den restlichen Landkreisen und den kreisfreien Städten mehr als 200.000 Plätze fehlen sollen. Hier wäre es hilf-reich, wenn aus den größeren Städten ebenfalls aktuelle Zahlen jenseits der bisherigen Berechnungen vorlägen.

Weitere Maßnahmen der Bundesregierung

Unabhängig von der Zuständigkeit forciert der Bund seine Unterstützung bei diesem gesellschaftspolitisch wichti-gen Thema. Im Juni 2012 legte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder ein Zehn-Punkte-Programm vor, um den Ausbau weiter voranzubringen. Dieses Programm bietet Antworten auf drängende Fragen, beispielsweise zum ge-steigerten Bedarf an qualifizierten Erziehern oder zur Qua-lität der Kitas. Für uns ist wichtig, dass zum 1. August 2013 die Eltern, die es wünschen, einen Betreuungsplatz erhalten. Die von CDU und CSU geführte Bundesregierung hat alles getan, um dieses Ziel zu erreichen. Die Bundesregierung hat damit bewiesen: Der Ausbau der Kleinkindbetreuung hat oberste Priorität.

Trendwende bei Kommunalfinanzen

Die kommunale Finanzmisere ist durch Strukturverände-rungen in vielen deutschen Kommunen überwunden. Das Finanzierungsaldo der Städte, Gemeinden und Landkreise hat sich in den letzten drei Jahren von minus 5,33 Milli-arden Euro im Jahr 2010 auf plus 5,98 Milliarden Euro im Jahr 2012 verbessert. Dieser Haushaltsüberschuss wird sich nach Einschätzung des Bundesfinanzministeriums bis 2016 kontinuierlich auf diesem Niveau bewegen.Diese Trendwende bei den Kommunalfinanzen ist auch auf einen Paradigmenwechsel in der Bundespolitik zurückzu-führen, den die CDU/CSU-Bundestagsfraktion initiiert hat. Zentrale Faktoren sind dabei die schrittweise Umsetzung der Ergebnisse der Gemeindefinanzkommission, die Ent-lastung bei den Sozialausgaben durch den Bund und eine auf Wachstum ausgerichtete Politik der Bundesregierung. Die Früchte dieser Politik zeigen sich auch bei der Entwick-lung der kommunalen Gewerbesteuer, die im Jahr 2012 das Vorkrisenniveau des Jahres 2008 überschritten hat.

Entlastung bei Sozialausgaben

Der Bund übernimmt die ständig steigenden Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung von jährlich rund 4,5 Milliarden Euro. Damit entlastet der Bund die Kommunen dauerhaft – allein im Zeitraum 2012 bis 2016 um voraussichtlich rund 20 Milliarden Euro. Das ist die größte Kommunalentlastung in der Geschichte der Bun-desrepublik. Profitieren werden davon besonders die Kom-munen, die unter drängenden Finanzproblemen leiden. Da-bei ist es wichtig, dass die Entlastung nicht zweckgebunden ist. Denn nur wenn ausreichend Mittel zur freien Verfügung stehen, wird die Selbstverwaltungskraft vor Ort gestärkt.

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Kommunen werden bei Bundesgesetz­gebung beteiligt

Die Gemeindefinanzkommission griff die langjährige For-derung der kommunalen Spitzenverbände nach verbesser-ter Beteiligung im Gesetzgebungsverfahren auf. Bundes-regierung und Bundestag haben ihre Geschäftsordnungen entsprechend geändert. Künftig können die kommunalen Spitzenverbände bei der Beratung von Gesetzentwürfen, die für sie relevant sind, immer Stellung nehmen. Auch der erstmals eingesetzte Bundestagsunterausschuss Kommu-nales dient der Berücksichtigung kommunaler Interessen.

Integration, Demografie und ländlicher Raum

Die Koalition stellt für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund mehr Bundesmittel zur Verfügung als je zuvor. Das ermöglicht eine Optimierung der Inte-grationskurse. Auch mit dem „Nationalen Aktionsplan In-tegration“ und dem Bundesbeirat für Integration wurden wesentliche Akzente zur Unterstützung der Integration vor Ort gesetzt.Mit dem Positionspapier zur demografischen Entwick-lung in Deutschland „Jung und Alt gemeinsam für ein si-cheres Leben in Wohlstand – heute und in Zukunft“ greift die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wichtige kommunale Forderungen auf. Diese werden in die Demografiestrate-gie der Bundesregierung einfließen, die unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände erstmals systematisch Ziele, strategische Handlungsfelder und konkrete Maß-

nahmen vorgelegt hat. Der Beschluss der KPV-Bundesver-treterversammlung zur demografischen Entwicklung war dafür eine wichtige Grundlage.Im „ländlichen Raum“ sind die Auswirkungen der demogra-fischen Entwicklung besonders sichtbar. Hier besteht Hand-lungsbedarf, wenn eine „Landflucht“ vermieden werden soll. Hervorzuheben für den ländlichen Raum sind neben der be-schlossenen Breitbandstrategie der Bundesregierung und dem Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen, das neue Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“, das Aktionsprogramm „Regionale Daseinsvorsorge“ sowie das Versorgungs-strukturgesetz, das die medizinische Versorgung verbes-sert. Parallel dazu arbeitet die Koalition daran, in ihren Förderprogrammen stärker die Herausforderungen der ländlichen Räume zu berücksichtigen. Die dazu in der Koa-litionsarbeitsgruppe „Ländliche Räume, regionale Vielfalt“ unter dem Vorsitzenden Ingbert Liebing erarbeiteten Maß-nahmen sind in den Bundestagsantrag „Zukunftsplan für Dorf und Land – Ländliche Räume und regionale Vielfalt sichern und ausbauen“ eingeflossen.

300 Millionen für freiwilliges Engagement

Die Unionsfraktion würdigt die Arbeit von Ehrenamtlichen besser. So werden u.a. Tätigkeiten als Trainer, Ausbilder oder Betreuer durch einen Beschluss des Deutschen Bun-destages vom Februar 2013 stärker steuerlich begünstigt. Haftungsrisiken für Ehrenamtliche sind auf grobe Fahrläs-sigkeit und Vorsatz begrenzt worden. Zudem gibt es mehr Rechtssicherheit in Fragen der Gemeinnützigkeit.©

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Für die Kommunen besonders interessant ist der neu ge-schaffene Bundesfreiwilligendienst. Dieser umfasst im Gegensatz zum früheren Zivildienst auch die Einsatzbe-reiche Sport, Integration, Kultur, Bildung und Katastro-phenschutz. Der Bund stellt mit 300 Millionen Euro so viel Geld wie nie zuvor für freiwilliges Engagement bereit. Mit neuen Anreizen stärkt die christlich-liberale Koalition die Anerkennungskultur in unserer Gesellschaft. Dass sich im ersten Jahr schon rund 35.000 Männer und Frauen für den neuen Dienst gemeldet haben, spricht für sich.

Rentenreform – „Kombi­Rente“ als Element zur Stärkung des Ehrenamtes

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts sind Auf-wandsentschädigungen für ein Ehrenamt so zu behandeln wie ein Einkommen aus einem Nebenjob. Das führte im September 2010 dazu, dass die Deutsche Rentenversi-cherung bei ehrenamtlichen Bürgermeistern, die eine vor der Regelaltersgrenze beginnende Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, die Aufwandsentschädigun-gen über 400 Euro als Einkommen angerechnet hatte. Mit dem Ergebnis, dass höhere Aufwandsentschädigungen zu einer niedrigeren Rentenzahlung führten.Der Deutsche Bundestag hatte im Herbst 2011 reagiert und mit der Verabschiedung des „Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und an-derer Gesetze“ (Drucksache 17/6764) aus Gründen des Vertrauensschutzes bei der Berücksichtigung der Auf-wandsentschädigung als Hinzuverdienst eine fünfjährige Übergangsregelung geschaffen. Die Übergangsregelung begann rückwirkend im September 2010 und läuft bis

30. September 2015. Ohne weitere gesetzliche Regelung ist mit Ablauf der Übergangsfrist die Beschlusslage des Bundessozialgerichts umzusetzen.Eine Möglichkeit zur Behebung des Problems stellt die geplante „Kombi-Rente“ als gesetzliche Regelung dar. Hiernach ist beabsichtigt, auch Rentnern, die eine vor der Regelaltersgrenze beginnende Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, die Möglichkeit einzuräu-men, bis zur Höhe des ehemaligen Bruttogehaltes hinzu-zuverdienen. Damit würden Aufwandsentschädigungen nur noch dann rentenmindernd berücksichtigt, wenn in Kombination aus Rentenzahlung und Aufwandsentschädi-gung ein höherer Betrag als das ehemalige Bruttogehalt erzielt wird.Die neue Regelung wäre nicht nur für kommunale Ehren-beamte, sondern für alle ehrenamtlich Tätigen eine große Erleichterung. Denn auch außerhalb der Kommunalpolitik werden Aufwandsentschädigungen gezahlt. Die von der CDU/CSU-geführten Bundesregierung geplante Rentenre-form kann somit bei der „Kombi-Rente“ zu einem wichti-gen Element zur Stärkung des Ehrenamtes werden. Gerade Kommunen sind sowohl auf politischer als auch auf gesell-schaftlicher Ebene auf eine funktionierende Ehrenamts-grundlage angewiesen. Diese zu stärken ist Ziel der Union, die „Kombi-Rente“ wäre ein wichtiger Baustein dabei.

Was hat sich seit 2009 außerdem verbessert?

Neben den angesprochenen strukturellen Weichenstellun-gen hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Kom-munen erreicht, dass sich noch mehr Kreise und Städte selbstständig um Langzeitarbeitslose kümmern können. Der Bund beteiligt sich mit einer festen Quote an den tat-sächlichen Unterkunftskosten für ALG-II-Empfänger. Die Zuständigkeit für das neue Bildungspaket wurde in die Hände der Kommunen gelegt. Der Bund erstattet die Kosten finanziell komplett. Der Deutsche Bundestag hat am 22. Februar 2013 Erleichterungen bei der verwaltungs-mäßigen Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets be-schlossen. Danach kann künftig bei Schulausflügen und Klassenfahrten vom Sachleistungsprinzip abgewichen und Geldleistungen gewährt werden. Unter bestimmten Vor-aussetzungen können seitens der Eltern ausgelegte Beträ-ge für Zwecke des Bildungs- und Teilhabepakets erstattet werden. Um bestehende Schwierigkeiten bei der Ermitt-lung des im Regelsatz enthaltenen Anteils für die Schüler-beförderung zu beheben, wird hier als Eigenleistung ein Pauschalbetrag von 5 Euro festgelegt. Der für die Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben in der Gemeinschaft vorgesehene Betrag von 10 Euro monatlich kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Beschaffung von erforderlicher Ausstattung genutzt werden. Da ein An-trag auf den Beginn des aktuellen Bewilligungszeitraums

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FazitDie konsequent kommunalfreundliche Politik der christlich-liberalen Koalition zahlt sich für die Städte, Gemeinden und Landkreise milliardenschwer aus. Wir haben unser erklärtes Ziel erreicht und die Selbstver-waltungskraft vor Ort umfassend gestärkt. Im nächs-ten Schritt muss es darum gehen, eine gute Regelung für die Übernahme der Kosten der Eingliederungshilfe durch den Bund zu fi nden, denn Menschen mit Behinde-rungen fi nanziell zu unterstützen, ist keine kommunale, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.Die Politik dieser Bundesregierung und ihrer Fraktionen verdient das Vertrauen der Kommunen. Schließlich hat in der Geschichte der Bundesrepublik noch kein Bun-deskanzler so viel für die Kommunen bewirkt wie An-gela Merkel. Es liegt im ureigenen Interesse der Städte, Gemeinden und Landkreise, dass dieser neue Politikstil noch lange weitergeführt werden kann.

zurückwirkt, können auch Mittel entsprechend angespart werden. Insgesamt verringert die Neuregelung den Ver-waltungsaufwand und entlastet damit die Träger des Bil-dungs- und Teilhabepakets.Parallel zum Bildungs- und Teilhabepaket wird die früh-kindliche Sprachförderung vom Bund massiv unterstützt. Die Städtebauförderung wurde für 2013 auf hohem Niveau verstetigt und die Mittel zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur werden angehoben.

Novellierung des Baugesetzbuches

Mit der im parlamentarischen Verfahren befi ndlichen No-vellierung des Baugesetzbuches wollen Bundesregierung und Bundestag einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme leisten. Die städtebauliche Entwicklung soll künftig vorrangig als Innenentwicklung erfolgen. Bevor auf der „grünen Wiese“ neue Baugebiete ausgewiesen und damit vor allem weitere land- und forst-wirtschaftlichen Flächen umgenutzt werden, sollen Kom-munen künftig zunächst prüfen, ob das Vorhaben auch im Innenbereich verwirklicht werden kann.

Bei der Intensivtierhaltung ist mit der Novellierung des Baugesetzbuches eine Begrenzung auf der Basis der Pfl icht einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen. Danach entfällt eine Privilegierung im Außenbereich ab einer bestimmten Größenordnung. Diese größeren Vor-haben unterliegen dann dem kommunalen Planungsrecht und damit der Planungshoheit der Städte und Gemeinden. Außerdem ist in der Gesetzesnovelle zum Baugesetzbu-ches vorgesehen, für die Kommunen bessere Möglichkei-ten beim Umgang mit sogenannten Schrott-Immobilien zu schaffen. Auch diese neue Bestimmung wird die Gestal-tungskraft der Kommunen stärken. Es bleibt zu hoffen, dass nach Verabschiedung im Deutschen Bundestag der Bundesrat diesem für die Städte, Gemeinden und Kreise wichtigen Gesetz zustimmt.

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1. Partner, die sich kennen

Die Sparkassen verstehen sich seit ihrer Gründung vor über 200 Jahren als Bindeglied zwischen Kommunen, Unternehmen und der örtlichen Bevölkerung. Sie stehen auch in schwierigen Zeiten zu ihrer Verantwortung gegen-über der öffentlichen Hand, im Besonderen gegenüber ih-ren kommunalen Trägern. Dementsprechend stark ist ihre Verankerung im Markt. 2012 stellte die Sparkassen-Finanzgruppe den Städten und Gemeinden (inklusive Zweckverbänden) mit 85,4 Mrd. Euro (Landesbanken 50,1 Mrd., Sparkassen 35,3 Mrd.) rund 49 Prozent des gesamten Finanzierungsvolumens in Höhe von rund 173,8 Mrd. Euro zur Verfügung.1 Die starke Stellung der Sparkassen-Finanzgruppe im Kommunalfinan-zierungsmarkt beschreibt aber nur einen Teil der gelebten Partnerschaft zwischen Kommunen und Sparkassen.Um sich optimal auf die Bedarfslage der kommunalen Kunden einzustellen, hat die Sparkassen-Finanzgruppe seit dem Jahre 2008 systematisch eine strategische

Neuausrichtung des Be-treuungsansatzes für die kommunale Ebene entwi-ckelt und umgesetzt. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt über einen breit gefächerten, exzellenten „Handwerkskasten“, um gemeinsam mit den Kom-munen passgenaue Lösun-gen für (fast) alle Vor-Ort-Probleme entwickeln zu können. Dazu gehören das vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) initiierte „Sparkassen-Finanzkon-zept Kommunen und Institutionelle“ sowie die „Kommuna-le Verschuldungsdiagnose (KVD)“ und die Softwarelösung „S-Kompass“. 2. Aktuelle Lage der Kommunalfinanzen

Bei der Analyse der Kommunalfinanzen stehen heute vor allem die Themen Steuereinnahmen und Sozialausga-ben, Verschuldung sowie Investitionsbedarfe im Vorder-

Die gelebte Partnerschaftzwischen Sparkassen und Kommunen

grund. Der Deutsche Städtetag zeichnet im Gemeindefi-nanzbericht 2012 deshalb auch ein sehr differenziertes Bild: „Fast alle Kommunen konnten ihre Finanzsituation im Vergleich zu den schlechten Vorjahren verbessern. Das Defizit fiel im Jahr 2011 mit 1,7 Mrd. Euro geringer aus als in den Vorjahren. Für das Jahr 2012 wird derzeit mit einem Überschuss in Höhe von 2,3 Mrd. Euro ge-rechnet“. Dennoch wird es auch in den nächsten Jahren vielen Kommunen wegen ihrer strukturellen Einnahme-schwäche und ihrer häufig damit korrespondierenden erhöhten Sozialausgaben nicht gelingen, ihren Haushalt auszugleichen. Die Erhöhung der kommunalen Verschuldung in den letz-ten fünf Jahren beruht fast ausschließlich auf einer be-sorgniserregenden Zunahme der Kassenkredite auf nun rd. 43 Mrd. Euro (in einigen Bundesländern: Liquiditäts-kredite). Die Ursache dieser Entwicklung ist eine nicht verursachergerechte Verteilung der Lasten auf allen föde-ralen Ebenen. Hier sollte in Gesprächen aller Beteiligten schnell eine Lösung zugunsten der Kommunen gefunden werden.

Georg FahrenschonPräsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes

1 Bundesbankstatistik zum 31.12.2012

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3. Rahmenbedingungen der Kommunal­finanzierung

In dieses schwierige Umfeld kommen nun die sich derzeit in Verhandlung befindlichen Pläne der EU-Kommission zur Umsetzung der Vorschläge des Baseler Ausschusses (Ba-sel III), welche auf der Bankenseite erschwerte Rahmenbe-dingungen für die klassische Kommunalfinanzierung schaf-fen. Insbesondere eine neue Kennziffer für Banken – die „Leverage Ratio“ – könnte dazu führen, dass die bislang von einer Eigenkapitalunterlegung freigestellten Staats- und Kommunalkredite (Investitionsdarlehen, Kassenkredi-te) zwar nicht aufgrund ihres „Risikos“, sondern aufgrund ihres Volumens dennoch mit einer Eigenkapitalunterle-gung belastet werden würden. Sollte nun über Basel III zusätzlich Eigenkapital von Banken für Kommunalfinanzie-rungen „gebunden“ werden, kann am Ende des Prozesses eine Konkurrenzsituation innerhalb eines Kreditinstituts zwischen dem margenengen und großvolumigen Kommu-nalfinanzierungsgeschäft und anderen, margenhöheren Kreditopportunitäten entstehen. Folge wäre, dass weniger Kommunalkredite seitens der Kreditwirtschaft angeboten werden bzw. die Margen deutlich in Richtung des Niveaus vergleichbarer Kreditarten ansteigen würden.

Europäische Schuldenkrise strahlt ausDies käme zu einem Zeitpunkt, bei dem die europäische Schuldenkrise auch auf den deutschen Markt für die Fi-nanzierung der öffentlichen Hand ausstrahlt. Bereits jetzt ist eine aufkommende Unsicherheit bei den Kreditinstitu-ten zu konstatieren. In der Öffentlichkeit wird zunehmend über die Bonität der Kommunen diskutiert, gerne auch im

Zusammenhang mit einem „Rating“. Dieser Diskussion ist angesichts der sich daraus ergebenden nicht abschätzba-ren Konsequenzen entgegenzuwirken. Gemäß der oben erwähnten Gesetzeslage („Nullanrechnung“ gemäß Solva-bilitätsverordnung) besteht weder für ein Kreditinstitut ein zwingendes Erfordernis, eine Kommune zu raten, noch für die Kommune, ein externes Rating zu beauftragen, auch wenn einige Marktteilnehmer dies anders bewerten. Hin-tergrund ist, dass Kommunen gemäß § 12 Insolvenzord-nung nicht insolvenzfähig sind. Auch ist nicht vorstellbar, dass Kommunen als integraler Bestandteil der Länder keine finanzielle Unterstützung erfahren, wenn sie ihre wichtigsten Aufgaben nicht mehr aus eigener Kraft erfül-len können. In der Bundesrepublik Deutschland als Bun-desstaat stehen alle staatlichen Ebenen in klar definierten Verfahren füreinander ein. Wünschenswert wäre es, wenn die Bundesländer ange-sichts der skizzierten Diskussion über die Bonitätssitua-tion der Kommunen eindeutige Signale geben würden, dass sie, bevor einmal der Fall der tatsächlichen Haftungs-übernahme ansteht, die Kommunen rechtzeitig mit den nötigen finanziellen Mitteln ausstatten werden.Auch müssen sich alle staatlichen Ebenen auf den Weg ei-nes Schuldenabbaus, also einer Nettotilgung, verpflichten. Es scheint nicht auszureichen, wenn schon eine geringere

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Neuverschuldung auch von Kommunen als ausreichend beziffert wird. Denn gerade am Beispiel der Kassenkredite zeigt sich deutlich, dass Kredite, die eigentlich zur Über-brückung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen gedacht waren, nun zu Dauerschulden geworden sind. Vor allem erscheint es insgesamt nicht vernünftig, „weiche“ Ausga-ben auf „Kredit“ zu finanzieren und die Rückführung der Kredite hinten anzustellen. Insgesamt sind aber die politischen Weichen in Deutsch-land zur Überwindung der Staatsschuldenkrise auf Grund-lage einer nachhaltigen Haushaltspolitik und mit der Ver-ankerung der Schuldenbremse richtig gesetzt.

Konkrete Unterstützung durch die Sparkassen-Finanzgruppe Als Partner der Kommunen begleiten die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe diese bei den anstehenden Herausforderungen im Umgang mit der ansteigenden Verschuldung. So hat die Sparkassen-Finanzgruppe bei-spielsweise bei über 1.000 Kommunen in Deutschland eine „Kommunale Verschuldungsdiagnose“ (KVD) durch-geführt, um ihnen konkrete Hilfestellung bei der Steue-rung ihres Schuldenportfolios und ihrer Zinsbelastung zu geben. Die Kommunen erhalten über die KVD eine um-fangreiche Analyse ihres Schuldenportfolios und damit eine – vielfach erstmalige – transparente Grundlage zur gezielten Liquiditätssteuerung, die es ihnen ermöglicht, eine Strategie für ihr Zins- und Schuldenmanagement zu erarbeiten, umzusetzen und zu evaluieren. Eine DSGV-Umfrage bei den 1.000 KVD-Kommunen hat gezeigt, dass in den Kämmereien häufig die Kreditverwaltung noch ohne Softwareunterstützung erfolgt. Für die oft sehr diversifi-

zierten Kreditportfolios erscheint jedoch die Einsetzung einer geeigneten IT unabdingbar. Vor diesem Hintergrund wird die Sparkassen-Finanzgruppe über eines ihrer IT-Unternehmen (SIZ Bonn) ab Mai 2013 den Kommunen die maßgeschneiderte Software „S-Kompass“ zur Verwaltung und zum Management ihrer Kredite anbieten können.

4. Fazit

Angesichts der sich abzeichnenden haushalts- und finanz-wirtschaftlichen Perspektiven, des vielfältigen Handlungs- und enormen Finanzierungsbedarfes sowie des unge-wissen Finanzierungsumfeldes steigt die Bedeutung der vorgestellten, breiten Angebotspalette der Sparkassen-Finanzgruppe.Die Sparkassen sind sich der Bedeutung dieser Aufgabe bewusst. Sie kennen aus eigener Anschauung die Rol-le starker Kommunen, die im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung klassische Daseinsvorsorge betreiben. Die Kommunen setzen so regionale Wirtschaftskreisläufe in Gang, die maßgeblich für die deutsche Krisenresistenz sind. Im gemeinsamen Positionspapier „Eine starke Partner-schaft für Wirtschaft und Gesellschaft“ (Mai 2004) der kommunalen Spitzenverbände und des Deutschen Spar-kassen- und Giroverbandes steht: „Sparkassen über-nehmen Verantwortung für Wirtschaft und Gesellschaft und wollen die starke Partnerschaft von Sparkassen und Kommunen auch in Zukunft weiter festigen.“ Dieses Be-kenntnis ist vor dem Hintergrund des umfangreichen Leis-tungsspektrums der Sparkassen-Finanzgruppe für die kommunalen Kunden aktueller denn je.

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Die Energie der Zukunft entsteht hier.

Das neue Wasserkraftwerk Rheinfelden liefert CO2-freien Strom für 170.000 Haushalte.Bereits seit 113 Jahren erzeugt die EnBW Energie Baden-Württemberg AG Energie aus Wasserkraft. Damit regenerativer Strom nicht nur in aller Munde, sondern auch verfügbar ist. Wir arbeiten für neue Lösungen: www.enbw.com

Page 14: Kommunalwelt 1 2013

Die Diskussion um eine Privatisierung der Trinkwasserver-sorgung hat in Europa in den letzten Wochen hohe Wellen geschlagen. Teile der Medien sprechen sogar von einem ‚Kampf ums Wasser‘ – ein plakatives Schlagwort, das aller-dings durchaus seine Berechtigung hat. Denn es geht hier um ein wichtiges Thema, das uns alle betrifft: eine qualitativ hochwertige und bezahlbare Wasserversorgung und -entsor-gung. Die Ursprünge des Streits liegen in einem Richtlinien-vorschlag der Europäischen Kommission zu Dienstleistungs-konzessionen. Als kommunalpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Europaparlament habe ich mich von Beginn an für eine Ausnahme des Wassersektors aus dem Anwen-dungsbereich dieser Richtlinie eingesetzt. Bis heute bin ich vom Nutzen und Mehrwert dieser Richtlinie nicht überzeugt.

Wichtig ist, dass die Richtlinie in ihrer derzeitigen Fassung keine grundsätzliche Privatisierung des Wassersektors fordert. Denn nur dann, wenn eine Kommune selbst ent-schieden hat, die Wasserversorgung in den Stadtwerken – teilweise – zu „liberalisieren“, gelten die neuen Regeln,

und zwar nur für Verträge, die nach Inkrafttreten der Richtlinie abgeschlossen werden.

Allerdings kann es aufgrund der vielfältigen Strukturen, die wir in Deutschland im Rahmen der Wasserversor-gung haben, in einzelnen Fällen faktisch zu einer europaweiten Ausschrei-bungsverpflichtung kom-men. Das kann nicht im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher sein, denn Wasser ist keine Handelsware.

Daher haben sich CDU und CSU in Brüssel mit allen Kräf-ten für eine bessere Regelung in der Konzessionsrichtlinie eingesetzt. Durch unseren Einsatz konnte die Richtlinie in vielen Bereichen entschärft werden und respektiert nun stärker das Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Das Ziel der Komplettablehnung bzw. die Ausnahme für den

Erste Verhandlungsergebnisse bei der Konzessionsrichtlinie:nur ein Tropfen auf dem heißen Stein?

Wassersektor konnten wir auch aufgrund der mangeln-den Unterstützung europäischer Sozialisten und Liberalen nicht erreichen.

Die Richtlinie hat im Januar dieses Jahres den Binnenmarkt-ausschuss des EU-Parlaments passiert und befindet sich mittlerweile in informellen Verhandlungen zwischen Rat, Kommission und Europaparlament. Sie entspricht mittler-weile in vielen Bereichen unseren politischen Prinzipien: Das Subsidiaritätsprinzip wird geachtet: Rein kommuna-

le Unternehmen, oder kommunale Eigenbetriebe, die nur für die Kommune arbeiten, sind ausgenommen. Die Kom-munen können nach wie vor frei entscheiden, ob sie die Wasserversorgung in private Hände geben, oder nicht.

Zudem haben die CDU/CSU-Abgeordneten im Euro-päischen Parlament sich mit der Forderung durchge-setzt, „echte“ interkommunale Zusammenarbeit und Zweckverbände auszunehmen.

Dort, wo kommunale Unternehmen private Beteili-gungen haben, findet die Richtlinie keine Anwendung, wenn die Kommune maßgeblichen Einfluss auf Ent-scheidungen hat und das Unternehmen ausschließlich für die Kommune arbeitet.

Sabine Verheyen MdEPKommunalpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Gruppe im Europä-ischen Parlament, Vorsitzende des Gesprächskreises „Europapolitik“ der KPV

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Page 15: Kommunalwelt 1 2013

Der Schwellenwert wurde von 5 Mio. EUR, wie er noch im Richtlinienentwurf der Kommission vorgesehen war, auf 8 Mio. EUR angehoben. Der Zwischenschwellen-wert von 2,5 Mio. EUR, ab dem die Kommission in ih-rem Richtlinienentwurf eine Veröffentlichungspflicht vorgesehen hatte, soll entfallen.

Eine Laufzeitbegrenzung für Konzessionen soll weiter-hin bestehen. Allerdings soll der Konzessionsgeber die Laufzeit selbst anhand verschiedener Kriterien bestim-men können, wie beispielsweise die Berücksichtigung der Erreichung einzelner Vertragsziele.

Interkommunale Zusammenarbeit in Form von Zweck-verbänden (selbst mit privater Beteiligung soweit ge-setzlich vorgeschrieben) ist ausgenommen.

Eine Ausnahme für das Rettungswesen und ein leichtes Regime für den Sozialbereich konnten erreicht werden.

Die Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Dienst-leistungen wird erhöht: Mit öffentlichen Mitteln und Ge-bühren muss EU-weit transparent umgegangen werden.

Nach derzeitigem Stand wird es wohl in vielen Fällen in Deutschland kostspielige Umstrukturierungen geben müs-sen, wenn die Wasserversorgung aus kommunaler Hand gesichert werden soll. Ansonsten müssen sich die kom-munalen Unternehmen dem internationalen Wettbewerb, der vor allem von Unternehmen wie Veolia, Suez und Eu-rawasser geprägt ist, stellen. Auch die bürokratischen Hürden für Kommunen, die ihre Aufgaben gemeinsam er-ledigen wollen, werden mit der Richtlinie größer, da jedes Mal gemeinschaftliche Aufsichtsstrukturen – z.B. in Form von Zweckverbänden – geschaffen werden müssen. Auch das Ziel, mehr Rechtssicherheit zu erreichen, wird mit der

Richtlinie bisher in den Bereichen der interkommunalen Zusammenarbeit und den Mehrspartenunternehmen nicht ausreichend erfüllt.

Aufgrund der derzeitigen deutschen Rechtsprechung des OLG Frankfurt (11 Verg3/11) würden Mehrspartenunter-nehmen wie zum Beispiel Stadtwerke, die nicht nur Was-ser, sondern auch Strom und Gas anbieten, demnächst europaweit ausschreiben müssen – selbst dann, wenn sie rein kommunal sind.

Nun hat Binnenmarkts-Kommissar Michel Barnier nach umfangreichen Gesprächen mit den CDU/CSU-Abgeord-neten und den kommunalen Spitzenverbänden angebo-ten, den Wasserbereich bei Stadtwerken in Deutschland getrennt zu betrachten. Dies bedeutet, dass für die Beur-teilung der Ausschreibungspflicht einer Wasserkonzession nur der Umsatz der Wassersparte herangezogen werden würde. Wird dort mehr als 80% auf dem Gebiet der Kom-mune erbracht, muss nicht ausgeschrieben werden. Die 80% sollen sich dabei nur auf die Aktivitäten im Wasserbe-reich und nicht auf den gesamten Umsatz beziehen. Bedin-gung ist jedoch, dass entweder eine strukturelle Trennung oder stattdessen eine buchhalterische Trennung zwischen den öffentlichen Aktivitäten (Wasser) und denen im libera-lisierten Markt (Elektrizität oder andere) erfolgt. Dadurch würde die kommunale Zuständigkeit der Wasserversor-gung auch in rechtlichen Grenzfällen gesichert.

Zugleich soll ein Passus in Artikel 1 der Richtlinie aufge-nommen werden, demzufolge Wasser ein öffentliches Gut und die Privatisierung der Wasserversorgung ausdrücklich nicht das Ziel der Richtlinie ist. Gleichwohl gilt auch in Zukunft, dass die Wasserversorgung nur dann öffentlich bleibt, wenn die Kommunen in Deutschland sie nicht an Private verkaufen.

Die CDU und CSU in Brüssel erwarten nun, dass die Kommission zu ihren Zugeständnissen steht, und setzen sich dafür ein, dass diese nach den Verhandlungen auch rechtskräftig im Gesetzestext verankert werden.

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Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands hat an den 25. Bundesparteitag der CDU in Hannover einen Initiativantrag gestellt, der den Richtlinien-vorschlag der EU-Kommission zu den Dienstleistungskon-zessionen ablehnt. Der Antrag ist mit breiter Mehrheit von den Delegierten angenommen worden. Es folgt der Be-schluss im Wortlaut.

Die CDU Deutschlands bekennt sich zu einem Europa, das auf gemeinsamen geistigen Grundlagen und auf der gemeinsamen Überzeugung von der Würde und dem Wert des menschlichen Individuums und der Idee von der Frei-heit des selbstverantwortlichen Menschen beruht.Das Bestreben nach Freiheit und Verantwortung drückt sich auch im Prinzip der Subsidiarität aus, das die Rech-te des Individuums, der Familie und der kleinsten Ge-meinschaften schützt, den übermäßigen Einfluss höherer Entscheidungsebenen einschränkt und damit konstituie-render Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland ist. Dieses unveräußerliche Recht auf Selbst-

bestimmung ist mit Inkrafttreten des neuen EU-Vertrags von Lissabon erstmalig im europäischen Primärrecht festgeschrieben. Als Bestandteil der nationalen Identität können die Kommunen auch zukünftig alle Angelegen-heiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwor-tung regeln. Für die Städte, Gemeinden und Landkreise in Deutschland ist dies von herausragender Bedeutung.Die CDU lehnt aus diesem Verständnis heraus den von der EU Kommission vorgelegten Richtlinienvorschlag zu den

Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zu den

DienstleistungskonzessionenDienstleistungskonzessionen grundlegend ab und fordert die Bundesregierung auf, das Vorhaben zu stoppen bzw. weitreichende Bereichsausnahmen zu erwirken.Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistungen der Daseinsvorsorge. Dies betrifft z.B. Wasserver- und -entsorgung, Rettungs- und Gesundheitsdienstleistun-gen und soziale Dienstleistungen. Diese Dienstleistungen werden sowohl aufgrund ihrer Art als auch ihres Umfangs zum großen Teil vor Ort und nicht grenzüberschreitend er-bracht.Schon heute ist die Vergabe von Dienstleistungskonzes-sionen kein rechtsfreier Raum. Die europäischen Regeln sehen vor, dass die Konzessionsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminie-rung und der Transparenz zu erfolgen haben.Die im Entwurf vorgeschlagene europaweite Ausschrei-bungsverpflichtung würde nicht nur zu einer erheblichen Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung und Handlungsspielräume, sondern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hintertür führen und bewährte, gewachsene Strukturen zerstören. Dies wird die CDU im Interesse der Menschen in Deutschland nicht zulassen.

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Page 18: Kommunalwelt 1 2013

Verfolgt man die energiewirtschaftlichen und -politischen Diskussionen über die Energiewende, so reift zunehmend die Erkenntnis, dass das derzeitige Energiemarktmodell nicht geeignet ist, den langfristigen unternehmerischen Rahmen für die Energiewende darzustellen. Deutschland braucht ein Energiemarktmodell 2.0. Und kann damit auch einen wichtigen Beitrag für Europa leisten.

Die Ziele der Energiewende sind klar formuliert. Mit einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent bis 2030 und um mindestens 80 Prozent bis 2050 sowie dem Ausbaupfad der Erneuerbaren Energien (EE) sind die umweltpolitischen Ziele vorgegeben. Dies bedeutet einen radikalen Umbau der Erzeugungs-struktur. Langfristig muss ein Volumen von jährlich fast 500 Milliarden Kilowattstunden aus regenerativen Quel-len zur Verfügung stehen. Vor dem Hintergrund, dass die favorisierten Energiequellen Wind und Sonne witterungs-bedingt zur Verfügung stehen, ist in Abhängigkeit von der

Speicherverfügbarkeit bis zum Jahr 2050 ein Kraft-werkspark zu schaffen, der die Versorgungssi-cherheit gewährleistet.Zugespitzt formuliert gilt es, die meteorologischen rund 1000 Stunden im Jahr einer „Dunkle Flau-te“ abzusichern. Für diese Aufgaben bieten sich Gas-kraftwerke aufgrund ihrer hohen Flexibilität als Lösung an.Langfristig wird es einen Kraftwerkspark geben, der aus zwei Erzeugungskomponenten besteht. Auf der einen Sei-te vor allem Wind- und Sonnenkraftwerke, die rund 80 Prozent der genutzen Energie liefern sollen und auf der anderen Seite konventionelle Kraftwerke mit wenigen Be-triebsstunden im Jahr, die dann einspringen, wenn die Er-neuerbaren Energien nicht liefern können.

Für den Betreiber eines konventionellen Kraftwerkes stellt sich daher die Frage, ob er in den wenigen Stunden seines

Energiemarkt 2.0– ein unternehmerisches Fundament für die Energiewende

Betriebes die Chance hat, nicht nur die variablen, sondern auch die Fixkosten (u.a. Investitionskosten) seines Kraft-werkes refinanzieren zu können.

Das derzeitige Marktmodell bietet diese Chancen nicht. In diesem werden nur jeweils in Abhängigkeit von der Nach-frage die Kraftwerke eingesetzt, die die niedrigsten varia-blen Kosten haben. Was bedeutet das in der Konsequenz? Die variablen Produktionskosten der EE (hier PV und Wind) liegen in Summe deutlich niedriger als die der konventio-nellen Kraftwerke. Der Betreiber eines Kohle- oder Gas-kraftwerks muss hingegen Brennstoff und CO2-Zertifikate für jede zu erzeugende Kilowattstunde kaufen. In der Folge gewinnen Anlagen, die auf erneuerbare Energien setzen, bei der Preisgestaltung – auch ohne gesetzlichen Einspei-sevorrang – zunehmend die Oberhand.

Und wie stellt sich die Situation bei den EE dar? Die poli-tisch formulierten Zubauziele der EE sind marktgetrieben nicht erreichbar, sodass diese weiterhin und dauerhaft einer Förderung bedürfen. Dies liegt daran, dass ein EE-Anlagenbetreiber mit folgender Marktsituation konfron-tiert ist: Wenn er – auf Basis der guten Wind- und/oder

Ewald WosteVorsitzender des Vorstandes Thüga Aktiengesellschaft

Wie der Strommarkt der Zukunft gestaltet sein könnte

Skizzenhafte Darstellung des „Integrated-Market- Model“ der Thüga-Gruppe

AngebotAngebot Strom(€/MWh)

MarktNachfrage nach Strom (€/MWh)

Nachfrage

Gesicherte Erzeugung:

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• Speicher

StrommarktJoint-Energy-Market (JEM)

Großkunden

Beschaffung& Vertrieb

• Gewerbe

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Bereitstellung gesicherter Leistung (€/kW) Capacity-Market

Gesicherte Leistungen(Börse/OTC/Termin)

UngesicherteLeistungen(Auktionen)

Nachfrage nach gesicherter Leistung (€/kW)Ungesicherte

Erzeugung:

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Bereitstellung ungesicherter Leistung (€/kW)

Nachfrage nach EE-Leistung, ungesichert (€/kW)

Staat/ReguliererPolitische Zielvorgaben EE-Ausbau

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Erzeugern auch die geförderten Regenerativen ihre Pro-duktion zu Grenzkosten an. Am Joint-EM bildet sich der Strompreis anhand der Grenzkosten der jeweiligen Erzeu-gungstechnologien. Daher bedarf es auch keines gesetzlich geregelten Einspeisevorrangs der EE. Diese kommen „au-tomatisch“ vor den fossilen Erzeugungsanlagen zum Zuge.

Während auf dem Kapazitätsmarkt für Versorgungssi-cherheit Nachfrager und Anbieter von physikalisch gesi-cherter Leistung zusammengeführt werden, wird auf dem Kapazitätsmarkt für Erneuerbare Energien der staatlich gewollte EE-Zubau kontrahiert. Am Kapazitätsmarkt für Versorgungssicherheit interagieren Verbraucher, Spei-cheranbieter und alle hierfür geeigneten Erzeuger.Auf dem Kapazitätsmarkt für EE auktioniert eine staatliche Stelle die in einem politischen Prozess als notwendig befun-dene EE-Kapazität. Die Ausgestaltung dieser Auktionen ist nicht marktgetrieben und kann je nach politischem Kalkül sehr offen (d. h. ohne jegliche Beschränkung der Teilnehmer, der EE-Art oder der geografischen Allokation der zu errich-tenden Anlagen) oder sehr restriktiv gehalten werden. Es bie-tet sich an, die Auktion als so genannte „Descending Clock Auction“ zu konzipieren. In diesem „rückwärts laufenden“ Auktionsverfahren reduziert der Auktionator den Preis so-lange bis genau noch die als notwendig erachtete EE-Erzeu-gungskapazität angeboten wird. Die erfolgreichen Anbieter erhalten den in der Auktion ermittelten Preis als Investitions-kostenzuschuss in E/MW und verpflichten sich im Gegenzug die angebotene Erzeugungskapazität in dem in den Auktions-bedingungen vorgegebenen Zeitraum zu errichten.

Da die Nachfrage nach gesicherter Leistung auf dem Ka-pazitätsmarkt für Versorgungssicherheit der Leistung entspricht, die die Vertriebe ihren Kunden vertraglich zu-gesichert haben, kann die nachgefragte Leistung system-immanent die physikalisch vorhandene Leistung nicht über-steigen, vorausgesetzt der Endkunde überschreitet nicht die mit ihm vertraglich vereinbarte maximale Leistung.

Aus Sicht der Thüga entfaltet ein solch gestaltetes Markt-design eine Vielzahl von positiven Wirkungen, denn es handelt sich um einen wettbewerblichen Ansatz mit weni-gen regulatorischen Eingriffen. Das politische Ziel des EE-Ausbaus wird durch klare Rahmenbedingungen langfristig und kosteneffizient sichergestellt. Zusätzlich werden neue und bereits getätigte Investitionen in hocheffiziente kon-ventionelle Kraftwerke durch Kenntnis des Versorgungs-sicherheitsniveaus angereizt bzw. weiter gewährleistet. Durch die Einbindung der Nachfrageseite nach gesicher-ter Leistung (Versorgungssicherheit) erhalten die Kunden zusätzliche Handlungsalternativen, um die Kosten für ihre Energiebereitstellung zu optimieren und die Implementie-rung der Grundidee ist in Europa möglich.

Sonnenscheinprognose - für den nächsten Tag die Erzeu-gung seiner Anlage vermarktet, wird er im Wesentlichen auf Wettbewerber treffen, die eine Kostenstruktur haben, die seiner ähnlich ist. Vor dem Hintergrund der niedrigen variablen Erzeugungskosten würden alle EE-Erzeuger ihre Anlagen zur Vermarktung bringen. Der Strompreis wird dann durch die sehr niedrigen variablen Erzeugungskos-ten der Erneuerbaren bestimmt. Im Ergebnis wird der EE-Anlagenbetreiber nur Erlöse erzielen, die zwar seine vari-ablen Kosten decken, die aber eine Refinanzierung seiner Investitionskosten nicht ermöglichen. Ist der Strompreis – auf Grund schlechter Witterungsbedingungen („Dunkle Flaute“) – hoch, kann der EE-Anlagenbetreiber jedoch von diesen nicht profitieren, da seine Anlagen genau dann auf-grund des Wetters nicht produzieren.Daher löst die derzeitige Preisfindung im „Energy-Only-Market“ weder Anreize für den gesellschaftlich geforderten EE-Zubau, noch Anreize für den für die Versorgungssicher-heit notwendigen Zubau konventioneller Kraftwerksleis-tung aus.

Der Thüga Marktdesignansatz besteht aus zwei zentralen Märkten, an denen alle Erzeuger und Speicheranbieter teil-nehmen können: dem Joint Energy Market und dem Kapazitätsmarkt, der aus zwei Teilmärkten be-

steht, dem Kapazitätsmarkt für Versorgungssicherheit und dem Kapazitätsmarkt für Erneuerbare Energien.

Der Joint Energy-Market organisiert den effizienten Kraft-werkseinsatz. In diesem bieten neben den konventionellen

Schema InfoWie der Strommarkt der Zukunft gestaltet sein könnte

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Skizzenhafte Darstellung des „Integrated-Market- Model“ der Thüga-Gruppe

AngebotAngebot Strom(€/MWh)

MarktNachfrage nach Strom (€/MWh)

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Gesicherte Erzeugung:

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StrommarktJoint-Energy-Market (JEM)

Großkunden

Beschaffung& Vertrieb

• Gewerbe

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Bereitstellung gesicherter Leistung (€/kW) Capacity-Market

Gesicherte Leistungen(Börse/OTC/Termin)

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Nachfrage nach gesicherter Leistung (€/kW)Ungesicherte

Erzeugung:

negalnA-EE •(vor allem Photovoltaik und Wind)

Bereitstellung ungesicherter Leistung (€/kW)

Nachfrage nach EE-Leistung, ungesichert (€/kW)

Staat/ReguliererPolitische Zielvorgaben EE-Ausbau

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Wie Partizipation und Transparenz bei der Aufstellung des kommunalen Haushalts zu Verbesserungen in der Verwal-tung und im Alltag der Menschen führen können, hat erst-mals der Bürgerhaushalt in Porto Alegre, Brasilien gezeigt. Von dort verbreitete sich die Idee des Bürgerhaushalts auch nach Europa und Deutschland, wobei sich verschie-dene Modelle und Verfahren entwickelten. Dennoch gibt es viele Gemeinsamkeiten für einen Dialog der Kommu-nen auf nationaler und internationaler Ebene, weshalb die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt diese Prozesse unterstützt.

Kommunen leben davon, dass sich Bürgerinnen und Bürger an kommunalen Prozessen beteiligen und sich für die Ent-wicklung ihres Gemeinwesens engagieren. Ein besonderes In-strument der Bürgerbeteiligung ist der Bürgerhaushalt. Durch ihn erhalten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, bei der Aufstellung des kommunalen Haushalts mitzuwirken.Die Idee des Bürgerhaushaltes wurde in Porto Alegre, Brasilien, Ende der 1980er Jahre geboren. Mittlerweile

sind Bürgerhaushalte in vielen Ländern auf allen Konti-nenten zu finden, ihre Zahl steigt kontinuierlich und liegt derzeit bei weltweit ca. 1100 bis 1800 Kommunen, die ei-nen Bürgerhaushalt durchführen.1 Bürgerhaushalte sind also nach wie vor auf ihrem friedlichen Siegeszug; und zwar vom Globalen Süden in den Norden. Die weltweite Verbreitung von Bürgerhaushalten ging mit einer großen Variation der Verfahren einher, wobei sich Bürgerhaus-halte als ein sehr flexibles Instrument erwiesen, das sich auf die unterschiedlichen politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Kontexte anwenden lässt. In Deutsch-land gibt es bereits seit 1998 Bürgerhaushalte. Derzeit zählen wir ca. 100 Kommunen, die einen Bürgerhaushalt durchführen und weitere ca. 100 Kommunen, die sich mit Bürgerhaushalten beschäftigen und die Einführung diskutieren.2 Das Besondere der deutschen Verfahren von Bürgerhaus-halten im Hinblick auf die Ausgestaltung in anderen Län-dern ist ihr rein konsultativer Charakter. Die Bürger können lediglich Vorschläge einbringen, haben aber keine (Mit-)Entscheidungsbefugnisse über den Haushalt. Hierdurch werden aber auch die Grenzen der Attraktion von Bürger-haushalten in Deutschland deutlich, denn aus Bürgersicht

Ein Instrument der Bürgerbeteiligung aus Lateinamerika erobert Deutschland

Bürgerhaushalteist die Möglichkeit der Einflussnahme und Einsehbarkeit der kommunalen Haushalte begrenzt. In neueren Ansätzen kann man daher beobachten, dass bspw. durch die Be-reitstellung sogenannter Offener Haushalte oder kleinerer Budgets, über die die Bürger direkt entscheiden können, versucht wird, die Bürgerhaushalte vorsichtig weiter zu öff-nen beziehungsweise mit verbindlicheren, wenn auch klei-nen Elemente zur wirklichen (Mit-)Entscheidung durch die Bürger auszustatten. Bürgerhaushalte sind also ein ständi-ger Lern- und Aushandlungsprozess für deren Weiterent-wicklung insbesondere der Austausch zwischen Praktikern und Theoretikern aus Deutschland, aber auch weltweit enorm wichtig ist.

Hier setzt die Arbeit der Servicestelle Kommune in der Einen Welt an. So informiert die Servicestelle deutsche Kommunen seit 2002 über den Bürgerhaushalt mit dem Ziel, seine Verbreitung in Deutschland zu steigern und den Süd-Nord-Lerndialog zu diesem Thema anzuregen. Weiterhin organisiert und fördert die Servicestelle den Austausch zwischen Praktikerinnen und Praktikern der Bürgerhaushalte und allen daran Interessierten durch die jährlichen Treffen des bundesweiten Netzwerkes Bürger-

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Page 21: Kommunalwelt 1 2013

haushalt ebenso wie durch internationale Veranstaltungen wie den ersten internationalen Bürgerhaushaltskongress in Deutschland im Januar 2010.3

Ein weiteres zentrales Instrument des Erfahrungsaustau-sches, der Information und Vernetzung ist das Internetpor-tal www.buergerhaushalt.org, das seit 2007 besteht und von der Servicestelle gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung betrieben wird.Neben Basisinformationen zum Thema Bürgerhaushalt gibt es hier Informationen über aktuelle Bürgerhaushaltsprojek-te im deutschsprachigen Raum und weltweit, praktische Tipps und Material zur Umsetzung und Erfahrungen anderer Experteninnen und Experten aus der Bürgerhaushaltspraxis.

Weiterhin hat die Servicestelle erstmalig die internationale Verbreitung von Bürgerhaushalten in der Studie „Vom Sü-den lernen: Bürgerhaushalte weltweit – eine Einladung zur globalen Kooperation“ zusammentragen lassen.4 Anhand von konkreten Beispielen werden unterschiedliche Verfah-ren und Instrumente von Bürgerhaushalten vorgestellt. Die Studie enthält außerdem Hinweise, welche Art von Bürger-haushalt sich für welche Art von Kommune eignet und An-satzpunkte für einen internationalen Austausch.

Ein weltweiter Dialog über Bürgerbeteiligungsverfahren wie den Bürgerhaushalt gelingt am besten über geleb-te Städtepartnerschaften und internationale Netzwerke: sie sind ein guter Weg, voneinander und miteinander zu lernen, zusammenzuarbeiten und bürgerschaftliches wie kommunales Engagement zu entwickeln. Zudem leisten derartige Kooperationen zur Bürgerbeteiligung einen akti-ven Beitrag zu guter Regierungsführung – hier und in den Kommunen im Globalen Süden.

1 Dialog Global 25, Servicestelle Kommunen in der Einen Welt, voraussichtliche Neuauflage Mai 2013.

2 www.buergerhaushalt.org3 Dialog Global 24, Servicestelle Kommunen in der Einen Welt, Bonn 2010;

www.service-eine-welt.de 4 Dialog Global 25, Servicestelle Kommunen in der Einen Welt, Bonn 2010;

www.service-eine-welt.de

Servicestelle Kommunen in der Einen Welt

Die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt ist seit dem 1.1.2012 Teil der Engagement Global gGmbH. Im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung stehen wir den Kommunen seit 2001 als Service- und Beratungseinrichtung zur Verfügung. Unsere Strategien und Programme gestalten wir gemein-sam mit unserer breiten Beteiligungsstruktur in den Gremien Programmbeirat und Programmkommissi-on. Schwerpunkte unserer Arbeit sind die Zukunfts-themen kommunale Partnerschaften, Migration und Entwicklung sowie faire öffentliche Beschaf-fung. Wir unterstützen kommunale Akteure in ihrem entwicklungsbezogenem Engagement durch Quali-fizierungs-, Informations- und Beratungsangebote, setzen Modellprojekte um und geben Hilfestellung zur finanziellen Förderung. Wir bieten Kommunen aus Deutschland und aus Ländern des Südens eine Dialogplattform, um Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam lokale Lösungsansätze zu globalen Fragen zu entwickeln.

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Page 22: Kommunalwelt 1 2013

Freitag, 14. Juni 2013Beginn 15.00 Uhr

Kongress - kommunal 2013

Eröffnung der AusstellungWirtschaft - kommunal

Peter Götz MdBVorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands und der AG Kommunal-politik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Starke Kommunen – Starkes Deutschland

BundeskanzlerinDr. Angela Merkel MdBVorsitzende der CDU Deutschlands

Zukunftswerkstatt kommunal - Plenum

Themenfeld„Arbeit und Soziales“

Dr. Ursula von der Leyen MdBBundesministerin für Arbeit und Soziales

Themenfeld„Umwelt, Naturschutz und Energie“

Peter Altmaier MdB (angefragt)Bundesminister für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit

Empfang und Abendessen

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der Kommunal-Verlag GmbH. Rückfragen richten Sie

bitte an die

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Tel. 0 30/220 70 471 Fax 0 30/220 70 478

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Page 23: Kommunalwelt 1 2013

Samstag, 15. Juni 201309.00 Uhr

Bundesvertreterversammlung

Peter Götz MdBVorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigungder CDU und CSU Deutschlands und der AG Kommunal-politik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Zukunftswerkstatt kommunal - Plenum

Themenfeld„Finanzen“

Dr. Wolfgang Schäuble MdBBundesfi nanzminister

Bausteine zum Wahlprogramm 2013

Neuwahl des Bundesvorstandes

Schlusswortca. 14.00 Uhr

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Tel. 0 30/220 70 470Fax 0 30/220 70 479

E-Mail: [email protected]

Starke Kommunen –Starkes DeutschlandKongress - kommunal in Berlin

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Page 24: Kommunalwelt 1 2013

In einigen Regionen Deutschlands wird der Mietwohnungs- und Immobilienmarkt stürmischer. In den Ballungsräumen wird günstiger Wohnraum zur Mangelware. Steigende Ener-giepreise und Steuern sorgen für stetig zunehmende Wohn-kosten. Kein Wunder also, dass „Bezahlbares Wohnen“ der-zeit zu den stark diskutierten Themen in Politik, Medien und Gesellschaft gehört. Während die Energie- und Baukosten ra-sant steigen, bieten die im GdW organisierten Wohnungs- und Immobilienunternehmen aber weiterhin bezahlbares Wohnen und sorgen damit für soziale Gerechtigkeit. Denn erklärtes Ziel der Wohnungswirtschaft ist und bleibt es, bezahlbare, ressourcenschonende und qualitätsvolle Wohnungen für brei-te Schichten der Bevölkerung bereitzustellen. Die Frage, die sich angesichts stetig steigender Anforderungen an unsere Branche und ihre Wohnungsbestände jedoch stellt, lautet: An welchen Stellschrauben muss gedreht werden, damit Woh-nen für alle Menschen auch in Zukunft bezahlbar bleibt?

Gerade erst hat die Bundesregierung die Energie einspar-Vorgaben an neu gebaute Wohnungen mit der Novellierung

der Energieeinsparverord-nung erneut nach oben geschraubt. Das ist Gift für den gerade in Ballungsregi-onen dringend benötigten Neubau von Mietwohnun-gen. Durch die stetig stei-genden Anforderungen an die Energieeffizienz, aber auch durch die Preise für den Baugrund und die Bau-kosten ist der Neubau von Wohnungen so teuer gewor-den, dass er sich in vielen Fällen – auch heute schon – nur noch im oberen Mietpreissegment rechnet. Menschen mit geringem Einkommen werden in einigen Märkten Schwierig-keiten haben, neue und gleichzeitig bezahlbare Wohnungen zu finden. Die insgesamt von unserer Branche geforderten Investitionen in Energieeffizienz stoßen also nicht nur an ökonomische, sondern insbesondere an soziale Grenzen.

Wir brauchen dringend mehr bezahlbaren Wohnraum, der speziell in Ballungsräumen gerade die niedrigen und mitt-

Bezahlbaren Wohnraum sichern– Forderungen der Wohnungswirtschaft zur Bundestagswahl 2013

leren Einkommen bedient. In den letzten Jahren ist es auf-grund einer nicht ausreichenden Neubautätigkeit in die-sen Ballungsräumen zu einer Verknappung des Angebots gekommen. Damit geht einher, dass besser verdienende Einkommensschichten auch Wohnraum nachfragen, der bislang eher den mittleren und niedrigen Einkommens-schichten zur Verfügung stand. Damit kommt es zu einem Verdrängungswettbewerb.

Parallel führen steigende Warmmieten – insbesondere aufgrund deutlich steigender Energie- und Baukosten – zu höheren Wohnkostenbelastungen. Grund für diese stei-genden Mieten sind auch Investitionen in die energetische Sanierung. Segregation und soziale Instabilitäten bzw. be-stehende Problemlagen drohen sich zu verschärfen. Die zunehmende Wohnungsknappheit in Ballungszentren birgt dort immer mehr sozialen Sprengstoff.

Und dennoch: Vor gesetzlichem Aktionismus ist aber drin-gend zu warnen: Der eindeutig falsche Ausweg aus der drohenden Preisspirale sind die in das Mietrechtsände-rungsverfahren unerwartet eingeführten Mietobergren-zen. Insbesondere die Begrenzung bei Neuvermietungen

Axel GedaschkoPräsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

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Page 25: Kommunalwelt 1 2013

hätte zur Folge, dass weniger neu gebaut wird. Im Gegen-teil: Investoren würden abgeschreckt, in den Bau dringend benötigter neuer Wohnungen zu investieren.

Die Wohnungswirtschaft will weiterhin stark in bezahlba-ren Wohnraum investieren, dazu müssen aber die wirt-schaftlichen Vorgaben stimmen.

Folgende Punkte sind aber aus Sicht des GdW daher grund-sätzlich notwendig, um den Wohnungsbau voranzutreiben und die Wohnungsknappheit in Ballungsgebieten zu beenden: Kommunale Grundstücke dürfen nicht im Höchstbieter-

verfahren vergeben werden. Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen in ei-

nem angemessenen Zeitrahmen abgeschlossen werden. Der steuerliche Abschreibungssatz muss von 2 Prozent

auf 4 Prozent angepasst werden, um steuerliche Be-nachteiligung abzubauen.

Eine Verschärfung der EnEV, wie beim Neubau geplant, ist Gift für den notwendigen Bau neuer, bezahlbarer Wohnungen.

Förderung muss verstetigt und vereinfacht werden – sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Bun-desmittel müssen zu 100 Prozent zweckgebunden ein-gesetzt werden.

Anforderungen dürfen nicht durch B-Pläne oder Lan-desgesetze verschärft werden.

Restriktionen im Mietrecht wirken kontraproduktiv auf das Investitionsklima!

Der deutliche Anstieg der Nebenkosten muss begrenzt werden – insbesondere bei Energie, Wasserversorgung und Entwässerung, Müllbeseitigung und Grundsteuer.

Eine Baukostensenkungskommission muss eingerich-tet werden.

Der Werkswohnungsbau muss wiederbelebt werden.

Darüber hinaus ist die Ankurbelung des sozialen Woh-nungsbaus dringend notwendig. In jedem Fall muss der soziale Wohnungsbau in den kommenden Jahren weiter gefördert werden – und das mindestens auf dem bishe-rigen Niveau. Die dazu vom Bund derzeit bereitgestellten 518 Millionen Euro pro Jahr müssten von den Ländern in gleicher Höhe kofinanziert und eins zu eins in die soziale Wohnraumförderung fließen.

Das allein reicht aber nicht aus. Die Wohnraumförderung muss um eine „Wohnungsbauförderung für die Mitte“ er-gänzt werden. Das hat erst kürzlich auch die Studie „Stra-tegien für bezahlbares Wohnen in der Stadt“ vom Berliner Forschungsinstitut RegioKontext gezeigt. Nur so kann es insbesondere in Großstädten, Ballungsräumen und Uni-versitätsstädten gelingen, mehr Wohnungen zu schaffen, die sich auch Haushalte mit mittleren Einkommen leisten könnten. Darüber hinaus unterstreicht die Studie, dass es notwendig ist, vorhandenen preiswerten Wohnraum zu er-halten und zusätzlich zu aktivieren.

Außerdem kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass ein Zuwachs an bezahlbaren Wohnungen in Deutschland nur mit einem Bündel von Maßnahmen zu erreichen ist. Dabei müssen Bund, Länder und Kommunen ihre „wohnungsbau-politischen Hausaufgaben“ machen, so die Studie. Dazu gehöre eine temporäre Verschnaufpause bei der Energie-einsparverordnung (EnEV). Ebenso sei eine Vereinfachung und stärkere Regionalisierung der Länder-Förderprogram-me notwendig.

Wohnungsbau muss Chefsache werden. Bei Bürgermeis-tern und bei Ministern.

Quo vadis Wohnungspolitik? Darüber muss sich die Bun-desregierung – aktuell und ebenso für die Zeit nach der Bundestagswahl im Herbst dieses Jahres – klar werden. Die Wohnungswirtschaft kennt ihren Weg: Sie will die Wohngebäude und Quartiere – in einem langfristig in-vestitionsfreundlichen politischen und rechtlichen Um-feld – sorgsam und im traditionellen Verständnis unserer Branche als nachhaltige Bestandsbewirtschafter weiter-entwickeln. Die Wohnungswirtschaft übernimmt dafür seit jeher Verantwortung. Für ein sicheres und gerechtes Wohnen.

Die Forderungen des GdW zur Bundestagswahl finden sie unter dem Titel „gerecht wohnen“ auf www.gdw.de

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Da Vertrauen notwendige Voraussetzung für den Erfolg bei Wahlen ist, stellt der Vertrauensstatus der CDU einen kriti-schen Faktor für ihren Erfolg bei Wahlen dar.Vertrauen ersetzt Sicherheit in risikobehafteten Situationen. Politik ist immer risikobehaftet: Das, was gestern richtig war, kann sich morgen als falsch erweisen. Insofern gehört das Vertrauen zwischen dem Wähler und der CDU zu den not-wendigen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Abschnei-den bei Wahlen.

Der Aufbau moderner Institutionen wie die eines demokra-tischen Systems hat die Entwicklung von Vertrauen stark verändert und befördert: Es entwickelte sich im Laufe der Jahre ein verlässlicher Rahmen, in dem man Politikern ver-trauen konnte, obschon man sie nicht oder nur „oberfläch-lich“ kannte.Im Deutschen umfasst das Wort „Vertrauen“ zwei Dimen-sionen. Im Englischen wird zwischen „Confidence“, also die Erwartung, dass ein System – zum Beispiel das politi-

sche – ohne eigenes Zutun zuverlässig funk tioniert, und „Trust“ unterschie-den. „Trust“ ist das Ver-trauen in Personen, also der Glaube daran, dass einem anderen Menschen das eigene Wohlergehen am Herzen liegt. Diese personelle Dimension ist für die CDU auf kommuna-ler Ebene von besonderer Bedeutung!Tatsächlich stellen wir in jüngster Vergangenheit aber eine Vertrauenserosion in beiden Vertrauensdimensio-nen fest. Einerseits wirken sich die aus der Finanz- und Staatsschuldenkrise erwachsenen Probleme negativ auf das Vertrauen im Sinne von „Confidence“ aus. Die Funk-tionsfähigkeit des politischen Systems insgesamt wird angezweifelt. Andererseits leidet das Vertrauen in die In-stitution „Politiker“.Hierfür gibt es verschiedene, zum Teil systemimmanente Gründe. Da ist zum einen die schwindende persönliche Be-

Vertrauen gewinnt – auch in der Politik

ziehung des Wählers zu „seinem“ Vertreter zu nennen. Die Folge: Personelles muss durch institutionelles Vertrauen ersetzt werden. Doch auch Letzteres nimmt in Zeiten der Euro-Schuldenkrise ab.Ein weiterer wichtiger Punkt: Da sich Wissen und Infor-mationsmöglichkeiten immer stärker ausweiten, steigt gleichzeitig die Ausweitung des Nichtwissens. Nichtwis-sen schürt jedoch Unsicherheit und verstärkt damit das Problem. Zudem erschwert die zunehmende Individuali-sierung und Wertefragmentierung die individuelle Wähler-ansprache durch die CDU und ihre Vertreter. Potenzielle CDU-Wähler fühlen sich daher tendenziell weniger von „ih-rer Partei“ verstanden.

Bessere Ausschöpfung des Wählerpoten­zials durch größeren Vertrauensstatus

Da lokale oder regionale CDU-Gliederungen nicht oder nur bedingt auf das politische System einwirken können, bleibt der größte Hebel einer gestärkten Vertrauensbasis im „Trust“, also dem Vertrauen in Personen. Der Schlüssel zum Erfolg der Union bei Wahlen liegt also in der richtigen Personalauswahl.

Thomas Hunsteger­PetermannOberbürgermeister der Stadt Hamm, Landesvorsitzender der KPV/NRW und stv. Bundesvorsitzender der KPV

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Da lohnt sich ein Blick auf Ansätze, wie der Vertrauenssta-tus ausgebaut werden kann. Vertrauen funktioniert nicht ohne eine glaubwürdige Kommunikation. Daher gilt es, die der CDU zur Verfügung stehenden Kommunikationskanäle daraufhin zu prüfen, ob sie den Wähler erreichen, sie ak-zeptiert sind und sie zur Wahrnehmung von Glaubwürdig-keit führen.Glaubwürdigkeit ersetzt Sicherheit in risikobehafteten Situationen und stellt letztlich Vertrauen dar. Aufgabe der Kommunikation ist es, über die Wahrnehmung von Glaubwürdigkeit die Einschätzung des Wählers positiv zu verändern. Wenn die CDU den Aspekt Glaubwürdigkeit konsequent in ihr politisches Marketing und in die Kom-munikation transferiert, hat sie eine gute Ausgangsposi-tion, den Vertrauensstatus zu optimieren. Allerdings gibt es nach wie vor erhebliche Störfaktoren in der Beziehung zwischen den Parteien und dem Wahlvolk.

Störsignale in der Wähler­Partei­Beziehung

Um diese Störungen verstehen zu können, ist das Verständ-nis wichtig, wie Glaubwürdigkeit entsteht oder zerstört wird. Hirnforscher und Psychologen unterscheiden das in-tuitive und das analytische Denken. Das intuitive Denken funktioniert automatisch, mühelos und gefühlsgesteuert. Es äußert sich in Spontanreaktionen und –einschätzungen, kommt „aus dem Bauch“. Das intuitive Denken in Bezug auf die Politik wird derzeit stark durch negative Medienberich-te geprägt. Das betrifft fast alle Parteien. Die einzige Par-tei, die über ein weitgehend positives Nachrichtenumfeld verfügt, sind die Grünen. Ein Grund hierfür liegt sicherlich in der politischen Grundausrichtung vieler Journalisten.

Negative Nachrichten sind wie Blitze, die kurz aufgenom-men werden und spontan zu Ablehnung führen. Ein tie-feres Nachdenken und Ergründen findet nicht statt. Da Misstrauen schneller reift als Vertrauen, ist ein negati-ves Nachrichtenumfeld gefährlich für den Vertrauenssta-tus – auch den der CDU. Jede neue negative Nachricht bedient dann das bereits vorhandene Klischee und ver-festigt dieses.Anders ist dies beim analytischen Denken: Es ist ein bewusster, gezielter, systematischer und logischer Pro-zess. Hier ist zu erwarten, dass der Wähler die Informa-tionen kritisch wertet und auf seine eigene Situation hin bewertet.Faktisch wird die Mehrzahl der Wahrnehmungen aber durch das intuitive Denken gesteuert. Die Menschen er-halten heute zu viele Informationen, um sie in der Masse ernsthaft analytisch bewerten zu können. Das analytische Denken erfordert Aufwand; es erfordert Zeit und Auf-merksamkeit. Deshalb muss sich eine Informationssitua-tion als so relevant erweisen, dass sich der Aufwand für das analytische Denken lohnt. Diese Relevanz ist abhän-gig von der persönlichen und emotionalen Betroffenheit, die die Information beim Wähler auslöst. Eine an Einzel-maßnahmen und nicht an der Lebenssituation der Wähler orientierte Kommunikation erschwert den Parteien den Zugang zum analytischen Denken. Türöffner zum Erfolg beim Bürger sind deren individuellen Sorgen, Nöte, Ängs-te und Wünsche.

Der strategische Ansatzpunkt für die Vertrauenskommunikation

Um die Auswirkungen von intuitivem und analytischem Denken besser verstehen zu können, muss man sich mit den unterschiedlichen Vertrauensstufen auseinanderset-zen. Die erste Stufe ist die Vertrauensbereitschaft. Sie ist abhängig vom Umfeld, von Erfahrungen und von Vorein-stellungen des Wählers. Das intuitive Denken wirkt sich stark auf die Vertrauensbereitschaft aus, denn das wahr-genommene Umfeld entsteht mehrheitlich durch Medien-berichte. Auf die Vertrauensbereitschaft zahlen aber auch Erfahrungen mit der Partei und ihren Vertretern ein.Die zweite Stufe ist die weitaus wichtigere, es ist die Stufe der Vertrauenswürdigkeit. Ist die Partei würdig, dass ich ihr vertraue? Auf das Konto Vertrauenswürdigkeit zahlen insbesondere die Kompetenz, die Gutwilligkeit, die Integ-rität und die Vorhersagbarkeit ein. Hier wirken also Fakto-ren, die sowohl über intuitives als auch über analytisches Denken verortet werden – und in der Kommunikation der CDU herausgestellt werden müssen.Transparenz: Zur Transparenz gehört, dass politische In-itiativen und Antworten für den Wähler so nachvollzieh-bar sind, dass er kein Expertenwissen braucht, um deren

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Funktionsweise zu verstehen. Um dem Wähler dieses Verständnis zu erleichtern, müssen die für seine Entschei-dung wichtigen Merkmale und Besonderheiten zudem in einer klar strukturierten und schnell erfassbaren Form be-reitgestellt werden.Fairness: Eng mit dem Thema Transparenz verbunden ist der faire Umgang mit den Wählern. Dabei sollte es der Union vor allem darum gehen, dem Wähler auf Augenhö-he zu begegnen und einen bei der Politik bestehenden Wissensvorsprung nicht zu dessen Nachteil auszunutzen - auch wenn dadurch unter Umständen ein Teil des eigenen Vorteils verloren geht.Fairness hat aber auch eine interne Dimension für die Parteien: Werden Mitglieder und Funktionäre durch Vorga-ben übergeordneter Ebenen gezwungen, im Umgang mit dem Wähler gegen ihre eigene Überzeugung zu handeln, hat das Auswirkungen. Vertrauen schon die eigenen Mit-glieder nicht mehr ihrer Partei, wird dies auf lange Sicht ebenso das Vertrauen von Wählern und Interessenten be-einträchtigen.

Offenheit und Dialog: Wähler stellen heute deutlich mehr Fragen als früher. Sie sind selbstbewusster, informierter und kritischer geworden. Und das wohl nicht zuletzt, weil durch das Internet und die sozialen Medien Wissen um-fassend und schnell verfügbar und teilbar geworden ist. Dieser Herausforderung muss sich die CDU stellen. Ent-scheidend für das zukünftige Verhältnis zum Wähler wird deshalb nicht zuletzt sein, ob die CDU den Umgang mit kritischen Wählern als lästige Aufgabe empfindet oder sie ihre Kritik positiv und konstruktiv aufnimmt.Ebenso notwendig für die Parteien ist diese Offenheit im Umgang mit anderen kritischen Betrachtern, wie zum Bei-spiel Vereinen oder Bürgerinitiativen. Es gilt, diese nicht als „natürlichen Feind“ der CDU zu betrachten, sondern einen konstruktiven Dialog zu suchen und deren Anliegen als wichtige Impulse in die eigenen Zukunftsentscheidun-gen einzubeziehen. Mit diesen Ansatzpunkten liefert die

Union mit einer breiten Medienresonanz positive Wahr-nehmungen für das intuitive Denken; gleichzeitig ist die Kommunikationsstrategie inhaltlich so tiefgehend ange-legt, dass sie das analytische Denken ebenfalls bedient. Basis dieser Erfolge ist eine konsequente und dem Wähler zugewandte Positionierung. Die Wähler-Partei-Beziehung wird nicht von der CDU aus definiert – Was will ich dem Wähler „verkaufen“? Welche Informationen soll er erfah-ren? –, sondern aus der Perspektive der Wähler: Wie sollte der Wähler die Partei wahrnehmen, um Vertrauen fassen zu können? Dieser Denkansatz unterscheidet sich diame-tral vom klassischen Denken des Marketings, eine eigen-nützige (Werbe-) Botschaft zu transportieren.

Digitalisierung bietet neue Chancen

Das Umfeld für die Vertrauenskommunikation von Partei-en wird sich zukünftig weiter verändern.Vier Trends mit Auswirkungen auf die Vertrauenskommu-nikation sind absehbar: Wähler fordern Transparenz und Einfachheit: Wähler su-

chen Orientierung, nicht nur bei Wahlentscheidungen. Wichtig ist dabei, den Wähler in seiner Lebens- und Ent-scheidungssituation abzuholen und das Problem aus seiner Sicht zu bearbeiten.

Wähler suchen die selbstständige Entscheidung: Die Bedeutung von „plumper“ Wahlwerbung sinkt. Dieser Effekt steigt mit dem Bildungsgrad des Menschen. Vor diesem Hintergrund sind Parteien gut beraten, sich mit ihrer Kompetenz in der öffentlichen Wahrnehmung zu positionieren. Dieser Ansatz greift einen der vier Ansät-ze der Vertrauenswürdigkeit auf und dient somit direkt dem Vertrauensaufbau.

Wähler suchen den Austausch: Die eigene Meinungs-bildung fordert den Wähler heraus. Er möchte sich ver-gewissern, sich richtig entschieden zu haben. Deshalb sucht er den Austausch mit anderen Wählern. Dieser Effekt ist bereits aus der Wirtschaft bekannt, deren Kunden ebenfalls überwiegend ihre Entscheidungen al-leine treffen. Auf diesen „virtuellen Marktplätzen“ muss auch die CDU präsent sein.

Wähler wollen wahre Wählerorientierung: „Handeln Parteien in meinem besten Interesse?“ Bei dieser Fra-ge suchen Wähler Gewissheit. Die Wählerorientierung drückt sich in politischen Initiativen und Beratung aus, aber auch in der Kommunikation mit dem Wähler. Er erwartet einen offenen und ehrlichen Austausch.

Die Berücksichtigung dieser Trends sollte jedoch nicht dazu führen, dass die Vertrauenskommunikation so aus-gerichtet wird, dass sie nur einzelne Aspekte bedient. Sie bedarf einer grundsätzlichen Positionierung, die von der real erlebten Politik auch getragen wird. „Potemkinsche Dörfer“ führen nicht zu einer soliden Vertrauensbasis.

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Das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG - NRW) be-gründet mit der Einführung umfangreicher Vergabe- und Tariftreueregelugen kostenintensive Pflichten für die nord-rhein-westfälischen Kommunen und deren Unternehmen. Dies gilt auch und gerade für den Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs. Für den ÖPNV sieht das TVgG-NRW eine besondere Form der Tariftreue vor.

Danach dürfen öffentliche Aufträge im Bereich des ÖPNV nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung mindestens das in NRW für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach dem tarifvertraglich festgeleg-ten Modalitäten zu zahlen und während der Ausführungs-zeit Änderungen nachzuvollziehen. Zunächst ging man in diesem Zusammenhang davon aus, dass das zuständige Ministerium für Arbeit eine Liste

mit mehreren einschlägi-gen und repräsentativen Tarifverträgen ausarbei-tet. Nunmehr scheint es jedoch so zu sein, dass der zuständige Minister Guntram Schneider aus-schließlich die Einhaltung des kommunalen Spar-tentarifvertrages Nahver-kehrsbetrieb (TV - N NW) vorschreibt. Nach Schät-zungen würden hierdurch Mehrkosten in Höhe von bis zu 40 Millionen Euro im Nahverkehr entstehen. Zwar sieht die Gesetzesbegründung zum TVgG - NRW ggf. Ausgleichzahlungen für die entstehenden Mehrkosten vor, dennoch steht die kommunale Unternehmenspraxis zu-nächst erheblichen Rechtsunsicherheiten gegenüber. Die-se resultieren zum einen aus den erwarteten Mehrkosten. Zum anderen wird immer wieder die Frage nach der grund-sätzlichen Anwendbarkeit des TVgG - NRW auf bestehende Leistungsbeziehungen aufgeworfen.

Neue Gesetzgebungen in NRW und Hamburg

Belastung für Kommunen und Unternehmen

RA, Dipl.­Kfm. Dr. Sven­Joachim Otto Leiter Recht & Steuern Public Services/Energy Düsseldorf PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Für welche Auftragsverhältnisse im ÖPNV die Tariftreue-regelungen gelten, ist in Teilbereichen unklar. Fest steht, dass das TVgG - NRW ausschließlich für Vergabeverfah-ren gilt, die nach dem 1. Mai 2012 begonnen wurden. In-sofern ist unstrittig, dass bestehende Leistungsverhält-nisse im Verkehrsbereich von den Tariftreueregelungen unberührt bleiben. Es besteht mithin keine Pflicht zur Kündigung bestehender Verkehrsverträge, um die Vorga-ben des TV-N NW umzusetzen. Darüber hinaus folgt aus der Gesetzesbegründung zum TVgG - NRW, dass sich der Anwendungsbereich der Tarif-treueregelungen unmittelbar auf alle öffentlichen Perso-nenverkehre im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 erstreckt. Dies sind öffentliche Aufträge, Dienstleistungs-konzessionen und Direktvergaben, die zwischen einer zu-ständigen Behörde und einem Betreiber abgeschlossen werden. Da Subunternehmerverträge nicht in den Anwendungs-bereich der VO 1370/2007 fallen, dürften die ÖPNV-Re-gelungen zur Tariftreue hier nicht unmittelbar anwend-bar sein. Tatsächlich können Subunternehmer nach der gesetzlichen Systematik nur dann zur ÖPNV-Tariftreue verpflichtet werden, wenn das beauftragende Verkehrsun-

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chungspflichtig sind dabei u.a. Verträge der Daseinsvor-sorge. Verträge der Daseinsvorsorge im Sinne des neuen Transparenzgesetzes sind solche, die das Verkehrs- und Beförderungswesen (insbesondere den ÖPNV), die Was-serversorgung, die Abwasserentsorgung, die Abfallentsor-gung, die Energieversorgung, die Wohnungswirtschaft, die Bildungs- und Kultureinrichtungen, die stationäre Kranken-versorgung oder die Datenverarbeitung für hoheitliche Tä-tigkeiten zum Gegenstand haben. Veröffentlichungspflichtig sind darüber hinaus auch ande-re „Verträge“, an denen ein öffentliches Interesse besteht; z. B. Subventions- und Zuwendungsvergaben, Haushalts-, Stellen-, Bewirtschaftungs-, Organisations-, Geschäfts-verteilungs- und Aktenpläne sowie die wesentlichen Un-ternehmensdaten städtischer Beteiligungen einschließlich der jährlichen Vergütung der Leitungsebene. Ein im Zusammenhang mit der Verlustfinanzierung eines Unternehmens im Bereich der Daseinsvorsorge ergan-gener Betrauungsakt, der in Form eines Zuwendungsbe-scheides ergangen ist, fällt unseres Ermessens. damit ebenso unter die im Gesetzestext als veröffentlichungs-pflichtig genannten Zuwendungsvergaben wie - mit hoher Wahrscheinlichkeit - ein Betrauungsakt, der in Form eines Ratsbeschlusses mit gesellschaftsrechtlicher Umsetzung ergangen ist.

Die veröffentlichungspflichtigen Verträge und sonstigen Regelwerke sind nach Maßgabe des Gesetzes so zu ge-stalten, dass sie frühestens einen Monat nach Veröffentli-chung wirksam werden und die öffentliche Stelle innerhalb dieser Frist vom Vertrag zurücktreten kann. Diese Rege-lung wird wohl dazu führen, dass über einige verhandelte Verträge noch einmal die öffentliche Diskussion eröffnet werden wird.

ternehmen seinerseits einen öffentlichen Dienstleistungs-auftrag nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 erhalten hat, der in den Anwendungsbereich des TVgG - NRW fällt. Denn ein solcher Auftrag darf nur erteilt werden, wenn sich das Verkehrsunternehmen seinerseits dazu verpflich-tet, seinen Subunternehmern die gleiche Verpflichtung ab-zuverlangen. Im Umkehrschluss folgt hieraus, dass Verkehrsunterneh-men, die auf Grundlage einer bestehenden Bestands-betrauung finanziert werden, die ÖPNV-Tariftreue nicht anwenden müssen. Für bestandsbetraute Verkehrsun-ternehmen kann also mit guten Gründen vertreten wer-den, dass die Beschaffung von Subunternehmerleistungen nicht an die Entgelte des TV - N NW gebunden ist. Zu be-achten ist allerdings, dass auch in diesen Fällen der ver-gabespezifische Mindestlohn von 8,62 €/h verpflichtend bleibt.

Neues Transparenzgesetz in HamburgAm 7. Oktober 2012 ist in Hamburg das neue Transpa-renzgesetz (HmbTG) in Kraft getreten, welches das bisher geltende Informationsfreiheitsgesetz ersetzt. Das bereits im Juni beschlossene Gesetz geht auf eine Bürgerinitiative aus dem Vorjahr zurück. Neben den Behörden im enge-ren Sinn müssen nun auch die öffentlichen Unternehmen, die mit den Aufgaben der Daseinsvorsorge betraut sind und die der Kontrolle der Freien und Hansestadt Hamburg unterliegen, das neue Transparenzgesetz beachten. Die Pflicht, bestimmte Informationen in ein allgemein öffentli-ches Informationsregister einzustellen, wird zukünftig den schon bestehenden Informationszugangsanspruch bei den informationspflichtigen Stellen ergänzen. Veröffentli-

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Rund die Hälfte der Menschen in Deutschland lebt auf dem Land. Doch viel zu selten wird die Entwicklung der ländlichen Räume in den Fokus der Politik gerückt, ob-wohl der überwiegende Teil unserer 3,5 Millionen Betrie-be aus Gemeinden und kleinen Städten kommt. Wir leben in und von unserer regionalen Vielfalt. Das spiegelt sich auch in der Wirtschaft wider, die vom Mittelstand geprägt wird. Das Grundgesetz beschreibt das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse. Das wollen wir als christlich-liberale Koalition auch weiterhin garantieren. Allerdings stellt uns der demografische Wandel vor neue Herausforderungen, die insbesondere die ländlichen Räume treffen. Deshalb hat die Koalition die Zukunft der Ländlichen Räume nach ganz oben auf die Agenda der Bundespolitik gehoben. Kommunalwelt.de sprach darüber mit dem Vorsitzenden der Koalitionsarbeitsgruppe „Länd liche Räume – Regiona-le Vielfalt“.

Herr Liebing, die demo-grafische Entwicklung führt zwangsläufig dazu, dass sich die Bevölke-rung auf dem Land aus-dünnt. Die Attraktivität der Städte und das An-gebot an Arbeitsplätzen dort tun das ihre dazu, die Menschen wegzu-locken. Wie wollen Sie gleichwertige Lebens-verhältnisse sichern?Ingbert Liebing: So zwangsläufig ist die Entwicklung gar nicht. Wir Deutschen müssten nur Geburtenraten wie in den Skandinavischen Ländern oder in Frankreich errei-chen, um die Bevölkerung stabil zu halten, aber das ist lei-der nicht der Fall. Dass Städte zunehmend als attraktiver wahrgenommen werden, ist auch kein Naturgesetz. Noch in den 70er, 80er, 90er Jahren hatten wir eine Entwicklung: raus aus der Stadt, rauf aufs Land. Doch in Zeiten einer schwindenden Bevölkerung droht eine sich selbst verstär-kende Abwärtsspirale. Es ist deshalb zentral, vor allem

Landflucht ist kein Naturgesetz

Ingbert Liebing MdBLandesvorsitzender der KPV Schleswig-Holstein und Vorsitzender des KPV-Bundesfachausschusses „Innenpolititk und Integration“

das wirtschaftliche Potential der ländlichen Regionen zu aktivieren. Mit unserem im vergangenen November vom Bundestag verabschiedeten Antrag legt die Koalition ein 105 Einzelmaßnahmen umfassendes Aktionsbündel auf den Tisch. Dadurch gelingt es uns, den demografischen Wandel frühzeitig zu gestalten. Gute Politik zeichnet sich durch frühzeitiges Handeln aus.

Warum ist es wichtig, hier schnell zu handeln? Der demografische Wandel ist doch eine eher langfriste Entwicklung.Ingbert Liebing: Auf dem Land ist der demografische Wan-del seit längerem spürbar. Die Geburtenraten sind rück-läufig, den Firmen fehlt es an Arbeitskräften. Schon jetzt wirft die Landflucht einen Schatten auf die Entwicklung ländlicher Räume, und das nicht nur in den neuen Bundes-ländern. Auch im Rhein-Main-Gebiet haben die Dörfer laut aktuellen Studien von 2003 bis 2008 ganze 3,3 Prozent an Einwohnern verloren. Die Stadien einer solchen Entwick-lung kennen wir alle. Weniger Menschen in den Dörfern heißt, dass dem Kaufmann Kunden fehlen, dem Arzt die Patienten und den Schulen der Nachwuchs. Erst schließt die Schule, dann der Kaufmann und die Arztpraxis. Die-

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der flächendeckende Breitbandausbau zwingende Vor-aussetzung. In allen Themen der ländlichen Entwicklung spielt die Breitbandversorgung eine wichtige Rolle. Tele-medizin, e-learning, e-government, die Energiewirtschaft mit minutengerechter Steuerung von Energieanlagen, eine intelligente Netzinfrastruktur Smart Grit, ländlicher Touris-mus. Kein Betrieb kann darauf noch verzichten. Für immer mehr Menschen ist der Internetzugang eine kulturelle und kommunikative Grundvoraussetzung und Selbstverständ-lichkeit.

Mit welchen Instrumenten wollen Sie das schnelle In-ternet fördern?Ingbert Liebing: Bereits 10 Prozent mehr Breitbandausbau schafft 1,5 Prozent mehr Wirtschaftswachstum. Deshalb sind die Ausbauziele der Bundesregierung, bis 2014 für 75 Prozent und bis 2018 für 100 Prozent der Haushalte Breit-bandanschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit/Sekunde verfügbar zu haben, so wichtig. Mit einem uneingeschränkten Zugang zu Kabelverzweigern und Schaltverteilern wollen wir für mehr Wettbewerb im Markt sorgen. Mehr als ein Dutzend konkrete Vorschläge machen deutlich: Dies ist das entscheidende Thema für die Zukunft auf dem Lande. Doch ohne eine verstärkte öffent-liche Förderung wird dies nicht gelingen. Deshalb setzen wir uns für ein gemeinsames Infrastrukturföderprogramm Breitbandausbau für die Kommunen und Telekommunika-tionsunternehmen gemeinsam mit den Ländern ein. Dies können Zuschüsse zum Schließen von Wirtschaftlichkeits-lücken, Kredite oder Bürgschaften sein. Wichtig sind Part-ner vor Ort, Kommunen, die regionale Wirtschaft oder Bür-gergesellschaften. In meinem Wahlkreis in Nordfriesland sind gerade derartige Projekte mit Glasfaserausbau in jedem Haus gestartet. Wenn Bürgermeister oder Gemein-devertreter von Tür zu Tür gehen und erklären, warum das schnelle Internet wichtig für die Gemeinschaft ist, dann können auch Anschlussraten von über 80 Prozent erreicht werden.

Im Antrag steht auch, die deutsche Energiepolitik wird zur Stärkung der ländlichen Räume beitragen. Wie ist das zu verstehen?Ingbert Liebing: Unser Ziel ist eine höhere Wertschöpfung für die ländlichen Räume. Landwirte werden zu Energiewir-ten - und junge Leute bekommen durch den Einstieg in das Energiegeschäft neue Perspektiven, die zum Verbleiben statt zum Abwandern bewegen. So fließt das Einkommen aus der Energieproduktion nicht mehr in anonyme Aktien-pakete. Das, was auf dem Land erwirtschaftet wird, kommt dem Land zugute. Klar ist, wenn die Menschen selber über Modelle, wie Bürgerwindparks oder Bürgernetzleitungen an der Energiewende teilhaben, dann akzeptieren sie auch die damit verbundenen Belastungen leichter.

se Entwicklung ist gefährlich. Wir müssen eine sich selbst verstärkende Abwärtsspirale verhindern. Ich möchte, dass das Leben und Arbeiten auf dem Lande noch Zukunft in Deutschland hat.

Was heißt das genau?Ingbert Liebing: Die Entwicklung ländlicher Räume ist eine Querschnittsaufgabe und betrifft alle Politikbereiche. Es geht um Landwirtschaft und Tourismus, um die Sicherung der Daseinsvorsorge, von Schulen, Kindergärten sowie sozialen und kulturellen Einrichtungen in der Fläche und auch bei zurückgehender Bevölkerung. Dazu gehört auch eine erreichbare medizinische Grundversorgung. Da länd-liche Räume für uns als Union nicht nur Erholungsraum, sondern auch Wirtschafts- und Arbeitsort sind, ist hier

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Auf dem Land sind die Wege für die Menschen oft weit. Was wollen Sie tun, um die Mobilität zu fördern?Ingbert Liebing: Ein weiteres Hauptanliegen des Antrags ist die Mobilität. Sie ist wichtig, um den Jugendlichen eine berufliche Perspektive auf dem Land zu bieten, aber auch für eine älter werdende Bevölkerung. Wir fordern beispielsweise, dass der Mopedführerschein mit 15 in Modellversuchen getestet wird. Der Bund hat dafür die Voraussetzung geschaffen, nun müssen die Länder han-deln. Zudem ist eine angemessene Berücksichtigung der Mittel des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) für einwohnerschwache Regionen nötig. Einen ersten Schritt haben wir mit der Novelle des Personenbeförderungsge-setzes getan. In den Verhandlungen mit den Ländern über die Mittel nach dem Entflechtungsgesetz müssen weitere Sicherungen für den ÖPNV folgen.

Eine alternde Gesellschaft ist auf eine gute medizini-sche Versorgung angewiesen. Wie kann das im ländli-chen Raum gewährleistet werden?Ingbert Liebing: Die Koalition geht bereits gegen den Ärz-temangel auf dem Lande vor, etwa mit der Verbesserung der Vergütungsstruktur für Landärzte. Dies kann nur der erste Schritt sein. Wir müssen prüfen, ob wir beispiels-weise den Aufbau von medizinischen Versorgungszentren stärker fördern müssen. Auch die Telemedizin bietet Mög-lichkeiten, wenn Spezialisten nicht vor Ort sind.

Sie wollen in Ihrem Papier auch mehr Koordination der Maßnahmen, eine ressortübergreifende Bünde-lung der Finanzhilfen und eine Vernetzung der Förder-programme. Erkennen Sie hierfür eine Bereitschaft?Ingbert Liebing: Oft genug stößt man an Grenzen, weil es für ein Projekt, das für eine bestimmte Entwicklung sinn-voll wäre, nicht das passende Förderprogramm gibt. Wenn man aber Förderprogramme bündelt und flexibler gestal-tet, einer Region ein Budget zuteilt und die Akteure vor Ort entscheiden lässt, wie sie die Mittel einsetzen, dann ist der Erfolg ziemlich groß und die Akteure vor Ort gehen sehr verantwortungsbewusst mit den Geldern um. Solche

klassischen Regionalbudgets gibt es bereits vereinzelt. Diese Beispiele müssen bundesweit Schule machen.

Die Förderung des ländlichen Raumes mit Hilfe von EU-Mitteln scheitert mitunter an der Kofinanzierung durch das Land. Stimmen, die eine private Beteiligung fordern, werden lauter. Was sagt Ihr Antrag?Ingbert Liebing: Hier muss es möglich werden, dass die öf-fentliche Hand, die eine Kofinanzierung nicht leisten kann, auch durch Dritte ersetzt werden kann – entweder durch Projektträger, die Eigenleistungen durch Personaleinsatz erbringen, oder durch klassische private Dritte. Wir for-dern einen Instrumentenkasten für alternative privatwirt-schaftliche Co-Finanzierungsmodelle für den Eigenanteil der Länder bzw. der Kommunen.

Sie setzen sich für ein flächendeckendes wohnortna-hes Schulangebot ein. Ein heißes Thema angesichts drohender Schulschließungen. Wie wollen Sie diese Entwicklung zurückdrehen?Ingbert Liebing: Die Bildung im ländlichen Raum gehört zwingend zum Gesamtthema Ländlicher Raum, auch wenn der Ball hier bei den Bundesländern liegt. Zentral ist aus meiner Sicht vor allem ein flächendeckendes wohnortna-hes Grundschulangebot. Das ist ein ganz wichtiges Thema auf dem Lande. Fehlen Grundbedingungen wie Schule, Kindergärten, Kulturangebot, Kaufmann oder ärztliche Versorgung, dann ziehen die Menschen weg. Und das wol-len wir verhindern.

Zahlreiche Vorschläge sind bereits auf dem Weg der Um-setzung, aber die Sicherung der Zukunftsfähigkeit länd-licher Räume wird uns auch in den kommenden Jahren kontinuierlich beschäftigen. Mit unserem Bundestagsbe-schluss haben wir hierzu einen wichtigen Beitrag geleistet.

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Im Auftrag desENGAGEMENT GLOBAL gGmbH | Service für Entwicklungsinitiativen Tulpenfeld 7 | 53113 Bonn | [email protected] | engagement-global.de

Servicestelle Kommunen in der Einen Welt | [email protected] | service-eine-welt.de

Die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt unterstützt Sie in den Themen:

Die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt ist Teil der ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH und arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

■ Kommunale Partnerschaften■ Migration und Entwicklung■ Faire öffentliche Beschaffung

MIT IHREM ENGAGEMENT.EINE WELT BEGINNT VOR ORT –

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Nicht zuletzt seit dem Streit über den Neubau des Stuttgar-ter Hauptbahnhofs („Stuttgart 21“) erfreut sich das Thema Bürgerbeteiligung großen medialen Interesses. Die Ereig-nisse in Stuttgart sind allerdings kein Einzelfall. Volksent-scheide in Hamburg über die geplante Schulreform und in Bayern bezüglich des Nichtraucherschutzes sind nur zwei weitere Beispiele, bei denen sich die Bürger aktiv und me-dial fassbar in den politischen Prozess einbrachten. Im Rah-men der Energiewende kann davon ausgegangen werden, dass Bürgerproteste – z.B. im Rahmen von Netzausbaupro-jekten (Stromtrassen) oder Anlagen erneuerbarer Energien (Biomassekraftwerke, Windparks) – weiter an Intensität und Dynamik gewinnen.

Damit nicht jedes diskursive Infrastrukturprojekt den Bürgerzorn auf sich zieht, bedarf es Regeln, die eine früh-zeitige und transparente Einbeziehung der Betroffenen ermöglichen. Gesetzliche (formelle) Verfahren zur Bür-gerbeteiligung existieren seit langem auf allen staatlichen

Ebenen. Je nach Planungs-vorhaben gestaltet sich die Öffentlichkeitsbeteiligung unterschiedlich komplex. Häufig können Fachpla-nungen vom Bürger nicht adäquat nachvollzogen werden. Ferner bedingen Kaskaden von einzelnen Verfahren eine gesetzli-che Expertise, die mehre-re staatliche Ebenen be-trifft. In diesem Rahmen ist es dem Bürger nicht möglich, den Vorgang ziel-führend einschätzen zu können. Daher kann es sinnvoll sein, die formellen Beteiligungsoptionen durch informelle Verfahren zu flankieren, um dem Bürger im Vorfeld eine transparente Diskussionsplattform zu bieten. Viele Vorha-bensträger (Kommunen und Unternehmen) nutzen diese Verfahren bereits.Im Rahmen einer Studie des Kompetenzzentrums Öffentli-che Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge e.V. an

Hemmnis oder Förderung von öffentlichen Investitionsvorhaben?

Bürgerbeteiligung bei Infrastrukturprojekten

Dr. Oliver Rottmannist geschäftsführender Vorstand des Kompetenzzentrums Öffentli-che Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge e.V. und Geschäfts-führer des PPP-Kompetenzzentrums des Freistaates Sachsen an der Universität Leipzig

der Universität Leipzig wurden etwa 400 Kommunen, 150 Unternehmen des Infrastrukturbereichs und 1.500 Haus-halte zur Einstellung, Bewertung und Nutzung formeller und informeller Beteiligungsformen im Rahmen von Infra-strukturvorhaben befragt.1 Vor diesem Hintergrund wurde der Frage nachgegangen, wo und in welcher Form Verfah-ren einer zusätzlichen, freiwilligen Bürgerbeteiligung in formale Planungsverfahren integriert werden können.

Es wurde deutlich, dass sich Bürger eine stärkere Beteili-gung – sowohl im allgemeinen Diskurs über das Projekt als auch in der konkreten Planungsphase – wünschen. Dies zeigt sich vor allem in der teilweisen Ablehnung formeller Verfahren (Abb. 1). Kommunen und Unternehmen stehen dem (noch) verhalten gegenüber, wenngleich sie informel-le Verfahren bereits partiell anwenden.

Trotz des bekundeten Interesses der Bürger illustrieren die Erfahrungen der Kommunen und Unternehmen, dass die Bürger im Großen und Ganzen wenig Interesse an den bestehenden Beteiligungsverfahren zeigen; auch gab ein

1 Die Studie kann kostenfrei unter [email protected] bezogen werden.

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schwindet die Möglichkeit der Einflussnahme der Betrof-fenen. Zugleich steigt folglich das Engagement und Inte-resse, da nun bestimmte Maßnahmen konkreter werden und sich gegebenenfalls die eigene Betroffenheit deutli-cher abzeichnet.Jene Kommunen und Unternehmen, die zusätzliche in-formelle Beteiligungsverfahren nutzen, sind mit den Er-gebnissen zufrieden. Vorrangig werden dabei Bürgerver-sammlungen bzw. Bürgerfragestunden genutzt, welche auch bei den Bürgern einen hohen Bekanntheitsgrad auf-weisen (Abb. 3). Relativ selten werden von den Kommunen und Unternehmen hingegen informelle Verfahren genutzt, welche eine direkte Beteiligung der Bürger an Entwurfs-konzeptionen oder Alternativenentwicklungen zum Ziel haben (Planungszellen, Zukunftswerkstatt, Open-Space-Konferenzen). Sie begründen dies u. a. mit dem zeitlichen, finanziellen, organisatorischen und prozessbegleitenden Aufwand der einzelnen Beteiligungsverfahren. Wenn es um zusätzliche Beteiligungen während eines laufenden Planungsverfahrens geht, bei dem eine zusätzliche Infor-

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Bürgerfragestunde

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Großteil der befragten Haushalte an, zwar die Möglichkeit der Beteiligung zu kennen, diese aber nicht zu nutzen. Die Teilnahme erfolgt oftmals nur bei persönlicher Betroffen-heit, Interesse an kommunalen oder übergemeindlichen Fragen besteht hingegen kaum. Dieses Phänomen lässt sich als „Partizipationsparadoxon“ (Abb. 2) bezeichnen: Danach ist die Einflussnahme auf ein Projekt im Vorfeld der eigentlichen, formellen Planungsverfahren am größ-ten. Hier könnten frühzeitig mögliche Konfliktpotenziale beseitigt oder minimiert und somit der eigentliche Verfah-rensablauf beschleunigt werden. Jedoch zeigt sich, dass in dieser Phase das Interesse und Engagement am ge-ringsten ist. Umgekehrt verhält es sich im fortgeschritte-nen Planungsverfahren bzw. bezogen auf die Umsetzung der Maßnahme: Mit fortschreitendem Verfahrensstand

Abb. 1 – Quelle: Kompetenzzentrum Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge e.V.

Abb. 2: PartizipationsparadoxonQuelle: Stiftung Mitarbeit (Hrsg.), 2012.

Zufriedenheit mit bereits bestehenden (formellen) Verfahren

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mation der Betroffenen zum Vorhaben angestrebt wird, eignen sich die von den Kommunen und Unternehmen oben genannten favorisierten Instrumente.

Die Analyse der relevanten Planungsprozesse zeigte des Weiteren, dass derzeit zwar zahlreiche Beteiligungsoptio-nen vorgesehen sind, diese aber teilweise deutlich nach Planungsebene und Planungsverfahren variieren. Grund-sätzlich wird bemängelt, dass die Einflussnahme der Bürger auf den Bedarf einer Maßnahme („Ob“) fehlt, wenngleich dies sicherlich nicht auf allen Planungsebenen sinnvoll ist. Aber auch die Detail-oder Umsetzungsplanungen von Vor-haben („Wie“) sieht in der Regel keine Öffentlichkeitsbe-

teiligung bzw. Beteiligung der Bürger vor; vielfach werden die Entwurfsplanungen allein vom Vorhabenträger nach Abstimmung mit der Planfeststellungsbehörde erarbeitet. Die Ergebnisse bilden dann die Grundlage der formalen Öf-fentlichkeitsbeteiligung. Als Defizit wird seitens der Bürger empfunden, dass die Einbindung der Öffentlichkeit nur bei bestimmten Stufen des Planungsverfahrens und nicht kon-tinuierlich während des gesamten Prozesses stattfindet. Weiterhin wird kritisiert, dass die engen Beteiligungsfris-ten keine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Für und Wider von Vorhaben und damit keine ernsthafte Beteili-gung zulassen. In die gleiche Richtung zielt die Kritik, dass für die Einwendungen fachlicher und juristischer Beistand fehle. Aber auch die Auslegungsunterlagen stehen in der Kritik. Diese seien zu unübersichtlich und nicht allgemein-verständlich. Es kann dennoch festgehalten werden, dass sich die Wün-sche der Bürger nach mehr Beteiligung und Einflussnahme im Rahmen der Entscheidungen über das „Wie“ einer Maß-nahme stärker berücksichtigen lassen. Dabei können die Bereitstellung besserer und transparenter Informationen und die Mitwirkung an der (Entwurfs-)Planung verstärkt in (Infrastruktur-) Planungsprozesse integriert werden, wenn-gleich dies mitunter zu einem erhöhten finanziellen und zeitlichen Aufwand führen kann. Generell ist eine genau-ere Verzahnung zwischen Entscheidungsträger (Politik), Vorhabenträger, Verwaltung (als Planungsbehörde) und der Öffentlichkeit im Verfahren notwendig, um den Pro-zess geordnet umsetzen zu können.

Abb. 3

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Von Kommunen und Unternehmen genutzte und den Bürgern bekannte informelle Verfahren

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„Unser Europa – bessere Rahmen – mehr Subsidiarität“ lau-tete das Motto des Kommunalkongresses und der Bundes-vertreterversammlung der KPV am 28. und 29. September 2012. Rund 500 Gäste der kommunalen Familie trafen sich im fränkischen Nürnberg und tauschten sich zwei Tage lang in der MesseMitte über die Zukunft der Kommunen im euro-päischen Kontext aus. Viel gelobt wurde die engagierte Rede von Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert MdB, begeisterten Applaus ernteten auch Innenminister Dr. Hans-Peter Friedrich MdB und der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer.

„Es ist uns wichtig, dass wir nach nahezu 30 Jahren unse-ren Kommunalkongress mit Bundesvertreterversammlung wieder einmal in Bayern durchführen,“ sagte Peter Götz MdB, Bundesvorsitzender der Kommunalpolitischen Verei-nigung zur Begrüßung und Eröffnung des Kongresses und lobte die hervorragende Zusammenarbeit mit den Kolle-gen in der CSU: „Die vielen kommunalen Mandatsträger in diesem wunderschönen Land tragen durch ihr großes En-

gagement und hervorragende Wahlergebnisse in der CSU maßgeblich dazu bei, dass die Union auf allen politischen Ebenen, in den Kommunen, im Freistaat Bayern, im Bund und in der Europäischen Union erfolgreich ist.“ Insgesamt zog der KPV-Bundesvorsitzende eine positive Bilanz über die kommunalfreundliche Politik der CDU/CSU geführten Bundesregierung und betonte, dass das Land so blendend dastehe, wie lange nicht mehr. Das gelte für die blühende Wirtschaft, die gute Arbeitsmarktlage und die Stellung Deutschlands in der weltweiten Finanzkrise.

Kongress - kommunal 2012

„Europa ist eine große Idee“„Deutschland ist mit Abstand am besten aus der weltwei-ten Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise gekommen. Unsere Delegierten und Gäste, die heute zur KPV nach Nürnberg gekommen sind, übernehmen Verantwortung auf unter-schiedlichen Ebenen. Sie engagieren sich für unsere Ge-meinschaft und sind damit ein wichtiger Bestandteil des Erfolgs. Sie sind das Rückgrat unseres Staates.“Optimistisch auch die Einschätzung der finanziellen Ent-wicklung der kommunalen Haushalte. Für das laufende Jahr 2012 rechne man bundesweit mit einem Haushaltsüber-schuss von rund 2,5 Milliarden Euro. Nach Einschätzungen des Bundesfinanzministeriums werde dieser sich bis 2016 sogar kontinuierlich auf rund 5,5 Milliarden Euro steigern. „Das ist ein Ergebnis, das sich vor wenigen Jahren noch keiner vorstellen konnte“, so Götz. Die größte Kommunal-entlastung in der Geschichte der Bundesrepublik sei die stufenweise Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie das Bildungspa-ket. Bis einschließlich 2020 gehe es hierbei um 50 Milliar-den Euro. Jetzt gehe es den zweiten Teil des Gesetzes, um die Kosten für die Eingliederungshilfe: „Behinderungen zu finanzieren ist keine kommunale Aufgabe“, erklärte Götz. Auch hier seien die Weichen gestellt. ©

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Mit einer eingespielten Videobotschaft von der CDU-Par-teivorsitzenden und Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel MdB richtete sich der Fokus auf das Thema Europa: „Un-ser Land trotzt der international schwierigen Lage. Es ist wichtig, dass Europa weiter wächst, dafür setzt sich die KPV ein“, sagte Merkel und wünschte den Teilnehmern zu-kunftsweisende Beschlüsse.

Wie wichtig die europäische Einheit ist, hob auch Innen-minister Dr. Hans Peter Friedrich MdB hervor. Europa sei heute allen gegenwärtig, es gebe keine Alternative. Riesenbeifall bekam Friedrich für die Feststellung, dass man die EU-Kommission öfter daran erinnern müsse, dass sie für die Menschen da sei und nicht umgekehrt. An bewährte Grundsätze sollte sich auch die EU halten: an eine nachhaltige Finanzpolitik und Subsidiarität. Das gelte auch im Hinblick auf die Pläne für Sparkassen und Genossenschaftsbanken „Strukturen, die funktionieren, zerschlägt man nicht, sondern man nimmt sie sich als Vorbild. Deshalb werden wir unsere Sparkassen und Ge-nossenschaftsbanken nicht in einen europäischen Risiko-pool schmeißen“, erklärte Friedrich. Das Regionalprinzip und der Föderalismus Deutschlands seinen Dinge, die für die europäische Ebene als Vorbild gesehen werden müssten.

Ein starkes Europa, zu dem es keine Alternative gibt, be-schwor auch Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lam-mert. „Europa ist nicht nur eine gemeinsame Währung, Europa ist vor allem eine große Idee“, sagte er in seiner Rede und legte ein klares Bekenntnis zur föderalistischen Idee ab. Kein Land erlaube sich so viele Entscheidungs-

ebenen wie Deutschland. Das sei natürlich auch schwierig und erfordere lange Entscheidungswege. Der europäische Einigungsprozess hätte ohne die deutsche Einheit nicht stattfinden können und die deutsche Einheit hätte nicht stattfinden können, wenn es den europäischen Gedanken nicht gegeben hätte – dann wäre auch der deutsche Bun-destag nicht in Berlin. Abschließend betonte Lammert, dass von der Solidiarität der EU-Länder Deutschland bis-lang am meisten profitiert habe. Dennoch gelte das Prin-zip: „Nur wer Solidität nachweist, kann auf Solidarität bau-en.“ Dies sei jetzt mit dem ESM-Fiskalpakt geschehen.

Gute Laune und bayerischen Humor brachte Horst See-hofer, der bayerische Ministerpräsident, mit. „Ich begrü-ße sie alle im gelobten Land, auf dem Boden der Franken inmitten des kulturellen Hochamts, der Wiesn“, sagte er lächelnd zur Begrüßung. Sein augenzwinkerndes Fazit zur Wirtschaftslage: „Deutschland geht’s gut, Bayern geht’s besser.“ Subsidiarität war auch bei ihm das zentrale The-ma: „Man soll einer größeren Einheit nichts übertragen, was eine kleinere nicht auch erledigen kann,“ erklärte er. Als wichtige Aufgabe sehe er derzeit die gesamtgesell-schaftliche Aufgabe „Eingliederungshilfe für Behinderte“, die jetzt als Bundesgesetz festgeschrieben werden müsse.

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Redaktion: Annette Raphael

„kommunalwelt.de“ ist Eigentum der Bundes-KPV und erscheint im Kommunal-Verlag.

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Für Groß und Klein gleichermaßen spannend ist das Naturkunde-museum Berlin mit dem Skelett des Brachiosauriers. Es ist mit einer Höhe von 13,27 Metern das größte montierte Dinosaurier-skelett der Welt: www.naturkundemuseum-berlin.de

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Eröffnung der Porträtausstellung am Brandenburger Tor

© Foto: KPB/Dorett Auerswald

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