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MiFID II
Einführung
2
Markets in Financial Instruments Directive II
Umsetzung der
Direktive zum
03.01.2018 Verbraucherschutz Kontrolle der Finanzmärkte
Auslöser: Finanzkrise und Mängel bei der Umsetzung MiFID I
Transparenzgrundsatz als Leitmotiv
Beratungsmodell
Kundenklassifizierung
Kosten und Zuwendungen
Qualitätsverbessernde Maßnahmen
Kundeninteressen
Prüfung der Geeignetheit oder Angemessenheit eines Finanzinstruments
Produktauswahl und -überwachung (Product Governance, Zielmärkte)
Kommunikation (Aufzeichnungspflichten)
Art des Geschäfts
Marktteilnehmer
Zahlreiche wiederkehrende Verpflichtungen im Vergleich zur MiFID I
3
Markets in Financial Instruments Directive II
Umsetzung der
Direktive zum
03.01.2018 Wertpapierdienstleister Finanzanlagenvermittler
Überleitung in deutsches Recht zeitlich herausfordernd
Pflichten weitest-
gehend geregelt
Anpassungen
Gesetzeswerk
(z.B. WPHG neu)
Verordnungen
(z.B. WpDVerOv,
WpHGMaAnzV)
Pflichten im Rahmen
der Bereichsausnahme
(Lesart: nicht komplexe
Produkte im Sinne der
MiFID II) geregelt über
FinVermV
Mut zur Lücke: Zuständigkeiten für Wertpapierdienstleister beim BMF, für Finanzanlagenvermittler beim BMWi
Koordination im Wahljahr: Politische Neubesetzung mit Konsequenz auf Ausrichtung der Verordnung
Drohende Überfrachtung der FinVermV durch 1:1 Übernahme der Verpflichtungen der WPD
Rolle von Konzepteuren, die nicht der MiFID unterliegen (i.d.R. KVGn), etwa bei Zielmarktlieferungen
FinVermV
Verschiebung
um 3 Monate?
4
Grundsätze
Ehrliches, redliches und professionelles Handeln im
bestmoglichen Kundeninteresse
5
Beratungsmodell
Beratungsmodell
Verpflichtung zur Offenlegung des
Beratungsmodells
Vor der Beratung
Unabhängige Beratung
Konsequenz: Keine Vereinnahmung von
Zuwendungen
Abhängige Beratung
Annahme und Weitergabe von
Zuwendungen, wenn
qualitätsverbessernde Maßnahmen
vorgehalten werden
Haftungsdach: Verweis auf Beratung
als vGV
Beschränkte Produktpalette oder /
-analyse
Hinweispflicht
Offenlegung von Interessenskonflikten
Vermittlerstatus
Hinterlegung im BCA Datenmodell
6
Kundenklassifizierung & LEI
Kundenklassifizierung
Privatkunde
Professioneller Kunde
Geeignete Gegenpartei
‚Institutioneller Kunde‘ irreführende
Bezeichnung
Kunden können sich auf höchstem
Schutzniveau des Privatkunden
einstufen lassen (z.B. Stiftungen,
Kommunen)
Juristische Personen
Legal Entity Identifier (LEI)
obligatorisch, wenn meldepflichtige
Geschäfte getätigt werden sollen
Quelle: GLEIF (https://www.gleif.org/de/about-lei/introducing-the-legal-entity-identifier-lei/)
7
Kosten & Zuwendungen
Kostenausweis ex ante
Kosten bei Erwerb, während der
Haltedauer und bei Veräußerung
In € und %
Produktkosten
Kosten der Dienstleistung
Transaktionskosten, FX Gebühren
Kosten Dritter
Erhaltene und gewährte Zuwendungen
Auswirkungen der Kosten auf die
Rendite während der Haltedauer
Annahme: Fünf Jahre als
Marktstandard
Erwartung: Anpassung an empfohlene
Haltedauer gemäß PRIIPS
Erläuterung der Darstellung
Kostenausweis ex post
In der Regel einmal jährliche
Darstellung
Tatsächlich entstandene Kosten
Tatsächlich erhaltene und gewährte
Zuwendungen
Herausforderung für die Datenhaltung
Periodengerechte Abgrenzung für die
Haltedauer des Finanzinstruments
hinsichtlich anteiliger Verwaltungskosten
und erhaltener / gewährter Zuwendungen
Korrekte Verbuchung nach unterjähriger
Mandatsauflösung
Zahlungszeitpunkt bei Auskehrung an
Endkunden: Zeitnah!
10
Qualitätsverbessernde Maßnahmen
MiFID II fordert für Vereinnahmung
von Zuwendungen bei nicht
unabhängiger Beratung
Erstinformation über die Vereinnahmung
von Provisionen und Beschreibung der
qualitätsverbessernden Maßnahmen
Breite Palette an für den Kunden
geeigneten Finanzinstrumenten
Möglichkeit zum kostengünstigen Erwerb
Jährliche Überprüfung der Geeignetheit
Hochwertiges Reporting zur
Wertentwicklung
Informationsmöglichkeiten / Beratung für
den Anleger z.B. Tools im Internet
Sparkassenprivileg‘: Weitverzweigtes
Filialnetz auch in ländlichen Regionen
Dienstleistung muss ein zusätzlicher und
höherwertiger Service sein und im
angemessenen Verhältnis zur Höhe der
Zuwendung stehen
BCA leistet
Flächendeckendes Netz von Beratern
Produktauswahl von N Fonds
Informationstools für den Endkunden
auf Portalebene
Produktbezogen
Depotbezogen
Informationstools für den BCA Partner
Produktbezogen
Depotbezogen
Anlageberatungsprozess
Risikoadjustierten
Anlageberatungssansatz mit
rechtssicherer Dokumentation über DIVA
Höherwertiges Reporting für den Anleger
11
Qualitätsverbessernde Maßnahmen
BCA Services werden zu Ihren qualitätsverbessernden Maßnahmen, z.B.
Produktauswahl
Informationstools für den Endkunden auf Portalebene
Produktbezogen
Depotbezogen
Höherwertiges Reporting für den Anleger
etc.
12
Kundeninteressen
Produktpassung
Prüfungen zur Angemessenheit und
Geeignetheit sollen sicher stellen, dass nur
Finanzinstrumente an den Kunden verkauft
werden, die seiner Interessenslage
entsprechen.
Dazu gehört neben der Einhaltung der
Wohlverhaltenspflichten z.B. im Rahmen der
Kundenexploration mit den Bestimmungen
der Zielmärkte ein Prüfkatalog von Kriterien,
die laufend überwacht werden müssen.
Auslöser sind Fehlberatungen auch im
Rahmen der Finanzkrise. Die Staaten wollen
nicht zweimal bezahlen:
1. Bei der Rettung der Institute
2. Bei der Kompensation nicht zureichender
Altersvorsorge, weil Anlageprodukte nicht
geeignet waren, diese abzusichern.
And for those that believe every client is
different (even in respect of buying of
simple products) and needs personal
care, I would dare to ask the question:
that is the system we currently have, and
why did it go wrong so many times?
Verena Ross Executive Director ESMA
(20 October 2016, Oslo; ESMA/2016/1497)
13
Geeignetheit & Angemessenheit
Erklärung der Geeignetheit
Ersetzt Beratungsprotokoll
Überblick zur erteilten Beratung
Begründung der Geeignetheit von
Anlageempfehlungen hinsichtlich der
persönlichen Umstände, Wünsche und
Ziele
Kenntnisse und/oder Erfahrungen
Anlagehorizont
Finanzielle Verhältnisse (Nachhaltig
erzielbare Einkommen, Verpflichtungen
z.B. als Alleinverdiener)
Fähigkeit, Verluste zu tragen
Anlageziele
Risikotoleranz
Notwendig für alle Finanzinstrumente,
die Anlageberatung als Vertriebsweg
voraussetzen (Zielmarktkriterium)
Prüfung der Angemessenheit
Notwendig für alle Finanzinstrumente,
die beratungsfreies Geschäft als
Vertriebsweg voraussetzen
(Zielmarktkriterium)
Kenntnisse und/oder Erfahrungen
Anlagewunsch des Kunden
Execution Only
Kundenveranlassung
Kein Einwirken eines Beraters
Nur bei nicht komplexen
Finanzinstrumenten
Aufklärung, dass eine
Angemessenheitsprüfung nicht
stattfindet
14
Geeignetheit & Angemessenheit
Im Beratungsansatz integriert: Prüfung auf Plausibiltät und Vollständigkeit!!!
15
Art des Geschäfts
Prüfung und Überprüfbarkeit als
Grundlage für die Arbeit der
Institute, Vermittler und der Aufsicht
Daher soll künftig jeder Order das
Kennzeichen mitgegeben werden,
ob sie im Rahmen
einer Beratung,
des beratungsfreien Geschäfts oder
durch Execution Only
erteilt wurde
"...ob bei den jeweiligen Geschaften die
Anforderungen an die Geeignetheitsprufung in
der Anlageberatung oder die Angemessenheits-
prufung im beratungsfreien Gescha ft einzuhalten
waren und diese eingehalten wurden.
...
Die Bundesanstalt kann zudem uber das
Verha ltnis zwischen anlageberatungsbasierten
und anderen Auftra gen das generelle Gescha fts-
modell in Bezug auf die konkret durchgefuhrten
Wertpapierdienstleistungen plausibilisieren.
Auffa llige Abweichungen ko nnen Indikationen fur
Ausweichbewegungen („Flucht in das beratungsf-
reie Gescha ft“) oder eine Nichteinhaltung der
regulatorischen Anforderungen sein."
Erläuterung im Referentenentwurf: Verordnung zur
Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisations-
anforderungen fu r Wertpapierdienstleistungsunternehmen
(Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und
Organisationsverordnung – WpD- VerOV)
16
Volatilität bestimmt Risikoklassen
Kundenprofil: Alles dreht sich ums
Risiko
Risikotoleranz
7 Klassen
Passung mit PRIIPS
Verlusttragfähigkeit
Geringe Verluste
Verluste bis zum eingesetzten Kapital
Verluste über das eingesetzte Kapital
hinaus
Anlagehorizont
Kurzfristig: bis 3 Jahre
Mittelfristig : 3-5 Jahre
Langfristig: mehr als 5 Jahre
Hinweis: Ergebnis der ESMA Konsultationen
zur Angemessenheit werden in 2018
erhebliche Auswirkungen auf erweiterte
Kundenexploration haben.
Quelle: Fidelity in Broschüre 'Das Investment "Wissen" (12/2016)
17
Risikoappetit
Ihre Risikotoleranz zur Erreichung der Anlageziele
1
Sie sind ein sehr sicherheitorientierter Anleger
Sie haben eine sehr geringe Risikobereitschaft und eine sehr geringe Renditeerwartung. Wertschwankungen können nicht oder nur in sehr geringem Umfang getragen werden
2
Sie sind ein sicherheitsorientierter Anleger
Sie haben eine geringe Risikobereitschaft und eine geringe Renditeerwartung. Wertschwankungen können in geringem Umfang getragen werden
3
Sie sind ein konservativer Anleger
Sie haben eine gemäßigte Risikobereitschaft und eine gemäßigte Renditeerwartung. Wertschwankungen können in mäßigem Umfang getragen werden
4
Sie sind ein ausgewogener Anleger
Sie haben eine mittlere Risikobereitschaft und eine mittlere Renditeerwartung. Wertschwankungen können in mittlerem Umfang getragen werden
5
Sie sind ein Anleger mit erhöhter Risikobereitschaft
Sie haben eine erhöhte Risikobereitschaft und eine erhöhte Renditeerwartung. Wertschwankungen können in erhöhtem Umfang getragen werden
6
Sie sind ein offensiver Anleger
Sie haben eine hohe Risikobereitschaft und eine hohe Renditeerwartung. Wertschwankungen können in hohem Umfang getragen werden
7
Sie sind ein spekulativer Anleger
Sie haben eine sehr hohe Risikobereitschaft und eine sehr hohe Renditeerwartung. Wertschwankungen können in sehr hohem Umfang getragen werden
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Vertriebsstrategie
Beratung, Beratungsfrei, Execution Only
Zielmarktkriterien
Kundengruppe*
Privat, professionell, gGP
Kenntnisse und / oder Erfahrungen*
Basis, erweitere, umfangreiche und
spezielle Kenntnisse
Anlageziele*
Altersvorsorge, allgemeine
Vermögensbildung, überproportionale
Teilnahme an Kursveränderungen
Anlagehorizont*
Bis 3 Jahre, 3-5 Jahre, > 5 Jahre
Verlusttragfähigkeit*
keine oder geringe Verluste, Verlust
bis zum eingesetzten Kapital und
Verlust darüber hinaus
Risikoindikator
Sieben Produktklassen auf der Basis
von Fünf-Jahres-Volatilitäten
Risiko- / Rendite-Profil*
Sieben Stufen von extrem
sicherheitsorientiert bis spekulativ
* Hinweis auf negativen Zielmarkt
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Zielmärkte
Product Governance
Regelmässige Überwachung
Nur IT gestützt möglich
Prüfpflicht zur Zuverlässigkeit der
Datenlieferung und –verarbeitung
Aber: Verweis auf automatisierte
Datenanlieferung nicht
haftungsbefreiend
Konsequenzen für die Beratung
Implementieren des Zielmarktabgleichs
in die Beragtungslogik
Automatischer Abgleich in Beratungstools
sicher stellen, um manuelle Fehler
auszuschliessen
Pflichten
Zu bestimmen für Vertreiber und für
Konzepteur
Darüber hinaus ist negativer
Zielmarkt zu bestimmen
Grundsätzliche Passung
Vertrieb ausserhalb des Zielmarktes
begründet möglich (Haftungsrisiko)
Vertrieb im negativen Zielmarkt ist
anzeigepflichtig bei Konzepteur und soll
diesem die Rückkoppelung zu seiner
Produktausrichtung geben
Sicherstellung: Kein 'Execution Only'
für komplexe Produkte, z.B.
Fonds mit physischen Rohstoffen
(FvS Multiple Opportunities
betroffen!)
Offen Immobilienfonds
AIFs
20
Product Governance Prüfung von Produkten
Initial für Neuprodukte
Laufend für bestehende Produkte
Zuverlässige Lieferung von Zielmarktdaten essentiell für Prüfzwecke bei
Aufnahme und für laufende Überwachung
Verpflichtung der nicht nach MiFID II regulierten Konzepteure (i.d.R KVGn) zur
Anlieferung von Zielmärkten z.B. im Rahmen von Service Level Agreements
Sicherstellung einheitlicher Lieferung über Datenprovider (z.B. WM)
Sicherstellung der Plaubsibilisierung, Prüfung und Filterung von Datenlieferungen
Sicherstellung von Maßnahmen bei Veränderungen der Zielmärkte
Sicherstellung von Maßnahmen bei Produktinterventionen der Aufsicht
Sicherstellung von Maßnahmen bei vertrieblichen Änderungen (Soft-Close, Hard-
Close, Fusionen, Splits)
Produktauswahl und -überwachung
21
Exkurs: Fondsgebundene Vermögensverwaltung
Finanzportfolioverwaltung reguliert
gemäß §32 KWG
Product Governance Pflichten liegen
beim Vermögensverwaltung
Risikosteuerung bei der Auswahl der
Finanzinstrumente mit Blick auf die
vereinbarten Anlagestrategien
Nicht auf Risikoklasse des
Finanzinstruments
Summary Risk Indicator (SRI) als
Messgröße für Risiko im Portfolio
Kosten- /Nutzenanalyse bei
Umschichtungen notwendig
Initiale Prüfung der Geeignetheit der
Anlagestrategie
Übereinstimmung mit Zielen und
Risikobereitschaft und –
tragfähigkeit des Kunden
Vermögensverwaltung als ‚höhere‘
Dienstleistung
Daher keine Prüfung der Zielmärkte
im Hinblick auf die eingesetzten
Finanzinstrumente beim Vermittler
Laufende Überprüfung der
Geeignetheit i.d.R. 1x p.a.
Portfoliogedanke dominiert die Risikosteuerung.
Anlagestrategie dominiert die Produktauswahl.
22
Kommunikation (Aufzeichnungspflichten)
Rechtliche Grundlage
§83 Absatz3 WPHG (neu)"...hat das Wertpapierdienstleistungs-
unternehmen für Zwecke der
Beweissicherung die Inhalte der
Telefongespräche und der
elektronischen Kommunikation
aufzuzeichnen."
Aufklärung des
Kunden vor der
Aufzeichnung
ESMA Q&As (03.10.17)
What types of electronic
communications are within the
scope of the new requirements?
Any electronic communications involving transactions when dealing on own account
or in the provision of client order services that relate
to the reception, transmission and execution of
client orders will fall within the rules. The term
“electronic communication” covers many categories
of communications and includes amongst others
video conferencing, fax, email, Bloomberg mail,
SMS, business to business devices, chat, instant
messaging and mobile device applications.
ESMA will not produce an exhaustive list of
electronic communications because of the
continuing innovation and advancement in
technology which would mean the list frequently
becomes out of date.
23
Sämtliche elektronische Kommunikation bei der Annahme und Weiterleitung
und Ausführung von Aufträgen
Unabhängig davon, ob es zu einer Order kommt
Kommunikation mit dem Kunden
Interne Gespräche
Platzierung von Aufträgen
Abschluss von Geschäften
Änderungen oder Stornierungen von Aufträgen
Zusammenhang mit oder in der Absicht des Abschlusses eines Geschäfts bei
Erbringung der Wertpapierdienstleistungen stehen, die die Aufzeichnungspflicht
auslösen
Sämtliche Geräte und Anlagen, die die Wertpapierfirma ihren Angestellten
oder freien Mitarbeitern zur Verfügung stellt sowie auf sämtliche private
Geräte, die die Angestellten und freien Mitarbeiter mit (ausdrücklicher oder
konkludenter) Zustimmung des Unternehmens zur Erbringung der
Dienstleistung nutzen
Umfang
24
Telefonie
Erstinformation zu Aufzeichnungs-
pflicht + Aufnahme ins
Bedingungswerk
Technische Herausforderungen
Heterogene Systemumgebungen
Medienbrüche
Festnetz- / Mobiltelefonie
Privatgeräte
Einführung für Vermittler nach §34 f
wahrscheinlich
Verankerung in der GewO §34 g im
Rahmen der Umsetzung der IDD
BCA Lösung
"Audit Trail" in BCA Business Plus
Verfügbarkeit
Flexible Leitungskapazitäten
Einfache Bedienung
1. Gemeinsames Eröffnen einer
Telefonkonferenz (Telconr. kann
als Favorit hinterlegt werden)
2. Bandansage, dass Telefonat
aufgezeichnet wird
3. Automatisierte Ablage der
Aufzeichnung in BCA Business Plus
4. Herausgabe auf Verlangen
25
BCA und Bank für Vermögen
BCA
Leistungskatalog von Services für BCA
Partner
Umsetzungskompetenz in der
Hinterlegung rechtssicherer Prozesse
Übersetzungskompetenz in
prozessorientierte IT Lösungen
Rechtssichere Dokumentation als
Designbestandteil des
Beratungsprozesses
Produktpassung und
Risikovermeidung gehen Hand in
Hand.
Bank für Vermögen
‚Vererbt‚ bankspezifische Leistungen
aus der MiFID II
Datenlieferungen
Compliance Funktionen
WPHG Prüfung auf gemeinsamem
Standard für Bank und Pool
Fortbildungsprogramm
Gleichlauf im Kompetenzfeld
Regulatorik
27
Leistungskatalog
BCA und Bank für Vermögen auf Ballhöhe mit regulatorischen Veränderungen
Erfüllung von Standards beim Beratungsansatz schon vor MiFID II Einführung:
Risikoadjustierter Beratungsansatz als Standard in DIVA implementiert
Kundeninteressen und Produktpassung bereits optimiert
Qualitätsverbessernde Massnahmen
Servicestandards für BCA Partner überfüllen gesetzliche Anforderungen
Für Provisionen ist stets ein Mehrwert gegenüber dem Endkunden ausweisbar
Prozessorientierung
Assistenzleistung bei Dokumentation in Tools enthalten
Unterstützung bei der Telefonaufzeichnung
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