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Gegenüberstellung Swiss GAAP FER 21 und Rechnungslegungsrecht & Vorgehen der Umstellung auf die neue FER 21 Pius Bernet MBA Finanzchef der Schweizer Paraplegiker-Gruppe 2 Explizit formulierte Bilanzierungsvorschriften für bilanzierungsfähige Vermögens- werte, keine Bilanzierungswahlrechte mehr (Kap.Erhöh./Gründungskosten) Verbots der Bilanzierung von fiktiven Schulden, klarere Formulierungen Grundsätze: a) Einzelbewertung, Gruppenbewertung nur bei Gleichartigkeit (OR 960-1) b) Bewertungsvorsicht: ungünstigste der Wert-Szenarien (OR 960-2) c) Überprüfen/Anpassung der Bewertungen d. Aktiven/Rückstell. (OR 960-3) FER-Jahresrechnung = OR-Jahresrechnung?: nRLR rückt näher an FER, jedoch nach OR stille Reserven immer noch möglich a) Aktivierung von selbst erarbeiteten immatriellen AV nach OR nicht möglich (FER 10-4) b) Ungünstiges Wertszenario (OR) versus wahrscheinlichstes Wertszenario bei Bewertungsfragen (FER RK13) c) Wertschriften: nach OR 960b-1 Marktbewertung möglich (FER 2-7, 2-12) unabhängig, ob UV oder AV, Schwankungsreserven möglich (nur über AHK, OR 960b-2) Neues Rechnungslegungsrecht – neue FER 21 1. ERFA-Tagung für NPO Finanzverantwortliche 28.10.2015

Neues Rechnungslegungsrecht – neue FER 21€¦ · • Gemäss FER RK 30 (Stetigkeit): Bei Änderung von Grundsätzen der Rechnungslegung sowie Korrekturen von Fehlern ist Vorjahr

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Gegenüberstellung Swiss GAAP FER 21 und Rechnungslegungsrecht

&Vorgehen der Umstellung auf die

neue FER 21

Pius Bernet

MBA

Finanzchef der Schweizer Paraplegiker-Gruppe

2

• Explizit formulierte Bilanzierungsvorschriften für bilanzierungsfähige Vermögens-werte, keine Bilanzierungswahlrechte mehr (Kap.Erhöh./Gründungskosten)

• Verbots der Bilanzierung von fiktiven Schulden, klarere Formulierungen

• Grundsätze: a) Einzelbewertung, Gruppenbewertung nur bei Gleichartigkeit (OR 960-1)b) Bewertungsvorsicht: ungünstigste der Wert-Szenarien (OR 960-2)c) Überprüfen/Anpassung der Bewertungen d. Aktiven/Rückstell. (OR 960-3)

• FER-Jahresrechnung = OR-Jahresrechnung?: nRLR rückt näher an FER, jedoch nach OR stille Reserven immer noch möglicha) Aktivierung von selbst erarbeiteten immatriellen AV nach OR nicht möglich

(FER 10-4)b) Ungünstiges Wertszenario (OR) versus wahrscheinlichstes Wertszenario

bei Bewertungsfragen (FER RK13)c) Wertschriften: nach OR 960b-1 Marktbewertung möglich (FER 2-7, 2-12)

unabhängig, ob UV oder AV, Schwankungsreserven möglich (nur über AHK, OR 960b-2)

Neues Rechnungslegungsrecht – neue FER 21

1. ERFA-Tagung für NPO Finanzverantwortliche 28.10.2015

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Anlageliegenschaften • Wahlrecht nach aktuellen Wert oder Anschaffungs-/Herstellkosten gemäss

FER 18.14. Nach OR nur zu Anschaffungs-/Herstellkosten Verzicht auf Ausweis nach aktuellen Marktwert Alternativ stille Reserven in Notes erwähnen

Immaterialle Werte• Gemäss FER, jedoch Bewertung nach OR nach Vorsichtigkeitsprinzip, d.h. nicht

wahrscheinlichste, sondern ungünstigste Variante

Verbindlichkeiten zum Nennwert• Gemäss OR 960e-1 und gemäss FER 2.14 zu Nennwert. FER lässt gemäss

2.14 auch Diskontierung („i.d.R.“) zu, falls wesentlich.

z.B. zinsloses Darlehen, rückzahlbar zu Nominalwert; Barwert per Erhalt, Differenz Barwert/Nominalwert zu passivieren (splitten des Darlehens in Zinsteil und Barteil), passivierter Zinsteil als Ertrag über Laufzeit auflösen

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1. ERFA-Tagung für NPO Finanzverantwortliche 28.10.2015

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Rückstellungen• FER 2-15, 39, FER 23, 23-19:

Jährlich neu beurteilen & anpassen, Pflicht zur Diskontierung, falls Faktor Zeit wesentlich, kein Unterschied der Erfassungspflicht OR/FER

• Bewertung ist jedoch unterschiedlich; gemäss FER = Erwartungswert, gemässOR = vorsichtigster d.h. ungünstigster Wert wohl eine Frage des Ermessensspielraums des Managements

Fremdwährungen: offene Frage• Nicht geklärt, ob gemäss OR (Imparitätsprinzip) auch Translationsgewinne

verbucht werden können. Frage der Höhe und Eintretenswahrscheinlichkeit Praxis wird es weisen

Neues Rechnungslegungsrecht – neue FER 21

1. ERFA-Tagung für NPO Finanzverantwortliche 28.10.2015

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Absicherungsgeschäfte• FER 27 gewährt Wahlrecht bilanzieren/nicht bilanzieren mit Erfassung der

Bewertungsdifferenzen direkt im Eigenkapital (zum aktuellen Wert)• Jedoch für OR muss bei Absicherung zukünftiger Geldflüsse vom Wahlrecht

„nicht bilanzieren“ Gebrauch gemacht werden. • Absicherung bestehender Bilanzpositionen in OR & FER gleich.

Darstellung der Überleitung auf neue FER 21/nRLR• Gemäss FER RK 30 (Stetigkeit): Bei Änderung von Grundsätzen der

Rechnungslegung sowie Korrekturen von Fehlern ist Vorjahr anzupassen (Restatement, restrospektive Methode)

• Jedoch gemäss OR ist die retrospektive Anpassung des Vorjahres nicht zulässig Fehler und Restatement-Effekte sind in Geschäftsjahr zu buchen

Neues Rechnungslegungsrecht – neue FER 21

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Ausgangslage• Management-Approach: Internes Management Reporting = externes

Reporting umfangreicher separater Finanzbericht und Nonprofit-Governance Bericht

• Gesamtkostenverfahren• Bruttoprinzip; Eintopf-Prinzip• Interne Leistungsverrechnung (ILV) Gruppe zu Selbstkosten, wenn

Selbstkosten höher als Marktpreis, dann zum tieferen Marktpreis• Ausscheidung des Fondsvermögens sowie des Vermögens des

gebundenen Kapitals auf der Aktivseite vom operativen Cash

Gründe der vorzeitigen Anwendung• ERP-Migrationen in 2015/16; Umstellung auf neuer FER 21 und nRLG im

Vorfeld zu den ERP-Migrationen; • Wahl neue Revisionsstelle für 2015; Umstellung mit dem alten, erfahrenen

Revisionsteam

Ausgangslage und Gründe der vorzeitigen Anwendung

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Gruppenrechnung 2014 gegenüber 2013• Basis: Anpassung Gruppen-Kontenplan mit Umgliederungen und neuen

Bezeichnungen; Anpassung des Vorjahres, Durchgängigkeit über 3 System-

stufen (Finanzbuchhaltung/Konsolidierung-Reporting/Publishing)

• Umfang und Inhalt des Leistungs- & Lageberichts (FER 21.4)

• Neugliederung der Betriebsrechnung (Anhang FER 21.12)

• Zuteilung zweckgebundene Fonds und Umbenennung EK-Fonds in

„gebundenes Kapital“ (FER 21.7-9)

• Konsolidierung und freiwillige Kombinierung; Gliederung der Rechnung über die

Veränderung des Kapitals (FER 30)

• Bewertung der Anlage-Immobilien (FER 18.14)

• Ausscheidung Projekt-, Fundraising- und Administrationsaufwand (FER 21.22)

• Unentgeltlich erhaltene Zuwendungen (FER 21.23)

Herausforderungen bei den Anpassungen

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Umfang und Glieder des Lage- & Leistungsberichts (Seite 4-15)

1. ERFA-Tagung für NPO Finanzverantwortliche 28.10.2015

ZEWO Muster Leistungsbericht

(ZEWO, 2014)Idealtypischer Leistungsbericht

(Stötzer, 2009, S. 366)

Lagebericht nach Art. 961c OR

(Glanz/Pfaff, 2014, S. 25)

1. Wer wir sind Ziele der NPO 1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

2. Was wir tun Finanzen (Potenziale) 2. Absatz: Auftrags-/Bestelleingang, Absatz-

3. Wie wir unsere Wirkung messen Informationsbedürfnisse externer Stakeholder entwicklung, Preis-/Mengenänderungen

4. Was wir bewirken Informationsbedürfnisse interner Stakeholder Marktposition, Nachfragetrends

a) Ausgangslage Leistungsadresaten (Prozesse) 3. Produktion: Volumina und Veränderung,

b) Ziele Produktivität/Wirtschaftlichkeit/Effizienz Wirtschaftlichkeit, Qualitätssicherung

c) Tätigkeit und Mittel Produkte/Leistungen 4. Beschaffung, Kostenentwicklung, Verän-

d) Was bisher geleistet wurde Grad der Sachzielerreichung/Effektivität derung bei Lieferanten und Versorung

5. Erfolge Chancen 5. Forschung und Entwicklung

6. Herausforderungen Risiken 6. Beteiligungen

7. Was wir noch bewirken wollen 7. Sach- und Finanzinvestitionen, Investitions-

und wie weit wir bereits sind vorhaben

8. Finanzierung und Liquidität

9. Personal und Soziales, Vollzeitstellen

10. Nachhaltigkeit, Umweltrisiken und

-schutzmassnahmen

11. Risikobeurteilung

12. Besondere Ereignisse

13. Analyse der Jahresrechnung

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Kombination des Lageberichts nach nRLG und des Leistungsbericht nach FER 21.4/26-28: Insgesamt (9!) Seiten.

• Vorwort (Verweis auf den Nonprofit Governance-Bericht)

• Zweck der Organisation

• Organe, Geschäftsführung und nahestehende Organisationen

• Allgemeiner Geschäftsverlauf

• Wirtschaftliche Lage

• Risikobeurteilung

• Forschungs- und Entwicklungstätigkeit, Innovationen

• Aussergewöhnliches Ergebnis

• Zukunftsaussichten

Umfang und Glieder des Lage- & Leistungsberichts (Seite 4-15)

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Ausgliederung Nonprofit Governance-Teil in einen separaten BerichtGründe:

• Historischer Druck völlig transparent zu sein

• ebenso wichtig für interne Transparenz aufgrund

Konglomeratsstruktur

• Zweckmässigkeit eines separaten Berichts

Inhalt:

• Vorstellen Gruppe, Werte, Strategie, Begriffe,

Strukturen, Zweck & Ziele

• Zusammenarbeitsverträge, Leistungsaufträge

• Führungsstruktur, Organe und deren Arbeitsweise

• Entschädigungen

• Risk Management, interne Kontrolle, Revision, externe Aufsicht, Info Politik

• Übersicht der operat. & strat. Organe, Netzwerke, Personen-Vitas, Adressen

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Nonprofit Governance-Bericht

Warum so ausführlich?

• In Anlehnung an eine kotierte

Gesellschaft (economiesuisse Raster)

• Absolute Offenlegung diszipliniert

Organisation(en)

• Vermeidung Reputationsfallen,

z.B. Mandatsverträglichkeit der

strategischen Organe

• Aufzeigen der vorhandenen

Kompetenzen / Branchenspezialisten

KPMG Swiss GAAP FER-Event 2015: Transparenz der neuen Fachempfehlung 21 und das nRLR

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Betriebsrechnung (Seite 16-17)

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Betriebsrechnung (Seite 16-17)

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Betriebsrechnung (Seite 16-17)

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Fonds von Dritten

gebundenes Kapital

Nach Zuweisung /Verteilung innerhalb Organisationskapital

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Bilanz (Seite 18 - 19)

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Bilanz (Seite 18 - 19)

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• Konsolidierungskreis und Kombinierungskreis• Fonds von Dritten dem FK zugeordnet, nicht in Veränderung des Kapitals eingeschlossen• Umgliederung der Fonds bei den Tochtergesellschaften in gebundenes Kapital auf

Gruppenstufe17

Rechnung über die Veränderung des Kapitals (Seite 20)

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Kreis der Kombinierten

Kreis der Konsolidierten(eigene TGs)

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• nach nRLG zu historischen Anschaffungskosten, FER 18.14 ditto möglichresp. tieferen Marktwert

• Ausweis der stillen Reserven wäre mit diesem Ausweis ersichtlich (wenn vorhanden)

Ausweis der Anlageimmobilien (S. 35)

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Nicht mehr obligatorisch, aberzweckmässig

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• Die Freiwilligen erhalten „Umtriebsentschädigungen/Spesen“ vergütet.• Auf eine Quantifizierung der Leistungen wird verzichtet, dies würde die

Betriebsrechnung nur verlängern (zusätzlicher Sachspenden-Ertrag und zusätzliche Sach- oder Personalkosten in gleicher Höhe).

• Im Verhältnis zur gesamten Betriebsrechnung sind die unentgeltlichen Leistungen nicht wesentlich

Ausweis der unentgeltlich erhaltenden Zuwendungen (Seite 54)

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Beispiel Nachweis Restatement-Effekte Vorjahr aufgrund Umstellung im Anhang

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Nachweis Restatement-Effekte Vorjahr aufgrund Umstellung im Anhang

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Falls nötig, Zusammenfassung der wichtigsten Effekte

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Schweizer Paraplegiker-StiftungWir begleiten Querschnittgelähmte.

Ein Leben lang.

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