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GR 3/2017 am 18.05.2017 1 \\server-ga\_gemeinsame-Dokumente\Amtsleiter\GEMRAT\Gemrat2017\GR3_2017 am 18_05_2017\Niederschrift GR 3 2017 am 18_05_2017.docx Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates (3/2017) Sitzungstermin: 18.05.2017 Sitzungsbeginn: 19.00 Uhr Sitzungsende: 19.25 Uhr Ort: Rathaus Anwesende: Bürgermeister: Ferdinand Köck Vizebürgermeister: Jörgen Vöhringer Geschäftsführende Gemeinderäte: Christian Kamper Karl Kühn Ing. Walter Promitzer Ing. Ernst Spitzbart Gemeinderäte Helga Dworan Ismail Ekmekci Petra Grünböck-Stoiber Dagmar Händler Johanna Hofer Johann Holzer Alexander Keller Daniele Kirner Margit Möstl Alfred Reisacher Hedwig Schnitzer Gerhard Schwarzer ab 19.16 Uhr Dkfm. Dr. Klaus Tremmel Ing. Christian Tschirk Dr. Tillman Voss Entschuldigt abwesend: Barbara Hollergschwandtner Ing. Heinrich Hubert Reiner Gerhard Schwarzer von 19.10 bis 19.16 Uhr Unentschuldigt abwesend: Gerhard Schwarzer bis 19.10 Uhr Die Sitzung war öffentlich; die Sitzung war beschlussfähig

Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates (3/2017)...DI Karl Siegl) – Bauwerk oder Grundstück in der Kategorie III Die Mitglieder der Kommission werden vom Bürgermeister nominiert

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Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates (3/2017)

Sitzungstermin: 18.05.2017 Sitzungsbeginn: 19.00 Uhr Sitzungsende: 19.25 Uhr Ort: Rathaus

Anwesende: Bürgermeister: Ferdinand Köck Vizebürgermeister: Jörgen Vöhringer Geschäftsführende Gemeinderäte: Christian Kamper Karl Kühn Ing. Walter Promitzer Ing. Ernst Spitzbart

Gemeinderäte Helga Dworan Ismail Ekmekci Petra Grünböck-Stoiber Dagmar Händler Johanna Hofer Johann Holzer Alexander Keller Daniele Kirner Margit Möstl Alfred Reisacher Hedwig Schnitzer Gerhard Schwarzer ab 19.16 Uhr Dkfm. Dr. Klaus Tremmel Ing. Christian Tschirk Dr. Tillman Voss Entschuldigt abwesend: Barbara Hollergschwandtner Ing. Heinrich Hubert Reiner Gerhard Schwarzer von 19.10 bis 19.16 Uhr Unentschuldigt abwesend: Gerhard Schwarzer bis 19.10 Uhr

Die Sitzung war öffentlich; die Sitzung war beschlussfähig

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TAGESORDNUNG

Öffentlicher Teil

1. Bürger fragen Gemeinderäte (max. 15 Minuten)

2. Entscheidung über Einwendungen zur Niederschrift der letzten Gemeindevorstandssitzung

3. Ausgaben und Anschaffungen

3.1. Sanierung der 14 Kreuzwegstationen am Kalvarienberg 3.2 Sanierung Güterwege

4. Beauftragung der Marktgemeinde Gumpoldskirchen Betriebs- und Liegenschafts-GmbH mit der Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges HLF 3

5. Schutzzonenkommission Beschluss einer Geschäftsordnung und Einberufung der Schutzzonenkommission

6. Audit - Familienfreundliche Gemeinde

Ergänzung des Beschlusses um die UNICEF-Zertifizierung

7. Abgabenangelegenheiten 7.1. Friedhofgebührenordnung – Neufassung 7.2. Hundeabgabenverordnung - Verbesserung – Neufassung

8. Benutzung von Gemeindestraßen - eingeschränkt Zulassung

landw. Fahrzeuge

9. Bericht Prüfungsausschuss

Nicht öffentlicher Teil

10. Entscheidung über Einwendungen zur Niederschrift der letzten Gemeinderatssitzung – nicht öffentlicher Teil

11. Personalangelegenheiten

11.1. Ansuchen der Personalvertretung um die Aussprache "Dank und Anerkennung" für eine ausscheidene Mitarbeiterin

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Sitzungsverlauf: Es liegt ein Dringlichkeitsantrag vor: Folgender Antrage sollen in die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 18.05.2017 aufgenommen werden:

1) Vergabe einer Gemeindewohnung Sachverhalt – Begründung: Die Wohnung Wienerstraße 40 Top 5 ist freigeworden. Der Sozialausschuss empfiehlt diese Wohnung an Herrn Roland ROCH befristet auf 3 Jahre zu vermieten. Antrag Bgm.: Der Gemeinderat möge folgenden Beschluss fassen: Aufnahme des Dringlichkeitsantrages 1 in die Tagesordnung der heutigen Sitzung unter TOP 12 –Wohnungsangelegenheiten. Beschluss: Der Antrag wird angenommen Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung:

1. Bürger fragen Gemeinderäte (max. 15 Minuten) Es sind keine Bürger anwesend.

2. Entscheidung über Einwendungen zur Niederschrift der letzten

Gemeinderatssitzung

Es wurden keine Einwände erhoben, die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

3. Ausgaben und Anschaffungen

3.1. Sanierung der 14 Kreuzwegstationen am Kalvarienberg Vom Bauamt: Es wurden vom Bauamt eine Generalunternehmerausschreibung (Baumeisterarbeiten, Spenglerarbeiten und Dachdeckerarbeiten) durchgeführt. Es wurden 5 Bauunternehmen eingeladen: Grafbau GmbH (Traiskirchen), Ing. Hausladen GmbH & CoKG (Vösendorf), Levonyak BauGmbH (Gumpoldkirchen), Ing. Sogl Bau GmbH (Guntramsdorf), Bmst. Ing. Günther Steurer (Baden). Angebotsabgabe war am 21.04.2017, 8.30. Abgegeben haben: Levonyak BauGmbH (Gesamtpreis inkl. USt.: € 212.582,40), Bmst. Ing. Günther Steurer (Gesamtpreis inkl. USt.: € 266.004,90).

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Nach Prüfung der Unterlagen empfiehlt das Bauamt die Vergabe der Arbeiten an die Firma Levonyak BauGmbH. Antrag Bgm: Der Gemeindevorstand empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen: Zustimmung zur Beauftragung der Fa. Levonyak Bau aufgrund des Ergebnisses der Ausschreibung mit der Sanierung der 14 Kreuzwegstationen am Kalvarienberg – Kosten € 212.582,40 inkl. Mwst. Beschluss: Der Antrag wird angenommen Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung:

3.2 Sanierung Güterwege

Folgende Wege sind im Sanierungsplan 2017 enthalten: Thallernweg, Hutweidenweg, Steinfeldweg Aufgrund der Ausschreibung des Landes NÖ Güterwegeabteilung ergeben sich für die Gemeinde folgende Kosten: Thallernweg € 5.000,-- Hutweidenweg € 1.000,-- Steinfeldweg € 4.000,-- Summe € 10.000,-- Bestbieter: Fa. Bitobau (Dünnschichtbelage) und Schraufstädter (Grederungsarbeiten) Antrag Bgm: Der Gemeindevorstand empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss fassen: Zustimmung zur Beauftragung des Landes NÖ mit der Sanierung der obig genannten Wege zu einem Gesamtpreis von € 10.000,-- inkl. Ust. Beschluss: Der Antrag wird angenommen

Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung:

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4. Beauftragung der Marktgemeinde Gumpoldskirchen Betriebs- und Liegenschafts-GmbH mit der Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges HLF 3

Aufgrund des Alters des bestehenden Feuerwehrfahrzeuges TLF 3000 Bj 1993 ist diese auszuscheiden und gegen ein neues Fahrzeug der Type HLF 3 zu ersetzten. Nachdem der Auftragswert im Oberschwellenbereich liegt wurde seitens der Marktgemeinde Gumpoldskirchen Betriebs- und Liegenschafts- GmbH eine Ausschreibung in Zusammenarbeit mit der FF Gumpoldskirchen eine öffentliche Ausschreibung abgehalten. Die Anbotsfrist endete am 3.5.2017 um 10.00 Uhr. Es wurde nur ein Angebot abgegeben. Fa. Rosenbauer, mit einem Anbotspreis von € 436.383,60 inkl. Mwst. Das Anbot wird nun rechtlich und technisch geprüft. Die Finanzierung erfolgt einerseits durch eine Förderung des Landes NÖ mit einem Betrag von € 66.000,--, der Zuzahlung der FF-Gumpoldskirchen im Wert von ca. € 120.000,-- und einer Darlehensaufnahme seitens der Marktgemeinde Gumpoldskirchen Betriebs- und Liegenschafts- GmbH über den Restbetrag. Die Lieferung soll Ende April 2018 erfolgen. Rednerliste: Tschirk Spitzbart Antrag Bgm: Der Gemeindevorstand empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen: Zustimmung zur Beauftragung der Marktgemeinde Gumpoldskirchen Betriebs- und Liegenschafts- GmbH mit der Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges der Type HLF 3 zu einem Gesamtpreis in der Höhe von € 436.383,60 inkl. Mwst. Zu beauftragender Lieferant: Fa. Rosenbauer Österreich GmbH, Pultendorf 13, 3110 Neidling Die Finanzierung erfolgt einerseits durch eine Förderung des Landes NÖ mit einem Betrag von € 66.000,--, der Zuzahlung der FF-Gumpoldskirchen im Wert von ca. € 120.000,-- und einer Darlehensaufnahme seitens der Marktgemeinde Gumpoldskirchen Betriebs- und Liegenschafts- GmbH über den Restbetrag. Beschluss: Der Antrag wird angenommen Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung:

5. Schutzzonenkommission

Beschluss einer Geschäftsordnung und Einberufung der Schutzzonenkommission

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Folgender Vorschlag wird seitens des Bauamtes vorgelegt – zur Einhaltung des Pkt. 5 „Schutzzone Altort Gumpoldskirchen“ der Bebauungsvorschriften der Gemeinde vom 25.6.2015

Geschäftsordnung der

Schutzzonenkommission der Marktgemeinde Gumpoldskirchen gemäß Punkt 5 der Bebauungsvorschriften der Marktgemeinde Gumpoldskirchen

Schutzzonenkommission Die Schutzzonenkommission ist ein unabhängiges, beratendes Sachverständigengremium für Bauvorhaben in der in der Schutzzone „Altort Gumpoldskirchen Marktgemeinde Gumpoldskirchen. Die Kommission setzt sich je nach Kategorie des Bauvorhabens, wie folgt zusammen: Architekt(in) – Bauvorhaben Kategorie I, II und III Ortsbildsachverständige(r) des Landes NÖ – Bauvorhaben Kategorie I, II und III ÄNDERUNG (seitens des Landes wird kein SV zur Verfügung gestellt, ein entsprechender Architekt wurde gefunden) Sachverständige(r) für Denkmalschutz (Vertreter des Bundesdenkmalamtes) - Bauvorhaben in der Kategorie I oder II

Sachverständige(r) für Raumplanung (fachlich qualifizierter Vertreter des Ortsplaners Büro DI Karl Siegl) – Bauwerk oder Grundstück in der Kategorie III Die Mitglieder der Kommission werden vom Bürgermeister nominiert und durch Beschluss des Gemeinderates einberufen. Die Kommissionsmitglieder dürfen in der Gemeindeverwaltung der Marktgemeinde Gumpoldskirchen weder ein besoldetes Amt bekleiden noch einem Vertretungskörper angehören. Für Befangenheit gelten die Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes (AVG). Zielsetzung der Schutzzonenkommission Die Schutzzonenkommission soll durch ihre engagierte, unabhängige, fachliche Expertise die städtebauliche und architektonische Qualität der Bauvorhaben in der Schutzzone „Altort Gumpoldskirchen“ sicherstellen. Aufgabe der Schutzzonenkommission Die Aufgabe der Schutzzonenkommission umfasst folgende Tätigkeiten: 1) eine über baurechtliche Aspekte hinausgehende Beurteilung der Einfügung von

Bauvorhaben hinsichtlich Bebauungsdichte, Volumen und Proportionen, Konstruktionsdimensionierung, Fassadengestaltung, Material, Fenster, Türen, Tore, Dächer und Einfriedungen in die charakteristische Struktur des Ortsbildes der Schutzzone bzw. die Beurteilung von ortsbildrelevanten Bauvorhaben im gesamten Ortsgebiet, die aufgrund ihrer Größe und/oder des Standortes durch die Ortsbildsachverständigen der Schutzzonenkommission

2) Beratung von BauwerberInnen und PlanerverfasserInnen betreffend gestalterischer und architektonischer Aspekte

3) Erstellung von Empfehlungen, Stellungnahmen und Gutachten (Schutzzonengutachten)

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4) Beratung der Politik und Verwaltung in baukulturellen Angelegenheiten Die Stellungnahmen und Gutachten sind an die Baubehörde der Marktgemeinde Gumpoldskirchen zu richten und im Baubewilligungsverfahren zu berücksichtigen. Abwicklung der Tätigkeit der Schutzzonenkommission Die Einberufung zu den Sitzungen der Schutzzonenkommission erfolgt nach Bedarf, abhängig vom Vorliegen von zu beurteilenden Bauvorhaben, jedoch maximal zu 6 Terminen im Jahr, durch das mit der Abwicklung beauftragte Bauamt der Marktgemeinde Gumpoldskirchen. Die Beurteilung der Projekte durch die Schutzzonenkommission erfolgt einstimmig. Ablauf der Sitzung: 1. Lokalaugenschein 2. Vorstellung des Bauvorhabens durch die der BauwerberInnen bzw. PlanerverasserInnen 3. Fachliche Erörterung und Beurteilung des Bauvorhabens durch die Kommission im Beisein der BauwerberInnen bzw. PlanerIverfasserInnen 4. Erarbeitung von Stellungnahmen durch die Schutzzonenkommission, in Form:

- von Auflagen und Empfehlungen, bei deren Berücksichtigung ein positives Schutzzonengutachten zu erwarten ist

- eines abschließenden Schutzzonengutachtens (bei positiver Begutachtung oder negativer Begutachtung - im Falle der Undurchführbarkeit des vorgelegten Bauvorhabens oder der Nichtberücksichtigung von Auflagen und Empfehlungen der Schutzzonenkommission im Projekt)

Die Stellungnahmen der Schutzzonenkommission werden den BauwerberInnen schriftlich übermittelt. Erhält ein Bauvorhaben seitens der Schutzzonenkommission vorerst nicht die Zustimmung, wird den BauwerberInnen, die Möglichkeit der Überarbeitung des Projekts unter Berücksichtigung der Auflagen und Empfehlungen der Schutzzonenkommission gegeben. Über die Ergebnisse der Sitzungen der Schutzzonenkommission ist im Bauausschuss laufend zu berichten. Sitzungsteilnehmer: An den Sitzungen der Schutzzonenkommission können neben den Mitgliedern der Kommission und den BauwerberInnen bzw. PlanerverasserInnen (bis Punkt 3 – siehe Ablauf der Sitzung) folgende Personen ohne Stimmrecht teilnehmen:

- BürgermeisterIn - Bauausschussvorsitzende - Vertreter des Bauamtes - Angeforderte Sonderfachleute oder Behördenvertreter

Sitzungshonorar: Die Bezahlung der Tätigkeit der Kommissionsmitglieder erfolgt nach zeitlichem Aufwand (Anzahl der Stunden). Als Honorarbasis wird die Honorarlinie der Bundeskammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten (Allgemeiner Teil) herangezogen. Zur Berechung gelangt der niedrigste Stundensatz der Kategorie A (konzeptive und strategische Aufgaben). Nebenkosten können nur nach Rücksprache mit der Marktgemeinde Gumpoldskirchen verrechnet werden.

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Antrag Bgm: Der Gemeindevorstand empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen: Zustimmung zur vorliegenden Geschäftsordnung der Schutzzonenkommission der Marktgemeinde Gumpoldskirchen Beschluss: Der Antrag wird angenommen Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung:

6. Audit - Familienfreundliche Gemeinde

Ergänzung des Beschlusses um die UNICEF-Zertifizierung Betreffend den Gemeinderatsbeschluss von der letzten Gemeinderatssitzung wurden die Gemeinde wie folgt informiert:

In der Teilnahmevereinbarung haben Sie angegeben auch das UNICEF Zusatzzertifikat

machen zu wollen. Jedoch habe ich im Gemeinderatsbeschluss keinen Beschluss dazu

gefunden.

Für das UNICEF Zusatzzertifikat benötigen wir bitte auch einen Beschluss des

Gemeinderates. Diesen können Sie aber auch gerne nachreichen, bis spätestens zum

ersten Workshop. Antrag Bgm: Der Gemeindevorstand empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen: Zustimmung zur Teilnahme am Audit familienfreundlichegemeinde und Zustimmung zur vorliegenden Teilnehmervereinbarung wie in der letzten Gemeinderatssitzung beschlossen. Weiters soll auch am UNICEF Zusatzzertifikat teilgenommen werden . Beschluss: Der Antrag wird angenommen Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung:

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7. Abgabenangelegenheiten 7.1. Friedhofgebührenordnung – Neufassung

Aufgrund einer Änderung der gesetzlichen Grundlage ist auch die Friedhofgebührenordnung der Marktgemeinde Gumpoldskirchen neu zu erlassen. Es erolgte lediglich eine Anpassung an den geltenden Rechtsstand – die Gebühren wurden nicht geändert:

Gumpoldskirchen, am .XXXX. 2017

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Gumpoldskirchen hat in seiner Sitzung am XXXXXXXXXXX folgende

Friedhofsgebührenordnung

nach dem NÖ Bestattungsgesetz 2007

für den Friedhof der Marktgemeinde Gumpoldskirchen

beschlossen:

§ 1

Arten der Friedhofsgebühren

Für die Benützung des Gemeindefriedhofes werden eingehoben:

a) Grabstellengebühren

b) Verlängerungsgebühren

c) Beerdigungsgebühren

d) Enterdigungsgebühren

e) Gebühren für die Benützung der Leichenkammer (Kühlanlage)

f) Gebühren für die Benützung der Aufbahrungshalle

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Alt:

Neu:

§ 2

Grabstellengebühren

(1) Die Grabstellengebühr für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre bei Erdgrabstellen bzw. bei sonstigen Grabstellen auf

auf 10 Jahre (Urnennischen) und 30 Jahre (Grüfte) beträgt für beträgt für

a) Erdgrabstellen:

1a) Familiengräber zur Beerdigung von bis zu 4 Leichen

-) in laufender Reihe € 350,-- 2a) Familiengräber zur Beerdigung von bis zu 8 Leichen

-) in laufender Reihe € 690,--

b) sonstige Grabstellen:

1b) Grüfte, und zwar -) zur Beisetzung von bis zu 3 Leichen € 2.880,-- -) zur Beisetzung von bis zu 6 Leichen € 4.800,-- -) zur Beisetzung von bis zu 12 Leichen € 9.600,--

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2b) Urnennischen, und zwar

-) zur Beisetzung von bis zu 4 Urnen € 240,-- (2) Für Grabstellen in besonderer örtlicher Lage bzw. mit besonderer Ausgestaltung werden zu den

Grabstellengebühren nach Absatz 1 folgende Zuschläge verrechnet:

a) Familiengräber zur Beerdigung von bis zu 4 Leichen -) im Hauptgang € 290-- -) in besonderer Lage (Gruftreihe) € 450,--

b) Familiengräber zur Beerdigung von bis zu 8 Leichen -) im Hauptgang € 600,-- -) in besonderer Lage (Gruftreihe) € 910,--

§ 3

Verlängerungsgebühren

(1) Für Erdgrabstellen und sonstige Grabstellen, für die ein erstmaliges Benützungsrecht mit der

Dauer von 10 Jahren festgesetzt wurde, wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere

Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit dem gleichen Betrag

festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.

(2) Für sonstige Grabstellen, für die ein erstmaliges Benützungsrecht mit der Dauer von 30 Jahren

festgesetzt wurde, wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des

Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit einem Drittel des Betrages festgesetzt, der für

solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.

Alt:

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GR 3/2017 am 18.05.2017 12

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Neu:

§ 4

Beerdigungsgebühren

(1) Die Beerdigungsgebühr (für das Öffnen und Schließen der Grabstelle und die Bereitstellung des

Versenkungsapparates) beträgt bei der

a) Beerdigung einer Leiche in einem Erdgrab € 350,--

b) Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab für Leichen € 350,--

c) Beisetzung einer Leiche in einer Blinden Gruft € 1.250,--

d) Beisetzung einer Urne in einer Blinden Gruft € 1.250,--

e) Beisetzung einer Leiche in einer Gruft € 890,--

f) Beisetzung einer Urne in einer Gruft für Leichen € 890,--

g) Beisetzung einer Urne in einer Urnennische € 240,--

(2) Die Beerdigungsgebühr von Leichen von Kindern beträgt die Hälfte der in Absatz 1

festgesetzten Gebührensätze.

(3) Bei Erdgräbern mit Deckel (blinde Gruft) erhöht sich die jeweilige Gebühr nach Absatz 1 um €

450,--

§ 5

Enterdigungsgebühr

Die Enterdigungsgebühr für eine Enterdigung (§ 19 Abs. 1 NÖ Bestattungsgesetz 2007) beträgt

a) bei Erdgrabstellen € 480,-- b) bei blinden Grüften (einschl. Steinmetz) € 1.290,-- c) bei Grüften (einschl. Steinmetz) € 1.290,--

§ 6

Gebühren für die Benützung der

Leichenkammer (Kühlanlage) und der Aufbahrungshalle

(1) Die Gebühr für die Benützung der Leichenkammer (Kühlanlage) beträgt für jeden

angefangenen Tag € 35,--

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GR 3/2017 am 18.05.2017 13

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(2) Die Gebühr für die Benützung der Aufbahrungshalle beträgt für jeden angefangenen Tag €

240,--

§ 7

Schluss- und Übergangsbestimmungen

Diese Friedhofsgebührenordnung wird mit dem Monatsersten rechtswirksam, der dem Ablauf der

zweiwöchigen Kundmachungsfrist zunächst folgt.

Der Bürgermeister:

(Ferdinand Köck)

Antrag Bgm: Der Gemeindevorstand empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen: Zustimmung zur vorliegenden Friedhofsgebührenordnung wie obig genannt. Beschluss: Der Antrag wird angenommen Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung:

7.2. Hundeabgabenverordnung - Verbesserung – Neufassung Weiters wurde anlässlich der Einschau des Amtes der NÖ Landesregierung auch die Hundeabgabenordnung bemängelt und soll diese neu beschlossen werden – die Änderungen bzw. Ergänzung sind unterstrichen gekennzeichnet.

VERORDNUNG ÜBER DIE ERHEBUNG DER

HUNDEABGABE

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Gumpoldskirchen beschließt aufgrund der Bestimmungen

des NÖ Hundeabgabegesetzes 1979, LGBl. 3702, in der derzeit geltenden Fassung für das Halten

von Hunden eine Abgabe wie folgt zu erheben:

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GR 3/2017 am 18.05.2017 14

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1. für Nutzhunde jährlich € 6,54* pro Hund

2. für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und

auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz jährlich € 200,-- pro Hund

3. für alle übrigen Hunde jährlich € 40,-- pro Hund

Wird der Hund während des Jahres erworben, so ist die Hundeabgabe innerhalb eines Monats nach

dem Erwerb zu entrichten. Für die folgenden Jahre ist die Hundeabgabe jeweils bis spätestens zum

15. Februar des laufenden Jahres ohne weitere Aufforderung zu entrichten.

Beschlossen in der Gemeinderatssitzung am ________

Diese Verordnung tritt in Kraft mit dem Monatsersten, der dem Ablauf der Kundmachungsfrist

zunächst folgt.

Der Bürgermeister:

(Ferdinand Köck)

Rednerliste: Schnitzer Spitzbart Tschirk Antrag Bgm: Der Gemeindevorstand empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen: Zustimmung zur vorliegenden Verordnung über die Einhebung der Hundeabgabe wie obig genannt. Beschluss: Der Antrag wird angenommen Abstimmungsergebnis: dafür: 19 dagegen: 1 (Schnitzer) Enthaltung:

8. Benutzung von Gemeindestraßen - eingeschränkt Zulassung

landw. Fahrzeuge

Page 15: Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates (3/2017)...DI Karl Siegl) – Bauwerk oder Grundstück in der Kategorie III Die Mitglieder der Kommission werden vom Bürgermeister nominiert

GR 3/2017 am 18.05.2017 15

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Seitens der GGV´s wird wie folgt berichtet:

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GR 3/2017 am 18.05.2017 16

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Vorschlag für die Erlaubnis:

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Page 18: Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates (3/2017)...DI Karl Siegl) – Bauwerk oder Grundstück in der Kategorie III Die Mitglieder der Kommission werden vom Bürgermeister nominiert

GR 3/2017 am 18.05.2017 18

\\server-ga\_gemeinsame-Dokumente\Amtsleiter\GEMRAT\Gemrat2017\GR3_2017 am 18_05_2017\Niederschrift GR 3 2017 am 18_05_2017.docx

Antrag Bgm: Der Gemeindevorstand empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen: Zustimmung zur Beschluss einer pauschalten Zustimmungserklärung betreffend die Benutzung von Gemeindestraßen im Ortsgebiet mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen Beschluss: Der Antrag wird angenommen Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung:

9. Bericht Prüfungsausschuss

Bgm. verliest die Berichte der Prüfungsausschusssitzungen und die Stellungnahme des Bürgermeisters und des Kassenverwalters. Ende öffentliche Sitztzung um 19.20 Uhr.