40
Honorarverhandlungen Zähes Ringen beendet nr. 3 | 2013 Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein Nordlicht März 2013 | 16. Jahrgang A K T U E L L A K T U E L L serviceseiten ab seite 28

Nordlicht_03_2013

Embed Size (px)

DESCRIPTION

Offizielles Mitteilungsblatt für niedergelassene Ärtze in Schleswig-Holstein

Citation preview

HonorarverhandlungenZähes Ringen beendet

nr. 3 | 2013 Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein

NordlichtMärz 2013 | 16. Jahrgang

a K T u E L La K T u E L L

serviceseit

en

ab seite 2

8

InhaLT

Nordlicht a K t u e l l 3 | 20132

KVSH und Krankenkassen haben sich auf Eckpunkte eines Honorarvertrages für das Jahr 2013 geeinigt. Herausgekommen ist ein Kompromiss, bei dem der Teufel an manchen Stellen im Detail steckt. Lesen Sie dazu in unserem Titelthema, was sich im Einzelnen ergeben hat.

Die Abgeordnetenversammlung der KVSH stand ganz im Zeichen der Diskussion über die Honorarvereinbarung. Weitere Themen

auf der Veranstaltung: Ausblick auf den kom-menden HVM, die neue Bedarfsplanung und der reformierte E-Mail-Dienst der KVSH, der künftig „ safemail“ heißt.

sEITE rubrIK/ThEma

Aus dem InhalthEfT 3 | 2013

1226

TITELThEma4 Honorarvertrag 2013 im Überlick

6 Übersicht über HVM-Änderungen

8 Interview mit dem KVSH-Vorstand:„Planwirtschaft = gerecht ist Nonsens“

10 nachrIchTEn KompaKT

GEsundhEITspoLITIK12 Abgeordnetenversammlung der KVSH:

Nicht glücklich, aber zufrieden

14 Reizthema weiter auf der Tagesordnung: Ausschreibung von Grippeimpfstoffen

16 Einblicke in den Praxisalltag:Dr. Christian Kraus bekam Politikerbesuch

praxIs & KV

17 Aufbauhilfe für Reha-Plattform im Internet

18 Wie halten Sie es mit den Befundberichten? Gutachter Dr. Jörg Engster im Interview

20 forum21 Kommentar: Krank

22 Öffentliche Ausschreibung von Vertragspraxen

25 Patienten häufiger psychisch krank

dIE mEnschEn Im Land26 Filmteam dreht in Dialysepraxis auf Sylt

sErVIcE28 Sicher durch den Verordnungsdschungel:

Aufgepasst bei der Verordnung von Arzneimittelmengen

29 Sie fragen – wir antworten

30 Verordnung von Sprech-, Sprach- und Stimmtherapie

33 „Klein und gemein – Gib Viren und Bakterien keine Chance“: Neuauflage des Impfflyers

34 Seminare

35 Termine

04

Wertvolle Informationen für Sie und Ihr Praxisteam auf den mit einem grünen „ i“ markierten Seiten

„ Film ab, Kamera läuft!“ hieß es im Dialyse-zentrum von Dr. Bodo Stoschus in Westerland auf Sylt. Das Filmteam von KV-on kam zum Drehtermin in die QEP-zertifizierte Einrichtung auf der Insel. Urlauber können hier u. a. eine „ Feriendialyse“ nutzen.

nordLIchT nr. 3 | 2013

Nordlicht a K t u e l l3 | 2013 3

E D I T O R I A L

Liebe Leserinnen und Leser,

DR. RalpH EnnEnbacH, StEllvERtREtEnDER vORStanDSvORSitZEnDER DER KvSH

Wir sind durch, wir sind nicht durch, …

mit diesem Abzählreim hätte man seit Dezember, was die Honorarverhandlungsrunde angeht, viele Runden drehen können. Alles hat sich seit Dezember immer weiter verzögert, obwohl wir mehr als einmal dachten, alles wäre gelaufen.

Das hat natürlich auch mit dem Unwillen der Krannkenkassen zu tun, uns weiter entgegen zu kommen. Oft war es eine kasseninterne Meinungsverschiedenheit, an der alles hing. An kleinen unscheinbaren Formulierungen hängen zwischen den Kassen mitunter Verschiebungen von mehre-ren Hunderttausenden Euro. So hat das System tatsächlich für alle Seiten offenbar mehr Tücken, als es bei so etwas Existentiellem wie der medizinischen Versorgung sein sollte.

Sie werden sich womöglich bei den förderungswürdigen Leistungen fragen, warum diese nur bei Versicherten mit Wohnort in Schleswig Holstein vereinbart sind. Schließlich sollte sich Versorgung wohl kaum am Wohnort innerhalb der Bundesrepublik festmachen. Das ist eine direkte Folge der gesetzlichen Regelungen und Sie dürfen darauf wetten, dass dies der Gesetzgeber nicht gewollt hat. Auch dort ist das Thema also fehleranfällig.

Wer die Paragrafen 85 ff. im SGB V liest und studiert, läuft sich schlicht Kreise im Kopf. Und alles nur, weil man kompliziert verschleiern muss, dass Versorgung mehr kostet als heute zugebilligt wird. Es wird nach den Erfahrungen der letzten Jahre noch lange dauern, bis sich bei der politischen Mehrheit die Überzeugung festgesetzt hat, dass es eines grundlegend anderen Systems bedürfte. Möglicher-weise ist der relative Arztzahlschwund in Zukunft der wesentliche Hebel dafür.

Im Hier und Jetzt haben wir ein Ergebnis, was mit 4,5 Prozent je Versichertenkopf mit Tendenz nach oben gut abgeschätzt ist. Wenn ich Ihnen jetzt sage, dass aber die Versichertenzahl rückläufig ist und deshalb der absolute Gesamtbetrag weniger wachsen wird, dürfen Sie gerne abwinken!

An dieser Stelle möchte ich mich bei Ihnen für die positive und sachliche Resonanz auf unseren Hono-rarbericht bedanken. Wir hatten ja die Sorge, dass die kritischen Fragen an uns überhand nehmen, nichts davon ist eingetreten! Wir werden den Bericht jedes Jahr aktualisieren und dabei auch die Zahlenergebnisse in jeder Richtung offen legen, wie es norddeutscher Kaufmannsbrauch sein sollte.

Mit den besten Wünschen für einen hoffentlich sonnigen Frühling

Ihr

Dr. Ralph Ennenbach

TITELThEma

Nordlicht a K t u e l l 3 | 20134

H O n O R A R V E R H A n D L U n G E n

Die Honorarverhandlungen für das Jahr 2013 zwischen der KVSH und den gesetzlichen Krankenkassen waren von den zähen Aus-einandersetzungen auf der Bundesebene überschattet. Dabei stellten nicht nur die neuformulierung des Paragrafen 87a SGB V zur regionalen Euro-Gebührenordnung im Rahmen des Versor-gungsstrukturgesetzes, sondern auch die Beschlüsse des (Erwei-terten) Bewertungsausschusses die Gesamtvertragspartner vor neue Herausforderungen.

Herausgekommen ist – wie immer – ein Kompromiss.

Umsetzung der beschlüsse des (Erweiterten) bewertungsaus-schussesDie Beschlüsse und Empfehlungen des (Erweiterten) Bewertungs-ausschusses konnten wie folgt umgesetzt werden:

� Der Orientierungspunktwert (OW) wurde gemäß Beschluss um 0,9 Prozent auf 3,5363 Cent erhöht. Dies bedeutet für Schleswig-Holstein eine Steigerung von ca. 9,8 Mio. Euro.

� Die Berücksichtigung der Morbiditätsentwicklung erhöht die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung um ca. 11,05 Mio. Euro.

Verhaltene Freude und WermutstropfenDie KVSH hat sich mit den Krankenkassen auf wesentliche Eckpunkte eines Honorarver-trages für das Jahr 2013 geeinigt. Danach steigt die Gesamtvergütung um 4,5 Prozent. Das Gesamthonorar beträgt damit rund 1,2 Milliarden Euro.

TITELThEma

Nordlicht a K t u e l l3 | 2013 5

� Der Betrag zur regionalen Förderung der Grundversorgung beträgt laut Beschluss für Schleswig-Holstein ca. 8,6 Mio. Euro.

� Die antrags- und genehmigungspflichtige Psychotherapie gemäß Kapitel 35.2 EBM sowie die Probatorik (GOP 35150) werden ab 1. April 2013 außerhalb der morbiditätsbe-dingten Gesamtvergütung vergütet. Die KVSH konnte hier über den Beschluss hinausgehen und die Probatorik für alle Arztgruppen extrabudgetär vereinbaren.

� Die sogenannten förderungswürdigen Leistungen konnten für zwei Jahre verhandelt werden. Für förderungswürdige Leistungen werden extrabudgetäre Zuschläge gezahlt, die keinen Einfluss auf das RLV bzw. QZV haben. Manche dieser Leistungen sind an Bedingungen geknüpft, die erfüllt sein müssen, damit ein Zuschlag erfolgt. nach dem Beschluss des Bewertungsausschusses kann eine Lei-stung als förderungswürdig angesehen werden, wenn ein Versorgungsmangel vorliegt und Veränderungen in der Art und Häufigkeit der Erbringung zu einer Verbesserung der Versorgung führen, sprich, wenn im Sinne der Verbesserung der Ergebnisqualität der Behandlungserfolg gesteigert wird. Monetär bedeutet dies für 2013 eine Summe von 9,9 Mio. Euro aufgrund des „späteren“ Beginns vieler Leistungen zum zweiten Quartal 2013 und für 2014 einen Betrag von 11,2 Mio. Euro. Die Zuschläge für förderungswürdige Leistungen werden von den Krankenkassen für ihre Ver-sicherten gewährt, die in Schleswig-Holstein wohnen. Für Versicherte, welche außerhalb Schleswig-Holsteins wohnen und Leistungen in Schleswig-Holstein in Anspruch nehmen, besteht leider keine Möglichkeit, eine entsprechende Rege-lung zu vereinbaren. Die gesamtvertragliche Zuständigkeit obliegt den Vertragspartnern in dem jeweiligen Bundes-land.

Was bedeuten die darüber hinausgehenden verhandlungs-ergebnisse für die ärztliche und psychotherapeutische versorgung?Der KVSH ist es gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen gelungen, auch für das Jahr 2013 den ländlichen Raum zu stär-ken. Wie auch im Vorjahr stehen für den „Strukturfonds ländlicher Raum“ paritätisch jeweils 500.000 Euro zur Verfügung.

Als weitere regionale vertragliche Besonderheit erhält die KVSH für das Jahr 2013 wiederum 40.000 Euro zusätzlich von den Kran-kenkassen – zweckgebunden für die EBM-Leistungen der Fach-ärzte für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen.

Die Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtver-gütung aus dem vergangenen Jahr werden auch im Jahr 2013 extrabudgetär vergütet. Eine Ausnahme stellen allerdings die Pflegeheimbesuche nach SGB XI („H-Besuche“) dar, die ab dem zweiten Quartal 2013 wieder in die MGV zurückgeführt werden. Im Gegenzug haben sich die Krankenkassen bereit erklärt, Haus- und Heimbesuche bei Patienten ab 70 Jahren oder/und mit Pfle-gestufe II bzw. III (GOP 01410-01413 und 01415) als förderungs-würdige Leistung anzuerkennen. Damit beteiligen sie sich an der EBM-Aufwertung 2011, die bislang allein aus der MGV finanziert wurde und deshalb seitdem die hausärztlichen RLV belastete.

Als neue extrabudgetäre Leistungen außerhalb der morbidi-tätsbedingten Gesamtvergütung konnten neben der antrags- und genehmigungspflichtigen Psychotherapie und der Pro-batorik für alle Arztgruppen folgende Leistungen vereinbart werden:

� Polysomnographie (GOP 30901; rückwirkend zum 1. Januar 2013)

� MRT-Untersuchungen im Bereich der Angiographie (GOP 34470-34492; ab 1. April 2013)

� MRT-Untersuchung der Mamma (GOP 34431; ab 1. April 2013)

Mit den Krankenkassen wurde für die Polysomnographie ein Mehrbedarf vereinbart; dieser entspricht dem prognostizierten Verlagerungseffekt in den ambulanten Bereich. Wird diese Grenze überschritten, so entfällt die extrabudgetäre Vergütung und es erfolgt ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt wieder eine Vergütung innerhalb der MGV.

Folgende Leistungen konnten mit den gesetzlichen Kranken-kassen als „förderungswürdige Leistungen“ verhandelt wer-den:

� Gastroskopien (GOP 13400; rückwirkend zum 1. Januar 2013)

� Kleine Chirurgie mit naht (GOP 02301 und 02302; ab 1. April 2013)

� Schwindeldiagnostik (GOP 09324, 09325 und 09326; ab 1. April 2013)

� Hyposensibilisierung (GOP 30130, 30131; ab 1. April 2013) � Provokation (GOP 30120, 30121, 30122 und 30123;

ab 1. April 2013) � Urodynamik (GOP 08310, 26312 und 26313;

ab 1. April 2013) � Prostatastanze (GOP 26341; ab 1. April 2013) � Transfusionen (GOP 02110 und 02111; ab 1. April 2013)

Zusätzlich wurden Zuschläge für die Chronikerziffern im hausärzt-lichen Versorgungsbereich (GOP 03212 und 04212) vereinbart. Diese werden, wie die Zuschläge für Gastroskopien, rückwirkend zum 1. Quartal 2013 wirksam.

Am Ende der Verhandlungen bleibt für die KVSH eine verhaltene Freude über die Zugewinne, aber auch mehr als ein Wermutstrop-fen, weil ärztliche Leistungen immer noch nicht kostendeckend angeboten werden können.

nach Einleitung des Unterschriftenverfahrens finden Sie die Hono-rarvereinbarung auf unserer Homepage unter www.kvsh.de. Sobald dies der Fall ist, senden wir Ihnen gerne den Vertragstext nach Fertigstellung auch auf Anfrage in Papierform zu.

CHRISTInE VOn HIELMCROnE, KVSH

Sobald die interne Umsetzung der verhandlungsergeb-nisse zu den förderungswürdigen leistungen feststeht, werden wir Sie umgehend in einem newsletter über die konkreten Modalitäten (gegebenenfalls pseudoziffer, abrechnungsvoraussetzungen u. a.) informieren.

TITELThEma

Nordlicht a K t u e l l 3 | 20136

psychotherapieAb dem 2. Quartal 2013 werden die antrags- und genehmigungs-pflichtigen Leistungen der Psychotherapie sowie die Probatorik für alle Arztgruppen extrabudgetär vergütet. Es entfällt daher der Vorwegabzug für die Psychotherapie vor Trennung in den hausärztlichen und den fachärztlichen Versorgungsbereich. Auch innerhalb der Versorgungsbereiche entfallen die hausärztlichen und die fachärztlichen MGV-Anteile für die antrags- und geneh-migungspflichtigen Leistungen sowie für die Probatorik.

Für Psychotherapeuten und psychotherapeutisch tätige Ärzte hat das weitere Auswirkungen. Aufgrund der extrabudgetären Vergü-tung werden die zeitbezogenen Kapazitätsgrenzen unter Abzug der Zeitanteile für die nun extrabudgetären Leistungen angepasst und mit den Veränderungsraten der MGV fortgeschrieben.

Für die Leistungen innerhalb der angepassten Kapazitätsgrenzen wird im fachärztlichen Versorgungsbereich ein Vorwegabzug für die zu erwartende Vergütung vorgenommen. Damit sind Kapazi-tätsgrenzen und Vergütung synchron.

Für Arztgruppen mit RLV entfallen ab dem 2. Quartal 2013 das QZV „Richtlinienpsychotherapie II“. Das QZV „Richtlinienpsychothera-pie I“ wird dann ohne die Probatorik zugewiesen. Damit entfällt auch die HVM-Maßnahme zur Stützung der Richtlinienpsychothe-rapie.

Weitere extrabudgetäre leistungenAuch die MRT der Mamma und die MRT-Angiografie werden ab dem 1. April 2013 wieder außerhalb der MGV vergütet. Das QZV „MRT“ wird entsprechend angepasst, das QZV für die MRT-Angio-grafie entfällt.

H O n O R A R V E R H A n D L U n G E n

HVM-ÄnderungenDie Ergebnisse der Honorarverhandlungen 2013 mit den Krankenkassen wirken sich auch auf die Honorarverteilung der KVSH aus. Darum hatte die Abgeordnetenversamm-lung am 13. Februar über mehrere HVM-Änderungen zu beschließen.

arzt- bzw. therapeutengruppe Kapazitätsgrenze bis 31. März 2013

in Min.

anteil für antrags- und genehmigungs-

pflichtige leistungen in Min.

anteil für probatorik in

Min.

Kapazitätsgrenze ab 1. april 2013

in Min. inkl. verän-derungsraten

Psychologische Psychotherapeuten 31.206 27.090 2.053 2.257

Kinder- und Jugendlichen- psychotherapeuten

31.465 27.090 2.298 2.273

Fachärzte für psychosomatische Medizin und Psychotherapie

31.567 27.090 1.744 3.002

Andere ausschließlich psychotherapeutisch tätige Vertragsärzte gemäß den Kriterien der Bedarfsplanungs-Richtlinien

30.835 27.090 1.803 2.125

Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie ohne Sozialpsychiatrieverein barung

31.465 695 1.260 33.394

TITELThEma

Nordlicht a K t u e l l3 | 2013 7

Die Polysomnografie wird rückwirkend extrabudgetär. Die bereits für das 1. Quartal 2013 zugewiesenen QZV und Praxisbesonder-heiten verlieren damit ihre Gültigkeit.

Rückführung der pflegeheimbesuche (H-leistungen) in die MGvDie H-Besuche kehren wieder heim in die MGV. Dafür werden ab dem 1. April 2013 Besuche bei über 70 Jahre alten Patienten bzw. bei Patienten mit Pflegestufe II oder III von den Krankenkassen gefördert.

vorwegabzug für den bereitschaftsdienst und notfälleDer Vorwegabzug vor Trennung für die Vergütung im Bereit-schaftsdienst und für notfälle war als Prozentsatz (3,1 v. H.) im HVM festgelegt. Durch die neuen extrabudgetären Vergütungen reduziert sich die MGV. Der benötigte Vorwegabzug in Höhe von 24,3 Mio. Euro würde mit den 3,1 Prozent nicht erreicht. Daher sind nun quartalsbezogene Vorwegabzüge in absoluter Höhe aus-gewiesen, die mit der Steigerung der MGV fortgeschrieben wer-den.

Honorarbegrenzung für anteilige arztstellenSeit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz können Zulassungen auch anteilig vergeben werden. Seitdem steigt die Zahl der Ärzte mit Viertelstellen, halben Stellen usw. stetig an. Diese für manche Versorgungssituation gewünschte Flexibilität führt jedoch auch zu unerwünschten nebenwirkungen. Auf rund 2,5 Mio. Euro summie-ren sich die MGV-Umsätze, die über den entsprechend anteiligen Durchschnittshonoraren liegen und damit RLV und QZV belasten (siehe Grafik).

Deshalb werden ab dem 2. Quartal 2013 die Honoraranteile über dem jeweiligen anteiligen Arztgruppendurchschnitt begrenzt und mit 10 Prozent abgestaffelt vergütet. Ärzten mit anteiligen Arzt-stellen, die der RLV-Systematik unterliegen, werden im Vorwege entsprechend reduzierte RLV und QZV zugewiesen. Ausnahmen von der neuen Begrenzung sind möglich, wenn z. B. zwei Ärzte einen im Umsatz überdurchschnittlichen Arztsitz übernommen haben.

Redaktionelle ÄnderungenWeil für die Berechnung einiger Fachgruppentöpfe Sonderrege-lungen nur für das 4. Quartal 2012 erforderlich waren, konnten sie aus redaktionellen Gründen entfallen. Dies trifft auf die Topf-bildung der Augenärzte wegen Einführung der Strukturpauschale und auf Arztgruppen zu, deren Versichertenpauschalen mit Wir-kung zum 1. Quartal 2012 im EBM höher bewert wurden.Den HVM mit Wirkung zum 1. Januar 2013 finden Sie im Internet unter www.kvsh.de.

EKKEHARD BECKER, KVSH

0

50

100

150

200

250

300

350

400

450

500

1. 2. 3. 4. 1. 2. 3. 4. 1. 2. 3. 4. 1. 2.

2102110201029002

An

zah

l tei

lzei

t-tä

tig

er Ä

rzte

/Th

erap

eute

n

Vergü

tun

g o

berh

alb d

es Durchnitts d

er Arztg

rup

pe

aMGV-Vergütung

Psychotherapie (35130 bis 35142 & 35200 bis 35225) - Vergütung

restliche MGV-Vergütung

Anzahl Ärzte/Therapeuten mit überdurchschnittlicher Vergütung

Anzahl Ärzte/Therapeuten

Entwicklung der Vergütung oberhalb des anteiligen Durchschnitts bei teilzeit-tätigen Ärzten & Therapeuten Quartale 1/2009 bis 2/2012 alle Arztgruppen

Quartal

Mio. Euro

4,0

3,5

3,0

2,5

2,0

1,5

1,0

0,5

0

Die Abgeordnetenversammlung der KVSH hat in ihrer Sitzung am 13. Februar 2013 Änderungen im Honorarverteilungs-maßstab (HVM) mit Wirkung zum 1. Januar und 1. April 2013 beschlossen. Die aktuelle Fassung des HVM finden Sie auf unserer Homepage www.kvsh.de.

TITELThEma

Nordlicht a K t u e l l 3 | 20138

Nordlicht: Wie bewerten Sie das Ergebnis der Honorarver-handlungen mit den Krankenkassen?

Dr. Monika Schliffke: Wir sind nicht wirklich begeistert, aber im Gesamtblick denken wir, dass es ein passables Ergebnis ist. Gegenüber der Bundesvorgabe konnten wir noch etwas zule-gen. Sehr positiv war ein grundsätzlich konstruktives Klima, gerade wenn man auf die Verweigerungsmentalität der Kassen in anderen Bereichen, wie etwa Hamburg, blickt. Dadurch war es überhaupt erst möglich, Aufschläge für förderungswürdige Leistungen zu vereinbaren. Ein Schiedsamt hätte sich damit eher schwergetan.

Dr. Ralph Ennenbach: Andererseits gibt es auch negative Ein-drücke. Die Bereitschaft der Kassen zur Mitverantwortung ist punktuell, aber eben nicht als generelle Philosophie vorhan-den. Dies wurde z. B. deutlich, wenn es um die Besserstel-

lung der sogenannten psychotherapeutischen Gespräche ging. Diese Leistung passt aufgrund ihrer kürzeren Taktung viel bes-ser in die Lebenswirklichkeit eines Menschen in einer akuten Lebenskrise, als es die antragsgebundene Psychotherapie mit ihren sperrigen Formalien kann. Hier war die Bereitschaft gleich null, obwohl die Zunahme dieser Krankheitsbilder den Kassen sehr wohl Symposien und werbewirksame politische Veranstal-tungen wert ist.

Nordlicht: Nicht jeder Arzt wird von dem Honorarplus in Höhe von 4,5 Prozent profitieren. Kann es in diesem Vergütungs-system überhaupt ansatzweise so etwas wie Honorargerech-tigkeit geben?

Ennenbach: Sicher nicht. Das hängt schon damit zusammen, dass die nettoergebnisse der Praxen niemandem in der KV bekannt sind. Und selbst wenn man diese Zahlen hätte, so

„Planwirtschaft = gerecht ist Nonsens“

Dr. Monika Schliffke und Dr. Ralph Ennenbach, der Vostand der KVSH, über das Ergebnis der Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen und die Änderungen im Honorarverteilungsmaßstab (HVM).

H O n O R A R V E R H A n D L U n G E n

InTErVIEw

TITELThEma

Nordlicht a K t u e l l3 | 2013 9

ist man in der Frage der Gerechtigkeit nicht wirklich wei-ter gekommen. neben den unterschiedlichen finanziellen Risiken der Praxisfinanzierung zwischen den Arztgruppen muss man sich mit komplizierten Fragen auseinandersetzen, wie der Chance der Praxis auf weitere Standbeine - IGeL, Privatpatienten, Gutachten etc. – außerhalb der GKV. Hier kann man nur scheitern, will man dies in eine HVM-Berech-nung überführen, die übrigens auch juristisch sattelfest sein soll. Und nehmen wir einmal an, all dies wäre geschehen: Der HVM wäre notwendigerweise sehr komplex, kaum jemand wollte sich mit den Hintergründen auseinanderset-zen und es wird wiederum subjektive Gründe geben, warum der HVM ungerecht erscheint. Man wäre im Empfinden aller also keinen Schritt weitergekommen.

Schliffke: „Planwirtschaft = gerecht“ ist nonsens, die Aus-sage „Markt = gerecht“ können wir aber auch nicht bejahen. nein, das einzige, was zählen würde, wäre eine Abrechnung je Patient und Leistung. Alles ohne Quote und Budget, aber mit einer Eigenbeteiligung, weil die Inanspruchnahme mög-licherweise wirklich unbezahlbar wäre. Hier läge ein mög-licher Interessensausgleich aller, sowohl der Ärzte als auch der Patienten wie der Versicherten, die am Ende alles zahlen müssen.

Nordlicht: Stärkung der haus- und fachärztlichen Grund-versorgung und feste, kostendeckende Preise lauten Ihre langfristigen Ziele. Wie lässt sich dies erreichen?

Ennenbach: Es wird in den nächsten Jahren im Rahmen der EBM-Reform Herausstellungen der Grundversorgung geben. Diese Leistungen, Komplexe, Pauschalen oder wie immer diese auch abgebildet werden müssen, sind Kernbestandteil der ambulanten Sicherstellung und bislang etwas zu kurz gekommen. Man hat sich im System eben langjährig eher um die Erker als um den Bestand des Hauses gekümmert.

Schliffke: Der Ärztemangel wird hier für uns arbeiten und Forderungen erleichtern, da der Wert ärztlicher Tätigkeit in der regionalen Verfügbarkeit jetzt endlich so groß wahrge-nommen wird, wie er sein sollte.

Nordlicht: Noch einmal zu den Honorarverhandlungen. Auf Bundesebene haben diese fast zu einem Bruch der gemein-samen Selbstverwaltung von KBV und GKV-Spitzenverband geführt. In welcher Atmosphäre verliefen die Gespräche mit den regionalen Krankenkassen?

Schliffke: Durchaus konstruktiv und im Geiste einer Aner-kennung der Leistungen der niedergelassenen. Das letz-tere ist der große Unterschied zur Bundesebene, wo beim GKV-Spitzenverband keinerlei Wertschätzung zu spüren war. Die freiwillige Reichweite der Kassen blieb natürlich unter unseren Wünschen, aber sie war da.

Nordlicht: Die Ergebnisse der Honorarverhandlungen wir-ken sich auch auf den HVM aus. Was sind hier die „Knack-punkte“?

Ennenbach: Es wird in Zukunft zu einer Reihe von Leistungen Aufschläge geben. Aber nur bei Versicherten aus Schleswig- Holstein, was einfach am Verantwortungsbereich unserer Gesprächspartner liegt. Das kann aus medizinischen Grün-den natürlich nicht einleuchten und man ist aus dem HVM ja gewöhnt, dass es hier keine Unterschiede gibt. Aus recht-lichen Gründen lässt sich der Effekt im HVM aber nicht lösen.

Schliffke: Für die Psychotherapeuten wird die Absenkung der Zeitkapazitätsgrenzen spürbar werden, da die Leistun-gen der Probatorik und der Antragsbindung ja nun extra- budgetär sind und hier normativ herausgerechnet wurden. Das geht im Einzelfall nicht gleich auf. Psychotherapeuten mit einem großen Anteil am „psychotherapeutischen Gespräch“ werden mit diesen Grenzen nicht auskommen. Dies ist eine Folge der nichtbereitschaft der Kassen, diese Leistungen auf dem gestiegenen Mengenniveau separat zu vergüten. Jetzt gehen wir im Wesentlichen auf die Menge 2009 zurück, was eine Einbuße an Versorgung ist.

Nordlicht: Viele RLV-Werte schwanken von Quartal zu Quartal, bei einigen Fachgruppen gehen sie immer weiter nach unten. Gibt es Patentrezepte für eine Stabilisierung des Vergütungssystems?

Ennenbach: nein, weil es keine Lösung ohne Einschnitte gibt. Wir haben unterdessen eine Phase erreicht, in welcher der Fallzahlanstieg bedenklich wird und die Wahrnehmung rutschender Fallwerte zur Selbstbeschleunigung neigt.

Schliffke: Wir arbeiten mit Hochdruck an einem neuen Kon-zept. Die Debatte ist aber zäh, insbesondere wegen der Rückkopplung mit neuregelungen – z. B. zur fachärztlichen Grundpauschale – aus der Bundesebene zum dritten Quar-tal. Man weiß, dass diese kommen, man weiß aber keine Details. Daher kann man nichts Verbindliches simulieren und durchspielen.

DAS InTERVIEW FÜHRTE MARCO DETHLEFSEn, KVSH

„Es gibt keine Lösung ohne

Einschnitte.“DR. RALPH EnnEnBACH

nachrIchTEn KompaKT

Nordlicht a K t u e l l 3 | 201310

F R E I B E R U F L E R

Konjunkturumfrage gestartet berlin – Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) führt im Frühjahr dieses Jahres eine telefonische Umfrage über die konjunkturelle Entwicklung bei Freiberuflern durch. Rund 8.000 Berufsträger, darunter auch niedergelassene Ärzte, erhal-ten dazu einen Anruf des Instituts für Freie Berufe mit der Bitte, an einer rund fünfminütigen telefonischen Befragung teilzu-nehmen. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich online an der Umfrage zu beteiligen. Die Online-Version der Befragung steht dazu ab sofort auf der Webseite des BFB unter www.freie-berufe.de bereit. Aus den Rückmeldungen wird ein Index erstellt, der mit dem ifo-Geschäftsklimaindex vergleichbar ist. Die Umfrage soll vorerst einmal jährlich stattfinden und enthält jeweils eine Sonderfrage zu einem aktuellen politischen Thema. Die Sonderfrage der Auftaktumfrage befasst sich mit dem Thema „Finanzierung“.

D A R M K R E B S M O n A T M Ä R Z

Plakat für das Wartezimmer

berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt zum Darmkrebsmonat März ein Plakat für das Wartezimmer zur Verfügung. Unter dem Titel „Große Probleme fangen oft win-zig an“ soll es Patienten auf die Möglichkeiten der Früherken-nung von Darmkrebs aufmerksam machen und sie auffordern, sich zu informieren. Die KBV stellt dazu auf ihrer Internetseite www.kbv.de Informationen für interessierte Bürger bereit. Für Ärzte gibt es außerdem eine aktualisierte Praxisinformation mit Tipps und Hinweisen zur Ansprache der Patienten. Das Plakat zur Darmkrebsfrüherkennung können Sie kostenfrei per E-Mail bei der KBV bestellen: [email protected].

G E S U n D H E I T S W E S E n

Jobmotor brummt weiterWiesbaden – Der Gesundheitssektor bleibt eine feste Größe im deutschen Beschäftigungswesen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte, waren in Deutschland zum 31. Dezember 2011 rund 4,9 Millionen Menschen in diesem Bereich tätig. Das ist etwa jeder neunte Beschäftigte. Der Sek-tor wächst weiter. 2011 gab es rund 87.000 Arbeitsplätze im Gesundheitswesen mehr als 2010, was einem Wachstum von 1,8 Prozent entspricht. Zusätzliche Arbeitsplätze gab es wie in den Vorjahren vor allem im Bereich der Gesundheitsdienst-berufe (+ 45.000). Im Bereich der sozialen Berufe gab es 23.000 zusätzliche Stellen, die fast alle auf die Altenpflege entfielen. 2011 arbeiteten rund 2,2 Millionen Beschäftigte in der ambu-lanten und rund zwei Millionen Beschäftigte in der (teil-)sta-tionären Gesundheitsversorgung. In den ambulanten Einrich-tungen erhöhte sich die Beschäftigtenzahl gegenüber 2010 um 37.000. In den (teil-)stationären Einrichtungen stieg die Zahl der Beschäftigten um 41.000. Hier gab es Zuwächse vor allem in der (teil-)stationären Pflege (+ 25.000) und in den Krankenhäusern (+ 16.000). Von den 4,9 Millionen Beschäftigten im Gesundheits-wesen waren 43,9 Prozent teilzeit- oder geringfügig beschäftigt.

I n T E R n E T

Plattform „Ärztliche Qualitätsinitiativen“

berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat unter der Internet-domain www.aeqsi.de eine Übersicht der freiwilligen Qualitäts-sicherungsprojekte und -initiativen in Deutschland vorgestellt, die alle unter maßgeblicher Beteiligung der Ärzteschaft entstan-den sind. Das BQS-Institut für Qualität und Patientensicherheit hatte dazu im Auftrag der BÄK eine Befragung durchgeführt und eine Datenbank eingerichtet. Diese bietet Ärzten, die an einer Qualitätssicherungsinitiative in ihrem Fachbereich teilnehmen möchten, nun eine entsprechende Recherchemöglichkeit. „Qua-litätssicherung in der Medizin ist keine Erfindung des Gesetzge-bers“, sagte Günther Jonitz, Vorsitzender der Qualitätssicherungs-Gremien der BÄK und Präsident der Ärztekammer Berlin. Wenn Ärzte von der notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer solchen Qualitätssicherungsmaßnahme überzeugt seien, beteiligten sie sich auch gerne ohne gesetzlichen Zwang daran, so Jonitz. Wei-tere Informationen unter [email protected].

nachrIchTEn KompaKT

Nordlicht a K t u e l l3 | 2013 11

O R G A n S P E n D E

Spendebereitschaft dramatisch gesunkenFrankfurt a. M. – Die Zahl der Organspenden ist im Jahr 2012 im Vergleich zum Vorjahr bundesweit um 12,8 Prozent zurück gegangen und hat damit den niedrigsten Stand seit 2002 erreicht. Wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) mitteilte, haben 1.046 Menschen nach ihrem Tod insgesamt 3.508 Organe gespendet, um schwerkranken Patienten zu hel-fen. 2011 waren es noch 1.200 Spender und 3.917 Organe, die für lebensrettende Transplantationen bereitgestellt wurden. Mit einem bundesweiten Durchschnitt von 12,8 Spendern pro eine Million Einwohner erreichte die Organspende in Deutschland damit einen historischen Tiefstand. nach Einschätzung der DSO schlagen sich in den aktuellen Zahlen die Ereignisse des letz-ten Jahres nieder. So habe es im Verlauf des zweiten Halbjahres 2012 nach Bekanntwerden der Manipulationen in drei Transplan-tationszentren einen deutlichen Rückgang gegeben.

P K V

Privat Versicherte mit mehr Rechtenberlin – Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Änderung versicherungs rechtlicher Vorschriften verabschiedet. Privat Krankenver sicherte bekommen damit in Zukunft mehr Rechte. Versicherte im Basistarif können nun, wenn durch den vereinbar-ten Selbstbehalt die Prämie nicht angemessen verringert wird, jederzeit in den Basistarif ohne Selbstbehalt wechseln. Darüber hinaus haben privat Versicherte künftig zwei, statt einen Monat Zeit, um nach einer Prämienerhöhung oder Leistungsminderung ihre Versicherung zu kündigen. Damit die Kündigung rechtskräftig ist, muss der Versicherte innerhalb der Kündi gungsfrist nachwei-sen, dass er eine neue Krankenversicherung abgeschlossen hat. Dies ist in der Regel jedoch mit einer erneuten Gesundheitsprü-fung verbunden, die länger als einen Monat dauern kann. Steht bei einem Versicherten eine Heilbehandlung an, die voraussicht-lich mehr als 2.000 Euro kosten wird, kann er nun kurzfristig eine schriftliche Auskunft über die Kosten über nahme der Behandlung vom Versicherer verlangen.

B L U T S P E n D E A K T I O n

Belegschaft der KVSH spendete für „Die Muschel“

bad Segeberg – Eine Blutspendeaktion der Mitarbeiter der Kas-senärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) in Zusam-menarbeit mit der Asklepios-Klinik Hamburg hat dem ambu-lanten Kinderhospizverein aus Bad Segeberg „Die Muschel e. V.“ eine ansehnliche Spendensumme beschert. 47 „KVler“ gaben ihr „Bestes“ für einen guten Zweck. Zehn von ihnen waren Erstspender. Der „kleine Piekser“ lohnte sich in doppelter Hin-sicht, denn für jede hochwillkommene Blutspende bekam die KVSH zehn Euro für „Die Muschel“. Das bedeutete am Ende den stolzen Spendenbetrag von 470 Euro. Die Vorstandsvorsitzende der KVSH, Dr. Monika Schliffke, überreichte einen symbolischen Scheck an Uwe Ahrendt, den Geschäftsführer der „Muschel“. „Ich freue mich, dass wir damit, wie in den vergangenen Jah-ren, einen Beitrag leisten, die ehrenamtliche Arbeit der Muschel zu unterstützen“, erklärte die Vorstandsvorsitzende. Die Unter-stützung geht weiter, denn schon im Sommer findet die nächste Blutspendeaktion zugunsten von „Die Muschel“ in der KVSH statt.

K Ü n S T L I C H E B E F R U C H T U n G

Leistungsanspruch präzisiert

bad Segeberg – Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Richtlinien über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruch-tung mit Wirkung zum 18. Dezember 2012 modifiziert. bitte beachten Sie folgende Änderungen:

� In nummer 2 des Abschnitts „Leistungsvoraussetzungen“ wird Satz 3 gestrichen.

� In nummer 8 des Abschnitts „Leistungsvoraussetzungen“ wird nach Satz 2 der folgende Satz eingefügt: „Nach Geburt eines Kindes besteht – sofern die sonstigen Voraus-setzungen nach diesen Richtlinien gegeben sind – inner-halb der jeweiligen zulässigen Höchstzahl von erfolglosen Versuchen erneut ein Anspruch auf diese Maßnahmen. Dabei werden die der Geburt vorangegangenen Behand-lungsversuche nicht auf die vorstehende Anzahl der Versuche angerechnet.“

Die aktuelle Richtlinie steht im Downloadcenter auf www.kvsh.de unter dem Punkt Genehmigungspflichtige Leistungen/Künstliche Befruchtung zum Download bereit.

GEsundhEITspoLITIK

Nordlicht a K t u e l l 3 | 201312

A B G E O R D n E T E n V E R S A M M L U n G

Aktueller ging es nicht: nur 24 Stunden vor der Sitzung der Abge-ordnetenversammlung hatten sich die KVSH und die Krankenkas-sen nach langen Verhandlungen auf eine Honorarvereinbarung für 2013 geeinigt. Dr. Monika Schliffke, Vorstandsvorsitzende der KVSH, konnte die Vertreter der schleswig-holsteinischen Ärzte und Psychotherapeuten aus erster Hand über das Ergebnis der Gespräche informieren, das erneut ohne Einschaltung des Schieds-amtes zustande kam. Die wesentliche Zahl: Die Gesamtvergütung steigt um rund 4,5 Prozent. „Sind wir glücklich? nein! Sind wir zufrieden? Ja!“, lautete die Bewertung der Vorstandsvorsitzenden, der sich in der Diskussion zahlreiche Abgeordnete anschlossen.

ausdeckelung der psychotherapie geht über bundesempfeh-lung hinausBesonders zufrieden zeigte sich Schliffke damit, dass es in Schleswig-Holstein gelungen ist, nicht nur die Bundesempfeh-lung zur Ausdeckelung der antrags- und genehmigungspflichtigen Psychotherapie umzusetzen, sondern den Kassen abgerungen werden konnte, die Probatorik für alle Fachgruppen, auch für die sogenannten Zusatztitler, extrabudgetär zu vergüten. Ein weiterer Erfolg sei es, dass für die sogenannten „förderungswürdigen Leis-tungen“, die mit dem Versorgungsstrukturgesetz geschaffen und nun erstmals verhandelt wurden, eine Laufzeit von zwei Jahren vereinbart werden konnte. Bei einer kürzeren Laufzeit wäre eine Bewertung der Wirksamkeit dieser neuen Zuschläge nicht sinnvoll möglich gewesen.

Zu den förderungswürdigen Leistungen, für die Zuschläge wirk-sam werden, gehören die Chronikerziffern der Hausärzte sowie Gastroskopien rückwirkend ab Jahresbeginn sowie ab dem zwei-ten Quartal zusätzlich die kleine Chirurgie, die Schwindeldiagnos-tik, die Hyposensibilisierung, die Urodynamik, die Prostatastanze, die Provokation sowie die Transfusion. 6,8 Millionen Euro stehen, so berichtete die Vorstandsvorsitzende, 2013 für diese Zuschläge zur Verfügung, im Jahr 2014 sogar 7,2 Millionen Euro.

Aus einem Sondertopf innerhalb der förderungswürdigen Leis-tungen soll es Zuschläge für Hausbesuche bei Patienten ab 70 Jahren und/oder mit Pflegestufe II oder III geben. Möglicher Kritik, dass die Hausbesuche damit wieder aus der MGV vergütet wür-den, begegnete Schliffke mit dem Hinweis unter anderem auf die momentan leicht nach unten zeigende Entwicklung der Dynamik bei Hausbesuchen sowie auf eine Protokollnotiz, mit der festge-legt wurde, dass bei einer unvorhergesehenen Mengenentwick-lung nachverhandelt werden könne. Wichtig sei, so Schliffke, dass das Geld dort ankomme, wo es hin soll, „nämlich bei den Ärzten, die diese Besuchsleistungen erbringen, also zu 95 Prozent bei den Hausärzten.“

Schliffke ging auf weitere Punkte der Einigung mit den Kranken-kassen ein, zu denen neue extrabudgetäre Leistungen im fach-ärztlichen Bereich sowie eine Fortführung des Strukturfonds zur Stützung von Versorgungspraxen im ländlichen Raum gehören.

Sicherstellungsauftrag nur unter veränderten bedingungenDie Vorstandsvorsitzende erinnerte daran, dass die aktuellen Honorarverhandlungen vor dem Hintergrund des Konflikts auf der Bundesebene im Herbst geführt wurden. Als Reaktion auf das Ver-halten der Krankenkassen hatte die KBV-Vertreterversammlung im vergangenen Jahr nicht nur eine umfassende Befragung der Vertragsärzte zur Zukunft des Sicherstellungsauftrages beschlos-sen, sondern auch Meilensteine definiert, die es in den Hono-rarverhandlungen der nächsten Jahre zu erreichen gelte. Mit der Ausdeckelung weiter Teile der psychotherapeutischen Leistungen sei der erste Meilenstein „voll erreicht“, bilanzierte Schliffke und kündigte an, dass die Liste in den Folgejahren weiter abgearbeitet werde. Der zweite Meilenstein sei die Herausnahme der Grund-leistungen aus der MGV, so Schliffke, und fügte hinzu: „Unseren Kassen gegenüber habe ich bereits angedeutet, dass das kommt.“

Als Bestätigung für diesen Kurs wertete die Vorstandsvorsitzende das Ergebnis der Befragung der Vertragsärzte. „Zwei Drittel wol-len den Sicherstellungsauftrag behalten, aber nur unter anderen Bedingungen“, fasst Schliffke das Ergebnis zusammen und wies auf die hohe Einigkeit der Ärzteschaft hin, denn sowohl zwischen den Regionen als auch zwischen den Fachgruppen gebe es allen-falls marginale Abweichungen bei den Antworten. Sie begrüßte, dass die Prioritäten der Ärzte durch die Erhebung klar definiert seien: „Es ist deutlich präzisiert, was Ärzte wollen. neben den frei-beruflichen Inhalten, Verhandlungen um feste kostendeckende Preise.“

Denkanstöße für einen neuen HvMIm Mittelpunkt der Ausführungen des stellvertretenden Vorstands-vorsitzenden der KVSH, Dr. Ralph Ennenbach, standen erste Über-legungen zu einem neuen Honorarverteilungsmaßstab (HVM). Der derzeitige HVM sei nicht mehr stabil, begründete Ennenbach die notwendigkeit, zur Jahresmitte eine neufassung zu erarbei-

Nicht glücklich, aber zufriedenAbgeordnetenversammlung diskutierte Honorarvereinbarung 2013.

GEsundhEITspoLITIK

Nordlicht a K t u e l l3 | 2013 13

ten. nicht nur seien die RLV-Fallwerte instabil geworden, auch die von der KBV-Vertreterversammlung beschlossene Schaffung einer fachärztlichen Grundpauschale, mögliche Effekte geplanter Anpassungen im Hausarzt-EBM sowie weitere Entwicklungen erforderten eine Reform des Regelwerks.

Vor einer Entscheidung, auch das machte Ennenbach deutlich, bedürfe es jedoch noch intensiver Beratungen. Zudem sei die konkrete Ausgestaltung von Beschlüssen auf der Bundesebene abhängig, die noch ausstünden. Der stellvertretende Vorstands-vorsitzende wies darauf hin, dass derzeit noch offen sei, wie genau die fachärztliche Grundpauschale aussehen werde. Erst wenn in dieser Frage Klarheit herrsche, was im Laufe des März zu erwarten sei, ließen sich aussagekräftige Modellrechnungen zu den Auswirkungen eines neuen HVM anstellen.

Klausurtagung zum thema HvM im MärzEnnenbach verdeutlichte die Komplexität, die eine neufassung des HVM mit sich bringe, denn dieser solle möglichst nicht nur gerecht, sondern auch verständlich, transparent, einfach umsetz-bar und mehrheitsfähig innerhalb der Ärzteschaft sein – und ließ seine Zweifel erkennen, ob es je gelingen würde, einen HVM zu formulieren, der all diesen Vorgaben gerecht werde. Weil jeder neue HVM Grundsatzfragen der Honorierung betrifft, werden die Abgeordneten im März zu einer Klausurtagung zusammen-kommen, um die aufgeworfenen Fragen zu vertiefen. Vor dem Beschluss über einen gänzlich neuen HVM kam der Abgeordne-tenversammlung jedoch die Aufgabe zu, den derzeitigen HVM durch eine Reihe von Änderungen an die Honorarvereinbarung für das Jahr 2013 anzupassen. Mit nur wenigen Enthaltungen und ohne Gegenstimme stimmten die Vertreter der Ärzteschaft und der Psychotherapeuten den Änderungen zu.

neuregelungen im bereitschaftsdienst vorgeschlagenEin weiteres Thema sprach Ennenbach in der Februar-Sitzung des Ärzteparlaments an: Die Finanzierung des Bereitschaftsdienstes. Er präsentierte Überlegungen, künftig auch an Brückentagen die Anlaufpraxen zu öffnen. Eine solche Maßnahme würde die Vertretungsregelungen an diesen Tagen, an denen erfahrungs-gemäß viele Ärzte den Wunsch hätten, die Praxis nicht zu öff-nen, erleichtern. Darüber hinaus schlug der stellvertretende Vor-standsvorsitzende eine Erhöhung der seit Jahren unveränderten Stundenvergütung vor und thematisierte die Finanzierung des Bereitschaftsdienstes, da die bisher praktizierte Umlagelösung „Gerechtigkeitsprobleme“ aufweise. Insbesondere auch, weil die Privatärzte an der Finanzierung nicht beteiligt sind, obwohl sie vom Bereitschaftsdienst profitieren. Die Abgeordnetenver-sammlung beauftragte den Vorstand, die Vorschläge zur nächsten Sitzung zu konkretisieren.

Eine neue planung bringt keine neuen ÄrzteIn ihrem Bericht hatte die Vorstandsvorsitzende der KVSH zuvor die neue Bedarfplanung angesprochen, die derzeit auf Landesebene umgesetzt wird. Schliffke warnte, dass die neue Bedarfsplanung ausgerechnet dort zu neuen Hausarztsitzen führen könnte, wo sie aus Versorgungsgründen nicht notwendig seien, im Hamburger Randgebiet. Dies würde die Suche nach Ärzten für die Übernahme von Praxen in Steinburg, Dithmarschen und nordfriesland zusätz-lich erschweren, so ihre Befürchtung. KVSH und Krankenkassen wollten deshalb die neue rechtliche Möglichkeit des Abweichens von den bundesweiten Regelungen nutzen, um die Schaffung zahlreicher neuer Hausarztzulassungen im Speckgürtel rund um die Hansestadt zu verhindern.

Mit Blick auf den fehlenden nachwuchs in den ländlichen Räu-men sei die Bedarfsplanung aber ohnehin nur begrenzt eine Ant-wort auf die Probleme, so Schliffke: „Eine neue Planung bringt noch keine neuen Ärzte“. Deshalb werde die KVSH ihre Kampa-gne „Land.Arzt.Leben!“ fortführen, um bei jungen Medizinern das Interesse an der Tätigkeit auf dem Lande zu wecken.

Auf das Thema nachwuchsförderung ging auch die Leiterin der Zulassungsabteilung, Bianca Hartz, ein. Sie gab einen Überblick über die Förderung von Weiterbildungsassistenten durch die KVSH und über die Zahl der angehenden Allgemeinmediziner, die 2012 in Schleswig-Holstein bei gut 220 lag. Eine weitere Zahl sorgte für Diskussionen: Im Jahr 2012 haben in Schleswig-Holstein nur 21 angehende Allgemeinmediziner ihre Facharztanerkennung erhalten.

An die Präsentation schloss sich eine engagierte Debatte über die Zielgenauigkeit bisheriger Fördermaßnahmen an. Da in der november-Sitzung ohnehin Beschlüsse zur Anpassung der Umla-gefinanzierung für die Weiterbildung auf der Tagesordnung stehen werden, einigten sich die Abgeordneten, sich dann erneut mit der generellen Ausrichtung der nachwuchsförderung zu befassen.

aus eKvSH-E-Maildienst wird safemail Mit neuem namen und neuer Förderung will die KVSH der elektro-nischen Kommunikation zwischen den Ärzten, aber auch zwischen Praxen und Kliniken zum Durchbruch verhelfen. Das kündigte die KVSH-Vorstandsvorsitzende vor den Abgeordneten an. Denn bis-her sind nur rund 80 Praxen an den besonders sicheren E-Mail-Dienst der KVSH angeschlossen, bedauerte Schliffke.

Dieser E-Mail-Dienst, für den das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) im november ein Datenschutzaudit-Zertifikat verliehen hat, werde künftig den namen „safemail“ tragen und ein eigenes Logo erhalten. Weit-gehend abgeschlossen seien auch Gespräche mit den wesent-lichen Anbietern von Praxissoftwaresystemen, da es das Ziel sei, dass Arztbriefe und Befunde bürokratiearm mit nur einem Klick übertragen werden können, so Schliffke. Mit einer Förderung für Ärzte, die über safemail Arztbriefe oder Patientenbefunde versen-den oder empfangen, wolle die KVSH die nutzung des sicheren E-Mail-Dienstes ankurbeln. 100.000 Euro stünden für Transakti-onspauschalen, die bei entsprechender nutzung des safemail-Angebots automatisch ausgezahlt werden, zur Verfügung. Dieses Geld stamme aus einem regionalen Fördertopf der ARGE eGK in Schleswig-Holstein.

DELF KRöGER, KVSH

afe mailSICHERER DATENAUSTAUSCH IN DER MEDIZINEIN PRODUKT DER KVSH

Die Abgeordnetenversammlung der KVSH hat in ihrer Sitzung am 13. Februar 2013 Änderungen im Honorarverteilungs-maßstab (HVM) mit Wirkung zum 1. Januar und 1. April 2013 beschlossen. Die aktuelle Fassung des HVM finden Sie auf unserer Homepage www.kvsh.de.

GEsundhEITspoLITIK

Nordlicht a K t u e l l 3 | 201314

Egal ob Arzt oder Patient – die Verärgerung über die erheblichen Lieferengpässe beim Grippeimpfstoff war im Herbst in Schleswig-Holstein groß. Erstmals hatten die Krankenkassen von einer neuen gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die es ihnen ermög-licht, Grippeimpfstoffe auszuschreiben. Die Premiere endete im Desaster: Der ausgewählte Exklusivlieferant konnte über Wochen nicht liefern, Schleswig-Holstein erlebte eine Mangelsituation, die in der Versorgung mit Impfstoffen und Arzneimitteln in Deutsch-land ohne Beispiel ist. Ärzte mussten ihre Patienten ungeimpft nach Hause schicken, während die Krankenkassen auf Tauch-station gingen. Jetzt haben Koalitionspolitiker in Berlin angekün-digt, nach den negativerfahrungen der aktuellen Impfsaison die Ausschreibungsmöglichkeit für Grippeimpfstoffe wieder aus dem Gesetz zu kippen.

impfstoffdesaster rief politik auf den planDas Impfstoffchaos des vergangenen Herbstes hatte auch die Poli-tik alarmiert. So lud der Sozialausschuss des Landtages im novem-ber sogar zu einer mündlichen Anhörung, um sich von Kranken-kassen und Ärzteschaft aus erster Hand informieren zu lassen. Wenig später beschloss der Landtag mit den Stimmen aller Frak-tionen, außer der FDP, einen Antrag, in dem die Landesregierung aufgefordert wurde, sich „auf Bundesebene für eine Überprüfung und Evaluierung der aktuellen Praxis zur Beschaffung von saiso-nalen Impfstoffen“ einzusetzen. Weiter hieß es in dem fraktions-übergreifenden Antrag: „Im Mittelpunkt muss hierbei stehen, dass die Bereitstellung von Impfdosen in ausreichender Menge

für alle Impfwilligen in den Bundesländern zeitgleich sicherge-stellt ist und die Impfung nach medizinischen Gesichtspunkten stattfinden kann.“

Auch in Berlin wurde die Situation in Schleswig-Holstein und wei-teren, von den Lieferproblemen betroffenen Bundesländern, auf-merksam verfolgt. Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, forderte bereits im Oktober, das Instrument der Ausschreibung bei Impfstoffen einer Überprü-fung zu unterziehen.

aufhebung der ausschreibungsmöglichkeit angekündigtWährend es in den vergangenen Wochen ruhig um das Thema geworden war, arbeiteten die Gesundheitspolitiker der Regie-rungskoalition in Berlin hinter den Kulissen an einer Korrektur des Ausschreibungsparagrafen im SGB V. Dass der politische Wille besteht, künftigen Ausschreibungen von Grippeimpfstoffen einen Riegel vorzuschieben, machte Christine Aschenberg-Dugnus, FDP-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestags, deutlich. „Ich plädiere für eine komplette Aufhe-bung der exklusiven Ausschreibungen“, zitierte die „Pharmazeu-tische Zeitung“ Ende Januar die liberale Gesundheitspolitikerin aus Schleswig-Holstein. Und im Branchendienst „apotheke ad-hoc“ fügte die FDP-Parlamentarierin hinzu: „Bislang haben die Ärzte ihre Impfstoffe immer einzeln bei den Apotheken bestellt, das funktionierte doch sehr gut.“

G R I P P E I M P F S T O F F E

Korrektur in Sicht?Koalition will Ausschreibung von Grippeimpfstoffen einen Riegel vorschieben – Krankenkassen hingegen setzen weiter auf Rabattverträge.

GEsundhEITspoLITIK

Nordlicht a K t u e l l3 | 2013 15

Krankenkassen setzen unverändert auf Rabattverträge So begrüßenswert die angekündigte Korrektur des Gesetzes aus Sicht der Ärzteschaft ist: Für die nächste Grippesaison wird sie wohl zu spät kommen. Unbeeindruckt von der politischen Dis-kussion und der deutlichen Kritik sowohl in der öffentlichkeit als auch aus den Reihen der Ärzteschaft schufen die Krankenkas-sen im Dezember Fakten und schrieben die Grippeimpfstoffver-sorgung auch für die kommende Saison 2013/2014 europaweit aus. Bis Mitte Januar konnten Pharmahersteller ihre Angebote abgeben. Mitte Februar gab die AOK nordwest bekannt, dass das Pharmaunternehmen Sanofi Pasteur MSD den Zuschlag für die Grippeimpfstoff-Versorgung in den Ländern Schleswig-Holstein, Hamburg und nordrhein-Westfalen erhalten hat.

Der Ärzteschaft und ihren Organisationen bleibt in diesem Verfah-ren nur die Zuschauerrolle. Die Erfahrungen jener, die die Impf-stoffe verwenden und im direkten Kontakt mit dem Patienten stehen, finden keine Berücksichtigung. Das klang im Dezember in einem newsletter der Techniker Krankenkasse für Schleswig-Holstein noch anders. Gerade weil es wichtig sei, dass die Ver-sorgungssicherheit im Vordergrund stehe, „sollte bei diesem sensiblen Thema auch eine frühzeitige Beteiligung der Kassen-ärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein selbstverständlich sein“, hieß es im Informationsdienst der Krankenkasse.

KvSH reagiert mit UnverständnisAls „unverständlich“ bezeichnete es die KVSH in einer öffentlichen Reaktion, dass die Krankenkassen trotz des „offenkundigen Schei-terns des Instruments der Ausschreibung“ an diesem Verfahren festhalten. Auch kritisierte die Körperschaft, dass die Krankenkas-sen die politische Diskussion nicht abgewartet und stattdessen Fakten geschaffen hätten. Die KVSH erinnerte daran, dass es keine Ausschreibungspflicht im Gesetz gebe. Die Regelung im SGB V sei vielmehr eine „Kann-Bestimmung“, d. h. es ist die freie Entschei-dung der Krankenkassen, ob sie eine Ausschreibung vornehmen oder nicht.

Ausdrücklich forderte die KVSH, dass – wenn sich die Kranken-kassen trotzdem für diesen Weg entschieden – verbindlich zuge-sagt werden müsse, dass am 1. September 2013 Impfstoff in Schleswig-Holstein in ausreichender Menge für die Ärzte verfüg-bar sei. Sollte das Serum nicht lieferbar sein, müsse im Vorfeld geregelt werden, dass ab dem 5. September alle auf dem Markt befindlichen Grippeimpfstoffe freigegeben werden. Eine mehrwö-chige Hängepartie zwischen erkannten Lieferproblemen und der Freigabe anderer Impfstoffe, wie im vergangenen Jahr, werde die KVSH keinesfalls akzeptieren.

Krankenkassen im nordosten verzichten auf ausschreibungDie Krankenkassen in Schleswig-Holstein sehen aus wirtschaft-lichen Gründen keine Alternative zur Ausschreibung, da Gespräche mit dem Apothekerverband über eine Festpreisvereinbarung zu keiner Einigung geführt hätten. In einer gemeinsamen Pressein-formation von Apothekern und Krankenkassen erklärten diese im Dezember, dass die Preisvorstellungen beider Seiten am Ende zu weit auseinander gelegen hätten.

Dass es auch anders geht, ließ sich im nordosten beobachten. Dort schlossen die Krankenkassen unter Federführung der AOK nordost Verträge zur Grippeimpfstoffversorgung mit den Apothe-kerverbänden in Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Branden-burg. Eine ähnliche Lösung gibt es in Hessen. Von Vorteil unter dem Gesichtspunkt der Versorgungssicherheit ist bei diesen Ver-einbarungen insbesondere, dass die Abhängigkeit von nur einem Lieferanten vermieden wird.

Für Schleswig-Holstein bleibt zunächst nur zu hoffen, dass in die-sem Jahr der Impfstoff fristgerecht und im benötigten Umfang zur Verfügung stehen wird. Für die Folgejahre besteht nach den Signalen aus der Koalition in Berlin die konkrete Aussicht, dass der Spuk vorbei und der gesetzliche Ausschluss von Rabattverträgen für Grippeimpfstoffe in Kraft sein wird.

DELF KRöGER, KVSH

GEsundhEITspoLITIK

Nordlicht a K t u e l l 3 | 201316

H O S P I T A T I O n

Die Idee, die Grünen-Politikerin zu einer Hospitation in die eigene Praxis einzuladen, entstand auf dem letzten parlamentarischen Abend der KVSH in Kiel. „Ich kam mit Frau von Kalben ins Gespräch und lud sie ein, mich während eines ganz normalen Arbeitstages in meiner Praxis und während meiner Hausbesuche zu begleiten“, berichtet Kraus, der seit 25 Jahren eine Hausarztpraxis in Trappen-kamp führt. „Ein Einblick in unseren Arbeitsalltag kann vielleicht den Blick auf die Realität schärfen und ein Grundverständnis für die aktuellen und strukturellen Schwierigkeiten der ambulanten medizinischen Versorgung schaffen“, erklärt er seine Motivation. An erster Stelle steht für Kraus dabei das Problem des fehlenden ärztlichen nachwuchses. Für ihn ist das, wie für viele andere Ärzte, im Land bereits keine Zukunftsvision mehr, sondern eine ganz reale Frage, denn Kraus fand für seine Zweigstelle in Rickling auch nach intensiver Suche keinen nachfolger. nun bot sich Zeit und Gelegenheit, eine Landespolitikerin auf das nachwuchsproblem aufmerksam zu machen und nach Lösungen zu suchen. imageproblem des landarztberufsEka von Kalben nutzte die Gelegenheit für den „Sprung ins kalte Wasser“ und war nach ihrer Hospitation sichtlich beeindruckt von der Vielfältigkeit des Hausarztberufes. Die Grünen-Politikerin hat einen sehr persönlichen Bezug zum Thema, denn ihre Tochter stu-diert Medizin. Das Berufsziel Landärztin scheint für die angehende Medizinerin aber keine Option zu sein. Das liege zum Teil daran, dass der Landarztberuf durch die schiefe Darstellung in diversen Fernseh-Serien etwas angestaubt wirke und ein Imageproblem habe, vermutet Frau von Kalben. Der Tag an der Seite von Kraus habe ihr aber gezeigt, dass die berufliche Wirklichkeit eine ganz andere ist. Die Arbeit als Hausarzt sei sehr abwechslungsreich, habe sehr spannende psychologische Komponenten. Außerdem

erfahre der Hausarzt durch das enge Vertrauensverhältnis zu sei-nen Patienten sehr viel von deren familiären Umfeld. Trotzdem ergreifen immer weniger Medizinstudenten diesen Beruf. Von 813 Prüfungen, die die Ärztekammer Schleswig-Holstein 2012 abnahm, wurden lediglich 46 im Fach Allgemeinmedizin absol-viert. 44 Prüfungen in Allgemeinmedizin waren davon erfolgreich.

Suche nach RezeptenFür Kraus ist das auch ein strukturelles Problem, für das es kein schnell wirkendes Patentrezept gibt. „Selbst wenn sofort wir-kungsvolle Maßnahmen ergriffen werden, haben wir die jungen Mediziner frühestens in zehn Jahren in den Arztpraxen“, meint der 64-Jährige. Trotzdem dürfe man den Kopf jetzt nicht in den Sand stecken und müsse alles tun, um den Hausarztberuf wie-der attraktiver zu machen. Kraus forderte neben einer besseren Honorierung die feste Verankerung eines Praxissemesters in einer Hausarztpraxis im Medizinstudium. Die Medizinstudenten sollten so möglichst früh einen Einblick in die Arbeit eines Allgemeinme-diziners bekommen. Eka von Kalben unterstützt diese Idee. Von direkter finanzieller Förderung von angehenden Landärzten durch die Landesregierung nach dem Vorbild anderer Bundesländer hält sie allerdings nichts. Sie befürchtet Mitnahmeeffekte und wenig nachhaltigkeit. „Bessere Rahmenbedingungen auf dem Land, wie gute Schulen, Kindertagesstätten und ein besserer nahverkehr, können eher helfen, den ländlichen Raum auch für Medizinstu-denten wieder attraktiver zu machen“, so die Grünen-Politikerin. Trotzdem warnt sie vor falschen Hoffnungen: „Wir müssen uns darauf einstellen, dass die Wege zum nächsten Arzt länger wer-den.“

JAKOB WILDER, KVSH

Begegnung mit der RealitätHausarzt Christian Kraus bot Eka von Kalben, Fraktionsvorsitzende der Grünen im schleswig-holsteinischen Landtag, einen Tag lang Einblick in seinen Praxisalltag.

praxIs & KV

Nordlicht a K t u e l l3 | 2013 17

Sicher haben Sie sich auch schon darüber geärgert, dass viele Dinge im Bereich medizinische Rehabilitation nicht so funk-tionieren, wie Sie sich das wünschen. Umständliche Verfahren, komplizierte Formulare und unpräzise Abläufe behindern Sie bei Ihrer Arbeit. Das muss nicht sein. Eine auf ärztlichen Erfahrungen und Wünschen aufgebaute Reha-Homepage macht das sperrige Thema künftig transparent. Das von Haus- und Fachärzten aus Schleswig-Holstein initiierte Internet-Projekt macht ihre Praxis-arbeit effektiver und hilft Ihnen bei der Bewältigung Ihrer täg-lichen Aufgaben. Ein zukunftsweisender Aspekt, denn im Zuge der demographischen Entwicklung wird der Bereich Rehabilitation immer mehr Raum einnehmen.

Sie können den Aufbau und die Inhalte der Reha-Website mitbe-stimmen und mit festlegen, welche Informationen Sie dort lesen wollen. Der Aufwand ist gering. nutzen Sie einfach den folgenden Link und beantworten Sie den dort hinterlegten Fragebogen, damit daraus eine möglichst umfassende und praxisnahe Reha-Website entstehen kann. Die Beantwortung der Fragen dauert nur wenige Minuten.

PROF. DR. JEnS-MARTIn TRÄDER, DR. RUTH DECK, LÜBECK

https://de.surveymonkey.com/s/Rehainfos

Fragen zum projekt?

Kontakt:Anna Lena Walther, M.A. Institut für Sozialmedizin, Universität Lübeck Tel. 0451 500 5875 

I n T E R n E T - P R O J E K T

Nie wieder Probleme mit dem Reha-Antrag

Eine Internetplattform von Ärzten für Ärzte bringt Struktur in den komplexen Bereich „ Medizinische Rehabilitation“. Helfen Sie jetzt beim Aufbau eines umfassenden Info-Portals mit. Bringen Sie Ihr Wissen und Ihre Kompetenz ein und bauen Sie Grauzonen ab. Der Aufwand ist gering, der Nutzen groß.

Machen Sie mit!

praxIs & KV

Nordlicht a K t u e l l 3 | 201318

Nordlicht: Mit welchen Gutachtertätigkeiten bzw. ärztlichen Stellungnahmen haben Sie zu tun? Dr. Jörg Engster: Der erste Kontakt mit Begutachtungen ent-stand eher unfreiwillig. Während meiner orthopädischen Facharztweiterbildung an der Uniklinik in Lübeck 1989-1992 verteilte der Chefarzt Professor Henßge damals einen großen Teil der gutachterlichen Aufträge an seine jüngeren Ärzte, was nicht immer Heiterkeit auslöste. Seit Beginn meiner Tätigkeit in eigener orthopädischer Praxis am 1. April 1993 habe ich zuneh-mend Gutachten-Aufträge erledigt. Mittlerweile führe ich seit 1994 regelmäßig Gutachten im Verwaltungsverfahren für die Deutsche Rentenversicherung Bund durch. Damals wurden auch gelegentlich in der Tätigkeit eines H-Arztes Rentengutachten für Berufsgenossenschaften bearbeitet. Mehr zufällig entwickelte sich ein Kontakt zum Sozialgericht Lübeck, für das ich jetzt seit zwölf Jahren umfangreich sozialgerichtliche Begutachtungen im Hinblick auf Rente, Schwerbehinderung, Arbeitsunfälle, Berufs-krankheiten und Krankenkassen durchführe. Fragen der Arzt-haftung werden nach Auftrag durch den MDK nord bearbeitet. Mittlerweile ist dies ein wesentlicher Teil meiner beruflichen Tätigkeit. Insgesamt hat sich damit für mich ein interessantes Arbeitsfeld erschlossen.

Nordlicht: Mit welchen Gutachtertätigkeiten bzw. ärztlichen Stellungnahmen haben Sie zu tun? Dr. Jörg Engster: Der erste Kontakt mit Begutachtungen ent-stand eher unfreiwillig. Während meiner orthopädischen Fach-arztweiterbildung an der Uniklinik in Lübeck von1989 bis 1992 verteilte der Chefarzt Prof. Henßge damals einen großen Teil der gutachterlichen Aufträge an seine jüngeren Ärzte, was nicht immer Heiterkeit auslöste. Seit Beginn meiner Tätigkeit in eige-ner orthopädischer Praxis am 1. April 1993 habe ich zunehmend Gutachten-Aufträge erledigt. Mittlerweile führe ich seit 1994 regelmäßig Gutachten im Verwaltungsverfahren für die Deut-sche Rentenversicherung Bund durch. Damals wurden auch gele-gentlich in der Tätigkeit eines Hausarztes Rentengutachten für Berufsgenossenschaften bearbeitet. Mehr zufällig entwickelte sich ein Kontakt zum Sozialgericht Lübeck, für das ich jetzt seit zwölf Jahren umfangreich sozialgerichtliche Begutachtungen im Hinblick auf Rente, Schwerbehinderung, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Krankenkassen durchführe. Fragen der

Arzthaftung werden nach Auftrag durch den MDK nord bear-beitet. Mittlerweile ist dies ein wesentlicher Teil meiner beruf-lichen Tätigkeit. Insgesamt hat sich damit für mich ein interes-santes Arbeitsfeld erschlossen.

Nordlicht: Wo gibt es Ihrer Erfahrung nach die meisten Probleme bzw. Mängel?

Engster: Die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft ist bei unseren erwerbstätigen Patienten damit verbunden, dass in vielen Fällen eine Rente mit weniger Abzügen schon zwei Jahre eher als bei der Altersrente möglich ist. neben der Möglichkeit von Steuerfreibeträgen bieten Merkzeichen Vergünstigungen beim öffentlichen nahverkehr. Bei sehr schweren Behinde-rungen besteht die Möglichkeit der Begleitung in öffentlichen Verkehrsmitteln, der Benutzung von entsprechend gekenn-zeichneten Parkplätzen oder des Abstellens eines Pkw im ein-fachen Halteverbot. Daher ist es nur allzu gut verständlich, dass Patienten mit entsprechenden Handicaps ihre Störungen von Amts wegen festgestellt haben wollen. Das Schwerbehinder-tenverfahren findet hier in Schleswig-Holstein in den meisten Fällen als reines Verwaltungsverfahren ohne eine körperliche Untersuchung der Antragsteller statt. Es wäre wohl unmöglich, bei der Vielzahl von Anträgen jeden Antragsteller körperlich zu untersuchen. Daher werden die Arztpraxen schriftlich ange-fragt und um die Erstellung eines sogenannten Befundberichtes gebeten. Wir können unseren Patienten damit viel Gutes tun, wenn wir diese Befundberichte gewissenhaft beantworten.

Nordlicht: Was sollten Ärzte beim Verfassen von Stellung-nahmen beachten?

Engster: Heute verfügt jede Arztpraxis über eine leistungs- fähige EDV, sodass auf ein handschriftliches Ausfüllen der Befundberichte verzichtet werden könnte. Der ärztliche Kollege, der im Verwaltungsverfahren die ärztliche Stellung-nahme abzugeben hat, verzweifelt in nicht wenigen Fällen an der schwierigen Lesbarkeit eines handschriftlichen Befundes. Weiter sollte man sich die jeweilige Fragestellung genau durchlesen. Vielfach werden Diagnosen als Antwort aneinan-dergereiht und die Beschreibung der Beschwerden wird in den Vordergrund gestellt, obwohl die jeweiligen Störungen/Defi-zite entscheidend sind. In meinem Fachgebiet kann man ganz

I n T E R V I E W

Hindernisse beim BefundberichtDr. med. Jörg Engster ist niedergelassener Facharzt für Orthopädie und Unfall- chirurgie in Neustadt und hat sich seit vielen Jahren mit Gutachtertätigkeiten und den oft ungeliebten Befundberichten beschäftigt. Wir haben nachgefragt, wo die Probleme dieser komplexen Materie liegen.

praxIs & KV

Nordlicht a K t u e l l3 | 2013 19

schnell einen Beugewinkel eines Hüft- oder Kniegelenkes oder einen Armhebewinkel eintragen. Die Angabe, ob ein Kniege-lenk geschwollen oder überwärmt ist, ist ausgesprochen hilf-reich. Befunde der Bildgebung sind jeweils nur indirekte Hin-weise für eine Störung. Das kann man analog auf alle anderen Fachgebiete übertragen. Schlecht ausgefüllte Befundberichte helfen unseren Patienten nicht weiter und sind nicht selten Anlass für Klageverfahren vor Sozial-gerichten, die man hätte vermeiden können.

Nordlicht: Wo gibt es weitere Baustellen?

Engster: Weiter liegt mir die Anfrage bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit durch die Krankenkassen am Herzen. Wich-tig ist es, die Erkrankung zum jeweiligen Beruf des Patienten in Beziehung zu setzen. Bei zurzeit nicht erwerbstätigen Patienten gilt der allgemeine Arbeitsmarkt. Wenn seitens des medizinischen Dienstes nicht erkennbar wird, dass ein Patient noch arbeitsunfähig erkrankt ist, wird er letztendlich gesundge-schrieben. Knappe Befunde, eine kurze Skizzierung der Therapie in einem Satz und die geplante weitere Diagnostik sind völlig ausreichend. Wenig hilfreich ist es, wenn man nur eine Dia-gnose einträgt und die Zettel weitgehend leer zurückschickt. Damit schädigen wir nicht die Krankenkasse, sondern letztend-lich unsere Patienten.

Nordlicht: Welche Folgen haben Mängel beim Ausfüllen von Stellungnahmen für die Patienten?

Engster: Mängel beim Ausfüllen von Stellungnahmen, z. B. in Schwerbehindertenverfahren oder bei arbeitsunfähig erkrank-ten Patienten, führen nicht selten dazu, dass die vorliegende Schwerbehinderteneigenschaft nicht festgestellt werden kann. Selbst im Gerichtsverfahren ist es später außerordent-lich schwierig, für einen bis zu zwei Jahre und länger zurück-liegenden Zeitraum solche Feststellungen noch zu treffen. Als Folge kann so gegebenenfalls ein Rentenabzug entstehen, der von der Sache her nicht gerechtfertigt wäre. Genauso kann eine „Gesundschreibung“ durch die Krankenkasse fälschlicherweise erfolgen, was zu Verlusten beim Krankengeld führt. In späteren gerichtlichen Verfahren lässt sich häufig nicht mehr der Gesund-heitszustand exakt rekonstruieren. Da die Betroffenen beweis-pflichtig sind, verlieren sie alle Ansprüche.

Der Arzt sollte sich eigentlich nur etwas mehr Zeit nehmen, auch wenn ich weiß, dass das im Arbeitsalltag nicht immer einfach ist. Letztendlich lässt sich aber eine Stellungnahme bei guter Kenntnis des Erkrankungsfalls heute schnell diktieren.

Nordlicht: An welche systembedingten Grenzen stößt der Arzt beim Verfassen von ärztlichen Stellungnahmen?

Engster: Dazu muss man feststellen, dass die Antragszahlen bei Schwerbehinderungen sicherlich in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind, z. B. weil unsere Patienten im Erwerbsleben Rentenabzüge vermeiden wollen. Die Krankenkassen fragen zunehmend häufiger in unseren Praxen an, was möglicherweise betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte hat. Bei der Vielzahl von Anfragen stoßen wir natürlich manchmal an unsere Grenzen. Es bleibt aber dabei: Unseren Patienten können wir nur wei-terhelfen, wenn wir Anfragen angemessen beantworten. Auch unsere Patienten haben sich den zunehmend komplizierteren Sozialstaat nicht ausgesucht. Sie sind meistens das schwächste Glied in der Kette.

DAS InTERVIEW FÜHRTE JAKOB WILDER, KVSH

„Wir können unseren Patienten viel

Gutes tun, wenn wir diese Befund-

berichte gewissenhaft beantworten. “

praxIs & KV

Nordlicht a K t u e l l 3 | 201320

L E S E R B R I E F

Das Hausarztmodell der Zukunft

Tolle Kampagnen werden gestartet zur nachwuchswerbung, trotzdem findet sich kein nachwuchs mehr für die Hausarzt-praxen im Land? Ja, warum denn das nicht! Trotz steigender Patientenzahlen schrumpfen die Regelleistungsbudgets, deren Aufbau schon lange niemand von uns mehr begreifen kann. Immer mehr Abrechnungsziffern verschwinden still und heim-lich in den Grundpauschalen, ohne dass diese etwa erhöht wür-den. Für hausärztliche Gespräche, wie lange die auch immer sein mögen, gibt es überhaupt keine Abrechnungsmöglichkeit, ebenso für die arbeitstäglich anfallenden Übersetzungen von Facharztbefunden ins Deutsche („das Ergebnis erläutert Ihnen dann Ihr Hausarzt!“). Wir Hausärzte sind doch längst auf den Weg zum Facharzt für Formularbewältigung gezwungen wor-den, qualifizierte Diagnostik und deren Abrechnung verwehrt man uns mehr und mehr. Ein Aufbegehren oder gar ein kollek-tiver Aufschrei von uns allen wird wohl auch in Zukunft mangels Zeit unterbleiben.

Um der KBV und der KVSH weitere Querelen mit dieser (meiner!) Arztgruppe zu ersparen, hier mein Vorschlag:

1. Berentung der gesamten Hausarztgruppe, das Außer-dienststellen dieser kostenverursachenden Leistungser-bringer wird sich vermutlich volkswirtschaftlich schnell rechnen, und die Ärzte lernen auf diesem Wege ihre Fami-lien wieder kennen („Kinder, seid ihr groß geworden!“).

2. Dem Beispiel der Banken folgend, die längst Personal-kosten sparen und ihre Kunden an Terminals selbst arbei-ten lassen, führt die KV eine sensationelle neuerung ein. Diese heißt:

Der DOC-O-Mat Aufstellungsmöglichkeiten finden sich noch im kleinsten Dorf des Landes.

Eine QM-gemäße Diskretionszone wird per weißer Bodenlinie eingerichtet. Der Patient aktiviert den Automaten durch seine Chipkarte. Auf dem Display erscheint z. B. das Foto des lächeln-den Landarztes aus dem Fernsehen, nicht das angestrengt müde lächelnde Antlitz des überarbeiteten bisherigen Hausarztes. Per Menüsteuerung kann er dann wählen: Wunschüberweisung, Kurantrag, Rezept der abgespeicherten Dauermedikamente, Rezept für physikalische Therapie oder eine Arbeitsunfähig-keitsbescheinigung mit der bereits von Dr. Internet herausge-suchten passenden Diagnose.

Blutdruckmessung ginge per Automat auf Knopfdruck, Blutab-nahme der alle zwei Jahre gestatteten zwei Laborwerte Chole-sterin und Glucose und die Urinuntersuchung wären technisch leicht umsetzbar, weitere Analysen leicht vorstellbar. Proble-matisch wäre eventuell der Hausbesuch! Hier kann vielleicht ein ausleihbares iPad entsprechend programmiert werden, das von Angehörigen zum Kranken gebracht wird.

Ach ja, da war doch noch etwas? Gespräche mit dem Arzt? Freundliche Anteilnahme an Leiden und Krankheit? Erklärung medizinischer Probleme? Reicht dafür das Hineinsprechen in ein Mikrofon des DOC-O-Maten? Per Zufallsgenerator ausgewählte Floskeln als Antwort: Das wird schon, morgen ist alles wieder gut. Anderen geht’s doch noch schlechter …? Die KV kann sich jetzt endlich wieder auf ihre Kernkompetenz besinnen: Selbst-verwaltung heißt eben: nur noch sich selbst verwalten müssen. Meinem diesbezüglichen Rentenbescheid sehe ich dann mit Freude entgegen!

DR. JÜRGEn GROHMAnn, ARZT FÜR ALLGEMEInMEDIZIn, FLEnSBURG

Leserbriefe sind keine Meinungsäußerungen der Redaktion. Wir behalten uns vor, die Texte zu kürzen. Bitte geben Sie Ihren namen, die vollständige Adresse und für Rückfragen Ihre Telefonnummer an. Wir freuen uns auf Ihre Leserbriefe. Bitte schicken Sie diese per E-Mail an: [email protected], per Post: KVSH Redaktion nordlicht, Bismarckallee 1-6, 23795 Bad Segeberg, per Fax: 04551 883 396

forum

praxIs & KV

Nordlicht a K t u e l l3 | 2013 21

Wir sind krank. Alle. nicht wegen der Grippewelle oder anderer, tiefer liegender Krankheiten. nein, es ist schon komplizierter, und es fängt früh an. Jedes zweite Kind leidet unter ADHS, der Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung, und die Mehr-zahl aller Erwachsenen lebt am Rande des Burn-out oder ist schon mittendrin. Die Krankenkassen schlagen Alarm, die Uni-versitäten präsentieren aktuelle Studien zu den verschiedenen neuen Krankheitsbildern und man merkt es dann ja auch an sich selber, dass etwas nicht stimmt.

Schaut man zu unseren nachbarn, dann macht man die erstaunliche Entdeckung, dass die wie wir im Stress sind, aber sich irgendwie nichts daraus machen. Auch bei denen bimmeln Handy und iPod, flimmern Laptop und iPad, Spielkonsolen und TV, Facebook und Twitter aber die tun zumindest so, als bräuch-ten ihre Kinder kein Ritalin und die Erwachsenen kämen ohne Yoga und die Burn-out-Prophylaxe-Selbsthilfegruppe aus. Gut – die müssen auch nicht zusätzlich den sozialpolitischen Kahl-schlag deutscher Prägung ertragen, die erregten Debatten um Einheitslehrer, Kindergartenplätze, Betreuungsgeld und Dosen-pfand oder die Vielzahl von Skandalen und Abgründen, die sich bei uns ständig anhäufen. Die haben einfach weniger Probleme oder sind einfach nur unsensibel. Und während die so tun, als ob sie glücklich sind, bleibt bei uns alles hängen: Fukushima, Rinderwahn, Vogelgrippe …

„The German Angst“, wie inzwischen alle Welt dieses Phäno-men amüsiert nennt, nimmt phasenweise Züge einer kollek-tiven Hysterie an. Selbst wenn man dieser Tage einiges der Jahreszeit zuschreiben kann, so muss auf Außenstehende die Sucht und die Suche nach dem Elend in unserem Leben etwas beängstigendes haben. Denn einerseits können wir uns offen-bar nur noch mit uns selbst beschäftigen; andererseits kann Massenhysterie auch ansteckend sein. Wer will sich damit schon infizieren?

Die deutsche Lust am Ausrufen von immer neuen Krisen ist so überwältigend, dass es niemanden auffällt, wie wenig von den Krisenszenarien tatsächlich eintreten. Denn so krank und abge-stiegen Deutschland sein müsste, so vergleichsweise unspekta-kulär geht das Leben hier seinen Gang. Verglichen mit den poli-tischen Erschütterungen im nahen Osten, den Umwälzungen in nordafrika, not und Elend in Asien, erscheinen die deutschen „Schicksalsfragen“ als geradezu lächerlich und die begleitende Rhetorik von Politik und Medien gelegentlich obszön.

Schaut man genauer hin, dann geht es bei uns um die Ver-teidigung des Status quo, Unsicherheit gegenüber sich rapide verändernden Denkweisen und Lebensformen, wirtschaftliche Schwierigkeiten und Unübersichtlichkeit in der Flut von Infor-mationen, Eindrücken und Forderungen. Die Reaktion auf das ständige Gefühl der Überforderung sind Aggression und Angst. Wer Angst hat, ist ein Opfer der Angst und hat den Anspruch auch so behandelt zu werden. Er hat Anspruch auf Rücksicht, Fürsorge und Zuspruch.

Gesellschaftsforscher erklären das Phänomen mit einem Man-gel an positiven Identifizierungsmöglichkeiten. Die Helden von Aufstieg, Abenteuer und Fortschritt haben sich in Deutschland als Vorbilder überlebt. Eine Identifikationschance – so ihre Erklä-rung – bieten „Opfer“, denen Zuwendung in jeder Form zuteil werden muss, damit sie sich nicht ausgegrenzt fühlen vom kol-lektiven Wohlbefinden. Was das bedeutet, lesen wir täglich in der Zeitung: Während Feuerwehren und Sportvereine, Kommu-nalparlamente und Parteien um nachwuchs kämpfen, können sich alle Arten von sozialen Initiativen über gutwillig engagierte Mitmenschen nicht beklagen.

Was unserer Gesellschaft abhanden gekommen ist, sind Klar-heit, Augenmaß und Lebensmut. nicht jede Abweichung von einer norm ist eine Katastrophe, nicht jeder Fehler ist ein Skan-dal, nicht jedes Problem ein Vorbote des Weltuntergangs. Sieht man von den demografisch bedingten Veränderungen ab, ist unser Land heute nicht kranker als vor 30 Jahren. Dass sich viele dennoch so fühlen, ist deshalb ein Problem, das Ärzte nicht lösen können. Denn, wenn eine ganze Gesellschaft „auf die Couch“ muss, dann müssen alle ran: Politik, Kirchen, Medien und letztlich jeder von uns. Die Aussichten auf Genesung sind an sich gut, denn manchmal sind die Selbstheilungskräfte am stärksten.

PETER WEIHER

K O M M E n T A R

Krank

„‚The German Angst’, wie

inzwischen alle Welt dieses Phänomen

amüsiert nennt, nimmt phasenweise

Züge einer kollektiven Hysterie an.“

praxIs & KV

Nordlicht a K t u e l l 3 | 201322

* Die Stadt Kiel und die Stadt Lübeck stellen jeweils einen Planungsbereich dar. Alle übrigen Planungsbereiche richten sich nach den Kreisgrenzen, außer der Kreisregion Stadt neumünster/Kreis Rendsburg-Eckernförde (nMS/RD-E) und der Kreisregion Stadt Flensburg/Kreis Schleswig-Flensburg (FL/SL-FL).

** Die Bewerbungsfrist ist eine Ausschlussfrist, das heißt, es können nur Bewerbungen akzeptiert werden, die innerhalb der Bewerbungsfrist eingehen. Sollte innerhalb der Bewerbungsfrist keine Bewerbung eingehen, so gilt die Ausschreibung maxi- mal für ein weiteres Jahr. Die Bewerbungsfrist ist gewahrt, wenn aus der Bewerbung eindeutig hervorgeht, auf welche Aus- schreibung sich die Bewerbung bezieht, für welche Adresse die Zulassung beantragt wird und ein Arztregisterauszug beigefügt wurde.

Flensburg

Kiel

Lübeck

Neumünster

Dithmarschen

HerzogtumLauenburg

Nordfriesland

Ostholstein

Pinneberg

PlönRendsburg-Eckernförde

Schleswig-Flensburg

Steinburg

Stormarn

Segeberg

Lübeck

nähere informationen zu den ausgeschriebenen praxen erhalten Sie unter folgenden telefonnummern:

04551 883 378 04551 883 291

Der Bewerbung sind ein Auszug aus dem Arztregister sowie ein unterschriebener Lebenslauf beizufügen. Ferner ist ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart „O“ (Behörden-führungszeugnis) zu beantragen.

Hinweis: Die Wartelisteneintragung ersetzt nicht die Bewerbung!

Bewerbungen richten Sie bitte an: KVSH, Zulassung/Praxisberatung, Bismarckallee 1– 6, 23795 Bad Segeberg

Öffentliche Ausschreibung von VertragspraxenDie Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein schreibt auf Antrag von Ärzten/Psychotherapeuten deren Praxen zur Übernahme durch einen Nachfolger aus, sofern es sich bei dem maßgeblichen Planungsbereich um ein für weitere Zulassungen gesperrtes Gebiet handelt.

gemäß Paragraf 103 Abs. 4 SGB V

Fachgebiet/arztgruppe planungs bereich* praxisform bewerbungs frist** ausschreibungs nummer

Psychotherapeuten- halbe Zulassung -

Kiel EP 31.03.2013 194/2013

Psychotherapeuten- halbe Zulassung -

Kiel EP 30.04.2013 68/2013

Psychotherapeuten- halbe Zulassung -

Pinneberg EP 30.04.2013 71/2013

B E K A n n T M A C H U n G E n

praxIs & KV

Nordlicht a K t u e l l3 | 2013 23

name Fachgruppe/Schwerp. niederlassungsort niederlassungsdatum

Dr. med. Christian Jäger– halbe Zulassung –

Psychiatrie und Psychotherapie 23909 Ratzeburg, Große Wallstraße 7

01.03.2013

Dipl.-Psych. norbert Maack- halbe Zulassung -

Psychologischer Psychotherapeut 25899 niebüll, Westersteig 6

17.01.2013

Dipl.-Psych. Borbe prieß- halbe Zulassung -

Psychologischer Psychotherapeut 23812 Wahlstedt, Rendsburger Straße 26

01.04.2013

name Ort Fachgruppe beginn nachfolger von

Dipl.-Psych. Alexandra Sörensen- halbe Zulassung -

24813 Schülp, Alte Landstraße 20

Psychologische Psychotherapeutin

04.02.2013 Ute Range

name des anstellenden arztes/MvZ Ort Fachgruppe beginn name des angestellten

Gerhard leinz 24103 Kiel, Wilhelminenstraße 28

Psychologische Psychotherapeutin

12.02.2013 Lisa-Margarete Ott

name Fachgruppe von nach Datum

Dipl.-Psych. Silke Ortmüller Psychologische Psychotherapeutin

25436 Uetersen, Mühlenstraße 12

25436 Tornesch, Kleiner Moorweg 9

12.02.2013

Dipl.-Psych. Matthias Margraf Psychologischer Psychotherapeut

23558 Lübeck, Dornestraße 3

23560 Lübeck, Sophienstraße 15

01.02.2013

Folgende Ärzte/psychotherapeuten wurden im Rahmen des Sonderbedarfes zugelassen. Diese beschlüsse sind noch nicht bestandskräftig, sodass hiergegen noch Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben werden kann:

Folgende psychotherapeutin wurde zugelassen und hat um veröffentlichung gebeten:

Folgender arzt hat eine anstellungsgenehmigung erhalten und um veröffentlichung gebeten:

Folgende psychotherapeuten haben die Genehmigung zur verlegung ihrer vertragspraxis erhalten und um veröffentlichung gebeten:

name Fachgruppe Ort

Dipl.-Psych. Manuela bischoff Psychologische Psychotherapeutin neumünster

Synan al-Hashimy Psychotherapeutische Medizin Ratzeburg

Folgende Ärzte/psychotherapeuten wurden ermächtigt bzw. bei folgenden Ärzten/psycho-therapeuten haben sich Änderungen ergeben (Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Ermäch-tigungsverzeichnis auf www.kvsh.de.):

praxIs & KV

Nordlicht a K t u e l l 3 | 201324

Bedarfsplan vereinbart berlin – Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin hat zusam-men mit den Krankenkassen einen Bedarfsplan beschlossen. Er gilt – mit einer Übergangsfrist bis zur Jahresmitte – ab 2013 und vorbehaltlich der zweimonatigen Beanstandungsfrist der Aufsicht. „Die Vorgaben der Bundesebene sehen neuerungen vor, die auch für Berlin neue Verhältniszahlen ergeben: Das ärztliche Leistungsangebot wird stärker nach Arztgruppen ausdifferenziert. Auch der Demografiefaktor, also die Alters-komponente, spielt jetzt eine Rolle. Einerseits ist Berlin als ein Planungsbezirk statistisch betrachtet zwar nicht unterversorgt. Andererseits gibt es auch in unserer Region schlechter ver-sorgte Gebiete. Hier können wir nun dank des Bedarfsplans die Versorgung besser steuern. Das betrifft beispielsweise die Verlegung von Arztsitzen von einem in den anderen Berliner Bezirk“, stellte Dr. Uwe Kraffel, stellvertretender Vorstands-vorsitzender der KV Berlin und selbst niedergelassener Augen-arzt, die neuen Möglichkeiten vor.

KBV sieht Präventionsgesetz kritischberlin – In einer Stellungnahme hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Kritik am Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Gesetz zur Förderung der Prävention geübt. Das System der vertragsärztlichen Ver-sorgung und die Psychotherapie würden nicht ausreichend berücksichtigt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Kran-kenkassen Leistungen in ihre Satzungen aufnehmen müssen. Das sei unzureichend und zu unverbindlich, so die KBV in ihrer Stellungnahme. Im Gesetzentwurf fehle auch die von Kinder- und Jugendärzten geforderte zweite Jugendgesundheitsunter-suchung (J2).

n E U E S A U S K V E n U n D K B V

KVB kritisiert Benachteiligung BayernsMünchen – Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns hat mehr regionale Handlungs- und Entscheidungs-kompetenzen für die Krankenkassen sowie für Ärzte und Psychotherapeuten auf Landesebene gefordert. Gerade Bayern sei unter anderem durch den Länderfinanzausgleich, die unter-durchschnittlichen Zuteilungen aus dem Gesundheitsfonds und die deutlich zu niedrig bemessene Rate zum Ausgleich des steigenden Bedarfs der Bevölkerung an medizinischen und psychotherapeutischen Leistungen massiv benachteiligt. Es stünden daher keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung, um die flächendeckende ambulante Versorgung in ganz Bayern weiterhin auf dem bundesweit vorbildlichen niveau zu gewährleisten, so der Vorstand der KVB. In einer solchen Situation nun auch noch Beitragsgelder für versiche-rungsfremde Leistungen zu verwenden, wie es der Bundes-finanzminister offensichtlich plane, sei weder den bayerischen Patienten noch den hier tätigen Ärzten und Psychothera-peuten zuzumuten. Wie die jüngsten Honorarverhandlungen in Bayern zwischen Krankenkassen und KVB gezeigt hätten, machten die strikten Bundesvorgaben zur Finanzierung der Gesundheitsausgaben jegliche Chancen, zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen, zunichte. Zudem habe das in Gesetzes-form gegossene Diktat einer gemeinsamen und einheitlichen Verhandlungsführung durch alle Krankenkassen die Hand-lungsspielräume aus Sicht des Vorstands der KVB eklatant ver-ringert.

Neues Notdienstkonzept nimmt nächste HürdeDüsseldorf – Die neue Bedarfsplanung und ihre Konse-quenzen und das weitere Vorgehen bei der neustrukturierung des notdienstes waren die zentralen Themen bei der Vertre-terversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung nordrhein. Wichtigstes Ergebnis: Das Konzept zur neugestaltung des notdienstes, das die Vertreterversammlung auf ihrer Sitzung Ende november 2012 verabschiedet hatte, wird weiter aus-gearbeitet. Der Entscheidung war eine kontroverse Debatte vorausgegangen, in der auch gefordert wurde, das neue Konzept nicht weiterzuverfolgen, was die Mehrheit jedoch ablehnte. Beschlossen wurde, den notdienstausschuss zu erweitern, der sich mit noch strittigen Details des Konzepts beschäftigen wird. „Damit haben wir die Voraussetzungen, um das Konzept konstruktiv in unseren Gremien weiterzuver-folgen“, sagte Dr. med. Peter Potthoff, Vorstandsvorsitzender der KV nordrhein. Ein Schwerpunkt der Darstellung Potthoffs lag auf den Kosten und Honoraren im notdienst – verbunden mit dem Hinweis, dass der KV nordrhein die Kosten im not-dienst dort, wo die notdienstpraxen von Vereinen oder Genos-senschaften betrieben werden, gar nicht bekannt sind. Daher legte der Vorstand einen Antrag vor, der alle im notdienst tätigen Vereine oder Genossenschaften zur Bekanntgabe der Bilanzen im notdienst verpflichtet – dieser Antrag wurde von der Mehrheit der Delegierten angenommen. Potthoff vertei-digte die geplante einheitliche Umlage auf alle am notdienst beteiligten Ärzte, die noch nicht präzise anzugeben, aber plau-sibel zu kalkulieren sei.

praxIs & KV

Nordlicht a K t u e l l3 | 2013 25

S T R E S S R E P O R T & G E S U n D H E I T S R E P O R T

Der zuvor Ende Januar von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlichte Stressreport 2012 scheint die Ursache hierfür bereits erkannt zu haben. Psychische Belastungen im Arbeitsleben nehmen zu und verursachen Stress. Dieser führt immer häufiger zu Erkrankungen.

Stressreport Deutschland 2012Der Report beruht auf einer Befragung von 20.000 Erwerbstäti-gen ab dem 15. Lebensjahr mit einer wöchentlichen bezahlten Beschäftigung von mindestens zehn Stunden. Den Teilnehmern wurden Fragen zum Arbeitsplatz, zur Beanspruchung und gesund-heitlichen Beschwerden gestellt. Das BAuA führt derartige Befra-gungen regelmäßig seit Ende der 70er Jahre durch, um die sich verändernde Arbeitswelt abbilden zu können. Die Spitzenreiter der psychischen Anforderungen – der Bedingungen, die beklagt werden und somit wohl Stressoren darstellen, sind seit 2006 unverändert. An erster Stelle, 58 Prozent der Erwerbstätigen füh-ren an, dass ihr Arbeitsplatz häufig die gleichzeitige Erledigung mehrerer Aufgaben verlangt. 52 Prozent geben starken Termin- und Leistungsdruck an. Die Hälfte der Befragten beklagt ständig wiederkehrende Arbeitsvorgänge und 44 Prozent erfahren Stö-rungen und Unterbrechungen bei ihrer Arbeit.

Gegensteuern ist gefordert nun muss nicht zwangsläufig jede der angeführten Belastungen oder ihr Zusammenwirken zu einer psychischen Erkrankung füh-ren. Der Report hat Arbeitsbereiche identifiziert, in denen die Stressoren zwar vorhanden sind, es aber aufgrund gleichzeitig vorhandener unterstützender Faktoren (bspw. Unterstützung vom Vorgesetzten, Kooperation und Kommunikation mit Kollegen,

großer Handlungsspielraum, ausreichend Pausen und Erholung) seltener zu einer psychischen Erkrankung kommt. Entwarnung geben die Autoren des Stressreports ausdrücklich nicht. Denn, so betonte die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen bei der Vorstellung des Reports, man gehe allein für das Jahr 2011 von 59 Millionen registrierten Arbeitsunfähigkeitstagen aufgrund von psychischen Erkrankungen aus und dieser Umfang sei einfach zu hoch. Er koste der Volkswirtschaft pro Jahr rund 100 Milliarden Euro. Demgemäß fordert der Report mehr präventive Maßnah-men in der Arbeitswelt.

DaK-Gesundheitsreport 2012Der DAK-Gesundheitsreport 2012 bildet, was die psychischen Erkrankungen betrifft, nur die Fälle ab, bei denen es präventive Maßnahmen am Arbeitsplatz scheinbar nicht gegeben hat und der Arbeitnehmer auch über keine anderen, ihn schützenden Ressour-cen verfügte. Wobei es sicherlich einen Anteil von psychischen Erkrankungen gibt, deren Auftreten keinerlei Bezug zum Arbeits-platz hat. Trotzdem bleiben die Häufigkeit und der Anstieg der psychischen Erkrankungen unter den Gründen für Arbeitsunfähig-keit besorgniserregend. Die psychischen Erkrankungen stehen an vierter Stelle der wichtigsten Krankheitsarten für Arbeitsunfähig-keit. Und die Fehltage aufgrund von psychischen Erkrankungen sind überproportional gestiegen.

Das derzeitige System hat keine antwortenDie durchschnittliche Dauer einer Arbeitsunfähigkeit verurs-acht durch eine psychische Erkrankung ist von 28,9 Tagen auf 30,5 Tagen leicht gestiegen. Wobei, und das sagt der Report nicht, im Bereich der psychischen Erkrankungen die nachhaltige Behandlung regelmäßig erst spät beginnen kann. Die derzeitigen Rahmenbedingungen für die ambulante psychotherapeutische Behandlung bieten kaum Möglichkeiten für ein schnelles Eingrei-fen. Die Versorgung ist beherrscht von einem Antrags-, Genehmi-gungs- und Gutachterverfahren, in dem es kaum Akutversorgung und Krisenintervention gibt. Das Genehmigungsprocedere kostet Zeit (siehe auch nordlicht 11/2012) und so kann es nicht verwun-dern, dass die Falldauer bei psychischen Erkrankungen hoch ist. Ein ähnliches Bild würde sich sicherlich auch bei den Muskel-Ske-lett-Erkrankungen beobachten lassen, wenn auch deren Behand-lung von einem der Behandlung vorausgehenden Antrags- und Genehmigungsverfahren abhängig gemacht werden würde. Leider muss man feststellen, dass das bestehende System der psy-chotherapeutischen Versorgung keine schnelle Hilfe für die unter psychischen Erkrankungen leidenden Patienten bieten kann. Es zu ändern, ist nicht allein eine Aufgabe des Gesetzgebers – hier sind auch die Krankenkassen gefordert.

HEIKO BORCHERS, PSYCHOLOGISCHER PSYCHOTHERAPEUT

KInDER- UnD JUGEnDLICHEnPSYCHOTHERAPEUT, KIEL

Psychische Erkrankungen weiter auf dem VormarschMitte Februar stellte die DAK Gesundheit in Berlin ihren Gesundheitsreport 2012 vor. Dieser bestätigt den anhaltenden Trend der letzten Jahre. Fehltage aufgrund von psychischen Erkrankungen nehmen weiter zu.

Nordlicht a K t u e l l 3 | 201326

dIE mEnschEn Im Land

Der Tag im Dialysezentrum beginnt wie immer früh um sieben Uhr. Die ersten Patienten stellen sich in dem modern und funk-tional gestalteten Haus in der Kjeirstraße ein. Das Praxis-Team beginnt gerade mit den Vorbereitungen für die anstehenden Behandlungen. Draußen ist es noch dunkel und nur wenige Menschen sind an diesem bitterkalten Februartag auf den im Sommer mit Urlaubern überfüllten Straßen Westerlands unter-wegs. In den Praxisräumen sieht einiges anders aus als sonst. Im Dialyseraum stehen große Koffer und Rucksäcke mit Kamera- und Beleuchtungsausrüstung. Die Film-Redakteurinnen Kristal Davidson und nadine Jahnz bereiten alles für die ersten Auf-nahmen vor. Die Dialyse beginnt und die Kamera ist bei jedem Schritt mit dabei. Obwohl jeder Handgriff sitzt, ist das Dialyse-Team doch ein bisschen aufgeregter als sonst. Ein Filmteam ist schließlich keine Selbstverständlichkeit. Auch die Dialyse- patienten beobachten neugierig das Geschehen. Gegen Aufnah-men hat niemand etwas einzuwenden. Alle sind vorher entspre-chend informiert worden und machen gerne mit. Im Zentrum ste-hen die verschiedenen Maßnahmen der Qualitätssicherung und die Besonderheiten der „Feriendialyse“. Dr. Bodo Stoschus, Leiter des Dialysezentrums, erklärt vor der Kamera die Details.

Dialyse im UrlaubDa Sylt „Ganzjahrestourismus“ aufweist, ist man in der seit 2001 bestehenden Dialysepraxis Westerland speziell auf die Betreu-ung von Urlaubspatienten eingerichtet. Es gibt 23 Dialyseplätze und man arbeitet momentan in zwei Schichten. Je nach Patien-tenaufkommen kann auf ein drei-Schichten-System umgestellt werden. Die meisten Urlaubspatienten kommen übrigens in der Vor- und nachsaison. Das liege wohl daran, dass die meist älteren Patienten nicht an die Schulferien gebunden sind und das ganze Jahr über verreisen können, vermutet Stoschus. Die Arbeits-spitzen liegen deshalb im Mai/Juni und September/Oktober. Patienten aus dem Ausland kommen nur gelegentlich. Sylt sei eine sehr „deutsche“ Urlaubsinsel. Die Verbindung von Urlaubsdi-alyse und Dialyse für die Einheimischen ist dabei eine gewünschte Kombination. Ein Dialysepatient erhält drei Behandlungen in der Woche und kommt so auf 156 Behandlungen im Jahr. Ansonsten ist die Patientenstruktur ähnlich wie in anderen Dialysepraxen in Deutschland. Die Menschen würden generell älter und kränker. „Immer mehr leiden an Diabetes und arterieller Hypertonie und immer mehr landen schließlich mit niereninsuffizienz bei uns“, erklärt der Facharzt für Innere Medizin und nephrologie. Viele

V O R O R T

Drehtag in der DialyseKV-on, das Web-TV der KVen und der KBV, drehte wieder einen Film in Schleswig- Holstein. Drehort war das QEP-zertifizierte Dialysezentrum in Westerland auf Sylt, das auch Urlaubern eine „ Feriendialyse“ ermöglicht.

Nordlicht a K t u e l l3 | 2013 27

dIE mEnschEn Im Land

Patienten wollen natürlich trotz Ihres nierenleidens in Urlaub fahren und stellen sich dann oft auch relativ krank in der Praxis vor. „Das erhöht den Aufwand um einiges“, so Stoschus.

Hoher aufwand – optimale abläufeEs kommen aber auch viele nierenpatienten in die Praxis, die nicht zur Dialyse müssen. Sie werden von ihrem „Heimatarzt“ zur Untersuchung hierher geschickt. Auch nierentransplantierte Feri-engäste sind darunter. Einige haben ihre feste Ferienwohnung und kommen als „Inselfans“ zu jeder Jahreszeit. Es gibt eine rela-tiv hohe „Wiederkommrate“ und eine ganze Reihe von „Ferien-stammpatienten“, die schon seit Jahren nach Sylt und zu ihm in die Praxis kommen, berichtet Stoschus zum Abschluss. Diese Besonderheit bringe auch mehr Aufwand mit sich. Die Praxis- organisation sei komplizierter, die Arbeit personalintensiver. Allein für die Dokumentation brauche man schon anderthalb Stellen. Im Jahr kommen bis zu 600 externe Dialysepatienten. „Das sind im Grunde genommen immer wieder neue Patienten, da sich deren medizinische Situation oft schnell ändert“, so Stoschus. Da ist der Verwaltungsaufwand besonders hoch und Flexibilität bei allen Mitarbeitern gefragt. Es gibt darüberhinaus um die 20 heimische Dauerpatienten. Die Anforderungen an die Aufmerksamkeit und die Qualifikation der Mitarbeiter sind beträchtlich. „Unter anderem ist dies auch der Grund, warum wir von einem Qualitätsmanage-ment wie QEP so immens profitieren“, erklärt Stoschus.

Hohe patientenzufriedenheitUrlauber sind im Praxisbetrieb also eine feste Größe. Auch im kal-ten Monat Februar kommen Inselliebhaber, die auf eine Dialyse angewiesen sind. Eine von ihnen ist natalie Hiesener, eine junge Frau aus norderstedt, die gern bereit ist, sich bei der kompletten Dialyse filmen und interviewen zu lassen. „Wir können starten. Kamera läuft“, meldet Redakteurin Kristal Davidson und die Auf-nahme beginnt. Die Dialysepatientin erzählt sehr eindrucksvoll, dass sie die Möglichkeit, Urlaub und Dialyse miteinander zu ver-binden, gerne nutze und sich in der Dialysepraxis gut aufgehoben fühle. Für sie bedeute die Urlaubsdialyse ein großes Stück neuge-wonnener Freiheit und Lebensqualität. nach der anstrengenden Dialyse will sie nun noch ein bisschen am Strand spazieren gehen und sich den frischen nordseewind um die nase wehen lassen. „Dieses Stück Lebensqualität habe ich nur hier“, erklärt sie glück-lich, als die Kamera schon ausgeschaltet ist.

JAKOB WILDER, KVSH

Den fertigen Film können Sie voraussichtlich Anfang März auf www.kv-on.de sehen. KV-on, das Web-TV der KBV und der Kassenärztlichen Vereinigungen, ist seit drei Jahren online und richtet sich mit kurzen Beiträgen zu verschiedenen Aspekten der ambulanten Versorgung an Ärzte und Psychotherapeuten sowie die interessierte öffentlichkeit.

sErVIcE

Nordlicht a K t u e l l 3 | 201328

T E A M B E R A T U n G

Sicher durch den Verordnungs-Dschungel

Welche Arzneimittel sind grundsätzlich verordnungsfähig? Wie viele Heilmittel dürfen pro Rezept verordnet werden? Welche Budgetgrenzen sind zu beachten? Diese Fragen stellen sich niedergelassene Ärzte immer wieder, denn die Gefahr ist groß, in die „Regress-Falle“ zu tappen. Damit Sie sicher durch den Verordnungs-Dschungel kommen, in formieren wir Sie auf dieser Seite über die gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien bei der Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln.

Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie das team beratung der KvSH an:

ihr ansprechpartner im bereich arzneimittel, Heilmittel und impfstoffe

Thomas FrohbergTel. 04551 883 304 [email protected]

ihre ansprechpartnerin im bereich Sprechstundenbedarf

Heidi DabelsteinTel. 04551 883 353 [email protected]

ihre ansprechpartnerin im bereich Hilfsmittel

Anna-Sofie ReinhardTel. 04551 883 362 [email protected]

Ellen Roy Tel. 04551 883 931 [email protected]

Kennen Sie den Rahmenvertrag der Krankenkassen/-Verbände mit den Apothekern nach Paragraf 129 SGB V?

Aufgepasst bei der Verordnung von Arzneimittelmengen

In diesem Vertrag wurde auf Bundesebene unter anderem gere-gelt, dass bei der Verordnung von größeren Arzneimittelmengen als die n3-Packung ein gesonderter Vermerk auf das Rezept auf-gebracht werden muss. Als gesonderter Vermerk gilt z. B. das Ausrufezeichen oder die Angabe der Menge in Worten mit Aus-rufezeichen.

Ein Beispiel: Es soll eine Menge von 2 × n3 = 200 Tablet-ten verordnet werden. Auf dem Rezept ist dann anzugeben: 200 Stück (zweihundert!) oder auch hinter der Anzahl der Ver-merk: exakte Menge. Sind solche Vermerke nicht vorhanden, kann der Apotheker nur die einfache Menge n3 abgeben.

Die Packungsgrößenverordnung ist ein weiteres Ärgernis in der täglichen Verordnungspraxis, da sie zum Teil mit den Rabattver-trägen der Krankenkassen in Widerspruch steht.

Besonders deutlich wird dies bei den Antibiotika. Sie verordnen z. B. ein Antibiotikum der Größe n1, weil Sie für zehn Tage behan-deln wollen/müssen und Sie drucken eine Firma auf das Rezept, bei der die n1 auch zehn Stück enthält. Aus Wirtschaftlichkeits-gründen lassen Sie das Kreuz bei „aut idem“ weg. Leider hat die entsprechende Krankenkasse mit einer Firma einen Rabattvertrag abgeschlossen, bei der die n1 nur sieben Stück enthält. Da der Apotheker aufgrund der Packungsgrößenverordnung nicht mehr als die sieben Stück der n1 herausgeben darf, ist Ihre antibiotische Therapie gefährdet. Aus diesem Grunde empfehlen wir Ihnen, bei einer bestimmten Stückzahl das Kreuz bei „aut idem“ zu setzen, um die Therapie zu sichern.

THOMAS FROHBERG, KVSH

sErVIcE

Nordlicht a K t u e l l3 | 2013 29

iSie fragen – wir antwortenanTworTEn dEs sErVIcE-TEams

Wenn wir in derselben beschützenden Wohn-einrichtung (z. B. Seniorenheim) mehrere Patienten verschiedener Kostenträger auf-suchen, wie rechnen wir das ab? Wird pro Krankenkasse ein Besuch abgerechnet?

nein, nur bei dem ersten Patienten, unabhängig bei wel-cher Krankenkasse dieser versichert ist, kann die 01410 abgerechnet werden. Alle anderen Patienten werden mit der 01413 (Besuch eines weiteren Kranken in derselben

sozialen Gemeinschaft) abgerechnet. Das Wegegeld wird nur beim „Hauptbesuch“ abgerechnet. Diese Regelung gilt auch für Besuche in Pflegeheimen nach SGB XI (01410H).

Wir sind eine fachärztliche Praxis und ein Patient kommt mit einer Überweisung vom Hausarzt. Müssen wir diese nach Wegfall der Kassengebühr noch annehmen?Ja, wenn der Patient mit einer Überweisung in die Praxis kommt, muss diese angenommen und zur Abrechnung ver-wendet werden, da ein anderer Arzt die Behandlung veran-lasst hat.

Ein Patient, der eine sehr teure Medikation bekommt, ist im Vertretungsfall bei uns in der Praxis und benötigt ein Rezept für diese teuren Medikamente. Dürfen wir diese Medi-kamente im Vertretungsfall auf Kassenrezept

verordnen?

Ja, wenn der ausstellende Arzt die medi-zinische Indikation für diese Medikamente

notwendig hält, kann er auch im Vertretungsfall „teure Medikamente“ verordnen.

Wir sind eine hausärztliche Praxis und wollen bei einem Patienten die Gesundheitsuntersuchung nach der 01732 erbringen und

abrechnen. Der Patient kommt vor der eigentlichen Untersuchung schon

zur Blutabnahme, um die Laborparameter bestimmen zu lassen. Können wir schon bei der Blutentnahme die 01732 abrechnen?

nein, die 01732 kann erst abgerechnet werden, wenn der Leistungsinhalt komplett erfüllt wurde, einschließlich der körperlichen Untersuchung und der Besprechung der Labor-parameter.

Das Service-Team erreichen Sie unter der Rufnummer 04551 883 883• montags bis donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr• freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr

Auf dieser Seite gehen wir auf Fragen ein, die dem Service-Team der KVSH immer wieder gestellt werden. Die Antworten sollen Ihnen helfen, Ihren Praxisalltag besser zu bewältigen.

sErVIcE

Nordlicht a K t u e l l 3 | 201330

Die Gebiete Stimm-, Sprach- und kindliche Hörstörungen (Pho-niatrie und Pädaudiologie), die Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychiatrie und Psychotherapie sowie das Teilgebiet Sozialpädiat-rie stehen für Differentialdiagnostiken, Verordnungen außerhalb des Regelfalls und Gutachten zur Seite. Die Grundlage für die Indi-kation und Verordnung dieser Übungstherapien sind die Heilmit-telrichtlinien (HMR) in Verbindung mit den aktuellen AWMF-Leit-linien. Für die Verordnung von Sprachtherapien bei Kindern gibt es beispielsweise eine Leitlinie auf S2k-niveau (Register-nummer 049/006); Vertreter aller Interessen, übrigens auch Vertreter der Patienten, haben das Beste und Vernünftigste für die Patienten formuliert.

Doch trotz Leitlinien zu verschiedenen Themen, die die Verord-nung Stimm-, Sprech- und Sprachübungen betreffen, fühlen sich viele Ärzte unsicher und fürchten Meinungsverschiedenheiten hin-sichtlich der Therapieindikation, besonders mit Eltern und Thera-peuten. Die bekannten Tabellen der KVSH sind im Alltag sehr hilf-reich, um Indikationsschlüssel und Höchstmengen zu finden, doch das sind eher Formalien. Bei Problemen und Konflikten wünscht man sich doch zusätzlich auch strategische Hilfestellungen, z. B. durch den Beitrag „Wie verordne ich richtig“ (Stanisak 2012).

Dennoch bleiben viele Ärzte verunsichert und orientie-ren sich auch an den Ratschlägen der Heilmittelerbringer, z. B. Logopäden, akademische Sprachtherapeuten, Sprachheil-

lehrer, Stimm- und Atemlehrer, was ja prinzipiell nicht verkehrt ist. Kürzlich erhielt sogar die KVSH das Angebot eines Logopäden, einen Fortbildungskurs über das Prozedere der Verordnung von Sprachtherapie durchzuführen. nun ist es an der Zeit für einen fachärztlichen Zwischenruf.

Heilmittel-Richtlinien (HMR) dienen der „Krankheitsbekämpfung“Die Verordnung von Stimm-, Sprech- und Sprachstörungen (sowie Schluckstörungen) dient der Krankheitsbekämpfung. Sie ist keine „Betreuungsmaßnahme“, ausdrücklich keine „Förderung“ und dient auch nicht der Krankenpflege. Sie hat idealerweise die „Heilung“ einer Krankheit bzw. eine „Restitutio ad integrum“ oder zumindest eine dauerhafte Verbesserung bzw. „Defekthei-lung“ einer Krankheit zum Ziel. Damit ist die Behandlung zeitlich begrenzt. Ärzte, die eine Verordnung beabsichtigen, sollten sich deshalb über folgende Fragen Klarheit verschaffen:

liegt überhaupt eine Krankheit vor, und wenn ja, welche?Ohne Krankheit und ICD-10-Ziffer ist keine Verordnung möglich. Beispiel: Bei einem sprachentwicklungsgestörten Kind mit den Leitsymptomen „eingeschränkter Wortschatz“ und „Dysgram-matismus“ kann als Ursache ausgeschlossen werden: eine spe-zifische/umschriebene Sprachentwicklungsstörung (SSES, USES, F80.1 A und F80.2 A), eine Sprachentwicklung durch Komorbidi-täten (F83 A), insbesondere durch Ausschluss von Hörstörungen (F90.2 A, F90.3 A), globalen Entwicklungsstörungen (F89 A) und anderen typischen Komorbiditäten (AWMF-Leitlinie 049/006). Der Kinder- und Jugendarzt kennt die Familie seit vielen Jahren und weiß, dass zuhause überwiegend eine andere Sprache als Deutsch gesprochen wird, sodass das Kind die deutsche Sprache nicht ausreichend hört und praktiziert. Diese Konstellation ist nach der Leitlinie 049/006 als „soziogene SES“ zu klassifizieren, für die es keine ICD-10-Ziffer gibt. Eine Krankheit kann daher ausgeschlossen werden, oder sie ist für den Fall nicht maßgeb-lich verantwortlich. Dies bedeutet zwangsläufig, dass nach den HMR eine Verordnung von Sprachtherapie nicht möglich ist. Viel-mehr müssen Lösungsmöglichkeiten für eine Verbesserung der sprachlichen Anregung im Deutschen erarbeitet und sonderpäda-gogische Fördermaßnahmen in die Wege geleitet werden. Dies kann eine „Sprachförderung“ sein, die durch das Bundesland (z. B. Schleswig-Holstein) angebotsorientiert („nach Verfügbar-keit“, nicht wie eine „Therapie“ nach individuellem Bedarf), ange-boten wird. Beispiele für solche angebotsorientierte Fördermaß-nahmen in Schleswig-Holstein sind „SPRInT“ und die Förderung der phonologischen Bewusstheit mit dem „Wuppi“-Programm.

V E R O R D n U n G V O n S P R E C H - , S P R A C H - U n D S T I M M T H E R A P I E

Was ist für die Patienten das Beste?Bei der Verordnung von Sprachtherapien bei Kindern tragen HNO-Ärzte, Kinder- und Jugendärzte und Hausärzte die Hauptlast der Verordnungen. Bei Stimmstörungen sind es HNO-Ärzte und bei erworbenen Sprech- und Sprachstörungen Neurologen.

sErVIcE

Nordlicht a K t u e l l3 | 2013 31

Durch normabweichungen welcher leistungen kann die Krankheit nachgewiesen werden? Die normabweichung kann beispielsweise durch Vergleich von Messwerten mit normstichproben bewiesen werden, z. B. als Perzentilen unter 16.

beispiel: Eltern beklagen eine Aussprachestörung. Das Kind ist vier Jahre alt. In der Ausspracheprüfung wird ein Schetis-mus festgestellt, der jedoch noch bei etwa 25 Prozent einer gesunden normstichprobe nachzuweisen ist (Fox 2002). Damit handelt es sich um eine physiologische, d. h. normale, Aussprache (F80.0 A). Therapie? nein, eine Behandlungsin-dikation liegt noch nicht vor. Das Kind sollte mit etwa fünf Jahren auf spontane normalisierung kontrolliert werden und gegebenenfalls dann erst eine Übungstherapie erhalten.

ist eine normabweichung nicht nur statistisch signifikant, sondern im alltag auch bedeutsam?Eine normabweichung bedeutet noch nicht, dass sie auch bedeut-sam und alltagsrelevant ist, d. h., einen Krankheitswert hat.

Beispiel: Ein stimmgestörter männlicher Patient hat als Leitsym-ptome eine leichte Heiserkeit und eine Stimmermüdung zum nachmittag hin, abhängig von der Stimmbelastung am Vormit-tag. In der Lupenlaryngoskopie sind organische Ursachen auszu-schließen (Polypen, Zysten, Lähmungen) und in der Stroboskopie finden sich keine Areale mit verminderten Schwingungen und Infiltrationsverdacht und auch keine Schlussinsuffizienzen. Elektro- glottographisch sind ein erhöhter Schlussquotient (z. B. über 0,55), erhöhte Frequenzirregularitätswerte (z. B. statt normwert bis zehn Prozent auf über 20 Prozent) nachweisbar, typische Befunde einer sogenannten hyperfunktionellen Dysphonie vor (R49.0G). Im Voice Handicap Index gibt der Patient einen Score von unter zehn an, d. h. es liegt „kein Handicap“ vor. Die Heiserkeit war also Anlass für eine ärztliche Klärung der Ursache und einen Ausschluss einer gefährlichen Krankheit. Die berichtete Heiserkeit war hörbar, mit signifikanten normabweichungen messbar, aber ohne Relevanz, da erstens kein Handicap vorlag und zweitens eine nichtbehand-lung nicht notwendigerweise eine Verschlimmerung der Krank-heit bedeutete. Therapie: Dieser Patient braucht nicht unbedingt eine Stimmübungstherapie zu erhalten (d. h. nur „relative“ und keine „absolute“ Indikation). Eine Beratung und Aufklärung über die Ursachen, eine phoniatrische Beratung zur Stimmhygiene und eine Befundkontrolle im Verlauf reicht damit zunächst aus.

ist die vielleicht eingeforderte Übungstherapie wirklich „notwendig” und nicht nur „wünschenswert”?Eine notwendige Therapie zieht bei Unterlassung einen Schaden nach sich; besteht diese Gefahr bei Unterlassung einer beabsich-tigten Therapie?

beispiel: Bei einem sieben Jahre alten Jungen liegt ein Sigmatismus interdentalis infolge einer orofazialmotorischen Entwicklungsstörung vor. Die pathologische Zungenpropulsion ist auch beim Schlucken zu beobachten und z. B. videofluoro-graphisch nachzuweisen. Therapie: Eine Übungstherapie ist natürlich mit sechs Jahren ohne weiteres möglich und die Störung könnte kurzfristig beseitigt werden. Doch ist im Laufe des Frontzahnwechsels mit unvermeidlichen Frontzahnlücken und daher immer wieder mit „Rückfällen“ zu rechnen. Des-halb sollte die Behandlung (typischerweise eine myofunk-

tionelle Therapie nach Garliner) erst nach vollendetem Front-zahnwechsel durchgeführt werden, also mit acht bis neun Jahren. Mit sechs Jahren ist die Therapie nur „wünschenswert“ (z. B. seitens der Eltern, denn Kinder leiden nicht unter einem „Lispeln“), aber medizinisch nicht „notwendig“.

liegen Komorbiditäten vor, deren behandlungen vorrang vor Übungstherapie haben?

beispiele: 1. Bei einem sprachentwicklungsgestörten Kind werden

häufige Erkältungen berichtet. Im Verlaute einer dreim-onatigen Beobachtung unter intermittierender Gabe abschwellenden nasensprays werden zumindest einseitig „Paukenergüsse“ oder Unterdrucksituationen im Mittelohr festgestellt. Die Diagnose einer „SSES/USES“ kann somit nicht gestellt werden, denn es handelt sich um eine „SES bei Komorbidität“, F83 (in diesem Falle eine Hörstörung). Die Behandlung der Hörstörung hat natürlich Vorrang vor Sprachtherapie. Beispielsweise könnte eine Adenotomie, Paracentese und gegebenenfalls Einlage von Pauken-röhrchen erfolgen und man könnte die zu erwartenden sprachlichen Fortschritte drei Monate ohne Übungsthera-pie abwarten (es sei denn, die Zeit drängt, weil beispiels-weise im gleichen Jahr die Einschulung ansteht).

2. Bei einem Patienten mit sogenannter hyperfunktioneller Dysphonie wird im Rahmen des für die Verordnung obli-gaten Audiogramms eine Schwerhörigkeit von mehr als 30 dB im Hauptsprachbereich (Prüffrequenzen 500 Hz bis 4 kHz) festgestellt; auch im Tieftonbereich ist dieser Hör-verlust vorhanden (Prüffrequenzen 125 Hz bis 500 Hz), was bedeutet, dass nicht nur das prompte und mühelose Verstehen der logopädischen Anweisungen in der Thera-pie beeinträchtigt ist, sondern auch das Hören und kor-rekte Imitieren der Stimmübungen unmöglich wird. In einem solchen Fall sollten vor Beginn einer Stimmübungs-therapie Hörgeräte angepasst werden.

3. Viele Patienten mit einer Aphasie und einer beabsichti-gten Übungstherapie sind so schwerhörig, dass vor Beginn eine Hörgeräteversorgung erfolgen müsste. Doch leider wird nicht bei jedem Patienten mit Aphasie eine Hörprü-fung durchgeführt.

Die Schluckübungstherapie ist auf dem verordnungsvordruck Muster 14 nicht speziell erwähnt, obwohl es indikations-schlüssel gibtLeider wurde auf dem Verordnungsformblatt Muster 14 die Indi-kation „Schluckübungstherapie“ nicht explizit zum Ankreuzen vor-gesehen. Im nachhinein wurde dies durch die Erfahrung gerecht-fertigt, dass schluckgestörte Patienten meistens eine komorbide Stimmstörung oder Sprechstörung haben. Diese Betrachtungen sind aber unerheblich, denn die Indikationsschlüssel der HMR lassen eine Übungstherapie allein aus Anlass einer Schluckstörung eindeutig zu.

Weg vom begriff „logopädie“ als Synonym für eine behandlung Der Begriff „Logopädie“ wurde durch den Phoniater Emil Fröschels etwa 1925 eingeführt und nahm einen damals noch

sErVIcE

Nordlicht a K t u e l l 3 | 201332

nicht existenten Beruf zur Behandlung sprachkranker Kinder vor-weg. Erst in den 1960er Jahren wurden die Logopädie durch eine neuartige Ausbildungsstätte der Klinik für Audiologie und Phoni-atrie der Freien Universität Berlin verwirklicht, was die Grundlage der weltweiten Verbreitung der Logopädie war. Heute umfasst die Logopädie als Lehre von der Übungsbehandlung im Dienste von Sprache, Stimme und Gehör auch das Aussprachetraining, die Wortschatzerweiterung, das Erlernen von Regeln für Syntax und Morphologie, Sprachverständnis, Wahrnehmung, orofaziale Motorik, Stimmgebung, Atmung, Kauen, Schlucken und vieles mehr. Der Begriff „Logopädie“ als „Black Box“ ist der Komplexität und des hohen (zukünftig auch akademischen Anspruchs) völlig unangemessen und sollte verworfen werden. Die HMR verlangen von verordnenden Ärzten, dass sie die „Logopädie“ zumindest sprachlich auflösen in „Sprech-“, „Sprach-“ oder „Stimmtherapie“ (gegebenenfalls mit inkludierter Schlucktherapie) und dass sie die Unterschiede der verschiedenen Indikationsschlüssel kennen und mit ihnen differenziert umgehen können. „Logopädie“ ist keine Therapie, sondern die Lehre von den Therapiemethoden!

Wie gestaltet man das „timing” einer Übungstherapie?Das Alter bei der Erstverordnung bei Kindern, die Dauer der Behandlung, die Therapiepausen zur Vermeidung eines Stö-rungsbewußtseins und anderer unerwünschter Wirkungen und die Abbruchkriterien für eine Therapie richten sich nach der Indi-kation und können hier nicht erörtert werden. Die Tabellen der kassenärztlichen Vereinigungen und die Leitlinien zu speziellen Themen geben Hinweise, wie zu verfahren ist.

verordnungen „außerhalb des Regelfalls“ unbedingt vermeiden?Richtig ist, dass bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls gehäuft der Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) eingeschaltet wird, was die Arbeitsbelastung der Praxen uner-freulich erhöht. Doch sind solche Verordnungen bei etlichen Dia-gnosen wie z. B. SSES/USES, bestimmte Formen der Aphasien und Dysarthrien unvermeidbar und notwendig und sollten nicht mit „Tricksereien“ umschifft werden.

Was „Regelfall“ und „außerhalb des Regelfalls“ bedeutet, wurde in der Ausgabe nr. 3 des Jahres 2012 dieser Zeitschrift eingehend erläutert (Stanisak 2012). Wichtig ist, dass ein neuer „Regelfall“ nicht automatisch mit einem neuen Quartal beginnt. Dem Wort-laut der HMR ist eindeutig zu entnehmen, dass ein neuer Regelfall mit einem neuen Quartal beginnen kann, aber eben nicht muss. Dies kann auch gar nicht so verstanden werden, denn wenn nach HMR eine ambulante Sprachtherapie 1-2 mal pro Woche durch-geführt werden soll, geht die Rechnung einer Höchstmenge von z. B. 50 Therapieeinheiten „pro Quartal“ für die Indikation SP1 schon rechnerisch nicht auf. Und wenn zwei Jahre lang vor der Einschulung ein- und dieselbe SES behandelt wird, d. h. stets die-selbe Krankheit, ist der Beginn eines neuen Regelfalls in einem neuen Quartal eine „Verordnungstrickserei“! Erst wenn ein Wech-sel der Indikation z. B. von SP1 auf entweder SP2 (Schwerpunkt „Wahrnehmungstraining“), SC1 (orofazialmotorische Übungen) oder RE1 (wegen neu aufgetretener Redeflussstörung, speziell Stottern) notwendig wird, beginnt ein neuer Fall. Man sollte nicht vergessen, dass die Regelverordnungsmengen fluide Größen sind, die eigentlich regelmäßig an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden müssten. Doch wie kann sich der tatsächliche Bedarf herauskristallisieren, wenn er durch verordnende Ärzte verschlei-ert wird, nur um Regressen zu entgehen, die sie mit einiger Ver-

spätung umso heftiger kollektiv und nicht mehr individuell tref-fen? Letztendlich ist es besser, die Realität des Praxisalltags im Verordnungsverhalten abzubilden, statt „sein Fähnlein nach dem Winde zu hängen“.

Regelverordnungsmengen sind weder „Mindestmengen“ noch „Höchstmengen“Trotz eines vernünftigen Umgangs mit Regelverordnungsmen-gen glauben Patienten und Eltern bisweilen, die Übungstherapie werde „rationiert“, vielleicht sogar „priorisiert“, und die ärztliche Verordnungspraxis habe das stillschweigende Ziel, Übungsthera-pie zu verhindern und notwendige Therapien vorzuenthalten. Das Gegenteil ist der Fall.

In Schleswig-Holstein beispielsweise ist die Steigerung der Stimm- und/oder Sprachtherapie die höchste in Deutschland und doppelt so hoch wie die Steigerung der Prävalenz (Anonymus 2011), die natürlich nicht allein medizinisch begründet werden kann und damit unangemessen ist. Die HMR haben das Ziel, mit der Übungs-therapie „evidenzbasiert“ und rational umzugehen und Patienten vor Schäden bzw. unerwünschten Wirkungen zu bewahren. Auch in Schleswig-Holstein sollte man nach diesen Maßstäben han-deln. Dabei sind die Regelverordnungsmengen durch praktische Erfahrungen geschätzte, nicht wissenschaftlich ermittelte Durch-schnittsmengen, die nicht verallgemeinert werden können. Oft-mals wird ein zufriedenstellendes Therapieergebnis nach einer wesentlich kürzeren Behandlungszeit erreicht und das „Absitzen“ verordneter Rest-Therapieeinheiten kann man den Kindern (und den Familien) ersparen. Bei SSES/USES jedoch kann die Zahl der für ein befriedigendes Ergebnis benötigten Therapieeinheiten die Regelverordnungsmenge um ein Vielfaches überschreiten, sodass „Verordnungen außerhalb des Regelfalls“ notwendig werden, nicht durch nach Wartezeit wiederholter „Erstverordnungen“ und damit durch die oben erwähnten „Verordnungstricksereien“ ver-schleiert werden sollten.

Unerwünschte Wirkungen und Risiken der Übungstherapie Ja, unerwünschte Wirkungen und Risiken gibt es auch bei Übungs-therapien, genauso wie sie bei Medikamenten und Operationen allgemein bekannt sind.

1. beispiel: Eine zu früh z. B. unkritisch und unbegründet vor dem dritten Lebensjahr begonnen Sprachtherapie kann beim Kind ein „Störungsbewußtsein“ erzeugen, zum elek-tiven Mutismus führen, physiologische Redeunflüssigkeiten verstärken und diese chronifizieren.

2. beispiel: Eine unkritisch lang durchgeführte Schluckü-bungstherapie mit dem Ziel einer Verbesserung des Glottis-schlusses, der Reinigung der Glottisebene und Vermeidung einer Aspiration kann ohne zwischenzeitliche fachärztliche endoskopische Kontrolle zu einem sog. Kontaktgranulom am Processus vocalis einer Stimmlippe führen.

beratung von Eltern und Umgang mit patientenMan sollte Eltern die Verordnungsprinzipien erläutern. Dies ist meist einmal im gesamten Fall ausreichend, wenn die Beratung sachgerecht und überzeugend argumentiert wird. Die nicht-Indi-kation einer Übungstherapie sollte nicht mit Budgets, Regressen und Sparzwang argumentiert werden, da diese Argumente ja überhaupt nicht zum Tragen kommen und völlig irrelevant sind. nur das Beste für die Patienten steht im Vordergrund, und das

V E R O R D n U n G V O n S P R E C H - , S P R A C H - U n D S T I M M T H E R A P I E

sErVIcE

Nordlicht a K t u e l l3 | 2013 33

kann manchmal eine Weiterverordnung außerhalb des Regelfalls sein, doch oft auch eine Therapiepause oder die Beendigung der Therapie. Wie oft erlebt man es, dass die Beendigung einer test-diagnostisch festgestellten „erfolglosen“, nur zur „Beruhigung des Gewissens“ und aus „Gewohnheit“ durchgeführten Sprach-übungstherapie von den Eltern als Befreiung von einer Last, als Befreiung von falschen Hoffnungen und als Befreiung von schlechtem Gewissen aufgenommen wird. Und wenn es mal zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Ärzten, Therapeuten und Patienten kommen sollte: Man kann durchaus daran erinnern, dass gelegentliche Meinungsverschiedenheiten unter Experten eine normalität sind.

PRoF. DR. RAINER ScHöNWEILER, PRÄSIDENt DER DEutScHEN GESELLScHAFt

FüR PHoNIAtRIE uND PÄDAuDIoLoGIE (DGPP GEM. E.V.), LEItENDER ARZt

DER ABtEILuNG FüR PHoNIAtRIE uND PÄDAuDIoLoGIE (IN DER HNo-KLINIK),

uNIVERSItÄtSKLINIKuM ScHLESWIG-HoLStEIN, cAMPuS LüBEcK

DR. JAN BAADE, LANDESVoRSItZENDER DES DEutScHEN BERuFSVERBANDES

DER PHoNIAtER uND PÄDAuDIoLoGEN (DBVPP) IN ScHLESWIG-HoLStEIN,

NIEDERGELASSENER PHoNIAtER uND PÄDAuDIoLoGE IN KIEL

D. BEcKER, DELEGIERtER DER DEutScHEN GESELLScHAFt FüR PHoNIAtRIE

uND PÄDAuDIoLoGIE (DGPP GEM. E.V.) IM HEIL- uND HILFSMIttELAuS-

ScHuSS DES GEMEINSAMEN BuNDESAuSScHuSSES (G-BA),

cHEFARZt DES SoZIAL-PÄDIAtRIScHEN ZENtRuMS DuISBuRG uND DER AB-

tEILuNG FüR PHoNIAtRIE uND PÄDAuDIoLoGIE, MALtESER-KRANKENHAuS

DuISBuRG, SoWIE cHEFARZt DES MALtESER-StIMM-INStItutS, DuISBuRG

Korrespondenzadresse:Prof. Dr. med. Rainer Schönweiler und Dr. med. Bettina Schön-weiler, Abteilung für Phoniatrie und Pädaudiologie (in der Klinik für HnO-Heilkunde) Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, Ratzeburger Allee 160, 23562 Lübeck Tel. 0451 500 3485 E-Mail: [email protected] Internet: www.phoniatrie-luebeck.uk-sh.de

literaturAnonymus: Steigende Ausgaben: was ist zu tun? nordlicht aktuell, nr. 10, Jahr 2011, Rubrik „Service“, S. 46-47Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psycho-somatik und Psychotherapie (DGKJP) und Deutsche Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie e.V. (DGPP), federführend, unter Beteiligung folgender weiterer Fachgesellschaften: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ), Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e.V. (DGSPJ), Gesellschaft für neuropädiatrie (GnP), Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), Bundesarbeitsgemein-schaft Selbsthilfe, Deutsche Gesellschaft für Psychologie e.V. (DGP), Deutsche Gesellschaft für Sprach- und Stimmheilkunde (DGSS), Deutscher Berufsverband der Hals-nasen-Ohrenärzte e.V. (BVHnO), Deutscher Berufsverbandes der Fachärzte für Phoniatrie und Pädaudiologie e.V. (DBVPP), Deutscher Bundesverband der akademischen Sprachtherapeuten (dbs), Deutscher Bundesver-band für Logopädie (dbl): AWMF-Leitlinie auf S2k-niveau „Dia-gnostik von Sprachentwicklungsstörungen (SES) unter Berück-sichtigung umschriebener Sprachentwicklungsstörungen (USES)“. Register-nr. 049/006. Internet www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/049-006.html, Fox A: PLAKKS. 3. Aufl. 2002, Pearson, Frankfurt.neumann K, Keilmann A, Rosenfeld J, Schönweiler R, Zaretzky Y, Kiese-Himmel C: Sprachentwicklungsstörungen bei Kindern. Leitli-nien der Deutschen Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie (gekürzte Fassung). Kindheit und Entwicklung 18 (2009), 222-231.Stanisak A: So verordnen Sie richtig. nordlicht aktuell, nr. 4, Jahr 2012, S. 38-39

P R Ä V E n T I O n

Neuauflage ImpfflyerImpfen ist eine der einfachsten und wirksamsten vorbeugenden Maßnahmen zum Schutz vor schweren Infektionskrankheiten.

Viele Patienten wissen allerdings noch immer wenig über dieses Thema. Im aktualisierten KVSH-Flyer für das Wartezimmer „Klein und gemein – Gib Viren und Bakterien keine Chance!“ werden daher noch einmal alle Erkrankungen, gegen die man sich impfen lassen sollte in einer Übersicht vorgestellt (GKV-Leistungen). Der Flyer enthält außerdem einen Impfkalender. Darüber hinaus stellt die KVSH ein entsprechendes Plakat für das Wartezimmer zur Verfügung.

Sie können Flyer bzw. plakat kostenlos über die Formularausgabe der KvSH beziehen: tel. 04551 883 250 oder E-Mail an [email protected].

sErVIcE

Nordlicht a K t u e l l 3 | 201334

SeminareW A S , W A n n , W O ?

Zu Seminaren wird nicht mehr persönlich eingeladen.

Bekanntmachungen erfolgen ausschließlich über das

Nordlicht.

Abt. QualitätssicherungBismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg Detlef Greiner Regina Steffen Tel. 04551 883 527 04551 883 292Fax 04551 883 7527 04551 883 7292E-Mail [email protected] [email protected]

datuM: 26. APRIL, 15.00 BIS 21.00 UHR 27. APRIL, 9.00 BIS 17.00 UHR

FüR ÄRzTE UND PSycHOTHERAPEUTENtHeMa: Moderatorengrundausbildung für Qualitätszirkel

Ergebnisorientiertes Arbeiten im Qualitätszirkel erfordert Moderation. Sie sollte zielorientiert, achtsam und methodisch sein. Dies erfordert Übung und Methodik. Beides sind wesentliche Bestandteile dieser speziellen Moderatorengrundausbildung für die Qualitätszirkelarbeit. In den letzten Jahren wurden viele Techniken und sogenannte Qualitätszirkeldramatur-gien erwickelt, die dem Moderator die Arbeit erheblich erleichtern können. Die Teilnehmer werden in der Grundausbildung qualifiziert:• das Setting eines Qualitätszirkels zu erarbeiten,• den Zirkel zu moderieren,• verschiedene QZ-Techniken bedarfsgerecht einzusetzen,• die Gruppenprozesse in Qualitätszirkelsitzungen zu steuern und• mit schwierigen Situationen in Gruppenprozessen umzugehen.

INHALTE DES SEMINARS:• Moderationstechniken• Dramaturgien• Übung von Moderationssituationen• Umgang mit Teilnehmern• Kommunikation und Gruppendynamik• Rahmenbedingungen zur Qualitätszirkelarbeit• Gründung von Qualitätszirkeln

ORT: Sitzungszentrum der KVSH, Bismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg

TEILNAHMEGEBüHR: 200 Euro pro Person, inkl. Tagungspauschale für Material und Verpflegung

FORTBILDUNGSPUNKTE: 20

TEILNAHMEBEDINGUNGEN: Die vorhandenen Seminarplätze werden nach Eingang der Rückmeldung und vorrangig an Mitglieder der KVSH vergeben.

k o n t a k t + a n m e l d u n g

sErVIcE

Nordlicht a K t u e l l3 | 2013 35

Veranstaltungen Wir übernehmen nur

für KVSH-Termine Gewähr.

KVSH6. MÄRz, 14.00 BIS 17.00 UHROffene SprechstundeOrt: Zulassung/Praxisberatung der KVSHInfo: An jedem ersten Mittwoch im Monat für alle niederlassungswilligen Ärzte und Ärzte, die ihre Praxis abgeben möchten. Ohne vorherig Terminvergabe. Das Angebot gilt auch für Psychotherapeuten. Sabrina Pingel, Zulassung/Praxisberatung, Tel. 04551 883 255, E-Mail: [email protected] www.kvsh.de

KVSH-Kreisstellen6. MÄRz, 16.00 UHRKlinik für Unfallchirurgie: Endoprothetik an der oberen Extremität Ort: Diako, Fliednersaal 1, FlensburgInfo: Nähere Informationen unter: Tel. 0461 812 2103, www.diako.de oder unter Tel. 0461 816 2511, www.malteser-franziskus.de www.aeksh.de/ecs

13. MÄRz, 16.00 UHRInternistisches Diako Symposium: Angewandte Standards in der Inneren MedizinOrt: Strandhotel, Glücksburg, FlensburgInfo: Nähere Informationen unter: Tel. 0461 812 2103, www.diako.de oder unter Tel. 0461 816 2511, www.malteser-franziskus.de www.aeksh.de/ecs

20. MÄRz, 15.00 UHRKlinik für Gynäkologie: Therapie von MyomenOrt: Diako, Fliednersaal 1-2, FlensburgInfo: Nähere Informationen unter: Tel. 0461 812 2103, www.diako.de oder unter Tel. 0461 816 2511, www.malteser-franziskus.de www.aeksh.de/ecs

20. MÄRz, 15.00 UHRPsychiatrische und rechtliche Aspekte zur PatientenautonomieOrt: Cafeteria Psychiatrie Diako, FlensburgInfo: Nähere Informationen unter: Tel. 0461 812 2103, www.diako.de oder unter Tel. 0461 816 2511, www.malteser-franziskus.de www.aeksh.de/ecs

27. MÄRz, 15.00 UHR5. MRSA/MRE-Netzwerktreffen – Gesundheitsdienste Stadt FlensburgOrt: Gesundheitshaus, Norderstr. 58-60, 24939 Flensburg, Seminarraum 1 (UG)Info: Auskunft erteilt Frau Elisabeth Thomsen unter Tel. 0461 852113, Fax 0461 851960, Fortbildungspunkte sind beantragtE-Mail: [email protected] www.sh-mre/index.de

3. APRIL, 18.00 UHRAktuelle interdisziplinäre Therapie der chronischen PankreatitisOrt: Strandhotel, Glücksburg, FlensburgInfo: Nähere Informationen unter: Tel. 0461 812 2103, www.diako.de oder unter Tel. 0461 816 2511, www.malteser-franziskus.de www.aeksh.de/ecs

Schleswig-Holstein23. MAI, 20.00 UHRScreening – Wunsch und WirklichkeitOrt: ConventGarten, RendsburgInfo: Dr. Achim Diestelkamp, Tel. 04331 6639 66, Fax 04331 6639 29 Referent: Prof. A. Katalinic, Lübeck E-Mail: [email protected] www.aev-rd.de

20. JUNI, 20.00 UHRPathologischer Pc- und InternetgebrauchOrt: ConventGarten, RendsburgInfo: Dr. Achim Diestelkamp, Tel. 04331 6639 66, Fax 04331 6639 29, gemeinsame Veranstaltung mit dem Ärzteverein Eckernförde Referent: Prof. Thomasius, HamburgE-Mail: [email protected] www.aev-rd.de

Deutschland15. BIS 16. MÄRz 20139. Mitteldeutsche FortbildungstageOrt: Georg-Friedrich-Händel-Halle, Salzgrafenplatz 1, 06108 Halle/SaaleInfo: Anmeldung bis zum 8. März, Fax 0341 4206562, Tel. 0341 4809270, Zertifizierung: Fortbildungspunkte beantragt.15. März 2013 (Freitag)

Kurs 1: 8.30 bis 13.00 Uhr, Die Zukunft der freiberuflichen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen; Kurs 2: 13.30 bis 17.45 Uhr, Berufspolitik/Praxisführung; Kurs 3: 9.00 bis 15.00 Uhr, Pharmakotherapie für Ärzte und Apotheker; Kurs 4: 13.00 bis 18.00 Uhr, Pädiatrie für Pädiater und Hausärzte; Kurs 5: 13.00 bis 17.15 Uhr, Impfkurs für med. Assistenzpersonal und Ärzte; Kurs 6: 12.00 Uhr bis 17.30 Uhr, Medizinrecht für Ärzte und Medizinrechtsanwälte;16. März 2013 (Samstag) Kurs 7: 8.30 Uhr bis 15.15 Uhr, Medizinrecht für Ärzte und Medizinrechtsanwälte; Kurs 8: 8.30 Uhr bis 14.30 Uhr, Zahnmedizin für Zahnärzte; Kurs 9: 8.30 Uhr bis 13.30 Uhr, Hygienekurs; Kurs 10: 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr, Hautkrebs-Screening für Dermatologen und Hausärzte;E-Mail: [email protected], www.mcg-online.de

sErVIcE

Nordlicht a K t u e l l 3 | 201336

Ansprechpartner der KVSHK O n T A K T

VorstandVorstandsvorsitzende Dr. Monika Schliffke ........................................................ 206/217/355Stellvertretender Vorstandsvorsitzender Dr. Ralph Ennenbach ....................................................... 206/217/355

Geschäftsstelle Operative Prozesse Ekkehard Becker .................................................... ..........................486

Selbstverwaltung Regine Roscher ...................................................... ..........................218

AbteilungenAbrechnung Petra Lund (Leiterin)/Ernst Sievers (stellv. Leiter) ................. 306/245 Fax ................................................................................................... 322Abteilung Recht – Justitiar Klaus-Henning Sterzik (Leiter) ................................................. 230/251Abteilung Recht Maria Behrenbeck ........................................................................... 251 Hauke Hinrichsen ............................................................................. 265 Tom-Christian Brümmer ................................................................... 474 Esther Petersen................................................................................ 498Ärztlicher Bereitschaftsdienst Thomas Miklik (BD-Beauftr. d. Vorstands) ...................................... 579 Alexander Paquet (Leiter) ............................................................... 214Akupunktur Doreen Knoblauch ........................................................................... 445Ambulantes Operieren Stephanie Purrucker ........................................................................ 459Arthroskopie Stephanie Purrucker ........................................................................ 459Ärztliche Stelle (Röntgen) Kerstin Weber .................................................................................. 529 Uta Markl ......................................................................................... 393 Tanja Ohm-Glowik ............................................................................ 386 Ines Deichen ..................................................................................... 571Ärztliche Stelle (Nuklearmedizin/Strahlentherapie) Kerstin Weber .................................................................................. 529 Nina Söth ......................................................................................... 325Arztregister Anja Scheil/Dorit Scheske ............................................................... 254Assistenz-Genehmigung Brigitte Gottwald ............................................................................. 255 Renate Tödt ..................................................................................... 358 Petra Fitzner .................................................................................... 384Balneophototherapie Michaela Schmidt ............................................................................ 266Betriebswirtschaftliche Beratung Marion Grosse .................................................................................. 343chirotherapie Michaela Schmidt ............................................................................ 266Dermatohistologie Marion Frohberg .............................................................................. 444Dialyse-Kommission/LDL Marion Frohberg .............................................................................. 444

Diabetes-Kommission Aenne Villwock ................................................................................ 369DMP Team Marion Frohberg ............................................................................. 444 Helga Hartz ..................................................................................... 453 Caroline Polonji .............................................................................. 280 Carolin Tessmann ............................................................................. 326 Tanja Glaw ....................................................................................... 685 Drogensubstitution Astrid Patscha .................................................................................. 340 Christine Sancion ............................................................................. 470EDV in der Arztpraxis Timo Rickers .................................................................................... 286 Janin Looft ....................................................................................... 324 Tobias Kantereit ............................................................................... 320Ermächtigungen Susanne Bach-Nagel ......................................................................... 378 Daniel Jacoby .................................................................................... 259 Katja Fiehn ....................................................................................... 291 Tyneke Grommes ............................................................................. 462ESWL Monika Nobis .................................................................................. 938Finanzen Karl-Heinz Buthmann (Leiter) .......................................................... 208Formularausgabe Sylvia Warzecha ............................................................................... 250Fortbildung/Veranstaltungen Nadine Kruse ................................................................................... 332Fortbildungspflicht nach Paragraf 95 SGB V Detlef Greiner .................................................................................. 527Früherkennungsuntersuchung Kinder (Hausärzte) Heike Koschinat ............................................................................... 328Gesundheitspolitik und Kommunikation Marco Dethlefsen (Leiter Kommunikation) .................................... 381 Delf Kröger (Leiter Gesundheitspolitik) ........................................... 454Hautkrebs-Screening Kevin Maschmann .......................................................................... 321Hausarztzentrierte Versorgung Heike Koschinat .............................................................................. 328Herzschrittmacherkontrollen Monika Vogt .................................................................................... 366Hilfsmittel Anna-Sofie Reinhard ........................................................................ 362Histopathologie im Rahmen Hautkrebs-Screening Kevin Maschmann ........................................................................... 321HIV/AIDS Doreen Knoblauch ........................................................................... 445Hörgeräteversorgung Doreen Knoblauch ........................................................................... 445Homöopathie Heike Koschinat ............................................................................... 328HVM-Team/Service-Team Stephan Rühle (Leiter) .................................................................... 334Internet Jakob Wilder .................................................................................... 475 Borka Totzauer ................................................................................. 356

Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-HolsteinBismarckallee 1 - 6, 23795 Bad SegebergZentrale 04551 883 0, Fax 04551 883 209

sErVIcE

Nordlicht a K t u e l l3 | 2013 37

Invasive Kardiologie Monika Vogt .................................................................................... 366Interventionelle Radiologie Daniela Leisner ............................................................................... 533Kernspintomographie Ute Tasche ....................................................................................... 485Koloskopie Carolin Tessmann ............................................................................. 326Koordinierungsstelle Weiterbildung Petra Fitzner .................................................................................... 384Krankengeldzahlungen Doris Eppel ....................................................................................... 220Laborleistung (32.3) Marion Frohberg ............................................................................. 444Langzeit-EKG Monika Vogt .................................................................................... 366Mammographie (kurativ/Screening) Kathrin Zander ................................................................................. 382 Anja Liebetruth ................................................................................ 302Molekulargenetik Marion Frohberg .............................................................................. 444MRSA Angelika Ströbel .............................................................................. 204Niederlassung/zulassung/Psychotherapeuten Susanne Bach-Nagel ........................................................................ 378 Katja Fiehn ....................................................................................... 291Niederlassung/zulassung/zweigpraxis/Ärzte Evelyn Kreker .................................................................................. 346 Tyneke Grommes ............................................................................. 462 Daniel Jacoby ................................................................................... 259 Nicole Geue ..................................................................................... 303 Petra Fitzner .................................................................................... 384 Karsten Wilkening............................................................................ 561Nordlicht aktuell Borka Totzauer ............................................................................... 356 Jakob Wilder .................................................................................... 475Nuklearmedizin Daniela Leisner ................................................................................ 533Onkologie Doreen Knoblauch ........................................................................... 445Otoakustische Emissionen Michaela Schmidt ............................................................................ 266Patientenauskunft Paragraf 305 SGB V Detlef Greiner .................................................................................. 527Personal Christine Storm ................................................................................. 260 Lars Schönemann .............................................................................. 275 Yvonne Neumann ............................................................................. 577 Anke Siemers .................................................................................. 333 Dirk Ludwig ....................................................................................... 425 Fax ................................................................................................... 451Phototherapeutische Keratektomie Stephanie Purrucker ........................................................................ 459Photodynamische Therapie am Augenhintergrund Stephanie Purrucker ........................................................................ 459Physikalisch-Medizinische Leistungen Michaela Schmidt ............................................................................ 266Plausibilitätsausschuss Hauke Hinrichsen .............................................................................. 265 Susanne Hammerich ......................................................................... 686 Ulrike Moszeik ................................................................................. 336 Rita Maass ....................................................................................... 467

K O n T A K T

Polygraphie/Polysomnographie Christine Sancion ............................................................................. 470Pressesprecher Marco Dethlefsen ............................................................................ 381 Fax .................................................................................................. 396Psychotherapie Kevin Maschmann ........................................................................... 321Qualitätssicherung Aenne Villwock (Leiterin) ........................................................ 369/262 Fax ................................................................................................... 374Qualitätszirkel/Qualitätsmanagement Angelika Ströbel .............................................................................. 204 Detlef Greiner .................................................................................. 527 Regina Steffen ................................................................................. 292 Fax ................................................................................................... 374QuaMaDi Kathrin Zander ................................................................................. 382Radiologie-Kommission Aenne Villwock ................................................................................ 369 Cornelia Thiesen .............................................................................. 458Röntgen (Anträge) Daniela Leisner ................................................................................ 533Röntgen (Qualitätssicherung) Cornelia Thiesen .............................................................................. 458Rückforderungen der Kostenträger Björn Linders .................................................................................... 564Schmerztherapie Monika Vogt .................................................................................... 366Service-Team/Hotline Telefon ..................................................................................... 388/883 Fax ................................................................................................... 505Sonographie (Anträge) Ute Tasche ....................................................................................... 485Sonographie (Qualitätssicherung) Susanne Paap .................................................................................. 228 Christina Bernhardt .......................................................................... 315Sozialpsychiatrie-Vereinbarung Kevin Maschmann ........................................................................... 321Soziotherapie Kevin Maschmann ........................................................................... 321Sprechstundenbedarf Heidi Dabelstein .............................................................................. 353Strahlentherapie Daniela Leisner ................................................................................ 533Struktur und Verträge Simone Eberhard (Kommisarische Leiterin) .................................... 331 Fax ................................................................................................... 488Telematik-Hotline ................................................................................. 888Teilzahlungen Brunhild Böttcher............................................................................. 231Tonsillotomie Doreen Knoblauch ........................................................................... 445Umweltmedizin/Umweltausschuss Marion Frohberg ............................................................................. 444Vakuumbiopsie Dagmar Martensen ......................................................................... 687Verordnung medizinische Rehaleistungen Christine Sancion ............................................................................. 470Verordnung (Team Beratung) Thomas Frohberg ............................................................................. 304

sErVIcE

Nordlicht a K t u e l l 3 | 201338

Widersprüche (Abteilung Recht) Gudrun Molitor ................................................................................ 439zulassung Bianca Hartz (Leiterin) ............................................................. 255/358 Fax ................................................................................................... 276zytologie Marion Frohberg .............................................................................. 444

Stelle nach Paragraf 81a SGB V: Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen Klaus-Henning Sterzik .............................................................. 230/251

PrüfungsstelleRosenstr. 28, 23795 Bad Segebergtel. 04551 9010 0, Fax 04551 901022

Beschwerdeausschuss Dr. Johann David Wadephul (Vorsitzender) ................................. 90100 Prof. Günther Jansen (Stellvertreter) .......................................... 90100Leiter der Dienststelle Markus Eßfeld ............................................................................ 901021Verordnungsprüfung Elsbeth Kampen ........................................................................ 901023 Dr. Michael Beyer ...................................................................... 901015 Dorthe Flathus-Rolfs .................................................................. 901015 Astrid Stamer ............................................................................. 901024 Evelyn Sonnenrein ..................................................................... 901024 Katja Junge ................................................................................ 901024 Ina Buchholz .............................................................................. 901024Sprechstundenbedarfs-, Honorar- und zufälligkeitsprüfung Birgit Wiese ............................................................................... 901012 Catherin Weh ............................................................................. 901011 Iris Flägel ................................................................................... 901011 Stefanie Kuhlee ......................................................................... 901013zweitmeinungsverfahren Gastroenterologie und Rheuma Nadja Kleinert ............................................................................ 901025Organisation Dorina Schadendorf .................................................................. 901020 Tanja Bauer ........................................................................... ..... 901016 Sabine Kruse ............................................................................. 901016 Elisabeth Möller-Kammritz ....................................................... 901017 Gabriele Stüven ........................................................................ 901017 Susanne Schuldt.................................................................... ..... 901017 Melanie Buchbach ................................................................ ..... 901019 Lina Fitzner ........................................................................... ..... 901019

K O n T A K T

An diese Stelle nach Paragraf 81a SGB V kann sich jede Person wenden. Es handelt sich um eine organisatorisch verselbstständigte und weisungsungebundene Einrichtung. Sie hat im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages allen genügend substanziierten Hinweisen auf Sachverhalte nachzugehen, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf eine rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein hindeuten und die aufgrund der einzelnen Anga-ben oder der Gesamtumstände glaubhaft erscheinen.

Nordlicht aktuell

Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein

Herausgeber Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Dr. Monika Schliffke (v.i.S.d.P.)Redaktion Marco Dethlefsen (Leiter); Prof. Jens-Martin Träder (stellv. Leiter); Borka Totzauer (Layout); Jakob Wilder Redaktionsbeirat Ekkehard Becker; Dr. Ralph Ennenbach; Reinhardt Hassenstein; Dr. Monika Schliffke; Druck Grafik + Druck, Kiel Fotos iStockphoto

Anschrift der Redaktion Bismarckallee 1– 6, 23795 Bad Segeberg,Tel. 04551 883 356, Fax 04551 883 396, E-Mail: [email protected], www.kvsh.de

Das Nordlicht erscheint monatlich als Informationsorgan der Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein. Namentlich gekennzeichnete Beiträge und Leserbriefe geben nicht immer die Meinung des Herausgebers wieder; sie dienen dem freien Meinungsaustausch. Jede Einsendung behandelt die Redaktion sorgfältig. Die Redaktion behält sich die Auswahl der Zuschriften sowie deren sinnwahrende Kürzung ausdrücklich vor. Die Zeitschrift, alle Beiträge und Abbildungen sind urheberrecht-lich geschützt. Nachdruck nur mit schriftlichem Einverständnis des Herausgebers. Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form eines Wortes genutzt wird („der Arzt“), ist hiermit selbstver-ständlich auch die weibliche Form gemeint („die Ärztin“).

I m p r e s s u m

zentrale Stelle Mammographie-ScreeningBismarckallee 7, 25876 Bad Segeberg Tel ................................................................................................... 898900Fax ............................................................................................... 8989089Dagmar Hergert-Lüder (Leiterin) ..................................................... 8989010

sErVIcE

Nordlicht a K t u e l l3 | 2013 39

KielKreisstelle: Herzog-Friedrich-Str. 49, 24103 Kiel Tel .............................................................................................. 0431 93222 Fax ......................................................................................... 0431 9719682Wolfgang Schulte am Hülse, AllgemeinarztTel ............................................................................................ 0431 541771 Fax ........................................................................................... 0431 549778 E-Mail ..................................................................... [email protected]

LübeckKreisstelle: Parade 5, 23552 Lübeck, Tel .............................................................................................. 0451 72240 Fax ......................................................................................... 0451 7063179Dr. Andreas Bobrowski, LaborarztTel ........................................................................................... 0451 610900 Fax ......................................................................................... 0451 6109010 E-Mail .............................................................. [email protected]

FlensburgKreisstelle: Berglücke 5, 24943 FlensburgTel ............................................................................................. 0461 42939 Fax ............................................................................................. 0461 46891Dr. Wolfgang Barchasch, FrauenarztTel .............................................................................................. 0461 27700 Fax ............................................................................................ 0461 28149 E-Mail ............................................................ [email protected]

NeumünsterJörg Schulz-Ehlbeck, hausärztl. InternistTel ........................................................................................... 04321 47744 Fax ........................................................................................... 04321 41601 E-Mail ..................................................... [email protected]

Kreis DithmarschenBurkhard Sawade, Praktischer ArztTel .............................................................................................. 04832 8128 Fax ............................................................................................. 04832 3164 E-Mail ..................................................... [email protected]

Kreis Herzogtum LauenburgRaimund Leineweber, AllgemeinarztTel .............................................................................................. 04155 2044 Fax ............................................................................................ 04155 2020 E-Mail .......................................................... [email protected]

Kreis NordfrieslandDr. Martin Böhm, InternistTel ............................................................................................. 04841 5037 Fax ............................................................................................. 04841 5038 E-Mail ..................................................... [email protected]

Kreis OstholsteinDr. Thomas Schang, chirurgTel ............................................................................................ 04521 72606 Fax ......................................................................................... 04521 409433 E-Mail ......................................................... [email protected]

Kreis PinnebergDr. zouheir Hannah, OrthopädeTel ............................................................................................ 04106 82525 Fax ........................................................................................... 04106 82795 E-Mail ........................................................... [email protected]

Kreis PlönDr. Joachim Pohl, AllgemeinarztTel .............................................................................................. 04526 1000 Fax ............................................................................................ 04526 1849 E-Mail .................................................................. [email protected]

Kreis Rendsburg-Eckernfördecarl culemeyer, AllgemeinarztTel .............................................................................................. 04353 9595 Fax ............................................................................................. 04353 9555 E-Mail ....................................................................... [email protected]

Kreis Schleswig-FlensburgDr. carsten Petersen, InternistTel .......................................................................................... 04621 951950 Fax .......................................................................................... 04621 20209 E-Mail ........................................................... [email protected]

Kreis SegebergDr. Dieter Freese, AllgemeinarztTel ............................................................................................ 04551 83553 Fax ........................................................................................ 04551 879728 E-Mail ............................................................ [email protected]

Kreis SteinburgDr. Klaus-Heinrich Heger, InternistTel .............................................................................................. 04124 2822 Fax ............................................................................................ 04124 7871 E-Mail ............................................................ [email protected]

Kreis StormarnDr. Hans Irmer, ArztTel ............................................................................................ 04102 52610 Fax .......................................................................................... 04102 52678 E-Mail ............................................................. [email protected]

Kreisstellen der KVSH

K O n T A K T

HonorarverhandlungenZähes Ringen beendet

20136. März | 3. April | 6. Juni | 3. Juli | 7. August 4. September | 2. Oktober | 6. November | 4. Dezember

für alle Ärzte und Psychotherapeuten zu Themen aus dem Bereich der

Zulassung (Praxisübergabe, Anstellung, Verlegung, Kooperation etc.)

ohne vorherige Terminvergabe

Sabrina Pingel, Zulassung/Praxisberatung,Tel. 04551 883 255, E-Mail: [email protected]

Ort

An jedem ersten Mittwoch im Monat

Zulassung/Praxisberatung der KVSH

Kontakt

Vorschau