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Nr. 23 • 21. Jahrgang KW 46 • 17. November 2016 Inhalt: Z Amtliche Bekanntmachungen Z Die Stadtverwaltung informiert Z Nachrichten des Standesamtes Z Unsere Alters- und Ehejubilare Z Unsere Umwelt Z Nachrichten der Vereine Z Kirchen in Titisee-Neustadt Z Die Tourist-Information informiert Z Volkshochschule Z Die Schulen informieren Z Was sonst noch interessiert Z Nachbarschaft Das Amtsblatt gibt´s jetzt auch im Internet: www.titisee.de -> Leben in...-> Bürgerservice ->Amtsblatt

Nr. 23 • 21. Jahrgang KW 46 • 17. November 2016 · Nr. 23 • 21. Jahrgang KW 46 • 17. November 2016 Inhalt: Z Amtliche Bekanntmachungen Z Die Stadtverwaltung informiert Z Nachrichten

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Nr. 23 • 21. JahrgangKW 46 • 17. November 2016

Inhalt:

Z Amtliche Bekanntmachungen

Z Die Stadtverwaltung informiert

Z Nachrichten des Standesamtes

Z Unsere Alters- und Ehejubilare

Z Unsere Umwelt

Z Nachrichten der Vereine

Z Kirchen in Titisee-Neustadt

Z Die Tourist-Information informiert

Z Volkshochschule

Z Die Schulen informieren

Z Was sonst noch interessiert

Z Nachbarschaft

Das Amtsblatt gibt´s jetzt auch

im Internet:

www.titisee.de -> Leben in...-> Bürgerservice

->Amtsblatt

Donnerstag, den 17. November 2016 Seite 2

Hinweis der Kassenärztlichen Vereinigung Südbaden, FreiburgSeit Januar 1999 werden die Notfallärzte nicht mehr namentlich bekanntgegeben. Der ärztliche Notfalldienst wird über die

Rufnummer 01805/1 92 92-300 zentral vermittelt. An Wochenenden und Feiertagen rund um die Uhr, an Werktagen 18.00 bis 8.00 Uhr.

SPRECHZEITEN DER

STADTVERWALTUNG

Montag bis Mittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr

Redaktions- und Annahme-schluss für das nächste Amtsblatt ist am:

! MITTWOCH, den 23.11.2016, 10.00 Uhr

Das nächste Amtsblatt erscheint am Donnerstag, den, 01.12.2016.

ImpressumDas Amtsblatt erscheint in aller Regel 14-tägig am Donnerstag und wird über den Primo-Verlag Stockach an alle Haushalte und Geschäfte kostenlos verteilt. Die jeweils aktuelle Ausgabe liegt auch in der Info-Zentrale der Stadtverwaltung, Rathaus Pfauenstr. 2, aus und kann während den üblichen Sprechzeiten kostenlos abgeholt werden. Herausgeber und verantwortlich für den Textteil: Stadtveraltung Titisee-Neustadt, Pfau-enstraße 2, 79822 Titisee-Neustadt, Tel. 07651-2060 , Telefax 07651-2064101, [email protected] , www.titisee.de / der Bürgermeister oder der von ihm Beauftragte.Verantwortlich für den Anzeigenteil, Druck, Herstellung, Zustellung und Verteilung:Primo Verlag Stockach, Anton Stähle, Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach, Tel. 07771-93170, Telefax. 07771-931740, [email protected], www.primo-stockach.de

NotruftafelUnitymedia (ehem. Kabel KW-Kundenservice) 0800 / 700 11 77Polizei-Notruf 1 10Polizeirevier Neustadt 0 76 51 / 9 33 60Polizeiposten Hinterzarten (f. Titisee u. Jostal) 07652 / 91 77 0Feuerwehr-Notruf / Notarzt / Rettungsdienst 1 12Ärztlicher Notfalldienst 116 117Krankentransport 0761 / 19 222DRK Kreisverband Freiburg e. V. 0 76 51 / 20 06-0Heliosklinik Neustadt 0 76 51 / 2 90Stromversorgung evtn 24-h-Entstörungsdienst 0800 / 00 79 82 2Sromversorgung Waldau EnBW Störungsdienst 0800 / 36 29 47 7Badenova Freiburg 0 800-2 / 76 77 67Bauhof Neustadt 0 76 51 /93 31 12 2Wasserwerk - Stadtwerke Neustadt 0 76 51 / 9 33 11 11Wasser-Störungsdienst 07 61 / 2 79 23 33Gift-Notruf 07 61 / 1 92 40ADAC-Pannenhilfenummer 0 18 02 / 22 22 22Telefonseelsorge 08 00 / 1 11 01 11

Apothekennotrufnummer 08 00 / 22 82 280

Seite 3 Donnerstag, den 17. November 2016

Sitzung des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft Gemäß § 34 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wird hiermit bekannt gemacht, dass am Donnerstag, dem 29. November 2016, um 19:30 Uhr im Rathaus im Stadtteil Neustadt eine öffentliche Sitzung des Aus-schusses für Land- und Forstwirtschaft stattfindet.

Bekanntgabe gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) über die endgültige Herstellung und das Entstehen der Erschlie-ßungsbeitragsschulden für die Verkehrsanlage „Rudenberger Straße ab Einmündung Schwarzwaldstraße bis zum Ende des Bebauungsplans vor der Jugendherberge“. Die Stadt Titisee-Neustadt gibt bekannt, dass die Verkehrsanlage „Ru-denberger Straße ab Einmündung Schwarzwaldstraße bis zum Ende des Bebauungsplans vor der Jugendherberge“ seit dem 08.04.2013 endgültig hergestellt ist. Die Verkehrsanlage erfüllt die Merkmale der endgültigen Herstellung gemäß § 4 der Erschließungsbeitrags-satzung der Stadt Titisee-Neustadt vom 18.10.2011.

Mit Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 41 Abs. 1 KAG sind die Erschließungsbeitragsschulden für diese Verkehrsanlage am 08.04.2013 entstanden. Die Stadt Titisee-Neustadt wird nun gegen-über den Anliegern - den Eigentümern der durch diese Verkehrsan-lage erschlossenen Grundstücke - die Erschließungsbeiträge für die erstmalige endgültige Herstellung dieser Verkehrsanlage entspre-chend der Erschließungsbeitragssatzung vom 18.10.2011 festsetzen.

Stadt Titisee-Neustadt Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

3. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Neustadt III/ Gutachstraße“ vom 16. Dezember 2010 Aufgrund von § 142 Abs. 2 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der jeweils geltenden Fassung (einschl. aller Änderungen) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der jeweils geltenden Fassung (einschl. ihrer Änderungen) hat der Gemeinderat der Stadt Titisee-Neustadt am 26. Juli 2016 folgende Satzung zur Änderung der Sanierungssatzung vom 16. Dezember 2010 beschlossen:

§ 1 Gegenstand der 3. Änderung Gegenstand der 3. Änderung ist das durch Satzung der Stadt Titisee-Neustadt förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Neustadt III/Gut-achstraße“ vom 16. Dezember 2010. § 2 Inhalt der Änderung Das mit Sanierungssatzung am 16. Dezember 2010 förmlich festge-legte Sanierungsgebiet wird um die Flurstücke 21/0 (Teil), 93/0 (Teil), 26/1, 26/0 (Teil) und 22/0 (Teil) erweitert. Maßgebend für die 3. Änderung des Sanierungsgebietes „Neustadt III / Gutachstraße“ vom 16. Dezember 2010 ist der Lageplan vom 13.07.2016. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung. Die Satzung kann von jedermann bei der Stadtverwaltung während der Dienststunden eingesehen werden.

§ 3 Verfahren Sämtliche Rechtswirkungen der bestehenden Sanierungssatzung gelten für die in § 2 Abs. 1 bezeichneten Flurstücke. Die Sanierung soll für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet mit den beschlossenen Änderungen bis zum 31.12.2020 durchgeführt werden. § 4 Inkrafttreten Diese Satzung wird mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich. Ausgefertigt: Titisee-Neustadt, den 04. November 2016 i.V. Winterhalder

2. Bürgermeister-Stellv.

Hinweise: § 144 BauGB- Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechts-vorgänge1. Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen der schrift-

lichen Genehmigung der Gemeinde

1. die in § 14 Abs. 1 bezeichneten Vorhaben und sonstigen Maßnahmen;

2. Vereinbarungen, durch die ein schuldrechtliches Vertrags-verhältnis über den Gebrauch oder die Nutzung eines

(Fortsetzung Seite 4)

Donnerstag, den 17. November 2016 Seite 4

Grundstücks, Gebäudes oder Ge-bäudeteils auf bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr eingegangen oder verlängert wird.

2. Im förmlich festgelegten Sanierungsge-biet bedürfen der schriftlichen Geneh-migung der Gemeinde

1. die rechtsgeschäftliche Veräuße-rung eines Grundstücks und die Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts;

2. die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts; dies gilt nicht für die Bestellung eines Rechts, das mit der Durchführung von Baumaß-nahmen im Sinne des § 148 Abs. 2 im Zusammenhang steht;

3. ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den eine Verpflichtung zu einem der in Nummer 1 oder 2 genannten Rechtsgeschäfte begründet wird; ist der schuldrechtliche Vertrag geneh-migt worden, gilt auch das in Aus-führung dieses Vertrags vorgenom-mene dingliche Rechtsgeschäft als genehmigt;

4. die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast;

5. die Teilung eines Grundstücks.3. Die Gemeinde kann für bestimmte Fäl-

le die Genehmigung für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet oder Tei-le desselben allgemein erteilen; sie hat dies ortsüblich bekannt zu machen.

4. Keiner Genehmigung bedürfen 1. Vorhaben und Rechtsvorgänge,

wenn die Gemeinde oder der Sanie-rungsträger für das Treuhandvermö-gen als Vertragsteil oder Eigentümer beteiligt ist;

2. Rechtsvorgänge nach Absatz 2 Nr. 1 bis 3 zum Zwecke der Vorwegnahme der gesetzlichen Erbfolge;

3. Vorhaben nach Absatz 1 Nr. 1, die vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets baurechtlich ge-nehmigt worden sind, Vorhaben nach Absatz 1 Nr. 1, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bau-ordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssper-re hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung;

4. Rechtsvorgänge nach Absatz 1 Nr. 2 und Absatz 2, die Zwecken der Lan-desverteidigung dienen;

5. der rechtsgeschäftliche Erwerb eines in ein Verfahren im Sinne des § 38 einbezogenen Grundstücks durch den Bedarfsträger.

§ 145 BauGB- Genehmigung (1) Die Genehmigung wird durch die Ge-meinde erteilt; § 22 Abs. 5 Satz 2 bis 5 ist ent-sprechend anzuwenden. Ist eine baurechtli-che Genehmigung oder an ihrer Stelle eine baurechtliche Zustimmung erforderlich, wird die Genehmigung durch die Bauge-nehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilt. Im Falle des Satzes 2 ist über die Genehmigung innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags

bei der Baugenehmigungsbehörde zu ent-scheiden; § 22 Abs. 5 Satz 3 bis 6 ist mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass die Genehmigungsfrist höchstens um zwei Monate verlängert werden darf. (2) Die Genehmigung darf nur versagt wer-den, wenn Grund zur Annahme besteht, dass das Vorhaben, der Rechtsvorgang ein-schließlich der Teilung eines Grundstücks oder die damit erkennbar bezweckte Nut-zung die Durchführung der Sanierung unmöglich machen oder wesentlich er-schweren oder den Zielen und Zwecken der Sanierung zuwiderlaufen würde. (3) Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die wesentliche Erschwerung dadurch be-seitigt wird, dass die Beteiligten für den Fall der Durchführung der Sanierung für sich und ihre Rechtsnachfolger

1. in den Fällen des § 144 Abs. 1 Nr. 1 auf Entschädigung für die durch das Vorhaben herbeigeführten Werter-höhungen sowie für werterhöhende Änderungen, die auf Grund der mit dem Vorhaben bezweckten Nutzung vorgenommen werden, verzichten;

2. in den Fällen des § 144 Abs. 1 Nr. 2 oder Abs. 2 Nr. 2 oder 3 auf Entschä-digung für die Aufhebung des Rechts sowie für werterhöhende Änderun-gen verzichten, die auf Grund dieser Rechte vorgenommen werden.

(4) Die Genehmigung kann unter Auflagen in den Fällen des § 144 Abs. 1 auch befristet oder bedingt erteilt werden. § 51 Abs. 4 Satz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden. Die Genehmigung kann auch vom Abschluss ei-nes städtebaulichen Vertrags abhängig ge-macht werden, wenn dadurch Versagungs-gründe im Sinne des Absatzes 2 ausgeräumt werden. (5) Wird die Genehmigung versagt, kann der Eigentümer von der Gemeinde die Über-nahme des Grundstücks verlangen, wenn und soweit es ihm mit Rücksicht auf die Durchführung der Sanierung wirtschaftlich nicht mehr zuzumuten ist, das Grundstück zu behalten oder es in der bisherigen oder einer anderen zulässigen Art zu nutzen. Lie-gen die Flächen eines land- oder forstwirt-schaftlichen Betriebs sowohl innerhalb als auch außerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets, kann der Eigentümer von der Gemeinde die Übernahme sämtli-cher Grundstücke des Betriebs verlangen, wenn die Erfüllung des Übernahmeverlan-gens für die Gemeinde keine unzumutbare Belastung bedeutet; die Gemeinde kann sich auf eine unzumutbare Belastung nicht berufen, soweit die außerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets gelegenen Grundstücke nicht mehr in angemessenem Umfang baulich oder wirtschaftlich genutzt werden können. Kommt eine Einigung über die Übernahme nicht zustande, kann der Eigentümer die Entziehung des Eigentums an dem Grundstück verlangen. Für die Ent-ziehung des Eigentums sind die Vorschriften des Fünften Teils des Ersten Kapitels ent-sprechend anzuwenden. § 43 Abs. 1, 4 und 5 sowie § 44 Abs. 3 und 4 sind entsprechend anzuwenden.

(6) § 22 Abs. 6 ist entsprechend anzuwen-den. Ist eine Genehmigung allgemein erteilt oder nicht erforderlich, hat die Gemeinde darüber auf Antrag eines Beteiligten ein Zeugnis auszustellen. § 215 BauGB - Frist für die Geltendma-chung der Verletzung von Vorschriften (1) Unbeachtlich werden

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Form-vorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächen-nutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beacht-liche Mängel des Abwägungsvor-gangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachver-halts geltend gemacht worden sind.

(2) Bei Inkraftsetzung des Flächennut-zungsplans oder der Satzung ist auf die Vo-raussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hinzuweisen. § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg Satzungen, die unter Verletzung von Verfah-rens- oder Formvorschriften der Gemein-deordnung oder auf Grund der Gemeinde-ordnung erlassener Verfahrensvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Vorschriften über die Öffentlich-keit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Sat-zung verletzt worden sind,

2. der Bürgermeister dem Beschluß nach § 43 der Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widerspro-chen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechts-aufsichtsbehörde den Beschluß be-anstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Be-zeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schrift-lich geltend gemacht worden ist.

Für die Grundstücke im förmlich festgeleg-ten Sanierungsgebiet wird gemäß § 143 Abs. 2 BauGB der Sanierungsvermerk in das Grundbuch (Abt. II) eingetragen.

Die Sanierungssatzung kann im Stadtbau-amt Titisee-Neustadt, Pfauenstr. 4, 79822 Titisee-Neustadt während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jeder-mann kann die Satzung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Seite 5 Donnerstag, den 17. November 2016

Tarifwechsel der Kurtaxesätze Die Kurtaxemeldestelle weist darauf hin, dass die Kurtaxesätze zum 01.01.2017 laut der Kurtaxesatzung vom 27.07.2016 erhöht werden.

ab 01.01.2017 • Kurbezirk I 2,70 €• Kurbezirk II 2,20 €• Im gesamten Stadtgebiet

in Kinderheimen, Jugendherbergen und vereins - eigenen Wander - Herbergen 1,70 €

• Kinder und Jugendliche 1,00 € von 6 – einschließlich 15 Jahren Kinder von 0 – 6 Jahren sind kurtaxebefreit. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Ihre Kurtaxemeldestelle

Hütte vor dem Rathaus zu vermieten In der Vorweihnachtszeit v. 2.-21. Dezember steht eine Hütte vor dem Rathaus. Diese kann über die Wirtschaftsförderung ange-mietet werden. Bei Interesse Kontakt: Ale-xandra Christoffel, Tel.: 07651-206196 oder per Mail [email protected].

Verkehrsführung anlässlich des Weihnachtsmarktes im Stadtteil Neustadt im Bereich des Narrenbrunnenpark- platzesAnlässlich des Neustädter Weihnachtsmark-tes am 03./04.12.2016 kommt es im Stadtteil Neustadt zur folgenden geänderten Ver-kehrsführung: Ab Freitag, den 02.12.2016, 12.00 Uhr bis Sonntag, den 04.12.2016, 24.00 Uhr sind anlässlich des Neustädter Weihnachtsmarktes in der Unterstadt die Kurbadstraße und der Narrenbrunnenpark-platz komplett, sowie der Hirschenbuckel von der Abzweigung am Postplatz bis zur Einmündung Salzstraße / Talstraße für den allgemeinen Fahrzeugverkehr voll gesperrt. Die Zu- und Abfahrt in bzw. aus der Tal- und Friedrichstraße erfolgt über die Wilhelm-Fischer-Straße, den Schurthplatz und die Salzstraße. Wir bitten um Beachtung dieser geänderten Verkehrsführung und bedanken uns für Ihr Verständnis.

Jahreszeitbedingt möchten wir folgende wichtige Hinweise an alle Straßenanlieger geben.

Entsprechend der städtischen Räum - und Streupflichtsatzung sind die Anlieger von Gehwegen zur Räum- und auch Streuung (z.B. bei Glatteisbildung) des angrenzen-den Gehweges verpflichtet. Anlieger sind Eigentümer und Besitzer (z.B. Mieter) ei-nes Grundstücks, das an einer öffentlichen Straße liegt oder eine Zufahrt oder einen Zugang von einer öffentlichen Straße hat. Derselbe Personenkreis ist auch dann An-lieger, wenn das Grundstück durch eine im Eigentum der Gemeinde oder eines anderen Straßenbaulastträgers stehende, unbebaute Grundstücksfläche getrennt wird, wenn der Abstand zwischen eigener Grundstücksgrenze und der Straßenfläche nicht mehr als 10 Meter beträgt.

Die Räum- und Streupflicht muss an Werktagen bis 7.00 Uhr erfüllt sein, an Sonn- und Feiertagen bis 8.00 Uhr (d.h. die Gehwegfläche muss zu diesem Zeit-punkt geräumt und gestreut sein) und endet jeweils um 20.00 Uhr. Der Gehweg ist bei einer Breite von bis zu 1,50 Meter auf einer Breite von 1,20 Meter, bei einer Gehwegbreite von 1,50 Meter bis zu 3 Meter auf einer Breite von mindestens 1,50 Meter und bei einer Breite von über 3 Meter auf einer Breite von 2,50 Meter zu räumen und zu bestreuen.

Zum Bestreuen sollte aus Gründen des Umweltschutzes nur abstumpfendes Ma-terial (z.B. Sand und Splitt) verwendet wer-den. Nur an besonderen Gefahrenpunkten (z.B. starken Steigungen) oder bei Eisregen ist der Einsatz von auftauenden Mitteln gestattet.

Der Schnee Ihres Grundstücks, hierzu ge-hört auch der Schnee, der vom Schnee-

pflug angehäuft wird, darf nicht wieder auf die Straße geschoben werden.

Weiterhin bittet der Bauhof dringend da-rum, die angeordneten Winterhaltever-bote zu beachten. Im vergangenen Jahr mussten mehrfach Verwarnungen erteilt werden, weil Fahrzeuge den Winterdienst behinderten. Die Einhaltung wird auch in diesem Winter wieder kontrolliert werden.

Die Fahrzeuge sollten so abgestellt wer-den, dass sie keine Behinderung für die Räumfahrzeuge darstellen. Eine Restfahr-bahnbreite von min. 3,50 m muss auch dann gegeben sein, wenn auf beiden Seiten der Straße Fahrzeuge abgestellt werden. Die Einhaltung der Restfahrbahn-breite soll nicht nur einen ungehinderten Winterdienst der Räum- und Streufahrzeu-ge sondern auch eine ungehinderte Zu-fahrt für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und DRK gewährleisten.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie als Grund-stückseigentümer dafür zu sorgen haben, dass das Lichtraumprofil entlang der Geh-wege und Straßen eingehalten wird. D.h. Äste dürfen auch unter Schneelast nicht in den Verkehrsraum hineinragen. Der Ver-kehrsraum beträgt bei Straßen eine Höhe von 4,50 m und bei Geh- und Radwegen eine Höhe von 2,50 m.

Streugutbehälter sind an wichtigen Plät-zen, Steilstrecken und an Gefahrenpunk-ten aufgestellt und bieten die Möglichkeit im Bedarfsfall oder bei Eisglätte Streugut zu entnehmen. Sollte Streusplitt verwen-det werden, können Sie diesen nach dem nächsten Tauwetter wieder zusammen-kehren und so erneut verwenden. Im Früh-jahr fegen Sie diesen bitte zusammen und entsorgen ihn über ihre Restmülltonne.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung und Ihr entgegengebrachtes Verständnis.

Hinweis auf die Räum- und Streupflicht (Winterdienst) für die bevorstehende Winterzeit

Redaktionsschluss für die Weihnachts-Ausgabe des Amtsblattes Die Weihnachtsausgabe des Amtsblattes der Stadt Titisee-Neustadt erscheint am Don-nerstag, den 22. Dezember 2016 und gilt bis 12.01.2017.

Am Mittwoch, 14. Dezember 2016 (10.00 Uhr) ist Redaktions- und Abgabe schluss für diese Weihnachtsausgabe vom 22. Dezember 2016.

Wir bitten Sie, alle Artikel die in dieser Weihnachtsausgabe veröffentlicht werden sollen, bis spätestens 14. Dezember 2016, 10.00 Uhr auf dem Rathaus im Stadtteil Neustadt bei Frau Jung oder Frau Ganter, Zimmer 7, abzugeben.

Redaktionsschluss für die erste Ausgabe des Jahres 2017 ist am Dienstag, 03.01.2017 (10.00 Uhr), Erscheinungstag ist der 12.01.2017.

Sie erreichen Frau Jung und Frau Ganter unter der Tel.-Nr. 07651/206-101 oder per mail unter [email protected].

Donnerstag, den 17. November 2016 Seite 6

Kiosk im Strandbad Titisee zu verpachten Saison Mai-September Kioskverkauf mit Abstellraum und Au-ßensitzplätzen (40 Sitzplätze). Weitere Informationen, Termine zur Besichtigung und verbindliche Bewerbungen (Be-rücksichtigung der Bewerbungen frei-bleibend) bis spätestens 22.12.2016 an: Stadtverwaltung Titisee-Neustadt, Liegenschaftsverwaltung, Frau Weichert, Tel. 07651/206-154, E-Mail: [email protected]

Wintersport Ski nordisch in Titisee-Neustadt FIS Continental Cup Skispringen 2017 Im nächsten Jahr gibt es auf der Hoch-firstschanze in Titisee-Neustadt erneut ein sportliches Highlight. Am Samstag, 7. Januar 2017 und Sonntag, 8. Januar 2017 geben sich viele internationale „B-Kader“-Athleten ein Stelldichein im Schmieds-bachtal, um ihre Wettkämpfe im FIS Con-tinental Cup zu bestreiten. Die Zuschauer dürfen sich auf weite Sprünge, spannen-den Wintersport und eine einzigartige Atmosphäre in einem faszinierenden Ski-sprungstadion freuen. Alle begeisterten Skisprungfans und alle weiteren Gäste, die die mutigen Skispringer bei ihren „Flü-gen“ unterstützen möchten, sind herzlich willkommen. Der Eintritt für den FIS Conti-nental Cup im Januar 2017 ist frei.

Startzeiten: Samstag, 7.1.2017 11:00 Uhr Offizielles Training 12:15 Uhr Probe 13:30 Uhr 1. Einzelspringen anschließend Siegerehrung

Sonntag, 8.1.2017 12:00 Uhr Probe 13:30 Uhr 2. Einzelspringen anschließend Siegerehrung Änderungen vorbehalten! Weitere In-formationen sind auf der Internetseite: www.weltcupskispringen.de erhältlich.

Beschlussprotokoll über die öffentliche Sitzung des Ge-meinderates der Stadt Titisee-Neustadt am Dienstag, den 04.10.2016 In der vorgenannten Sitzung wurden die nachstehenden Tagesordnungspunkte mit folgendem Ergebnis behandelt: 3. Beratung und Beschluss zur Stellung-

nahme der Stadt Titisee-Neustadt zum Entwurf der Regionalplanfort-schreibung „Regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ des Regionalver-bands Schwarzwald-Baar-Heuberg

Es ergeht nach kurzer Diskussion der ein-stimmige Beschluss des Gemeinderates:

Der Gemeinderat der Stadt Titisee-Neustadt beschließt, zum Planentwurf keine Einwen-dungen oder Anregungen zu äußern. 4. Beratung und Beschluss zur Stra-

ßenbeleuchtung in Titisee-Neustadt hier: Auftragsvergabe für die Liefe-rung von Mastaufsatzleuchten

Es ergeht der einstimmige Beschluss des Ge-meinderates:

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Lieferung von Mastaufsatzleuchten für die Straßenbeleuchtung in Titisee-Neu-stadt gemäß Angebot vom 23.08.2016 zu den geprüften Angebotspreisen von

LOS 1:€ 126.327,29 (brutto) LOS 2:€20.188,02 (brutto)

an die Fa. Alexander Bürkle GmbH & Co. KG, Robert-Bunsen-Str. 5, 79108 Freiburg, zu ver-geben. 5. Vorstellung der Planung sowie Be-

ratung und Beschluss zum Neubau eines Bauhofgebäudes im Stadtteil Neustadt

Es ergeht folgender einstimmiger Beschluss des Gemeinderates:

1. Der Gemeinderat stimmt der vorgestell-ten Planung zu.

2. Der Gemeinderat beschließt, auf Grund-lage der HOAI die Familienheim Hoch-schwarzwald Baugenossenschaft eG mit den weiteren Planungsschritten zu beauftragen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.

6. Elfte Änderung des Flächennutzungs-

plans im Hinblick auf den Bebau-ungsplan/die Satzung über örtliche Bauvorschriften mit der Bezeichnung Hochfirstschanze (Nr. 75), hier:

A) Beratung und Beschluss über die während der ersten Offenlage einge-gangenen Anregungen der Öffent-lichkeit und der Träger öffentlicher Belange

B) Beratung und Beschluss über die Neuabgrenzung des Plangebiets und über sonstige Änderungen des Ent-wurfs

C) Beratung und Billigung des EntwurfsD) Beratung und Beschluss zur zweiten,

verkürzten und eingeschränkten Of-fenlage des Planentwurfs

Bei 3 Gegenstimmen und einer Enthaltung stimmt der Gemeinderat dem Beschlussvor-schlag zu:

A. Der Gemeinderat empfiehlt dem Ge-meinsamen Ausschuss nach vorheriger Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander zu den einzelnen Anregungen entsprechend der beige-fügten Beschlussempfehlung des Büros fsp-Stadtplanung in der Anlage 1 zu be-schließen.

B. Der Gemeinderat empfiehlt dem Ge-meinsamen Ausschuss die Änderung der Grenzen des Plangebiets gemäß dem zeichnerischen Teil in Anlage 2 (umfas-sende Darstellung der Teilflächen wie im Bebauungsplanentwurf). Maßgeblich

ist der Lageplan in Anlage 2, benannt „Stand 20.10.2016“. Ferner wird eine Ergänzung der Begründung und des Umweltberichts um Ausführungen zum forstrechtlichen Ausgleich empfohlen.

C. Der Gemeinderat empfiehlt dem Ge-meinsamen Ausschuss den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung in Anla-ge 2.

D. Der Gemeinderat empfiehlt dem Ge-meinsamen Ausschuss mit dem nach Be-schlusspunkt C) gebilligten Entwurf eine zweite, verkürzte und eingeschränkte Offenlage (der betroffenen Öffentlichkeit und der betroffenen Träger öffentlicher Belange) durchzuführen.

7. Wasserrechtsverfahren Oberstufe

Häusern der Schluchseewerke AG; Beratung und Beschluss zur Stellung-nahme der Stadt Titisee-Neustadt zur Offenlage

Es ergeht der einstimmige Beschluss des Ge-meinderates: Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen des Offenlegungsverfahrens folgende Stel-lungnahme abzugeben: 1. Aufgabe der Bewirtschaftung des Titise-

es durch die Schluchseewerke AG Entsprechend den Antragsunterlagen der Schluchseewerke AG handelt es sich beim Titisee um einen eiszeitlichen natürlichen Stausee im Bereich einer Endmoräne. Eine Abflussregulierung mit einem Auslaufbau-werk existiert dort bereits im 19. Jahrhun-dert. Seit 1930 wird das Auslaufbauwerk mit Schütze und Rohrleitung zur Bewirtschaf-tung des Titisees von der Schluchseewerke AG betrieben. Der Titisee ist nicht Teil des Einzugsgebietes der Oberstufe Häusern. Eine energietechnische Nutzung des Was-sers im Titisee erfolgt nicht. Weiter wird im Gutachten festgehalten, dass die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und den Grundwasserkörper des Titisees durch den Hangkanal nur gering sind. Nach Ansicht der Stadt Titisee-Neustadt wurde das Grundwasser- und Oberflächenwasser-einzugsgebiet des Titisees im vorliegenden hydrologischen Gutachten nicht vollum-fänglich erfasst. Die im Gutachten aufge-führten Untersuchungen beziehen sich im Wesentlichen auf das Seebacheinzugs-gebiet und damit lediglich auf einen Teil-bereich des Gesamteinzugsgebietes des Titisees. Weiter wurde im Gutachten das Einzugsgebiet des Titisees mit dem Einzugs-gebiet des Seebaches in seiner Größe von 33 km² gleichgesetzt, gleichwohl die Einzugs-gebietsflächen sich nach Ansicht der Stadt Titisee-Neustadt nicht überlagern. Nach unserer Kenntnis reicht das Einzugsgebiet des Titisees mit seiner Größe von 33 km² bis hinter den Feldsee und bis über den Titisee-auslauf hinaus. Die Grundlage des vorliegenden hydrolo-gischen Gutachtens bildet daher die realen Verhältnisse nicht ab. Aussagen zu hydrolo-gischen Auswirkungen auf den Titisee sind nach unserer Ansicht auf Basis des vorlie-genden hydrologischen Gutachtens nicht aussagekräftig.

Seite 7 Donnerstag, den 17. November 2016

Aufgrund des im Gutachten aufgezeigten sehr geringen Einflusses der Wasserentnah-me durch den Hangkanal auf den Wasser-haushalt des Titisees (was von der Stadt auf-grund des o. g. Sachverhalts infrage gestellt wird) soll die Bewirtschaftung aufgegeben und ein weiterhin natürlicher Zustand her-gestellt werden.

Der Nullfall des natürlichen Zustandes des Titisees entspricht nach Aussage des Gut-achtes dem Planfall. Eine Verschlechterung des ökologischen Zustands des Titisees tritt nicht ein. Weiter ist ausgeführt, dass der ökologische Zustand im Planfall mit „gut“ bewertet wird.

Auch ist es so, dass es auf Basis des Nullfalls beim Planfall zu keiner Verschlechterung des ökologischen Zustands im Sinne des Verschlechterungsverbots kommen darf. Entsprechend der derzeitigen Gesetzeslage muss sogar eine Verbesserung des ökologi-schen Zustands erfolgen.

Aufgrund des o. g. Sachverhaltes und unter Hinweis auf das im Titisee vorkommende Brachsenkraut fordert die Stadt Titisee-Neustadt für den Planfall den ökologischen Zustand „sehr gut“ für den Titisee.

Aus Sicht der Stadt kann einer Aufgabe der Bewirtschaftung des Titisees nicht zuge-stimmt werden. Vielmehr sieht die Stadt Titisee-Neustadt, wenn auch die Einflüsse des Hangkanals - wie dargestellt - sich ge-ring auf den Titisee auswirken, eine Bewirt-schaftung weiterhin als gegeben an. Gleich-wohl kann die Stadt Titisee-Neustadt einer Änderung der Bewirtschaftung durch die geplanten und im Gutachten dargestellten Maßnahmen durch die Schluchseewerke AG zustimmen.

Gleichwohl sind bei einer Änderung bzw. einer Aufgabe der Bewirtschaftung des Titi-sees folgende Maßnahmen durchzuführen: Der Titisee wird seit 1930 bewirtschaftet. Maßnahmen, welche seit 1930 durch die Schluchseewerke AG im Uferbereich des Titisees durchgeführt wurden, um die ent-sprechenden Stauziele des Sees zu sichern, sind nach Umbau des Auslaufbauwerkes mittels einer festen Schwelle und des damit verbundenen neuen Stauziels umzubauen, abzubrechen oder den neuen Verhältnissen anzupassen. 2. Hochwasserschutz Zum Hochwasserschutz macht das Gutach-ten folgende Aussage: Eine für den Hochwasserschutz maßgebli-che Verringerung des Speichervolumens in den Gewässern unterhalb der Fassung des Hangkanals wird nicht entstehen. Die Hoch-wassersituation unterhalb der 12 Großfas-sungen erfährt durch die zukünftige Bewirt-schaftung mit einer Mindestwasserabgabe keine Veränderung oder Verschlechterung. Eine für den Hochwasserschutz maßgeb-liche Verringerung des Speichervolumens in den übrigen Gewässern und den Spei-cherseen Schluchsee, Windgfällweiher und Schwarzabecken sowie in Titisee wird nicht entstehen.

3. Durchführung von Monitoringmaßnah-men

Das hydrologische Gutachten beschreibt die Verhältnisse im Untersuchungsraum und die Auswirkung der aktuellen und der zukünftigen Bewirtschaftung auf die Fließgewässer, die Seen, das Grundwasser und den Wasserhaushalt. Grundlage sind umfangreiche Messreihen, Wasserstände in Fließgewässern, Seen, Speicherbecken sowie Fassungen, Abflussmessdaten aus ausgewählten Vergleichsräumen, hydro-logische Kenndaten, Daten zur Geologie und zur Grundwassersituation, vorliegende Abflussmessdaten aller vorhandenen und ehemals existierenden Pegel im Untersu-chungszeitraum, Daten zu Oberflächenge-wässern und anderen Nutzern, z. B. Einlei-tungen, Kläranlagen, Kleinkraftwerke. Zum Abgleich der Ergebnisse aus dem hydrologi-schen Gutachten mit den in der Realität sich einstellenden Verhältnissen regt die Stadt Titisee-Neustadt an, im Rahmen der wasser-rechtlichen Genehmigung für die Oberstufe Häusern ein entsprechendes Monitoring-verfahren anzuschließen. 4. Übernahme des Auslaufbauwerkes in

das Eigentum der Stadt Titisee-Neustadt Die Stadt Titisee-Neustadt lehnt die Über-nahme des Auslaufbauwerkes in das Eigen-tum der Stadt Titisee-Neustadt ab. Weiter empfiehlt die Stadt Titisee-Neustadt nicht nur den Umbau des Auslaufbauwerkes mit einer festen Schwelle, sondern den Abbau aller nicht mehr benötigten Anlagenteile so-wie die Renaturierung dieses Bereichs. 5. Wasserrechtliche Genehmigungen Zum einen nutzt die Kläranlage Neustadt die Gutach als Vorfluter. Des Weiteren hat auch das Landratsamt Breisgau-Hoch-schwarzwald weitere wasserrechtliche Ge-nehmigungen an private Antragsteller aus-gesprochen. Die Aufgabe bzw. Änderung der Bewirtschaftung des Titisees darfkeine negativen Auswirkungen auf bereits beste-hende oder zukünftige wasserrechtliche Ge-nehmigungen haben. 6. Wasserschutzgebiet (WSG) Bei der Stadt Titisee-Neustadt läuft derzeit das Verfahren zur Ausweisung der neuen Wasserschutzgebietsabgrenzungen für die Wassereinzugsgebiete der Stadt Titisee-Neustadt, welche sich in der Talaue der Gutach im Bereich der Grünzäsur zwischen Titisee und Neustadt befinden. Im Rahmen der Grundwassermodellberechnungen wur-de ermittelt, dass die Gutach in Teilberei-chen in den Grundwasserleiter und damit in die Wassergewinnungsanlagen der Stadt Titisee-Neustadt infiltriert. Die Aufgabe bzw. Änderung der Bewirtschaftung des Titisees darf nicht zu einer Verschlechterung des Wasserdargebotes bzw. der Wasserqualität in den Wassereinzugsgebieten der Trinkwas-serversorgung führen. 7. Naturschutz Die Schluchseewerke AG plant, im Zuge des Wasserrechtsverfahrens Oberstufe Häusern die Bewirtschaftung des Titisees aufzuge-ben und den bisher regulierten Wasserab-

fluss in die Gutach künftig über ein festes Ausleitungsbauwerk (feste Schwelle, 845,14 m.ü.NN) zu regeln. Das angedachte Auslei-tungsbauwerk beinhaltet eine 25 cm un-terhalb der festen Schwelle angebrachte Rohrleitung (bei 844,89 m.ü.NN). Diese wird derart dimensioniert, dass auch bei Unter-schreiten des Seespiegels unterhalb der festen Schwelle - zumindest zeitweise - die Abgabe der festgelegten Restwassermenge (104 l/s) garantiert wird. Feste Schwelle: Die Regelung von Wasserabflüssen mittels fester Schwelle und Sicherung der Restwas-sermenge über Bypassleitungen entspricht dem Stand der Technik. Wenn die feste Schwelle in Form einer rauen Rampe ange-legt wird, ist die ökologische Durchwander-barkeit des Gewässers gesichert. Restwassermenge: Für die Fachgutachten zum Wasserrechts-verfahren Oberstufe Häusern wurden Do-tierversuche mit unterschiedlichen Was-sermengen durchgeführt. Die statistisch ermittelten Werte gehen davon aus, dass im Schnitt an rund 16 Tagen im Jahr die Wasser-abgabemenge aus dem Titisee in die Gutach bei 104 l/s oder darunter liegt - bei der der-zeit geplanten Wasserentnahmemenge im Seebachtal in den Hangkanal. Diese Tage werden logischerweise in den Trockenmo-naten gehäuft auftreten. Hier würde nun die Restwasserregelung durch den Rohrbypass greifen und die Restwassermenge von 104 l/s garantieren (theoretisch ohne jegliche Zuflüsse in den Titisee für rund 25 Tage). Die Restwassermenge von 104 l/s ist aber laut Fachgutachten deutlich zu wenig, um einen „guten ökologischen Gewässerzu-stand“ der Gutach unterhalb des Titisees zu erreichen. Eine Durchwanderbarkeit des Gewässers wäre nur eingeschränkt möglich. Erst bei einer Restwassermenge von 252 l/s wäre der „gute ökologische Gewässerzu-stand“ erreicht. Deshalb empfehlen wir, eine Restwassermenge von mindestens 252 l/s zu fordern. Die Erhöhung der Restwasser-menge am Titiseeauslauf hat natürlich di-rekten Einfluss auf die Höhe des Seespiegels. Hier wäre bei einer Erhöhung der Restwas-sermenge am Titiseeauslauf zu prüfen, ob nicht auch die Wassereinlaufmenge (Was-serentnahme an den Seebachfassungen des Hangkanals) in den Titisee angepasst werden muss. 8. Bebauungsplanentwurf Haslachbrü-

ckenweg in Feldberg hier: frühzeitige Beteiligung und Be-

schluss zur Stellungnahme der Stadt Titisee-Neustadt

Nach der Anfrage nach Befangenheiten ergeht der einstimmige Beschluss des Ge-meinderates:

Zum Planentwurf werden keine Anregun-gen geäußert. Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist nicht notwendig.

(Fortsetzung Seite 8)

Donnerstag, den 17. November 2016 Seite 8

9. Bebauungsplanentwurf Birlehof Nord in Feldberg hier: frühzeitige Beteiligung und Be-

schluss zur Stellungnahme der Stadt Titisee-Neustadt

Es ergeht hier nach Abfrage der Befangen-heit folgender Beschluss: Zum Planentwurf werden keine Anregun-gen geäußert. Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist nicht notwendig. 10. Beratung und Beschluss zur Stellung-

nahme der Stadt Titisee-Neustadt zum Bebauungsplan und zur Satzung über die öffentlichen Bauvorschriften für das Gebiet „Adlerweiher“ der Ge-meinde Feldberg in der Fassung der Offenlage

Nach Hinweis auf die Befangenheitsrege-lung ergeht der einstimmige Beschluss des Gemeinderates: Der Gemeinderat beschließt, zu den Entwür-fen des Bebauungsplans bzw. der Satzung über örtliche Bauvorschriften keine Anre-gungen zu äußern. Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist nicht notwendig. 11. Beratung und Beschluss zur Stellung-

nahme der Stadt Titisee-Neustadt zum Bebauungsplan und zur Sat-zung über die örtliche Bauvorschrif-ten zum Plangebiet „Gewerbegebiet Erweiterung Udo Zier GmbH“ der Stadt Furtwangen in der Fassung der frühzeitigen Beteiligung

Nach Abfrage der Befangenheit ergeht fol-gender einstimmiger Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt,

• zum Entwurf des Bebauungsplans, so-weit mit ihm Erweiterungsmöglichkei-ten für den örtlichen Gewerbebetrieb geschaffen werden, keine Anregungen zu äußern,

• zur Satzung über örtliche Bauvorschrif-ten keine Anregungen zu äußern,

• um eine weitere Beteiligung am Ver-fahren zu bitten.

12. Beratung und Beschluss zur Anstel-

lung einer(s) Flüchtlingsbeauftragten für den Bereich der Stadt Titisee-Neu-stadt gemäß der Verwaltungsvor-schrift – Integration vom 12.08.2013

Es ergeht der einstimmige Beschluss des Ge-meinderates:

Der Gemeinderat stimmt der befristeten Anstellung einer / eines Flüchtlingsbeauf-tragten für drei Jahre zu und ermächtigt die Verwaltung in Abstimmung mit dem Dia-konischen Werk eine Stellenausschreibung zu tätigen und die Stellenbesetzung umge-hend vorzunehmen. Es handelt sich um eine Stelle mit 50%-Beschäftigungsanteil. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Di-akonischen Werk eine Vereinbarung befris-tet auf drei Jahre bis Ende September 2019 über die dortigen Leistungen und die Zu-sammenarbeit abzuschließen. Über-/außer-planmäßige Sach- und Personalaufwendun-gen für das Jahr 2016 werden genehmigt. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Jah-re 2017-2019 die entsprechenden Finanz-

mittel im Haushaltsplan zu veranschlagen. Die Stelle eines/r Flüchtlingsbeauftragten wird zunächst bis längstens Dezember 2019 genehmigt. Die Stelle ist entsprechend des Zuwendungsbescheides vergleichbar dem gehobenen Dienst zuzuordnen. 13. Beratung und Beschluss über den Re-

chenschaftsbericht der Stadt Titisee-Neustadt für das Haushaltsjahr 2015

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Feststellung über die Jahresrechnung 2015 der Stadt Titisee-Neustadt gemäß der Seite 3 des Rechenschaftsbericht 2015. 14. Beratung und Beschluss über den

Wirtschaftsplan 2017 des Zweckver-bandes Hochschwarzwald

Bei einer Enthaltung ergeht der folgende Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den beigefüg-ten Wirtschaftsplan 2017 des Zweckverban-des Hochschwarzwald. Die Vertreter der Stadt werden zur entspre-chenden Stimmabgabe in der Zweckver-bandsversammlung ermächtigt. 15. Beratung und Beschluss zu KONUS

Vertragsperiode IV (2017-2021) hier: Verlängerung und Abschluss der

KONUS-Kooperationsvereinbarung für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2021

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Abschluss der KONUS IV –Kooperations-vereinbarung Gemeinden für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2021

Wenn die Mutter ausfällt... ... kommt die Dorfhelferin in städtische und landwirtschaftliche Haus-halte. Dorfhelferinnenstation Titisee-Neustadt zuständig für die Gemeinden Titisee-Neustadt, Eisenbach, Friedenweiler-Rötenbach. Einsatzleitung: Martin Vogelba-cher, Rathaus, Sozialabteilung, 79822 Titisee-Neustadt, Tel.: 07651/206-124

Wochenmarkt im Stadtteil Neustadt Immer Samstags findet von 7.00 Uhr bis 12.30Uhr in der Kurbadstraße im Stadtteil Neustadt ein Wochenmarkt statt. Angebo-ten werden Lebensmittel (Obst, Gemüse, Käse, Wurst, Brot, Eier, Nudeln und Fisch etc.) sowie Blumen direkt vom Erzeuger bzw. von einheimischen Einzelhändlern.

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Die nächsten Sprechtage im Rathaus Neu-stadt (großer Saal) finden statt am Mittwoch, den 14.12.12.2016. Die Beratungstermine der Deutschen Rentenversicherung für den monatlichen Sprechtag im Rathaus in Titi-see-Neustadt werden im Regionalzentrum in Freiburg unter der Tel-Nr. 0761/20707-0

vergeben. Termine können auch im Internet unter https://www.eservice-drv.de/eTermin gebucht werden.

Deutsche Rentenversicherung Bund Der Versichertenberater der deutschen Ren-tenversicherung Edgar Himmelsbach hält einen Beratungstag bei der AOK im Kunden-center Titisee-Neustadt , Wilhelm-Stahl-Str. 16 ab. Es können auch Kontenklärungen ge-macht und Rentenanträge gestellt werden. Die Beratungen sind kostenfrei. Termin-vereinbarungen werden erbeten unter 07651-921319.

VdK Sozialrechtsschutz gGmbH Der nächste Sprechtag findet statt am Diens-tag, den 20.12.2016 von 10.00-12.00 Uhr im Rathaus Neustadt. Beratung und Vertretung in allen sozialrechtlichen Fragen, z.B. Schwer-behindertenrecht, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 0761/50449-0 erforderlich. Sprechtage in der Geschäftsstelle Freiburg, Bertoldstr. 44: Montags nach Vereinbarung.

Wehrdienstberatung (Ausbildung/Studium) Die Sprechtage finden im Rathaus Neustadt statt. Eine telefonische Terminvereinbarung ist erforderlich unter 0761/20247010.

Energieberatung (Verbraucherzentrale) Die Beratung findet im Nebengebäude des Rathauses statt. Terminvereinbarung erfor-derlich unter Tel-Nr. 0800 809 802 400

SKM Breisgau/Hochschwarz-wald Sprechstunde für rechtliche Betreuer, zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfü-gung in Titisee-Neustadt im Haus Adler Post, Hauptstraße 16, oberer Eingang (Ecke Klösterle), Neustadt. Außerdem ist der SKM telefonisch unter der Nummer 0761/34621 erreichbar. Die Angebote des SKM sind kostenlos und konfessionsübergreifend. Die nächste Sprechstunde ist am 23.11.2016 von 15.00 bis 17.00 Uhr.

Seite 9 Donnerstag, den 17. November 2016

Pflanzenschutz - Sachkunde-lehrgang für Landwirte Das Pflanzenschutzgesetz schreibt vor, dass alle Personen, die beruflich Pflanzenschutz-mittel anwenden oder verkaufen, sachkun-dig sein müssen. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Außenstelle Breisach bietet folgende Basislehrgänge „Sachkun-denachweis Pflanzenschutz“ an. Der Lehr-gang umfasst fünf Unterrichtsabende und schließt mit einer Prüfung ab. Lehrgang , Ort; 1. Termin; FolgeterminePrüfung (ganztägig) Landwirte (Ackerbau, Grünland, Obst-bau, Gemüsebau): Breisach, Europaplatz 1; 05.12.2016, 19:00 Uhr; 12.12.2016; 13.12.2016; 09.01.2017; 16.01.2017; 30.01.2017Die Lehrgangs- und die Prüfungsgebühr be-tragen jeweils € 40,- (zusammen € 80,-). An dem o.g. Sachkundelehrgang interessier-te Personen sollten sich schriftlich, unter An-gabe von Namen, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort umgehend beim Landrat-samt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbe-reich Landwirtschaft, Telefon: 0761-2187-9580, Fax: 0761 2187 775899 oder per email [email protected] anmelden. Weitere Auskünfte erteilt für den Lehrgang in Brei-sach, Pflanzenproduktionsberater Raphael Maurath (0761 2187-5823.

Landratsamt Breisgau- Hochschwarzwald Termine und Wunschkennzeichen bei der Kfz-Zulassung online reservieren Keine lästigen Wartezeiten mehr im Amt Kunden der Kfz-Zulassungsstellen im Land-kreis Breisgau-Hochschwarzwald können lästige Wartezeiten vermeiden, indem sie sich bequem von zuhause aus im Internet ei-

nen Termin reservieren. Dadurch müssen sie im Amt keine Wartemarke mehr ziehen und werden direkt an einem gesonderten Servi-ceschalter bedient. Selbstverständlich kön-nen auch Wunschkennzeichen online ausge-sucht und verbindlich reserviert werden. So können Kunden die Schilder schon vor dem Besuch in der Zulassungsstelle prägen lassen und direkt mitbringen. Diesen Service gibt es nicht nur für Privatkunden sondern auch für Autohäuser. Die Online-Reservierung erfolgt über den Schnellzugriff „Kfz-Zulassung“ auf der Startseite der Homepage des Landrat-samtes unter der Internetadresse http://www.breisgau-hochschwarzwald.de.

Babys erster Brei: Dreistündiger Kurs mit Theorie und Praxisvorführung Die richtige Ernährung im Säuglingsalter ist für die Entwicklung Ihrer Kinder von be-sonderer Bedeutung. In den ersten vier bis sechs Monaten ist die Muttermilch bezie-hungsweise Säuglingsnahrung die beste Mahlzeit für Ihr Kind. Danach reicht der Energie- und Nährstoffgehalt nicht mehr aus und die Milchmahlzeiten werden nach und nach durch den Brei als Beikost ersetzt. Tipps und Antworten auf häufig gestellte Fragen erhalten Mütter in dem dreistündigen Kurs des Forums ernähren, bewegen, bilden am Dienstag, 22. November von 09:30 bis 12:30 Uhr in der Schulungsküche des Forums am Europaplatz 1 in Breisach. Die Anmeldung ist bis 17. November im Internet unter www.forum-ebb.de oder telefonisch unter 0761 2187-9580 möglich. Die Kosten für die Le-bensmittel werden unter den Teilnehmerin-nen umgelegt. Regionale Vielfalt für alle Sinne Bäuerinnenkreis Breisgau-Hochschwarz-wald trifft sich in der Rainhof-Markt-scheune Die Rainhof Marktscheune ist die

erste Marktscheune im Südschwarzwald und spiegelt die Themenvielfalt des Na-turparks Südschwarzwald wieder und das nicht nur in der Qualität regionaler Produkte sondern auch in der besonderen Architek-tur. Sibylle Steinweg, die Vorsitzende des Vereins „SCHWARZ WALD GUT“, erläutert das Konzept und führt den Bäuerinnenkreis am Mittwoch, den 30. November von 14:00 bis 17:00 Uhr durch die neue Naturpark-Marktscheune in der Höllentalstraße 96 in Kirchzarten-Burg. Die Teilnahmegebühr be-trägt fünf Euro, dazu kommen die Kosten für die Verpflegung. Eine Anmeldung ist bis 25. November beim Forum ernähren, bewegen, bilden des Landratsamtes Breisgau-Hoch-schwarzwald möglich, telefonisch unter 0761 2187-5922 oder per E-Mail an [email protected]. Beratungskreistreffen zum Thema „Wein und Schokolade“ ein Genusserlebnis Die Kombination von Wein und Schoko-lade ist seit einigen Jahren ein großes Ge-nussthema. Diesem Thema nimmt sich der Beratungskreis Urlaub auf dem Bauern- und Winzerhof im Rahmen seines nächsten Tref-fens an. Dieses findet am Mittwoch, den 23. November von 14:00 bis 17:00 Uhr auf dem Weinhof Weber in der Eisenbahnstraße 3 in Buggingen statt. Gastgeberin Elisabeth We-ber stellt dabei ihre hofeigenen Weintrüffel, deren Herstellung und Vermarktung vor. Die Anmeldung ist bis zum 18. November beim Forum ernähren, bewegen, bilden des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald möglich, entweder telefonisch unter 0761 2187-5922 oder per E-Mail an [email protected].

Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks (PLW) Landessieger 2016 Südbadische Nachwuchshandwerker stellen beim Leistungswettbewerb „Pro-fis leisten was“ neuen Rekord auf. Die besten Nachwuchshandwerker Baden-Württembergs 2016 stehen fest – und das südbadische Handwerk ist ganz vorne mit dabei. In 20 Wettbewerbsberufen errangen die Handwerker aus dem Kammerbezirk Freiburg den Landessieg im Leistungswett-bewerb „Profis leisten was“ (PLW). Damit sind die südbadischen Junghandwerker so erfolgreich wie noch nie und landen im lan-desweiten Kammervergleich auf Platz 2. Am 29. Oktober wurden die besten Nach-wuchshandwerker des baden-württember-gischen Handwerks in Reutlingen geehrt. 97 junge Gesellinnen und Gesellen haben beim Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks die ersten Plätze in ihrem Beruf erreicht. Sie standen im Mittelpunkt eines Festaktes in der Stadthalle Reutlingen. Aus den Händen von Reiner Reichhold, Präsi-dent des Baden-Württembergischen Hand-werkstages (BWHT), und Harald Herrmann, Präsident der Handwerkskammer Reutlin-gen, erhielten die Landessieger ihre Urkun-den und Auszeichnungen.

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BEKANNTMACHUNG der Fundgegenstände die im Ortsteil Neustadt aufgefunden wurden Nr. Fundsache Freitext Fundsache Datum Fund613 Brille Brille mit schwarzem Kunststoffrand 28.10.2016614 Bargeld Geldbetrag 28.10.2016615 Kleidung Herren-Handschuh rechts schwarz und grau BIKING 03.11.2016616 Sonstiges Regiokarte 07.11.2016618 Kleidung Kinderschuh „PEPINO“ Größe 19, bordeauxfarben 08.11.2016 Sonstiges: Schlüssel (Wir bewahren die Schlüssel 6 Monate im Fundbüro auf ). Wenn Sie also einen Schlüssel oder Sonstiges verloren haben bitten wir Sie auf dem Fundbüro vor-beizuschauen (Fundbüro Neustadt als auch Titisee). Vielleicht können wir so die eine oder andere Fundsache dem Eigentümer zuordnen. Empfangsberechtigte werden hiermit aufge-fordert, bis spätestens 6 Wochen nach dieser Veröffentlichung ihre Rechtsansprüche an den genannten Fundsachen beim Fundbüro der Stadt Titisee-Neustadt, Pfauenstr. 2 anzumelden. Mit dem Ablauf von 6 Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behör-de erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangs-berechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behör-de angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache (§ 973 BGB). Für Auskünfte und Rückfragen steht Ihnen das Fundbüro unter der Tel.Nr. 07651-2060 gerne zur Verfügung. FUNDTIERE: Grauer, junger Kater, ca. 10 Monate, sehr zutraulich aufgefunden im Ortsteil Waldau. Der kleine Kater ist unkastriert. Bitte melden beim Tierschutzverein Hochschwarzwald, Tel. 07651/7754.

Donnerstag, den 17. November 2016 Seite 10

Die Bandbreite ist beachtlich: In 97 Hand-werksberufen konnten die jeweils Lan-desbesten sowie zweite und dritte Sieger ermittelt werden. Insgesamt hatten sich landesweit 356 Teilnehmer zur Berufsolym-piade im Handwerk angemeldet. Die Lan-dessieger überzeugten insgesamt durch ihre außergewöhnlichen Leistungen und unterstreichen damit einmal mehr das hohe Ausbildungsniveau im Handwerk. Erfolgreichster Landeswettbewerb: Mit 20 ersten Landessiegern schnitten die Nachwuchshandwerker aus dem Kammer-bezirk der Handwerkskammer Freiburg so gut ab wie noch nie. Zudem errangen 12 südbadische Teilnehmer den zweiten Platz in ihrem Handwerk; 7 Junghandwerker wurden 3. Landessieger. Von den 54 südba-dischen Kammersiegern landeten damit 39 beim Landeswettbewerb auf dem Sieger-treppchen. Darüber hinaus wurde eine 2. Landessiege-rin zusätzlich beim Gestaltungswettbewerb „Die gute Form – Handwerker gestalten“ ausgezeichnet. Mit diesem Wettbewerb sol-len schöpferische Phantasie und Ästhetik bereits in der Ausbildung nachhaltig geför-dert werden. Ein weiteres Ziel ist es, eine breitere Öffentlichkeit auf die Bedeutung von Formgebung und Gestaltung im Hand-werk aufmerksam zu machen. Die Teilnehmer der Handwerkskammer Freiburg belegen damit nach der Hand-werkskammer Region Stuttgart (25 Sieger) den zweiten Platz. Für Kammerpräsident Johannes Ullrich ist das „ein hervorragendes Ergebnis. Wir sind stolz auf unsere Landes-sieger, die Großartiges geleistet haben und damit einen ersten Meilenstein für eine er-folgreiche Karrierelaufbahn erreicht haben.“ Die besten Junghandwerker aus Baden-Württemberg können sich nun mit den Landessiegern der anderen Bundesländer messen, um Bundessieger zu werden. Aus-tragende Handwerkskammer des Bundes-wettbewerbs ist in diesem Jahr die Hand-werkskammer Münster. Der Wettbewerb findet am 10. Dezember mit der Ehrung der bundesweit Besten in Münster seinen Ab-schluss.

Die Stadt Titisee-Neustadt gratuliert be-sonders folgenden Auszubildenden bzw. Ausbildungsbetrieben: 1. Landessieger: Dominik Ketterer, Titisee-Neustadt - Ausbildungsbetrieb: Franz Beha, Dachdeckermeister, Titisee-Neustadt, Wett-bewerbsberuf: Dachdecker 1. Landessieger: Julian Weismann, Titisee-Neustadt - Ausbildungsbetrieb: Putz und Stukk Freiburg GmbH in Freiburg, Wettbe-werbsberuf: Stuckateur 2. Landessieger: Jonas Vögelin, Löffingen - Ausbildungsbetrieb: Mößner Sanitär GmbH in Titisee-Neustadt, Wettbewerbsberuf: Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 2. Landessieger: Andreas Trenkle, Titisee-Neustadt - Ausbildungsbetrieb: Drescher Karosseriebau GmbH in Hinterzarten, Wett-bewerbsberuf: Karosserie- und Fahrzeug-baumechaniker, Fachrichtung: Karosserie-bautechnik

CDU-Fraktion Herr Stadtrat August Frey (Fraktionsvorsitzender) Rudenberger Str. 31 79822 Titisee-Neustadt Tel.: 07651/5158 e-mail: [email protected] www.cdu-titisee-neustadt.de

SPD-Fraktion Herr Stadtrat Markus Schlegel (Fraktionsvorsitzender) Rudenberg 21 79822 Titisee-Neustadt Tel.: 07651/5370 e-mail: [email protected] www.spd-titisee-neustadt.de

Bündnis90/Die Grünen Frau Stadträtin Daniela Evers (Fraktionsvorsitzende) Hansjakobstr. 1B 79822 Titisee-Neustadt Tel.: 07651/932295 e-mail: [email protected] www.gruene-breisgau-hochschwarzwald.de

Bürgerliste Herr Stadtrat Klaus Menner (Fraktionsvorsitzender) Rudenberger Str. 13 79822 Titisee-Neustadt Tel.: 07651/5858 e-mail: [email protected] www.bürgerliste-titisee-neustadt.de

In der Zeit vom 1.10.2016 bis zum 31.10.2016 wurde im Standesamt Titisee-Neustadt fol-gende Personenstandsfälle beurkundet; die schriftliche Einwilligung zur Veröffentli-chung liegt vor.

05.09.2016 Levon Thomas, männlichHajnalka Tasi und Intranik Thomas, Ringstr. 56 b, 79822 Titisee-Neustadt

14.09.2016 Sara Niedzialkowska, weiblichPaulina Bierek und Adrian Piotr Niedzialkow-ski, Schloß-Urach-Str. 29, 79853 Lenzkirch

23.09.2016 Samuele Palmieri, männlichSimona Cannataro und Armando Palmieri, Allmendstr. 5, 79822 Titisee-Neustadt

25.09.2016 Beren Gök, weiblichZeynep Gök geb. Özdemir und Ismail Gök, Friedhofstr. 1, 79822 Titisee-Neustadt

26.09.2016 Samuel Simon Greco, männlichRamona Christine Greco geb. Simon und Domenico Greco, Im Wiesengrund 3A, 79874 Breitnau

26.09.2016 Madita Fiona Schollmeier, weiblichSimone Schollmeier geb. Hasenfratz und Martin Schollmeier, Weitengasse 42, 78183 Hüfingen

26.09.2016 Julian Tschertow, männlichNatalja Tschertow geb. Grischkow und Kirill Tschertow, Breslauer Str. 25, 78166 Donaueschingen

26.09.2016 Magnus Felix Tobias Lucian Ambacher, männlichStephanie Ambacher, Auf der Staig 15, 78166 Donaueschingen und Tobias Butsch, Hauptstr. 164, 78549 Spaichingen

27.09.2016 Gabriel Helmut Steinmann, männlichMelissa Steinmann geb. Trenkle und Raphael Helmut Steinmann, Wördstr. 13, 78183 Hüfingen 27.09.2016 Emily Sophie Kollbeck, weiblichNadine Kollbeck geb. Rombach und Andreas Matthias Thorsten Kollbeck, Brend 1, 78120 Furtwangen im Schwarzwald 28.09.2016 Maria-Elisabeth Hurghi., weiblichElena Hurghi. geb. Burdulea und Gheorghi.a Hurghi., Kussenhofstr. 25, 78120 Furtwan-gen im Schwarzwald 28.09.2016 Luay Naeem Khan, männlichJohanna Khan geb. Fiedler und Fayaz Ahmad Khan, Im Angel 19, 79853 Lenzkirch 29.09.2016 Lina Karimi, weiblichNazila Karimi geb. Hashemi, Stalterstr. 46, 79822 Titisee-Neustadt und Hamid Karimi, Stalterstr. 46, 79822 Titisee-Neustadt, Neustadt 02.10.2016 Mia Antonia Sophie Ebner, weiblichCornelia Anna Katharina Lüsing-Ebner geb. Lüsing und Günter Markus Ebner, Zwischen den Wegen 11, 78073 Bad Dürrheim 02.10.2016 Rosa Hölderle, weiblichStefanie Maier und Florian Hölderle, Gauchachstr. 9, 78199 Bräunlingen 03.10.2016 Elia Laurin Jäger, männlichNadine Albertine Jäger geb. Kempf und Kevin Jäger, Im Schaafwasen 16,78183 Hüfingen 04.10.2016 Emilia Schwär, weiblichSandra Schwär geb. Krebs und Christian Schwär, Glashütte 26, 79274 St. Märgen

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07.10.2016 Frieda Elisabeth Dotter, weiblichSabine Dotter geb. Walter und Markus Hermann Dotter, Krankenhausstr. 13, 78147 Vöhrenbach 09.10.2016 Joshua Elias Benz, männlichSarah Angeline Lloyd-Benz geb. Lloyd und Frank Thomas Benz, Schwärzenbach 17, 79822 Titisee-Neustadt 10.10.2016 Jeanne Rosenkranz, weiblichRebekka Alexandra Rosenkranz geb. Glunk und Ronny Udo Rosenkranz, Talackerstr. 16, 79843 Löffingen 11.10.2016 Liam Schwertner, männlichAnnika Schwertner geb. Klett und Daniel Schwertner, Untere Ringstr. 2, 79859 Schluchsee 12.10.2016 Leni Malin Adams, weiblichSimone Daniela Adams geb. Pfeifer und Markus Adams, Stichweg 4, 79865 Grafenhausen 14.10.2016 Ines Tozzi, weiblichIncoronata Iatalese und Celestino Tozzi, Lindenstr. 1, 78120 Furtwangen im Schwarz-wald 16.10.2016 Eva Rutz, weiblichAlexandra Rutz geb. Rator und Alexan-der Rutz, Martinstr. 29, 79848 Bonndorf im Schwarzwald 18.10.2016 Emelie Joleen Tritschler, weiblichSina Ursula Ponick und Marvin Tritschler, Mühlingen 7, 79853 Lenzkirch 18.10.2016 Emma Heizmann, weiblichHanna Heizmann geb. Mayer und Thomas Heizmann, Talstr. 2, 79871 Eisenbach (Hoch-schwarzwald) 18.10.2016 Lewin Frei, männlichClaudia Böhringer und Tim Ansgar Frei, Kreuzäckerweg 4, 79843 Löffingen 19.10.2016 Muhammed Emin Alpaydin, männlichTugba Alpaydin geb. Çaglar und Murat Alpaydin, Breslauer Str. 32, 78166 Donaue-schingen 20.10.2016 Nils Raphael Ketterer, männlichMareike Ketterer geb. Lange und Florian Ket-terer, Jostalstr. 20, 79822 Titisee-Neustadt 21.10.2016 Leon Kaiser, männlichSilvia Müller und Sebastian Kaiser, Stadtweg 32, 79780 Stühlingen 21.10.2016 Alessia Evelina Cobuz, weiblichOana Maria Cobuz geb. Herciu und Paul Alin Cobuz, Stalterstr. 62, 79822 Titisee-Neustadt 22.10.2016 Jonas Fuss, männlichJennifer Fuss geb. Beisert und Christoph Fuss, Adolph-Kolping-Str. 19, 79822 Titisee-Neustadt 22.10.2016 Stefania Petru, weiblichGabriela Petru geb. Marciu und Ioan Lucian Petru, Titiseestr. 19 A, 79822 Titisee-Neustadt

06.10.2016Ingeborg Christa Schuler und Walter Otmar Dilger, Titiseestr. 43, 79822 Titisee-Neustadt 12.10.2016Saadet Erdem geb. Erdem, Breitendieler Str. 37, 63897 Miltenberg und Beder Khan Saleh, Talstr. 8, 79822 Titisee-Neustadt 15.10.2016Emma Mitusova geb. Wagner und Alexander Schwab, Hebelstr. 7, 79822 Titisee-Neustadt 25.10.2016Ju-Fang Lai, 133 Fude Street, Taichung City, China und Johann Karl Weber, Hebelstr. 26, 79822 Titisee-Neustadt

30.09.2016Hilda Rosa Rudel geb. Wehrle, Hintertal 63, 78148 Gütenbach 02.10.2016Lina Marianne Schlemme geb. Junghans, Schottenbühlstr. 70, 79822 Titisee-Neustadt 06.10.2016Hildegard Kohler geb. Partenschlager, Schottenbühlstr. 70, 79822 Titisee-Neustadt 07.10.2016Herbert Siegfried Kleiser, Hauptstr. 8, 79822 Titisee-Neustadt

08.10.2016Elsa Blatter geb. Ganter, Hinterhäuser Str. 9, 79843 Löffingen 08.10.2016Maria Magdalena Straub geb. Schmidle, Alte Poststr. 11, 79822 Titisee-Neustadt 08.10.2016Horst Albert Heinz van Husen, Sommerseite 16, 79856 Schluchsee 08.10.2016Günter Hoch, Lindenstr. 1/1, 78120 Furtwangen im Schwarzwald 09.10.2016Karl Fuchs, Saiger Str. 8 A, 79822 Titisee-Neustadt 13.10.2016Johanna Henriette Brauner geb. Bauer, Hans-Thoma-Str. 3, 79822 Titisee-Neustadt 16.10.2016Anneliese Roth geb. Fehrenbach, Poststr. 19, 79843 Löffingen

16.10.2016Johann Heinrich Willmann, Schottenbühlstr. 70, 79822 Titisee-Neustadt 22.10.2016Johann Engesser, Lindenstr. 1, 79843 Löffingen

Altersjubilare 17. November 70 Jahre Ilija Dzijan, An der Fehrn 32

19. November 70 Jahre Karl Heitz, Färbeweg 8

19. November 70 Jahre Dagmar Frey, Rudenberger Str. 31

21. November 80 Jahre Heinrich Knörzer, Hochfirstweg 2

23. November 85 Jahre Erika Lange, Stalterstr. 73

26. November 75 Jahre Jürgen Reinhardt, Schwarzwaldstr. 84

27. November 80 Jahre Luise Willmann, Schwärzenbach 3 A

29. November 70 Jahre Walter Weingärtner, Saiger Str. 8 A

30. November 85 Jahre Christine Sabuda, Ringstr. 32

Wir gratulieren recht herzlich.

Donnerstag, den 17. November 2016 Seite 12

ABFALLKALENDER Restmüllabfuhr 30.11.2016 Gesamtstadt Biotonne 18.11.2016 Neustadt und Täler 29.11.2016 Titisee Papiertonne 07.12.2016 Neustadt 08.12.2016 Titisee und übrige Ortsteile Gelber Sack 29.11.2016 Gesamtstadt Den kompletten Müllkalender finden Sie auch im Internet unter www.titisee.de -> Bürgerservice -> Rathaus und Bürger -> Müllkalender / Müllbeseitigung Regionales Abfallannahmezentrum (RAZ)Titisee-Neustadt, Gewerbestr. 16, OT Titisee, Tel.: 93 33 83Öffnungszeiten: Montag + Dienstag 9.00 – 15.00 Uhr,

Donnerstag + Freitag 12.00 – 18.00 Uhr. Jeden 2. Samstag (ungerade Kalenderwo-che) 9.00 – 13.00 Uhr

Kompostpate für Titisee-Neustadt:Herr Thomas Schulz, Lenzkirch, Tel.: 07653/6379

Sperrmülltelefon: 0761/2187-8824Hinweis zur Abfuhr: Bei Bedarf Sperrmüll-karte an die Abfallwirt-schaft Landkreis Breis-gau-Hochschwarzwald schicken. Innerhalb der nächsten 5 Wochen wird der Abholtermin mitgeteilt. Selbst-anlieferungen mit Karte sind beim RAZ in Titisee-Neustadt möglich (Öffnungszeiten siehe oben). Sperrmüll auf Abruf ist auch über das Internet möglich: www.breisgau-hochschwarzwald.de. Noch brauchbare Ar-tikel werden auf Wunsch z. B. von Secondo abgeholt (Tel.: 07665/947430)

Abfallwirtschaft des Land-kreises Breisgau- Hochschwarzwald Benötigen Sie im nächsten Jahr ein anderes Abfallgefäß, bitten wir Sie bis spätestens 30.11.2016 einen entsprechenden Antrag einzureichen. Danach ist es der Abfallwirt-schaft des Landkreises aus logistischen Gründen leider nicht mehr möglich, den Austausch der Abfallbehälter zum Jahresan-fang 2017 zu gewährleisten. Änderungsanträge und Informationen er-halten Sie über die Gemeindeverwaltung und über die Homepage des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald (www.breis-gau-hochschwarzwald.de/alb). Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Kunzelmann (Tel.: 0761/2187-8817) bei der Abfallwirtschaft des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald gerne zur Verfügung. Der Antrag kann bei der Gemeindeverwaltung abgegeben oder direkt an die Abfallwirtschaft des Landkrei-ses per Brief (ALB, Stadtstr. 2, 79104 Frei-burg) oder per Fax (0761/2187 8899) ge-schickt werden.

Förderverein Skilift Schwärzenbach e.V. Einladung zur Mitgliederversammlung am 18.11.2016 um 20,00Uhr Uhr im Gasthaus Ahorn. Um vollzähliges Erscheinen wird ge-beten. Bitte teilt der Vorstandschaft Ände-rungen Eurer Daten (Adresse, I-Mail, Telefon) mit. Rückmeldungen bitte an Ralf Grünsteidl 07657/1032 oder [email protected].

Desweiteren hofft die Vorstandschft auf Eure tatkräftige Unterstützung beim Liftdienst in der kommenden Wintersaison!

SC Langenordnach e.V. Der Skiclub Langenordnach lädt alle Vereinsmitglieder und Freunde des SCL zur diesjähri-

gen Generalversammlung ein. Stattfinden wird diese am Freitag, den 25.11.2016 um 20.00 Uhr im Gasthaus Ahorn in Schwärzen-bach. Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung2. Totenehrung3. Tätigkeitsberichte 4. Aussprache zu den Berichten5. Grußworte6. Entlastung der Vorstandschaft7. Neuwahlen8. Diskussion und Beschluss zur Beitrags-

erhöhung9. Ehrungen10. Vorschau auf den kommenden Winter11. Verschiedenes (Wünsche und Anträge) Auch die Jugendvorstandschaft des SCL hält ihre Generalversammlung zuvor ab. Beginn ist um 19.30 Uhr; ebenfalls im Gasthaus Ahorn. Über Eure Teilnahme freuen wir uns und ver-bleiben mit einem sportlichen Gruß!

Seite 13 Donnerstag, den 17. November 2016

Träger- und Förder-verein Jugend Titi-see-Neustadt e.V. Offene Jugendarbeit

Kontakt über: Kinder- und Jugendbüro - Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern - Ansprechpersonen: Ida Sander und Felix Schöpperle, Bahnhofstr. 6, 79822 Titi-see-Neustadt. Tel.: 07651/9729089, e-mail: [email protected] Beratungs- und Sprechzeiten: donnerstags von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr und nach Vereinbarung

Jugendtreff in der Hansjakob-Turnhalle (Leopoldstr. 4 in Neustadt): Angebote: Offe-ne Tür, Kicker, Billard, Tischtennis, Tischspie-le, Aktionen, Turniere, kreative Angebote, Ferienprogramm. Zielgruppe: Kinder und Jugendliche von 8 - 20 Jahren

Öffnungszeiten: Kinder (8-13 Jahre) Mo/Di/Fr 15.00-19.00 Uhr

Jugendliche (14-20 Jahre) Mo/Di/Fr 17.00-21.00 Uhr

Kids-Treff (8-12 Jahre): mittwochs 15.00-17.00 Uhr (Gruppenleiter: Felix Schöpperle)

Träger- und Förder-verein Seniorenbe-gegnungsstätte e.V.

Donnerstag, 17. November 14.30h Wir spielen Bingo. Nicht nur beliebt im Norden, auch in der SBS mit Inge Schuler

Montag, 21. November 9.30h- 11.30h Lebensqualität im Alter mit Anita Siemes.Gemeinsame Veranstaltung SBS und Altenwerk St. Jakobus. Thema: „Dank“

Dienstag, 22. November 14.30h Kränze und Gestecke richten für den “ Voradventlichen Stand“ mit Helga Schurt

Donnerstag, 24. November 14.30h Kränze und Gestecke richten für den „Voradventlichen Stand“ mit Dorothea Obermann /Ingeborg Schuler

Freitag, 25. November Ab 9.00h, wir freuen uns auf Ihren Besuch an unserem „Voradventlichen Stand“ beim Schwenk am Münster. Es gibt Kränze, Geste-cke, Weihnachtskrippen, Weihnachtsbrötle, Linzertorten und Kuchen, Glühwein und al-koholfreiem Punsch

Dienstag, 29. November 14.30 Uhr Singen im Advent mit Ute Sumantri

Stadtmusik Neustadt Freitag, 18.11.2016 16:30 Uhr Probe

Schlagzeug-Ensemble 17:30 Uhr Probe Jugendkapelle 20:00 Uhr Gesamtprobe Stadtmusik Dienstag, 22.11.2016 20:00 Uhr Gesamtprobe Stadtmusik Freitag, 25.11.2016 16:30 Uhr Probe Schlagzeug-Ensemble 17:30 Uhr Probe Jugendkapelle 20:00 Uhr Gesamtprobe Stadtmusik Dienstag, 29.11.2016 20:00 Uhr Gesamtprobe Stadtmusik

Akkordeon und Harmonika Club Neustadt i. Schw.e.V.

Freitag, 18.11.16 17.00 Uhr Probe Seniorenorchester Dienstag, 22.11.16 20.00 Uhr Probe Konzertorchester Freitag, 25.11.16 17.00 Uhr Probe Tastenklopfer Dienstag, 29.11.16 20.00 Uhr Probe Konzertorchester Freitag, 02.12.16 17.00 Uhr Probe Seniorenorchester

Alle Proben finden in der Realschule statt. Neue Spielerinnen/Spieler sind jederzeit willkommen. Einfach in den jeweiligen Pro-ben rein schnuppern.

FC Neustadt e.V. Jahnstadion Gutachstraße Neustadt

Verbandsliga Südbaden: Samstag, 19.11.2016, 14:30 Uhr FC Neustadt - FC Denzlingen Kreisliga A Samstag, 19.11.2016, 16:30 Uhr FC Neustadt II - FC Lenzkirch

Die Arbeiterwohlfahrt, Ortsverein Titisee-Neustadt möchte Sie zu unserer alljährlichen Ad-ventsfeier am Samstag, den 26. Novem-ber 2016 um 14:30 Uhr in die AWO-Senio-renwohnanlage, Franz-Schubert-Weg 5 in Titisee-Neustadt herzlichst einladen (Fahr-dienst besteht). Unsere bekannten AWO-Musiker stimmen uns musikalisch auf den Advent ein. Wir freuen uns auf einen schö-nen Nachmittag mit Ihnen. Wer zu Hause ab-geholt werden möchte, bitte unter der Tele-fon-Nummer 07651/3437 am 26. November 2016 zwischen 10 und 12 Uhr anmelden.

Waldauer Landfrauen Cego-Nachmittag

am Dienstag, den 29. November 2016, Treff-punkt um 14.30Uhr im Pfarrhaus Waldau,...und dann jeden letzten Dienstag im Montag im Poststüble des Gasthaus Sonne-Post.

Naturfreunde Titisee-Neustadt e.V.

Die Naturfreunde laden am Sonntag den 4. Dezember zu einem Lichter-gang durch Freiburg herzlich ein. Mit Werner Kästle unternehmen wir einen Spaziergang durch das weihnachliche Freiburg. Er wird uns wieder interessante Begebenheiten und Geschichten dabei erzählen. Wir treffen uns am Bahnhof Neustadt 16.15 Uhr,oder am Bahnhof Freiburg 17.15 Uhr. Wir benötigen hierzu eine Regiokarte..Den Spaziergang beenden wir mit einem gemütlichen Hock. Anmeldung bis 02.Dezember bei Ute und Rudi Mettmann Telefon.07651/ 7771.

Kolpingfamilie Neustadt

Donnerstag, 17. November 20 Uhr, Kleiner Saal, Harald Heini (Bonndorf ) berichtet uns über „Familie Heini’s Reise durch Neuseeland“ Gäste sind herzlich will-kommen, Leitung: Margret Keller

Donnerstag, 24. November 20 Uhr, Kleiner Saal, Vorstandssitzung, Leitung: Franziska Straub-Nobs

Donnerstag, 1. Dezember 20 Uhr, Kleiner Saal, Vorbereitung zum Kolpinggedenktag

Samstag, 3. Dezember Kolpinggedenktag um 18:30 Uhr Gottes-dienst im Münster, anschließend gemeinsa-mes Abendessen im Jägerhaus. „Mein Schuh tut gut“ – Stellt Eure Schu-he bereit. Anfang 2016 findet erstmals die bundesweite Schuhaktion zum Kolping-Ge-denktag statt. Der Erlös ist für die Internati-onlae Adolpph-Kolping-Stiftung bestimmt. Die Kolpingsfamilie Neustadt beteiligt sich an dieser Aktion und sammelt noch gut erhaltene, tragbare Schuhe. Abgabeter-min: Samstag, 3. Dezember 2016, 9:00 Uhr – 13:00 Uhr im Großen Saal, Thomasheim, Adolph-Kolping-Straße 19 in Neustadt.

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Kath. Seelsorgeeinheit Beim Titisee Gottesdienste Samstag, 19.11. Neustadt 17.00 Beichtgelegenheit 18.30 Eucharistiefeier Sonntag, 20.11. Waldau 08.30 Eucharistiefeier Neustadt 09.30 St. Raphael: Eucharistiefeier Titisee 10.00 Eucharistiefeier Patrozinium mitge-

staltet vom Kirchenchor Christkönig12.00 Tauffeier von Marlen Ketterer in der

Heiligbrunnenkapelle Neustadt 17.00 Konzert mit dem Sinfonischen Orchester Dienstag, 22.11. Titisee 08.00 Schulgottesdienst Mittwoch, 23.11. Neustadt 08.45 Rosenkranz 09.30 Eucharistiefeier Freitag, 25.11. Langenordnach 19.00 Eucharistiefeier Samstag, 26.11. Titisee-Neustadt 15.00 Krankenhaus Kapelle HELIOS Klinik:

Wortgottesdienst mit dem Landfrau-enchor St. Märgen

Neustadt 17.00 Beichtgelegenheit Titisee 18.30 Eucharistiefeier Rorateamt mit der

Frauengemeinschaft Sonntag, 27.11. Waldau 08.30 Eucharistiefeier PatroziniumNeustadt 09.30 St. Raphael: Eucharistiefeier Neustadt 10.00 Eucharistiefeier Titisee 11.30 Tauffeier von Tian Emil Kiefer Neustadt 17.00 Advent und Licht Bußgottesdienst18.00 Besinnung und Lichterkonzert mit

Panflötenspieler Oskar Javelot Dienstag, 29.11. Neustadt 07.00 Morgengebet im Advent im Haus JosefTitisee 08.00 Schulgottesdienst

Mittwoch, 30.11. Waldau 08.00 Wort-Gottes-Feier mit der GrundschuleNeustadt 08.45 Rosenkranz 09.30 Eucharistiefeier Donnerstag, 1.12.Titisee 19.00 Abendlob-Gebet-Aussetzung Samstag, 3.12. Neustadt 17.00 Beichtgelegenheit 18.30 Eucharistiefeier Kolpinggedenktag Sonntag, 4.12. Waldau 08.30 Eucharistiefeier Neustadt 09.30 St. Raphael: Eucharistiefeier mitge-

staltet vom Münsterchor, Chorwerke a capella zum Advent

Titisee 10.00 Eucharistiefeier Neustadt 11.30 Tauffeier von Ida Lörcher 15.00 Tauffeier von Melina Morath

Kath. Seelsorgeeinheit Friedenweiler – Eisenbach Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist, Lindenstraße 1, 79877 Friedenweiler, Tel: 07651/1285, Fax: 07651/935144, Di + Mi + Fr: 9 bis 11 Uhr, E-Mail: [email protected]. Kath. Pfarramt St. Benedikt, Bei der Kirche 3, 79871 Eisenbach, Tel: 07657/231, Mo + Do: 9-11 Uhr, E-Mail: [email protected]; Pater Marian: [email protected]; Gem.Ref.Frau Regina Dreher, Tel: 07657/932144, E-Mail: [email protected];Internet: www.kath-friedenweiler-eisenbach.de Gottesdienste Samstag, 19.11. 10.30 Uhr Diamantene Hochzeit in Eisen-

bach - Lieselotte und Friedrich Kromer

9.00 Uhr Morgenlob in Rötenbach 17.30 Uhr Vorabendmesse in Friedenweiler

-Kirchenchor- Sonntag, 20.11. 9.00 Uhr Eucharistiefeier in Rötenbach 10.30 Uhr Eucharistiefeier in Eisenbach 11.50 Uhr Tauffeier in Rötenbach - Theresa

Katja Münzer Dienstag, 22.11. 19.00 Uhr Hl. Messe in Friedenweiler Mittwoch, 23.11. 8.00 Uhr Schülergottesdienst in Rötenbach

Donnerstag, 24.11. 19.00 Uhr Hl. Messe in Schollach Freitag, 25.11. 8.15 Uhr Schülergottesdienst in Eisenbach 15.00 Uhr Barmherzigkeitsstunde in Rötenbach Samstag, 26.11. 18.30 Uhr Vorabendmesse in Eisenbach Sonntag, 27.11. 8.45 Uhr Eucharistiefeier in Rötenbach 10.45 Uhr Eucharistiefeier in Friedenweiler 11.50 Uhr Tauffeier in Friedenweiler - Luisa

Maria Hofmeier Montag, 28.11. 8.45 Uhr Morgenlob in Friedenweiler Dienstag, 29.11. 19.00 Uhr Hl. Messe in Oberbränd Mittwoch, 30.11. 8.00 Uhr Schülergottesdienst in Rötenbach 19.00 Uhr Hl. Messe in Bubenbach Freitag, 02.12. 8.15 Uhr Schülergottesdienst in Eisenbach 18.15 -18.45 Uhr Beichtgelegenheit in Rötenbach 18.30 Uhr Betstunde f. geistliche Berufe in

Rötenbach und 19.00 Uhr Hl. Messe mit Aussetzung Samstag, 03.12. 18.30 Uhr Vorabendmesse in Schollach Sonntag, 04.12. 8.45 Uhr Eucharistiefeier in Rötenbach 10.45 Uhr Eucharistiefeier in Friedenweiler

Reise vom 05.06.2017 bis 11.06.2017/Pfingstferien nach Polen Folgendes vorläufiges Programm ist ge-plant: Kalwaria Zebrzydowska, das Passi-ons- und Marienwallfahrtsort – „Polnisches Jerusalem“; Krakau, Ort der Gottes Barm-herzigkeit „Jesus ich vertraue auf Dich“; Wieliczka, Altertümliches Salzbergwerk; Tschenstochau, Besuch der Wallfahrtskirche mit der „Schwarzen Madonna“, Möglichkeit zur Teilnahme an einem Gottesdienst; Fahrt nach Auschwitz; Wadowice Geburtsort v. Jo-hannes Paul II.; Hohe Tatra, Zakopane; usw. Während des Aufenthalts in Polen wohnen wir in Kalwaria Zebrzydowska bei Krakau im Pilgerwohnheim des Klosters. Dort erhalten wir jeden Morgen das Frühstück und einmal am Tag, mittags oder abends, ein warmes Es-sen. Flug ab Basel/Zürich oder ab Stuttgart.

Gottesdienstzeiten: Der Pfarrgemeinderat hat in seiner nichtöf-fentlichen Sitzung am 26.10.2016 folgende Neuerungen beschlossen: Sonntagsgot-tesdienste: An den Wochenenden wird am Samstag um 18.30 Uhr, am Sonntag um 8.45 Uhr und um 10.45 Uhr die Heilige Messe nach einem festen roulierenden System abwech-selnd in allen Kirchen der Seelsorgeeinheit gefeiert, so dass in allen 6 Kirchen mind. eine Sonntagsmesse im Monat stattfindet. Die Patrozinien der einzelnen Pfarreien werden i.d.R. sonntags um 10.00 Uhr (Rötenbach 9.30 Uhr) gefeiert, ein weiterer Gottesdienst findet

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an diesem Tag nicht statt. Der Gottesdienst am Weißen Sonntag für die Pfarreien St. Le-odegar Rötenbach und St. Johannes Frieden-weiler findet im festen Wechsel der beiden Ortsteile statt. Für die Pfarreien St. Benedikt Eisenbach, St. Wolfgang Schollach, Herz-Jesu Oberbränd und St. Josef Bubenbach bleibt es bei der bisherigen Regelung, dass dieser Gottesdienst in Eisenbach stattfindet. Werk-tagsgottesdienste werden in gewohnter Wei-se um 19.00 Uhr gefeiert. Für Beerdigungen mit Seelenamt stehen Dienstag, Donnerstag und Freitag zur Verfügung. Tauffeiern: Hierfür werden feste Termine angeboten.

Ministrantentreffen: Die Ministranten aus Eisenbach treffen sich am Freitag, den 25. November 2016 um 18.00 Uhr im Pfarrstüb-le in Eisenbach. Die Ministranten aus Rö-tenbach treffen sich am Samstag, den 26. November um 15 Uhr im Pfarrstüble in Rö-tenbach.

Bibel-Vormittag: Zum Bibel-Vormittag zum Thema „Engel in der Bibel“ laden wir herzlich alle Grundschulkinder am Samstag, den 26. November 2016 um 9.30 Uhr in der Kirche in Friedenweiler herzlich ein. Wir beginnen mit einer kurzen Einführung und werden anschließend in drei Stationen die Erzengel der Bibel kennenlernen. Bitte bringt Euer Federmäpple, Schere, Kleber, Farbstifte und ein schönes größeres Gurkenglas mit. Für Getränke und Snack ist gesorgt. Die Eltern sind herzlich um 12 Uhr in die Kirche eingela-den. Wir bitte um kurze Anmeldung per Mail unter [email protected] bis Donnerstag, 24. November 2016.

Jugendsammlung: Am 1. Adventssonntag werden Jugendliche nach den Gottesdiens-ten Weihnachtskarten für 50 Cent verkau-fen. Bitte machen Sie regen Gebrauch da-von, der Erlös kommt dem Jugendpastoral zu Gute.

Morgenlob: Am Montag, den 28. Novem-ber 2016 findet um 8.45 Uhr in der Kapelle der ehemaligen Klosterkirche in Friedenwei-ler ein Morgenlob für Frauen statt. Im An-schluss an das Morgenlob treffen wir uns im Pfarrheim zum gemeinsamen Frühstück. Herzliche Einladung an alle Frauen unserer Seelsorgeeinheit. Mailadresse P. Dr. Marian Rybak, Pfarrer: Gerne können Sie ab sofort Ihre Anliegen di-rekt an Pater Marian richten. Pater Marian ist ab sofort unter der Mail-Adresse: [email protected] zu errei-chen.

Evangelische Kirchengemeinde Neustadt Pfarramt: Gemeindebüro: Tel. 07651/2001-12, Fax 07651/2001-20, eMail: [email protected] / Öffnungszeiten: dienstags 9.30-11.30 Uhr, donnerstags 14.30-17.30 und freitags 8.30.-11.30 Uhr. Pfarrer Rainer von Oppen Tel.: 07651/ 2001-16 e-mail:[email protected]. Diakonin Meike Gebhardt Tel.:07651/ 2001-11

e-mail: [email protected]. Evangelischer Kindergarten Arche Noah: Leitung Claudia Laufer: Tel. 07651/2001-13, Fax 07651/2001-20, eMail: [email protected] Nachrichten Gesprächsabend über „Gott und die Welt“: Die evangelische Kirchengemeinde Neustadt lädt ein zu einem Gesprächsabend über „Gott und die Welt“. Alle zwei Monate besteht die Möglichkeit, sich über Themen, die gerade „dran“ sind, auszutauschen. Ein erster Gesprächsabend beginnt am Don-nerstag, 17. November, um 19.30 Uhr im Besprechungsraum des Pfarrhauses, Wal-ter-Göbel-Weg 3. Thema an diesem Abend: „Novembergefühle“; und als biblischer Text Matthäus 25, 1-13 (Von den klugen und tö-richten Jungfrauen). Es wird gebeten, sich telefonisch zu diesem Abend anzumelden, da die Größe des zur Verfügung stehenden Raumes begrenzt ist und im Falle des Falles ein anderer Raum gesucht werden muss. Anmelden kann man sich unter folgenden Telefonnummern: 07651/200116 (Pfarrer von Oppen) oder 07651/200112 (Gemein-debüro). Seniorenkreis: Die Kirchengemeinde lädt Sie wieder zum Senioren-Nachmittag ein Freitag, dem 18. November 2016 ab 15 Uhr in den Ge-meinschaftsraum der AWO-Anlage. Adresse: Seniorenwohnanlage der Arbeiterwohlfahrt, Franz-Schubert-Weg 5,Neustadt. Neben dem gewohnten Kaffee-, Tee- und Kuchengenuss bekommen wir einen musikalischen und li-terarischen Genuss kredenzt: „Unerhörtes“ in Wort und Ton. Christoph Haarmann wird uns mit Flötenmusik und Charlotte Haarmann mit Texten aus ihrem literarischen Schatz-kästlein erfreuen. Und wiederum zum Or-ganisatorischen: Wer einen Kuchen backen und spenden will, melde dies doch bitte an Gisela Brodauf (Tel. 3098). Wer abgeholt wer-den möchte (muss), der melde sich bei Gisela und Wolf Brodauf (Tel. 07651-3098). Sie wer-den einen Fahrdienst organisieren. Bitte nur bis Freitag 13:30 Uhr anrufen, denn dann ver-lassen wir das Haus. Gottesdienste Sonntag, 20.11. 10.00 h Gottesdienst mit Abendmahl Sonntag, 27.11. 10.00 h Familien-Gottesdienst mit Taufe Termine Donnerstag, 17.11. 19.30 h Gespächsabend „Gott und die Welt“ Freitag, 18.11. 15.00 h Seniorenkreis Dienstag, 22.11. 19.30 h Chorprobe Gospelchor Dienstag, 29.11. 19.30 h Chorprobe Gospelchor

Evangelische Andreasgemein-de Feldberg – Titisee Adlerweg 11, 79856 HinterzartenTel. 07652 / 234 Fax. 07652 / 5036email [email protected]

Termine & Infos Donnerstag, 17.11.2016 15 Uhr Hinterzarten, Evang. Gemeindesaal: ökum. Gemeinde- und Senioren Nachmittag zum Thema „Altersweisheit, Gelassenheit im Alter“ gibt es das? Diesen und ähnlichen Fra-gen gehen wir heute auf den Grund Freitag, 18.11.2016 9.30 Uhr Hinterzarten, Evang. Gemeindehaus: Krabbelgruppe Sonntag, 20. 11.2016 10 Uhr Hinterzarten: Gottesdienst mit Abendmahl. Wir gedenken der Verstorbe-nen des vergangenen Kirchenjahres. Im Anschluß Kirchencafè 10 Uhr Titisee, Bärenhofkapelle: Gottesdienst mit Abendmahl. Wir gedenken der Verstorbe-nen des vergangenen Kirchenjahres Dienstag, 22.11.2016 9.30 Uhr Falkau, Evang. Gemeindezentrum: Krabbelgruppe 9.30 Uhr Hinterzarten, Evang. Gemeindehaus: Krabbelgruppe 15 Uhr Hinterzarten, Evang. Gemeindesaal: Seniorengymnastik 19.30 Uhr Hinterzarten, Evang. Gemeindesaal: Chorprobe 20 Uhr Falkau, Evang. Gemeindezentrum: Chorprobe Mittwoch, 23.11.2016 20 Uhr Hinterzarten, Evang. Unterkirche: Gesprächskreis für Flüchtlinge und Interes-sierte mit Brigitte Schlindwein Freitag, 25.11.2016 9.30 Uhr Hinterzarten, Evang. Gemeindehaus: Krabbelgruppe Sonntag, 27.11.2016 10 Uhr Hinterzarten: Gottesdienst 10.30 Altglashütten: ökumenischer Gottesdienst

Wir sind erreichbar: Evangelisches Pfarramt Hinterzarten, Pfarrer Hellmuth Wolff, 07652-234 / FAX 07652 5036 / Mail: [email protected]. Pfarramtssekretärin Christina Winterhalder 07652-234. Bürozeit: Dienstag und Donnerstag 9 -12 Uhr, Freitag 14-18 Uhr

Neuapostolische Kirche Neustadt, Rinkenburgerstr. 56

Sonntags: 9.30 Uhr Gottesdienst Mittwochs: 20.00 Uhr Gottesdienst Weitere Informationen unter Tel. 0761/702212 oder www.nak-freiburg.de

ChristusGemeinde Hochschwarzwald Gutachstrasse 46,79822 Neustadt www.christusgemeinde-hochschwarzwald.de phone: 07654/8081759 Veranstaltungen Sonntag, 20.11. Familiengottesdienst um 10.00 Uhr Sonntag, 27.11. Abendgottesdienst um 18.00 Uhr

Donnerstag, den 17. November 2016 Seite 16

Öffnungszeiten der Hochschwarzwald Tourismus GmbH (HTG) Titisee, Strandbadstraße 4 (Tel.: 07652 / 1206 - 8120) Mo-Fr: 9.00-17.00 Uhr Neustadt, Seb.-Kneipp-Anlage 2 (Tel.: 07652/1206-8190) Mo/Mi/Fr: 09:00-12:30 Uhr Mo: 15:00-17:00Uhr

[email protected] / www.hochschwarzwald.de

Veranstaltungen in Titisee-Neustadt mit den Ortsteilen Waldau - Langenord-nach - Rudenberg - Schwärzenbach Fitness - Spaß und Unterhaltung in Titisee Pferdekutschfahrten: Auskunft und An-meldungen: Christina Laubis, Tel: 93315 Fitness - Spaß und Unterhaltung in Neustadt Kino (beim Rathausplatz Neustadt): Täglich geöffnet, Programm unter Tel. 07651/1387 und www.krone-theater.de Son-dervorstellungen für Gruppen auf Anfrage. Heimatmuseum: Kunsthistorische Kost-barkeiten aus Titisee-Neustadt und Umge-bung zeigt das Heimatmuseum „Neustäd-ter Heimatstuben“ in der Scheuerlenstraße (Ortsteil Neustadt). Urkunden, Bilder, Trach-ten, Geräte, insbesondere eine vollständig eingerichtete Uhrmacherwerkstatt und eine Bauernküche sind Zeugen einer inter-essanten und vielfältigen Vergangenheit. Gruppenführungen nach Vereinbarung, Tel. 206-124 Modelleisenbahn-Ausstellung: im Cafe Feldbergblick, OT Schwärzenbach Donnerstag, Freitag und Samstag: 14.00 - 17.00 Uhr

Veranstaltungen Jeden Donnerstag bis 01.12.2016 18:00 - 19:15 Uhr, Neustadt, HELIOS-Kli-nik: Yoga für Schwangere. Der Kurs kann von Bekanntwerden der Schwangerschaft bis zur Geburt besucht werden, es sind kei-ne Yogakenntnisse erforderlich. Es werden Übungen gemacht, um den gestressten Rücken zu entlasten, Atemwahrnehmungs- und Entspannungsübungen. Infos und Anmeldung : Birgit Neuhardt, Yogalehrerin, 07651/9729090 Jeden Freitag 9:30 - 11:00 Uhr, Titisee, Campingplatz Bankenhof: Yogakurs in Titisee. Anmel-dung und Information: Birgit Neuhardt, Yo-galehrerin, Tel: 07651/9729090

Jeden Samstag 07:00 - 12:30 Uhr, Neustadt, Kurbadstraße: Wochenmarkt. Auf dem Wochenmarkt fin-den Sie frische Lebensmittel wie Obst, Gemü-se, Fleisch, Wurst, Fisch, Käse, Brot, Eier oder Nudeln, leckere Spezialitäten sowie Blumen direkt vom Erzeuger bzw. von einheimischen Einzelhändlern. Donnerstag, 17.11.2016 18:00 - 24:00 Uhr, Neustadt, Villinger Fei-nekost Bistrot: After Work Party mit DJ. 20:00 Uhr, Titisee, Kurhaus: SWR3 Live-Lyrix mit Natalia Avelon. Eine Show mit garantiertem Aha-Effekt: Die SWR3 Live-Ly-rix bringen die Songtexte aus dem Radio auf die Bühne, setzen das akustische Textzeilen-Puzzle Stück für Stück zusammen und stüt-zen die Geschichten mit einem optischen Kostümfestival. Tickets erhältlich bei den Tourist-Informationen der Hochschwarz-wald Tourismus GmbH, bei allen Reservix Vorverkaufsstellen sowie unter 07652-1206-8080. Tickets: Erw. 22,75 € Sonntag, 20.11.2016 Neustadt, Münster St. Jakobus: Kon-zert des Sinfonischen Orchesters Hoch-schwarzwald. Für das diesjährige Herbst-konzert, das traditionsgemäß am letzten Sonntag im Kirchenjahr stattfindet, wurde ein sehr schönes, festliches Programm aus-gewählt mit Kompositionen von J.S. Bach, J.Haydn, J. Brahms, u.a. VVK bei „Optik am Münster“: Erw. 10 €, Schüler/Studenten 5 €; AK: Erw. 12 €, Schüler/ Studenten 6 € Montag, 21.11.2016 20:00 - 21:30 Uhr, Neustadt, VHS: Kneipp-verein Singkreis. „Singen macht Spaß“ Lei-tung Heidy Gaßmeyer. Eintritt frei. Samstag 26.11.2016 und Sonntag, 27.11.2016 10:00 - 18:00 Uhr, Titisee, Kurhaus: Mo-delleisenbahnausstellung Titisee 2016. Präsentation einer zweigleisigen, elektrifi-zierten Hauptbahn mit drei Bahnhöfen. An den Endbahnhöfen werden die Lokomoti-ven vorbildgerecht gewechselt und im Con-tainerbahnhof werden Container mit einem funktionsfähigen Containerkran umgesetzt. Erw. 5 €, Kinder (ab 4 Jahre) 1 €, Familien 11 € Samstag, 26.11.2016 und Sonntag 27.11.2016 Samstag: 15:00 - 20:00 Uhr, Sonntag: 11:00 - 18:00 Uhr, Titisee, Roter Platz: See-mer Adventsmarkt. Es gibt ein buntes An-gebot an Kunsthandwerk, weihnachtlichen Dekoartikeln sowie Schwarzwälder Speziali-täten. Für das leibliche Wohl sorgen die Ver-eine und Anbieter mit Glühwein, Apfel- und Kinderpunsch, Waffeln, Raclette und Spezia-litäten vom Grill.

Samstag, 26.11.2016 20:11 Uhr, Neustadt, Neustädter Hof: He-xenball der Neustädter Wälderhexen e.V. Es erwartet Sie eine Tanzveranstaltung mit DJ Bonito, Auftritte von verschiedenen Gug-genmusiken, Cocktailbar, Barbetrieb. An der Veranstaltung werden Mitglieder von über 20 Zünften aus der Region teilnehmen. Ein-tritt ab 18 Jahre. Erw. 5 €, Hästräger: 3 € Jeden Mittwoch, ab 30.11.2016 18:00 Uhr, Titisee, Berghäusle: Barbecue im Berghäusle. Esse soviel du willsch...Wir grillen für euch auch bei schlechtem Wetter, gegessen wird in der guten Stube! Zwecks Planung nur mit verbindlicher Voranmel-dung unter: 07652-98 20 65. Kosten: 15 € Samstag, 03.12.2016 und Sonntag, 04.12.2016 Samstag: 11:00 - 19:00 Uhr, Sonntag: 11:00 - 17:30 Uhr, Neustadt, Narrenbrunnen, Postplatz: Neustädter Weihnachtsmarkt. Im Weihnachtshüttendorf in Neustadt fin-den Sie eine Vielfalt an kunsthandwerkli-chen Artikeln, Weihnachtsleckereien und selbstgemachte Geschenk- und Holzartikel. Das kulinarische Angebot kann sich auch in diesem Jahr wieder sehen lassen. Samstag, 03.12.2016 18:00 Uhr, Titisee, Badeparadies Schwarz-wald: Badeparadies Schwarzwald - Best of 2016. Lassen Sie das Jahr 2016 mit Karibik-feeling unter Palmen ausklingen und lassen Sie die absoluten Highlights der spektaku-lärsten Darbietungen aus den Eventnächten Revue passieren. Palmen- und Wellnessoase bis 24 Uhr geöffnet. Samstag, 03.12.2016 und Sonntag 04.12.2016 Samstag: 20:00 Uhr, Sonntag: 17:00 Uhr, Kurhaus, Titisee: Jahreskonzert der Stadt-musik Neustadt. British Music: Neben vielen bekannten Melodien von der Insel präsentieren wir Werke von Gustav Holst und Martin Ellerby. Natürlich darf die wohl bekannteste Melodie „Pomp and Circum-stances“ von Edward Elgar nicht fehlen. VVK: Erw. 10 €, Jugendliche/ Schüler (bis 16 Jahre) 6 € AK: Erw. 12 € Jugendliche/Schüler (bis 16 Jahre) 8 € Sonntag, 04.12.2016 11:00 - 14:00 Uhr, Titisee, Berghäusle: Wälder-brunch. „Veschpern soviel du willschst“ für 12,90 inklusive einem Heißgetränk (Tee oder Kaffe), verschiedenen heimischen Wurstsor-ten, Vesperspeck, verschiedene Käsesorten und Bibeliskäs, Speckrühreier, Brot. Bei schö-nem Wetter auf der Terrasse, ansonsten in der gemütlichen guten Stube. Bitte nur mit ver-bindlicher Voranmeldung unter 07652-98 20 65. Kinder bis 14 Jahre 6,50 €

Seite 17 Donnerstag, den 17. November 2016

Neu: Das Winterliebe Magazin „Dunk-ler Wald“ ist da – ab sofort kostenlos erhältlich Die bunten Blätter im Hochschwarzwald kündigen nicht nur das Ende des Heimat-sommers an, sondern lassen auch einen Blick auf die kommende Wintersaison zu. Ab sofort ist das neue Winterliebe Magazin „Dunkler Wald“ erhältlich – kostenlos. 52 Sei-ten gefüllt mit Heimatgeschichten aus dem Hochschwarzwald. Eine Liebeserklärung an

den Winterwald in der Region. Diese Liebe zeigt sich in ausdrucksstarken Bildern und in Heimatgeschichten, die das Magazin erzählt. Dass der Wald Körper und Geist belebt, ist längst kein Mythos mehr. Untersuchungen belegen die positiven Auswirkungen auf die Gesundheit. Wie sich ein Spaziergang im Wald auf den Körper auswirkt, ließ sich Autorin Stella Schewe-Bohnert von Klima-therapeut Dr. Nicolaus Prinz erklären. Die beiden spazierten auf einem der 18 Wander-

wege der Höhenklimaregion Hochschwarz-wald. Das Winterliebe-Magazin ist ab sofort kostenlos in allen Tourist-Informationen der Hochschwarzwald-Tourismus GmbH erhält-lich sowie online zum Durchblättern: www.hochschwarzwald.de/magazin. Weitere Informationen zu den Winterliebe- und Heimatsommer-Kampagnen finden Sie unter: www.hochschwarzwald.de/winterlie-be und www.hochschwarzwald.de/heimat-sommer

Neue Kurse: Do, 17.11.16 - Literatur im Gespräch: Kennen Sie W.G.

Sebald? (Joachim Hacker), 19:00 Uhr, Titisee-Neustadt, Kurverwaltung, Konfe-renzraum

- Integrationskurs 33 - am Nachmittag - Modul II (Gudrun Heinzmann), 13:30 Uhr, Titisee-Neustadt, Am Postplatz 4, Raum 2

- Unternehmerinnen-Abend: Interkultu-relle Kompetenz am Arbeitsplatz (Dr. Gertraud Kinne), 19:00 Uhr, Titisee-Neu-stadt, Münstersaal

Do, 17.11.16 - Meine Dropbox & ich? (Till Klump), 18:30

Uhr, Titisee-Neustadt, Kurverwaltung, VHS-Computerraum

Fr, 18.11.16 Vereinsrecht - Rechte und Pflichten (Bernd M. Behnke), 20:00 Uhr, Titisee-Neustadt, Kur-verwaltung, Konferenzraum

Sa, 19.11.16 - Arabisch - zum Kennenlernen (Kornelia

Heine), 10:00 Uhr, Titisee-Neustadt, Kur-verwaltung, VHS-Studio

Mo, 21.11.16 - Schritt für Schritt - Textverarbeitung

für Späteinsteiger (Andreas Reinhardt), 15:15 Uhr, Titisee-Neustadt, Kurverwal-tung, VHS-Computerraum

Do, 24.11.16 - Vorsorgevollmacht und Grundlagen der

rechtlichen Betreuung (Peter Büche), 19:00 Uhr, Titisee-Neustadt, Kurverwal-tung, Konferenzraum

- Powerpoint-Schnelleinstieg (Till Klump), 18:30 Uhr, Titisee-Neustadt, Kurverwal-tung, VHS-Computerraum

Mo, 28.11.16 Stilberatung (Kerstin Berg), 18:00 Uhr, Modehaus Schwenk Mo, 28.11.16 - Textverarbeitung Word 2013 profes-

sionell nutzen - Grundlagen (Andreas Reinhardt), 18:30 Uhr, Titisee-Neustadt, Kurverwaltung, VHS-Computerraum

- Textverarbeitung Word 2013 profes-sionell nutzen - Grundlagen (Andreas Reinhardt), 09:00 Uhr, Titisee-Neustadt, Kurverwaltung, VHS-Computerraum

Mi, 30.11.16 - Tabellenkalkulation Excel 2013 professi-

onell nutzen - Anfänger (Uwe Kuzmen-

ko), 18:00 Uhr, Titisee-Neustadt, Kurver-waltung, VHS-Computerraum

- Systempflege (Andreas Reinhardt), 09:00 Uhr, Titisee-Neustadt, Kurverwal-tung, VHS-Computerraum

Do, 01.12.16 Cloude, Wolke.... (Till Klump), 18:30 Uhr, Titi-see-Neustadt, Kurverwaltung, VHS-Compu-terraum Integrationskursberatung an der VHS Haben Sie Fragen rund um das Thema Inte-grationskurse? Möchten Sie sich für einen Kurs anmelden? Einen Antrag auf Zulassung stellen? Oder bringen Sie schon Vorkennt-nisse mit. Dann kommen Sie zur Integrati-onskursberatung. Immer donnerstags, ab 15 Uhr in Neustadt, VHS-Geschäftsstelle, Sebastian-Kneipp-Anlage 2 Wie funktioniert mein iPad? IPads und Tablet-PCs bieten eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten. In den VHS-Kursen mit Andreas Reinhardt erfah-ren die Besucher, welche Möglichkeiten alle in den Geräten stecken und wie sie die die Geräte optimal nutzen können. Die Praxis-workshops bieten eine Einführung in die Be-nutzung des iPads. Die Kursbesucher lernen die Einsatzmöglichkeiten des Geräts kennen und machen erste Schritte im Internet und im App-Store. Der eigene iPad sollte zum Kurs mitgebracht werden. Mo, 05.12.16Tablet & Smartphone - Welches Gerät passt zu mir? (Andreas Reinhardt), 15:15 Uhr, Titi-see-Neustadt, Kurverwaltung, VHS-Compu-terraum Mi, 07.12.16Tablet & Smartphone - Welches Gerät passt zu mir? (Andreas Reinhardt), 09:00 Uhr, Titi-see-Neustadt, Kurverwaltung, VHS-Compu-terraum Mo, 12.12.16Tablet & Smartphone - Welches Gerät passt zu mir? (Andreas Reinhardt), 18:30 Uhr, Titi-see-Neustadt, Kurverwaltung, VHS-Compu-terraum

Weihnachten mit der VHS Die VHS begleitet mit verschiedenen An-geboten den Advent und stimmt auf Weih-nachtszeit ein: Weihnachtliches Origami: Geschenkver-packungen und Weihnachtsdekorationen - Gerade in der Vorweihnachtszeit, wenn die Freude am Schenken auflebt und unsere Räu-me festlich geschmückt werden, ist Origami

eine passende Beschäftigung. Mit einfachen Sternen, weihnachtlichen Dekostücken, so-wie schönen Verpackungen führt dieser Kurs Sie in die Kunst des Papierfaltens ein. Für ehemalige Kursteilnehmer sind wieder neue Modelle dabei. Leitung: Anja Drews. Wo: Titisee-Neustadt, Kurverwaltung, VHS-Studio am Samstag, 10.12.16, 10:00-13:00 Uhr, 4 UE, 1 Termin, € 12,00Süße vegane Weihnachtsküche: Hefezöpfe und Kleingebäck gehören auf jede Kaffeetafel. Selbstgemacht schmeckt am Besten! In die-sem Kurs werden verschiedene Hefezöpfe und Kleingebäcke hergestellt und natürlich ver-kostet. Mitbringen sollten Sie: Schürze, Topf-lappen, Spül- und Geschirrtuch und natürlich einen Behälter für die Kostproben. Materialkos-ten von 5 EUR kommen zur Kursgebühr hinzu. Leitung: Regina Frey. Wo: Titisee-Neustadt, Re-alschule, Schulküche am Samstag, 03.12.16, 13:00-16:00 Uhr, 4 UE, 1 Termin, € 15,00 VHS-Ateliertag – Kreativ-Treff: Ihre eigene Kreativität können Sie beim 1. VHS-Atelier-Tag in verschiedenen Workshops entfalten. Unsere VHS-Dozenten bieten Ihnen in vier Workshops ein vielfältiges Programm. Ferti-gen Sie Ihren eigenen Schmuck, entdecken Sie besondere Mal- und Zeichentechniken wie Encaustic und Kalligraphie für sich oder gestalten Sie Ihren eigenen Keilrahmen. Je-weils zwei Workshops finden parallel statt. So wird das Bildungszentrum zum großen Kreativ-Treff! Der Atelier-Tag bietet Ihnen die Möglichkeit, sich mit anderen Künstlern aus-zutauschen und Inspirationen in den ande-ren Workshops zu sammeln. Die VHS macht die Welt bunter! Probieren Sie es aus! Samstag, 19.11.2016: Workshops am Vor-mittag (9.30-12.30 Uhr) Gestalten Sie Ihren Keilrahmen! (Gerda Hoeft): Einen Keilrahmen gestaltet In Mischtechnik aus Acrylmalerei, Druck und Collage / Kalligraphie (Ludwig Nehmer): Geben Sie Schriftstücken mit Kalli-graphie eine ganz persönliche Note. Workshops am Nachmittag (13.30-16.30 Uhr) Die Welt der Encaustic - Farbbrillanz der Wachsmaltechnik (Ilse Hug): Rund um Winterwelt + Weihnachtszauber gestalten Sie eindrucksvolle Karten mit der Encaustic-Wachsmaltechnik. Schmuck mit Metal Clay (Angelika Ettlich): Mit Metal Clay werden an diesem Nachmittag wunderschöne Ringe und Anhänger in Silber gestaltet.

Weitere Informationen und Anmeldungen bei der VHS-Geschäftsstelle, Tel: 07651-1363, [email protected].

Donnerstag, den 17. November 2016 Seite 18

Öffentliche Bibliothek im Schulzentrum Biographien – Neuerwerbungen der letzten Monate:

Ortheil, Hanns-Josef: Der Stift und das Pa-pier : Roman einer Passion.

Dreksler, Jacky: Ich wünsch dir ein glückli-ches Leben : das Leid meiner Mutter und ihr Geschenk an mich.

Krauth, Stefan: Stummer Abschied: Erinne-rung an Cecilia und Emil.

Lierhaus, Monica: Immer noch ich: mein Weg zurück ins Leben.

Kampusch, Natascha: 10 Jahre Freiheit / mit Heike Gronemeier.

Horny, Tinga: Die verschenkte Tochter: wie ich meine leiblichen Eltern suchte und mei-ne wahre Heimat fand.

Schwelien, Michael: Helmut Schmidt: ein Leben für Deutschland; die Biografie.

Westerwelle, Guido: Zwischen zwei Leben: von Liebe, Tod und Zuversicht.

Scholl-Latour, Peter: Mein Leben.

Michell, Tom: Der Pinguin meines Lebens: die wahre Geschichte einer unwahrscheinli-chen Freundschaft. Öffnungszeiten: Di. 11.00-13.30 u. 14.30-19.00 Uhr, Mi. 14.30-19.00 Uhr, Do. 11.00-13.30 u. 14.30-17.30 Uhr, Fr. 9.00-12.00 Uhr. Benutzungsgebühr für Entleihungen für Erwachsene: 10,00 € für 12 Monate, Schüler ab 18 Jahre 5,00 €. Einmalige Ausleihe 2,50 €. Während der Öffnungszeiten stehen ein Ko-piergerät und vier kostenlose Internet-PCs zur Verfügung. An allen PCs können auch mit WORD Texte erstellt werden. Ausdrucke kosten 0,10 € pro Seite. So finden Sie unse-ren WEB-OPAC (Online-Katalog) im Inter-net: www.bibliotheken.bw-online.de, dann in der Liste der Bibliotheken Titisee-Neu-stadt auswählen. Am WEB-OPAC können Sie auch Ihr Leserkonto einsehen, Ihre entliehe-nen Medien verlängern und entliehene Me-dien vorbestellen. Tel. 07651-93659160. Mit gültigem Bibliotheksausweis haben Sie über den Suchschlitz auf dem WEB-OPAC Zugang zu Datenbanken des Munzinger-Archivs. Wenn Sie einen Treffer anklicken, müssen Sie sich zunächst mit Ihrer Leseausweisnum-mer und Ihrem Passwort anmelden, um in den Volltext zu kommen. Dann können Sie auch weitere Suchanfragen starten. Weitere Informationen finden Sie auf unserem Flyer, der in der Bibliothek ausliegt. Unser Ange-bot rund um die Uhr: http://www.onleihe.de/biene - Bücher und Hörbücher für Ihr Smartphone, Tablet, E-Book-Reader... Der Download ist mit gültigem Benutzerausweis möglich. Fragen zu unserem E-Book-Ange-bot beantworten wir gerne während der Öffnungszeiten.

Lebenshilfe Südschwarzwald e. V. Titisee – Neustadt Persönliche Hilfen Hochschwarzwald / Familienlotse: Die Lebenshilfe bietet in-dividuelle Unterstützung durch Betreuung für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige. Wir übernehmen stunden- und tageweise, regelmäßig oder unregelmäßig Einzelbetreuung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung im häuslichen Bereich, in unseren Räumlichkeiten oder an-deren Orten; Assistenz und Begleitung zur Freizeitgestaltung, Urlaubsbegleitung; Ur-laubsbetreuung vor Ort; Persönlicher Kon-takt: Renate Riebeck, Telefon (07651) 97 27 7-11, [email protected] Gruppenangebote Hochschwarzwald: Für Menschen mit einer Behinderung ist es oft schwer, diese wichtige Zeit im Leben zu gestalten und ihren Interessen nachzuge-hen. Wir helfen Barrieren zu überwinden, um auch die Zeit neben Schule bzw. Arbeit und den täglichen Verpflichtungen sinnvoll und mit Freude zu nutzen. Gleichzeitig be-deutet unser Freizeitangebot auch freie Zeit für die pflegenden und betreuenden An-gehörigen. Unsere Angebote: Ferienfrei-zeiten, Freizeitclubs, Sport und Bewegung, Tagesunternehmungen, Bildungsangebote. Persönlicher Kontakt: Susann Hüls, Telefon (07651) 97 27 7-16, [email protected] AKTUELLES: Der Elternkreis der Lebenshilfe Südschwarzwald e.V. veranstaltet am 20. No-vember den traditionellen Adventsmarkt im Thomasheim in Neustadt von 11 bis 17 Uhr. Ab 13.30 Uhr spielt das Jugendakkorde-on-Orchester „Die flinken Tastenklopfer“ zur Unterhaltung auf. Angeboten werden wie immer eine Vielzahl liebevoller Geschen-kideen von hausgemachten Marmeladen bis zu Adventskränzen.

Für das leibliche Wohl ist wie immer bes-tens gesorgt. Der gesamte Erlös kommt den Lebenshilfe Südschwarzwald zugute. Gerne können Sie uns mit der Spende einer Linzertorte unterstützen. Schon jetzt herz-lichen Dank dafür. Sie können diese direkt zur Veranstaltung mitbringen. Infotelefon: Kindergarten Regenbogen, Frau Tritschler 07651-93 63 69.

Caritasverband für den Land-kreis Breisgau-Hochschwarz-wald e.V. Pflege in Familien - und wie Pflege- und Familienbegleitung unterstützen kann. Qualifizierungskurs zum freiwillig enga-gierten Pflegebegleiter beginnt mit Vortrag von Frau Prof. Dr. Cornelia Kricheldorff am 23.11.2016, 18:30 – 20:00 Uhr. Der Caritasverband für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald e.V. bietet ab 5.12. 2016 eine Qualifizierung zum/zur Pflegebegleiter/-in für Interessierte aus dem Dreisamtal und Hochschwarzwald an. Kurstreffen sind in der Regel Dienstags, von 16 bis 19 Uhr in der Seniorenwohnanlage Pater-Middendorf, Stockacker 3-5 in Stegen. Der Kurs schließt Ende März 2017 mit einem Zertifikat ab und ist für die Teilnehmer/-innen kostenlos. Prof. Dr. Kricheldorff, die kürzlich den renommierten Großen Preis der Deutschen Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie exemplarisch für das Projekt „Familienbegleitung“ mit dem Gerontolo-giepreis ausgezeichnet wurde, geht in ihrem Vortrag Fragestellung nach wie:

• Was geht vor sich, wenn Pflege in der Familie auftritt, welche Veränderungen ergeben sich dadurch?

• Worüber berichten Pflegende und warum sind die Nicht-Professionellen-Netzwerke so wichtig?

• Welche Formen der Unterstützung und Entlastung können hilfreich sein?

Im Dezember beginnt dann der rund 60- stündige Pflegebegleiterkurs, der mit einem Zertifikat abschließt. Die Kursteilnehmer/-innen beschäftigen sich mit Themen wie Kommunikation, gesetzliche Rahmenbedin-gungen, soziale Netzwerke und die Verän-derungen die mit einer eintretenden Pflege in der Familie einhergeht, sowie der Frage-stellung wie Pflege in der Familie und Nach-barschaft gelingen kann. Die Fortbildung wird von der Soziologin und Projektinitia-torin Elisa Fanelli geleitet. Unterstützt wird sie von Experten und Expertinnen aus Ein-richtungen des regionalen Pflegenetzwer-kes und den aktiven Pflegebegleiterinnen Elisabeth Geromüller aus Stegen und Anita Romey aus Friedenweiler. Nach der Qualifi-zierung ist eine ehrenamtliche Mitarbeit im regionalen Team erwünscht, deren Art und Umfang individuell gestaltet werden kann.

Seite 19 Donnerstag, den 17. November 2016

Pflegebegleiter/-innen treffen sich regel-mäßig in ihrem Team vor Ort, werden vom Landkreisverband der Caritas fachlich be-gleitet und können das Angebot einer kos-tenfreien regelmäßigen Supervision nutzen. Weitere Information und Anmeldung: Rena-te Brender, Telefon: 0761-8965-433.

Diakonisches Werk Hochschwarzwald Informationsabend am Dienstag, 22.11.2016 um 19:30 Uhr in der HELIOS- Klinik in Titisee-Neustadt, Schulungs-raum: Finanzielle Hilfen für Schwangere, Leistungen und unterstützende Angebo-te für Familien. Bei der Vorbereitung auf ein Leben mit Ihrem Kind bewegen Sie viele Themen sowie finanzielle und rechtliche Fragen. Wir geben Ihnen einen Überblick über: Elterngeld / Landeserziehungsgeld / Arbeitslosengeld und Wohngeld / Zuschüs-se während der Schwangerschaft / Leistun-gen der Krankenkasse / Fragen zum Mut-terschutz / Leistungen für Auszubildende

und Studierende. Referentin: SKB–Team des Diakonischen Werkes, Schwangerenbera-tungsstelle, Hirschenbuckel 3, 79822 Titisee-Neustadt, Tel.: 07651 93990. Der Abend ist kostenlos! Anmeldung ist nicht erforderlich Offener Eltern-Kind-Treff Neuer Termin: Immer freitags zwischen 9:30-12:00 Uhr (nicht in den Ferien) findet unser Offener Eltern-Kind-Treff im Grup-penraum der Diakonie, Hirschenbuckel 3, in 79822 Titisee-Neustadt statt. Herzlich ein-geladen sind alle Eltern, Alleinerziehende, Großeltern, Begleitungen und Interessenten mit Kindern bis 3 Jahren. Weitere Informa-tionen: Inga Ravenstein, Tel. 07651 9399-14 oder [email protected]

Agentur für Arbeit Vortragsreihe „Von der Uni in den Beruf“ „... unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstel-lung!“ Am Donnerstag, 24. November, informiert Gewerkschaftssekretär Christian Schwab von der IG-Metall Freiburg/Lörrach, um-

fassend zum Thema Einstiegsgehalt. Die Veranstaltung beginnt um 18:15 Uhr im Kollegiengebäude I (Hörsaal 1016) der Al-bert-Ludwigs-Universität Freiburg und en-det voraussichtlich um 19:45 Uhr. Eine An-meldung ist zur kostenlosen Veranstaltung nicht erforderlich. Gerade Hochschulabsol-venten tun sich schwer bei der Frage nach den eigenen Gehaltsvorstellungen. Das ist wenig verwunderlich, sind doch Gehälter noch immer „Geheimsache“. Dazu ist der Ver-dienst von vielen Faktoren abhängig: Bran-che, Tarifgebundenheit, Region – um nur einige zu nennen. Die Veranstaltung rich-tet sich insbesondere an Studierende und Hochschulabsolventen aus technischen, na-tur- und wirtschaftswissenschaftlichen Stu-diengängen, die zum Start ins Berufsleben häufig mit der Frage der Gehaltsvorstellung konfrontiert werden.

Gemeinde Friedenweiler Zum 01. September 2017 suchen wir eine/n Auszubildende/n für den Beruf des/der Verwaltungsfachangestellten. Dein Pro-fil: Du hast einen guten mittleren Bildungsabschluss, bist aufge-schlossen, gut organisiert und motiviert? Dann hast Du bereits die Grund-voraussetzungen für Deine Ausbildung bei uns. Wir bieten: Es erwartet Dich eine interessante und abwechslungsrei-che Ausbildung in den verschiedenen Bereichen einer Kommu-nalverwaltung.

Die Ausbildung findet in Kooperation mit der Berufsschule statt und dauert 3 Jahre. Interesse?: Dann freuen wir uns auf Deine schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätes-tens 05.12.2016. Weitere Informationen über diesen Ausbildungs-beruf erhältst Du auf unserer Homepage (www.friedenweiler.de) oder gerne bei Hauptamtsleiter Patrick Booz (Tel. 07654-9119-11).

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22.-27.11.2016 6 Tage Fahrt ins Blaue m. HP 499,00 €25.-27.11.2016 2,5 Tg. Cego-Fahrt m. HP 219,00 €26.11.2016 Skiopening in Ischgl mit „PUR“ 33,00 €26.-27.11.2016 2 Tage Skiopening in Ischgl Ü/F 123,00 €28.11.2016 Fahrt zum Zwiebelmarkt in Bern 29,00 €29.11.2016 Einsiedler Weihnachtsmarkt 29,00 €01.-04.12.2016 4 Tg. Altenbg.-Prag-Dresden m. HP 339,00 €02.12.2016 Schokoladenfest Tübingen 29,00 €03.12.2016 Ludwigsburger Weihnachtsmarkt 31,00 €03.12.2016 Skiopening im Pitztal mit DJ Ötzi 69,00 €

Fahrt inkl. Skipass mit Konzert07.12.2016 Rottweiler Weihnachtsmarkt 27,00 €08.12.2016 Weihnachtl. Straßburg + Gengenb. 26,00 €10.12.2016 Stuttgarter Weihnachtsmarkt 29,00 €10.12.2016 Esslinger Weihnachtsmarkt 29,50 €10.-11.12.2016 2 Tage Christkindlmarkt München 133,00 €14.12.2016 Konstanzer Weihnachtsmarkt 24,00 €17.12.2016 Elsässische Weihnachtsmärkte 26,00 €

Auszug unserer Tages- und Mehrtagesfahrten (ohne Eintritt etc.)

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Advent-AusstellungSamstag, 19.11. von 900 - 1700 Uhr Sonntag, 20.11. von 1300 - 1600 Uhr

Wir möchten Sie wieder ganz herzlich dazu einladen!!

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Entwickeln Sie Ihre beruflichen Chancen bei Technocell, einem Geschäftsbereich der Felix Schoeller Group!Seit 1895 sind wir ein Familienunternehmen und fertigen Spezialpapiere. Dafürbrauchen wir Spezialisten, die sich für Papier und seine Möglichkeiten begeistern.An acht Standorten arbeiten heute weltweit über 2200 Fachleute an der Entwick-lung, Produktion und Vermarktung von Hightech-Papieren für verschiedenste An-wendungen: Fotografie, Digitaldrucksysteme, Möbel, Holzwerkstoffe, Tapeten,Verpackungs- und Trennpapiere. Technocell steht für kompromisslose Qualität, ein-zigartige Flexibilität und echte Partnerschaft – Best Performing Papers. Worldwide.Die 110 Mitarbeiter am Standort Neustadt produzieren an ihrer Papiermaschine ganzspezielle und innovative Dekorpapiere für die Möbelindustrie. Herzlich willkommenin einem zukunftsfähigen Team!Für unseren Standort in Neustadt suchen wir baldmöglichst eine/n

Mitarbeiter mechanische Instandhaltung m/wWas auf Sie wartet:Durchführung von Wartungs-, Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten an unserenAnlagen zur Produktion unserer Papiere. Sie sind in unserer turnusmäßigen Rufbereitschaft integriert um im Bedarfsfall Störungen zu beheben um damit unsere Produktion sicher zu stellen.Was Sie brauchen:Sie verfügen über eine qualifizierte Ausbildung als Industriemechaniker o.ä. VonVorteil sind Erfahrung in Schweißen, Pneumatik und Hydraulik. Sie haben einschlä-gige Berufserfahrungen und zeichnen sich durch eine service- und lösungsorientierteArbeitsweise und eine sehr hohe Teamfähigkeit aus.Was wir bieten:Eine unbefristete Vollzeitstelle mit guten Verdienstmöglichkeiten. Ein sehr gutes Be-triebsklima in einem engagierten, kollegialen Team. Weiterbildungsmöglichkeiten. Sie haben Interesse? Dann nutzen Sie Ihre Chance in einer internationalen Unter-nehmensgruppe und schicken Sie uns bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsun-terlagen. Wir freuen uns auf Sie!

Schoeller Technocell GmbH & Co. KGEugen Löffler | Donaueschinger Str. 1879822 Titisee-Neustadt | Tel. 07651 202-0E-Mail: [email protected]

Fahrdienst Annie CoxZum Bahnhof, Krankenhaus, Einkaufen,

Arzt- oder Friedhofsbesuch.Krankenfahrten, Flughafentransfer.

Tel. 07651 36 02 • Mobil 0174 358 46 45

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