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OdA Hauswirtschaft Schweiz 10. März 2009 Rolle und Aufgaben einer OdA in der Validierung von Bildungsleistungen Validierung von Bildungsleistungen Der Erfahrung einen Wert verleihen

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OdA Hauswirtschaft Schweiz 10. März 2009

Rolle und Aufgaben einer OdA in der Validierung von Bildungsleistungen

Validierung von Bildungsleistungen

Der Erfahrung einen Wert verleihen

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Validierung von Bildungsleistungen

Überblick

Die 4 Phasen des Verfahrens zur Validierung von Bildungsleistungen

Die Aufgaben der OdA

Die Validierungsinstrumente Qualifikationsprofil und Bestehensregeln

Die Rolle des BBT und die Aufgabe der Kantone

Informationen im Web

Fragen aus dem Publikum

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Nationaler Leitfaden Validierung von Bildungsleistungen

Definition

Die Validierung von Bildungsleistungen ist das Verfahren, durch das eine Institution, eine Schule oder eine Behörde anerkennt, dass Kenntnisse und/oder Handlungskompetenzen, die der einzelne durch eine frühere Ausbildung oder durch Erfahrung erworben hat, einem Teil oder der Gesamtheit eines Titels gleichwertig sind.

Voraussetzung: 5 Jahre berufliche Erfahrung

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Nationaler Leitfaden Validierung von Bildungsleistungen

Das Verfahren

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Nationaler Leitfaden Validierung von Bildungsleistungen

Phase 1: Information und Beratung

Das Eingangsportal (Richtlinien der SBBK)

orientiert über alle Angebote für Erwachsene gut sichtbar, kostenloser Zugang zu Erstinformation Grösse und Organisation/Struktur nach je Kanton verschieden Fachpersonal Zusammenarbeit mit OdA

Aufbau läuft in den meisten Kantonen Ziel: Einrichtung bis Ende 2009 in allen Kantonen Koordination durch 2 Konferenzen (D-CH + Romandie) Kantone ohne Erfahrung starten mit Pilotprojekten in 1-3 Berufen

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Phase 2: Bilanzierung

Das Dossier dient dem Nachweis der beruflichen Handlungskompetenzen und der Allgemeinbildung Zusammenstellung dauert meist mehrere Monate Zusammenstellung begleitet durch Kurse Standardisierung für Verwendung in verschiedenen Kantonen angestrebt

Mandat an Arbeitsgruppe SBBK-SQUF für Vereinheitlichung der Vorgaben Minimalstandards bis Juni 2009 Einheitlichkeit vs. Offenheit für individuelle Gestaltung/Branche

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Phase 3: Beurteilung

Die Tätigkeit der Experten/Expertinnen gleiche Experten/Expertinnen wie für LAP Zusatzausbildung gemäss Konzept im nationalen Leitfaden (2 T.+) arbeiten im Team (Mehraugenprinzip, Verbindung Branche+AB) Dossierstudium + Gespräch mit Kandidierenden Bei Bedarf weitere Überprüfungsmethoden (zb. Arbeitsplatzbesuch) Beurteilungsbericht

Schnittstelle zwischen Kanton und OdA: Erarbeitung von detaillierteren Hilfsmitteln und zusätzlichen Überprüfungsmethoden Einheitlichkeit vs. Verantwortung/Aneignung vor Ort

Empfehlungen aus Mandat an Arbeitsgruppe SBBK-SQUF bis Juni 09

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Phase 4a: Anrechnung

Die Lernleistungsbestätigung Expertenbeurteilung erwahrt durch Validierungsorgan Validierungsorgan ist verantwortlich für Qualitätskontrolle Einbindung von OdA-Vertretungen in Prüfungsbehörde rekursfähige Verfügung gemäss kantonalem Recht

Welche Handlungskompetenzbereiche des QP + Anforderungen der AB werden angerechnet?

Welche ergänzende Bildung braucht es noch?

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Das Verfahren

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Nationaler Leitfaden Validierung von Bildungsleistungen

Phase 4b: Zertifizierungung

Ausstellung des Titels Zusammenzug der Nachweise:

- Gleichwertigkeitsbescheinigungen- Lernleistungsbestätigung- Prüfungsnachweise aus ergänzender Bildung

administrativer Vorgang offizieller Akt der zuständigen Prüfungsbehörde Abgabe des EFZ mit Notenausweis

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Nationaler Leitfaden Validierung von Bildungsleistungen

Rollen der Verbundpartner

BBT: Gesamtlead – Vertiefungsthemen - Projektabschluss und

Überführung in die Zuständigkeit der Linie Anerkennung der Verfahren und Validierungsinstrumente

SBBK und Kantone: Vertiefungsthemen wie Eintrittsportale, Finanzierung, interkantonale

Koordination Aufbau und Weiterentwicklung der (regionalen) Strukturen

Organisationen der Arbeitswelt: Erarbeitung von (nationalen) Qualifikationsprofilen Festlegung der Bestehensregeln für die Validierung Entscheid zu weiteren Überprüfungsmethoden Rekrutierung der Expertinnen und Experten

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Validierung von Bildungsleistungen

Das Qualifikationsprofil

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1.1 Bei der Zusammenstellung von gesunden Menüs beachten die Fachleute Hauswirtschaft die allgemeinen und spezifischen Ernährungs-regeln sowie saisongerechte und standorts-nahe Produkte.

Validierung von Bildungsleistungen

Detail Qualifikationsprofil 1

Handlungskompetenzbereiche

Ernährung und Verpflegung

Wohnen und Reinigungstechnik

Wäscheversorgung

Gästebetreuung und Service

Administration

Gesundheits- und Sozialwesen

1.3 Die Fachleute Hauswirtschaft stellen eine präzise, hygienisch einwandfreie und effiziente Speiseverteilung sicher.

1.2 Die Fachleute Hauswirtschaft bereiten einfache, schmackhafte Gerichte fachgerecht, hygienisch einwandfrei und effizient zu. Dabei berücksichtigen Sie ökologische Gesichtspunkte.

1.4 Die Fachleute Hauswirtschaft gewährleisten eine hygienisch einwandfreie und effiziente Abwaschorganisation. Dabei berücksichtigen sie ökologische Gesichtspunkte.

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Validierung von Bildungsleistungen

Detail Qualifikationsprofil 2 – ergänzende Hilfsmittel

1.1 Bei der Zusammenstellung von gesunden Menüs beachten die Fachleute Hauswirtschaft die allgemeinen und spezifischen Ernährungsregeln sowie saisongerechte und standortsnahe Produkte.

Handlungskompetenzbereich Ernährung und Verpflegung

1.1.5 eine geeignete Kostform für verschiedene Alters- und Personengruppen zusammenzustellen.

1.1.6 eine ausgewogene Tagesverpflegung für verschiedene Alters- und Personengruppen zusammenzustellen

1.1.7 die Lebensmittel korrekt zu lagern.

1.1.8 die Lebensmittel aufgrund der Deklaration korrekt einzusetzen.

1.1.10 die Kunden mit folgenden häufig auftretenden Krankheiten bei der Wahl eines geeigneten Menüs zu unterstützen: Diabetes, erhöhter Cholesterinspiegel, Bluthochdruck, Gicht..

1.1.12 für jede Saison wichtige Frischprodukte zu beschreiben..

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Validierung von Bildungsleistungen

Bestehensregeln

Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis wird erteilt, wenn alle Handlungskompetenzbereiche mit erfüllt bewertet wurden (Erfüllt bedeutet mindestens 62,5% der maximal möglichen Punkte). Innerhalb eines Handlungskompetenzbereichs können die Handlungskompetenzen untereinander kompensiert werden. (Vgl. Verordnung über die berufliche Grundbildung Fachfrau / Fachmann Hauswirtschaft Artikel 18.3 und 19.5 sowie Bildungsplan Teil C.)Es wird empfohlen, die Führung eines Familienhaushaltes maximal im Umfang von drei Jahren als berufliche Erfahrung im Bereich der Hauswirtschaft anzuerkennen. (Vgl. Verordnung über die berufliche Grundbildung Fachfrau / Fachmann Hauswirtschaft Artikel 2)

Dossiers:Die Dossiers sollten pro Handlungskompetenzbereich und innerhalb eines Handlungskompetenzbereichs für jede berufliche Handlungskompetenz vorgelegt werden. Sie sollten die genaue Beschreibung von einer Situation, in der die beruflichen Handlungskompetenzen angewendet wurden, umfassen ( ev. wenn nötig auch von mehreren Situationen). Dabei sollten die Handlungen Schritt für Schritt beschrieben sowie das Vorgehen und Verhalten begründet und reflektiert werden .

Zusätzliche ÜberprüfungsmethodenFür die Handlungskompetenzbereiche 1 - 4 ist eine Beobachtung in einer Arbeitssituation empfehlenswert.Ergänzende BildungModulare berufsbegleitende Ausbildung für Erwachsene gem. BiVo Art. 2.

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Nationales Projekt Validierung von Bildungsleistungen

Website www.validacquis.ch

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Informationsanlässe:

23. 4.2009 Veranstaltung SQUF vormittags

3. 6.2009 2 Workshops an BBT-Tagung

15.12.2009 Jahreskonferenz

[email protected]

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