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BMT TREUHAND AG | DEMA DENT AG | HORNDASCH & PARTNER AG | KILLERLEI AG | MARTIN ENGINEERING AG | ZAHNÄRZTEKASSE AG www.p-info.ch PraxisInfo ist eine gemeinsame Publikation und enhält Informationen der Firmen In dieser Ausgabe Nachhaltig gesund – schmerzfreie Behandlung für den Zahnarzt ............ 1 Einfach provisionieren mit ZaWin®......................................................................... 2 Tipps von Ihrem Zahnarzttreuhänder..................................................................... 3 Klare Linien als Gestaltungsanspruch .................................................................... 4 Liquiditätsengpässe müssen nicht sein ................................................................. 5 Wenn einer eine Reise tut – dann muss er sich versichern .......................... 5 Liebe Zahnärztinnen und Zahnärzte 16 Jahre Kontinuität und Qualität. So lange gibt es jetzt schon PraxisInfo. Sechs starke Partner, haben ein gemeinsames Ziel: Ihnen verehrte Zahnärz- tinnen und Zahnärzte, praxisnahe Informationen für Ihre Praxisführung zu bieten. Praxisplanung, Einrichtung, Versicherung, Treuhand, Organisation und Kreditmanagement. Gut zu wissen, dass es starke und vertrauenswürdige Partner gibt, an die man sich mit seinen Fragen wenden kann. Darum ist Pra- xisInfo interaktiv gestaltet. Zögern Sie nicht, Ihre Fragen sind herzlich will- kommen. Freuen Sie sich auf eine interessante Lektüre und nutzen Sie den Informati- ons-Service mittels Antwortkarte oder Online auf www.p-info.ch Einen erfolgreichen Tag wünscht Ihnen Ihre Redaktion 2015 #1 | Zahnärztinnen und Zahnärzte möchten ihren Patienten die Be- handlung so angenehm wie möglich machen. In einer aktuellen Befra- gung von 250 Zahnärztinnen und Zahnärzten gaben 82 Prozent den Patientenkomfort als eines der wichtigsten Kriterien für die Be- handlungseinheit an. Doch wie steht es um den Komfort des Be- handlungsteams, das täglich meh- rere Stunden in der gleichen Sitz- position arbeitet und dabei riskiert, sich chronische Nacken-, Schulter- und Rückenverspannungen einzu- handeln? Welcher Zahnarzt denkt während der Behandlung daran, aufrecht und nicht verdreht zu sitzen, dabei die Oberarme dicht am Körper zu halten, die Füsse stets flach auf den Boden zu stellen und den Kopf nur leicht zu beugen? Umso wichtiger ist ein ergo- nomisch gestalteter Arbeitsplatz, der die natürliche und stabile Körperhal- tung unterstützt und damit haltungs- bedingten Schäden vorbeugt. XO CARE, der dänische Spezialist für ergonomische Arbeitsplätze, hat be- reits 1978 ein Behandlungskonzept entwickelt, bei dem jedes Detail die täglichen Aufgaben, Bewegungen und Prozesse in idealen Gleichklang bringt. Zahnärzte können damit gut sitzen, gut sehen und gut arbeiten und blei- ben nachhaltig gesund. Zentraler Be- standteil des Konzepts ist ein Schwe- betray-System mit einem über der Brust des Patienten platzierten Instru- mententräger. Dadurch haben Zahn- arzt und Assistenz kurze Greifwege und können sich ohne aufzublicken auf die Mundhöhle des Patienten kon- zentrieren. | #101 Nachhaltig gesund – schmerzfreie Behandlung für den Zahnarzt Weitere Informationen www.demadent.ch

PraxisInfo | Ausgabe 1/2015

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raxisInfo ist eine gemeinsame Publikation und enhält Informationen der Firmen BMT Treuhand AG, Dema Dent AG, Horndasch & Partner AG, KillerLei AG, MARTIN Engineering AG und der Zahnärztekasse AG.

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BMT TREUHAND AG | DEMA DENT AG | HORNDASCH & PARTNER AG | KILLERLEI AG | MARTIN ENGINEERING AG | ZAHNÄRZTEKASSE AG www.p-info.ch

PraxisInfo ist eine gemeinsame Publikation und enhält Informationen der Firmen

In dieser Ausgabe

Nachhaltig gesund – schmerzfreie Behandlung für den Zahnarzt............ 1

Einfach provisionieren mit ZaWin®......................................................................... 2

Tipps von Ihrem Zahnarzttreuhänder..................................................................... 3

Klare Linien als Gestaltungsanspruch .................................................................... 4

Liquiditätsengpässe müssen nicht sein ................................................................. 5

Wenn einer eine Reise tut – dann muss er sich versichern .......................... 5

Liebe Zahnärztinnen und Zahnärzte

16 Jahre Kontinuität und Qualität. So lange gibt es jetzt schon PraxisInfo.Sechs starke Partner, haben ein gemeinsames Ziel: Ihnen verehrte Zahnärz-tinnen und Zahnärzte, praxisnahe Informationen für Ihre Praxisführung zubieten. Praxisplanung, Einrichtung, Versicherung, Treuhand, Organisation undKreditmanagement. Gut zu wissen, dass es starke und vertrauenswürdigePartner gibt, an die man sich mit seinen Fragen wenden kann. Darum ist Pra-xisInfo interaktiv gestaltet. Zögern Sie nicht, Ihre Fragen sind herzlich will-kommen.Freuen Sie sich auf eine interessante Lektüre und nutzen Sie den Informati-ons-Service mittels Antwortkarte oder Online auf www.p-info.chEinen erfolgreichen Tag wünscht Ihnen Ihre Redaktion

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#1

| Zahnärztinnen und Zahnärztemöchten ihren Patienten die Be-handlung so angenehm wie möglichmachen. In einer aktuellen Befra-gung von 250 Zahnärztinnen undZahnärzten gaben 82 Prozent denPatientenkomfort als eines derwichtigsten Kriterien für die Be-handlungseinheit an. Doch wiesteht es um den Komfort des Be-handlungsteams, das täglich meh-rere Stunden in der gleichen Sitz-position arbeitet und dabei riskiert,sich chronische Nacken-, Schulter-und Rückenverspannungen einzu-handeln?

Welcher Zahnarzt denkt währendder Behandlung daran, aufrecht undnicht verdreht zu sitzen, dabei dieOberarme dicht am Körper zu halten,die Füsse stets flach auf den Bodenzu stellen und den Kopf nur leicht zubeugen? Umso wichtiger ist ein ergo-nomisch gestalteter Arbeitsplatz, derdie natürliche und stabile Körperhal-

tung unterstützt und damit haltungs-bedingten Schäden vorbeugt.

XO CARE, der dänische Spezialist fürergonomische Arbeitsplätze, hat be-reits 1978 ein Behandlungskonzeptentwickelt, bei dem jedes Detail dietäglichen Aufgaben, Bewegungen undProzesse in idealen Gleichklang bringt.Zahnärzte können damit gut sitzen,gut sehen und gut arbeiten und blei-ben nachhaltig gesund. Zentraler Be-standteil des Konzepts ist ein Schwe-betray-System mit einem über derBrust des Patienten platzierten Instru-mententräger. Dadurch haben Zahn-arzt und Assistenz kurze Greifwegeund können sich ohne aufzublickenauf die Mundhöhle des Patienten kon-zentrieren. | #101

Nachhaltig gesund –schmerzfreie Behandlung für den Zahnarzt

�Weitere

Informationenwww.demadent.ch

AUSGABE1.20152

| Wer Mitarbeiterinnen auf Umsatzentlöhnt und sie damit am Arbeitsresul-tat partizipieren lässt, ist immer wiedermit denselben, durchaus komplexen Fra-gen beschäftigt. Auch die stark zuneh-mende Zahl von Praxisgemeinschaften istgrossmehrheitlich mit der identischenFragestellung konfrontiert: Wie wird derUmsatz ermittelt, welche Methode istanzuwenden? ZaWin® hat auf diese Fra-gen die passenden Antworten und Lö-sungen, so dass Sie die Entschädigungenfair, transparent und nachvollziehbarentrichten können.

Die Basis einer variablen Entschädigungbildet immer der Arbeits- oder Gesell-schaftsvertrag. Dieser definiert die Metho-dik und und Entschädigungssätze. Weitersollte eine variable Entschädigung immerauf effektiv erzielte Erträge abstellen, umdie richtigen Anreize zu schaffen. Eine ge-leistete Arbeit erreicht erst ihre Wertigkeit,wenn sie auch entschädigt (sprich verrech-net und bezahlt) wird. Basis dazu bilden fürpraktisch alle Methoden periodengerechteAuswertungen, welche nach dem Erstellenauch «eingefroren» werden können. Ambesten eignen sich dazu Listen, die auf denDebitorendaten basieren. Allfällige Verän-derungen im Nachhinein sind so immernachvollziehbar.Die gebräuchlichsten Methoden für die

Umsatzermittlung sind vereinnahmter Um-satz und vereinbarter Umsatz.

Vereinnahmter Umsatz

Vereinnahmt bedeutet, dass der Umsatzgrundsätzlich erst nach erfolgter Zahlung

ermittelt wird. Die Methode berücksichtigtdemzufolge die Zahlungseingänge pro Zeit-raum, aufgeschlüsselt nach Leistungen, Me-dikamenten, Labor und Diverses. DieseEntschädigungsvariante bietet sich als An-reizsystem an, um auch das Zahlungsver-halten der Kunden/Patienten in die variableVergütung mit einzubeziehen. Es entstehenkeine Gegenverrechnungen bei Verlustenund Stornierungen und der Zeitraum zwi-schen erbrachter Leistung und Provisions-zahlung ist relativ gross.

Vereinbarter Umsatz

Vereinbart bezeichnet den fakturiertenUmsatz abzüglich Storni und Verlustbu-chungen. Diese Ermittlungsmethode wirdhauptsächlich bei angestellten Mitarbeite-rinnen angewendet, da die variable Ent-schädigung aufgrund der fakturiertenLeistungen pro Zeitraum zeitnah ermitteltwird. Nachteilig für den Arbeitgeber ist,dass er Verluste und Storni gesondert be-rücksichtigen muss. Zudem muss speziellbei der Beendigung eines Arbeitsverhältnis-ses ein Delkredere-Rückbehalt berechnetwerden.Besondere Beachtung ist einem allfälligen

Methodenwechsel bei bestehenden Mitar-beiterverhältnissen zu schenken. Um kor-rekte Abgrenzungen zu erhalten, sollten indiesen Situationen die einzelnen Behandlerneu erfasst werden. Damit werden sichüberschneidende Bewertungen und Aus-zahlungen vermieden.

Auswertung einfrieren

Jede Auswertung ist nur so gut, wie sieauch einige Zeit nach dem Ausdruck nochunverändert reproduzierbar ist. Mit dem pe-riodengerechten Debitorenabschluss wer-den die relevanten Zahlen für denausgewerteten Zeitabschnitt eingefroren. Erverhindert ein rückwirkendes Stornierenoder Verbuchen von Zahlungen oder Rech-nungen in eine abgeschlossene Periode.

Was ist das beste Auswertungsmodell fürIhre Praxis? Wir unterstützen Sie gerne beider Erarbeitung der für Sie passenden Lö-sung. | #102

�Weitere Informationen

www.martin.ch

Neues Rechnungs -legungsrecht und ZaWin®

Ab 1. Januar 2015 muss zwingend das neueRechnungslegungsgesetz angewendet wer-den. Der grösste Unterschied zu bisher gel-tendem Recht liegt darin, dass Sie die nichtfakturierten Leistungen auch in den Akti-ven bilanzieren müssen. Am besten kontak-tieren Sie frühzeitig Ihren Treuhänder, aufIhren Wunsch schliessen wir uns mit ihmkurz.

Fragen zur Provisionierung

· Was wird alles provisioniert?· Ist Ihre Tarifplanstruktur korrekt strukturiert?

· Wem werden Rabatte abgezogen?· Behandler neu erfasst um Mehrfach -auszahlungen zu vermeiden?

· Was ist bei einer Verlustbuchung?· Wer druckt wann die Auswertungen?· Wie auszahlen bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses?

· Alles im Arbeitsvertrag festgehalten?

Zahlungen

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Zeitraum

Vereinnahmter Umsatz

Vereinbarter Umsatz

Erfasste Leistungen

Rechnungen

Leistungen

Einfach provisionieren mit ZaWin®

| Unser Treuhandbüro ist seit vielen Jahrenauf die Anliegen von Zahnärzten speziali-siert. In «PraxisInfo» informieren wir Sie je-weils über diverse Neuerungen.

Änderungen in der beruflichen Vorsorge

Bei der beruflichen Vorsorge ändern per1.1.2015 fast alle Werte. Die Eintrittsschwelleist von Fr. 21‘060.00 auf ein Jahreseinkommenvon Fr. 21‘150.00 gestiegen. Auch wurde derKoordinationsabzug auf Fr. 24‘675.00 erhöht.Bis anhin lag dieser bei Fr. 24’570.00. Weiterbeträgt der maximal anrechenbare Lohn neuFr.  84‘600.00. Der maximal obligatorisch zuversichernde Lohn beträgt ab dem 1.1.2015Fr. 59‘925.00 und der minimal zu versicherndeLohn neu Fr. 3‘525.00.

Änderungen der Säule 3a

In die Säule 3a können im Jahr 2015 bei Be-stehen einer 2. Säule Fr. 6‘768.00 steuerlich ab-gezogen und somit einbezahlt werden. Bisanhin waren dies Fr. 6‘739.00. Wer keine 2. Säulehat, kann weiterhin max. 20 Prozent vom Er-werbseinkommen einzahlen, jedoch darf dieserBetrag nicht über Fr. 33‘840.00 steigen. Das Ge-setz macht keinen Unterschied, ob jemandselbstständig oder unselbstständig erwerbstätigist. Auch spielt es keine Rolle, in welchem Pen-sum jemand tätig ist. Es zählt lediglich, dass einAHV-pflichtiges Einkommen erzielt wurde.

Erhöhung der AHV-/IV-Renten

Auf den 1.1.2015 werden die AHV- und IV-Renten um 0,4 Prozent erhöht. Somit beträgtdie Vollrente bei vollständiger Beitragsdauerneu mindestens Fr.  1‘175.00 und maximalFr. 2‘350.00 pro Monat. Bei Ehepaaren liegt dieObergrenze bei Fr. 3‘525.00

AHV-Pflicht bei «Sackgeld-jobs» von Jugendlichen

Ab dem 1.1.2015 werden die «Sackgeldjobs»von Jugendlichen von der AHV-Beitragspflichtbefreit. Das heisst, dass für Personen unter 25

Jahren, welche in Privathaushalten ein jährli-ches Einkommen von weniger als Fr. 750.00 er-zielen, keine AHV abgerechnet werden muss. DieJugendlichen können jedoch verlangen, dass Ar-beitgeber- sowie Arbeitnehmerbeiträge abge-rechnet werden.

Quellensteuer – Pflichtendes Arbeitgebers

Der Quellensteuer (QST) unterliegen alle aus-ländischen Arbeitnehmer, welche nicht im Besitzder Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sindund ihren steuerrechtlichen Aufenthalt bzw.Einkünfte aus unselbstständiger Erwerbstätig-keit in der Schweiz haben.

Von der Quellensteuerpflicht befreit sindSchüler, Studierende, Lernende oder Praktikan-ten, welche ein Brutto-Jahreseinkommen vonweniger als Fr. 14‘000.00 haben.

Die Quellensteuer ist jeweils am Wohnort desAngestellten abzurechnen. Der Arbeitgeber isthierbei verpflichtet, alle QST-pflichtigen Arbeit-nehmer innert 8 Tagen nach Stellenantritt beimzuständigen Amt anzumelden. Nach der Anmel-dung wird dann der abzuziehende Tarif für denAngestellten bekannt gegeben.

Bei den Tarifen spielen die Faktoren Zivilstandund Kirchensteuer eine Rolle. In jedem Kantongibt es Listen, in denen die Abzüge genau auf-geführt werden. Der Arbeitgeber hat nun denentsprechenden Tarif direkt bei der Lohnzahlungdem Mitarbeiter in Abzug zu bringen.

Das kantonale Formular ist anschliessendnach jeder Abrechnungsperiode innert 30 Tagendem zuständigen kantonalen Steueramt zuzu-stellen. Sobald dieses dann die Veranlagungdurchgeführt hat, gilt es noch den oSenenSteuerbetrag dem Steueramt zu überweisen.

Wird eine Abrechnung verspätet eingereicht,muss man mit Verzugszinsen rechnen. Tritt einquellensteuerpflichtiger Arbeitnehmer aus demUnternehmen aus, ist dies auf der nächsten Ab-rechnung zu deklarieren.

Wird dem Angestellten ein 13. Monatslohnoder eine Gratifikation ausbezahlt, so wird die-ser Betrag zum Bruttolohn des Auszahlungsmo-nats addiert. Nun unterliegt der ausbezahlteGesamtbetrag der Quellensteuer und wird mitder entsprechenden Tarifstufe abgerechnet.

Erhält ein Mitarbeiter im Jahr einen Brutto-

lohn von mehr als Fr. 120‘000.00 so wird in denmeisten Kantonen für das Jahr eine nachträgli-che Veranlagung im ordentlichen Verfahrendurchgeführt. In diesem Fall hat ebenfalls derArbeitgeber das kantonale Steueramt darüberzu informieren.

Aufbewahrungsfristen

Bei der kaufmännischen Buchführung gilteine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren. Diesumfasst Quittungen, Buchungsbelege, Korres-pondenz sowie Geschäftsabschlüsse. Die Auf-bewahrungsfrist beginnt mit dem Ablauf desentsprechenden Geschäftsjahres.

Verjährungsfristen

Das Gesetz kennt diverse Verjährungsfristen,die je nach Situation oder Anspruch zum Tragenkommen.

Untenstehend ist eine Übersicht der ge-bräuchlichsten Fristen:

1 Jahr Schadenersatzansprüche allgemein,Mängel an Kaufsachen, Reparatu-ren

2 Jahre Schadenersatzansprüche aus Un-fällen und an Privatversicherungen

5 Jahre Mängel bei Kauf/Umbau von Im-mobilien, Versicherungsprämien,Rechnungen, Renten und Unter-haltsbeiträge, Rückerstattung vonArztrechnungen, Arbeitslohn, Steu-ern, unbefristete Gutscheine fürBücher, Lebensmittel, Kleider, Res-taurantessen usw.

10 Jahre unbefristete Gutscheine für Hotel-übernachtungen, Reisen, Kino,Fahrstunde, Rückzahlung Darlehen,Anspruch auf Ausstellung/Berich-tigung eines Arbeitszeugnisses

20 Jahre Verlustscheine | #103

�Weitere Informationenwww.bmtreuhand.ch

Tipps von Ihrem Zahnarzttreuhänder

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Klare Linien als Gestaltungsanspruch

�Weitere Informationen

www.killerlei.ch

Empfang: Es gibt keine zweite Chance für den ersten Eindruck.

| Die Aufgabe der Kieferorthopädie istes, die Zähne nach den Gesetzmässigkeitender Natur betreAend Statik und Kraft-übertragung, ihrer Funktion und Ästhetikzu richten. Die Aufgabe der Praxisarchi-tekten unterscheidet sich nicht wesentlichvon diesen Prinzipien – bezogen natürlichauf die Planung und Gestaltung einer Pra-xis.

Die Attribute klar, schlicht, harmonisch,lichtdurchflutet und grosszügig waren dieRichtlinien, nach welchen die kieferorthopä-dische Praxis ORTHO SEELAND in Biel gestal-tet wurde. Positioniert im Attikageschoss

eines Minergie-P-Hauses, vereint sie mo-dernste Infrastruktur und Technik mit derwohltuenden Innenarchitektur und schaSt sodie besten Voraussetzungen, damit sich Pa-tientinnen, Patienten, Personal und Ärzte gutfühlen können. Die Hauptaufgabe bestanddabei, die starre Gebäudestruktur und die Mi-nergietechnik mit dem anspruchsvollen Lay-out zu verbinden und das alles in einhochwertiges «Gewand» einzukleiden. Zeitge-mässe Multimediatechnik begleitet dabei Pa-tientinnen und Patienten vom Empfang bis indie Behandlungsräume, die stimmungsge-bende Beleuchtung und die ausgesuchtenDetails sorgen für den Wohlfühl-ESekt.

Die Architekten und Innenarchitekten derKillerLei AG unterstützen Sie gerne bei derAusarbeitung eines Gesamtkonzepts unddessen Umsetzung. Jedes Projekt, ob Neubauoder Umbau nach einer Praxisübernahme,neues Beleuchtungskonzept oder Ergänzun-gen der Praxiseinrichtungen, erfordert eineindividuelle und funktionelle Lösung. UnserSpezialistenteam ist für Sie da. | #104

Warten: Bequem, hell, grosszügig.Behandlung: Gelungene Mischung von Funktionalität, Ästhetik und Hygiene.

AUSGABE1.20154

| Die allermeisten Ferien- und Geschäftsrei-sen verlaufen ohne Schwierigkeiten. Was aber,wenn trotzdem etwas Unvorhergesehenes pas-siert? Dann springt eine Versicherung ein ...Wir Schweizer haben die Gewohnheit, unsgegen fast alles zu versichern – und guter Ver-sicherungsschutz kann existenziell werden! Einige Policen sollten Sie unbedingt abschlies-sen, wenn Sie auf der sicheren Seite sein wol-len.

Das «Allheilmittel» – die Reiseversicherung

Reiseversicherungen werden oft als «Rundumsorglos»-Pakete verkauft, die Sie gegen sämtlicheEventualitäten Ihrer Reise absichern. Es gibt siefür einzelne Reisen (bis 31 Tage) oder gleich fürein ganzes Jahr. Reisen Sie mehr als einmal jähr-lich ins Ausland, lohnt es sich bereits, eine Jah-resversicherung abzuschliessen! Viele Anbietervon Reiseversicherungen stellen Module zur Ver-

fügung, mit denen Sie eine individuelle Lösungzusammenstellen können – von Reiserücktrittund Assistance über Gepäckversicherung bis zuPannenhilfe und Reiserechtsschutz. Falls Sie IhreReise mit einer «teureren» Kreditkarte («Gold» etc.)bezahlen, ist meist auch eine Reise- und Gepäck-versicherung inbegriSen; Ähnliches gilt für Ein-käufe, Mietwagen-Selbstbehalt-Versicherung undGepäck-Vers pätungs-Versicherung. Reise- undFlugunfall, Reiseannullierung und -unterbruchsind meist schon beim Bezahlen mit der «norma-len» Kreditkarte versichert. Aber Achtung: Es kön-nen Deckungslücken entstehen, wenn die Reiseeinmal nicht mit der Kreditkarte bezahlt wird.

Assistance: sicher nach Hause

Eine Personen-Assistance übernimmt Repatri-ierungskosten nach Unfällen oder Krankheiten.Auch jene, die entstehen, wenn Sie aus Gründender höheren Gewalt eine Reise nicht fortsetzenkönnen.

Brauchen Sie nicht, weil Sie Rega-Gönner sind?Fehlanzeige! Die Rega-Gönnerschaft ist keineVersicherung. Die Rega transportiert ausschliess-lich Patienten nach Hause, die wirklich in einermedizinischen Notlage sind. Sie garantiert nichtfür einen «Gratis-Rückflug», falls nicht unbedingtnötig. Und sie springt finanziell nur für unterver-sicherte Gönnerinnen und Gönner ein.

Hilfe, mein Gepäck ist weg!

Gepäckversicherungen decken Diebstahl, Be-schädigung und Verlust Ihrer Sachen ab, wenn Siedafür Nachweise beibringen können (am bestenden KoSer während des Packens und von aussenfotografieren!). Die Versicherungssumme berech-net sich oft nach dem Zeitwert eines Gegen-stands. Neuwertversicherungen gelten jedoch nurbis zu einem bestimmten Höchstbetrag und unterAusschluss von Wertsachen. Unsere Empfehlung:Lesen Sie das Kleingedruckte – und vergleichenSie. Lesen Sie auch die Bestimmungen Ihrer �

Wenn einer eine Reise tut –dann muss er sich versichern

| Rentabilität ist für ein kontinuierlichesWachstum unerlässlich. Dennoch kann einUnternehmen über längere Zeit auch dannexistieren, wenn die Rendite zu wünschenübrig lässt. Anders verhält es sich mit derLiquidität. Ausreichende flüssige Mittel sindder Atem des Unternehmens, also – ganz imSinne des Worts – sein Lebenselixier.

Ein elementarer Grundsatz der Betriebswirt-schaftslehre lautet: «Liquidität kommt vor Ren-tabilität – Rentabilität kommt vor Umsatz».Selbstverständlich ist es positiv, wenn ein Un-ternehmen einen hohen Umsatz erzielt. Und esist höchst erfreulich, wenn die Rendite stimmt.Aber allein die Liquidität entscheidet darüber, obein Unternehmen die nächsten sechs Monateüberlebt. Nur wenn es zeitgerecht und in aus-reichendem Mass über flüssige Mittel verfügt,kann es seinen finanziellen Verpflichtungennachkommen. Es ist somit von existenzieller Be-deutung, die Liquidität zu planen. Denn Insol-venz kann schneller Realität werden, alsmancher Unternehmer, der nicht unbedingt alsUnternehmer geboren wurde, glaubt.

Sofortmassnahmen bei Liquiditätsengpässen

Um Liquiditätsengpässe kurzfristig zu über-brücken, bieten sich verschiedene Möglichkeitenan. So steht es Zahnärztinnen und Zahnärztenmit eigener Praxis frei, ihre Bezüge über einenbestimmten Zeitraum zu kürzen. Etwas Spiel-raum gibt es ebenfalls bei den Kreditoren, dersich durch Verzögerung der Zahlungen bis zueinem gewissen Grad ausreizen lässt. Allerdingsbesteht dabei die Gefahr, dass das Unternehmengute Lieferantenbeziehungen aufs Spiel setzt.

Eher empfiehlt es sich, mit den Lieferanten dieZahlungsziele neu auszuhandeln und ein Ein-vernehmen zu finden. Dies gegebenenfalls mitdem Vorschlag, die Verzögerung mit einem Ver-zugszins zu entschädigen. Selbstverständlich istes bei Liquiditätsengpässen dringend angezeigt,Ausgaben für nicht zwingend erforderliche An-schaSungen vorläufig zurückzustellen.

Die Bank als LiquiditätsstifterinEin Bankkredit ist zweifellos ein nützliches In-

strument, um grössere Investitionen zu finan-zieren. Hingegen ist es für eine �

Liquiditätsengpässe müssen nicht sein

1. Kostenvoranschlag2. Institutionalisierte vorgängige

Bonitätsprüfungen3. Vorauszahlung/Anzahlung4. Teilzahlungsvereinbarungen5. Lückenlose Leistungserfassung

und rasche Fakturierung6. Forderungsüberwachung

7. StraSes Mahnwesen8. Schuldbetreibungsrechtliche

Massnahmen (Inkasso)9. Verlustscheinverwaltung

und -verwertung10. Datenbank mit Erfahrungswerten11. Liquiditätsplanung12. «Benchmarks»

Die zwölf Positionen des professionellen Kredit managements

AUSGABE1.2015 5

AUSGABE1.2015 6

Zahnarztpraxis fragwürdig, einen Betriebskreditoder einen festen Vorschuss zu beantragen, umdas operative Geschäft – sprich die laufendenBetriebskosten – zu finanzieren. Erstens fallenZinsen an, die wiederum die Liquidität belasten.Zweitens verlangt die Bank Sicherheiten undeinen uneingeschränkten Einblick in die Bücher.Je nach Interpretation der Zahlen kann sie denKredit verweigern, und das Liquiditätsproblembleibt ungelöst.

Liquiditätsgenerator Kreditmanagement

Das wirksamste Mittel, die Liquidität des Un-ternehmens aus eigener Kraft zu gewährleisten,ist ein strukturiertes Kreditmanagement. Diesesstellt den Mittelfluss sicher und schützt dieZahnarztpraxis vor liquiditätsgefährdenden De-bitorenverlusten. Professionell betriebenes Kre-ditmanagement ist ein Prozess, der zwölfPositionen umfasst. Diese wirken sich direktoder indirekt auf den Mittelfluss aus. Die Professionalisierung des Kreditmanage-

ments im Sinne des Zwölfpunkteprogrammsstellt die Liquiditätssituation des Unternehmensund dessen künftige Entwicklung auf ein solidesFundament. Allerdings stellt sich die Frage, wiedie Zahnarztpraxis mit dem entsprechenden Zu-

satzaufwand in der Administration umgehensoll. Selber machen? Zeit opfern, die dann fürproduktive Tätigkeiten fehlt? Personelle Res-sourcen binden?

Als Alternative bietet sich eine Auslagerungdes Kreditmanagements an einen professionel-len Partner an. Eine Outsourcing-Lösung mit derZahnärztekasse AG entlastet das Praxisteam vonden fachfremden Aufgaben rund um das Kre-ditmanagement und bietet Gewähr dafür, dassdie Mittel sozusagen von alleine fliessen. Ob dieZahnarztpraxis das Kreditmanagement als Gan-zes oder lediglich einzelne Schlüsselelementedavon auslagern will, hängt von ihren spezifi-schen Bedürfnissen und personellen Kapazitä-ten ab. Die Zahnärztekasse AG leistet genau indem Ausmass Unterstützung, das die Zahnart-praxis für angemessen hält. Outsourcing-Lö-sungen der Zahnärztekasse AG sind Lösungennach Mass. | #105

Hausratsversicherung. Und: Verlassen Sie sichnicht allein auf die Gepäckversicherung Ihrer Air-line. Sie bietet meist nur minimale Leistungen(und das oft mit grossem bürokratischem Auf-wand!).

Reiserücktrittsversicherung

Wenn Sie Ihre Reise infolge Krankheit oder Un-fall nicht antreten können, aber auch wenn Sie IhrFlugzeug verpasst haben, weil die Bahn zum Flug-hafen ausfällt oder wegen eines Unfalls nichtrechtzeitig ankommt, kommt die Reiserücktritts-versicherung zum Zug. Sie können allerdings nurGründe der höheren Gewalt geltend machen!Viele Ticketanbieter verkaufen diese Versicherungautomatisch mit, auch wenn Sie bei der Bezahlungmit der Kreditkarte automatisch versichert sind.

Krankheit oder Unfall im Ausland

Sollten Sie unterwegs krank werden und ineinem EU-Land ins Spital oder zum Arzt müssen,übernimmt Ihre Krankenversicherung aus derGrundversicherung genau gleich viel, wie wennSie in diesem Land versichert wären. Prüfen Sievor der Reise Land für Land, wie sich die Kranken-

kasse an Behandlungskosten beteiligt. Unser Tipp:Unbedingt Ihre europäische Krankenversiche-rungskarte mitnehmen!Bei einem Spitalbesuch in einem Staat ausser-

halb der Europäischen Union vergütet Ihnen dieKrankenkasse maximal den doppelten Betrag des-sen, was die gleiche Behandlung in der Schweizkostet. Bei Reisen in Länder mit sehr hohen Ge-sundheitskosten – wie USA, Kanada, Japan oderAustralien – empfiehlt sich eine entsprechendeZusatzversicherung!

Im Zweifelsfall lieber überversichert

Fehlender Versicherungsschutz kann ärgerlichund bisweilen auch sehr teuer werden. Wenn Sienach dem Durchsehen Ihrer Versicherungen (Rei-seversicherung, Hausratsversicherung, ETI-Schutzbrief, Kreditkartenbedingungen etc.) nichtsicher sind, ob ein Risiko gedeckt ist, schliessenSie im Zweifelsfall lieber eine Versicherung zu vielab als eine zu wenig! | #106

BMT Treuhand AG | #103Vorstadt 8, 6300 ZugTel.: 041 727 52 [email protected] | www.bmtreuhand.ch

Dema Dent AG | #101Grindelstrasse 6, 8303 BassersdorfTel.: 044 838 65 [email protected] | www.demadent.ch

Horndasch & Partner AG | #106Engimattstrasse 22, 8002 ZürichTel.: 044 225 60 [email protected] | www.horndasch.ch

KillerLei AG | #104Buckhauserstrasse 17, 8048 ZürichTel.: 043 311 83 [email protected] | www.killerlei.ch

MARTIN Engineering AG | #102Gewerbestrasse 1, 8606 NänikonTel.: 044 905 25 [email protected] | www.martin.ch

Zahnärztekasse AG | #105Seestrasse 13/PF, 8820 WädenswilTel.: 043 477 66 [email protected] | www.zakag.ch

Die Adressenauf einen Blick

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