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Schule und Jugendwohlfahrt als Kooperationspartner DSA Hubert HOFER Enquete „Zusammenarbeit macht Schule“ Schule – Sozialarbeit – Jugendwohlfahrt“ Linz, am 16.4.2010

Schule und Jugendwohlfahrt als Kooperationspartner DSA Hubert HOFER Enquete „Zusammenarbeit macht Schule“ Schule – Sozialarbeit – Jugendwohlfahrt“ Linz,

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Schule und Jugendwohlfahrt

als Kooperationspartner

DSA Hubert HOFER

Enquete „Zusammenarbeit macht Schule“Schule – Sozialarbeit – Jugendwohlfahrt“

Linz, am 16.4.2010

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K o o p e r a t i o n

Ausgangslage Regional unterschiedliche Strukturen der Kooperation

Abstimmung zwischen Landesschulrat für Oö. und Abteilung Jugendwohlfahrt strukturierte Vorgangsweise für Oö.

Beschluss des Oö. Landtages in die gleiche Richtung

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K o o p e r a t i o n

Konkrete Themenstellungen

Prävention bei Gewalt

Kooperation in konkreten Einzelfällen Gemeinsame Homepage von Schule und Jugendwohlfahrtwww.jugendwohlfahrt-ooe.at

Kooperation in der Aus- und Fortbildung

Beschulung von Kindern in Sondersituationen

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K o o p e r a t i o n

Jugendwohlfahrt(steht mit Garantenstellung für das

Kindeswohl im Hintergrund; darf sich nur bei

konkreten Verdachtsmomenten in die Familie einmischen)

Schule(allgemeiner Erziehungs-u. Bildungsauftrag; erfasst

alle Kinder einer best.Altersgruppe)

Familie des Kindes(lebt in verfassrechtlichgeschützter Autonomie)

Schnittmenge Familie – JW

Schnittmenge Familie - Schule

Kooperationsrelevante Schnittmenge

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K o o p e r a t i o nGrößenverhältnisse der beiden Systeme

Jugendwohlfahrt

18 Bezirksverwaltungsbehörden

18 Jugendamtsleiter/innen

200 Sozialarbeiter/innen

Schule - APS

18 Bezirksschulräte

20 Bezirksschulinspektoren

ca 900 Schulen

ca 17.000 Pädagogen/innen

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K o o p e r a t i o nGemeinsame Homepage

Z i e l e

Grundinformationen rechtlicher und fachlicher Natur

Darstellung der Aufgaben des jeweiligen Kooperationspartners

Nutzung der Leistungsangebote im jeweils eigenen System

Standardisierung der Vorgehensweisen bei Sorge um das Kindeswohl und akuter Kindeswohlgefährdung Die Homepage ist sowohl auf www.jugendwohlfahrt-ooe.at als auch über die Homepage des Landesschulrates für Oberösterreich abrufbar.

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K o o p e r a t i o n Inhaltsbeispiele aus der gemeinsamen Homepage

Die Erziehungs-berechtigtensind nicht in derLage, das Kindeswohl zugewährleisten!

K i n d e s w o h l g e f ä h r d u n g

Bereiche der Kindeswohlgefährdung:

• Erziehungsunfähigkeit• grobe Vernachlässigung der elterlichen Pflichten• Missbrauch der Erziehungsrechte

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K o o p e r a t i o n Inhaltsbeispiele aus der gemeinsamen Homepage

1. Äußere Erscheinung des Kindes 1.1 Kleidung 1.2 Hygiene 1.3 Ernährung 1.4 Gesundheit

B e o b a c h t u n g s h i l f e

2. Verhalten des Kindes 2.1 Verhalten im Unterricht 2.2 Freizeit und Verhalten zu Hause 2.3 Sozialverhalten 2.4 Verhalten allein, Psyche des Kindes 2.5 Ungewöhnliche Aussagen des Kindes 2.6 Allgemeines

3. Erziehungspersonen 3.1 Äußere Erscheinung 3.2 Verhalten gegenüber Minderjährigen 3.3 Verhalten gegenüber Lehrkräften 3.4 Allgemeines

4. Familiäre Situation/ Wohnsituation

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K o o p e r a t i o n Inhaltsbeispiele aus der gemeinsamen Homepage

M e l d e p f l i c h t e n§ 48 SchUGWenn es die Erziehungssituation eines Schülers erfordert, haben der Klassenvorstand oder der Schulleiter das Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten zu pflegen. Wenn die Erziehungsberechtigten ihre Pflichten offenbar nicht erfüllen oder in wichtigen Fragen uneinig sind, hat der Schulleiter dies dem zuständigen Jugendwohlfahrtsträgergemäß §37 des Jugendwohlfahrtsgesetzes mitzuteilen.

§ 37 JWG: Behörden, Organe der öffentlichen Aufsicht sowie Einrichtungen zur Betreuung oder zum Unterricht von Minderjährigen haben dem Jugendwohlfahrtsträger über alle bekannt gewordenen Tatsachen Meldung zu erstatten, die zur Vermeidung oder zur Abwehr einer konkreten Gefährdung eines bestimmten Kindes erforderlich sind.

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K o o p e r a t i o n Inhaltsbeispiele aus der gemeinsamen Homepage

System Jugendwohlfahrt – Rahmenbedingungen Erst wenn die Erziehungsberechtigten das Kindeswohl nicht gewährleisten, ist das Einschreiten der öffentlichen Jugendwohlfahrt notwendig und gerechtfertigt. >> gelindestes Mitte Während der Abklärung macht sich die Jugendwohlfahrt ein Bild von der familiären Situation und der Entwicklungsgeschichte des Kindes. Wo immer es möglich und vertretbar erscheint, ist die Unterstützung für das Kind in der Familie zu leisten. Nur wenn eine Betreuung zu Hause auch mit Begleitung nicht verantwortet werden kann, wird eine Unterbringung vorbereitet. Wenn das Einverständnis der Erziehungsberechtigten nicht zu erzielen ist, muss die Jugendwohlfahrt einen Gerichtsantrag stellen.

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K o o p e r a t i o n Inhaltsbeispiele aus der gemeinsamen Homepage

Vorgehensweise bei Sorge um das Kindeswohl

1. Beobachten / Wahrnehmen / Festhalten – Beobachtungshilfe2. Kooperation mit den Erziehungsberechtigten3. Klärung schulinterner Möglichkeiten4. Entscheidung über die Einschaltung der Jugendwohlfahrt und

Information darüber an die Erziehungsberechtigten5. Informationsaustausch zwischen Schule und Jugendwohlfahrt6. Schriftlicher Schulbericht an die Jugendwohlfahrt7. Klärung der weiteren Vorgehensweise8. Tätigkeit der Jugendwohlfahrt im konkreten Fall:

Abklärung und gegebenenfalls Intervention9. Rückmeldung an die Schule seitens der Jugendwohlfahrt

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K o o p e r a t i o n Inhaltsbeispiele aus der gemeinsamen Homepage

Vorgehensweise bei akuter Gefährdung des Kindeswohls

1. Information an die Schulleitung2. Zuziehung des Schularztes/der Schulärztin3. Meldung an die Jugendwohlfahrt4. Information der Erziehungsberechtigten seitens der

Jugendwohlfahrt5. Tätigkeit der Jugendwohlfahrt: Abklärung, Intervention6. Rückmeldung an die Schule

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K o o p e r a t i o n Inhaltsbeispiele aus der gemeinsamen Homepage

Auf der Homepage finden sich auch noch

Hinweise und teilweise Links auf Systempartner und präventive Angebote wie

- Männerberatung- Gewaltprävention- Kinderschutzzentren, ....

Rechtliche Informationen aus dem Familienrecht ......

Bei Interesse informieren Sie sich auf www.jugendwohlfahrt-ooe.at Stichwort „Schule“

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K o o p e r a t i o n

Bearbeitung in 4 Modulen zu je 1 Tag

Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortung und Leistungsumfang Kindeswohlgefährdung Hilfen außerhalb der Systeme Kooperation von Schule und JW

Fortbildungsreihe Zusammenarbeit macht Schule Bewältigung schwieriger Situationen

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K o o p e r a t i o nFortbildungsreihe Zusammenarbeit macht Schule

Bewältigung schwieriger Situationen

Modul 1

Aufgaben – Kompetenzen – Verantwortung - Leistungsumfang

Ziel: Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortung und Leistungsumfang (Produktbereich) des jeweils anderen Systempartners sind ausreichend bekannt und kommuniziert

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K o o p e r a t i o nFortbildungsreihe Zusammenarbeit macht Schule

Bewältigung schwieriger Situationen

Modul 2

Kindeswohlgefährdung

Ziele: Der Begriff kann richtig eingeordnet werden Zwischen Verdacht und festgestellter Kindeswohlgefährdung wird klar unterschieden

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K o o p e r a t i o nFortbildungsreihe Zusammenarbeit macht Schule

Bewältigung schwieriger Situationen

Modul 3

Hilfen außerhalb der Systeme

Ziel: Wissen bzw. Kenntnis darüber, wo und wie man Hilfen und Unterstützung von außen holen kann

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K o o p e r a t i o nFortbildungsreihe Zusammenarbeit macht Schule

Bewältigung schwieriger Situationen

Modul 4

Kooperation von Schule und JW

Ziele: Wissen über strukturelle und verbindliche Aufstellung und Fortschreibung von Kooperation Sorge für den Wissenstransfer Fall- und funktionierende Beispiele aus der Praxis sind erörtert

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K o o p e r a t i o nAusbildung von Pädagogen/innen und Sozialarbeiter/innen

Erziehungswissenschaft trifft Sozialarbeit

Im Sommersemester 2010 findet erstmals auf der Ebene der Lehre

ein Austausch statt.

Studenten/innen der Fachhochschule für Sozialarbeit nehmen an

Veranstaltungen der Pädagogischen Hochschule der Diözese Linz

teil und umgekehrt.

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K o o p e r a t i o n