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Schule und Jugendwohlfahrt
als Kooperationspartner
DSA Hubert HOFER
Enquete „Zusammenarbeit macht Schule“Schule – Sozialarbeit – Jugendwohlfahrt“
Linz, am 16.4.2010
K o o p e r a t i o n
Ausgangslage Regional unterschiedliche Strukturen der Kooperation
Abstimmung zwischen Landesschulrat für Oö. und Abteilung Jugendwohlfahrt strukturierte Vorgangsweise für Oö.
Beschluss des Oö. Landtages in die gleiche Richtung
K o o p e r a t i o n
Konkrete Themenstellungen
Prävention bei Gewalt
Kooperation in konkreten Einzelfällen Gemeinsame Homepage von Schule und Jugendwohlfahrtwww.jugendwohlfahrt-ooe.at
Kooperation in der Aus- und Fortbildung
Beschulung von Kindern in Sondersituationen
K o o p e r a t i o n
Jugendwohlfahrt(steht mit Garantenstellung für das
Kindeswohl im Hintergrund; darf sich nur bei
konkreten Verdachtsmomenten in die Familie einmischen)
Schule(allgemeiner Erziehungs-u. Bildungsauftrag; erfasst
alle Kinder einer best.Altersgruppe)
Familie des Kindes(lebt in verfassrechtlichgeschützter Autonomie)
Schnittmenge Familie – JW
Schnittmenge Familie - Schule
Kooperationsrelevante Schnittmenge
K o o p e r a t i o nGrößenverhältnisse der beiden Systeme
Jugendwohlfahrt
18 Bezirksverwaltungsbehörden
18 Jugendamtsleiter/innen
200 Sozialarbeiter/innen
Schule - APS
18 Bezirksschulräte
20 Bezirksschulinspektoren
ca 900 Schulen
ca 17.000 Pädagogen/innen
K o o p e r a t i o nGemeinsame Homepage
Z i e l e
Grundinformationen rechtlicher und fachlicher Natur
Darstellung der Aufgaben des jeweiligen Kooperationspartners
Nutzung der Leistungsangebote im jeweils eigenen System
Standardisierung der Vorgehensweisen bei Sorge um das Kindeswohl und akuter Kindeswohlgefährdung Die Homepage ist sowohl auf www.jugendwohlfahrt-ooe.at als auch über die Homepage des Landesschulrates für Oberösterreich abrufbar.
K o o p e r a t i o n Inhaltsbeispiele aus der gemeinsamen Homepage
Die Erziehungs-berechtigtensind nicht in derLage, das Kindeswohl zugewährleisten!
K i n d e s w o h l g e f ä h r d u n g
Bereiche der Kindeswohlgefährdung:
• Erziehungsunfähigkeit• grobe Vernachlässigung der elterlichen Pflichten• Missbrauch der Erziehungsrechte
K o o p e r a t i o n Inhaltsbeispiele aus der gemeinsamen Homepage
1. Äußere Erscheinung des Kindes 1.1 Kleidung 1.2 Hygiene 1.3 Ernährung 1.4 Gesundheit
B e o b a c h t u n g s h i l f e
2. Verhalten des Kindes 2.1 Verhalten im Unterricht 2.2 Freizeit und Verhalten zu Hause 2.3 Sozialverhalten 2.4 Verhalten allein, Psyche des Kindes 2.5 Ungewöhnliche Aussagen des Kindes 2.6 Allgemeines
3. Erziehungspersonen 3.1 Äußere Erscheinung 3.2 Verhalten gegenüber Minderjährigen 3.3 Verhalten gegenüber Lehrkräften 3.4 Allgemeines
4. Familiäre Situation/ Wohnsituation
K o o p e r a t i o n Inhaltsbeispiele aus der gemeinsamen Homepage
M e l d e p f l i c h t e n§ 48 SchUGWenn es die Erziehungssituation eines Schülers erfordert, haben der Klassenvorstand oder der Schulleiter das Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten zu pflegen. Wenn die Erziehungsberechtigten ihre Pflichten offenbar nicht erfüllen oder in wichtigen Fragen uneinig sind, hat der Schulleiter dies dem zuständigen Jugendwohlfahrtsträgergemäß §37 des Jugendwohlfahrtsgesetzes mitzuteilen.
§ 37 JWG: Behörden, Organe der öffentlichen Aufsicht sowie Einrichtungen zur Betreuung oder zum Unterricht von Minderjährigen haben dem Jugendwohlfahrtsträger über alle bekannt gewordenen Tatsachen Meldung zu erstatten, die zur Vermeidung oder zur Abwehr einer konkreten Gefährdung eines bestimmten Kindes erforderlich sind.
K o o p e r a t i o n Inhaltsbeispiele aus der gemeinsamen Homepage
System Jugendwohlfahrt – Rahmenbedingungen Erst wenn die Erziehungsberechtigten das Kindeswohl nicht gewährleisten, ist das Einschreiten der öffentlichen Jugendwohlfahrt notwendig und gerechtfertigt. >> gelindestes Mitte Während der Abklärung macht sich die Jugendwohlfahrt ein Bild von der familiären Situation und der Entwicklungsgeschichte des Kindes. Wo immer es möglich und vertretbar erscheint, ist die Unterstützung für das Kind in der Familie zu leisten. Nur wenn eine Betreuung zu Hause auch mit Begleitung nicht verantwortet werden kann, wird eine Unterbringung vorbereitet. Wenn das Einverständnis der Erziehungsberechtigten nicht zu erzielen ist, muss die Jugendwohlfahrt einen Gerichtsantrag stellen.
K o o p e r a t i o n Inhaltsbeispiele aus der gemeinsamen Homepage
Vorgehensweise bei Sorge um das Kindeswohl
1. Beobachten / Wahrnehmen / Festhalten – Beobachtungshilfe2. Kooperation mit den Erziehungsberechtigten3. Klärung schulinterner Möglichkeiten4. Entscheidung über die Einschaltung der Jugendwohlfahrt und
Information darüber an die Erziehungsberechtigten5. Informationsaustausch zwischen Schule und Jugendwohlfahrt6. Schriftlicher Schulbericht an die Jugendwohlfahrt7. Klärung der weiteren Vorgehensweise8. Tätigkeit der Jugendwohlfahrt im konkreten Fall:
Abklärung und gegebenenfalls Intervention9. Rückmeldung an die Schule seitens der Jugendwohlfahrt
K o o p e r a t i o n Inhaltsbeispiele aus der gemeinsamen Homepage
Vorgehensweise bei akuter Gefährdung des Kindeswohls
1. Information an die Schulleitung2. Zuziehung des Schularztes/der Schulärztin3. Meldung an die Jugendwohlfahrt4. Information der Erziehungsberechtigten seitens der
Jugendwohlfahrt5. Tätigkeit der Jugendwohlfahrt: Abklärung, Intervention6. Rückmeldung an die Schule
K o o p e r a t i o n Inhaltsbeispiele aus der gemeinsamen Homepage
Auf der Homepage finden sich auch noch
Hinweise und teilweise Links auf Systempartner und präventive Angebote wie
- Männerberatung- Gewaltprävention- Kinderschutzzentren, ....
Rechtliche Informationen aus dem Familienrecht ......
Bei Interesse informieren Sie sich auf www.jugendwohlfahrt-ooe.at Stichwort „Schule“
K o o p e r a t i o n
Bearbeitung in 4 Modulen zu je 1 Tag
Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortung und Leistungsumfang Kindeswohlgefährdung Hilfen außerhalb der Systeme Kooperation von Schule und JW
Fortbildungsreihe Zusammenarbeit macht Schule Bewältigung schwieriger Situationen
K o o p e r a t i o nFortbildungsreihe Zusammenarbeit macht Schule
Bewältigung schwieriger Situationen
Modul 1
Aufgaben – Kompetenzen – Verantwortung - Leistungsumfang
Ziel: Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortung und Leistungsumfang (Produktbereich) des jeweils anderen Systempartners sind ausreichend bekannt und kommuniziert
K o o p e r a t i o nFortbildungsreihe Zusammenarbeit macht Schule
Bewältigung schwieriger Situationen
Modul 2
Kindeswohlgefährdung
Ziele: Der Begriff kann richtig eingeordnet werden Zwischen Verdacht und festgestellter Kindeswohlgefährdung wird klar unterschieden
K o o p e r a t i o nFortbildungsreihe Zusammenarbeit macht Schule
Bewältigung schwieriger Situationen
Modul 3
Hilfen außerhalb der Systeme
Ziel: Wissen bzw. Kenntnis darüber, wo und wie man Hilfen und Unterstützung von außen holen kann
K o o p e r a t i o nFortbildungsreihe Zusammenarbeit macht Schule
Bewältigung schwieriger Situationen
Modul 4
Kooperation von Schule und JW
Ziele: Wissen über strukturelle und verbindliche Aufstellung und Fortschreibung von Kooperation Sorge für den Wissenstransfer Fall- und funktionierende Beispiele aus der Praxis sind erörtert
K o o p e r a t i o nAusbildung von Pädagogen/innen und Sozialarbeiter/innen
Erziehungswissenschaft trifft Sozialarbeit
Im Sommersemester 2010 findet erstmals auf der Ebene der Lehre
ein Austausch statt.
Studenten/innen der Fachhochschule für Sozialarbeit nehmen an
Veranstaltungen der Pädagogischen Hochschule der Diözese Linz
teil und umgekehrt.
K o o p e r a t i o n