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1 Curriculum für die Studienrichtung INSTRUMENTALSTUDIUM an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz Präambel Die Rechtsgrundlage der Bachelor- und Masterstudien bilden das Universitätsgesetz (UG 2002) und die Satzung der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz. Das von der Curriculakommission am 8. April 2014 beschlossene und vom Senat am 24. Juni 2014 erlassene Curriculum tritt mit 1. Oktober 2014 in Kraft. Akademische Abschlussgrade: Bachelor of Arts (BA) für Bachelorstudien und Master of Arts (MA) für Masterstudien. Übersicht: 1. Qualifikationsprofile 2. Gliederung 3. Dauer der Studien 4. Zulassungsprüfungen 5. Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache 6. Lehrveranstaltungstypen 7. Prüfungscharakter 8. ECTS-Credits 9. Schwerpunkt 10. Bachelorarbeiten 11. Masterarbeiten 12. Voraussetzungen für den Abschluss des jeweiligen Studiums 13. Korrepetition 14. Gruppengrößen 15. Orchesterpflicht 16. Übergangsbestimmungen 17. Stundentafeln/ECTS-Credits: Akkordeon, Barockvioline, Blockflöte, Cembalo, Gitarre, Historische Oboeninstrumente, Kammermusik für Holzblasinstrumente, Kammermusik für Holzblasinstrumente, Streichinstrumente und Klavier, Kammermusik für Streichinstrumente und Klavier, Klavier, Klavier-Duo, Klavier-Vokalbegleitung, Orchesterinstrumente, Performance Practice in Contemporary Music 18. Prüfungsanforderungen: Akkordeon, Basstuba, Barockvioline, Blockflöte, Cembalo, Fagott, Flöte, Gitarre, Harfe, Historische Oboeninstrumente, Horn, Kammermusik für Holzblasinstrumente, Kammermusik für Holzblasinstrumente, Streichinstrumente und Klavier, Kammermusik für Streichinstrumente und Klavier, Klarinette, Klavier, Klavier-Duo, Klavier-Vokalbegleitung, Kontrabass, Oboe, Orgel, Performance Practice in Contemporary Music, Posaune, Saxofon, Schlaginstrumente, Trompete, Viola, Violine, Violoncello

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Instrumentalstudium

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Curriculum für die Studienrichtung INSTRUMENTALSTUDIUM

an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz

Präambel

Die Rechtsgrundlage der Bachelor- und Masterstudien bilden das Universitätsgesetz (UG 2002) und die Satzung der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz. Das von der Curriculakommission am 8. April 2014 beschlossene und vom Senat am 24. Juni 2014 erlassene Curriculum tritt mit 1. Oktober 2014 in Kraft.

Akademische Abschlussgrade: Bachelor of Arts (BA) für Bachelorstudien und Master of Arts (MA) für Masterstudien.

Übersicht:

1. Qualifikationsprofile

2. Gliederung

3. Dauer der Studien

4. Zulassungsprüfungen

5. Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache

6. Lehrveranstaltungstypen

7. Prüfungscharakter

8. ECTS-Credits

9. Schwerpunkt

10. Bachelorarbeiten

11. Masterarbeiten

12. Voraussetzungen für den Abschluss des jeweiligen Studiums

13. Korrepetition

14. Gruppengrößen

15. Orchesterpflicht

16. Übergangsbestimmungen

17. Stundentafeln/ECTS-Credits:

Akkordeon, Barockvioline, Blockflöte, Cembalo, Gitarre, Historische Oboeninstrumente, Kammermusik für Holzblasinstrumente, Kammermusik für Holzblasinstrumente, Streichinstrumente und Klavier, Kammermusik für Streichinstrumente und Klavier, Klavier, Klavier-Duo, Klavier-Vokalbegleitung, Orchesterinstrumente, Performance Practice in Contemporary Music

18. Prüfungsanforderungen:

Akkordeon, Basstuba, Barockvioline, Blockflöte, Cembalo, Fagott, Flöte, Gitarre, Harfe, Historische Oboeninstrumente, Horn, Kammermusik für Holzblasinstrumente, Kammermusik für Holzblasinstrumente, Streichinstrumente und Klavier, Kammermusik für Streichinstrumente und Klavier, Klarinette, Klavier, Klavier-Duo, Klavier-Vokalbegleitung, Kontrabass, Oboe, Orgel, Performance Practice in Contemporary Music, Posaune, Saxofon, Schlaginstrumente, Trompete, Viola, Violine, Violoncello

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1. Qualifikationsprofile

In den Instrumentalstudien werden die für Berufsmusikerinnen/Berufsmusiker erforderlichen musikalisch-interpretatorischen Kompetenzen sowie technischen Fertigkeiten auf dem jeweiligen Instrument umfassend entwickelt. Insbesondere durch Vertiefung musikrelevanter Kenntnisse und deren praktischer Umsetzung in den Bereichen Solo-, Kammermusik- und Orchesterliteratur sowie durch die Auseinandersetzung mit künstlerischen und Musik reflektierenden Aspekten wird eine universelle und praxisnahe Qualifikation und somit eine Erweiterung der Möglichkeiten für Musikerinnen/Musiker erreicht: Akkordeon

Bachelor: Die im Bachelorstudium Akkordeon erlangte Kenntnis des Fachrepertoires aus den Bereichen Solo-, Kammermusik- und Orchesterliteratur befähigt die Absolventin/den Absolventen, insbesondere den individuellen beruflichen Anforderungen entsprechen zu können, wodurch ein vielseitiger Einsatz in unterschiedlichsten Bereichen möglich wird. Die Studierenden erreichen eine Podiumsreife auf hohem Niveau. Master: Durch die Erweiterung des Repertoires, Vertiefung in musikalische Gebiete sowie Reflexion künstlerischer oder künstlerisch-wissenschaftlicher Aspekte als Bestandteil der künstlerischen oder wissenschaftlichen Masterarbeit wird eine Spezialisierung sowie eine auf kritischer Reflexion basierende, hohe künstlerische Reife erlangt. Barockvioline, Blockflöte, Cembalo, Historische Oboeninstrumente (Alte Musik)

Bachelor: Die Absolventinnen/Absolventen der Bachelorstudien Alte Musik sind befähigt, sich im Solo- und Ensemblerepertoire auf den verschiedenen Ausformungen ihres jeweiligen Instruments unter Berücksichtigung der historisch-stilistisch adäquaten Spielweisen, der Stimmungssysteme und der Quellen künstlerisch differenziert auszudrücken. Sie verfügen über ein praxisorientiertes und umfassendes Verständnis von spezifischen Stilen und der Aufführungspraxis Alter Musik, eine Podiumspräsenz auf hohem Niveau und über die notwendigen Kompetenzen, um den vielfältigen beruflichen Anforderungen gerecht werden zu können. Master: Durch die Erweiterung des Repertoires, Vertiefung in musikalische Gebiete sowie Reflexion künstlerischer oder künstlerisch-wissenschaftlicher Aspekte als Bestandteil der künstlerischen oder wissenschaftlichen Masterarbeit wird eine Spezialisierung sowie eine auf kritischer Reflexion basierende, hohe künstlerische Reife erlangt. Gitarre

Bachelor: Die im Bachelorstudium Gitarre erlangten Kompetenzen in den Bereichen Solo-, Kammermusik- und Orchesterliteratur befähigen die Absolventinnen/Absolventen zu einem kreativen und eigenständigen Umgang mit Musik verschiedenster Stilrichtungen. Die Studierenden erreichen eine repertoireorientierte Podiumsreife auf hohem Niveau. Master: Durch die Erweiterung des Repertoires, Vertiefung in musikalische Gebiete sowie Reflexion künstlerischer oder künstlerisch-wissenschaftlicher Aspekte als Bestandteil der künstlerischen oder wissenschaftlichen Masterarbeit wird eine Spezialisierung sowie eine auf kritischer Reflexion basierende, hohe künstlerische Reife erlangt.

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Kammermusik für Holzblasinstrumente

Die durch das Masterstudium „Kammermusik für Holzblasinstrumente“ erlangte Qualifikation befähigt die Kammermusikerin/den Kammermusiker, den Anforderungen an Interpretation sowie an die Spielweise der einzelnen Instrumente auf hohem Niveau gerecht zu werden. Dies gilt insbesondere für die Gestaltung der klanglichen Balance zwischen den Instrumenten, für die Techniken des Zusammenspiels und für die Vermittlung der musikalischen Intention durch Körpersprache. Überdies ist die im Studium erlangte Diskussionskultur für das Entwickeln einer gemeinsamen Interpretation musikalischer Werke hilfreich. Durch die Erweiterung des Repertoires, Vertiefung in musikalische Gebiete sowie Reflexion künstlerischer oder künstlerisch-wissenschaftlicher Phänomene als Bestandteil der künstlerischen oder wissenschaftlichen Masterarbeit wird eine Spezialisierung sowie eine auf kritischer Reflexion basierende, hohe künstlerische Reife erlangt. Kammermusik für Holzblasinstrumente, Streichinstrumente und Klavier

Die durch das Masterstudium „Kammermusik für Holzblasinstrumente, Streichinstrumente und Klavier“ erlangte Qualifikation befähigt die Kammermusikerin/den Kammermusiker, den Anforderungen an Interpretation sowie an die Spielweise der einzelnen Instrumente auf hohem Niveau gerecht zu werden. Dies gilt insbesondere für die Gestaltung der klanglichen Balance zwischen den Instrumenten, für die Techniken des Zusammenspiels und für die Vermittlung der musikalischen Intention durch Körpersprache. Überdies ist die im Studium erlangte Diskussionskultur für das Entwickeln einer gemeinsamen Interpretation musikalischer Werke hilfreich. Durch die Erweiterung des Repertoires, Vertiefung in musikalische Gebiete sowie Reflexion künstlerischer oder künstlerisch-wissenschaftlicher Phänomene als Bestandteil der künstlerischen oder wissenschaftlichen Masterarbeit wird eine Spezialisierung sowie eine auf kritischer Reflexion basierende, hohe künstlerische Reife erlangt. Kammermusik für Streichinstrumente und Klavier

Die durch das Masterstudium „Kammermusik für Streichinstrumente und Klavier“ erlangte Qualifikation befähigt die Kammermusikerin/den Kammermusiker, den Anforderungen an Interpretation sowie an die Spielweise der einzelnen Instrumente auf hohem Niveau gerecht zu werden. Dies gilt insbesondere für die Gestaltung der klanglichen Balance zwischen den Instrumenten und für die Techniken des Zusammenspiels. Überdies ist die im Studium erlangte Diskussionskultur für das Entwickeln einer gemeinsamen Interpretation musikalischer Werke hilfreich. Durch die Erweiterung des Repertoires, Vertiefung in musikalische Gebiete sowie Reflexion künstlerischer oder künstlerisch-wissenschaftlicher Phänomene als Bestandteil der künstlerischen oder wissenschaftlichen Masterarbeit wird eine Spezialisierung sowie eine auf kritischer Reflexion basierende, hohe künstlerische Reife erlangt. Klavier

Bachelor: Durch die im Bachelorstudium Klavier erlangte stilistische Vielseitigkeit und Flexibilität in den Bereichen Solo-, Kammermusik- und Orchesterliteratur erwerben die Studierenden eine repertoireorientierte Podiumsreife und künstlerische Präsenz auf hohem Niveau. Master: Durch die Erweiterung des Repertoires, Vertiefung in musikalische Gebiete sowie Reflexion künstlerischer oder künstlerisch-wissenschaftlicher Phänomene als Bestandteil der künstlerischen oder wissenschaftlichen Masterarbeit wird eine Spezialisierung sowie eine auf kritischer Reflexion basierende, hohe künstlerische Reife erlangt.

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Klavier-Duo

Durch die im Masterstudium Klavier-Duo erlangte stilistische Vielseitigkeit und Flexibilität im Bereich der Klavier-Duo-Literatur erwerben die Studierenden eine repertoireorientierte Podiumsreife und künstlerische Präsenz auf sehr hohem Niveau. Durch die Erweiterung des Repertoires, Vertiefung in musikalische Gebiete sowie Reflexion künstlerischer oder künstlerisch-wissenschaftlicher Phänomene als Bestandteil der künstlerischen oder wissenschaftlichen Masterarbeit wird eine Spezialisierung sowie eine auf kritischer Reflexion basierende, hohe künstlerische Reife erlangt. Klavier-Vokalbegleitung

Durch das Masterstudium Klavier-Vokalbegleitung erreichen die Studierenden die Qualifikation, Sängerinnen und Sänger auf pianistisch hohem Niveau zu begleiten. Die Erarbeitung von Gesangsliteratur befähigt die Studierenden zu vokalspezifisch-musikalischer Mitgestaltung. Durch die Erweiterung des Repertoires, Vertiefung in musikalische Gebiete sowie Reflexion künstlerischer oder künstlerisch-wissenschaftlicher Phänomene als Bestandteil der künstlerischen oder wissenschaftlichen Masterarbeit wird eine Spezialisierung sowie eine auf kritischer Reflexion basierende, hohe künstlerische Reife erlangt. Basstuba, Fagott, Flöte, Harfe, Horn, Klarinette, Kontrabass, Oboe, Posaune, Saxofon, Schlaginstrumente, Trompete, Viola, Violine, Violoncello (Orchesterinstrumente)

Bachelor: Durch das Studium im Bereich Orchesterinstrumente erwerben die Studierenden die Fähigkeit, sich in Interpretationen musikalischer Werke aus verschiedenen Stilrichtungen auf hohem künstlerischem Niveau eigenständig auszudrücken. Die Summe fachlichen, technischen und musikalischen Wissens und Könnens sowie die kreative Einbindung der eigenen künstlerischen Persönlichkeit in das orchestrale und kammermusikalische Musizieren ermöglicht den Absolventinnen/Absolventen, sich in der Berufspraxis (Orchester, Kammermusik, Solospiel) zu bewähren und zu verwirklichen. Master: Durch die Erweiterung des Repertoires, Vertiefung in musikalische Gebiete sowie Reflexion künstlerischer oder künstlerisch-wissenschaftlicher Aspekte als Bestandteil der künstlerischen oder wissenschaftlichen Masterarbeit wird eine Spezialisierung sowie eine auf kritischer Reflexion basierende, hohe künstlerische Reife erlangt. Orgel

Bachelor: Das Bachelorstudium Orgel befähigt die Studierenden, durch die intensive Beschäftigung mit dem Repertoire der Orgel (solistische, kammermusikalische, symphonische Literatur) auf hohem spieltechnischem, stilistischem und künstlerischem Niveau zu konzertieren. Master: Durch die Erweiterung des Repertoires, Vertiefung in musikalische Gebiete sowie Reflexion künstlerischer oder künstlerisch-wissenschaftlicher Aspekte als Bestandteil der künstlerischen oder wissenschaftlichen Masterarbeit wird eine Spezialisierung sowie eine auf kritischer Reflexion basierende, hohe künstlerische Reife erlangt.

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Performance Practice in Contemporary Music (PPCM)

Erfahrungen und umfassendes Verständnis für die Vielfalt von Erscheinungsformen der Musik unserer Zeit - über das Erlernen von Spieltechniken hinaus - Offenheit und Kreativität, Flexibilität und stilistisches Verständnis: Absolventinnen/Absolventen des Masterstudiums PPCM erlangen die Fähigkeit, die Linien der Tradition mit zeitgenössischer Musizierpraxis auf besonders hohem Niveau zu verbinden.

Durch die Erweiterung des Repertoires, Vertiefung in musikalische Gebiete sowie Reflexion künstlerischer oder künstlerisch-wissenschaftlicher Aspekte als Bestandteil der künstlerischen oder wissenschaftlichen Masterarbeit wird eine Spezialisierung sowie eine auf kritischer Reflexion basierende, hohe künstlerische Reife erlangt.

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2. Gliederung

Das Instrumentalstudium an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz wird in Form von Bachelor- und darauf aufbauenden Masterstudien für folgende Instrumente angeboten:

• Akkordeon

• Barockvioline

• Basstuba • Blockflöte • Cembalo • Fagott

• Flöte • Gitarre • Harfe • Historische Oboeninstrumente

• Horn • Klarinette • Klavier • Kontrabass

• Oboe • Orgel • Posaune • Saxofon

• Schlaginstrumente • Trompete • Viola • Violine

• Violoncello

Zusätzlich werden folgende Masterstudien angeboten:

• Kammermusik für Holzblasinstrumente • Kammermusik für Holzblasinstrumente, Streichinstrumente und Klavier • Kammermusik für Streichinstrumente und Klavier • Klavier-Duo

• Klavier-Vokalbegleitung • Performance Practice in Contemporary Music

3. Dauer der Studien

Ein Bachelorstudium dauert 8 Semester und umfasst 240 ECTS-Credits, ein Masterstudium dauert 4 Semester und umfasst 120 ECTS-Credits.

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4. Zulassungsprüfungen

Die Zulassung zum Instrumentalstudium (Bachelor) setzt die erfolgreiche Ablegung einer Zulassungsprüfung voraus, bei der der Nachweis künstlerischer Eignung zu erbringen ist.

Die Zulassung zum Masterstudium (ausgenommen Performance Practice in Contemporary Music) erfolgt für alle Studienwerberinnen/Studienwerber, die das Bachelorstudium/1. Diplomprüfung nicht an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz absolviert haben, ausnahmslos über ein Eignungsvorspiel im jeweiligen zentralen künstlerischen Fach. Diese Regelung gilt auch für die Studienwerberinnen/Studienwerber der KUG, deren Bachelorprüfung (Diplomprüfung) mehr als 2 Semester zurückliegt.

Für die Zulassung zu einem Masterstudium ist der erfolgreiche Abschluss eines Bachelorstudiums oder gleichwertigen Studiums in dem jeweiligen Instrument nachzuweisen.

Für die Zulassung zum Masterstudium Kammermusik für Holzblasinstrumente ist der erfolgreiche Abschluss eines Bachelorstudiums oder gleichwertigen Studiums für Flöte, Oboe, Klarinette, Fagott oder Horn nachzuweisen.

Für die Zulassung zum Masterstudium Kammermusik für Holzblasinstrumente, Streichinstrumente und Klavier ist der erfolgreiche Abschluss eines Bachelorstudiums oder gleichwertigen Studiums für Flöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Horn, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass oder Klavier nachzuweisen.

Für die Zulassung zum Masterstudium Kammermusik Streichinstrumente und Klavier ist der erfolgreiche Abschluss eines Bachelorstudiums oder gleichwertigen Studiums für Violine, Viola, Violoncello oder Kontrabass bzw. Klavier nachzuweisen.

Für die Zulassung zum Masterstudium Klavier-Duo oder Klavier-Vokalbegleitung ist der erfolgreiche Abschluss eines Bachelorstudiums oder gleichwertigen Studiums für Klavier nachzuweisen.

Für die Zulassung zum Masterstudium Performance Practice in Contemporary Music ist der erfolgreiche Abschluss eines Bachelorstudiums oder gleichwertigen Studiums für Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Flöte (mit Variantinstrumenten), Klarinette (mit Variantinstrumenten), Oboe/Englischhorn, Fagott, Saxofon, Horn, Trompete, Posaune, Schlaginstrumente, Klavier oder Akkordeon nachzuweisen. Die Zulassung zum Masterstudium Performance Practice in Contemporary Music erfolgt für alle Studienwerberinnen/Studienwerber ausnahmslos über ein Eignungsvorspiel im jeweiligen Instrument.

5. Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache

1) Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben im Bachelorstudium den Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache vor der Meldung der Fortsetzung des Studiums für das dritte Semester (Niveaustufe B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen - GER) zu erbringen.

2) Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die das Bachelorstudium nicht an der KUG absolviert haben, müssen im Masterstudium den Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache vor der Meldung der Fortsetzung des Studiums für das dritte Semester (Niveaustufe B 2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen - GER) erbringen.

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6. Lehrveranstaltungstypen

Vorlesung (VO): Lehrveranstaltung, die der zusammenhängenden Darstellung und Vermittlung von künstlerisch-wissenschaftlichem und wissenschaftlichem Grund- und Spezialwissen dient und in Form eines Vortrags durch die/den Lehrende/-n abgehalten wird.Die Prüfung findet in einem einzigen Prüfungsakt statt, der schriftlich oder mündlich oder schriftlich und mündlich durchgeführt werden kann. Proseminar (PS): Einführende Lehrveranstaltung, in der in theoretischer und/oder wissenschaftlich-praktischer Arbeit Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen der künstlerisch- wissenschaftlichen Berufsvorbildung mit teilweise aktiver Einbeziehung der Studierenden vermittelt werden. Seminar (SE): Lehrveranstaltung, in der in theoretischer und/oder wissenschaftlich-praktischer Arbeit Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen der künstlerisch-wissenschaftlichen Berufsvorbildung unter aktiver Einbeziehung der Studierenden (Teilnahme an der kritischen Diskussion und/oder schriftliche Arbeiten und/oder eine mündliche Präsentation) vermittelt werden und die in den fachlichen Diskurs und Argumentationsprozess einführt. Praktikum (PR): Lehrveranstaltung mit praktischem Lehrinhalt, in der kleinere angewandte künstlerische oder künstlerisch-wissenschaftliche Arbeiten unter Berücksichtigung aller erforderlichen Arbeitsschritte durchgeführt werden. Ein Praktikum kann auch außerhalb der Universität und des Studienstandorts stattfinden. Lehrinhalte eines Praktikums können auch öffentlich präsentiert werden. Übung (UE): Lehrveranstaltung, in der praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen der künstlerischen und künstlerisch-wissenschaftlichen Berufsvorbildung vermittelt bzw. ausgebildet werden. Künstlerischer Einzelunterricht (KE): Lehrveranstaltung, die der Entfaltung der individuellen künstlerischen Anlagen der Studierenden sowie der Vermittlung künstlerisch-technischer Fertigkeiten dient. Den Leiterinnen/Leitern der Lehrveranstaltungen steht es frei, diese zum geringen Teil als Gruppenunterricht durchzuführen, wenn der Lehrinhalt und/oder die angewandte Methodik dies erfordern. Vorlesung mit Übung (VU): Lehrveranstaltung, die der zusammenhängenden Darstellung und Vermittlung von künstlerisch-wissenschaftlichem und wissenschaftlichem Grund- und Spezialwissen dient, in der gleichzeitig auch Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen der künstlerischen und künstlerisch-wissenschaftlichen Berufsvorbildung vermittelt bzw. ausgebildet werden. Künstlerischer Gruppenunterricht (KG): Lehrveranstaltung in Form von Gruppenunterricht, die der Entfaltung der individuellen künstlerischen Anlagen der Studierenden sowie der Vermittlung künstlerisch-technischer Fähigkeiten dient. Voraussetzung für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung KG ist eine künstlerische Präsentation im Rahmen eines öffentlichen Auftritts (Klassenabend, Klassenstunde).

7. Prüfungscharakter

Bis auf Vorlesungen haben alle Lehrveranstaltungsarten immanenten Prüfungscharakter. Die Prüfungsmethode wird von der Leiterin/vom Leiter der Lehrveranstaltung festgelegt. Voraussetzung für den positiven Abschluss einer Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter ist eine Anwesenheit von mindestens 80 %. Im Fall der Mischform VU ist eine Absolvierung des Übungsblocks Voraussetzung, um die Prüfung über den Vorlesungsteil ablegen zu können.

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8. ECTS-Credits

Sofern die Partnerinstitution ECTS-Credits voll anwendet, erfolgt die Anerkennung von Lehrveranstaltungen im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer and Accumulation System - ECTS) in ECTS-Credits. Ist das nicht der Fall, wird in Semesterstunden (SSt.) anerkannt. Der Antrag auf Anerkennung absolvierter Lehrveranstaltungen der/des Studierenden ist an die Studiendekanin/den Studiendekan zu richten.

9. Schwerpunkt

In den Bachelorstudien und in den Masterstudien ist jeweils ein in den Curricula angeführter Schwerpunkt zu wählen. Ad Schwerpunkt “Begleitende Musikwissenschaft“: Beim Schwerpunkt “Begleitende Musikwissenschaft“ sind Lehrveranstaltungen des interuniversitären Musikologie-Studiums an der KUG bzw. zusätzliche musikologische Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot der KUG frei zu wählen. Im Bachelorstudium hat der Schwerpunkt einen Umfang von 4 SSt. bzw. 6 ECTS-Credits und im Masterstudium von 6 SSt. bzw. 8 ECTS-Credits. Ausgenommen von der Wahl sind Lehrveranstaltungen, die Pflichtfächer oder Wahlfächer des Curriculums Instrumentalstudium sind.

10. Bachelorarbeiten

Im Bachelorstudium sind zwei Bachelorarbeiten anzufertigen, wobei eine davon eine künstlerische Bachelorarbeit im zentralen künstlerischen Fach oder in einem künstlerischen Schwerpunkt sein kann, die zweite eine wissenschaftliche Bachelorarbeit sein muss, die in jeder Lehrveranstaltung aus den wissenschaftlichen Pflicht-, Wahl- oder Schwerpunktfächern abgefasst werden kann. Es besteht auch die Möglichkeit, zwei wissenschaftliche Bachelorarbeiten zu erstellen. Bei der Gestaltung der Bachelorarbeiten ist der “Leitfaden für schriftliche Arbeiten an der KUG“ in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.

11. Masterarbeit

Es wird empfohlen, im Masterstudium eine künstlerische Masterarbeit („Lecture-Recital“) zu erstellen. Die Studierenden sind berechtigt, anstelle des Lecture-Recitals eine Masterarbeit aus einem der im Curriculum festgelegten wissenschaftlichen Fächer zu verfassen. Bei der Gestaltung der Masterarbeit ist der “Leitfaden für schriftliche Arbeiten an der KUG“ in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.

Künstlerische Masterarbeit

1. Es wird empfohlen, die Masterarbeit im 3. Semester des Masterstudiums zu erstellen.

2. Im Rahmen der Pflichtfächer muss die Lehrveranstaltung “Repetitorium Lecture Recital“ positiv absolviert werden.

3. Im Rahmen der künstlerischen Masterarbeit muss eine künstlerische Aufgabe mit Bezug zum eigenen Instrument zusätzlich zur kommissionellen Abschlussprüfung im ZKF gelöst werden. Die

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künstlerische Masterarbeit ist gesondert von der kommissionellen Abschlussprüfung im ZKF zu beurteilen und hat keinen Einfluss auf deren Gesamtnote.

4. Eine künstlerische Betreuerin/Ein künstlerischer Betreuer und eine wissenschaftliche Betreuerin/ein wissenschaftlicher Betreuer müssen gemäß § 73 der Satzung der KUG betraut werden.

5. Mit der wissenschaftlichen Betreuerin/dem wissenschaftlichen Betreuer muss ein schriftliches Konzept für die Präsentation erarbeitet werden (mindestens 10 Seiten - exklusive Notenbeispiele). Dieses muss die im Rahmen der künstlerischen Masterarbeit vorgebrachte Reflexion nachvollziehbar dokumentieren. Die verwendete Literatur, Quellen bezüglich des Notenmaterials, Tonträger etc. sind dabei in einem Anhang anzugeben. Diese Dokumentation muss wie eine wissenschaftliche Masterarbeit in zweifacher Ausfertigung vorgelegt werden. Die KUG übernimmt die Aufgabe, die Präsentation der künstlerischen Masterarbeit auf Bild-/Tonträger zu dokumentieren. Dieser Bild-/Tonträger wird dem schriftlichen Konzept bei dessen Archivierung beigelegt.

6. Die wissenschaftliche Betreuerin/Der wissenschaftliche Betreuer entscheidet, ob die Kandidatin/der Kandidat zur Präsentation zugelassen wird (Bestätigung über die Eignung des wissenschaftlichen Teils der künstlerischen Masterarbeit).

7. Die Präsentation mit einer ungefähren Dauer von 45 Minuten findet vor dem künstlerischen Prüfungssenat und der betreuenden Wissenschaftlerin/dem betreuenden Wissenschaftler statt und wird nach den Regeln kommissioneller Prüfungen bewertet. Sollte die künstlerische Betreuerin/der künstlerische Betreuer nicht dem Prüfungssenat angehören, wird auch sie/er in den Prüfungssenat aufgenommen.

8. Nach der Präsentation steht die Prüfungskandidatin/der Prüfungskandidat für eine Befragung zur Verfügung.

9. Der Prüfungssenat, einschließlich der wissenschaftlichen Betreuerin/des wissenschaftlichen Betreuers und der künstlerischen Betreuerin/des künstlerischen Betreuers, stimmt über das Prüfungsergebnis ab.

Wissenschaftliche Masterarbeit:

Es wird empfohlen, die Masterarbeit im 3. Semester des Masterstudiums zu absolvieren.

Im Rahmen der Pflichtfächer muss die Lehrveranstaltung “Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden“ positiv absolviert werden. Für eine wissenschaftliche Masterarbeit wählt die Studierende/der Studierende eine Betreuerin/einen Betreuer mit einschlägiger Lehrbefugnis, um mit ihr/ihm einen Themenvorschlag zu erarbeiten. Die Vizerektorin/Der Vizerektor für Lehre nimmt dann nach Prüfung der formalen Betrauungskriterien die Betrauung mit der Betreuung und Beurteilung der Masterarbeit vor. Die Benotung der wissenschaftlichen Masterarbeit obliegt allein der wisschenschaftlichen Betreuerin/dem wissenschaftlichen Betreuer.

12. Voraussetzungen für den Abschluss des jeweiligen Studiums:

a) Bachelorprüfung:

Das Bachelorstudium wird mit der vollständigen Absolvierung der Bachelorprüfung abgeschlossen. Die Bachelorprüfung umfasst:

1. die Lehrveranstaltungsprüfungen aus sämtlichen im Bachelorstudium zu absolvierenden Lehrveranstaltungen,

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2. die beiden Bachelorarbeiten, 3. die kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach (Prüfungsanforderungen siehe Punkt 18).

b) Masterprüfung:

Das Masterstudium wird mit der vollständigen Absolvierung der Masterprüfung abgeschlossen. Die Masterprüfung umfasst:

1. die Lehrveranstaltungsprüfungen aus sämtlichen im Masterstudium zu absolvierenden Lehrveranstaltungen,

2. die Masterarbeit 3. die kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach (ZKF)

(Performance Practice in Contemporary Music: in den zentralen künstlerischen Fächern).

Sämtliche Lehrveranstaltungen, einschließlich der positiven Beurteilung der wissenschaftlichen Masterarbeit/ der Bestätigung über die Eignung des wissenschaftlichen Teils der künstlerischen Masterarbeit, gelten als Voraussetzung für den Antritt zur kommissionellen Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach.

c) Bei Nichtbestehen der kommissionellen Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach (Bachelorstudium und Masterstudium) entscheidet der Prüfungssenat im Anschluss an die Prüfung, ob und welche Programmteile bei Wiederholung der Prüfung erneut eingereicht werden dürfen. Die Anhörung der/des Studierenden ist auf deren/dessen Wunsch möglich.

13. Korrepetition Für jene Semester, in denen sich Studierende für die Lehrveranstaltung aus dem zentralen künstlerischen Fach anmelden, gebührt grundsätzlich analog zur Semesterstufe der Lehrveranstaltung folgender Korrepetitionsanspruch. Für Wiederholungssemester gebührt kein Korrepetitionsanspruch! Die genaue Zuteilung erfolgt in Absprache zwischen der Leiterin/dem Leiter des zentralen künstlerischen Faches und der jeweiligen Korrepetitorin/dem jeweiligen Korrepetitor. Bachelorstudium:

SSt.

Instrument 1.

Sem. 2.

Sem. 3.

Sem. 4.

Sem. 5.

Sem. 6.

Sem. 7.

Sem. 8.

Sem. Akkordeon - - - - - - - - Barockvioline 0,5 0,5 0,5 1 1 1 1 1 Blockflöte - - 0,5 0,5 0,5 1 1 1 Gitarre - - - - - - 0,5 1 Historische Oboeninstrumente

0,5 0,5 0,5 1 1 1 1 1

Orchesterinstrumente Zusatzkontingent Streichinstrumente

0,5

0,3

0,5

0,3

0,5

0,3

1

0,3

1

0,3

1

0,3

1

0,3

1

0,3 Schlaginstrumente - - - - - - 1 1

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Masterstudium:

SSt. Instrument 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester Akkordeon Es können bis zu 2 SSt. im Masterstudium absolviert werden, sollte es für die

kommissionelle Abschlussprüfung nötig sein Barockvioline 1 1 1 1 Blockflöte - - 1 1 Gitarre - - 1 1 Historische Oboeninstrumente

1 1 1 1

Orchesterinstrumente Zusatzkontingent Streichinstrumente

1

0,3

1

0,3

1

0,3

1

0,3 Schlaginstrumente - - 1 1

14. Gruppengrößen

Für den Gruppenunterricht gelten folgende Gruppengrößen: Für die u.a. Lehrveranstaltungen gelten folgende Gruppengrößen (Teilnehmerzahl):

Orchesterstudien: für alle Instrumente (außer Kontrabass): 8 Kontrabass: 5

Generalbass 3-4 für Blockflöte, Barockvioline und Historische Oboeninstrumente in Masterstudien im Bereich Alte Musik: 3

Variantinstrument im Bachelor- und Masterstudium Blöckflöte: 3

Gesang für Begleiter/-innen im Masterstudium Klavier-Vokalbegleitung: 2

15. Orchesterpflicht

Die Lehrveranstaltung "Orchester" ist ein künstlerischer Gruppenunterricht mit Anwesenheitspflicht. 1. Bachelorstudium (Orchester - 24 SSt. /24 ECTS-Credits)

Beginn der Orchesterpflicht in den Bachelorstudien der Orchesterinstrumente ist spätestens das 3. Semester (Anmeldung über KUGonline unbedingt erforderlich). Es wird allerdings dringend empfohlen, Orchester-Lehrveranstaltungen bereits ab dem 2. Semester zu absolvieren, bei Eignung schon ab dem ersten Semester. Die Entscheidung darüber obliegt der/dem Lehrenden im zentralen künstlerischen Fach und der Leiterin/dem Leiter des Orchesters. Voraussetzung für den Besuch des zentralen künstlerischen Faches vom 4. bis zum 8. Semester ist die jeweils erforderliche Anzahl von Orchestersemesterstunden bzw. ECTS-Credits wie nachfolgend festgelegt.

Für die Anmeldung zum ZKF sind im Sinne des § 54 Abs. 7 UG 2002 folgende Vorkenntnisse im Bereich des Orchesters nachzuweisen:

SSt./ECTS-Credits 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. 7. Sem. 8. Sem.

mind. 4 mind. 8 mind. 12 mind. 16 mind. 20

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2. Masterstudium (Orchester - 8 SSt. /8 ECTS-Credits)

Beginn der Orchesterpflicht in den Masterstudien der Orchesterinstrumente ist spätestens das 3. Semester (Anmeldung über KUGonline unbedingt erforderlich). Es wird allerdings dringend empfohlen, Orchester-Lehrveranstaltungen bereits ab dem 2. Semester zu absolvieren, bei Eignung schon ab dem ersten Semester. Die Entscheidung darüber obliegt der/dem Lehrenden im zentralen künstlerischen Fach und der Leiterin/dem Leiter des Orchesters. Voraussetzung für den Besuch des zentralen künstlerischen Faches im 4. Semester sind mindestens 4 SSt./4 ECTS-Credits.

Für die Anmeldung zum ZKF sind im Sinne des § 54 Abs. 7 UG 2002 folgende Vorkenntnisse im Bereich des Orchesters nachzuweisen:

SSt./ECTS-Credits 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester

mind. 4

16. Übergangsbestimmungen a) Allgemeine Übergangsbestimmungen 1. Studierende, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorliegenden Curriculaversion (14 U)

im Bachelorstudium befinden, werden automatisch diesem Curriculum unterstellt. 2. Studierende, die bis einschließlich des Studienjahres 2013/14 ihr Masterstudium begonnen

haben, sind bis zum Ende des Studienjahrs 2015/2016 (Stichtag 30.11.2016) berechtigt, ihr Studium nach den Bestimmungen des im Studienjahr 2013/2014 geltenden Curriculums (Version 12U) abzuschließen. Wird das Studium bis dahin nicht abgeschlossen, sind die Studierenden dem vorliegenden Curriculum zu unterstellen. Die Studierenden sind berechtigt, bereits zu einem früheren Zeitpunkt in das vorliegende Curriculum überzutreten.

3. Studierenden, die sich dem vorliegenden Curriculum unterstellen oder diesem unterstellt werden, werden ihre bisher erbrachten Studienleistungen anerkannt, sofern diese den in diesem Curriculum vorgeschriebenen Leistungen entsprechen.

4. Masterstudierende, die sich diesem Curriculum unterstellen und deren künstlerische Masterarbeit bereits positiv beurteilt wurde, wird die Lehrveranstaltung „Repetitorium Lecture Recital“ anerkannt. Diese Regelung gilt bis zum Ende des Studienjahres 2015/2016.

b) Äquivalenzlisten

Äquivalenzliste Bachelorstudium Barockvioline V 033 138

Studienplanversion 12 U SSt. ECTS Studienplanversion 14 U SSt. ECTS Schwerpunkt Variantinstrument Barockviola 1-4

4 6 Barockviola 1-2 Barockviola Ergänzungsfach 1-2

1 1

4 2

Äquivalenzliste Masterstudium Klavier-Vokalbegeitung V 066 715

Studienplanversion 12 U SSt. ECTS Studienplanversion 14 U SSt. ECTS Schwerpunkt Liedgestaltung Liedgestaltung 5-7 Hammerklavier

3 1

4 2

Schwerpunkt Liedgestaltung Liedgestaltung

4

6

Schwerpunkt Korrepetieren Oratorienkorrepetition

2

3

Schwerpunkt Korrepetieren Vokal-Korrepetition 3-4

2

3

Korrepetieren in den Gesangsklassen

2 2 Partiturspiel 1-2 2 2

17. Stundentafeln/ECTS-Credits

Page 14: STPL_Instrumentalstudium

14

INSTRUMENTALSTUDIUM BACHELORSTUDIUM "AKKORDEON"

Studienkennzahl: V 033 133

SSt.

Fächer / Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. 5.Sem. 6.Sem. 7.Sem. 8.Sem. Zentrales künstlerisches Fach 16 Akkordeon 1-8 KE 16 2 2 2 2 2 2 2 2 PFLICHTFÄCHER 50 Gehörschulung 1-4 UE 8 2 2 2 2 Tonsatz 1-3 VU 6 2 2 2 Tonsatz 4 PS 2 2 Formenlehre 1-2 VO 2 1 1 Musikgeschichte 1-4 VO 8 2 2 2 2 Kammermusik KG 4 1 1 1 1 Chor UE 4 2 2 Ensemble und Orchester, davon mindestens 4 SSt. Neue Musik

KG UE

12

2 2 2 2 2 2

Akkordeonbaukunde 1 VO 1 1 Akkordeonstimmen 1 UE 1 1 Grundlagen der wissenschaftlichen Arbeitstechnik

VO 1

1

Quellenorientierte wissenschaftliche Arbeitstechnik

VO 1

1

WAHLFÄCHER 6 Angewandte Akustik und Instrumentenkunde 1-2

VO 2

Akkordeonpraktikum 1-4 KE 2 Mentales Training 1-2 oder UE 2 Atem- und Bewegungserziehung 1-2 oder UE 2 Alexandertechnik 1-2 UE 2 Notationskunde in zeitgenössischer Musik 1-2 VU 2

Lehrveranstaltung aus Jazz und Popularmusik 2

SCHWERPUNKT (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren)

4

Begleitende Musikwissenschaft 4 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Jazz und Popularmusik * Instrumentalpraxis Jazz 1-2 KE 2 Ensemble Jazz und Popularmusik UE 2 Studio für Neue Musik Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik und deren praktische Umsetzung

KG 4

Kammermusik Ensemblespiel KG 2 Spezialvorlesung VO 2 Filmmusik Aufnahmepraxis Filmmusik 1 PR 4 Freie Wahlfächer 9 2 Bachelorarbeiten Gesamtsumme 85

* Die Zulassung zu diesem Schwerpunktfach erfolgt aufgrund einer Orientierungsprüfung lt. IGP-Curriculum.

Page 15: STPL_Instrumentalstudium

15

INSTRUMENTALSTUDIUM BACHELORSTUDIUM "AKKORDEON" INSTRUMENTS BACHELOR´S STUDY PROGRAM "ACCORDION"

Studienkennzahl: V 033 133 Study number:V 033 133

Die vorliegende Semestereinteilung ist als Empfehlung für das Studium zu verstehen. The following table is a recommendation for the study program.

ECTS-Credits Fächer / Lehrveranstaltungen Subjects / courses

LV Typ ECTS-Credits 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. 5.Sem. 6.Sem. 7.Sem. 8.Sem.

Zentrales künstlerisches Fach Major artistic subject

135

Akkordeon 1-8 Accordion 1-8

KE 135 16 17 17 17 17 17 17 17

PFLICHTFÄCHER REQUIRED SUBJECTS

70

Gehörschulung 1-4 Aural training 1-4

UE 12 3 3 3 3

Tonsatz 1-3 Compositional technique 1-3

VU 9 3 3 3

Tonsatz 4 Compositional technique 4

PS 3 3

Formenlehre 1-2 Study of musical form 1-2

VO 4 2 2

Musikgeschichte 1-4 Music history 1-4

VO 8 2 2 2 2

Kammermusik Chamber music

KG 8 2 2 2 2

Chor Choir

UE 4 2 2

Ensemble und Orchester, davon mindestens 6 ECTS Neue Musik Ensemble and orchestra out of which at least 6 ECTS new music

KG UE

18

3 3 3 3 3 3

Akkordeonbaukunde 1 Study of accordion making 1

VO 1 1

Akkordeonstimmen 1 Accordion tuning 1

UE 1 1

Grundlagen der wissenschaftliche Arbeitstechnik Fundamentals of scientific research

VO 1 1

Quellenorientierte wissenschaftliche Arbeitstechnik Craft of research and music philology

VO 1 1

WAHLFÄCHER ELECTIVES

8 3 2 3

Angewandte Akustik und Instrumentenkunde 1-2 Applied acoustics and study of musical instruments 1-2

VO

Akkordeonpraktikum 1-4 Accordion practicum 1-4 KE

Mentales Training 1-2 oder Mental training 1-2 or Atem- u. Bewegungserziehung 1-2 oder Breathing- and movement training 1-2 or Alexandertechnik 1-2 Alexander technique 1-2

UE

Notationskunde in zeitgenöss. Musik 1-2 Study of notation in contemporary music 1-2 VU

Lehrveranstaltung aus Jazz und Popularmusik Course of Jazz and Popular music

Page 16: STPL_Instrumentalstudium

16

Schwerpunkt (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren) Emphasis (choose from one of the below areas of emphasis)

6 2 2 2

Begleitende Musikwissenschaft Collateral musicology

6 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Emphasis see Point 9 of the study program

Jazz und Popularmusik * Jazz and popular music *

6

Instrumentalpraxis 1-2 Instrumental practice 1-2

KE 4

Ensemble Jazz u. Popularmusik Ensemble jazz and popular music

UE 2

Studio für Neue Musik Studio of new music

6

Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik und deren praktische Umsetzung Playing techniques in contemporary music and practical realisation

KG 6

Kammermusik Chamber music

6

Ensemblespiel Ensemble playing

KG 4

Spezialvorlesung Specialized course

VO 2

Filmmusik Film score

6

Aufnahmepraxis Filmmusik 1 Practice in recording film score 1

PR 6

Freie Wahlfächer Free electives

9 2 1 1 1 4

2 Bachelorarbeiten 2 Bachelor´s theses

12 6 6

Gesamtsumme Total

240 30 30 30 30 30 30 30 30

* Die Zulassung zu diesem Schwerpunkt erfolgt aufgrund einer Orientierungsprüfung lt. IGP-Curriculum. * Admission to this emphasis on the basis of an orientation exam according to IGP-curriculum.

Page 17: STPL_Instrumentalstudium

17

INSTRUMENTALSTUDIUM MASTERSTUDIUM "AKKORDEON"

Studienkennzahl: V 066 733

SSt.

Fächer / Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. Zentrales künstlerisches Fach 8 Akkordeon 9 -12 KE 8 2 2 2 2 PFLICHTFÄCHER 12 Kammermusik KG 4 1 1 1 1 Ensemble KG 6 2 2 2 Repetitorium Lecture Recital 1 oder Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden 1

SE 2 2

WAHLFÄCHER 4 Tonsatz 5-6 PS 4 Korrepetition Korrepetitionsanspruch siehe Punkt 13 des Curriculums

Kompositionstechniken des 20./21. Jh. 1-2 VU 2 Spezialvorlesungen aus Musikgeschichte VO 4 Musikbezogene Frauen- und Geschlechterforschung VO 2 Aufführungspraxis in Improvisation VU 2

SCHWERPUNKT (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren)

6

Begleitende Musikwissenschaft 6 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Jazz und Popularmusik * Instrumentalpraxis Jazz 3-4 KE 2 Ensemble Jazz und Popularmusik UE 4 Studio für Neue Musik Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik und deren praktische Umsetzung

KG 4

Spezialvorlesung Neue Musik VO 2 Kammermusik Ensemblespiel 1-2 KG 4 Spezialvorlesung VO 2 Filmmusik Aufnahmepraxis Filmmusik 2 PR 4 Seminar aus dem Bereich Filmmusik SE 2 Freie Wahlfächer 4 Masterarbeit Gesamtsumme 34 1 Siehe Punkt 11 des Curriculums * Die Zulassung zu diesem Schwerpunktfach erfolgt aufgrund einer Orientierungsprüfung lt. IGP-Curriculum

Page 18: STPL_Instrumentalstudium

18

INSTRUMENTALSTUDIUM MASTERSTUDIUM "AKKORDEON" INSTRUMENTS MASTER´S STUDY PROGRAM "ACCORDION"

Studienkennzahl: V 066 733 Study number: V 066 733

Die vorliegende Semestereinteilung ist als Empfehlung für das Studium zu verstehen. The following table is a recommendation for the study program. ECTS-Credits Fächer / Lehrveranstaltungen Subjects / courses

LV Typ ECTS-Credits 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem.

Zentrales künstlerisches Fach bzw. Fächer Major artistic subject, subjects respectively

71

Akkordeon 9 -12 Accordion 9 -12

KE 71 17 18 18 18

PFLICHTFÄCHER REUQIRED SUBJECTS

19

Kammermusik Chamber music

KG 8 2 2 2 2

Ensemble Ensemble

KG 9 3 3 3

Repetitorium Lecture Recital 1 oder Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden 1

Revision course Lecture Recital 1 or Seminar of diploma 1

SE 2 2

WAHLFÄCHER ELECTIVES

6 2 2 2

Tonsatz 5-6 Compositional technique 5-6

PS

Korrepetition Correpetition

Korrepetitionsanspruch siehe Punkt 13 des Curriculums Correpetition entitlement see Point 13 of the study program

Kompositionstechniken des 20./21. Jh. 1-2 Composition techniques of 20./21. century 1-2

VU

Spezialvorlesungen aus Musikgeschichte Specialized course in music history

VO

Musikbezogene Frauen- und Geschlechterforschung Women in music and gender studies

VO

Aufführungspraxis in Improvisation Performance Practice in Improvisation

VU

Schwerpunkt (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren) Emphasis (choose from one of the below areas of emphasis)

8 4 4

Begleitende Musikwissenschaft Collateral musicology

8 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Emphasis see Point 9 of the study program

Jazz und Popularmusik * Jazz and popular music *

8

Instrumentalpraxis 3-4 Instrumental practice 3-4

KE 6

Ensemble Jazz und Popularmusik Ensemble jazz and popular music

UE 2

Studio für Neue Musik Studio of new music

8

Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik und deren praktische Umsetzung Playing techniques in contemporary music and practical realisation

KG 6

Spezialvorlesung Neue Musik Specialized course new music

VO 2

Page 19: STPL_Instrumentalstudium

19

Kammermusik Chamber music

8

Ensemblespiel 1-2 Ensemble playing 1-2

KG 6

Spezialvorlesung Specialized course

VO 2

Filmmusik Film score

8

Aufnahmepraxis Filmmusik 2 Practice in recording film score 2

PR 6

Seminar aus dem Bereich Filmmusik Seminar film score

SE 2

Freie Wahlfächer Free electives

4 1 1 2

Masterarbeit** Master´s thesis**

12 6 6

Gesamtsumme Total

120 29 30 31 30

1 Siehe Punkt 11 des Curriculums 1 See point 11 of the study program * Die Zulassung zu diesem Schwerpunktfach erfolgt aufgrund einer Orientierungsprüfung lt. IGP Curriculum. * Admission to this emphasis on the basis of an orientation exam according to IGP-curriculum.

** Im Sinne einer realistischen Darstellung des Workloads werden die dafür vorgesehenen ECTS Credits auf 2 Semester aufgeteilt, die Vergabe der Gesamtpunktezahl erfolgt erst nach positiver Beurteilung. ** For a realistic handling of the Workload, the ECTS Credits for the course work will be divided into 2 semesters. The total

number of credit points will be assigned only after the course work has been evaluated positively.

Page 20: STPL_Instrumentalstudium

20

INSTRUMENTALSTUDIUM BACHELORSTUDIUM "BAROCKVIOLINE" (ALTE MUSIK)

Studienkennzahl: V 033 138

SSt. Fächer / Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. 5.Sem. 6.Sem. 7.Sem. 8.Sem. Zentrales künstlerisches Fach 16 Barockvioline 1-8 KE 16 2 2 2 2 2 2 2 2 PFLICHTFÄCHER 51,5 Gehörschulung 1-4 UE 8 2 2 2 2 Tonsatz 1-3 VU 6 2 2 2 Tonsatz 4 PS 2 2 Formenlehre 1-2 VO 2 1 1 Musikgeschichte 1-4 VO 8 2 2 2 2 Kammermusik KG 2 1 1 Barockensemble 1-2 KG 4 2 2 Chor UE 4 2 2 Klavier-/Cembalopraxis 1-4 KE 3,5 1 1 1 0,5 Barockviola 1-2 KE 1 0,5 0,5 Generalbass 1-2 für Blockflöte, Barockvioline und Historische Oboeninstrumente

KE 1

0,5 0,5

Korrepetition Korrepetitionsanspruch siehe Punkt 13 des Curriculums Ornamentik 1-2 VU 2 1 1 Historische Aufführungspraxis 1-6 VO 6 1 1 1 1 1 1 Grundlagen der wissenschaftlichen Arbeitstechnik

VO 1

1

Quellenorientierte wissenschaftliche Arbeitstechnik

VO 1

1

WAHLFÄCHER 6 Notationskunde 1-2 VU 2 Barockviola Ergänzungsfach 1-2 KE 1 Historische Instrumentenkunde 1-2 VO 2 Historischer Tanz 1-2 VU 2 Quellen- und Literaturkunde 1-2 PS 4 Historische Stimmungen 1-2 VU 2 Lehrveranstaltung aus Jazz und Popularmusik 2 Angewandte Akustik und Instrumentenkunde 1-2

VO 2

SCHWERPUNKT (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren)

4

Begleitende Musikwissenschaft 4 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Kammermusik Ensemblespiel KG 2 Spezialvorlesung VO 2 Filmmusik Aufnahmepraxis Filmmusik 1 PR 4

Freie Wahlfächer 9 2 Bachelorarbeiten Gesamtsumme 86,5

Page 21: STPL_Instrumentalstudium

21

INSTRUMENTALSTUDIUM BACHELORSTUDIUM "BAROCKVIOLINE" (ALTE MUSIK)

INSTRUMENTS BACHELOR´S STUDY PROGRAM "BAROCKVIOLIN" (EARLY MUSIC)

Studienkennzahl: V 033 138 Study number: V 033 138

Die vorliegende Semestereinteilung ist als Empfehlung für das Studium zu verstehen. The following table is a recommendation for the study program.

ECTS-Credits Fächer / Lehrveranstaltungen Subjects / courses

LV Typ ECTS-Credits 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. 5.Sem. 6.Sem. 7.Sem. 8.Sem.

Zentrales künstlerisches Fach Major artistic subject

128

Barockvioline 1-8 Barockviolin 1-8

KE 128 15 15 15 15 17 17 17 17

PFLICHTFÄCHER REQUIRED SUBJECTS

75

Gehörschulung 1-4 Aural training 14

UE 12 3 3 3 3

Tonsatz 1-3 Compositional technique 1-3

VU 9 3 3 3

Tonsatz 4 Compositional technique 4

PS 3 3

Formenlehre 1-2 Study of musical form 1-2

VO 4 2 2

Musikgeschichte 1-4 Music history 1-4

VO 8 2 2 2 2

Kammermusik Chamber music

KG 6 3 3

Barockensemble 1-2 Barockensemble 1-2

KG 6 3 3

Chor Choir

UE 4 2 2

Klavier-/Cembalopraxis 1-4 Piano/harpsichord practice 1-4

KE 7 2 2 2 1

Barockviola 1-2 Barockviola 1-2

KE 4 2 2

Generalbass 1-2 für Blockflöte, Barockvioline und historische Oboeninstrumente Basso continuo 1-2 for recorder, barockviolin and historical oboes

KE 2 1 1

Korrepetition Correpetition

Korrepetitionsanspruch siehe Punkt 13 des Curriculums Correpetition entitlement see point 13 of the study program

Ornamentik 1-2 Ornamentation 1-2

VU 2 1 1

Histor. Aufführungspraxis 1-6 Historical performance practice 1-6

VO 6 1 1 1 1 1 1

Grundlagen der wissenschaftlichen Arbeitstechnik Fundamentals of scientific research

VO 1 1

Quellenorientierte wissenschaftliche Arbeitstechnik Craft of research and music philology

VO 1 1

Page 22: STPL_Instrumentalstudium

22

WAHLFÄCHER ELECTIVES

8 4 4

Notationskunde 1-2 Study of notation 1-2

VU

Barockviola Ergänzungsfach 1-2 Barockviola supplement 1-2

KE

Historische Instrumentenkunde 1-2 Historical instruments 1-2

VO

Historischer Tanz 1-2 Historical dance 1-2

VU

Quellen- und Literaturkunde 1-2 Research skills 1-2

PS

Historische Stimmungen 1-2 Historical temperaments1-2

VU

Lehrveranstaltung aus Jazz und Popularmusik Course of Jazz and Popular music

Angewandte Akustik und Instrumentenkunde 1-2 Applied acoustics and study of musical instruments 1-2

VO

Schwerpunkt (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren) Emphasis (choose from one of the below areas of emphasis)

6 3 3

Begleitende Musikwissenschaft Collateral musicology

6 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Emphasis see Point 9 of the study program

Kammermusik Chamber music

6

Ensemblespiel Ensemble playing

KG 4

Spezialvorlesung Specialized course

VO 2

Filmmusik Film score

6

Aufnahmepraxis Filmmusik 1 Practice in recording film score 1

PR 6

Freie Wahlfächer Free electives

11 3 3 1 2 2

2 Bachelorarbeiten 2 Bachelor´s theses

12 6 6

Gesamtsumme Total

240 30 30 30 30 30 30 30 30

Page 23: STPL_Instrumentalstudium

23

INSTRUMENTALSTUDIUM MASTERSTUDIUM "BAROCKVIOLINE" (ALTE MUSIK)

Studienkennzahl: V 066 738

SSt.

Fächer / Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. Zentrales künstlerisches Fach 8 Barockvioline 9 -12 KE 8 2 2 2 2 PFLICHTFÄCHER 10 Kammermusik KG 2 1 1 Generalbass 3-4 für Blockflöte, Barockvioline und Historische Oboeinstrumente

KG 2 1 1

Repetitorium Lecture Recital 1 oder Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden 1

SE 2 2

Barockensemble 3-4 KG 4 2 2 Korrepetition Korrepetitionsanspruch siehe Punkt 13 des Curriculums

WAHLFÄCHER 6 Musikbezogene Frauen- und Geschlechterforschung VO 2 Aufführungspraktische Spezialvorlesung 1-2 ² VO 2 Notationskunde 1-2 * VU 2 Historischer Tanz 1-2 * VU 2 Historische Instrumentenkunde 1-2 * VO 2 Historische Stimmungen 1-2 * VO 2 Quellen- und Literaturkunde 1-2 * PS 4 Barockviola Ergänzungsfach 3-4 4 KE 1 SCHWERPUNKT (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren)

6

Begleitende Musikwissenschaft 6 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Kammermusik Ensemblespiel 1-2 KG 4 Spezialvorlesung VO 2 Filmmusik Aufnahmepraxis Filmmusik 2 PR 4 Seminar aus dem Bereich Filmmusik SE 2 Freie Wahlfächer 4 Masterarbeit Gesamtsumme 34 1 Siehe Punkt 11 des Curriculums 2 kann nicht gleichzeitig mit 3 besucht werden 3 kann nicht gleichzeitig mit 2 besucht werden 4 bzw. Barockviola Ergänzungsfach 1-2, sofern nicht im Bachelorstudium Barockvioline absolviert * sofern nicht im Bachelorstudium absolviert

Page 24: STPL_Instrumentalstudium

24

INSTRUMENTALSTUDIUM MASTERSTUDIUM "BAROCKVIOLINE" (ALTE MUSIK)

INSTRUMENTS MASTER´S STUDY PROGRAM "BAROCKVIOLIN" (EARLY MUSIC)

Studienkennzahl: V 066 738 Study number: V 066 738

Die vorliegende Semestereinteilung ist als Empfehlung für das Studium zu verstehen. The following table is a recommendation for the study program. ECTS-Credits Fächer / Lehrveranstaltungen Subjects / courses

LV Typ ECTS-Credits 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem.

Zentrales künstlerisches Fach Major artistic subject

72

Barockvioline 9 -12 Barockviolin 9 -12

KE 72 18 18 18 18

PFLICHTFÄCHER REQUIRED SUBJECTS

16

Kammermusik Chamber music

KG 6 3 3

Generalbass 3-4 für Blockflöte, Barockvioline und Historische Oboeninstrumente Basso continuo 3-4 for recorder, barockviolin and historical oboes

KG 2 1 1

Repetitorium Lecture Recital 1 oder Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden 1

Revision course Lecture Recital 1 or Seminar of diploma 1

SE 2 2

Barockensemble 3-4 Barockensemble 3-4

KG 6 3 3

Korrepetition Correpetition

Korrepetitionsanspruch siehe Punkt 13 des Curriculums Correpetition entitlement see point 13 of the study program

WAHLFÄCHER ELECTIVES

8 3 3 1 1

Musikbezogene Frauen- und Geschlechterforschung Women in music and gender studies

VO

Aufführungspraktische Spezialvorlesung 1-2 ² Specialized course in performance practice 1-2 ²

VO

Notationskunde 1-2 * Study of notation 1-2 *

VU

Historischer Tanz 1-2 * Historical dance 1-2 *

VU

Historische Instrumentenkunde 1-2 * Historical instruments 1-2 *

VO

Historische Stimmungen 1-2 * Historical temperaments 1-2 *

VO

Quellen- und Literaturkunde 1-2 Research skills 1-2

PS

Barockviola Ergänzungsfach 3-4 4 Barockviola supplement 3-4 4

KE

Schwerpunkt (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren) Emphasis (choose from one of the below areas of emphasis)

8 4 4

Begleitende Musikwissenschaft Collateral musicology

8 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Emphasis see Point 9 of the study program

Page 25: STPL_Instrumentalstudium

25

Kammermusik Chamber music

8

Ensemblespiel 1-2 Ensemble playing 1-2

KG 6

Spezialvorlesung Specialized course

VO 2

Filmmusik Film score

8

Aufnahmepraxis Filmmusik 2 Practice in recording film score 2

PR 6

Seminar aus dem Bereich Filmmusik Seminar film score

SE 2

Freie Wahlfächer Free electives

4 1 1 2

Masterarbeit ** Master´s thesis **

12 6 6

Gesamtsumme Total

120 30 30 30 30

1 Siehe Punkt 11 des Curriculums 1 See point 11 of the study program 2 kann nicht gleichzeitig mit 3 besucht werden 2 cannot be taken at the same time with 3 3 kann nicht gleichzeitig mit 2 besucht werden 3 cannot be taken at the same time with 2 4 bzw. Barockviola Ergänzungsfach 1-2, sofern nicht im Bachelorstudium Barockvioline absolviert 4 or rather Barockviola supplement 1-2, unless taken in the bachelor’s study program Barockvioline * sofern nicht im Bachelorstudium absolviert * unless taken in the bachelor´s study program ** Im Sinne einer realistischen Darstellung des Workloads werden die dafür vorgesehenen ECTS-Credits auf 2 Semester aufgeteilt, die Vergabe der Gesamtpunktezahl erfolgt erst nach positiver Beurteilung. ** For a realistic handling of the Workload, the ECTS Credits for the course work will be divided into 2 semesters. The total

number of credit points will be assigned only after the course work has been evaluated positively.

Page 26: STPL_Instrumentalstudium

26

INSTRUMENTALSTUDIUM BACHELORSTUDIUM "BLOCKFLÖTE" (ALTE MUSIK)

Studienkennzahl: V 033 123

SSt. Fächer / Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. 5.Sem. 6.Sem. 7.Sem. 8.Sem. Zentrales künstlerisches Fach 16 Blockflöte 1-8 KE 16 2 2 2 2 2 2 2 2 PFLICHTFÄCHER 48,5 Gehörschulung 1-4 UE 8 2 2 2 2 Tonsatz 1-3 VU 6 2 2 2 Tonsatz 4 PS 2 2 Formenlehre 1-2 VO 2 1 1 Musikgeschichte 1-4 VO 8 2 2 2 2 Kammermusik KG 4 1 1 1 1 Chor UE 4 2 2 Klavier/Cembalopraxis 1-4 KE 3,5 1 1 1 0,5 Generalbass 1-2 für Blockflöte, Barockvioline und Historische Oboeninstrumente KE 1 0,5 0,5

Korrepetition Korrepetitionsanspruch siehe Punkt 13 des Curriculums Ornamentik 1-2 VU 2 1 1 Historische Aufführungspraxis 1-6 VO 6 1 1 1 1 1 1 Grundlagen der wissenschaftlichen Arbeitstechnik

VO 1 1

Quellenorientierte wissenschaftliche Arbeitstechnik

VO 1 1

WAHLFÄCHER 6 Notationskunde 1-2 VU 2 Historische Instrumentenkunde 1-2 VO 2 Historischer Tanz 1-2 VU 2 Stimmbildung 1-2 UE 2 Historische Stimmungen 1-2 VU 2 Angewandte Akustik und Instrumentenkunde 1-2

VO 2

Lehrveranstaltung aus Jazz und Popularmusik 2 SCHWERPUNKT (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren)

4

Begleitende Musikwissenschaft 4 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Studio für Neue Musik Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik und deren praktische Umsetzung

KG 4

Kammermusik Ensemblespiel KG 2 Spezialvorlesung VO 2 Variantinstrument Variantinstrument 1-2 (Barockfagott, Barockoboe, Traversflöte)

KE 2

Interpretationsseminar 1-2 VU 2 Filmmusik Aufnahmepraxis Filmmusik 1 PR 4

Freie Wahlfächer 9 2 Bachelorarbeiten Gesamtsumme 83,5

Page 27: STPL_Instrumentalstudium

27

INSTRUMENTALSTUDIUM BACHELORSTUDIUM "BLOCKFLÖTE" (ALTE MUSIK)

INSTRUMENTS BACHELOR´S STUDY PROGRAM "RECORDER" (EARLY MUSIC)

Studienkennzahl: V 033 123 Study number: V 033 123

Die vorliegende Semestereinteilung ist als Empfehlung für das Studium zu verstehen. The following table is a recommendation for the study program.

ECTS-Credits Fächer / Lehrveranstaltungen Subjects / courses

LV Typ ECTS-Credits

1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. 5.Sem. 6.Sem. 7.Sem. 8.Sem.

Zentrales künstlerisches Fach Major artistic subject

132

Blockflöte 1-8 Recorder 1-8

KE 132 15 15 16 16 17 17 18 18

PFLICHTFÄCHER REQUIRED SUBJECTS

71

Gehörschulung 1-4 Aural training 1-4

UE 12 3 3 3 3

Tonsatz 1-3 Compositional technique 1-3

VU 9 3 3 3

Tonsatz 4 Compositional technique 4

PS 3 3

Formenlehre 1-2 Study of musical form 1-2

VO 4 2 2

Musikgeschichte 1-4 Music history 1-4

VO 8 2 2 2 2

Kammermusik Chamber music

KG 12 3 3 3 3

Chor Choir

UE 4 2 2

Klavier-/Cembalopraxis 1-4 Piano-/harpsichord practice 1-4

KE 7 2 2 2 1

Generalbass 1-2 für Blockflöte, Barockvioline und Historische Oboeninstrumente Basso continuo 1-2 for recorder, barockviolin and historicial oboes

KE 2 1 1

Korrepetition Correpetition

Korrepetitionsanspruch siehe Punkt 13 des Curriculums

Correpetition entitlement see point 13 of the study program Ornamentik 1-2 Ornamentation 1-2

VU 2 1 1

Historische Aufführungspraxis 1-6 Historical performance practice 1-6

VO 6 1 1 1 1 1 1

Grundlagen der wissenschaftlichen Arbeitstechnik Fundamentals of scientific research

VO 1 1

Quellenorientierte wissenschaftliche Arbeitstechnik Craft of research and music philology

VO 1 1

WAHLFÄCHER ELECTIVES

8 4 4

Notationskunde 1-2 Study of notation 1-2

VU

Historische Instrumentenkunde 1-2 Historical instruments 1-2

VO

Historischer Tanz 1-2 Historical dance 1-2

VU

Page 28: STPL_Instrumentalstudium

28

Stimmbildung 1-2 Voice training 1-2

UE

Historische Stimmungen 1-2 Historical temperaments1-2

VU

Angewandte Akustik und Instrumentenkunde 1-2 Applied acoustics and study of musical instruments 1-2

VO

Lehrveranstaltung aus Jazz und Popularmusik Course of Jazz and Popular music

Schwerpunkt (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren) Emphasis (choose from one of the below areas of emphasis)

6 3 3

Begleitende Musikwissenschaft Collateral musicology

6 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Emphasis see Point 9 of the study program

Studio für Neue Musik Studio of new music

6

Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik und deren praktische Umsetzung Playing techniques in contemporary music and practical realisation

KG 6

Kammermusik Chamber music

6

Ensemblespiel Ensemble playing

KG 4

Spezialvorlesung Specialized course

VO 2

Variantinstrument Variable instrument

6

Variantinstrument 1-2 (Barockfagott, Barockoboe, Traversflöte) Variable instrument 1-2 (Baroque bassoon, baroque oboe, transverse flute)

KE 4

Interpretationsseminar 1-2 Interpretation seminar 1-2

VU 2

Filmmusik Film score

6

Aufnahmepraxis Filmmusik 1 Practice in recording film score 1

PR 6

Freie Wahlfächer Free electives

11 3 3 1 2 2

2 Bachelorarbeiten 2 Bachelor´s theses

12 6 6

Gesamtsumme/ Total 240 30 30 30 30 30 30 30 30

Page 29: STPL_Instrumentalstudium

29

INSTRUMENTALSTUDIUM MASTERSTUDIUM "BLOCKFLÖTE" (ALTE MUSIK)

Studienkennzahl: V 066 723

SSt.

Fächer / Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. Zentrales künstlerisches Fach 8 Blockflöte 9 -12 KE 8 2 2 2 2 PFLICHTFÄCHER 8 Kammermusik KG 2 1 1 Generalbass 3-4 für Blockflöte, Barockvioline und Historische Oboeninstrumente

KG 2 1 1

Korrepetition Korrepetitionsanspruch siehe Punkt 13 des Curriculums

Praktikum für zeitgenössische Blockflötenmusik 1-2 UE 2 1 1 Repetitorium Lecture Recital 1 oder Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden 1 SE 2 2

WAHLFÄCHER 6 Musikbezogene Frauen- und Geschlechterforschung VO 2 Aufführungspraktische Spezialvorlesung 1-2 ² VO 2 Notationskunde 1-2 * VU 2 Historischer Tanz 1-2 * VU 2 Historische Instrumentenkunde 1-2 * VO 2 Historische Stimmungen 1-2 * VO 2 Quellen- und Literaturkunde 1-2 PS 4 SCHWERPUNKT (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren)

6

Begleitende Musikwissenschaft 6 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Studio für Neue Musik Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik und deren praktische Umsetzung

KG 4

Spezialvorlesung Neue Musik VO 2 Kammermusik Ensemblespiel 1-2 KG 4 Spezialvorlesung VO 2 Variantinstrument Variantinstrument 1-2 (Barockfagott, Barockoboe,Traversflöte)

KE 2

Interpretationsseminar 1-2 VU 2 Aufführungspraktische Spezialvorlesung 1-2 3 VO 2 Filmmusik Aufnahmepraxis Filmmusik 2 PR 4

Seminar aus dem Bereich Filmmusik SE 2

Freie Wahlfächer 4 Masterarbeit Gesamtsumme 32 1 Siehe Punkt 11 des Curriculums 2 kann nicht gleichzeitig mit 3 besucht werden 3 kann nicht gleichzeitig mit 2 besucht werden * sofern nicht im Bachelorstudium absolviert

Page 30: STPL_Instrumentalstudium

30

INSTRUMENTALSTUDIUM MASTERSTUDIUM "BLOCKFLÖTE" (ALTE MUSIK)

INSTRUMENTS MASTER´S STUDY PROGRAM "RECORDER" (EARLY MUSIC)

Studienkennzahl: V 066 723 Study number: V 066 723

Die vorliegende Semestereinteilung ist als Empfehlung für das Studium zu verstehen. The following table is a recommendation for the study program. ECTS-Credits Fächer / Lehrveranstaltungen Subjects / courses

LV Typ ECTS-Credits 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem.

Zentrales künstlerisches Fach Major artistic subject

72

Blockflöte 9 -12 Recorder 9 -12

KE 72 18 18 18 18

PFLICHTFÄCHER REQUIRED SUBJECTS

16

Kammermusik Chamber music

KG 6 3 3

Generalbass 3-4 für Blockflöte, Barockvioline und Historische Oboeninstrumente Basso continuo 3-4 for recorder, barockviolin and historical oboes

KG 2 1 1

Korrepetition Correpetition

Korrepetitionsanspruch siehe Punkt 13 des Curriculums Correpetition entitlement see point 13 of the study program

Praktikum für zeitgenössische Blockflötenmusik 1-2 Practicum for contemporary recorder music 1-2

UE 6 3 3

Repetitorium Lecture Recital 1 oder Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden 1

Revision course Lecture Recital 1 or Seminar of diploma 1

SE 2 2

WAHLFÄCHER ELECTIVES

8 3 3 1 1

Musikbezogene Frauen- und Geschlechterforschung Women in music and gender studies

VO

Aufführungspraktische Spezialvorlesung 1-2 2

Specialized course in performance practice 1-2 2 VO

Notationskunde 1-2 * Study of notation 1-2 *

VU

Historischer Tanz 1-2 * Historical dance 1-2 *

VU

Historische Instrumentenkunde 1-2 * Historical instruments 1-2 *

VO

Historische Stimmungen 1-2 * Historical temperaments 1-2 *

VO

Quellen- und Literaturkunde 1-2 Research skills 1-2

PS

Schwerpunkt (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren) Emphasis (choose from one of the below areas of emphasis)

8 4 4

Begleitende Musikwissenschaft Collateral musicology

8 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Emphasis see Point 9 of the study program

Page 31: STPL_Instrumentalstudium

31

Studio für Neue Musik Studio of new music

8

Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik und deren praktische Umsetzung Playing techniques in contemporary music and practical realisation

KG 6

Spezialvorlesung Neue Musik Specialized course new music

VO 2

Kammermusik Chamber music

8

Ensemblespiel 1-2 Ensemble playing 1-2

KG 6

Spezialvorlesung Specialized course

VO 2

Variantinstrument Variable instrument

8

Variantinstrument 1-2 (Barockfagott, Barockoboe, Traversflöte) Variable instrument 1-2 (Baroque bassoon, baroque oboe, transverse flute)

KE 4

Interpretationsseminar 1-2 Interpretation seminar 1-2

VU 2

Aufführungspraktische Spezialvorlesung 1-2 3

Specialized course in performance practice 1-2 3 VO 2

Filmmusik Film score

8

Aufnahmepraxis Filmmusik 2 Practice in recording film score 2

PR 6

Seminar aus dem Bereich Filmmusik Seminar film score

SE 2

Freie Wahlfächer Free electives

4 1 1 2

Masterarbeit ** Master´s thesis **

12 6 6

Gesamtsumme Total

120 30 30 30 30

1 Siehe Punkt 11 des Curriculums 1 See point 11 of the study program

2 kann nicht gleichzeitig mit 3 besucht werden 2 cannot be taken at the same time with 3

3 kann nicht gleichzeitig mit 2 besucht werden 3 cannot be taken at the same time with 2 * soferne nicht im Bachelorstudium absolviert * unless taken in the bachelor´s study program ** Im Sinne einer realistischen Darstellung des Workloads werden die dafür vorgesehenen ECTS-Credits auf 2 Semester aufgeteilt, die Vergabe der Gesamtpunktezahl erfolgt erst nach positiver Beurteilung. ** For a realistic handling of the Workload, the ECTS Credits for the course work will be divided into 2 semesters. The total number of credit points will be assigned only after the course work has been evaluated positively.

Page 32: STPL_Instrumentalstudium

32

INSTRUMENTALSTUDIUM BACHELORSTUDIUM "CEMBALO" (ALTE MUSIK)

Studienkennzahl: V 033 113

SSt.

Fächer / Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. 5.Sem. 6.Sem. 7.Sem. 8.Sem. Zentrales künstlerisches Fach 16 Cembalo 1-8 KE 16 2 2 2 2 2 2 2 2 PFLICHTFÄCHER 53 Gehörschulung 1-4 UE 8 2 2 2 2 Tonsatz 1-3 VU 6 2 2 2 Tonsatz 4 PS 2 2 Formenlehre 1-2 VO 2 1 1 Musikgeschichte 1-4 VO 8 2 2 2 2 Kammermusik KG 2 1 1 Chor UE 4 2 2 Generalbasspraxis 1-8 KE 5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 1 1 Historische Aufführungspraxis 1-6 VO 6 1 1 1 1 1 1 Cembalopraktikum 1-4 KE 4 1 1 1 1 Ornamentik VU 2 1 1 Quellenkunde zum Generalbass 1-2 VO 2 1 1 Grundlagen der wissenschaftlichen Arbeitstechnik

VO 1 1

Quellenorientierte wissenschaftliche Arbeitstechnik

VO 1 1

WAHLFÄCHER 6 Historische Tasteninstrumente 1-2 VO 2 Notationskunde 1-2 VU 2 Historische Instrumentenkunde1-2 VO 2 Historische Stimmungen 1-2 VU 2 Historischer Tanz 1-2 VU 2 Stimmbildung 1-2 UE 2 Angewandte Akustik und Instrumentenkunde 1-2

VO 2

Interpretationsseminar Cembalo 1-2 VU 2 Lehrveranstaltung aus Jazz und Popularmusik 2 SCHWERPUNKT (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren)

4

Begleitende Musikwissenschaft 4 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Studio für Neue Musik Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik und deren praktische Umsetzung

KG 4

Kammermusik Ensemblespiel KG 2 Spezialvorlesung VO 2 Variantinstrument Variantinstrument 1-2 (Clavichord, Hammerklavier, Orgel)

KE 2

Interpretationsseminar 1-2 VU 2 Filmmusik Aufnahmepraxis Filmmusik 1 PR 4

Freie Wahlfächer 9 2 Bachelorarbeiten Gesamtsumme 88

Page 33: STPL_Instrumentalstudium

33

INSTRUMENTALSTUDIUM BACHELORSTUDIUM "CEMBALO" (ALTE MUSIK)

INSTRUMENTS BACHELOR´S STUDY PROGRAM "HARPSICHORD" (EARLY MUSIC)

Studienkennzahl: V 033 113 Study number: V 033 113

Die vorliegende Semestereinteilung ist als Empfehlung für das Studium zu verstehen. The following table is a recommendation for the study program.

ECTS-Credits Fächer / Lehrveranstaltungen Subjects / courses

LV Typ ECTS-Credits 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. 5.Sem. 6.Sem. 7.Sem. 8.Sem.

Zentrales künstlerisches Fach Major artistic subject

131

Cembalo 1-8 Harpsichord 1-8

KE 131 16 16 16 16 16 17 17 17

PFLICHTFÄCHER REQUIRED SUBJECTS

74

Gehörschulung 1-4 Aural training 1-4

UE 12 3 3 3 3

Tonsatz 1-3 Compositional technique 1-3

VU 9 3 3 3

Tonsatz 4 Compositional technique 4

PS 3 3

Formenlehre 1-2 Study of musical form 1-2

VO 4 2 2

Musikgeschichte 1-4 Music history 1-4

VO 8 2 2 2 2

Kammermusik Chamber music

KG 4 2 2

Chor Choir

UE 4 2 2

Generalbasspraxis 1-8 Basso Continuo practice 1-8

KE 10 1 1 1 1 1 1 2 2

Historische Aufführungspraxis 1-6 Historical Performance Practice 1-6 VO 6 1 1 1 1 1 1

Cembalopraktikum 1-4 Harpsichord practicum 1-4

KE 8 2 2 2 2

Ornamentik Ornamtentation

VU 2 1 1

Quellenkunde zum Generalbass 1-2 Source readings on basso continuo 1-2

VO 2 1 1

Grundlagen der wissenschaftlichen Arbeitstechnik Fundamentals of scientific research

VO 1 1

Quellenorientierte wissenschaftliche Arbeitstechnik Craft of research and music philology

VO 1 1

WAHLFÄCHER ELECTIVES

8 2 1 1 1 1 2

Historische Tasteninstrumente 1-2 Historical keyboard instruments 1-2

VO

Notationskunde 1-2 Study of notation 1-2

VU

Historische Instrumentenkunde 1-2 Historical instruments 1-2

VO

Historische Stimmungen 1-2 Historical temperaments 1-2

VU

Page 34: STPL_Instrumentalstudium

34

Historischer Tanz 1-2 Historical dance 1-2

VU

Stimmbildung 1-2 Voice training 1-2

UE

Angewandte Akustik und Instrumentenkunde 1-2 Applied acoustics and study of musical instruments 1-2

VO

Interpretationsseminar Cembalo 1-2 Interpretation seminar harpsichord 1-2

VU

Lehrveranstaltung aus Jazz und Popularmusik Course of Jazz and Popular music

Schwerpunkt (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren) Emphasis (choose from one of the below areas of emphasis)

6 2 2 1 1

Begleitende Musikwissenschaft Collateral musicology

6 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Emphasis see Point 9 of the study program

Studio für Neue Musik Studio of new music

6

Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik und deren praktische Umsetzung Playing techniques in contemporary music and practical realisation

KG 6

Kammermusik Chamber music

6

Ensemblespiel Ensemble playing

KG 4

Spezialvorlesung Specialized course

VO 2

Variantinstrument Variable instrument

6

Variantinstrument 1-2 (Clavichord,Hammerklavier, Orgel) Variable instrument 1-2 (clavichord, fortepiano, organ)

KE 4

Interpretationsseminar 1-2 Interpretation seminar 1-2

VU 2

Filmmusik Film score

6

Aufnahmepraxis Filmmusik 1 Practice in recording film score 1

PR 6

Freie Wahlfächer Free Electives

9 4 4 1

2 Bachelorarbeiten 2 Bachelor´s theses

12 6 6

Gesamtsumme/Total 240 30 30 30 30 30 30 30 30

Page 35: STPL_Instrumentalstudium

35

INSTRUMENTALSTUDIUM MASTERSTUDIUM "CEMBALO" (ALTE MUSIK)

Studienkennzahl: V 066 713

SSt.

Fächer / Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. Zentrales künstlerisches Fach 8 Cembalo 9 -12 KE 8 2 2 2 2 PFLICHTFÄCHER 10 Generalbasspraxis 9-10 KE 1 0,5 0,5 Historisches Ensemblespiel 1-4 KG 4 1 1 1 1 Cembalopraktikum 5-6 UE 1 0,5 0,5 Kammermusik KG 2 1 1 Repetitorium Lecture Recital 1 oder Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden 1 SE 2 2

WAHLFÄCHER 6 Musikbezogene Frauen- und Geschlechterforschung VO 2 Aufführungspraktische Spezialvorlesung 1-2 2 VO 2 Notationskunde 1-2 * VU 2 Historischer Tanz 1-2 * VU 2 Historische Tasteninstrumente 1-2 * VO 2 Historische Instrumentenkunde 1-2 * VO 2 Historische Stimmungen 1-2 * VO 2 Quellen- und Literaturkunde 1-2 PS 4 SCHWERPUNKT (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren)

6

Begleitende Musikwissenschaft 6 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums

Ensembleleitung Dirigieren UE 2 Partiturspiel KE 2 Werkanalyse VO 2 Variantinstrument Variantinstrument 1-2 (Clavichord, Hammerklavier, Orgel) KE 2 Interpretationsseminar 1-2 VU 2 Aufführungspraktische Spezialvorlesung 1-2 3 VO 2 Filmmusik Aufnahmepraxis Filmmusik 2 PR 4

Seminar aus dem Bereich Filmmusik SE 2

Freie Wahlfächer 4 Masterarbeit Gesamtsumme 34 1 siehe Punkt 11 des Curriculums 2 kann nicht gleichzeitig mit 3 besucht werden 3 kann nicht gleichzeitig mit 2 besucht werden * sofern nicht im Bachelorstudium absolviert

Page 36: STPL_Instrumentalstudium

36

INSTRUMENTALSTUDIUM MASTERSTUDIUM "CEMBALO" (ALTE MUSIK)

INSTRUMENTS MASTER´S STUDY PROGRAM "HARPSICHORD" (EARLY MUSIC)

Studienkennzahl: V 066 713 Study number: V 066 713

Die vorliegende Semestereinteilung ist als Empfehlung für das Studium zu verstehen. The following table is a recommendation for the study program. ECTS-Credits Fächer / Lehrveranstaltungen Subjects / courses

LV Typ ECTS-Credits 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4. Sem.

Zentrales künstlerisches Fach Major artistic subject

68

Cembalo 9 -12 Harpsichord 9 -12

KE 68 17 17 17 17

PFLICHTFÄCHER REQUIRED SUBJECTS

20

Generalbasspraxis 9-10 Basso Continuo practice 9-10

KE 2 1 1

Historisches Ensemblespiel 1-4 Historical ensemble playing 1-4

KG 8 2 2 2 2

Cembalopraktikum 5-6 Harpsichord practicum 5-6

UE 2 1 1

Kammermusik Chamber music

KG 6 3 3

Repetitorium Lecture Recital 1 oder Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden 1

Revision course Lecture Recital 1 or Seminar of diploma 1

SE 2 2

WAHLFÄCHER ELECTIVES

8 2 2 2 2

Musikbezogene Frauen- und Geschlechterforschung Women in music and gender studies

VO

Aufführungspraktische Spezialvorlesung 1-2 2

Specialized course in performance practice 1-2 2 VO

Notationskunde 1-2 * Study of notation 1-2 *

VU

Historischer Tanz 1-2 * Historical dance 1-2 *

VU

Historische Tasteninstrumente 1-2 * Historical keyboard instruments 1-2 *

VO

Historische Instrumentenkunde 1-2 * Historical instruments 1-2 *

VO

Historische Stimmungen 1-2 * Historical temperaments 1-2 *

VO

Quellen- und Literaturkunde 1-2 Research skills 1-2

PS

Schwerpunkt (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren) Emphasis (choose from one of the below areas of emphasis)

8 4 4

Begleitende Musikwissenschaft Collateral musicology

8 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Emphasis see Point 9 of the study program

Page 37: STPL_Instrumentalstudium

37

1 Siehe Punkt 11 des Curriculums 1 See point 11 of the study program 2 kann nicht gleichzeitig mit 3 besucht werden 2 cannot be taken at the same time with 3 3 kann nicht gleichzeitig mit 2 besucht werden 3 cannot be taken at the same time with 2 * sofern nicht im Bachelorstudium absolviert * unless taken in the Bachelor´s study program ** Im Sinne einer realistischen Darstellung des Workloads werden die dafür vorgesehenen ECTS-Credits auf 2 Semester aufgeteilt, die Vergabe der Gesamtpunktezahl erfolgt erst nach positiver Beurteilung. ** For a realistic handling of the Workload, the ECTS Credits for the course work will be divided into

2 semesters. The total number of credit points will be assigned only after the course work has been evaluated positively.

Ensembleleitung Ensemble direction

8

Dirigieren Conducting

UE 3

Partiturspiel Score playing

KE 3

Werkanalyse Analysis of works

VO 2

Variantinstrument Variable instrument

8

Variantinstrument 1-2 (Clavichord, Hammerklavier, Orgel)

Variable instrument 1-2 (clavichord, fortepiano, organ) KE 4

Interpretationsseminar 1-2 Interpretation seminar 1-2

VU 2

Aufführungspraktische Spezialvorlesung 1-2 ³ Specialized course in performance practice 1-2 ³

VO 2

Filmmusik Film score

8

Aufnahmepraxis Filmmusik 2 Practice in recording film score 2

PR 6

Seminar aus dem Bereich Filmmusik Seminar film score

SE 2

Freie Wahlfächer Free electives

4 1 1 2

Masterarbeit ** Master´s thesis **

12 6 6

Gesamtsumme Total

120 30 30 30 30

Page 38: STPL_Instrumentalstudium

38

INSTRUMENTALSTUDIUM BACHELORSTUDIUM "GITARRE"

Studienkennzahl: V 033 120

SSt.

Fächer / Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. 5.Sem. 6.Sem. 7.Sem. 8.Sem. Zentrales künstlerisches Fach 16 Gitarre 1-8 KE 16 2 2 2 2 2 2 2 2 PFLICHTFÄCHER 42,5 Gehörschulung 1-4 UE 8 2 2 2 2 Tonsatz 1-3 VU 6 2 2 2 Tonsatz 4 PS 2 2 Formenlehre 1-2 VO 2 1 1 Musikgeschichte 1-4 VO 8 2 2 2 2 Kammermusik KG 4 1 1 1 1 Chor UE 4 2 2 Klavierpraxis 1-6, davon 2-4 Semester Generalbass

KE 4,5 1 1 1 0,5 0,5 0,5

Korrepetition Korrepetitionsanspruch siehe Punkt 13 des Curriculums

Historische Aufführungspraxis 1-2 VO 2 1 1 Grundlagen der wissenschaftlichen Arbeitstechnik

VO 1 1

Quellenorientierte wissenschaftliche Arbeitstechnik

VO 1 1

WAHLFÄCHER 6 Klavierpraxis Ergänzung 1-3 KE 1,5 Rhythmusschulung 1-4 UE 4 Angewandte Akustik und Instrumentenkunde 1-2

VO 2

Mentales Training 1-2 oder UE 2 Atem- u. Bewegungserziehung 1-2 oder UE 2 Alexandertechnik 1-2 UE 2 Notationskunde in zeitgenössischer Musik 1-2

VU 2

Lehrveranstaltung aus Jazz und Popularmusik

2

SCHWERPUNKT (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren)

4

Begleitende Musikwissenschaft 4 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Studio für Neue Musik Spieltechniken in der zeitgenössischer Musik für Gitarre 1

VU 2

Ensemblespiel für Gitarre KG 2 Kammermusik Ensemblespiel KG 2 Spezialvorlesung VO 2 Filmmusik Aufnahmepraxis Filmmusik 1 PR 4

Variantinstrument Variantinstrument 1-2 (Barockgitarre, Lauteninstrumente) KE 2

Interpretationsseminar 1-2 VU 2 Freie Wahlfächer 9 2 Bachelorarbeiten Gesamtsumme 77,5

Page 39: STPL_Instrumentalstudium

39

INSTRUMENTALSTUDIUM BACHELORSTUDIUM "GITARRE" INSTRUMENTS BACHELOR´S STUDY PROGRAM "GUITAR"

Studienkennzahl: V 033 120 Study number: V 033 120

Die vorliegende Semestereinteilung ist als Empfehlung für das Studium zu verstehen. The following table is a recommendation for the study program.

ECTS-Credits Fächer / Lehrveranstaltungen Subjects / courses

LV Typ ECTS-Credits 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. 5.Sem. 6.Sem. 7.Sem. 8.Sem.

Zentrales künstlerisches Fach Major artistic subject

138

Gitarre 1-8 Guitar 1-8

KE 138 17 17 17 17 17 17 18 18

PFLICHTFÄCHER REQUIRED SUBJECTS

65

Gehörschulung 1-4 Aural training 1-4

UE 12 3 3 3 3

Tonsatz 1-3 Compositional technique 1-3

VU 9 3 3 3

Tonsatz 4 Compositional technique 4

PS 3 3

Formenlehre 1-2 Study of musical form 1-2

VO 4 2 2

Musikgeschichte 1-4 Music history 1-4

VO 8 2 2 2 2

Kammermusik Chamber music

KG 12 3 3 3 3

Chor Choir

UE 4 2 2

Klavierpraxis 1-6, davon 4-8 ECTS Generalbass Piano practice 1-6 out of which 4-8 ECTS basso continuo

KE 9 2 2 2 1 1 1

Korrepetition Correpetition

Korrepetitionsanspruch siehe Punkt 13 des Curriculums Correpetition entitlement see point 13 of the study program

Historische Aufführungspraxis 1-2 Historical performance practice 1-2

VO 2 1 1

Grundlagen der wissenschaftlichen Arbeitstechnik Fundamentals of scientific research

VO 1 1

Quellenorientierte wissenschaftliche Arbeitstechnik Craft of research and music philology

VO 1 1

WAHLFÄCHER ELECTIVES

8 4 2 1 1

Klavierpraxis Ergänzung 1-3 Piano practice supplement 1-3

KE

Rhythmusschulung 1-4 Rhythm training 1-4

UE

Angewandte Akustik und Instrumentenkunde 1-2 Applied acoustics and study of musical instruments 1-2

VO

Mentales Training 1-2 oder Mental training 1-2 or

UE

Atem- u. Bewegungserziehung 1-2 oder Breathing and movement training 1-2 or

UE

Page 40: STPL_Instrumentalstudium

40

Alexandertechnik 1-2 Alexander technique 1-2

UE

Notationskunde in zeitgenössischer Musik 1-2 Study of notation in contemporary Music 1-2

VU

Lehrveranstaltung aus Jazz und Popularmusik Course of Jazz and Popular music

Schwerpunkt (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren) Emphasis (choose from one of the below areas of emphasis)

6 1 1 2 2

Begleitende Musikwissenschaft Collateral musicology

6 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Emphasis see Point 9 of the study program

Studio für Neue Musik Studio of new music

6

Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik für Gitarre 01 Playing techniques in contemporary music for guitar 01

VU 3

Ensemblespiel für Gitarre Ensemble playing for guitar

KG 3

Kammermusik Chamber music

6

Ensemblespiel Ensemble playing

KG 4

Spezialvorlesung Specialized course

VO 2

Filmmusik Film score

6

Aufnahmepraxis Filmmusik 1 Pratice in recording film score 1

PR 6

Variantinstrument Variable instrument

6

Variantinstrument 1-2 (Barockgitarre,Lauteninstrumente) Variable instrument 1-2 (Barockguitar, Lute instruments)

KE 4

Interpretationsseminar 1-2 Interpretation seminar 1-2

VU 2

Freie Wahlfächer Free electives

11 1 3 1 2 4

2 Bachelorarbeiten 2 Bachelor´s theses

12 6 6

Gesamtsumme Total

240 30 30 30 30 30 30 30 30

Page 41: STPL_Instrumentalstudium

41

INSTRUMENTALSTUDIUM MASTERSTUDIUM "GITARRE"

Studienkennzahl: V 066 720

SSt.

Fächer / Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. Zentrales künstlerisches Fach 8 Gitarre 9 -12 KE 8 2 2 2 2 PFLICHTFÄCHER 6 Kammermusik KG 4 1 1 1 1 Repetitorium Lecture Recital 1 oder Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden 1 SE 2 2

Korrepetition Korrepetitionsanspruch siehe Punkt 13 des Curriculums

WAHLFÄCHER 8 Einführung in Jazz und Improvisation 1-4 UE 4 Historische Aufführungspraxis 3-4 VO 2 Musikbezogene Frauen- und Geschlechterforschung VO 2 Musikanalyse 1-2 VO 4 Mentales Training 1-2 oder* UE 2 Atem- u. Bewegungserziehung 1-2 oder* UE 2 Alexandertechnik 1-2 UE 2 SCHWERPUNKT (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren)

6

Begleitende Musikwissenschaft 6 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums

Studio für Neue Musik Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik für Gitarre 2 VU 2 Ensemblespiel für Gitarre KG 2 Spezialvorlesung Neue Musik VO 2 Kammermusik Ensemblespiel 1-2 KG 4 Spezialvorlesung VO 2 Filmmusik Aufnahmepraxis Filmmusik 2 PR 4 Seminar aus dem Bereich Filmmusik SE 2 Variantinstrument Variantinstrument 1-2 (Barockgitarre, Lauteninstrumente) KE 2 Interpretationsseminar 1-2 VU 2 Aufführungspraktische Spezialvorlesung 1-2 VO 2 Freie Wahlfächer 4 Masterarbeit Gesamtsumme 32 1 Siehe Punkt 11 des Curriculums * sofern nicht im Bachelorstudium absolviert.

Page 42: STPL_Instrumentalstudium

42

INSTRUMENTALSTUDIUM MASTERSTUDIUM "GITARRE" INSTRUMENTS MASTER´S STUDY PROGRAM "GUITAR"

Studienkennzahl: V 066 720 Study number: V 066 720

Die vorliegende Semestereinteilung ist als Empfehlung für das Studium zu verstehen. The following table is a recommendation for the study program. ECTS-Credits Fächer / Lehrveranstaltungen Subjects / courses

LV Typ ECTS-Credits 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem.

Zentrales künstlerisches Fach Major artistic subject

70

Gitarre 9 -12 Guitar 9 -12

KE 70 17 17 18 18

PFLICHTFÄCHER REQUIRED SUBJECTS

14

Kammermusik Chamber music

KG 12 3 3 3 3

Repetitorium Lecture Recital 1 oder Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden 1

Revision course Lecture Recital 1 or Seminar of diploma 1

SE 2 2

Korrepetition Correpetition

Korrepetitionsanspruch siehe Punkt 13 des Curriculums Correpetition entitlement see poin 13 of the study program

WAHLFÄCHER ELECTIVES

12 4 4 1 3

Einführung in Jazz und Improvisation 1-4 Introduction to Jazz and improvisation 1-4

UE

Historische Aufführungspraxis 3-4 Historical performance practice 3-4

VO

Musikbezogene Frauen- und Geschlechterforschung Women in music and gender studies

VO

Musikanalyse 1-2 Music analysis 1-2

VO

Mentales Training 1-2 oder* Mental training 1-2 or *

UE

Atem- u. Bewegungserziehung 1-2 oder* Breathing and movement training 1-2 or*

UE

Alexandertechnik 1-2 Alexander technique 1-2

UE

Schwerpunkt (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren) Emphasis (choose from one of the below areas of emphasis)

8 4 4

Begleitende Musikwissenschaft Collateral musicology

8 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Emphasis see Point 9 of the study program

Studio für Neue Musik Studio of new music

8

Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik für Gitarre 02 Playing techniques in contemporary music for Guitar 02

VU 3

Ensemblespiel für Gitarre Ensemble playing for guitar

KG 3

Spezialvorlesung Neue Musik Specialized course new music

VO 2

Kammermusik Chamber music

8

Ensemblespiel 1-2 Ensemble playing 1-2

KG 6

Spezialvorlesung Specialized course

VO 2

Page 43: STPL_Instrumentalstudium

43

Filmmusik Film score

8

Aufnahmepraxis Filmmusik 2 Practice in recording film score 2

PR 6

Seminar aus dem Bereich Filmmusik Seminar film score

SE 4

Variantinstrument Variable instrument

8

Variantinstrument 1-2 (Barockgitarre, Lauteninstrumente) Variable instrument 1-2 (Barockguitar, Lute instruments)

KE 4

Interpretationsseminar 1-2 Interpretation seminar 1-2

VU 2

Aufführungspraktische Spezialvorlesung 1-2 Specialized course in performance practice 1-2

VO 2

Freie Wahlfächer Free electives

4 2 2

Masterarbeit ** Master´s thesis **

12 6 6

Gesamtsumme Total

120 30 30 30 30

1 Siehe Punkt 11 des Curriculums 1 See point 11 of the study program * sofern nicht im Bachelorstudium absolviert * unless taken in the bachelor´s study program ** Im Sinne einer realistischen Darstellung des Workloads werden die dafür vorgesehenen ECTS-Credits auf 2 Semester aufgeteilt, die Vergabe der Gesamtpunktezahl erfolgt erst nach positiver Beurteilung. ** For a realistic handling of the Workload, the ECTS Credits for the course work will be divided into

2 semesters. The total number of credit points will be assigned only after the course work has been evaluated positively.

Page 44: STPL_Instrumentalstudium

44

INSTRUMENTALSTUDIUM BACHELORSTUDIUM "HISTORISCHE OBOENINSTRUMENTE" (ALTE MUSIK)

Studienkennzahl: V 033 141

SSt. Fächer / Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. 5.Sem. 6.Sem. 7.Sem. 8.Sem. Zentrales künstlerisches Fach 16 Historische Oboeninstrumente 1-8 KE 16 2 2 2 2 2 2 2 2 PFLICHTFÄCHER 50,5 Gehörschulung 1-4 UE 8 2 2 2 2 Tonsatz 1-3 VU 6 2 2 2 Tonsatz 4 PS 2 2 Formenlehre 1-2 VO 2 1 1 Musikgeschichte 1-4 VO 8 2 2 2 2 Kammermusik/Oboenensemble KG 2 1 1 Barockensemble 1-2 KG 4 2 2 Chor UE 4 2 2 Klavier-/Cembalopraxis 1-4 KE 3,5 1 1 1 0,5 Generalbass 1-2 für Blockflöte, Barockvioline und Historische Oboeninstrumente

KE 1 0,5 0,5

Korrepetition Korrepetitionsanspruch siehe Punkt 13 des Curriculums Ornamentik 1-2 VU 2 1 1 Historische Aufführungspraxis 1-6 VO 6 1 1 1 1 1 1 Grundlagen der wissenschaftlichen Arbeitstechnik

VO 1 1

Quellenorientierte wissenschaftliche Arbeitstechnik

VO 1 1

WAHLFÄCHER 6 Notationskunde 1-2 VU 2 Historische Instrumentenkunde 1-2 VO 2 Historischer Tanz 1-2 VU 2 Quellen- und Literaturkunde 1-2 PS 4 Historische Stimmungen 1-2 VU 2 Angewandte Akustik und Instrumentenkunde 1-2

VO 2

Lehrveranstaltung aus Jazz und Popularmusik 2 SCHWERPUNKT (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren)

4

Begleitende Musikwissenschaft 4 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Kammermusik Ensemblespiel KG 2 Spezialvorlesung VO 2 Variantinstrument Variantinstrument 1-2 (Blockflöte, Traversflöte)

KE 2

Interpretationsseminar 1-2 VU 2 Filmmusik Aufnahmepraxis Filmmusik 1 PR 4

Freie Wahlfächer 9 2 Bachelorarbeiten Gesamtsumme 85,5

Page 45: STPL_Instrumentalstudium

45

INSTRUMENTALSTUDIUM BACHELORSTUDIUM "HISTORISCHE OBOENINSTRUMENTE" (ALTE MUSIK)

INSTRUMENTS BACHELOR´S STUDY PROGRAM "HISTORICAL OBOES" (EARLY MUSIC)

Studienkennzahl: V 033 141 Study number: V 033 141

Die vorliegende Semestereinteilung ist als Empfehlung für das Studium zu verstehen. The following table is a recommendation for the study program.

ECTS-Credits Fächer / Lehrveranstaltungen Subjects / courses

LV Typ ECTS-Credits 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. 5.Sem. 6.Sem. 7.Sem. 8.Sem.

Zentrales künstlerisches Fach Major artistic subject

132

Historische Oboeninstrumente 1-8 Historical Oboes 1-8

KE 132 15 15 16 16 17 17 18 18

PFLICHTFÄCHER REQUIRED SUBJECTS

71

Gehörschulung 1-4 Aural training 1-4

UE 12 3 3 3 3

Tonsatz 1-3 Compositional technique 1-3

VU 9 3 3 3

Tonsatz 4 Compositional technique 4

PS 3 3

Formenlehre 1-2 Study of musical form 1-2

VO 4 2 2

Musikgeschichte 1-4 Music history 1-4

VO 8 2 2 2 2

Kammermusik/Oboenensemble Chamber music/Oboeensemble

KG 6 3 3

Barockensemble 1-2 Barockensemble 1-2

KG 6 3 3

Chor Choir

UE 4 2 2

Klavier-/Cembalopraxis 1-4 Piano/harpsichord practice 1-4

KE 7 2 2 2 1

Generalbass 1-2 für Blockflöte, Barockvioline und Historische Oboeninstrumente Basso continuo 1-2 for recorder, barockviolin and historical oboes

KE 2 1 1

Korrepetition Correpetition

Korrepetitionsanspruch siehe Punkt 13 des Curriculums Correpetition entitlement see point 13 of the study program

Ornamentik 1-2 Ornamentation 1-2

VU 2 1 1

Historische Aufführungspraxis 1-6 Historical performance practice 1-6

VO 6 1 1 1 1 1 1

Grundlagen der wissenschaftlichen Arbeitstechnik Fundamentals of scientific research

VO 1 1

Quellenorientierte wissenschaftliche Arbeitstechnik Craft of research and music philology

VO 1 1

WAHLFÄCHER ELECTIVES

8 4 4

Notationskunde 1-2 Study of notation 1-2

VU

Historische Instrumentenkunde 1-2 Historical instruments 1-2

VO

Page 46: STPL_Instrumentalstudium

46

Historischer Tanz 1-2 Historical dance 1-2

VU

Quellen- und Literaturkunde 1-2 Research skills 1-2

PS

Historische Stimmungen 1-2 Historical temperaments1-2

VU

Angewandte Akustik und Instrumentenkunde 1-2 Applied acoustics and study of musical instruments 1-2

VO

Lehrveranstaltung aus Jazz und Popularmusik Course of Jazz and Popular music

Schwerpunkt (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren) Emphasis (choose from one of the below areas of emphasis)

6 3 3

Begleitende Musikwissenschaft Collateral musicology

6 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Emphasis see Point 9 of the study program

Kammermusik Chamber music

6

Ensemblespiel Ensemble playing

KG 4

Spezialvorlesung Specialized course

VO 2

Variantinstrument Variable instrument

6

Variantinstrument 1-2 (Blockflöte, Traversflöte) Variable instrument 1-2 (Recorder, Transverse flute)

KE 4

Interpretationsseminar 1-2 Interpretation seminar 1-2

VU 2

Filmmusik Film score

6

Aufnahmepraxis Filmmusik 1 Practice in recording film score 1

PR 6

Freie Wahlfächer Free electives

11 3 3 1 2 2

2 Bachelorarbeiten 2 Bachelor´s theses

12 6 6

Gesamtsumme Total

240 30 30 30 30 30 30 30 30

Page 47: STPL_Instrumentalstudium

47

INSTRUMENTALSTUDIUM MASTERSTUDIUM "HISTORISCHE OBOENINSTRUMENTE" (ALTE MUSIK)

Studienkennzahl: V 066 661

SSt.

Fächer / Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. Zentrales künstlerisches Fach 8 Historische Oboeninstrumente 9-12 KE 8 2 2 2 2 PFLICHTFÄCHER 10 Kammermusik KG 2 1 1 Generalbass 3-4 für Blockflöte, Barockvioline und Historische Oboeninstrumente

KG 2 1 1

Barockensemble 3-4 KG 4 2 2 Repetitorium Lecture Recital 1 oder Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden 1 SE 2 2

Korrepetition Korrepetitionsanspruch siehe Punkt 13 des Curriculums

WAHLFÄCHER 6 Musikbezogene Frauen- und Geschlechterforschung VO 2 Aufführungspraktische Spezialvorlesung 1-2 ² VO 2 Notationskunde 1-2 * VU 2 Historischer Tanz 1-2 * VU 2 Historische Instrumentenkunde 1-2 * VO 2 Historische Stimmungen 1-2 * VO 2 Quellen- und Literaturkunde 1-2* PS 4 SCHWERPUNKT (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren)

6

Begleitende Musikwissenschaft 6 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Kammermusik Ensemblespiel 1-2 KG 4 Spezialvorlesung VO 2 Variantinstrument Variantinstrument 1-2 (Blockflöte, Traversflöte) KE 2 Interpretationsseminar 1-2 VU 2 Aufführungspraktische Spezialvorlesung 1-2 ³ VO 2 Filmmusik Aufnahmepraxis Filmmusik 2 PR 4 Seminar aus dem Bereich Filmmusik SE 2 Freie Wahlfächer 4 Masterarbeit Gesamtsumme 34 1 Siehe Punkt 11 des Curriculums 2 kann nicht gleichzeitig mit 3 besucht werden 3 kann nicht gleichzeitig mit 2 besucht werden * sofern nicht im Bachelorstudium absolviert

Page 48: STPL_Instrumentalstudium

48

INSTRUMENTALSTUDIUM MASTERSTUDIUM "HISTORISCHE OBOENINSTRUMENTE" (ALTE MUSIK)

INSTRUMENTS MASTER´S STUDY PROGRAM "HISTORICAL OBOES" (EARLY MUSIC)

Studienkennzahl: V 066 661 Study number: V 066 661

Die vorliegende Semestereinteilung ist als Empfehlung für das Studium zu verstehen. The following table is a recommendation for the study program. ECTS-Credits Fächer / Lehrveranstaltungen Subjects / courses

LV Typ ECTS-Credits 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem.

Zentrales künstlerisches Fach Major artistic subject

72

Historische Oboeninstrumente 9 -12 Historical Oboes 9 -12

KE 72 18 18 18 18

PFLICHTFÄCHER REQUIRED SUBJECTS

16

Kammermusik Chamber music

KG 6 3 3

Generalbass 3-4 für Blockflöte, Barockvioline und Historische Oboeninstrumente Basso continuo 3-4 for recorder, barockviolin and historical oboes

KG 2 1 1

Barockensemble 3-4 Barockensemble 3-4

KG 6 3 3

Repetitorium Lecture Recital 1 oder Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden 1

Revision course Lecture Recital 1 or Seminar of diploma 1

SE 2 2

Korrepetition Correpetition

Korrepetitionsanspruch siehe Punkt 12 des Curriculums Correpetition entitlement see point 12 of the study program

WAHLFÄCHER ELECTIVES

8 3 3 1 1

Musikbezogene Frauen- und Geschlechterforschung Women in music and gender studies

VO

Aufführungspraktische Spezialvorlesung 1-2 2

Specialized course in performance practice 1-2 2 VO

Notationskunde 1-2 * Study of notation 1-2 *

VU

Historischer Tanz 1-2 * Historical dance 1-2 *

VU

Historische Instrumentenkunde 1-2 * Historical instruments 1-2 *

VO

Historische Stimmungen 1-2 * Historical temperaments 1-2 *

VO

Quellen- und Literaturkunde 1-2 Research skills 1-2

PS

Schwerpunkt (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren) Emphasis (choose from one of the below areas of emphasis)

8 4 4

Begleitende Musikwissenschaft Collateral musicology

8 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Emphasis see Point 9 of the study program

Page 49: STPL_Instrumentalstudium

49

Kammermusik Chamber music

8

Ensemblespiel 1-2 Ensemble playing 1-2

KG 6

Spezialvorlesung Specialized course

VO 2

Variantinstrument Variable instrument

8

Variantinstrument 1-2 (Blockflöte, Traversflöte) Variabel instrument 1-2 (Recorder, transverse flute)

KE 4

Interpretationsseminar 1-2 Interpretation seminar 1-2

VU 2

Aufführungspraktische Spezialvorlesung 1-2 3

Specialized course in performance practice 1-2 3 VO 2

Filmmusik Film score

8

Aufnahmepraxis Filmmusik 2 Practice in recording film score 2

PR 6

Seminar aus dem Bereich Filmmusik Seminar film score

SE 2

Freie Wahlfächer Free electives

4 1 1 2

Masterarbeit ** Master´s thesis **

12 6 6

Gesamtsumme Total

120 30 30 30 30

1 Siehe Punkt 11 des Curriculums 1 See point 11 of the study program 2 kann nicht gleichzeitig mit 3 besucht werden 2 cannot be taken at the same time with 3 3 kann nicht gleichzeitig mit 2 besucht werden 3 cannot be taken at the same time with 2 * sofern nicht im Bachelorstudium absolviert * unless taken in the bachelor´s study program ** Im Sinne einer realistischen Darstellung des Workloads werden die dafür vorgesehenen ECTS-Credits auf 2 Semester aufgeteilt, die Vergabe der Gesamtpunktezahl erfolgt erst nach positiver Beurteilung. ** For a realistic handling of the Workload, the ECTS Credits for the course work will be divided into 2 semesters. The total number of credit points will be assigned only after the course work has been evaluated positively.

Page 50: STPL_Instrumentalstudium

50

INSTRUMENTALSTUDIUM MASTERSTUDIUM "KAMMERMUSIK FÜR HOLZBLASINSTRUMENTE"

Studienkennzahl: V 066 666

SSt.

Fächer / Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. Zentrales künstlerisches Fach 12 Kammermusik 1-4 KG 12 3 3 3 3 PFLICHTFÄCHER 6 Musikanalyse 1-2 VO 4 2 2 Repetitorium Lecture Recital 1 oder Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden 1 SE 2 2

WAHLFÄCHER 8 Instrument 1-4 KE 4 Geschichte der Kammermusik 1-2 VO 2 Mentales Training 1-2 oder UE 2 Atem- und Bewegungserziehung 1-2 oder UE 2 Alexandertechnik 1-2 UE 2 Notationskunde 1-2 VU 2 Kulturarbeit und Projektplanung oder VU 2 Presse-, PR-Arbeit und Journalistik VU 2 Historische Aufführungspraxis 1-2 VO 2 Musikbezogene Frauen- und Geschlechterforschung VO 2 SCHWERPUNKT (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren)

6

Begleitende Musikwissenschaft 6 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Studio für Alte Musik Historische Spieltechniken 1-2 VU 2 Interpretationsseminar VU 2 Spezialvorlesung VO 2 Studio für Neue Musik Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik und deren praktische Umsetzung

KG 4

Spezialvorlesung Neue Musik VO 2 Freie Wahlfächer 4 Masterarbeit Gesamtsumme 36

1 Siehe Punkt 11 des Curriculums

Page 51: STPL_Instrumentalstudium

51

INSTRUMENTALSTUDIUM MASTERSTUDIUM "KAMMERMUSIK FÜR HOLZBLASINSTRUMENTE"

INSTRUMENTS MASTER´S STUDY PROGRAM "CHAMBER MUSIC FOR WOODWINDS"

Studienkennzahl: V 066 666 Study number: V 066 666

Die vorliegende Semestereinteilung ist als Empfehlung für das Studium zu verstehen. The following table is a recommendation for the study program. ECTS-Credits Fächer / Lehrveranstaltungen Subjects / courses

LV Typ ECTS-Credits 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem.

Zentrales künstlerisches Fach Major artistic subject

72

Kammermusik 1-4 Chamber music 1-4

KG 72 18 18 18 18

PFLICHTFÄCHER REQUIRED SUBJECTS

8

Musikanalyse 1-2 Music analysis 1-2

VO 6 3 3

Repetitorium Lecture Recital 1 oder Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden 1

Revision course Lecture Recital 1 or Seminar of diploma 1

SE 2 2

WAHLFÄCHER ELECTIVES

16 3 3 4 6

Instrument 1-4 Instrument 1-4

KE

Geschichte der Kammermusik 1-2 History of chamber music 1-2

VO

Mentales Training 1-2 oder Mental training 1-2 or

UE

Atem- und Bewegungserziehung 1-2 oder Breathing and movement training or

UE

Alexandertechnik 1-2 Alexander technique 1-2

UE

Notationskunde 1-2 Study of notation 1-2

VU

Kulturarbeit und Projektplanung oder Cultural work and project planning or

VU

Presse-, PR-Arbeit und Journalistik Public relations and journalism VU

Historische Aufführungspraxis 1-2 Historical performance practice 1-2

VO

Musikbezogene Frauen- und Geschlechterforschung Women in music and gender studies

VO

Schwerpunkt (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren) Emphasis (choose from one oft he below areas of emphasis)

8 4 4

Begleitende Musikwissenschaft Collateral musicology

8 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Emphasis see Point 9 of the study program

Studio für Alte Musik Studio of early music

8

Historische Spieltechniken 1-2 Historical playing techniques 1-2

VU 3

Interpretationsseminar Interpretation seminar

VU 3

Page 52: STPL_Instrumentalstudium

52

Spezialvorlesung Specialized course

VO 2

Studio für Neue Musik Studio of new music

8

Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik und deren praktische Umsetzung Playing techniques in contemporary music and practical realisation

KG 6

Spezialvorlesung Neue Musik Specialized course new music

VO 2

Freie Wahlfächer Free electives

4 2 2

Masterarbeit * Master´s thesis *

12 6 6

Gesamtsumme Total

120 30 30 30 30

1 Siehe Punkt 11 des Curriculums 1 See point 11 of the study program * Im Sinne einer realistischen Darstellung des Workloads werden die dafür vorgesehenen ECTS-Credits auf 2 Semester aufgeteilt, die Vergabe der Gesamtpunktezahl erfolgt erst nach positiver Beurteilung. * For a realistic handling of the Workload, the ECTS Credits for the course work will be divided into 2 semesters. The total number of credit points will be assigned only after the course work has been evaluated positively.

Page 53: STPL_Instrumentalstudium

53

INSTRUMENTALSTUDIUM

MASTERSTUDIUM "KAMMERMUSIK FÜR HOLZBLASINSTRUMENTE, STREICHINSTRUMENTE UND KLAVIER"

Studienkennzahl: V 066 667

SSt.

Fächer / Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. Zentrales künstlerisches Fach 12 Kammermusik 1-4 KG 12 3 3 3 3 PFLICHTFÄCHER 6 Musikanalyse 1-2 VO 4 2 2 Repetitorium Lecture Recital 1 oder Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden 1 SE 2 2

WAHLFÄCHER 8 Instrument 1-4 KE 4 Geschichte der Kammermusik 1-2 VO 2 Mentales Training 1-2 oder UE 2 Atem- und Bewegungserziehung 1-2 oder UE 2 Alexandertechnik 1-2 UE 2 Notationskunde 1-2 VU 2 Kulturarbeit und Projektplanung oder VU 2 Presse-, PR-Arbeit und Journalistik VU 2 Historische Aufführungspraxis 1-2 VO 2 Musikbezogene Frauen- und Geschlechterforschung VO 2 SCHWERPUNKT (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren)

6

Begleitende Musikwissenschaft 6 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums

Studio für Alte Musik Historische Spieltechniken 1-2 VU 2 Interpretationsseminar VU 2 Spezialvorlesung VO 2 Studio für Neue Musik Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik und deren praktische Umsetzung

KG 4

Spezialvorlesung Neue Musik VO 2 Freie Wahlfächer 4 Masterarbeit Gesamtsumme 36

1 Siehe Punkt 11 des Curriculums

Page 54: STPL_Instrumentalstudium

54

INSTRUMENTALSTUDIUM MASTERSTUDIUM "KAMMERMUSIK FÜR HOLZBLASINSTRUMENTE, STREICHINSTRUMENTE UND KLAVIER"

INSTRUMENTS MASTER´S STUDY PROGRAM "CHAMBER MUSIC FOR WOODWINDS, STRINGS AND PIANO"

Studienkennzahl: V 066 667 Study number: V 066 667

Die vorliegende Semestereinteilung ist als Empfehlung für das Studium zu verstehen. The following table is a recommendation for the study program. ECTS-Credits Fächer / Lehrveranstaltungen Subjects / courses

LV Typ ECTS-Credits 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem.

Zentrales künstlerisches Fach Major artistic subject

72

Kammermusik 1-4 Chamber music 1-4

KG 72 18 18 18 18

PFLICHTFÄCHER REQUIRED SUBJECTS

8

Musikanalyse 1-2 Music analysis 1-2

VO 6 3 3

Repetitorium Lecture Recital 1 oder Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden 1

Revision course Lecture Recital 1 or Seminar of diploma 1

SE 2 2

WAHLFÄCHER ELECTIVES

16 3 3 4 6

Instrument 1-4 Instrument 1-4

KE

Geschichte der Kammermusik 1-2 History of chamber music 1-2

VO

Mentales Training 1-2 oder Mental training 1-2 or

UE

Atem- und Bewegungserziehung 1-2 oder Breathing and movement training or

UE

Alexandertechnik 1-2 Alexander technique 1-2

UE

Notationskunde 1-2 Study of notation 1-2

VU

Kulturarbeit und Projektplanung oder Cultural work and project planning or

VU

Presse-, PR-Arbeit und Journalistik Public relations and journalism

VU

Historische Aufführungspraxis 1-2 Historical performance practice 1-2

VO

Musikbezogene Frauen- und Geschlechterforschung Women in music and gender studies

VO

Schwerpunkt (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren) Emphasis (choose from one oft he below areas of emphasis)

8 4 4

Begleitende Musikwissenschaft Collateral musicology

8 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Emphasis see Point 9 of the study program

Page 55: STPL_Instrumentalstudium

55

Studio für Alte Musik Studio of early music

8

Historische Spieltechniken 1-2 Historical playing techniques 1-2

VU 3

Interpretationsseminar Interpretation seminar

VU 3

Spezialvorlesung Specialized course

VO 2

Studio für Neue Musik Studio of new music

8

Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik und deren praktische Umsetzung Playing techniques in contemporary music and practical realisation

KG 6

Spezialvorlesung Neue Musik Specialized course new music

VO 2

Freie Wahlfächer Free electives

4 2 2

Masterarbeit * Master´s thesis *

12 6 6

Gesamtsumme Total

120 30 30 30 30

1 Siehe Punkt 11 des Curriculums 1 See point 11 of the study program * Im Sinne einer realistischen Darstellung des Workloads werden die dafür vorgesehenen ECTS-Credits auf 2 Semester aufgeteilt, die Vergabe der Gesamtpunktezahl erfolgt erst nach positiver Beurteilung. * For a realistic handling of the Workload, the ECTS Credits for the course work will be divided into 2 semesters. The total number of credit points will be assigned only after the course work has been evaluated positively.

Page 56: STPL_Instrumentalstudium

56

INSTRUMENTALSTUDIUM MASTERSTUDIUM "KAMMERMUSIK für STREICHINSTRUMENTE UND KLAVIER"

Studienkennzahl: V 066 714

SSt.

Fächer / Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. Zentrales künstlerisches Fach 12 Kammermusik 1-4 KG 12 3 3 3 3 PFLICHTFÄCHER 6 Musikanalyse 1-2 VO 4 2 2 Repetitorium Lecture Recital 1 oder Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden 1 SE 2 2

WAHLFÄCHER 8 Instrument 1-4 KE 4 Geschichte der Kammermusik 1-2 VO 2 Mentales Training 1-2 oder UE 2 Atem- und Bewegungserziehung 1-2 oder UE 2 Alexandertechnik 1-2 UE 2 Notationskunde 1-2 VU 2 Kulturarbeit und Projektplanung oder VU 2 Presse-, PR-Arbeit und Journalistik VU 2 Historische Aufführungspraxis 1-2 VO 2 Musikbezogene Frauen- und Geschlechterforschung VO 2 SCHWERPUNKT (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren)

6

Begleitende Musikwissenschaft 6 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums

Studio für Alte Musik Historische Spieltechniken 1-2 VU 2 Interpretationsseminar VU 2 Spezialvorlesung VO 2 Studio für Neue Musik Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik und deren praktische Umsetzung

KG 4

Spezialvorlesung Neue Musik VO 2 Freie Wahlfächer 4 Masterarbeit Gesamtsumme 36

1 Siehe Punkt 11 des Curriculums

Page 57: STPL_Instrumentalstudium

57

INSTRUMENTALSTUDIUM MASTERSTUDIUM "KAMMERMUSIK FÜR STREICHINSTRUMENTE UND KLAVIER"

INSTRUMENTS MASTER´S STUDY PROGRAM "CHAMBER MUSIC FOR STRINGS AND PIANO"

Studienkennzahl: V 066 714 Study number: V 066 714

Die vorliegende Semestereinteilung ist als Empfehlung für das Studium zu verstehen. The following table is a recommendation for the study program. ECTS-Credits Fächer / Lehrveranstaltungen Subjects / courses

LV Typ ECTS-Credits 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem.

Zentrales künstlerisches Fach Major artistic subject

72

Kammermusik 1-4 Chamber music 1-4

KG 72 18 18 18 18

PFLICHTFÄCHER REQUIRED SUBJECTS

8

Musikanalyse 1-2 Music analysis 1-2

VO 6 3 3

Repetitorium Lecture Recital 1 oder Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden 1

Revision course Lecture Recital 1 or Seminar of diploma 1

SE 2 2

WAHLFÄCHER ELECTIVES

16 3 3 4 6

Instrument 1-4 Instrument 1-4

KE

Geschichte der Kammermusik 1-2 History of chamber music 1-2

VO

Mentales Training 1-2 oder Mental training 1-2 or

UE

Atem- und Bewegungserziehung 1-2 oder Breathing and movement training or

UE

Alexandertechnik 1-2 Alexander technique 1-2

UE

Notationskunde 1-2 Study of notation 1-2

VU

Kulturarbeit und Projektplanung oder Cultural work and project planning or

VU

Presse-, PR-Arbeit und Journalistik Public relations and journalism

VU

Historische Aufführungspraxis 1-2 Historical performance practice 1-2

VO

Musikbezogene Frauen- und Geschlechterforschung Women in music and gender studies

VO

Schwerpunkt (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren) Emphasis (choose from one oft he below areas of emphasis)

8 4 4

Begleitende Musikwissenschaft Collateral musicology

8 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Emphasis see Point 9 of the study program

Studio für Alte Musik Studio of early music

8

Historische Spieltechniken 1-2 Historical playing techniques 1-2

VU 3

Interpretationsseminar Interpretation seminar

VU 3

Page 58: STPL_Instrumentalstudium

58

Spezialvorlesung Specialized course

VO 2

Studio für Neue Musik Studio of new music

8

Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik und deren praktische Umsetzung Playing techniques in contemporary music and practical realisation

KG 6

Spezialvorlesung Neue Musik Specialized course new music

VO 2

Freie Wahlfächer Free electives

4 2 2

Masterarbeit * Master´s thesis *

12 6 6

Gesamtsumme Total

120 30 30 30 30

1 Siehe Punkt 11 des Curriculums 1 See point 11 of the study program * Im Sinne einer realistischen Darstellung des Workloads werden die dafür vorgesehenen ECTS-Credits auf 2 Semester aufgeteilt, die Vergabe der Gesamtpunktezahl erfolgt erst nach positiver Beurteilung. * For a realistic handling of the Workload, the ECTS Credits for the course work will be divided into 2 semesters. The total

number of credit points will be assigned only after the course work has been evaluated positively.

Page 59: STPL_Instrumentalstudium

59

INSTRUMENTALSTUDIUM BACHELORSTUDIUM "KLAVIER"

Studienkennzahl: V 033 111

SSt.

Fächer / Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. 5.Sem. 6.Sem. 7.Sem. 8.Sem. Zentrales künstlerisches Fach 16 Klavier 1-8 KE 16 2 2 2 2 2 2 2 2 PFLICHTFÄCHER 42 Gehörschulung 1-4 UE 8 2 2 2 2 Tonsatz 1-3 VU 6 2 2 2 Tonsatz 4 PS 2 2 Formenlehre 1-2 VO 2 1 1 Musikgeschichte 1-4 VO 8 2 2 2 2 Kammermusik oder Liedgestaltung KG 4 1 1 1 1 Chor UE 4 2 2 Klavierpraktikum 1-4 KE 4 1 1 1 1 Korrepetieren 1-2 PR 2 1 1 Grundlagen der wissenschaftlichen Arbeitstechnik

VO 1 1

Quellenorientierte wissenschaftliche Arbeitstechnik

VO 1 1

WAHLFÄCHER 6 Hammerklavier 1-2 KE 2 Angewandte Akustik und Instrumentenkunde 1-2

VO 2

Historische Tasteninstrumente 1-2 VO 2 Klavierbaukunde 1-2 VO 2 Klavierstimmen 1-2 UE 2 Mentales Training 1-2 oder UE 2 Atem- u. Bewegungserziehung 1-2 oder UE 2 Alexandertechnik 1-2 UE 2 Workshop Klavier-Duo 1 VU 2 Lehrveranstaltung aus Jazz und Popularmusik

2

SCHWERPUNKT (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren)

4

Begleitende Musikwissenschaft 4 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums

Variantinstrument Variantinstrument 1-2 (Hammerklavier, Cembalo, Clavichord)

KE 2

Interpretationsseminar 1-2 VU 2 Klavier-Duo Klavier-Duo 1-2 KG 2 Workshop Klavier-Duo 2 VU 2 Studio für Neue Musik Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik und deren praktische Umsetzung

KG 4

Kammermusik Ensemblespiel KG 2 Spezialvorlesung VO 2 Filmmusik Aufnahmepraxis Filmmusik 1 PR 4 Freie Wahlfächer 8 2 Bachelorarbeiten Gesamtsumme 76

1 kann nicht gleichzeitig mit 2 besucht werden 2 kann nicht gleichzeitig mit 1 besucht werden

Page 60: STPL_Instrumentalstudium

60

INSTRUMENTALSTUDIUM BACHELORSTUDIUM "KLAVIER" INSTRUMENTS BACHELOR´S STUDY PROGRAM "PIANO"

Studienkennzahl: V 033 111 Study number: V 033 111

Die vorliegende Semestereinteilung ist als Empfehlung für das Studium zu verstehen. The following table is a recommendation for the study program.

ECTS-Credits Fächer / Lehrveranstaltungen Subjects / courses

LV Typ

ECTS-Credits 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. 5.Sem. 6.Sem. 7.Sem. 8.Sem.

Zentrales künstlerisches Fach Major artistic subject

136

Klavier 1-8 Piano 1-8

KE 136 17 17 17 17 17 17 17 17

PFLICHTFÄCHER REQUIRED SUBJECTS

66

Gehörschulung 1-4 Aural training 1-4

UE 12 3 3 3 3

Tonsatz 1-3 Compositional technique 1-3

VU 9 3 3 3

Tonsatz 4 Compositional technique 4

PS 3 3

Formenlehre 1-2 Study of musical form 1-2

VO 4 2 2

Musikgeschichte 1-4 Music history 1-4

VO 8 2 2 2 2

Kammermusik oder Liedgestaltung Chamber music or Lied lnterpretation

KG 12 3 3 3 3

Chor Choir

UE 4 2 2

Klavierpraktikum 1-4 Piano practicum 1-4

KE 8 2 2 2 2

Korrepetieren 1-2 Accompanying 1-2

PR 4 2 2

Grundlagen der wissenschaftlichen Arbeitstechnik Fundamentals of scientific research

VO 1 1

Quellenorientierte wissenschaftliche Arbeitstechnik Craft of research and music philology

VO 1 1

WAHLFÄCHER ELECTIVES

8 2 2 2 2

Hammerklavier 1-2 Fortepiano 1-2

KE

Angewandte Akustik und Instrumentenkunde 1-2 Applied acoustics and study of musical instruments 1-2

VO

Historische Tasteninstrumente 1-2 Historical keyboard instruments 1-2

VO

Klavierbaukunde 1-2 Study of piano making 1-2

VO

Klavierstimmen 1-2 Piano tuning 1-2

UE

Mentales Training 1-2 oder Mental training 1-2 or

UE

Atem- u. Bewegungserziehung 1-2 oder Breathing and movement training 1-2 or

UE

Page 61: STPL_Instrumentalstudium

61

Alexandertechnik 1-2 Alexander technique 1-2

UE

Workshop Klavier-Duo 1

Workshop Piano-Duo 1 VU

Lehrveranstaltung aus Jazz und Popularmusik Course of Jazz and Popular music

Schwerpunkt (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren) Emphasis (choose from one of the below areas of emphasis)

6 2 2 1 1

Begleitende Musikwissenschaft Collateral musicology

6 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Emphasis see Point 9 of the study program

Variantinstrument Variable instrument

6

Variantinstrument 1-2 (Hammerklavier, Cembalo, Clavichord) Variable instrument 1-2 (fortepiano, harpsichord, clavichord)

KE 4

Interpretationsseminar 1-2 Interpretation seminar 1-2

VU 2

Klavier-Duo Piano-Duo

6

Klavier-Duo 1-2

Piano-Duo 1-2 KG 4

Workshop Klavier-Duo 2

Workshop Piano-Duo 2 VU 2

Studio für Neue Musik Studio of new music

6

Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik und deren praktische Umsetzung Playing techniques in contemporary music and practical realisation

KG 6

Kammermusik Chamber music

6

Ensemblespiel Ensemble playing

KG 4

Spezialvorlesung Specialized course

VO 2

Filmmusik Film score

6

Aufnahmepraxis Filmmusik 1 Practice in recording film score 1

PR 6

Freie Wahlfächer Free electives

12 2 2 1 1 2 4

2 Bachelorarbeiten 2 Bachelor´s theses

12 6 6

Gesamtsumme Total

240 30 30 30 30 30 30 30 30

1 kann nicht gleichzeitig mit 2 besucht werden 1 cannot be taken at the same time with 2 2 kann nicht gleichzeitig mit 1 besucht werden 2 cannot be taken at the same time with 1

Page 62: STPL_Instrumentalstudium

62

INSTRUMENTALSTUDIUM MASTERSTUDIUM "KLAVIER"

Studienkennzahl: V 066 711

SSt.

Fächer / Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. Zentrales künstlerisches Fach 8 Klavier 9-12 KE 8 2 2 2 2 PFLICHTFÄCHER 10 Kammermusik oder Liedgestaltung KG 4 1 1 1 1 Musikanalyse 1-2 VO 4 2 2 Repetitorium Lecture Recital 1 oder Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden 1 SE 2 2

WAHLFÄCHER 6 Hammerklavier 3-4 KE 2 Tonsatz 5-6 PS 4 Spezialvorlesungen aus Musikgeschichte VO 4 Historische Aufführungspraxis VO 2 Musikbezogene Frauen- und Geschlechterforschung VO 2 Aufführungspraxis in Improvisation VU 2 Workshop Klavier-Duo VU 2 SCHWERPUNKT (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren)

6

Begleitende Musikwissenschaft 6 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums

Variantinstrument Variantinstrument 1-2 (Hammerklavier, Cembalo, Clavichord)

KE 2

Interpretationsseminar 1-2 VU 2 Generalbass 1-2 KE 2 Studio für Neue Musik Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik und deren praktische Umsetzung

KG 4

Spezialvorlesung Neue Musik VO 2 Kammermusik Ensemblespiel 1-2 KG 4 Spezialvorlesung VO 2 Filmmusik Aufnahmepraxis Filmmusik 2 PR 4 Seminar aus dem Bereich Filmmusik SE 2 Freie Wahlfächer 4 Masterarbeit Gesamtsumme 34 1 Siehe Punkt 11 des Curriculums

Page 63: STPL_Instrumentalstudium

63

INSTRUMENTALSTUDIUM MASTERSTUDIUM "KLAVIER"

INSTRUMENTS MASTER´S STUDY PROGRAM "PIANO" Studienkennzahl: V 066 711

Study number: V 066 711 Die vorliegende Semestereinteilung ist als Empfehlung für das Studium zu verstehen. The following table is a recommendation for the study program. ECTS-Credits Fächer / Lehrveranstaltungen Subjects / courses

LV Typ ECTS-Credits 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem.

Zentrales künstlerisches Fach Major artistic subject

68

Klavier 9 -12 Piano 9 -12

KE 68 17 17 17 17

PFLICHTFÄCHER REQUIRED SUBJECTS

20

Kammermusik oder Liedgestaltung Chamber music or lied interpretation

KG 12 3 3 3 3

Musikanalyse 1-2 Music analysis 1-2

VO 6 3 3

Repetitorium Lecture Recital 1 oder Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden 1

Revision course Lecture Recital 1 or Seminar of diploma 1

SE 2 2

WAHLFÄCHER ELECTIVES

8 2 2 2 2

Hammerklavier 3-4 Fortepiano 3-4

KE

Tonsatz 5-6 Compositional technique 5-6

PS

Spezialvorlesungen aus Musikgeschichte Specialized course in music history

VO

Historische Aufführungspraxis 1-2 Historical performance practice 1-2

VO

Musikbezogene Frauen- und Geschlechterforschung Women in music and gender studies

VO

Aufführungspraxis in Improvisation Performance Practice in Improvisation

VU

Workshop Klavier-Duo Workshop Piano-Duo

VU

Schwerpunkt (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren) Emphasis (choose from one of the below areas of emphasis)

8 4 4

Begleitende Musikwissenschaft Collateral musicology

8 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Emphasis see Point 9 of the study program

Variantinstrument Variable instrument

8

Variantinstrument 1-2 (Hammerklavier, Cembalo, Clavichord) Variable instrument 1-2 (fortepiano, harpsichord, clavichord)

KE 4

Interpretationsseminar 1-2 Interpretation seminar 1-2

VU 2

Generalbass 1-2 Basso continuo 1-2

KE 2

Page 64: STPL_Instrumentalstudium

64

Studio für Neue Musik Studio of new music

8

Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik und deren praktische Umsetzung Playing techniques in contemporary music and practical realisation

KG 6

Spezialvorlesung Neue Musik Specialized course new music

VO 2

Kammermusik Chamber music

8

Ensemblespiel 1-2 Ensemble playing 1-2

KG 6

Spezialvorlesung Specialized course

VO 2

Filmmusik Film score

8

Aufnahmepraxis Filmmusik 2 Practice in recording film score 2

PR 6

Seminar aus dem Bereich Filmmusik Seminar film score

SE 2

Freie Wahlfächer Free electives

4 1 1 2

Masterarbeit * Master´s thesis *

12 6 6

Gesamtsumme Total

120 30 30 30 30

1 Siehe Punkt 11 des Curriculums 1 See point 11 of the study program * Im Sinne einer realistischen Darstellung des Workloads werden die dafür vorgesehenen ECTS-Credits auf 2 Semester aufgeteilt, die Vergabe der Gesamtpunktezahl erfolgt erst nach positiver Beurteilung. * For a realistic handling of the Workload, the ECTS Credits for the course work will be divided into 2 semesters. The total

number of credit points will be assigned only after the course work has been evaluated positively.

Page 65: STPL_Instrumentalstudium

65

INSTRUMENTALSTUDIUM MASTERSTUDIUM "KLAVIER-DUO"

Studienkennzahl: V 066 743

SSt.

Fächer / Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. Zentrales künstlerisches Fach 12 Klavier-Duo 1-4 KG 12 3 3 3 3 PFLICHTFÄCHER 8 Musikanalyse 1-2 VO 4 2 2 Korrepetieren 3-4 PR 2 1 1 Repetitorium Lecture Recital 1 oder Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden 1 SE 2 2

WAHLFÄCHER 8 Mentales Training 1-2 oder UE 2 Atem- und Bewegungserziehung 1-2 oder UE 2 Alexandertechnik 1-2 UE 2 Musikbezogene Frauen- und Geschlechterforschung VO 2 Notationskunde in zeitgenössischer Musik 1-2 VU 2 Kulturarbeit und Projektplanung oder VU 2 Presse-, PR-Arbeit und Journalistik VU 2 Workshop Klavier-Duo VU 2

SCHWERPUNKT (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren)

6

Begleitende Musikwissenschaft 6 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums

Studio für Alte Musik Historische Spieltechniken 1-2 VU 2 Interpretationsseminar VU 2 Spezialvorlesung VO 2 Studio für Neue Musik Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik und deren praktische Umsetzung

KG 4

Spezialvorlesung Neue Musik VO 2 Filmmusik Aufnahmepraxis Filmmusik 2 PR 4 Seminar aus dem Bereich Filmmusik SE 2 Freie Wahlfächer 4 Masterarbeit Gesamtsumme 38

1 Siehe Punkt 11 des Curriculums

Page 66: STPL_Instrumentalstudium

66

INSTRUMENTALSTUDIUM MASTERSTUDIUM "KLAVIER-DUO" INSTRUMENTS MASTER´S STUDY PROGRAM "PIANO-DUO"

Studienkennzahl: V 066 743 Study number: V 066 743

Die vorliegende Semestereinteilung ist als Empfehlung für das Studium zu verstehen. The following table is a recommendation for the study program. ECTS-Credits Fächer / Lehrveranstaltungen Subjects / courses

LV Typ ECTS-Credits 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem.

Zentrales künstlerisches Fach Major artistic subject

72

Klavier-Duo 1-4 Piano-Duo 1-4

KG 72 18 18 18 18

PFLICHTFÄCHER REQUIRED SUBJECTS

12

Musikanalyse 1-2 Music analysis 1-2

VO 6 3 3

Korrepetieren 3-4 Accompanying 3-4

PR 4 2 2

Repetitorium Lecture Recital 1 oder Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden 1

Revision course Lecture Recital 1 or Seminar of diploma 1

SE 2 2

WAHLFÄCHER ELECTIVES

12 4 4 1 3

Mentales Training 1-2 oder Mental training 1-2 or

UE

Atem- und Bewegungserziehung 1-2 oder Breathing and movement training or

UE

Alexandertechnik 1-2 Alexander technique 1-2

UE

Musikbezogene Frauen- und Geschlechterforschung Women in music and gender studies

VO

Notationskunde in zeitgenössischer Musik 1-2 Study of notation in contemporary music 1-2

VU

Kulturarbeit und Projektplanung oder Cultural work and project planning or

VU

Presse-, PR-Arbeit und Journalistik Public relations and journalism

VU

Workshop Klavier-Duo Workshop Piano-Duo

VU

Schwerpunkt (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren) Emphasis (choose from one of the below areas of emphasis)

8 4 4

Begleitende Musikwissenschaft Collateral musicology

8 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Emphasis see Point 9 of the study program

Studio für Alte Musik Studio of early music

8

Historische Spieltechniken 1-2 Historical playing techniques 1-2

VU 4

Interpretationsseminar 1-2 Interpretation seminar 1-2

VU 2

Aufführungspraktische Spezialvorlesung 1-2 Specialized course in perfoming practice 1-2

VO 2

Page 67: STPL_Instrumentalstudium

67

Studio für Neue Musik Studio of new music

8

Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik und deren praktische Umsetzung Playing techniques in contemporary music and practical realisation

KG 6

Spezialvorlesung Neue Musik Specialized course new music

VO 2

Filmmusik Film score

8

Aufnahmepraxis Filmmusik 2 Practice in recording film score 2

PR 6

Seminar aus dem Bereich Filmmusik Seminar film score

SE 2

Freie Wahlfächer Free electives

4 2 2

Masterarbeit * Master´s thesis *

12 6 6

Gesamtsumme Total

120 30 30 30 30

1 Siehe Punkt 11 des Curriculums 1 See point 11 of the study program * Im Sinne einer realistischen Darstellung des Workloads werden die dafür vorgesehenen ECTS-Credits auf 2 Semester aufgeteilt, die Vergabe der Gesamtpunktezahl erfolgt erst nach positiver Beurteilung. * For a realistic handling of the Workload, the ECTS Credits for the course work will be divided into 2 semesters. The total

number of credit points will be assigned only after the course work has been evaluated positively.

Page 68: STPL_Instrumentalstudium

68

INSTRUMENTALSTUDIUM MASTERSTUDIUM "KLAVIER – VOKALBEGLEITUNG"

Studienkennzahl: V 066 715

SSt.

Fächer / Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. Zentrales künstlerisches Fach 8 Klavier – Vokalbegleitung 1-4 KE 8 2 2 2 2 PFLICHTFÄCHER 8 Sprachgestaltung deutsch 1-2 UE 2 1 1 Blattspiel und Transponieren 1-2 UE 2 1 1 Vokal-Korrepetition 1-2 PR 2 1 1 Repetitorium Lecture Recital 1 oder Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden 1 SE 2 2

WAHLFÄCHER 10 Klavier 1-4 KE 4 Gesang für Begleiterinnen/Begleiter 1-2 UE 2 Sprachgestaltung deutsch 3-4 UE 2 Musikanalyse 1-2 VO 4 Kulturarbeit und Projektplanung oder VU 2 Presse-, PR-Arbeit und Journalistik VU 2 Historische Aufführungspraxis 1-2 VO 2 Musikbezogene Frauen- und Geschlechterforschung 1-2 VO 2 Sprachen für die Bühne (Italienisch, Französisch, Englisch, Russisch)

UE 2

Stimmkunde VO 2 Geschichte der Vokalliteratur 1-2 VO 2 Analyse der Vokalliteratur 1-2 VO 2 Vokalmusik des 20. und 21. Jahrhunderts VO 2 SCHWERPUNKT (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren)

6

Begleitende Musikwissenschaft 6 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums

Liedgestaltung Liedgestaltung KE 4 Korrepetieren in den Gesangsklassen PR 2 Korrepetieren Opernkorrepetition 1-2 PR 2 Vokal-Korrepetition 3-4 KG 2 Partiturspiel 1-2 KG 2 Variantinstrument Variantinstrument 1-2 (Hammerklavier, Cembalo, Clavichord) KE 2 Interpretationsseminar 1-2 VU 2 Generalbass 1-2 KE 2 Freie Wahlfächer 4 Masterarbeit Gesamtsumme 36 1 Siehe Punkt 11 des Curriculums

Page 69: STPL_Instrumentalstudium

69

INSTRUMENTALSTUDIUM MASTERSTUDIUM "KLAVIER – VOKALBEGLEITUNG"

INSTRUMENTS MASTER´S STUDY PROGRAM "PIANO – VOCAL ACCOMPANIMENT"

Studienkennzahl: V 066 715 Study number: V 066 715

Die vorliegende Semestereinteilung ist als Empfehlung für das Studium zu verstehen. The following table is a recommendation for the study program. ECTS-Credits Fächer / Lehrveranstaltungen Subjects / courses

LV Typ ECTS-Credits 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem.

Zentrales künstlerisches Fach Major artistic subject

72

Klavier – Vokalbegleitung 1-4 Piano – Vocal accompaniment 1-4

KE 72 18 18 18 18

PFLICHTFÄCHER REQUIRED SUBJECTS

10

Sprachgestaltung deutsch 1-2 Language training german 1-2

UE 2 1 1

Blattspiel und Transponieren 1-2 Sight playing and transposing 1-2

UE 4 2 2

Vokal-Korrepetition 1-2 Vocal-Correpetition 1-2

PR 2 1 1

Repetitorium Lecture Recital 1 oder Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden 1

Revision course Lecture Recital 1 or Seminar of diploma 1

SE 2 2

WAHLFÄCHER ELECTIVES

14 3 3 3 5

Klavier 1-4 Piano 1-4

KE

Gesang für Begleiterinnen/Begleiter1-2 Voice for accompanists 1-2

UE

Sprachgestaltung deutsch 3-4 Language training german 3-4

UE

Musikanalyse 1-2 Music analysis 1-2

VO

Kulturarbeit und Projektplanung oder Cultural work and project planning or

VU

Presse-, PR-Arbeit und Journalistik Public relations and journalism

VU

Historische Aufführungspraxis 1-2 Historical performance practice 1-2

VO

Musikbezogene Frauen- und Geschlechterforschung 1-2 Women in music and gender studies 1-2

VO

Sprachen für die Bühne (Italienisch, Französisch, Englisch, Russisch) Languages for the Stage (Italian, French, English, Russian Language)

UE

Stimmkunde Physiology and Function of the Voice

VO

Geschichte der Vokalliteratur 1-2 History of the Vocal Literature 1-2

VO

Analyse der Vokalliteratur 1-2 Analysis of vocal literature 1-2

VO

Vokalmusik des 20. und 21. Jahrhunderts Vocal music of the 20th and 21st centuries

VO

Page 70: STPL_Instrumentalstudium

70

Schwerpunkt (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren) Emphasis (choose from one of the below areas of emphasis)

8 4 4

Begleitende Musikwissenschaft Collateral musicology

8 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Emphasis see Point 9 of the study program

Liedgestaltung Lied interpretation

8

Liedgestaltung Lied interpretation

KE 6

Korrepetieren in den Gesangsklassen Accompanying in the voice classes

PR 2

Korrepetieren Accompanying

8

Opernkorrepetition 1-2 Operatic correpetition 1-2

PR 3

Vokal-Korrepetition 3-4 Vocal-Correpetition 3-4

KG 3

Partiturspiel 1-2 Score playing 1-2

KG 2

Variantinstrument Variable instrument

8

Variantinstrument 1-2 (Hammerklavier, Cembalo, Clavichord) Variable instrument 1-2 (fortepiano, harpsichord, clavichord)

KE 4

Interpretationsseminar 1-2 Interpretation seminar 1-2

VU 2

Generalbass 1-2 Basso continuo 1-2

KE 2

Freie Wahlfächer Free electives

4 2 2

Masterarbeit * Master´s thesis *

12 6 6

Gesamtsumme Total

120 30 30 30 30

1 Siehe Punkt 11 des Curriculums 1 See point 11 of the study program * Im Sinne einer realistischen Darstellung des Workloads werden die dafür vorgesehenen ECTS-Credits auf 2 Semester aufgeteilt, die Vergabe der Gesamtpunktezahl erfolgt erst nach positiver Beurteilung. * For a realistic handling of the Workload, the ECTS Credits for the course work will be divided into 2 semesters. The total number of credit points will be assigned only after the course work has been evaluated positively.

Page 71: STPL_Instrumentalstudium

71

INSTRUMENTALSTUDIUM BACHELORSTUDIEN

"BASSTUBA"; "FAGOTT"; "FLÖTE"; "HARFE"; "HORN"; "KLARINETTE"; "KONTRABASS"; "OBOE"; "POSAUNE"; "SAXOFON"; "TROMPETE"; "VIOLA";

"VIOLONCELLO" (ORCHESTERINSTRUMENTE) Basstuba V 033 131; Fagott V 033 126; Flöte V 033 122; Harfe V 033 121; Horn V 033 128;

Klarinette V033 125; Kontrabass V033 119; Oboe V 033 124; Posaune V 033 130; Saxofon V 033 127; Trompete V 033 129; Viola V 033 117; Violoncello V033 118

SSt. Fächer / Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. 5.Sem. 6.Sem. 7.Sem. 8.Sem. Zentrales künstlerisches Fach 16 Instrument 1-8 KE 16 2 2 2 2 2 2 2 2 PFLICHTFÄCHER 64,5 Gehörschulung 1-4 UE 8 2 2 2 2 Tonsatz 1-3 VU 6 2 2 2 Tonsatz 4 PS 2 2 Formenlehre 1-2 VO 2 1 1 Musikgeschichte 1-4 VO 8 2 2 2 2 Kammermusik KG 4 1 1 1 1 Chor UE 4 2 2 Klavierpraxis 1-6 KE 4,5 1 1 1 0,5 0,5 0,5 Korrepetition Korrepetitionsanspruch siehe Punkt 13 des Curriculums

Orchester KG 24 Siehe Punkt 15 des Curriculums

Grundlagen der wissenschaftlichen Arbeitstechnik

VO 1 1

Quellenorientierte wissenschaftliche Arbeitstechnik

VO 1 1

WAHLFÄCHER 4 Klavierpraxis Ergänzung 1-3 KE 1,5 Angewandte Akustik und Instrumentenkunde 1-2

VO 2

Orchesterstudien 1-4 KG 4 Mentales Training 1-2 oder UE 2 Atem- u. Bewegungserziehung 1-2 oder UE 2 Alexandertechnik 1-2 UE 2 Lehrveranstaltung aus Jazz und Popularmusik 2 SCHWERPUNKT (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren)

4

Begleitende Musikwissenschaft 4 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums

Studio für Alte Musik Historische Spieltechniken 1-2 VU 2 Interpretationsseminar VU 2 Studio für Neue Musik Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik und deren praktische Umsetzung

KG 4

Kammermusik Ensemblespiel KG 2 Spezialvorlesung VO 2 Variantinstrument Variantinstrument 1-2 KE 2 Interpretationsseminar 1-2 VU 2 Filmmusik Aufnahmepraxis Filmmusik 1 PR 4 Freie Wahlfächer 11 2 Bachelorarbeiten Gesamtsumme 99,5

Page 72: STPL_Instrumentalstudium

72

INSTRUMENTALSTUDIUM BACHELORSTUDIEN

"BASSTUBA"; "FAGOTT"; "FLÖTE"; "HARFE"; "HORN"; "KLARINETTE"; "KONTRABASS"; "OBOE"; "POSAUNE"; "SAXOFON"; "TROMPETE";

"VIOLA"; "VIOLONCELLO" (ORCHESTERINSTRUMENTE)

INSTRUMENTS BACHELOR´S STUDY PROGRAM "BASS TUBA"; "BASSOON"; "FLUTE"; "HARP"; "HORN"; "CLARINET";

"DOUBLE BASS"; "OBOE"; "TROMBONE"; "SAXOPHONE"; "TRUMPET"; "VIOLA"; "VIOLONCELLO" (ORCHESTERINSTRUMENTE)

Basstuba/ Bass Tuba V 033 131; Fagott/ Bassoon V 033 126; Flöte/ Flute V 033 122;

Harfe/ Harp V 033 121; Horn/ Horn V 033 128; Klarinette/ Clarinet V 033 125; Kontrabass/ Double Bass V 033 119; Oboe/ Oboe V 033 124; Posaune/ Trombone V 033 130;

Saxofon/ Saxophone V 033 127; Trompete/ Trumpet V 033 129; Viola V 033 117; Violoncello V033 118 Die vorliegende Semestereinteilung ist als Empfehlung für das Studium zu verstehen. The following table is a recommendation for the study program.

ECTS-Credits Fächer / Lehrveranstaltungen Subjects / courses

LV Typ ECTS-Credits 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. 5.Sem. 6.Sem. 7.Sem. 8.Sem.

Zentrales künstlerisches Fach Major artistic subject

122

Instrument 1-8 Instrument 1-8

KE 122 16 16 15 15 15 15 15 15

PFLICHTFÄCHER REQUIRED SUBJECTS

83

Gehörschulung 1-4 Aural training 1-4

UE 12 3 3 3 3

Tonsatz 1-3 Compositional technique 1-3

VU 9 3 3 3

Tonsatz 4 Compositional technique 4

PS 3 3

Formenlehre 1-2 Study of musical form 1-2

VO 4 2 2

Musikgeschichte 1-4 Music history 1-4

VO 8 2 2 2 2

Kammermusik Chamber music

KG 8 2 2 2 2

Chor Choir

UE 4 2 2

Klavierpraxis 1-6 Piano practice 1-6

KE 9 2 2 2 1 1 1

Korrepetition Correpetition

Korrepetitiosanspruch siehe Punkt 13 des Curriculums Correpetition entitlement see point 13 of the study program

Orchester Orchestra KG 24* 4 4 4 4 4 4

Grundlagen der wissenschaftlichen Arbeitstechnik Fundamentals of scientific research

VO 1 1

Quellenorientierte wissenschaftliche Arbeitstechnik Craft of research and music philology

VO 1 1

Page 73: STPL_Instrumentalstudium

73

WAHLFÄCHER ELECTIVES

6 2 2 2

Klavierpraxis Ergänzung 1-3 Piano practice supplement 1-3

KE

Angewandte Akustik und Instrumentenkunde 1-2 Applied acoustics and study of musical instruments 1-2

VO

Orchesterstudien1-4 Orchestral studies 1-4

KG

Mentales Training 1-2 oder Mental training 1-2 or

UE

Atem- u. Bewegungserziehung 1-2 oder Breathing and movement training 1-2 or

UE

Alexandertechnik 1-2 Alexander technique 1-2

UE

Lehrveranstaltung aus Jazz und Popularmusik Course of Jazz and Popular music

Schwerpunkt (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren) Emphasis (choose from one of the below areas of emphasis)

6 2 2 1 1

Begleitende Musikwissenschaft Collateral musicology

6 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Emphasis see Point 9 of the study program

Studio für Alte Musik Studio of early music

6

Historische Spieltechniken 1-2 Historical playing techniques 1-2

VU 3

Interpretationsseminar Interpretation seminar

VU 3

Studio für Neue Musik Studio of new music

6

Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik und deren praktische Umsetzung Playing techniques in contemporary music and practical realisation

KG 6

Kammermusik Chamber music

6

Ensemblespiel Ensemble playing

KG 4

Spezialvorlesung Specialized course

VO 2

Variantinstrument Variable instrument

6

Variantinstrument 1-2 Varibale instrument 1-2

KE 4

Interpretationsseminar 1-2 Interpretation seminar 1-2

VU 2

Filmmusik Film score

6

Aufnahmepraxis Filmmusik 1 Practice in recording film score 1

PR 6

Freie Wahlfächer Free electives

11 2 1 2 6

2 Bachelorarbeiten 2 Bachelor´s theses

12 6 6

Gesamtsumme Total 240 29 31 31 30 30 29 30 30

* Siehe Punkt 15 des Curriculums * See point 15 of the study program

Page 74: STPL_Instrumentalstudium

74

INSTRUMENTALSTUDIUM MASTERSTUDIEN

"BASSTUBA"; "FAGOTT"; "FLÖTE"; "HARFE"; "HORN"; "KLARINETTE"; "KONTRABASS"; "OBOE"; "POSAUNE"; "SAXOFON"; "TROMPETE"; "VIOLA";

"VIOLONCELLO" (ORCHESTERINSTRUMENTE) Basstuba V 066 731; Fagott V 066 726; Flöte V 066 722; Harfe V 066 721; Horn V 066 728;

Klarinette V 066 725; Kontrabass V 066 719; Oboe V 066 724; Posaune V 066 730; Saxofon V 066 727; Trompete V 066 729; Viola V 066 717; Violoncello V 066 718

SSt.

Fächer / Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. Zentrales künstlerisches Fach 8 Instrument 9 -12 KE 8 2 2 2 2 PFLICHTFÄCHER 14 Kammermusik KG 4 1 1 1 1 Korrepetition Korrepetitionsanspruch siehe Punkt 13 des Curriculums

Orchester KG 8 Siehe Punkt 15 des Curriculums

Repetitorium Lecture Recital 1 oder Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden 1 SE 2 2

WAHLFÄCHER 4 Gehörschulung 5-6 UE 2 Musikbezogene Frauen- und Geschlechterforschung VO 2 Mentales Training 1-2 oder * UE 2 Atem- u. Bewegungserziehung 1-2 oder * UE 2 Alexandertechnik 1-2 * UE 2 Historische Aufführungspraxis 1-2 VO 2 Notationskunde 1-2 VU 2 Kulturarbeit und Projektplanung oder VU 2 Presse-, PR-Arbeit und Journalistik VU 2

Aufführungspraxis in Improvisation VU 2

SCHWERPUNKT (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren)

6

Begleitende Musikwissenschaft 6 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Studio für Alte Musik Historische Spieltechniken 1-2 VU 2 Interpretationsseminar VU 2 Aufführungspraktische Spezialvorlesung 1-2 VO 2 Studio für Neue Musik Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik und deren praktische Umsetzung

KG 4

Spezialvorlesung Neue Musik VO 2 Kammermusik Ensemblespiel 1-2 KG 4 Spezialvorlesung VO 2 Variantinstrument Variantinstrument 1-2 KE 2 Interpretationsseminar 1-2 VU 2 Aufführungspraktische Spezialvorlesung 1-2 VO 2 Filmmusik Aufnahmepraxis Filmmusik 2 PR 4 Seminar aus dem Bereich Filmmusik SE 2 Freie Wahlfächer 4 Masterarbeit Gesamtsumme 36

1 Siehe Punkt 11 des Curriculums * sofern nicht im Bachelorstudium absolviert.

Page 75: STPL_Instrumentalstudium

75

INSTRUMENTALSTUDIUM MASTERSTUDIEN

"BASSTUBA"; "FAGOTT"; "FLÖTE"; "HARFE"; "HORN"; "KLARINETTE"; "KONTRABASS"; "OBOE"; "POSAUNE"; "SAXOFON"; "TROMPETE";

"VIOLA"; "VIOLONCELLO" (ORCHESTERINSTRUMENTE)

INSTRUMENTS MASTER´S STUDY PROGRAM "BASS TUBA"; "BASSOON"; "FLUTE"; "HARP"; "HORN"; "CLARINET";

"DOUBLE BASS"; "OBOE"; "TROMBONE"; "SAXOPHONE"; "TRUMPET"; "VIOLA"; "VIOLONCELLO" (ORCHESTERINSTRUMENTE)

Basstuba/ Bass Tuba V 066 731; Fagott/ Bassoon V 066 726; Flöte/ Flute V 066 722; Harfe/ Harp V 066 721; Horn/ Horn V 066 728; Klarinette/ Clarinet V 066 725;

Kontrabass/ double bass V 066 719; Oboe/ Oboe V 066 724; Posaune/ Trombone V 066 730; Saxofon/ Saxophone V 066 727; Trompete/ Trumpet V 066 729; Viola V 066 717; Violoncello V066 718

Die vorliegende Semestereinteilung ist als Empfehlung für das Studium zu verstehen. The following table is a recommendation for the study program. ECTS-Credits Fächer / Lehrveranstaltungen Subjects / courses

LV Typ ECTS-Credits 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem.

Zentrales künstlerisches Fach Major artistic subject

66

Instrument 9 -12 Instrument 9 -12

KE 66 16 16 17 17

PFLICHTFÄCHER REQUIRED SUBJECTS

22

Kammermusik Chamber music

KG 12 3 3 3 3

Korrepetition Correpetition

Korrepetitionsanspruch siehe Punkt 13 des Curriculums Correpetition entitlement see Point 13 of the study program

Orchester Orchestra

KG 8* 4 4

Repetitorium Lecture Recital 1 oder Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden 1

Revision course Lecture Recital 1 or Seminar of diploma 1

SE 2 2

WAHLFÄCHER ELECTIVES

6 2 2 1 1

Gehörschulung 5-6 Aural training 5-6

UE

Musikbezogene Frauen- und Geschlechterforschung Women in music and gender studies

VO

Mentales Training 1-2 oder ** Mental training 1-2 or **

UE

Atem- u. Bewegungserziehung 1-2 oder ** Breathing and movement training 1-2 or **

UE

Alexandertechnik 1-2 ** Alexander technique 1-2 **

UE

Historische Aufführungspraxis 1-2 Historical performance practice 1-2

VO

Notationskunde 1-2 Study of notation 1-2

VU

Kulturarbeit und Projektplanung oder Cultural work and project planning or

VU

Page 76: STPL_Instrumentalstudium

76

Presse-, PR-Arbeit und Journalistik Press, PR and journalism

VU

Aufführungspraxis in Improvisation Performance practice in improvisation

VU

Schwerpunkt (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren) Emphasis (choose from one of the below areas of emphasis)

8 4 4

Begleitende Musikwissenschaft Collateral musicology

8 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Emphasis see Point 9 of the study program

Studio für Alte Musik Studio of early music

8

Historische Spieltechniken 1-2 Historical playing techniques 1-2

VU 3

Interpretationsseminar Interpretation seminar

VU 3

Aufführungspraktische Spezialvorlesung 1-2 Specialized course in performance practice 1-2

VO 2

Studio für Neue Musik Studio of new music

8

Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik und deren praktische Umsetzung Playing techniques in contemporary music and practical realisation

KG 6

Spezialvorlesung Neue Musik Specialized course new music

VO 2

Kammermusik Chamber music

8

Ensemblespiel 1-2 Ensemble playing 1-2

KG 6

Spezialvorlesung Specialized course

VO 2

Variantinstrument Variable instrument

8

Variantinstrument 1-2 Variable instrument 1-2

KE 4

Interpretationsseminar 1-2 Interpretation seminar 1-2

VU 2

Aufführungspraktische Spezialvorlesung 1-2 Specialized course in performance practice 1-2

VO 2

Filmmusik Film score

8

Aufnahmepraxis Filmmusik 2 Practice in recording film score 2

PR 6

Seminar aus dem Bereich Filmmusik Seminar film score

SE 2

Freie Wahlfächer 6 1 1 1 3 Masterarbeit *** Master´s thesis ***

12 6 6

Gesamtsumme Total

120 30 30 30 30

1 Siehe Punkt 11 des Curriculums 1 See point 11 of the study program

* Siehe Punkt 15 des Curriculums * See point 15 of the study program

** sofern nicht im Bachelorstudium absolviert ** unless taken in the Bachelor´s study program

*** Im Sinne einer realistischen Darstellung des Workloads werden die dafür vorgesehenen ECTS-Credits auf 2 Semester aufgeteilt, die Vergabe der Gesamtpunktezahl erfolgt erst nach positiver Beurteilung. *** For a realistic handling of the Workload, the ECTS Credits for the course work will be divided into 2 semesters. The total number of credit points will be assigned only after the course work has been evaluated positively.

Page 77: STPL_Instrumentalstudium

77

INSTRUMENTALSTUDIUM BACHELORSTUDIUM "ORGEL"

Studienkennzahl: V 033 112

SSt. Fächer / Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. 5.Sem. 6.Sem. 7.Sem. 8.Sem. Zentrales künstlerisches Fach 16 Orgel 1-8 KE 16 2 2 2 2 2 2 2 2 PFLICHTFÄCHER 52 Gehörschulung 1-4 UE 8 2 2 2 2 Tonsatz 1-6 VU 12 2 2 2 2 2 2 Formenlehre 1-2 VO 2 1 1 Musikgeschichte 1-4 VO 8 2 2 2 2 Kammermusik KG 2 1 1 Chor UE 4 2 2 Klavierpraxis 1-6 KE 4,5 1 1 1 0,5 0,5 0,5 Generalbass 1-2 KE 2 1 1 Angewandte Akustik und Instrumentenkunde 1-2

VO 2 1 1

Orgelpraktikum 1-4 UE 3,5 0,5 1 1 1 Orgelkunde 1-2 VO 2 1 1 Grundlagen der wissenschaftlichen Arbeitstechnik

VO 1 1

Quellenorientierte wissenschaftliche Arbeitstechnik

VO 1 1

WAHLFÄCHER 4 Didaktik und Methodik der Tasteninstrumente 1-2

VO 3

Klavierpraxis Ergänzung 1-3 KE 1,5 Historische Tasteninstrumente 1-2 VO 2 Lehrveranstaltung aus Jazz und Popularmusik

2

SCHWERPUNKT (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren)

4

Begleitende Musikwissenschaft 4 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums

Kammermusik Ensemblespiel KG 2 Spezialvorlesung VO 2 Freie Wahlfächer 9 2 Bachelorarbeiten Gesamtsumme 85

Page 78: STPL_Instrumentalstudium

78

INSTRUMENTALSTUDIUM BACHELORSTUDIUM "ORGEL" INSTRUMENTS BACHELOR´S STUDY PROGRAM "ORGAN"

Studienkennzahl: V 033 112 Study number: V 033 112

Die vorliegende Semestereinteilung ist als Empfehlung für das Studium zu verstehen. The following table is a recommendation for the study program.

ECTS-Credits Fächer / Lehrveranstaltungen Subjects / courses

LV Typ ECTS-Credits 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. 5.Sem. 6.Sem. 7.Sem. 8.Sem.

Zentrales künstlerisches Fach Major artistic subject

131

Orgel 1-8 Organ 1-8

KE 131 16 16 16 16 16 17 17 17

PFLICHTFÄCHER REQUIRED SUBJECTS

76

Gehörschulung 1-4 Aural training 1-4

UE 12 3 3 3 3

Tonsatz 1-6 Compositional technique 1-6

VU 18 3 3 3 3 3 3

Formenlehre 1-2 Study of musical form 1-2

VO 4 2 2

Musikgeschichte 1-4 Music history 1-4

VO 8 2 2 2 2

Kammermusik Chamber music

KG 4 2 2

Chor Choir

UE 4 2 2

Klavierpraxis 1-6 Piano practice 1-6

KE 9 2 2 2 1 1 1

Generalbass 1-2 Basso continuo 1-2

KE 4 2 2

Angewandte Akustik und Instrumentenkunde 1-2 Applied acoustics and study of musical instruments 1-2

VO 2 1 1

Orgelpraktikum 1-4 Organ practicum 1-4

UE 7 1 2 2 2

Orgelkunde 1-2 Organ studies 1-2

VO 2 1 1

Grundlagen der wissenschaftlichen Arbeitstechnik Fundamentals of scientific research

VO 1 1

Quellenorientierte wissenschaftliche Arbeitstechnik Craft of research and music philology

VO 1 1

WAHLFÄCHER ELECTIVES

6 2 2 1 1

Didaktik und Methodik der Tasteninstrumente 1-2 Didactics and methodology of keyboard instruments 1-2

VO

Klavierpraxis Ergänzung 1-3 Piano practice supplement 1-3

KE

Historische Tasteninstrumente 1-2 Historical keyboard instruments 1-2

VO

Lehrveranstaltung aus Jazz und Popularmusik Course of Jazz and Popular music

Page 79: STPL_Instrumentalstudium

79

Schwerpunkt (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren) Emphasis (choose from one oft he below areas of emphasis)

6 1 1 1 1 2

Begleitende Musikwissenschaft Collateral musicology

6 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Emphasis see Point 9 of the study program

Kammermusik Chamber music

6

Ensemblespiel Ensemble playing

KG 4

Spezialvorlesung Specialized course

VO 2

Freie Wahlfächer Free electives

9 3 3 1 1 1

2 Bachelorarbeiten 2 Bachelor´s theses

12 6 6

Gesamtsumme Total

240 30 30 30 30 30 30 30 30

Page 80: STPL_Instrumentalstudium

80

INSTRUMENTALSTUDIUM MASTERSTUDIUM "ORGEL"

Studienkennzahl: V 066 712

SSt. Fächer / Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. Zentrales künstlerisches Fach 8 Orgel 9 -12 KE 8 2 2 2 2 PFLICHTFÄCHER 14 Kammermusik KG 2 1 1 Musikanalyse 1-2 VO 4 2 2 Historische Aufführungspraxis 1-2 VO 2 1 1 Improvisation 1-2 UE 2 1 1 Cembalo (Clavichord) 1-2 KE 2 1 1 Repetitorium Lecture Recital 1 oder Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden 1 SE 2 2

WAHLFÄCHER 4 Musikbezogene Frauen- und Geschlechterforschung VO 2 Improvisation 3-4 UE 2 Ornamentik 1-2 VU 2 Notationskunde 1-2 VU 2 SCHWERPUNKT 6 Begleitende Musikwissenschaft 6 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums

Kammermusik Ensemblespiel 1-2 KG 4 Spezialvorlesung VO 2 Freie Wahlfacher 4 Masterarbeit Gesamtsumme 36 1 Siehe Punkt 11 des Curriculums

Page 81: STPL_Instrumentalstudium

81

INSTRUMENTALSTUDIUM MASTERSTUDIUM "ORGEL" INSTRUMENTS MASTER´S STUDY PROGRAM "ORGAN"

Studienkennzahl: V 066 712 Study number: V 066 712

Die vorliegende Semestereinteilung ist als Empfehlung für das Studium zu verstehen. The following table is a recommendation for the study program. ECTS-Credits Fächer / Lehrveranstaltungen Subjects / courses

LV Typ ECTS-Credits 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem.

Zentrales künstlerisches Fach Major artistic subject

68

Orgel 9 -12 Organ 9 -12

KE 68 17 17 17 17

PFLICHTFÄCHER REQUIRED SUBJECTS

22

Kammermusik Chamber music

KG 4 2 2

Musikanalyse 1-2 Music analysis 1-2

VO 6 3 3

Historische Aufführungspraxis 1-2 Historical performance practice 1-2

VO 2 1 1

Improvisation 1-2 Improvisation 1-2

UE 4 2 2

Cembalo (Clavichord) 1-2 Harpsichord (clavichord) 1-2

KE 4 2 2

Repetitorium Lecture Recital 1 oder Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden 1

Revision course Lecture Recital 1 or Seminar of diploma 1

SE 2 2

WAHLFÄCHER ELECTIVES

6 2 4

Musikbezogene Frauen- und Geschlechterforschung Women in music and gender studies

VO

Improvisation 3-4 Improvisation 3-4

UE

Ornamentik 1-2 Ornamentation 1-2

VU

Notationskunde 1-2 Study of notation 1-2

VU

Schwerpunkt Emphasis

8 4 4

Begleitende Musikwissenschaft Collateral musicology

8 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Emphasis see Point 9 of the study program

Kammermusik Chamber music

8

Ensemblespiel 1-2 Ensemble playing 1-2

KG 6

Spezialvorlesung Specialized course

VO 2

Freie Wahlfächer Free electives

4 1 1 1 1

Masterarbeit * Master´s thesis *

12 6 6

Gesamtsumme Total

120 30 30 30 30

Page 82: STPL_Instrumentalstudium

82

1 Siehe Punkt 11 des Curriculums 1 See point 11 of the study program * Im Sinne einer realistischen Darstellung des Workloads werden die dafür vorgesehenen ECTS-Credits auf 2 Semester aufgeteilt, die Vergabe der Gesamtpunktezahl erfolgt erst nach positiver Beurteilung. * For a realistic handling of the Workload, the ECTS Credits for the course work will be divided into 2 semesters. The total number of credit points will be assigned only after the course work has been evaluated positively.

Page 83: STPL_Instrumentalstudium

83

INSTRUMENTALSTUDIUM MASTERSTUDIUM "PERFORMANCE PRACTICE IN CONTEMPORARY MUSIC (PPCM)"

Studienkennzahl: 066 710 SSt.

Fächer / Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. Zentrale künstlerische Fächer 22 Instrument PPCM 1-4 KE 4 1 1 1 1 Kammermusik PPCM 1-4 KG 6 1 2 2 1 Ensemble PPCM 1-4 KG 12 3 3 3 3 PFLICHTFÄCHER 22 Themenworkshops VU 4 1 1 1 1 Musik nach 1945 VO 2 2 Repertoire des 20./21. Jahrhunderts 5-6 PR 2 1 1 Notationskunde in zeitgenössischen Musik 1-2 VU 2 1 1 Theoretische Grundlagen des Musikschaffens nach 1945 1 oder 2

VO 2 2

Live-Elektronik 1-2 VU 2 1 1 Spezialvorlesung Neue Musik VO 2 2 Hospitation im Kompositionsunterricht (bei mindestens drei verschiedenen Lehrenden)

PR 4 1 1 1 1

Repetitorium Lecture Recital 1 oder Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden 1 SE 2 2

WAHLFÄCHER 5 Aufführungspraxis in Improvisation VU 2 Wahlfächer nach Maßgabe des Lehrangebotes (ausgenommen künstlerischer Einzelunterricht) aus den Masterstudien Komposition, Musiktheorie, Komposition-Musiktheater, Komposition-Computermusik

Masterarbeit Gesamtsumme 49 1 Siehe Punkt 11 des Curriculums

Page 84: STPL_Instrumentalstudium

84

INSTRUMENTALSTUDIUM MASTERSTUDIUM "PERFORMANCE PRACTICE IN CONTEMPORARY MUSIC (PPCM)"

Studienkennzahl: V 066 710 Study number: V 066 710

Die vorliegende Semestereinteilung ist als Empfehlung für das Studium zu verstehen. The following table is a recommendation for the study program. ECTS-Credits Fächer / Lehrveranstaltungen Subjects / courses

LV Typ ECTS-Credits

1.Sem. 2.Sem. 3.Sem 4.Sem.

Zentrale künstlerische Fächer Major artistic subjects

80

Instrument PPCM 1-4 Instrument PPCM 1-4

KE 36 9 9 9 9

Kammermusik PPCM 1-4 Chamber music PPCM 1-4

KG 24 4 8 8 4

Ensemble PPCM 1-4 Ensemble PPCM 1-4

KG 20 5 5 5 5

PFLICHTFÄCHER REQUIRED SUBJECTS

23

Themenworkshops Topic workshops

VU 4 1 1 1 1

Musik nach 1945 Music after 1945

VO 2 2

Repertoire des 20./21. Jahrhunderts 5-6 Repertory of the 20th/21st century 5-6

PR 2 1 1

Notationskunde in zeitgenössischer Musik 1-2 Study of notation in contemporary music 1-2

VU 2 1 1

Theoretische Grundlagen des Musikschaffens nach 1945 1 oder 2 Theoretical fundamentals of musical compostion after 1945 1 or 2

VO 3 3

Live-Elektronik Live-electronic

VU 4 2 2

Spezialvorlesung Neue Musik Specialized course new music

VO 2 2

Hospitation im Kompositionsunterricht (bei mindestens drei verschiedenen Lehrenden) Rehearsal (hospitation) with min. three different lecturers by composition

PR 2 0,5 0,5 0,5 0,5

Repetitorium Lecture Recital 1 oder Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden 1

Revision course Lecture Recital 1 or Seminar of diploma 1

SE 2 2

WAHLFÄCHER ELECTIVES

5 3 2

Aufführungspraxis in Improvisation Performance practice in improvisation

VU

Wahlfächer nach Maßgabe des Lehrangebotes (ausgenommen künstlerischer Einzelunterricht) aus den Masterstudien Komposition, Musiktheorie, Komposition-Musiktheater, Komposition-Computermusik Electives offered by the KUG (except one-to-one lessons in the artistic field) of masterstudies composition, music theory, composition-musical theater, composition-computer music

Masterarbeit * Master´s thesis *

12

4 8

Gesamtsumme Total

120 30,5 29,5 29,5 30,5

Page 85: STPL_Instrumentalstudium

85

1 Siehe Punkt 11 des Curriculums 1 See point 11 of the study program * Im Sinne einer realistischen Darstellung des Workloads werden die dafür vorgesehenen ECTS-Credits auf 2 Semester aufgeteilt, die Vergabe der Gesamtpunktezahl erfolgt erst nach positiver Beurteilung. * For a realistic handling of the Workload, the ECTS Credits for the course work will be divided into 2 semesters. The total number of credit points will be assigned only after the course work has been evaluated positively.

Page 86: STPL_Instrumentalstudium

86

INSTRUMENTALSTUDIUM BACHELORSTUDIUM "SCHLAGINSTRUMENTE" (ORCHESTERINSTRUMENTE)

Studienkennzahl: V 033 132

SSt. Fächer / Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. 5.Sem. 6.Sem. 7.Sem. 8.Sem. Zentrales künstlerisches Fach 16 Schlaginstrumente 1-8 KE 16 2 2 2 2 2 2 2 2 PFLICHTFÄCHER 68,5 Gehörschulung 1-4 UE 8 2 2 2 2 Tonsatz 1-3 VU 6 2 2 2 Tonsatz 4 PS 2 2 Formenlehre 1-2 VO 2 1 1 Musikgeschichte 1-4 VO 8 2 2 2 2 Kammermusik KG 4 1 1 1 1 Chor UE 4 2 2 Klavierpraxis 1-6 KE 4,5 1 1 1 0,5 0,5 0,5 Korrepetition Korrepetitionsanspruch siehe Punkt 13 des Curriculums

Orchester KG 24 Siehe Punkt 15 des Curriculums

Schlagwerkensemble für Neue Musik 1-2 KG 4 2 2 Grundlagen der wissenschaftlichen Arbeitstechnik

VO 1 1

Quellenorientierte wissenschaftliche Arbeitstechnik

VO 1 1

WAHLFÄCHER 4 Klavierpraxis Ergänzung 1-3 KE 1,5 Angewandte Akustik und Instrumentenkunde 1-2

VO 2

Orchesterstudien 1-4 KG 4 Mentales Training 1-2 oder UE 2 Atem- u. Bewegungserziehung 1-2 oder UE 2 Alexandertechnik 1-2 UE 2 Drumset & Percussion UE 2 Lehrveranstaltung aus Jazz und Popularmusik

2

SCHWERPUNKT (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren)

4

Begleitende Musikwissenschaft 4 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums

Studio für Alte Musik Historische Spieltechniken 1-2 VU 2 Interpretationsseminar VU 2 Studio für Neue Musik Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik und deren praktische Umsetzung

KG 4

Kammermusik Ensemblespiel KG 2 Spezialvorlesung VO 2 Filmmusik Aufnahmepraxis Filmmusik 1 PR 4 Freie Wahlfächer 7 2 Bachelorarbeiten Gesamtsumme 99,5

Page 87: STPL_Instrumentalstudium

87

INSTRUMENTALSTUDIUM BACHELORSTUDIUM "SCHLAGINSTRUMENTE" (ORCHESTERINSTRUMENTE)

INSTRUMENTS BACHELOR´S STUDY PROGRAM "PERCUSSION INSTRUMENTS" (ORCHESTRA INSTRUMENTS)

Studienkennzahl: V 033 132

Study number: V 033 132

Die vorliegende Semestereinteilung ist als Empfehlung für das Studium zu verstehen. The following table is a recommendation for the study program.

ECTS-Credits Fächer / Lehrveranstaltungen Subjects / courses

LV Typ ECTS-Credits 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. 5.Sem. 6.Sem. 7.Sem. 8.Sem.

Zentrales künstlerisches Fach Major artistic subject

122

Schlaginstrumente 1-8 Percussion instruments 1-8

KE 122 16 16 15 15 15 15 15 15

PFLICHTFÄCHER REQUIRED SUBJECTS

87

Gehörschulung 1-4 Aural training 1-4

UE 12 3 3 3 3

Tonsatz 1-3 Compositional technique 1-3

VU 9 3 3 3

Tonsatz 4 Compositional technique 4

PS 3 3

Formenlehre 1-2 Study of musical form 1-2

VO 4 2 2

Musikgeschichte 1-4 Music history 1-4

VO 8 2 2 2 2

Kammermusik Chamber music

KG 8 2 2 2 2

Chor Choir

UE 4 2 2

Klavierpraxis 1-6 Piano practice 1-6

KE 9 2 2 2 1 1 1

Korrepetition Correpetition

Korrepetitiosanspruch siehe Punkt 13 des Curriculums Correpetition entitlement see point 13 of the study program

Orchester Orchestra KG 24* 4 4 4 4 4 4

Schlagwerkensemble für Neue Musik 1-2 Percussion ensemble for New Music 1-2

KG 4 2 2

Grundlagen der wissenschaftlichen Arbeitstechnik Fundamentals of scientific research

VO 1 1

Quellenorientierte wissenschaftliche Arbeitstechnik Craft of research and music philology

VO 1 1

WAHLFÄCHER ELECTIVES

6 2 2 2

Klavierpraxis Ergänzung 1-3 Piano practice supplement 1-3

KE

Angewandte Akustik und Instrumentenkunde 1-2 Applied acoustics and study of musical instruments 1-2

VO

Orchesterstudien1-4 Orchestral studies 1-4

KG

Mentales Training 1-2 oder Mental training 1-2 or

UE

Page 88: STPL_Instrumentalstudium

88

Atem- u. Bewegungserziehung 1-2 oder Breathing and movement training 1-2 or

UE

Alexandertechnik 1-2 Alexander technique 1-2

UE

Drumset & Percussion Drumset & percussion

UE

Lehrveranstaltung aus Jazz und Popularmusik Course of Jazz and Popular music

Schwerpunkt (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren) Emphasis (choose from one of the below areas of emphasis)

6 2 2 1 1

Begleitende Musikwissenschaft Collateral musicology

6 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Emphasis see Point 9 of the study program

Studio für Alte Musik Studio of early music

6

Historische Spieltechniken 1-2 Historical playing techniques 1-2

VU 3

Interpretationsseminar Interpretation seminar

VU 3

Studio für Neue Musik Studio of new music

6

Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik und deren praktische Umsetzung Playing techniques in contemporary music and practical realisation

KG 6

Kammermusik Chamber music

6

Ensemblespiel Ensemble playing

KG 4

Spezialvorlesung Specialized course

VO 2

Filmmusik Film score

6

Aufnahmepraxis Filmmusik 1 Practice in recording film score 1

PR 6

Freie Wahlfächer Free electives

7 2 1 4

2 Bachelorarbeiten 2 Bachelor´s theses

12 6 6

Gesamtsumme Total 240 29 31 31 30 30 29 30 30

* Siehe Punkt 15 des Curriculums * See point 15 of the study program

Page 89: STPL_Instrumentalstudium

89

INSTRUMENTALSTUDIUM MASTERSTUDIUM "SCHLAGINSTRUMENTE" (ORCHESTERINSTRUMENTE)

Studienkennzahl: V 066 732

SSt.

Fächer / Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. Zentrales künstlerisches Fach 8 Schlaginstrumente 9 -12 KE 8 2 2 2 2 PFLICHTFÄCHER 16 Kammermusik KG 4 1 1 1 1 Korrepetition Korrepetitionsanspruch siehe Punkt 13 des Curriculums

Orchester KG 8 Siehe Punkt 15 des Curriculums

Schlagwerkensemble für Neue Musik 3 KG 2 2 Repetitorium Lecture Recital 1 oder Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden 1 SE 2 2

WAHLFÄCHER 4 Gehörschulung 5-6 UE 2 Musikbezogene Frauen- und Geschlechterforschung VO 2 Mentales Training 1-2 oder * UE 2 Atem- u. Bewegungserziehung 1-2 oder * UE 2 Alexandertechnik 1-2 * UE 2 Historische Aufführungspraxis 1-2 VO 2 Notationskunde 1-2 VU 2 Kulturarbeit und Projektplanung oder VU 2 Presse-, PR-Arbeit und Journalistik VU 2

Aufführungspraxis in Improvisation VU 2

SCHWERPUNKT (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren)

6

Begleitende Musikwissenschaft 6 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Studio für Alte Musik Historische Spieltechniken 1-2 VU 2 Interpretationsseminar VU 2 Aufführungspraktische Spezialvorlesung 1-2 VO 2 Studio für Neue Musik Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik und deren praktische Umsetzung

KG 4

Spezialvorlesung Neue Musik VO 2 Kammermusik Ensemblespiel 1-2 KG 4 Spezialvorlesung VO 2 Filmmusik Aufnahmepraxis Filmmusik 2 PR 4 Seminar aus dem Bereich Filmmusik SE 2 Freie Wahlfächer 4 Masterarbeit Gesamtsumme 38

1 Siehe Punkt 11 des Curriculums * sofern nicht im Bachelorstudium absolviert

Page 90: STPL_Instrumentalstudium

90

INSTRUMENTALSTUDIUM MASTERSTUDIUM "SCHLAGINSTRUMENTE" (ORCHESTERINSTRUMENTE)

INSTRUMENTS MASTER´S STUDY PROGRAM "PERCUSSION INSTRUMENTS" (ORCHESTRA INSTRUMENTS)

Studienkennzahl: V 066 732

Study number: V 066 732

Die vorliegende Semestereinteilung ist als Empfehlung für das Studium zu verstehen. The following table is a recommendation for the study program. ECTS-Credits Fächer / Lehrveranstaltungen Subjects / courses

LV Typ ECTS-Credits 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem.

Zentrales künstlerisches Fach Major artistic subject

66

Schlaginstrumente 9 -12 Percussion instruments 9 -12

KE 65 16 16 16 17

PFLICHTFÄCHER REQUIRED SUBJECTS

25

Kammermusik Chamber music

KG 12 3 3 3 3

Korrepetition Correpetition

Korrepetitionsanspruch siehe Punkt 13 des Curriculums Correpetition entitlement see Point 13 of the study program

Orchester Orchestra

KG 8* 4 4

Schlagwerkensemble für Neue Musik 3 Percussion ensemble for New Music 3

KG 3 3

Repetitorium Lecture Recital 1 oder Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden 1

Revision course Lecture Recital 1 or Seminar of diploma 1

SE 2 2

WAHLFÄCHER ELECTIVES

6 2 2 2

Gehörschulung 5-6 Aural training 5-6

UE

Musikbezogene Frauen- und Geschlechterforschung Women in music and gender studies

VO

Mentales Training 1-2 oder ** Mental training 1-2 or **

UE

Atem- u. Bewegungserziehung 1-2 oder ** Breathing and movement training 1-2 or **

UE

Alexandertechnik 1-2 ** Alexander technique 1-2 **

UE

Historische Aufführungspraxis 1-2 Historical performance practice 1-2

VO

Notationskunde 1-2 Study of notation 1-2

VU

Kulturarbeit und Projektplanung oder Cultural work and project planning or

VU

Presse-, PR-Arbeit und Journalistik Press, PR and journalism

VU

Aufführungspraxis in Improvisation Performance practice in improvisation

VU

Schwerpunkt (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren) Emphasis (choose from one of the below areas of emphasis)

8 4 4

Page 91: STPL_Instrumentalstudium

91

Begleitende Musikwissenschaft Collateral musicology

8 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Emphasis see Point 9 of the study program

Studio für Alte Musik Studio of early music

8

Historische Spieltechniken 1-2 Historical playing techniques 1-2

VU 3

Interpretationsseminar Interpretation seminar

VU 3

Aufführungspraktische Spezialvorlesung 1-2 Specialized course in performance practice 1-2

VO 2

Studio für Neue Musik Studio of new music

8

Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik und deren praktische Umsetzung Playing techniques in contemporary music and practical realisation

KG 6

Spezialvorlesung Neue Musik Specialized course new music

VO 2

Kammermusik Chamber music

8

Ensemblespiel 1-2 Ensemble playing 1-2

KG 6

Spezialvorlesung Specialized course

VO 2

Filmmusik Film score

8

Aufnahmepraxis Filmmusik 2 Practice in recording film score 2

PR 6

Seminar aus dem Bereich Filmmusik Seminar of film score

SE 2

Freie Wahlfächer Free electives

4 1 1 2

Masterarbeit *** Master´s thesis ***

12 6 6

Gesamtsumme Total

120 30 30 30 30

1 Siehe Punkt 11 des Curriculums 1 See point 11 of the study program * Siehe Punkt 15 des Curriculums * See point 15 of the study program ** sofern nicht im Bachelorstudium absolviert ** unless taken in the Bachelor´s study program *** Im Sinne einer realistischen Darstellung des Workloads werden die dafür vorgesehenen ECTS-Credits auf 2 Semester aufgeteilt, die Vergabe der Gesamtpunktezahl erfolgt erst nach positiver Beurteilung. *** For a realistic handling of the Workload, the ECTS Credits for the course work will be divided into 2 semesters. The total number of credit points will be assigned only after the course work has been evaluated positively.

Page 92: STPL_Instrumentalstudium

92

INSTRUMENTALSTUDIUM BACHELORSTUDIUM "VIOLINE" (ORCHESTERINSTRUMENTE)

Studienkennzahl: V 033 116

SSt. Fächer / Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. 5.Sem. 6.Sem. 7.Sem. 8.Sem. Zentrales künstlerisches Fach 16 Violine 1-8 KE 16 2 2 2 2 2 2 2 2 PFLICHTFÄCHER 65,5 Gehörschulung 1-4 UE 8 2 2 2 2 Tonsatz 1-3 VU 6 2 2 2 Tonsatz 4 PS 2 2 Formenlehre 1-2 VO 2 1 1 Musikgeschichte 1-4 VO 8 2 2 2 2 Kammermusik KG 4 1 1 1 1 Chor UE 4 2 2 Klavierpraxis 1-6 KE 4,5 1 1 1 0,5 0,5 0,5 Korrepetition Korrepetitionsanspruch siehe Punkt 13 des Curriculums

Orchester KG 24 Siehe Punkt 15 des Curriculums

Viola 1-2 KE 1 0,5 0,5 Grundlagen der wissenschaftlichen Arbeitstechnik

VO 1 1

Quellenorientierte wissenschaftliche Arbeitstechnik

VO 1 1

WAHLFÄCHER 4 Klavierpraxis Ergänzung 1-3 KE 1,5 Viola Ergänzungfach 1-2 KE 1 Angewandte Akustik und Instrumentenkunde 1-2

VO 2

Orchesterstudien 1-4 KG 4 Mentales Training 1-2 oder UE 2 Atem- u. Bewegungserziehung 1-2 oder UE 2 Alexandertechnik 1-2 UE 2 Lehrveranstaltung aus Jazz und Popularmusik

2

SCHWERPUNKT (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren)

4

Begleitende Musikwissenschaft 4 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums

Studio für Alte Musik Historische Spieltechniken 1-2 VU 2 Interpretationsseminar VU 2 Variantinstrument Variantinstrument 1-2 (Barockvioline, Barockviola)

KE 2

Interpretationsseminar 1-2 VU 2 Studio für Neue Musik Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik und deren praktische Umsetzung

KG 4

Kammermusik Ensemblespiel KG 2 Spezialvorlesung VO 2 Filmmusik Aufnahmepraxis Filmmusik 1 PR 4 Freie Wahlfächer 11 2 Bachelorarbeiten Gesamtsumme 100,5

Page 93: STPL_Instrumentalstudium

93

INSTRUMENTALSTUDIUM BACHELORSTUDIUM "VIOLINE" (ORCHESTERINSTRUMENTE)

INSTRUMENTS BACHELOR´S STUDY PROGRAM "VIOLIN" (ORCHESTRA INSTRUMENTS)

Studienkennzahl V 033 116 Study number V 033 116

Die vorliegende Semestereinteilung ist als Empfehlung für das Studium zu verstehen. The following table is a recommendation for the study program.

ECTS-Credits Fächer / Lehrveranstaltungen Subjects / courses

LV Typ ECTS-Credits 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. 5.Sem. 6.Sem. 7.Sem. 8.Sem.

Zentrales künstlerisches Fach Major artistic subject

118

Violine 1-8 Violin 1-8

KE 118 14 14 14 14 15 15 16 16

PFLICHTFÄCHER REQUIRED SUBJECTS

87

Gehörschulung 1-4 Aural training 1-4

UE 12 3 3 3 3

Tonsatz 1-3 Compositional technique 1-3

VU 9 3 3 3

Tonsatz 4 Compositional technique 4

PS 3 3

Formenlehre 1-2 Study of musical form 1-2

VO 4 2 2

Musikgeschichte 1-4 Music history 1-4

VO 8 2 2 2 2

Kammermusik Chamber music

KG 8 2 2 2 2

Chor Choir

UE 4 2 2

Klavierpraxis 1-6 Piano practice 1-6

KE 9 2 2 2 1 1 1

Korrepetition Correpetition

Korrepetitiosanspruch siehe Punkt 13 des Curriculums Correpetition entitlement see point 13 of the study program

Orchester Orchestra KG 24* 4 4 4 4 4 4

Viola 1-2 Viola 1-2

KE 4 2 2

Grundlagen der wissenschaftlichen Arbeitstechnik Fundamentals of scientific research

VO 1 1

Quellenorientierte wissenschaftliche Arbeitstechnik Craft of research and music philology

VO 1 1

WAHLFÄCHER ELECTIVES

6 2 2 2

Klavierpraxis Ergänzung 1-3 Piano practice supplement 1-3

KE

Viola Ergänzung 1-2 Viola supplement 1-2

KE

Angewandte Akustik und Instrumentenkunde 1-2 Applied acoustics and study of musical instruments 1-2

VO

Orchesterstudien1-4 Orchestral studies 1-4

KG

Page 94: STPL_Instrumentalstudium

94

Mentales Training 1-2 oder Mental training 1-2 or

UE

Atem- u. Bewegungserziehung 1-2 oder Breathing and movement training 1-2 or

UE

Alexandertechnik 1-2 Alexander technique 1-2

UE

Lehrveranstaltung aus Jazz und Popularmusik Course of Jazz and Popular music

Schwerpunkt (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren) Emphasis (choose from one of the below areas of emphasis)

6 2 2 1 1

Begleitende Musikwissenschaft Collateral musicology

6 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Emphasis see Point 9 of the study program

Studio für Alte Musik Studio of early music

6

Historische Spieltechniken 1-2 Historical playing techniques 1-2

VU 3

Interpretationsseminar Interpretation seminar

VU 3

Variantinstrument Variable instrument

6

Variantinstrument 1-2 (Barockvioline, Barockviola) Variable instrument 1-2 (Barockviolin, Barockviola)

KE 4

Interpretationsseminar 1-2 Interpretation seminar 1-2

VU 2

Studio für Neue Musik Studio of new music

6

Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik und deren praktische Umsetzung Playing techniques in contemporary music and practical realisation

KG 6

Kammermusik Chamber music

6

Ensemblespiel Ensemble playing

KG 4

Spezialvorlesung Specialized course

VO 2

Filmmusik Film score

6

Aufnahmepraxis Filmmusik 1 Practice in recording film score 1

PR 6

Freie Wahlfächer Free electives

11 5 1 5

2 Bachelorarbeiten 2 Bachelor´s theses

12 6 6

Gesamtsumme Total 240 30 30 30 30 30 29 31 30

* Siehe Punkt 15 des Curriculums * See point 15 of the study program

Page 95: STPL_Instrumentalstudium

95

INSTRUMENTALSTUDIUM MASTERSTUDIUM "VIOLINE " (ORCHESTERINSTRUMENTE)

Studienkennzahl: V 066 716

SSt.

Fächer / Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. Zentrales künstlerisches Fach 8 Violine 9 -12 KE 8 2 2 2 2 PFLICHTFÄCHER 14 Kammermusik KG 4 1 1 1 1 Korrepetition Korrepetitionsanspruch siehe Punkt 13 des Curriculums

Orchester KG 8 Siehe Punkt 15 des Curriculums

Repetitorium Lecture Recital 1 oder Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden 1 SE 2 2

WAHLFÄCHER 4 Gehörschulung 5-6 UE 2 Musikbezogene Frauen- und Geschlechterforschung VO 2 Mentales Training 1-2 oder * UE 2 Atem- u. Bewegungserziehung 1-2 oder * UE 2 Alexandertechnik 1-2 * UE 2 Historische Aufführungspraxis 1-2 VO 2 Notationskunde 1-2 VU 2 Kulturarbeit und Projektplanung oder VU 2 Presse-, PR-Arbeit und Journalistik VU 2

Aufführungspraxis in Improvisation VU 2

SCHWERPUNKT (einer der u.a. Schwerpunkte ist zu absolvieren)

6

Begleitende Musikwissenschaft 6 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Studio für Alte Musik Historische Spieltechniken 1-2 VU 2 Interpretationsseminar VU 2 Aufführungspraktische Spezialvorlesung 1-2 VO 2 Varinatinstrument Variantinstrument 1-2 (Barockvioline, Barockviola) KE 2 Interpretationsseminar 1-2 VU 2 Aufführungspraktische Spezialvorlesung 1-2 VO 2 Studio für Neue Musik Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik und deren praktische Umsetzung

KG 4

Spezialvorlesung Neue Musik VO 2 Kammermusik Ensemblespiel 1-2 KG 4 Spezialvorlesung VO 2 Filmmusik Aufnahmepraxis Filmmusik 2 PR 4 Seminar aus dem Bereich Filmmusik SE 2 Freie Wahlfächer 4 Masterarbeit Gesamtsumme 36 1 Siehe Punkt 11 des Curriculums

* sofern nicht im Bachelorstudium absolviert

Page 96: STPL_Instrumentalstudium

96

INSTRUMENTALSTUDIUM MASTERSTUDIUM "VIOLINE" (ORCHESTERINSTRUMENTE)

INSTRUMENTS MASTER´S STUDY PROGRAM "VIOLIN" (ORCHESTRA INSTRUMENTS)

Studienkennzahl V 066 716 Study number V 066 716

Die vorliegende Semestereinteilung ist als Empfehlung für das Studium zu verstehen. The following table is a recommendation for the study program. ECTS-Credits Fächer / Lehrveranstaltungen Subjects / courses

LV Typ ECTS-Credits 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem.

Zentrales künstlerisches Fach Major artistic subject

66

Violine 9 -12 Violin 9 -12

KE 66 16 16 17 17

PFLICHTFÄCHER REQUIRED SUBJECTS

22

Kammermusik Chamber music

KG 12 3 3 3 3

Korrepetition Correpetition

Korrepetitionsanspruch siehe Punkt 13 des Curriculums Correpetition entitlement see Point 13 of the study program

Orchester Orchestra

KG 8* 4 4

Repetitorium Lecture Recital 1 oder Seminar für Diplomandinnen/Diplomanden 1

Revision course Lecture Recital 1 or Seminar of diploma 1

SE 2 2

WAHLFÄCHER ELECTIVES

6 2 2 1 1

Gehörschulung 5-6 Aural training 5-6

UE

Musikbezogene Frauen- und Geschlechterforschung Women in music and gender studies

VO

Mentales Training 1-2 oder ** Mental training 1-2 or **

UE

Atem- u. Bewegungserziehung 1-2 oder ** Breathing and movement training 1-2 or **

UE

Alexandertechnik 1-2 ** Alexander technique 1-2 **

UE

Historische Aufführungspraxis 1-2 Historical performance practice 1-2

VO

Notationskunde 1-2 Study of notation 1-2

VU

Kulturarbeit und Projektplanung oder Cultural work and project planning or

VU

Presse-, PR-Arbeit und Journalistik Press, PR and journalism

VU

Aufführungspraxis in Improvisation Performance practice in improvisation

VU

Schwerpunkt (einer der folgenden Schwerpunkte ist zu absolvieren) Emphasis (choose from one of the below areas of emphasis)

8 4 4

Begleitende Musikwissenschaft Collateral musicology

8 Schwerpunkt siehe Punkt 9 des Curriculums Emphasis see Point 9 of the study program

Page 97: STPL_Instrumentalstudium

97

Studio für Alte Musik Studio of early music

8

Historische Spieltechniken 1-2 Historical playing techniques 1-2

VU 3

Interpretationsseminar Interpretation seminar

VU 3

Aufführungspraktische Spezialvorlesung 1-2 Specialized course in performance practice 1-2

VO 2

Variantinstrument Variable instrument

8

Variantinstrument 1-2 (Barockvioline, Barockviola) Variable instrument 1-2 (Barockviolin, Barockviola)

KE 4

Interpretationsseminar 1-2 Interpretation seminar 1-2

VU 2

Aufführungspraktische Spezialvorlesung 1-2 Specialized course in performance practice 1-2

VO 2

Studio für Neue Musik Studio of new music

8

Spieltechniken in der zeitgenössischen Musik und deren praktische Umsetzung Playing techniques in contemporary music and practical realisation

KG 6

Spezialvorlesung Neue Musik Specialized course new music

VO 2

Kammermusik Chamber music

8

Ensemblespiel 1-2 Ensemble playing 1-2

KG 6

Spezialvorlesung Specialized course

VO 2

Filmmusik Film score

8

Aufnahmepraxis Filmmusik 2 Practice in recording film score 2

PR 6

Seminar aus dem Bereich Filmmusik Seminar film score

SE 2

Freie Wahlfächer Free electives

6 1 1 1 3

Masterarbeit *** Master´s thesis ***

12 6 6

Gesamtsumme Total

120 30 30 30 30

1 Siehe Punkt 11 des Curriculums 1 See point 11 of the study program * Siehe Punkt 15 des Curriculums * See point 15 of the study program ** sofern nicht im Bachelorstudium absolviert ** unless taken in the Bachelor´s study program *** Im Sinne einer realistischen Darstellung des Workloads werden die dafür vorgesehenen ECTS-Credits auf 2 Semester aufgeteilt, die Vergabe der Gesamtpunktezahl erfolgt erst nach positiver Beurteilung. *** For a realistic handling of the Workload, the ECTS Credits for the course work will be divided into 2 semesters. The total number of credit points will be assigned only after the course work has been evaluated positively.

Page 98: STPL_Instrumentalstudium

98

18. Prüfungsanforderungen

INSTRUMENTALSTUDIUM

“AKKORDEON“ Zulassungsprüfung: 1) Theoretische Prüfung

Aufnahmetest in Gehör und Musiktheorie (siehe Beilage) 2) Instrumentale Prüfung

a) zwei Sonaten von Domenico Scarlatti unterschiedlichen Charakters oder ein Präludium und Fuge aus dem WTK I oder II von J.S. Bach

b) eine Originalkomposition für Einzeltonmanual, komponiert nach 1975 c) ein Werk freier Stilistik sowie Prima vista Spiel eines Stückes mit Einzeltonmanual

Bachelorstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 6. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet. Zur Prüfung ist ein Programm in der Spieldauer von mindestens 80 Minuten einzureichen, das Werke aus folgenden Bereichen enthält: 1) zwei Werke, komponiert vor 1800 (im Schwierigkeitsgrad von W.A. Mozart:

Andante in F-Dur für Orgelwalze) 2) zwei Originalkompositionen, komponiert zwischen 1958 und 1990

(im Schwierigkeitsgrad von S. Gubaidulina: De profundis oder J. Ganzer: Fantasie 84) 3) zwei Originalkompositionen, komponiert nach 1990 4) zwei Kammermusikwerke, davon mindestens eines mit einem oder mehreren anderen

Instrumenten (im Schwierigkeitsgrad von Y. Ishiyanaghi: Before darkness appears oder J. Tiensuu: Mutta oder G.F. Haas: kein Ort für Begegnung)

Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 45 Minuten ist vom Prüfungssenat festzulegen und der Kandidatin/dem Kandidaten 6 Wochen vor der Prüfung mitzuteilen. Auswendigspiel ist nicht erforderlich.

Page 99: STPL_Instrumentalstudium

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Masterstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 2. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet. Zur Prüfung ist ein Programm in der Spieldauer von mindestens 100 Minuten einzureichen, das Werke aus folgenden Bereichen enthält: 1) zwei Werke, komponiert vor 1800 (im Schwierigkeitsgrad von J.S. Bach:

Italienisches Konzert) 2) zwei Originalkompositionen: ab 1975 3) eine Originalkomposition komponiert nach 1990 (im Schwierigkeitsgrad von B. Lang Schrift 3,

M. Lindberg: Jeux d’anches, V. Globokar: Dialog über Luft oder L. Berio: Sequenza) 4) drei Kammermusikwerke, davon mindestens eines mit mehreren anderen Instrumenten (im

Schwierigkeitsgrad von G. Katzer: Jeux a deux, I.Yun: Intermezzo oder B. Lang DW3) 5) ein Konzert im Schwierigkeitsgrad von Aulis Sallinen: Kammermusik no. 5, Isang Yun:

Concertino, Sofia Gubaidulina: Sieben Worte etc. Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile: Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 30 Minuten für den 1. Teil bzw. 50 Minuten für den 2. Teil ist der Kandidatin/dem Kandidaten 8 Wochen vor dem ersten Teil der Prüfung mitzuteilen. Das Prüfungsprogramm des 1. Teiles ist vom Prüfungssenat festzulegen und muss das Konzert – siehe Punkt 5 – beinhalten. Die Kandidatin/Der Kandidat hat das Recht, das Programm des 2. Teiles selbst zu wählen. Es sollte daher aus dem eingereichten Programm ersichtlich sein, welche Werke die Kandidatin/der Kandidat für den 2. Teil der Prüfung gewählt hat. Sollte die Kandidatin/der Kandidat von diesem Recht nicht Gebrauch machen, so ist auch das Prüfungsprogramm des 2. Teiles vom Prüfungssenat festzulegen. Zwischen den beiden Prüfungsteilen soll ein Zeitraum von mindestens 2 Tagen liegen. Erster Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt ein Werk eigener Wahl aus dem festgelegten Prüfungsprogramm vor. Die weitere Reihenfolge der vorzutragenden Stücke wird vom Prüfungssenat bestimmt. Das Bestehen des ersten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Teil. Zweiter Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt das von ihr/ihm zusammengestellte Programm unter konzertmäßigen Bedingungen vor. Darunter ist insbesondere zu verstehen, dass der Prüfungssenat in den Ablauf des Vortrages nicht eingreift.

Page 100: STPL_Instrumentalstudium

100

INSTRUMENTALSTUDIUM

“BAROCKVIOLINE“ (ALTE MUSIK)

Zulassungsprüfung: 1) Theoretische Prüfung

Aufnahmetest in Gehör und Musiktheorie (siehe Beilage) 2) Instrumentale Prüfung

3 Werke verschiedenen Stils aus dem 17. und 18. Jahrhundert, darunter mindestens 1 Werk aus dem 17. Jahrhundert und 1 Sonate aus dem Opus V von Arcangelo Corelli

Bachelorstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 6. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet. Zur Prüfung ist ein Programm einzureichen, das die stilistische Breite des Repertoires der Barockvioline abdeckt und dabei Werke von der Spätrenaissance bis zur Klassik enthalten kann. Pflichtstück: 1 Sonate aus dem Opus V von Arcangelo Corelli. Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 45 Minuten ist vom Prüfungssenat festzulegen und der Kandidatin/dem Kandidaten 6 Wochen vor der Prüfung mitzuteilen. Masterstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 2. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet. Zur Prüfung ist ein anspruchsvolles Programm einzureichen, welches die stilistische Breite des Repertoires der Barockvioline abdeckt und dabei aus Werken von der Spätrenaissance bis zur Klassik bestehen kann. Das Programm hat ein Solowerk zu enthalten. Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile: Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 50-60 Minuten für jeden Teil ist der Kandidatin/dem Kandidaten 8 Wochen vor dem ersten Teil der Prüfung mitzuteilen. Das Prüfungsprogramm des 1. Teils ist vom Prüfungssenat festzulegen. Die Kandidatin/Der Kandidat hat das Recht, das Programm des 2. Teils, welches mit einem thematischen Leitfaden gestaltet sein soll, selbst zu wählen. Es sollte daher aus dem eingereichten Programm ersichtlich sein, welche Werke die Kandidatin/der Kandidat für den 2. Teil der Prüfung gewählt hat. Sollte die Kandidatin/der Kandidat von diesem Recht nicht Gebrauch machen, so ist auch das Prüfungsprogramm des 2. Teiles vom Prüfungssenat festzulegen. Zwischen den beiden Prüfungsteilen soll ein Zeitraum von mindestens 2 Wochen liegen. Erster Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt ein Werk eigener Wahl aus dem festgelegten Prüfungsprogramm vor. Die weitere Reihenfolge der vorzutragenden Stücke wird vom Prüfungssenat bestimmt. Das Bestehen des ersten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zum 2. Teil. Zweiter Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt das von ihr/ihm zusammengestellte Programm mit unter konzertmäßigen Bedingungen vor. Darunter ist insbesondere zu verstehen, dass der Prüfungssenat in den Ablauf des Vortrages nicht eingreift.

Page 101: STPL_Instrumentalstudium

101

INSTRUMENTALSTUDIUM

“BASSTUBA“ (ORCHESTERINSTRUMENTE)

Zulassungsprüfung: 1) Theoretische Prüfung

Aufnahmetest in Gehör und Musiktheorie (siehe Beilage) 2) Instrumentale Prüfung

a) Tuba (F) ein Werk im Schwierigkeitsgrad von D. Uber: A Delaware Rhapsody, A. Lebedjew: Etüden für Tuba Nr. 2

b) Tuba (B o. C) ein Werk im Schwierigkeitsgrad von R. Dowling: His Majesty the Tuba, V. Blazhevich: 70 Studies for BB-Flat Tuba Nr. 2

Bachelorstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 6. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet. Zur Prüfung ist ein Programm einzureichen, das Werke aus folgenden Bereichen enthält: 1) Ein Werk, komponiert nach 1950 für Tuba – Solo (unbegleitet)

(im Schwierigkeitsgrad von E. Anderson: Lyri-Tech. 2, M. Arnold: Fantasy for Tuba, D. Terzakis: Stixis III, D. Babcook: Tuba solo op. 15, V. Perischetti: Parable)

2) a) Ein Konzert /Sonate – Originalkomposition ganz b) Ein Konzert /Sonate – Original oder Bearbeitung – ganz oder teilweise (im Schwierigkeitsgrad von E. Gregson: Tuba Conzerto, M. Hogg : Sonatina for Tuba, P. Hindemith: Sonate, A. Wilder: Sonata, A. Wilder: Suite Nr. 1, A. Lebedjew: Konzert Nr. 2, J. Takacs: Sonata Capricciosa, H. Eccles: Sonate, A. Vivaldi: Sonata Nr. 2, T. Beversdorf: Sonata)

3) zehn Orchesterstellen Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 30 Minuten ist vom Prüfungssenat festzulegen und der Kandidatin/dem Kandidaten 6 Wochen vor der Prüfung mitzuteilen. Auswendigspiel ist nicht erforderlich. Masterstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 2. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet. Zur Prüfung ist ein Programm einzureichen, das Werke aus folgenden Bereichen enthält: 1) Ein Werk, komponiert nach 1950 für Tuba-Solo (unbegleitet)

Page 102: STPL_Instrumentalstudium

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(im Schwierigkeitsgrad von K. Penderecki: Capriccio, M. Kagel: Mirum für Tuba, A. Wilder: Convalisische Suite, L. Dubrovay: Solo Nr. 3, A. Krazonowski – Sonata, E. Gregson: Alarum)

2) a) Ein Konzert /Sonate – Originalkomposition ganz b) Ein Konzert /Sonate – Original oder Bearbeitung ganz oder teilweise

(im Schwierigkeitsgrad von V.Williams: Konzert für Tuba, E. Bozza: Concertino, A. Plog: Three Miniatures, E. Bozza: Allegro et Finale, J. Jacobsen: 24 Preludier for Tuba, Tuba Buffo, T.J. Lundquist: Landscape, W. Presser: Concerto, J. Williams: Concerto, J.S. Bach/Hilgers: BWV 622, Sonate II, J.G. Mortimer: Tuba Concerto, J. Koetsier: Galgenlieder, V. Strukow: Concerto)

3) zehn Orchesterstellen – davon mindestens jeweils 3 auf der Kontrabasstuba, als auch auf dem Cimbasso Kontrabasstuba: 1 Etüde (im Schwierigkeitsgrad von V. Blazhevich, B. Grigoriev, W.J. Bell, W. Jacobs).

Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile: Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 30 Minuten für den 1. Teil bzw. 20 Minuten für den 2. Teil ist der Kandidatin/dem Kandidaten 8 Wochen vor dem ersten Teil der Prüfung mitzuteilen. Das Prüfungsprogramm des 1. Teiles ist vom Prüfungssenat festzulegen. Die Kandidatin/Der Kandidat hat das Recht, das Programm des 2. Teiles selbst zu wählen. Es sollte daher aus dem eingereichten Programm ersichtlich sein, welche Werke die Kandidatin/der Kandidat für den 2. Teil der Prüfung gewählt hat. Sollte die Kandidatin/der Kandidat von diesem Recht nicht Gebrauch machen, so ist auch das Prüfungsprogramm des 2. Teiles vom Prüfungssenat festzulegen. Zwischen den beiden Prüfungsteilen soll ein Zeitraum von mindestens 2 Stunden liegen. Erster Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt ein Werk eigener Wahl aus dem festgelegten Prüfungsprogramm vor. Die weitere Reihenfolge der vorzutragenden Stücke wird vom Prüfungssenat bestimmt, insbesondere die Auswahl und der Vortrag der Orchesterstellen. Das Bestehen des ersten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Teil. ZweiterTeil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt das von ihr/ihm zusammengestellte Programm unter konzertmäßigen Bedingungen vor. Darunter ist insbesondere zu verstehen, dass der Prüfungssenat in den Ablauf des Vortrages nicht eingreift.

Page 103: STPL_Instrumentalstudium

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INSTRUMENTALSTUDIUM

“BLOCKFLÖTE“ (ALTE MUSIK) Zulassungsprüfung: 1) Theoretische Prüfung Aufnahmetest in Gehör und Musiktheorie (siehe Beilage) 2) Instrumentale Prüfung

a) Eine Etüde im Schwierigkeitsgrad von Braun/Fischer, Spielbuch 1 (Ricordi) Preludes and Voluntaries (Schott)

b) Ein Werk für Sopranblockflöte im Schwierigkeitsgrad von Frescobaldi Canzonen c) Ein Werk für Altblockflöte im Schwierigkeitsgrad von Sonaten v. Marcello oder Loeillet

Bachelorstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 6. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet. Die Kandidatin/Der Kandidat hat aus folgenden Bereichen bis zu 8 Werke einzureichen: 1) Solowerke (Etüden) 2) Sonaten 3) Konzerte 4) Kammermusik Auf ausgewogene Instrumentenwahl und größtmögliche stilistische Vielfalt ist zu achten, wobei nicht mehr als zwei Werke aus einem Stilbereich stammen dürfen. Beispiel für eine mögliche Werkauswahl: zwei Solowerke, drei Sonaten, ein Konzert, ein Kammermusikwerk und eine zeitgenössische Komposition Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 30 - 45 Minuten ist vom Prüfungssenat festzulegen und der Kandidatin/dem Kandidaten 6 Wochen vor der Prüfung mitzuteilen.

Page 104: STPL_Instrumentalstudium

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Masterstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 2. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet. Der Kandidat hat aus folgenden Bereichen bis zu 10 Werke einzureichen: 1) Solowerke 2) Sonaten 3) Konzerte 4) Kammermusik Auf ausgewogene Instrumentenwahl und größtmögliche stilistische Vielfalt ist zu achten, wobei nicht mehr als zwei Werke aus einem Stilbereich stammen dürfen. Beispiel für eine mögliche Werkauswahl: ein – zwei Solowerke, drei Sonaten, zwei Konzerte, ein – zwei Kammermusikwerke, ein – zwei zeitgenössische Kompositionen Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile: Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 45 Minuten für jeden Teil ist der Kandidatin/dem Kandidaten 8 Wochen vor dem ersten Teil der Prüfung mitzuteilen. Das Prüfungsprogramm des 1. Teils ist vom Prüfungssenat festzulegen. Die Kandidatin/Der Kandidat hat das Recht, das Programm des 2. Teils selbst zu wählen. Es sollte daher aus dem eingereichten Programm ersichtlich sein, welche Werke die Kandidatin/der Kandidat für den 2. Teil der Prüfung gewählt hat. Sollte die Kandidatin/der Kandidat von diesem Recht nicht Gebrauch machen, so ist auch das Prüfungsprogramm des 2. Teiles vom Prüfungssenat festzulegen. Zwischen den beiden Prüfungsteilen soll ein Zeitraum von mindestens 2 Wochen liegen. Erster Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt ein Werk eigener Wahl aus dem festgelegten Prüfungsprogramm vor. Die weitere Reihenfolge der vorzutragenden Stücke wird vom Prüfungssenat bestimmt. Das Bestehen des ersten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zum 2. Teil. Zweiter Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt das von ihr/ihm zusammengestellte Programm unter konzertmäßigen Bedingungen vor. Darunter ist insbesondere zu verstehen, dass der Prüfungssenat in den Ablauf des Vortrages nicht eingreift.

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INSTRUMENTALSTUDIUM

“CEMBALO“ (ALTE MUSIK) Zulassungsprüfung: 1) Theoretische Prüfung

Aufnahmetest in Gehör und Musiktheorie (siehe Beilage) 2) Instrumentale Prüfung

a) ein Präludium und Fuge aus dem Wohltemperierten Klavier I oder II von J.S. Bach b) ein Werk des 17. Jahrhunderts (z. B. aus dem Fitzwilliam Virginal Book oder ein Werk

aus dem italienischen Frühbarock) c) eine frühe Sonate von Joseph Haydn oder ein anderes Werk aus der Zeit zwischen

1750 und 1780 (z. B. Bach-Söhne oder Mannheimer Schule) d) ein Stück freier Wahl

Bachelorstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 6. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet. Zur Prüfung ist ein Programm einzureichen, das Werke aus folgenden Bereichen erhält: 1) J.S. Bach: aus dem Wohltemperierten Klavier I oder II 2) ein großes Cembalowerk von J.S. Bach (eine der Toccaten, Italienisches Konzert, eine der

Englischen Suiten) 3) jeweils ein Werk aus dem italienischen und dem englischen Frühbarock (auf einem italienischen

Cembalo) 4) ein Werk aus dem französischen Barock 5) eine frühe Sonate von Joseph Haydn und ein Klavierwerk eines Bach-Sohnes oder ein adäquates

Werk im galanten Stil 6) ein Stück freier Wahl (Empfehlung: eine Sonate von Domenico Scarlatti oder ein Stück des 20.

bzw. 21. Jahrhunderts) Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 45 Minuten ist vom Prüfungssenat festzulegen und der Kandidatin/dem Kandidaten 6 Wochen vor der Prüfung mitzuteilen. Masterstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 2. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet.

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Zur Prüfung ist ein Programm einzureichen, das Werke aus folgenden Bereichen enthält: a) ein Werk aus dem englischen Frühbarock (z. B. William Byrd, Orlando Gibbons, Fitzwilliam

Virginal Book) b) ein repräsentatives Werk aus dem italienischen Frühbarock (z. B. Girolamo Frescobaldi,

Tarquinio Merula, Michelangelo Rossi, o.Ä.) ein Werk eines österreichischen Barockkomponisten (J. J. Fux, G. Muffat, o.Ä.)

d) Domenico Scarlatti: Zwei Sonaten (eine schnelle, eine langsame) e) ein repräsentatives französisches Werk (wenn möglich mit freiem Prélude) f) Johann Sebastian Bach: ein großes Cembalowerk (z. B. eine der Sechs Partiten,

BWV 825-830 aus: Klavierübung Teil I oder Ouverture nach Französischer Art, BWV 831 aus: Klavierübung Teil II oder Aria mit 30 Veränderungen = Klavierübung Teil IV „Goldberg-Variationen“)

g) ein Stück im „galanten Stil“ (es wird empfohlen, dieses auf dem Clavichord zu spielen) h) ein kammermusikalisches Werk mit Generalbass i) ein prima vista zu spielendes Generalbass-Stück j) ein Werk des 20. bzw. 21. Jahrhunderts (z. B. Ligeti, Francaix, Kagel, Martinu, Xenaxis o.Ä.) Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile: Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 50-60 Minuten für jeden Teil ist der Kandidatin/dem Kandidaten 8 Wochen vor dem ersten Teil der Prüfung mitzuteilen. Das Prüfungsprogramm des 1. Teiles ist vom Prüfungssenat festzulegen. Die Kandidatin/Der Kandidat hat das Recht, das Programm des 2. Teils selbst zu wählen. Es sollte daher aus dem eingereichten Programm ersichtlich sein, welche Werke die Kandidatin/der Kandidat für den 2. Teil der Prüfung gewählt hat. Sollte die Kandidatin/der Kandidat von diesem Recht nicht Gebrauch machen, so ist auch das Prüfungsprogramm des 2. Teils vom Prüfungssenat festzulegen. Zwischen den beiden Prüfungsteilen soll ein Zeitraum von mindestens 2 Wochen liegen. Erster Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt ein Werk eigener Wahl aus dem festgelegten Prüfungsprogramm vor. Die weitere Reihenfolge der vorzutragenden Stücke wird vom Prüfungssenat bestimmt. Das Bestehen des ersten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zum 2. Teil. Zweiter Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt das von ihr/ihm zusammengestellte Programm unter konzertmäßigen Bedingungen vor. Darunter ist insbesondere zu verstehen, dass der Prüfungssenat in den Ablauf des Vortrages nicht eingreift.

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INSTRUMENTALSTUDIUM

“FAGOTT“ (ORCHESTERINSTRUMENTE) Zulassungsprüfung: 1) Theoretische Prüfung

Aufnahmetest in Gehör und Musiktheorie (siehe Beilage) 2) Instrumentale Prüfung

a) eine langsame und eine schnelle Etüde im Schwierigkeitsgrad von J. Weissenborn, Fagottstudien, Heft I-II, L. Milde: Tonstudien op. 24, L. Milde: Konzertstudien op. 26, Heft I

b) eine Barocksonate oder Konzert c) ein Modernes Stück

Bachelorstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 6. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet. Zur Prüfung ist ein Programm in der Spieldauer von 45 Minuten einzureichen, das Werke aus folgenden Bereichen enthält: 1) Fagott solo im Schwierigkeitsgrad von L. Milde: Konzertstudien op. 26, Heft I-II, K. Pivonka: Etudes Characteristiques 2) ein Werk im Schwierigkeitsgrad von A.Vivaldi: Konzert in a-Moll F.VIII. Nr.3, G.Ph.Telemann: Sonate in e-Moll 3) ein Werk im Schwierigkeitsgrad von W.A. Mozart: Konzert B-Dur, KV 191; A. Kozeluch: Konzert C-Dur, F. Danzi: Konzert F-Dur 4) ein Werk im Schwierigkeitsgrad von F. David: Concertino B-Dur, op. 12 E. Elgar: Romanze, G. Pierne: Solo de concert op. 35 5) ein Werk im Schwierigkeitsgrad von P. Hindemith: Sonate,

E. Petrovics: Passacaglia in Blues Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 30 Minuten ist vom Prüfungssenat festzulegen und der Kandidatin/dem Kandidaten 6 Wochen vor der Prüfung mitzuteilen.

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Masterstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach

Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 2. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet.

Zur Prüfung ist ein Programm einzureichen, das Werke aus folgenden Bereichen enthält:

1) ein Werk im Schwierigkeitsgrad von A.Vivaldi: Konzert e-Moll, F VIII/6 A.Vivaldi: Cello Sonaten 2) ein Werk im Schwierigkeitsgrad von W.A. Mozart: Konzert B-Dur, KV 191; F. Danzi: Konzert g-Moll, J.N. Hummel: Konzert F-Dur 3) ein Werk im Schwierigkeitsgrad von C.M.Weber: Konzert F-Dur, C. Saint-Saens: Sonate op. 168 4) ein Werk im Schwierigkeitsgrad von H. Tomasi: Konzert, J. Francaix: Divertimento 5) acht Orchesterstellen:

a) W.A. Mozart: Le Nozze di Figaro (Ouverture), Cosi fan Tutte, Die Zauberflöte (Ouverture), C-Dur Sinfonie (Jupiter)

b) L.v. Beethoven: Sinfonie Nr. 4, Violinkonzert D-Dur, op. 61, Leonora Ouverture Nr.3, Fidelio

c) F. Rossini: Il Barbiere di Siviglia d) G. Verdi: Messa da Requiem e) I. Strawinsky: Feuervogel, Le Sacre du Printemps, Suite de Pulcinella f) G. Donizetti: L’Elisir D’Amore g) M. Ravel: Bolero h) N. Rimskij Korsakov: Sheherezade i) B. Smetana: Ouverture „Verkaufte Braut“ j) P.I. Tschaikowski: Sinfonie Nr. 4. 5. 6. k) R. Wagner: Meistersinger l) B. Bizet: Carmen m) D. Schostakowitsch: Sinfonie Nr. 9

Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile: Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von mindestens 30 Minuten für jeden Teil ist der Kandidatin/dem Kandidaten 8 Wochen vor dem ersten Teil der Prüfung mitzuteilen. Das Prüfungsprogramm des 1. Teiles ist vom Prüfungssenat festzulegen. Die Kandidatin/Der Kandidat hat das Recht, das Programm des 2. Teiles selbst zu wählen. Es sollte daher aus dem eingereichten Programm ersichtlich sein, welche Werke die Kandidatin/der Kandidat für den 2. Teil der Prüfung gewählt hat. Sollte die Kandidatin/der Kandidat von diesem Recht nicht Gebrauch machen, so ist auch das Prüfungsprogramm des 2. Teiles vom Prüfungssenat festzulegen. Zwischen den beiden Prüfungsteilen soll ein Zeitraum von mindestens 50 Minuten liegen. Erster Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt ein Werk eigener Wahl aus dem festgelegten Prüfungsprogramm vor. Die weitere Reihenfolge der vorzutragenden Stücke wird vom Prüfungssenat bestimmt, insbesondere die Auswahl und der Vortrag der Orchesterstellen. Das Bestehen des ersten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Teil. Zweiter Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt das von ihr/ihm zusammengestellte Programm unter konzertmäßigen Bedingungen vor. Darunter ist insbesondere zu verstehen, dass der Prüfungssenat in den Ablauf des Vortrages nicht eingreift.

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INSTRUMENTALSTUDIUM

“FLÖTE“ (ORCHESTERINSTRUMENTE) Zulassungsprüfung:

1) Theoretische Prüfung Aufnahmetest in Gehör und Musiktheorie (siehe Beilage)

2) Instrumentale Prüfung

Zwei Stücke unterschiedlichen Charakters aus zwei Stilepochen, mindestens mittleren Schwierigkeitsgrades (Sonaten von J.S. Bach: in g-Moll und Es-Dur, W.A. Mozart:Rondo D-Dur, G.U. Fauré: Fantasie), langsame und schnelle Sätze.

Bachelorstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 6. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet. Zur Prüfung ist ein Programm einzureichen, das Werke aus folgenden Bereichen enthält: 1) Ein Werk, komponiert vor 1750 2) Ein Konzert von W.A. Mozart (G-Dur, D-Dur oder C-Dur) 3) Ein Werk, das zwischen 1800 und 1950 entstanden, oder stilistisch diesem Zeitraum

zuzuordnen ist 4) Ein Werk, komponiert nach 1950 5) zwölf Orchesterstellen aller Stilepochen der Opern- und Konzertliteratur, davon vier auf

Nebeninstrumenten (Piccolo obligatorisch, Altflöte fakultativ) Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 45 Minuten ist vom Prüfungssenat festzulegen und der Kandidatin/dem Kandidaten 6 Wochen vor der Prüfung mitzuteilen.

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Masterstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 2. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet. Zur Prüfung ist ein Programm einzureichen, das Werke aus folgenden Bereichen enthält: 1) Ein Werk, komponiert vor 1750 2) Ein Konzert von W.A. Mozart (G-Dur oder D-Dur) 3) Ein weiteres Werk des 18. Jahrhunderts (Kammermusik oder Flötenkonzert) 4) Ein Werk, das zwischen 1800 und 1950 entstanden, oder stilistisch diesem Zeitraum

zuzuordnen ist 5) Ein Werk, komponiert nach 1950 (es wird ausdrücklich begrüßt, wenn das Stück eines

Kompositionsstudenten der KUG ins Programm genommen wird) Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile: Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 30 Minuten für den 1. Teil bzw. 40 Minuten für den 2. Teil ist der Kandidatin/dem Kandidaten 8 Wochen vor dem ersten Teil der Prüfung mitzuteilen. Das Prüfungsprogramm des 1. Teiles ist vom Prüfungssenat festzulegen. Die Kandidatin/Der Kandidat hat das Recht, das Programm des 2. Teiles selbst zu wählen. Es sollte daher aus dem eingereichten Programm ersichtlich sein, welche Werke die Kandidatin/der Kandidat für den 2. Teil der Prüfung gewählt hat. Sollte die Kandidatin/der Kandidat von diesem Recht nicht Gebrauch machen, so ist auch das Prüfungsprogramm des 2. Teiles vom Prüfungssenat festzulegen. Zwischen den beiden Prüfungsteilen soll ein Zeitraum von mindestens 50 Minuten liegen. Erster Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt ein Werk eigener Wahl aus dem festgelegten Prüfungsprogramm vor. Die weitere Reihenfolge der vorzutragenden Stücke wird vom Prüfungssenat bestimmt. Das Bestehen des ersten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Teil. Zweiter Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt das von ihr/ihm zusammengestellte Programm unter konzertmäßigen Bedingungen vor. Darunter ist insbesondere zu verstehen, dass der Prüfungssenat in den Ablauf des Vortrages nicht eingreift.

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INSTRUMENTALSTUDIUM

“GITARRE“ Zulassungsprüfung: 1) Theoretische Prüfung

Aufnahmetest in Gehör und Musiktheorie (siehe Beilage) 2) Instrumentale Prüfung

a) ein Satz von J.S.Bach: “Allemande” BWV 995, “Allemande”996, “Loure” BWV 1006a oder “Gavotte I und II” BWV 995

b) zwei Etüden aus: F.Sor: op. 6 Nr. 11, 12; op. 29 Nr. 17 oder M.Giuliani: op. 111 Nr. 5 (1.Teil), Nr. 5 (2.Teil)

c) H.Villa-Lobos: ein Werk aus “Douze Etudes” oder “Cinq Préludes”; d) ein Satz aus einem zyklischen Werk: F.Martin “Quatre Piéces Brèves”,

H.W.Henze “Drei Tentos”, R.R.Bennett “Impromptus” oder ein Werk in vergleichbarem Schwierigkeitsgrad und Stil

e) ein Werk nach freier Wahl

Bachelorstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 6. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet. Zur Prüfung ist ein Programm in der Spieldauer von 90 Minuten einzureichen, das Werke aus folgenden Bereichen enthält: 1. zwei oder mehr Werke aus der Renaissance (Tänze, Fantasien, Ricercari, etc. von

L.de Narvaez, L.Milan, J.Dowland, F.da Milano, etc.) 2. ein barockes Werk:

J.S.Bach: Fuge BWV 1000 oder drei Sätze aus einem zyklischen Werk für Laute, Violine oder Cello S.L.Weiss: eine Suite aus dem “London” oder “Dresden” Manuskript R. de Visée: eine Suite aus der Manuskriptversion G.Ph.Telemann: eine Fantasie aus “12 Fantasias für solo violin”

3. zwei Etüden, Sonaten oder Capricen der Klassik aus: M.Giuliani: op.48 Nr. 13, 14, 16-19, 22-24; op.111 Nr. 1, 2, 3, 5 (1.Teil), 5 (2. Teil) F.Sor: op. 6 Nr. 6, 9, 10-12; op. 29 Nr. 13, 14, 17, 22 N.Paganini: Sonaten Nr. 6, 12, 13, 16, 21-24, 30, 33-37 L.Legnani: 36 Capricen op. 20

4. eine Sonate, Fantasie oder ein ”Thema mit Variationen” der Klassik 5. zwei Werke oder Etüden der Romantik im Schwierigkeitsgrad von

J.K.Mertz: Bardenklänge op. 13 N.Coste: 25 Etudes op. 38 Nr. 7, 8, 11, 14, 18, 20, 21, 23-25 G.Regondi: Zehn Etüden

6. ein oder mehr Werke von F.Tárrega, I.Albeniz (historische Transkription),

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E.Granados (historische Transkription), M.Llobet, A.Barrios-Mangoré, E.Pujol 7. ein oder mehr Werke von M.de Falla, F.M.Torroba, J.Turina, M.Castelnuovo-Tedesco,

M.M.Ponce, H.Villa-Lobos, A.Tansman, L.Berkley 8. zwei Etüden aus “Douze Etudes” von H.Villa-Lobos 9. ein repräsentatives Werk komponiert nach 1950 10. zwei Sätze aus einem Kammermusikwerk oder Lieder aus einem Liederzyklus

(max. 15 min) Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 45 Minuten ist vom Prüfungssenat festzulegen und der Kandidatin/dem Kandidaten 6 Wochen vor der Prüfung mitzuteilen. Der Großteil des Programms ist auswendig zu spielen. Masterstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 2. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet. Zur Prüfung ist ein Programm in der Spieldauer von 120 Minuten einzureichen, das Werke aus folgenden Bereichen enthält: 1) J.S.Bach: eine “Suite, Sonata oder Partita” für Laute, Violine oder Cello aus BWV 995-998 und

1006a, 1001-1006, 1007-1012 oder “Ciaccona” BWV 1004 2) ein Konzert für Gitarre und Orchester des 19. oder 20. Jhs im Schwierigkeitsgrad von

M.Giuliani “Konzerte op. 30, 36 oder 70”, M.Ponce “Concierto del Sur”, J.Rodrigo “Concierto de Aranjuez”, M.Castelnuovo-Tedesco “Concerto op. 99”, H.Villa-Lobos “Concerto”, M.Ohana “Tres graficos”, L.Berkeley-“Concerto”

3) repräsentative Werke aus Renaissance, Klassik und Romantik (je nach Programmschwerpunkt auch weiteres Barockwerk)

4) mindestens ein Werk aus dem 20.Jhd im Schwierigkeitsgrad von M.Ponce “Sonata III”, Castelnuovo-Tedesco “Sonata op. 77”, A.José “Sonata para guitarra”, J.Manèn “Fantasia-Sonata”, L.Berkeley “Sonatina”, B.Britten “Nocturnal op. 70”, M.Arnold “Fantasy op. 107”, A.Ginastera “Sonata op. 47”, J.Rodrigo “Invocacion y danza,

L.Berio “Sequenza XI”, L.Brouwer “Sonata” Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile: Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 50 Minuten für jeden Teil ist der Kandidatin/dem Kandidaten 8 Wochen vor dem ersten Teil der Prüfung mitzuteilen. Das Prüfungsprogramm des 1. Teiles ist vom Prüfungssenat festzulegen. Die Kandidatin/Der Kandidat hat das Recht, das Programm des 2. Teiles selbst zu wählen. Es sollte daher aus dem eingereichten Programm ersichtlich sein, welche Werke die Kandidatin/der Kandidat für den 2. Teil der Prüfung gewählt hat. Sollte die Kandidatin/der Kandidat von diesem Recht nicht Gebrauch machen, so ist auch das Prüfungsprogramm des 2. Teiles vom Prüfungssenat festzulegen. Zwischen den beiden Prüfungsteilen soll ein Zeitraum von mindestens 2 und höchstens 6 Wochen liegen.

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Erster Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt ein Werk eigener Wahl aus dem festgelegten Prüfungsprogramm vor. Die weitere Reihenfolge der vorzutragenden Stücke wird vom Prüfungssenat bestimmt. Das Bestehen des ersten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Teil. Der Großteil des Programms ist auswendig zu spielen. Zweiter Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt das von ihr/ihm zusammengestellte Programm unter konzertmäßigen Bedingungen vor. Darunter ist insbesondere zu verstehen, dass der Prüfungssenat in den Ablauf des Vortrages nicht eingreift. Der Großteil des Programms ist auswendig zu spielen.

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INSTRUMENTALSTUDIUM

“HARFE“ (ORCHESTERINSTRUMENTE) Zulassungsprüfung: 1) Theoretische Prüfung

Aufnahmetest in Gehör und Musiktheorie (siehe Beilage) 2) Instrumentale Prüfung

zwei Werke im Schwierigkeitsgrad von E. Pozzoli: 30 mittelschwere Etüden, J. Dussek: Sonatine

Bachelorstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 6. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet. Zur Prüfung ist ein Programm einzureichen, das Werke aus folgenden Bereichen enthält: 1) zwei Etüden im Schwierigkeitsgrad von F.-J. Dizi: 48 Etüden, Band II; W.Posse:

acht Konzertetüden; E. Schmidt: 6 Etüden 2) eine Sonate im Schwierigkeitsgrad von J.L. Dussek: Sonate in c-Moll; P. Hindemith:

Sonate; V. Mortari: Sonatine Prodigio; J. Parry: Lessons in D 3) zwei Werke im Schwierigkeitsgrad von M. Glinka: Variationen über ein Thema von

Mozart; M. Grandjany: Children`ss Hour, op. 23; G. Pierné: Impromptu-Caprice; N. Rota: Sarabande e Toccata; C. Salzedo: Whirlwind; L. Spohr: Fantasie in c-Moll

4) ein zeitgenössisches Werk im Schwierigkeitsgrad von M. Flothuis: Danse elegiaque pour le tombeau d’Orphee; H. Hollinger: Sequenzen über Johannes I, 32; W. Mathias: 3 Improvisations

5) ein Kammermusikwerk im Schwierigkeitsgrad von J. Brahms: Vier Gesänge für Frauenchor, 2 Hörner und Harfe; B. Britten: Ceremony of Carlos; J. Krumpholtz: Sonate in F-Dur für Flöte und Harfe; C. Saint-Saens: Fantasie für Violine und Harfe, op. 124

6) ein Konzert für Harfe und Orchester im Schwierigkeitsgrad von C. Debussy: Danses; G.F. Händel: Konzert in B-Dur; W.A. Mozart: Konzert für Flöte und Harfe

7) Vollständige Stimmen aus a) zwei Opern im Schwierigkeitsgrad von:

A. Berg: Wozzeck G. Donizetti: Lucia di Lammermoor G. Puccini: La Boheme R. Strauss: Rosenkavalier G. Verdi: Die Macht des Schicksals R. Wagner: Die Meistersinger von Nürnberg, Tannhäuser, Tristan und Isolde, Die Walküre

b) zehn Orchesterwerke im Schwierigkeitsgrad von B. Bartok: Konzert für Orchester A. Berg: Violinkonzert H. Berlioz: Symphonie fantastique

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B. Britten: Young Person`s Guide G. Faure: Pelleas et Melisande C. Franck: Symphonie in d-Moll G. Mahler: Das Lied von der Erde, Symphonie Nr. 5 M. Ravel: Klavierkonzert in G-Dur, Tzigane N. Rimskij: Korsakow: Sheherezade B. Smetana: Vysehrad R. Strauss: Don Juan I. Strawinsky: Petruschka, Symphonie in drei Sätzen P.I. Tschaikowsky: Nußknacker-Suite

Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 40 Minuten ist vom Prüfungssenat festzulegen und der Kandidatin/dem Kandidaten 6 Wochen vor der Prüfung mitzuteilen. Ein Teil, Orchesterkadenzen eingeschlossen, ist auswendig zu spielen. Masterstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 2. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet. Zur Prüfung ist ein Programm einzureichen, das Werke aus folgenden Bereichen enthält: 1) zwei Konzertetüden 2) zwei Sonaten im Schwierigkeitsgrad von C.Ph.E. Bach: Sonata; A.Casella Sonata; E. Krenek:

Sonata; G.B. Pescetti: Sonata; G. Taillefaire: Sonata 3) zwei Werke im Schwierigkeitsgrad von B. Britten: Suite of Harp;

A. Caplet: Divertissements; G. Faure: Impromptu, Une Chatelaine; M. Grandjany: Fantaisie sur un theme de Haydn, Rhapsodie; J. Guridi: Viejo zortzico; A. Roussel: Impromptu; B. Salzedo: Scintillation, Variations sur un theme ancien; L. Spohr: Variationen

4) ein zeitgenössisches Werk im Schwierigkeitsgrad von B. Andres: Absidioles; C. Rands: Formats 1 – Les Gestes

5) zehn vollständige Stimmen aus 10 Opern oder Orchesterwerken 6) ein Kammermusikwerk im Schwierigkeitsgrad von L. Berio: Circles for female voice, harp and 2

percussion players; C. Debussy: Sonate für Flöte, Viola und Harfe; J. Iberg: Trio für Violine, Cello und Harfe, op. 113 – 115

7) ein Konzert im Schwierigkeitsgrad von A.F. Boieldieu: Konzert; A. Caplet: Conte Fantastique; A. Ginastera: Concerto; M. Ravel: Introduktion und Allegro

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Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile: Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 45 Minuten für den 1. Teil bzw. 50 Minuten für den 2. Teil ist der Kandidatin/dem Kandidaten 8 Wochen vor dem ersten Teil der Prüfung mitzuteilen. Das Prüfungsprogramm des 1. Teiles ist vom Prüfungssenat festzulegen. Die Kandidatin/Der Kandidat hat das Recht, das Programm des 2. Teiles selbst zu wählen. Es sollte daher aus dem eingereichten Programm ersichtlich sein, welche Werke die Kandidatin/der Kandidat für den 2. Teil der Prüfung gewählt hat. Solowerke und Orchesterkadenzen sind auswendig zu spielen. Ausnahme: Werke des 20. Jahrhunderts. Sollte die Kandidatin/der Kandidat von diesem Recht nicht Gebrauch machen, so ist auch das Prüfungsprogramm des 2. Teiles vom Prüfungssenat festzulegen. Zwischen den beiden Prüfungsteilen soll ein Zeitraum von mindestens 2 Wochen liegen. Erster Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt ein Werk eigener Wahl aus dem festgelegten Prüfungsprogramm vor. Die weitere Reihenfolge der vorzutragenden Stücke wird vom Prüfungssenat bestimmt, insbesondere die Auswahl und der Vortrag der Orchesterstellen. Das Bestehen des ersten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Teil. Zweiter Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt das von ihr/ihm zusammengestellte Programm unter konzertmäßigen Bedingungen vor. Darunter ist insbesondere zu verstehen, dass der Prüfungssenat in den Ablauf des Vortrages nicht eingreift.

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INSTRUMENTALSTUDIUM

“HISTORISCHE OBOENINSTRUMENTE“ (ALTE MUSIK) Zulassungsprüfung: 1) Theoretische Prüfung Aufnahmetest in Gehör und Musiktheorie (siehe Beilage) 2) Instrumentale Prüfung Mindestens zwei barocke Werke verschiedener Stilrichtungen (französisch und italienisch oder deutsch), davon mindestens ein schneller und ein langsamer Satz einer Sonate, einer Suite o.ä. im Schwierigkeitsgrad von G .Ph. Telemann, Kleine Kammermusik bzw. Sonaten von J. C. Schickhardt, G. B. Sammartini, J. B. de Boismortier o.ä Bachelorstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 6. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet. Die Kandidatin/Der Kandidat hat aus folgenden Bereichen bis zu 8 Werke einzureichen: 1) Sonaten, Suiten o.ä. 2) Konzerte 3) Kammermusik bzw. eine Arie mit obligater Oboe, Oboe d’amore oder Oboe da caccia 4) ein Werk (Solo oder Kammermusik) nach 1750 (auf klassischer Oboe) Auf ausgewogene Instrumentenwahl und größtmögliche stilistische Vielfalt ist zu achten. Es wird erwartet, dass mindestens ein langsamer Satz mit eigenen Verzierungen gespielt wird. Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 30 - 45 Minuten ist vom Prüfungssenat festzulegen und der Kandidatin/dem Kandidaten 6 Wochen vor der Prüfung mitzuteilen.

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Masterstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 2. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat soll selbst Vorschläge einbringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet. Sollte sich die Kandidatin/der Kandidat im Laufe des Masterstudiums auf einen bestimmten Instrumententypus (z.B. klassische Oboe) spezialisiert haben, ist es auch möglich, die Masterprüfung ausschließlich auf diesem Instrument abzulegen. Die Kandidatin/Der Kandidat hat aus folgenden Bereichen bis zu 10 Werke einzureichen: 1) Sonaten, Suiten o.ä. 2) Konzerte 3) Kammermusik bzw. eine Arie mit obligater Oboe, Oboe d’amore oder Oboe da caccia Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile: Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 45 Minuten für jeden Teil ist der Kandidatin/dem Kandidaten 8 Wochen vor dem ersten Teil der Prüfung mitzuteilen. Das Prüfungsprogramm des 1. Teils ist vom Prüfungssenat festzulegen. Die Kandidatin/Der Kandidat hat das Recht, das Programm des 2. Teils selbst zu wählen, wobei auf eine sinnvolle, künstlerisch-thematische Programmgestaltung Wert zu legen ist. Aus dem eingereichten Programm sollte daher ersichtlich sein, welche Werke die Kandidatin/der Kandidat für den 2. Teil der Prüfung gewählt hat. Sollte die Kandidatin/der Kandidat von diesem Recht nicht Gebrauch machen, so ist auch das Prüfungsprogramm des 2. Teiles vom Prüfungssenat festzulegen. Zwischen den beiden Prüfungsteilen soll ein Zeitraum von mindestens 2 Wochen liegen. Erster Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt ein Werk eigener Wahl aus dem festgelegten Prüfungsprogramm vor. Die weitere Reihenfolge der vorzutragenden Stücke wird vom Prüfungssenat bestimmt. Das Bestehen des ersten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zum 2. Teil. Zweiter Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt das von ihr/ihm zusammengestellte Programm unter konzertmäßigen Bedingungen vor. Darunter ist insbesondere zu verstehen, dass der Prüfungssenat in den Ablauf des Vortrages nicht eingreift.

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INSTRUMENTALSTUDIUM

“HORN“ (ORCHESTERINSTRUMENTE) Zulassungsprüfung: 1) Theoretische Prüfung

Aufnahmetest in Gehör und Musiktheorie (siehe Beilage) 2) Instrumentale Prüfung

a) ein Satz aus einem Hornkonzert von W.A. Mozart b) ein Satz aus einem Hornkonzert oder einer Sonate nach freier Wahl c) eine Etüde im Schwierigkeitsgrad von Kopprasch, Kling, Gallay, Schantl

oder ähnl. Bachelorstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 6. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet. Zur Prüfung ist ein Programm einzureichen, das Werke aus folgenden Bereichen enthält: 1) eine Etüde von entweder O.Franz, Müller, Neuling, Kling, Maxime Alphonse oder Gallay 2) ein Konzert oder Sonate aus der Klassik oder der Romantik im Schwierigkeitsgrad des

Hornkonzertes Nr. 3 in Es-Dur, KV 447 von W.A. Mozart 3) ein Werk der Moderne im Schwierigkeitsgrad der Hornsonate von Hindemith 4) zehn Stellen aus der Sinfonie- und Opernliteratur Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 30-40 Minuten ist vom Prüfungssenat festzulegen und der Kandidatin/dem Kandidaten 6 Wochen vor der Prüfung mitzuteilen. Masterstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 2. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet.

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Zur Prüfung ist ein Programm einzureichen, das Werke aus folgenden Bereichen enthält: 1) eine Etüde von Gallay, Kling, M.Alphonse, O.Franz oder ähnlichen 2) ein klassisches Hornkonzert oder ein Kammermusikstück aus der Klassik wie z.B. das

Hornquintett von Mozart KV 407 3) ein romantisches Hornkonzert oder 1 Kammermusikstück aus der Romantik wie z.B. Horn-Trio

von Brahms op. 40 4) ein modernes Hornkonzert bzw. moderne Hornsonate 5) zehn Orchesterstellen aus der Opern- und Symphonieliteratur, wobei eine für hoch F-Horn und

eine für Wagner-Tuba sein sollte. Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile: Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 30-40 Minuten für den 1. Teil bzw. 45 Minuten für den 2. Teil ist der Kandidatin/dem Kandidaten 8 Wochen vor dem ersten Teil der Prüfung mitzuteilen. Das Prüfungsprogramm des 1. Teiles ist vom Prüfungssenat festzulegen. Die Kandidatin/Der Kandidat hat das Recht, das Programm des 2. Teiles selbst zu wählen. Es sollte daher aus dem eingereichten Programm ersichtlich sein, welche Werke die Kandidatin/der Kandidat für den 2. Teil der Prüfung gewählt hat. Es muss aus verschiedenen Stilepochen bestehen. Sollte die Kandidatin/der Kandidat von diesem Recht nicht Gebrauch machen, so ist auch das Prüfungsprogramm des 2. Teiles vom Prüfungssenat festzulegen. Zwischen den beiden Prüfungsteilen soll ein Zeitraum von mindestens 4 Stunden liegen. Erster Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt ein Werk eigener Wahl aus dem festgelegten Prüfungsprogramm vor. Die weitere Reihenfolge der vorzutragenden Stücke wird vom Prüfungssenat bestimmt. Das Bestehen des ersten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Teil. Zweiter Teil: Im 2. Teil wird das ganze Hornkonzert oder Kammermusikstück vorgetragen (welches nicht im 1. Teil gespielt wurde). Es darf nur 1 Kammermusikwerk im ganzen Programm stehen. Die Kandidatin/Der Kandidat trägt das von ihr/ihm zusammengestellte Programm unter konzertmäßigen Bedingungen vor. Darunter ist insbesondere zu verstehen, dass der Prüfungssenat in den Ablauf des Vortrages nicht eingreift.

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INSTRUMENTALSTUDIUM

“KAMMERMUSIK FÜR HOLZBLASINSTRUMENTE“ Für die Zulassung zum Masterstudium Kammermusik für Holzblasinstrumente ist der erfolgreiche Abschluss eines Bachelorstudiums oder gleichwertigen Studiums für Fagott, Flöte, Horn, Klarinette oder Oboe nachzuweisen Das Kammermusikstudium soll Vorzugsweise als fixes Ensemble (ab Triobesetzung) absolviert werden. Die kammermusikalische Qualifikation wird durch ein Vorspiel, für das 3 Werke unterschiedlicher Stilepochen vorzubereiten sind, ermittelt. In Ausnahmefällen ist die Zulassung anderer Instrumente aufgrund der Zusammenstellung der Ensembles möglich. Masterstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 2. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet. Das einzureichende Programm in der Spieldauer von zwei Konzertprogrammen (ca. 150 Minuten) muss Werke mindestens dreier unterschiedlicher Stilepochen enthalten. Es wird empfohlen, auch zeitgenössische Werke bei der Programmerstellung zu berücksichtigen. Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 50 Minuten für jeden Teil ist der Kandidatin/dem Kandidaten 8 Wochen vor dem ersten Teil der Prüfung mitzuteilen. Das Prüfungsprogramm des 1. Teiles ist vom Prüfungssenat festzulegen. Die Kandidatin/Der Kandidat hat das Recht, das Programm des 2. Teiles selbst zu wählen. Es sollte daher aus dem eingereichten Programm ersichtlich sein, welche Werke die Kandidatin/der Kandidat für den 2. Teil der Prüfung gewählt hat. Sollte die Kandidatin/der Kandidat von diesem Recht nicht Gebrauch machen, so ist auch das Prüfungsprogramm des 2. Teiles vom Prüfungssenat festzulegen.

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INSTRUMENTALSTUDIUM

“KAMMERMUSIK FÜR HOLZBLASINSTRUMENTE, STREICHINSTRUMENTE UND KLAVIER“

Für die Zulassung zum Masterstudium Kammermusik für Holzblasinstrumente, Streichinstrumente und Klavier ist der erfolgreiche Abschluss eines Bachelorstudiums oder gleichwertigen Studiums für Fagott, Flöte, Horn, Klarinette, Klavier, Oboe, Violine, Viola, Violoncello oder Kontrabass nachzuweisen Das Kammermusikstudium soll Vorzugsweise als fixes Ensemble (ab Triobesetzung) absolviert werden. Die kammermusikalische Qualifikation wird durch ein Vorspiel, für das 3 Werke unterschiedlicher Stilepochen vorzubereiten sind, ermittelt. In Ausnahmefällen ist die Zulassung anderer Instrumente aufgrund der Zusammenstellung der Ensembles möglich. Masterstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 2. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet. Das einzureichende Programm in der Spieldauer von zwei Konzertprogrammen (ca. 150 Minuten) muss Werke mindestens dreier unterschiedlicher Stilepochen enthalten. Es wird empfohlen, auch zeitgenössische Werke bei der Programmerstellung zu berücksichtigen. Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 50 Minuten für jeden Teil ist der Kandidatin/dem Kandidaten 8 Wochen vor dem ersten Teil der Prüfung mitzuteilen. Das Prüfungsprogramm des 1. Teiles ist vom Prüfungssenat festzulegen. Die Kandidatin/Der Kandidat hat das Recht, das Programm des 2. Teiles selbst zu wählen. Es sollte daher aus dem eingereichten Programm ersichtlich sein, welche Werke die Kandidatin/der Kandidat für den 2. Teil der Prüfung gewählt hat. Sollte die Kandidatin/der Kandidat von diesem Recht nicht Gebrauch machen, so ist auch das Prüfungsprogramm des 2. Teiles vom Prüfungssenat festzulegen.

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INSTRUMENTALSTUDIUM

“KAMMERMUSIK FÜR STREICHINSTRUMENTE UND KLAVIER“ Für die Zulassung zum Masterstudium Kammermusik für Streicher/-innen und Pianisten/Pianistinnen ist der erfolgreiche Abschluss eines Bachelorstudiums oder gleichwertigen Studiums für Klavier bzw. Violine, Viola, Violoncello oder Kontrabass nachzuweisen. Das Kammermusikstudium kann nur als fixes Ensemble (ab Triobesetzung) absolviert werden. Die kammermusikalische Qualifikation wird durch ein Vorspiel, für das 3 Werke unterschiedlicher Stilepochen vorzubereiten sind, ermittelt. Masterstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 2. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet. Das einzureichende Programm in der Spieldauer von zwei Konzertprogrammen (ca. 180 Minuten) muss Werke mindestens dreier unterschiedlicher Stilepochen enthalten. Es wird empfohlen, auch zeitgenössische Werke bei der Programmerstellung zu berücksichtigen. Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 50-60 Minuten für jeden Teil ist der Kandidatin/dem Kandidaten 8 Wochen vor dem ersten Teil der Prüfung mitzuteilen. Das Prüfungsprogramm des 1. Teiles ist vom Prüfungssenat festzulegen. Die Kandidatin/Der Kandidat hat das Recht, das Programm des 2. Teiles selbst zu wählen. Es sollte daher aus dem eingereichten Programm ersichtlich sein, welche Werke die Kandidatin/der Kandidat für den 2. Teil der Prüfung gewählt hat. Sollte die Kandidatin/der Kandidat von diesem Recht nicht Gebrauch machen, so ist auch das Prüfungsprogramm des 2. Teiles vom Prüfungssenat festzulegen. Zwischen den beiden Prüfungsteilen soll ein Zeitraum von mindestens 2 Wochen liegen.

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INSTRUMENTALSTUDIUM

“KLARINETTE“ (ORCHESTERINSTRUMENTE) Zulassungsprüfung: 1) Theoretische Prüfung Aufnahmetest in Gehör und Musiktheorie (siehe Beilage) 2) Instrumentale Prüfung

a) Eine Etüde im Schwierigkeitsgrad von Wiedemann: 75 Etüden,

Klose: Exercises journaliers b) 1. Satz eines Konzertes im Schwierigkeitsgrad von Stamitz: Es-Dur (Darmstädter)

Konzert, Krommer: Es-Dur Konzert Bachelorstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 6. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet. Zur Prüfung ist ein Programm einzureichen, das Werke aus folgenden Bereichen erhält: 1) Eine Etüde (A. Uhl: 48 Etüden, Cavallini: 30 caprices) 2) Ein Werk freier Wahl im Schwierigkeitsgrad von G. Rossini: Introduktion, Thema und

Variationen, C.M. Weber: Grand duo concertant, R. Schumann: Phantasiestücke 3) Eine Sonate/Sonatine freier Wahl im Schwierigkeitsgrad von C. Saint-Saens,

P. Hindemith (Sonate), B. Martinu (Sonatine) 4) Ein Konzert freier Wahl im Schwierigkeitsgrad von C.M. Weber und L. Spohr Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 30 Minuten ist vom Prüfungssenat festzulegen und der Kandidatin/dem Kandidaten 6 Wochen vor der Prüfung mitzuteilen. Masterstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 2. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet.

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Zur Prüfung ist ein Programm einzureichen, das Werke aus folgenden Bereichen enthält: 1) Eine Sonate/Sonatine freier Wahl im Schwierigkeitsgrad von J. Brahms, F. Poulenc,

L. Bernstein 2) Ein zeitgenössisches Werk freier Wahl im Schwierigkeitsgrad von C. Debussy:

Rhapsodie, A. Berg: Vier Stücke, J. Francaix: Thema und Variationen, I. Stravinsky: Drei Stücke; Werk eines hauseigenen Komponisten

3) Mindestens 8 – 10 Stellen aus der Orchesterliteratur 4) Ein Konzert freier Wahl im Schwierigkeitsgrad von W.A. Mozart, L. Spohr, C.Nielsen Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile: Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 45 Minuten für den 1. Teil bzw. 25 Minuten für den 2. Teil ist der Kandidatin/dem Kandidaten 8 Wochen vor dem ersten Teil der Prüfung mitzuteilen. Das Prüfungsprogramm des 1. Teiles ist vom Prüfungssenat festzulegen. Die Kandidatin/Der Kandidat hat das Recht, das Programm des 2. Teiles selbst zu wählen. Es sollte daher aus dem eingereichten Programm ersichtlich sein, welche Werke die Kandidatin/der Kandidat für den 2. Teil der Prüfung gewählt hat. Sollte die Kandidatin/der Kandidat von diesem Recht nicht Gebrauch machen, so ist auch das Prüfungsprogramm des 2. Teiles vom Prüfungssenat festzulegen. Zwischen den beiden Prüfungsteilen soll ein Zeitraum von mindestens 45 Minuten liegen. Erster Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt ein Werk eigener Wahl aus dem festgelegten Prüfungsprogramm vor. Die weitere Reihenfolge der vorzutragenden Stücke wird vom Prüfungssenat bestimmt, insbesondere die Auswahl und der Vortrag der Orchesterstellen. Das Bestehen des ersten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zum 2. Teil. Zweiter Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt das von ihr/ihm zusammengestellte Programm unter konzertmäßigen Bedingungen vor. Darunter ist insbesondere zu verstehen, dass der Prüfungssenat in den Ablauf des Vortrages nicht eingreift.

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INSTRUMENTALSTUDIUM

“KLAVIER“ Zulassungsprüfung: 1) Theoretische Prüfung

Aufnahmetest in Gehör und Musiktheorie (siehe Beilage) 2) Instrumentale Prüfung

a) ein Werk von J.S. Bach (Wohltemperiertes Klavier, Suite, Toccata etc.) b) eine klassische Sonate c) eine virtuose Etüde d) ein Werk der Romantik e) ein Werk komponiert nach 1900

Bachelorstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 6. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet. Zur Prüfung ist ein Programm einzureichen, das Werke aus folgenden Bereichen enthält:

Gruppe 1

a) zwei Präludien und Fugen aus dem Wohltemperierten Klavier oder b) ein größeres Werk von J.S. Bach wie Partita, Toccata etc. oder c) ein Präludium und Fuge aus dem Wohltemperierten Klavier von J.S. Bach und ein Werk eines

anderen Barockkomponisten in vergleichbarem Schwierigkeitsgrad Gruppe 2 ein größeres Werk von J. Haydn oder W.A. Mozart Gruppe 3 eine Sonate von L.v. Beethoven (ausgenommen op. 49 und op. 79) Gruppe 4 zwei virtuose Etüden, davon eine von F. Chopin Gruppe 5 ein größeres Werk der Romantik Gruppe 6 ein Werk aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts und ein Werk, komponiert nach 1950 Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von ca. 50 Minuten ist vom Prüfungssenat festzulegen und der Kandidatin/dem Kandidaten 6 Wochen vor der Prüfung mitzuteilen. Alle Werke mit Ausnahme der Kompositionen nach 1950 sind auswendig vorzutragen.

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Masterstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 2. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet. Zur Prüfung ist ein Programm einzureichen, das Werke aus folgenden Bereichen enthält:

Gruppe 1

a) zwei Präludien und Fugen aus dem Wohltemperierten Klavier von J.S. Bach oder b) ein Präludium und Fuge aus dem Wohltemperierten Klavier und ein weiteres größeres Werk

von J.S. Bach oder c) ein Präludium und Fuge aus dem Wohltemperierten Klavier von J.S.Bach und ein Werk eines

anderen Barockkomponisten im vergleichbaren Schwierigkeitsgrad

Gruppe 2

ein größeres Werk von J. Haydn oder W.A. Mozart und ein großes Werk von L.v. Beethoven, darunter eine Sonate

Gruppe 3

zwei virtuose Etüden, davon eine von F. Chopin

Gruppe 4

ein repräsentatives Werk der Romantik Gruppe 5 ein Werk aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts und ein Werk komponiert nach 1950

Gruppe 6

ein Klavierkonzert Für Studierende mit Schwerpunktfach „Kammermusik“ ist es verpflichtend, für alle anderen Studierenden möglich, eines der Werke der Gruppen 2, 4 und 5 als Kammermusikwerk zu wählen. Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile: Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 45 Minuten für den 1. Teil bzw. 50-60 Minuten für den 2. Teil ist der Kandidatin/dem Kandidaten 8 Wochen vor dem ersten Teil der Prüfung mitzuteilen. Das Prüfungsprogramm des 1. Teiles ist vom Prüfungssenat festzulegen. Die Kandidatin/Der Kandidat hat das Recht, das Programm des 2. Teiles selbst zu wählen. Es sollte daher aus dem eingereichten Programm ersichtlich sein, welche Werke die Kandidatin/der Kandidat für den 2. Teil der Prüfung gewählt hat. Sollte die Kandidatin/der Kandidat von diesem Recht nicht Gebrauch machen, so ist auch das Prüfungsprogramm des 2. Teiles vom Prüfungssenat festzulegen. Alle Werke beider Prüfungsteile sind auswendig vorzutragen, ausgenommen sind Kammermusikwerk und Werke komponiert nach 1950. Zwischen den beiden Prüfungsteilen soll ein Zeitraum von mindestens 2 Wochen liegen.

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Erster Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt ein Werk eigener Wahl aus dem festgelegten Prüfungsprogramm vor. Die weitere Reihenfolge der vorzutragenden Stücke wird vom Prüfungssenat bestimmt. Das Bestehen des ersten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Teil. Zweiter Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt das von ihr/ihm zusammengestellte Programm unter konzertmäßigen Bedingungen vor. Darunter ist insbesondere zu verstehen, dass der Prüfungssenat in den Ablauf des Vortrages nicht eingreift.

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INSTRUMENTALSTUDIUM

“KLAVIER-DUO“

Für die Zulassung zum Masterstudium Klavier – Duo ist der erfolgreiche Abschluss eines Bachelorstudiums oder gleichwertigen Studiums für Klavier nachzuweisen. Die Qualifikation für dieses Studium wird durch ein Eignungsvorspiel ermittelt: • drei Stücke verschiedener Epochen (verpflichtend ein Werk von Mozart oder Schubert) Es besteht die Möglichkeit, sowohl vierhändig als auch auf zwei Klavieren zu spielen. Masterstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 2. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet.

Die kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach mit einer gesamten Spieldauer von 60-70 Minuten gliedert sich in zwei Teile, zwischen denen maximal 2 Wochen liegen dürfen.

1. Teil Ein Klavierkonzert (mit Klavierbegleitung auf 3 Klavieren) 2. Teil Ein Klavierduoabend

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INSTRUMENTALSTUDIUM

“KLAVIER-VOKALBEGLEITUNG“

Für die Zulassung zum Masterstudium Klavier – Vokalbegleitung ist der erfolgreiche Abschluss eines Bachelorstudiums oder gleichwertigen Studiums für Klavier nachzuweisen. Die Qualifikation für dieses Studium wird durch ein Vorspiel, bestehend aus drei Teilen, ermittelt:

1. Klavier-Solo: erster Satz einer klassischen Sonate sowie eine Etüde von F. Chopin oder F. Liszt 2. Sechs Lieder aus mindestens drei unterschiedlichen Stilepochen 3. Prima vista-Spiel

Es ist möglich, eine Sängerin/einen Sänger zur Prüfung mitzubringen. Masterstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 2. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet. Zur Prüfung ist ein Programm einzureichen, das Werke aus folgenden Bereichen enthält:

Gruppe 1: je fünf Lieder a) der Klassik b) von Franz Schubert c) der Romantik (außer Franz Schubert) d) der Spätromantik

Gruppe 2: ein Liederzyklus Gruppe 3: jeweils

- drei Lieder der Moderne ab „Neue Wiener Schule“ - drei Lieder, komponiert nach 1960

Gruppe 4: drei Arien verschiedener Stilepochen (Oper und/oder Oratorium) Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile: Das Prüfungsprogramm mit einer Spieldauer von 45 Minuten für jeden Teil ist der Kandidatin/dem Kandidaten 8 Wochen vor dem ersten Teil der Prüfung mitzuteilen. Das Prüfungsprogramm des 1. Teiles ist vom Prüfungssenat festzulegen. Die Kandidatin/Der Kandidat hat das Recht, das Programm des 2. Teiles selbst zu wählen. Es sollte daher aus dem eingereichten Programm ersichtlich sein, welche Werke die Kandidatin/der Kandidat für den 2. Teil der Prüfung gewählt hat. Sollte die Kandidatin/der Kandidat von diesem Recht nicht Gebrauch machen, so ist auch das Prüfungsprogramm des 2. Teiles vom Prüfungssenat festzulegen. Zwischen den beiden Prüfungsteilen soll ein Zeitraum von mindestens 2 Wochen liegen.

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Erster Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt ein Werk eigener Wahl aus dem festgelegten Prüfungsprogramm vor. Die weitere Reihenfolge der vorzutragenden Stücke wird vom Prüfungssenat bestimmt. Das Bestehen des ersten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Teil. Zweiter Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt das von ihr/ihm zusammengestellte Programm unter konzertmäßigen Bedingungen vor. Darunter ist insbesondere zu verstehen, dass der Prüfungssenat in den Ablauf des Vortrages nicht eingreift.

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INSTRUMENTALSTUDIUM

“KONTRABASS“ (ORCHESTERINSTRUMENTE) Zulassungsprüfung: 1) Theoretische Prüfung Aufnahmetest in Gehör und Musiktheorie (siehe Beilage) 2) Instrumentale Prüfung

a) eine Tonleiter und Dreiklangszerlegung in Dur und Moll über 2 Oktaven (bis zum

Daumensatz D1 auswendig) b) eine Etüde aus den 32 Etüden von Storch-Hrabé (Ausgabe Findeisen) und eine Etüde

aus den 10 kleinen Etüden in der Daumenlage von Franz Simandl c) ein Vortragsstück mit Klavierbegleitung (2 Sätze) aus einer Sonate von z.B.: Henry

Eccles oder W. d. Fesch oder D. Dragonetti - auswendig Bachelorstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 6. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet. Zur Prüfung ist ein Programm einzureichen, das Werke aus folgenden Bereichen erhält: 1) drei Etüden im Schwierigkeitsgrad von Kreutzer, Storch-Hrabé (2. Heft), Simandl (ab

Daumenaufsatz) 2) zwei Sonaten aus verschiedenen Stilepochen 3) ein Solowerk von Bach oder Fryba – auswendig 4) ein Kammermusikwerk 5) ein Werk, komponiert nach 1950 6) vier Orchesterstellen aus denen der Prüfungssenat zwei auswählt 7) ein Konzert – auswendig Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 45 Minuten ist vom Prüfungssenat festzulegen und der Kandidatin/dem Kandidaten 6 Wochen vor der Prüfung mitzuteilen.

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Masterstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 2. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet. Zur Prüfung ist ein Programm einzureichen, das Werke aus folgenden Bereichen enthält: 1) zwei Etüden in hohem Schwierigkeitsgrad 2) ein Solowerk von Bach oder Fryba - auswendig 3) zwei Sonaten, davon mindestens eine mit Klavier aus verschiedenen Stilepochen 4) zwei Konzerte aus verschiedenen Stilepochen - auswendig 5) ein Stück der virtuosen Kontrabassliteratur - auswendig 6) ein Werk, komponiert nach 1950 7) fünf Orchesterstellen, darunter zwei Soli aus einer von den ProfessorInnen für Kontrabass

erstellten Liste (an den Probespielen der Berufsorchester orientiert), wovon der Prüfungssenat eine Tutti- und eine Solostelle auswählt.

8) ein Kammermusikwerk Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile: Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 40 Minuten für den 1. Teil bzw. 60 Minuten für den 2. Teil ist der Kandidatin/dem Kandidaten 8 Wochen vor dem ersten Teil der Prüfung mitzuteilen. Das Prüfungsprogramm des 1. Teiles ist vom Prüfungssenat festzulegen. Die Kandidatin/Der Kandidat hat das Recht, das Programm des 2. Teiles selbst zu wählen. Es sollte daher aus dem eingereichten Programm ersichtlich sein, welche Werke die Kandidatin/der Kandidat für den 2. Teil der Prüfung gewählt hat. Es muss aus verschiedenen Stilepochen bestehen. Sollte die Kandidatin/der Kandidat von diesem Recht nicht Gebrauch machen, so ist auch das Prüfungsprogramm des 2. Teiles vom Prüfungssenat festzulegen. Zwischen den beiden Prüfungsteilen soll ein Zeitraum von mindestens 2 Wochen liegen. Erster Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt ein Werk eigener Wahl aus dem festgelegten Prüfungsprogramm vor. Die weitere Reihenfolge der vorzutragenden Stücke wird vom Prüfungssenat bestimmt, insbesondere die Auswahl und der Vortrag der Orchesterstellen. Das Bestehen des ersten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zum 2. Teil. Zweiter Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt das von ihr/ihm zusammengestellte Programm unter konzertmäßigen Bedingungen vor. Darunter ist insbesondere zu verstehen, dass der Prüfungssenat in den Ablauf des Vortrages nicht eingreift.

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INSTRUMENTALSTUDIUM

“OBOE“ (ORCHESTERINSTRUMENTE) Zulassungsprüfung: 1) Theoretische Prüfung

Aufnahmetest in Gehör und Musiktheorie (siehe Beilage) 2) Instrumentale Prüfung

a) eine Etüde im Schwierigkeitsgrad von Ferling (18 Etüden), Luft b) einen langsamen und einen schnellen Satz eines Werkes im Schwierigkeitsgrad von

Albinoni: Konzerte B-Dur, D-Dur, Haydn: Konzert C-Dur Bachelorstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 6. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet. Zur Prüfung ist ein Programm einzureichen, das Werke aus folgenden Bereichen enthält: 1) ein solistisches Stück des Barock im Schwierigkeitsgrad von Händel: Sonaten

Op. 1 (Nr. 8 in c-Moll, Nr. 5 in F-Dur), A. Marcello: Konzert d-Moll) 2) ein solistisches Werk aus der Klassik im Schwierigkeitsgrad von Dittersdorf:

Konzert G-Dur, Stamitz: Konzert C-Dur. 3) ein solistisches Stück aus der Romantik im Schwierigkeitsgrad von C.M.v. Weber: Concertino C-Dur, Kalliwoda: Morceau de Salon op. 228 4) ein Werk der Moderne im Schwierigkeitsgrad von Hindemith: Sonate, Takács: Sonata Missoulana op. 66 Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 30 Minuten ist vom Prüfungssenat festzulegen und der Kandidatin/dem Kandidaten 6 Wochen vor der Prüfung mitzuteilen.

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Masterstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 2. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet. Zur Prüfung ist ein Programm einzureichen, das Werke aus folgenden Bereichen enthält: 1) ein Werk aus der Sololiteratur des Barock im Schwierigkeitsgrad von Bach: Sonate

g-Moll BWV 1030 b, Telemann: Sonate B-Dur, oder ein Kammermusikstück 2) ein klassisches Werk aus der Sololiteratur im Schwierigkeitsgrad von Mozart:

Konzert C-Dur, Devienne: Sonaten op. 71 oder ein Kammermusikstück 3) ein romantisches Werk aus der Sololiteratur im Schwierigkeitsgrad von Strauss:

Konzert D-Dur, Molique: Concertino oder ein Kammermusikstück 4) ein solistisches Werk der Moderne im Schwierigkeitsgrad von Bozza: Fantaisie

Pastorale op. 37, Dutilleux: Sonate oder ein Kammermusikstück 5) acht Orchesterstellen aus dem Bereich Oper, Operette, Symphonische Literatur Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile: Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 25 Minuten für jeden Teil ist der Kandidatin/dem Kandidaten 8 Wochen vor dem ersten Teil der Prüfung mitzuteilen. Das Prüfungsprogramm des 1. Teiles ist vom Prüfungssenat festzulegen. Die Kandidatin/Der Kandidat hat das Recht, das Programm des 2. Teiles selbst zu wählen. Es sollte daher aus dem eingereichten Programm ersichtlich sein, welche Werke die Kandidatin/der Kandidat für den 2. Teil der Prüfung gewählt hat. Es muss aus verschiedenen Stilepochen bestehen. Sollte die Kandidatin/der Kandidat von diesem Recht nicht Gebrauch machen, so ist auch das Prüfungsprogramm des 2. Teiles vom Prüfungssenat festzulegen. Zwischen den beiden Prüfungsteilen soll ein Zeitraum von mindestens 30 Minuten liegen. Erster Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt ein Werk eigener Wahl aus dem festgelegten Prüfungsprogramm vor. Die weitere Reihenfolge der vorzutragenden Stücke wird vom Prüfungssenat bestimmt, insbesondere die Auswahl und der Vortrag der Orchesterstellen. Das Bestehen des ersten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Teil. Zweiter Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt das von ihr/ihm zusammengestellte Programm unter konzertmäßigen Bedingungen vor. Darunter ist insbesondere zu verstehen, dass der Prüfungssenat in den Ablauf des Vortrages nicht eingreift.

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INSTRUMENTALSTUDIUM

“ORGEL“ Zulassungsprüfung: 1) Theoretische Prüfung

Aufnahmetest in Gehör und Musiktheorie (siehe Beilage) 2) Instrumentale Prüfung

a) ein Werk eines Meisters aus der Zeit von Bach b) ein Werk von J.S. Bach im Schwierigkeitsgrad von BWV 545 c) ein Werk des 19. oder 20. Jahrhunderts

Bachelorstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 6. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet. Zur Prüfung ist ein Programm einzureichen, das Werke aus folgenden Bereichen enthält: 1) zwei Werke des 15. - 18. Jahrhunderts aus verschiedenen Stilbereichen 2) zwei freie Werke von J.S. Bach (Präludien, Fantasie, Toccaten, Triosonaten) 3) Choralgebundene Werke von J.S. Bach, im Umfang von 10 Minuten 4) zwei Werke der Romantik 5) zweiWerke, komponiert nach 1930 Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von ca. 50 Minuten ist vom Prüfungssenat festzulegen und der Kandidatin/dem Kandidaten 6 Wochen vor der Prüfung mitzuteilen.

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Masterstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 2. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet. Zur Prüfung ist ein Programm einzureichen, das Werke aus folgenden Bereichen enthält: 1) vier Werke des 15. – 18. Jahrhunderts aus drei verschiedenen Stilbereichen 2) drei freie Werke von J.S. Bach, darunter eine Triosonate 3) Choralgebundene Werke von J.S. Bach in der Dauer von 15 Minuten 4) zwei große Werke der Romantik 5) zwei große Werke des 20. Jahrhunderts, eines komponiert nach 1970 Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile: Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 50-60 Minuten für jeden Teil ist der Kandidatin/dem Kandidaten 8 Wochen vor dem ersten Teil der Prüfung mitzuteilen. Das Prüfungsprogramm des 1. Teiles ist vom Prüfungssenat festzulegen. Die Kandidatin/Der Kandidat hat das Recht, das Programm des 2. Teiles selbst zu wählen. Es sollte daher aus dem eingereichten Programm ersichtlich sein, welche Werke die Kandidatin/der Kandidat für den 2. Teil der Prüfung gewählt hat. Sollte die Kandidatin/der Kandidat von diesem Recht nicht Gebrauch machen, so ist auch das Prüfungsprogramm des 2. Teiles vom Prüfungssenat festzulegen. Zwischen den beiden Prüfungsteilen soll ein Zeitraum von mindestens 2 Wochen liegen. Erster Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt ein Werk eigener Wahl aus dem festgelegten Prüfungsprogramm vor. Die weitere Reihenfolge der vorzutragenden Stücke wird vom Prüfungssenat bestimmt. Das Bestehen des ersten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Teil. Zweiter Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt das von ihr/ihm zusammengestellte Programm unter konzertmäßigen Bedingungen vor. Darunter ist insbesondere zu verstehen, dass der Prüfungssenat in den Ablauf des Vortrages nicht eingreift.

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INSTRUMENTALSTUDIUM

“PERFORMANCE PRACTICE IN CONTEMPORARY MUSIC”

Für: Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Flöte (mit Variantinstrumenten), Klarinette (mit Variantinstrumenten), Oboe/Englischhorn, Fagott, Saxofon, Horn, Trompete, Posaune, Schlaginstrumente, Klavier, Akkordeon Für die Zulassung zum Masterstudium „Performance Practice in Contemporary Music“ ist der erfolgreiche Abschluss eines Bachelorstudiums oder gleichwertigen Studiums für Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Flöte, Klarinette, Oboe, Fagott, Saxofon, Horn, Trompete, Posaune, Schlaginstrumente, Klavier oder Akkordeon nachzuweisen. Die Zulassung zum Masterstudium Performance Practice in Contemporary Music erfolgt für alle Studienwerber/-innen ausnahmslos über ein Eignungsvorspiel im jeweiligen Instrument. Die Qualifikation zum Masterstudium „Performance Practice in Contemporary Music” wird durch ein Vorspiel ermittelt. Allgemein Vorzuspielen ist ein Programm bestehend aus den u.a. Werken sowie Pflichtstellen mit einer Gesamtdauer von ca. 15 Minuten. Akkordeon 1. eine Transkription eines klassischen Stückes oder ein repräsentatives Stück aus der Popularmusik- oder Volksmusikliteratur (mind. ein Stück mit Standard- und Melodiebass) 2. ein Originalwerk für Akkordeon, komponiert nach 1960 3. B. Furrer: Fama, Scene 1 (Takte 70-104) Bernhard Gander: Ö (Takte 1-24) Hans Zender: Winterreise (F. Schubert) - Nr. 1 "Gute Nacht" (Takte 136-141 und Takte 204-210), sowie Nr. 22 "Mut" (Takte 91-119) G.F. Haas: Wer, wenn ich schriee, hörte mich… für Schlagzeug und Ensemble (Takte 37-67) Fagott 1. ein Satz oder ein Stück aus dem klassischen oder romantischen Repertoire (z.B.: Telemann 12 Fantasien, Scarlatti, Bach, Paganini 24 Capricen) 2. ein Stück freier Wahl, komponiert nach 1950 (z.B.: Gordon Jacob, Malcolm Arnold, Isang Yun, Philip Hersant, Zdenek Sestak, Vincent Persichetti Parable, Francisco Mignone Waltzes, Jean Balissat Dialogues, Heinz Holliger) 3. E. Varèse: Octandre, 1. und 3. Satz G. Ligeti: Zehn Stücke für Bläserquintett - Nr. 10 B. Furrer: Fama, 3. Satz (Takte 281-317) Flöte 1. W.A. Mozart: Konzert G-Dur oder D-Dur, 1.Satz 2. ein Stück freier Wahl (zB E. Varèse Density), komponiert nach 1950 (zB L. Berio Sequenza, S. Sciarrino) 3. H. Lachenmann: Mouvement (Takte 371-392 - Piccolo, aus Altflöten-Stimme) S. Sciarrino: Quaderno di strada - Proverbio (Takte 1-22) A. Schönberg: Pierrot lunaire - Mondestrunken (Flöte) A. Schönberg: Pierrot lunaire - Der Mondfleck (Piccolo)

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Horn 1. ein Stück freier Wahl, komponiert nach 1950 2. W. A. Mozart: Hornkonzert Nr. 2 oder Nr. 4 3. Olivier Messiaen: aus Des canyons aux etoiles - Appel interstellaire Enno Poppe: Knochen, Hornsolo aus dem 2.Satz Klarinette 1. ein Werk freier Wahl, komponiert nach 1970 2. Olivier Messiaen: Quatuor pour la fin du temps, 1. Satz: "Liturgie de cristal" 3. Luciano Berio: Lied Beat Furrer: Fama (Takte 294-318) Klarinette 2 in B Arnold Schönberg: Pierrot Lunaire - Enthauptung, Bass-Klarinette in B Klavier 1. ein Klavierstück aus dem klassischen oder romantischen Repertoire 2. ein Klavierstück, komponiert nach 1950 3. K. Stockhausen: Nr. 1 - Kontra-Punkte (Takte 67-70) B. Gander: Bunny games (Takte 32-36) B. Furrer: Still (Takte 235-244) Kontrabass 1. J. S. Bach: ein Satz aus einer Cello-Solosuite 2. ein Werk komponiert nach 1950 3. A. Schönberg: Kammersymphonie op. 9 (Takte 71-74 und Takte 87-89) G. Grisey: Périodes (Takte 5-7) I. Xenakis: Palimpsest (Takte 89-106) Oboe/Englischhorn 1. R. Schumann: Romanze Nr. 1 oder Nr. 2 2. ein Stück freier Wahl, komponiert nach 1950 3. E. Poppe: Salz (Takte 99-122) W. Rihm: Gejagte Form (Takte 1-245) Posaune 1. D. Milhaud: ein Satz aus dem Konzert für Posaune 2. P. Hindemith: ein Satz aus der Sonate für Posaune und Klavier 3. Iannis Xenakis: Keren - für Posaune Solo (Takte 1-8 und Takte 22-28) Giacinto Scelsi: das 2. Stück aus Three Pieces for Trombone Solo Schlagzeug 1. jeweils ein Stück aus folgenden 3 Bereichen: - Kleine Trommel / Pauke - Mallet - Set-up 2. H. Lachenmann: Mouvement (Takte 319-366) , eine der beiden Xylorimba-Stimmen ist vorzubereiten Trompete 1. ein Stück freier Wahl 2. Arthur Honegger: Intrada 3. Giacinto Scelsi: Quattro Pezzi, 1. Satz oder Toru Takemitsu: Paths Viola 1. ein Satz oder ein Stück aus dem klassischen oder romantischen Repertoire 2. ein Satz oder ein Stück, komponiert nach 1950 3. A. Schönberg: Serenade, 1. Satz (Takt 1-30) S. Sciarrino: Quaderno di strada, Nr. 6 (Takte 1-16) und Nr. 9 (Takte 5-11) G. Ligeti: Kammerkonzert, 2. Satz (Takte 50-73)

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Violine 1. ein Satz oder ein Stück aus dem klassischen oder romantischen Repertoire 2. ein Satz oder ein Stück, komponiert nach 1950 3. A. Schönberg: Pierrot, Nr.2 Colombine S. Sciarrino: Quaderno di strada, Nr. 9 G. Ligeti: Kammerkonzert, 1. Satz (Takt 56 bis Ende des Satzes) Violoncello 1. ein Satz oder ein Stück aus dem klassischen oder romantischen Repertoire 2. ein Satz oder ein Stück, komponiert nach 1950 3. A. Schönberg: Serenade aus Pierrot Lunaire oder A. Webern: 3 kleine Stücke S. Sciarrino: Quaderno di strada, Nr. 6 (Takte 1-16) und Nr. 9 (Takte 4-11) G. Ligeti: Kammerkonzert, 2. Satz (Takte 58-73) Kommissionelle Abschlussprüfung in den zentralen künstlerischen Fächern: Die Lehrenden in den zentralen künstlerischen Fächern, deren Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, haben der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 2. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die Lehrenden im ZKF entscheiden. Das einzureichende Programm in der Spieldauer von zwei Konzertprogrammen (ca. 180 Minuten) muss mindestens 3 Solowerke, 3 Kammermusikwerke und 3 Ensemblewerke beinhalten. Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 50-60 Minuten für jeden Teil ist der Kandidatin/dem Kandidaten 8 Wochen vor dem ersten Teil der Prüfung mitzuteilen. Das Prüfungsprogramm des 1. Teiles beinhaltet: Ein großes Werk aus der Sololiteratur zeitgenössischer Musik 2 Kammermusikwerke aus der Kammermusik-Literatur zeitgenössischer Musik Das Programm des 2. Teils umfasst ein bis zwei Werke der zeitgenössischen Musik für Ensemble und wird unter konzertmäßigen Bedingungen aufgeführt. Zwischen den beiden Prüfungsteilen soll ein Zeitraum von mindestens 2 Wochen liegen.

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INSTRUMENTALSTUDIUM

“POSAUNE“ (ORCHESTERINSTRUMENTE) Zulassungsprüfung: 1) Theoretische Prüfung

Aufnahmetest in Gehör und Musiktheorie (siehe Beilage) 2) Instrumentale Prüfung

Tenor – und Bassposaune: a) Robert Müller: Technische Etüde (Heft 3) Nr. 10 Lento & Scherzo

(Pflichtstücke beide Instrumente) b) Tenorposaune: Ein Werk im Schwierigkeitsgrad des Posaunenkonzertes von

Rimskij-Korsakov: 1. und 2. Satz (mit Kadenz). c) Bassposaune: ein Werk im Schwierigkeitsgrad von E. Sachse: Konzert F-Dur (1. Teil bis Adagio)

d) Prima vista Spiel (Bass- oder Tenorschlüssel) Bachelorstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 6. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet. Zur Prüfung ist ein Programm einzureichen, das Werke aus folgenden Bereichen enthält: Tenorposaune: 1) (statt Etüden) ein Werk für Soloposaune im Schwierigkeitsgrad von M. Arnold: Fantasy, Kit

Powel: Suite, F. Hidas: Fantasie, B. Kroll: Französische Suite, V. Persichetti: Parable, E.v.Koch: Monolog, E. Englund: Panorama

2) zwei Werke nach freier Wahl (mit Klavier) im Schwierigkeitsgrad von N. Rimskij-Korsakov: Konzert, A. Guilmant: Morceau Symphonique op. 88, F. Gräfe: Konzert, K. Serocki: Sonatine, J.E. Galliard: Sonaten 1-6, G.F. Händel: Konzert in f-Moll, B. Marcello: Sonaten in a-Moll/F-Dur/g-Moll, E. Reiche: Konzert Nr. 2, C. Saint-Saens: Cavatine op. 144, S. Stojowski: Fantaisie, V. Holmboe: Sonate op. 172, A. Jørgensen: Romance op. 21, G.C. Wagenseil: Konzert, C.M.v.Weber: Romance, S. Sulek: Vox Gabrieli Sonate, B. Kroll: Capricio de Camera

3) zehn Orchesterstellen (erwünscht ist eine Orchesterstelle mit Tenorhorn/Euphonium) Bassposaune: 1) (statt Etüden) ein Werk für Solo Bassposaune im Schwierigkeitsgrad von R. Premru: Prelude &

Dance, E. Watson: Zhindt, J.S. Bach: Cello Suiten (teilweise), F. Hidas: Meditation 2) zwei Werke im Schwierigkeitsgrad von E. Sachse: Konzert (F-Dur), E. Bozza: Prelude & Allegro,

J.E. Barat: Introductione et Seranade, R. Bariller: „Hans de Schnokeloch“ Konzertstück, J.E. Galliard: Sonate 1-6, E. Bigot: Carillon et Bourdon, B. Marcello: Sonaten 1-6, A.Lebedev – Konzert (für Tuba), N.Viggo Bentzon – Sonate op. 277, J. Semler-Collery: Barcarole et Chanson, R.Boutry: Tubachanale, J. Filas: Romance concertante, M.Poot – Impromptu, Mc.Carty – Sonate, G.Wood – Toccata

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3) zehn Orchesterstellen (erwünscht ist eine Orchesterstelle mit Cimbasso/ Kontrabassposaune)

Wechselposaune: Die Kandidatin/Der Kandidat hat auch die Möglichkeit die Bachelorprüfung mit Tenor- und Bassposaune in Kombination (Wechselposaune) abzulegen, wobei jeweils ein Instrument als Hauptinstrument zu definieren ist.

Hauptinstrument Tenorposaune: 1) 1 Werk für Tenorposaune aus dem Programm für Tenorposaune 2) 1 Werk für Bassposaune aus dem Programm für Bassposaune 3) 1 Werk für Tenorposaune Solo 4) 10 Orchesterstellen, davon 4 mit Bassposaune

Hauptinstrument Bassposaune: 1) 1 Werk für Bassposaune aus dem Programm Bassposaune 2) 1 Werk für Tenorposaune aus dem Programm Tenorposaune 3) 1 Werk für Bassposaune Solo 4) 10 Orchesterstellen, davon 4 mit Tenorposaune

Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 30 Minuten ist vom Prüfungssenat festzulegen und der Kandidatin/dem Kandidaten 6 Wochen vor der Prüfung mitzuteilen. Masterstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach

Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 2. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet.

Zur Prüfung ist ein Programm einzureichen, das Werke aus folgenden Bereichen enthält: Tenorposaune (Altposaune): 1) ein Werk für Altposaune im Schwierigkeitsgrad von G.C. Wagenseil: Konzert in

Es-Dur, J.G. Albrechtsberger: Konzert, L. Mozart: Konzert in D-Dur (32 Seranaten), A. Besozzi: Sonate in C-Dur, F. Hidas: Baroque Konzert, J.B. Loillet: Sonate in g-Moll, P. Angerer: Luctus et Gaudium, J.M. Haydn: Divertimento in D

2) zwei Werke für Tenorposaune im Schwierigkeitsgrad von F. David: Konzert in Es-Dur, D. Milhaud: Konzertino d`Hiver, F. Martin: Ballade, V. Blazchewich: Konzerte 1-10, G. Ropartz: Piece in Es-Moll, E. Bozza :– Ballade op. 62, H. Dutilleux: Choral-Cadenza et Fuga, B. Kroll: Capricio de Camera, J. Casterede: Sonatine, L. Grøndahl: Concerto, G. Jacob: Concerto, L.E. Larsson: Konzertino, F. Cibulka: Obdach Rapsodie Nr. 2, P. Hindemith: Sonate, A.Vivaldi: Sonaten, A. Corelli: Sonate in F-Dur, J. Semler-Collery: Fantaisie Lyrique, O. Schmidt: Carriage to Karnak - Sonate, G. Pergolesi: Sinfonia, P. Gauberg: Morceau Symphonique, A. Jørgensen: Suite op. 22, F. Cibulka: Suite Nr. 7, J.M. Defay: Deux Dances, J. Filas: Sonate, E. Ewazen: Sonate, E. Bloch: Symphony for trombone, K. Serocki: Konzert, G. Wilkenschildt: 5 Pieces, W. Ross: Concerto

3) ein Werk für Soloposaune bzw. Altposaune im Schwierigkeitsgrad von F. Rabe: Basta, L. Berio: Sequenza Nr. 5, J. Naulais: L`Homme aux 3 visages, A. Nordheim: The Hunting of the Snark, I. Xenakis: Keren, B. Childs: Sonate for solotrombone, I. Lang: Libero, E. Crespo: Improvisatione Nr. 1

4) zehn Orchesterstellen (Orchesterstellen für Alto/oder Euphonium/oder Tenorhorn sind erwünscht)

Das Programm muss mindestens ein Werk für Altposaune beinhalten. Bassposaune: 1) drei Konzerte im Schwierigkeitsgrad von R.Vaughan Williams: Konzert (für Tuba),

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R. Spillman: Konzert, E. Bozza: New Orleans, P. Villette: Fantaisie Concertante, E. Bozza: Allegro et Finale, E. Barat: Intructione et Seranade, A. Lebedev: Konzert Nr. 1 und 2, B. Heiden: Konzert, E. Ewazen: Sonate, W. Schmidt: Partita on Hammering, J. Kessler: Konzert, F. Siekmann: Konzert, T. Pederson: Blue Topaz, P. Lantier: Introduction-Romance et Allegro, D. Dondeyne: 5 Etudes, T. Ritter George: Concerto, A. Koppel: Variation for basstrombone, I. McDougall: Concerto

2) ein Werk für Solobassposaune im Schwierigkeitsgrad von P. Rode: 1 von 15 Capricio, J. Naulais: Monologue, A. Szöllösy: A hundred bar for Tom Everett (mit 3 Bongos), J.S. Bach: Cello Suiten 1-6

3) zehn Orchesterstellen (Orchesterstellen mit Kontrabassposaune/oder Cimbasso/oder Euphonium sind erwünscht)

Wechselposaune: Der/Die Kandidat/Kandidatin hat auch die Möglichkeit die Masterprüfung mit Tenor- und Bassposaune in Kombination (Wechselposaune) abzulegen, wobei jeweils ein Instrument als Hauptinstrument zu definieren ist.

Wenn Hauptinstrument Tenorposaune dann: 1) 2 Werke für Tenorposaune aus dem Programm für Tenorposaune 2) 1 Werk für Bassposaune aus dem Programm für Bassposaune 3) 1 Werk für Tenor- oder Bassposaune Solo 4) 10 Orchesterstellen, davon 4 mit Bassposaune (Tenorhorn/Bariton erwünscht)

Wenn Hauptinstrument Bassposaune dann: 1) 2 Werke für Bassposaune aus dem Programm für Bassposaune 2) 1 Werk für Tenorposaune aus dem Programm für Tenorposaune 3) 1 Werk für Bass- oder Tenorposaune Solo 4) 10 Orchesterstellen, davon 4 mit Tenorposaune (Euphonium erwünscht)

Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile:

Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 45 Minuten für den 1. Teil bzw. 15 Minuten für den 2. Teil ist der Kandidatin/dem Kandidaten 8 Wochen vor dem ersten Teil der Prüfung mitzuteilen. Das Prüfungsprogramm des 1. Teiles ist vom Prüfungssenat festzulegen. Die Kandidatin/Der Kandidat hat das Recht, das Programm des 2. Teiles selbst zu wählen. Es sollte daher aus dem eingereichten Programm ersichtlich sein, welche Werke die Kandidatin/der Kandidat für den 2. Teil der Prüfung gewählt hat. Es muss aus verschiedenen Stilepochen bestehen. Sollte die Kandidatin/der Kandidat von diesem Recht nicht Gebrauch machen, so ist auch das Prüfungsprogramm des 2. Teiles vom Prüfungssenat festzulegen. Zwischen den beiden Prüfungsteilen soll ein Zeitraum von mindestens 1 Stunde liegen. Auf Wunsch der/des Studierenden ist es möglich, beide Prüfungsteile an verschiedenen Tagen durchzuführen.

Erster Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt ein Werk eigener Wahl aus dem festgelegten Prüfungsprogramm vor. Die weitere Reihenfolge der vorzutragenden Stücke wird vom Prüfungssenat bestimmt, insbesondere die Auswahl und der Vortrag der Orchesterstellen. Das Bestehen des ersten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Teil.

Zweiter Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt das von ihr/ihm zusammengestellte Programm unter konzertmäßigen Bedingungen vor. Darunter ist insbesondere zu verstehen, dass der Prüfungssenat in den Ablauf des Vortrages nicht eingreift.

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INSTRUMENTALSTUDIUM

“SAXOFON“ (ORCHESTERINSTRUMENTE) Zulassungsprüfung: 1) Theoretische Prüfung

Aufnahmetest in Gehör und Musiktheorie (siehe Beilage) 2) Instrumentale Prüfung

Vortrag mehrerer Werke mittleren Schwierigkeitsgrades (Originalliteratur). Ein Solostück bzw. eine Etüde.

Bachelorstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 6. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet. Prüfungsprogramm: Vorspiel mehrerer musikalisch und technisch anspruchsvoller Werke. Ein Konzertstück ist zur Gänze vorzutragen. Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 25 - 30 Minuten ist vom Prüfungssenat festzulegen und der Kandidatin/dem Kandidaten 6 Wochen vor der Prüfung mitzuteilen. Masterstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 2. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet. Vortrag musikalisch und technisch besonders anspruchsvoller Werke und Orchesterstellen. Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile: Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 25-30 Minuten für jeden Teil ist der Kandidatin/dem Kandidaten 8 Wochen vor dem ersten Teil der Prüfung mitzuteilen. Das Prüfungsprogramm des 1. Teiles ist vom Prüfungssenat festzulegen. Die Kandidatin/der Kandidat hat das Recht, das Programm des 2. Teiles selbst zu wählen. Es sollte daher aus dem eingereichten Programm ersichtlich sein, welche Werke die Kandidatin/der Kandidat für den 2. Teil der Prüfung gewählt hat. Sollte die Kandidatin/der Kandidat von diesem Recht nicht Gebrauch machen, so ist auch das Prüfungsprogramm des 2. Teiles vom Prüfungssenat festzulegen. Zwischen den beiden Prüfungsteilen soll ein Zeitraum von mindestens 30 Minuten liegen.

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Erster Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt ein Werk eigener Wahl aus dem festgelegten Prüfungsprogramm vor. Die weitere Reihenfolge der vorzutragenden Stücke wird vom Prüfungssenat bestimmt, insbesondere die Auswahl und der Vortrag der Orchesterstellen. Das Bestehen des ersten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Teil. Zweiter Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt das von ihr/ihm zusammengestellte Programm unter konzertmäßigen Bedingungen vor. Darunter ist insbesondere zu verstehen, dass der Prüfungssenat in den Ablauf des Vortrages nicht eingreift.

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INSTRUMENTALSTUDIUM

“SCHLAGINSTRUMENTE“ (ORCHESTERINSTRUMENTE) Zulassungsprüfung: 1) Theoretische Prüfung

Aufnahmetest in Gehör und Musiktheorie (siehe Beilage) 2) Instrumentale Prüfung

a) Kleine Trommel Etüden im Schwierigkeitsgrad von A. Cirone, J. Delecluse, R. Hochrainer ab Nr. 13

b) Pauken Etüden im Schwierigkeitsgrad von R. Hochrainer: Heft 1 ab Nr. 19, E. Keune: ab Nr.100, J. Delecluse etc.; Einstimmen der Instrumente

c) Xylophon Etüden im Schwierigkeitsgrad von J. Delecluse, M. Goldenberg (aus 39 Etüden)

d) Prima vista Spiel, Dur- und Molltonleitern e) Vibraphon und Marimbaphon - Solostücke für 2 oder 4 Schlägel

Bachelorstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 6. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet. Zur Prüfung ist ein Programm einzureichen, das Werke aus folgenden Bereichen enthält: 1) Pauken

a) Etüde im Schwierigkeitsgrad von J. Beck, E. Carter, J. Delecluse (Vingt Etudes), B. Hartl, X. Joaquin

b) Orchesterstudien

2) Kleine Trommel a) Etüde im Schwierigkeitsgrad von J. Delecluse (Keiskleiriana), B. Lyloff (Arhus-Etüde),

M. Markovitch, Ch. Wilcoxon etc. b) Orchesterstudien

3) Stabspiele

Xylophon a) Etüden im Schwierigkeitsgrad von J. Delecluse, A. Cirone b) Orchesterstudien

Vibraphon a) Etüden und Solostücke im Schwierigkeitsgrad (4 Schlägel) von: M. Schmitt, R. Wiener, B. Molenhof, D. Friedman, M. Glentworth, N. Rosauro

b) Orchesterstudien Marimbaphon a) Etüden und Solostücke im Schwierigkeitsgrad (4 Schlägel)

von: R. Edwards, N. Zivkovic, K. Abe, N. Rosauro, B. Hummel, C.O. Musser, G. Stout, Bachbearbeitungen etc.

Glockenspiel a) Orchesterstudien

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4) Setup wahlweise ein Stück von: R. Haubenstock-Ramati (Song), Ch. Boone (The Watts

Towers), K. Essl (Abolition), M. Feldmann (King of Denmark), E. Kopetzki (Topftanz)

5) ein Konzert nach Wahl von: W. Thärichen, A. Jolivet, P. Creston, B. Hartl, R. Kurka, B. Hummel, N. Rosauro etc.

Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 50 - 60 Minuten ist vom Prüfungssenat festzulegen und der Kandidatin/dem Kandidaten 6 Wochen vor der Prüfung mitzuteilen. Masterstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 2. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet. Zur Prüfung ist ein Programm einzureichen, das Werke aus folgenden Bereichen enthält: 1) Pauken

je ein Solostück o. eine Etüde im Schwierigkeitsgrad von E. Carter, J. Delecluse etc. 2) Kleine Trommel

je ein Solostück oder eine Etüde im Schwierigkeitsgrad von J. Delecluse, D. Heslink, M. Marcovitch, A.F. Riedhammer, R. Kettle etc.

3) Stabspiele

Vibraphon: je ein Solostück oder eine Etüde im Schwierigkeitsgrad von D. Friedman, E.

Denissow, R. Wiener, F. Donatoni etc. Marimbaphon: je ein Solostück oder eine Etüde im Schwierigkeitsgrad von M. Halt, R.R.

Bennett, T. Tanaka, A. Pape, H. Schäfer, K. Abe, C. Hirsch, A. Thomas, M. Ishii etc.

4) Setup wahlweise ein Stück von: B. Hummel, P. Lindgren, K. Volans, I. Xenakis, P. Norgard, M. Jarell, M. Ishii

Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile: Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 30 Minuten für jeden Teil ist der Kandidatin/dem Kandidaten 8 Wochen vor dem ersten Teil der Prüfung mitzuteilen. Das Prüfungsprogramm des 1. Teiles ist vom Prüfungssenat festzulegen. Die Kandidatin/Der Kandidat hat das Recht, das Programm des 2. Teiles selbst zu wählen. Es sollte daher aus dem eingereichten Programm ersichtlich sein, welche Werke die Kandidatin/der Kandidat für den 2. Teil der Prüfung gewählt hat. Sollte die Kandidatin/der Kandidat von diesem Recht nicht Gebrauch machen, so ist auch das Prüfungsprogramm des 2. Teiles vom Prüfungssenat festzulegen.

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Erster Teil: Vortrag einer Etüde oder eines Solostückes für a) Pauken b) Kleine Trommel c) Vibraphon d) Marimbaphon e) Setup Die Kandidatin/Der Kandidat trägt ein Werk eigener Wahl aus dem festgelegten Prüfungsprogramm vor. Die weitere Reihenfolge der vorzutragenden Stücke wird vom Prüfungssenat bestimmt. Das Bestehen des ersten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Teil. Zweiter Teil: Ein Konzert nach Wahl entweder für Pauken, Perkussion, Stabspiele oder kombiniertes Schlagwerk von: I. Xenakis, T. Tanabe, M. Miki, N. Zivkovic, M. Ptaszynska, D. Milhaud, J. MacMillan, A. Koppel etc. Die Kandidatin/Der Kandidat trägt das von ihr/ihm zusammengestellte Programm unter konzertmäßigen Bedingungen vor. Darunter ist insbesondere zu verstehen, dass der Prüfungssenat in den Ablauf des Vortrages nicht eingreift.

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INSTRUMENTALSTUDIUM

“TROMPETE“ (ORCHESTERINSTRUMENTE) Zulassungsprüfung: 1) Theoretische Prüfung

Aufnahmetest in Gehör und Musiktheorie (siehe Beilage) 2) Instrumentale Prüfung

a) eine Etüde von Vassily Brandt b) eine Etüde von Th. Charlier c) 1. Satz von J. Haydn Trompetenkonzert oder 1. Satz von J.N. Hummel

Trompetenkonzert d) ein Konzertstück nach Wahl e) Prima vista Spiel

Bachelorstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 6. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet. Es ist ein Programm in der Spieldauer von 30 Minuten einzureichen. Ein Werk muss nach 1950 komponiert worden sein. Die Einreichung des Programms muss die Zeitangabe der einzelnen Stücke, bei mehrsätzigen Werken die genaue Dauer der einzelnen Sätze, beinhalten. Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 30 Minuten ist vom Prüfungssenat zu genehmigen. Zur Prüfung ist ein Programm einzureichen, das Werke aus folgenden Bereichen enthält: a) eine Etüde b) ein Konzert aus der Klassik c) weitere Konzerte oder Sonaten aus anderen Stilepochen d) 10 Orchesterstellen Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 20-30 Minuten ist vom Prüfungssenat festzulegen und der Kandidatin/dem Kandidaten 6 Wochen vor der Prüfung mitzuteilen. Masterstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 2. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet.

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Es ist ein Programm in der Spieldauer von 2 x 30 Minuten (1. und 2. Teil) einzureichen. Ein Werk muss nach 1950 komponiert worden sein. Die Einreichung des Programms muss die Zeitangabe der einzelnen Stücke, bei mehrsätzigen Werken die genaue Dauer der einzelnen Sätze, beinhalten. Zur Prüfung ist ein Programm einzureichen, das Werke aus folgenden Bereichen enthält: a) ein Konzert aus der Klassik b) weitere Konzerte aus anderen Stilepochen, wobei ein Werk auch aus dem Bereich

der Kammermusik gewählt werden kann c) ein Konzert mit Piccolo-Trompete, Alt-Posaune d) 10 Orchesterstellen

Das Prüfungsprogramm in der Gesamtspieldauer von 60 Minuten ist in zwei Teile unterteilt, wobei für den ersten Teil und mindestens 30 Minuten vorgesehen sind. Der zweite Teil der Prüfung ergänzt die Spieldauer von insgesamt 60 Minuten. Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile: Das Prüfungsprogramm des 1.Teiles wird vom Prüfungssenat festgelegt. Die Kandidatin/Der Kandidat hat das Recht, das Programm des 2.Teiles selbst zu wählen. Es sollte daher aus dem eingereichten Programm ersichtlich sein, welche Werke die Kandidatin/der Kandidat für den 2. Teil der Prüfung gewählt hat. Sollte die Kandidatin/der Kandidat von diesem Recht nicht Gebrauch machen, so ist auch das Prüfungsprogramm des 2.Teiles vom Prüfungssenat festzulegen. Es kann auch ein Werk in Kammermusik-Besetzung vorgetragen werden. Zwischen den beiden Prüfungsteilen soll ein Zeitraum von mindestens 1 Stunde liegen. Erster Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt ein Werk eigener Wahl aus dem festgelegten Prüfungsprogramm vor. Die weitere Reihenfolge der vorzutragenden Stücke wird vom Prüfungssenat bestimmt, insbesondere die Auswahl und der Vortrag der Orchesterstellen. Das Bestehen des ersten Teiles ist Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Teil. Zweiter Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt das von ihr/ihm zusammengestellte Programm unter konzertmäßigen Bedingungen vor. Darunter ist zu verstehen, dass der Prüfungssenat nicht in den Ablauf des Vortrages eingreift. Im zweiten Teil ist ein Werk mit Piccolo-Trompete/Alt-Posaune vorzutragen.

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INSTRUMENTALSTUDIUM

“VIOLA“ (ORCHESTERINSTRUMENTE) Zulassungsprüfung: 1) Theoretische Prüfung

Aufnahmetest in Gehör und Musiktheorie (siehe Beilage) 2) Instrumentale Prüfung

a) eine Etüde im Schwierigkeitsgrad von Kreutzer, Campagnoli, Rode b) ein Satz aus einem Solowerk von J.S. Bach c) ein Ecksatz eines Konzertes, oder ein virtuoses Stück, oder ein Satz einer großen

Sonate. Bachelorstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 6. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet. Zur Prüfung ist ein Programm einzureichen, das Werke aus folgenden Bereichen enthält: 1) drei Etüden im Schwierigkeitsgrad von Gavinies, Dont oder Rode 2) eine Solosuite, Partita oder Sonate von J.S. Bach 3) zwei Sonaten aus verschiedenen Stilepochen 4) zwei Konzerte aus verschiedenen Stilepochen 5) ein Werk, komponiert nach 1950 6) vier Orchesterstellen, aus denen der Prüfungssenat zwei auswählt.

Alle Stücke, mit Ausnahme der Sonaten mit Klavier und der Orchesterstellen, müssen auswendig vorgetragen werden.

Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 45 Minuten ist vom Prüfungssenat festzulegen und der Kandidatin/dem Kandidaten 6 Wochen vor der Prüfung mitzuteilen.

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Masterstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 2. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet. Zur Prüfung ist ein Programm einzureichen, das Werke aus folgenden Bereichen enthält: 1) zwei Capricen oder Etüden im Schwierigkeitsgrad von Paganini, Dont, Vieux 2) zwei Sonaten, davon mindestens eine mit Klavier aus verschiedenen Stilepochen 3) zwei Konzerte aus verschiedenen Stilepochen 4) ein Solowerk von J.S. Bach 5) Eine Solosuite von Reger 6) ein Werk komponiert nach 1950 7) fünf Orchesterstellen, darunter zwei Soli aus einer von den Lehrenden für Viola erstellten Liste

(an den Probespielen der Berufsorchester orientiert), wovon der Prüfungssenat eine Tutti- und eine Solostelle auswählt.

Alle Stücke, mit Ausnahme der Sonaten mit Klavier und der Orchesterstellen, müssen auswendig vorgetragen werden. Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile: Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 40 Minuten für den 1. Teil bzw. 60 Minuten für den 2. Teil ist der Kandidatin/dem Kandidaten 8 Wochen vor dem ersten Teil der Prüfung mitzuteilen. Das Prüfungsprogramm des 1. Teiles ist vom Prüfungssenat festzulegen. Die Kandidatin/Der Kandidat hat das Recht, das Programm des 2. Teiles selbst zu wählen. Es sollte daher aus dem eingereichten Programm ersichtlich sein, welche Werke die Kandidatin/der Kandidat für den 2. Teil der Prüfung gewählt hat. Sollte die Kandidatin/der Kandidat von diesem Recht nicht Gebrauch machen, so ist auch das Prüfungsprogramm des 2. Teiles vom Prüfungssenat festzulegen. Zwischen den beiden Prüfungsteilen soll ein Zeitraum von mindestens 2 Wochen liegen. Erster Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt ein Werk eigener Wahl aus dem festgelegten Prüfungsprogramm vor. Die weitere Reihenfolge der vorzutragenden Stücke wird vom Prüfungssenat bestimmt, insbesondere die Auswahl und der Vortrag der Orchesterstellen. Das Bestehen des ersten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Teil Zweiter Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt das von ihr/ihm zusammengestellte Programm unter konzertmäßigen Bedingungen vor. Darunter ist insbesondere zu verstehen, dass der Prüfungssenat in den Ablauf des Vortrages nicht eingreift.

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INSTRUMENTALSTUDIUM

“VIOLINE“ (ORCHESTERINSTRUMENTE) Zulassungsprüfung: 1) Theoretische Prüfung

Aufnahmetest in Gehör und Musiktheorie (siehe Beilage) 2) Instrumentale Prüfung

a) eine Etüde im Schwierigkeitsgrad von Dont, Rode, Gavinies oder Paganini b) ein Satz aus einer Partita oder Sonate für Violine von J.S. Bach oder ein Satz aus einem

Violinkonzert von W.A. Mozart c) ein Satz eines Konzertes oder ein virtuoses Stück oder ein Satz einer großen Sonate.

Bachelorstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 6. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet.

Zur Prüfung ist ein Programm einzureichen, das Werke aus folgenden Bereichen enthält: 1) drei Etüden im Schwierigkeitsgrad von Dont, Gavinies, Paganini, Dancla) 2) ein Werk der virtuosen Violinliteratur (Konzertstück, Genrestück) 3) zwei Sonaten aus verschiedenen Stilepochen 4) eine Solosonate oder Partita von J.S. Bach, aus der der Prüfungssenat 2 Sätze auswählt 5) ein großes Violinkonzert und eines von W.A. Mozart 6) ein Werk komponiert nach 1950 7) vier Orchesterstellen, aus denen der Prüfungssenat zwei auswählt.

Alle Stücke, mit Ausnahme der Sonaten mit Klavier und der Orchesterstellen, müssen auswendig vorgetragen werden. Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 45 Minuten ist vom Prüfungssenat festzulegen und der Kandidatin/dem Kandidaten 6 Wochen vor der Prüfung mitzuteilen.

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Masterstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 2. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet. Zur Prüfung ist ein Programm einzureichen, das Werke aus folgenden Bereichen enthält: 1) ein Werk von Paganini und eine Etüde im Schwierigkeitsgrad von Dont, Wieniawski 2) ein Werk der virtuosen Violinliteratur 3) 1. und 2. Satz aus einer Solosonate oder Chaconne aus d-Moll Partita 4) ein Konzert von W.A. Mozart (KV 216, 218, 219) und ein großes Violinkonzert 5) zwei Sonaten, davon mindestens eine mit Klavier aus verschiedenen Stilepochen 6) ein Werk komponiert nach 1950 7) fünf Orchesterstellen, darunter zwei Soli aus einer von den Lerhrenden für Violine erstellten

Liste (an den Probespielen der Berufsorchester orientiert), wovon der Prüfungssenat eine Tutti- und eine Solostelle auswählt.

Alle Stücke, mit Ausnahme der Sonaten mit Klavier und der Orchesterstellen, müssen auswendig vorgetragen werden. Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile: Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 40 Minuten für den 1. Teil bzw. 60 Minuten für den 2. Teil ist der Kandidatin/dem Kandidaten 8 Wochen vor dem ersten Teil der Prüfung mitzuteilen. Das Prüfungsprogramm des 1. Teiles ist vom Prüfungssenat festzulegen. Die Kandidatin/Der Kandidat hat das Recht, das Programm des 2. Teiles selbst zu wählen. Es sollte daher aus dem eingereichten Programm ersichtlich sein, welche Werke die Kandidatin/der Kandidat für den 2. Teil der Prüfung gewählt hat. Sollte die Kandidatin/der Kandidat von diesem Recht nicht Gebrauch machen, so ist auch das Prüfungsprogramm des 2. Teiles vom Prüfungssenat festzulegen. Zwischen den beiden Prüfungsteilen soll ein Zeitraum von mindestens 2 Wochen liegen. Erster Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt ein Werk eigener Wahl aus dem festgelegten Prüfungsprogramm vor. Die weitere Reihenfolge der vorzutragenden Stücke wird vom Prüfungssenat bestimmt, insbesondere die Auswahl und der Vortrag der Orchesterstellen. Das Bestehen des ersten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Teil Zweiter Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt das von ihr/ihm zusammengestellte Programm unter konzertmäßigen Bedingungen vor. Darunter ist insbesondere zu verstehen, dass der Prüfungssenat in den Ablauf des Vortrages nicht eingreift.

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INSTRUMENTALSTUDIUM

“VIOLONCELLO“ (ORCHESTERINSTRUMENTE) Zulassungsprüfung: 1) Theoretische Prüfung Aufnahmetest in Gehör und Musiktheorie (siehe Beilage) 2) Instrumentale Prüfung

a) eine Etüde im Schwierigkeitsgrad von Grützmacher (Heft 1) oder Dotzenauer (Heft 3) oder Duport

b) ein Satz von einer Solosuite von J.S. Bach c) ein Ecksatz eines Konzerts, ein virtuoses Stück, oder ein Satz einer großen Sonate

Bachelorstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 6. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet. Zur Prüfung ist ein Programm einzureichen, das Werke aus folgenden Bereichen erhält: 1) zwei Etüden im Schwierigkeitsgrad der Hohen Schule von Popper 2) eine Solosuite von Bach 3) zwei Sonaten aus verschiedenen Stilepochen 4) zwei Konzerte aus verschiedenen Stilepochen 5) ein Werk komponiert nach 1950 6) vier Orchesterstellen aus denen der Prüfungssenat zwei auswählt Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 45 Minuten ist vom Prüfungssenat festzulegen und der Kandidatin/dem Kandidaten 6 Wochen vor der Prüfung mitzuteilen.

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Masterstudium: kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Die/Der Lehrende im zentralen künstlerischen Fach, deren/dessen Lehrveranstaltungen die/der Studierende zuletzt besucht hat, hat der Kandidatin/dem Kandidaten spätestens nach dem 2. positiv absolvierten Semester aus dem ZKF mehrere Vorschläge für die bei der abschließenden Prüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Die Kandidatin/Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die/der Lehrende im ZKF entscheidet. Zur Prüfung ist ein Programm einzureichen, das Werke aus folgenden Bereichen enthält: 1) zwei Etüden im Schwierigkeitsgrad von Piatti Capricen oder der Hohen Schule von Popper 2) eine der drei letzten Suiten von Bach (4-6) 3) zwei Sonaten, davon mindestens eine mit Klavier aus verschiedenen Stilepochen 4) zwei Konzerte aus verschiedenen Stilepochen darunter muss mindestens eines der folgenden

Konzerte vertreten sein: Haydn: D-Dur Hob. VII b:2 Schumann: a-Moll op. 129 Tschaikowsky: Rokoko – Variationen op. 33 Dvorak: h-Moll op. 104

5) ein Stück der virtuosen Celloliteratur 6) ein Werk komponiert nach 1950 7) fünf Orchesterstellen, darunter zwei Soli aus einer von den Professoren für Violoncello

erstellten Liste (an den Probespielen der Berufsorchester orientiert), wovon der Prüfungssenat eine Tutti- und eine Solostelle auswählt.

Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile: Das Prüfungsprogramm in der Spieldauer von 40 Minuten für den 1. Teil bzw. 60 Minuten für den 2. Teil ist der Kandidatin/dem Kandidaten 8 Wochen vor dem ersten Teil der Prüfung mitzuteilen. Das Prüfungsprogramm des 1. Teiles ist vom Prüfungssenat festzulegen. Die Kandidatin/Der Kandidat hat das Recht, das Programm des 2. Teiles selbst zu wählen. Es sollte daher aus dem eingereichten Programm ersichtlich sein, welche Werke die Kandidatin/der Kandidat für den 2. Teil der Prüfung gewählt hat. Es muss aus verschiedenen Stilepochen bestehen. Sollte die Kandidatin/der Kandidat von diesem Recht nicht Gebrauch machen, so ist auch das Prüfungsprogramm des 2. Teiles vom Prüfungssenat festzulegen. Zwischen den beiden Prüfungsteilen soll ein Zeitraum von mindestens 2 Wochen liegen. Erster Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt ein Werk eigener Wahl aus dem festgelegten Prüfungsprogramm vor. Die weitere Reihenfolge der vorzutragenden Stücke wird vom Prüfungssenat bestimmt, insbesondere die Auswahl und der Vortrag der Orchesterstellen. Das Bestehen des ersten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zum 2. Teil. Zweiter Teil: Die Kandidatin/Der Kandidat trägt das von ihr/ihm zusammengestellte Programm unter konzertmäßigen Bedingungen vor. Darunter ist insbesondere zu verstehen, dass der Prüfungssenat in den Ablauf des Vortrages nicht eingreift.