Upload
ngoanh
View
215
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
PwC
Universität HannoverGrundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr-
und Substanzsteuern
Sommersemester 2009StB Dipl.-Ök.Thorsten
Vree
Slide 2Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers
Sommersemester 2009
Agenda zur 3. Veranstaltung
Steuerbefreiungen
Verzicht
auf Steuerbefreiungen
Umsatzsteuer
Slide 3Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers
Sommersemester 2009
Steuerbefreiungen
Umsatzsteuer
•
Zweck der Umsatzsteuerbefreiungen im geschlossenen Mehrwertsteuersystem mit Vorsteuerabzug
-
Umsatzsteuerliche Entlastung von Leistungen, die nicht im Inland konsumiert werden (Steuerbefreiung von Exportleistungen)
-
Umsatzsteuerliche Entlastung von Leistungen, die dem Gemeinwohl dienen (z.B. Arztleistungen) oder die mit anderen (Verbrauch-)Steuern
belastet sind (z.B.
Versicherungsleistungen)
Slide 4Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers
Sommersemester 2009
Steuerbefreiungen -
Überblick
Umsatzsteuer
Steuerbefreiungen (§
4 UStG)
Kein Ausschluss vom Vorsteuerabzug(§
15 Abs. 3 UStG)
Ausschluss vom Vorsteuerabzug(§
15 Abs. 2 UStG)
steuerfrei§
4 Nr. 1-7 UStG
steuerfrei§
4 Nr. 8-28 UStG
Darüber hinaus Sonderbefreiungstatbestände•
Steuerbefreiung des innergemeinschaftlichen Erwerbs (§
4b UStG)•
Steuerbefreiung bei der Einfuhr (§
5 UStG)•
Steuerbefreiung von bestimmten Reiseleistungen (§
25 Abs. 2 UStG)•
Steuerbefreiung der Umsätze mit Anlagegold (§
25c UStG)
Slide 5Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers
Sommersemester 2009
Steuerbefreiungen von Exportleistungen
Steuerliche
Begünstigung
der
Exportleistungen
(§
4 Nr. 1 UStG)
•
Ausfuhrlieferung
(§
6 UStG) und Lohnveredelung
an Gegenständen
der
Ausfuhr
(§
7 UStG)
•
Innergemeinschaftliche
Lieferungen
(§
6a UStG) nächsteVeranstaltung
Umsatzsteuer
Slide 6Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers
Sommersemester 2009
Steuerbefreiung von Exportleistungen
Ausfuhrlieferungen
§
6 UStGAbs. 1 Nr. 1: Lieferer
befördert/versendet
Gegenstand
in das
Drittlandsgebiet, ausgenommen
die Gebiete
gem. §
1 Abs. 3 UStG
Abs. 1 Nr. 2: Abnehmer
befördert/versendet
Gegenstand
in das Drittlandsgebiet, ausgenommen
die Gebiete
gem. §
1
Abs. 3 UStG und
ist
ein
ausländischer
Abnehmer gem. §
6 Abs. 2 UStG
Abs. 1 Nr. 3:
Lieferer oder Abnehmer befördert/versendet Gegenstand in die Gebiete des §
1 Abs. 3 und
der
Abnehmer ist Unternehmer, der unternehmerisch erwirbt oder der Abnehmer ist ein ausländischer nicht unternehmerischer Abnehmer und der Gegenstand gelangt ins übrige Drittlandsgebiet
Umsatzsteuer
Slide 7Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers
Sommersemester 2009
Steuerbefreiungen von Exportleistungen
Besonderheiten
in Ausfuhrfällen-
Be-
oder
Verarbeitung
vor
der
Ausfuhr
im
Auftrag
des
Abnehmers
(§
6 Abs. 1 Satz
2 UStG)-
Ausfuhr
von Gegenständen
zur
Ausrüstung
oder
Versor-
gung eines
Beförderungsmittels, wenn
der
Abnehmer Unternehmer
ist
und das Beförderungsmittel
dem
Unternehmen
des Abnehmers
dient
(§
6 Abs. 3 UStG)-
Ausfuhren
im
persönlichen
Reisegepäck
des Abnehmers,
der
für
nicht
unternehmerische
Zwecke
erwirbt (§
6 Abs. 3a UStG)
Umsatzsteuer
Slide 8Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers
Sommersemester 2009
Steuerbefreiungen von Exportleistungen
Lohnveredelung
an Gegenständen
der
Ausfuhr
(§
7 UStG)Gegenstand
der
Lohnveredelung
wurde
vom
Auftraggeber
in das
Gemeinschaftsgebiet
eingeführt
oder
dort
erworben
undAbs. 1 Nr. 1:
Unternehmer
befördert/versendet
Gegenstand
nach
Lohnveredelung
in Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete
nach
§
1 Abs. 3 UStG oder
Abs. 1 Nr. 2:
Auftraggeber
befördert/versendet
Gegenstand
nach Lohnveredelung
in Drittlandsgebiet
und
ist
ausländischer
Auftraggeber
oderAbs. 1 Nr. 3: Unternehmer
befördert/versendet
den Gegenstand
nach
Lohnveredelung
in Gebiete
gem. §
1 Abs. 3 UStG und Auftraggeber
ist
Ausländer
oder
im
Inland oder
im
Gebiet
gem. §
1 Abs. 3 UStG ansässiger
Unternehmer
und
der be-
oder
verarbeitete
Gegenstand
wird
unternehmerisch
genutzt
Umsatzsteuer
Slide 9Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers
Sommersemester 2009
Steuerbefreiungen von Exportleistungen
Besonderheiten
in Lohnveredelungsfällen•
Weitere
Be-
und Verarbeitung
vor
der
Ausfuhr
möglich
(§
7
Abs. 1 Satz
2 UStG)•
Fälle
der
Umtauschmüllerei
werden
auch
erfasst
(§
7 Abs. 3
UStG)-
Hingabe
von Gegenständen
gegen
Rückgabe
des be-
und verarbeiteten
Gegenstandes-
Nämlichkeit
der
empfangenen
und der
zurückgegebenen
Stoffe
nicht
notwendig
und i.d.R. auch
gar nicht
zu gewährleisten
Umsatzsteuer
Slide 10Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers
Sommersemester 2009
Steuerbefreiungen von Exportleistungen
Nachweispflichten•
Ausfuhrlieferungen
und Lohnveredelungen
an Gegenständen
der
Ausfuhr
sind
nur
dann
steuerbefreit, wenn
die Voraussetzungen
buch-
und belegmäßig
nachgewiesen
werden
(§
6 Abs. 4 und §
7 Abs. 4 UStG)•
Regelungen, wie
Nachweise
zu
führen
sind, ergeben
sich
aus
§§
8 bis
17 UStDV-
Buchnachweis: spezifische
Aufzeichnungen
in der
Buchhaltung-
Belegnachweis: spezifische
Dokumente, z.B.
Ausfuhrbestätigung
der
Grenzzollstelle
Umsatzsteuer
Slide 11Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers
Sommersemester 2009
Steuerbefreiungen -
Beispiele
Beispiele
a)
Stahlhändler
S liefert
Stahlrohre
an das russische
Unternehmen GP und beauftragt
einen
Spediteur
mit
der
Auslieferung
nach
Russland.
b)
Die in Hamburg ansässige
Nordsee
AG bestellt
bei
einem deutschen
Lieferanten
L Container für
den Fischtransport
und
beauftragt
eine
Spedition, die Container nach
Norwegen
zu senden.
c)
Der
schweizerische
Schokoladenhersteller
T kauft
vom deutschen
Unternehmer
K Zuckerrüben
und bittet
K, diese
zur
Verarbeitung
zu
einer
Rübenfabrik
bei
Hannover zu
bringen. Nach
Verarbei-tung
gelangt
der
Zucker
von dort
in die Schweiz.
Umsatzsteuer
Slide 12Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers
Sommersemester 2009
Steuerbefreiungen -
Beispiele
d)
Tourist New aus
Sydney kauft
während
seines dreiwöchigen Urlaubs
in Deutschland in Freiburg von einem
Händler
eine
Kuckucksuhr, die er
im
Koffer
mit
nach
Australien
nimmt.e)
Der
Fernsehhändler
T mit
Filialen
in ganz
Deutschland verkauft
je ein
Fernsehgerät
aus
einer
deutschen
Filiale
an die folgenden Käufer:
(1)
Privatmann
C mit
Wohnort
im
Freihafen
Hamburg, der
den Apparat
mit
in seine Wohnung
nimmt
(2)
F, der
das Fernsehgerät
binnen
eines
Monats
im
Auto mit an seinen
Wohnort
Helgoland nimmt
(3)
G, der
sich
das Gerät
von T nach
seinem
Wohnort Helgoland per Schiff senden
lässt
Umsatzsteuer
Slide 13Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers
Sommersemester 2009
Steuerbefreiungen -
Beispiele
f)
Der
iranische
Edelmetallhändler
I lässt
verbrauchte Autoabgaskatalysatoren
zur
Aufarbeitung
von Iran nach
Deutschland bringen. Die deutsche Hütte
sendet
I das gewonnene
Edelmetall
auf Wunsch
des I zu
einer
schweizerischen
Bank.
Umsatzsteuer
Slide 14Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers
Sommersemester 2009
Steuerbefreiungen -
Weitere
Weitere
Steuerbefreiungen
des §
4 UStG•
Grenzüberschreitende
Beförderung
von Gegenständen
der
Ausfuhr
u.a. (§
4 Nr. 3 lit. a) aa) UStG)•
Umsatzsteuerlagerregelung
(§
4 Nr. 4a UStG)
•
Vermittlung von Ausfuhrlieferungen u.a. (§
4 Nr. 5 lit. a) UStG)
Umsatzsteuer
Slide 15Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers
Sommersemester 2009
Steuerbefreiungen -
Weitere
Forts.•
Geldverkehrumsätze (§
4 Nr. 8 UStG)
•
Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen (§
4 Nr. 9 lit. a) UStG)
•
Versicherungsumsätze ( §
4 Nr. 10 und 11 UStG)
Umsatzsteuer
Slide 16Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers
Sommersemester 2009
Steuerbefreiungen -
Weitere
Forts.•
Vermietung und Verpachtung von Grundstücken u.a. (§
4
Nr. 12 UStG) Ausnahmen (Hotelleistungen, Parkplätze, Betriebsvorrichtungen) beachten!
•
Umsätze der Ärzte und arztähnlichen Berufe (§
4 Nr. 14 UStG)
•
Umsätze mit Gegenständen, für die der Vorsteuerabzug nach §
15 Abs. 1a UStG ausgeschlossen war oder die der
Unternehmer ausschließlich für vorsteuerschädlich steuerfreie Umsätze verwendet hat (§
4 Nr. 28 UStG)
Umsatzsteuer
Slide 17Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers
Sommersemester 2009
Steuerbefreiungen -
Weitere
Beispielea)
Der
russische
Staatsbürger
R, der
in Deutschland einen
Auto-
handel
betreibt, hat gute
Geschäftsverbindungen
zu
russischen Unternehmern
und vermittelt
diese
an den Unternehmer
U, der
mit
den russischen
Abnehmern
Lieferverträge
über
Warenliefe- rungen
nach
Russland
schließt. R erhält
dafür
von U eine
Provision.b)
Die Hebamme
H erbringt
an Frau G Vor-
und Nachsorge-
leistungen
bei
der
Geburt
deren
zweiten
Kindes.c)
Die Hebamme
H gibt
aus
Altersgründen
ihr
Geschäft
auf und
verkauft
den von ihr
langjährig
ausschließlich
beruflich
genutzen PKW an den Autohändler
A.
Umsatzsteuer
Slide 18Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers
Sommersemester 2009
Steuerbefreiungen -
Weitere
d)
L betreibt
ein
Umsatzsteuerlager
für
Lebensmittel
in Hannover. Der Großhändler
G, der
30 Tonnen
Rohreis
aus
Asien
importieren
will,
vereinbart
mit
L, dass
der
Reis unmittelbar
nach
seiner Ankunft
im Freihafen
Hamburg bis
zur
Entscheidung
über
seine Weiterver-
arbeitung
bzw. -verkauf
in das Umsatzsteuerlager
eingelagert
wird.e)
G kann
den eingelagerten
Reis durch
Zufall
gewinnbringend
an einen
Großhändler
W aus
den USA verkaufen. Der
Reis bleibt
zunächst
im hannoverschen
Lager eingelagert.
f)
W findet schließlich mehrere deutsche Abnehmer für den Rohreis, die diesen für ihre Produktionszwecke einsetzen wollen. Der Reis wird bei den jeweiligen Lieferungen an die Abnehmer aus dem Umsatzsteuer-
lager
entnommen und zu den Produktionsanlagen der Abnehmer transportiert.
Umsatzsteuer
Slide 19Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers
Sommersemester 2009
Verzicht auf Steuerbefreiungen
•
Verzicht
auf Steuerfreiheit
= Option zur
Steuerpflicht
bei bestimmten
Steuerbefreiungen
•
Zweck
der
Option: Wenn
der
Unternehmer
zur
Steuerpflicht der
Umsätze
optiert, kann
er
die Vorsteuer
aus
der
Vorstufe
geltend
machen Verhindert Kumulationseffekte beiUmsätzen zwischen Unternehmern
Umsatzsteuer
Slide 20Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers
Sommersemester 2009
Verzicht auf Steuerbefreiungen
•
Voraussetzungen
des §
9 Abs. 1 UStG-
Der
Unternehmer
-
kann
( wahlweise)-
einen
nach
§
4 Nr. 8 a bis
g, Nr. 9 Lit. a, Nr. 12, Nr. 13 und
Nr. 19 UStG steuerfreien
Umsatz, ( Grundsatz derEinzeloption, Beschränkung auf bestimmte Umsätze)
-
den er
an einen
anderen
Unternehmer-
für
dessen
Unternehmen
ausführt
-
als
steuerpflichtig
behandeln.-
Nicht
anwendbar
bei
unentgeltlichen
Wertabgaben!
Umsatzsteuer
Slide 21Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers
Sommersemester 2009
Verzicht auf Steuerbefreiungen
•
Einschränkung
der
Option durch
§
9 Abs. 2 UStG-
Bei
Steuerbefreiung
gem. §
4 Nr. 9 lit. a und Nr. 12 UStG ist
Option nur
zulässig, soweit
der
Leistungsempfänger
das Grundstück
ausschließlich
zu
steuerpflichtigen
Umsätzen
verwendet-
Ausnahme: Altbauten
gem. §
27 Abs. 2 UStG
-
Verhinderung
von Zwischenvermietungsmodellen-
Teilweise
Option zulässig, wenn
abgrenzbarer
Bereich
-
Unternehmer
muss das Vorliegen
der
Voraussetzungen nachweisen
Umsatzsteuer
Slide 22Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers
Sommersemester 2009
Verzicht auf Steuerbefreiungen
•
Formalanforderungen
des §
9 Abs. 3 UStG-
Grundsätzlich
formfrei
durch
steuerpflichtige
Behandlung
und Deklaration-
Verzicht
auf Steuerbefreiung
bei
Grundstücksverkäufen
nur
im
notariell
zu
beurkundenden
Vertrag
möglich
(Sicherheit für
den Käufer, da
er
aufgrund
der
Verlagerung
der
Steuerschuldnerschaft
die Umsatzsteuer
selbst
schuldet)•
Widerruf
der
Option
-
bis
zur
Unanfechtbarkeit
der
Steuerfestsetzung-
Berichtigung
der
Rechnungen
mit
gesondertem
Steuerausweis
erforderlich
Umsatzsteuer
Slide 23Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers
Sommersemester 2009
Verzicht auf Steuerbefreiungen
Beispiele
a)
Die Co-Bank ist
Eigentümerin
eines
vermieteten
Gebäudes
in Frankfurt. Während
das Erdgeschoss
an einen
Apotheker
und die
zweite
und dritte
Etage
an ein
Labor vermietet
werden, wird
die erste
Etage
von einem
Augenarzt
als
Praxis genutzt.
b)
Alfred Spekulatius
ist
Eigentümer
eines
in Bonn belegenen Gebäudes. Eine
Etage
ist
an einen
Steuerberater, eine
weitere
Etage
an einen
Rechtsanwalt
vermietet. Der
Steuerberater
nutzt die Räume
für
seine unternehmerischen
Zwecke.
c)
Die Volksbank
gewährt
Herrn A, der
als
Autohändler
in Hannover sein
Unternehmen
betreibt, einen
Geschäftskredit, den dieser
zur
Finanzierung
einer
neuen
Hebebühne
einsetzen
will.
Umsatzsteuer
Slide 24Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers
Sommersemester 2009
Verzicht auf Steuerbefreiungen
d)
Der
Grundstücksbesitzer
G will dem
Steuerberater
S eine
Villa mit einer
Wohnfläche
von 600qm verkaufen. S will einen
Seitentrakt
der
Villa mit
einer
Fläche
von 150qm als
Kanzlei
nutzen. Den Rest wird
S mit
seiner Familie
bewohnen.
Umsatzsteuer