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PwC Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern Sommersemester 2009 StB Dipl.-Ök.Thorsten Vree

Universität Hannover Grundlagen zur ... · Gemeinschaftsgebiet eingeführt oder dort erworben und. Abs. 1 Nr. 1: Unternehmer ... Norwegen zu senden. c) Der schweizerische Schokoladenhersteller

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PwC

Universität HannoverGrundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr-

und Substanzsteuern

Sommersemester 2009StB Dipl.-Ök.Thorsten

Vree

Slide 2Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers

Sommersemester 2009

Agenda zur 3. Veranstaltung

Steuerbefreiungen

Verzicht

auf Steuerbefreiungen

Umsatzsteuer

Slide 3Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers

Sommersemester 2009

Steuerbefreiungen

Umsatzsteuer

Zweck der Umsatzsteuerbefreiungen im geschlossenen Mehrwertsteuersystem mit Vorsteuerabzug

-

Umsatzsteuerliche Entlastung von Leistungen, die nicht im Inland konsumiert werden (Steuerbefreiung von Exportleistungen)

-

Umsatzsteuerliche Entlastung von Leistungen, die dem Gemeinwohl dienen (z.B. Arztleistungen) oder die mit anderen (Verbrauch-)Steuern

belastet sind (z.B.

Versicherungsleistungen)

Slide 4Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers

Sommersemester 2009

Steuerbefreiungen -

Überblick

Umsatzsteuer

Steuerbefreiungen (§

4 UStG)

Kein Ausschluss vom Vorsteuerabzug(§

15 Abs. 3 UStG)

Ausschluss vom Vorsteuerabzug(§

15 Abs. 2 UStG)

steuerfrei§

4 Nr. 1-7 UStG

steuerfrei§

4 Nr. 8-28 UStG

Darüber hinaus Sonderbefreiungstatbestände•

Steuerbefreiung des innergemeinschaftlichen Erwerbs (§

4b UStG)•

Steuerbefreiung bei der Einfuhr (§

5 UStG)•

Steuerbefreiung von bestimmten Reiseleistungen (§

25 Abs. 2 UStG)•

Steuerbefreiung der Umsätze mit Anlagegold (§

25c UStG)

Slide 5Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers

Sommersemester 2009

Steuerbefreiungen von Exportleistungen

Steuerliche

Begünstigung

der

Exportleistungen

4 Nr. 1 UStG)

Ausfuhrlieferung

6 UStG) und Lohnveredelung

an Gegenständen

der

Ausfuhr

7 UStG)

Innergemeinschaftliche

Lieferungen

6a UStG) nächsteVeranstaltung

Umsatzsteuer

Slide 6Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers

Sommersemester 2009

Steuerbefreiung von Exportleistungen

Ausfuhrlieferungen

§

6 UStGAbs. 1 Nr. 1: Lieferer

befördert/versendet

Gegenstand

in das

Drittlandsgebiet, ausgenommen

die Gebiete

gem. §

1 Abs. 3 UStG

Abs. 1 Nr. 2: Abnehmer

befördert/versendet

Gegenstand

in das Drittlandsgebiet, ausgenommen

die Gebiete

gem. §

1

Abs. 3 UStG und

ist

ein

ausländischer

Abnehmer gem. §

6 Abs. 2 UStG

Abs. 1 Nr. 3:

Lieferer oder Abnehmer befördert/versendet Gegenstand in die Gebiete des §

1 Abs. 3 und

der

Abnehmer ist Unternehmer, der unternehmerisch erwirbt oder der Abnehmer ist ein ausländischer nicht unternehmerischer Abnehmer und der Gegenstand gelangt ins übrige Drittlandsgebiet

Umsatzsteuer

Slide 7Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers

Sommersemester 2009

Steuerbefreiungen von Exportleistungen

Besonderheiten

in Ausfuhrfällen-

Be-

oder

Verarbeitung

vor

der

Ausfuhr

im

Auftrag

des

Abnehmers

6 Abs. 1 Satz

2 UStG)-

Ausfuhr

von Gegenständen

zur

Ausrüstung

oder

Versor-

gung eines

Beförderungsmittels, wenn

der

Abnehmer Unternehmer

ist

und das Beförderungsmittel

dem

Unternehmen

des Abnehmers

dient

6 Abs. 3 UStG)-

Ausfuhren

im

persönlichen

Reisegepäck

des Abnehmers,

der

für

nicht

unternehmerische

Zwecke

erwirbt (§

6 Abs. 3a UStG)

Umsatzsteuer

Slide 8Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers

Sommersemester 2009

Steuerbefreiungen von Exportleistungen

Lohnveredelung

an Gegenständen

der

Ausfuhr

7 UStG)Gegenstand

der

Lohnveredelung

wurde

vom

Auftraggeber

in das

Gemeinschaftsgebiet

eingeführt

oder

dort

erworben

undAbs. 1 Nr. 1:

Unternehmer

befördert/versendet

Gegenstand

nach

Lohnveredelung

in Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete

nach

§

1 Abs. 3 UStG oder

Abs. 1 Nr. 2:

Auftraggeber

befördert/versendet

Gegenstand

nach Lohnveredelung

in Drittlandsgebiet

und

ist

ausländischer

Auftraggeber

oderAbs. 1 Nr. 3: Unternehmer

befördert/versendet

den Gegenstand

nach

Lohnveredelung

in Gebiete

gem. §

1 Abs. 3 UStG und Auftraggeber

ist

Ausländer

oder

im

Inland oder

im

Gebiet

gem. §

1 Abs. 3 UStG ansässiger

Unternehmer

und

der be-

oder

verarbeitete

Gegenstand

wird

unternehmerisch

genutzt

Umsatzsteuer

Slide 9Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers

Sommersemester 2009

Steuerbefreiungen von Exportleistungen

Besonderheiten

in Lohnveredelungsfällen•

Weitere

Be-

und Verarbeitung

vor

der

Ausfuhr

möglich

7

Abs. 1 Satz

2 UStG)•

Fälle

der

Umtauschmüllerei

werden

auch

erfasst

7 Abs. 3

UStG)-

Hingabe

von Gegenständen

gegen

Rückgabe

des be-

und verarbeiteten

Gegenstandes-

Nämlichkeit

der

empfangenen

und der

zurückgegebenen

Stoffe

nicht

notwendig

und i.d.R. auch

gar nicht

zu gewährleisten

Umsatzsteuer

Slide 10Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers

Sommersemester 2009

Steuerbefreiungen von Exportleistungen

Nachweispflichten•

Ausfuhrlieferungen

und Lohnveredelungen

an Gegenständen

der

Ausfuhr

sind

nur

dann

steuerbefreit, wenn

die Voraussetzungen

buch-

und belegmäßig

nachgewiesen

werden

6 Abs. 4 und §

7 Abs. 4 UStG)•

Regelungen, wie

Nachweise

zu

führen

sind, ergeben

sich

aus

§§

8 bis

17 UStDV-

Buchnachweis: spezifische

Aufzeichnungen

in der

Buchhaltung-

Belegnachweis: spezifische

Dokumente, z.B.

Ausfuhrbestätigung

der

Grenzzollstelle

Umsatzsteuer

Slide 11Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers

Sommersemester 2009

Steuerbefreiungen -

Beispiele

Beispiele

a)

Stahlhändler

S liefert

Stahlrohre

an das russische

Unternehmen GP und beauftragt

einen

Spediteur

mit

der

Auslieferung

nach

Russland.

b)

Die in Hamburg ansässige

Nordsee

AG bestellt

bei

einem deutschen

Lieferanten

L Container für

den Fischtransport

und

beauftragt

eine

Spedition, die Container nach

Norwegen

zu senden.

c)

Der

schweizerische

Schokoladenhersteller

T kauft

vom deutschen

Unternehmer

K Zuckerrüben

und bittet

K, diese

zur

Verarbeitung

zu

einer

Rübenfabrik

bei

Hannover zu

bringen. Nach

Verarbei-tung

gelangt

der

Zucker

von dort

in die Schweiz.

Umsatzsteuer

Slide 12Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers

Sommersemester 2009

Steuerbefreiungen -

Beispiele

d)

Tourist New aus

Sydney kauft

während

seines dreiwöchigen Urlaubs

in Deutschland in Freiburg von einem

Händler

eine

Kuckucksuhr, die er

im

Koffer

mit

nach

Australien

nimmt.e)

Der

Fernsehhändler

T mit

Filialen

in ganz

Deutschland verkauft

je ein

Fernsehgerät

aus

einer

deutschen

Filiale

an die folgenden Käufer:

(1)

Privatmann

C mit

Wohnort

im

Freihafen

Hamburg, der

den Apparat

mit

in seine Wohnung

nimmt

(2)

F, der

das Fernsehgerät

binnen

eines

Monats

im

Auto mit an seinen

Wohnort

Helgoland nimmt

(3)

G, der

sich

das Gerät

von T nach

seinem

Wohnort Helgoland per Schiff senden

lässt

Umsatzsteuer

Slide 13Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers

Sommersemester 2009

Steuerbefreiungen -

Beispiele

f)

Der

iranische

Edelmetallhändler

I lässt

verbrauchte Autoabgaskatalysatoren

zur

Aufarbeitung

von Iran nach

Deutschland bringen. Die deutsche Hütte

sendet

I das gewonnene

Edelmetall

auf Wunsch

des I zu

einer

schweizerischen

Bank.

Umsatzsteuer

Slide 14Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers

Sommersemester 2009

Steuerbefreiungen -

Weitere

Weitere

Steuerbefreiungen

des §

4 UStG•

Grenzüberschreitende

Beförderung

von Gegenständen

der

Ausfuhr

u.a. (§

4 Nr. 3 lit. a) aa) UStG)•

Umsatzsteuerlagerregelung

4 Nr. 4a UStG)

Vermittlung von Ausfuhrlieferungen u.a. (§

4 Nr. 5 lit. a) UStG)

Umsatzsteuer

Slide 15Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers

Sommersemester 2009

Steuerbefreiungen -

Weitere

Forts.•

Geldverkehrumsätze (§

4 Nr. 8 UStG)

Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen (§

4 Nr. 9 lit. a) UStG)

Versicherungsumsätze ( §

4 Nr. 10 und 11 UStG)

Umsatzsteuer

Slide 16Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers

Sommersemester 2009

Steuerbefreiungen -

Weitere

Forts.•

Vermietung und Verpachtung von Grundstücken u.a. (§

4

Nr. 12 UStG) Ausnahmen (Hotelleistungen, Parkplätze, Betriebsvorrichtungen) beachten!

Umsätze der Ärzte und arztähnlichen Berufe (§

4 Nr. 14 UStG)

Umsätze mit Gegenständen, für die der Vorsteuerabzug nach §

15 Abs. 1a UStG ausgeschlossen war oder die der

Unternehmer ausschließlich für vorsteuerschädlich steuerfreie Umsätze verwendet hat (§

4 Nr. 28 UStG)

Umsatzsteuer

Slide 17Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers

Sommersemester 2009

Steuerbefreiungen -

Weitere

Beispielea)

Der

russische

Staatsbürger

R, der

in Deutschland einen

Auto-

handel

betreibt, hat gute

Geschäftsverbindungen

zu

russischen Unternehmern

und vermittelt

diese

an den Unternehmer

U, der

mit

den russischen

Abnehmern

Lieferverträge

über

Warenliefe- rungen

nach

Russland

schließt. R erhält

dafür

von U eine

Provision.b)

Die Hebamme

H erbringt

an Frau G Vor-

und Nachsorge-

leistungen

bei

der

Geburt

deren

zweiten

Kindes.c)

Die Hebamme

H gibt

aus

Altersgründen

ihr

Geschäft

auf und

verkauft

den von ihr

langjährig

ausschließlich

beruflich

genutzen PKW an den Autohändler

A.

Umsatzsteuer

Slide 18Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers

Sommersemester 2009

Steuerbefreiungen -

Weitere

d)

L betreibt

ein

Umsatzsteuerlager

für

Lebensmittel

in Hannover. Der Großhändler

G, der

30 Tonnen

Rohreis

aus

Asien

importieren

will,

vereinbart

mit

L, dass

der

Reis unmittelbar

nach

seiner Ankunft

im Freihafen

Hamburg bis

zur

Entscheidung

über

seine Weiterver-

arbeitung

bzw. -verkauf

in das Umsatzsteuerlager

eingelagert

wird.e)

G kann

den eingelagerten

Reis durch

Zufall

gewinnbringend

an einen

Großhändler

W aus

den USA verkaufen. Der

Reis bleibt

zunächst

im hannoverschen

Lager eingelagert.

f)

W findet schließlich mehrere deutsche Abnehmer für den Rohreis, die diesen für ihre Produktionszwecke einsetzen wollen. Der Reis wird bei den jeweiligen Lieferungen an die Abnehmer aus dem Umsatzsteuer-

lager

entnommen und zu den Produktionsanlagen der Abnehmer transportiert.

Umsatzsteuer

Slide 19Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers

Sommersemester 2009

Verzicht auf Steuerbefreiungen

Verzicht

auf Steuerfreiheit

= Option zur

Steuerpflicht

bei bestimmten

Steuerbefreiungen

Zweck

der

Option: Wenn

der

Unternehmer

zur

Steuerpflicht der

Umsätze

optiert, kann

er

die Vorsteuer

aus

der

Vorstufe

geltend

machen Verhindert Kumulationseffekte beiUmsätzen zwischen Unternehmern

Umsatzsteuer

Slide 20Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers

Sommersemester 2009

Verzicht auf Steuerbefreiungen

Voraussetzungen

des §

9 Abs. 1 UStG-

Der

Unternehmer

-

kann

( wahlweise)-

einen

nach

§

4 Nr. 8 a bis

g, Nr. 9 Lit. a, Nr. 12, Nr. 13 und

Nr. 19 UStG steuerfreien

Umsatz, ( Grundsatz derEinzeloption, Beschränkung auf bestimmte Umsätze)

-

den er

an einen

anderen

Unternehmer-

für

dessen

Unternehmen

ausführt

-

als

steuerpflichtig

behandeln.-

Nicht

anwendbar

bei

unentgeltlichen

Wertabgaben!

Umsatzsteuer

Slide 21Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers

Sommersemester 2009

Verzicht auf Steuerbefreiungen

Einschränkung

der

Option durch

§

9 Abs. 2 UStG-

Bei

Steuerbefreiung

gem. §

4 Nr. 9 lit. a und Nr. 12 UStG ist

Option nur

zulässig, soweit

der

Leistungsempfänger

das Grundstück

ausschließlich

zu

steuerpflichtigen

Umsätzen

verwendet-

Ausnahme: Altbauten

gem. §

27 Abs. 2 UStG

-

Verhinderung

von Zwischenvermietungsmodellen-

Teilweise

Option zulässig, wenn

abgrenzbarer

Bereich

-

Unternehmer

muss das Vorliegen

der

Voraussetzungen nachweisen

Umsatzsteuer

Slide 22Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers

Sommersemester 2009

Verzicht auf Steuerbefreiungen

Formalanforderungen

des §

9 Abs. 3 UStG-

Grundsätzlich

formfrei

durch

steuerpflichtige

Behandlung

und Deklaration-

Verzicht

auf Steuerbefreiung

bei

Grundstücksverkäufen

nur

im

notariell

zu

beurkundenden

Vertrag

möglich

(Sicherheit für

den Käufer, da

er

aufgrund

der

Verlagerung

der

Steuerschuldnerschaft

die Umsatzsteuer

selbst

schuldet)•

Widerruf

der

Option

-

bis

zur

Unanfechtbarkeit

der

Steuerfestsetzung-

Berichtigung

der

Rechnungen

mit

gesondertem

Steuerausweis

erforderlich

Umsatzsteuer

Slide 23Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers

Sommersemester 2009

Verzicht auf Steuerbefreiungen

Beispiele

a)

Die Co-Bank ist

Eigentümerin

eines

vermieteten

Gebäudes

in Frankfurt. Während

das Erdgeschoss

an einen

Apotheker

und die

zweite

und dritte

Etage

an ein

Labor vermietet

werden, wird

die erste

Etage

von einem

Augenarzt

als

Praxis genutzt.

b)

Alfred Spekulatius

ist

Eigentümer

eines

in Bonn belegenen Gebäudes. Eine

Etage

ist

an einen

Steuerberater, eine

weitere

Etage

an einen

Rechtsanwalt

vermietet. Der

Steuerberater

nutzt die Räume

für

seine unternehmerischen

Zwecke.

c)

Die Volksbank

gewährt

Herrn A, der

als

Autohändler

in Hannover sein

Unternehmen

betreibt, einen

Geschäftskredit, den dieser

zur

Finanzierung

einer

neuen

Hebebühne

einsetzen

will.

Umsatzsteuer

Slide 24Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und SubstanzsteuernPricewaterhouseCoopers

Sommersemester 2009

Verzicht auf Steuerbefreiungen

d)

Der

Grundstücksbesitzer

G will dem

Steuerberater

S eine

Villa mit einer

Wohnfläche

von 600qm verkaufen. S will einen

Seitentrakt

der

Villa mit

einer

Fläche

von 150qm als

Kanzlei

nutzen. Den Rest wird

S mit

seiner Familie

bewohnen.

Umsatzsteuer

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