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Honoré Daumier, Les gens de justice (Ausschnitt), Lithografie http://www.jobball.com/Saarland_ARBEITSRECHT_Saarland/Juristen-Honore-Daumier.jpg Universität Panthéon-Assas Paris 2 Fremdsprachenabteilung Deutsch für Juristen Modul: Die Rechtsberufe und das Rechtssystem in Deutschland

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Honoré Daumier, Les gens de justice (Ausschnitt), Lithografie http://www.jobball.com/Saarland_ARBEITSRECHT_Saarland/Juristen-Honore-Daumier.jpg

Universität Panthéon-Assas Paris 2

Fremdsprachenabteilung

Deutsch für Juristen

Modul: Die Rechtsberufe und das Rechtssystem in Deutschland

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Inhaltsverzeichnis Seite

1. Die juristischen Berufe in Deutschland 3 1.1. Berufe, die nur "Volljuristen" ergreifen können 3 1.2. Andere juristische Berufe 4 1.3. Sprachübungen: Die juristische Ausbildung und die juristischen Berufe 7 2. Juristenkarrieren 8

3. Das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland 9 3.1. Einteilung des Rechts 9 3.2. Der Gerichtsaufbau 9 3.3. Der Gerichtsaufbau in Deutschland am Beispiel des Kopftuchstreits 11

Redaktion:

Dr. Christina Kott (maître de conférences) Dozentin für deutsche Sprache und Landeskunde

Kontakt: [email protected]

Universität Panthéon-Assas Paris 2

Pôle Langues 92-96, rue d’Assas

75006 Paris

1. Die juristischen Berufe in Deutschland 1.1. Berufe, die nur "Volljuristen" ergreifen können Deutsch Französisch 1. Richter / in - Voraussetzung: sehr gute Note im 2. Staatsexamen (mehr als 9 Punkte von 18, d.h. "vollbefriedigend") - Entscheidung von Streitigkeiten (privatrechtliche und öffentlich-rechtliche) - Rechtsprechung in Strafsachen - Entscheidung über Freiheitsentzug (Zulässigkeit / Dauer) - Arbeit als Einzelrichter/in oder im Kollegium - beim Prozess: Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit möglich Der/die Richter/in - ist unabhängig - ist nur dem Gesetz unterworfen - unterliegt keinen Anweisungen von Vorgesetzten - die Prozessführung liegt in seinen/ihren Händen - kontrolliert wird nur seine/ihre Amtsführung, nicht aber seine/ihre Urteile - kann nicht gegen seinen Willen versetzt werden - wird auf Lebenszeit ernannt - erhält ein festes, hohes Gehalt (aber niedrig im EU-Vergleich)

1. Juge - condition : très bonne note au 2e examen d’Etat (plus de 9 / 18 "pleinement satisfaisant") - jugement en cas de litige / différend (de droit privé et de droit public) - jurisprudence dans les affaires pénales - décide de la privation de la liberté (justification / durée) - travaille en tant que juge unique ou au tribunal à forme collégiale - peut être récusé pour cause de suspicion légitime Le juge - est indépendant - est soumis uniquement à la loi - n'est pas soumis à des instructions de la part des supérieurs - conduite du procès lui incombe - uniquement sa gestion est contrôlée, et non pas ses jugements - ne peut être muté sans son accord - inamovible avant la mise à la retraite - touche un revenu stable et élevé (bas au niveau européen)

2. Staatsanwalt / ¨in - erhält durch eine Anzeige oder auf anderem Weg Kenntnis vom Verdacht einer strafbaren Handlung - erforscht den Sachverhalt - führt das Ermittlungsverfahren und sammelt Beweise - überwacht die Tätigkeit der Polizei - erhebt Anklage gegen den (mutmaßlichen) Täter - vertritt die Anklage beim Prozess Der/die Staatsanwalt/¨in - ist Beamter/Beamtin (mit festen Dienststunden) - Angehöriger/Angehörige einer hierarchisch aufgebauten Behörde - muss den Anweisungen seiner/ihrer Vorgesetzten folgen

2. Magistrat du parquet / procureur - est informé d'un soupçon d'infraction, crime ou délit grâce à une plainte, ou autrement - fait des recherches sur les faits - dirige l’instruction judiciaire et réunit des preuves - surveille l'activité de la police - accuse l’auteur (présumé) - fait fonction d'accusateur lors du procès Le procureur - est fonctionnaire (avec des heures de service fixes) - agent public (d'une administration à structure hiérarchique) - il doit suivre les instructions de ses supérieurs

3. Rechtsanwalt / ¨in - Vertretung der Bürger vor Gericht oder Verwaltungs-behörden - Beratung in allen Rechtsangelegenheiten - Beratungsmonopol Rechtsanwälte/innen - sind meistens freiberuflich tätig - müssen eine Zulassung beantragen - spezialisieren sich ("Fachanwalt für .......recht") - oft Gemeinschaftspraxis (auch mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern) - 80 % der Assessoren arbeiten als Anwalt / ¨in

3. Avocat - représente les citoyens devant la justice ou les pouvoirs publics - conseille dans toutes les affaires du droit - a le monopole de conseil Avocats - travaillent en général en profession libérale - doivent demander une admission au barreau - se spécialisent ("avocat spécialiste du droit de …" ) - partagent souvent leurs cabinets avec d’autres avocats ou des métiers annexes comme l’expert-comptable ou conseiller fiscal - 80 % des juristes titularisés "Assessor", travaillent en tant qu'avocats

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4. Notar / in - Betreuer der Bürger in nicht-streitigen Rechts-angelegenheiten - Ermittlung des Willens der Beteiligten - Beurkundung von Verträgen (z.B. Kaufverträge über Grundstücke, Erbverträge…) - Errichtung von Testamenten - Beglaubigung von Urkunden und Unterschriften Der/die Notar/in - ist ein öffentliches Amt - Zahl der Notare ist beschränkt und wird von der Justizverwaltung festgelegt

4. Notaire - assistance aux citoyens dans des affaires juridiques non litigieuses - évalue la volonté des personnes concernées - authentification de contrats (par ex. achat de biens fonciers, pactes sur succession future, etc.) - tester/établir un testament - certification de documents et légalisation de signatures Le notaire - emploi dans la fonction publique - le nombre de notaires est restreint et fixé par l'administration de la justice

1.2. Andere juristische Berufe 5. Juristische(r) Verwaltungsbeamte(r) / Verwaltungsjurist/in - Juristischer Beamter bei Bundes-, Landes- oder Gemeindebehörde - zweite Staatsprüfung ist Voraussetzung, um in einer Führungsposition zu arbeiten z.B. Leiter einer Fachbehörde: Umweltamt, Landwirtschaftsamt u.a. (sog. "Juristenprivileg") - Arbeit als leitender Beamter - hat Mitarbeiter aus der Fachrichtung (Naturwissenschaftler, Techniker) Der/die juristische/r Verwaltungsbeamte/r - ist befasst mit der Ausführung, Anwendung und Ausarbeitung von gesetzlichen Bestimmungen - hat die Aufsicht über die Fachbehörden

5. Juriste travaillant dans l'administration - Fonctionnaire juriste travaillant dans l'administration communale, régionale ou fédérale - Deuxième Examen d’Etat indispensable pour être cadre supérieur par ex. directeur d'une administration spécialisé : administration char- gée des questions d'environnement, administration agricole et autres (dit "privilège de juriste") - fait partie du personnel de direction - a des collaborateurs spécialistes de leur domaine (scientifiques, ingénieurs) Le juriste travaillant dans l’administration - est en charge de l'exécution, de l'application et de l'élaboration de dispositions légales - a le contrôle des administrations spécialisées

6. Wirtschaftsjurist / in - Abschluss in der 2. Staatsprüfung und Examensnote sind nicht so wichtig; auch Bachelor/Master möglich - gute Berufsaussichten (z.B. bei einer Versicherung als Sachbearbeiter) - relativ geringes Gehalt - Tätigkeit: soll Streit und Probleme vermeiden helfen - entwirft und überprüft Verträge - beurteilt die Prozesschancen seines Unternehmens Der/die Wirtschaftsjurist/in - spezialisiert sich regelmäßig - arbeitet eng mit einem Rechtsanwalt zusammen (wenn es zum Prozess kommt)

6. Juriste d'entreprise - Deuxième examen d’Etat et note d'examen ne sont pas si importants ; possible aussi avec licence/master - bonne perspective sur le marché du travail (ex. en tant qu'expert juridique dans une compagnie d'assurances) - salaire relativement bas - activité professionnelle : éviter litiges et problèmes - rédige et contrôle les contrats - évalue les chances de gain de cause de son entreprise Le juriste d’entreprise - se spécialise régulièrement - travaille en étroite collaboration avec l'avocat lors d’un procès

7. Universitätsprofessor /in - ist meistens auch Volljurist (hat die 2. Staatsprüfung) - schreibt eine Doktorarbeit, um zu promovieren - schreibt eine Habilitation - muss sich um eine Stelle als Professor bewerben - wird berufen - erfüllt Aufgaben in der Lehre (unterrichtet) und in der Forschung (forscht und publiziert wissenschaftliche Arbeiten)

7. Professeur d'université - le plus souvent il est aussi titulaire des deux examens d'Etat - écrit une thèse de doctorat - écrit une thèse d’habilitation - doit postuler pour un poste de professeur - est nommé - assure l'enseignement et la recherche (fait de la recherche et publie des travaux scientifiques)

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Der/die Universitätsprofessor/in - hat ein hohes gesellschaftliches Ansehen - wird gut bezahlt - seine wissenschaftlichen Arbeiten werden von Gerichten und vom Gesetzgeber konsultiert

Professeur d’université - jouit d'une grande reconnaissance sociale - est plutôt bien payé - ses travaux scientifiques sont consultés par les tribunaux et le législateur

8. Fachhochschulprofessor/in - braucht nur promoviert zu haben (2. Staatsprüfung nicht notwendig) - muss mindestens 5 Jahre Berufspraxis haben - soll berufspraktische Kenntnisse vermitteln

8. Professeur d'institut / d'école supérieure - il suffit d'avoir publié une thèse - doit avoir une expérience de la profession juridique d'au moins cinq ans - doit transmettre des compétences pratiques

9. Rechtspfleger / in - muss nicht die 2. Staatsprüfung haben (= kein Volljurist) - ist Beamter im gehobenen Dienst - nimmt spezialisierte Aufgaben bei der Justiz wahr - entlastet damit die Gerichte - hat an der Fachhochschule studiert - wird gezielt auf seine späteren Aufgaben vorbereitet (z.B. Grundbuchrecht, Kostenrecht, Zwangsvollstreckungsrecht…)

9. Auxiliaires de justice - n'est pas titulaire du deuxième examen d'Etat - fonctionnaire de catégorie A - chargé de certaines fonctions juridictionnelles - juge auxiliaire à compétence limitée - a fait des études dans une école supérieure - formé de façon ciblée à ses futures responsabilités (ex. droit relatif à la tenue des registres fonciers et à la publicité foncière, droit relatif aux frais procéduraux, droit relatif à l'exécution forcée)

10. Diplom-Wirtschaftsjurist / in - studiert vor allem Gesellschafts-, Wirtschafts- und internationales Recht - studiert kein Straf- und kein Prozessrecht - studiert an einer Fachhochschule oder Bachelor/Master - arbeitet vor allem in mittleren und größeren Wirtschaftsunternehmen - ist kein Volljurist, aber hochspezialisiert - Aufgaben im Unternehmen: wie 6.

10. Juriste d'entreprise diplômé - étudie avant tout le droit des sociétés, le droit économique et le droit international - n’étudie pas le droit pénal et le droit processuel - étudie dans un institut universitaire / une école supérieure ou dans un cursus de licence/master - travaille surtout dans des moyennes et grandes entreprises - n'est pas juriste titulaire des deux examens d'Etat, mais hautement spécialisé - missions dans l’entreprise : voir 6.

Aufgabe:

Beruferaten: Die Studenten bekommen von der Dozentin jeweils einen Zettel mit einer Berufsbezeichnung. Jeder Student soll dann seinen Beruf vorstellen (mündlich oder mit Pantomime); die anderen müssen raten, um welchen Beruf es sich handelt. Hier können Sie Notizen machen:

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Aufgabe: 1. Interpretieren Sie die Graphik; der Text kann Ihnen helfen. 2. Überlegen Sie, warum gerade Frauen gerne den Beruf des Staatsanwalts wählen. 3. Wie ist die Situation in Frankreich? Informieren Sie sich im Internet. (aus: Zeitmagazin, 2/2011)

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ein Ermittlungsverfahren einleiten (ouvrir une information contre qn.)

den Angeklagten verurteilen (condamner l'accusé)

die Akten durchlesen (dépouiller les dossiers) Fälle studieren (étudier des cas)

Urteile begründen (justifier des jugements)

ein Testament errichten (tester/établir un testament)

Urkunden beglaubigen (certifier conforme un document)

den Bürger vor Gericht vertreten (représenter le citoyen en justice) den Täter anklagen (accuser l'auteur du délit)

1.3. Sprachübungen: Die juristische Ausbildung und die juristischen Berufe 1.3.1 Was wird von wem gemacht? (Schreiben Sie bitte 5 richtige Sätze) Beispiel: Der Bürger wird vor Gericht von einem Rechtsanwalt vertreten. 1. _____________________________________________________________________________________ 2. _____________________________________________________________________________________ 3. ____________________________________________________________________________________ 4. ____________________________________________________________________________________ 5. ____________________________________________________________________________________

1.3.2. Juristen machen Verbesserungsvorschläge (Diskutieren Sie.) A: "Das Verfahren ist zu kompliziert." B: "Ich schlage vor, dass das Verfahren vereinfacht wird." C: "Glauben Sie wirklich, dass das Verfahren vereinfacht werden kann?" A: "Selbstverständlich. // Ich könnte es mir vorstellen. // Vielleicht nicht, aber man sollte es versuchen." 1. Das Verfahren ist zu kompliziert. 2. Die Verhandlung ist zu lang. 3. Die Beratung ist zu schlecht. 4. Die Bezahlung ist zu niedrig. 5. Die Steuern sind zu hoch. 6. Der Vorbereitungsdienst ist zu kurz. 7. Das Gerichtsgebäude ist veraltet. 8. Der Gerichtssaal ist zu klein.

1.3.3. Auch an der Uni sollte einiges verbessert werden! A: Ich finde, die Bibliothek sollte vergrößert werden! B: Ja, dann könnte man wenigstens einen Platz finden, ohne Schlange zu stehen. C: Ganz meine Meinung!

Richter (-) (juge) Staatsanwalt (-¨e) (procureur) Rechtsanwalt (-¨e) (avocat) Notar (-e) (notaire)

kompliziert / einfach => vereinfachen

senken erhöhen modernisieren senken verbessern vergrößern verkürzen verlängern

Beratung – Bezahlung – Gerichtsgebäude - Steuern – Verfahren - Verhandlung – Vorbereitungsdienst conseil rémunération palais de justice impôts procédure audience stage préparatoire

Bibliothek – zu klein Foyer – unpersönlich gestaltet Arbeitstische – zu schmal (/ breit) Kaffeeautomaten – kaputt (reparieren) Prüfungen – zu schwierig Austauschprogramm – zu kurz Kantine – zu laut (gegen Lärm isolieren) usw.

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2. Juristenkarrieren

Richter Ulrich Wetzel Ulrich Wetzel wurde am 11.11.1956 in Ingolstadt/Donau geboren. Zum Wintersemester 1976/77 startete er sein Jurastudium in Würzburg, 1979/80 wechselte er an die Universität in Frankfurt am Main, wo er 1983 sein erstes juristisches Staatsexamen ablegte. Nach seinem Referendariat und seinem erfolgreichen zweiten Staatsexamen wurde er am 31. März 1987 zur Rechtsanwaltschaft Frankfurt a. M. zugelassen. Dort arbeitete er bis zum Herbst 1990 in einer zivilrechtlich ausgerichteten Kanzlei. Auf eigenen Wunsch trat er aus der Anwaltschaft aus und wurde am 28. September 1990 vom Hessischen Ministerium der Justiz zum Richter auf Probe ernannt. Für knapp ein Jahr war Ulrich Wetzel beim Amtsgericht Wetzlar. Danach ging er zum

Amtsgericht Frankfurt a. M., wo er im Januar 1992 als Straf-/Schöffenrichter in die Abteilung für Umweltschutz, Steuer- und Zollstrafsachen, Rauschgiftverfahren wechselte. Mit Wirkung vom 15. Januar 1993 wurde er am Amtsgericht Frankfurt a.M. zum Richter auf Lebenszeit ernannt. Zusätzlich leitete er mehrere praktische Studienzeiten für Jurastudenten sowie Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare und erteilt bereits seit 1992 Fachunterricht für Anwalts- und Notariatsfachangestellte an einer Frankfurter Berufsschule. Nach einer neunmonatigen Abordnung an den 3.Strafsenat des Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main war Wetzel seit Mai 2001 wieder beim Amtsgericht Frankfurt am Main beschäftigt und zwar in einem Mischdezernat, das sich aus Richter für Abschiebungshaftverfahren (FGG) und der Straf-/ Schöffenrichtertätigkeit zusammensetzt. Seit dem 14. Februar 2011 ist er Direktor des Amtsgerichts in Seligenstadt. Seit 1998 ist Ulrich Wetzel verheiratet. Seine Hobbys sind Tennis (spielt im Verein), Snowboarden, Windsurfen und seine Harley Davidson Baujahr 1976. Er liest am liebsten Krimis, hört Musik der 60er und 70er Jahre. Außerdem isst er für sein Leben gern italienische, thailändische und japanische Gerichte. Anwältin Barbara von Minckwitz Barbara von Minckwitz wurde am 23. März 1950 in Berlin geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. Dort blieb sie auch nach ihrem zweiten Staatsexamen, um als Rechtsanwältin zu arbeiten. Nebenher engagierte sie sich als Mitglied von "Eurojuris", einer Vereinigung europäischer Rechtsanwälte und des Zonta-Clubs, wo sie auch Vize-Präsidentin war. Ihre Berufsschwerpunkte sind das Familienrecht und die Betreuung psychisch Kranker und Behinderter. Am 18. August 2010 endete ihre Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer Köln. Seit 2000 ist Barbara von Minckwitz zum zweiten Mal verheiratet. Aus erster Ehe hat sie zwei Kinder im Alter von 20 und 18 Jahren. Am liebsten verbringt sie viel Zeit mit den Kindern und den Menschen, die ihr wichtig sind. Zum Entspannen arbeitet sie gern im Garten, geht regelmäßig joggen und fährt leidenschaftlich gern Ski. Sie spricht fließend Englisch und Französisch. Ihr Lebensmotto: "Selbst ist die Frau!" Aufgaben:

1. Schreiben Sie ein tabellarischen Lebenslauf (faire un CV) für einen der beiden Juristen.

2. Beide Juristen sind beim breiten Publikum bekannt. Ermitteln Sie im Internet, aus welchem Grund!

Text und Bilder: © 2006 RTL interactive Alle Rechte vorbehalten.

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3. Das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland 3.1. Einteilung des Rechts Man teilt das Recht in die beiden großen Rechtsgebiete öffentliches Recht und Privatrecht ein. Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen des einzelnen zur öffentlichen Gewalt (Staat, Land, Gemeinde, öffentliche Körperschaft) und die Beziehungen der öffentlichen Gewalten zueinander, zum Beispiel zwischen Bund und Ländern. Zum öffentlichen Recht gehören das Verwaltungsrecht, Prozess- und das Strafrecht sowie das Verfassungsrecht, das Staatsrecht und das Völkerrecht. Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen der einzelnen Bürger zueinander. Sein Kern ist das bürgerliche Recht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) niedergelegt ist. Es enthält Regelungen für den bürgerlichen Alltag, zum Beispiel für Kauf und Verkauf, für Leihe und Schenkung, für Eheschließung und Ehescheidung und für Erbschaft. Zum Privatrecht gehören auch das Handelsrecht, das nur unter Kaufleuten gilt, und das Arbeitsrecht, soweit es die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern betrifft.

Quelle der Grafik: Horst Pötzsch: Die deutsche Demokratie, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, 2001, S. 108-109

3.2. Der Gerichtsaufbau Zweige der Gerichtsbarkeit Die rechtsprechende Gewalt ist in der Bundesrepublik Deutschland in fünf selbstständige Gerichtszweige gegliedert, die mit den Begriffen ordentliche und besondere Gerichtsbarkeit unterschieden werden. Auch in der Gerichtsbarkeit spiegelt sich die Einteilung in öffentliches Recht und Privatrecht. So sind beispielsweise die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Finanz- und die Sozialgerichtsbarkeit ausschließlich dem Bereich öffentliches Recht zugeordnet. Die Arbeitsgerichtsbarkeit aber hat mit öffentlichem und privatem Recht zu tun.

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Der wichtigste Gerichtszweig ist die "ordentliche Gerichtsbarkeit". Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist sowohl für Zivilsachen als auch für Strafsachen zuständig und umfasst Zivilgerichte und Strafgerichte.

(Quelle: Globus infografik, Dezember 2006)

Bundes- und Landesgerichte In allen Gerichtszweigen gibt es jeweils Gerichte der Länder und des Bundes. Innerhalb der einzelnen Gerichtszweige existieren mehrere Instanzen: die unteren Instanzen sind Gerichte der Länder, die oberste Instanz ist ein Bundesgericht. Die Instanzen der "ordentlichen Gerichtsbarkeit" sind Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte. Die oberste Instanz ist der Bundesgerichtshof. Bei der "besonderen Gerichtsbarkeit" bemerkt man, dass die Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit dreifstufig ist, die Finanzgerichtsbarkeit aber nur zweistufig. Die obersten Instanzen sind

das ___________________________________, das ________________________________________, das

____________________________________ und der ______________________________________ .

Die Verfassungsgerichtsbarkeit nimmt eine besondere Stellung ein.

Wortschatz: Die Gerichtszweige die Rechtsprechung: jurisprudence die Gerichtsbarkeit: juridiction der Gerichtszweig: der Zweig: la branche der Gerichtshof (-¨e): le tribunal, la cour Ordentliche Gerichtsbarkeit: ordentliche (Gerichtsbarkeit): (juridiction) ordinaire, commune das Amtsgericht: Tribunal cantonal (Tribunal de première instance F) das Landgericht: Tribunal de Land (Tribunal de grande instance F) das Oberlandesgericht: Tribunal supérieur de Land (Cour d'appel F) der Bundesgerichtshof: Cour suprême fédérale (Cour de cassation F)

streitige Gerichtsbarkeit: juridiction contentieuse freiwillige Gerichtsbarkeit: juridiction grâcieuse Bundesgerichte der verschiedenen Gerichtszweige: der Bundesgerichtshof: Cour suprême fédérale (Cour de cassation F) das Bundesarbeitsgericht: Tribunal fédéral du travail das Bundesverwaltungsgericht: Tribunal administratif fédéral das Bundessozialgericht: Cour fédérale d'arbitrage social das Bundesfinanzgericht: Cour suprême fédérale en matière fiscale

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3.3. Der Gerichtsaufbau in Deutschland am Beispiel des "Kopftuchstreits“ Bevor die muslimische Lehrerin Fereshta Ludin ihre Verfassungsbeschwerde erheben konnte, musste sie alle anderen Rechtsmittel vor den zuständigen Gerichten ausschöpfen:

Kopftuchstreit durch alle Instanzen 17. Juli 1998: Weil sie im Unterricht ein Kopftuch tragen will, verweigert die Stuttgarter Kultusministerin Annette Schavan (CDU) der angehenden Lehrerin Fereshta Ludin nach dem Referendariat die Übernahme in den Schuldienst des Landes. Das Kopftuch könne als religiöses Symbol die Schüler beeinflussen. Frau Ludin legt Widerspruch gegen den Bescheid des Oberschulamts Stuttgart ein. 24. März 2000: Das Verwaltungsgericht Stuttgart weist eine Klage der Pädagogin auf Einstellung in den staatlichen Schuldienst ab. Nach Ansicht der Richter verstößt das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht gegen die staatliche Neutralitätspflicht. Frau Ludin, die mittlerweile an einer privaten islamischen Grundschule in Berlin arbeitet, geht in die Berufung. 26. Juni 2001: Der Verwaltungsgerichtshof des Landes in Mannheim bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz und damit die Auffassung des Landes. Bei Lehrern habe das staatliche Neutralitätsgebot Vorrang vor der Religionsfreiheit. Schüler und Eltern hätten ein Recht auf Freiheit von religiöser Beeinflussung. 4. Juli 2002: Dritte Niederlage. Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin bekräftigt die Neutralitätspflicht, selbst wenn die Trägerin mit dem «deutlich wahrnehmbaren» Symbol keine missionarische Absicht verfolge. Noch nicht gefestigten Schülern dürfe keine bestimmte Glaubensüberzeugung «ständig und unübersehbar» vor Augen geführt werden. 3. Juni 2003: Vor dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe beginnt die mündliche Verhandlung im Fall Ludin. 24. September 2003: Die Mehrheit der Verfassungsrichter urteilt, dass die Bundesländer muslimischen Lehrerinnen das Kopftuchtragen im Unterricht verbieten dürfen. Dazu müsse jedoch eine gesetzliche Grundlage geschaffen sein. Diese fehle derzeit in Baden-Württemberg. Das Land habe deshalb mit seiner Ablehnung, Ludin in den Schuldienst zu übernehmen, ihre Religionsfreiheit verletzt. Drei der acht Richter stimmten gegen das Urteil. (tso/dpa)

Übungen 1. Lesen Sie und komplettieren Sie die entsprechenden Verben mit Hilfe des Textes: eine Verfassungsbeschwerde ___________________ (former un recours constitutionnel) alle Rechtsmittel _____________________________ (épuiser toutes les voies judiciaires/ de recours) eine Klage ___________________________________(rejeter une plainte) Widerspruch ___________________________ gegen (former un recours) in die Berufung ______________________________ (interjeter appel) die Entscheidung ____________________________ (confirmer la décision) die Neutralitätspflicht ___________________ ______ (confirmer l'obligation de neutralité) die Religionsfreiheit ______________________ ____ (porter atteinte à/ violer la liberté de culte) 2. Suchen Sie a) die Personen* und ihre Funktionen, b) die Verwaltungsbehörden* und c) die Gerichte*, * mit Namen und Ortsangaben.

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mit denen die Klägerin auf ihrem Weg durch die Instanzen zu tun hatte. Arbeiten Sie stichwortartig den Instanzenzug (voie hierarchique) und den Gang vor das Bundesverfassungsgericht heraus: ________________________________________________________________________________________________

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3. Überlegen Sie, warum die Verfassungsbeschwerde (der Gang vors BverfG) nicht zum Instanzenzug gehört .