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Unser Beruf Ihre Berufung?

Unser Beruf Ihre Berufung? - Polizeidirektion Hannover...4 die Polizeidirektion Hannover ist in der Region Hannover Garant der öffentlichen Sicherheit. Wir stehen den Bürgerinnen

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  • Unser Beruf – Ihre Berufung?

  • Impressum

    Herausgeber

    © Polizeidirektion Hannover 2013

    Redaktion

    Olaf Kluwe Dezernat 13/Nachwuchsangelegenheiten

    Gestaltung

    Hülya Koç Dezernat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

    2

    ImpressumHerausgeber

    © Polizeidirektion Hannover 2019, 2. überarbeitete Auflage

    Redaktion

    Olaf KluweDezernat 13/ Nachwuchsangelegenheiten

    GestaltungPressestelle/Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit

  • 3

    Inhaltsverzeichnis

    Wir über uns 5

    Polizeivollzugsdienst 6

    Regionalisierte Einstellung 7

    Was Sie bedenken sollten 10

    Bewerbungsvoraussetzungen 11

    Gesundheitliche Eignung 12

    Bewerbungsverfahren 13

    Bewerbung mit Realschulabschluss 14

    Praktikantenverhältnis 14

    Berufsorientierende Praktika 16

    Studium 17

    Berufliche Entwicklung 18

    Wir sind für Sie da! 19

  • 4

    die Polizeidirektion Hannover ist in der Region Hannover Garant der öffentlichen Sicherheit. Wir stehen den Bürgerinnen und Bürgern helfend, ordnend, mahnend und manchmal auch ahndend zur Seite.

    Mit unseren rund 3.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben wir als öffent-licher Dienstleister eine Vielzahl von Erfolgen bei der Abwehr von Gefahren sowie der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten erzielt. Wir begreifen Erfolge allerdings vor Allem als Ansporn, auch zukünftig erfolgrei-che Arbeit zu leisten und dadurch die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

    Dieser Aufgabe werden wir auch in Zukunft nur mit qualifizierten und moti-vierten Kolleginnen und Kollegen gerecht. Deswegen suchen wir ständig nach jungen Menschen, die über ein Studium an der Polizeiakademie Niedersachsen in unser Team eintreten möchten.

    Ich würde mich freuen, wenn auch Sie sich für eine berufliche Zukunft im Polizeivollzugs-dienst des Landes Niedersachsen ent-scheiden würden.

    Wir werden versuchen, Ihnen mit dieser Broschüre die entsprechenden Wege in den Beruf aufzuzeigen. Darüber hinaus stehen Ihnen unsere Einstellungsberater/ -innen (siehe Seite 23) gern für weitere In-formationen zur Verfügung.

    Volker Kluwe Polizeipräsident

    Sehr geehrte Damen und Herren,

  • Wir sind für die öffentliche Sicherheit in der Region Hannover verantwort-lich. Auf einer Fläche von ca. 2.300 Quadratkilometern wohnen hier etwa 1,2 Millionen Bürgerinnen und Bürger.

    In diesem Bereich widmen wir uns un-seren Kernaufgaben: Der Gefahrenab-wehr, der Kriminalitätsbekämpfung, der Verkehrssicherheitsarbeit, der Be-wältigung polizeilicher Einsatzlagen sowie der Präsenz und Bürgernähe.

    In unserem Zuständigkeitsbereich wer-den jährlich mehr als 100.000 Strafta-ten angezeigt. Dabei gelang es uns in den letzten Jahren, die Zahl der

    Straftaten deutlich zu reduzieren und gleichzeitig die Aufklärungsquote er-heblich zu steigern.

    Natürlich möchten wir uns mit dem Erreichten nicht zufrieden geben, son-dern den bisherigen Erfolg unserer Arbeit weiter ausbauen. Ob uns das ge-lingt, hängt ganz wesentlich davon ab, ob wir auch in Zukunft qualifizierten Nachwuchs für uns gewinnen können. Dabei suchen wir allein für die Region Hannover auf absehbare Zeit jährlich weit mehr als 200 junge Kommissars-anwärterinnen und -anwärter.

    Wir über uns

    Region Hannover

    5

  • 6

    Ein Aufstieg in die höhere Führungs-ebene ist möglich, wird aber einer sehr geringen Anzahl von Beamtinnen bzw. Beamten vorbehalten sein.

    Übrigens stellt Niedersachsen in regel-mäßigen Abständen auch in das zwei-te Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (früher „höherer Dienst“) der Schutz-polizei ein. Voraussetzung hierfür ist in jedem Fall das zweite juristische Staats-examen. Bewerbungen sind ausschließ-lich auf konkrete Ausschreibung durch das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport möglich.

    Sie finden diese Ausschreibungen ge-gebenenfalls im Karriere-Portal der niedersächsischen Landesregierung unter www.niedersachsen.de.

    Polizeivollzugsdienst

    Die Laufbahn des Polizeivollzugsdiens-tes in Niedersachsen ist in die Fachrich-tungen der Schutz- und Kriminalpolizei unterteilt.Eingestellt wird in das ers-te Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (früher „gehobener Dienst“) in der Fachrichtung Schutzpolizei. Die Lauf-bahngruppe beinhaltet die Ämter der Besoldungsgruppen A 9 bis A 13.

    Die Amtsbezeichnungen lauten Polizei-kommissar/-in, Polizeioberkommissar/-in, Polizeihauptkommissar/-in und Erste/-r Polizeihauptkommissar/-in (Ämter der Schutzpolizei) sowie Kriminalkommissar/-in, Kriminaloberkommissar/-in, Krimi-nalhauptkommissar/-in und Erste/-r Kriminalhauptkommissar/-in (Ämter der Kriminalpolizei).

    In Niedersachsen erfolgen Einstellun-gen ausschließlich in die Schutzpolizei; eine Spezialisierung auf den Schwer-punkt „Ermittlungen“ ist während des Studiums möglich. Nach Abschluss des Studiums nehmen unsere Beamtinnen und Beamten vielfältige sachbearbei-tende Tätigkeiten wahr und stellen da-rüber hinaus die untere und mittlere Führungsebene.

  • 7

    Regionalisierte Einstel-lung

    Einstellungen in den Polizeivollzugs-dienst erfolgen in Niedersachsen in der Regel regionalisiert. Bewerber/-innen wählen bereits mit der Bewerbung ei-ne der sechs Flächenpolizeidirektionen (Hannover, Braunschweig, Göttingen, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück) als zukünftige Beschäftigungsbehörde aus (siehe Niedersachsenkarte, Seite 8). Bei dieser werden während des Studiums die praktischen Studienabschnitte ab-solviert. Nach dem Studium und einer gegebenenfalls folgenden temporären Verwendung in der Bereitschaftspoli-zei erfolgt der dauerhafte Einsatz im Bereich der ausgewählten Behörde.

    Dabei können Bewerber/-innen der PD Hannover auch im Landeskriminalamt und an den hannoverschen Standorten der Zentralen Polizeidirektion (u. a. Bereitschaftspolizei, Technik und Hub-schrauberstaffel) eingesetzt werden. Eine Versetzung an andere Polizeidi-rektionen erfolgt nur in Ausnahme-fällen, in keinem Fall aber gegen den Willen der betroffenen Beamtinnen bzw. Beamten. Wir garantieren damit dauerhaft den Arbeitsplatz am ge-wählten Standort!

    Übrigens sind gleichzeitige Bewerbun-gen für mehrere Polizeidirektionen in Niedersachsen nicht möglich.

  • 8

  • 9

  • 10

    Unser Beruf bringt eine Vielzahl von Aspekten mit sich, die Sie bei Ihrer Be-rufswahl berücksichtigen sollten. Da-bei muss jeder für sich entscheiden, welche Aspekte bedeutsam sind und welche nicht, wie stark einzelne Aspek-te ins Gewicht fallen und ob einzelne Gründe vielleicht sogar gegen diesen Berufswunsch sprechen. Wir versuchen an dieser Stelle, Ihnen sowohl vor- als auch nachteilig erscheinende Aspekte unseres Berufs darzulegen. Sie kön-nen anhand der Ausführungen für sich entscheiden, ob dieses Berufsbild Ih-ren Wünschen und Vorstellungen ent-spricht. Bitte bedenken Sie dabei, dass eine solche Entscheidung in der Regel eine Entscheidung für das Leben ist. Umorientierung nach mehrjähriger Be-rufstätigkeit fällt in der Regel schwer. Deshalb sollte die Entscheidung für oder gegen eine Bewerbung für den Polizeidienst eine Entscheidung aus Überzeugung sein. Sie muss vor allem auf einem zutreffenden Berufsbild be-ruhen, weswegen wir Ihnen bei Zwei-feln ein Berufspraktikum nahelegen möchten.

    Als vorteilhaft wird in der Regel empfunden:

    • Wir arbeiten praktisch immer im Team.

    • Unser Beruf garantiert ständigen Kontakt mit vielen Menschen. Kommunikation ist das wichtigste Einsatzmittel der Polizei.

    • Unser Dienst ist sehr abwechslungsreich.

    • Ein Beamtenverhältnis bietet gro-ße soziale Sicherheit.

    • Wir haben regelmäßig Gelegen-heit, anderen Menschen zu helfen.

    • Unser Beruf bietet vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten.

    Als nachteilig wird in der Regel empfunden:

    • Wir arbeiten in vielen Bereichen im Schichtdienst.

    • Unser Dienst kann belastende Erlebnisse mit sich bringen. Nicht umsonst bieten wir unseren Kol-leginnen und Kollegen vielfältige Hilfestellungen bei der Bewälti-gung traumatischer Erlebnisse an.

    • Unser Dienst ist oft physisch belas-tend. Nicht selten müssen wir polizeiliche Maßnahmen mit kör-perlichem Einsatz durchsetzen.

    • Polizeibeamtinnen und –beamte unterliegen im Dienst einer erhöh-ten Verletzungsgefahr.

    • Nicht alle Menschen mögen uns und unseren Auftrag. Daraus resultie-rendes Verhalten kann beleidigend oder sogar verletzend sein.

    Was Sie bedenken sollten

  • 11

    Folgende Voraussetzungen sollten Sie mitbringen:

    • Die deutsche Staatsbürgerschaft, die eines anderen EU-Staates oder eine Niederlassungserlaubnis.

    • Abitur, Fachhochschulreife oder ei-nen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss (mit mittlerem Bildungsabschluss gibt es eine be-sondere Bewerbungsmöglichkeit, siehe Seite 14).

    • Mindestens ausreichende schuli-sche Leistungen in Mathematik und Deutsch.

    • Sie haben sechs Jahre Englisch-unterricht erhalten oder können ein Zertifikat über eine abgelegte Prüfung gemäß dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen, Level B 1 vorlegen (Ausnahmen sind bei weitergehen-den Fremdsprachenkenntnissen möglich).

    • Sie sind am Tag der Einstellung nicht älter als 31 Jahre.

    • Die Fahrerlaubnis der Klasse B (Ein-stellungsvoraussetzung, muss bis zum Tag der Einstellung vorliegen)

    • Das Jugendschwimmabzeichen in Bronze oder einen vergleichbaren Nachweis.

    • Inhaber/-innen eines Deutschen Sportabzeichens (mindestens Silber und nicht älter als sechs Monate) erhalten einen auf das Ergebnis des Auswahlverfahrens aufzu-schlagenden Bonus. Unbedingt erforderlich ist das Sportabzeichen allerdings nicht.

    Soweit Sie tätowiert sind, beachten Sie bitte, dass die Tätowierungen auch beim Tragen eines kurzärmligen Uni-formhemdes nicht sichtbar sein und keinen verfassungsfeindlichen oder abfälligen Inhalt haben dürfen. Für kleine Motive an unauffälligen Stellen sind im Einzelfall Ausnahmen bezüg-lich der Sichtbarkeit möglich.

    Des Weiteren dürfen Bewerber/-innen nicht vorbestraft sein. Auch strafbare Handlungen, die nicht zu einer Vor-strafe führten, können gegen eine Eignung für den Polizeivollzugsdienst sprechen. In diesen Fällen erfolgt eine einzelfallbezogene Prüfung. Falsche oder unvollständige Angaben im Be-werbungsverfahren, insbesondere in Bezug auf Strafverfahren, werden re-gelmäßig als Täuschungsversuch ange-sehen und führen zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren.

    Bewerbungsvoraussetzungen

  • 12

    Polizeibeamtinnen und Polizeibe-amte sind im täglichen Dienst einer Vielzahl von Belastungen ausge-setzt. Dazu kommt, dass der Beruf ein hohes Maß an körperlicher Leis-tungsfähigkeit erfordert. Um diesen Umständen gerecht zu werden, müs-sen Bewerber/-innen im medizinischen Sinne polizeidiensttauglich sein. Diese Tauglichkeit fehlt regelmäßig, wenn eine der nachstehend bezeichneten Einschränkungen vorliegt (Die Aufzäh-lung ist nicht abschließend!):

    • Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)

    • Asthma bronchiale/chronische Lungenerkrankungen

    • Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen

    • Bandscheibenvorfall (auch nach Operation)

    • Schlecht verheilte Fraktu-ren (Knochenbrüche) mit Funktionseinschränkungen

    • Bewegungseinschränkungen an großen Gelenken / Arthrosen

    • Schilddrüsenerkrankungen (Einzelfallbewertung)

    • Gerinnungsstörungen

    • Bluterkrankungen

    • Herzfehler/Herz-Kreislauferkrankungen

    • Chronische Nierenerkrankungen

    • Chronische Lebererkrankungen

    • Psychiatrische Erkrankungen

    • Krampfleiden

    • Schwerhörigkeit

    • Tumorerkrankungen

    • Übergewicht mit einem Body-Mass-Index > 27,5

    • Zustand nach Archillessehnenriss, auch nach Operation

    • Farbenblindheit

    • Nachtblindheit

    Darüber hinaus gilt für die allgemei-ne Sehfähigkeit, dass Bewerber/-innen im Alter von bis zu 19 Jahren auf bei-den Augen mindestens 50% der vollen Sehfähigkeit erreichen müssen (ohne Sehhilfe). Ab einem Alter von 20 Jah-ren genügen 30%, wobei mit Sehhilfe in jedem Fall 100% erreicht werden müssen.

    Allergien führen nicht in jedem Fall zur Polizeidienstuntauglichkeit. Je nach Art und Ausprägung der Allergie er-folgt eine Einzelfallbewertung.

    Gesundheitliche Eignung

  • 13

    Für die Bewerbung nutzen Sie unser Internetportal www.polizei-studium.de.

    Bewerbungsschluss ist derzeit der 31.10. jeden Jahres. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen unserer Internet-Präsenzen. Einen „frühstmög-lichen“ Bewerbungstermin sehen wir nicht vor. Wir bitten insgesamt dar-um, Bewerbungen möglichst frühzei-tig abzugeben, um eine zeitgerechte Bearbeitung und Entscheidung zu er-möglichen. Sie erhalten dadurch deut-lich früher Planungssicherheit für Ihre berufliche Zukunft.

    Nach Eingang Ihrer vollständigen Be-werbung erfolgt eine erste Prüfung Ihrer Eignung auf Basis Ihrer Angaben. Geeignete Bewerber/-innen laden wir anschließend zu einem computerge-stützten Eignungstest nach Hanno-versch Münden ein. Wir empfehlen Ihnen, sich auf diesen Test intensiv vor-zubereiten. Entsprechende Literatur bzw. Software (empfohlener Vorbe-reitungsschwerpunkt) erhalten Sie im Buchhandel.

    Sofern Sie diesen Eignungstest beste-hen, nehmen Sie am selben Tag an einem 5000m-Lauf teil, mit dem Ihre Ausdauerleistungsfähigkeit getestet wird. Volljährige Bewerber haben hier-für 28:00 Minuten (Männer) bzw. 33:00 Minuten (Frauen) Zeit, Minderjährige 29:00 Minuten (Männer) bzw. 34:00 Minuten (Frauen).

    Übrigens: Hier belohnen wir bessere Leistungen, indem wir bei Unterschrei-tung der geforderten Zeit um wenigs-tens sieben Minuten einen Bonus auf das Gesamtergebnis des Auswahlver-fahrens aufschlagen.

    Sofern Sie auch diesen Sporttest beste-hen, laden wir Sie zu einem Vorstel-lungsgespräch ein. Im Rahmen des ca. 60-minütigen Gesprächs mit unserer Einstellungskommission prüfen wir Sie in Bezug auf verschiedene persönliche Kompetenzen.

    Sollten Sie im Vorstellungsgespräch als geeignet angesehen werden, fügen wir die von Ihnen erzielten Ergebnis-se aus dem Eignungstest (50%) und dem Vorstellungsgespräch (50%) so-wie erworbene Bonuspunkte (Sport-abzeichen bzw. Laufleistung) zu einem Gesamtergebnis des Auswahlverfah-rens zusammen. Alle verbliebenen Bewerber/-innen führen wir nach ih-rem Gesamtergebnis in einer Ranglis-te. Dabei erhalten Bewerber/-innen mit Spitzenergebnissen bereits direkt nach dem Vorstellungsgespräch eine Einstellungszusage (unter Vorbehalt der Polizeidiensttauglichkeit). Sofern Sie diese Einstellungszusage erhalten oder Ihr Ergebnis eine spätere Zusage wahrscheinlich macht, werden wir Sie zum Abschluss des Auswahlverfahrens zur Untersuchung auf Polizeidienst-tauglichkeit einladen.

    Im Rahmen dieser etwa 4-stündigen Untersuchung prüfen unsere Ärztin-nen und Ärzte, ob Sie den besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes genügen.

    Besondere Eignungsprüfung bei Kör-pergröße < 1,63 m:

    Sind Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung kleiner als1,63 m, müssen Sie sich einer ergänzenden Prüfung Ihrer körperli-chen Leistungsfähigkeit unterziehen. Sie finden Informationen dazu unter www.polizei-studium.de.

    Bewerbungsverfahren

  • 14

    Die Einstellung in den Vorberei-tungsdienst ist ausschließlich mit Fachhochschulreife oder mindestens gleichwertigem Bildungsstand mög-lich. Die Landespolizei bietet Realschü-lerinnen und -schülern ungeachtet dessen die Möglichkeit, sich für eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst zu bewerben. Der Einstellung geht in diesen Fällen eine Fachoberschulaus-bildung voraus. Diese besteht wäh-rend der 11. Klasse im Wesentlichen aus einem Praktikum im Polizeidienst. Ergänzend dazu erfolgt der Besuch der Fachoberschule - Schwerpunkt Verwaltung und Rechtspflege - an der Hannah-Arendt-Schule in Hannover (www.hannah-arendt-schule.de). Die 12. Klasse wird als rein schulisches Jahr vollständig an der Schule absolviert. Der Besuch einer anderen Fachober-schule (Ort oder Fachrichtung) ist nicht möglich.

    Während der Fachoberschulausbil-dung stehen Sie nicht in einem Be-schäftigungs- oder Beamtenverhältnis zum Land Niedersachsen, sondern sind Schüler/-in bzw. Praktikant/-in. Ein Ent-gelt erhalten Sie während dieser Zeit nicht. Allerdings sagen wir Ihnen vor Beginn der Fachoberschulausbildung schriftlich zu, im Anschluss an die er-folgreiche Fachoberschulausbildung in den Vorbereitungsdienst eingestellt zu werden. Näheres hierzu erfahren Sie unter „Praktikantenverhältnis“.

    Bewerben können sich Realschüler/-innen, die in den Fächern Mathematik und Deutsch wenigstens befriedigen-de Leistungen sowie ein mindestens den Erwartungen entsprechendes So-zialverhalten nachweisen und deren Notenschnitt nicht schlechter als 3,3 ist. Dazu gelten natürlich auch die all-

    gemeinen Bewerbungsvoraussetzun-gen (siehe Seite 11).

    Sollten Sie bereits den schulischen oder den praktischen Teil der Fachhoch-schulreife besitzen, können Sie sich für eine einjährige Fachoberschulausbil-dung bewerben. Sie würden in diesem Fall nur den Ihnen noch fehlenden Teil (Praktikum oder 12. Klasse der Fach-oberschule) absolvieren.

    Praktikantenverhältnis

    Den nach Abschluss des Auswahlver-fahrens als geeignet angesehenen Be-werberinnen und Bewerbern bieten wir ein vertragliches Praktikantenver-hältnis an. Gleichzeitig sagen wir die spätere Einstellung in den Vorberei-tungsdienst zu. Diese Zusage steht un-ter dem Vorbehalt, dass

    • die beamtenrechtlichen Vorausset-zungen für eine Einstellung auch zum Zeitpunkt der Einstellung noch erfüllt sind (insbesondere die gesundheitliche Eignung),

    • die Praktikanten sich während des Praktikums bewähren,

    • die 12. Klasse der Fachoberschule mit dem Erwerb der Fachhoch-schulreife abgeschlossen wird und

    • die Ausbildungsleitung die Ge-samtbewährung unter Berück-sichtigung der persönlichen Entwicklung bestätigt.

    Bewerbung mit Realschulabschluss

  • 15

    Das Praktikum beginnt am 01.08. eines jeden Jahres. Es gliedert sich in

    • Einweisung in die polizeiliche Aufbau- und Ablauforganisation (1 Woche)

    • Einsatz– und Streifendienst (15 Wochen)

    • Ermittlungsarbeit (6 Wochen)

    • Verkehrssicherheitsarbeit (4 Wochen)

    • Hospitation bei einem Amtsgericht (1 Woche)

    • Hospitation im Justizvollzug (1 Woche)

    • Hospitation in der Kommunalverwaltung - Feuerwehr, Ordnungs-, Jugend- oder Sozialamt (1 Woche)

    • Ergänzungsausbildung - Einweisung in relevante Rechtsgebiete, Sport usw. (6 Wochen)

    • Besuch der 11. Klasse der Fachoberschule (12 Wochen)

    • Erholungsurlaub 27 Tage

  • 16

    Sie sind noch unschlüssig, ob eine beruf-liche Zukunft im Polizeivollzugsdienst das Richtige für Sie ist oder möchten im Rahmen eines Schülerpraktikums unseren Beruf kennenlernen? Wir bieten für solche Fälle Berufsorientie-rungspraktika an. Allerdings können wir auf Grund des hohen Interesses an diesen Praktika nicht jeden Prakti-kumswunsch erfüllen, sondern müssen unter allen Interessenten auswählen. Hierzu führen wir ein Bewerbungsver-fahren durch.

    Voraussetzung für eine Bewerbung ist

    • die Vollendung des 14. Lebensjah-res bei Praktikumsbeginn und

    • die Erfüllung unserer schulischen, gesundheitlichen und charakter-lichen Bewerbungsvoraussetzun-gen für eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst.

    Hierzu müssen Sie

    • als Realschüler/-in in Mathematik und Deutsch mindestens befriedi-gende Leistungen erbringen sowie einen Notenschnitt von 3,3 oder besser und ein mindestens den Er-wartungen entsprechendes Sozial-verhalten nachweisen,

    • als Abiturient/-in in Mathematik und Deutsch wenigstens ausrei-chende Leistungen nachweisen,

    • körperlich gesund und sportlich sowie

    • für den Polizeidienst charakterlich geeignet sei

    Bitte beachten Sie, dass wir Praktika aus organisatorischen Gründen ausschließ-lich zu bestimmten Terminen anbieten. Diese Termine sowie deren Verfügbar-keit können Sie ständig aktuell unserem Internetangebot unter www.polizei-hannover.de entnehmen. Dort erhal-ten Sie auch weitere Informationen zur Bewerbung sowie zu den Prakti-kumsabläufen. Grundsätzlich werden die Plätze vier Monate vor Beginn des Praktikums vergeben. Spätere Bewer-bungen sind möglich, wenn noch Plät-ze verfügbar sind.

    Im Wesentlichen werden Sie das Prakti-kum durch Teilnahme am Einsatz- und Streifendienst besonders realitätsnah erleben.

    Darüber hinaus geben wir Einblick in folgende Bereiche:

    • Lage- und Führungszentrale

    • Reiter- und Diensthundeführerstaffel

    • Kriminalpolizeiliche Ermittlungsarbeit

    • Zentrales Polizeigewahrsam

    Für Bewerbungen nutzen Sie bitte die In-formationen unseres Internetangebots www.polizei-hannover.de.

    Berufsorientierende Praktika

  • 17

    Sie werden unter gleichzeitiger Be-rufung in das Beamtenverhältnis als Polizeikommissaranwärter/-in einge-stellt und beginnen ab dem 01. Ok-tober Ihr dreijähriges Studium an der Polizeiakademie Niedersachsen.

    Ziel des Studiums

    Der duale Bachelorstudiengang dient der beruflichen Qualifikation für den Polizeivollzugsdienst. Die im Studium vermittelten grundlegenden Kennt-nisse und Fähigkeiten richten sich ins-besondere an den Erfordernissen der ersten Verwendung in der Sachbe-arbeitung des Einsatz- und Streifen-dienstes und des kriminalpolizeilichen Ermittlungsdienstes aus.

    Das Studium ist auf den Erwerb wis-senschaftsbezogener und zugleich praxisorientierter Erkenntnisse und Methoden ausgerichtet und wird mit berufspraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten eng verknüpft. Die Be-sonderheit des Studiengangs liegt in der interdisziplinären Ausrichtung mit dem Ziel eines vernetzten Lernens und Denkens sowie in der engen Verknüp-fung von theorie- und praxisbasierten Kenntnissen und Fähigkeiten.

    Daten und Fakten zum Bachelorstudiengang

    Bezeichnung des Studiengangs: Poli-zeivollzugsdienst (B.A.)

    Fachwissenschaftliche Zuordnung: In-terdisziplinärer Studiengang unter Be-teiligung der Studiengebiete Kriminal-, Organisations-, Rechts-, Sozialwissen-schaften, Einsatz- und Verkehrslehre, Führungslehre und Polizeitraining

    Studienform: Vollzeit-Präsenzstudium mit hohem Praxisanteil

    Studium

  • 18

    Kriminal- und ErmittlungsdienstEinsatz- und StreifendienstZentraler Kriminaldienst

    Spezialeinheiten Technische Einsatzeinheit Prävention Tauchergruppe

    Technische Verkehrsüberwachung

    Wasserschutzpolizei Zentraler Verkehrsdienst Internetkriminalität Bereitschaftspolizei

    Jugendarbeit

    Diensthundeführerstaffel Kontaktbereichsdienst Reiterstaffel

    Nach dem Studium werden Sie zum/zur Polizeikommissar/-in ernannt. Ihr beruflicher Werdegang führt anschlie-ßend in der Regel in die Bereitschafts-polizei in Hannover oder direkt in die Polizeidirektion Hannover.

    Sie haben dann die Möglichkeit, sich für verschiedenste Verwendungen im Bereich der Polizeidirektion

    Hannover, des Landeskriminalamtes und der Zentralen Polizeidirektion zu qualifizieren. Sie können nach Maßga-be Ihrer Eignung, Befähigung und fach-lichen Leistung befördert werden und gegebenenfalls auch über einen wei-terführenden Masterstudiengang in die höhere Führungsebene aufsteigen.

    Berufliche Entwicklung

  • 19

    Wir sind für Sie da!

    Nachwuchsgewinnung

    Ihre Ansprechpartner: Dorothea Westphal/Olaf Kluwe

    0511/109-3000

    [email protected]

    Einstellungsberatung

    Einstellungsberater/-innen unserer Dienststellen finden Sie unter:

    www.polizei-hannover.de

    Praktika

    Ihr Ansprechpartner: Jessica Waßmann

    0511/109-1335

    [email protected]

    Polizeidirektion Hannover Dezernat 13 –13.2 Waterloostr. 9 30169 Hannover

    Internetwww.polizei-hannover.de

    www.polizei-studium.de

    Wir freuen uns über Ihre Anfragen. Zudem stehen wir und unsere Einstellungsberater/-innen Ihnen auch gern für Informationsveranstaltungen zur Verfügung!

  • www.polizei-studium.de

    X Sie möchten mit anderen Menschen arbeiten?

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    X Sie wünschen sich einen sicheren Beruf?

    Können Sie haben!

    Wir bieten Ihnen außerdem eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie, ein starkes Team und garantieren Ihnen eine dauerhafte Verwendung in der Region Hannover.