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UNISEMINAR
Rechtsgeschichte
Zürich, September 2012
uniseminar.ch
HHeerrzzlliicchh WWiillllkkoommmmeenn bbeeii UUnniisseemmiinnaarr!!
Wir freuen uns, dass Du Dich für ein Karteikartenset von Uniseminar entschieden
hast. Diese Karteikarten decken den gesamten prüfungsrelevanten Stoff ab und helfen Dir Dein Wissen und Verständnis der wichtigsten Themen, Begriffe und Zusammenhänge in „Rechtsgeschichte“ prüfungsorientiert zu unterstützen.
Wir wünschen Dir eine ef�iziente Prüfungsvorbereitung und viel Erfolg bei Deiner Prüfung.
Dein Uniseminar-‐Team
Rechtsgeschichte Herzlich Willkommen!
Inhaltsverzeichnis (I / II)
Rechtsgeschichte
I / XXI
uniseminar.ch
Rechtsgeschichte
Einleitung……………………....................................................................... II – XXII Kapitel 1: Stammesrechte.................………………….......................... 001 – 016
Kapitel 2: Kirche und Reich................................................................. 017 – 042 Kapitel 3: Reichs-‐/Landes-‐ und Grundherrschaften................ 043 – 064 Kapitel 4: Stadt-‐ und Wirtschaftsrecht.......................................... 065 – 082
Kapitel 5: Universitäten und Juristen............................................. 083 – 110 Kapitel 6: Reform und Rezeption...................................................... 111 – 131
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis (II / II)
Rechtsgeschichte
II / XXI
uniseminar.ch
Rechtsgeschichte
Kapitel 7: Territorialstaat und Absolutismus............................. 132 – 152 Kapitel 8: Vernunftrecht und Au�klärung..................................... 153 – 173 Kapitel 9: Kodi�ikation und Rechtsanwendung......................... 174 – 190
Kapitel 10: Recht und Revolution……............................................. 191 – 208 Kapitel 11: Historismus, Positivismus und Naturalismus..... 209 – 230 Kapitel 12: Das 20. Jahrhundert........................................................ 231 – 248
Notizkarten
Inhaltsverzeichnis
Wer ist Uniseminar?
Rechtsgeschichte
IV / XXI
uniseminar.ch
Rechtsgeschichte
Uniseminar bietet seit 2005 Seminare und Lernunterlagen zur ef�izienten Prüfungsvorbereitung an diversen schweizerischen Universitäten an. Unser Ziel ist es Deine Prüfungsvorbereitung einfacher, ef�izienter und verständlicher zu gestalten. Unser Team besteht aus zahlreichen Doktoranden, die allesamt grosse didaktische und fachspezi�ische Erfahrung mit sich bringen. Wir alle haben grosse Freude am Unterrichten und wollen Dir auf angenehme Weise die Unterrichtsinhalte näher bringen, sodass Lernen auf einmal Spass macht! Weitere Infos zu unserem Team und unseren Angeboten �indet Du unter: www.uniseminar.ch
Über Uniseminar
Rechtsgeschichte
IX / XXI
Karteikartentypen
-‐ Teil 2 -‐
uniseminar.ch
Rechtsgeschichte
Um die verschiedenen Konzepte für Dich so übersichtlich wie möglich zu gestalten, haben wir folgende optischen Erkennungsmuster verwendet:
Karteikartentypen
DDee��iinniittiioonneenn sind umrahmt und grau hinterlegt.
Formeln sind umrahmt.
Beispiele sind kursiv gedruckt.
AAuuffzzäähhlluunnggeenn sind durch Bullet-‐Points dargestellt. Weiterführende Gedanken sind mit einem à gekennzeichnet
Bei der BBeeuurrtteeiilluunngg vvoonn AAuussssaaggeenn ist in der Lösung immer auch eine Kurzbegründung in kursiver Schrift enthalten.
Musterkarte Vorderseite
Rechtsgeschichte
X / XXI
uniseminar.ch
Rechtsgeschichte
Auf der Vorderseite jeder Karteikarte �indest Du Folgendes: in der Kopfzeile den Haupttitel, das entsprechende Kapitel sowie das entsprechende Thema bzw. den entsprechenden Abschnitt.
die Frage sowie einen Hinweis zum Karteikartentyp (d.h. De�inition, Aufzählung, etc.)
in der Fusszeile links der Schwierigkeitsgrad der Frage:
in der Fusszeile rechts die Nummer der Karte sowie die Gesamtzahl der Karten.
Musterkarte Vorderseite
einfach mittel anspruchsvoll
Musterkarte Rückseite
Rechtsgeschichte
XI / XXI
uniseminar.ch
Rechtsgeschichte
Auf der Rückseite jeder Karteikarte �indest Du Folgendes:
in der Kopfzeile das Thema sowie die Frage in Kurzform
in der Kopfzeile rechts den Seitenverweis auf die entsprechende Seite des Themas im Buch von Senn/Gschwend/de Montanges
die richtige Antwort auf die Frage der Vorderseite (siehe Karte VIII für die verschiedenen Karteikartentypen)
in der Fusszeile links die entsprechende(n) Quelle(n)verweis(e) zur Literatur
Musterkarte Rückseite
Rechtsgeschichte
XII / XXI
Kontakt & Feedback
uniseminar.ch
Rechtsgeschichte
Bei Fragen und Feedback zu unseren Lernunterlagen, Seminaren und anderen Dienstleistungen kannst Du uns jederzeit gerne kontaktieren. Dabei stehen Dir die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Schreibe uns eine E-‐Mail an: [email protected] 2. Füge uns bei Skype hinzu und schreibe uns dort (Kontakt: Uniseminar) 3. Schreibe uns eine SMS oder eine Nachricht bei Whatsapp/Viber an 079 296 01
99 4. Rufe uns an unter 044 586 39 94 (Festnetz) oder 079 296 01 99 (Handy) 5. Werde Mitglied unserer Facebook Gruppe und nutze die Wall oder schreibe
einem der Koordinatoren (Du erkennst Sie am “Uniseminar“ im Namen)
Feedback
Rechtsgeschichte Kapitel 1 – Stammesrechte
2 / 248
Antike, Mittelalter und Neuzeit sind Epochenbegriffe. Gib die jeweiligen
zeitlichen Grenzen an.
-‐ Aufzählung (3) -‐
uniseminar.ch
Antike: 800 v. Chr. bis ca. 500 n. Chr.
Mittelalter: Ca. 800 bis 1500
Neuzeit: Ab ca. 1500
Stammesrechte Epochenbegriffe
S. 3
Senn/Gschwend/de Montanges, S. 3
An welchen Ereignissen macht man den Übergang von Antike zu Mittelalter fest und wann ungefähr �indet all das statt?
-‐ Aufzählung (4 Punkte) -‐
Rechtsgeschichte Kapitel 1 – Stammesrechte
3 / 248
uniseminar.ch
Spaltung des Römischen Reiches (Ost-‐ und Westrom)
Schliessung der philosophischen Akademie
Gründung des ersten Klosters durch Benedikt von Nursia
Neue Zeitrechnung
Alle Ereignisse �inden um 530 n. Chr. statt.
Stammesrechte Übergang zum Mittelalter
S. 5f
Senn/Gschwend/de Montanges, S. 5
Rechtsgeschichte Kapitel 2 – Kirche und Reich
35 / 248
Was bestimmt die Goldene Bulle?
-‐ Erläuterung -‐
uniseminar.ch
Die Goldene Bulle ist ein Organisationsgesetz, es hat in einem heutigen Sinne Verfassungscharakter.
Sie regelt die Stellung der Kurfürsten im Reich, anerkennt die Krönung des Königs zum Kaiser ohne Mitwirkung des Papstes und festigt die Kurfürstentümer. Sie regelt aber auch minimale Ausbildungsstandarte für die Kurfürsten und deren Thronnachfolger.
Tipp: Von den Kurfürstentümer sind 4 weltlich und 3 kirchlich (Bistümer).
Kirche und Reich Goldene Bulle
S. 42
Senn/Gschwend/de Montanges, S. 42
Rechtsgeschichte Kapitel 3 – Reichs-‐/Landes-‐/Grundherrschaftsrechte
44 / 248
Was ist ein Privileg?
-‐ De�inition -‐
uniseminar.ch
Ein Privileg ist ein persönliches Sonderrecht, verliehen durch den Herrscher.
Reichs-‐/Landes-‐/Grundherrschaftsrechte Privilegien
S. 50
Senn/Gschwend/de Montanges, S. 50
Prüfungstipp: Privilegien durchziehen die gesamte Hierarchiekette. Sie verändern sich ausserdem über die Zeit, verfolge also deren Entwicklung.
Rechtsgeschichte Kapitel 4 – Stadt-‐ und Wirtschaftsrecht
67 / 248
Was ist Protoindustrialisierung?
-‐ Erläuterung -‐
uniseminar.ch
Stadt-‐ und Wirtschaftsrecht Protoindustrialisierung
S. 84f
Senn/Gschwend/de Montanges, S. 84f
Protoindustrialisierung bezeichnet eben diese erste Rationalisierung der Produktion. Sie muss als krasser Unterschied zur Selbstversorgung der agrarisch geprägten Gesellschaft vor der Städteentwicklung gesehen werden. Das Marktsystem bedeutet daher eine sehr relevante Neuerung.
In welchen Punkten besteht die Leistung Herman Conrings für die Rechtswissenschaft?
-‐ Aufzählung (2 Punkte) und Erläuterung -‐
Rechtsgeschichte Kapitel 6 – Reform und Rezeption
118 / 248
uniseminar.ch
1. Conring zeigt auf, dass die Rezeption des römischen Rechts allmählich verlief. Die Zeitgenossen waren überzeugt, dass römisches Recht auf Grund eines kaiserlichen Erlasses eingeführt worden sei. Conring widerlegt diese Legende und zeigt stattdessen die Wichtigkeit historischer Quellenforschung auf.
2. Das römische Recht, mithin nicht mehr kaiserliches Recht, wird dadurch allgemein zugänglich und als Ius Commune erst zugänglich. Es ist die Grundlage des Usus Modernus Pandectarum.
Reform und Rezeption Conring
S. 150f
Senn/Gschwend/de Montanges, S. 150f
Rechtsgeschichte Kapitel 6 – Reform und Rezeption
120 / 248
Was ist eine Synode?
-‐ De�inition -‐
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Eine Synode ist eine Versammlung von Bischöfen, die Fragen der Lehre (Orthodoxie) und der kirchlichen Ordnung regelt.
Reform und Rezeption Synode
Skript Andreas Thier, S. 51ff
Für das 16. Jahrhundert kennst Du mehrere Epochenbegriffe. Nenne alle und bringe sie in einen Zusammenhang?
-‐ Aufzählung (4 Punkte) und Erläuterung -‐
Rechtsgeschichte Kapitel 6 – Reform und Rezeption
121 / 248
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1. Renaissance 2. Humanismus 3. Rezeption 4. Reformation
Die Renaissance (Wort urspr. nur für Italien) ist v. a. kulturell zu verstehen, ermöglicht und beein�lusst aber auch den Humanismus als schulische und philosophische Bewegung. Die praktische Rezeption hingegen wird insbesondere durch die intellektuelle Betätigung im Humanismus ermöglicht und führt dann zu politischen und religiösen Reformationen.
Selbstverständlich ist das etwas plakativ. Grenze aber die Begriffe voneinander ab und erwähne wie sie sich beein�lussen.
Reform und Rezeption Epochenbegriffe 16. Jahrhundert
S. 155
Senn/Gschwend/de Montanges, S. 155
Rechtsgeschichte Kapitel 9 – Kodi�ikation und Rechtsanwendung
175 / 248
Was ist eine Kodi�ikation?
-‐ De�inition -‐
uniseminar.ch
Eine Kodi�ikation ist eine umfassende und systematische Ordnung des gesamten Rechts oder eines Teilbereichs, die dazu dient, die Gesellschaft bewusst zu gestalten.
Kodi�ikation und Rechtsanwendung Kodi�ikation
S. 231
Senn/Gschwend/de Montanges, S. 231
Der Begriff hat seinen Ursprung bei Jeremy Bentham. Abgrenzung: Eine Kompilation dagegen ist nur eine Sammlung ohne besondere, interne Systematisierung.
Rechtsgeschichte Kapitel 9 – Kodi�ikation und Rechtsanwendung
176 / 248
Welche Kodi�ikationsphasen gibt es?
-‐ Aufzählung (mit Erläuterung) -‐
uniseminar.ch
1. Phase: 18./19. Jahrhundert: Kodi�ikationen des Vernunftzeitalters�Es gibt mehrere Gesetzbücher in dieser ersten Phase. Sie ist direkter Aus�luss der Au�klärung und – verglichen mit dem vorherigen Zustand – sehr innovativ.
2. Phase: 19./20. Jahrhundert�Die zweite Phase fällt bereits in den au�kommenden Nationalismus, das Gesetz wird zum Gegenstand der nationalen Identität. ZGB und OR fallen auch in diese Phase, werden allerdings im Vergleich eher spät erlassen.
Prüfungstipp: Du solltest diese beiden Phasen aus der jeweiligen historischen Epoche heraus verstehen und dies auch so schreiben.
Kodi�ikation und Rechtsanwendung Kodi�ikationsphasen
S. 231
Senn/Gschwend/de Montanges, S. 231
Versuche die Ein�lüsse, die zu den Kodi�ikationen des Vernunftzeitalters
geführt haben, zu erklären.
-‐ Aufzählung (3 Punkte) -‐
Rechtsgeschichte Kapitel 9 – Kodi�ikation und Rechtsanwendung
177 / 248
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Wissenschaft (Rechtswissenschaft)
Politisches Wirken der Fürsten des aufgeklärten Absolutismus
Grundlegendes Reformationsbestreben:�Rechtssicherheit, Hebung der Sitten und wirtschaftliche Wohlfahrt
Kodi�ikation und Rechtsanwendung Ein�lüsse der Kodi�kationen
S. 232f
Senn/Gschwend/de Montanges, S. 232f
Was weisst Du über die Theorien von Adam Smith?
-‐ Erläuterung -‐
Rechtsgeschichte Kapitel 10 – Recht und Revolution
197 / 248
uniseminar.ch
Adam Smith war der erste Wirtschaftswissenschaftler und insbesondere bekannt für „An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations“.
Seine wirtschaftswissenschaftliche Grundlagenforschung wird heute gerne als Fundament des Neoliberalismus interpretiert. Dies entspricht jedoch nicht den Tatsachen.
Smith gibt eine Anleitung für Gesetzgeber, wie der Unterhalt der Bevölkerung verbessert werden kann. Smith hatte eher etwas wie eine soziale Marktwirtschaft im Kopf. Die Kritik an der Planwirtschaft ist eine Kritik am vorherrschenden Merkantilismus seiner Zeit: Eine Öffnung der Märkte ist sinnvoll und gewinnbringend.
Recht und Revolution Adam Smith
S. 267f
Senn/Gschwend/de Montanges, S. 267f