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Verkehrstechnische Untersuchung Im Auftrag der Stadt Buchholz i.d.N. erstellt vom Büro Dipl.-Ing. Ulfert Hinz Zukunftsorientierte Verkehrsplanung Frankenring 16, 30855 Langenhagen Tel.: 0511/ 78 52 92 2 Fax: 0511/ 78 52 92 3 e-mail : [email protected] internet : www.u-hinz.de Januar 2010 Anbindung eines gemischten Baugebietes an die Hamburger Straße (K13) in der Stadt Buchholz i.d.N.

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Verkehrstechnische Untersuchung

Im Auftrag der

Stadt Buchholz i.d.N.

erstellt vom

Büro Dipl.-Ing. Ulfert HinzZukunftsorientierte Verkehrsplanung

Frankenring 16, 30855 LangenhagenTel.: 0511/ 78 52 92 2 Fax: 0511/ 78 52 92 3

e-mail : [email protected] internet : www.u-hinz.de

Januar 2010

Anbindung eines gemischten Baugebietesan die Hamburger Straße (K13)

in der Stadt Buchholz i.d.N.

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Inhaltsverzeichnis

1. Aufgabenstellung............................ 5

2. Vorhandene Situation........................ 7

3. Verkehrsprognose 2025

3.1 Allgemeine Entwicklungen................ 8

3.2 Spezielle Entwicklungen durch das ge-

plante Mischgebiet an der Hamburger Str. 9

4. Ermittlung der Leistungsfähigkeit

und Verkehrsqualität........................ 11

4.1 Leistungsfähigkeit ohne LSA............. 13

4.2 Leistungsfähigkeit mit LSA.............. 15

5. Gestaltungshinweise geplante Anbindung...... 17

6. Fazit....................................... 18

Bearbeitung:

Dipl.-Geogr. Maik Dettmar

Dipl.-Geogr. Lothar Zacharias

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1. Aufgabenstellung (1) In der Stadt Buchholz i.d.N. ist an der Hamburger Straße (K 13) die Ansiedlung eines gemischten Baugebietes geplant. Die Anbin-dung soll über die Hamburger Straße erfolgen. (2) Auf der Basis aktueller Verkehrsdaten wird das zukünftige Ver-kehrsaufkommen zunächst noch ohne die o.g. Nutzung abgeschätzt. Dieser Prognose wird der zu ermittelnde Verkehr mit Bezug zu dem geplanten Bauvorhaben überlagert (Verkehrsmengen, LKW-Anteil, Her-kunfts-/Zielrichtungen, tageszeitliche Verteilung). (3) Für die Anbindung wird die Leistungsfähigkeit und Verkehrsquali-tät auf der Grundlage des Handbuchs für die Bemessung von Stra-ßenverkehrsanlagen (HBS 2001, Ausgabe 2005) ermittelt. Dabei ist ins-besondere auch die Erreichbarkeit des Gebietes für Radfahrer und Fußgänger zu berücksichtigen (Querungshilfe als Fußgängerüberweg/ Zeb-rastreifen, mit Mittelinsel oder Signalanlage, ggf. Rad-/Gehweg auf der Ostseite der K13 u.a.). Quellen u.a.:

• Anbindung „Barakuda-Gelände“ an die Hamburger Str. in Buchholz i.d.N., Büro

Hinz, 2002. • Aktualisierung Anbindung „Barakuda-Gelände“ an die Hamburger Str. in Buch-

holz i.d.N., Büro Hinz, 2003 • Prognose der deutschlandweiten Verkehrsverflechtungen 2025, ITB BVU 2007 • Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen Ausgabe 2001,

FGSV Köln, Fassung 2005 • Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Planung – Abschätzung der

Verkehrserzeugung, Dietmar Bosserhoff, Hessisches Landesamt für Straßen und Verkehrswesen, Wiesbaden 2000

• Programm ver_bau, Abschätzung des Verkehrsaufkommens durch Vorhaben der Bauleitplanung, Dietmar Bosserhoff, Stand 2008

• Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06, FGSV Köln, Ausgabe 2006,

• Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen EFA, FGSV Köln, Ausgabe 2002, • Fortschreibung Verkehrsuntersuchung Ostring – Buchholz i.d.N., R+T, Topp,

Skoupil, Huber-Erler, 2007 Definitionen: Im Rahmen dieser Untersuchung werden u.a. die folgenden Begriffe bezüg-lich des Lkw-/ Schwerverkehrsaufkommens verwendet: Pkw: Personenkraftwagen (< 5m, <2,8t) Lfw: Lieferwagen (5-7m, 2,8-3,5t) Lkw: Lastkraftwagen/ Lastzug (> 7m, > 3,5t) Bus: Busse (> 7m, > 3,5t) Der im Gutachten verwendetet Begriff Lkw-Anteil bzw. die Darstellung der Lkw-Verkehrsmengen umfasst die für die lärmtechnischen Berechnungen re-levanten Lieferwagen, Lastkraftwagen, Lastzüge und Busse. Der Schwerver-kehrsanteil bezeichnet die für die Leistungsfähigkeitsberechnungen relevan-ten Lastkraftwagen, Lastzüge und Busse (ohne Lieferwagen).

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2. Vorhandene Situation (4) Das Untersuchungsgebiet liegt an der Hamburger Straße nördlich der Friedrichstraße. Die Hamburger Straße/ K13 ist die Verbindung von der Innenstadt von Buchholz über die B 75 nach Hamburg (ABBILDUNG 1). (5) Unmittelbar angrenzend auf der westlichen Seite der Hamburger Straße befinden sich Einzelhandelsnutzungen (Aldi, Edeka). Die An-bindung dieser Nutzungen an die Hamburger Straße erfolgt über eine vorfahrtsgeregelte Einmündung. Von der Hamburger Straße Süd zu den Einzelhandelsnutzungen ist ein Linksabbiegestreifen vorhanden. (6) Zur Ermittlung der aktuellen Verkehrsmengen wurden 22.10.2009 in der Zeit von 15.00 bis 18.00 Uhr die Verkehrsströme an der Ein-mündung Einzelhandelsnutzungen/ Hamburger Straße nach Kfz-Art getrennt in 15-Minuten-Intervallen gezählt. (7) Auf der Hamburger Straße nördlich der Einzelhandelsnutzung wurde ebenfalls am 22.10.2009 in der Zeit von 15.00 bis 18.00 Uhr der Querschnitt mittels eines automatischen Seitenmessgerätes er-fasst. (8) Die höchsten Belastungen im Tagesverlauf ergeben sich zumeist am Nachmittag eines Werktages im Zeitraum 15.00 bis 18.00 Uhr bei Überlagerung von Berufspendler-, Wirtschaft-, Einkaufs- und Besor-gungs- sowie Freizeitverkehren. (9) Die in der Summe höchsten Belastungen treten zwischen 16.30 und 17.30 Uhr auf (ca. 8% der Tagesbelastung). Die Werktagsbelastung nördlich der Einzelhandelsnutzung liegt bei 14.500 Kfz, südlich davon bei 15.000 Kfz. Der Schwerverkehrsanteil auf der Hamburger Straße liegt bei unter drei Prozent.

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3. Verkehrsprognose 2025 3.1 Allgemeine Entwicklungen (10) Bis zum Prognosezeitraum 2025 kann von einer Steigerung des allgemeinen Verkehrsaufkommens um ca. 10% ausgegangen wer-den (unter Berücksichtigung der steigenden Motorisierung und des Mobilitätsbe-dürfnisses, dem Führerscheinbesitz etc, und von hemmenden Faktoren wie steigen-den Benzinpreisen, Umweltbewusstsein etc, vergl. auch Bundesverkehrswegeplan (BVWP), Shell-Prognose und Prognose der deutschlandweiten Verkehrsverflechtun-gen 2025). (11) In dieser allgemeinen Prognose sind auch zusätzliche Verkehrs-belastungen durch neue Betriebe oder Wohngebiete pauschaliert enthalten. Die Annahmen dürften (ebenso wie die darauf aufbauenden Leis-tungsfähigkeitsberechungen) auf der sicheren Seite liegen. (12) Es wird davon ausgegangen, dass der Zeitraum und die relative Belastung in der nachmittäglichen Spitzenstunde ebenfalls nahezu unverändert bestehen bleibt. Die Verkehrsbelastungen des soge-nannten Prognosenullfalls 2025 sind in der nachfolgenden Grafik dargestellt.

105

06

85

0

13

00

68

50

10501300

Ha

mb

urg

er

Str

.

Aldi/ Edeka

Ha

mb

urg

er

Str

.

15800

Angaben in Kfz/24h

16300

(13) Diese Werte entsprechen denen von R+T aus dem Jahre 2007, damals jedoch auf den Prognosehorizont 2020 bezogen. Aufgrund der derzeitigen Wirtschaftslage kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die für 2020 prognostizierte Verkehrsstärke erst 2025 erreicht werden kann.

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(14) Darüber hinaus gibt es in Buchholz Pläne die Innenstadt durch einen Ostring vom Durchgangsverkehr in Nord-Süd-Richtung zu ent-lasten. (15) Sollte der Ostring realisiert werden, so wird die Hamburger Stra-ße um ca. 5000 Kfz (2500 je Richtung) entlastet. (16) Dadurch ergeben sich mit Ostring (gemäß der Untersuchung „Fort-schreibung Verkehrsuntersuchung Ostring Buchholz i.d.N., R+T) folgende Ver-kehrsbelastungen:

105

04

35

0

13

00

43

50

10501300

Ha

mb

urg

er

Str

.

Aldi/ Edeka

Ha

mb

urg

er

Str

.

10800

Angaben in Kfz/24h

11300 (17) Zu diesen allgemeinen Entwicklungen addieren sich jeweils die speziellen Entwicklungen durch das geplante Mischgebiet an der Hamburger Straße.

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3.2 Spezielle Entwicklungen durch die geplante Mischgebiet an der Hamburger Straße (18) Das geplanten Mischgebiet umfasst eine Fläche von ca. einem halben Hektar. (19) Bei gewerblicher Nutzung oder Nutzung mit kleinteiligem Einzel-handel ist mit bis zu 200 Kfz-Zufahrten werktäglich zu rechnen. (20) Der Lkw-Anteil (einschließlich Lieferwagen) liegt bei unter 5 %. Diese Fahrten sind zur allgemeinen Prognose zu addieren. (21) Die Herkunfts- und Zielräume der zu- und abfahrenden Kfz kann wie folgt angenommen werden (Abschätzung entsprechend der Siedlungs-verteilung sowie der Verkehrsströme im Planungsraum).

Von/nach Norden Von/nach Süden 40% 60%

(22) Es ergeben sich die beiden Planfälle 2025 mit und ohne Ostring.

81

50

120

81

50

80

80120

Mischgebiet

10

50

69

00

13

00

69

00

10501300

Ham

bu

rge

r S

tr.

Aldi/ Edeka

Ham

bu

rger

Str

.

16550

Ham

bu

rger

Str

.H

am

bu

rger

Str

.

Angaben in Kfz/24h

Mischgebiet

Ham

bu

rge

r S

tr.

Aldi/ Edeka

Ham

bu

rger

Str

.

15900

Ham

bu

rger

Str

.H

am

bu

rger

Str

.

Angaben in Kfz/24h

56

50

120

56

50

80

80120

Mischgebiet

10

50

44

00

13

00

44

00

10501300

Ham

bu

rge

r S

tr.

Aldi/ Edeka

Ham

bu

rger

Str

.

11550

Ham

bu

rger

Str

.H

am

bu

rger

Str

.

Angaben in Kfz/24h

Mischgebiet

Ham

bu

rge

r S

tr.

Aldi/ Edeka

Ham

bu

rger

Str

.

10900

Ham

bu

rger

Str

.H

am

bu

rger

Str

.

Angaben in Kfz/24h

2025 - ohne Ostring 2025 - mit Ostring

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4. Ermittlung der Leistungsfähigkeit und Verkehrsqualität (23) Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit von Knotenpunkten sind die Spitzenstunden maßgeblich. Im Tagesverlauf treten meist zwei Verkehrsspitzen, eine vormittags und eine nachmittags, auf. Die rele-vante Spitzenstunde ergibt sich im Prognosezeitraum 2025 werktags von 16.30 bis 17.30 Uhr. Hier überlagern sich Wirtschafts-, Einkaufs- und Freizeitverkehre. (24) Es wird davon ausgegangen, dass der Anteil der Spitzenstunde bei 10% der Tagesbelastung liegt (derzeit 8%). (25) Der Schwerverkehrsanteil auf der Hamburger Straße liegt unter drei Prozent. In den Nebenströmen sind die Schwerverkehrsanteile geringer. In der Leistungsfähigkeitsberechnung wird von einem pau-schalen Schwerverkehrsanteilen von fünf Prozent ausgegangen. (26) Aus der Überlagerung der Verkehrsmengen des Prognosenullfall mit den Verkehrsmengen des geplanten Mischgebiets ergeben sich die relevanten Verkehrsbelastungen für die zu untersuchenden Plan-fälle 2025 mit und ohne Ostring.

815

10

81

51

0

1010

Mischgebiet

10

569

0

130

690

105130

Ham

bu

rger

Str

.

Aldi/ Edeka

Ham

bu

rger

Str

.

1590

1650

Ham

bu

rger

Str

.H

am

bu

rger

Str

.

Angaben in Kfz/h

565

10

56

51

0

1010

Mischgebiet

10

544

0

130

440

105130

Ham

bu

rger

Str

.

Aldi/ Edeka

Ham

bu

rger

Str

.

1090

1150

Ham

bu

rger

Str

.H

am

bu

rger

Str

.

Angaben in Kfz/h

2025 - ohne Ostring 2025 - mit Ostring

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4.1 Leistungsfähigkeit ohne Lichtsignalanlage (27) Die Verkehrsqualität wird gemäß „Handbuch zur Bemessung von Straßenverkehrsanlagen“ (HBS 2001, Ausgabe 2005) in den Stufen A bis F angegeben. A bedeutet dabei freien Verkehrsfluss, F eine Ü-berlastung der Verkehrsanlage. Qualitätsstufen des Verkehrsablaufes (QSV) Stufe A: Die Verkehrsteilnehmer werden äußerst selten von anderen beeinflusst. Sie besitzen die gewünschte Bewegungsfreiheit in dem Umfang, wie sie auf der Verkehrsanlage zugelassen ist. Der Verkehrsfluss ist frei. Stufe B: Die Anwesenheit anderer Verkehrsteilnehmer macht sich bemerkbar, bewirkt aber ei-ne nur geringe Beeinträchtigung des Einzelnen. Der Verkehrsfluss ist nahezu frei. Stufe C: Die individuelle Bewegungsmöglichkeit hängt vom Verhalten der übrigen Verkehrsteil-nehmer ab. Die Bewegungsfreiheit ist spürbar eingeschränkt. Der Verkehrszustand ist stabil. Stufe D: Der Verkehrsablauf ist gekennzeichnet durch hohe Belastungen, die zu deutlichen Beeinträchtigungen in der Bewegungsfreiheit der Verkehrsteilnehmer führen. Interaktionen zwi-schen ihnen finden nahezu ständig statt. Der Verkehrszustand ist noch stabil. Stufe E: Es treten ständige gegenseitige Behinderungen zwischen den Verkehrsteilnehmern auf. Bewegungsfreiheit ist nur in sehr geringem Umfang gegeben. Geringfügige Verschlechte-rungen der Einflussgrößen können zum Zusammenbruch des Verkehrsflusses führen. Der Ver-kehr bewegt sich zwischen Stabilität und Instabilität. Die Kapazität wird erreicht. Stufe F: Die Nachfrage ist größer als die Kapazität. Die Verkehrsanlage ist überlastet. Quelle: Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS, 2005)

(28) Aus den Berechnungen ergibt sich, dass die Anbindung des Aldi und Edeka-Marktes in die Hamburger Straße im Prognosezeitraum 2025 ohne Ostring nicht mehr über eine ausreichenden Leistungsfä-higkeit verfügt (QSV F)und dann entsprechend signalisiert werden muss. Die Links- und Rechtseinbieger (Ströme 4 und 6) können nicht mehr in die Hamburger Straße einbiegen. (29) Sollte bis zum Prognosehorizont 2025 der Ostring verwirklicht sein, so ist der Knoten im Grenzbereich der Leistungsfähigkeit (QSV

E) und muss ggf. signalisiert werden. (30) Der Knoten Hamburger Straße/ Mischgebiet befindet sich im Prognosezeitraum 2025 ohne Ostring und ohne Linksabbiegestreifen zum Mischgebiet ebenfalls im Grenzbereich der Leistungsfähigkeit (QSV E) und muss evtl. signalisiert werden. (31) Mit Linksabbiegestreifen ergibt sich eine ausreichende Ver-kehrsqualität der Stufe D. (32) Sollte der Ostring bis zum Prognosehorizont 2025 fertiggestellt sein, kann ohne Linksabbiegestreifen eine befriedigende Leistungs-fähigkeit der Stufe C oder mit Linksabbiegestreifen sogar eine gute Verkehrsqualität der Stufe B erreicht werden.

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4.2 Leistungsfähigkeit mit Lichtsignalanlage (33) Der Knoten Hamburger Straße/ Aldi/ Edeka muss im Prognose-zeitraum 2025 signalisiert werden, wenn bis dahin der Ostring nicht verwirklicht ist. (34) Er kann mit einer Umlaufzeit von 60 Sekunden geschaltet wer-den. Dabei ergibt sich eine gute Verkehrsqualität der Stufe B. Im Zu-ge der Hamburger Straße ergeben sich von Norden etwa 70 m und von Süden etwa 45 m Stau pro Umlauf. Für den Linksabbieger von der Hamburger Straße zum Aldi/ Edeka-Markt ergibt sich ein Rück-stau von ca. 25 m pro Umlauf. (35) Die Lichtsignalanlage sollte mit Anforderungsschleifen/ Infrarot-detektoren versehen sein, so dass die Nebenströme nur auf Anforde-rung Grünzeiten bekommen. Außerhalb der Spitzenzeiten wird da-durch der Verkehr auf der Hamburger Straße weniger bzw. gar nicht beeinträchtigt.

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5. Gestaltungshinweise geplante Anbindung (36) Für den Knotenpunkt Hamburger Straße/ Edeka/ Aldi ist keine baulichen Änderungen notwendig. Jedoch muss hier bis zum Prog-nosezeitraum 2025 eine LSA eingerichtet werden, wenn bis dahin der Ostring nicht verwirklicht wurde. Sollte der Ostring bis zum Progno-sezeitraum verwirklicht sein, ist eine LSA ggf. nicht notwendig. (37) Da das neue Mischgebiet etwas südlich der Anbindung des Edeka/ Aldi-Marktes an die Hamburger Straße liegt, ist eine Anbin-dung über diesen Knoten (als vierter Knotenarm) nicht möglich. (38) Aufgrund der räumlichen Nähe zu diesem Knotenpunkt sollte die Anbindung des Mischgebiets soweit es geht in südliche Richtung ver-schoben werden. (39) Von Norden kommend zum Mischgebiet sollte (wenn der Ostring nicht kommt) aus Gründen der Leistungsfähigkeit ein Linksabbiege-streifen vorgesehen werden. (40) Dieser ist zwar nicht zwingend erforderlich, wenn der Ostring bis zum Prognosehorizont verwirklicht ist, sollt aber trotzdem eingerichtet werden. (41) Zum einen wird dadurch ausgeschlossen, dass zum Mischgebiet linksabbiegende Fahrzeuge den Verkehr im Verlauf der Hamburger Straße behindern. (42) Zum anderen kann die dem Linksabbiegestreifen gegenüberlie-gende Sperrfläche für eine Querungshilfe genutzt werden, da durch die neue Nutzung östlich der Hamburger Straße, wenn auch nur in geringem Maße, Querungsbedarf erzeugt wird.

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6.0 Fazit (43) In Buchholz i.d.N. soll östlich der Hamburger Straße (K 13) ein Mischgebiet mit gewerblicher Nutzung ausgewiesen werden. (44) Das Gelände befindet sich etwas südlich der Einmündung der Einzelhandelsnutzung westlich an der Hamburger Straße (u.a. Edeka und Aldi). Dadurch ist es nicht möglich das Mischgebiet direkt über diesen Knoten anzubinden. Die Anbindung muss also separat über eine T-Einmündung an die Hamburger Straße erfolgen. (45) Bedingt durch den eng benachbarten Knoten Hamburger Stra-ße/ Aldi/ Edeka und den dazugehörigen Linksabbiegestreifen von der Hamburger Straße zum Einzelhandel, muss die Anbindung des Mischgebiets soweit wie möglichst nach Süden verlegt werden, damit sämtliche Fahrtbeziehungen möglich sind. (46) Im Prognosezeitraum 2025 ohne den Ostring verfügt der Knoten Hamburger Straße/ Aldi/ Edeka nicht mehr über eine ausreichende Leistungsfähigkeit. Die Kapazität am Knoten ist überschritten. Der Knoten muss signalisiert werden. (47) Lichtsignal-geregelt verfügt der Knoten bei einer Umlaufzeit von 60 Sekunden über eine gute Leistungsfähigkeit der Stufe B. Dabei sollten alle Signale über Anforderungsschleifen/ Infrarotdetektoren flexibel gesteuert werden, um damit den Verkehrsablauf auf der Hamburger Straße nicht unnötig zu beeinträchtigen. (48) Sollte hingegen bis zum Prognosehorizont 2025 der Ostring verwirklicht sein, so befindet sich der Knoten im Grenzbereich der Leistungsfähigkeit. Eine Signalisierung des Knoten kann dann erfor-derlich sein. (49) Der Knoten Hamburger Straße/ Mischgebiet kann in zwei Aus-bauvarianten gestaltet werden. Entweder man baut ihn mit Linksab-biegestreifen zum neuen Mischgebiet (dann muss der Knoten entsprechend aufgeweitet werden) oder ohne. (50) Ohne Ostring und ohne Linksabbiegstreifen befindet sich der Knoten im Grenzbereich der Leistungsfähigkeit (QSV E) und muss ggf. signalisiert werden. Deswegen ist ohne Ostring unbedingt ein Linksabbiegestreifen vorzusehen. Der Knoten verfügt dann über eine ausreichende Verkehrsqualität der Stufe D. (51) Mit Ostring kann aus Gründen der Leistungsfähigkeit auf den Linksabbiegestreifen verzichtet werden. In diesem Fall ergibt sich ohne Linksabbiegestreifen eine befriedigende Verkehrsqualität (QSV

C) und mit Linksabbiegestreifen eine gute (QSV B).

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(52) Da östlich der Hamburger Straße kein Rad-/ Gehweg vorhanden ist, sollte am Knoten Hamburger Straße/ Mischgebiet mit Hilfe einer Mittelinsel und/oder einer damit verbundenen (Bedarfs-)Signalanlage eine Fußgänger-/ Radfahrerquerung vorgesehen werden. (53) Sollte auf einen Linksabbiegestreifen (und die damit verbundene Auf-weitung des Knotenbereichs) verzichtet werden, muss die Querung mit ei-ner Bedarfs-LSA für Fußgänger versehen werden. (54) Wenn von Norden kommend ein Linksabbiegestreifen zum Mischgebiet vorhanden ist, kann die gegenüberliegende Sperrfläche für eine Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer genutzt werden. (55) Diese müssten dann nur jeweils eine Fahrbahn beachten und könnten die Hamburger Straße queren. (56) Aus verkehrlicher Sicht ist dies die optimale Gestaltung des Kno-tenpunktes, da die Querung der Hamburger Straße für Fußgänger und Radfahrer gewährleistet ist und gleichzeitig der Kfz-Verkehr auf der Hamburger Straße nicht durch Linksabbieger zum Mischgebiet behindert wird. Langenhagen, Januar 2010 i.A. Dipl.-Geogr. Maik Dettmar