Web viewDer Anzeigenvordruck wird den anzeigeninteressierten Leistungserbringern in MS-Word zur Verfügung gestellt. ... Virologie und Infektionsepidemiologie

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Anzeigenvordruck

zur Abfrage der Anforderungen und Voraussetzungen fr die ambulante spezialfachrztliche Versorgung nach 116b SGB V

Tuberkulose und atypische Mykobakteriose

( 116b SGB V i.V.m. Anlage 2 a) ASV-RL)

Hinweis:

Der Anzeigenvordruck wird den anzeigeninteressierten Leistungserbringern in MS-Word zur Verfgung gestellt. Dies bietet die Mglichkeit, die teamspezifischen Informationen in elektronischer Form in den Anzeigenvordruck einzutragen. Alle relevanten Felder sind ber die Formularfeldfunktion grau gekennzeichnet.

ASV-Team

(Genaue Bezeichnung)

Teamleiter:

(Vorname, Name)

Ttigkeitsort der Teamleitung

(Anschrift)

Telefon:

Telefax:

Email:

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Institution bzw. Antragsteller nimmt bereits an der Versorgung nach 116b SGB V in der Fassung vom 01.04.2007 bis 31.12.2011 zu dieser Indikation teil.

Wir bitten Sie, den ausgefllten Anzeigenvordruck einschlielich der entsprechenden Nachweise an folgende Adresse zurckzusenden:

Erweiterter Landesausschuss in Bayern

Geschftsstelle

c/o AOK Bayern Die Gesundheitskasse

Carl-Wery-Str. 28

81739 Mnchen

Alternativ hierzu besteht auch die Mglichkeit, die Anzeige samt Anlagen in elektronischer Form an die Geschftsstelle des Erweiterten Landesausschusses in Bayern zu bermitteln. Sofern Sie dies beabsichtigen, knnen Sie sich telefonisch unter 089-62730-446, 089-62730-609 oder 089/62730-854 an die Geschftsstelle wenden.

Konkretisierung der Erkrankung

Die Konkretisierung umfasst die Diagnostik und die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Tuberkulose oder atypischer Mykobakteriose.

Zur Gruppe der Patientinnen und Patienten mit Tuberkulose oder atypischer Mykobakteriose im Sinne der Richtlinie zhlen Patientinnen und Patienten mit folgenden Erkrankungen:

A15.- Tuberkulose der Atmungsorgane, bakteriologisch, molekularbiologisch oder histologisch gesichert

A16.- Tuberkulose der Atmungsorgane, weder bakteriologisch, molekularbiologisch noch histologisch gesichert

A17.- Tuberkulose des Nervensystems

A18.- Tuberkulose sonstiger Organe

A19.- Miliartuberkulose

A31.- Infektion durch sonstige Mykobakterien

sowie die Kontaktpersonen bei ggf. erforderlicher Chemoprophylaxe/Chemoprvention.

Behandlungsumfang

Eine Beschreibung des Behandlungsumfangs ist unter Nr. 2 in der Anlage 2 a) der ASV-RL zu finden. Die Konkretisierung des Behandlungsumfangs anhand des EBM ist unter der Nr. 5 in der Anlage 2 a) der ASV-RL aufgefhrt.

Anforderungen an die Struktur- und Prozessqualitt

Die Teilnahme an der ambulanten spezialfachrztlichen Versorgung setzt eine spezielle Qualifikation und eine Zusammenarbeit in einem interdisziplinren Team voraus. ( 3 Abs. 1 S. 1 ASV-RL)

Die interdisziplinre Zusammenarbeit kann auch im Rahmen von vertraglich vereinbarten Kooperationen erfolgen. ( 3 Abs. 1 S. 2 ASV-RL)

Personelle Anforderungen

Die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Tuberkulose/atypischer Mykobakteriose erfolgt durch ein interdisziplinres Team gem. 3 ASV-RL.

Allgemeine personelle Anforderungen

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Die Mitglieder des interdisziplinren Teams verfgen ber ausreichend Erfahrung in der Behandlung von Patientinnen und Patienten in der unter Nr. 1 genannten Erkrankung und nehmen regelmig an spezifischen Fortbildungsveranstaltungen sowie interdisziplinren Fallbesprechungen teil. ( 3 Abs. 5 S. 1 ASV-RL)

Nachweise:

Selbsterklrung fr jedes Mitglied des interdisziplinren Teams mit folgenden Inhalten:

Beschreibung der bisherigen Ttigkeitsfelder in Bezug auf die Erkrankung

besuchte Fortbildungsveranstaltungen

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Die Mitglieder des Kernteams verpflichten sich dazu, die spezialfachrztlichen Leistungen am Ttigkeitsort der Teamleitung oder zu festgelegten Zeiten mindestens an einem Tag in der Woche am Ttigkeitsort der Teamleitung anzubieten. ( 3 Abs. 2 S. 4 ASV-RL)

An immobile Apparate gebundene Leistungen sowie die Aufbereitung und Untersuchung von bei Patientinnen und Patienten entnommenem Untersuchungsmaterial sind von dieser Regelungen ausgenommen.

( 3 Abs. 2 S. 5 ASV-RL)

Nachweise:

Absichtserklrung fr jedes Mitglied des Kernteams

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Die Mitglieder des interdisziplinren Teams verpflichten sich dazu, dass direkt an der Patientin oder dem Patienten zu erbringende Leistungen in angemessener Entfernung (in der Regel in 30 Minuten) vom Ttigkeitsort der Teamleitung erbracht werden. Mageblich ist dabei der Ttigkeitsort der Teamleitung. ( 3 Abs. 2 S. 6 u. 8 ASV-RL)

Nachweise:

Angabe der Ttigkeitsorte fr jedes Mitglied des interdisziplinren Teams inkl. Anschrift sowie der Entfernung und Fahrzeit zum Ttigkeitsort der Teamleitung.

(Die Nachweise sind in freier Form zu erbringen)

Erkrankungsspezifische personelle Anforderungen

(Nr. 3.1 Anlage 2 a) ASV-RL)

Die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Tuberkulose/atypischer Mykobakteriose erfolgt durch ein Interdisziplinres Team gem 3 ASV-RL.

Die nachfolgend verwendeten Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen richten sich nach der (Muster-) Weiterbildungsordnung der Bundesrztekammer und schlieen auch die rztinnen und rzte ein, welche eine entsprechende Bezeichnung nach altem Recht fhren.

(vgl. 3 Abs. 3 Satz 2 ASV-RL)

a) Teamleitung

Innere Medizin und Pneumologie oder

Innere Medizin mit Zusatz-Weiterbildung Infektiologie

b) Kernteam

Sofern Teamleitung Innere Medizin und Pneumologie:

Innere Medizin mit Zusatz-Weiterbildung Infektiologie oder

Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie

Sofern Teamleitung Innere Medizin mit Zusatz-Weiterbildung Infektiologie:

Innere Medizin und Pneumologie

Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden knnen zustzlich benannt werden:

Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatz-Weiterbildung Kinder-Pneumologie

oder Kinder- und Jugendmedizin

c) Hinzuzuziehende Fachrztinnen und Fachrzte

Augenheilkunde,

Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde,

Innere Medizin und Gastroenterologie,

Urologie,

Orthopdie und Unfallchirurgie,

Neurologie,

Pathologie,

Laboratoriumsmedizin und

Radiologie.

Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, knnen zustzlich benannt werden:

Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzweiterbildung Kinder-Gastroenterologie

Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Neuropdiatrie

Nachweise:

Die personellen Anforderungen sind durch entsprechende Urkunden ber die Berechtigung zum Fhren der Fachgebietsbezeichnung mit Schwerpunkt/Zusatzweiterbildung nachzuweisen.

Die Leistungen zur ambulanten spezialfachrztlichen Versorgung knnen an der vertragsrztlichen Versorgung teilnehmende Leistungserbringer und nach 108 SGB V zugelassene Krankenhuser erbringen. Als Nachweis ber die Teilnahme an der vertragsrztlichen Versorgung

ist jeweils der aktuelle Beschluss des Zulassungsausschusses vorzulegen.

( 2 Abs. 1 Satz 1 ASV-RL)

Bestehende Kooperationsvertrge fr die interdisziplinre Zusammenarbeit zur Erfllung der personellen Voraussetzungen sind ebenfalls schriftlich vorzulegen. Aus den Kooperationsvertrgen muss hervorgehen, dass es sich um eine Kooperation im Sinne der ambulanten spezialfachrztlichen Versorgung handelt und die notwendigen Anforderungen entsprechend der Richtlinie erfllt sind. ( 2 Abs. 2 S. 1 u. S. 2 ASV-RL i.V.m. 3 Abs. 1 S. 2 ASV-RL)

Hinweise zu den Kooperationsvereinbarungen

Kooperationsvereinbarungen KernteamSoweit die Mitglieder des Kernteams (einschlielich der Teamleitung) nicht in einer (ggf. berrtlichen) Berufsausbungsgemeinschaft, dem gleichen MVZ oder dem gleichen Krankenhaus ttig sind, sind schriftliche Vereinbarungen ber die Kooperation im Rahmen der ambulanten spezialfachrztlichen Versorgung zum Nachweis der Kooperation einzureichen.

Kooperationsvereinbarungen mit hinzuzuziehenden FachrztenSoweit die hinzuzuziehenden Fachrztinnen und Fachrzte nicht in einer (ggf. berrtlichen) Berufsausbungsgemeinschaft, dem gleichen MVZ oder dem gleichen Krankenhaus mit den Mitgliedern des Kernteams ttig sind, sind fr jede hinzugezogene Facharztgruppe schriftliche Vereinbarungen ber die Kooperation im Rahmen der ambulanten spezialfachrztlichen Versorgung zum Nachweis der Kooperation einzureichen.

Hinweise zu bei Vertragsrzten angestellten rzten

Anzeiger im Sinne der ASV-RL knnen nur an der vertragsrztlichen Versorgung teilnehmende Leistungserbringer, d. h. Vertragsrzte, MVZs und ermchtigte rzte, sowie nach 108 SGB V zugelassene Krankenhuser sein ( 116b Abs. 2 Satz 1 SGB V, 2 Abs. 1 Satz 1 ASV-RL).

Assistentinnen und Assistenten (Weiterbildungsassistenten und Sicherstellungsassistenten) gem

32 Abs. 2 rzte-ZV knnen nicht als ASV-Berechtigte an der ASV teilnehmen.

ASV-Leistungen persnlich erbringen knnen - neben Vertragsrzten, ermchtigten rzten und im Krankenhaus angestellten rzten - auch im MVZ oder bei Vertragsrzten angestellte rzte.

Anzeiger fr bei Vertragsrzten angestellte rzte ist der anstellende Vertragsarzt. Fr in einem MVZ angestellte rzte oder dort ttige Vertragsrzte ist Anzeiger der Vertretungsbefugte des MVZ.

Nennung der anzeigenden Vertragsrzte einschlielich bei ihnen angestellte rzte, die ASV-Leistungen erbringen.

Anzeiger

(Vertragsarzt)

Name, Vorname

Anzeiger

(Vertragsarzt)

Anschrift

Angestellter Arzt

Name, Vorname

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