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WILLKOMMEN IM SCHULAMT STUTTGART AUFGABEN UND RECHTE DER ANSPRECHPARTNERINNEN FÜR CHANCENGLEICHHEIT AN SCHULEN Zusammenstellung: Katrin Nassal und Monika Schelling BfC-Team am Staatlichen Schulamt Stuttgart Juni 2014

Willkommen im Schulamt STUTTGART

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Willkommen im Schulamt STUTTGART. Aufgaben und Rechte der Ansprechpartnerinnen für Chancengleichheit an Schulen. Zusammenstellung : Katrin Nassal und Monika Schelling BfC -Team am Staatlichen Schulamt Stuttgart Juni 2014. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Willkommen im  Schulamt STUTTGART

WILLKOMMEN IM SCHULAMT STUTTGART

AUFGABEN UND RECHTE DER

ANSPRECHPARTNERINNEN FÜR CHANCENGLEICHHEIT

AN SCHULEN

Zusammenstellung: Katrin Nassal und Monika Schelling

BfC-Team am Staatlichen Schulamt Stuttgart Juni 2014

Page 2: Willkommen im  Schulamt STUTTGART

BEAUFTRAGTE FÜR CHANCENGLEICHHEIT (BFC) UND ANSPRECHPARTNERIN (AP)

mehr als 50 Lehrer/innen

Wahl auf vier Jahre

1 Stunde Ermäßigung

weniger als 50 Lehrer/innen

wird von der Schulleitung bestellt (Wahl empfohlen, nur Frauen dürfen wählen)

keine Ermäßigungsstunde

BfC anSchulen

AP an Schulen

Page 3: Willkommen im  Schulamt STUTTGART

DIE AUFGABE DER BFC UND AP

Sie unterstützt die Schulleitung bei der Umsetzung und Einhaltung des Chancengleichheitsgesetzes

Die BfC/AP ist nicht die Anwältin ihrer Kolleg/innen gegenüber der Schulleitung

Sie ist nicht zuständig für:

Schwangerschaft Mutterschutz Dies ist Aufgabe des Personalrats

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Page 4: Willkommen im  Schulamt STUTTGART

UM DAS ZIEL DER FÖRDERUNG DER CHANCENGLEICHHEIT ERFOLGREICH ZU ERREICHEN, HAT DIE AP GRUNDSÄTZLICH DIE BEFUGNISSE, DIE DER BFC ZUSTEHEN direktes Vortragsrecht bei der Schulleitung sowie bei der

BfC amSchulamt (§ 19 ChancenG)

die AP ist in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht weisungsgebunden (§ 19 Abs. 1)

die AP informiert die BfC bei Vorkommnissen, bei denen sie eine Beanstandung in Sachen Gleichbehandlung nach § 22,1 für erforderlich hält - das direkte Beanstandungsrecht (nach § 22 Abs. 1) kann nur die BfC ausüben

die AP hat das Recht auf Information und Einsicht in Unterlagen bei Belangen der Beteiligungsrechte (§ 20 Abs. 2)

die AP kann bei Bewerbungsgesprächen für schulbezogene Stellen, z.B. Päd. Ass., teilnehmen - muss jedoch nicht! (§ 9)

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Page 5: Willkommen im  Schulamt STUTTGART

AUFGABEN DER ANSPRECHPARTNERINNEN AN DEN SCHULEN(§ 16 ABS. 1)

Vermittlung von Informationen zwischen den weiblichen Lehrkräften an der Schule und der BfC

Anlaufstelle für Belange der Lehrerinnen im Zusammenhang mit der tatsächlichen Gleichberechtigung von Männern und Frauen sowie der Teilzeitbeschäftigten aus familiären Gründen (z.B. Stundenplangestaltung)

Teilnahme an Dienstbesprechungen am SSA und Weitergabe der Informationen an die SL ihrer Schule und das Kollegium

Die AP und die weiblichen Lehrkräfte können sich direkt – ohne Einhaltung des Dienstweges - an die zuständige BfC wenden (§ 21 Abs. 3 ChancenG).

Page 6: Willkommen im  Schulamt STUTTGART

PFLICHTEN DER BFC UND AP

Verschwiegenheitspflicht (§ 19 Abs. 6)

Verpflichtung zur Unterstützung und Zusammenarbeit mit der Schulleitung hinsichtlich der Chancengleichheit (§ 21)

Hinweis auf besondere Belange von Kolleg/innen (z.B. bei Teilzeit) und Missstände

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Page 7: Willkommen im  Schulamt STUTTGART

FAMILIENGERECHTE ARBEITSZEIT

§ 13 Chancengleichheitsgesetz

Die Dienststellen können auf Antrag … eine familiengerechte Gestaltung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit einräumen, wenn dies nachweislich zur Betreuung von mindestens einem Kind unter 18 Jahren oder einer nach ärztlichem Zeugnis pflegebedürftigen angehörigen Person erforderlich ist und dienstliche Belange nicht entgegen stehen. Ist beabsichtigt, dem Antrag einer oder eines Beschäftigten nicht zu entsprechen, ist die Beauftragte für Chancengleichheit zu beteiligen. Die Ablehnung des Antrags ist von der Dienststelle schriftlich zu begründen.

Page 8: Willkommen im  Schulamt STUTTGART

ZIELE DES CHANCENGLEICHHEITSGESETZES

Rahmenbedingungen schaffen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf

(§ 13 ChancenG)

gültig für Frauen und Männer

Teilzeitarbeitsplätze schaffen (§14)

Betreuung kranker Kinder ermöglichen

familiengerechte Gestaltung der Arbeitszeit

Maßnahmen zur Erleichterung des Wiedereinstiegs in den Beruf (§15)

Gleiche Teilhabe an Führungspositionen Berufliche Förderung von Frauen

(§§ 8-11 ChancenG)

(bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung)

Verbesserung der Zugangs- und Aufstiegschancen für Frauen

Erhöhung des Anteils an Frauen in Bereichen geringerer Repräsentanz

Fort- und Weiterbildung

Page 9: Willkommen im  Schulamt STUTTGART

VOM GESETZ ZUM PLAN(UMSETZUNG DES VERFASSUNGSAUFTRAGS: GG ART. 3, ABS. 2)

Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg (Chancengleichheitsgesetz) (22.10.2005)

Gesetzesziel:

Berufliche Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes BW

§ 1:

- berufliche Förderung von Frauen (Erhöhung des Frauenanteils)

- Beseitigung bestehender Benachteiligungen von Frauen

- bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer

Um die Ziele zu erreichen, verpflichtet das Gesetz jede Personal verwaltende Dienststelle (für uns das Regierungspräsidium Stuttgart, Abt. 7, Ref. 74) einen Chancengleichheitsplan zu erstellen.

Chancengleichheitsplan: - berücksichtigt die Schularten Grund-, Werkreal-, Haupt-, Real- und Sonderschule differenziert

Page 10: Willkommen im  Schulamt STUTTGART

AUFBAU DES CHANCENGLEICHHEITSPLANS

Einleitung

Zahlenanteil der Beschäftigten Zielvorgabe

n

Fördermaß-nahmen

Page 11: Willkommen im  Schulamt STUTTGART

Einleitung

Chancengleichheitsplan für den Schulbereich (Gültigkeitsdauer fünf Jahre)

• Erhebende Stelle: Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung 7 (Schule und Bildung), Referat 74

• Erhebungszeitraum: 01.07.2004 – 30.06.2009

• Gesetzliche Grundlage: Chancengleichheitsgesetz B.-W. vom 22.10.2005

Page 12: Willkommen im  Schulamt STUTTGART

Besoldung / Funktion Anteil der Frauen 2005

Anteil der Frauen 2010

A15 Schulleiter/innen 21% 17%

A14+Z Schulleiter/innen 33% 29%

A 14 Schulleiter /innen 23% 34%

A 13+Z Schulleiter/innen 42% 55%

A 13 Schulleiter/innen 37% 63%

A 12 +Z Schulleiter/innen 41% 68%

A 14+Z Stellvertr. SL /innen 18% 29%

A 14 Stellvertr. SL/innen 13% 43%

A 13 Stellvertr. SL/innen 37% 46%

A 12+Z Stellvertr. SL/innen 58% 66%

VERÄNDERUNGEN (GHS)

Page 13: Willkommen im  Schulamt STUTTGART

Besoldung / Funktion Anteil der Frauen

2005

Anteil der Frauen

2010

A15 Schulleiter/innen 15% 27%

A14+Z Schulleiter/innen 56% 54%

A 14+Z Stellvertr. Schulleiter/innen

24% 33%

A 14 Stellvertr. Schulleiter/innen

41% 25%

VERÄNDERUNGEN (RS)

Page 14: Willkommen im  Schulamt STUTTGART

Die Schulleitung hat die Aufgabe, Lehrerinnen gezielt zu fördern. Das bedeutet, Lehrerinnen Aufgaben zu übertragen, in denen sie Kompetenzen erwerben und Erfahrungen für Führungspositionen sammeln.

Zum Beispiel: Übertragung von Aufgaben im Rektorat/Konrektorat (z.B. Prüfungsorganisationen)

Mitarbeit bei Planungs- und Schulentwicklungsaufgaben

Achtung: Dies darf zu keiner zeitlichen Mehrbelastung führen!

FÖRDERMAẞNAHMEN (1)

Page 15: Willkommen im  Schulamt STUTTGART

Frauen auf Fortbildungen zur Führungskräfteentwicklunghinweisen

Zum Beispiel: „Frauen fit für Führung“ Informationstage Wiedereinstieg ins Berufsleben Fortbildungsreihen „Schulleitung“,

„Fachberatung und Fortbildung“ Frauen für eine Bewerbung auf

Führungsaufgaben

motivieren und unterstützen.

FÖRDERMAẞNAHMEN (2)

Page 16: Willkommen im  Schulamt STUTTGART

Maßnahmen für Teilzeitbeschäftigte zurVereinbarkeit von Familie und Beruf

Berücksichtigung bei der Stundenplangestaltung (freier Tag)

Unterscheidung in teilbare und unteilbare Dienstaufgaben

Die GLK kann Empfehlungen für die Verteilung der Lehraufträge und sonstiger dienstlicher Aufgaben geben.

Die Rahmenbedingungen (zeitliche Lage unteilbarer Dienstaufgaben und die Wahrnehmung teilbarer Dienstaufgaben) dürfen sich nicht nachteilig auf Teilzeitlehrkräfte auswirken.

Traum: Betreuungsangebote in der Schule für die Kinder der Beschäftigten schaffen.

FÖRDERMAẞNAHMEN (3)

Page 17: Willkommen im  Schulamt STUTTGART

AUFGABEN IM SCHULALLTAG

Teilbare Aufgaben

Aufsichten

Aufsicht/Präsenz bei schulischen Veranstaltungen

Wandertage/Klassenfahrten

Schullandheimaufenthalte

Verwaltungsarbeiten

Prüfungen

Rücksicht bei Mehrarbeit und Vertretungsstunden

Unteilbare Aufgaben

Konferenzteilnahme (Klassen-, Fach- und Gesamtlehrerkonferenzen)

Schulkonferenz

Fortbildung

Pädagogische Tage

Page 18: Willkommen im  Schulamt STUTTGART

VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT

Wir freuen uns über Fragen und Anregungen

Familie &

Beruf

Page 19: Willkommen im  Schulamt STUTTGART

UNSERE KONTAKTDATENWWW. SCHULAMT - STUTTGART. DE

Sprechzeiten: Di. 11.00 – 13.00 Uhr

Staatliches Schulamt, Telefon: 0711 – 6376-404

1. Stock, Zimmer 103

E-Mail: [email protected] Telefon beruflich daheim: 0711- 50 44 50 88

[email protected] Telefon privat: 0711- 84 16 66