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Christlich-politische Monatszeitung Offizielles Organ der Eidgenössisch- Demokratischen Union EDU 34. Jahrgang | Nr. 1 | Jan. 2014 | www.edu-schweiz.ch Auflage: 24 800 WORTE DES DANKES Unser HERR versorgt! Dankbar werfen wir bei der Jahreswende einen Blick zurück und staunen über die vielen schönen Augenblicke, die Gott uns schenkte. Für das Erreichte sind wir dank- bar und demütig für das, was uns nicht oder noch nicht gelungen ist. Es erfüllt mich mit grosser Dankbarkeit, wenn ich sehe, wie die vielen grossen und kleinen Spenden dazu beitragen, dass wir alle unsere Verpflichtungen erfüllen können. Seit sechs Jahren bin ich nun für die Finanzen der EDU Schweiz verantwortlich und durfte in dieser Zeit immer wieder erleben, dass wir mit wenigen Ausnahmen (z. B. nach den Nationalratswahlen) alle Rechnungen fristgerecht bezahlen konnten. Für alle Zuwendungen, welche wir im vergangenen Jahr erhalten haben, sind wir sehr froh. Mindestens ebenso wichtig sind aber auch all die Gebete, mit welchen viele Leute die Arbeit der EDU begleiten. In diesem Wissen gehen wir ermutigt und zuversicht- lich ins neue Jahr. Für diese Unterstützung danken wir Ihnen von ganzem Herzen. Für das neue Jahr wünsche ich Ihnen im Namen der Geschäfts- leitung EDU Schweiz Gottes reichen Segen. Roland Haldimann, Finanzen und Administration Aber das ist meine Freude, dass ich mich zu Gott halte und meine Zuversicht setze auf Gott, den HERRN, dass ich verkündige all dein Tun. Psalm 73,28 2014 Gottes reichen Segen im neuen Jahr wünscht Ihnen Ihre Redaktion «EDU-Standpunkt». AUF NEUEN WEGEN DURCHS JAHR Geh mit Gottes Segen! Unser Schulweg führte auf der Schonegg durch ein steiles Waldstück, einem Fuss- weglein mit Baumwurzeln und grossen Kieselsteinen. Durch das stete Begehen der Schulkinder seit der Eröffnung des Schulhauses um 1793, war das Katzengra- benweglein ausgetreten und ausgewässert. Könnte es sein, dass dort, wo Du gerade gehst, der Weg auch ausgetreten ist, oder dass Du aus lauter Gewohnheit in deiner Tätigkeit gefangen bist? Wir gehen in ein neues Jahr Gemachte und wiederkehrende Erfahrungen aber auch Rituale geben uns Sicherheit im Leben. Trotzdem müssen wir immer wieder dies oder jenes hinterfragen. In der EDU sind Menschen auf verschiedenen Ebenen an der Arbeit: in Gemeinden, Bezir- ken, Kantonen und hoffentlich auch bald wieder auf Bundesebe- ne. Mit dem untenstehenden Lied möchte ich Dir Mut zu einer Standortbestimmung machen, damit Du mit neuem Elan, neuer Sicht und neuem Mut alte und neue Aufgaben anpacken kannst. Geh unter der Gnade, geh mit Gottes Segen; geh in seinem Frieden, was auch immer du tust. Geh unter der Gnade, hör auf Gottes Worte, bleib in seiner Nähe, ob du wachst oder ruhst. 1. Alte Stunden, alte Tage lässt du zögernd nur zurück. Wohl- vertraut wie alte Kleider sind sie dir durch Leid und Glück. 2. Neue Stunden, neue Tage – zögernd nur steigst du hinein. Wird die neue Zeit dir passen? Ist sie dir zu gross, zu klein? 3. Gute Wünsche, gute Worte wollen dir Begleiter sein.Doch die besten Wünsche münden alle in den einen ein: Liebe Leserin, lieber Leser, geh unter der Gnade, geh mit Gottes Segen ins neue Jahr! Fritz Kohler, Mitglied Geschäftsleitung EDU Schweiz

WORTE DES DANKES Geh mit Gottes Segen! Unser HERR versorgt! · 2014-08-26 · weglein mit Baumwurzeln und grossen Kieselsteinen. Durch das stete Begehen der Schulkinder seit der Eröffnung

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Page 1: WORTE DES DANKES Geh mit Gottes Segen! Unser HERR versorgt! · 2014-08-26 · weglein mit Baumwurzeln und grossen Kieselsteinen. Durch das stete Begehen der Schulkinder seit der Eröffnung

Christlich-politische MonatszeitungOffizielles Organ der Eidgenössisch- Demokratischen Union EDU

34. Jahrgang | Nr. 1 | Jan. 2014 | www.edu-schweiz.ch

Auflage: 24 800

WORTE DES DANKES

Unser HERR versorgt!

Dankbar werfen wir bei der Jahreswende einen Blick zurück und staunen über die vielen schönen Augenblicke, die Gott uns schenkte. Für das Erreichte sind wir dank-bar und demütig für das, was uns nicht oder noch nicht gelungen ist.

Es erfüllt mich mit grosser Dankbarkeit, wenn ich sehe, wie die vielen grossen und kleinen Spenden dazu beitragen, dass wir alle unsere Verpflichtungen erfüllen können. Seit sechs Jahren bin ich nun für die Finanzen der EDU Schweiz verantwortlich und durfte in dieser Zeit immer wieder erleben, dass wir mit wenigen Ausnahmen (z. B. nach den Nationalratswahlen) alle Rechnungen fristgerecht bezahlen konnten.Für alle Zuwendungen, welche wir im vergangenen Jahr erhalten haben, sind wir sehr froh. Mindestens ebenso wichtig sind aber auch all die Gebete, mit welchen viele Leute die Arbeit der EDU begleiten. In diesem Wissen gehen wir ermutigt und zuversicht-lich ins neue Jahr. Für diese Unterstützung danken wir Ihnen von ganzem Herzen.Für das neue Jahr wünsche ich Ihnen im Namen der Geschäfts-leitung EDU Schweiz Gottes reichen Segen.

Roland Haldimann, Finanzen und Administration

Bild: Eveline Rytz

Aber das ist meine Freude, dass ich mich zu Gott halte und meine Zuversicht setze auf Gott, den HERRN, dass ich verkündige all dein Tun. Psalm 73,28

2014Gottes reichen Segen im neuen Jahr wünscht

Ihnen Ihre Redaktion «EDU-Standpunkt».

AUF NEUEN WEGEN DURCHS JAHR

Geh mit Gottes Segen!

Unser Schulweg führte auf der Schonegg durch ein steiles Waldstück, einem Fuss-weglein mit Baumwurzeln und grossen Kieselsteinen. Durch das stete Begehen der Schulkinder seit der Eröffnung des Schulhauses um 1793, war das Katzengra-benweglein ausgetreten und ausgewässert.

Könnte es sein, dass dort, wo Du gerade gehst, der Weg auch ausgetreten ist, oder dass Du aus lauter Gewohnheit in deiner Tätigkeit gefangen bist?

Wir gehen in ein neues Jahr

Gemachte und wiederkehrende Erfahrungen aber auch Rituale geben uns Sicherheit im Leben. Trotzdem müssen wir immer wieder dies oder jenes hinterfragen. In der EDU sind Menschen auf verschiedenen Ebenen an der Arbeit: in Gemeinden, Bezir-ken, Kantonen und hoffentlich auch bald wieder auf Bundesebe-ne. Mit dem untenstehenden Lied möchte ich Dir Mut zu einer Standortbestimmung machen, damit Du mit neuem Elan, neuer Sicht und neuem Mut alte und neue Aufgaben anpacken kannst.

Geh unter der Gnade, geh mit Gottes Segen; geh in seinem Frieden, was auch immer du tust. Geh unter der Gnade, hör auf Gottes Worte, bleib in seiner Nähe, ob du wachst oder ruhst.1. Alte Stunden, alte Tage lässt du zögernd nur zurück. Wohl-

vertraut wie alte Kleider sind sie dir durch Leid und Glück.2. Neue Stunden, neue Tage – zögernd nur steigst du hinein.

Wird die neue Zeit dir passen? Ist sie dir zu gross, zu klein?3. Gute Wünsche, gute Worte wollen dir Begleiter sein.Doch die

besten Wünsche münden alle in den einen ein:

Liebe Leserin, lieber Leser, geh unter der Gnade, geh mit Gottes Segen ins neue Jahr!

Fritz Kohler, Mitglied Geschäftsleitung EDU Schweiz

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VIELFÄLTIGE PARTEIENLANDSCHAFT

Das Parteiensystem in der SchweizIn der Schweiz haben die politischen Parteien im Vergleich zu anderen westli-chen Demokratien eine eher schwache Stellung im politi-schen System. Hierzulande wird die Parteienstruktur stark durch den Föderalis-mus geprägt.

Grosse Parteien sind meistens sowohl auf Bundes- als auch auf Kantons- und Gemeindeebene durch kantonale und kommunale Sektionen aktiv, kleine Par-teien fokussieren sich auf die politische Arbeit im Kanton oder in der Gemeinde.Die grössten Parteien sind die sogenann-ten Bundesratsparteien, sie sind durch mindestens einen Vertreter in der Land-esregierung aktiv. Viele kleine Parteien decken in verschiedenen Nuancen das ganze politische Spektrum von rechts bis links ab.

Keine Selbstlosigkeit

Werte und Parteiprogramme werden oft kurzfristig überarbeitet und Neuausrich-tungen finden oft kurz vor einer Abstim-mung statt. Ein klassisches Beispiel dafür war die Nein-Parole der CVP zur Vorlage über die Familieninitiative der SVP vom 24. November 2013. Das parteipolitische Ziel, sich nicht als Wasserträgerin der SVP taxieren zu lassen, überwog den langjäh-rigen Ruf der CVP, eine Familienpartei zu sein. Lieber wurde dafür die alleiner-ziehende Familie geopfert und damit die Initiative abgelehnt.

Fünf Bundesratsparteien

Als Bundesratspartei unterliegt die erst 5-jährige BDP vielen Kinderkrankhei-ten, und sie schlägt oft unverständlich nach links und dann wieder nach rechts aus. Die SP befürwortet immer noch ent-schlossen den EU-Beitritt der Schweiz und unternimmt alles, diesen, wenn nicht de-mokratisch, dann halt schleichend her-beizuführen. Als Bundesratspartei hat die FDP die längste Tradition. Doch in den letzten Jahren aber wanken ihre bewähr-ten Werte sehr und der Partei könnten auch in den kommenden Wahlen Wähler abspringen. Die SVP hat sich, trotz der ständigen Diskreditierung in den Medien

und ihrem Zick-Zack-Lauf in die Oppo-sition, wieder gut etabliert. Sie kann auf einen erneuten Stimmenzuwachs hoffen, was nicht zuletzt auf die gute Arbeit ihres Bundesrates zurückzuführen ist.

Kleine Parteien ebenso wichtig

In der politischen Parteienlandschaft nehmen auch Funktionsträger kleinerer Parteien ohne Bundesratssitz nicht zu unterschätzende Aufträge und Verant-wortung wahr. Auf allen kantonalen und kommunalen Ebenen stehen Frauen und Männer in Verantwortung und tragen Wesentliches zum Wohl der Gesellschaft und des Landes bei.Auf nationaler Ebene taktieren über 20 Parteien, dazu kommen angeschlossene

Jungparteien und ein ganzes Heer von kantonalen und regionalen Parteien und Bewegungen. Immer wieder werden vor nationalen Wahlen neue Formationen gegründet, oder nach einem demokratisch gefällten Entscheid schliessen sich soge-nannte Verlierer zu neuen Organisatio-nen zusammen. Grundsätzlich muss diese Entwicklung nicht negativ sein. Offen bleibt die Frage, welche Werte und Ziele eine aus Frustration gegründete Bewe-gung vertritt und anstrebt und wie schnell anfänglich gut gemeinte Prinzipien über Bord geworfen werden? Die wahren Werte, welche in der Bibel festgehalten werden, sind unumstösslich und können von nicht bibeltreuen Parteien nicht ganzheitlich übernommen werden.

Hans Moser, Präsident EDU Schweiz

Die EDU betreibt eine Politik auf biblischer Basis. Christliche Werte gilt es zu stärken! Deshalb ist sie auch am Männertag des Vereins Männerforum seit Jahren mit einem Infostand präsent.

Bild: Parlamentsdienste 3003 Bern

Bild: zvg

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RÜCKBLICK AUF DAS PRÄSIDIALJAHR VON BUNDESRAT UELI MAURER

Ueli Maurer blieb sich treuWie kaum bei einem ande-ren Bundespräsidenten wurden vor und bei der Amtsübernahme von Bundesrat Maurer düstere Prognosen gestellt und bereits vor der ersten Amtshandlung nach mögli-chen Fehlern gesucht.

Gewisse Medienschaffende wachten mit Argusaugen über dem Agieren des Bun-despräsidenten, nur um ihm etwas an-lasten oder negativ über ihn schreiben zu können. In Kommentaren zum Geschehen im Bundeshaus ist zu lesen: «Zuverlässig provozierte der Zürcher Bundespräsident in seinem Präsidialjahr Eklat um Eklat. Geschickt grenzte er sich von den Positi-onen des Gesamtbundesrates ab, ohne das Kollegialitätsprinzip direkt zu verletzen. Mit der Tonlage gab er jedem zu verstehen, was er wirklich dachte.»

Doch jetzt, nach Beendigung des Präsi-dialjahres, kann gesagt werden, dass er seine Aufgabe hervorragend erledigt hat. Als volksnaher Politiker führte er seine Geschäfte überlegt und ehrlich aus und bremste die von seinen Vorgängern / in-nen emsig vorangetriebene Reisetätigkeit rund um den Globus ab.

Lob und Tadel

Wohl für alle Schweizer hat der Bun-despräsident 2013 in seiner Rede bei der Eröffnung des World Economic Forum (WEF) in Davos Anfang Jahr gesprochen. Er prangerte die unerhörte Machtpolitik der Grossmächte gegenüber Kleinstaaten an. Der Zürcher Oberländer scheute sich nicht, die Mächtigen der Welt aufzufor-dern sich an der Schweiz, der direkten Demokratie als gelebter Staatsordnung zu

orientieren. Damit traf er die grossmacht-schmeichelnden Seelen in unserem Land. Die anwesenden Wirtschaftsführer der Welt haben seine Anregungen zu Kennt-nis genommen, die Begrüssungsrede des Bundespräsidenten wurde denn auch in den Medien ausserhalb der Schweiz positiv wahrgenommen. Nebst den Aufgaben als Bundespräsident hatte der Verteidigungsminister ein viel-befrachtetes Jahr. Besonders der Kauf von 22 Grippen-Kampfjets und das Armee-budget von 5 Mrd. CHF kosteten viel Zeit und Energie. Auch wenn dem Bundespräsidenten 2013 in den Schweizer Medien der Datendieb-stahl beim Nachrichtendienst, die allseits kritisierte Armeereform und die zögerliche Reaktion auf die Enthüllungen rund um den amerikanischen Geheimdienst NSA zur Last gelegt wurde, hinterlässt er sein Amt in Würde. Ich wage zu behaupten, dass Bundesrat Maurer, würde er für eine andere Partei im Dienst stehen, in den Medien als einer der besten Bundespräsi-denten gelobt würde. Neu liegt für das Jahr 2014 das Bundes-präsidium in FDP-Händen. In der Hoff-nung, dass der Volkswille besonders in der EU-Politik berücksichtigt wird, wünschen wir sowohl dem abtreten-den als auch dem neugewählten Bun-despräsidenten Gottes reichen Segen.

Hans Moser, Präsident EDU Schweiz

ImpressumHerausgeber / RedaktionEDU-StandpunktPostfach, 3601 Thun

Administration und Adressmutationen033 222 36 [email protected]

Redaktion und Marktplatzinserate033 222 37 [email protected] 033 222 37 44

Anzeigenverkauf (ohne Marktplatz)031 818 01 [email protected]

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RedaktionHans MoserDaniel BeutlerArthur GasserRoland HaldimannThomas KäserLisa LeisiEveline Rytz (Schlussredaktion)Harold Salzmann (Layout)

Schreibende geben ihre persönliche Ansicht wieder.

Layout: EDU Druckvorstufe, Druck und Spedition: www.jordibelp.ch

Erscheint monatlich, 11 Ausgaben

EINE FRAGE AN BENJAMIN CARISCH

Weshalb politisieren Sie bei der EDU?«Gott wird unser Land nochmals mächtig berühren, davon bin ich über-zeugt. Dazu möchte ich auch auf dem politischen Parkett ein Wegbereiter sein. Die EDU ist aus meiner Sicht dieje-nige Partei, welche am treusten Gottes Reden und Wirken sucht. Zudem ver-tritt die EDU klare biblische Werte, was bei den meisten Parteien nicht der Fall ist. Gleichzeitig glaube ich aber auch, dass die EDU einen Wandel zu mehr Volksnähe braucht. Hierbei möchte ich helfen und meinen Teil dazu beitragen. Darum politisiere ich bei der EDU.»

29 Jahre alt, verheiratet, Vater eines Kindes, Ausbildung zum Wirtschafts-informatiker FH, Leiter Informatik, ab 2014 Mitglied des Grossen Gemein-derats Spiez, wohnhaft in Spiez

Bild: Bundeskanzlei

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Volksinitiative vom 14. Februar 2012 «Gegen Masseneinwanderung» Diese Volksinitiative der SVP wurde vor dem Hinter-grund der seit Jahren star-ken Zuwanderung aus der EU lanciert und will mit einem neuen Bundesver-fassungsartikel 121 a die Regelung der Einwanderung in die Schweiz neu wie folgt regeln:– Die Schweiz bestimmt ihre Einwan-

derungspolitik autonom nach den ei-genen Interessen und setzt jährliche Höchstzahlen und Kontingente für Ein-wanderer und Grenzgänger fest, welche sowohl für Einwanderer und Asylanten zusammen genommen gelten.

– Die Schweiz führt wiederum den Vor-rang von einheimischen Bewerbungen bei der Besetzung von Stellen ein. Ein Arbeitgeber muss nachweisen, dass er für die betreffende Stelle im Inland keinen

geeigneten Kandidaten / -in rekrutie-ren konnte, bevor er eine ausländische Bewerbung berücksichtigen kann. Eine analoge Regelung galt vor der Perso-nenfreizügigkeit und während deren Übergangsregelung.

– Die Schweiz darf keine Verträge abschlie-ssen, deren Inhalt den Einwanderungs-Bestimmungen dieser Initiative wider-sprechen und muss bestehende Ver-träge entsprechend korrigieren, bzw. neu verhandeln. Dies betrifft direkt das Per-sonenfreizügigkeitsabkommen (PFZ) Schweiz – EU.

– Die Schweiz kann den Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familien-nachzug und auf Sozialleistungen be-grenzen, einschränken.

– Nach drei Jahren nach der Annahme der Initiative setzt der Bundesrat die Bestimmungen der Initiative auf dem Verordnungsweg in Kraft, wenn bis zu

diesem Zeitpunkt die entsprechende Gesetzgebung noch nicht angepasst wurde.

Eine Annahme dieser Initiative hätte un-weigerlich zur Folge, dass das bestehende Personenfreizügigkeitsabkommen (PFZ) Schweiz – EU von der Schweiz einseitig entsprechend korrigiert oder gekündigt werden müsste. Die EU wird über eine solche Korrektur kaum begeistert sein und das PFZ allenfalls kündigen. Dies hätte auf-grund der sogenannten Guillotineklausel in Artikel 25 des PFZ innert sechs Monaten die Ausserkraftsetzung der übrigen sechs Abkommen der Bilateralen I zur Folge. Aus diesem Grund laufen Wirtschaftsver-bände, Regierung und Parlament Sturm gegen diese Initiative und begründen ihre Ablehnung primär mit den angeblich be-währten Bilateralen Verträgen mit der EU. Bundesrat und Parlament lehnen diese Initiative ab.

a. NR Markus Wäfl er

Bundesbeschluss vom 20. Juni 2013 über die Finanzie-rung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI)Dieser Bundesbeschluss ist ein direkter Gegenent-wurf von Regierung und Parlament zur unterdessen zu Gunsten dieses Gegen-entwurfs zurückgezogenen Volksinitiative des VCS «Für den öffentlichen Ver-kehr».

Dieser direkte Gegenentwurf bewirkt Änderungen der Bundesverfassung, des-halb gilt das obligatorische Referendum, d. h. es gibt darüber automatisch eine Volksabstimmung. Dieser Bundesbeschluss schreibt in die Bundesverfassung, dass die Finanzierung der Eisenbahnverkehrsinfrastruktur und die Betriebskosten des Eisenbahnverkehrs künftig grundsätzlich aus einem neuen, unbefristeten Fonds finanziert werden. Er soll den bisherigen, befristeten FinöV-Fonds ablösen, welcher nach Fertigstel-

lung der NEAT und Rückzahlung der Bun-desvorschüsse etwa 2030 aufgelöst würde. Der neue Eisenbahn-Infrastrukturfonds soll wie folgt gespiesen werden: höchstens zwei Drittel der LSVA-Erträge, 0,1 % MwSt, 2 % der Direkten Bundessteuereinnahmen für natürliche Personen, sowie 2,3 Mrd. CHF jährlich aus der allgemeinen Bundes-kasse. Für die Rückzahlung der aus dem FinöV-Fonds übernommenen Schulden von rund 10 Mrd. CHF gegenüber der all-gemeinen Bundeskasse sieht die Abstim-mungsvorlage die Verwendung von 9 % der zweckgebundenen Mineralsteuerein-nahmen vor, max. 310 Mio. CHF pro Jahr.

FABI gesellt sich zu FinöV

Der bisherige FinöV-Fonds war für die Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte NEAT, Bahn 2000, der Hochgeschwindig-keitsanschlüsse der Schweiz ans franzö-sische und deutsche Hochgeschwindig-keitsnetz, für Lärmbekämpfungsmass-

nahmen und den Ausbau des übrigen Bahnnetzes bestimmt. Die Betriebskosten finanzierten die Bahnen bisher aus den Betriebseinnahmen und den Zahlungen von Bund und Kantonen aus den soge-nannten Leistungsvereinbarungen. Nebst dem bisherigen FinöV-Fonds besteht seit 2008 noch der Agglomerationsverkehrs-Infrastrukturfonds, der primär für die Finanzierung der Behebung von Lücken der Nationalstrassen, für den Substanz-erhalt von Hauptstrassen im Berggebiet und für Agglomerationsverkehrsprojekte bestimmt ist.Die FABI-Vorlage beinhaltet finanzpoliti-sche Fragestellungen, welche von Bundes-rat und Parlament zwar heruntergespielt werden, aber trotzdem gelöst und beant-wortet werden müssen. Bundesrat und Parlament empfehlen die FABI-Vorlage zur Annahme.

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EIDGENÖSSISCHE ABSTIMMUNG

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Volksinitiative vom 4. Juli 2011 «Abtreibungsfinan-zierung ist Privatsache – Entlastung der Kranken-versicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung»

Diese, bei der Unterschrif-tensammlung auch von der EDU unterstützte Volksini-tiative will mit einem neuen Absatz 3 zu BV-Art. 177 die automatische Bezah-lung der Abtreibungskos-ten durch die Grundversi-cherung aus dem Leistungskatalog der obli-gatorischen Krankengrund-versicherung streichen.

Abtreibungen sollen künftig von den Frau-en, welche abtreiben wollen, selbst bezahlt oder via fakultative Zusatzversicherun-gen abgedeckt werden. In den Übergangs-bestimmungen wird festgehalten, dass spätestens neun Monate nach einer An-nahme der Initiative deren Wortlaut Vor-rang hat vor allen noch widersprechenden Gesetzesartikeln.Für die EDU ist diese Forderung unbe-stritten. Es hätte noch andere fragwür-dige Leistungen, welche automatisch der Krankengrundversicherung unterge-jubelt wurden, die ebenfalls gestrichen werden könnten, so z. B. die Abgabe von Heroin und Methadon. Diese müssten sinnvollerweise über ein ordentliches Budget finanziert werden, was eine

Kostenkontrolle zur Folge hätte. Aber das ist nicht Gegenstand der Abstimmung.

Psychische Probleme werden verschwiegen

Gesamthaft fallen die direkten Kosten der Abtreibungen mit zwischen 10 und 20 Mio. CHF zwar nicht ins Gewicht und würden keine Prämiensenkung bewir-ken. Rechnet man aber die indirekten Folgekosten von psychiatrischen Behand-lungen von Frauen, welche abgetrieben haben und damit nachher nicht fertig werden, dazu, sieht die Rechnung anders aus. Aber auch da gibt es kaum genaue Zahlen, nur Schätzungen. Eine Annah-me dieser Initiative hätte zur Folge, dass sich schwangere Frauen wahrscheinlich vermehrt für das Leben des Ungebore-nen entscheiden würden, wenn sie die Sache selber bezahlen müssten. Diesen Frauen bliebe das psychische Trauma er-spart, welches zahlreiche Frauen mit Ab-treibungen durchleiden. Aber das wird bewusst verschwiegen, weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Erfreulicher-weise haben kürzlich in der «Weltwoche» betroffene Frauen über ihre Erlebnisse nach der Abtreibung berichtet und damit gezeigt, dass Abtreibung keine harmlose Sache ist, wie dies Abtreibungsbefürwor-ter immer behaupten. Selbstverständ-

lich laufen die Abtreibungsbefürworter gegen diese Initiative Sturm und malen mittelalterliche Kurpfuschergeschich-ten und Diskriminierungskeulen an die Wand. Bundesrat und Parlament empfeh-len eine Ablehnung der Vorlage.

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EIDGENÖSSISCHE ABSTIMMUNG VOM 9. FEBRUAR 2014

VOLKSABSTIMMUNG VOM

9. FEBRUAR 2014

EDU-Parolen 1. Bundesbeschluss vom 20. Juni 2013 über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfra-struktur. Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öf-fentlichen Verkehr»: NEIN

2. Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache – Entlastung der Krankenversicherung durch Strei-chung der Kosten des Schwan-gerschaftsabbruchs aus der obli-gatorischen Grundversicherung. Volksinitiative: JA

3. Gegen Masseneinwanderung. Volksinitiative: JA

JAzur Eidgenössischen VolksinitiativeAbtreibungsfinanzierungAbtreibungsfinanzierungist Privatsacheist Privatsache

JABild: www.abtreibung.ch

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PROBLEME BEI DER UMSETZUNG VON VOLKSENTSCHEIDEN

Landesrecht vor Völkerrecht?In der Schweiz wird meist im Zusammenhang mit Abstimmungsentscheiden die Frage diskutiert, inwie-weit unser Landesrecht und Volksabstimmungsent-scheide noch Vorrang haben vor dem sogenann-ten Völkerrecht.

Als Beispiele der letzten Zeit seien erwähnt: Volksentscheide bei der Verwahrungsini-tiative, bei der Ausweisungsinitiative für kriminelle Ausländer, bei der Minarett-bauverbotsinitiative, diverse Entscheide betreffend EU-Recht. Bei den erwähnten Initiativ-Beispielen wurde behauptet, die betreffenden Volksentscheide würden gegen übergeordnetes Völkerrecht im Bereich der Menschenrechte verstossen. Nun, was gilt? So generell und allgemein gültig kann man das nicht sagen, weil das sogenannte Völkerrecht eine vage und eher unverbindliche Sache ist, mit Aus-nahme z. B. der Verbote von Folter, Todes-strafe, des Rechts auf Ehe und Familie, der Religionsfreiheit, usw. Tatsache ist eben-falls, dass sich die meisten Staaten (inkl. z. B. die USA), welche z. B. die Menschen-rechtskonvention der UNO unterzeichnet haben, nur sehr rudimentär daran hal-ten und die meisten islamischen Staaten stellen ohne Skrupel über die Menschen-rechtskonvention ihre islamische Scharia. Nur in der Schweiz werden Diskussionen geführt, ob z. B. Volksentscheide mög-licherweise übergeordnetes Völkerrecht verletzen würden.

Bundesverfassung ist oberste Rechtsnorm

Sie bildet die rechtliche Grundordnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und legt die Ziele und Aufgaben des Staates fest, verankert Grundrechte, bestimmt die Staatsorgane sowie deren Zuständig-keit und Verhältnis zueinander, ordnet die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen und die Beziehungen zur Völkergemeinschaft. Zu den wichtigsten Strukturmerkmalen der Bundesverfas-sung gehören Demokratie, Rechtsstaat-lichkeit und Föderalismus. Diese Verfas-sungsprinzipien stehen sich gleichwertig gegenüber; sie bedingen und ergänzen sich gegenseitig. Die Verfassung regelt

nur die Grundzüge der Rechtsordnung. Als oberster Rechtserlass beansprucht die Bundesverfassung Geltung und Vorrang vor dem Gesetzes- und Verordnungsrecht des Bundes sowie vor dem gesamten Recht der Kantone. Die innerstaatliche Rechts-ordnung sowohl auf eidgenössischer als auch auf kantonaler Ebene wird als Stufen-bau (Verfassung – Gesetz – Verordnung) verstanden.

Legislative – Exekutive – Judikative

Auf Bundesebene gibt es keine für die Rechtskontrolle allein verantwortli-che Instanz, vielmehr gibt es mehrere «Hüter des übergeordneten Rechts», die im Rahmen ihrer Zuständigkeiten präven-tiv oder repressiv über die Verfassungs-, Gesetzes- und Völkerrechtskonformität der tieferstufigen Normen wachen: die Bundesversammlung, der Bundesrat, die für die rechtliche Qualitätssicherung der Rechtsetzung zuständige Bundesverwal-tung, das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden.Gibt es in unserem Land Streitigkeiten über die Interpretation von Verfassungs- oder Gesetzesartikeln, können diese Fra-gen in letzter Instanz vom Bundesgericht geklärt werden. Die Rechtsinterpretation des Bundesgerichtes ist verbindlich für alle untergeordneten Gerichte (Kantone, Bezirke).

Menschenrechte für alle

Unsere neue Bundesverfassung von 1999, welche in der Volksabstimmung vom 18.04. 1999 bei einer Stimmbeteiligung von nur 36 % mit einem Ja-Stimmenanteil von bloss 59 % angenommen wurde (EDU hatte Nein-Parole), macht Aussagen über das übergeordnete Völkerrecht und die Stellung und Aufgabe des Bundesgerichts.Besonders BV-Art. 5 legt für die Freiheit und Rechte der Bürger in einem Rechts-staat wichtige grundlegende Rechtsnor-men fest. Ebenso legen BV-Art. 5 und 190 den Bezug zum Völkerrecht fest. Völker-recht ist nicht a priori schlecht, wie man aufgrund von einzelnen Entscheiden des Europäischen Menschenrechts-Gerichts-hofes (EGMR) annehmen könnte. So hat z. B. die Europäische Menschenrechts-konvention (EMRK) und die UNO-Kon-vention über Menschenrechte wichtige

grundlegende Rechte für alle Menschen definiert, welche auch aus biblischer Sicht als sehr positiv bezeichnet werden kön-nen. Dies insbesondere in einem Umfeld von Diktaturen und Regimen, welche grundlegende Menschenrechte wie z. B. Glaubens- und Religionsfreiheit, Frei-heit der Meinungsäusserung, Presse- und Medienfreiheit usw. mit Füssen treten. Aber wie bei allen Gesetzeswerken ist v. a. die Interpretation, die Auslegung der Ge-setzesbestimmungen durch die betref-fenden Gerichte und Richter letztendlich massgebend.

Zum Teil selber verschuldet

Die Bestimmungen in BV-Art. 5 und 190 engen natürlich eine völlig unabhän-gige Gesetzgebung der Schweiz ein. Je mehr Völkerrecht durch von der Schweiz unterzeichnete und ratifizierte völker-rechtliche Verträge und Abkommen unter diese Verfassungsbestimmung geschoben wird, desto mehr verliert unser Land an Souveränität und Unabhängigkeit bei der Gesetzgebung. Dazu kommt die stark zu-nehmende Internationalisierung in ver-schiedenen Rechtsbereichen durch supra-nationale Organisationen wie OECD, G7, G20, usw. Die bilateralen Abkommen mit der EU und das Assoziierungsabkommen mit den Verträgen von Schengen-Dublin zwingen uns ebenfalls übergeordnetes «fremdes» EU-Recht auf. Doch das Schwei-zer Volk hat z. B. sowohl den UNO-Beitritt unseres Landes, die Bilateralen I und II mit der EU, das Assoziierungsabkommen zu Schengen-Dublin usw. in Volksab-stimmungen genehmigt. Das Volk muss sich also bewusst sein, dass es mit sei-nen eigenen Abstimmungsentscheiden selber seine Unabhängigkeit bezüglich Rechtssetzung eingeschränkt hat. Die Internationalisierung der Rechtsetzung wird kaum abnehmen und die Schweiz wird weiterhin fremde Rechtsnormen übernehmen müssen, wenn sie sich nicht selber in wichtigen Bereichen ins Abseits setzen will. Wichtig ist dabei die Wah-rung der Freiheit und Grundrechte der Bürger. Dazu wäre aber eine freiheitliche Gesinnung von Parlament und Regierung auf der Basis biblisch-christlicher Werte nötig. Regierung und Parlament sind aber nur das Spiegelbild unseres Volkes, das sie gewählt hat.

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BUNDESRÄTLICHER ANTRAG TEILUNGÜLTIGERKLÄRUNG DER SVP-DURCHSETZUNGSINITIATIVE

Freiheit, Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit unter der Guillotine?

Die SVP-Durchsetzungs-initiative zur Ausschaf-fungs-initiative soll nach bundesrätlicher Meinung für teilungültig erklärt werden. Sie verstosse gegen zwin-gendes Völkerrecht – dadurch, dass sie dieses defi niert. Ein jeder freiheit-lichen Demokratie mit Gewaltenteilung unwürdiges Vorgehen.

Ende November fasste der Bundes-rat, dem Antrag der Justizministerin Sommaruga (SP) folgend, seinen weit-reichenden Beschluss. Er beantragt National- und Ständerat, erstmals in der Geschichte der Schweiz eine Volksini-tiative für teilungültig zu erklären (aus anderen Gründen wie Verstoss gegen die Einheit der Materie wurden bislang vier Volksinitiativen dem Stimmvolk nicht vorgelegt). Dabei soll der folgende Satz gestrichen werden: «Als zwingendes Völkerrecht gelten ausschliesslich das Verbot der Folter, des Angriffskrieges, der Sklaverei sowie das Verbot der Rück-schiebung in einen Staat, in dem Tod oder Verfolgung drohen.»

Argumentation desBundesrates unterläuft sich selbst

Nach Meinung des Bundesrates verstosse die Durchsetzungsinitiative gegen zwin-gendes Völkerrecht, indem sie dieses bloss selbst definiert. Nach bundesrät-licher Auffassung müsse das zwingende Völkerrecht weiter gefasst werden, auch generelle Floskeln wie «drohende In-haftierung» oder «unmenschliche Be-handlung» sollen darin enthalten sein. Allerdings liegt auf der Hand, dass derart

unbestimmte Begriffe das Problem nicht lösen und vermutlich wieder das Bun-desgericht wie bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative, vor die Frage stellen, was denn zwingendes Völker-recht überhaupt sei. Doch gerade die Tatsache, dass das Bundesgericht in na-hezu freier Rechtsfindung erst Mitte Ok-tober 2012 einen Leitentscheid (BGE 139 I 16) zur Anwendung der Ausschaffungs-initiative fällte und darin das zwingende Völkerrecht in diversen obiter dicta (bei-läufig, nicht bindend) selbst definierte, zeigt, dass das unter den mehrheitlich linksstehenden Staats- und Völkerrecht-lern immer wieder betonte unabdingba-re Recht gar nicht in seiner Deutlichkeit existiert.

Bundesrat fehlt Legitimation für seinen Entscheid

Dies ist auch für Alt-Bundesrichter Martin Schubarth (SP), der die Initiative dezidiert ablehnt, höchst fragwürdig. In einem Beitrag in der Weltwoche vom 28.11.2013 verweist er auf den (nota bene dem internationalen Recht sehr positiv gegenüberstehenden) emeritier-ten Staatsrechtsprofessor Daniel Thü-rer, welcher das Völkerrecht als «Kon-zept, das anerkanntermassen etwa das Gewaltverbot, das Aggressionsver-bot, den Kern des humanitären Völ-kerrechts, das Genozidverbot und das Folterverbot umfasst, darüber hinaus aber unbestimmt, im Fluss und daher schwer zu handhaben» beschreibt. Die Definition ist schwammig, von welcher die SVP sämtliche anerkannte Elemente übernimmt und um einer gesteigerten Rechtssicherheit – an und für sich Ziel jeder Rechtsstaatlichkeit – willen die umstrittenen Punkte eliminiert. Was soll daran falsch sein geschweige denn völkerrechtswidrig?

Prinzip der Gewaltenteilung torpediert

Unter diesem Gesichtspunkt ist zudem sonnenklar, dass Rechtslücken pri-mär durch den Gesetzgeber und erst a nschliessend du rch d ie Rechts-prechung zu schliessen sind. Wenn man dies beherzigt, lässt sich ohne schlech-tes Gewissen von einem Staatsstreich reden, denn es sind klare Bestrebungen des Souveräns vorhanden, das zwingen-de Völkerrecht zu definieren. Diese kann man in einer freiheitlichen Demokratie nicht leichtfertig ausmerzen. Es ziemt sich nicht, den Volkswillen zu unter-laufen, wenn man eine Gleichschaltung der Menschen verhindern möchte. Oder ist das das Ziel des Mainstreams unserer Classe politique? Dann sei allerdings daran erinnert, dass solches Gebaren in der gesamten Geschichte stets jegli-chen Friedensbestrebungen zuwiderlief – nicht nur in der Weimarer Republik und im Dritten Reich, dieselbe Ursa-che hatte der Dreissigjährige Krieg im 17. Jahrhundert.Es stimmt mich besorgt, wenn selbst eine EVP-Nationalrätin im ideaSpekt-rum schreibt, die Glaubwürdigkeit der Demokratie könne dadurch erreicht werden, dass man nicht menschen-rechtskonforme Initiativen nicht mehr dem Volk vorlege. Dies entspricht weder der befreienden Botschaft des christ-lichen Glaubens noch einem kritisch reflektierten Geschichtsbild. Wer an Freiheit, Friede, Sicherheit und Rechts-staatlichkeit interessiert ist, kann die-ser Teilungültigerklärung nicht zu-stimmen. Hoffen wir, dass das Bundes-parlament dies ebenso sieht und dem Bundesrat eine Abfuhr erteilt!

Artur Terekhov

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DIE NOT IST GROSS – DIE HILFE KLEIN…

«Diese Probleme gehen uns alle an!»Kurze Tage, lange kalte Nächte – viele Menschen in Zürich wissen nicht, wo sie die nächste Winternacht verbringen können. Es sind Drogensüchtige, Randständige und eine zunehmende Anzahl mittelloser Arbeitsmigranten aus der EU und Afrika, welche nicht nur bei Minustemperaturen froh sind, eine warme Mahlzeit, ein Nachtlager und ein biss-chen Zuwendung zu bekommen. Mitten im Kreis 4, unweit der Langstrasse, gibt es einen Ort, wo sich Christen um diese Menschen kümmern. Die EDU im Gespräch mit dem Leiter des Chrischtehüsli Zürich, Emmanuel Parvaresh.

IM GESPRÄCH

EDU-Standpunkt»: Wie sind Sie als Kaukasier in die Schweiz gekommen?Emmanuel Parvaresh: Meine Eltern lernten sich während des Zweiten Welt-krieges auf der Flucht in St. Petersburg kennen und liessen sich später in Aser-baidschan, Nordiran nieder, wo ich gebo-ren wurde und aufwuchs. Nach meinem 7-jährigen Gefängnisaufenthalt wollte ich eigentlich nach Kanada auswandern und hatte bereits die Papiere dafür in meiner Hand. Da wir in unserer jüdischen Kultur den Eltern gehorsam sind, befolgte ich den Rat meines Vaters, in die Schweiz zu gehen. Heute bin ich sehr dankbar dafür. Hier lernte ich dann meine Frau kennen, die sich bereits im Chrischtehüsli enga-gierte.

Wie sind Sie als Jude an Jeshua gläubig geworden?Auf meinem Kindergartenweg gab es eine alte armenische Kirche, die von allen christlichen Gläubigen besucht wurde. Als es dann in der ersten Klasse um die christliche Lehre ging, fragte ich meinen Lehrer, ob ich als Jude auch teilnehmen dürfe, denn ich hatte Angst vor meinen jüdisch-orthodoxen Eltern. Mein Leh-rer misshandelte mich daraufhin derart, dass ich deshalb neun Monate des ersten Schuljahres auf dem Bauch liegend im Spital verbrachte. Jeden Morgen winkte mir aber eine Nonne bei der Kirche zu und so bin ich zu ihr gegangen. Meine Mutter erlaubte es mir, der Vater durfte nichts davon erfahren. Die Nonne nahm mich wie eine Grossmutter an der Hand und zeigte mir die Kirche. So besuchte ich auch die Jungschar der Adventsgemeinde und kam zum Glauben an Jesus Christus.Während meiner Zeit im Gefängnis und im Krieg wurde dann mein Glaube stark auf die Probe gestellt. Ich war 150 m unter

dem Boden eingekerkert und wurde auch gefoltert, so dass ich bisweilen Gedanken an Selbstmord hegte. Oft fragte ich, Herr wo bist du? Als ich nach meiner Flucht hier um Asyl ersuchte, war im Asylheim ein syrischer Kurde, der Christ war. Er ermunterte mich zur Taufe. So habe ich mich auf dem Platz-spitz in Zürich taufen lassen und bin dank-bar, dass ich hier meinen Glauben frei leben darf. Gott hat mich auch von Ängsten geheilt und mir eine Familie geschenkt, denn ich hatte ja alles verlo-ren. Deshalb kann ich den Schmerz der

Heimatlosigkeit dieser Menschen nach-empfinden. Ich weiss auch, was es heisst, Hunger zu leiden, denn ich bekam im Gefängnis pro Tag nur einen Schluck Was-ser und wenn überhaupt ein kleines Stück Brot zu essen. Bei meiner Ankunft in der Schweiz wog ich noch 39 kg.

Das Chrischtehüsli ist seit gut 3 Jahren an der Cramerstrasse 11 zu Hause… Wir waren zuerst auf dem Platzspitz und dann in der Folge an verschiedenen Standorten. Nach der letzten Kündigung, als wir nicht wussten, wohin wir nun gehen sollten, rief ich verschiedene Ge-meinden an. Kurz darauf durften wir diese leer gewordenen Schulräumlichkeiten der Siebenten-Tags-Adventisten an der Cramerstrasse beziehen, die uns die Ge-meinde praktisch gratis zur Verfügung stellt! Ich habe grossen Respekt vor dieser Gemeinde und bin sehr dankbar dafür. Der Platz hier im Kreis 4 ist ideal, denn wir befinden uns in unmittelbarer Nähe des Bezirksgebäudes mit dem Gericht und dem Gefängnis. Da gibt es schon einen langjährigen Kontakt. Nicht weit von hier ist die Schweizweit bekannte Langstra-sse und der Stauffacher, wir sind also an einem zentralen Punkt in der Stadt. Der Herr hat das wunderbar gefügt.

Seit einiger Zeit kommen auch immer mehr Arbeitssuchende aus dem EU-Raum (viele mit spanischen Pässen) nach Zürich. Wie helfen Sie diesen Menschen?Letzten Februar / März waren wir wegen den vielen Stellenlosen aus der EU und Afrika in den Medien, was sehr positiv war. Doch es hat uns finanziell nichts gebracht, nur zusätzliche Arbeit, denn man schickt diese Obdachlosen zu uns.

Emmanuel Parvaresh, geb.1960 in Aserbaidschan/Kaukasus, Nordiran, Verheiratet mit Hanna, ein 15-jähriger Sohn, Medizinstu-dium, 5 Jahre Berufsoffizier im Iran-Irakkrieg, 7 Jahre Gefäng-nisaufenthalt aus politischen und Glaubensgründen, internationa-ler Schachspieler, Sozialarbei-ter, seit 1996 im Chrischtehüs-li engagiert, seit Januar 2000 als Leiter, messianischer Jude, wohnhaft in Basel

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IM GESPRÄCH IM GESPRÄCH

In letzter Zeit bekommen wir vermehrt Kleider oder Lebensmittel, was sehr schön ist. Doch das ist nicht alles, diese Men-schen brauchen auch Liebe und ein Dach über dem Kopf. Wir können nicht nur Gottes Wort reden, sondern sollen auch danach handeln. Wir müssen unser Herz öffnen, die Frage ist nur wie. Wie kann das unsere Gesellschaft, unsere Kirche tun? Wir haben viele wunderbare Geschwister, doch sie sind mit sich selber beschäftigt. Viele unterstützen bereits Projekte, meis-tens im Ausland – doch wir haben Prob-leme jetzt und hier vor Ort!

Weshalb engagieren Sie sich für diese Menschen? Wir wollen Gottes Liebe weitergeben und versuchen zu helfen, wo und wie wir kön-nen. Auch beten wir dafür, dass der Herr den Menschen in den christlichen Insti-tutionen die Augen öffnet. Wie können wir am Sonntag Gott in unseren Gemein-den loben und daneben diese Gelegen-heit, das Evangelium in Tat umzusetzen, ausser Acht lassen?

Sie bieten einen Mittagstisch an. Wer verpflegt sich bei Ihnen? Früher hatten wir nur randständige Menschen, heute kommen auch viele Arbeitssuchende. Wir sind offen für alle Menschen. Pro Tag geben wir ca. 70 – 80 Mittagessen heraus, welche wir hier in unserer kleinen Küche selber zubereiten. Von Montag bis Donnerstag sind wir hier an der Cramerstrasse und am Freitag an der Tellstrasse präsent.

Wie finanziert sich Ihre Arbeit?Wir finanzieren uns durch Spenden. Trotzdem sind die Finanzen unser gröss-tes Problem, denn wir haben von der Stadt Zürich keine Unterstützung. Auch in die-ser Hinsicht haben wir bis heute viel erlebt

und gelernt, unser Vertrauen nicht auf Gemeinden oder Menschen zu setzen, sondern auf Gott. Sie bieten auch Deutschkurse an?Die Adventsgemeinde bot schon vorher Deutschkurse für Spanisch sprechende an und auch wir vom Chrischtehüsli haben Freiwillige, welche Deutsch unterrichten,

so dass wir diese Aufgabe koordinierenkönnen. Die Sprache ist das A und O, um sich in einer Gesellschaft integrieren zu können. Wir helfen auch Lebensläufe zu erstellen, beim Schreiben von Bewerbun-gen, beim Ausfüllen von Formularen für das Sozialamt und bei Übersetzungen. Leider erleben wir auch immer wieder, dass Migranten hier ausgenützt werden, d. h. man lässt sie für ein Taschengeld ununterbrochen arbeiten.

Würden Sie, besonders jetzt in der kal-ten Jahreszeit, gerne Schlafplätze an-bieten?Ja, denn gratis Schlafplätze sind kaum zu finden. In letzter Zeit habe ich viele v. a. äl-tere und kranke Menschen in die Jugend-herberge geschickt. Wir übernehmen die Fahrkosten dorthin und die Übernach-tung oder wir geben ihnen CHF 5.– für die Notschlafstelle, denn auch bei der Heils-armee muss man bezahlen. Im «Pfuus-bus» von Pfarrer Sieber gibt es gerade mal 22 Schlafplätze. Alle anderen kommen zu uns und so schicken wir auch Leute zum Flughafen zum Übernachten. Bis um 5 Uhr morgens können sie dort bleiben, jedoch dürfen sie nur sitzen und nicht liegen zum Schlafen.

Viele dieser Leute schlafen zusammen mit 5 – 6 anderen in einem Zimmer oder übernachten in einem Auto. Wenn sie am Morgen zu uns kommen, sind sie weder geduscht noch haben sie etwas Warmes gegessen. Deshalb fragen wir oft auch unsere Freunde und Bekannten, ob wir die Leute für einige Nächte bei ihnen

unterbringen können. Dabei handelt es sich nicht nur um 2 – 3 Personen, denn wir haben nun in Zürich einige Tausend Arbeitssuchende aus den EU-Ländern. Gehen diese Leute in eine Gemeinde oder zum Sozialamt, so verweisen sie diese an uns. Drogensüchtige erhalten oft Sozi-algeld von ihren Beiständen, um dann ebenfalls zu uns ins Chrischtehüsli ge-schickt zu werden.

Wie erleben Sie die heutige Drogen-politik? Für die Drogensüchtigen hat die Stadt Methadon- oder Heroinprogramme ins Leben gerufen, aber das ist keine wirkliche Hilfe. Diese Menschen haben oft Suizid-gedanken, denn sie haben kein Ziel, keine Hoffnung. Es gibt auch viele Drogensüch-tige, die nirgends registriert sind. Sie ar-beiten z. B. auf Banken und es gibt sogar ab und zu solche, welche hierher kommen, weil sie auf der Suche nach Drogen sind. Heute läuft das alles im Versteckten ab. Drogen sind heute in jeder Menge sehr einfach zu bekommen. In der Stadt wird das aber nicht thematisiert, sie investiert Millionen in Projekte für Homosexuel-le und auch an der Langstrasse wurde viel verschönert. Die Hausbesitzer an der Langstrasse werden immer reicher, weil

Emmanuel und Chrischtehüslifamilie, Singen vor dem Mittagessen im CHAI, drinnen und draussen (v.l.n.r.)

«Wir können nicht nur Gottes Wort verkündigen, sondern müssen auch danach handeln.»

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die Mieten ins Unermessliche steigen. Den Armen bringt das aber nichts, denn sie landen bei uns.

Und die Prostitution?Das, was an der Langstrasse geschieht, wird in den Medien immer so schön dar-gestellt. Doch die Wirklichkeit ist sehr traurig, denn die Freier, z. T. Familienvä-ter in schönen Autos, auch aus anderen Kantonen, gehen hier zu minderjährigen Prostituierten mit falschen Ausweisen. Da herrschen v. a. für Frauen aus Osteu-ropa und Südamerika mafiaähnliche Zu-stände. Diese Menschen gehen kaputt, deshalb sprechen wir dort auch immer wieder Leute an.Dazu gibt es viele einheimische Jugend-liche mit Zigaretten, Bierdosen und Handys, welche auf der Langstrasse ver-kehren. Viele Eltern wollen heute ihre Verantwortung nicht mehr wahrnehmen.

Sie machen also auch Einsätze auf der Gasse?Wir gehen immer zu zweit in verschie-denen Gruppen in die ganze Stadt. We-gen dieser falschen Drogenpolitik gibt

es leider überall versteckt Gassenleute.Es ist schön, dass wir diese Arbeit mitein-ander tun können, denn gerade suchtab-hängige Menschen können einen Entzug nicht alleine durchziehen. Sie brauchen uns, unsere Liebe und Unterstützung. Und wir lernen auch von ihnen.

Wer kann bei Ihnen mitarbeiten?Da wir ein christliches Werk sind, arbeiten v. a. christliche Gläubige bei uns. Aber wir geben auch anderen eine Chance, so können sie das Evangelium gleich prak-tisch erfahren. Wir üben keinen Druck aus, erleben aber immer wieder, dass sich dann Menschenherzen für Jesus Christus öffnen. Wir sind sechs Festangestellte, welche sich auf 350 Stellenprozente ver-teilen. Wir haben auch noch zwei Zivil-dienstleistende, Praktikanten, die kom-men und gehen und natürlich Freiwillige.

Wie reagieren die Behörden und Ihre Nachbarschaft auf Ihr Engagement?Sie schätzen unsere Arbeit, auch die Polizei. Ein Nachbar schenkt uns regel-mässig Kaffee.

Wie kann die Politik, insbesondere die EDU Ihre Arbeit unterstützen?Es muss bewusst gemacht werden, dass nicht nur im Ausland Armut herrscht, sondern diese auch in die Schweiz ge-kommen ist. Die EDU hat immer eine ab-stinenzorientierte Drogenpolitik verfolgt und sie kann weiterhin Mut machen, dass Jesus Christus hilft, aus der Drogensucht herauszukommen, denn wen der Sohn frei macht, ist wirklich frei! Abstinenzo-rientierte Therapiehäuser gilt es weiterhin zu unterstützen. Die EDU kann da weiter-hin zur Meinungsbildung beitragen.

Haben Sie hinsichtlich Ihres Enga-gements einen Wunsch offen?Wir suchen freiwillige Mitarbeiter mit Spanischkenntnissen. Es gäbe so viele Möglichkeiten zu hel-fen. Viele Gemeindehäuser und -säle sind leer, es wäre schön, wenn diese für Menschen, die nirgends hingehen

können, geöffnet würden. Freikirchen bieten sehr teure Seminare an, doch die Möglichkeiten vor Ort sehen sie nicht. Wenn Jesus durch diese Strassen ginge, wie würde er wohl handeln?

Herr Parvaresh, im Namen der Redak-tion «EDU-Standpunkt» danke ich Ihnen für dieses Gespräch und wün-sche Ihnen und Ihrem Team für Ihr Engagement wie auch privat Gottes reichen Segen!

Interview: Eveline Rytz

Chrischtehüsli

Als Folge der 68-er Bewegung entsteht in Zürich eine immer grösser werdende Drogenszene. 1987 beginnen ehemali-ge Drogensüchtige der ACL-Häuser und von der Therapiestation Best Hope mit Gasseneinsätzen. 1991 stellt der Verein Zürcher Jugendhaus mit christlicher Trägerschaft einen Baucontainer als Anlauf- und Beratungsstelle für Dro-gensüchtige auf, welche von der So-zialtherapeutin Hanna Glauser (heute Emmanuels Ehefrau) in Pionierarbeit aufgebaut wird. Der Name Chrischte-hüsli stammt von einem langjährigen Drogensüchtigen. Heute ist das Chrischtehüsli ein Zweig des Vereins INKLUSIV, Christlicher Verein zur Integration randständiger Menschen. Nebst den im Interview beschriebenen Angeboten bietet das Chrischtehüsli im selben Haus auch die Spielgruppe Crami an. Feierlichkeiten zu christlichen Festen, tägliche An-dachten um 9 Uhr sowie Gottesdienste im Freien gehören ebenfalls dazu. (www.chrischtehuesli.ch)

Alan Douglas, freiwilliger Helfer, Leiter Emmanuel Parvaresh und Pastor Wolfgang Lepke

Deutschunterricht an der Cramer-strasse 11 in Zürich

Gabriela Fischer (rechts) berät

IM GESPRÄCH

Bilder: zvg

«Wir sind offen für alle Menschen.»

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SOLL DIE PROSTITUTION IN DER SCHWEIZ VERBOTEN WERDEN?

Süss wie Honig – und danach?Schon im Alten Testament wird über Prostitution geschrieben z. B. 1. Mose 38, und auch Jesus ging das Thema offensiv an in Matth. 21,31 und in Joh. 8 «Jesus und die Ehebreche-rin». Das Argument indes, dass Prostitution das «älteste Gewerbe» sei, stimmt so nicht.

Gott hat den Menschen mit seiner Sexu-alität wunderbar geschaffen, Lust ist ein Teil der Schöpfung Gottes. Diese komplexe und dynamische Kraft bedeutet für den Menschen eine grosse Herausforderung, so dass nur das Gefäss der Ehe sowohl Turbine als auch Staumauer für das Wun-der Sexualität sein kann.

Kavaliersdelikte und Heuchelei

In der Kirchengeschichte, seit dem Sün-denfall bis in die Moderne, treffen wir auf Lieblingsthemen in der Verkündigung der guten Nachricht. Sexuelle Sünden, die Sünde wider das Fleisch, boten schon immer Stoff für lange und ausführliche Predigten. Dabei wird oft auf dem Sichtba-ren herumgeritten, Unsichtbares wie Geiz,

Neid, schlechtes Reden oder der Besuch bei Prostituierten und Pornosucht fristen ein Schattendasein. Die Frage sei gestattet, weshalb Christen Abtreibung, Drogen, Homosexualität und «oben ohne» ver-bieten möchten, aber bei der Prostituti-on keine Position beziehen? Prostitution kann nie schöngeredet werden, sie ist kein «Ventil» für die Männer, sondern ganz einfach ein Fehlverhalten. «Denn die Lippen der Hure sind süss wie Honig und ihre Kehle glätter als Öl; aber hernach bit-ter wie Wermut und scharf wie ein zwei-schneidiges Schwert» (Sprüche 5, 3 – 4). Die Bibel nennt hier in aller Deutlichkeit das Problem, der Mann lebt lustvoll im Moment und blendet die Konsequenzen aus. Das Gegenüber wird zur Ware, Nach-frage und Angebot bestimmen den Preis. Es gibt keine Prostituierte auf der Welt, die ihre «Arbeit» vorbehaltslos liebt, Nebenwirkungen sind u. a. Würdelo-sigkeit, Machtmissbrauch, Menschen-handel, Einsamkeit, Zügellosigkeit und Krankheiten.

Das Gebot des Verbotes

Was ist die Aufgabe des Staates und des Gesetzgebers? «Salus publica suprema lex esto», das Wohl des Volkes ist das höchs-te Gebot! Das Wohl des Volkes wird je nach Ideologie und Hintergrund anders definiert, der Konsens besteht aber in der

Notwendigkeit der Verbote. Diese gibt es überall, kein Lebensbereich ist davon ausgenommen. Das Strafrecht regelt u. a. auch die Sexualität. So wird z. B. Vergewal-tigung, auch in der Ehe, strafrechtlich als Offizialdelikt verfolgt, was Auswirkungen in die intimsten Bereiche der Ehe haben kann. Der Mann schändet beim Besuch bei einer Prostituierten ihre Menschen-würde, was auch nach unserer Verfassung (Art. 7 BV) rechtswidrig ist. Ein Verbot der Prostitution würde dazu führen, dass diese Menschenwürde wieder hergestellt werden könnte und sich viele Männer ihres Tuns bewusst würden. Der Vergleich mit der Prohibition in den USA im Falle von Alkohol hinkt gewaltig, prohibire heisst ja auch «verhindern». Das Alko-holverbot für 16 – 18 Jährige verhindert den Missbrauch, ein Prostitutionsverbot ebenfalls. Falls ein Verbot der Prostitution erlassen würde, hiesse das nicht, dass sie nicht mehr vorhanden ist. Fast alles, was der Staat mit einem Verbot verhindern möchte, wird nicht von allen akzeptiert. Wir wollen eine Gesellschaft, welche wür-devoll miteinander umgeht und Männer, die ihre Triebe verantwortungsbewusst ausleben. Deshalb muss ein Verbot von der EDU klar unterstützt werden, ein gu-tes Argumentarium könnte das Anliegen untermauern.

a. NR. Christian Waber

KURZ NOTIERT

Jetzt soll auch in Grossbritannien der Kauf von Sex unter Strafe gestellt werden. Das forderte eine Koalition von bri-tischen Parlamentariern. Man möchte weniger Ausbeutung und Gewalt gegen Frauen. Die Briten wollen aber auch ver-hindern, dass die Insel zum Magnet von Sexarbeiterinnen und Freiern wird. Denn auf der anderen Seite des Kanals gibt es zunehmend Bestrebungen, die Freier zu kriminalisieren.{…} Ein Land nach dem anderen zieht die Schrauben an und übernimmt das Modell von Schweden. Dort ist der Kauf von Sex seit 1998 strafbar. D. h.: Die Freier werden bestraft, nicht die Prostituierten. Anfang Dezember hat die französische Nationalversamm-lung ein Gesetz auf Basis des schwedischen Modells ver-abschiedet. Künftig kann Sex mit Prostituierten teuer wer-den. 1500 Euro sollen Kunden zahlen, die käufl ichen Sex in Anspruch nehmen.

Auch in Deutschland, Belgien, Irland und sogar im liberalen Holland ist die Kriminalisierung der Freier geplant. Die Illusion über den Nutzen einer kompletten Legalität der Prostitution ist verschwunden. Seit in Deutschland 2002 die Sittenwid-rigkeit des Sexgewerbes abgeschafft wurde, sehen sich die Deutschen als Puff Europas. Die pragmatischen Holländer gingen lange Zeit davon aus, dass es am besten sei, wenn erwachsene Frauen frei wählen könnten, ob sie als Prostituierte arbeiten wollen. Inzwischen wächst das Bewusstsein, dass viele Frauen gar keine Wahl haben und sich nicht aus freien Stücken prostituieren. {…}Auf Zypern war das horizontale Gewerbe bisher ebenfalls legal. Doch kürzlich hat der zypriotische «Ombudsman gegen Frauenhandel» der Regierung klargemacht, dass das schwe-dische Modell der einzige Weg sei, um den Frauenhandel auf der Insel einzudämmen.

(SonntagsZeitung v. 15.12.13)

Brüssel

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FORTSETZUNGSSERIE: DIE ZEHN GEBOTE

Fünftes Gebot: Ehre Vater und Mutter!

«Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren, auf dass du lange lebest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird». (2. Mose 20,12)

Wir sollen unsere Eltern ehren, damit wir lange leben. Heute ist das nicht mehr klar, denn jede Generation meint besser zu sein als die vorige. Das Neue ist immer besser, manchmal fällt es uns schwer das Alte wertzuschätzen. Wir wollen unsere eigenen Wege gehen, wir sind doch schlau genug. Diese Ideen werden uns täglich von den Medien einsuggeriert. Nehmen wir uns bewusst vor, auf unsere Eltern zu hören, wertschätzen wir, was sie zu sagen haben! Lernen wir von ihnen und neh-men wir an Weisheit zu. (Sprüche 6, 20)

Vater und Mutter sind gleichwertig – ein Menschenrecht?

Gott gibt uns Anweisung, Vater und Mut-ter zu ehren, nicht den Vater mehr als die Mutter. Gott hat sie gleichwertig gestellt. ER schuf den Menschen zu seinem Bil-de, zum Bilde Gottes schuf er ihn; und schuf sie als Mann und Frau (1. Mose 1, 27). Natürlich sehen sie unter der Dusche un-terschiedlich aus, sind in ihrem Körper-bau, in ihren Emotionen verschieden und haben nicht den gleichen Auftrag. Gott widerspiegelt sich nicht nur im Mann, sondern im Mann und in der Frau. Da gibt es einen markanten Unterschied zu anderen Religionen (z. B. Islam, Buddhis-mus usw.) und Weltanschauungen dieser Welt. Wie in vielen anderen Stellen des

Alten Testamentes wird dies durch das 5. Gebot (siehe auch 5. Mose 5, 16) deutlich gemacht.

Gleichberechtigung von Mann und Frau gefordert

Obwohl diese Idee der 4000 Jahre alten Lehre entstammt, verlor sie die ursprüng-liche Bedeutung. Weil Gott in unserer heutigen Gesellschaft keinen grossen Stellenwert mehr hat, ging der Wert des Menschen als von Gott geschaffenes We-sen auch verloren. Der Wert des Menschen wird heute über seine Leistung definiert; der Mensch erschafft sich selber. Auf die Frage: «Gibt es bei euch einen Knaben oder ein Mädchen», lautet die Antwort: «Das wissen wir nicht. Es soll das selber einmal entscheiden können» Menschenrechtler verlangen auch, dass alle die gleichen Möglichkeiten haben müssen. Eine Frau muss die Möglichkeit zu einer Berufskarriere oder des Militär-dienstes haben. Kinderkrippen werden errichtet, damit Vater oder Mutter ihren wertvollen Dienst in der Gesellschaft ver-richten können. Es wäre doch ungerecht, wenn eines von beiden zu Hause bleiben müsste. Ist eine Frau, die zu Hause für ihre Kinder sorgt, weniger wert? Was ist denn mit den Kranken und Behinderten? Egal, ob jemand behindert oder be-schränkt, Mann oder Frau, schwarz oder weiss ist, jeder ist vor Gott gleichwertig. Der Schöpfer dieser Welt hat den Men-schen wertvoll geschaffen. Nicht, weil der Mensch etwas leistet oder tut. Diese Idee ist Grundlage der Menschenrechte. Jedoch verliert dieses Recht seine Bedeu-tung ohne Gott.

Markus Reichenbach

Bild: sxc.hu

ZUM TOD VON

Nelson MandelaKaum ein Staatsoberhaupt wurde derart vorbehaltslos mit Ehren und Lob als Held und Freiheitskämpfer aus der ganzen Welt überschüt-tet wie Nelson Mandela, der Anfang Dezember mit 95 Jahren verstorben ist.

Doch in den 20 Jahren Regierungszeit des ANC (African National Congress) haben schwerwiegende Entwicklungen stattge-funden, die in den Medien aber meistens tabu sind. Bei der Landreform, die von den Schwarzen gegenüber den weissen Farmern mit Gewalt betrieben wird, be-hauptet die Regierung, das Land sei durch Diebstahl angeeignet worden und deshalb gehöre es zur historischen Wiedergutma-chung, dass es «zurückgegeben» werde. Dass damit zwischen 3000 – 5000 weisse Farmer enteignet, sie und ihre Familien oft massakriert wurden, und ihr Land seither verwildert und mangels Kenntnis nicht wieder angebaut wurde, ist eine tragische Errungenschaft des ANC. Dramatische Ernteausfälle sind seither die Folge. Viele weisse Südafrikaner haben in der Folge das Land in Richtung Kanada, Australien oder Neuseeland verlassen. Der Westen schweigt dazu wegen «politischer Kor-rektheit». Praktisch alle grossen Schweizer Firmen waren während der Apartheid in Südafri-ka präsent: Nestlé, Sulzer, BBC, Pharma-firmen und viele andere. Heute werden sie verurteilt, weil sie das rassistische Regime unterstützt hätten. Dass aber die weisse Minderheit in den vergangenen hundert Jahren sehr viel zum Wohl der Schwarzen aufgebaut hat, wird totgeschwiegen. Die AIDS-Rate im südlichen Afrika gehört zu den höchsten weltweit: 20 bis 28 % der Bevölkerung sind infiziert, also HIV-positiv. Südafrika weist zudem die höchste Verbrecherrate weltweit auf. Staatsprä-sident Jacob Zuma erklärte, die Medien erzeugten nur den Eindruck einer hohen Kriminalität, der ehemalige Präsident Thabo Mbeki sprach von einem «Wahr-nehmungsproblem».Es ist zu befürchten, dass das Ableben Mandelas eine weitere Verschlechterung bringen wird.

Werner Tobler

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BUCHREZENSION: «SCHLUSS MIT DER SOZIALROMANTIK!»

Ein Jugendrichter zieht BilanzDer in Deutschland bekannte Jugendrichter, Andreas Müller, möchte mit diesem Buch einen Beitrag zum Umdenken im Jugendstrafrecht leisten. Stets im Fokus hat er die Zukunft der Straftäter, ihr Umfeld und die Verhin-derung weiterer Opfer.Durch seine eigene Biographie wurde Andreas Müller für ungünstige Familien-verhältnisse sensibilisiert. Seine Erfahrun-gen als Richter, sein Gespür für angezeigte erzieherische Massnahmen und seine An-teilnahme an Tätern wie Opfern lassen ihn keine Mühe und keinen Aufwand scheuen. Dafür nimmt er auch enorme Widerstände in Kauf. Die Herausgabe die-ses Buches entspringt dem Wunsch, das Strafrecht für Jugendliche zu ihrem Besten beeinflussen zu wollen.

Umfassender Bezug

Dabei befürwortet Andreas Müller weder linke noch rechte Sozialromantik, weder Milde noch Härte ohne erzieherisches Ziel im Strafrecht. Wo es Sinn macht, greift er rigoros durch, um etwa präventiv weitere gewalttätige Auswüchse in rechtsradi-kalen Szenen oder Ausländer-Gangs zu verhindern, davor abzuschrecken und mögliche weitere Opfer zu vermeiden. Er befürwortet jedoch ebenso therapeu-tische Massnahmen. Er setzt sich ein für

schnelle und ungehinderte Informati-onsflüsse (Datenherausgabe!) zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, die sofortiges Reagieren unter Einbezug aller Straftaten bei umgehenden Verurtei-lungen erlauben. Dies damit von den jun-gen Menschen der Zusammenhang zwi-schen Straftat und Verurteilung, Schuld und Sühne begriffen werden kann.

Kriminelle Laufbahn

Ein besonderes Augenmerk richtet er auf Wiederholungstäter, die selbst bei

Gewalttaten oft zu lange keine einschnei-denden Massnahmen wie Freiheitsentzug erleben, die sie zum Umdenken bewegen könnten. Wenn es dann im Erwachse-nenalter zu rigorosen Haftstrafen kommt, ist die Kriminellen–Laufbahn längst verfestigt. Auch das familiäre Umfeld eines Täters ist dem Verfasser ein gro-sses Anliegen. Er möchte das Abdriften von weiteren Geschwistern in die Kri-minalität verhindern, noch bevor diese altershalber strafwürdig werden können. Weiter befürwortet er die Schaffung von Erziehungsrichtern, die vor Ort für eine Anzahl Familien zuständig sind, mit verschiedenen Behörden zusammenar-beiten und so Zusammenhänge und Ent-wicklungen beurteilen und wenn nötig eingreifen können.

Potential für die Schweiz?

Die Anliegen von Andreas Müller, welche anhand von praktischen Beispielen ver-deutlicht werden, zeichnen sich durch Menschenfreundlichkeit aus. Seine an der Realität erprobten Massnahmen haben schon vielen jungen Menschen durch Einsicht eine Kehrtwende und eine gelingende Zukunft ermöglicht. Das Buch ist auch für Laien verständlich ge-schrieben und die Einsichten des Autors könnten ebenso für das schweizerische Jugendstrafrecht wegweisend sein.

Lisa Leisi

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ISBN 978-3-451-30909-0, 239 Seiten, erschienen im Herder Verlag, Preis CHF 24.50

Korrigendum In unserer November-Ausgabe hat sich im Artikel mit dem Titel «Globalisierung zur totalen Überwachung» eine Falsch-meldung eingeschlichen. Im letzten Abschnitt berichtete die Autorin über aufgezwungene Chips in Hanna und Wyoming. Hanna liegt im Bundesstaat Wyoming, es sind also nicht zwei ver-schiedene Ortschaften. Entscheidender jedoch ist, dass es sich um eine Falsch-meldung handelte, was wir erst Wochen später herausfanden. Sozialhilfeempfän-ger, Polizisten, Militärangehörige und Müllarbeiter wurden also nicht gezwun-gen, sich einen RFID-Chip implantieren zu lassen. Wir bedauern diese Fehlinfor-mation und bitten um Entschuldigung.

Redaktion «EDU-Standpunkt»

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5. IPCC-KLIMABERICHT UND DIE 19. KLIMAKONFERENZ IN WARSCHAU

Horoskope und Wahrsagerei für das Klima unserer Erde?Ende September 2013 wurde medienwirksam der 5. Bericht des Weltklimara-tes Intergovernmental Panel on climate change (IPCC) angekündigt. Auch Schwei-zer Wissenschafter waren beteiligt, so der bekannte Klimaforscher Thomas Stocker von der Uni Bern oder Reto Knutti von der ETH Zürich.

Wissenschaftliche Arbeit ist seit jeher diejenige Tätigkeit, bei der wir Menschen uns am häufigsten täuschen, irren. Es ist völlig normal, dass wir Menschen des öf-tern wissenschaftliche Annahmen und Theorien aufstellen, die sich bei genauerer Überprüfung an der Realität als Irrtum erweisen. Das ist nicht tragisch, solange wir bereit sind, Irrtümer ehrlich einzu-gestehen.

Prognosen und Thesen

Im 5. Klimabericht des IPCC wird z. B. behauptet, es sei nun sogar mit 95 %iger Wahrscheinlichkeit sicher, dass die Klima-veränderung auf menschlichen Einfluss zurückzuführen sei. Diese Aussage steht auf der äusserst dünnen Basis von fragwür-digen theoretischen Computermodellen. Es gibt aber Hinweise, welche belegen, dass der Einfluss des CO2-Gehaltes auf das Kli-ma praktisch irrelevant ist. Da findet z. B. der Geologie-Professor Christian Schlüch-ter in den Berner Alpen weit oberhalb der heutigen Waldgrenze unter den zurück-weichenden Gletschern Baumstämme, welche von früheren Wäldern auf dieser Höhe stammen! Anscheinend war das Klima zu jener Zeit deutlich milder als heute. Die IPCC stellt zwar fest, dass sich seit etwa 1998 die mittlere Temperatur der Atmosphäre nicht weiter erwärmt hat, die Klimaerwärmung quasi eine Pause eingelegt habe, obwohl in diesem Zeit-raum massiv mehr CO2 in die Atmosphäre gelangte. Passt schlecht zusammen mit der IPCC-Behauptung, CO2 erwärme die Atmosphäre. Diese «Pause» wird teilweise damit erklärt, dass die Ozeane mehr Wär-

me aufnehmen, als bisher angenommen und z. B. Vulkantätigkeit die Sonnenein-strahlung mehr beeinflusste als vermutet. Zumindest ein indirektes Eingeständnis, dass die Computermodelle doch nicht unfehlbar sein könnten.

Nicht tatenlos zuschauen

Weiter wird ein Anstieg des Meeresspiegels von sage und schreibe 19 cm seit Beginn des 20. Jahrhunderts berechnet, weil er-wärmtes Wasser der Ozeane sich ausdehnt und Gletscher und Eisschilde in Arktis und Antarktis schmelzen. Gemäss diesem Bericht könne bis Ende des 21. Jahrhun-derts ein weiterer Anstieg von 26 – 81 cm möglich sein. Na und? In Europa gibt es dicht besiedelte Gebiete, welche bis zu 12 m unter dem Meeresspiegel liegen. Allerdings haben z. B. die Holländer da-bei nicht nur Daumen gedreht oder von irgendwo Entwicklungshilfe erhalten. Sie haben mit Eigeninitiative und enormem Einsatz für ihre Sicherheit gearbeitet!

Ade Kyoto-Protokoll

Die IPCC berichtet, dass der indirekte Einfluss der menschlichen Tätigkeit auf den Witterungsverlauf in der Atmosphä-re, bzw. auf die Verteilung von Regen, Stürmen, Dürren, usw. eher geringer sein könnte als bisher angenommen – immerhin etwas. Vom IPCC unabhän-gige Wissenschaftler der Uni Mainz und des schweizerischen WSL haben in einer neueren Untersuchung im nördlichen Finnland dagegen festgestellt, dass sich die Erde in den letzten ca. 2000 Jahren seit der Römerzeit eher abgekühlt hat. Die ganze IPCC-Klimahysterie fusst auf An-nahmen und Modellen mit der Genauig-keit von Horoskopen, es wird willkürlich interpretiert. Auch in der Schweiz wurde auf diesem Klimaschwindel ein ganzes Netz von CO2-Steuern, bzw. Gutschriften und Beiträgen aufgebaut. Die schweizeri-sche Politik brüstet sich mit ihrer Klima-Musterknabenrolle, obwohl der Anteil der Schweiz am weltweiten CO2-Ausstoss nur gerade zwischen 0, 15 – 0, 2 % beträgt, was für die Rettung des Weltklimas absolut irrelevant ist. Kanada und Australien ha-ben die Konsequenzen gezogen und sich

vom Kyoto-Protokoll verabschiedet. Es wird Zeit, dass auch die Schweiz die fal-schen Weichenstellungen in der Energie-politik korrigiert und ihre Energie- und Verkehrspolitik endlich völlig unabhängig von CO2 und Klima auf sparsamen Um-gang mit Energie und Ressourcen aus-richtet. Dazu fehlt wahrscheinlich den Politikern noch der Mut zur Ehrlichkeit.

Man beginnt zu hinterfragen

Immerhin werden internationale Kritik und Vorbehalte gegen das IPCC-Klima-schwindeldiktat zunehmend lauter. Das wurde auch an der 19. Klimakonferenz im November in Warschau sichtbar. Die Absicht, ein neues verbindliches Klima-schutzabkommen zu kreieren und den CO2-Emissionshandel durch Anhebung des Preises für CO2 wieder zu beleben, scheiterte trotz massiven Vorwürfen an die Industriestaaten, welche sich nicht für die geforderten Klima–Umverteilungszah-lungen von jährlich gegen 100 Mrd. Dollar erwärmen konnten. Die Begeisterung für teure CO2–Spässe hält sich bei den finan-ziell verschuldeten Ländern in Grenzen. Bleibt zu hoffen, dass diese Massenhys-terie–Klimaveranstaltungen endlich als überflüssig erkannt werden und die bisher dafür verschwendeten finanziellen Res-sourcen z. B. für Energieeffizienz- oder Bildungs-, Ernährungs- und Gesundheits-projekte verwendet werden können.

Das Versprechen der Pandora

Als positiver Klimadiskussionsbeitrag ist der neue, von Robert Stone (CNN) und Paul G. Allen (Microsoft) geschaffene Do-ku-Film «Pandora’s Promise» zum The-ma Energiewende–Kernenergie–Klima zu werten. All jenen, die seinerzeit den Film «Unbequeme Wahrheit» von Al Gore gesehen haben, sei dieser neue Film emp-fohlen. In den USA und Grossbritannien hat er zu einer aktiven Diskussion geführt, die leider im deutschsprachigen Raum und insbesondere in der Schweiz gezielt verhindert wird.

a. NR Markus Wäfl er

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TOLERANZ, EINE NEUE RELIGION?

Intoleranz wird Straftatbestand!Mit dem Rahmenstatut gibt die EU vor, Menschen vor Vorurteilen, Verleumdungen oder tätlichen Angriffen auf Grund ihrer Rasse, Kultur, Herkunft, Religion, Sprachzugehörigkeit, Gen-der-Identität oder sexuellen Orientierung zu schützen. Nicht nur rassistisch moti-vierte Angriffe (tätlich oder verbal) sollen strafbar sein, sondern auch jegliche Art von religiöser Intoleranz und homophober, antifemi-nistischer oder fremden-feindlicher Äusserungen.

Anfang November 2013 brandmarkte die UNO den niederländischen schwar-zen Nikolaus-Helfer als rassistisch und forderte deshalb die Abschaffung des ho-ländischen Brauchs. Anfangs August 2013 warf die dunkel-häutige Talkmasterin, Oprah Winfrey, einer Zürcher Boutique rassistisches Ver-halten vor, weil die Verkäuferin ihr eine Tasche vorenthalten haben soll.Im Jahr 2013 wurde die Basler Zeitung von der GRA-Stiftung zweimal in der «Chronologie rassistischer Vorfälle» auf-geführt. Einmal, weil sie in einem Artikel schrieb, dass es ein Irrtum sei, zu glauben, der Islam sei friedlich, ein anderes Mal, weil sie berichtete, dass Muslime in Basel regelmässig Hetzschriften mit expliziten

Aufrufen, Juden und Christen zu töten, verteilten.Im Januar 2011 wurde im Kanton Bern ein Referent, der sich öffentlich, kritisch, aber sachlich mit dem Islam auseinandersetz-te, wegen Rassendiskriminierung zu 20 Tagen Gefängnis bedingt verurteilt. Im Juli 2007 zeigte der Autor eines Dis-kussions-Beitrages in einer kleinen Partei-zeitung den Widerspruch von Islam und Kreuz auf, wies auf die Christenverfol-gung hin und leitete daraus ab, dass man Muslime nicht einbürgern dürfe. Auf Grund dieses Beitrages wurde er verurteilt und musste insgesamt CHF 8600.– für Busse und Verfahrenskosten bezahlen.

Multikulturelle Gesellschaft

Im Sommer 2013 gab die Profifussballer-Vereinigung (PFA) bekannt, dass eng-lische Fussball-Profis «Anti-Rassismus-Nachhilfe-Seminare» besuchen müssten und aufgefordert würden, Vorfälle mit rassistischem, religiösem oder homo-phobem Hintergrund zu melden. Diese Anordnung der PFA richtet sich offen-sichtlich ganz nach dem eingangs er-wähnten «Rahmenstatut zur nationalen Förderung der Toleranz». Die Ausrot-tung der Intoleranz steht für die EU über dem «Recht der freien Meinungsäusse-rung». Da die Schweiz fast automatisch europäisches Recht übernimmt, könnte diese Einschränkung der Meinungsäu-sserungsfreiheit, welche mit dem Anti-Rassismus-Artikel bereits beschnitten wurde, nochmals massiv eingeschränkt werden.

Bereits 1999 reichte ein Parlamentarier eine Interpellation ein, in der er vermerk-te, dass der Verdacht bestehe, dass es bei manchen Anzeigen wegen Verletzung des Antirassismus-Artikels nur darum gehe, in der Öffentlichkeit stehende Personen mundtot zu machen. Dadurch würden die Beschuldigten öffentlich blossgestellt. Es würden ihnen zeitliche und finan-zielle Umtriebe aufgezwungen, welche sie ganz oder teilweise selbst zu tragen hätten.

Über Vollzugsqualität der Strafnormen wachen

Das Rahmenstatut hält fest, dass Verstös-se gegen die Toleranz als schwere Verge-hen in das Strafrecht aufzunehmen sind. Jugendliche Straftäter sollen Eingliede-rungskurse besuchen müssen, in welchen ihnen die Toleranz beigebracht wird. Es sieht vor, dass Opfer von Toleranzstraf-taten, sei es als Gruppe oder auch nur als einzelnes Mitglied einer Gruppe, nicht nur Klagerecht haben, sondern auch von sämtlichen Verfahrenskosten befreit wer-den sollen. Zudem sollen die Opfer einen Anspruch auf Wiedergutmachung ha-ben. (Deutschland sieht z. B. im Volksver-hetzungsartikel, SGB §130, Geldbussen oder Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren vor.) Alle Schulen bis hin zur Universität, in-klusive Militär, sollen Kurse einführen, in denen ein Klima der Toleranz gegenüber anderen Kulturen und Andersdenkenden gelehrt wird. Lehrpläne, Lehrmittel und Massenmedien sollen nach dem Tole-ranzbewusstsein gestaltet werden. Die vom Rahmenstatut geforderten Ge-setze werden zukünftig verunmöglichen, öffentlich auch nur irgendetwas Nega-tives über eine Gruppierung zu sagen oder zu schreiben. Ein einziges Mitglied einer Gruppe kann gegen jede Person, welche öffentlich etwas Negatives über eine Gruppe verbreitet, ein Strafverfah-ren einleiten, auch dann, wenn das Ge-sagte oder Geschriebene der Wahrheit entspricht. So können unliebsame Kriti-ker ohne weiteres mundtot gemacht oder sogar weggesperrt werden. Es ist zu be-fürchten, dass mit diesem Rahmenstatut, unter einem humanitären Deckmantel, despotische, willkürliche Verhältnisse geschaffen werden.

Arthur Bosshart, Sekretär VE-PBild: Eveline Rytz

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8.1. Zürich: 18.30−19 h, Glockenhof, Raum der Stille, Sihlstrasse 33, EDU-Gebet

10./24.1. Männedorf: 13.30 h, Luegislandstrasse 27, EDU-Gebet (044 920 45 43)

13. / 27.1. Steinmaur: 20 h, KGH, Schulwiesstrasse 7, EDU-Gebet (044 865 20 32, 044 856 01 93)

19.1. Herisau: 17 h, Pfingstgemeinde, Rosenaustrasse 1, EDU-Gebet

23.1. Affoltern am Albis: 20 h, Aula Schulhaus Ennetgraben, Veranstaltung der EDU Bezirk Affoltern am Albis: «Evolution – ein wissenschaftliches Erklärungskonzept kritisch reflektiert», mit Herrn Binder

23.1. Winterthur: 20 h, GvC Chile Hegi, Mülisaal, Hegifeldstrasse 6, Veranstal-tung der EDU Winterthur und Umge-bung: «Drogenentzug unter Narkose – Entzugsverfahren mit der ANR-Metho-de», mit Daniel Beutler

25.1. Wil SG: 19.30 h, Zentrum Speer FCG, Speerstrasse 18a: Vortrag der EDU Kanton SG: «Die Zerstörung der Freiheit im Namen der Freiheit», mit Gabriele Kuby

1.3. Wil SG: 10.15 h, Rest. Rebstock, Toggenburgerstrasse 54: Mitgliederver-sammlung der EDU Kanton St. Gallen

27.3. Grüningen: 20 h, Landgasthof Adler, Binzikerstrasse 80: Ordentliche MV 2014 der EDU Bezirk Hinwil

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Licht im Osten25.1. 20 h, Arche Winti, Heinrich-Boss-hardstrasse 2, Winterthur: Benefizkon-zert. Der Gospeltrain Felsberg singt zu Gunsten von «Kindern die Schule ermöglichen».(052 245 00 50, www.lio.ch)

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Bild: Harold Salzmann

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LESERBRIEFECKE

Lieber Herr RitschardHerzlich möchte ich Ihnen für den originellen und fröh-lichen Schlusspunkt im «EDU-Standpunkt» 11 – 2013 danken. Ich wusste genau, wovon Sie sprachen und konnte herrlich lachen. Mit Ihrem Aufsatz wurde mir doch einmal freundlich und liebevoll bewusst gemacht, dass auch ich älter geworden bin. Aber aufgeben? Nein, nie und nimmer und auf gar keinen Fall! Darum habe ich mich nun auch mit dieser verfl ixten, neumodischen und heute so normalen PC-Kiste abgemüht, um Ihnen ein Lob für Ihren humorvollen Schlusspunkt zu spenden.So grüsse ich Sie, mit der Zusage von Gott, dass auch wir nicht mehr ganz junge Menschen noch sehr wertvoll sind!

Susanne Weber, Gossau

Ein Ereignis vor einigen MonatenDie Frau meines Freundes wurde schwanger. Bei einem Ultraschall stellte der Arzt eine schlimme Behinderung fest und drängte das Paar zu einer Abtreibung. Mein Freund und seine Frau sind Geschwister in Jesus. Beim Ultraschall eines anderen Arztes kam noch einmal die Diagnose einer Behinderung, aber eine andere. Der Arzt riet auch zur Abtreibung. Mein Freund hörte nicht auf diese grosse Bosheit und als dann das Kind das Licht der Welt erblickte, war es kerngesund. Eine Anmerkung des Bruders meines Freundes: «Das sind Anweisungen von oben, um Kosten zu sparen, welche ein behinderter Mensch verursacht.» Mich würde interessieren, wie viel es kostet, wenn die Eltern wegen der Abtreibung psychisch leiden oder anfangen zu trinken. Gott sagt doch, dass ER das Blut eines Menschen heimsucht.Der HERR segne Euch und Eure Arbeit.

Daniel Dreier, Kleinlützel

Eine einmalige juristische Spitzfi ndigkeitDrei Jahre lang wurde die SVP-Ausschaffungsinitiative in Bern schubladisiert, und nachdem nun mit der Durchset-zungsinitiative der Bundesrat unter Druck geriet, sucht dieser das Volksbegehren mit einer juristischen Schlau-meierei für teilweise ungültig zu erklären. Dies mit der Begründung, es fehle bei der Aufzählung der drohenden Massnahmen ein Hinweis auf eine mögliche Haft in einem Gefängnis. Wenn gemäss dem Volksbegehren ein Flücht-ling in seinem Heimatland eine Folter oder eine sonstige schwerwiegende Strafe zu erdulden hätte, so befände er sich dabei in jedem Fall in Unfreiheit, d. h. irgendwie in Haft, sei es in einem Gefängnis bzw. Zuchthaus oder in einem Konzentrationslager. Auf eine solche Unfreiheit eigens hinzuweisen brauchten die Initianten des Volksbe-gehrens daher wirklich nicht. Dass bei der Initiative das fehlende Wort «Gefängnis» nun zum Aufhänger gemacht wurde, zeugt von einer juristischen Schlaumeierei son-dergleichen {...}.

Traugott Voegeli-Tschirky, Leibstadt

Sie kommen zu Wort

Come ampiamente previsto ci risiamo

Adesso è il Consiglio federale a proporre che le nelle coppie omosessuali si abbia il diritto di adottare il fi glio biologico del pro-prio partner!Dal 2007, le coppie formate da persone dello stesso sesso, hanno la possibilità di fare registrare la loro unione. L’esclusione delle coppie gay dall’adozione, viene risentita da più parti come un'in-giustificata discriminazione. Anche secondo la Corte Europea dei Diritti dell’Uomo, l’omosessualità non è motivo per negare il diritto all’adozione. La legge sull’unione domestica registrata si scontra totalmente contro ogni principio morale o religioso e la possibilità di adottare bambini da parte di queste coppie si pone in netto contrasto con il principio, riconosciuto dalla Convenzione internazionale dell'ONU sui diritti dei bambini, secondo il quale l'interesse superiore da tutelare in ogni caso è quello del bambino, la parte più debole e indifesa… Per crescere in modo equilibrato, un bambino ha bisogno di una figura genitoriale maschile e di una femminile dato che ciascuna di esse comunica, per sua na-tura, qualcosa di unico e inimitabile ed entrambe le figure sono indispensabili allo sviluppo della personalità.

In un gay la coscienza della propria identità, maschile o femminile, è confusa

Quindi, se i ‘genitori’ hanno lo stesso sesso, essi comunicheranno al bambino la stessa confusione di ruoli e di identità. In una coppia di omosessuali con figli il problema si manifesterà in modo ancor più marcato poiché il partner con figli deve avere evidentemente avuto anche una precedente relazione eterosessuale. Sono stati effettuati alcuni studi su bambini adottati da famiglie tradizionali e famiglie cosiddette «arcobaleno» (cioè aventi due papà o due mamme quali genitori), per avvallare la tesi secondo cui non vi è alcuna differenza nello sviluppo tra bambini allevati in famiglie tradizionali e bambini allevati da coppie gay. Il problema è che questi studi, a detta di diversi esperti in materia, non rispondono agli standard minimi di ricerca scientifica, e sono compromessi da difetti metodologici, essendo sostenuti più da programmi politici che da un'obbiettiva ricerca della verità. L'indifferenza da parte di esperti e riviste scientifiche verso tali difetti, non può che essere attribuita alla volontà «politicamente corretta» nel voler «dimostrare» che l'ambiente omosessuale non è differente dalla famiglia tradizionale. L’ordine naturale, stabilito dal nostro Creatore, è: mamma (donna) e papà (uomo). È l’umanità, una volta in più,che si oppone alle leggi di Dio, cercando di modificarle a piacimento, per puro egocentrismo. Peccato però che a pagarne le conseguenze siano, oltre che gli uomini stessi, in questo caso anche e soprattutto i bambini.

Edo Pellegrini, presidente UDF Ticino

UDF TICINO

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SCHLUSSPUNKT

Ach du liebe Zeit!

In 48 Stunden wird über-morgen sein. Vor 24 Stun-den war gestern. Übermor-gen wird vorgestern heute gewesen sein. «Hütt isch morn scho geschter gsy».

Wir kennen diese Spielereien mit der Zeit. Was ist überhaupt «Zeit»? Blöde Frage. Klar, Stunden, Minuten, Sekunden, Arm-banduhr, Bahnhofuhr. «Beim dritten Ton ist es genau 12 Uhr 30, sie hören die Mittagsnachrichten.» Das Zeitzeichen. Du liebe Zeit! Ich möchte sie sehen, die Zeit, sie begreifen, be-greifen, anfassen. Sie zerrinnt, die liebe Zeit. Wohin? Du hast ja jetzt einen Haufen Zeit, höre ich eine Stimme sagen. Ich suche. Da sind lauter Sand- und Dreckhaufen, doch wo steckst du denn, du lieber Zeithaufen? Komm, zeig dich! – Die vier wunderbaren Jahreszeiten kommen und gehen und sagen mir: Du wirst alt und älter. Glet-scherschwund, Erdbeben, Wirbelstürme, Kriege, Not und Elend überall. Das wird wohl die Zeit sein. Zeichen der Zeit.

Alles hat seine Zeit

So lesen wir in der Bibel in Prediger 3. Auch das Wandern, das Bädele mit den Grosskindern im Planschbecken. Som-merzeit, herrliche Zeit! Für einen Moment die Zeit vergessen, abtauchen ins Zeitlo-se. Laurena, eine Enkelin, darf die Zeit trotzdem nicht vergessen. Sie büffelt an der Zeit, an den Zeitformen. Gegenwart, Vergangenheit, Zukunft. Präsens, Prä-teritum, Imperfekt, Futurum Exactum und wie die irren Dinger alle heissen. Für Laurena habe ich keine Angst, sie schafft

das schon. Da hatte ich weit mehr Mühe gehabt in meinen jungen Jahren (Plus-quamperfekt…).

Wer nicht mit der Zeit geht, muss mit der Zeit gehen

Wer sich nicht anpasst, eine andere Mei-nung vertritt, kommt unter den Karren und wird zum Aussenseiter. Als ABC-Schütze fühlte ich mich auch als Aussen-seiter. Es war die Zeit, als die Knickerbo-cker-Hosen in Mode kamen, im Volks-mund «Gagelfänger» genannt. Meine Eltern hatten die Mittel nicht, um mit der Zeit zu gehen. So trug ich halt im Winter weiterhin mein «Gschtältli», in das ich mit den Armen hineinschlüpfen und vor-ne zuknöpfen musste. Links und rechts waren zwei Elastikstreifen mit Knopflö-chern drin angenäht. Nun hinein in die langen, beissenden, gestrickten Strümp-fe, die oben mit einem Knopf versehen waren. Knopf ins Loch und angehängt waren die Strümpfe am Elastik. Darüber dann die kurzen Hosen. Hin und wieder riss ein Elastikband, die Strümpfe rutsch-ten hinunter, ich stand feuerrot im Schilf. Meine Klassenkameraden heulten vor Spass. Die Turnstunde war die reinste Folter. Bis ich meine nicht ganz einfache «Aalegi» entfernt hatte, war das Turnen schon fast zu Ende. Wie ich mich auf den Frühling und die kurzen Socken freute! Heute lache ich mich krumm, wenn ich daran denke. Das waren noch Zeiten, du liebe Zeit. Zeiten kommen, Zeiten gehen. Jammern hilft nichts, weder über Vergan-genes noch Zukünftiges. Leicht verges-sen wir das Heute, wo wir drinstecken. Machen wir doch aus jedem Tag einen besonderen.

Manchmal geht sie einfach zu schnell

Alle tragen eine Uhr, doch niemand hat Zeit. Der Alltag mit seiner Hetze frisst uns auf und hindert uns am Entfalten unserer Pläne. «Mier möge nid naahi». Mani Mat-ters Uhr kommt da gerade richtig. Seine Uhr bleibt immer nach zwei Stunden ste-hen. Wir könnten Versäumtes nachholen. Warte nicht bis Du Zeit hast, habe ich gelesen. Wir wollen dran bleiben. «Nume nid jufle, aber geng echlei hü». – Kürzlich vor dem Spiegel. Wer gafft mich denn da so runzlig an? Ein komischer Kauz. An diesem Kerl ist die Zeit auch nicht spurlos vorübergegangen. Irgendwie kommt er mir bekannt vor. Hoppla, das bin ja ich selber. Diese Falten im Gesicht, das kann nicht sein. Schnell in die Apotheke. Eine hübsche, faltenlose Fee verführt mich zum Kauf einer Tube Anti-Age-Crème. Ich verliere keine Zeit und «schlaargge» die Salbe dick in meine Furchen. Endlich beginne ich mich zu entfalten.Meine Schlussfolgerung im Präsens: Das Leben ist eine Frage der Zeit. Perfekt! Unse-re Zeit steht in Gottes Händen. Das ist auch perfekt und erst noch tröstlich.Viele besondere Tage im 2014 wünscht Ihnen

Ruedi Ritschard

Spenden in WIRWIR-Spenden senden Sie bit te an

EDU Schweiz, Post fach, 3601 Thun

Herzlichen Dank!Ihre EDU Schweiz

Bild: Harold Salzmann

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STANDPUNKT-EMPFÄNGER SIND NICHT AUTOMATISCH MITGLIEDER DER EDU

Senden an: EDU Schweiz, Zentralsekretariat, Postfach 2144, 3601 Thun

MitgliederantragMitgliederantrag:

Ich erkläre den Beitritt zur EDU und anerkenne die Grundsätze gemäss Statuten der EDU Schweiz

Name: Vorname:

Heimatort: Geburtsdatum:

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Postleitzahl und Wohnort:

Tel. P/G: E-Mail:

Zivilstand: Beruf:

Kirchenzugehörigkeit:

Sind Sie Mitglied einer anderen Partei?

Unterschrift: Datum:

EDU Kanton Bern, Morgenstrasse 70, 3018 Bern

• Interessieren Sie sich für Poli-tik auf der Grundlage des Wor-tes Gottes? – Die EDU legt wert darauf, eine Politik auf biblischer Basis zu betreiben!

• Lieben Sie das Land der Bibel? – Die EDU wird auch Israel-Lobby genannt.

• Beten Sie für Kandidierende, Amtsträger und politische An-liegen unseres Landes? – So seien Sie herzlich willkommen in der EDU-Familie!

20-JÄHRIGES EDU-MITGLIED WEILTE EINIGE WOCHEN IM LAND DER BIBEL

Einmaligkeit der Schweiz gross gewordenVon September bis Ende Oktober 2013 besuchte ich in Mashabei Sade, einem Kibbuz in der Wüste Negev, einen Hebräisch-Kurs. In der Klasse hatte es Men-schen aus aller Herren Länder, davon ein grosser Teil christliche Gläubige, was sehr schön war. In Gesprächen mit meinen Mitschülern und den Kibbuz-Volontären durfte ich auch viel über die grosse weite Welt lernen. Deshalb ist mein Bericht kein typischer Israel-Artikel geworden, sondern eine Fest-stellung, wie privilegiert wir Schweizer in vielen Bereichen sein dürfen! Dankbar bin ich, dass ich in der Schule Englisch und Französisch lernen musste und in unse-rem Land auch Wert auf die sprachliche Ausbildung gelegt wird. Auch wenn das Lernen manchmal hart war, im Nachhi-nein zahlt es sich aus. Erst wenn man im Ausland ist, schätzt man die Vorteile einer fundierten Sprachausbildung. Auch das duale System der Berufsbildung in der Schweiz ist ein Erfolg, denn es er-möglicht jungen Leuten einen sanften Einstieg in die Arbeitswelt, vermittelt be-rufsspezifische Kompetenzen auf hohem Niveau und gibt den Menschen eine Per-spektive, die es in anderen Ländern so nicht gibt.

Einfaches Kibbuz-Leben

Das Leben in einem Kibbuz bildet einen gewissen Kontrast zum Leben in der Schweiz; was für uns selbstverständlich ist, ist in anderen Ländern ein Privileg. Jede Woche wurde für uns ein Ausflug, z. T. auch an unseren freien Wochenenden, organisiert, damit wir der Routine ent-fliehen konnten. Ich durfte dadurch viel Interessantes von Israel sehen. Besonders beeindruckt haben mich die massiven Sicherheitsvorkehrungen, denn vor je-dem grösseren Einkaufszentrum gibt es bewaffnetes Sicherheitspersonal. Viele schwer bewaffnete und top ausgerüstete Grenzpolizisten hatte es auf dem Platz vor der Westmauer (Klagemauer / Kotel), v. a. jeweils am Freitag, dem «islamischen Sonntag». Dies verdeutlicht, dass der Islam keine Religion des Friedens ist, obwohl man uns das immer wieder weismachen will. Die Grenzpolizisten müssen die jü-dischen Gläubigen an der Westmauer vor islamischen Extremisten schützen, weil diese gerne Steine runterwerfen.

Dankbar Schweizer Bürger zu sein

Bei Gesprächen über Politik zeigte sich deutlich, dass die Schweiz als direkte De-mokratie föderalistischer Prägung einma-lig ist auf der Welt. Viele meiner Mitschü-ler wünschten sich politische Instrumente

wie die Volksinitiative oder das Referen-dum, um aktiv in der Politik mitreden zu können. Durch Gottes Gnade durfte die Schweiz dieses politische System erhal-ten, welches uns viel Segen, Wohlstand, Freiheit, Sicherheit und Frieden brachte.Leider ist unser bewährtes System sowohl von aussen als auch von innen bedroht. Wir müssen uns für eine unabhängige und souveräne Schweiz einsetzen und die Verletzung der Schweizer Rechtstaatlich-keit durch andere Staaten und internati-onale Organisationen nicht tolerieren! Achten wir wieder vermehrt auf unsere biblischen, jüdisch-christlichen Werte, und lasst uns klar als Freunde zu Gottes Volk Israel stehen, damit der Segen Gottes weiterhin in unserem Land fliessen kann.

Adrian Rechsteiner

Sicherheitsvorkehrungen an einem Freitagmorgen auf dem Vorplatz der Klagemauer

Bild: Adrian Rechsteiner

Page 20: WORTE DES DANKES Geh mit Gottes Segen! Unser HERR versorgt! · 2014-08-26 · weglein mit Baumwurzeln und grossen Kieselsteinen. Durch das stete Begehen der Schulkinder seit der Eröffnung

2014 – Israel-SolidaritätsreisenProspekt: Pro IsraelPostfach, 3607 ThunTel. 033 335 41 [email protected]

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