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01.10.2008 Investition und Finanzierung 1 Investiti Investiti on on und und Finanzier Finanzier Georg Boll Stand 09/08 : 26 Stunden/ 4.Semester ttp://Georg.Boll.de

01.10.2008Investition und Finanzierung 1 Georg Boll Stand 09/08 : 26 Stunden/ 4.Semester

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 1

Investition Investition und und

FinanzierungFinanzierungGeorg Boll Stand 09/08 : 26 Stunden/ 4.Semester

http://Georg.Boll.de

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 2

Geschäftsidee

Marktanalyse

Beratung in Anspruch nehmen

ja

neinEnde

Absatz-möglichkeiten

vorhanden

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 3

Beratung in Anspruch nehmen

ja

nein

Ende

Erstellung BusinessplanInvestitionsplan

FinanzierungsplanErtrags- und

Liquiditätsvorschau

Konzepttragfähig ?

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 4

Finanzierungsgespräche mit der Hausbank

Finanzierungsgespräche mit der Hausbank

ja

neinEnde

Kreditwürdigkeitsprüfung

Konzepttragfähig ?

Kapitaldienst vorraussichtlich gewährleistet ?

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 5

Beantragung der Fördermittel

nein

Restfinanzierung durch die Hausbank

Förderungs-voraussetzungen der DtA erfüllt ?

Finanzierung durch die

Hausbank

Tilgungsphase: regelmäßige Prüfung der Geschäftsentwicklung

durch die Hausbank

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 6

Kriterien zur Beurteilung Kriterien zur Beurteilung von Existenzgründungsvorhabenvon ExistenzgründungsvorhabenKriterien zur Beurteilung Kriterien zur Beurteilung von Existenzgründungsvorhabenvon Existenzgründungsvorhaben

  Unternehmenskonzept: Branche, Marktumfeld, Marketing,

Finanzierungsstruktur: Eigenmittel, Qualität der Investitions- und Finanzierungsrechnung,

Ertragsaussichten und Kapitaldienstfähigkeit: Ergebnis der Ertrags- und Liquiditätsplanung,

Persönliche und fachliche Eignung des Gründungsteams.

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 7

Notwendige Informationen Notwendige Informationen zur Beurteilung des zur Beurteilung des Unternehmenskonzeptes Unternehmenskonzeptes

Notwendige Informationen Notwendige Informationen zur Beurteilung des zur Beurteilung des Unternehmenskonzeptes Unternehmenskonzeptes Business-Plan für die Gesellschaft

Gesellschaftsvertrag

Pachtvertrag (ggf. Entwurf) über Büroräume

Investitions- und Finanzierungsplan sowie die Plan-Bilanz

Liquiditäts- und Ertragsvorschau und Plan-GuV

Lebensläufe und Selbstauskünfte einschließlich Vermögensübersichten der drei Gesellschafter 

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 8

Die Beurteilung des Unternehmenskonzeptes

Businessplan Businessplan (1)(1)Businessplan Businessplan (1)(1)

welche Produkte wird das Unternehmen anbieten ?

worin liegen die Besonderheiten gegenüber der potenziellen Konkurrenz ?

Ergebnisse der zugrunde liegenden Marktanalyse :

Branche

Standort

Marktpotenzial

Wettbewerbssituation

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 9

Businessplan Businessplan (2)(2)Businessplan Businessplan (2)(2)

welches Marketingkonzept ist geplant ?

Marktauftritt

Werbemaßnahmen

Preisgestaltung

Wachstumsstrategie

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 10

Businessplan Businessplan (3)(3)Businessplan Businessplan (3)(3)

welche Unternehmensstrategie verfolgen die jungen Unternehmer bei ihrem Markteintritt ?

Ziele

Rechtsform

Standort   welche Aufgabenverteilung ist für die Mitglieder des Gründungsteams geplant ? 

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Businessplan Businessplan (4)(4)Businessplan Businessplan (4)(4)

welcher Zeitplan wird von den Gründern verfolgt ?

Gesellschaftsvertrag

Mietvertrag

Investitionen

Start von Marketing-Aktivitäten

Beginn des operativen Geschäftes

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Die Ausübung der Geschäftsführungstätigkeit istVoraussetzung für die Gewährung öffentlicherFörderdarlehen an die Gesellschafter

GesellschaftsvertragGesellschaftsvertragGesellschaftsvertragGesellschaftsvertrag

Geschäftsführungsbefugnisse im Innenverhältnis ?

Vertretung der Gesellschaft nach außen ?

ggf. aktueller Handelsregister-Auszug

Bieten die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnisse einen hinreichenden Handlungsspielraum für die gesetzten Ziele ?

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 13

PachtvertragPachtvertrag (1)(1)PachtvertragPachtvertrag (1)(1)

wenn möglich,

VorvertragVorvertrag abschließen oder schriftliche Option zum AbschlussOption zum Abschluss einesPachtvertrages geben lassen

Bei sofortigem Abschluss eines Pachtvertrages :

aufschiebende Bedingung („Escape-Klausel")(„Escape-Klausel") für den Fall eines Scheiterns des Gründungsvorhabens

vereinbaren

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 14

Pachtvertrag Pachtvertrag (2)(2) Pachtvertrag Pachtvertrag (2)(2)

Der Erfolg eines jungen Unternehmens ist meistensvom gewählten Standort abhängig.

  Bietet die Vertragsgestaltung die Möglichkeit sich

über die Laufzeit am Standort zu etablieren ? (ggf.über Verlängerungsoptionen)

Kann bei einem Scheitern frühzeitig wieder gekündigt werden ?

Ist der meistens relativ hohe Pachtanteil an den Fixkosten dem Vorhaben angemessen ?

Wurde die Pachthöhe in der Ertragsvorschau richtig kalkuliert ?

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 15

Investitions- und FinanzierungsplanInvestitions- und Finanzierungsplan Investitions- und FinanzierungsplanInvestitions- und Finanzierungsplan

Der Investitionsplan ist eine Aufstellung über die benötigten Anlagegegenstände.

Der Finanzierungsplan gibt Auskunft darüber, wie die gesamte Investitionssumme finanziert werden soll

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Investitionsplan für die Web-Design-Agentur

Anlagegegenstand Kalkulierte Anschaffungskosten in EUR

(ohne Mehrwertsteuer)

3 Kfz, jeweils ca. EUR 20.000,00 60.000,00

3 PC-Arbeitsplätze zu je EUR 10.000,00 30.000,00

Büroausstattung, 3 Arbeitsplätze 30.000,00

Softwarelizenzen incl. lnternet-Auftritt 110.000,00

Umlaufvermögen 10.000,00

Gesamt 240.000,00

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Finanzierungsvorschlag .

Bezeichnung Betrag (EUR)

Auszahlung (in %)

Nominal-zins

Effektiv-zins

Laufzeit JJ/MM)

tilgungsfrei (JJ/MM)

ERP-Eigenkapitalhilfe 61.355,00 96,00 5,848 19/09 10/00

ERP-Existenzgründungs-programm

119.642,00 100,00 5,75 5,876 09/09 03/0O

GuW-Investitions-programm

23.008,00 96,00 5,25 6,219 09/09 03/00

Anmerkung: Die ungeraden Teilbeträge kommen durch die Disagios bei ERP-Eigenkapitalhilfe und GuW zu Stande.

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Plan – Bilanz (EUR) Aktiva

Bezeichnung Eröffnung 01.07.2001 30.06.2002 30.06.2003 30.06.2004 Anlagevermögen 230.000,00 165.000,00 100.000,00 648.000,00 Gebäude, Grundstücke 0,00 0,00 0,00 0,00 Anlagen, Maschinen 90.000,00 72.00,00 54.000,00 56.000,00 Betriebsausstattung 140.000,00 93.000,00 46.000,00 592.000,00 Umlaufvermögen 10.000,00 130.000,00 246.500,00 238.000,00 Vorräte 10.000,00 20.000,00 45.000,00 38.000,00 Forderungen 0,00 110.000,00 180.000,00 200.000,00 Bankguthaben/Schecks/Kasse 0,00 0,00 21.500,00 0,00 Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 2.000,00 3.500,00 8.000,00 Bilanzsumme 240.000,00 297.000,00 350.000,00 894.000,00

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Plan – Bilanz (EUR) Passiva

Eröffnung Bezeichnung

01.07.2001 30.06.2002 30.06.2003 30.06.2004 Eigenkapital 36.000,00 37.600,00 106.000,00 265.680,00 gezeichnetes Eigenkapital, EK-Konten

36.000,00 36.000,00 36.000,00 336.000,00

Gewinn-Verlustvortrag 0,00 0,00 1.600,00 70.000,00 Jahresüberschuss/-Fehlbetrag 0,00 1.600,00 68.400,00 - 140.320,00 Rückstellungen 0,00 1.600,00 15.250,00 0,00 Steuerrückstellungen 0,00 1.600,00 15.250,00 0,00 sonstige Rückstellungen 0,00 0,00 0,00 0,00 langfristige Rückstellungen 0,00 0,00 0,00 0,00 Verbindlichkeiten 204.000,00 257.800,00 228.750,00 628.320,00 Verb. aus Lieferungen und Leistungen

0,00 30.000,00 9.250,00 18.320,00

Verb. gegenüber Banken (kurzfristig)

0,00 23.800,00 16.900,00 48.000,00

Verb. gegenüber Banken (mittelfristig)

0,00 0,00 0,00 0,00

Verb. gegenüber Banken (langfristig)

204.000,00 204.000,00 201.100,00 382.000,00

sonstige Verbindlichkeiten 0,00 0,00 1.500,00 180.000,00 Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00 0,00 0,00

Bilanzsumme 240.000,00 297.000,00 350.000,00 894.000,00

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 20

sind ständig genug liquide Zahlungsmittel vorhanden und ist damit die Zahlungsfähigkeit des Unternehmenszu jedem Zeitpunkt gesichert ?

Zahlungsunfähigkeit ist ein häufiger Insolvenzgrund auch bei Unternehmen, die in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung einen Gewinn ausweisen konnten

und augenscheinlich rentabel arbeiteten.

Liquiditäts- und Ertragsvorschau Liquiditäts- und Ertragsvorschau (1)(1)Liquiditäts- und Ertragsvorschau Liquiditäts- und Ertragsvorschau (1)(1)

Sie wird in der Regel für die ersten drei Geschäftsjahre des Unternehmens gefordert.

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 21

Wurden Investitionen und Folgeinvestitionen in ausreichendem Maße berücksichtigt?

Ist die geplante Betriebsmittellinie (Materialeinkauf, etc.) angemessen dimensioniert?

Wurden potenzielle Risiken aus Zahlungsverzögerungen der Kunden berücksichtigt?

Liquiditäts- und Ertragsvorschau Liquiditäts- und Ertragsvorschau (2)(2)Liquiditäts- und Ertragsvorschau Liquiditäts- und Ertragsvorschau (2)(2)

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Liquiditätsvorschau 1. Geschäftsjahr Juli 2001 bis Juni 2002 (EUR)

Bezeichnung Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Einzahlungen Umsatzerlöse 20.000 30.000 40.000 40.000 45.000 Eigenkapital 36.000 0 0 0 0 Bankkredite 204.000 0 0 0 0 Summe Einzahlungen 260.000 30.000 40.000 40.000 45.000 Auszahlungen Investitionen 240.000 0 0 0 0 Personalkkosten 16.500 24.600 24.610 24.610 24.610 Material/Waren 200 300 300 300 300 Betriebsausgaben 10.200 8.000 8.000 8.000 8.000 Zinsen/Tilgung 0 0 0 0 0 Umsatzsteuer 3.200 4.800 6.400 6.400 7.200 sonstige Steuern 0 0 0 0 0 Privatentnahmen 0 0 0 0 0 Sonstiges 0 0 0 0 0 Summe Auszahlungen 270.100 37.700 39.310 39.310 40.110 Überschuss/ Fehlbetrag - 10.100 - 7.700 690 690 4.890 Saldo Vormonat - 10.100 - 17.800 - 17.110 - 16.420 Effektive Liquidität - 10.100 - 17.800 - 17.110 - 16.420 - 11.530

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 23

Alternativ oder in Ergänzung zur Ertragsvorschau sollte auch eine Plan-GuVPlan-GuV eingereicht werden

in welcher Höhe und aus welchen Produkten werdenUmsätze erzielt ?

aus welchen Positionen setzen sich die Kosten des Unternehmens zusammen ?

ob und in welcher Höhe wird mit dem Unternehmen ein Gewinn erzielt ?

Ertragsvorschau :Ertragsvorschau :Ertragsvorschau :Ertragsvorschau :

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 24

Plan-GuV (EUR) Bezeichnung 30.6.2002 30.6.2003 30.6.2004 + Umsatzerlöse 480.000 830.000 1.460.000 + Bestandsveränderungen 25.000 10.000 0 + sonstige Erträge gewöhnl. Geschäftstätigkeit 10.000 10.000 10.000 + Zuschreibungen aus dem Anlagevermögen 0 0 0 - Materialkosten 53.500 86.000 187.000 - Personalkosten 287.200 440.000 678.000 - Abschreibungen 65.000 65.000 365.000 - sonstige betriebliche Aufwendungen 98.200 113.850 363.400 + Zinserträge 100 150 80 - Zinsaufwendungen 8.000 8.500 20.000 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 3.200 136.800 - 143.320 + außerordentliche Erträge 0 0 3.000 - außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 - Steuern 1.600 68.400 0 Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag 1.600 68.400 - 140.320

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 25

Beurteilung der Beurteilung der persönlichen und fachlichen Eignung persönlichen und fachlichen Eignung (1)(1)

Beurteilung der Beurteilung der persönlichen und fachlichen Eignung persönlichen und fachlichen Eignung (1)(1)

Die Lebensläufe der Gesellschafter und die Zeugnisunterlagen geben Auskunft über die Ausbildung und den bisherigen beruflichen Werdegang des Gründungsteams.

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 26

Die Selbstauskünfte geben einen Überblick über

die persönliche Vermögens- und Schuldensituation,

Grundvermögen und dessen Belastung sowie

die Lebenshaltungskosten der jeweiligen Privathaushalte.

Beurteilung der Beurteilung der persönlichen und fachlichen Eignung persönlichen und fachlichen Eignung (2)(2)

Beurteilung der Beurteilung der persönlichen und fachlichen Eignung persönlichen und fachlichen Eignung (2)(2)

Damit lassen sich erste Informationen über eine mögliche Besicherung der Kredite erzielen, sofern diese nicht bereits im Finanzierungsplan mit aufgeführt sind.

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 27

Begriffe : Investition und FinanzierungBegriffe : Investition und Finanzierung

B i l a n z B i l a n z B i l a n z B i l a n z PassivaPassivaPassivaPassivaAktivaAktivaAktivaAktiva

Umlaufvermögen :Umlaufvermögen :Umlaufvermögen :Umlaufvermögen :

Anlagevermögen :Anlagevermögen :Anlagevermögen :Anlagevermögen :

....langfristig zur ....langfristig zur Verfügung gestelltVerfügung gestellt....langfristig zur ....langfristig zur

Verfügung gestelltVerfügung gestellt

Fremdkapital :Fremdkapital :Fremdkapital :Fremdkapital :

Eigenkapital :Eigenkapital :Eigenkapital :Eigenkapital :

....langfristig dem ....langfristig dem Geschäftsbetrieb dienendGeschäftsbetrieb dienend

....langfristig dem ....langfristig dem Geschäftsbetrieb dienendGeschäftsbetrieb dienend

....mittelfristig dem ....mittelfristig dem Geschäftsbetrieb dienendGeschäftsbetrieb dienend

....mittelfristig dem ....mittelfristig dem Geschäftsbetrieb dienendGeschäftsbetrieb dienend

....kurzfristig dem ....kurzfristig dem Geschäftsbetrieb dienendGeschäftsbetrieb dienend

....kurzfristig dem ....kurzfristig dem Geschäftsbetrieb dienendGeschäftsbetrieb dienend

....dauernd dem ....dauernd dem Geschäftsbetrieb dienendGeschäftsbetrieb dienend

....dauernd dem ....dauernd dem Geschäftsbetrieb dienendGeschäftsbetrieb dienend

....dauernd dem ....dauernd dem Geschäftsbetrieb dienendGeschäftsbetrieb dienend

....dauernd dem ....dauernd dem Geschäftsbetrieb dienendGeschäftsbetrieb dienend

....mittelfristig zur ....mittelfristig zur Verfügung gestelltVerfügung gestellt....mittelfristig zur ....mittelfristig zur Verfügung gestelltVerfügung gestellt

....kurzfristig zur ....kurzfristig zur Verfügung gestelltVerfügung gestellt....kurzfristig zur ....kurzfristig zur

Verfügung gestelltVerfügung gestellt

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 28

Begriffe : Investition und FinanzierungBegriffe : Investition und Finanzierung

Kapital...als zu verwendendes, zu beschaffendes oder zu verwaltendes....

Kapital ist die abstrakte Wertsumme in der Bilanz

Kapital ist Geld für Investitionszwecke

Kapital ist gleich Geld

Olfert, Klaus: Investition, 6. Aufl. Ludwigshafen 1995, S.19 ff.

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 29

Begriffe : Investition und FinanzierungBegriffe : Investition und Finanzierung

B i l a n z B i l a n z B i l a n z B i l a n z AktivaAktivaAktivaAktiva

Wertausdruck, der Wertausdruck, der Vermögenscharakter besitzt :Vermögenscharakter besitzt :Wertausdruck, der Wertausdruck, der Vermögenscharakter besitzt :Vermögenscharakter besitzt :

offengelegte offengelegte KapitalherkunftKapitalherkunftoffengelegte offengelegte

KapitalherkunftKapitalherkunft

Zwecke :Zwecke :Zwecke :Zwecke :

GeldGeldGeldGeld

Sachgüter Sachgüter Sachgüter Sachgüter

= konkretes Kapital= konkretes Kapital= konkretes Kapital= konkretes Kapital = abstraktes Kapital= abstraktes Kapital= abstraktes Kapital= abstraktes Kapital

vorgenommene vorgenommene KapitalbewertungKapitalbewertungvorgenommene vorgenommene

KapitalbewertungKapitalbewertung

überprüfte überprüfte KapitalerhaltungKapitalerhaltung

überprüfte überprüfte KapitalerhaltungKapitalerhaltung

Vermögen :Vermögen :Vermögen :Vermögen : Kapital :Kapital :Kapital :Kapital :

Olfert, Klaus: Investition, 6. Aufl. Ludwigshafen 1995, S.19 ff.Olfert, Klaus: Investition, 6. Aufl. Ludwigshafen 1995, S.19 ff.

RechteRechteRechteRechte

PassivaPassivaPassivaPassiva

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 301) Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München 1999 S.1472) Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München 1999 S. 458ff.1) Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München 1999 S.1472) Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München 1999 S. 458ff.

Produktionszyklus - Vermögensumschichtung Produktionszyklus - Vermögensumschichtung 1)1)Produktionszyklus - Vermögensumschichtung Produktionszyklus - Vermögensumschichtung 1)1)

KasseKasseKasseKasse

ForderungenForderungenForderungenForderungen

VorräteVorräteVorräteVorräte

Investition/ Desinvestition 2)

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 31

Begriffe : Investition und FinanzierungBegriffe : Investition und Finanzierung

B i l a n z B i l a n z B i l a n z B i l a n z PassivaPassivaPassivaPassiva

Problem der Problem der

AnschlussinvestitionAnschlussinvestitionProblem der Problem der

AnschlussinvestitionAnschlussinvestitionProblem der Problem der

AnschlussfinanzierungAnschlussfinanzierungProblem der Problem der

AnschlussfinanzierungAnschlussfinanzierung

AktivaAktivaAktivaAktiva

FlexibilitätFlexibilitätFlexibilitätFlexibilität DispositionsfreiheitDispositionsfreiheitDispositionsfreiheitDispositionsfreiheit

InvestitionInvestitionInvestitionInvestition

MittelverwendungMittelverwendungMittelverwendungMittelverwendung

VermögenVermögenVermögenVermögen

FinanzierungFinanzierungFinanzierungFinanzierung

MittelherkunftMittelherkunftMittelherkunftMittelherkunft

KapitalKapitalKapitalKapital

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 32

InvestitionsanlässeInvestitionsanlässeInvestitionsanlässeInvestitionsanlässe

SachinvestitionenSachinvestitionenSachinvestitionenSachinvestitionen FinanzinvestitionenFinanzinvestitionenFinanzinvestitionenFinanzinvestitionen sonstige Investitionensonstige Investitionensonstige Investitionensonstige Investitionen

Anlagevermögen

Rohstoffe

Halbfabrikate

Fertigerzeugnisse

Beteiligungen an anderen Unternehmen

Forderungen an Kunden

Forschung und Entwicklung

Marketing/ Werbung

Ausbildung

Sozialinvestitionen

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 33

InvestitionsbegriffInvestitionsbegriffInvestitionsbegriffInvestitionsbegriff

leistungswirtschaftlichleistungswirtschaftlichleistungswirtschaftlichleistungswirtschaftlich finanzwirtschaftlichfinanzwirtschaftlichfinanzwirtschaftlichfinanzwirtschaftlich

kombinationsbestimmtkombinationsbestimmtkombinationsbestimmtkombinationsbestimmt vermögensbestimmvermögensbestimmtt

vermögensbestimmvermögensbestimmtt

zahlungsbestimmtzahlungsbestimmtzahlungsbestimmtzahlungsbestimmt

Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.28 f.Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.28 f.

...Güter, die bisher Güter des freien Kapitals waren

...zu einer neuen Wirtschaftseinheit

vereinigt

...Güter, die bisher Güter des freien Kapitals waren

...zu einer neuen Wirtschaftseinheit

vereinigt

..Umwandlung von Kapital in Vermögen...

..Umwandlung von Kapital in Vermögen...

...Ausgaben für Anlagen, Stoffe und

Dienste stellen Investitionen dar

...Ausgaben für Anlagen, Stoffe und

Dienste stellen Investitionen dar

Page 34: 01.10.2008Investition und Finanzierung 1 Georg Boll Stand 09/08 : 26 Stunden/ 4.Semester

01.10.2008 Investition und Finanzierung 34

Investitionsbegriff :Investitionsbegriff :

Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.28 f.Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.28 f.

Aspekte des Investitionsbegriffs

Zielgerichteter Einsatz finanzieller Mittel zur Beschaffung von Gütern

des Strukturvermögens

Zielgerichteter Einsatz finanzieller Mittel zur Beschaffung von Gütern

des Strukturvermögens

Perridon / Steiner :

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 35

Ziele im InvestitionsbereichZiele im Investitionsbereich

SicherheitSicherheit

LiquiditätLiquidität

RentabilitätRentabilität

Beachte : Zielharmonie ./. ZielkonfliktBeachte : Zielharmonie ./. Zielkonflikt

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 36

Anlageziele : FinanzanlagenAnlageziele : Finanzanlagen

Sicherheit der AnlageSicherheit der Anlage

Verfügbarkeit der AnlageVerfügbarkeit der Anlage(Liquidität)(Liquidität)RentabilitätRentabilität

Steuerliche GesichtspunkteSteuerliche Gesichtspunkte

VermögensstreuungVermögensstreuung

Beachte : Zielharmonie ./. ZielkonfliktBeachte : Zielharmonie ./. Zielkonflikt

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 37

Merkmale von InvestitionenMerkmale von InvestitionenMerkmale von InvestitionenMerkmale von Investitionen

ErfolgskomponenteErfolgskomponente LiquiditätskomponenteLiquiditätskomponente

Erwartung, dass jede Investition zum Erfolg des Unternehmens beiträgt

Erwartung, dass jede Investition zum Erfolg des Unternehmens beiträgt

Erwartung, dass jede Investition zur Sicherung der Liquidität eines Unternehmens beiträgt

(Investition/ Desinvestition )

Erwartung, dass jede Investition zur Sicherung der Liquidität eines Unternehmens beiträgt

(Investition/ Desinvestition )

betragsmäßigzeitmäßigbetragsmäßigzeitmäßig

ErfolgsrisikoErfolgsrisikoErfolgsrisikoErfolgsrisiko LiquiditätsrisikoLiquiditätsrisikoLiquiditätsrisikoLiquiditätsrisiko

betragsmäßigzeitmäßigbetragsmäßigzeitmäßig

RisikokomponenteRisikokomponente

Olfert, Klaus: Investition, 6. Aufl. Ludwigshafen 1995, S.25 ff.

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 38

Merkmale von InvestitionenMerkmale von InvestitionenMerkmale von InvestitionenMerkmale von Investitionen

Olfert, Klaus: Investition, 6. Aufl. Ludwigshafen 1995, S.25 ff.

betragsmäßiges Erfolgsrisiko :betragsmäßiges Erfolgsrisiko : betragsmäßiges Erfolgsrisiko :betragsmäßiges Erfolgsrisiko :

die gesamten Kosten/ Ausgaben liegen über den Erträgen/ Einnahmen

zeitmäßiges Erfolgsrisiko :zeitmäßiges Erfolgsrisiko : zeitmäßiges Erfolgsrisiko :zeitmäßiges Erfolgsrisiko :

Kosten/ Ausgaben gleich oder kleiner als die gesamten Erträge/ Einnahmen,

Erträge/ Einnahmen verteilen sich aber über einen größeren Zeitraum als geplant

Risikokomponente Erfolgsrisiko :Risikokomponente Erfolgsrisiko : Risikokomponente Erfolgsrisiko :Risikokomponente Erfolgsrisiko :

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 39

Merkmale von InvestitionenMerkmale von InvestitionenMerkmale von InvestitionenMerkmale von Investitionen

Olfert, Klaus: Investition, 6. Aufl. Ludwigshafen 1995, S.25 ff.

betragsmäßiges Liquiditätsrisiko :betragsmäßiges Liquiditätsrisiko : betragsmäßiges Liquiditätsrisiko :betragsmäßiges Liquiditätsrisiko :

Gefährdung der Liquidität durch unvollständige Desinvestition, da Investitionsobjekt nicht länger nutzbar

zeitmäßiges Liquiditätsrisiko :zeitmäßiges Liquiditätsrisiko : zeitmäßiges Liquiditätsrisiko :zeitmäßiges Liquiditätsrisiko :

Risikokomponente Liquiditätsrisiko :Risikokomponente Liquiditätsrisiko : Risikokomponente Liquiditätsrisiko :Risikokomponente Liquiditätsrisiko :

Gefährdung der Liquidität durch unvollständige Desinvestition, durch verlängerte Investitionsperiode aber bewirkt werden kann, da das Investitionsobjekt länger nutzbar ist

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 40

FinanzierungsanlässeFinanzierungsanlässeFinanzierungsanlässeFinanzierungsanlässe

Erst- oder Erst- oder GründungsfinanzierungGründungsfinanzierung

Erst- oder Erst- oder GründungsfinanzierungGründungsfinanzierung

FolgefinanzierungFolgefinanzierungFolgefinanzierungFolgefinanzierung

Ersatzinvestitionen

Erweiterungsinvestitionen

Beteiligungen

Umfinanzierungen

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 41

Begriffe : FinanzierungBegriffe : Finanzierung

B i l a n z B i l a n z B i l a n z B i l a n z PassivaPassiva

= abstraktes Kapital, abstrakte Wertsumme= abstraktes Kapital, abstrakte Wertsumme

Kapital :Kapital :

Finanzierung im engeren Sinne : langfristige Kapitalbeschaffung

Finanzierung im weiteren Sinne : langfristige Kapitalbeschaffung+ kurzfristige Kapitalbeschaffung+ Kapitalrückzahlung+ Kapitalumschichtung

Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.343 f.Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.343 f.

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 42

Begriffe : FinanzierungBegriffe : Finanzierung

B i l a n z B i l a n z B i l a n z B i l a n z PassivaPassivaPassivaPassivaAktivaAktivaAktivaAktiva

= konkretes (real)Kapital= konkretes (real)Kapital= konkretes (real)Kapital= konkretes (real)Kapital = abstraktes Kapital= abstraktes Kapital= abstraktes Kapital= abstraktes KapitalVermögen :Vermögen :Vermögen :Vermögen : Kapital :Kapital :Kapital :Kapital :

Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.343 f.Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.343 f.

Finanzierung im weiteren Sinne :Finanzierung im weiteren Sinne : langfristige Kapitalbeschaffunglangfristige Kapitalbeschaffung+ kurzfristige Kapitalbeschaffung+ kurzfristige Kapitalbeschaffung+ Kapitalrückzahlung+ Kapitalrückzahlung+ Kapitalumschichtung+ Kapitalumschichtung

ErweiterungErweiterung

Finanzierung im weiteren SinneFinanzierung im weiteren Sinne+ Kapitalaufbringung durch Gewinne+ Kapitalaufbringung durch Gewinne+ Mittelfreisetzungen+ Mittelfreisetzungen+ Abschreibungen+ Abschreibungen+ ....+ ....

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 43

Merkmale von FinanzierungsartenMerkmale von FinanzierungsartenMerkmale von FinanzierungsartenMerkmale von Finanzierungsarten

EigenfinanzierungEigenfinanzierung EigenfinanzierungEigenfinanzierung FremdfinanzierungFremdfinanzierung FremdfinanzierungFremdfinanzierung

Kapitalgeber sind am Gewinn beteiligt

Kapitalgeber haben i.d.R. Einfluss auf die Geschäftsführung

Kapital steht der Unternehmng i.d.R. auf Dauer zur Verfügung

Kapitalgeber haben Anspruch auf Verzinsung und

Rückzahlung des Kapitals

Kapitalgeber haben keinen Einfluss auf die Geschäftsführung

Kapitalgeber haften nicht für die Verluste

Kapital steht dem Unternehmen nur begrenzte Zeit zur

Verfügung

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 44

F i n a n z i e r u n g F i n a n z i e r u n g (Kriterium der Kapitalhaftung)(Kriterium der Kapitalhaftung)F i n a n z i e r u n g F i n a n z i e r u n g (Kriterium der Kapitalhaftung)(Kriterium der Kapitalhaftung)

EigenfinanzierungEigenfinanzierungEigenfinanzierungEigenfinanzierung FremdfinanzierungFremdfinanzierungFremdfinanzierungFremdfinanzierung

Beteiligungs-Beteiligungs-finanzierungfinanzierung(Einlagen-(Einlagen-

finanzierung)finanzierung)

Beteiligungs-Beteiligungs-finanzierungfinanzierung(Einlagen-(Einlagen-

finanzierung)finanzierung)

Selbst-Selbst-finanzierungfinanzierung

=Finanzierung =Finanzierung aus Gewinnenaus Gewinnen

Selbst-Selbst-finanzierungfinanzierung

=Finanzierung =Finanzierung aus Gewinnenaus Gewinnen

Finanzierung Finanzierung aus Kapital-aus Kapital-freisetzungfreisetzung

Finanzierung Finanzierung aus Kapital-aus Kapital-freisetzungfreisetzung

Finanzierung Finanzierung aus Rück-aus Rück-stellungenstellungen

Finanzierung Finanzierung aus Rück-aus Rück-stellungenstellungen

Kredit-Kredit-finan-finan-

zierungzierung

Kredit-Kredit-finan-finan-

zierungzierung

InnenfinanzierungInnenfinanzierungInnenfinanzierungInnenfinanzierung

AussenfinanzierungAussenfinanzierungAussenfinanzierungAussenfinanzierung

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 45

Olfert, Klaus: Investition, 6. Aufl. Ludwigshafen 1995, S.34 ff.Olfert, Klaus: Investition, 6. Aufl. Ludwigshafen 1995, S.34 ff.

Finanzierung mit Eigenkapital Finanzierung mit Eigenkapital (Kapitalarten 1)(Kapitalarten 1)Finanzierung mit Eigenkapital Finanzierung mit Eigenkapital (Kapitalarten 1)(Kapitalarten 1)

Beteiligungs-Beteiligungs-finanzierungfinanzierungBeteiligungs-Beteiligungs-finanzierungfinanzierung

Zuführung von EK in ein Unternehmen von Zuführung von EK in ein Unternehmen von außen in Form von Geldeinlagen, Sacheinlagen, außen in Form von Geldeinlagen, Sacheinlagen, RechtenRechten

Zuführung von EK in ein Unternehmen von Zuführung von EK in ein Unternehmen von außen in Form von Geldeinlagen, Sacheinlagen, außen in Form von Geldeinlagen, Sacheinlagen, RechtenRechten

Selbst-Selbst-finanzierungfinanzierung

Selbst-Selbst-finanzierungfinanzierung

erzielte Gewinne des Unternehmens in Form von erzielte Gewinne des Unternehmens in Form von Bilanzgewinnen und/oder stillen Reserven, Bilanzgewinnen und/oder stillen Reserven, werden nicht an die EK-Geber ausgeschüttetwerden nicht an die EK-Geber ausgeschüttet

erzielte Gewinne des Unternehmens in Form von erzielte Gewinne des Unternehmens in Form von Bilanzgewinnen und/oder stillen Reserven, Bilanzgewinnen und/oder stillen Reserven, werden nicht an die EK-Geber ausgeschüttetwerden nicht an die EK-Geber ausgeschüttet

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 46

Olfert, Klaus: Investition, 6. Aufl. Ludwigshafen 1995, S.34 ff.Olfert, Klaus: Investition, 6. Aufl. Ludwigshafen 1995, S.34 ff.

Finanzierung mit Fremdkapital Finanzierung mit Fremdkapital (Kapitalarten 2)(Kapitalarten 2)Finanzierung mit Fremdkapital Finanzierung mit Fremdkapital (Kapitalarten 2)(Kapitalarten 2)

Fremd-Fremd-finanzierungfinanzierung

Fremd-Fremd-finanzierungfinanzierung

Zuführung von FK in ein Unternehmen Zuführung von FK in ein Unternehmen von außen in Form von von außen in Form von Geldeinlagen und SacheinlagenGeldeinlagen und Sacheinlagen

Zuführung von FK in ein Unternehmen Zuführung von FK in ein Unternehmen von außen in Form von von außen in Form von Geldeinlagen und SacheinlagenGeldeinlagen und Sacheinlagen

Finanzierung aus Finanzierung aus Rückstellungs-Rückstellungs-gegenwertengegenwerten

Finanzierung aus Finanzierung aus Rückstellungs-Rückstellungs-gegenwertengegenwerten

Im Unternehmen gebildete Rückstellungen Im Unternehmen gebildete Rückstellungen werden zur Finanzierung verwendet, soweit sie werden zur Finanzierung verwendet, soweit sie über den Verkauf der Absatzgüter als über den Verkauf der Absatzgüter als Einnahmen zugeflossen sindEinnahmen zugeflossen sind

Im Unternehmen gebildete Rückstellungen Im Unternehmen gebildete Rückstellungen werden zur Finanzierung verwendet, soweit sie werden zur Finanzierung verwendet, soweit sie über den Verkauf der Absatzgüter als über den Verkauf der Absatzgüter als Einnahmen zugeflossen sindEinnahmen zugeflossen sind

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 47

Olfert, Klaus: Investition, 6. Aufl. Ludwigshafen 1995, S.34 ff.Olfert, Klaus: Investition, 6. Aufl. Ludwigshafen 1995, S.34 ff.

Finanzierung mit (Eigen- / Fremdkapital ?)Finanzierung mit (Eigen- / Fremdkapital ?)Finanzierung mit (Eigen- / Fremdkapital ?)Finanzierung mit (Eigen- / Fremdkapital ?)

Finanzierung aus Finanzierung aus Abschreibungs-Abschreibungs-

gegenwertengegenwerten

Finanzierung aus Finanzierung aus Abschreibungs-Abschreibungs-

gegenwertengegenwerten

die über den Verkauf von Absatzgütern die über den Verkauf von Absatzgütern zurückfließenden Anteile von Abschreibungen zurückfließenden Anteile von Abschreibungen werden unmittelbar wieder für werden unmittelbar wieder für Investitionszwecke verwendetInvestitionszwecke verwendet

die über den Verkauf von Absatzgütern die über den Verkauf von Absatzgütern zurückfließenden Anteile von Abschreibungen zurückfließenden Anteile von Abschreibungen werden unmittelbar wieder für werden unmittelbar wieder für Investitionszwecke verwendetInvestitionszwecke verwendet

Finanzierung Finanzierung aus sonstigen aus sonstigen

Kapitalfrei-Kapitalfrei-setzungensetzungen

Finanzierung Finanzierung aus sonstigen aus sonstigen

Kapitalfrei-Kapitalfrei-setzungensetzungen

erfolgt als Folge der Maßnahmen erfolgt als Folge der Maßnahmen zur Rationalisierung oder zur Rationalisierung oder den Verkauf von Vermögensteilen, den Verkauf von Vermögensteilen, die keine Absatzgüter sinddie keine Absatzgüter sind

erfolgt als Folge der Maßnahmen erfolgt als Folge der Maßnahmen zur Rationalisierung oder zur Rationalisierung oder den Verkauf von Vermögensteilen, den Verkauf von Vermögensteilen, die keine Absatzgüter sinddie keine Absatzgüter sind

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 48

Begriffe : Investition und FinanzierungBegriffe : Investition und Finanzierung

B i l a n z B i l a n z B i l a n z B i l a n z PassivaPassivaPassivaPassivaAktivaAktivaAktivaAktiva

Kapitaleinsatz :Kapitaleinsatz :

- Rentabilität- Rentabilität

-- LiquiditätLiquidität

- Sicherheit der Kapitalanlage- Sicherheit der Kapitalanlage- Sicherheit der Produktion- Sicherheit der Produktion

- Flexibilität der Beschaffung- Flexibilität der Beschaffung- Flexibilität der Produktion- Flexibilität der Produktion- Flexibilität des Absatzes- Flexibilität des Absatzes

Kapitaleinsatz :Kapitaleinsatz :

- Rentabilität- Rentabilität

-- LiquiditätLiquidität

- Sicherheit der Kapitalanlage- Sicherheit der Kapitalanlage- Sicherheit der Produktion- Sicherheit der Produktion

- Flexibilität der Beschaffung- Flexibilität der Beschaffung- Flexibilität der Produktion- Flexibilität der Produktion- Flexibilität des Absatzes- Flexibilität des Absatzes

Mittelverwendung Mittelverwendung Mittelverwendung Mittelverwendung

Fremdkapital :Fremdkapital :

- Kapitalstruktur- Kapitalstruktur

- Finanzierungsarten und- Finanzierungsarten und deren Kombination deren Kombination

-- KapitalvolumenKapitalvolumen- Kapitalbedarf- Kapitalbedarf- Kapitalkosten- Kapitalkosten- kostenoptimale- kostenoptimale Finanzierung Finanzierung

Fremdkapital :Fremdkapital :

- Kapitalstruktur- Kapitalstruktur

- Finanzierungsarten und- Finanzierungsarten und deren Kombination deren Kombination

-- KapitalvolumenKapitalvolumen- Kapitalbedarf- Kapitalbedarf- Kapitalkosten- Kapitalkosten- kostenoptimale- kostenoptimale Finanzierung Finanzierung

Mittelherkunft Mittelherkunft Mittelherkunft Mittelherkunft

Probleme der Investition :Probleme der Investition :Probleme der Investition :Probleme der Investition : Probleme der Finanzierung :Probleme der Finanzierung :Probleme der Finanzierung :Probleme der Finanzierung :

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 49

Liquidität : Begriffe Liquidität : Begriffe (1)(1)Liquidität : Begriffe Liquidität : Begriffe (1)(1)

als positiver Zahlungsmittelbestand als positiver Zahlungsmittelbestand

als Deckungsverhältnis von Vermögensobjekten zur Rückverwandlung in Geld ( Liquidierbarkeit ) als Deckungsverhältnis von Vermögensobjekten zur Rückverwandlung in Geld ( Liquidierbarkeit )

als Deckungsverhältnis von Vermögensobjekten zu Verbindlichkeiten (Liquiditätsgrade) als Deckungsverhältnis von Vermögensobjekten zu Verbindlichkeiten (Liquiditätsgrade)

Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.6 f.

als Eigenschaft von Wirtschaftssubjekten, ihren Zahlungsverpflichtungen bei Aufforderung in jedem Zeitpunkt nachkommen zu können.

als Eigenschaft von Wirtschaftssubjekten, ihren Zahlungsverpflichtungen bei Aufforderung in jedem Zeitpunkt nachkommen zu können.

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 50

Liquidität : Begriffe Liquidität : Begriffe (2)(2)Liquidität : Begriffe Liquidität : Begriffe (2)(2)

LiquiditätLiquiditätLiquiditätLiquiditätFähigkeit der Unternehmung, die zwingend Fähigkeit der Unternehmung, die zwingend fälligen Verbindlichkeiten jederzeit uneingechränkt fälligen Verbindlichkeiten jederzeit uneingechränkt erfüllen zu können.erfüllen zu können.

Fähigkeit der Unternehmung, die zwingend Fähigkeit der Unternehmung, die zwingend fälligen Verbindlichkeiten jederzeit uneingechränkt fälligen Verbindlichkeiten jederzeit uneingechränkt erfüllen zu können.erfüllen zu können.

Liquiditäts-Liquiditäts-engpassengpass

Liquiditäts-Liquiditäts-engpassengpass

kurzzeitige (nicht dauerhafte!) kurzzeitige (nicht dauerhafte!) Liquiditätsprobleme, die im Falle der Liquiditätsprobleme, die im Falle der Wiederholung durchaus zu einer Beeinträchtigung Wiederholung durchaus zu einer Beeinträchtigung der Bonität führen können.der Bonität führen können.

kurzzeitige (nicht dauerhafte!) kurzzeitige (nicht dauerhafte!) Liquiditätsprobleme, die im Falle der Liquiditätsprobleme, die im Falle der Wiederholung durchaus zu einer Beeinträchtigung Wiederholung durchaus zu einer Beeinträchtigung der Bonität führen können.der Bonität führen können.

Zahlungs-Zahlungs-unfähigkeitunfähigkeitZahlungs-Zahlungs-

unfähigkeitunfähigkeit

(Illiquidität) ... auf dem Mangel an Zahlungsmitteln (Illiquidität) ... auf dem Mangel an Zahlungsmitteln beruhende dauerhafte Unvermögen des beruhende dauerhafte Unvermögen des Unternehmens, seine sofort zu erfüllenden Unternehmens, seine sofort zu erfüllenden Geldschulden noch im wesentlichen begleichen Geldschulden noch im wesentlichen begleichen zu könnenzu können

(Illiquidität) ... auf dem Mangel an Zahlungsmitteln (Illiquidität) ... auf dem Mangel an Zahlungsmitteln beruhende dauerhafte Unvermögen des beruhende dauerhafte Unvermögen des Unternehmens, seine sofort zu erfüllenden Unternehmens, seine sofort zu erfüllenden Geldschulden noch im wesentlichen begleichen Geldschulden noch im wesentlichen begleichen zu könnenzu können

Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.6 f.

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 51

Liquidität : Begriffe Liquidität : Begriffe (3) (3) Liquidität : Begriffe Liquidität : Begriffe (3) (3)

Olfert, Klaus: Investition, 6. Aufl. Ludwigshafen 1995, S.45 ff.

aktuelle aktuelle LiquiditätLiquiditätaktuelle aktuelle LiquiditätLiquidität

absolute absolute LiquiditätLiquiditätabsolute absolute LiquiditätLiquidität

relative relative LiquiditätLiquiditätrelative relative

LiquiditätLiquidität

...gegenwärtige und in absehbarer Zukunft liegende...gegenwärtige und in absehbarer Zukunft liegende Liquidität... Liquidität......gegenwärtige und in absehbarer Zukunft liegende...gegenwärtige und in absehbarer Zukunft liegende Liquidität... Liquidität...

...Eigenschaften von Vermögensteilen, als...Eigenschaften von Vermögensteilen, als Zahlungsmittel verwendet oder in Zahlungsmittel Zahlungsmittel verwendet oder in Zahlungsmittel umgewandelt werden zu können... umgewandelt werden zu können...

- Liquidierbarkeit- Liquidierbarkeit- Liquidierungsdauer- Liquidierungsdauer- Liquidierungsbetrag- Liquidierungsbetrag

...Eigenschaften von Vermögensteilen, als...Eigenschaften von Vermögensteilen, als Zahlungsmittel verwendet oder in Zahlungsmittel Zahlungsmittel verwendet oder in Zahlungsmittel umgewandelt werden zu können... umgewandelt werden zu können...

- Liquidierbarkeit- Liquidierbarkeit- Liquidierungsdauer- Liquidierungsdauer- Liquidierungsbetrag- Liquidierungsbetrag

...betrachtet die Größen der Aktivseite und der...betrachtet die Größen der Aktivseite und der Passivseite der Bilanz... Passivseite der Bilanz...

- statisch- statisch - dynamisch- dynamisch

...betrachtet die Größen der Aktivseite und der...betrachtet die Größen der Aktivseite und der Passivseite der Bilanz... Passivseite der Bilanz...

- statisch- statisch - dynamisch- dynamisch

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 52

LiquiditätserhaltungLiquiditätserhaltung LiquiditätserhaltungLiquiditätserhaltung

situative situative LiquiditätssicherungLiquiditätssicherung

situative situative LiquiditätssicherungLiquiditätssicherung

...tägliche Abstimmung der Zahlungsströme und ...tägliche Abstimmung der Zahlungsströme und Bestimmung, Bildung und Auflösung der Bestimmung, Bildung und Auflösung der Liquiditätsreserve...Liquiditätsreserve...

...tägliche Abstimmung der Zahlungsströme und ...tägliche Abstimmung der Zahlungsströme und Bestimmung, Bildung und Auflösung der Bestimmung, Bildung und Auflösung der Liquiditätsreserve...Liquiditätsreserve...

kurzfristige kurzfristige FinanzierungFinanzierungkurzfristige kurzfristige

FinanzierungFinanzierung...Ausrichtung an...Ausrichtung an betrieblichen Leistungsprozessen...betrieblichen Leistungsprozessen......Disponierung des Innenfinanzierungsvolumens...Disponierung des Innenfinanzierungsvolumens

...Ausrichtung an...Ausrichtung an betrieblichen Leistungsprozessen...betrieblichen Leistungsprozessen......Disponierung des Innenfinanzierungsvolumens...Disponierung des Innenfinanzierungsvolumens

strukturelle strukturelle LiquiditätssicherungLiquiditätssicherung

strukturelle strukturelle LiquiditätssicherungLiquiditätssicherung

...fristen- und konditionenkongruente...fristen- und konditionenkongruente Finanzierung von Investitionsvorhaben... Finanzierung von Investitionsvorhaben......Problem Anschlussfinanzierung ./. Rentabilität...Problem Anschlussfinanzierung ./. Rentabilität

...fristen- und konditionenkongruente...fristen- und konditionenkongruente Finanzierung von Investitionsvorhaben... Finanzierung von Investitionsvorhaben......Problem Anschlussfinanzierung ./. Rentabilität...Problem Anschlussfinanzierung ./. Rentabilität

Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.6 f.

...Daueraufgabe, absolute Nebenbedingung für die Sicherung der Existenz......Kernaufgabe des Finanzmanagements...

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 53

Finanzielles GleichgewichtFinanzielles GleichgewichtFinanzielles GleichgewichtFinanzielles Gleichgewicht

dispositivedispositiveLiquiditätLiquidität

dispositivedispositiveLiquiditätLiquidität

strukturellestrukturelleLiquiditätLiquidität

strukturellestrukturelleLiquiditätLiquidität

RentabilitätRentabilitätRentabilitätRentabilität

Sicherung Sicherung jederzeitiger jederzeitiger

ZahlungsfähigkeitZahlungsfähigkeit

Sicherung Sicherung jederzeitiger jederzeitiger

ZahlungsfähigkeitZahlungsfähigkeit

Sicherung einer Sicherung einer gleichgewichtigen gleichgewichtigen

KapitalstrukturKapitalstruktur

Sicherung einer Sicherung einer gleichgewichtigen gleichgewichtigen

KapitalstrukturKapitalstruktur

Sicherung der Sicherung der hinreichenden hinreichenden

ErtragskraftErtragskraft

Sicherung der Sicherung der hinreichenden hinreichenden

ErtragskraftErtragskraft

zu jedem Zeitpunktgelte :

ZM-AnfangsbestandZM-Anfangsbestand

+ ZM-Einzahlungen+ ZM-Einzahlungen

- ZM-Auszahlungen- ZM-Auszahlungen

= 0 != 0 !

„anerkannte“Finanzierungsregeln werden eingehalten( Fristenstruktur,Verschuldungsgrad )

„anerkannte“Finanzierungsregeln werden eingehalten( Fristenstruktur,Verschuldungsgrad )

die leistungswirtschaft-lichen Ergebnisse reichen aus, die (risikoab-hängigen) Kosten von Fremd- und Eigenkapital mindestens zu decken

die leistungswirtschaft-lichen Ergebnisse reichen aus, die (risikoab-hängigen) Kosten von Fremd- und Eigenkapital mindestens zu decken

Per

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on

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1

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 54

KreditgeschäfteKreditgeschäfte(grundsätzliches)(grundsätzliches)

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 55

Sachdarlehen, § 607Sachdarlehen, § 607Sachdarlehen, § 607Sachdarlehen, § 607

Gelddarlehen, §§ 488-506Gelddarlehen, §§ 488-506Gelddarlehen, §§ 488-506Gelddarlehen, §§ 488-506

Allgemeine Vorschriften §§ 488-490

Spezielle Vorschriften für Verbraucherverträge§§ 491-506 (früher: Verbraucherkreditgesetz)

D a r l e h e n D a r l e h e n D a r l e h e n D a r l e h e n

Page 56: 01.10.2008Investition und Finanzierung 1 Georg Boll Stand 09/08 : 26 Stunden/ 4.Semester

01.10.2008 Investition und Finanzierung 56

Das verzinsliche Darlehen Regeltypus

Verbesserung der Kündigungsbefugnisse

- Kündigungsrecht wegen Vermögensverschlechterung, § 490 Abs. 1 BGB

- Sonderkündigungsrecht bei grundpfandgesicherten Darlehen, § 490 Abs. 2 BGB

Darlehensvertrag Darlehensvertrag (ab Ende 2002)(ab Ende 2002)Darlehensvertrag Darlehensvertrag (ab Ende 2002)(ab Ende 2002)

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 57

§ 488 BGB Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag

(1) Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen.

Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuerstatten.

DarlehenDarlehen

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 58

Die Arten von Kredit - LinienDie Arten von Kredit - LinienDie Arten von Kredit - LinienDie Arten von Kredit - Linien

BankenBankenBankenBanken KapitalmarktKapitalmarktKapitalmarktKapitalmarkt ImmobilienImmobilienImmobilienImmobilien Synthetische Synthetische LinienLinien

Synthetische Synthetische LinienLinien

H e r k u n f tH e r k u n f t

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 59

BankenBankenBankenBanken

KapitalmarktKapitalmarktKapitalmarktKapitalmarkt

Gesamt - LinieGesamt - Linie

KontokorrentKontokorrent

WechselWechsel

Darlehen / KrediteDarlehen / Kredite

AvaleAvale

LeasingLeasing

FactoringFactoring

AnleihenAnleihen

Commercial - Paper - ProgrammeCommercial - Paper - Programme

Medium Term NotesMedium Term Notes

Kredit - FazilitätenKredit - Fazilitäten

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 60

ImmobilienImmobilienImmobilienImmobilien

Synthetische Synthetische LinienLinien

Synthetische Synthetische LinienLinien

Hypotheken/ Hypotheken/

GrundschuldenGrundschulden

Einzel-RahmenEinzel-Rahmen

GleichrangrahmenGleichrangrahmen

Auflösung von Arbitrage - GeschäftenAuflösung von Arbitrage - Geschäften

Verkauf von Wertpapieren im BestandVerkauf von Wertpapieren im Bestand

Wertpapier- PensionsgeschäfteWertpapier- Pensionsgeschäfte

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 61

VorverhandlungVorverhandlung

KreditantragKreditantrag

KreditprüfungKreditprüfung

KreditbereitstellungKreditbereitstellung

KreditüberwachungKreditüberwachung

BearbeitungsstufenBearbeitungsstufeneineseinesKreditvertragesKreditvertrages

KreditzusageKreditzusage

Annahme Annahme der Kreditzusageder Kreditzusage

Kredit-Kredit-vertragvertrag

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 62

D a r l e h e n s a r t e nD a r l e h e n s a r t e nD a r l e h e n s a r t e nD a r l e h e n s a r t e n

Überlassung Überlassung von Liquidität von Liquidität 1)1)

Überlassung Überlassung von Liquidität von Liquidität 1)1)

Überlassung Überlassung von Bonität von Bonität 2)2)

Überlassung Überlassung von Bonität von Bonität 2)2)

kurzfristige Darlehen

Kontokorrentkredit Diskontkredit

mittel- bis langfristige Darlehen

Realkredite Kommunaldarlehen Schuldscheindarlehen

Sonderformen der Finanzierung

Factoring Leasing

Akzeptkredit Avalkredit

1) oft falsch als „Geldleihe“ bezeichnet

2) oft falsch als „Kreditleihe“ bezeichnet

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 63

(1) Steht jemand mit einem Kaufmanne derart in Geschäfts-(1) Steht jemand mit einem Kaufmanne derart in Geschäfts-verbindung, dass die aus der Verbindung entspringenden verbindung, dass die aus der Verbindung entspringenden beiderseitigen Ansprüche und Leistungen nebst Zinsen in Rechnung beiderseitigen Ansprüche und Leistungen nebst Zinsen in Rechnung gestellt und in regelmäßigen Zeitabschnitten durch Verrechnung und gestellt und in regelmäßigen Zeitabschnitten durch Verrechnung und Feststellung des für den einen oder anderen Teil sich ergebenden Feststellung des für den einen oder anderen Teil sich ergebenden Überschusses ausgeglichen werden (laufende Rechnung, Überschusses ausgeglichen werden (laufende Rechnung, Kontokorrent), so kann derjenige, welchem bei dem Kontokorrent), so kann derjenige, welchem bei dem Rechnungsabschluß ein Überschuß gebührt, von dem Tage des Rechnungsabschluß ein Überschuß gebührt, von dem Tage des Abschlusses an Zinsen von dem Überschusse verlangen, auch Abschlusses an Zinsen von dem Überschusse verlangen, auch soweit in der Rechnung Zinsen enthalten sind. soweit in der Rechnung Zinsen enthalten sind. (2) Der Rechnungsabschluß geschieht jährlich einmal, sofern nicht (2) Der Rechnungsabschluß geschieht jährlich einmal, sofern nicht ein anderes bestimmt ist. ein anderes bestimmt ist. (3) Die laufende Rechnung kann im Zweifel auch während der Dauer (3) Die laufende Rechnung kann im Zweifel auch während der Dauer einer Rechnungsperiode jederzeit mit der Wirkung gekündigt werden, einer Rechnungsperiode jederzeit mit der Wirkung gekündigt werden, dass derjenige, welchem nach der Rechnung ein Überschuß gebührt, dass derjenige, welchem nach der Rechnung ein Überschuß gebührt, dessen Zahlung beanspruchen kann.dessen Zahlung beanspruchen kann.

§ 355 HGB (Kontokorrent)§ 355 HGB (Kontokorrent)

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 64

KontokorrentvertragKontokorrentvertragKontokorrentvertragKontokorrentvertragKreditinstitutKreditinstitutKreditinstitutKreditinstitut KundeKundeKundeKunde

Einstellen der beiderseitigen Forderungen in das KontokorrentEinstellen der beiderseitigen Forderungen in das KontokorrentEinstellen der beiderseitigen Forderungen in das KontokorrentEinstellen der beiderseitigen Forderungen in das Kontokorrent

Stundung Stundung der der Einzel-Einzel-ansprücheansprüche

Stundung Stundung der der Einzel-Einzel-ansprücheansprüche

Saldofeststellung Saldofeststellung am Ende der am Ende der Verrechnungs-Verrechnungs-periodeperiode

Saldofeststellung Saldofeststellung am Ende der am Ende der Verrechnungs-Verrechnungs-periodeperiode

SaldoforderungSaldoforderungSaldoforderungSaldoforderung

SollSoll HabenHabenKunden - KKKunden - KK

Stundung Stundung der der Einzel-Einzel-ansprücheansprüche

Stundung Stundung der der Einzel-Einzel-ansprücheansprüche

Forderung a.d. KundenForderung a.d. Kunden Forderung a.d. BankForderung a.d. Bank

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 65

GuthabenGuthabenGuthabenGuthaben

Haben Haben (Euro)(Euro)

Soll Soll (Euro)(Euro)

40.00040.000

20.00020.000

100.000100.000

140.000140.000

31.03.31.03. 30.04.30.04.

GuthabenGuthabenGuthabenGuthaben

Beanspruchung Beanspruchung des des

eingeräumten eingeräumten KreditsKredits

Beanspruchung Beanspruchung des des

eingeräumten eingeräumten KreditsKredits

geduldete geduldete ÜberziehungÜberziehunggeduldete geduldete

ÜberziehungÜberziehung

10.04.10.04. 20.04.20.04.

KreditlinieKreditlinie

00

10 %10 %

4% + 10 % = 14%4% + 10 % = 14%

Das KontokorrentkontoDas KontokorrentkontoDas KontokorrentkontoDas Kontokorrentkonto

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 66

Summe der Summe der ZahlungsausgängeZahlungsausgänge

Summe der Summe der ZahlungsausgängeZahlungsausgänge

Summe der Summe der ZahlungseingängeZahlungseingänge

Summe der Summe der ZahlungseingängeZahlungseingänge

Der Kontokorrentkredit Der Kontokorrentkredit (1)(1)Der Kontokorrentkredit Der Kontokorrentkredit (1)(1)

Der Kontokorrentkredit ist die geeignete Kreditart für den sich täglich verändernden Bedarf von Unternehmen an FremdkapitalDer Kontokorrentkredit ist die geeignete Kreditart für den sich täglich verändernden Bedarf von Unternehmen an Fremdkapital

Unternehmen Unternehmen Unternehmen Unternehmen

zeitliche Überbrückungzeitliche Überbrückung

KontokorrentkreditKontokorrentkreditKontokorrentkreditKontokorrentkredit

KreditinstitutKreditinstitutKreditinstitutKreditinstitut

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 67

Betriebsmittelkredit zur Finanzierung von

Betriebsmitteln Beständen an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen Halbfabrikaten und Fertigerzeugnissen

Zwischenkredit

zur Vor- und Zwischenfinanzierung von erwarteten langfristigen Darlehen

Saisonkredit

Betriebsmittelkredit zur Abdeckung saisonabhängiger Finanzbedarfe

Der Kontokorrentkredit Der Kontokorrentkredit (2)(2)Der Kontokorrentkredit Der Kontokorrentkredit (2)(2)

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 68

Vorteile für das Unternehmen :

Dispositionsfreiheit im Rahmen des vertraglichen Limits

Zinsaufwand nur für den beanspruchten Kreditbetrag

Liquiditätsreserve bis zur noch nicht ausgenutzten Kreditlinie

Keine Zweckbindung der aufgenommenen Mittel

Sofortige Tilgung durch Zahlungseingänge

Kredit steht durch Prolongation meist mehrere Jahre zur Verfügung

Der Kontokorrentkredit Der Kontokorrentkredit (3)(3)Der Kontokorrentkredit Der Kontokorrentkredit (3)(3)

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 69

Vorteile für die Bank :

Anlagemöglichkeit für liquide Mittel,insbesondere auch für kurzfristige Einlagen

Erwirtschaftung von Erträgen durch variable Verzinsung und Einnahme von weiteren Entgelten

Einblick in die Geschäftstätigkeit und Wirtschaftslage des Kunden

Der Kontokorrentkredit Der Kontokorrentkredit (4)(4)Der Kontokorrentkredit Der Kontokorrentkredit (4)(4)

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 70

Mittel- bis langfristige Kredite

RealkrediteRealkrediteRealkrediteRealkredite

Realkredite sind durch Grundpfandrechte, zweck- und objektgebundene Kredite an

Personen und Unternehmen

„ 1 a - Darlehen“ : abgesichert durch eine erstrangige Grundschuld

„1 b - Darlehen“ : abgesichert durch einezweitrangige Grundschuld oder sonstige Sicherheiten

Kreditgeber : Banken und Sparkassen, BausparkassenLebensversicherungen

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 71

SchuldscheindarlehenSchuldscheindarlehenSchuldscheindarlehenSchuldscheindarlehen

mittel- und langfristige Großdarlehen, die Unternehmen und der öffentlichen Hand gewährt werden.Zum Beweis der Darlehensschuld kann ein Schuldschein ausgestellt werden.

Kreditgeber : Kreditinstitute refinanzieren sich im Schuldscheingeschäft, indem sie Teilbeträge der dem Schuldscheindarlehen zugrundeliegenden Forderungen an Großanleger abtreten oder in Pension geben („Pensionsgeschäft“)

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 72

FestdarlehenFestdarlehen

jährliche oder halbjährliche Zinszahlungjährliche oder halbjährliche Zinszahlung

Tilgung des Darlehens Tilgung des Darlehens am Ende der Laufzeit in einer Summeam Ende der Laufzeit in einer Summe

(z.B. durch fällige Kapitallebensversicherung (z.B. durch fällige Kapitallebensversicherung oder ein Bauspardarlehen)oder ein Bauspardarlehen)

Darlehensarten nach ihrer Zins- und Darlehensarten nach ihrer Zins- und Tilgungsvereinbarung (1)Tilgungsvereinbarung (1)Darlehensarten nach ihrer Zins- und Darlehensarten nach ihrer Zins- und Tilgungsvereinbarung (1)Tilgungsvereinbarung (1)

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 73

FestdarlehenFestdarlehen

1111

LeistungLeistungdes ersten des ersten

JahresJahres

2222 3333 4444 5555 6666

LeistungLeistungdes letzten des letzten ( 7.) Jahres( 7.) Jahres

Tilg

ung

Tilg

ung

Tilg

ung

Tilg

ung

LaufzeitLaufzeit(Jahre)(Jahre)

EuroEuro

00

Z i n s e n Z i n s e n

Gesamt-Gesamt-leistung leistung des 7. des 7. JahresJahres

7777

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 74

AbzahlungsdarlehenAbzahlungsdarlehen

fallende Jahresleistung bestehend fallende Jahresleistung bestehend aus Zins- und Tilgungsanteilaus Zins- und Tilgungsanteil

Tilgungsbeträge bleiben gleich, die Jahresleistung Tilgungsbeträge bleiben gleich, die Jahresleistung sinkt um die eingesparten Zinsensinkt um die eingesparten Zinsen

Darlehensarten nach ihrer Zins- und Darlehensarten nach ihrer Zins- und Tilgungsvereinbarung (2)Tilgungsvereinbarung (2)Darlehensarten nach ihrer Zins- und Darlehensarten nach ihrer Zins- und Tilgungsvereinbarung (2)Tilgungsvereinbarung (2)

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 75

AbzahlungsdarlehenAbzahlungsdarlehen

LeistungLeistungdes ersten des ersten

JahresJahres

2222 3333 4444 5555 6666

LeistungLeistungdes letzten des letzten (7.) Jahres(7.) Jahres

TilgungsanteilTilgungsanteilTilgungsanteilTilgungsanteil LaufzeitLaufzeit(Jahre)(Jahre)

EuroEuro

00

1111

Z i n s e n Z i n s e n 7777

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 76

Tilgungsdarlehen (Annuitätendarlehen)Tilgungsdarlehen (Annuitätendarlehen)

gleichbleibende Annuitätgleichbleibende Annuität(jährliche Belastung aus Zins- und Tilgungsleistung)(jährliche Belastung aus Zins- und Tilgungsleistung)

Tilgungsbeträge steigen im Umfang der eingesparten Tilgungsbeträge steigen im Umfang der eingesparten Zinsen; Zinsen; die verstärkte Tilgung führt zu einer Laufzeitverkürzungdie verstärkte Tilgung führt zu einer Laufzeitverkürzung

Darlehensarten nach ihrer Zins- und Darlehensarten nach ihrer Zins- und Tilgungsvereinbarung (3)Tilgungsvereinbarung (3)Darlehensarten nach ihrer Zins- und Darlehensarten nach ihrer Zins- und Tilgungsvereinbarung (3)Tilgungsvereinbarung (3)

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 77

AnnuitätendarlehenAnnuitätendarlehen

LeistungLeistungder ersten der ersten

PeriodePeriode

2222 3333 4444 55556666

LeistungLeistungder letzten der letzten

( 7.) Periode( 7.) Periode

PeriodenPerioden

EuroEuro

Z i n s e n Z i n s e n

T i l g u n g s a n t e i lT i l g u n g s a n t e i lT i l g u n g s a n t e i lT i l g u n g s a n t e i l

1111

7777

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 78

Die KreditsicherungDie KreditsicherungDie KreditsicherungDie Kreditsicherung

KreditrisikoKreditrisikoKreditrisikoKreditrisiko

Gefahr des Ausfalls von Kreditforderungen (Zinszahlungen, Tilgungen), falls der Kreditnehmer seine Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nicht, nicht termingerecht oder nicht im vollen Umfang erfüllt.

Gefahr des Ausfalls von Kreditforderungen (Zinszahlungen, Tilgungen), falls der Kreditnehmer seine Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nicht, nicht termingerecht oder nicht im vollen Umfang erfüllt.

KreditsicherungKreditsicherung

KreditsicherungKreditsicherung

Alle Maßnahmen der Vorsorge gegen die Gefahr einer vorübergehenden oder dauerhaften Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit eines Kreditnehmers.

Alle Maßnahmen der Vorsorge gegen die Gefahr einer vorübergehenden oder dauerhaften Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit eines Kreditnehmers.

KreditsicherheitKreditsicherheit

KreditsicherheitKreditsicherheit

Schuldrechtlicher oder dinglicher Anspruch des Kreditgebers (Sicherungsrecht) für den Fall, dass der Kreditnehmer seine Verpflich-tungen aus dem Kreditvertrag nicht erfüllt.

Schuldrechtlicher oder dinglicher Anspruch des Kreditgebers (Sicherungsrecht) für den Fall, dass der Kreditnehmer seine Verpflich-tungen aus dem Kreditvertrag nicht erfüllt.

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 79

SicherungsmittelSicherungsmittel

SicherungsmittelSicherungsmittel

Vermögenswerte eines Kreditnehmers, durch die der Kreditgeber seine Ansprüche aus dem Kreditvertrag in dem Fall abdecken kann, in dem der Kreditnehmer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht vertragsgemäß erfüllt

Kredit-Kredit-sicherungs-sicherungs-

vertragvertrag

Kredit-Kredit-sicherungs-sicherungs-

vertragvertrag

Die Besicherung eines Kredits kann im Darlehensvertrag selbst oder in einem selbständigen Sicherungsvertrag vereinbart werden. Der Sicherungsvertrag regelt Rechte und Pflichten des Kreditgebers ( = Sicherungsnehmer ) und des Kreditnehmers ( = Sicherungsgeber ) hinsichtlich der im Vertrag bestellten Sicherheiten

Die Besicherung eines Kredits kann im Darlehensvertrag selbst oder in einem selbständigen Sicherungsvertrag vereinbart werden. Der Sicherungsvertrag regelt Rechte und Pflichten des Kreditgebers ( = Sicherungsnehmer ) und des Kreditnehmers ( = Sicherungsgeber ) hinsichtlich der im Vertrag bestellten Sicherheiten

Die KreditsicherungDie KreditsicherungDie KreditsicherungDie Kreditsicherung

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 80

Zweck-Zweck-bestimungs-bestimungs-

klauselklausel

Zweck-Zweck-bestimungs-bestimungs-

klauselklausel

Bei jeder Kreditbesicherung ist eine Vereinbarung über den Sicherungszweck erforderlich. Sie stellt die Verbindung zwischen der Sicherheit und der zu besichernden Forderung dar.

Bei jeder Kreditbesicherung ist eine Vereinbarung über den Sicherungszweck erforderlich. Sie stellt die Verbindung zwischen der Sicherheit und der zu besichernden Forderung dar.

Rating nach Rating nach Basel IIBasel II

Rating nach Rating nach Basel IIBasel II

Aussage über die Wahrscheinlichkeit des Ausfalls des Unternehmens in der ZukunftAussage über die Wahrscheinlichkeit des Ausfalls des Unternehmens in der Zukunft

Die KreditsicherungDie KreditsicherungDie KreditsicherungDie Kreditsicherung

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 81

Maßnahmen der Kreditsicherung :Maßnahmen der Kreditsicherung :

KreditprüfungKreditprüfungMaßnahmen der Kreditsicherung :Maßnahmen der Kreditsicherung :

KreditprüfungKreditprüfung

KreditfähigkeitKreditfähigkeit

KreditwürdigkeitKreditwürdigkeit

angebotenen Sicherheitenangebotenen Sicherheiten

Prüfung des antragstellenden Kreditnehmers :Prüfung des antragstellenden Kreditnehmers :

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 82

Prüfung der Kreditfähigkeit Prüfung der Kreditfähigkeit Prüfung der Kreditfähigkeit Prüfung der Kreditfähigkeit

beibei

PrivatkundenPrivatkundenPrivatkundenPrivatkunden FirmenkundenFirmenkundenFirmenkundenFirmenkunden

ledige, natürliche Personenledige, natürliche Personen

EhepartnerEhepartner

EinzelunternehmungenEinzelunternehmungen

juristische Personenjuristische Personen

Personenhandels-Personenhandels-gesellschaftengesellschaften

(nicht) rechtsfähige (nicht) rechtsfähige PersonenvereinigungenPersonenvereinigungen

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 83

KreditwürdigkeitKreditwürdigkeitKreditwürdigkeitKreditwürdigkeit

persönliche Kreditwürdigkeitpersönliche Kreditwürdigkeitpersönliche Kreditwürdigkeitpersönliche Kreditwürdigkeit

- Zuverlässigkeit- Zuverlässigkeit- berufliche Qualifikation- berufliche Qualifikation- unternehmerische Fähigkeiten- unternehmerische Fähigkeiten- Erfahrung, Fleiß, Tüchtigkeit- Erfahrung, Fleiß, Tüchtigkeit

materielle Kreditwürdigkeit materielle Kreditwürdigkeit (wirtschaftliche Kreditwürdigkeit)(wirtschaftliche Kreditwürdigkeit)

materielle Kreditwürdigkeit materielle Kreditwürdigkeit (wirtschaftliche Kreditwürdigkeit)(wirtschaftliche Kreditwürdigkeit)

PrivatkundenPrivatkundenPrivatkundenPrivatkunden FirmenkundenFirmenkundenFirmenkundenFirmenkunden

- Einkommens-- Einkommens- verhältnisse verhältnisse

- Vermögens-- Vermögens- verhältnisse verhältnisse

- Ertragslage- Ertragslage- Vermögenslage- Vermögenslage- Kapitalstruktur- Kapitalstruktur- Liquiditätslage- Liquiditätslage- Auftragslage- Auftragslage

Page 84: 01.10.2008Investition und Finanzierung 1 Georg Boll Stand 09/08 : 26 Stunden/ 4.Semester

01.10.2008 Investition und Finanzierung 84

Unterlagen für die Kreditwürdigkeitsprüfung (3)Unterlagen für die Kreditwürdigkeitsprüfung (3)

FirmenkundenFirmenkundenUnterlagen für die Kreditwürdigkeitsprüfung (3)Unterlagen für die Kreditwürdigkeitsprüfung (3)

FirmenkundenFirmenkunden Jahresabschlüsse im Zeit- und BranchenvergleichJahresabschlüsse im Zeit- und Branchenvergleich

- - Finanzierung ?Finanzierung ?- Investierung ?- Investierung ?- Liquidität ?- Liquidität ?- Vermögensaufbau ?- Vermögensaufbau ?- Kapitalstruktur ?- Kapitalstruktur ?

Geschäftsbücher / LageberichteGeschäftsbücher / Lageberichte- - Rentabilität ?Rentabilität ?- Auftragsbestand ?- Auftragsbestand ?- Beschäftigungssituation ?- Beschäftigungssituation ?- Debitoren- / Kreditorenziele ?- Debitoren- / Kreditorenziele ?- stille Reserven ?- stille Reserven ?- Umsatzentwicklung ?- Umsatzentwicklung ?

Page 85: 01.10.2008Investition und Finanzierung 1 Georg Boll Stand 09/08 : 26 Stunden/ 4.Semester

01.10.2008 Investition und Finanzierung 85

Unterlagen für die Kreditwürdigkeitsprüfung (3)Unterlagen für die Kreditwürdigkeitsprüfung (3)

FirmenkundenFirmenkundenUnterlagen für die Kreditwürdigkeitsprüfung (3)Unterlagen für die Kreditwürdigkeitsprüfung (3)

FirmenkundenFirmenkunden

Auskunft der KontoführungAuskunft der Kontoführung

Externe AuskünfteExterne Auskünfte

RegisterauszügeRegisterauszüge

GesellschaftsverträgeGesellschaftsverträge

GrundbuchauszügeGrundbuchauszüge

BetriebsbesichtigungenBetriebsbesichtigungen

Aktennotizen/ Besprechungsprotokolle Aktennotizen/ Besprechungsprotokolle

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 86

Ratingbausteine Ratingbausteine (1)(1)

RatingsystemRatingsystemgem.Basel IIgem.Basel II

R a t i n gR a t i n g

ManagementqualitätManagementqualität

BranchenentwicklungBranchenentwicklung Marktposition des UnternehmensMarktposition des Unternehmens

spezielle Risikenspezielle Risiken

FinanzkennzahlenFinanzkennzahlen

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 87

Ratingbausteine Ratingbausteine (2)(2)Ratingbausteine Ratingbausteine (2)(2)

BranchenentwicklungBranchenentwicklungBranchenentwicklungBranchenentwicklung

Marktposition Marktposition des Unternehmensdes UnternehmensMarktposition Marktposition des Unternehmensdes Unternehmens

ManagementqualitätManagementqualitätManagementqualitätManagementqualität

Umsatzentwicklung durchschnittliche Ertragsstärke Insolvenzquote

...

Entwicklung im Vergleich zur Branche Besonderheiten des Leistungsangebotes Gefährdungspotentiale durch Wettbewerber

...

Erfahrung und Kompetenz Mitarbeiterführung Organisationsstruktur strategisches Konzept Controlling

...

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 88

Spezielle RisikenSpezielle RisikenSpezielle RisikenSpezielle Risiken

FinanzkennzahlenFinanzkennzahlenFinanzkennzahlenFinanzkennzahlen

Personenrisiken Kundenrisiken Kundenabhängigkeit technische Risiken

...

Ratingbausteine Ratingbausteine (3)(3)Ratingbausteine Ratingbausteine (3)(3)

Veränderung der Eigenkapitalquote Deckungsgrad des Anlagevermögens Cash-Flow in Relationen

...

Analyse, Bewertung und Gewichtung durch das Analyse, Bewertung und Gewichtung durch das Rating-System für zum Rating, einer Aussage über die Rating-System für zum Rating, einer Aussage über die Wahrscheinlichkeit des Ausfalls des Unternehmens Wahrscheinlichkeit des Ausfalls des Unternehmens in der Zukunftin der Zukunft

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 89

KreditgewährungKreditgewährungKreditgewährungKreditgewährung

„„ BlankoBlanko””„„ BlankoBlanko”” „„ Personalsicherheit Personalsicherheit ””„„ Personalsicherheit Personalsicherheit ”” „„ Realsicherheit Realsicherheit ””„„ Realsicherheit Realsicherheit ””

ohne ohne Bestellung von Bestellung von SicherheitenSicherheiten

gegen Verpflichtung gegen Verpflichtung einer einer

zusätzlichen Personzusätzlichen Person

gegen Bestellung gegen Bestellung dinglicher Rechtedinglicher Rechte

für den Kreditgeber für den Kreditgeber

Rechte des Kreditgebers bei Zahlungsverzug des KreditnehmersRechte des Kreditgebers bei Zahlungsverzug des Kreditnehmers

Zugriff auf das Zugriff auf das Vermögen des Vermögen des Kreditnehmers, Kreditnehmers, jedoch ohne ein jedoch ohne ein Vorrecht Vorrecht gegenüber gegenüber anderen anderen GläubigernGläubigern

- Zahlungsanspruch gegen- Zahlungsanspruch gegen die dritte Person die dritte Person- evtl. Zugriff auf das - evtl. Zugriff auf das Vermögen des Kredit- Vermögen des Kredit- nehmers oder des Dritten, nehmers oder des Dritten, jedoch ohne Vorrecht jedoch ohne Vorrecht gegenüber anderen gegenüber anderen Gläubigern Gläubigern

- Bevorrechtigter Zugriff auf- Bevorrechtigter Zugriff auf bestellte Sicherheit bestellte Sicherheit- evtl. Zugriff auf weiteres- evtl. Zugriff auf weiteres Vermögen des Kredit- Vermögen des Kredit- nehmers, jedoch ohne nehmers, jedoch ohne Vorrecht gegenüber Vorrecht gegenüber anderen Gläubigern anderen Gläubigern

Page 90: 01.10.2008Investition und Finanzierung 1 Georg Boll Stand 09/08 : 26 Stunden/ 4.Semester

01.10.2008 Investition und Finanzierung 90

(1) Umfang (1) Umfang Der Kunde räumt hiermit der Sparkasse ein Der Kunde räumt hiermit der Sparkasse ein PfandrechtPfandrecht ein ein an Werten jederan Werten jeder Art, die im bankmäßigen GeschäftsverkehrArt, die im bankmäßigen Geschäftsverkehr durch den Kunden oder durch durch den Kunden oder durch Dritte für seine Rechnung in ihren Besitz oder ihre sonstige Dritte für seine Rechnung in ihren Besitz oder ihre sonstige Verfügungsmacht Verfügungsmacht gelangengelangen. .

Zu den erfassten Werten zählen Zu den erfassten Werten zählen sämtliche Sachen und Rechtesämtliche Sachen und Rechte jeder Art jeder Art (Beispiele: Waren, Devisen, Wertpapiere einschließlich der Zins-, Renten- (Beispiele: Waren, Devisen, Wertpapiere einschließlich der Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheine, Sammeldepotanteile, Bezugsrechte, Schecks, und Gewinnanteilscheine, Sammeldepotanteile, Bezugsrechte, Schecks, Wechsel, Konnossemente, Lager- und Ladescheine). Wechsel, Konnossemente, Lager- und Ladescheine).

Erfasst werden auch Ansprüche des Kunden gegen die Sparkasse (z.B. aus Erfasst werden auch Ansprüche des Kunden gegen die Sparkasse (z.B. aus Guthaben). Guthaben).

Forderungen des Kunden gegen Dritte sind an die Sparkasse abgetreten, Forderungen des Kunden gegen Dritte sind an die Sparkasse abgetreten, wenn über die Forderungen ausgestellte Urkunden im bankmäßigen wenn über die Forderungen ausgestellte Urkunden im bankmäßigen Geschäftsverkehr in die Verfügungsmacht der Sparkasse gelangen.  Geschäftsverkehr in die Verfügungsmacht der Sparkasse gelangen.  

AGB-Pfandrecht, Nachsicherung, Sicherheitenfreigabe AGB-Pfandrecht, Nachsicherung, Sicherheitenfreigabe

Nr. 21 – Pfandrecht, SicherungsabtretungNr. 21 – Pfandrecht, Sicherungsabtretung

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 91

Nr. 22 – Nachsicherung und Freigabe Nr. 22 – Nachsicherung und Freigabe (1) Nachsicherungsrecht (1) Nachsicherungsrecht Die Sparkasse kann vom Kunden die Bestellung oder Verstärkung von Die Sparkasse kann vom Kunden die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten für seine Verbindlichkeiten verlangen, wenn sich aufgrund Sicherheiten für seine Verbindlichkeiten verlangen, wenn sich aufgrund nachträglich eingetretener oder bekannt gewordener Umstände, z.B. nachträglich eingetretener oder bekannt gewordener Umstände, z.B. aufgrund einer Verschlechterung oder drohenden Verschlechterungaufgrund einer Verschlechterung oder drohenden Verschlechterung der der wirtschaftlichen Verhältnissewirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, eines Mithaftenden oder Bürgen des Kunden, eines Mithaftenden oder Bürgen oder des Werts bestehender Sicherheiten, oder des Werts bestehender Sicherheiten, eine Veränderung der Risikolage eine Veränderung der Risikolage ergibt. ergibt.   (2) Freigabe-Verpflichtung (2) Freigabe-Verpflichtung Die Sparkasse ist Die Sparkasse ist auf Verlangenauf Verlangen zur zur Freigabe von SicherheitenFreigabe von Sicherheiten nach ihrer nach ihrer Wahl verpflichtet, soweit der realisierbare Wert aller Sicherheiten den Wahl verpflichtet, soweit der realisierbare Wert aller Sicherheiten den Gesamtbetrag aller Forderungen der Sparkasse nicht nur vorübergehend Gesamtbetrag aller Forderungen der Sparkasse nicht nur vorübergehend um mehr als 10 v. H. übersteigtum mehr als 10 v. H. übersteigt. Diese Deckungsgrenze erhöht sich um den . Diese Deckungsgrenze erhöht sich um den jeweils aktuellen Umsatzsteuersatz, soweit die Sparkasse im jeweils aktuellen Umsatzsteuersatz, soweit die Sparkasse im Verwertungsfall mit der Abführung der Umsatzsteuer aus Verwertungsfall mit der Abführung der Umsatzsteuer aus Verwertungserlösen belastet ist. Die Sparkasse wird bei der Auswahl der Verwertungserlösen belastet ist. Die Sparkasse wird bei der Auswahl der freizugebenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Kunden freizugebenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Rücksicht nehmen.

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 92

KreditsicherheitenKreditsicherheitenKreditsicherheitenKreditsicherheiten

Personal-Personal-sicherheitensicherheiten

Personal-Personal-sicherheitensicherheiten RealsicherheitenRealsicherheitenRealsicherheitenRealsicherheiten

Rechte an SachenRechte an SachenRechte an SachenRechte an Sachen Rechte Rechte an Rechtenan Rechten

Rechte Rechte an Rechtenan Rechten

bewegliche bewegliche Sachen Sachen

(Mobilien)(Mobilien)

bewegliche bewegliche Sachen Sachen

(Mobilien)(Mobilien)

unbewegliche unbewegliche Sachen Sachen

(Immobilien)(Immobilien)

unbewegliche unbewegliche Sachen Sachen

(Immobilien)(Immobilien)

- Bürgschaft- Bürgschaft- Garantie- Garantie- Schuldbeitritt- Schuldbeitritt

- Pfandrecht- Pfandrecht- Sicherungs-- Sicherungs- übereignung übereignung

- Hypothek- Hypothek- Grundschuld- Grundschuld- Rentenschuld- Rentenschuld

- Abtretung (Zession)- Abtretung (Zession)- Pfandrecht an- Pfandrecht an Forderungen Forderungen- Pfandrecht an- Pfandrecht an sonstigen Rechten, sonstigen Rechten, z.B. Lizenzen z.B. Lizenzen

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 93

SicherungsübereignungSicherungsübereignung

SicherungsabtretungSicherungsabtretung

SicherungsgrundschuldSicherungsgrundschuld

SicherungsübereignungSicherungsübereignung

SicherungsabtretungSicherungsabtretung

SicherungsgrundschuldSicherungsgrundschuld

Akzessorische Akzessorische SicherheitenSicherheitenAkzessorische Akzessorische SicherheitenSicherheiten

BürgschaftBürgschaft

Pfandrecht an beweglichen Pfandrecht an beweglichen Sachen und ForderungenSachen und Forderungen

HypothekHypothek

BürgschaftBürgschaft

Pfandrecht an beweglichen Pfandrecht an beweglichen Sachen und ForderungenSachen und Forderungen

HypothekHypothek

Abstrakte Abstrakte SicherheitenSicherheitenAbstrakte Abstrakte SicherheitenSicherheiten

Rechtlicher Zusammenhang Rechtlicher Zusammenhang zwischen Sicherheit und Forderungzwischen Sicherheit und Forderung

Rechtlicher Zusammenhang Rechtlicher Zusammenhang zwischen Sicherheit und Forderungzwischen Sicherheit und Forderung

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 94

Akzessorische SicherheitenAkzessorische SicherheitenAkzessorische SicherheitenAkzessorische Sicherheiten

Es besteht Es besteht einein unmittelbarer rechtlicher Zusammenhang unmittelbarer rechtlicher Zusammenhang zwischen dem Sicherungsumfang und dem Umfang der zu zwischen dem Sicherungsumfang und dem Umfang der zu sichernden Forderung.sichernden Forderung.

Die Sicherheit ist vom Umfang der gesicherten Forderung Die Sicherheit ist vom Umfang der gesicherten Forderung abhängig.abhängig.

Besteht die zu sichernde Forderung noch nicht oder nicht Besteht die zu sichernde Forderung noch nicht oder nicht mehr, so entfällt auch die Sicherheit.mehr, so entfällt auch die Sicherheit.

Es besteht Es besteht einein unmittelbarer rechtlicher Zusammenhang unmittelbarer rechtlicher Zusammenhang zwischen dem Sicherungsumfang und dem Umfang der zu zwischen dem Sicherungsumfang und dem Umfang der zu sichernden Forderung.sichernden Forderung.

Die Sicherheit ist vom Umfang der gesicherten Forderung Die Sicherheit ist vom Umfang der gesicherten Forderung abhängig.abhängig.

Besteht die zu sichernde Forderung noch nicht oder nicht Besteht die zu sichernde Forderung noch nicht oder nicht mehr, so entfällt auch die Sicherheit.mehr, so entfällt auch die Sicherheit.

Merkmale:Merkmale:

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 95

Es besteht Es besteht keinkein unmittelbarer rechtlicher Zusammenhang unmittelbarer rechtlicher Zusammenhang zwischen dem Sicherungsumfang und dem Umfang der zu zwischen dem Sicherungsumfang und dem Umfang der zu sichernden Forderung.sichernden Forderung.

Die Sicherheit ist vom Umfang der gesicherten Forderung Die Sicherheit ist vom Umfang der gesicherten Forderung unabhängig.unabhängig.

Es besteht Es besteht keinkein unmittelbarer rechtlicher Zusammenhang unmittelbarer rechtlicher Zusammenhang zwischen dem Sicherungsumfang und dem Umfang der zu zwischen dem Sicherungsumfang und dem Umfang der zu sichernden Forderung.sichernden Forderung.

Die Sicherheit ist vom Umfang der gesicherten Forderung Die Sicherheit ist vom Umfang der gesicherten Forderung unabhängig.unabhängig.

Abstrakte SicherheitenAbstrakte SicherheitenAbstrakte SicherheitenAbstrakte Sicherheiten

Merkmale:Merkmale:

= Fiduziarische ( treuhänderische) Sicherheiten= Fiduziarische ( treuhänderische) Sicherheiten

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 96

BürgschaftenBürgschaften

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 97

(1) (1) Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der BürgeDurch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürgegegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllunggegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllungder Verbindlichkeit des Dritten einzustehen.der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen.

(2) (2) Die Bürgschaft kann auch für eine künftige oderDie Bürgschaft kann auch für eine künftige odereine bedingte Verbindlichkeit übernommen werden.eine bedingte Verbindlichkeit übernommen werden.

§ 765 BGB . ( Wesen der Bürgschaft )§ 765 BGB . ( Wesen der Bürgschaft )

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 98

Zur Gültigkeit des Bürgschaftsvertrags ist schriftliche Erteilung Zur Gültigkeit des Bürgschaftsvertrags ist schriftliche Erteilung der Bürgschaftserklärung erforderlich.der Bürgschaftserklärung erforderlich.Soweit der Bürge die Hauptverbindlichkeit erfüllt, wird der Soweit der Bürge die Hauptverbindlichkeit erfüllt, wird der Mangel der Form geheilt.Mangel der Form geheilt.

Formvorschriften bei BürgschaftenFormvorschriften bei Bürgschaften

§ 766 BGB. ( Schriftform der Bürgschaftserklärung )§ 766 BGB. ( Schriftform der Bürgschaftserklärung )

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 99

Auf eine Bürgschaft, ein Schuldversprechen oder ein Auf eine Bürgschaft, ein Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis finden, sofern die Bürgschaft auf der Schuldanerkenntnis finden, sofern die Bürgschaft auf der Seite des Bürgen, das Versprechen oder das Anerkenntnis Seite des Bürgen, das Versprechen oder das Anerkenntnis auf der Seite des Schuldners ein Handelsgeschäft ist, die auf der Seite des Schuldners ein Handelsgeschäft ist, die Formvorschriften des § 766 Satz 1, des § 780 und des Formvorschriften des § 766 Satz 1, des § 780 und des § 781 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs keine § 781 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs keine Anwendung.Anwendung.

Formvorschriften bei BürgschaftenFormvorschriften bei Bürgschaften

§ 350. HGB ( Formfreiheit )§ 350. HGB ( Formfreiheit )

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 100

Die Akzessorietät der BürgschaftDie Akzessorietät der Bürgschaft

Die Bürgschaft ist abhängig von dem jeweiligen Bestand der zu sichernden Die Bürgschaft ist abhängig von dem jeweiligen Bestand der zu sichernden HauptschuldHauptschuld

„Schicksalsgemeinschaft“§ 767 BGB

Haupt-Haupt-schuldschuld

Bürgschafts-Bürgschafts-schuldschuld

Erhöhung nur Erhöhung nur durch die Kosten der durch die Kosten der

Rechtsverfolgung möglichRechtsverfolgung möglich

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 101

Abhängigkeit der Bürgschaft :Abhängigkeit der Bürgschaft :

in der Entstehungin der Entstehungin der Entstehungin der Entstehung Die Verpflichtung des Bürgen entsteht erst mit Die Verpflichtung des Bürgen entsteht erst mit dem Bestehen der Hauptschulddem Bestehen der Hauptschuld

im Umfangim Umfangim Umfangim Umfangverringert sich die Hauptschuld, verringert sich verringert sich die Hauptschuld, verringert sich die die Bürgschaftsschulddie die Bürgschaftsschulderhöht sich die Hauptschuld durch Zinsen und erhöht sich die Hauptschuld durch Zinsen und andere Nebenkosten, erhöht sich die andere Nebenkosten, erhöht sich die BürgschaftsschuldBürgschaftsschuld

im Erlöschenim Erlöschenim Erlöschenim Erlöschen erlischt die Hauptschuld, erlischt die erlischt die Hauptschuld, erlischt die BürgschaftsschuldBürgschaftsschuld

in den Einredenin den Einredenin den Einredenin den Einredender Bürge kann alle dem Hauptschuldner der Bürge kann alle dem Hauptschuldner zustehenden Einreden (z.B. Stundung, Verjährung, zustehenden Einreden (z.B. Stundung, Verjährung, Aufrechnung) geltend machen, selbst wenn der Aufrechnung) geltend machen, selbst wenn der Hauptschuldner darauf verzichtet hatHauptschuldner darauf verzichtet hat

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 102

D i e B ü r g s c h a f tD i e B ü r g s c h a f tD i e B ü r g s c h a f tD i e B ü r g s c h a f t

DritterDritter (Hauptschuldner)

BürgeBürge

KreditvertragKreditvertrag

+ Kreditauszahlung+ Kreditauszahlung

= Hauptforderung= Hauptforderung

NebenforderungNebenforderung

BürgschaftsvertragBürgschaftsvertrag

GläubigerGläubiger(Kreditinstitut )(Kreditinstitut )

++

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 103

Arten der BürgschaftArten der BürgschaftArten der BürgschaftArten der Bürgschaft

gewöhnlichegewöhnlicheBürgschaft Bürgschaft

gewöhnlichegewöhnlicheBürgschaft Bürgschaft

selbstschuldnerischeselbstschuldnerischeBürgschaftBürgschaft

selbstschuldnerischeselbstschuldnerischeBürgschaftBürgschaft

AusfallbürgschaftAusfallbürgschaftAusfallbürgschaftAusfallbürgschaft

modifiziertemodifizierteAusfallbürgschaftAusfallbürgschaft

modifiziertemodifizierteAusfallbürgschaftAusfallbürgschaft

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 104

Die BürgschaftDie Bürgschaft

Gewöhnliche BürgschaftGewöhnliche BürgschaftDie BürgschaftDie Bürgschaft

Gewöhnliche BürgschaftGewöhnliche Bürgschaft

DritterDritter (Hauptschuldner)

BürgeBürge

ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung

Inanspruchnahme

Inanspruchnahme

GläubigerGläubiger(Kreditinstitut )(Kreditinstitut )

InanspruchnahmeInanspruchnahme

erfolgloserfolglos

Einrede der Vorausklage

1111

2222

3333

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 105

Die BürgschaftDie Bürgschaft

Selbstschuldnerische BürgschaftSelbstschuldnerische BürgschaftDie BürgschaftDie Bürgschaft

Selbstschuldnerische BürgschaftSelbstschuldnerische Bürgschaft

DritterDritter (Hauptschuldner)

BürgeBürge

Fälligkeit Fälligkeit 1)1)

Inanspruchnahme

Inanspruchnahme

GläubigerGläubiger(Kreditinstitut )(Kreditinstitut )

2222

1111

1)1) Bürgschaftsvertrag :

... wird fällig, wenn der Hauptschuldner mit insgesamt zwei Raten im Verzug ist.....

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 106

Die BürgschaftDie Bürgschaft

AusfallbürgschaftAusfallbürgschaftDie BürgschaftDie Bürgschaft

AusfallbürgschaftAusfallbürgschaft

DritterDritter (Hauptschuldner)

BürgeBürge

ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung

Inanspruchnahme

Inanspruchnahme

GläubigerGläubiger(Kreditinstitut )(Kreditinstitut )

2222

1111erfolglos (=Ausfall)erfolglos (=Ausfall)

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 107

Die BürgschaftDie Bürgschaft

Modifizierte AusfallbürgschaftModifizierte AusfallbürgschaftDie BürgschaftDie Bürgschaft

Modifizierte AusfallbürgschaftModifizierte Ausfallbürgschaft

DritterDritter (Hauptschuldner)

BürgeBürge

3. Mahnung 3. Mahnung 1)1)

Inanspruchnahme

Inanspruchnahme

GläubigerGläubiger(Kreditinstitut )(Kreditinstitut )

2222

1111

1)1) Bürgschaftsvertrag :

... bei der dritten erfolglosen Mahnung gilt der Ausfall als erwiesen....

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 108

Kreditsicherheiten (Wh)Kreditsicherheiten (Wh)Kreditsicherheiten (Wh)Kreditsicherheiten (Wh)

Personal-Personal-sicherheitensicherheiten

Personal-Personal-sicherheitensicherheiten RealsicherheitenRealsicherheitenRealsicherheitenRealsicherheiten

Rechte an SachenRechte an SachenRechte an SachenRechte an Sachen Rechte Rechte an Rechtenan Rechten

Rechte Rechte an Rechtenan Rechten

bewegliche bewegliche Sachen Sachen

(Mobilien)(Mobilien)

bewegliche bewegliche Sachen Sachen

(Mobilien)(Mobilien)

unbewegliche unbewegliche Sachen Sachen

(Immobilien)(Immobilien)

unbewegliche unbewegliche Sachen Sachen

(Immobilien)(Immobilien)

- Bürgschaft- Bürgschaft- Garantie- Garantie- Schuldbeitritt- Schuldbeitritt

- Pfandrecht- Pfandrecht- Sicherungs-- Sicherungs- übereignung übereignung

- Hypothek- Hypothek- Grundschuld- Grundschuld- Rentenschuld- Rentenschuld

- Abtretung (Zession)- Abtretung (Zession)- Pfandrecht an- Pfandrecht an Forderungen Forderungen- Pfandrecht an- Pfandrecht an sonstigen Rechten, sonstigen Rechten, z.B. Lizenzen z.B. Lizenzen

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 109

Das Pfandrecht ist ein zur Sicherung einer Forderung bestelltes, dingliches Recht, das dem Pfandgläubiger die Befugnis einräumt, unter bestimmten Voraussetzungen Befriedigung aus dem verpfändeten Gegenstand zu suchen (§§ 1204ff. BGB).

Die verschiedenen Pfandrechte gewähren dem jeweiligen Pfandgläubiger die gleichen Rechte. (§§ 804 ZPO, 1257 BGB)

PfandrechtePfandrechte

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 110

VertraglichesPfandrecht

VertraglichesPfandrecht

GesetzlichesPfandrecht

GesetzlichesPfandrecht

Pfändungs-pfandrecht Pfändungs-pfandrecht

PfandrechtePfandrechtePfandrechtePfandrechte

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 111

Arten Arten (1)(1) Arten Arten (1)(1) EntstehungEntstehungEntstehungEntstehung

VertraglichesPfandrecht VertraglichesPfandrecht

Das Pfandrecht entsteht durch Vertrag zwischen dem Verpfänder und dem Pfandgläubiger. Beispiele: - AGB-Pfandrecht Banken - Pfandvertrag zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber

Das Pfandrecht entsteht durch Vertrag zwischen dem Verpfänder und dem Pfandgläubiger. Beispiele: - AGB-Pfandrecht Banken - Pfandvertrag zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber

GesetzlichesPfandrecht

GesetzlichesPfandrecht

Das Pfandrecht besteht kraft Gesetzes, ohne dass die beteiligten Parteien vertraglich eine Verpfändung vereinbart haben. Beispiele: - Pfandrecht des Kommissionärs (§ 397 HGB) - Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) - Verpächterpfandrecht (§ 592 BGB)

Das Pfandrecht besteht kraft Gesetzes, ohne dass die beteiligten Parteien vertraglich eine Verpfändung vereinbart haben. Beispiele: - Pfandrecht des Kommissionärs (§ 397 HGB) - Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) - Verpächterpfandrecht (§ 592 BGB)

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 112

Pfändungs-pfandrecht Pfändungs-pfandrecht

Das Pfandrecht entsteht im Wege der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen eines säumigen Schuldners (§§ 803, 804 ZPO).

Die Pfändung der im Eigentum des Schuldners befindlichen beweglichen Sachen erfolgt dadurch, dass der Gerichtsvollzieher diese Sachen in Besitz nimmt oder durch Anbringung des Pfandsiegels die Pfändung des Gegenstandes deutlich macht (§ 808 ZPO).

Die Pfändung von Forderungen erfolgt durch Zustellung eines gerichtlichen Pfändungsbeschlusses (§ 829 ZPO).

Im Überweisungsbeschluss wird der Drittschuldner zur Zahlung an den Gläubiger aufgefordert.

Das Pfandrecht entsteht im Wege der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen eines säumigen Schuldners (§§ 803, 804 ZPO).

Die Pfändung der im Eigentum des Schuldners befindlichen beweglichen Sachen erfolgt dadurch, dass der Gerichtsvollzieher diese Sachen in Besitz nimmt oder durch Anbringung des Pfandsiegels die Pfändung des Gegenstandes deutlich macht (§ 808 ZPO).

Die Pfändung von Forderungen erfolgt durch Zustellung eines gerichtlichen Pfändungsbeschlusses (§ 829 ZPO).

Im Überweisungsbeschluss wird der Drittschuldner zur Zahlung an den Gläubiger aufgefordert.

Arten Arten (2)(2) Arten Arten (2)(2) EntstehungEntstehungEntstehungEntstehung

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 113

Eine bewegliche Sache kann zur Sicherung einer Forderung in der Weise belastet werden, dass der Gläubiger berechtigt ist, Befriedigung aus der Sache zu suchen.

„„Faustpfandprinzip":Faustpfandprinzip":

Die Bestellung erfolgt durch Einigung über die Entstehung des Pfandrechtes und Übergabe der Sache (§ 1205 BGB).

Bedingtes Verwertungsrecht:Bedingtes Verwertungsrecht:

Der Pfandgläubiger kann das Pfand nur bei Nichterfüllung des Kreditvertrages verwerten (§ 1228 BGB).

Pfandrecht an beweglichen Sachen Pfandrecht an beweglichen Sachen (Mobiliarpfandrecht)(Mobiliarpfandrecht)Pfandrecht an beweglichen Sachen Pfandrecht an beweglichen Sachen (Mobiliarpfandrecht)(Mobiliarpfandrecht)

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 114

Bedingtes Verwertungsrecht: Bedingtes Verwertungsrecht:

Der Pfandgläubiger kann das Pfand bei Nichterfüllung des Kreditvertrages verwerten (§ 1228 BGB).

Akzessorietät: Akzessorietät:

Das Pfand haftet für die Forderung in ihrem jeweiligem Bestand (§ 1210 BGB).Rückgabepflicht des Pfandes bei Beendigung des Kreditverhältnisses (§ 1223 BGB).

Rückgabepflicht Rückgabepflicht

Pflicht zur Rückgabe des Pfandes bei Beendigung des Kreditverhältnisses (§ 1223 BGB).

Pfandrecht an beweglichen Sachen Pfandrecht an beweglichen Sachen (Mobiliarpfandrecht)(Mobiliarpfandrecht)Pfandrecht an beweglichen Sachen Pfandrecht an beweglichen Sachen (Mobiliarpfandrecht)(Mobiliarpfandrecht)

Page 115: 01.10.2008Investition und Finanzierung 1 Georg Boll Stand 09/08 : 26 Stunden/ 4.Semester

01.10.2008 Investition und Finanzierung 115

Voraussetzungen

1. PfandreifeDie pfandgesicherte Forderung muss fällig sein (§ 1228 BGB).

2. Androhung der Pfandverwertung (§ 1234 BGB)

3. Verwertung nach Ablauf einer Wartefrist:- bei Privatleuten: ein Monat nach Androhung der Pfandverwertung (§ 1234 BGB)

- bei Kaufleuten: eine Woche nach Androhung der Pfandverwertung (§ 368 HGB)

Ein erzielter Verwertungsüberschuss steht dem Kreditnehmer zu.

Ein Fehlbetrag bleibt als Forderung bestehen.

Verwertung des PfandesVerwertung des PfandesVerwertung des PfandesVerwertung des Pfandes

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 116

Verwertung des Pfandrechtes Verwertung des Pfandrechtes Verwertung des Pfandrechtes Verwertung des Pfandrechtes

Pfandobjekt Pfandobjekt Pfandobjekt Pfandobjekt Formen der Verwertung Formen der Verwertung Formen der Verwertung Formen der Verwertung

beweglicheSachen undWertpapiere

beweglicheSachen undWertpapiere

Grundsatz: öffentliche VersteigerungZeit und Ort der Versteigerung sind dem Verpfänder mitzuteilen sowie öffentlich bekannt zu machen.Pfandgläubiger und Verpfänder können bei der Versteigerung mitbieten.

Ausnahme:

freihändiger Verkauf- Voraussetzung: das Pfand hat einen Börsen- oder Marktpreis- Verkauf durch öffentlich ermächtigten

Handelsmakler (z.B. Verkauf von Effekten an der Börse)

Grundsatz: öffentliche VersteigerungZeit und Ort der Versteigerung sind dem Verpfänder mitzuteilen sowie öffentlich bekannt zu machen.Pfandgläubiger und Verpfänder können bei der Versteigerung mitbieten.

Ausnahme:

freihändiger Verkauf- Voraussetzung: das Pfand hat einen Börsen- oder Marktpreis- Verkauf durch öffentlich ermächtigten

Handelsmakler (z.B. Verkauf von Effekten an der Börse)

Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage

§ 1221 BGB § 1235 BGB§ 1237 BGB§ 1239 BGB§ 1293 BGB § 1295 BGB

§ 1221 BGB § 1235 BGB§ 1237 BGB§ 1239 BGB§ 1293 BGB § 1295 BGB

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 117

Forderungen

Forderungen

Einziehung der Forderung durch den Pfandgläubiger

Nach der Pfandreife kann der Drittschuldner mit schuldbefreiender Wirkung nur noch an den Pfandgläubiger zahlen.

Einziehung der Forderung durch den Pfandgläubiger

Nach der Pfandreife kann der Drittschuldner mit schuldbefreiender Wirkung nur noch an den Pfandgläubiger zahlen.

§ 1282 BGB § 1282 BGB

Verwertung des Pfandrechtes Verwertung des Pfandrechtes Verwertung des Pfandrechtes Verwertung des Pfandrechtes

Pfandobjekt Pfandobjekt Pfandobjekt Pfandobjekt Formen der Verwertung Formen der Verwertung Formen der Verwertung Formen der Verwertung Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 118

❍ Der Pfandgegenstand wurde rechtmäßig verwertet (§ 1242 BGB)

❍ Die Forderung, für die das Pfandrecht bestellt wurde, besteht nicht mehr (§ 1252 BGB)

❍ Der Pfandgläubiger gibt das Pfand dem Verpfänder zurück (§ 1253 BGB).

❍ Der Pfandgläubiger verzichtet auf das Pfandrecht (§ 1255 BGB).

Erlöschen des PfandrechtsErlöschen des PfandrechtsErlöschen des PfandrechtsErlöschen des Pfandrechts

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 119

Verpfändung von beweglichen SachenVerpfändung von beweglichen Sachen

Grundsatz : Das Pfandrecht setzt stets den Besitz des Pfandgläubigers voraus.

Pfand-Pfand-gegenstandgegenstandPfand-Pfand-gegenstandgegenstand Besitz d. Pfand-Besitz d. Pfand-

gegenstandes gegenstandes vor der vor der VerpfändungVerpfändung

Besitz d. Pfand-Besitz d. Pfand-gegenstandes gegenstandes vor der vor der VerpfändungVerpfändung

DurchführungDurchführungDurchführungDurchführung

EdelmetalleSchmuckInhaber-schuld-verschrei-bungen/Inhaber-aktien/Investment-zertifikate

EdelmetalleSchmuckInhaber-schuld-verschrei-bungen/Inhaber-aktien/Investment-zertifikate

beim Verpfänderbeim Verpfänder

§ 1205 (1)S.1, § 1293§ 1205 (1)S.1, § 1293

Verpfänder= KreditnehmerVerpfänder= Kreditnehmer

Pfandgläubiger= KreditgeberPfandgläubiger= Kreditgeber

Bestellung : 1. Einigung über die Entstehung des Pfandrechts2. + Übergabe der Sache an den Pfandgläubiger

Bestellung : 1. Einigung über die Entstehung des Pfandrechts2. + Übergabe der Sache an den Pfandgläubiger

EinigungEinigung

Übergabe„Faustpfandprinzip“

Übergabe„Faustpfandprinzip“

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 120

Verpfändung von beweglichen SachenVerpfändung von beweglichen Sachen

Grundsatz : Das Pfandrecht setzt stets den Besitz des Pfandgläubigers voraus.

Pfand-Pfand-gegenstandgegenstandPfand-Pfand-gegenstandgegenstand Besitz d. Pfand-Besitz d. Pfand-

gegenstandes gegenstandes vor der Verpfän-vor der Verpfän-dungdung

Besitz d. Pfand-Besitz d. Pfand-gegenstandes gegenstandes vor der Verpfän-vor der Verpfän-dungdung

DurchführungDurchführungDurchführungDurchführung

Inhaber-wertpapierebei der Bank

Inhaber-wertpapierebei der Bank

beim Pfandgläubigerbeim Pfandgläubiger

§ 1205 (1)S.2§ 1205 (1)S.2

Verpfänder= KreditnehmerVerpfänder= Kreditnehmer

Pfandgläubiger= KreditgeberPfandgläubiger= Kreditgeber

Bestellung : 1. Einigung über die Entstehung des PfandrechtsBestellung : 1. Einigung über die Entstehung des Pfandrechts

EinigungEinigung

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 121

Sicherungs-Sicherungs-übereignungenübereignungen

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 122

E i g e n t u m s e r w e r bE i g e n t u m s e r w e r bE i g e n t u m s e r w e r bE i g e n t u m s e r w e r b

Eigentümer wird der Hersteller

Eigentümer wird der Hersteller

Bisherige Eigentümer werden Miteigentümer

Bisherige Eigentümer werden Miteigentümer

Das Eigentum am Grundstück erstreckt sich auch auf bewegliche Sachen, die mit ihm verbunden und wesentlicher Bestandteil werden.

Das Eigentum am Grundstück erstreckt sich auch auf bewegliche Sachen, die mit ihm verbunden und wesentlicher Bestandteil werden.

Herstellung einer neuen, wertvolleren Sache

Herstellung einer neuen, wertvolleren Sache

Der Eigentümer der Hauptsache erwirbt Allein-eigentum

Der Eigentümer der Hauptsache erwirbt Allein-eigentum

Die Sache bleibt im unmittelbaren Besitz des Veräußerers

Die Sache bleibt im unmittelbaren Besitz des Veräußerers

Die Sache ist bei einem Dritten

Die Sache ist bei einem Dritten

Die Sache ist beim Erwerber

Die Sache ist beim Erwerber

§ 946 BGB§ 946 BGB§§ 873 /925 BGB§§ 873 /925 BGB

§ 950 BGB§ 950 BGB§§ 947/948 BGB

§§ 947/948 BGB

§ 930 BGB§ 930 BGB§ 931 BGB§ 931 BGB§ 929 BGB§ 929 BGB§ 929 BGB§ 929 BGB

VerbindungVerbindungAuflassung(Einigung)undEintragung imGrundbuch

Auflassung(Einigung)undEintragung imGrundbuch

VerarbeitungVerarbeitungVermischungVermengungVerbindung

VermischungVermengungVerbindung

Einigungund Besitzkonstitut

Einigungund Besitzkonstitut

Einigung und Abtretung des Herausgabe-anspruchs

Einigung und Abtretung des Herausgabe-anspruchs

EinigungEinigungEinigung und Übergabe

Einigung und Übergabe

Bei Grundstücken Bei Grundstücken (unbeweglichen Sachen)(unbeweglichen Sachen)

Bei Grundstücken Bei Grundstücken (unbeweglichen Sachen)(unbeweglichen Sachen)

Bei beweglichen SachenBei beweglichen Sachen

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 123

Sicherungsübereignung Sicherungsübereignung (1)(1)Sicherungsübereignung Sicherungsübereignung (1)(1)

Gesetzlich ist die Sicherungsübereignung nicht geregelt. Sie wurde als eine Art „besitzloses Pfandrecht“ geschaffen und ist in der Rechtsprechung anerkannt.

Die Sicherungsübereignung ist eine Eigentumsübertragung auf die Bank mit der Vereinbarung, dem Kreditnehmer die Nutzung (Besitz) zu überlassen und die zur Sicherung übereignete Sache nur bei Nichterfüllung der gesicherten Forderung zu verwerten.

Die Sicherungsübereignung bietet sich insbesondere dann an, wenn der Kreditnehmer die angebotene Sicherheit zur Ausübung seines Berufes oder für Zwecke seines Unternehmens benötigt (Lagerbestände)

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 124

Sicherungsübereignung Sicherungsübereignung (2)(2)Sicherungsübereignung Sicherungsübereignung (2)(2)

Die Sicherungsübereignung erfolgt nach den allgemeinen Vorschriften über die Eigentumsübertragung durch Einigung und Besitzkonstitut (§930 BGB

Kredit-Kredit-nehmer nehmer

DarlehensvertragDarlehensvertrag

BesitzkonstitutBesitzkonstitut

GläubigerGläubiger(Kreditinstitut )(Kreditinstitut )

1111

2222

3333

EinigungEinigung

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 125

Sicherungsübereignung Sicherungsübereignung (3)(3)Sicherungsübereignung Sicherungsübereignung (3)(3)

Kreditnehmer

Sicherungsgeber

Kreditnehmer

Sicherungsgeber

Kreditinstitut

Sicherungsnehmer

Kreditinstitut

Sicherungsnehmer

bleibt unmittelbarer Besitzer des Sicherungsgutes aufgrund eines Besitzmittlungs-verhältnisses

darf das Sicherungsgut weiter nutzen

bleibt unmittelbarer Besitzer des Sicherungsgutes aufgrund eines Besitzmittlungs-verhältnisses

darf das Sicherungsgut weiter nutzen

Wird im Außenverhältnis uneingeschränkter Eigentümer des Sicherungsgutes

wird im Innenverhältnis treuhänderischer Eigentümer des Sicherungsgutes

Wird im Außenverhältnis uneingeschränkter Eigentümer des Sicherungsgutes

wird im Innenverhältnis treuhänderischer Eigentümer des Sicherungsgutes

Darlehensvertrag

(z.B. Betriebsmittelkredit)

Einigung über den Eigentums-wechsel am Sicherungsgut

++Vereinbarung eines

Besitzmittlungsverhältnisses

Sicherungsabrede zur genauen Spezifizierung

des Sicherungsgutes (Bestimmtheitsgebot)

Rückübertragung des Eigen-

tumsrechts am Sicherungsgut

nach Kreditrückzahlung

4444

3333

1111

2222

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 126

Sicherungsübereignung Sicherungsübereignung (4)(4)Sicherungsübereignung Sicherungsübereignung (4)(4)

Sicherungsübereignung

von einzelnen

Gegenständen

Sicherungsübereignung

von einzelnen

Gegenständen

Raumsicherungsübereignung

(Übereignung sämtlicher Gegenstände, die

sich in einem abgegrenzten Raum befinden)

Raumsicherungsübereignung

(Übereignung sämtlicher Gegenstände, die

sich in einem abgegrenzten Raum befinden)

Kraftfahrzeuge

Maschinen

Praxiseinrichtngen

Warenlager mit festem Bestand

Warenlager mit wechselndem Bestand

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 127

Risiken der Sicherungsübereignung Risiken der Sicherungsübereignung (1)(1)Risiken der Sicherungsübereignung Risiken der Sicherungsübereignung (1)(1)

RisikenRisikenErforderliche Maßnahmen zur

Verminderung des Risikos

Erforderliche Maßnahmen zur

Verminderung des Risikos

- Kreditnehmer ist nicht Eigentümer.

- Sache steht unter Eigentumsvorbehalt, - Sache ist gemietet, geliehen oder - Sache ist bereits an Dritte übereignet (Doppelübereignung)

- Kreditnehmer ist nicht Eigentümer.

- Sache steht unter Eigentumsvorbehalt, - Sache ist gemietet, geliehen oder - Sache ist bereits an Dritte übereignet (Doppelübereignung)

- Kontrolle der Bezahlung der Lieferantenrechnungen

- Erklärung des Kreditnehmers über die Eigentumsverhältnisse

- Prüfung auf Kennzeichnung durch Dritte

- Kontrolle der Bezahlung der Lieferantenrechnungen

- Erklärung des Kreditnehmers über die Eigentumsverhältnisse

- Prüfung auf Kennzeichnung durch Dritte

- Unerlaubte Veräußerung- Unerlaubte Veräußerung Den gutgläubigen Erwerb durch Dritte verhindern durch :

- Markierung der Güter mit Eigentumsvermerk

- Einbehaltung des KFZ-Briefes

Den gutgläubigen Erwerb durch Dritte verhindern durch :

- Markierung der Güter mit Eigentumsvermerk

- Einbehaltung des KFZ-Briefes

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 128

Risiken der Sicherungsübereignung Risiken der Sicherungsübereignung (2)(2)Risiken der Sicherungsübereignung Risiken der Sicherungsübereignung (2)(2)

RisikenRisikenErforderliche Maßnahmen zur

Verminderung des Risikos

Erforderliche Maßnahmen zur

Verminderung des Risikos

- Wertverlust der Sache- Wertverlust der Sache - Regelmäßige Besichtigung und Bewertung

- Schwundmarge einrechnen

- Überdeckung

- Versicherungen abschließen und abtreten lassen

- Regelmäßige Besichtigung und Bewertung

- Schwundmarge einrechnen

- Überdeckung

- Versicherungen abschließen und abtreten lassen

- Gesetzliches Pfandrecht (Vermieter, Verpächter, Spediteur)- Gesetzliches Pfandrecht (Vermieter, Verpächter, Spediteur)

- Mieten, Pachten per Dauerauftrag ausführen und überwachen lassen

- Vertragliche Vereinbarungen mit berechtigten Personen

- Mieten, Pachten per Dauerauftrag ausführen und überwachen lassen

- Vertragliche Vereinbarungen mit berechtigten Personen

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 129

ZessionenZessionen

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 130

Die Sicherungsabtretung (Sicherungszession)

ist ein Vertrag,

- durch den der bisherige Gläubiger (Zedent, Sicherungsgeber)

- seine Forderung gegenüber einem Dritten (Drittschuldner)

- auf einen anderen (Zessionar, Sicherungsnehmer)

- überträgt (§§ 398 ff. BGB).

Sicherungsabtretung (Zession)Sicherungsabtretung (Zession)Sicherungsabtretung (Zession)Sicherungsabtretung (Zession)

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 131

Sicherungsgeber (Kreditnehmer)

Zedent

Sicherungsgeber (Kreditnehmer)

Zedent

Kreditinstitut (Kreditgeber)

Zessionar

Kreditinstitut (Kreditgeber)

Zessionar

Abtretungsvertrag

= Vereinbarung über den

Forderungsübergang

Abtretungsvertrag

= Vereinbarung über den

Forderungsübergang

DarlehensvertragDarlehensvertrag

Dritt-schuldner

Dritt-schuldner

Forderung Forderung

Sicherungsabtretung : EntstehungSicherungsabtretung : EntstehungSicherungsabtretung : EntstehungSicherungsabtretung : Entstehung

+

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 132

Arten der AbtretungArten der AbtretungArten der AbtretungArten der Abtretung

stille Zessionstille Zessionstille Zessionstille Zessionoffene Zessionoffene Zessionoffene Zessionoffene Zession

der Drittschuldner wird von der Zession benachrichtigt

der Drittschuldner zahlt mit schuldbefreiender Wirkung an den Zessionar

der Drittschuldner wird von der Zession benachrichtigt

der Drittschuldner zahlt mit schuldbefreiender Wirkung an den Zessionar

der Drittschuldner wird von der Zession nicht benachrichtigt

Der Drittschuldner zahlt mit schuldbefreiender Wirkung an den Zedenten (§407 BGB)

der Drittschuldner wird von der Zession nicht benachrichtigt

Der Drittschuldner zahlt mit schuldbefreiender Wirkung an den Zedenten (§407 BGB)

Eine stille Zession kann jederzeit durch die Zessionsanzeige an den Drittschuldner zu einer offenen Zession umgewandelt werden. Das Kreditinstitut lässt sich für den Fall einer späteren Offenlegung der Zession vom Kreditnehmer blanko unterzeichnete Benachrichtigungsschreiben aushändigen.

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 133

Sicherungsabtretungen von Forderungen Sicherungsabtretungen von Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungenaus Warenlieferungen und Leistungen

Sicherungsabtretungen von Forderungen Sicherungsabtretungen von Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungenaus Warenlieferungen und Leistungen

GlobalzessionAbtretung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen gemäß Debitorenliste

GlobalzessionAbtretung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen gemäß Debitorenliste

MantelzessionAbtretung existierender Forderungen gemäß Debitorenlisten

MantelzessionAbtretung existierender Forderungen gemäß Debitorenlisten

Rahmenabtretungenlaufende Abtretung von Forderungen

bis zu einer festgesetzten Höhe

Rahmenabtretungenlaufende Abtretung von Forderungen

bis zu einer festgesetzten Höhe

EinzelabtretungenEinzelabtretungen

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 134

Vergleich Mantelzession und GlobalzessionVergleich Mantelzession und GlobalzessionVergleich Mantelzession und GlobalzessionVergleich Mantelzession und GlobalzessionMantelzessionMantelzessionMantelzessionMantelzession GlobalzessionGlobalzessionGlobalzessionGlobalzession

GrundlageGrundlageGrundlageGrundlage RahmenvertragRahmenvertragRahmenvertragRahmenvertrag

ZweckZweckZweckZweck laufende Abtretung von Forderungenlaufende Abtretung von Forderungenlaufende Abtretung von Forderungenlaufende Abtretung von Forderungen

Übergang Übergang der der ForderungenForderungen

Übergang Übergang der der ForderungenForderungen

Einreichung der Debitorenlisten Einreichung der Debitorenlisten bzw. der Rechnungsduplikatebzw. der RechnungsduplikateEinreichung der Debitorenlisten Einreichung der Debitorenlisten bzw. der Rechnungsduplikatebzw. der Rechnungsduplikate

mit Entstehen der Forderungenmit Entstehen der Forderungenmit Entstehen der Forderungenmit Entstehen der Forderungen

Einzureichende Einzureichende UnterlagenUnterlagenEinzureichende Einzureichende UnterlagenUnterlagen

- DebitorenaufstellungenDebitorenaufstellungen- Rechnungsduplikate, Rechnungsduplikate, - Blankobenachrichtigungs-- Blankobenachrichtigungs- schreiben schreiben

- DebitorenaufstellungenDebitorenaufstellungen- Rechnungsduplikate, Rechnungsduplikate, - Blankobenachrichtigungs-- Blankobenachrichtigungs- schreiben schreiben

- monatliche- monatliche Bestandsmeldungen, Bestandsmeldungen, - Blankobenachrichtigungs-- Blankobenachrichtigungs- schreiben schreiben

- monatliche- monatliche Bestandsmeldungen, Bestandsmeldungen, - Blankobenachrichtigungs-- Blankobenachrichtigungs- schreiben schreiben

Wirkung der Wirkung der EinreichungEinreichungWirkung der Wirkung der EinreichungEinreichung konstitutivkonstitutivkonstitutivkonstitutiv deklaratorischdeklaratorischdeklaratorischdeklaratorisch

Bestimm-Bestimm-barmachung der barmachung der ForderungenForderungen

Bestimm-Bestimm-barmachung der barmachung der ForderungenForderungen

- Debitorenaufstellungen- Debitorenaufstellungen- Rechnungsduplikate- Rechnungsduplikate- Debitorenaufstellungen- Debitorenaufstellungen- Rechnungsduplikate- Rechnungsduplikate

durch genaue Kennzeichnung durch genaue Kennzeichnung der Forderungsgruppender Forderungsgruppendurch genaue Kennzeichnung durch genaue Kennzeichnung der Forderungsgruppender Forderungsgruppen

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 135

Einzelabtretungen(Abtretung von Forderungengegenüber einem Drittschuldner)

Einzelabtretungen(Abtretung von Forderungengegenüber einem Drittschuldner)

Rahmenabtretungen(Globalzession)(Abtretung von Forderungen gegenüber mehreren Drittschuldnern)

Rahmenabtretungen(Globalzession)(Abtretung von Forderungen gegenüber mehreren Drittschuldnern)

stille Zessionstille Zession

Lebensversicherungs-ansprüche

Ansprüche aus sonstigen Versicherungen (z.B. Feuerversicherung, Kaskoversicherung)

Ansprüche aus BausparverträgenKontoguthaben bei anderen Kreditinstituten

Lebensversicherungs-ansprüche

Ansprüche aus sonstigen Versicherungen (z.B. Feuerversicherung, Kaskoversicherung)

Ansprüche aus BausparverträgenKontoguthaben bei anderen Kreditinstituten

Lohn- und Gehaltsabtretung Lohn- und Gehaltsabtretung

Abtretung von Forderungen aus Lieferungen und LeistungenAbtretung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

offene Zession

offene Zession

Vergleich Mantelzession und GlobalzessionVergleich Mantelzession und GlobalzessionVergleich Mantelzession und GlobalzessionVergleich Mantelzession und GlobalzessionMantelzessionMantelzessionMantelzessionMantelzession GlobalzessionGlobalzessionGlobalzessionGlobalzession

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 136

So erfolgt die Eigentumsübertragung

Start

Kauf- bzw. Verkaufsangebot

Annahme des

Angebots

Notarielle

Beurkundung

Notarieller Grundstücks-kaufvertrag

schuldrechtlicher

Teil nach § 313 BGB

sofortige Auflassung

NEIN z.B. Zahlung

des Kaufpreises

Auflassung = dingliche Einigung

vor dem Notar

§ 311 b (1) Vertrag über Übertragung oder Erwerb eines Grundstückseigentums Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung. Ein ohne Beobachtung dieser Form geschlossener Vertrag wird seinem ganzen Inhalte nach gültig, wenn die Auflassung und die Eintragung in das Grundbuch erfolgen.

Ausfertigung einer

Auflassungsurkunde

Eintragung einer

Auflassungsvormerkung

Antrag auf Eintragung

des Eigentümerwechsels

Vorlage der

notwendigen Bescheinigungen

Eigentums-übertragung

nach § 873 BGB

Eintragung des Eigentümerwechsels

im Grundbuch

Nachricht über die

Eigentumsänderung

Ende

§ 873.Erwerb durch Einigung und Eintragung (1) Zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstücke, zur Belastung eines Grundstücks mit einem Rechte sowie zur Übertragung oder Belastung eines solchen Rechtes ist die Einigung des Berechtigten und des anderen Teiles über den Eintritt der Rechtsänderung und die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlich, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt. (2) Vor der Eintragung sind die Beteiligten an die Einigung nur gebunden, wenn die Erklärungen notariell beurkundet oder vor dem Grundbuchamt abgegeben oder bei diesem eingereicht sind oder wenn der Berechtigte dem anderen Teile eine den Vorschriften der Grundbuchordnung entsprechende Eintragungsbewilligung ausgehändigt hat.

+

JA

MEIST

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 137

§ 93. Wesentliche Bestandteile

Bestandteile einer Sache, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass der eine oder der andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird (wesentliche Bestandteile), können nicht Gegenstand besonderer Rechte sein.

§ 94. Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks

(1) Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude, sowie die Erzeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammenhängen. Samen wird mit dem Aussäen, eine Pflanze wird mit dem Einpflanzen wesentlicher Bestandteil des Grundstücks.

Das Grundstück ist ein im Grundbuch eingetragener, abgegrenzter Teil der Erdoberfläche

Das GrundstückseigentumDas GrundstückseigentumDas GrundstückseigentumDas Grundstückseigentum

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 138

§ 95. Scheinbestandteile

(1) Zu den Bestandteilen eines Grundstücks gehören solche Sachen nicht, die nur zu einem vorübergehenden Zwecke mit dem Grund und Boden verbunden sind. Das gleiche gilt von einem Gebäude oder anderen Werke, das in Ausübung eines Rechtes an einem fremden Grundstücke von dem Berechtigten mit dem Grundstücke verbunden worden ist.

(2) Sachen, die nur zu einem vorübergehenden Zwecke in ein Gebäude eingefügt sind, gehören nicht zu den Bestandteilen des Gebäudes.

§ 96. Rechte als Bestandteile eines Grundstücks

Rechte, die mit dem Eigentum an einem Grundstücke verbunden sind, gelten als Bestandteile des Grundstücks.

Das GrundstückseigentumDas GrundstückseigentumDas GrundstückseigentumDas Grundstückseigentum

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 139

§ 97. Zubehör(1) Zubehör sind bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteile der Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnisse stehen. Eine Sache ist nicht Zubehör, wenn sie im Verkehre nicht als Zubehör angesehen wird.

(2) Die vorübergehende Benutzung einer Sache für den wirtschaftlichen Zweck einer anderen begründet nicht die Zubehöreigenschaft. Die vorübergehende Trennung eines Zubehörstücks von der Hauptsache hebt die Zubehöreigenschaft nicht auf.

Das GrundstückseigentumDas GrundstückseigentumDas GrundstückseigentumDas Grundstückseigentum

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 140

Urkundenrolle II Nr. 845/19..

Reutlingen Geschehen am 30.6.19.. - dreißigsten Juni neunzehnhundert... Vor mir, dem

Notar Werner Rechthaber erschienen heute in meinem Amtszimmer in Reutlingen Olgastraße 22, unbeschränkt geschäftsfähig 1. Frau Sieglinde Becker, Notariatsangstellte, handelnd bei Abgabe ihrer nachstehenden Erklärung als Bevollmächtigte von: a) Richard Trautz, b) Ruth Trautz, geb. Miller, beide wohnhaft in Reutlingen, Richterstr. 10 c) Detlef Rieber, d) Gerda Rieber, geb. Rath, beide wohnhaft in Reutlingen, Hauptstr. 5 aufgrund der in § 11 des Kaufvertrages vom 27.4.19 .. II UR 19.. Nr. 380 des beurkundenden Notars erteilten Vollmacht. Die Erschienene ist persönlich bekannt und erklärt mit der Bitte um notarielle Beurkundung: Ich nehme Bezug auf den vorgenannten Kaufvertrag von 27.4.19.. und stelle dazu fest, daß die zur Erklärung der Auflassung bestimmten Voraussetzungen erfüllt sind. Der Kaufpreis ist in voller Höhe bezahlt. Die zur Eintragung erforderlichen Unterlagen liegen inzwischen vor. Ich erkläre nunmehr die folgende

AUFLASSUNG Verkäufer und Käufer sind sich darüber e i n i g, daß das Eigentum an dem Grundstück der Markung Reutlingen, Flur 12, eingetragen im Grundbuch von Reutlingen Blatt 600 Bestandsverzeichnis Nr. 1 Flst. Nr. 1754, Richterstr. 10, Hof und Gebäudefläche, Garten 13 a und 14 qm auf Detlef Rieber und seine Ehefrau Gerda Rieber, geb. Rath, je zur Hälfte übergeht. Namens der Veräußerer bewillige, namens der Erwerber beantrage ich die Eintragung der Eigentumsänderung im Grundbuch. Ferner beantrage ich, die zugunsten der Käufer in Blatt 600 Abteilung II Nr. 2 eingetragene Auflassungsvormerkung im Grundbuch zu löschen. Vorstehende Niederschrift wurde der Erschienenen vom Notar vorgelesen, von dieser genehmigt und eigenhändig unterschrieben wie folgt: Unterschrift ( Becker) Unterschrift (Notar)

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 141

Abteilung III: GrundpfandrechteAbteilung III: Grundpfandrechte

Abteilung II : Lasten und BeschränkungenAbteilung II : Lasten und Beschränkungen

Abteilung I : EigentümerAbteilung I : Eigentümer

Gliederung des GrundbuchsGliederung des GrundbuchsGliederung des GrundbuchsGliederung des Grundbuchs

BestandsverzeichnisVerzeichnis der GrundstückeBestandsverzeichnisVerzeichnis der Grundstücke

Amtsgerichtsbezirk Tübingen

Grundbuchamt Mössingen

Band/ Blatt bzw. Heft

Nr. 2094

Amtsgerichtsbezirk Tübingen

Grundbuchamt Mössingen

Band/ Blatt bzw. Heft

Nr. 2094

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 142

GrundbucheintragungenGrundbucheintragungenGrundbucheintragungenGrundbucheintragungen

Antrag eines Beteiligten (§13 GBO) und

Eintragungsbewilligung desjenigen, dessen Recht durch die Eintragung betroffen wird (§ 19

GBO)

Der Antrag ist formfrei

Bewilligungen müssen notariell beurkundet werden

Grundbucheintragungen erfolgen auf :

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 143

§ 13. GBO: Antragsgrundsatz

(1) Eine Eintragung soll, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt, nur auf Antrag erfolgen. Der Zeitpunkt in welchem ein Antrag bei dem Grundbuchamt eingeht soll auf dem Antrage genau vermerkt werden. Der Antrag ist bei dem Grundbuchamt eingegangen, wenn er einem zur Entgegennahme zuständigen Beamten vorgelegt ist. Wird er zur Niederschrift eines solchen Beamten gestellt, so ist er mit Abschluß der Niederschrift eingegangen.(2) Antragsberechtigt ist jeder dessen Recht von der Eintragung betroffen wird oder zu dessen Gunsten die Eintragung erfolgen soll.

§ 19. GBO: Bewilligungsgrundsatz

Eine Eintragung erfolgt, wenn derjenige sie bewilligt, dessen Recht von ihr betroffen wird.

GrundbucheintragungenGrundbucheintragungenGrundbucheintragungenGrundbucheintragungen

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 144

Rangordnungen :

Für Rechte in derselben Abteilung ist die räumliche Reihenfolge der Eintragungen maßgeblich

Für Rechte in verschiedenen Abteilungen gilt die zeitliche Reihenfolge der Eintragungen

Abweichende Rangverhältnisse :

Sollen mehrere Rechte eingetragen werden, können die Beteiligten bestimmen, dass diese Rechte bei der Eintragung einen abweichenden Rang erhalten

Rangänderung : Rangtausch

Einräumung eines Gleichrangs

Einräumung eines Vorrangs

Rangvorbehalt : Der Eigentümer behält sich einen bestimmten Rangplatz vor

GrundbucheintragungenGrundbucheintragungenGrundbucheintragungenGrundbucheintragungen

Page 145: 01.10.2008Investition und Finanzierung 1 Georg Boll Stand 09/08 : 26 Stunden/ 4.Semester

01.10.2008 Investition und Finanzierung 145

Die Löschung von Eintragungen erfolgt durch

Unterstreichen (rot) der Eintragung,

Vermerk der Löschung in besonderer Rubrik.

Sie erfordert die Löschungsbewilligung desjenigen, der aus der Eintragung berechtigt war.

Löschung von Eintragungen

GrundbucheintragungenGrundbucheintragungenGrundbucheintragungenGrundbucheintragungen

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 146

Die dinglichen Rechte inDie dinglichen Rechte in Abteilung II des Grundbuches Abteilung II des Grundbuches

Die dinglichen Rechte inDie dinglichen Rechte in Abteilung II des Grundbuches Abteilung II des Grundbuches

LastenLastenLastenLasten Verfügungs-Verfügungs-beschränkungenbeschränkungen

Verfügungs-Verfügungs-beschränkungenbeschränkungen

Vormerkungen Vormerkungen und Widersprücheund Widersprüche

Vormerkungen Vormerkungen und Widersprücheund Widersprüche

Page 147: 01.10.2008Investition und Finanzierung 1 Georg Boll Stand 09/08 : 26 Stunden/ 4.Semester

01.10.2008 Investition und Finanzierung 147

Die beschränkt dinglichen Rechte in Die beschränkt dinglichen Rechte in Abteilung 2 des GrundbuchesAbteilung 2 des Grundbuches

Die beschränkt dinglichen Rechte in Die beschränkt dinglichen Rechte in Abteilung 2 des GrundbuchesAbteilung 2 des Grundbuches

Grunddienstbarkeit

Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, z. B. Wohnrecht

Nießbrauch

Vorkaufsrecht

Erbbaurecht

...

Grunddienstbarkeit

Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, z. B. Wohnrecht

Nießbrauch

Vorkaufsrecht

Erbbaurecht

...

L a s t e nL a s t e n

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 148

Die beschränkt dinglichen Rechte in Die beschränkt dinglichen Rechte in Abteilung 2 des GrundbuchesAbteilung 2 des Grundbuches

Die beschränkt dinglichen Rechte in Die beschränkt dinglichen Rechte in Abteilung 2 des GrundbuchesAbteilung 2 des Grundbuches

Zwangsversteigerungs - und Zwangsverwaltungsvermerk

Insolvenz-/ Konkursvermerk

Testamentsvollstreckervermerk

Umlegungs -, Sanierungs- und Entwicklungsvermerk

....

Zwangsversteigerungs - und Zwangsverwaltungsvermerk

Insolvenz-/ Konkursvermerk

Testamentsvollstreckervermerk

Umlegungs -, Sanierungs- und Entwicklungsvermerk

....

VerfügungsbeschränkungenVerfügungsbeschränkungen

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 149

Die beschränkt dinglichen Rechte in Die beschränkt dinglichen Rechte in Abteilung 2 des GrundbuchesAbteilung 2 des Grundbuches

Die beschränkt dinglichen Rechte in Die beschränkt dinglichen Rechte in Abteilung 2 des GrundbuchesAbteilung 2 des Grundbuches

Auflassungsvormerkungen

Widerspruch wegen Abweichens der Eintragung von der Rechtslage

Auflassungsvormerkungen

Widerspruch wegen Abweichens der Eintragung von der Rechtslage

Vormerkungen und WidersprücheVormerkungen und Widersprüche

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01.10.2008 Investition und Finanzierung 150

Beschränkt persönliche

Dienstbarkeit

§ 1090. (Begriff)

(1) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, das Grundstück in einzelnen Beziehungen zu benutzen, oder dass ihm eine sonstige Befugnis zusteht, die den Inhalt einer Grunddienstbarkeit bilden kann (beschränkte persönliche Dienstbarkeit).

Beschränkt persönliche

Dienstbarkeit

§ 1090. (Begriff)

(1) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, das Grundstück in einzelnen Beziehungen zu benutzen, oder dass ihm eine sonstige Befugnis zusteht, die den Inhalt einer Grunddienstbarkeit bilden kann (beschränkte persönliche Dienstbarkeit).

Nießbrauch

§ 1030. (Begriff)

(1) Eine Sache kann in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen der Sache zu ziehen (Nießbrauch).

(2) Der Nießbrauch kann durch den Ausschluß einzelner Nutzungen beschränkt werden.

Nießbrauch

§ 1030. (Begriff)

(1) Eine Sache kann in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen der Sache zu ziehen (Nießbrauch).

(2) Der Nießbrauch kann durch den Ausschluß einzelner Nutzungen beschränkt werden.

Der Berechtigte erhält ein Nutzungsrecht am Grundstück, der Eigentümer des belasteten Grundstücks hat das zu duldenDer Berechtigte erhält ein Nutzungsrecht am Grundstück, der Eigentümer des belasteten Grundstücks hat das zu dulden

Grunddienstbarkeit

§ 1018. (Begriff)

Ein Grundstück kann zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks in der Weise belastet werden, dass dieser das Grundstück in einzelnen Beziehungen benutzen darf oder dass auf dem Grundstücke gewisse Handlungen nicht vorgenommen werden dürfen oder dass die Ausübung eines Rechtes ausgeschlossen ist, das sich aus dem Eigentum an dem belasteten Grundstücke dem anderen Grundstücke gegenüber ergibt (Grunddienstbarkeit).

Grunddienstbarkeit

§ 1018. (Begriff)

Ein Grundstück kann zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks in der Weise belastet werden, dass dieser das Grundstück in einzelnen Beziehungen benutzen darf oder dass auf dem Grundstücke gewisse Handlungen nicht vorgenommen werden dürfen oder dass die Ausübung eines Rechtes ausgeschlossen ist, das sich aus dem Eigentum an dem belasteten Grundstücke dem anderen Grundstücke gegenüber ergibt (Grunddienstbarkeit).

D i e n s t b a r k e i t e nD i e n s t b a r k e i t e nD i e n s t b a r k e i t e nD i e n s t b a r k e i t e nDer Berechtigte erhält ein Nutzungsrecht an der Sache, der Eigentümer der Sache hat das zu dulden

Der Berechtigte erhält ein Nutzungsrecht an der Sache, der Eigentümer der Sache hat das zu dulden

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Gegenstände Gegenstände des Pfandrechtsdes PfandrechtsGegenstände Gegenstände

des Pfandrechtsdes Pfandrechts

Unbewegliche SachenUnbewegliche SachenG r u n d p f a n d r e c h t G r u n d p f a n d r e c h t Unbewegliche SachenUnbewegliche SachenG r u n d p f a n d r e c h t G r u n d p f a n d r e c h t

Bewegliche SachenBewegliche Sachen

MobiliarpfandrechtMobiliarpfandrecht

Bewegliche SachenBewegliche Sachen

MobiliarpfandrechtMobiliarpfandrecht

Pfandrechte anPfandrechte an

Grundstücken und Grundstücken und

grundstücksgleichen Rechtengrundstücksgleichen Rechten

(Wohnungseigentum , Erbbaurecht(Wohnungseigentum , Erbbaurecht

Pfandrechte anPfandrechte an

Grundstücken und Grundstücken und

grundstücksgleichen Rechtengrundstücksgleichen Rechten

(Wohnungseigentum , Erbbaurecht(Wohnungseigentum , Erbbaurecht

H y p o t h e k H y p o t h e k H y p o t h e k H y p o t h e k G r u n d s c h u l dG r u n d s c h u l dG r u n d s c h u l dG r u n d s c h u l d

P f a n d r e c h t eP f a n d r e c h t eP f a n d r e c h t eP f a n d r e c h t e

SachenSachenSachenSachen RechteRechteRechteRechte

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Das Grundstück

die wesentlichen Bestandteile

die getrennten Erzeugnisse und sonstigen Bestandteile

Zubehör, soweit im Eigentum des Grundstückseigentümers

Miet- und Pachtzinsforderungen

Ansprüche aus wiederkehrenden Leistungen zugunsten des Grundstückseigentümers

die Versicherungsforderungen

Umfang des dinglichen AnspruchsUmfang des dinglichen AnspruchsUmfang des dinglichen AnspruchsUmfang des dinglichen Anspruchs

Im Rahmen des Grundpfandrechtes haften :

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Grundpfandrechte : Überblick / ArtenGrundpfandrechte : Überblick / ArtenGrundpfandrechte : Überblick / ArtenGrundpfandrechte : Überblick / Arten

GrundschuldGrundschuldGrundschuldGrundschuldHypothekHypothekHypothekHypothek

§ 1191. [Begriff]§ 1191. [Begriff](1) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstücke zu zahlen ist (Grundschuld).(2) Die Belastung kann auch in der Weise erfolgen, dass Zinsen von der Geldsumme sowie andere Nebenleistungen aus dem Grundstücke zu entrichten sind.

§ 1191. [Begriff]§ 1191. [Begriff](1) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstücke zu zahlen ist (Grundschuld).(2) Die Belastung kann auch in der Weise erfolgen, dass Zinsen von der Geldsumme sowie andere Nebenleistungen aus dem Grundstücke zu entrichten sind.

§ 1198. [Zulässige Umwandlungen]§ 1198. [Zulässige Umwandlungen]Eine Hypothek kann in eine Grundschuld, eine Grundschuld kann in eine Hypothek umgewandelt werden. Die Zustimmung der im Range gleich- oder nachstehenden Berechtigten ist nicht erforderlich.

§ 1198. [Zulässige Umwandlungen]§ 1198. [Zulässige Umwandlungen]Eine Hypothek kann in eine Grundschuld, eine Grundschuld kann in eine Hypothek umgewandelt werden. Die Zustimmung der im Range gleich- oder nachstehenden Berechtigten ist nicht erforderlich.

§ 1113. [Begriff]§ 1113. [Begriff](1) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme zur Befriedigung wegen einer ihm zustehenden Forderung aus dem Grundstücke zu zahlen ist (Hypothek).(2) Die Hypothek kann auch für eine künftige oder eine bedingte Forderung bestellt werden.

§ 1113. [Begriff]§ 1113. [Begriff](1) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme zur Befriedigung wegen einer ihm zustehenden Forderung aus dem Grundstücke zu zahlen ist (Hypothek).(2) Die Hypothek kann auch für eine künftige oder eine bedingte Forderung bestellt werden.