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Energie: Weniger ist mehr Seite 10 OSTTHÜRINGER WIRTSCHAFT 8 / 2015 August www.gera.ihk.de IHK AKTUELL Jetzt online: IHK-Notfall- Handbuch für Unternehmer Seite 3 AUS- UND WEITERBILDUNG Aufstieg ins mittlere Management Seite 7 MANAGEMENT Freistaat Thüringen setzt auf „Onlineshopping“ Seite 20 © 2015 www.marofke-werbung.de · Foto: www.fotolia.com

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Energie: Weniger ist mehr Seite 10

OSTTHÜRINGER WIRTSCHAFT

8 / 2015August

www.gera.ihk.de

IHK AKTuEllJetzt online: IHK-Notfall- Handbuch für Unternehmer

Seite 3

AuS- und WEITERbIldungAufstieg ins mittlere Management

Seite 7

MAnAgEMEnTFreistaat Thüringen setzt auf „Onlineshopping“

Seite 20

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Wir sind da, wo was fehlt.Mit Thüringen-Invest.

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Die Finanzierung für den kleinen Mittelstand.

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1Ostthür inger Wir tschaft · August 2015

Editorial

Sommerloch? – Keine Zeit die Füße hochzulegen!Griechenland, Russland, Iran, Tunesien – nicht nur beim Wetter geht es in diesem Jahr heiß her, auch die Weltpolitik ist gekennzeichnet von brisanten Themen jenseits der üblichen Sommerloch-Debatten. Durchaus spannend sind auch die Herausforderungen vor der eigenen Haustür.

Wie geht es weiter mit Griechenland? Auch wenn das Land sich entschieden hat, in der Euro-Zone zu bleiben – die Auswirkungen auf unsere Unternehmen sind aus heutiger Sicht nicht abzusehen. Die Auswirkungen des Russland-Embargos dagegen sind bereits deutlich zu spüren – in einer Abkühlung des Wirtschaftsklimas, bei Geschäftsverhandlungen und nicht zuletzt in den Auftragsbüchern. Neue Chancen für unsere Wirtschaft können sich mit den positiven Signalen aus dem Iran eröffnen. Produkte „made in Germany“ sind dort geschätzt und gefragt. Nach jahre langer Eiszeit in den zwischenstaatlichen Beziehungen wird es mehr als einen Sommer brauchen, eingefrorene Kontakte wieder aufzutauen und den Weg für neue freizu machen. Perspektiven sind aber allemal vorhanden.

Strahlendes Sonnenlicht kann auch nicht über die Schatten hinwegtäuschen, die die deutsche und thüringische Wirtschaftspolitik auf die im Grunde positive Wirtschafts-entwicklung im eigenen Land wirft. Energiewende, Mindestlohn, Rente mit 63, Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz, Steuerpolitik, Nachweispflichten, Arbeitszeitbestimmungen und nicht zuletzt weniger Azubis und Fachkräfte – all das grenzt den Handlungsspielraum für Unternehmer so stark ein, dass sie vor allem die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen zunehmend als Risiko Nummer eins einstufen.

Also bleibt uns auch im vermeintlichen Sommerloch keine Zeit die Füße hochzulegen. Unsere Stärke als Unternehmer ist, angesichts großer Herausforderungen nicht den Kopf in den Sand zu stecken, sondern die Ärmel hochzukrempeln. Von Ausbildungsmarke-ting über Energieeffizienz und Innovationsmanagement bis Personalentwicklung – die Angebote unserer IHK sollten wir aktiv für uns einfordern und nutzen.

Nutzen Sie dennoch die Ferienzeit, um sowohl durchzuatmen, neue Kraft zu schöpfen als auch jenseits des Arbeitsalltages neue Wege zu suchen und Strategien zu ent wickeln.

Udo StapsGeschäftsführer der FKT Formenbau und Kunststofftechnik GmbHVizepräsident der IHK OstthüringenVorsitzender des IHK-Industrie- und Forschungsausschusses

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2 Ostthür inger Wir tschaft · August 2015

Freistaat Thüringen setzt auf „Onlineshopping“

Das Bundeswirtschaftsministerium will das Vergaberecht modernisieren und so die EU-Vergaberichtlinien aus dem Jahr 2014 umsetzen. In einem Interview erläutert Vergabe-rechtsexperte Prof. Dr. Christopher Zeiss die wichtigsten Neuerungen. Seite 20

Aufstieg ins mittlere Management

Weiterbildung eröffnet Chancen, Fach-kräfte praxisnäher für weitere Berufs-tätigkeiten zu befähigen. Der Abschluss „Geprüfter Wirtschaftsfachwirt“ qualifi-ziert kaufmännische Mitarbeiter in allen Branchen für das mittlere Management. Bonus: Vorteile bei der Ausbilder-eignungsprüfung! Seite 7

Jetzt online: IHK-Notfall-Handbuch für Unternehmer

Was tun, wenn der Chef aufgrund eines Unfalls oder Krankheit plötzlich ausfällt? – Am besten schon vorher regeln, wie es im Notfall weitergeht. Das kostenlose Notfall-Handbuch der IHK ist dafür Anregung, Orientierung und Werkzeug zugleich. Seite 3

Notfall-Handbuchfür Unternehmen

ExistENzgrüNdUNg UNd UNtErNEHmENsfördErUNg

Inhalt

Titelthema

Energie: Weniger ist mehrUm Energiekosten zu sparen, haben Unternehmen oft nur eine Alternative: effizienterer Umgang mit der immer teurer werdenden Ressource. Trotzdem wissen viele Unternehmen nur grob oder gar nicht, wie viel Energie sie verbrauchen. Angebote vom Staat, der IHK oder von Energieberatern können dabei unterstützen – direkt durch Analyse von Einsparpotenzialen vor Ort und indirekt durch Weiterbildung und Erfahrungsaustausch. Seite 10

Beilagenhinweis:Dieser Ausgabe ist eine Beilage „Wortmann AG / IT Made in Germany“ beigelegt.

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Unsere Rubriken

1 Editorial

3–6 IHK aktuell

7–9 Aus- und Weiterbildung

10–15 Titelthema

16–18 Firmen und Menschen

19 Innovationen

20–21 Management

22–23 Recht

24–26 Internationales

27–32 Amtliches

29 Impressum

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3Ostthür inger Wir tschaft · August 2015

IHK aktuell

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Was tun, wenn der der Chef aufgrund eines Unfalls oder durch Krankheit plötz-lich ausfällt? – Am besten schon vorher regeln, wie es im Notfall weitergeht. Das kostenlose Notfall-Handbuch der IHK ist dafür Anregung, Orientierung und Werk-zeug zugleich. Es lotst den Unternehmer Schritt für Schritt durch den Planungs-prozess und stellt sicher, dass nichts Wich-tiges vergessen wird. „Um den Betrieb vor unnötigem Scha-den zu bewahren, sollte jeder einen ‚Not-fallkoffer‘ haben, der zum Beispiel mit Vollmachten, Vertretungsplan und einer Dokumentenmappe mit Bankverbindun-gen, Passwörtern und einem Testament ge-packt ist“, betont Almut Weinert, IHK-Be-reichsleiterin Wirtschaft und Technologie. Laut einer deutschlandweiten Umfrage des DIHK haben nur 28 Prozent der Unterneh-mer die zur Fortführung des Betriebes wichtigen Unterlagen für Vertrauensper-sonen griffbereit. Das Notfall-Handbuch gibt es als aus-füllbare PDF-Version im Internet. Die Datei kann kostenlos heruntergeladen werden. Es besteht die Möglichkeit, die einzelnen Checklisten auszufüllen, abzu-speichern und auszudrucken und in einem Notfallordner abzuheften.

Download IHK-Notfall-Handbuch: www.gera.ihk.de/notfallhandbuch

Mehr Informationen und Beratung:

Jetzt online: IHK-Notfall-Handbuch für Unternehmer

IHK-Beratung: Künftig stärker vor Ort

Die IHK wird künftig ihr Beratungsange-bot für Unternehmen individueller aus-richten. „Täglich erreichen uns viele An-fragen von der Finanzierung über Inves-titionen bis zur Unternehmenssicherung oder -nachfolge. Diese können am besten direkt in den Firmen geklärt werden“, so Almut Weinert, IHK-Bereichs leiterin Wirt-schaft und Technologie. Die Beratung vor Ort sei bedarfsgerechter und intensiver. Beratungsanfragen von Existenzgründern seien rückläufig, da sich immer weniger Menschen für eine Selbstständigkeit ent-scheiden und mit dem Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unterneh-mertum (ThEx) ein gutes Beratungsnetz-werk zur Verfügung stehe. „Die Gründer-beratungen werden wir deshalb vor allem auf die Standorte Gera und Jena konzen-trieren“, so Weinert.

Peter Dörfer Tel.: 0365 8553-208, [email protected]

Notfall-Handbuchfür Unternehmen

ExistENzgrüNdUNg UNd UNtErNEHmENsfördErUNg

Nachhaltigkeitsabkommen Thüringen verlängertDas Nachhaltigkeitsabkommen Thüringen (NAT) wird auch in den kommenden drei Jahren als das Netzwerk nachhaltig wirt-schaftender Unternehmen im Freistaat fortgeführt. Ende Juni unterzeichneten Vertreter der Wirtschaft und der Landes-regierung eine entsprechende Vereinba-rung. Ziel ist es, das Netzwerk als Anlauf-stelle für nachhaltig wirtschaftende Unter-nehmen, Institutionen, Einrichtungen und Verbände weiter auszubauen. Geplant sind auch mehrere gemeinsame Projekte zu den Themen Ressourceneffizienz, Energiepro-duktivität, neue Managementansätze und Umweltansätze. Ökologisch, sozial und ökonomisch nachhaltig wirtschaften – das ist für viele Thüringer Firmen unternehmerischer All-tag. Unter dem Dach des Nachhaltigkeits-

abkommens Thüringen hat sich seit 2004 ein Netzwerk von Politik, Verwaltung und Wirtschaft entwickelt. Derzeit beteiligen sich 433 Unternehmen. Sie arbeiten mit Umwelt- oder Energiemanagementsyste-men, haben eine die Bio- oder PEFC-Zer-tifizierung oder ein Siegel im sozialen Be-reich. Die Unternehmen werden für jeweils 30 Monate in das Netzwerk auf genommen. Wer bereits zum fünften Mal am Nachhal-tigkeitsabkommen teilnimmt, erhält künf-tig eine dauerhafte Mitgliedschaft.www.nachhaltigkeitsabkommen.de

Auf den Punkt gebracht

Effektivere Verwaltungstatt Steuerschraube!

Trotz Rekordeinnahmen von Bund, Ländern und Kommunen in den letzten beiden Jahren werden 2015 weiter Steuern erhöht. Nachdem die Städte Gera, Saalfeld und Zeulenroda-Triebes 2014 die Gewerbe- und Grund-steuern teilweise massiv erhöht haben, ziehen jetzt Jena, Eisenberg und Stadt-roda nach. Das schadet dem Wirt-schaftsstandort in erheblichem Maße. Unternehmen könnten diese Kosten nicht so einfach kompensieren.

Es ist an der Zeit, die Verwaltungs-aufgaben zu überprüfen und Aus gaben zu senken!

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4 Ostthür inger Wir tschaft · August 2015

IHK aktuell

Neues von den IHK-Sachverständigen

Erneut bestellt

Thomas Schmidt wurde am 9. Juni 2015 von der der IHK Ostthüringen zu Gera für das Sachgebiet„Erkundung und Bewertung von Steine- und Erden-Lagerstätten“erneut öffentlich bestellt. Diese Bestellung ist befristet bis zum 8. Juni 2020.

c/o geoinform Gesellschaft mit beschränkter HaftungStadtrodaer Straße 69, 07548 GeraTel.: 0365 82450-0Fax: 0365 82450-70E-Mail: [email protected]

Prof. Dr.-Ing. Martin Kirschbaum wurde am 29. Juni 2015 von der IHK Ostthüringen zu Gera für das Sachgebiet „Steine und Erden (wirtschaftliche Bewertung von Rohstofflagerstätten sowie technologische und wirtschaft-liche Bewertung der Prozesse in der Gewinnung und Aufbereitung)“erneut öffentlich bestellt. Diese Bestellung ist befristet bis zum 28. Juni 2020.

Prof. Dr. Kirschbaum Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Bergbau, Steine und ErdenAn der Marktbrücke 1, 07554 KorbußenTel.: 036602 5143-0Fax: 036602 5143-16E-Mail: [email protected]

Stempel ungültig

Der Rundstempel des bis zum 13. März 2015 für das Sachgebiet „Holzschutz“ öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

Dipl.-Ing. (FH) Jörg Stibi Marstallstraße 10, 04600 Altenburg

wird für ungültig erklärt.

Stipendium für Weiterbildung an ehemalige AzubisVierzehn junge Facharbeiter wurden Ende Juni für ihre herausragenden Prüfungs-leistungen zum Abschluss ihrer Lehre von der IHK Ostthüringen in die „Begabtenför-derung Berufliche Bildung“ der Bundes-regierung aufgenommen. Sie kommen aus verschiedenen Ausbildungsberufen wie Biologielaborant, Feinoptiker, Mechatro-niker oder Kaufmann im Groß- und Ein-zelhandel. Mit der Ehrung stehen den Fachkräften jeweils bis zu 6.000 Euro für die berufliche Weiterbildung zur Verfü-gung. Zu den Ausgezeichneten gehört Felix Zaumseil aus Gera. Der Abiturient lernte Kaufmann im Groß- und Außenhandel bei der Raiffeisen Waren GmbH in Gera und erhielt auch dort seinen Arbeitsvertrag.

ins IHK-Studium Industriemeister Metall startete. Auch sein Kollege Michael Krause, Elektroniker für Automatisierungstechnik, gehört zu den Besten und wird ebenso von Neumayer gefördert. Er möchte nun sei-nen Techniker machen. Küchenmeister ist das Ziel von Sarah Geilert aus Pöllwitz, die im Bio-Seehotel Zeulenroda Köchin lernte und nach erfolg-reicher Weiterbildung über Thüringen hinaus Berufserfahrung sammeln möchte. Nach Dresden hat es Sue Brose verschla-gen, die bei der KKH Kaufmännische Kran-kenkasse zur Kauffrau im Gesundheits-wesen ausgebildet und danach übernommen wurde. Ihr nächstes Ziel ist der IHK-Fach-wirt Gesundheit und Soziales.

Mit der Begabtenförderung will er sich in einem IHK-Studiengang zum Wirtschafts-fachwirt qualifizieren, um danach als Niederlassungsleiter bei Raiffeisen zu ar-beiten. Feinoptikerin erlernte Laura Meisen aus Keila bei Docter Optics und aufgrund ihres erfolgreichen Abschlusses startete sie bereits zwei Tage nach Berufsabschluss in die IHK-Weiterbildung zum Industriemeis-ter Optik. Ihr Betrieb steht dabei hinter ihr. Ähnlich ist es bei Mathias Otto, der in der Neumayer Tekfor Schmölln GmbH Indus-triemechaniker lernte und ebenfalls sofort

Seit 1991 wurden über die Ostthüringer IHK insgesamt 736 Stipendiaten gefördert, für die rund 2 Millionen Euro aus Mitteln des Bundesministe riums für Bildung und Forschung zur Verfügung standen. Derzeit stellen sich den Abschlussprüfungen der IHK Ostthüringen rund 1.900 Azubis.

Weitere Informationen zur Begabtenförderung:Wieland HussTel.: 0365 [email protected]

Begabtenförderung Berufliche Bildung: Nach sehr gutem Facharbeiterabschluss gibt es ein Stipendium für berufliche Weiterbildung.

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5Ostthür inger Wir tschaft · August 2015

IHK aktuell

Was wird aus meinem Lebenswerk?Unternehmensnachfolge zwischen Fakten und Emotionen

„Ohne die Hilfe externer Experten, wäre ich bei der Übernahme meiner Firmen-anteile durch meine Neffen an meine Grenzen gestoßen“, schilderte Martin Warmuth seine Erfahrungen mit dem Generationswechsel im Familienunterneh-men Warmuth Mobile GmbH. Neben den steuerlichen, rechtlichen und betriebswirt-schaftlichen Herausforderungen sei vor allem der emotionale Faktor nicht zu unterschätzen, erläuterte er auf einem Fo-rum zum Thema Unternehmensnachfolge, zu dem IHK und Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmer-tum (ThEx) im Juni nach Jena eingeladen hatten. Generationswechsel in der Unter-nehmensführung ist für viele Ostthüringer Firmenchefs ein sehr aktuelles Thema und eine nicht zu unterschätzende Herausfor-derung. „Das eigene Lebenswerk nach dem Ruhe stand in jüngere Hände zu geben, muss langfristig geplant werden“, riet Unternehmensberater Thomas Hoyer. Oft werde die Zeit unterschätzt, die man braucht, um einen Nachfolger zu finden,

die Bedingungen der Übernahme zu klären und den Prozess umzusetzen. Spannungs-felder ergäben sich zum einen aus der Demo grafie: Es gibt immer weniger poten-zielle Nachfolger. Zum anderen aus den Erwartungen und Sichtweisen beider Sei-ten: Emotionen (Lebenswerk, loslassen können) stoßen auf betriebswirtschaftliche Fakten (Unternehmensbewertung, Ent-wicklungspotenzial auf dem Markt). Weitere Foren werden für den Herbst in Altenburg, Rudolstadt und Gera vor-bereitet.

IHK-Tipp:

Jeder Unternehmer, egal wie alt er ist, sollte für den Notfall gewappnet sein.

Mehr Informationen dazu und ein „Notfall-Handbuch für Unternehmer“:www.gera.ihk.de/notfallhandbuch

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Tel.: (03 65) 43 46 - 100Fax: (03 65) 43 46 - 294

[email protected] · www.gebr-frank.de

IHK-Ansprechpartner für alle Fragen zur Unternehmensnachfolge:

Falk HundertmarkTel.: 0365 [email protected]

Peter DörferTel.: 0365 8553-208 [email protected]

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6 Ostthür inger Wir tschaft · August 2015

IHK aktuell

IHK-Veranstaltungskalender (Auszug)

September 2015 (Stand: 14. Juli 2015)

… am 8. September, 18:00 Uhr im Bildungszentrum Saalfeld:

AusbildungsmarketingImmer mehr Ausbildungsstellen bleiben unbesetzt. Nur Trendberufe finden noch ausreichend Bewerber. Hinzu kommt, dass die junge Genera-tion mit modernen Medien aufwächst und diese bevorzugt als Infoquelle nutzt. Firmen sind gefordert, neue Wege zu gehen, um künftige Azubis zu erreichen und für Berufsausbil-dung zu interessieren. Nancy Fischer-Kroll vom PersonalService der Stadt-werke Jena GmbH zeigt, wie das ge-lingen kann. Unternehmer berichten von ihren Erfahrungen.(Veranst.-Nr.: 15477363)

… am 15. September, 18:00 Uhr im Bildungszentrum Saalfeld:

Was macht Arbeitgeber attraktiv?

Geeignete Fachkräfte zu finden und eigene Mitarbeiter im Unternehmen zu halten wird immer schwieriger. Hinter dieser Herausforderung ver-bergen sich aber auch Chancen. Ulrike Heitzer-Priem vom RKW Kompetenzzentrum Fachkräftesiche-rung stellt sich den Fragen der Unter-nehmer nach:

Stärken Ostthüringer KMU besser darstellen

erfolgreiche Arbeitgebermarke entwickeln

Attraktivität für (potenzielle) Fachkräfte erhöhen

(Veranst.-Nr.: 15477365)

Mehr Informationen und Anmeldung zu beiden Veranstaltungen:Christina SchellbachTel.: 0365 [email protected]/veranstaltungen

IHKvor Ort Lehrgänge Veranst.-Nr. AnsprechpartnerGeprüfter/e Bilanzbuchhalter/inInfo: 1. September, Jena; 2. September in GeraBeginn: 24. September, Jena; 18. September, Gera

1544686315411095

Marion DanowskiTel.: 0365 8553-406

Fachmann/frau Betriebliches GesundheitsmanagementBeginn: 1. September, Gera

15467484 Marion DanowskiTel.: 0365 8553-406

Geprüfter/e Wirtschaftsfachwirt/inInfo: 1. September, Saalfeld; 2. September, Gera; 3. September in JenaBeginn: 21. September, Gera; 22. September, JenaBeginn: 23. September, Saalfeld

154430561541110515475286

Silvia Walter Tel.: 0365 8553-401

Geprüfter/e Fachwirt/in Gesundheits- u. SozialwesenInfo: 9. September, GeraBeginn: 23. Oktober, Gera

1544951415427728

Marion DanowskiTel.: 0365 8553-406

Geprüfter/e Immobilienfachwirt/inInfo: 17. September, GeraBeginn: 19. Oktober, Gera

1544310615435012

Marion DanowskiTel.: 0365 8553-406

Geprüfter/e Energiefachwirt/inBeginn: 18. September, Gera 15459914

Thomas WittTel.: 0365 8553-405

Ausbildung der Ausbilder Beginn: 1. September, Jena (berufsbegleitend)Beginn: 2. September, Saalfeld (berufsbegleitend)Beginn: 7. September, Gera (berufsbegleitend)Beginn: 7. September, Gera (Vollzeit)Beginn: 28. September, Saalfeld (Vollzeit)

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Denise BayerTel.: 0365 8553-409

Seminare Gesprächstechniken für den Verkauf7. September, Gera

15467375 Denise BayerTel.: 0365 8553-409

E-Mails and Business Writing (Engl. Korrespondenz)9. September, Gera

15467621 Denise BayerTel.: 0365 8553-409

Neu als Führungskraft – Grundlagen Mitarbeiter-führung, 9. und 10. September, Gera

15452971 Silvia WalterTel.: 0365 8553-401

Bessere Gespräche mit Auszubildenden15. September, Gera

15466304 Denise BayerTel.: 0365 8553-409

E-Security im Fokus22. September, Gera

15473828 Patricia ElbingerTel.: 0365 8553-202

Erfolgreiches Konfliktmanagement im Sekretariat 22. September, Gera

15460201 Denise BayerTel.: 0365 8553-409

Erfinderberatung22. September, Gera

15476607 Matthias SäcklTel.: 0365 8553-455

Steuerliche Betriebsprüfung23. September, Jena

15472425 Tino BenkertTel.: 0365 8553-305

Präsenz in sozialen Netzwerken & Webseiten23. September, Gera

15466937 Patricia ElbingerTel.: 0365 8553-202

Importieren – aber richtig!24. September, Gera

15469180 Nadine TretnerTel.: 0365 8553-126

Praxiswissen für GmbH-Geschäftsführer29. September, Jena

15475900 Matthias SäcklTel.: 0365 8553-455

Firmenbesuchsprogramm Wir besuchen die Cloud!16. September, GODYO AG, Jena

15475859 Patricia ElbingerTel.: 0365 8553-202

Mehr Informationen zu diesen Angeboten und weitere IHK-Veranstaltungen finden Sie unter www.gera.ihk.de/veranstaltungen (Veranst.-Nr.: 154....)

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7Ostthür inger Wir tschaft · August 2015

Aus- und Weiterbildung

Kostenfreie Informationsveranstaltungen zum IHK-Studiengang:

1. September 2015 BZ Saalfeld, Unterwellenborn

2. September 2015 IHK-Bildungszentrum Gera

3. September 2015 IHK-Bildungszentrum Jena

Beginn der nächsten IHK-Studiengänge*:

21. September 2015 IHK-Bildungszentrum Gera

22. September 2015 IHK-Bildungszentrum Jena

23. September 2015 BZ Saalfeld, Unterwellenborn

* Bekannte Lehrgangsangebote weiterer regionaler Bildungs-einrichtungen können bei der IHK erfragt werden.

Mehr Informationen und Anmeldung:www.gera.ihk.de/veranstaltungenVeranst.-Nr.:15411105 für Gera und Jena15475286 für Unterwellenborn

Förderung: Aufstiegsfortbildungsförderungs-gesetz (www.meister-bafoeg.info)

Begabtenförderung Berufliche Bildung (www.sbb-stipendium.de)

Beratung:

Silvia WalterTel.: 0365 [email protected]

Aufstieg ins mittlere ManagementGeprüfter/e Wirtschaftsfachwirt/in

Weiterbildung eröffnet Chancen, Fachkräfte praxisnäher für weitere Berufstätigkeiten zu befähigen. „Ostthüringer Wirtschaft“ stellt regelmäßig Weiterbildungsprofile vor und gibt damit einen Überblick über Möglichkeiten und Chancen beruflicher Qualifizierung.

Was macht ein Wirtschaftsfachwirt?

Wirtschaftsfachwirte sind kaufmännische Allrounder im mittleren Management.

Wirtschaftsfachwirte … erkennen, analysieren und lösen betriebswirtschaftliche Sachverhalte

bewerten, planen und kontrollieren Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbstständig

kennen wirtschaftliche und rechtliche Aspekte der Unternehmensführung

gestalten, moderieren und kontrollieren Geschäftsprozesse und Projekte nach innen und außen

ZielgruppeFachkräfte aus kaufmännischen Bereichen in Industrie, Handel, Dienstleistung sowie Verwaltung

Qualifikationsinhalte

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen Volks- und Betriebswirtschaft Rechnungswesen Recht und Steuern Unternehmensführung

Handlungsspezifische Qualifikationen Betriebliches Management Investition, Finanzierung, Rechnungswesen und Controlling

Logistik Marketing und Vertrieb Führung und Zusammenarbeit

Schneller zum AdA-Schein!Weniger Prüfungsstress! Zeit und Kosten gespart!

Wer den Abschluss als Wirtschaftsfachwirt hat, ist von der schriftlichen Prüfung zur Ausbildereignung befreit und muss ledig-lich die praktische ablegen.

Wirtschaftsfachwirte sind kaufmännische Generalisten im mittleren Management.

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8 Ostthür inger Wir tschaft · August 2015

Aus- und Weiterbildung

Profis im industriellen MöbelbauHolzmechaniker

Seit der Firmengründung 1991 bildet die Th. Schönefeldt GmbH in Neustadt an der Orla eigenen Fachkräftenachwuchs aus. „Das ist für uns die beste und effektivste Möglichkeit, junge Mitarbeiter zu gewin-nen und die Grundlagen für die Zukunft der Firma zu legen“, erläutert der ge-schäftsführende Gesellschafter Andreas Watzinger. „Einige der ehemaligen Lehr-linge gehören nun schon zehn Jahre zum Mitarbeiterstamm.“ Derzeit sind vier der 35 Mitarbeiter des Spezialisten für Objekt-möbel Azubis. Sie haben nicht nur Aussicht auf einen Arbeitsvertrag nach erfolgreichem Abschluss, sondern auch auf Unterstützung bei ihrer Fortbildung – zum Beispiel zum Meister.

Hobeln per Hand und CNC-Technik

„Wir bilden Holzmechaniker aus. Sie bedienen unsere CNC-gesteuerten Maschi-nen für Zuschnitt und Bearbeitung der Einzelteile unserer individuellen Objekt-möbel. Sie übernehmen auch die Mon tage der Möbel und gegebenenfalls den Einbau vor Ort“, erläutert Andreas Watzinger. Die Azubis lernen jeden Produktionsbereich kennen und werden je nach Ausbildungs-stand von Anfang an in die Produktion

integriert. Immer begleitet von einem er-fahrenen Facharbeiter, werden sie so Profis im industriellen Möbelbau. In Ergänzungs-lehrgängen erlernen sie sowohl die hand-werklichen Grundtechniken, wie Hobeln, als auch den Umgang mit modernsten industriellen Technologien, wie CNC-Pro-grammierung. „Bei unseren Bewerbern schauen wir schon auf die Schulnoten, vor allem auf die in Mathe und Physik. Sonst wird es in der Berufsschule schwer“, so die Erfahrun-gen von Andreas Watzinger. „Aber Schul-noten sagen nichts aus über die prakti-schen Fähigkeiten, die ebenso wichtig sind. Deshalb bieten wir vor Ausbildungs-beginn Praktika an. Wer will, kann aber auch mit Ferienarbeit die Arbeit im Unter-nehmen kennenlernen und nebenbei sein Taschengeld aufbessern.“ Trotzdem geht die Zahl der Bewerber zurück. „Wir würden im August gern zwei Lehrstellen besetzen, haben bisher aber nur eine Bewerbung erhalten.“ Die Th. Schönefeldt GmbH fertigt auf-tragsbezogen individuelle Möbel zur Aus-stattung von Altersheimen, Krankenhäu-sern, Wohnheimen, Kureinrichtungen oder Hotels in ganz Deutschland. www.schoenefeldt-objektmoebel.de

Ausbildungszeit:36 Monate (3 Jahre)

Berufsschule:Staatliches Berufsschulzentrum Hermsdorf

Vom Bewerber wird erwartet:Mittlerer Bildungsabschluss bis Hochschulreife

Fachrichtungen: Herstellung von Möbeln und Innenausbauten

Herstellen von Bauelementen, Holzpackmitteln und Rahmen

Neu ab August 2015: Montieren von Innenausbauten und Bauelementen

freiwillige Zusatzqualifikation: CAD/CNC

Arbeitsort: industrielle Hersteller von Fertig-produkten aus Holzwerkstoffen

Tätigkeitsprofil: steuern und überwachen Produk tionsanlagen

stellen Möbel oder Innenausbauten aus Holzwerkstoffen her

bearbeiten Oberflächen sorgen für Holzschutz montieren oder demontieren Innenausbauten oder Bauelemente

Weiterbildung: Techniker Holztechnik Industriemeister – Holz

Ansprechpartner für Unternehmen:

Bernd RickmannTel.: 0365 [email protected]

Nach erfolgreichem Abschluss seiner dreijährigen Aus-bildung zum Holz-mechaniker hat René Schulz eine berufliche Zukunft in seinem Ausbil-dungsbetrieb Th. Schönefeldt GmbH. Viele Mit arbeiter des Spezialisten für Objektmöbel haben auch im Unter-nehmen gelernt.

Der IHK-Ausbilderarbeitskreis informiert im September zur Neuordnung des Berufsbildes.

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9Ostthür inger Wir tschaft · August 2015

Aus- und Weiterbildung

Anzeigen

Berliner Straße 26 07545 Gera

Tel. +49(0) 365-83369904 • Fax +49(0) 365-43281516 E-Mail: [email protected] • WEB: www.hconsult.info

Ausbildung der realen Arbeitswelt angepasstFünf Berufe erhielten modernisierte Ausbildungspläne

Ausbildungs- und Prüfungsinhalte für den Berufsnachwuchs müssen mit der sich ständig ändernden Arbeits- und Berufswelt Schritt halten. Deshalb werden sie ständig hinterfragt und gegebenenfalls angepasst. Grundlage sind die Erfahrungen in den Unternehmen, die Sachverständige der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber, von Ministerien und dem Bundesinstitut für Berufsbildung in Änderungen der Ausbildungsordnungen umsetzen. Mit dem Start des neuen Lehrjahres gibt es für fünf Berufe solche Anpassungen. Hier die wichtigsten Fakten im Überblick.

Automatenfachmann

verschmilzt die zweijährige Ausbil-dung zur „Fachkraft Automaten-service“ und die dreijährige Ausbil-dung „Automatenfachmann/-frau“

Fachrichtungen: Automatenmecha-tronik und Automatendienstleistung mit Spezialisierung auf kaufmänni-sche Geschäftsprozesse oder Kunden-betreuung/Service

Ansprechpartnerin in der IHK: Silviana Rosenkranz (Tel.: 0365 8553-308, [email protected])

Betonfertigteilbauer

deutliche Abgrenzung zum Hand-werksberuf „Werksteinhersteller/-in“

Neue Themen in der Ausbildung: – Schalungen und Formen aus Kunststoff und Metall

– bereits vorgefertigten System-schalungen

– Bewehrungsmaterialien aus Carbonfasern

Ansprechpartner in der IHK: Bernd Rickmann (Tel.: 0365 8553-309, [email protected])

Gießereimechaniker

statt Spezialisierung in drei Fach-richtungen gibt es nun sechs Ausbil-dungsschwerpunkte: Handformguss, Maschinenformguss, Druck- und Kokillenguss, Feinguss, Schmelz-betrieb und Kernherstellung

die Abschlussprüfung wird künftig in zwei Teilen abgenommen

Ansprechpartner in der IHK: Steffen Kühn (Tel.: 0365 8553-306, [email protected])

Holzmechaniker

Spezialisierung nun in drei Fachrich-tungen möglich Bisher: Herstellen von Möbeln und Innenausbauteilen sowie Herstellen von Bauelementen, Holzpackmitteln und Rahmen Neu: Montieren von Innenausbauten und Bauelementen

Ebenfalls neu: freiwillige Zusatzqua-lifikation CAD/CNC (rechnergestützte Maschinentechnik)

Ansprechpartner in der IHK: Bernd Rickmann (Tel.: 0365 8553-309, [email protected])

Textil- und Modenäher

Berufsbezeichnung wurde angepasst, da diese Berufe nicht nur in Beklei-dungsindustrie, sondern z. B. auch im Bereich der medizinischen Bandagen und technischen Textilien gefragt sind

Zusätzliche Ausbildungsinhalte: Kleben und Schweißen

Neu: Textil- und Modenäher können nach Abschluss der zweijährigen Ausbildung ein weiteres Ausbildungs-jahr anhängen zum Abschluss als Textil- und Modeschneider

drei Spezialisierungen für Textil- und Modeschneider: Prototypen und Serienfertigung, Arbeitsvorbereitung und Qualitätsprüfung, Schnitttechnik

Ansprechpartner in der IHK: Bernd Rickmann (Tel.: 0365 8553-309, [email protected])

Geplante Novellierungen 2016

Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

Fachkraft für Veranstaltungstechnik Kaufmann im Einzelhandel

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10 Ostthür inger Wir tschaft · August 2015

Titelthema

Energie: Weniger ist mehrUm Energiekosten zu sparen, haben Unternehmen oft nur eine Alternative: effizienterer Umgang mit der immer teurer werdenden Ressource. Trotzdem wissen viele Unternehmen nur grob oder gar nicht, wie viel Energie sie verbrauchen. Angebote vom Staat, der IHK oder von Energieberatern können dabei unterstützen – direkt durch Analyse von Einsparpotenzialen vor Ort und indirekt durch Weiter-bildung und Erfahrungsaustausch.

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11Ostthür inger Wir tschaft · August 2015

Titelthema

Zahlen, Fakten, Hintergrundinformationen

Die Eckpunkte der Energiewende sind ein stetig wachsender Anteil erneuer-barer Energien, die Steigerung der Energieeffizienz und die Abschaltung der Kernenergie. Die Energiewende selbst ist kein einheitlicher Prozess, viele, sich gegenseitig beeinflussende Faktoren spielen dabei eine Rolle. Da fällt es mitunter schwer, den Überblick zu behalten und die Zusammenhänge zu verstehen.

Die IHK-Organisation hat deshalb Zahlen, Fakten und Hintergrundinfor-mationen zur Energiepolitik, zum Netzausbau und Erneuerbaren Energien zusammengestellt.

Download:www.gera.ihk.de(Dok.-Nr. 2704488)

Themen:

Atypische Netznutzung Stromnetze 2015 Energieeffizienz 2014 Strompreise in Deutschland Eigenerzeugung von Strom Unkonventionelles Erdgas in Deutschland

Emissionshandel („Set Aside“) Wirtschaftsfaktor Öl Aktuelle energiepolitische Situation Energetische Rohstoffe Nicht-energetische Rohstoffe

An Energieeffizienz führt kein Weg vorbeiEnergie- und Rohstoffpreise stehen für Ostthüringer Unternehmen nach wie vor an vorderster Stelle der wirtschaft-lichen Risiken. Die Energiewende ist ein wirtschaftspolitischer Kraftakt, dessen Rechnung Wirtschaft und Bevölke-rung begleichen müssen – direkt und indirekt. Direkt durch höhere Kosten für Strom und Wärme, indirekt durch gestiegene Preise für Waren, Dienstleistungen oder Transport. Energiepreise werden weitestgehend von politisch motivierten Steuern, Umlagen und Abgaben bestimmt – unabhängig von den wirklichen Erzeugerkosten. Anbieter-wechsel oder Strommarktmanagement bringen nur für wenige Unternehmen Entlastung. Energieeffizienz ist der einzige Weg aktiv selbst Energiekosten zu senken und der Preisspirale entgegenzuwirken.

Es müssen nicht immer teure Investitionen sein, die deutliche Effekte erzielen. Auch eine Summe kleinerer, einfach und ohne großen Aufwand umzusetzender Maßnahmen kann sehr wirksam sein.

Dr. T ilo Elf ruth , Energieberater und IHK-Dozent

Energieeffizienz – Lohnt sich das für mein Unternehmen?

Energieeffizienz – bringt das mehr als nur Aufwand und Kosten?, fragen sich viele Unternehmer, vor allem die mit kleinen Firmen, die eher „normalen“, durch-schnittlichen Energieverbrauch haben. „Ja, es lohnt sich durchaus“, ist die Antwort von Energieberater Dr. Tilo Elfruth. „Es müssen nicht immer teure Investitionen sein, die deutliche Effekte erzielen. Auch eine Summe kleinerer, einfach und ohne großen Aufwand umzusetzender Maßnah-men kann sehr wirksam sein.“ Der Ener-gieberater hat schon vielen Firmenchefs zur Seite gestanden und gibt seine Erfah-rungen nun als IHK-Dozent weiter.

Verbrauchsanalyse – Wo „bleibt“ die Energie?

Wo wird im Unternehmen die meiste Ener-gie verbraucht? Wo und wie kann man wirksamsten den Verbrauch senken? Ansatz punkte bietet die Analyse von Ener-

giedaten und Energieflüssen des Unter-nehmens. Wozu große Unternehmen ab Dezember dieses Jahres per Gesetz ver-pflichtet werden, ist auch für KMU ein bewährtes Instrument. „Man kann dafür einen Energieberater ins Unternehmen holen. Es rentiert sich aber in vielen Fäl-len auch, einen Mitarbeiter entsprechend zu qualifizieren“, so Dr. Elfruth. Er verweist auf die IHK-Weiterbildungsangebote „Energiebeauftragte“ und „Energiefach-wirt“.

Weiterbildung – Nur graue Theorie?

„Das in der Theorie erlernte Wissen gleich im Unternehmen umzusetzen, ist Teil des Lehrgangskonzeptes“, berichtet Christian

Witt. Nicht zuletzt deshalb habe ihm die Jenaer Firma j-fiber GmbH die Weiter-bildung zum Energiebeauftragten ermög-licht. „Der Lehrgang gibt einen kompak-ten Überblick über Energiemanagement-systeme, Energiepreise, Energieeinkauf und Förderung und Beratung von Ener-giesparprojekten“, so Christian Witt. „Ein weiterer Schwerpunkt sind technische Möglichkeiten zur Erhöhung der Energie-effizienz, wie z. B. die Kraft-Wärme-Kopp-lung, Beleuchtungstechnik, Heizungs-technik und die Erhöhung der Gebäude-effizienz.“ Dieses Wissen hat er dann sofort bei Modernisierung des firmeneige-nen Blockheizkraftwerkes einsetzen kön-nen – das nun energieeffizienter arbeitet. Der nächste Lehrgang startet am 7. Oktober 2015.

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12 Ostthür inger Wir tschaft · August 2015

Titelthema

Was bietet die IHK?

Konkret mit und in den UnternehmenErst- und Orientierungsberatung zu

Energie- und Materialeffizienz Energiepreisen, Energiesteuern, Steuererstattungen

Energiemanagementsystemen Energiedienstleistungsgesetz und Energieaudits

Fördermitteln und Finanzierungs-möglichkeiten von Energie-effizienz

Unterstützung und Begleitung für Umsetzung von Energie-einsparungen

regionale Projekte (z. B. energie-effiziente Gewerbegebiete …)

Weiterbildung Studiengang Energiefachwirt nächster Beginn: 18. September

Zertifikatslehrgang Energiebeauftragter (IHK) nächster Beginn: 7. Oktober

Informationen Informationsveranstaltungen und Seminare zu energierelevanten Themen aktuelle Termine: – Energiesteuern: 15. September – Lastmanagement: 20. Oktober

Informationen zu klima- und energierelevanten Themen im Internet und per Newsletter

Netzwerkarbeit Energieeffizienz-Netzwerke unterstützen und begleiten

Meinungsbildung ehrenamtlich tätiger Unternehmer im Energie- und Umweltausschuss organi-sieren und moderieren

Politikberatung (Stellungnahmen, Beteiligung an Arbeitskreisen auf Landes- und Bundesebene, Hintergrundgespräche)

Zusammenarbeit mit Energie- und Klimaschutzorganisationen, Verbänden, Energieagenturen

Ansprechpartner:Mathias Prieske Tel.: 0365 [email protected]

Energiemanagerin Evelyn Mecklenburg überprüft gemeinsam mit Kai Nattermüller (l.) und Thomas Linke vom Technischen Service den Lastgang des Blockheizkraftwerkes auf der Biogasanlage Zwätzen. Foto: Stadtwerke Jena

Externe Beratung – Mehr Nutzen als Kosten!

„Der Weg zu einem energieeffizienteren Betrieb kann für mittelständische Unter-nehmen ein organisatorischer Kraftakt sein“, weiß Evelyn Mecklenburg von den Stadtwerken Energie Jena-Pößneck. Sie betreut aktuell mehrere Thüringer Unter-nehmen, wie sie ihren Energieverbrauch optimieren und dabei Steuervorteile sichern können. „Das Interesse an diesem neuen Geschäftsfeld wächst. Vier Unter-nehmen aus dem produzierenden Gewerbe setzten bereits auf das Know-how der Jenaer Stadtwerke.“ Einem Jenaer Ent-wickler von Lasersystemen verhalf Evelyn Mecklenburg zur Rückerstattung eines vierstelligen Steuer-Betrages. Nach der Analyse des Strom-, Erdgas- und Fernwär-meverbrauchs von über 300 Produktions-anlagen zeigten sich Einsparpotenziale im Betrieb der Reinraumklimaanlagen. „Durch die Analysen gewinnen die Unternehmen wichtige Erkenntnisse über ihre Anlagen, ohne gleich in effizientere Produktions-stätten investieren zu müssen“, sagt Meck-lenburg. Bei einem im Bereich von Indus-triebeschriftungen tätigen Unternehmen bewirkte beispielsweise ein zeitversetzter

Einschaltvorgang der Anlagen die Opti-mierung des Energieverbrauchs. Für ihre Auswertungen sammelt die Energiemana-gerin akribisch Daten über die Auslastung der Anlagen und nimmt Verbrauchs- Messungen vor. Dafür lassen die Unter-nehmen sie ins Herz ihrer Produktion schauen. Gegenseitiges Vertrauen ist die Basis im Umgang mit den sensiblen Daten. „In den letzten Monaten haben wir die neuen Dienstleistungen etabliert und konnten zeigen, dass wir als Energiever-sorger nicht nur Energie verkaufen, son-dern auch professionell hinsichtlich Ener-gieeffizienz beraten“, sagt Evelyn Meck-lenburg. www.stadtwerke-jena.de

Energieeffizienz-Netzwerke – Aktionismus oder reale Chance?

Mehr aus Energie machen: Mit einem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) will die Bundesregierung das Be-ratungsangebot für mehr Energieeffizienz ausbauen. Ein Ansatz: Unternehmen und Kommunen sollen künftig in Netzwerken voneinander lernen, wie man mit Energie effizienter umgehen kann.

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13Ostthür inger Wir tschaft · August 2015

Titelthema

Dafür gibt es Geld vom Staat

BeratungEnergieberatung Mittel-stand (nur für KMU)

nur gelistete Beraterwww.bafa.de

Energiesparcontracting Orientierungs- und Umsetzungsberatung oder Ausschreibungsberatung

www.bafa.de

Energieeffizienz -maßnahmen für KMU(Start voraussichtlich II. Halbjahr 2015)

Energie-, Umsetzungs- und Controllingberatung Einsatz von Messtechnik Investitionsförderung Nur gelistete Berater

www.aufbaubank.de

InvestitionenEnergiemanagement -systeme

Erstzertifizierung Energiecontrolling Messtechnik, Software

www.bafa.de

Querschnittstechnologien(nur für KMU)

Einzelmaßnahmen Systemische Optimierung (mind. zwei Maßnahmen) Messtechnik, Beratung

www.bafa.de

Energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse

Prozess- und Verfahrensumstellungen Energienutzung aus Produktionsprozessen Energetische Optimierung von Produktionsprozessen

www.ptka.kit.edu

Kraft-Wärme-Kopplung Wärme- und Kältenetze Wärme- und Kältespeicher Zuschlag für erzeugten KWK-Strom

www.bafa.de

Gewerbliche Klima- und Kälteanlagen

Beratung Sanierung von Bestandsanlagen Errichtung von Neuanlagen Errichtung von Sorptionskälteanlagen Nutzung von Abwärme aus Produktionsprozessen

www.bafa.de

Heizen mit Erneuerbaren Energien

Solarkollektoranlagen Biomasseanlagen Wärmepumpen

www.bafa.de

Thüringen invest Verbesserung der Ressourceneffizienz oder Energieeinsparung

www.aufbaubank.de

Darlehen KfW-Energieeffizienzprogramm KfW-Umweltprogramm ERP-Innovationsprogramm BMUB-Umweltinnovationsprogramm KfW-Finanzierungsinitiative Energiewende Erneuerbare Energien

www.kfw.de

Die IdeeIn Energieeffizienz-Netzwerken schließen sich Unternehmen in der Regel für zwei bis drei Jahre zusammen, um systematisch und kosteneffektiv Energie zu sparen. Ein kontinuierlicher, professionell moderierter Erfahrungsaustausch und der daraus resultierende Verbesserungsprozess stei-gern die Motivation und fördern einen Know-how- und Ideentransfer.

Die ErfahrungenIn Netzwerken organisierte Unternehmen steigern ihre Energieeffizienz und reduzie-ren ihre Energiekosten doppelt so schnell wie der industrielle Durchschnitt.

Das IHK-AngebotDie IHK unterstützt den Aufbau von Netz-werken insbesondere für kleine und mit-telständische Unternehmen im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz. Sie organisiert und moderiert die Netzwerktreffen und sichert die Qualität über die gesamte Laufzeit des Netzwerks. Zudem lädt sie kompetente Referenten zu Spezialthemen ein und steht den Unternehmen wie gewohnt bei Fragen z. B. zur Beantragung von Fördermitteln zur Verfügung.

Die Vorteile Neue Impulse für die kontinuierliche Reduzierung der Energiekosten

Potenziale für Energie- und Strom-steuerentlastung nutzen

Minderung des CO2-Ausstoßes Know-how-Transfer und Synergie-effekte nutzen

Intensive Betreuung und Moderation Wissensausbau durch Fachbeiträge anerkannter Experten

Neue Geschäftskontakte Positive Effekte für das Image des Unternehmens

Mehr Informationen:www.gera.ihk.de/energie

Ansprechpartner:Mathias PrieskeTel.: 0365 [email protected]

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14 Ostthür inger Wir tschaft · August 2015

Titelthema

Energieaudits werden noch in diesem Jahr zur PflichtGroße Unternehmen müssen ihren Energieverbrauch analysieren

Der 5. Dezember ist ein Datum, das sich große Unternehmen ganz dick anstreichen sollten: Bis dahin müssen sie ein Energieaudit durchgeführt haben, das alle vier Jahre wiederholt werden muss. So legt es das „Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)“ fest. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein Energiemanagementsystem oder eine EMAS-Zertifizierung vorliegen bzw. bis 1. Januar 2017 abgeschlossen werden.

Warum?

Energieaudits dienen dazu, den Energie-verbrauch im Unternehmen zu analysieren. Sie sind Bestandsaufnahme aller einge-setzten Energieträger und Energiever-braucher inklusive Vor-Ort-Begehungen an allen Standorten. Auf dieser Basis kön-nen dann wirtschaftliche Effizienzmaß-nahmen abgeleitet werden. Das Gesetz verpflichtet lediglich zum Energieaudit, nicht zur Umsetzung einzelner Maß-nahmen. Diese Entscheidung bleibt in der Hand des Unternehmers.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Alle Unternehmen, die mehr als 250 Mit-arbeiter beschäftigen oder 50 Mio. Euro Jahresumsatz bzw. 43. Mio. Euro Jahres-bilanzsumme ausweisen, sind zum Ener-gieaudit verpflichtet – auch wenn sie nur eines dieser Kriterien erfüllen (Nicht-KMU). Problem: sogenannte Partnerunter-nehmen (finanzielle Beteiligung zwischen 25 und 50 Prozent) sowie verbundene Unternehmen (finanzielle Beteiligung größer 50 Prozent) werden anteilig oder sogar vollständig zusammen bewertet. Somit können auch Firmen betroffen sein, die einzeln bewertet als KMU gelten.

Branchenzugehörigkeit spielt keine Rolle

Nicht nur Produktionsunternehmen wer-den zu Energieaudits verpflichtet – auch Versicherungen, Banken, Hotelketten, Stadtwerke oder Krankenhäuser können betroffen sein. Branchenzugehörigkeit oder Rechtsform spielen keine Rolle, nur die genannten Schwellenwerte sind ent-scheidend.

Was müssen Unternehmen tun?

Unternehmen müssen bis 15. Dezember 2015 ein Energieaudit durchführen, das den Anforderungen aus der DIN 16247-1 entspricht. Es kann von externen Dienst-leistern oder von unternehmenseigenen Mitarbeitern durchgeführt werden.

Gibt es Ausnahmen oder Alternativen?

Ausnahmen: Unternehmen, die mit einem Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder einem Umweltmanage-mentsystem nach EMAS arbeiten. Alternative: Die Einführung der genann-ten Managementsysteme verbindlich pla-nen. Dann reicht es, bis 5. Dezember eine

entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben. Für die vollständige Umset-zung bleibt Zeit bis zum 1. Januar 2017.

Was ist als nächstes zu tun?

1. klären, ob das eigene Unternehmen vom Gesetz betroffen ist. Tipp: Die Verflechtung mit anderen Unternehmen prüfen!

2. festlegen, wie das Unternehmen der Verpflichtung nachkommt. Tipp: Ein Energieaudit sorgt für Rechtskonformität. Langfristig lohnen sich aber gerade für größere Unternehmen Managementsysteme, die kontinuierlich den Umgang mit Energie regeln.

Aufwand NutzenEnergieauditDIN EN 16247-1

Kosten für externen Berater jährliche Durchführung Auditierung aller vier Jahre

Analyse des gegenwärtigen Energieverbrauchs nach Standort und Prozess

Ansatzpunkte für Energie-effizienzmaßnahmen ohne Verpflichtung zur Durchführung

Energiemanagement-systemDIN EN ISO 50001

Kosten für Einführung des Systems

durch einen externen Berater ständige Aktualisierung Zertifizierung jährliche Auditierung

Innerbetrieblicher Aufwand: Einbeziehung und Sensibili-

sierung aller Mitarbeiter

ständige Analyse des Energiever-brauchs nach Standort und Prozess

konkrete Maßnahmen für mehr Energieeffizienz mit Verpflichtung zur Durchführung

Ausrichtung des gesamten Betriebs-ablaufes auf mehr Energieeffizenz

Verbesserung der Energiebilanz, Kostensenkung

Wettbewerbsvorteile, Transparenz

Umweltmanagment-systemEMAS III

Kosten für Einführung des Systems

durch einen externen Berater ständige Aktualisierung Zertifizierung jährliche Auditierung

Innerbetrieblicher Aufwand: Einbeziehung und Sensibili-

sierung aller Mitarbeiter

ständige Analyse umweltrelevanter Daten nach Standort und Prozess

konkrete Maßnahmen für mehr Rohstoff- und Energieeffizienz mit Verpflichtung zur Durchführung

Ausrichtung des gesamten Betriebsablaufes auf mehr Rohstoff- und Energieeffizienz

Verbesserung der Energie- und Rohstoffbilanz, Kostensenkung

Wettbewerbsvorteile, Transparenz

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Titelthema

Stromeigenerzeugung nicht benachteiligenDie Energiewende hat die eigene Stromerzeugung bei Privatpersonen und Unternehmen populär gemacht. Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und Photovoltaik (PV) sind dabei mit Abstand am beliebtesten. Die Eigenerzeugung ist das logische Ergebnis der politisch gewollten Dezentralisierung der Energieversorgung und bietet Unternehmen die Möglichkeit, die Energiewende mitzugestalten und den Klimaschutz im eigenen Betrieb zu leben – eine wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz in der Wirtschaft. Investitionen in den eigenen Strom werden aber zu Unrecht zunehmend diskriminiert und verteuert.

EEG-Umlage lastet schwer auf neuen Projekten

Seit Sommer 2014 müssen neue Eigen-erzeugungsanlagen die EEG-Umlage be-zahlen, während bestehende Anlagen vor-erst freigestellt bleiben. Für neue KWK-Anlagen und erneuerbare Energien gilt ein ermäßigter Satz von 30 Prozent, der bis 2017 auf 40 Prozent steigt. Alle anderen sind Vollzahler. Die Wirtschaftlichkeit vie-ler Projekte ist dadurch gefährdet. Folge: Die Leistung von neuen PV-Dachanlagen, die in der Regel auf Eigenerzeugung set-zen, ging im vergangenen Jahr im Ver-gleich zu 2012 um zwei Drittel zurück. Auch im Bereich der KWK wurden weni-ger neue Anlagen errichtet.

KWK-Eigenerzeugung nicht benachteiligen

Bei der KWK gelten derzeit für Eigen-erzeugung und Anlagen in der öffentli-chen Versorgung gleiche Wettbewerbs-bedingungen in Form von einheitlichen Fördersätzen. Vor Kurzem wurden Pläne bekannt, nach denen die Förderung der Eigenerzeugung eingestellt werden soll – bei gleichzeitiger massiver Erhöhung der

Fördersätze in der öffentlichen Versor-gung. Ausnahmen soll es nur noch für kleine Anlagen (< 50 kW) und energie-intensive Unternehmen geben. In Kombi-nation mit der EEG-Umlage wäre dies das Ende für die meisten KWK-Projekte insbe-sondere im Mittelstand.

Eigenversorgung in PV-Ausschreibungen integrieren

Mit der nächsten EEG-Novelle 2016 wird die Förderung erneuerbarer Energien um-gestellt. Bisher haben alle Anlagenbetrei-ber einen Anspruch darauf. In Zukunft müssen sich Investoren in einer Ausschrei-bung behaupten, sie können also nicht mehr sicher sein, eine Förderung zu be-kommen. Im Bundeswirtschaftsministeri-um laufen die Vorarbeiten auch zum The-ma PV-Dachanlagen. Es gibt Stimmen, die sich dafür aussprechen, Eigenerzeugung in den Ausschreibungen zu verbieten und damit nur Anlagen zuzulassen, die voll-ständig ins öffentliche Netz einspeisen. Der sinnvolle Einsatz der PV ist aber vor allem der Stromverbrauch direkt am Ort der Erzeugung. Deshalb empfiehlt der DIHK, die Kombination aus Eigenerzeu-

Photovoltaik auf dem Dach: Strom selbst nutzen und Rest ins Netz einspeisen, muss weiter möglich sein!

gung und Einspeisung der Reststrom-mengen weiter zu ermöglichen. Dies ist auch für die EEG-Umlage positiv.

Freistellung der Bestandsanlagen sichern – neue Anlagen wieder freistellen

Bislang müssen bestehende Anlagen keine EEG-Umlage zahlen. Das soll nach dem Willen der Bundesregierung auch so blei-ben und ist notwendig, damit Anlagen nicht abgeschaltet werden, was eine wirt-schaftliche und sichere Stromversorgung in vielen Unternehmen beeinträchtigen würde. Die EU-Kommission kann der un-gleichen Behandlung von neuen und be-stehenden Anlagen aber wenig abgewin-nen und liegt mit Deutschland in diesem Punkt über Kreuz. Die einfachste Lösung ist: Jede Eigenerzeugung wieder von EEG-Umlage freistellen – das sollte europa-rechtlich möglich sein.

Dr. Sebastian Bolay, DIHK Berlin

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16 Ostthür inger Wir tschaft · August 2015

Firmen und Menschen

IQ Innovationspreis für Jenaer EnergiespeicherEinen der begehrten IQ Innovationspreise Mitteldeutschland erhielt Ende Juni die JenaBatteries GmbH. Sie entwickelte ge-meinsam mit der Friedrich-Schiller-Uni-versität Jena einen Energiespeicher für Einfamilienhäuser sowie große Windkraft- und Solaranlagen. Die Redox-Flow-Batte-rie (pRFB) nutzt in Kochsalzlösung gelöste Kunststoffe. Diese werden um eine funk-tionelle Einheit ergänzt, die Elektronen aufnehmen und abgeben kann. Durch nicht aggressive Elektrolyte wird der Ein-satz preisgünstiger Zellstoffmembranen und eine lange Lebensdauer von perspek-tivisch 20 Jahren möglich. Der Verzicht auf teure und zum Teil giftige Metalle senkt die Kosten weiter. Für die 2. Jahreshälfte 2016 ist eine Kleinserie von Prototypen geplant.www.jenabatteries.de

Gesamtpreis des IQ Innovationspreises: COLDPLASMATECH GmbH, Greifswald

Clusterpreise: BMF GmbH, Güra (Automotive) Jenabatteries GmbH (Chemie/Kunststoffe)

Fraunhofer-Institut für Fertigungs-technik und Angewandte Material-forschung, Dresden (Energie/Umwelt/ Solarwirtschaft)

Rehbo AG, Leipzig (Informations-technologie)

COLDPLASMATECH GmbH, Greifswald (Life Sciences)

Regionalpreise: Rhebo AG (Innovationspreis Leipzig) boraident GmbH (Innovationspreis Halle)

mediXmind GmbH (IQ Innovationspreis Magdeburg)

Mehr Informationen zum IQ Innovations-preis und zu den Preisträgern:www.iq-mitteldeutschland.de

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Tel. 0365 / [email protected]

Interessiert an Umsatz?

Anzeigenschluss für die September-Ausgabe

ist am 11. August

Gute Noten für Firmenkundenberatung Geraer BankenIm Focus-Money City Contest 2015 konn-te die Firmenkundenberatung der Geraer Banken mit guten Noten überzeugen. Mit dem Siegel „Beste Firmenkundenberatung in Gera“ zeichneten die unabhängigen Tester die Sparkasse Gera-Greiz aus. Sie konnte sich mit einer Gesamtnote von 1,8 gegen die Commerzbank (1,9), die Geraer Bank (2,0) und die Deutsche Bank (2,5) durchsetzen. Der Wettbewerb wurde 2015 bundesweit in 200 Städten durchgeführt.„Diese Auszeichnung ist uns Bestätigung und Ansporn zugleich, auch weiter als erster strategischer Partner unseren Fir-menkunden mit all unserem Know-how zur Verfügung zu stehen“, kommentierte Vorstandsvorsitzender Markus Morbach.

Kompetenz auch im Auslandsgeschäft

Mit einem internationalen Wirtschafts-forum hat die Sparkasse im April deutlich gemacht, dass sie ihre Firmenkunden auch auf internationales Terrain begleitet und das Auslandsgeschäft insgesamt erweitern wird. Anlass war der Besuch einer hoch-rangigen Wirtschaftsdelegation aus Tai-wan. „Natürlich werden bei einem ersten Treffen nicht gleich Abkommen getrof-fen“, so Markus Morbach. „Wir hoffen aber auf eine Signalwirkung. Das Thema Auslandsgeschäft gewinnt schließlich für unsere Unternehmenskunden wie für die regionale Wirtschaft insgesamt zuneh-mend an Bedeutung.“www.spk-gera-greiz.de

JenaBatteries GmbH mit den Preisstiftern Trinseo Deutschland GmbH und Zukunftsstiftung Südraum Leipzig (v. l.): Ralf Irmert (Trinseo Deutschland GmbH), Tobias Janoschka, Prof. Dr. Ulrich Schubert, Dr. Martin Hager (alle JenaBatteries GmbH), Prof. Dr. Markus Krabbes (Zukunftsstiftung Südraum Leipzig)

Foto: Guido Werner

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17Ostthür inger Wir tschaft · August 2015

Firmen und Menschen

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Wir bauen Ihre Halle

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Jenaer Biotech-Firma startet durch Weihrauchharz gegen chronische Entzündungen

Antientzündlich wirkende Substanzen aus Weihrauchextrakt können die Leiden bei Multipler Sklerose zumindest lindern. So interpretiert Prof. Oliver Werz, Pharmazeut an der Universität Jena, Zwischenresultate einer Studie. Seine Forschungsergebnisse über bioaktive Stoffe aus Naturprodukten stellt der Wissenschaftler im Workshop „Antimikrobielle Oberflächen“ am 16. September in Zeulenroda während der 11. Thementage Grenz- und Oberflächen-technik vor. Es werden über 150 Experten aus Forschung und Indus trie zum Infor-mations- und Erfahrungsaustausch er-wartet. Themen sind unter anderem anti-mikrobiell funktionalisierte Kunststoffe oder Dentalmaterialien. Veranstalter des Workshops ist der INNOVENT e. V. aus Jena. Die Forschungs-einrichtung arbeitet interdisziplinär unter anderem an Oberflächentechnik und Bio-materialien. Das stark anwendungsorien-tierte Institut hat ein Verfahren zur Plas-mabeschichtung beliebiger Oberflächen unter Normaldruckbedingungen entwi-ckelt, das die Keimanzahl extrem reduzie-ren kann. „In Zeulenroda stellen wir den Teilnehmern neue Beschichtungsmöglich-keiten bei Implantatmaterialien vor“, kündigt Innovent-Chef Dr. Bernd Grünler an.www.thgot.dewww.innovent-jena.de

Das Jenaer Biotech-Unternehmen JeNaCell wird weiter investieren – in den Ausbau der Produktion sowie in Marketing und Vertrieb. Frisches Kapital dafür kommt unter anderem vom Industriekonzern Evo-nik Industries. „Mit Evonik haben wir einen strategischen Investor gewonnen, der über umfangreiche Expertise in Auf-bau und Betrieb von biotechnologischen Produktionsanlagen verfügt und uns beim Marktzugang unterstützen kann“, freuen sich die beiden Firmengründerinnen Dr. Nadine Heßler und Dr. Dana Kralisch über die strategisch wichtige Partnerschaft.

JeNaCell entwickelt und produziert Na-nozellulose. Dafür nutzt das Unternehmen, das sich 2012 aus der Friedrich-Schiller-Universität ausgegründet hat, ein weltweit einzigartiges biotechnologisches Produkti-onsverfahren, das auch kundenspezifische Entwicklungen ermöglicht. Nanozellulose ist ein Biomaterial, das für innovative und zukunftsweisende Anwendungen in den Bereichen Medizin, Kosmetik, z. B. als inter-aktive Wundauflage oder feuchtigkeits-spendende Gesichtsmaske, sowie im Bereich Technik und Pharmazie geeignet ist. www.jenacell.de

Ein Blick in das Labor von JeNaCell: Auflagen aus Nanozellulose ermöglichen unter anderem eine bessere Versorgung von schwer heilenden Wunden und Brandverletzungen. Foto: JeNaCell

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18 Ostthür inger Wir tschaft · August 2015

Firmen und Menschen

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Infos zur Berufsbildung im Internet

www.gera.ihk.de

Roth Werkzeugbau bietet jungen Fachkräften PerspektivenWegziehen und in der Ferne das Glück versuchen war nie ein Thema. Für Martin Gebhardt und Torsten Meyer stand nach der Schule fest: Die Lehre soll in der Nähe des Wohnorts sein. Für den 19-jährigen Martin Gebhardt sind es vor allem die Familie, der Freun-deskreis und die schöne Region, die ihn mit einem guten Regelschulabschluss nach einer Ausbildung im Landkreis Greiz Aus-schau halten ließen. Über Bekannte hat er schließlich von der Firma Roth Werkzeug-bau in Wöhlsdorf erfahren und eine Aus-bildungschance im Wunschberuf Werk-zeugmechaniker erhalten. Ähnlich war es vor zwei Jahrzehnten bei Torsten Meyer. Er wohnt in der Nähe von Plauen und begann damals fast zeit-gleich mit Firmenchef Marco Roth den Einstieg in die Firma.

Karrierechancen auch ohne Studium

Heute arbeiten der gelernte und der an-gehende Werkzeugmechaniker gemeinsam bei Roth Werkzeugbau. Der eine ist einer von aktuell 18 Lehrlingen, der andere inzwischen die rechte Hand des Firmen-chefs in dem 140 Personen starken Unter-nehmen. Nach einer Weiterbildung im Bereich Konstruktion hat der 38-jährige Torsten Meyer ein 3D-Verfahren in der Firma ein-geführt und ist heute für die technische Umsetzung, für die Kunden beratung und den Vertrieb zuständig.

Torsten Meyer (l.) und Martin Gebhardt an der modernen Fräsmaschine: Erfahrungsaustausch wird im Unternehmen groß geschrieben.

Ähnlich gefördert werden soll auch Martin Gebhardt. Marco Roth hat ihn als einen der besten Azubis für die inner-betriebliche Qualifikation zum Werkzeug-ingenieur ausgewählt. „Die Förderung der Arbeitskräfte hat sich bei uns in den ver-gangenen zehn Jahren bewährt und zu un-serer hohen Marktpräsenz beigetragen. An diesem Prinzip wollen wir auch in Zukunft festhalten“, betont Roth.

Marco Roth ist stolz darauf, dass der-zeit alle Azubis aus der Region stammen und ihnen interessante Perspektiven nach der Lehre geboten werden können. Mög-lich mache das auch ein System der Vorauswahl, das sich bewährt habe. So werde die Werbetrommel auf den verschie-densten Plattformen für ein Praktikum vorab gerührt und die Eltern immer mit zum Vorstellungsgespräch eingeladen.www.roth-werkzeugbau.de

Foto: Katja Krahmer / OTZ

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19Ostthür inger Wir tschaft · August 2015

Innovationen

Forschen für die Wirtschaft (12)Die Technische Universität Ilmenau

Die Technische Universität Ilmenau kann auf zahlreiche marktorientierte Forschungs-, Entwicklungs- und Innova tionsaktivitäten verweisen. Etwa 400 Partnerschaften in aktuellen FuE-Projekten, Auftragsforschungen und Dienstleistungen, eine proaktive Transferarbeit, eine gründerfreundliche Existenzgründerlandschaft sowie eine intensive Netzwerkarbeit sind Indiz für einen erfolgreichen Wissens- und Technologietransfer.

Das Thüringer Innovationszentrum Mobilität (ThIMo)www.mobilitaet-thueringen.de

Im ThIMo – dem größten Einzelprojekt in der Geschichte der Universität – ent-wickeln Wissenschaftler Technologien für effiziente und schadstoffarme Fahrzeuge der Zukunft. Dafür werden neben neu-artigen elektrischen Haupt- und Neben-antrieben von Fahrzeugen auch klassische verbrennungsmotorische und hybride Antriebssysteme untersucht. Weitere For-schungsgebiete sind Leichtbaustrukturen, neue Lösungen für Fahrzeug-IT und Fahr-sicherheit sowie die schnelle und sichere Kommunikation zwischen Fahrzeugen und zwischen Fahrzeugen und ihrer Umge-bung.

Das „Thüringer Zentrum für Maschinenbau“ (ThZM)www.maschinenbau-thueringen.de

Im ThZM arbeiten fünf Hochschulen und wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen

aus Thüringen zusammen. Ziel der ge-meinsamen Projekte aus Forschung und Industrie ist es, noch präzisere, noch flexiblere und noch ressourcenschonen-dere Verfahren und Technologien für die Thüringer Maschinenbaubranche zu entwickeln. Im Mittelpunkt stehen die Kompetenzfelder: maschinenbaurelevante Prozesstechnologien, Präzisionstechnolo-gien, Werkstoff- und Beschichtungs-technik, Powertools und -moulds sowie Qualitätssicherung in der Produktion.

Zentraler Ansprechpartner für die Wirtschaftwww.tu-ilmenau.de/wirtschaft/

Die TU Ilmenau präsentiert der Wirtschaft ihr gesamtes Forschungsangebot auf ihrer Website. In einem Kompetenzatlas kann man gezielt im wissenschaftlichen Profil der TU Ilmenau recherchieren.

Margitta Huck Transferbeauftragte der Technischen Universität Ilmenau

Ilmenau steht heute und zukünftig für die beiden großen Forschungsschwerpunkte „Mikro- und Nanosysteme“ sowie „Intel-ligente ingenieurwissenschaftliche Syste-me und IT“.

Forschungscluster:1. Nanoengineering2. Präzisionstechnik und Präzisions-

messtechnik3. Technische und biomedizinische

Assistenzsysteme4. Antriebs-, Energie- und Umwelt-

systemtechnik5. Digitale Medientechnologie6. Mobilkommunikation

Auf diesen ausgewählten Kompetenz-feldern besetzt die Universität sowohl in der Grundlagen- als auch in der ange-wandten Forschung nationale und inter-nationale Spitzenplätze. Erfolgsgrund-lagen sind die zielgerichtete Forschungs-strategie sowie die spezifische Entwicklung der wissenschaftlichen Infrastruktur und des technisch-technologischen Umfeldes. Das sichert die universitäre Breite in Forschung und Lehre und unterstützt die Bildung mannigfaltiger Forschungspart-nerschaften.

Neues wagen, Zukunft gestalten

Investitionen in Forschung und Entwick-lung sowie in gut ausgebildete Fach kräfte sind für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen unerlässlich. Eine enge Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wis-senschaft führt langfristig zu wirtschaft-lichem Wachstum. Plattformen dafür sind die an der TU Ilmenau neu gegründeten Innovationszentren – das „Thüringer Inno vationszentrum Mobilität“ (ThIMo) und das „Thüringer Zentrum für Maschi-nenbau“ (ThZM).

Forschen für effiziente und schadstoffarme Fahrzeuge der Zukunft im Thüringer Innovationszentrum Mobilität Foto: TU Ilmenau

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20 Ostthür inger Wir tschaft · August 2015

Management

Ein neues Vergaberecht kommt. Was erwartet Auftraggeber und Bieter, Herr Prof. Zeiss?

Wir müssen jedenfalls oberhalb der Schwellenwerte mit einer ganz neuen Struktur rechnen. VOL/A und VOF fallen weg. Die Verfahrensregelungen werden zum überwiegenden Teil in die neue VgV integriert. Die VOB/A wird schlanker: Auch hier werden zentrale Regelungen ge-troffen. Wie sehr die praktische Bedeutung vom Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrän-kungen (GWB) und der VgV steigen wird, zeigt eindrucksvoll ein Blick in den bereits vorliegenden Referentenentwurf des GWB. Waren im vierten Teil des GWB (welcher

wesentliche Fragen des Vergaberechts regelt) bisher 43 Paragraphen enthalten, sind es jetzt 87. Auch wenn einige alte Re-gelungen schlicht in mehrere Paragraphen aufgespalten wurden – da werden zahlrei-che neue Inhalte eingefügt.

Was finden wir denn nun inhaltlich im neuen Vergaberecht?

Für die Beschaffungspraxis sicherlich am spannendsten sind die Regelungen zur freien Verfahrenswahl und zur Einführung der eVergabe. Aus der Vielzahl der weite-ren kleineren und größeren Neuerungen will ich besonders auf die Regelungen zur Leistungsbeschreibung (§ 121 GWB-E), Eignung (§ 122 GWB-E), Ausschluss,

Selbstreinigung und Höchstdauer eines Ausschlusses (§§ 123–

126 GWB-E) sowie Ver-

tragsänderungen und Kündigung (§§ 132–133 GWB-E) hinweisen.

Herr Prof. Zeiss, lassen Sie uns bitte noch-mal zur freien Verfahrenswahl zurückkom-men. Stimmt das wirklich: Statt Vorrang des offenen Verfahrens oder der öffent-lichen Ausschreibung in Zukunft also freie Verfahrenswahl?

Ich schließe aus Ihrer Frage, dass Sie skep-tisch sind. Und das mit gutem Grund! Doch lassen Sie mich zunächst erst einmal die neue Regelung darstellen. Nach § 119 Abs. 2 GWB hat der Auftraggeber in Zu-kunft die freie Wahl zwischen offenen und nicht offenen Verfahren. Aus der Syste-matik des Vergaberechts ergibt sich jedoch ein großes „ABER“ – und damit der Grund für Ihre Skepsis: Im Haushaltsrecht bleibt es – jedenfalls derzeit – beim Vorrang der öffentlichen Ausschreibung. Daher sind

Freistaat Thüringen setzt auf „Onlineshopping“Ab April 2016 wird elektronische Vergabe schrittweise zur Pflicht

Das Bundeswirtschaftsministerium will das Vergaberecht modernisieren. Der Referentenentwurf eines „Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes“ (VergModG) liegt vor. Das Gesetz ist der erste Teil eines umfassenden Gesetz gebungspakets, zu dem auch eine neue Vergabeverordnung (VgV) gehört. Die Regelwerke sollen die neuen EU-Vergaberichtlinien aus dem Jahr 2014 umsetzen.In einem Interview erläutert Vergaberechtsexperte Prof. Dr. Christopher Zeiss die wichtigsten Neuerungen.

eVergabe wird in Thüringen schrittweise bis Oktober 2018 zur gesetzlichen Pflicht.

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21Ostthür inger Wir tschaft · August 2015

Management

alle haushaltsrechtlich gebundenen öf-fentlichen Auftraggeber auch in Zukunft nicht so frei in der Verfahrenswahl, wie es der Entwurf des GWB suggeriert. In die-sem Zusammenhang ist auch nochmals besonders darauf hinzuweisen, dass die Neuerungen ohnehin nur oberhalb der Schwellenwerte gelten.

Von Beschaffungspraktikern wird derzeit viel über die Pflicht zur eVergabe gespro-chen. Was hat es damit auf sich?

Mit dem neuen Vergaberecht müssen Auf-traggeber und Unternehmen für das Sen-den, Empfangen, Weiterleiten und Spei-chern von Daten grundsätzlich elektroni-sche Mittel verwenden (§ 97 Abs. 5 GWB-E). Dies bedeutet insbesondere, dass in Zukunft Bekanntmachungen elektro-nisch erfolgen MÜSSEN, Vergabeunterla-gen elektronisch bereitgestellt werden MÜSSEN und Angebote elektronisch ein-gereicht werden MÜSSEN. Hingegen sind die Auftraggeber nicht verpflichtet, eine komplexe eVergabe-Lösung anzuschaffen, bei der z. B. bereits die Angebotswertung elektronisch erfolgt. Es gibt also genau ge-nommen eine Pflicht zur elektronischen Kommunikation – nicht zur Beschaffung einer teuren High-End-Softwarelösung. eVergabe-Anbieter, die den Auftraggebern unter Hinweis auf die neue Rechtslage eine teure High-End-Lösung „aufschwatzen“ wollen, sind daher unseriös.

Sie sprachen von „in Zukunft“ – ab wann gilt die Pflicht zur eVergabe denn nun?

Was die Bekanntmachung und die Bereit-stellung der Vergabeunterlagen anbelangt, steht die eVergabe-Pflicht bereits unmit-telbar vor der Tür: Spätestens am 18. Ap-ril 2016 muss der Wechsel zur elektroni-schen Kommunikation erfolgt sein. Für die obligatorische Einreichung der Angebote in elektronischer Form bleibt noch etwas mehr Zeit: Zentrale Beschaffungsstellen müssen diese Verpflichtung bis zum 18. April 2017 umsetzen. Alle anderen Be-schaffungsstellen dürfen sich längstens bis zum 18. Oktober 2018 Zeit lassen. Bevor Sie jetzt nachfragen – zentrale Beschaf-fungsstellen sind nicht etwa bloße orga-nisationsinterne zentrale Vergabeämter, -referate oder Submissionsstellen, sondern Beschaffungsstellen, die dauerhaft für an-dere öffentliche Auftraggeber beschaffen.

Das Schulbeispiel ist z. B. das Beschaf-fungsamt des Bundesinnenministeriums.

Neue Pflichten, komplizierte Regelungen – das kennen wir vom Vergaberecht. Gibt es denn irgendeine Regelung, welche die Be-schaffungspraxis unmittelbar vereinfachen wird?

Tatsächlich – in der Menge der Neurege-lungen verstecken sich einige Vereinfa-chungen. Ich will Ihnen jetzt nichts über die Freistellung von Prozessvertretung vom Vergaberecht erzählen (§ 116 Nr. 1 GWB-E). Das ist ein Beispiel für erfolgrei-che Lobby-Arbeit. Auch die Regelungen für In-House-Beschaffungen und horizon-tale Kooperationen sind zu komplex, um sie in diesem Rahmen darzustellen. Für die tägliche Beschaffungspraxis gibt eine be-sonders interessante Änderung. Bisher konnten Nachbestellungen nur dann ohne erneutes Vergabeverfahren beschafft wer-den, wenn sonst ein Wechsel des verwen-deten Produkts und dadurch „technische Unvereinbarkeiten oder unverhältnismä-ßige technische Schwierigkeiten“ drohen (§ 3 EG Abs. 4 lit. e VOL/A) oder eine

Grenze von 20 Prozent des ursprünglichen Auftragswerts nicht überschritten wird (§ 3 Abs. 5 lit. d VOL/A). § 132 Abs. 2 GWB-E ermöglicht jetzt vergaberechtsfreie Nachbestellungen bis zu 50 Prozent des ursprünglichen Auftragswerts.

Prof. Dr. Christopher Zeiss ist einer der führenden Vergabe-rechtsexperten in Deutschland. Er ist Professor für Staats- und Europarecht mit

beschaffungsrechtlichem Schwer-punkt an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (Biele-feld) und hat einen Lehrauftrag zum Vergaberecht an der Universität Potsdam. Zuvor war er als Referent beim Bundesministerium der Justiz (Berlin) u. a. für Vergabe- und Kartellrecht zuständig und arbeitete schon als Rechtsanwalt und Richter in der Beschaffungspraxis.

IHK-Seminar

Vergaberecht für Fortgeschrittene

Das Seminar widmet sich speziell einigen vergaberechtlichen „Dauer-brennern“. Es geht auch auf die Aus-wirkungen der neuen EU-Vergabe-richtlinien auf die Beschaffungspraxis sowie aktuelle Rechtsprechung ein. Verständlich und praxisnah wird gezeigt, dass man selbst für komplexe Probleme des Vergaberechts kein Jura-Studium braucht – der gesunde Menschenverstand reicht. Das Seminar richtet sich insbesondere an erfahrene Beschaffungspraktiker.

Inhaltliche Schwerpunkte:1. (Unerkannte) Gefahren von

Rahmenverträgen 2. Wertung bei unklaren Mengen

und Optionen 3. (Unerkannte) Risiken von

Preisgleitklauseln 4. Abgrenzung von VOL- und

VOF-Leistungen

Wann und Wo?2. September, IHK-Bildungszentrum Gera

Referent:Vergaberechtsexperte Prof. Dr. Christopher Zeiss

Anmeldung und Informationen:Haike Schlag (Tel.: 0365 8553-102,[email protected]) oder onlinewww.gera.ihk.de/veranstaltungen (Veranst.-Nr.: 15474545)

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22 Ostthür inger Wir tschaft · August 2015

Recht

Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt?Seit etwa einem Jahr gilt das „Gesetz zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr“. Gläubigern können erhöhte Verzugszinsen und eine zusätzliche Verzugspauschale fordern. Auch die Zahlungsfristen wurden verschärft.

Sobald ein Schuldner mit seinen Zah-lungspflichten in Verzug gerät, muss er dem Gläubiger den daraus entstandenen Schaden ersetzen – in der Regel Zinsen und etwaige weitere Kosten, z. B. für einen Rechtsanwalt. Laut Gesetz kann der Gläubiger Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem aktu-ellen Basiszinssatz fordern. Der jeweils gültige Basiszinssatz ist auf der Homepage der Bundesbank zu finden. Für den Ge-schäftsverkehr zwischen Unternehmern (ohne Beteiligung von Verbrauchern) be-trägt der Zinssatz neun Prozent über dem Basiszinssatz.

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Im Mittelpunkt des IHK-Seminars am 10. September stehen die notwendigen Schritte, um selbst eine Vielzahl von Forderungen eigenständig und kosten-günstig durchzusetzen.Selbstständigkeit beim Mahnen, Klagen und Vollstrecken sichert nicht nur den wirtschaftlichen Erfolg, son-dern spart Fremdkosten bei der Rechts-verfolgung und vermeidet Zeitverluste.

Wann und Wo?10. September im IHK-Bildungszentrum Gera

Anmeldung:Martina BäckTel.: 0365 [email protected] oder www.gera.ihk.de (Dok.-Nr. 15472942)

Seit 2014 kann der Gläubiger von Schuldnern, die keine Verbraucher sind, außerdem eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 40 Euro verlangen. Ist der Verzugsschaden höher (beispielsweise wegen einer notwendigen Zwischenfinan-zierung bei der Hausbank), kann der Gläu-biger auch diese Aufwendungen in Rech-nung stellen.

Mehr Informationen und Beratung:Christian RuscheTel.: 0365 [email protected]

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23Ostthür inger Wir tschaft · August 2015

Recht

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Viele Rechtstipps finden Sie unter

www.gera.ihk.de (Dokument-Nr. 2699)

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Wichtiger Etappensieg der IHK: Weniger Bürokratie beim Mindestlohn geplant

Weniger Bürokratie bei Arbeitszeitnachweisen

Bundesarbeitsministerin Nahles hat ange-kündigt, die Einkommenshöhe für die Ar-beitszeitnachweise in bestimmten Bran-chen abzusenken, wenn das monatliche Arbeitsentgelt in den letzten zwölf Mona-ten mindestens 2.000 Euro betragen hat. Für Ehepartner, Kinder und Eltern des Ar-beitgebers soll die Verpflichtung ganz ge-strichen werden. Die IHK-Organisation hatte immer wieder eine generelle Absen-kung des Wertes auf 1.900 Euro, eine Streichung für Familienangehörige, das Abstellen auf ein vollzeitäquivalentes Ge-halt sowie Einschränkungen für Kleinbe-triebe und geringfügige Beschäftigungen gefordert.

Auftraggeberhaftung „entschärft“ – IHK fordert Abschaffung!

Auch bei der Auftraggeberhaftung soll es wichtige Verbesserungen geben. Hier hat die Bundesregierung eine klarstellende Er-

klärung von Bundesarbeits- und Bundes-finanzministerium zugesagt, dass sowohl die zivilrechtliche Auftraggeberhaftung als auch die entsprechende Bußgeldvorschrift nur greifen, wenn eigene vertraglich über-nommene Pflichten weitergegeben werden – z. B. an Subunternehmer. Die Zollverwal-tung sah bis dahin jeden Auftraggeber in der Mithaftung, wenn der Auftragnehmer keinen Mindestlohn zahlte. Die IHKs hat-ten darauf aufmerksam gemacht und drin-gend eine Klarstellung angemahnt.

Nach Auffassung der IHK-Organisation gehört die Auftraggeberhaftung jedoch grundsätzlich auf den Prüfstand und muss mindestens verschuldensabhängig gestal-tet werden.

Mehr Informationen zum Mindestlohn:www.gera.ihk.de (Dok.-Nr. 702094)

Ansprechpartnerin bei der IHK:Sylvia KnöfelTel.: 0365 [email protected]

… im September in Jena:

Mindestlohn – Wenn der Zoll vor der Tür steht

Die Einhaltung des Mindestlohns wird durch die Zollbehörden kontrolliert. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Bernhard Pohlmann vom Haupt-zollamt Erfurt gibt Tipps, wie man bei einer Zollprüfung sicher agiert und stellt sich den Fragen der Unter-nehmer.

Konkreter Termin und Ort standen bei Redaktionsschluss noch nicht fest.

Mehr Informationen und Anmeldung:Christina SchellbachTel.: 0365 [email protected]/veranstaltungen (Veranst.-Nr.: 15477460)

IHKvor Ort

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24

Internationales

Sie sprachen die SADC bereits an. Sehen Sie in der regionalen Integration eine Chance für die positive Entwicklung der Staaten?

Ja, denn die Staaten sind keine Inseln, sondern eingebettet in den Raum der SADC. Ursprünglich war die SADC eine Gemeinschaft von Staaten gegen die Apartheit in Südafrika. Vor 20 Jahren hat sich dieser Zweck hin zu einer wirtschaft-lichen und politischen Gemeinschaft ge-wandelt. Ohne die SADC würde sich das

Wie gelingt es Ihrer AHK der Vielseitigkeit der Länder gerecht zu werden?

Unsere AHK ist für 13 Mitglieder der Süd-afrikanischen Entwicklungsgemeinschaft (SADC) entsprechend der Handelsströme zuständig. Damit entfallen rund 85 Pro-zent unserer Arbeit auf Südafrika, wobei es natürlich auch Schwerpunkte in ande-ren Staaten gibt. Über unsere sehr gut ver-netzten Zweigbüros, wie in Mosambik, können wir auch dort die Interessen un-serer Mitglieder optimal wahrnehmen.

Südafrika: Eine Weltklasse-InfrastrukturFünf Fragen an Matthias Boddenberg, Geschäftsführer der AHK Südliches Afrika

Die AHK Südliches Afrika ist neben Südafrika, das für mehr als 90 Prozent der deutschen Exporte in die Region steht, noch für 12 weitere Länder zuständig. Es sind im Einzelnen die Länder Botswana, Kongo, Lesotho, Malawi, Mauritius, Mosambik, Namibia, Sambia, die Seychellen, Swasiland, Tansania und Zimbabwe. Der AHK-Geschäfts-führer Matthias Boddenberg spricht im Interview über die Chancen und Herausforderungen einer AHK mit 13 Ländern.

südliche Afrika heute sicher anders dar-stellen und ich denke, es wäre nicht posi-tiver.

Dieser Wandel hängt mit den ersten demo-kratischen Wahlen 1994 in Südafrika zu-sammen, für die Wirtschaft begann das sogenannte „Goldene Zeitalter“. Wie ge-lang dieser rasante Umschwung?

Diese Transformation war gravierend. Sie begann mit der politischen Öffnung, mit der Südafrika Zugang zu den Organisa-

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25Ostthür inger Wir tschaft · August 2015

Internationales

tionen der Weltwirtschaft bekam und Handels- und Investitionsschranken abge-baut wurden. Damit begann auch die wirt-schaftliche Umgestaltung. Diese war durch eine Öffnung gegenüber Europa, den USA und Asien gekennzeichnet, mit der die Investitionstätigkeit aus diesen drei Re-gionen erleichtert und gefördert wurde. All das führte dazu, dass sich deutsche Un-ternehmen in der Region positiv positio-nieren und ebenfalls in die Nachbarländer expandieren konnten.

Dabei werden sie von Ihrer AHK unter-stützt. Welche Branchenkompetenzen sind von besonderer Relevanz für deutsche Unternehmen?

Das vom Bundesministerium für Wirt-schaft und Energie (BMWi) geförderte Kompetenzzentrum „Erneuerbare Ener-gien“ ist eine Plattform, um mit südafri-

Zur PersonMatthias Bod-denberg leitet seit 2001 vom Hauptstandort Johannesburg die AHK Süd-liches Afrika, deren stellver-tretender Ge-schäftsführer er

bereits von 1990 bis 1995 war. Zwi-schen seiner Tätigkeit in Südafrika war der gelernte Steuerjurist von 1995 bis 2001 als Geschäftsführer der AHK Iran tätig.

Foto: Matthias Boddenberg

kanischen Part-nern zusammenzuarbei-

ten, Marketing für deutsche Technologien zu betreiben und um lokalen Firmen den europäischen Energiemanager EUREM als Trainingskurs zur Förde-rung von Energieeffi-zienzmaßnahmen anzubie-ten. Darüber hinaus haben wir zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenar-beit (giz) vor einigen Jahren das Kompetenzzentrum Cor-

porate Social Responsibility (CSR) errichtet. Wir wussten,

dass viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) den Willen,

nicht aber die personellen oder fi-nanziellen Mittel hatten, um eigene

Initiativen im Bereich des gesellschaft-lichen Engagements durchzuführen.

Daher bringen wir KMU zusammen, bün-deln deren Initiativen und realisieren so CSR-Projekte. Zudem haben

wir im Auftrag des Bun-deswirtschaftsministeriums

ein Kompetenzzentrum Bergbau und Roh-stoffe aufgebaut, das deutschen Unter-nehmen aus dem Rohstoffsektor und der Zulieferindustrie als Plattform für Koope-rationen mit regionalen Partnern dient.

Diese Möglichkeiten decken sich kaum mit den wirtschaftlichen Vorurteilen gegenüber Südafrika. Was fürchten Unternehmen am häufigsten?

Afrika hat ein negatives Image als Konti-nent der Bittenden. Südafrika ist aber ein Industriestandort mit einer nach westli-chem Vorbild entwickelten Infrastruktur. Entgegen mancher Gerüchte laufen die Löwen hier nicht am Flughafen herum. Außerdem gibt es in Südafrika ein sehr gut entwickeltes Finanz- und Rechtssystem, was durchaus den europäischen Normen entspricht. Da das nicht unbedingt für die Nachbarländer gilt, ist Südafrika ein opti-maler Standort, um von hier aus die Vor-teile der Wirtschaftsunion zu nutzen. Kri-tisch ist, dass es im Moment kein Inves-titionsschutzgesetz gibt, auch weil das bilaterale Investitionsschutzabkommen mit Deutschland vor zwei Jahren gekün-digt wurde.

Beenden Sie bitte den folgenden Satz: „Südafrika bietet sich als Investitions-standort und als Absatzmarkt für deutsche Unternehmen an, weil ...“

… es über eine Weltklasse-Infrastruktur verfügt und rechtliche und finanzstruktu-relle Rahmenbedingungen stellt, die dem deutschen Investor bekannt sind.

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26 Ostthür inger Wir tschaft · August 2015

Internationales

Know-how fürs Exportgeschäft aus erster Hand

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Wertvolles Know-how mit hohem Praxis-bezug für den Auf- bzw. Ausbau des Aus-landsgeschäfts bietet der 7. Mitteldeutsche Exporttag der IHKs am 29. September in Erfurt. In Vorträgen und insgesamt sechs Workshops werden zahlreiche Möglichkei-ten der Markterschließung präsentiert und diskutiert. Die Themen reichen von der „Analyse und Auswahl geeigneter Ziel-märkte“ über „Interkulturelle Aspekte“ bis hin zum „Online-Marketing im interna-tionalen Vertrieb“. Unternehmerpersön-lichkeiten und Fachexperten berichten in einer Podiumsdiskussion über ihre Erfah-rungen auf dem Weg ins Ausland. Exporte sind nach wie vor das Erfolgs-konzept der deutschen Wirtschaft. Ein Ex-portwachstum von vier Prozent für 2015 erwartet der DIHK in Auswertung der Umfrage „Going International 2014/2015“ unter mehr als 2.000 auslandsaktiven Unternehmen Deutschlands. Auf zahlrei-chen Auslandsmärkten bieten sich hervor-ragende Absatzchancen für Produkte und Technologien „made in Germany“. Unter-nehmen, die ihr internationales Geschäft aufbauen oder entwickeln wollen, brau-chen dazu Informationen, Beratung, Unter stützung und Netzwerke, um erfolg-reich zu agieren.

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Immer mehr deutsche Unternehmen inves-tieren im Ausland: fast jeder zweite Indus-triebetrieb in diesem Jahr. Im Jahr 2003 lag dieser Anteil noch bei 38 Prozent. Das ergibt eine aktuelle DIHK-Umfrage. Ein wichtiges Motiv neben Vertriebsaufbau und Markterschließung ist dabei auch die Kostenreduktion. Der Erfolg deutscher Unternehmen im Ausland schafft auch Arbeitsplätze im Inland – noch. So rechnet der DIHK in diesem Jahr mit 40.000 zusätzlichen Arbeitsplätzen allein in der Industrie. Betriebe, die aus Kostengründen im Aus-land investieren wollen, zeigen sich beim Engagement am heimischen Standort je-doch zurückhaltender. Unter dem Strich fällt ihre Beschäftigungsplanung sogar ne-gativ aus. Im Jahr 2014 war der Saldo noch ausgeglichen.

Der DIHK warnt: Die Diskussion der Bundesregierung über weitere Regulierungen, z. B. bei der Zeit-arbeit und den Werkverträgen, aber auch beim Rückkehrrecht für Teilzeitbeschäftig-te, erhöhen für viele Unternehmen den Kostendruck und machen die Produktions-verlagerung ins Ausland interessanter.

7. Mitteldeutscherexporttag Wege zum internationalen erfolg

29. September 2015 | 9:30 Uhr ihK erfurt | Arnstädter Straße 34

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27Ostthür inger Wir tschaft · August 2015

Amtliches

Finanzstatut der IHK Ostthüringen zu GeraDie Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera hat am 19. März 2015 gemäß § 4 Punkt 8 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Juli 2013 (BGBl. I, S. 2749), folgen-des Finanzstatut beschlossen:

Teil I: Anwendungsbereich

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Das Finanzstatut regelt die Aufstellung und den Vollzug des Wirtschaftsplans (Wirtschafts-führung) sowie die Rechnungslegung und die Abschlussprüfung der IHK.

(2) Richtlinien zur Ausführung des Finanzstatuts werden von Präsident und Hauptgeschäftsführer der IHK erlassen. Soweit von der IHK keine eige-nen Richtlinien erlassen werden, gelten die Mus-ter-Richtlinien zur Ausführung des Finanzstatuts des DIHK-Arbeitskreises Kaufmännisches Rech-nungswesen und Controlling.

Teil II: Allgemeine Vorschriften zum Wirtschaftsplan

§ 2 Feststellung der Wirtschaftssatzung und des Wirtschaftsplans, Geschäftsjahr

(1) Die Vollversammlung stellt den Wirtschafts-plan durch die Wirtschaftssatzung fest. Die Wirtschaftssatzung bestimmt über die Beiträge und darüber, bis zu welcher Höhe Kredite aufge-nommen und Verpflichtungen zur Leistung von Investitionsausgaben in künftigen Jahren (Ver-pflichtungsermächtigungen) eingegangen wer-den dürfen. Der Hauptgeschäftsführer und der Präsident legen den Entwurf der Wirtschaftssat-zung und des Wirtschaftsplans so rechtzeitig der Vollversammlung vor, dass diese darüber vor Beginn des Geschäftsjahres Beschluss fassen kann. Die Wirtschaftssatzung wird gemäß § 12 der Satzung der IHK veröffentlicht.

(2) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 3 Bedeutung und Wirkung des Wirtschaftsplans

(1) Der Wirtschaftsplan dient der Planung und Deckung des Ressourcenbedarfs, der zur Erfül-lung der Aufgaben der IHK im folgenden Ge-schäftsjahr (Planungszeitraum) voraussichtlich notwendig ist. Der Wirtschaftsplan bildet die Grundlage für die Wirtschaftsführung der IHK.

(2) Der Wirtschaftsplan ermächtigt die zuständi-gen Organe, Ressourcen aufzunehmen, anzu-schaffen, einzusetzen und zu verbrauchen. Durch den Wirtschaftsplan werden Ansprüche oder Verbindlichkeiten weder begründet noch aufgehoben.

§ 4 Bestandteile des Wirtschaftsplans

(1) Der Wirtschaftsplan gliedert sich in eine Plan-GuV und einen Finanzplan.

(2) Dem Wirtschaftsplan sind als Anlagen die Personalübersicht und eine gesonderte Zusam-menstellung der übernommenen Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Aufwendungen in künftigen Geschäftsjahren führen können, beizufügen.

§ 5 Vorläufige Wirtschaftsführung

Ist der Wirtschaftsplan zu Beginn des Geschäfts-jahres noch nicht festgestellt, dürfen Aufwen-dungen zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtun-gen, im Übrigen nur im Rahmen der Ansätze des Wirtschaftsplans des Vorjahres, geleistet werden.

§ 6 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

(1) Bei Aufstellung und Ausführung des Wirt-schaftsplans sind die Grundsätze der Wirtschaft-lichkeit und Sparsamkeit zu beachten.

(2) Für alle Auftragsvergaben sind die von der Vollversammlung beschlossenen Beschaffungs-regelungen zu beachten, sofern sich nichts Ab-weichendes aus höherrangigem Recht ergibt.

Teil III: Aufstellung des Wirtschaftsplans

§ 7 Inhalt, Gliederung und Erläuterung des Wirtschaftsplans

(1) Vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres stellt die IHK einen Wirtschaftsplan auf. Die Plan-GuV ist auszugleichen.

(2) In der Plan-GuV und im Finanzplan sind alle Erträge und Aufwendungen, der zur Verwen-dung in der Plan-GuV vorgesehene Gewinn-/Verlustvortrag und die Rücklagenveränderungen sowie Investitionsein- und -auszahlungen in voller Höhe und getrennt voneinander anzuset-zen und auszuweisen. Zuwendungen Dritter sind besonders auszuweisen. Notwendige Verpflich-tungsermächtigungen sind anzusetzen.

(3) Die Plan-GuV ist nach dem in Anlage I bei-gefügten Muster zu gliedern.

(4) Der Finanzplan ist nach dem in Anlage II beigefügten Muster zu gliedern. Wenn Verpflich-tungen zu Lasten zukünftiger Geschäftsjahre eingegangenen werden sollen (Verpflichtungs-ermächtigung), sind diese zu der Maßnahme darzulegen.

(5) Die wesentlichen Posten der Plan-GuV und des Finanzplans sind, insbesondere soweit sie von den Vorjahreszahlen erheblich abweichen, zu erläutern.

§ 8 Größere Baumaßnahmen

(1) Größere Baumaßnahmen liegen dann vor, wenn das Volumen 5 v. H. der Summe der ge-planten Aufwendungen überschreitet.

(2) Derartige Baumaßnahmen sind in ihrer Ge-samtheit von der Vollversammlung zu beschlie-ßen. Dies gilt auch dann, wenn sie sich über mehrere Jahre erstrecken. Verbindliche Grund-lage ist eine Kosten-und Finanzierungsübersicht. Eine erneute Beschlussfassung ist notwendig, wenn sich das Volumen der Baumaßnahme um mehr als 10 v. H. erhöht.

§ 9 Gesonderte Wirtschaftspläne für bestimmte Einrichtungen

Für unselbstständige Einrichtungen der IHK, die sich zu einem erheblichen Teil aus eigenen Er-trägen oder zweckgebundenen Leistungen Drit-ter finanzieren, sind gesonderte Wirtschaftspläne zulässig; die Vorschriften dieses Finanzstatuts sind anzuwenden. Die gesonderten Wirtschafts-pläne sind dem Wirtschaftsplan der IHK beizu-fügen.

§ 10 Nachtragswirtschaftsplan

(1) Der Wirtschaftsplan ist zu ändern, wenn sich die GuV oder die Finanzrechnung erkennbar ge-genüber dem Wirtschaftsplan erheblich verän-dert. Eine erhebliche Veränderung liegt dann vor, wenn das Volumen der Plan-GuV oder des Finanzplans um mehr als 10 v. H. überschritten wird. Die Vollversammlung kann bei Verabschie-dung des Wirtschaftsplans weitergehende Anfor-derungen zur Notwendigkeit, den Wirtschafts-plan zu ändern, beschließen.

(2) Die Regelungen des § 2 Abs. 1 gelten mit der Maßgabe entsprechend, dass die Vollversamm-lung eine geänderte Wirtschaftssatzung und gegebenenfalls einen Nachtragswirtschaftsplan bis zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres beschließt. Im Rahmen eines Nachtragswirt-schaftsplans kann ein positives Ergebnis geplant werden.

Teil IV Ausführung des Wirtschaftsplans

§ 11 Gesamtdeckungsprinzip, Deckungsfähigkeit

(1) Alle Erträge dienen, soweit nichts anderes bestimmt ist, zur Deckung aller Aufwendungen (Gesamtdeckungsprinzip).

(2) Zweckgebundene Mehrerträge sind nur für damit verbundende Mehraufwendungen zu ver-wenden.

(3) Personalaufwand und alle übrigen Aufwen-dungen sind jeweils für sich deckungsfähig. Sie können insgesamt für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden. Aufwendungen für einzelne Zwecke können von der Deckungsfähigkeit aus-genommen werden.

(4) Investitionsauszahlungen können für gegen-seitig deckungsfähig erklärt werden.

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28 Ostthür inger Wir tschaft · August 2015

Amtliches

§ 12 Vollständigkeit und Abweichungen vom Wirtschaftsplan, Übertragbarkeit

(1) Erträge sind rechtzeitig und vollständig zu erheben.

(2) Der angesetzte Personalaufwand und alle üb-rigen Aufwendungen dürfen bis zu 10 v. H. der Planwerte überschritten werden, soweit Deckung vorhanden ist. Bei fehlender Deckung bedürfen auch Überschreitungen der Planwerte bis zu 10 v. H. der Genehmigung der Vollversammlung.

(3) Außerplanmäßige Aufwendungen und außer-planmäßige Investitionsauszahlungen dürfen ge-leistet werden, wenn sie unabweisbar oder für die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit un-umgänglich notwendig sind. Sie bedürfen der Genehmigung der Vollversammlung.

(4) Mehrauszahlungen für im Finanzplan ver-anschlagte Einzelvorhaben bedürfen der Geneh-migung der Vollversammlung, sofern keine Deckungsfähigkeit gegeben ist.

(5) Planansätze für Investitionen sind übertrag-bar bis zum Ende des auf die Bewilligung fol-genden zweiten Geschäftsjahres.

Teil V: Buchführung, Rechnungslegung und Controlling

§ 13 Buchführung, Inventar

(1) Die IHK führt ihre Bücher nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung; soweit sich aus diesem Finanzstatut nichts ande-res ergibt, gelten sinngemäß die Vorschriften des ersten Abschnitts des Dritten Buchs des Han-delsgesetzbuches in ihrer jeweils geltenden Fassung. Bei der Anwendung sind die Auf-gabenstellung und die Organisation der IHK zu beachten.

(2) Das Rechnungswesen bildet unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der IHK vollständig ab. Die Buchführung ist nach dem als Anlage VI beigefügten IHK-Konten-rahmen zu gliedern.

§ 14 Eröffnungsbilanz

Für die beim Übergang auf die kaufmännische doppelte Buchführung aufgestellte Eröffnungs-bilanz gelten die Sondervorschriften, die in den Richtlinien zur Ausführung des Finanzstatuts geregelt sind.

§ 15 Jahresabschluss, Anhang mit Plan-/Ist- Vergleich des Wirtschaftsplans und Lagebericht

(1) Die IHK stellt innerhalb des ersten Halbjahres des Geschäftsjahres für das vergangene Ge-schäftsjahr einen Jahresabschluss, einen Anhang zum Jahresabschluss und einen Lagebericht unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der §§ 238 bis 257, 284 bis 286 und 289 des Handelsgesetzbuches sowie Artikel 28, 66 und 67 EGHGB auf.

(2) Der Jahresabschluss der IHK besteht aus der Bilanz, der GuV und der Finanzrechnung. Die Bilanz ist nach dem als Anlage III, die GuV nach dem als Anlage IV und die Finanzrechnung nach dem als Anlage V beigefügten Muster zu gliedern.

(3) In den Anhang ist ein Anlagenspiegel und ein Plan-/Ist-Vergleich der Pläne nach §§ 2 bzw. 10 sowie 9 aufzunehmen.

(4) Im Lagebericht sind der Geschäftsverlauf und die Lage der IHK im abgelaufenen Geschäftsjahr so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Ver-hältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Er hat eine ausgewogene und umfassende Ana-lyse des Geschäftsverlaufs und der Lage zu ent-halten. Darüber hinaus ist im Lagebericht auf Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres einzugehen. Die vo-raussichtliche Entwicklung der IHK ist mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zu beurteilen und zu erläutern.

§ 15a Einzelvorschriften zum Jahresabschluss

(1) Die Nettoposition ergibt sich als Unter-schiedsbetrag zwischen Vermögen und Schulden unter Berücksichtigung von Rücklagen zum Stichtag der Eröffnungsbilanz. Sie kann bei er-heblicher Änderung der aktuellen Verhältnisse beim unbeweglichen Sachanlagevermögen im Vergleich zum Eröffnungsbilanzstichtag ange-passt werden. Sie darf im Regelfall nicht größer sein als das zur Erfüllung der Aufgaben der IHK notwendige, um Sonderposten (siehe Abs. 4) verminderte unbewegliche Sachanlagevermögen.

(2) Die IHK hat eine Ausgleichsrücklage zu bil-den. Diese dient zum Ausgleich aller ergebnis-wirksamen Schwankungen und kann bis zu 50 v. H. der Summe der geplanten Aufwendungen betragen. Die Bildung zweckbestimmter Rück-lagen ist zulässig. Sie sind in der Bilanz oder im Anhang zum Jahresabschluss gesondert einzeln auszuweisen. Der Verwendungszweck und der Umfang sind hinreichend zu konkretisieren, wie auch der Zeitpunkt der voraussichtlichen Inan-spruchnahme.

(3) Ergebnisse können auf neue Rechnung vor-getragen werden. Sie sind spätestens im zweiten der Entstehung folgenden Geschäftsjahr den Rücklagen zuzuführen oder im darauf folgenden Geschäftsjahr für den Ausgleich der GuV heran-zuziehen.

(4) Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand oder anderer Zuschussgeber für Investitio-nen in aktivierte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind in der Bilanz auf der Passivseite als „Sonderposten für Investitionszu-schüsse zum Anlagevermögen“ vermindert um den Betrag der bis zum jeweiligen Bilanzstichtag angefallenen Auflösungsbeträge auf die mit die-sen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens auszuweisen.

(5) Bei der Erstellung des Jahresabschlusses kann ein Vorschlag zur Verwendung des Bilanz-gewinns/Bilanzverlusts berücksichtigt werden.

§ 16 Controlling, IKS

(1) Die IHK richtet eine Kosten- und Leistungs-rechnung (Kostenarten-, Kostenstellen-, Kosten-trägerrechnung) ein, die eine betriebswirtschaft-liche Kalkulation sowie eine betriebsinterne Steuerung und Beurteilung der Wirtschaftlich-keit und Leistungsfähigkeit der IHK erlaubt. Dazu sind der Struktur der IHK entsprechende Kostenstellen und ihren Leistungen entsprechen-de Kostenträger zu bilden. Die Kosten sind nach-prüfbar aus der Buchführung herzuleiten und verursachungsgerecht den Kostenstellen und Kostenträgern zuzuordnen. Die Kosten- und Leistungsrechnung ist ein wichtiger Bestandteil des Controllingsystems. Ihre Ergebnisse sind den Entscheidungsträgern in Form eines empfänger-orientierten Berichtswesens in regelmäßigen Ab-ständen zur Verfügung zu stellen.

(2) Die IHK richtet ein für ihre Verhältnisse an-gemessenes Internes Kontrollsystem ein.

Teil VI: Abschlussprüfung und Entlastung

§ 17 Prüfung, Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses, Verwendung des Bilanz-gewinns/Bilanzverlustes, Entlastung sowie Veröffentlichung

(1) Die IHK hat den Jahresabschluss unter Einbe-ziehung der Buchführung, den Anhang und den Lagebericht sowie die Ordnungsmäßigkeit der Wirtschaftsführung einschließlich der Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Spar-samkeit, prüfen zu lassen. Bei der Prüfung sind die Prüfungsrichtlinien der zuständigen Rechts-aufsichtsbehörde sowie sinngemäß die §§ 317, 320, 321 und 322 des Handelsgesetzbuches und sinngemäß des § 53 Abs.1 des Haushaltsgrund-sätzegesetzes zu beachten.

(2) Die Prüfung gemäß Abs. 1 wird von der vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag errichteten unabhängigen Rechnungsprüfungs-stelle für die Industrie- und Handelskammern durchgeführt. Die Rechnungsprüfungsstelle legt zeitgleich den Prüfungsbericht der Rechtsauf-sichtbehörde und der IHK vor. Grundlage für die Prüfung durch ehrenamtliche Rechnungsprüfer ist insbesondere der Bericht der Rechnungsprü-fungsstelle; weitere zusätzliche Prüfungshand-lungen aus besonderen Anlässen bleiben ihnen unbenommen.

(3) Die Vollversammlung stellt den Jahresab-schluss fest und beschließt über die Verwendung des Bilanzgewinns/Bilanzverlusts.

(4) Die Vollversammlung erteilt die Entlastung für die Wirtschaftsführung. Das Verfahren regelt die IHK-Satzung.

(5) Der Jahresabschluss ist in dem für die Veröf-fentlichung von Satzungsrecht vorgesehenem Medium oder im Internet zu veröffentlichen. Zu-lässig ist auch eine verkürzte Form.

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29Ostthür inger Wir tschaft · August 2015

Amtliches

„Ostthüringer Wirtschaft“ ist das offizielle Organ der Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera

26. Jahrgang Nr. 8 / 2015

Herausgeber:Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu GeraGaswerkstraße 23, 07546 Gera · Telefon: 0365 8553-0 · Telefax: 0365 8553-77100Internet: http://www.gera.ihk.de

Verantwortlich: Peter Höhne, Hauptgeschäftsführer

Redaktion: Anne-Katrin Schnappauf ([email protected])Mit Namen oder Initialen gezeichnete Beiträge geben nicht un bedingt die Meinung der IHK wieder.

Anzeigen + Verlag: Verlag Dr. Frank GmbHLudwig-Jahn-Straße 2 · 07545 Gera · Verlagsleiter: Dr. Harald Frank · Anzeigenleiterin: Sigrid WaltherTelefon: 0365 4346258 · Telefax: 0365 4346280 · E-Mail: [email protected]

Gestaltung und Titelcollage: Marofke Werbung ZeulenrodaFlur Moos 1, 07937 Zeulenroda-Triebes · Telefon: 036628 83030 · Telefax: 036628 89443

Druck: Druckhaus Gera GmbHJacob-A.-Morand-Straße 16, 07552 Gera · Telefon: 0365 73752-0 · Telefax: 0365 7106520

Jedes IHK-Mitgliedsunternehmen kann die IHK-Zeitschrift kostenfrei beziehen.

Nachdruck und Verbreitung des Inhalts – auch auszugs weise – ist nur mit Quellenangabe, die fotomechanische Vervielfältigung von Teilen dieser Zeitschrift nur für den innerbetrieblichen Gebrauch des Beziehers gestattet.

Erscheinungsweise: monatlich

Impressum

Teil VII Ergänzende Vorschriften

§ 18 Beauftragter für die Wirtschaftsführung

(1) Soweit der Hauptgeschäftsführer die Aufgabe nicht selbst wahrnimmt, ist bei der IHK ein Be-auftragter für die Wirtschaftsführung zu bestel-len. Der Beauftragte ist dem Hauptgeschäfts-führer unmittelbar zu unterstellen.

(2) Dem Beauftragten obliegen die Erstellung des Entwurfs des Wirtschaftsplans sowie die Bewirt-schaftung der Mittel. Er ist bei allen Maßnah-men von finanzieller Bedeutung zu beteiligen.

(3) Der Beauftragte für die Wirtschaftsführung soll eingreifen, wenn die Liquidität gefährdet ist, die Erträge erheblich hinter den Planwerten zu-rückbleiben oder ein Nachtrag erforderlich wird. Wenn die Entwicklung der Erträge und Auf-wendungen es erfordert, kann der Beauftragte für die Wirtschaftsführung es von seiner Ein-willigung (vorherigen Zustimmung) abhängig machen, ob Aufwendungen geleistet oder Ver-pflichtungen eingegangen werden.

(4) Dem Beauftragten obliegt die Erstellung des Jahresabschlusses inklusive Anhang.

§ 19 Nutzungen und Sachbezüge

(1) Nutzungen und Sachbezüge dürfen Beschäf-tigten der IHK nur gegen angemessenes Entgelt gewährt werden, soweit nicht durch Gesetz, Dienstvertrag, für den öffentlichen Dienst allge-mein geltende Vorschriften oder im Wirtschafts-plan etwas anderes bestimmt ist.

(2) Personalaufwendungen, die nicht auf Gesetz, Dienstvereinbarung oder auf Dienstvertrag beruhen, dürfen nur geleistet werden, wenn dafür Mittel bereitgestellt werden, die im Wirt-schaftsplan besonders zu erläutern sind.

§ 20 Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken, Beteiligungen

(1) Zum Erwerb, zur Veräußerung und zur ding-lichen Belastung von Grundstücken ist die Ein-willigung der Vollversammlung einzuholen, so-weit diese Rechtsgeschäfte nicht bereits nach dem Wirtschaftsplan vorgesehen sind.

(2) Zur Eingehung oder Veräußerung von Betei-ligungen ist die Einwilligung der Vollversamm-lung einzuholen. Beteiligungen sind Anteile an Unternehmen des privaten Rechts, die dazu be-stimmt sind, dem gesetzlichen Auftrag der IHK durch Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu diesem Unternehmen zu dienen. Bei Beteili-gungen mit mehr als 50 v. H. der Anteile ist für die Angelegenheiten von wesentlicher Bedeu-tung der Gesellschaft das Beschlussrecht der Vollversammlung der IHK nach § 4 Satz 1 IHKG sicherzustellen.

§ 20a Zuwendungen

Zuwendungen sind freiwillige finanzielle Leis-tungen an Dritte (Stellen außerhalb der IHK) zur Erfüllung bestimmter Zwecke, die unter Beach-tung von § 1 IHKG und den Grundsätzen des staatlichen Haushaltsrechts erfolgen. Die IHK hat eine Zuwendungssatzung oder eine Zuwen-dungsrichtlinie zu erlassen, die Zuwendungs-begriff und Bewilligungsvoraussetzungen, Art und Höhe der Zuwendung, Antragsverfahren und Bewilligung, Auszahlung, Überwachung sowie Anforderungen an die Verwendungs-nachweisführung regelt. Zuwendungen von mehr als 0,3 % der geplanten Aufwendungen sind von der Vollversammlung zu beschließen.

§ 21 Änderung von Verträgen, Vergleiche

Die IHK darf zu ihrem Nachteil Verträge nur in besonders begründeten Ausnahmefällen auf-heben oder ändern und Vergleiche nur ab-schließen, wenn dies für sie zweckmäßig und wirtschaftlich ist.

§ 22 Veränderung von Ansprüchen

(1) Die IHK darf Ansprüche nur1. stunden, wenn die sofortige Einziehung mit

erheblichen Härten für den Anspruchsgegner verbunden wäre und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird;

2. niederschlagen, wenn feststeht, dass die Ein-ziehung keinen Erfolg haben wird oder wenn die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zur Höhe des Anspruchs stehen;

3. erlassen, wenn die Einziehung nach Lage des einzelnen Falles für den Anspruchsgegner eine besondere Härte darstellen würde; das gleiche gilt für die Erstattung oder Anrech-nung von geleisteten Beträgen.

(2) Regelungen in anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

§ 23 Geldanlagen

Bei Geldanlagen ist auf eine ausreichende Sicherheit zu achten; sie sollen einen angemes-senen Ertrag bringen und für den vorgesehenen Zweck in Anspruch genommen werden können.

§ 24 In-Kraft-Treten/Geltungsdauer/Übergangs-regelungen

Das Finanzstatut tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt das von der Voll-versammlung am 08.12.2005 beschlossene Finanzstatut außer Kraft.

Mit In-Kraft-Treten dieses Finanzstatutes wird die Ausgleichsrücklage gemäß § 15 Abs. 3 FS alter Fassung in die Ausgleichsrücklage gemäß § 15a Abs. 2 FS umgewidmet. Die Liquiditäts-rücklage ist bis spätestens zum 31. Dezember 2018 zu verwenden.

Gera, 24. Juni 2015

gez. Albrecht Pitschel gez. Peter HöhnePräsident Hauptgeschäftsführer

Genehmigt mit Schreiben des Thüringer Ministe-riums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft vom 15. Juni 2015

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30 Ostthür inger Wir tschaft · August 2015

Amtliches

Anlage I Plan-GuV

Plan Plan Lfd. Jahr

Ist Vor-jahr

Euro Euro Euro

1. Erträge aus IHK-Beiträgen2. Erträge aus Gebühren3. Erträge aus Entgelten4. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an

fertigen und unfertigen Leistungen5. Andere aktivierte Eigenleistungen6. Sonstige betriebliche Erträge

• davon: Erträge aus Erstattungen• davon: Erträge aus öffentlichen Zuwendungen• davon: Erträge aus Abführung an gesonderte

Wirtschaftspläne

Betriebserträge7. Materialaufwand

a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebs-stoffe und für bezogene Waren

b) Aufwendungen für bezogene Leistungen8. Personalaufwand

a) Gehälterb) Soziale Abgaben und Aufwendungen für

Altersversorgung und Unterstützung9. Abschreibungen

a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-gegenstände des Anlagevermögens und Sach-anlagen

b) Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der IHK üblichen Abschreibungen überschreiten

10. Sonstige betriebliche Aufwendungen• davon: Zuführungen an gesonderte

Wirtschaftspläne

Betriebsaufwand

Betriebsergebnis11. Erträge aus Beteiligungen12. Erträge aus anderen Wertpapieren und

Ausleihungen des Finanzanlagevermögens13. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

• davon: Erträge aus Abzinsung14. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf

Wertpapiere des Umlaufvermögens15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

• davon: Aufwendungen aus Aufzinsung

Finanzergebnis

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit16. Außerordentliche Erträge17. Außerordentliche Aufwendungen

Außerordentliches Ergebnis18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag19. Sonstige Steuern

20. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag21. Gewinn-/Verlustvortrag aus dem Vorjahr

22. Entnahmen aus Rücklagena) aus der Ausgleichsrücklage b) aus anderen Rücklagen

23. Einstellungen in Rücklagena) in die Ausgleichsrücklage b) in andere Rücklagen

24. Bilanzgewinn/Bilanzverlust

Anlage II Finanzplan

Hinweis: Die Nummerierung der Positionen entspricht der in der Finanz-rechnung.

Plan Plan Lfd. Jahr

Ist Vor-jahr

Euro Euro Euro

1. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag vor außerordentlichem Posten

2.a) +/– Abschreibungen (+)/ Zuschreibungen (–) auf Gegenstände des Anlagevermögens

2.b) – Erträge aus Auflösung Sonderposten

3. +/– Zunahme (+)/Abnahme (–) der Rückstellun-gen, Bildung Passive RAP (+)/Auflösung Aktive RAP (+), Auflösung Passive RAP (–)/Bildung Aktive RAP (–)

Positionen 4. – 8. entfallen im Plan

9. = Plan-Cashflow aus laufender Geschäfts tätigkeit

10. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens

11. – Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen

12. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens

13. – Auszahlungen für Investitionen des immateriellen Anlagevermögens

14. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens

15. – Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen

16. = Plan-Cashflow aus der Investitionstätigkeit17a. + Einzahlungen aus der Aufnahme von

(Finanz-) Krediten

17b. + Einzahlung aus Investitionszuschüssen

18. – Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz-) Krediten

19. = Plan-Cashflow aus der Finanzierungs-tätigkeit

20. Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes(Summe der Zeilen 9, 16 und 19)

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31Ostthür inger Wir tschaft · August 2015

Amtliches

Anlage III Bilanz

Aktiva Passiva31.12.Lfd. JahrEuro

31.12. VorjahrEuro

31.12.Lfd. JahrEuro

31.12. VorjahrEuro

A.

B.

C.

D.

AnlagevermögenI. Immaterielle Vermögensgegenstände

1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte

2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

3. Geleistete AnzahlungenII. Sachanlagen

1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken

2. Technische Anlagen und Maschinen3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

III. Finanzanlagen1. Anteile an verbundenen Unternehmen2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen3. Beteiligungen4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein

Beteiligungsverhältnis besteht5. Wertpapiere des Anlagevermögens6. Sonstige Ausleihungen und Rückdeckungsansprüche

UmlaufvermögenI. Vorräte

1. Roh,- Hilfs-und Betriebsstoffe2. Unfertige Leistungen3. Fertige Leistungen4. Geleistete Anzahlungen

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände1. Forderungen aus Beiträgen, Gebühren, Entgelten

und sonstigen Lieferungen und Leistungen2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein

Beteiligungsverhältnis besteht4. Sonstige Vermögensgegenstände

III. Wertpapiere1. Anteile an verbundenen Unternehmen2. Sonstige Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

Rechnungsabgrenzungsposten

Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

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A.

B.

C.

D.

E.

EigenkapitalI. NettopositionII. AusgleichsrücklageIII. Andere RücklagenIV. Bilanzgewinn/Bilanzverlust

SonderpostenSonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen

Rückstellungen1. Rückstellungen für Pensionen und

ähnliche Verpflichtungen2. Steuerrückstellungen3. Sonstige Rückstellungen

Verbindlichkeiten1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen

Unternehmen5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,

mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht6. Sonstige Verbindlichkeiten

Rechnungsabgrenzungsposten

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32 Ostthür inger Wir tschaft · August 2015

Amtliches

Anlage IV GuV

Lfd. Jahr Vorjahr

Euro Euro

1. Erträge aus IHK-Beiträgen2. Erträge aus Gebühren3. Erträge aus Entgelten4. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an

fertigen und unfertigen Leistungen5. Andere aktivierte Eigenleistungen6. Sonstige betriebliche Erträge

• davon: Erträge aus Erstattungen• davon: Erträge aus öffentlichen Zuwendungen• davon: Erträge aus Abführung an gesonderte

Wirtschaftspläne

Betriebserträge7. Materialaufwand

a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebs-stoffe und für bezogene Waren

b) Aufwendungen für bezogene Leistungen8. Personalaufwand

a) Gehälterb) Soziale Abgaben und Aufwendungen für

Altersversorgung und Unterstützung9. Abschreibungen

a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-gegenstände des Anlagevermögens und Sach-anlagen

b) Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der IHK üblichen Abschreibungen überschreiten

10. Sonstige betriebliche Aufwendungen• davon: Zuführungen an gesonderte

Wirtschaftspläne

Betriebsaufwand

Betriebsergebnis11. Erträge aus Beteiligungen12. Erträge aus anderen Wertpapieren und

Ausleihungen des Finanzanlagevermögens13. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

• davon: Erträge aus Abzinsung14. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf

Wertpapiere des Umlaufvermögens15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

• davon: Aufwendungen aus Aufzinsung

Finanzergebnis

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit16. Außerordentliche Erträge17. Außerordentliche Aufwendungen

Außerordentliches Ergebnis18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag19. Sonstige Steuern

20. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag21. Gewinn-/Verlustvortrag aus dem Vorjahr

22. Entnahmen aus Rücklagena) aus der Ausgleichsrücklage b) aus anderen Rücklagen

23. Einstellungen in Rücklagena) in die Ausgleichsrücklage b) in andere Rücklagen

24. Bilanzgewinn/Bilanzverlust

Anlage V Finanzrechnung

Lfd. Jahr Vorjahr

Euro Euro

1. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag vor außerordentlichem Posten

2a. +/– Abschreibungen (+)/ Zuschreibungen (–) auf Gegenstände des Anlagevermögens

2b. – Erträge aus der Auflösung von Sonderposten

3. +/– Zunahme (+)/Abnahme (–) der Rückstellungen

4. +/– Sonstige zahlungsunwirksame Auf-wendungen (+)/Erträge (–) [bspw. Ab-schreibung auf ein aktiviertes Disagio]

5. +/– Verlust (+)/Gewinn (–) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens

6. +/– Abnahme (+)/Zunahme (–) der Vorräte, der Forderungen aus IHK-Beiträgen, Gebühren, Entgelte und sonstigen Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätig-keit zuzuordnen sind

7. +/– Zunahme (+)/Abnahme (–) der Verbind-lichkeiten aus IHK-Beiträgen, Gebühren, Entgelte und sonstigen Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätig-keit zuzuordnen sind

8. +/– Ein- (+) und Auszahlungen (–) aus außerordentlichen Posten

9. = Cashflow aus laufender Geschäfts tätigkeit10. + Einzahlungen aus Abgängen von

Gegenständen des Sachanlagevermögens

11. – Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen

12. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens

13. – Auszahlungen für Investitionen des immateriellen Anlagevermögens

14. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens

15. – Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen

16. = Cashflow aus der Investitionstätigkeit17a.) + Einzahlungen aus der Aufnahme von

(Finanz-) Krediten

17b.) + Einzahlung aus Investitionszuschüssen

18. – Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz-) Krediten

19. = Cashflow aus der Finanzierungs tätigkeit20. Zahlungswirksame Veränderung des

Finanzmittelbestandes(Summe der Zeilen 9, 16 und 19)

21. + Finanzmittelbestand am Anfang der Periode

22. = Finanzmittelbestand am Ende der Periode

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