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Neuordnung Chemikant/in
Folienverzeichnis
Die neue Ausbildungsordnung im Überblick
–Zum Neuordnungsverfahren Folie 3 - 4–Gründe für die Neuordnung Folie 5 - 7–Die wesentlichen Änderungen Folie 8 - 15Strukturelemente Folie 9 - 10neue Inhalte und Schwerpunktsetzungen Folie 11
Verzahnung von Aus- und Weiterbildung Folie 12 - 15–Pflichtqualifikationseinheiten Folie 16–Wahlqualifikationseinheiten Folie 17 - 22–Zeitliche Gliederung Folie 23–Prüfungen Folie 24 - 31–Lernort Berufsschule Folie 32 - 35–Resümee Folie 36
Ausbildungsrahmenplan
–Lernziele der Pflichtqualifikationen Folie 37 - 62–Lernziele der Wahlqualifikationen Folie 63 – 82
Berufsübergreifende, teamorientierte Ausbildung Folie 83 - 99
Neuordnung Chemikant/in
Die Neuordnung der Berufsausbildung zum Chemikanten/zur Chemikantin erfolgt
auf Antrag der Sozialpartner zum 1. August 2001
Sachverständige
Sachverständige der Arbeitnehmerseite
Jörg FeldmannBayer AG, Leverkusen
Jürgen BeichlerAus- und Fortbildungs GmbH, Bomlitz
Peter TeßartzINFRACOR GmbH, Marl
Volkmar ZimmermannDegussa AG, Radebeul
Horst TomaschkoBASF AG, Ludwigshafen
Walter EhrlerDegussa AG, Rheinfelden
Koordinatoren
Karin BarnowskyIndustriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie; IG BCE
Sachverständige der Arbeitgeberseite
Dr. Wolfgang BrinkwerthBayer AG, Leverkusen
Dr. Karl-Heinz Gerke- DIHK-
Hermann SchneidersINFRACOR GmbH, Marl
Dr. Hubert SmudaBASF AG, Ludwigshafen
Günther ReifProvadis GmbH, Frankfurt
Winfried AlbrinkHenkel KGaA, Düsseldorf
Rainer HoopVianova Resins GmbH & Co. KG, Hamburg
Koordinatoren
Hans-Günter GlassBundesarbeitgeberverband Chemie e.V.; BAVC
Gründe für die Neuordnung
Zunehmende Differenzierung der Betriebe
Neue Arbeits- und Organisationsformen
Eng umrissene berufliche Fachgebiete werden überwunden und bisher getrennte
Tätigkeiten gekoppelt
Qualifikation zum eigenständigen und vorausschauenden Organisieren der Arbeit
Qualifikation zu kooperativen Arbeitsformen
Gründe für die Neuordnung
Die Anlagenbetreuung ist, bedingt durch die Komplexität der Prozesse und der
Automatisierungssysteme, nur noch berufsübergreifend möglich.
Der Bereich Technik / Instandhaltung wird heute (vielfach) den Produktionsbereichen
zugeordnet.
Elektrotechnik und Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik werden in der betrieblichen
Praxis meist zu einer Organisationseinheit zusammengefasst.
Gründe für die Neuordnung
Überlappung der Tätigkeitsbereiche von Chemikanten und „Instandhaltern“
bisher
Anlagen-technik
AMV / IMB
Prozess-leittechnikEEB / PLE
Produktions- /Verfahrens-
technikCK
Anlagen-technik
AMV / IMB
Prozess-leittechnikEEB / PLE
Produktions- /Verfahrens-
technik
Chemikant CK
neu
Änderungen auf einen Blick
strukturelle Veränderungen
Gliederung in Pflicht- und Wahlqualifikationseinheiten, um differenzierten betrieblichen
Anforderungen zu entsprechen
inhaltliche Änderungen
berücksichtigen technische Entwicklungen und organisatorische Änderungen wie z.B.
die Überlappung der Tätigkeitsbereichen von Instandhaltungs- und Produktionsberufen
Verzahnung von Aus- und Weiterbildung
Die neuen Strukturelemente
14 Pflichtqualifikationseinheiten (PQ) sind allen Chemikanten zur Erreichung
einer ganzheitlichen Beruflichkeit zuvermitteln
4 von 19 Wahlqualifikationseinheiten (WQ) Sind im umfang von 40 Wochen jedem
Auszubildenden zu vermitteln
Erweitern bzw. vertiefen Inhalte der Pflicht-qualifikationen oder führen in neue Gebiete ein
Integrative Qualifikationen
(IQ)Fachinhalte
Allgemeine Fertigkeiten und Kenntnisse, die in Verbindung mit den Fachinhalten
während der gesamten Ausbildung vermittelt werden sollen.
Dazu gehören:
Berufsausbildung, Arbeits- und Tarifrecht
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
Betriebliche Maßnahmen zum verantwortlichen Handeln
(Responsible Care)
Arbeitsorganisation und Kommunikation
Integrative Qualifikationen
Neue Inhalte und Schwerpunktsetzungen
Responsible Care -Verantwortliches Handeln
Arbeitsorganisation und Kommunikation
Internationale Kompetenz
Prozessleittechnik
Anlagentechnik
Elektrotechnik
Mikrobiologische Arbeitstechniken
Umwelttechnik
Verzahnung von Aus- und Weiterbildung
Varianten
Aufbereitung von Wahlqualifikationseinheiten zu Modulen für die Weiterbildung
Eine spätere Weiterbildung ist bereits in der Erstausbildung angelegt
Verzahnung von Aus- und Weiterbildung
Pflichtqualifikationen PQ
Integrative Qualifikationen IQ
Weiterbildung
Wahlqualifikationen WQ
Ausbildung
Ein Schritt zur Umsetzung des Konzeptsdes berufsbegleitenden Lernens in die betriebliche Praxis:
Wahlqualifikationseinheiten, die in der Aus-bildung nicht vermittelt wurden, können als Modul für die Weiterbildung aufbereitet werden
Verzahnung von Aus- und Weiterbildung
Qualifizierung zur Elektrofachkraft nach §2 BGV A2 (bisherige VBG 4) für bestimmte Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nach einem mit
den Ausbildungskriterien der Berufsgenossenschaften abgestimmten Konzept
Abschlusstest:Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
BetriebspraxisQualifizierung an der betrieblichen Anlage
Wahlqualifikation II. 11, Elektrotechnik 10 Wo.
Insgesamt 10-13 Wo.
Theorie: Lernfelder 3, 4, 5, 8 ca. 40 von 280 Stunden
Wahlpflicht-Lernfeld 9 60 Stunden
Be
rufs
-s
ch
ule
Be
trieb
lich
e A
us
bild
un
gW
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be
rne
hm
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de
n B
etrie
b
ungefährer Anteil Elektrotechnik:Pflichtqualifikationen:
I.13 Steuer- und Regelungstechnik 4 von 12 Wo.I.12 Instandhaltung von Produktionseinrichtungen 2 von 12 Wo.I.9 Messtechnik 2 von 14 Wo.I.8 Instandhaltung von Fördermitteln 1 von 6 Wo.I.7 Installationstechnische Arbeiten 4 von 14 Wo.I.3 Betriebliche Maßnahmen zum Verantwortlichen Handeln während der gesamten
(z.B. Explosionsschutz) Ausbildungszeit zu vermitteln
„Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“
Bestellungfür Herrn Manfred Muster
zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten mit der Befugnis, elektrische Arbeiten für das im Folgenden beschriebene und begrenzte Aufgabengebiet durchzuführen. Dieses Aufgabengebiet bezieht sich auf das Produkt
Biegemaschine 2000
Herr Muster ist im Rahmen dieses Aufgabengebietes befähigt zur selbständigen Inbetriebnahme, Fehleranalyse und Fehlerbehebung. Arbeiten unter Spannung sind nicht erlaubt. Es dürfen folgende Tätigkeiten ausgeführt werden:
Die Freischaltung, Absicherung und Feststellung der ordnungsmäßigen Schutzmaßnahmen der vom Kunden zugeführten elektrischen Einspeisung muss von einer entsprechend autorisierten Elektrofachkraft erfolgen.Herr Muster wurde für sein Aufgabengebiet ausgebildet und hinsichtlich der Abgrenzung unterwiesen. Er hat die Prüfung am 23. Juni 2000 mit Erfolg bestanden.
In Betrieb nehmen, einschließlich der erforderlichen Prüfungen Freischalten und Absichern einzelner Anlagenteile entsprechend
den „Fünf Sicherheitsregeln“ Durchführen von Instandhaltungsarbeiten wie:
- Schaltgeräte und Sensoren austauschen und einstellen- Eingeben und Ändern von Betriebsdaten- Wiederinbetriebnahme der o.g. Anlagen und Änderungs- oder
Instandsetzungsarbeiten
Pflichtqualifikationseinheit
1. Berufsbildung, Arbeits- undTarifrecht
2. Aufbau und Organisation desAusbildungsbetriebes
3. Betriebliche Maßnahmen zumverantwortlichen Handeln
4. Arbeitsorganisation undKommunikation
5. Umgehen mit Arbeitsstoffen undBestimmen von Stoffkonstanten
6. VerfahrenstechnischeGrundoperationen
7. InstallationstechnischeArbeiten
8. Instandhaltung vonFördermitteln
9. Messtechnik
10. Betreiben vonProduktionsanlagen
11. Thermische und mechanischeVerfahrenstechnik
12. Instandhaltung vonProduktionseinrichtungen
13. Steuer- und Regelungstechnik
14. Optimieren vonProduktionsabläufen
IntegrativeQualifikationen
Themenbereiche der WQ
1. Produktionsverfahren 2. Verarbeitungstechnik 3. Vereinigen von Stoffen 4. Trocknen 5. Zerkleinern 6. Extrahieren 7. Klassieren und Sortieren 8. Entstauben
9. Pneumatik und Hydraulik10. Rohrsystemtechnik
11. Elektrotechnik12. Automatisierungstechnik
13. Umwelttechnik14. Labortechnik15. Qualitätsmanagement16. Logistik, Transport und Lagerung17. Kälte- und Tieftemperaturtechnik18. Mikrobiologische Arbeiten19. Internationale Kompetenz
zeitlicher Richtwert:jeweils
10 Wochen
Verfahrenstechnik
Anlagentechnik
Prozessleittechnik
Spezialgebiet
Wahlqualifikationseinheiten (WQ)
mindestens 1 WQ höchstens 3 WQ
Betriebsspezifische Auswahlmöglichkeiten
I n s g e s a m t m i n d e s t e n s 4 W Q i m U m f a n g v o n 4 0 W o c h e n
Pneumatik undHydraulik
Rohrsystemtechnik
Elektrotechnik
Automatisierungs-technik
Umwelttechnik
Labortechnik
Qualitäts-management
Logistik, Transportund Lagerung
Produktionsverfahren
Verarbeitungstechnik
Vereinigen vonStoffen
Trocknen
Zerkleinern
Extrahieren
Klassieren, Sortieren
Entstauben
Kälte- und Tief-temperaturtechnik
MikrobiologischeArbeitstechnikenInternationaleKompetenz
Auswahl:
Zeitlicher Richtwert für alle WQ:
10 Wochen
Beispiel 1/2
Beispiel 3/4
Beispiel 5/6
Auswahlbeispiele WQ
Produktions-verfahren
Verfahrens-technik
Anlagen-technik
Prozessleit-technik
Spezialgebiet
Beispiel 1/2
Beispiel 3/4
Beispiel 5/6
Vereinigen vonStoffen
Verarbeitungs-technik
Trocknen
Extrahieren
Rohrsystem-technikPneumatik undHydraulik
Elektrotechnik
Automatisierungs-technikMikrobiologischeArbeitstechnikenQualitäts-management
Labortechnik
Produktions-verfahren
Produktions-verfahren
Vereinigen vonStoffen
Rohrsystem-technik
Rohrsystem-technik
Pneumatik undHydraulik
Pneumatik undHydraulik
Automatisierungs-technik
Angeboten werden insgesamt: Auswahlbeispiel 1 Auswahlbeispiel 2
Auswahlbeispiele WQ
Produktions-verfahren
Verfahrens-technik
Anlagen-technik
Prozessleit-technik
Spezialgebiet
Beispiel 1/2
Beispiel 3/4
Beispiel 5/6
Vereinigen vonStoffen
Verarbeitungs-technik
Trocknen
Extrahieren
Rohrsystem-technikPneumatik undHydraulik
Elektrotechnik
Automatisierungs-technikMikrobiologischeArbeitstechnikenQualitäts-management
Labortechnik
Produktions-verfahren
Produktions-verfahren
Vereinigen vonStoffen
Rohrsystem-technik
Automatisierungs-technik
Angeboten werden insgesamt: Auswahlbeispiel 3 Auswahlbeispiel 4
Vereinigen vonStoffen
Elektrotechnik
Automatisierungs-technik
Auswahlbeispiele WQ
Produktions-verfahren
Verfahrens-technik
Anlagen-technik
Prozessleit-technik
Spezialgebiet
Beispiel 1/2
Beispiel 3/4
Beispiel 5/6
Vereinigen vonStoffen
Verarbeitungs-technik
Trocknen
Extrahieren
Rohrsystem-technikPneumatik undHydraulik
Elektrotechnik
Automatisierungs-technikMikrobiologischeArbeitstechnikenQualitäts-management
Labortechnik
Produktions-verfahren
Produktions-verfahren
Angeboten werden insgesamt: Auswahlbeispiel 5 Auswahlbeispiel 6
Vereinigen vonStoffen
ExtrahierenExtrahieren
Trocknen
MikrobiologischeArbeitstechnikenQualitäts-management
Wahlqualifikationseinheiten - Vorteile
bedarfs- und neigungsgerechte Ausbildung
differenzierte Anpassung an Betrieb und Arbeitsmarkt
berufliche Flexibilität
Verbesserung der Abstimmung an den Schnittstellen zu anderen Produktionsberufen
Erweiterung des Einsatzbereiches von Chemikanten
Verknüpfung von Aus- und Weiterbildung
selbständiges und teamorientiertes Arbeiten trainieren
berufsübergreifende Qualifikationen erwerben
Bekanntes auf neue Aufgaben transferieren
Zeitliche Gliederung
I.1
I.3
I.4
I.9
I.8
I.7
I.14
I.13
I.6
I.12
I.11
I.10I.5
I.2
II.1
II.2
II.3
II.4
II.11
II.12
II.5
II.6
II.7
II.8
II.13
II.10
II.9
II.14
II.15
II.16
II.17
II.18
II.19
4
1. 2. 3. 4.Prüfung Prüfung
321
Pflichtqualifikationseinheiten Wahlqualifikationseinheiten
„Gestreckte Abschlussprüfung“
Im Rahmen der Gespräche des Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbs-
fähigkeit wurde vereinbart, die Erprobung der „gestreckten Abschlussprüfung“ zu
ermöglichen.
Die Sozialpartner im Bereich Chemie / Pharmazie haben gemäß ihrer Vereinbarung vom
22. Juni 2001 die Erarbeitung von Erprobungsverordnungen für die Labor- und
Produktionsberufe im Bereich Chemie / Pharmazie beantragt:
Die Erprobungsverordnungen nach § 28 Abs. 3 BBiG
werden auf 5 Jahre, d.h. 5 Ausbildungsjahrgänge, befristet.
sollen für Auszubildende zum Chemikanten gelten können, deren Ausbildung auf der
Grundlage der neuen Ausbildungsordnung erfolgt.
besteht aus zwei Teilen, die zeitlich voneinander getrennt sind. Es handelt sich nicht
um Teilprüfungen, die einzeln zertifiziert werden.
„Gestreckte Abschlussprüfung“
Teil 1 der Abschlussprüfung Chemikant
soll mit 40% gewichtet werden.
hat keinen Sperrcharakter und kann nur dann, am Ende der Ausbildung, bis zu
2mal wiederholt werden, wenn die Prüfung insgesamt nicht bestanden wurde.
soll - wie die jetzige Zwischenprüfung - bis zum Ende des 2. Ausbildungsjahres
durchgeführt werden; die Sozialparteien empfehlen, die Prüfungstermine dem
Kammerrhythmus anzupassen.
Teil 2 der Abschlussprüfung Chemikant
wird - wie bisher - am Ende der Ausbildung durchgeführt.
wird mit 60% gewichtet.
bezieht sich - wie bisher - auf Fertigkeiten und Kenntnisse, die während der
gesamten Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule vermittelt wurden.
Inhalte, die bereits in Teil 1 geprüft wurden, werden dabei nur insoweit in die
Prüfung einbezogen, wie sie zur Feststellung der „Berufsfähigkeit“ erforderlich sind.
muss mit mindestens ausreichenden Leistungen bestanden werden.
Lernort: Berufsschule
Beschulung im ersten Ausbildungsjahr
Regelfall:
getrennte Beschulung der Produktionsberufe Chemikant und Pharmakant
Ausnahmefall:
Gemeinsame Beschulung unter Berücksichtigung der berufsspezifischen Belange bei der
Vermittlung der Lernfelder 1 – 3
berufsbezogenen Vermittlung des berufsspezifischen formulierten Lernfeldes 4 im Umfang
von 80 Stunden
Gründe für eine neue Prüfungsform
den Prüfungsaufwand optimieren, d.h.
den Zeitaufwand für eine besondere Prüfungsvorbereitung minimieren.
Auszubildende früh und während der gesamten Ausbildung
zu möglichst erfolgreichem Lernen anleiten –
und damit ausbildungsbegleitend auf die Teilprüfungen vorbereiten.
Eckpunkte -festgelegt im Rahmen des Bündnis für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit-
Die gestreckte Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen, die zeitlich voneinander
getrennt sind und nicht einzeln zertifiziert werden.
Teil 1
kann mit 20 bis 40% gewichtet werden.
hat keinen Sperrcharakter.
kann nur dann am Ende der Ausbildung bis zu 2mal wiederholt werden, wenn die
Prüfung insgesamt nicht bestanden wurde; eine mündliche Ergänzungsprüfung kann nur
im Teil 2 durchgeführt werden.
soll spätestens bis zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres geprüft werden; die
Sozialpartner empfehlen, die Prüfungstermine dem Kammerrhythmus anzupassen.
Teil 2
muss mit mindestens ausreichenden Leistungen bestanden werden
Inhalte, die bereits in Teil 1 Prüfungsgegenstand waren, sollen nur dann geprüft
werden, wenn sie für die Berufsfähigkeit von besonderer Bedeutung sind.
Struktur der gestreckten Abschlussprüfung
Verfahrens- und Produktionstechnik
Prozessleittechnik Anlagentechnik
Verfahrens- und Produktionstechnik
Prozessleittechnik Anlagentechnik
In höchstens 10 Stunden
eine praktische Aufgaben, die einer vollständigen beruflichen Handlung entsprechen sollen
In höchstens 8 Stunden
eine praktische Aufgabe
Wirtschafts- und Sozialkunde
Teil 1 Teil 240 % 60 %
Schriftlicher Teil
50 %
Praktischer Teil
50 %
Wirtschafts- und Sozialkunde
Chemikant
Prüfungsrelevante Inhalte
Teil 1
die Inhalte der bisherigen Zwischenprüfung, d.h. die Ausbildungsinhalte der ersten 90
Ausbildungswochen
Teil 2
alle Pflichtqualifikationen sowie - im praktischen Teil - die vermittelten Wahlqualifikationen;
Inhalte, die bereits in Teil 1 Prüfungsgegenstand waren, sollen nur dann geprüft werden, wenn sie für die Berufsfähigkeit von besonderer Bedeutung sind.
Chemikant
Prüfungsbereich im schriftlichen Teil der Abschlussprüfung
Chemikant
Lösen von praxisbezogenen Fällen unter Verknüpfung arbeitsorganisatorischer, technologischer und mathematischer Sachverhalte
Verfahrens- und Produktions-technik
Prozessleittechnik
Anlagentechnik
Wirtschafts-/ Sozialkunde
Verfahrens- und Produktions-technik
Wirtschafts-/ Sozialkunde
Anlagentechnik
Teil 1 Teil 2
40 %
20 %
20 %
20 %
40 %
20 %
20 %
Prozessleittechnik
20 %
Prüfungsinhalte der Prüfungsbereiche von Teil 1
Chemikant
120 Minuten
60 Minuten
60 Minuten
30 Minuten
Umgehen mit Arbeitsstoffen, Verfahrenstechnische Grundoperationen, Betreiben von Produktionsanlagen
Messtechnik, Elektrische Installation und
logische Grundschaltungen
Bearbeitung von Werkstoffen,Rohrverbindungen und ArmaturenInstandhaltung von Fördermitteln;
Rechtliche Grundlagen des BerufsausbildungsverhältnissesArbeits- und Tarifrecht sowie ArbeitsschutzBetriebliche Mitbestimmung
270 Minuten
Verfahrens- und Produktions-technik
Prozessleittechnik
Anlagentechnik
Wirtschafts-/ Sozialkunde
40 %
20 %
20 %
20 %
Prüfungsinhalte der Prüfungsbereiche von Teil 2
Chemikant
120 Minuten
60 Minuten
60 Minuten
45 Minuten
Thermische und mechanische VerfahrenstechnikProduktionsverfahren,Optimieren von Produktionsabläufen
Installationstechnische Arbeiten Steuern, Regeln;
Installationstechnische Arbeiten, Instandhaltung von Produktionseinrichtungen;
Allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der
Arbeits- und Berufswelt.
285 Minuten
Verfahrens- und Produktions-technik
Prozessleittechnik
Anlagentechnik
Wirtschafts-/ Sozialkunde
40 %
20 %
20 %
20 %
Praktisch Abschlussprüfung
Chemikant
Teil 1
Durchführen einer verfahrens- und
produktionstechnischen Arbeit in
max. 8 Stunden unter Berück-
sichtigung der Bereiche
Produktions-/Verfahrenstechnik
mit mindestens einer verfahrens-
technischen Grundoperation
Prozessleittechnik
mit mindestens einer messtechnischen
Aufgabe
Anlagentechnik
mit mindestens einer Montage-
oder Wartungsarbeit
Teil 2
Durchführung eines Produktions- oder
Verarbeitungsprozesses in max. 10
Stunden unter Berücksichtigung der
Wahlqualifikationen und der Bereiche
Produktionstechnik
mit mindestens zwei verfahrens-
technischen Grundoperationen
Prozessleittechnik
mit mindestens einer Mess- sowie
einer Regelungs- oder Steuerungs-
aufgabe
Anlagentechnik
mit mindestens einer Montageaufgabe
sowie einer Inspektions- oder Wartungs-
aufgabe
Integrativ
Planen der Arbeitsabläufe
Festlegen der Arbeitsmittel
Dokumentation der Arbeits-ergebnisse
Sicherheit, Gesundheits-schutz
Umweltschutz
qualitäts-sichernde Maßnahmen
Lernort: Berufsschule
Lernfelder im ersten Ausbildungsjahr
1. Stoffe vereinigen und zurReaktion bringen
2. Stoffsysteme reinigen undtrennen
3. Stoffgrößen und Stoff-zustände in der Produktions-anlage erfassen
4. In der ProduktionsanlageArbeitsmittel bedienen und in Stand halten
120 Stunden
80 Stunden
40 Stunden
80 Stunden
Lernfelder 1-3 sind für Chemikanten und Pharmakanten gleich,
Lernfeld 4 ist berufsspezifisch formuliert.
80 Stunden
40 Stunden
80 Stunden
80 Stunden
Lernort: Berufsschule
Lernfelder im zweiten, dritten und vierten Ausbildungsjahr
5. Prozesse beeinflussen
6. Stoffgemische mechanisch trennen
7. Stoffsysteme durch Destillationund Rektifikation trennen
8. Produktionsprozesse fahrenund überwachen
9. Gehaltskontrollen und Qualitätsprüfungen durchführen
10. Produkte großtechnischherstellen
Lernfelder 2. Jahr 3./4. Jahr
80 Stunden
40 Stunden
Lernort: Berufsschule
1. Stoffsysteme thermisch aufarbeiten
2. Stoffsysteme mechanisch aufarbeiten
3. Stoffe vereinigen
4. Produktions- und Verarbeitungsprozesse planen und Anlagen in Betrieb nehmen
5. Automatisierungssysteme bedienen und warten
6. Analytisch arbeiten und Stoffe aufarbeiten
7. Stoffe lagern und transportieren
8. Produkte mit biotechnischen Methoden gewinnen
9. Elektrotechnische Arbeiten an Produktions-anlagen durchführen
10. Internationale Kompetenz entwickeln
Trocknen, II.4Extrahieren, II.6Kälte- und Tieftemperaturtechnik, II.17Zerkleinern, II.5Klassieren und Sortieren, II.7Entstauben, II.8
Vereinigen von Stoffen, II.3
Produktionsverfahren, II.1Verarbeitungsverfahren, II.2auch: Automatisierungstechnik, II.12 und Qualitätsmanagement, II.15
Pneumatik und Hydraulik, II.9Automatisierungstechnik, II.12
Umwelttechnik, II.13Labortechnik, II.14
Rohrsystemtechnik, II.10Logistik, Transport und Lagerung, II.16
Qualitätsmanagement, II.15Mikrobiologische Arbeitstechniken, II.18
Elektrotechnik, II.11
Internationale Kompetenz, II.19
Wahlpflicht-Lernfeld Wahlqualifikationseinheiten
Lernort: Berufsschule
Die Vermittlung von fremdsprachlichen Kenntnissen
soll - so die berufsbezogenen Vorbemerkungen des Rahmenlehrplanes - im Umfang
von 40 Stunden in die Lernfelder integriert werden.
kann im Rahmen des Wahlpflicht - Lernfeldes
„Internationale Kompetenz entwickeln“ vertieft werden.
Darüber hinaus können 80 Stunden berufsspezifische Fremdsprachenvermittlung als
freiwillige Ergänzung der Länder angeboten werden.
Die neue Ausbildungsordnung
Ein Konzept, welches ermöglicht,
im Einzelbetrieb nach betriebsspezifischen Notwendigkeiten/Möglichkeiten
auszubilden.
die besonderen Fähigkeiten und beruflichen Neigungen des Auszubildenden zu
fördern.
berufsbegleitendes Lernen durch die Verzahnung von Aus- und Weiterbildung in der
Praxis zu etablieren.
Ausbildungsrahmenplan PQ
1. Arbeits- und Tarifrecht
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
3. Betriebliche Maßnahmen zum „Verantwortlichen Handeln“
4. Arbeitsorganisation und Kommunikation
5. Umgehen mit Arbeitsstoffen und Bestimmen von Stoffkonstanten
6. Verfahrenstechnische Grundoperationen
7. Installationstechnische Arbeiten
8. Instandhaltung von Fördermitteln
9. Messtechnik
10. Betreiben von Produktionsanlagen
11. Thermische und mechanische Verfahrenstechnik
12. Instandhaltung von Produktionseinrichtungen
13. Steuer- und Regelungstechnik
14. Optimieren von Produktionsabläufen
PQ – Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
§ 4 Abs. 1 Nr. 1Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss,
Dauer und Beendigung, erklären
b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag
nennen
c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
e) wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb
geltenden Tarifverträge nennen
Richtwert: während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
Aufbau und Organisationdes Ausbildungsbetriebes
Arbeitsorganisation und Kommunikation
Umgehen mit Arbeitsstoffenund Bestimmen von Stoff-konstanten
VerfahrenstechnischeGrundoperationen
InstallationstechnischeArbeiten
Instandhaltung von Fördermitteln
Messtechnik
Betreiben von Produktions-anlagen
Thermische und mechanischeVerfahrenstechnik
Instandhaltung von Produktionseinrichtungen
Steuer- und Regelungstechnik
Optimieren vonProduktionsabläufen
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
Betriebliche Maßnahmenzum verantwortlichen Handeln(Responsible Care)
Betriebliche Maßnahmenzum verantwortlichen Handeln(Responsible Care)
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
PQ – Aufbau, Organisation des Ausbildungsbetriebes
§ 4 Abs. 1 Nr. 2Aufbau, Organisation des Ausbildungsbetriebes
a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung,
Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten
zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und
Gewerkschaften nennen
d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweisen der betriebsverfassungs-
oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden
Betriebes beschreiben
Richtwert: während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
Aufbau und Organisationdes Ausbildungsbetriebes
Arbeitsorganisation und Kommunikation
Umgehen mit Arbeitsstoffenund Bestimmen von Stoff-konstanten
VerfahrenstechnischeGrundoperationen
InstallationstechnischeArbeiten
Instandhaltung von Fördermitteln
Messtechnik
Betreiben von Produktions-anlagen
Thermische und mechanischeVerfahrenstechnik
Instandhaltung von Produktionseinrichtungen
Steuer- und Regelungstechnik
Optimieren vonProduktionsabläufen
Arbeitsorganisation und Kommunikation
PQ – Responsible Care
§ 4 Abs. 1 Nr. 3Betriebliche Maßnahmen zum verantwortlichen Handeln (Responsible Care)Nr. 3.1 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
Nr. 3.2 Anlagensicherheit
Nr. 3.3 Umweltschutz
Nr. 3.4 Einsetzen von Energieträgern
Nr. 3.5 Umgehen mit Arbeitsgeräten und -mitteln einschließlich Pflege
und Wartung
Nr. 3.6 Qualitätsmanagement, Kundenorientierung
Nr. 3.7 Kostenorientiertes Handeln
Richtwert: während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
Aufbau und Organisationdes Ausbildungsbetriebes
Umgehen mit Arbeitsstoffenund Bestimmen von Stoff-konstanten
VerfahrenstechnischeGrundoperationen
InstallationstechnischeArbeiten
Instandhaltung von Fördermitteln
Messtechnik
Betreiben von Produktions-anlagen
Thermische und mechanischeVerfahrenstechnik
Instandhaltung von Produktionseinrichtungen
Steuer- und Regelungstechnik
Optimieren vonProduktionsabläufen
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
Betriebliche Maßnahmenzum verantwortlichen Handeln(Responsible Care)
PQ – Responsible Care
§ 4 Abs. 1 Nr. 3.1Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen
und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen
einleiten
d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltens-
weisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung
ergreifen
e) Aufgaben der zuständigen Berufsgenossenschaft und der für den Arbeits-
schutz zuständigen Behörden erläutern
f) – m)
Richtwert: während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
Arbeitsorganisation und Kommunikation
Aufbau und Organisationdes Ausbildungsbetriebes
Umgehen mit Arbeitsstoffenund Bestimmen von Stoff-konstanten
VerfahrenstechnischeGrundoperationen
InstallationstechnischeArbeiten
Instandhaltung von Fördermitteln
Messtechnik
Betreiben von Produktions-anlagen
Thermische und mechanischeVerfahrenstechnik
Instandhaltung von Produktionseinrichtungen
Steuer- und Regelungstechnik
Optimieren vonProduktionsabläufen
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
Betriebliche Maßnahmenzum verantwortlichen Handeln(Responsible Care)
PQ – Responsible Care
§ 4 Abs. 1 Nr. 3.1Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
f) persönliche Schutzausrüstungen unterscheiden und handhaben
g) Sicherheitseinrichtungen am Arbeitsplatz bedienen und ihre Funktions-
fähigkeit erhalten
h) Explosionsgefahren beschreiben und Maßnahmen zum Explosionsschutz
ergreifen
i) Kennzeichnungen und Kennzeichnungsfarben von Behältern und
Fördersystemen zuordnen
k) Regeln der Arbeitshygiene anwenden
l) ergonomische Grundregeln anwenden, sowie Maßnahmen zur Erhaltung
der Gesundheit und Leistungsfähigkeit ergreifen
m) mit Gefahrstoffen umgehen; Gefahren erläutern und vermeiden
Richtwert: während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
Arbeitsorganisation und Kommunikation
Aufbau und Organisationdes Ausbildungsbetriebes
Umgehen mit Arbeitsstoffenund Bestimmen von Stoff-konstanten
VerfahrenstechnischeGrundoperationen
InstallationstechnischeArbeiten
Instandhaltung von Fördermitteln
Messtechnik
Betreiben von Produktions-anlagen
Thermische und mechanischeVerfahrenstechnik
Instandhaltung von Produktionseinrichtungen
Steuer- und Regelungstechnik
Optimieren vonProduktionsabläufen
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
Betriebliche Maßnahmenzum verantwortlichen Handeln(Responsible Care)
PQ – Responsible Care
§ 4 Abs. 1 Nr. 3.2Anlagensicherheit
a) Exzonen, Zündschutzarten und Temperaturklassen beachten
b) Einrichtungen zur Anlagensicherheit unterscheiden und beachten
c) bei Störungen betriebsspezifische Maßnahmen einleiten
Richtwert: während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
Arbeitsorganisation und Kommunikation
Aufbau und Organisationdes Ausbildungsbetriebes
Umgehen mit Arbeitsstoffenund Bestimmen von Stoff-konstanten
VerfahrenstechnischeGrundoperationen
InstallationstechnischeArbeiten
Instandhaltung von Fördermitteln
Messtechnik
Betreiben von Produktions-anlagen
Thermische und mechanischeVerfahrenstechnik
Instandhaltung von Produktionseinrichtungen
Steuer- und Regelungstechnik
Optimieren vonProduktionsabläufen
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
Betriebliche Maßnahmenzum verantwortlichen Handeln(Responsible Care)
PQ – Responsible Care
§ 4 Abs. 1 Nr. 3.3Umweltschutz
a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen
Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes
anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und
Materialverwendung nutzen
d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden
Entsorgung zuführen
e) Abfälle sammeln, lagern und für die Verwertung bereitstellen
Richtwert: während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen
Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere:
Arbeitsorganisation und Kommunikation
Aufbau und Organisationdes Ausbildungsbetriebes
Umgehen mit Arbeitsstoffenund Bestimmen von Stoff-konstanten
VerfahrenstechnischeGrundoperationen
InstallationstechnischeArbeiten
Instandhaltung von Fördermitteln
Messtechnik
Betreiben von Produktions-anlagen
Thermische und mechanischeVerfahrenstechnik
Instandhaltung von Produktionseinrichtungen
Steuer- und Regelungstechnik
Optimieren vonProduktionsabläufen
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
Betriebliche Maßnahmenzum verantwortlichen Handeln(Responsible Care)
PQ – Responsible Care
§ 4 Abs. 1 Nr. 3.4Einsetzen von Energieträgern
a) die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten unterscheiden und
unter Beachtung des Wirkungsgrades und des Gefährdungspotenzials
einsetzen; Zusammenhänge der Energieumwandlung beschreiben
b) Wirkungsweise der Energieträger unterscheiden und Maschinen und
Apparate, insbesondere Wärmetauscher, einsetzen
Richtwert: 6 Wochen im ersten Abschluss(mit anderen Ausbildungsinhalten zu vermitteln)
Arbeitsorganisation und Kommunikation
Aufbau und Organisationdes Ausbildungsbetriebes
Umgehen mit Arbeitsstoffenund Bestimmen von Stoff-konstanten
VerfahrenstechnischeGrundoperationen
InstallationstechnischeArbeiten
Instandhaltung von Fördermitteln
Messtechnik
Betreiben von Produktions-anlagen
Thermische und mechanischeVerfahrenstechnik
Instandhaltung von Produktionseinrichtungen
Steuer- und Regelungstechnik
Optimieren vonProduktionsabläufen
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
Betriebliche Maßnahmenzum verantwortlichen Handeln(Responsible Care)
PQ – Responsible Care
§ 4 Abs. 1 Nr. 3.5Umgehen mit Arbeitsgeräten und –mittelneinschließlich Pflege und Wartunga) Fördersysteme einschließlich Armaturen bedienen und pflegen
b) Werkstoffe unter Beachtung ihrer mechanischen, thermischen und
chemischen Eigenschaften einsetzen
c) Anlagenteile und Geräte zum Einsatz vorbereiten
d) Maßnahmen zum Schutz vor Korrosion, Verschleiß, Unterkühlung
und Überhitzung ergreifen
e) Arbeitsmittel warten und pflegen
Richtwert: 3 Wochen im ersten Abschluss(mit anderen Ausbildungsinhalten zu vermitteln)
Arbeitsorganisation und Kommunikation
Aufbau und Organisationdes Ausbildungsbetriebes
Umgehen mit Arbeitsstoffenund Bestimmen von Stoff-konstanten
VerfahrenstechnischeGrundoperationen
InstallationstechnischeArbeiten
Instandhaltung von Fördermitteln
Messtechnik
Betreiben von Produktions-anlagen
Thermische und mechanischeVerfahrenstechnik
Instandhaltung von Produktionseinrichtungen
Steuer- und Regelungstechnik
Optimieren vonProduktionsabläufen
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
Betriebliche Maßnahmenzum verantwortlichen Handeln(Responsible Care)
PQ – Responsible Care
§ 4 Abs. 1 Nr. 3.6Qualitätsmanagement, Kundenorientierung
a) betriebsspezifische Instrumente des Qualitätsmanagements erläutern
und aufgabenspezifisch anwenden
b) prozess- und kundenorientiert arbeiten
Richtwert: während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
Arbeitsorganisation und Kommunikation
Aufbau und Organisationdes Ausbildungsbetriebes
Umgehen mit Arbeitsstoffenund Bestimmen von Stoff-konstanten
VerfahrenstechnischeGrundoperationen
InstallationstechnischeArbeiten
Instandhaltung von Fördermitteln
Messtechnik
Betreiben von Produktions-anlagen
Thermische und mechanischeVerfahrenstechnik
Instandhaltung von Produktionseinrichtungen
Steuer- und Regelungstechnik
Optimieren vonProduktionsabläufen
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
Betriebliche Maßnahmenzum verantwortlichen Handeln(Responsible Care)
PQ – Responsible Care
§ 4 Abs. 1 Nr. 3.7Kostenorientiertes Handeln
a) Möglichkeiten der Beeinflussbarkeit von Kosten im eigenen Arbeits-
bereich nutzen
b) zur Einhaltung von Kostenvorgaben beitragen
Richtwert: während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
Arbeitsorganisation und Kommunikation
Aufbau und Organisationdes Ausbildungsbetriebes
Umgehen mit Arbeitsstoffenund Bestimmen von Stoff-konstanten
VerfahrenstechnischeGrundoperationen
InstallationstechnischeArbeiten
Instandhaltung von Fördermitteln
Messtechnik
Betreiben von Produktions-anlagen
Thermische und mechanischeVerfahrenstechnik
Instandhaltung von Produktionseinrichtungen
Steuer- und Regelungstechnik
Optimieren vonProduktionsabläufen
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
Betriebliche Maßnahmenzum verantwortlichen Handeln(Responsible Care)
Umgehen mit Arbeitsstoffenund Bestimmen von Stoff-konstanten
PQ – Arbeitsorganisation, Kommunikation
§ 4 Abs. 1 Nr. 4Arbeitsorganisation und Kommunikation
Nr. 4.1 Planen und Steuern von Prozess-, Betriebs- und Arbeitsabläufen
Nr. 4.2 Arbeiten im Team
Nr. 4.3 Informationsbeschaffung, Dokumentation
Nr. 4.4 Kommunikations- und Informationssysteme
Aufbau und Organisationdes Ausbildungsbetriebes
Arbeitsorganisation und Kommunikation
VerfahrenstechnischeGrundoperationen
InstallationstechnischeArbeiten
Instandhaltung von Fördermitteln
Messtechnik
Betreiben von Produktions-anlagen
Thermische und mechanischeVerfahrenstechnik
Instandhaltung von Produktionseinrichtungen
Steuer- und Regelungstechnik
Optimieren vonProduktionsabläufen
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
Betriebliche Maßnahmenzum verantwortlichen Handeln(Responsible Care)
PQ – Arbeitsorganisation, Kommunikation
§ 4 Abs. 1 Nr. 4.1Planen und Steuern von Prozess-, Betriebs- und Arbeits-abläufena) Materialien, Ersatzteile, Werkzeuge sowie Betriebsmittel auswählen,
lagern, disponieren und bereitstellen
b) Fließbilder, Funktionspläne und Verfahrensvorschriften zur Planung von
Arbeitsabläufen anwenden
c) Arbeitsabläufe festlegen und Abwicklungszeiten einschätzen; Arbeits-
schritte und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und
terminlicher Vorgaben durchführen; bei Abweichung von der Planung
die Arbeitsschritte auf die veränderte Situation korrigiert abstimmen
Richtwert: während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
Umgehen mit Arbeitsstoffenund Bestimmen von Stoff-konstanten
Aufbau und Organisationdes Ausbildungsbetriebes
Arbeitsorganisation und Kommunikation
VerfahrenstechnischeGrundoperationen
InstallationstechnischeArbeiten
Instandhaltung von Fördermitteln
Messtechnik
Betreiben von Produktions-anlagen
Thermische und mechanischeVerfahrenstechnik
Instandhaltung von Produktionseinrichtungen
Steuer- und Regelungstechnik
Optimieren vonProduktionsabläufen
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
Betriebliche Maßnahmenzum verantwortlichen Handeln(Responsible Care)
PQ – Arbeitsorganisation, Kommunikation
§ 4 Abs. 1 Nr. 4.2Arbeiten im Team
a) Problemlösungsmethoden anwenden
b) Kommunikationsregeln anwenden; Hilfsmittel zur Kommunikations-
förderung einsetzen
c) Aufgaben im Team bearbeiten und abstimmen; Ergebnisse auswerten,
kontrollieren und darstellen
Richtwert: während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
Richtwert: 3 Wochen im ersten Ausbildungsabschnitt2 Wochen im zweiten Ausbildungsabschnitt
Umgehen mit Arbeitsstoffenund Bestimmen von Stoff-konstanten
Aufbau und Organisationdes Ausbildungsbetriebes
Arbeitsorganisation und Kommunikation
VerfahrenstechnischeGrundoperationen
InstallationstechnischeArbeiten
Instandhaltung von Fördermitteln
Messtechnik
Betreiben von Produktions-anlagen
Thermische und mechanischeVerfahrenstechnik
Instandhaltung von Produktionseinrichtungen
Steuer- und Regelungstechnik
Optimieren vonProduktionsabläufen
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
Betriebliche Maßnahmenzum verantwortlichen Handeln(Responsible Care)
PQ – Arbeitsorganisation, Kommunikation
§ 4 Abs. 1 Nr. 4.3Informationsbeschaffung, Dokumentation
a) Informationsquellen auswählen und unter Berücksichtigung auch
fremdsprachiger Fachbegriffe anwenden
b) Dokumentationsarten unterscheiden
c) Hilfsmittel zur Dokumentation einsetzen
d) Arbeitsabläufe und -ergebnisse dokumentieren und beurteilen
Richtwert: während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
Umgehen mit Arbeitsstoffenund Bestimmen von Stoff-konstanten
Aufbau und Organisationdes Ausbildungsbetriebes
Arbeitsorganisation und Kommunikation
VerfahrenstechnischeGrundoperationen
InstallationstechnischeArbeiten
Instandhaltung von Fördermitteln
Messtechnik
Betreiben von Produktions-anlagen
Thermische und mechanischeVerfahrenstechnik
Instandhaltung von Produktionseinrichtungen
Steuer- und Regelungstechnik
Optimieren vonProduktionsabläufen
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
Betriebliche Maßnahmenzum verantwortlichen Handeln(Responsible Care)
PQ – Arbeitsorganisation, Kommunikation
§ 4 Abs. 1 Nr. 4.4Kommunikations- und Informationssysteme
a) betriebsspezifische Kommunikations- und Informationssysteme einsetzen
b) mit Standardsoftware und arbeitsplatzspezifischer Software arbeiten
c) Regeln zum Datenschutz und zur Datensicherheit anwenden
Richtwert: während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
Umgehen mit Arbeitsstoffenund Bestimmen von Stoff-konstanten
Aufbau und Organisationdes Ausbildungsbetriebes
Arbeitsorganisation und Kommunikation
VerfahrenstechnischeGrundoperationen
InstallationstechnischeArbeiten
Instandhaltung von Fördermitteln
Messtechnik
Betreiben von Produktions-anlagen
Thermische und mechanischeVerfahrenstechnik
Instandhaltung von Produktionseinrichtungen
Steuer- und Regelungstechnik
Optimieren vonProduktionsabläufen
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
Betriebliche Maßnahmenzum verantwortlichen Handeln(Responsible Care)
VerfahrenstechnischeGrundoperationen
PQ – Arbeitsstoffe, Stoffkonstanten
§ 4 Abs. 1 Nr. 5Umgehen mit Arbeitsstoffen und bestimmen von Stoff-konstantena) chemische Gesetzmäßigkeiten, insbesondere chemische Bindung und
Reaktionsfähigkeit beachten; Reaktionstypen unterscheiden
b) physikalische Gesetzmäßigkeiten, insbesondere Aggregatszustands-
änderungen und den Einfluss von Druck und Temperatur auf
Gasvolumina beachten
c) aliphatische und aromatische Kohlenwasserstoffe, Alkanole, Alkanale
und Karbonsäuren unterscheiden
d) mit Säuren, Basen, Salzen und deren Lösungen umgehen
e) mit Lösemitteln umgehen
f) mit Gasen umgehen
g) Arbeitsstoffe kennzeichnen und lagern
h) – n)
Aufbau und Organisationdes Ausbildungsbetriebes
Arbeitsorganisation und Kommunikation
Umgehen mit Arbeitsstoffenund Bestimmen von Stoff-konstanten
InstallationstechnischeArbeiten
Instandhaltung von Fördermitteln
Messtechnik
Betreiben von Produktions-anlagen
Thermische und mechanischeVerfahrenstechnik
Instandhaltung von Produktionseinrichtungen
Steuer- und Regelungstechnik
Optimieren vonProduktionsabläufen
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
Betriebliche Maßnahmenzum verantwortlichen Handeln(Responsible Care)
PQ – Arbeitsstoffe, Stoffkonstanten
§ 4 Abs. 1 Nr. 5Umgehen mit Arbeitsstoffen und bestimmen von Stoff-konstantenh) Verfahren zur Probennahme und Probenvorbereitung für die Inprozess-
kontrolle und Endproduktprüfung unterscheiden; Proben nehmen
i) Säure-Base-Titrationen durchführen und auswerten; pH-Wert
bestimmen
k) Volumen, Masse und Dichte von Feststoffen und Flüssigkeiten
bestimmen
l) Stoffkonstanten, insbesondere Viskosität, Brechzahl, Schmelz-
temperatur bestimmen und auswerten
m) betriebsübliche Analyseverfahren, insbesondere fotometrische oder
chromatographische, anwenden und auswerten
n) physikalisch-chemische Gesetzmäßigkeiten beachten, insbesondere
über Energieinhalte bei exo- und endothermen Reaktionen sowie den
Einfluss von Druck und Temperatur auf chemische Reaktionen Auskunft
geben
VerfahrenstechnischeGrundoperationen
Aufbau und Organisationdes Ausbildungsbetriebes
Arbeitsorganisation und Kommunikation
Umgehen mit Arbeitsstoffenund Bestimmen von Stoff-konstanten
InstallationstechnischeArbeiten
Instandhaltung von Fördermitteln
Messtechnik
Betreiben von Produktions-anlagen
Thermische und mechanischeVerfahrenstechnik
Instandhaltung von Produktionseinrichtungen
Steuer- und Regelungstechnik
Optimieren vonProduktionsabläufen
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
Betriebliche Maßnahmenzum verantwortlichen Handeln(Responsible Care)
InstallationstechnischeArbeiten
PQ – Verfahrenstechnische Grundoperationen
§ 4 Abs. 1 Nr. 6Verfahrenstechnische Grundoperationen
a) Grundoperationen unterscheiden, Geräte ihren Einsatz-
gebieten zuordnen
b) Stoffportionen definieren und die Zusammensetzung von
Mischphasen berechnen, definierte Lösungen herstellen
c) Feststoff nach einem Verfahren zerkleinern und klassieren
d) Feststoff-Flüssigkeits-Gemische insbesondere durch Sedimentieren
und Filtrieren trennen
e) Gemische durch Umkristallisieren und Destillieren reinigen
f) Feststoff trocknen
g) Methoden der Sorption anwenden
Richtwert: 12 Wochen im ersten Ausbildungsabschnitt6 Wochen im zweiten Ausbildungsabschnitt
Aufbau und Organisationdes Ausbildungsbetriebes
Arbeitsorganisation und Kommunikation
Umgehen mit Arbeitsstoffenund Bestimmen von Stoff-konstanten
VerfahrenstechnischeGrundoperationen
Instandhaltung von Fördermitteln
Messtechnik
Betreiben von Produktions-anlagen
Thermische und mechanischeVerfahrenstechnik
Instandhaltung von Produktionseinrichtungen
Steuer- und Regelungstechnik
Optimieren vonProduktionsabläufen
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
Betriebliche Maßnahmenzum verantwortlichen Handeln(Responsible Care)
Instandhaltung von Fördermitteln
PQ – Installationstechnische Arbeiten
§ 4 Abs. 1 Nr. 7Installationstechnische Arbeiten
a) Bearbeitungsverfahren von Werkstoffen unterscheiden; Metalle
und Kunststoffe manuell bearbeiten
b) Rohre und Rohrleitungsteile unter Berücksichtigung von Rohrver-
bindungsarten und -elementen sowie Dichtungsmaterialien verbinden
und abdichten
c) Absperrorgane Einsatzgebieten zuordnen; Absperrorgane bedienen
d) elektrische Größen im Gleich- und Wechselstromkreis messen
e) Maßnahmen zum Schutz gegen die gefährliche Wirkung des Stroms
bei unterschiedlichen Netzsystemen anwenden
f) ein- und mehradrige, geschirmte und ungeschirmte Leitungen zurichten
g) Installationsschaltungen unter Berücksichtigung verschiedener
Leitungsarten herstellen
Richtwert: 10 Wochen im ersten Ausbildungsabschnitt4 Wochen im zweiten Ausbildungsabschnitt
Aufbau und Organisationdes Ausbildungsbetriebes
Arbeitsorganisation und Kommunikation
Umgehen mit Arbeitsstoffenund Bestimmen von Stoff-konstanten
VerfahrenstechnischeGrundoperationen
InstallationstechnischeArbeiten
Messtechnik
Betreiben von Produktions-anlagen
Thermische und mechanischeVerfahrenstechnik
Instandhaltung von Produktionseinrichtungen
Steuer- und Regelungstechnik
Optimieren vonProduktionsabläufen
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
Betriebliche Maßnahmenzum verantwortlichen Handeln(Responsible Care)
Messtechnik
PQ – Instandhalten von Fördermitteln
§ 4 Abs. 1 Nr. 8Instandhalten von Fördermitteln
a) Wellenabdichtungen überprüfen
b) Fördermittel unterscheiden und prüfen
c) Fördermittel ausbauen, einbauen und in Betrieb nehmen
d) vorbeugende Instandhaltung von Fördermitteln durchführen
und dokumentieren
Richtwert: 2 Wochen im ersten Ausbildungsabschnitt4 Wochen im zweiten Ausbildungsabschnitt
Aufbau und Organisationdes Ausbildungsbetriebes
Arbeitsorganisation und Kommunikation
Umgehen mit Arbeitsstoffenund Bestimmen von Stoff-konstanten
VerfahrenstechnischeGrundoperationen
InstallationstechnischeArbeiten
Instandhaltung von Fördermitteln
Betreiben von Produktions-anlagen
Thermische und mechanischeVerfahrenstechnik
Instandhaltung von Produktionseinrichtungen
Steuer- und Regelungstechnik
Optimieren vonProduktionsabläufen
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
Betriebliche Maßnahmenzum verantwortlichen Handeln(Responsible Care)
Betreiben von Produktions-anlagen
PQ – Messtechnik
§ 4 Abs. 1 Nr. 9Messtechnik
a) Messprinzipien und Einsatzgebiete von Geräten zur Bestimmung von
Druck, Differenzdruck, Durchfluss, Füllstand, Menge und Temperatur
unterscheiden und ihren Einsatzgebieten zuordnen
b) Druck, Differenzdruck, Füllstand, Durchfluss, Menge und Temperatur
messen
c) Einrichtungen zur Erfassung und Übertragung von Signalen
unterscheiden
d) Funktionsweise von Aktoren unterscheiden
e) logische Grundschaltungen aufbauen und prüfen
f) Elementen eines Regelkreises Funktionen zuordnen
Richtwert: 10 Wochen im ersten Ausbildungsabschnitt
Richtwert: 4 Wochen im ersten Ausbildungsabschnitt
Aufbau und Organisationdes Ausbildungsbetriebes
Arbeitsorganisation und Kommunikation
Umgehen mit Arbeitsstoffenund Bestimmen von Stoff-konstanten
VerfahrenstechnischeGrundoperationen
InstallationstechnischeArbeiten
Instandhaltung von Fördermitteln
Messtechnik
Thermische und mechanischeVerfahrenstechnik
Instandhaltung von Produktionseinrichtungen
Steuer- und Regelungstechnik
Optimieren vonProduktionsabläufen
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
Betriebliche Maßnahmenzum verantwortlichen Handeln(Responsible Care)
Thermische und mechanischeVerfahrenstechnik
PQ – Betreiben von Produktionsanlagen
§ 4 Abs. 1 Nr. 10Betreiben von Produktionsanlagen
a) Produktionsprozesse einschließlich der Ver- und Entsorgung und
unter Berücksichtigung von Umweltschutzmaßnahmen beschreiben
b) Anlagen oder Teilanlagen anfahren und abfahren und im Rahmen
der Betriebsanweisung fahren
Richtwert: 10 Wochen im ersten Ausbildungsabschnitt
Richtwert: 4 Wochen im ersten Ausbildungsabschnitt
Aufbau und Organisationdes Ausbildungsbetriebes
Arbeitsorganisation und Kommunikation
Umgehen mit Arbeitsstoffenund Bestimmen von Stoff-konstanten
VerfahrenstechnischeGrundoperationen
InstallationstechnischeArbeiten
Instandhaltung von Fördermitteln
Messtechnik
Betreiben von Produktions-anlagen
Instandhaltung von Produktionseinrichtungen
Steuer- und Regelungstechnik
Optimieren vonProduktionsabläufen
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
Betriebliche Maßnahmenzum verantwortlichen Handeln(Responsible Care)
Instandhaltung von Produktionseinrichtungen
PQ – Verfahrenstechnik
§ 4 Abs. 1 Nr. 11Thermische und mechanische Verfahrenstechnik
Destillieren und Rektifizieren
a) Geräte und Anlagen zum Destillieren und Rektifizieren, insbesondere
unter Beachtung von Aufbau, Funktions- und Wirkungsweise
unterscheiden und einsetzen
b) Flüssigkeitsgemische unter Beachtung der physikalischen Vorgänge und
betriebstechnischen Voraussetzungen sowie unter Berücksichtigung
der Energieeffizienz durch Destillieren und Rektifizieren trennen
c) Qualität der Produkte prüfen, Abweichungen im Prozess feststellen
und Maßnahmen ergreifen
Filtrieren, Zentrifugieren, Sedimentieren
d) Geräte und Anlagen zum Sedimentieren, Zentrifugieren und Filtrieren
insbesondere unter Beachtung von Aufbau, Funktions- und Wirkungs-
weise unterscheiden und einsetzen
e) Abweichungen im Prozess feststellen; bei Störungen Maßnahmen einleitenRichtwert: 10 Wochen im ersten Ausbildungsabschnitt
Aufbau und Organisationdes Ausbildungsbetriebes
Arbeitsorganisation und Kommunikation
Umgehen mit Arbeitsstoffenund Bestimmen von Stoff-konstanten
VerfahrenstechnischeGrundoperationen
InstallationstechnischeArbeiten
Instandhaltung von Fördermitteln
Messtechnik
Betreiben von Produktions-anlagen
Thermische und mechanischeVerfahrenstechnik
Steuer- und Regelungstechnik
Optimieren vonProduktionsabläufen
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
Betriebliche Maßnahmenzum verantwortlichen Handeln(Responsible Care)
Steuer- und Regelungstechnik
PQ – Instandhaltung
§ 4 Abs. 1 Nr. 12Instandhaltung von Produktionseinrichtungen
a) Produktionseinrichtungen zur Reparatur und Wartung unter Beachtung
sicherheitstechnischer Vorschriften und verfahrenstechnischer
Bedingungen in und außer Betrieb nehmen
b) Baugruppen und Bauteile unter Beachtung bauteilspezifischer
Montagebedingungen austauschen
c) Baugruppen und Bauteile sichern und transportieren
d) vorbeugende Instandhaltung von Produktionseinrichtungen durchführen
und dokumentieren
Richtwert: 12 Wochen im dritten Ausbildungsabschnitt
Aufbau und Organisationdes Ausbildungsbetriebes
Arbeitsorganisation und Kommunikation
Umgehen mit Arbeitsstoffenund Bestimmen von Stoff-konstanten
VerfahrenstechnischeGrundoperationen
InstallationstechnischeArbeiten
Instandhaltung von Fördermitteln
Messtechnik
Betreiben von Produktions-anlagen
Thermische und mechanischeVerfahrenstechnik
Instandhaltung von Produktionseinrichtungen
Optimieren vonProduktionsabläufen
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
Betriebliche Maßnahmenzum verantwortlichen Handeln(Responsible Care)
Optimieren vonProduktionsabläufen
PQ – Steuer- und Regelungstechnik
§ 4 Abs. 1 Nr. 13Steuer- und Regelungstechnik
a) Fehler mit Hilfe von Schaltungsunterlagen eingrenzen
b) Produktionsanlagen mit Hilfe von PLT-Komponenten bedienen
c) Mess- und Regeleinrichtungen nach Vorgaben und unter Nutzung von
betriebsspezifischen Plänen überprüfen und einstellen
d) Systeme nach Vorschriften warten
e) Aufbau und Wirkungsweise von Automatisierungssystemen unterscheiden
und ein System bedienen
f) Programme für speicherprogrammierbare Steuerungen nach Vorgaben
und technischen Unterlagen eingeben und testen
Richtwert: 12 Wochen im dritten Ausbildungsabschnitt
Aufbau und Organisationdes Ausbildungsbetriebes
Arbeitsorganisation und Kommunikation
Umgehen mit Arbeitsstoffenund Bestimmen von Stoff-konstanten
VerfahrenstechnischeGrundoperationen
InstallationstechnischeArbeiten
Instandhaltung von Fördermitteln
Messtechnik
Betreiben von Produktions-anlagen
Thermische und mechanischeVerfahrenstechnik
Instandhaltung von Produktionseinrichtungen
Steuer- und Regelungstechnik
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
Betriebliche Maßnahmenzum verantwortlichen Handeln(Responsible Care)
PQ – Optimieren von Produktionsabläufen
§ 4 Abs. 1 Nr. 14Optimieren von Produktionsabläufen
a) Fahrweise von Anlagen oder Teilanlagen nach betrieblichen Vorgaben optimieren
b) Störungen im Produktionsablauf feststellen, Maßnahmen zu ihrer Beseitigung ergreifen und bei der Beseitigung durch Fachpersonal mitwirken
c) Prozessabläufe dokumentieren
Richtwert: 8 Wochen im dritten Ausbildungsabschnitt
Aufbau und Organisationdes Ausbildungsbetriebes
Arbeitsorganisation und Kommunikation
Umgehen mit Arbeitsstoffenund Bestimmen von Stoff-konstanten
VerfahrenstechnischeGrundoperationen
InstallationstechnischeArbeiten
Instandhaltung von Fördermitteln
Messtechnik
Betreiben von Produktions-anlagen
Thermische und mechanischeVerfahrenstechnik
Instandhaltung von Produktionseinrichtungen
Steuer- und Regelungstechnik
Optimieren vonProduktionsabläufen
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
Betriebliche Maßnahmenzum verantwortlichen Handeln(Responsible Care)
Ausbildungsrahmenplan WQ
1. Produktionsverfahren
2. Verarbeitungstechnik
3. Vereinigen von Stoffen
4. Trocknen
5. Zerkleinern
6. Extrahieren
7. Klassieren und Sortieren
8. Entstauben
9. Pneumatik und Hydraulik
10. Rohrsystemtechnik
11. Elektrotechnik
12. Automatisierungstechnik
13. Umwelttechnik
14. Labortechnik
15. Qualitätsmanagement
16. Logistik, Transport und Lagerung
17. Kälte- und Tieftemperaturtechnik
18. Mikrobiologische Arbeiten
19. Internationale Kompetenz
WQ – Produktionsverfahren
§ 4 Abs. 2 Nr. 1Produktionsverfahren
Produktionsverfahren
Verarbeitungstechnik
Vereinigen von Stoffen
Trocknen
Zerkleinern
Extrahieren
Klassieren und Sortieren
Entstauben
Pneumatik und Hydraulik
Rohrsystemtechnik
Elektrotechnik
Automatisierungstechnik
Umwelttechnik
Labortechnik
Qualitätsmanagement
Logistik, Transport und LagerungKälte- und Tieftemperatur-technikProduktionsbezogene mikro-biologische Arbeitstechniken
Internationale Kompetenz
a) bei der Planung von Produktionsprozessen mitwirken
b) anorganische, organische, polymere oder bio- und gentechnische
Produkte unter Berücksichtigung des Reaktionsverhaltens sowie
gesetzlicher und betrieblicher Vorgaben herstellen
c) Inprozesskontrolle durchführen
d) Produkte prüfen
Richtwert: 10 Wochen im dritten Ausbildungsabschnitt
Vereinigen von Stoffen
Produktionsverfahren
WQ – Verarbeitungstechnik
§ 4 Abs. 2 Nr. 2Verarbeitungstechnik
a) bei der Planung von Verarbeitungsprozessen mitwirken
b) Anlagen und Teilanlagen zur Verarbeitung von Stoffen in Betrieb
nehmen und nach Betriebsanweisung fahren
c) vorbeugende Wartung durchführen; bei Störungen Maßnahmen
ergreifen
d) Verarbeitungsprozesse dokumentieren und Qualitätskontrollen
durchführen
Richtwert: 10 Wochen im dritten Ausbildungsabschnitt
Verarbeitungstechnik
Trocknen
Zerkleinern
Extrahieren
Klassieren und Sortieren
Entstauben
Pneumatik und Hydraulik
Rohrsystemtechnik
Elektrotechnik
Automatisierungstechnik
Umwelttechnik
Labortechnik
Qualitätsmanagement
Logistik, Transport und LagerungKälte- und Tieftemperatur-technikProduktionsbezogene mikro-biologische Arbeitstechniken
Internationale Kompetenz
Trocknen
WQ – Vereinigen von Stoffen
§ 4 Abs. 2 Nr. 3Vereinigen von Stoffen
a) Anlagen und Geräte, insbesondere unter Beachtung von Aufbau,
Funktions- und Wirkungsweise unterscheiden und einsetzen
b) Stoffe nach verschiedenen Verfahren vereinigen
c) Ergebnisse prüfen
d) Abweichungen im Prozess feststellen und Maßnahmen einleiten
Richtwert: 10 Wochen im dritten Ausbildungsabschnitt
Produktionsverfahren
Verarbeitungstechnik
Vereinigen von Stoffen
Zerkleinern
Extrahieren
Klassieren und Sortieren
Entstauben
Pneumatik und Hydraulik
Rohrsystemtechnik
Elektrotechnik
Automatisierungstechnik
Umwelttechnik
Labortechnik
Qualitätsmanagement
Logistik, Transport und LagerungKälte- und Tieftemperatur-technikProduktionsbezogene mikro-biologische Arbeitstechniken
Internationale Kompetenz
Zerkleinern
WQ – Trocknen
§ 4 Abs. 2 Nr. 4Trocknen
a) Geräte und Anlagen, insbesondere unter Beachtung von Aufbau,
Funktions- und Wirkungsweise unterscheiden und einsetzen
b) Feststoffe, Flüssigkeiten und Gase trocknen
c) den Trockengrad bestimmen
d) Abweichungen im Prozess feststellen und Maßnahmen einleiten
Richtwert: 10 Wochen im dritten Ausbildungsabschnitt
Produktionsverfahren
Verarbeitungstechnik
Vereinigen von Stoffen
Trocknen
Extrahieren
Klassieren und Sortieren
Entstauben
Pneumatik und Hydraulik
Rohrsystemtechnik
Elektrotechnik
Automatisierungstechnik
Umwelttechnik
Labortechnik
Qualitätsmanagement
Logistik, Transport und LagerungKälte- und Tieftemperatur-technikProduktionsbezogene mikro-biologische Arbeitstechniken
Internationale Kompetenz
Extrahieren
WQ - Zerkleinern
§ 4 Abs. 2 Nr. 5Zerkleinern
a) Geräte und Anlagen, insbesondere unter Beachtung von Aufbau,
Funktions- und Wirkungsweise unterscheiden und einsetzen
b) Feststoffe nach verschiedenen Verfahren zerkleinern
c) Ergebnisse prüfen
d) Abweichungen im Prozess feststellen und Maßnahmen einleiten
Richtwert: 10 Wochen im dritten Ausbildungsabschnitt
Produktionsverfahren
Verarbeitungstechnik
Vereinigen von Stoffen
Trocknen
Zerkleinern
Klassieren und Sortieren
Entstauben
Pneumatik und Hydraulik
Rohrsystemtechnik
Elektrotechnik
Automatisierungstechnik
Umwelttechnik
Labortechnik
Qualitätsmanagement
Logistik, Transport und LagerungKälte- und Tieftemperatur-technikProduktionsbezogene mikro-biologische Arbeitstechniken
Internationale Kompetenz
Klassieren und Sortieren
WQ - Extrahieren
§ 4 Abs. 2 Nr. 6Extrahieren
a) Geräte und Anlagen, insbesondere unter Beachtung von Aufbau,
Funktions- und Wirkungsweise unterscheiden und einsetzen
b) Stoffe aus Gemischen durch Fest-Flüssig- und Flüssig-Flüssig-Extraktion
abtrennen
c) Reinheit der Fraktionen prüfen
d) Gefahrenpotenziale bei Abweichungen im Prozess feststellen und
Maßnahmen ergreifen
Richtwert: 10 Wochen im dritten Ausbildungsabschnitt
Produktionsverfahren
Verarbeitungstechnik
Vereinigen von Stoffen
Trocknen
Zerkleinern
Extrahieren
Entstauben
Pneumatik und Hydraulik
Rohrsystemtechnik
Elektrotechnik
Automatisierungstechnik
Umwelttechnik
Labortechnik
Qualitätsmanagement
Logistik, Transport und LagerungKälte- und Tieftemperatur-technikProduktionsbezogene mikro-biologische Arbeitstechniken
Internationale Kompetenz
Entstauben
WQ – Klassieren und Sortieren
§ 4 Abs. 2 Nr. 7Klassieren und Sortieren
a) Geräte und Anlagen, insbesondere unter Beachtung von Aufbau,
Funktions- und Wirkungsweise unterscheiden und einsetzen
b) Stoffe durch Klassieren und Sortieren trennen
c) Ergebnisse prüfen
d) Abweichungen im Prozess feststellen und Maßnahmen einleiten
Richtwert: 10 Wochen im dritten Ausbildungsabschnitt
Produktionsverfahren
Verarbeitungstechnik
Vereinigen von Stoffen
Trocknen
Zerkleinern
Extrahieren
Klassieren und Sortieren
Pneumatik und Hydraulik
Rohrsystemtechnik
Elektrotechnik
Automatisierungstechnik
Umwelttechnik
Labortechnik
Qualitätsmanagement
Logistik, Transport und LagerungKälte- und Tieftemperatur-technikProduktionsbezogene mikro-biologische Arbeitstechniken
Internationale Kompetenz
Pneumatik und Hydraulik
WQ – Entstauben
§ 4 Abs. 2 Nr. 8Entstauben
a) Anlagen und Geräte, insbesondere unter Beachtung von Aufbau,
Funktions- und Wirkungsweise unterscheiden und einsetzen
b) Gase durch Entstauben reinigen
c) Funktionsfähigkeit der Anlagen und Geräte sicherstellen
Richtwert: 10 Wochen im dritten Ausbildungsabschnitt
Produktionsverfahren
Verarbeitungstechnik
Vereinigen von Stoffen
Trocknen
Zerkleinern
Extrahieren
Klassieren und Sortieren
Entstauben
Rohrsystemtechnik
Elektrotechnik
Automatisierungstechnik
Umwelttechnik
Labortechnik
Qualitätsmanagement
Logistik, Transport und LagerungKälte- und Tieftemperatur-technikProduktionsbezogene mikro-biologische Arbeitstechniken
Internationale Kompetenz
Rohrsystemtechnik
WQ – Pneumatik und Hydraulik
§ 4 Abs. 2 Nr. 9Pneumatik und Hydraulik
a) Schalt- und Funktionspläne verschiedener Systeme handhaben
b) Druck in pneumatischen Systemen sowie Druck und Volumenstrom
in hydraulischen Systemen messen und einstellen
c) funktionsgerechten Ablauf von Steuerungen überprüfen; bei Störungen
Maßnahmen einleiten
d) im Rahmen von Inspektionen Bauteile austauschen
Richtwert: 10 Wochen im dritten Ausbildungsabschnitt
Produktionsverfahren
Verarbeitungstechnik
Vereinigen von Stoffen
Trocknen
Zerkleinern
Extrahieren
Klassieren und Sortieren
Entstauben
Pneumatik und Hydraulik
Elektrotechnik
Automatisierungstechnik
Umwelttechnik
Labortechnik
Qualitätsmanagement
Logistik, Transport und LagerungKälte- und Tieftemperatur-technikProduktionsbezogene mikro-biologische Arbeitstechniken
Internationale Kompetenz
Elektrotechnik
WQ – Rohrsystemtechnik
§ 4 Abs. 2 Nr. 10Rohrsystemtechnik
a) Funktionsfähigkeit von Rohrleitungssystemen überprüfen; bei Störungen
Maßnahmen einleiten
b) Rohrleitungsteile und Armaturen unter Berücksichtigung verfahrens-
technischer Bedingungen und sicherheitstechnischer Vorschriften
austauschen
Richtwert: 10 Wochen im dritten Ausbildungsabschnitt
Produktionsverfahren
Verarbeitungstechnik
Vereinigen von Stoffen
Trocknen
Zerkleinern
Extrahieren
Klassieren und Sortieren
Entstauben
Pneumatik und Hydraulik
Rohrsystemtechnik
Automatisierungstechnik
Umwelttechnik
Labortechnik
Qualitätsmanagement
Logistik, Transport und LagerungKälte- und Tieftemperatur-technikProduktionsbezogene mikro-biologische Arbeitstechniken
Internationale Kompetenz
Automatisierungstechnik
WQ – Elektrotechnik
§ 4 Abs. 2 Nr. 11Elektrotechnik
a) Zusammenhänge im Dreiphasenwechselstromkreis beschreiben;
Messungen durchführen
b) „die fünf Sicherheitsregeln“ anwenden
c) Schutzeinrichtungen überprüfen, Störungen feststellen und
Maßnahmen einleiten
d) Komponenten für Haupt- und Steuerstromkreise auswählen, einbauen,
kennzeichnen und dokumentieren
e) elektrische Motoren unterscheiden, Motorschaltungen aufbauen
und Motoren in Betrieb nehmen
f) Bauelementen der Elektronik Funktionen zuordnen und kontakt-
behaftete Steuerungen aufbauen
g) Vorschriften des elektrischen Explosionsschutzes anwenden
Richtwert: 10 Wochen im dritten Ausbildungsabschnitt
Produktionsverfahren
Verarbeitungstechnik
Vereinigen von Stoffen
Trocknen
Zerkleinern
Extrahieren
Klassieren und Sortieren
Entstauben
Pneumatik und Hydraulik
Rohrsystemtechnik
Elektrotechnik
Umwelttechnik
Labortechnik
Qualitätsmanagement
Logistik, Transport und LagerungKälte- und Tieftemperatur-technikProduktionsbezogene mikro-biologische Arbeitstechniken
Internationale Kompetenz
Umwelttechnik
WQ – Automatisierungstechnik
§ 4 Abs. 2 Nr. 12Automatisierungstechnik
a) bei Störungen Fehler eingrenzen und Maßnahmen einleiten
b) Programmabläufe anhand von Funktionsplänen interpretieren
c) nach betrieblicher Vorgabe Parameter einstellen und Regelkreise
optimieren
Richtwert: 10 Wochen im dritten Ausbildungsabschnitt
Produktionsverfahren
Verarbeitungstechnik
Vereinigen von Stoffen
Trocknen
Zerkleinern
Extrahieren
Klassieren und Sortieren
Entstauben
Pneumatik und Hydraulik
Rohrsystemtechnik
Elektrotechnik
Automatisierungstechnik
Labortechnik
Qualitätsmanagement
Logistik, Transport und LagerungKälte- und Tieftemperatur-technikProduktionsbezogene mikro-biologische Arbeitstechniken
Internationale Kompetenz
Labortechnik
WQ – Umwelttechnik
§ 4 Abs. 2 Nr. 13Umwelttechnik
a) Geräte und Anlagen, insbesondere unter Beachtung von Aufbau,
Funktions- und Wirkungsweise, Einsatzgebieten zuordnen
b) Verfahren zur Behandlung und Reinigung von Abwässern oder Abluft
durchführen
c) Prozess kontrollieren, bei Abweichungen Maßnahmen einleiten
d) Abfälle verwerten und beseitigen
Richtwert: 10 Wochen im dritten Ausbildungsabschnitt
Produktionsverfahren
Verarbeitungstechnik
Vereinigen von Stoffen
Trocknen
Zerkleinern
Extrahieren
Klassieren und Sortieren
Entstauben
Pneumatik und Hydraulik
Rohrsystemtechnik
Elektrotechnik
Automatisierungstechnik
Umwelttechnik
Qualitätsmanagement
Logistik, Transport und LagerungKälte- und Tieftemperatur-technikProduktionsbezogene mikro-biologische Arbeitstechniken
Internationale Kompetenz
Qualitätsmanagement
WQ – Labortechnik
§ 4 Abs. 2 Nr. 14Labortechnik
a) analytische Verfahren, insbesondere unter Beachtung von Funktions-
und Wirkungsweise, Einsatzgebieten zuordnen
b) Analyseverfahren zur Eingangs-, Prozess- und Endkontrolle anwenden,
Ergebnisse auswerten und Maßnahmen einleiten
c) anwendungstechnische Prüfungen durchführen
Richtwert: 10 Wochen im dritten Ausbildungsabschnitt
Produktionsverfahren
Verarbeitungstechnik
Vereinigen von Stoffen
Trocknen
Zerkleinern
Extrahieren
Klassieren und Sortieren
Entstauben
Pneumatik und Hydraulik
Rohrsystemtechnik
Elektrotechnik
Automatisierungstechnik
Umwelttechnik
Labortechnik
Logistik, Transport und LagerungKälte- und Tieftemperatur-technikProduktionsbezogene mikro-biologische Arbeitstechniken
Internationale Kompetenz
Logistik, Transport und Lagerung
WQ – Qualitätsmanagement
§ 4 Abs. 2 Nr. 15Qualitätsmanagement
a) Regeln Guter Herstellungspraxis (GMP), Guter Laborpraxis (GLP) oder
vergleichbare Regelungen anwenden
b) Validierung für ein Verfahren durchführen
c) statistische Qualitätskontrolle durchführen und dokumentieren
d) Qualitätssicherungskonzept anhand betrieblicher Vorgaben für einen
Verfahrensschritt entwickeln
e) bei der internen Überprüfung des Qualitätsmanagements mitwirken
Richtwert: 10 Wochen im dritten Ausbildungsabschnitt
Produktionsverfahren
Verarbeitungstechnik
Vereinigen von Stoffen
Trocknen
Zerkleinern
Extrahieren
Klassieren und Sortieren
Entstauben
Pneumatik und Hydraulik
Rohrsystemtechnik
Elektrotechnik
Automatisierungstechnik
Umwelttechnik
Labortechnik
Qualitätsmanagement
Kälte- und Tieftemperatur-technikProduktionsbezogene mikro-biologische Arbeitstechniken
Internationale Kompetenz
Kälte- und Tieftemperatur-technik
WQ – Logistik, Transport und Lagerung
§ 4 Abs. 2 Nr. 16Logistik, Transport und Lagerung
a) Anlagen und Geräte zum Lagern von Stoffen, insbesondere unter
Beachtung von Aufbau, Funktions- und Wirkungsweise, Einsatzgebieten
zuordnen
b) Stoff- und Warenströme darstellen und erfassen
c) Abweichungen im betrieblichen Materialfluss feststellen und Maßnahmen
einleiten
d) Flurförderzeuge führen
e) Hebezeuge, Anschlag- und Transportmittel auswählen, Transporte
sichern und durchführen
f) Lager betreiben
Richtwert: 10 Wochen im dritten Ausbildungsabschnitt
Produktionsverfahren
Verarbeitungstechnik
Vereinigen von Stoffen
Trocknen
Zerkleinern
Extrahieren
Klassieren und Sortieren
Entstauben
Pneumatik und Hydraulik
Rohrsystemtechnik
Elektrotechnik
Automatisierungstechnik
Umwelttechnik
Labortechnik
Qualitätsmanagement
Logistik, Transport und Lagerung
Produktionsbezogene mikro-biologische Arbeitstechniken
Internationale Kompetenz
Produktionsbezogene mikro-biologische Arbeitstechniken
WQ – Kälte- und Tieftemperaturtechnik
§ 4 Abs. 2 Nr. 17Kälte- und Tieftemperaturtechnik
a) Anlagen und Geräte zum Erzeugen von Tieftemperaturen und zum
Verarbeiten unter Tieftemperaturbedingungen, insbesondere unter
Beachtung von Aufbau, Funktions- und Wirkungsweise, Einsatzgebieten
zuordnen
b) Produkte unter Tieftemperaturbedingungen herstellen
c) Messmethoden der Tieftemperaturtechnik anwenden, bei Störungen
Maßnahmen einleiten
Richtwert: 10 Wochen im dritten Ausbildungsabschnitt
Produktionsverfahren
Verarbeitungstechnik
Vereinigen von Stoffen
Trocknen
Zerkleinern
Extrahieren
Klassieren und Sortieren
Entstauben
Pneumatik und Hydraulik
Rohrsystemtechnik
Elektrotechnik
Automatisierungstechnik
Umwelttechnik
Labortechnik
Qualitätsmanagement
Logistik, Transport und LagerungKälte- und Tieftemperatur-technik
Internationale Kompetenz
Internationale Kompetenz
WQ – Arbeitstechniken
§ 4 Abs. 2 Nr. 18Anwenden produktionsbezogener mikrobiologischer Arbeitstechnikena) GMP- und GLP-Regeln für Biotechnologie-Betriebe und Vorschriften
zur biologischen Sicherheit beachten
b) grundlegende Methoden des Gentransfers beschreiben
c) Nährmedien herstellen und beimpfen, Kulturen anzüchten und
aufarbeiten
d) Anlagen zur Fermentation unterscheiden, bedienen und warten
e) Proteine durch unterschiedliche chromatographische Verfahren trennen
f) Inprozesskontrolle bei der Fermentation und Trennung von Proteinen
durchführen
g) Anlagen, insbesondere mit CIP- und SIP-Technik, reinigen und
sterilisieren
h) biologisches Material entsorgen
Richtwert: 10 Wochen im dritten Ausbildungsabschnitt
Produktionsverfahren
Verarbeitungstechnik
Vereinigen von Stoffen
Trocknen
Zerkleinern
Extrahieren
Klassieren und Sortieren
Entstauben
Pneumatik und Hydraulik
Rohrsystemtechnik
Elektrotechnik
Automatisierungstechnik
Umwelttechnik
Labortechnik
Qualitätsmanagement
Logistik, Transport und LagerungKälte- und Tieftemperatur-technikProduktionsbezogene mikro-biologische Arbeitstechniken
WQ – Internationale Kompetenz
§ 4 Abs. 2 Nr. 19Internationale Kompetenz
a) fremdsprachliche Informationsquellen, insbesondere technische
Regelwerke, Betriebsanleitungen und Arbeitsanweisungen auswerten
und anwenden
b) Auskünfte in einer Fremdsprache geben
c) im Rahmen der Kundenorientierung kulturelle Besonderheiten
berücksichtigen
Richtwert: 10 Wochen im dritten Ausbildungsabschnitt
Produktionsverfahren
Verarbeitungstechnik
Vereinigen von Stoffen
Trocknen
Zerkleinern
Extrahieren
Klassieren und Sortieren
Entstauben
Pneumatik und Hydraulik
Rohrsystemtechnik
Elektrotechnik
Automatisierungstechnik
Umwelttechnik
Labortechnik
Qualitätsmanagement
Logistik, Transport und LagerungKälte- und Tieftemperatur-technikProduktionsbezogene mikro-biologische Arbeitstechniken
Internationale Kompetenz
Berufsübergreifenden Teamausbildung
Energieträger chemische Grundoperationen Trennverfahren
Energieträger Messtechnik Steuer- und Regelungstechnik
Energieträger Installationstechnik Fördermittel Instandhaltung
Der Prozess im Mittelpunkt
Prozess
Anlagentechnik
Prozessleittechnik
Verf
ahre
nst
ech
nik
Berufsübergreifenden Teamausbildung
Bei Zuordnung der Instandhalter zu den operativen Einheiten werden für den Einsatz der
produktionsnahen Fachkräfte neue Arbeitsorganisationsmodelle hin zur
berufsübergreifenden Team- oder Gruppenarbeit möglich.
Daher gilt es, die Auszubildenden schon in der Ausbildung auf ein Arbeiten in
berufsübergreifenden Teamstrukturen vorzubereiten.
Berufsübergreifenden Teamausbildung
Ziele der teamorientierten Ausbildung:
Verbesserung der Teamfähigkeit und des Prozesswissens
Verbesserung der Abstimmung an den Schnittstellen der Berufe
Mitwirkungs- und Gestaltungskompetenz für die Mitarbeiter
Kenntnis und Verständnis für die Fachaufgaben anderer Berufe wecken und die Akzeptanz
der Berufe untereinander verbessern
besseren und effizienteren Einsatz in der Produktion ermöglichen
Stillstandszeiten minimieren und Anlagen sicherer betreiben
Berufsübergreifenden Teamausbildung
bei allen Berufen gleich sind:
Berufsausbildung, Arbeits- und Tarifrecht
Aufbau und Organisation des Ausbildungs-
betriebes
Verantwortlichen Handeln
(Responsible Care)
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der
Arbeit
vom Grundsatz bei allen Berufen sind gleich:
Qualitätsmanagement / Kundenorientierung
Kostenbewusstes Handeln
Arbeitsorganisation und Kommunikation
Planen und Steuern von Prozess-, Betriebs-
und Arbeitsabläufen
Arbeiten im Team
Informationsbeschaffung, Dokumentation
Kommunikations- und Informationssysteme
Internationale Kompetenz
Logistik, Transport und Lagerung
Berufsübergreifenden Teamausbildung
Überlappung mit anderen Fachbereichen
VerfahrenstechnikAnlagensicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . E Einsetzen von Energieträgern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M E Umgehen mit Arbeitsgeräten und -mitteln (incl. Pflege und Wartung.) . . . . . M E Umgehen mit Arbeitsstoffen und Bestimmen von Stoffkonstanten. . . . . . . M E Verfahrenstechnische Grundoperationen . . . . . . . . . . . . . . . . M E Betreiben von Produktionsanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M E Thermische und mechanische Verfahrenstechnik . . . . . . . . . . . . . E Optimieren von Produktionsabläufen . . . . . . . . . . . . . . . . . . M E
ProzessleittechnikMesstechnik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . E Installationstechnische Arbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M E Steuerungs- und Regelungstechnik . . . . . . . . . . . . . . . . . . M E
AnlagentechnikInstallationstechnische Arbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M E Instandhaltung von Fördermitteln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M E Instandhaltung von Produktionseinrichtungen . . . . . . . . . . . . . . M E
Überlappung
mit
Metallberufen
Elektroberufen
Berufsübergreifenden Teamausbildung
Variante
Berufsübergreifende Lehrgänge
im ersten Ausbildungsjahr ( Folie 89 bis 94)
Berufsübergreifende Ausbildung
nach Vermittlung der berufsbezogenen Grundlagen ( Folie 95 bis 99 )
Berufsübergreifenden Lehrgänge
ThemaAusbildungszeit
netto (brutto)
Elektro-Grundbildung 10 Tage (3 Wochen)
Grundlagen Metallbearbeitung und Montage
14 Tage (4 Wochen)
Messtechnik 4 Tage (1 Woche)
Labor- und Verfahrenstechnik 10 Tage (3 Wochen)
Qualität 2 Tage (0,5 Wochen)
Informatik 2 Tage (0,5 Wochen)
1. A
usb
ildu
ng
sja
hr
Berufsübergreifenden Lehrgänge
Lerninhalte/LernzieleTheorie/Praxis
Ausbildungszeit
Begriffe der Messtechnik: Verfahrens- u. RI-Fleißbild: Kenn-buchstaben (DIN 19227); physikalische Definition des Druckes T / P ½ Tag
Aufgaben und Funktionen eines Messumformers: Druck-, Differenzdruckmessung, Messumformer T / P ½ Tag
Physikalische Definition des Durchflusses: Durchfluss- (Messblende), Mengen- (Zähler) und Massedurchflussmesser (Coriolis-Prinzip); Unmittelbare und Mittelbare Volumenzähler
T / P 1 Tag
Standmessungen an verschiedenen Behälterformen und für verschiedene Produkte (fest, flüssig oder gasförmig); Standmessungen mit Schauglas, Bodendruck, Verdränger, Schwimmer oder Einperlmethode
T / P 1 Tag
Begriffe aus der Temperaturmesstechnik (Grand Celsius, Kelvin); Temperaturmessung mit mechanischen Berührungs-thermometern (Glas-, Bimetall-, Ausdehnungs-, Glasdruck-thermometer; Thermoelement u. Widerstandsthermometer
T / P 1 Tag
Praktische Anwendung mit Messverfahren am Mess- und Regalabstand im Technikum Bau 1085, am Pumpenstand Druck, (Druckfluss, Stand), Labor (Waagen u. GC), in der Schweißerei (Druckprüfung), im GAT (Temperatur u. Druck) und an der Modellregelstrecke (Stand)
T / PÜber den gesamten Lehrgang
4 Tage
Messtechnik
Berufsübergreifenden Lehrgänge
Metall
Lerninhalte/LernzieleAusbildungs-
zeitEinfache technische Zeichnungen und Skizzen lesen: Stricharten und -stärken deuten; Bemaßungsgrundsätze kennen lernen; Stückliste und Schnittverläufe lesen 1 Tag
Arbeitssicherheit und Umweltschutz: sicherer fach- und sachgerechter Umgang mit Halbzeugen und Hilfsmitteln, Werkzeugen und Maschinen
über den gesamten Lehrgang
Anreißen und Kennzeichnen: Maße und Formen von Zeichnungen auf Werkstücke übertragen; Anreißwerkzeuge und deren Anwendung kennen lernen; Werkstücke oder Bauteile stempeln, kennzeichnen und markieren 1 Tag
Sägen: Umgang mit der Handbügelsäge erlernen; den Aufbau und Einsatz von verschiedenen Sägeblättern und Sägen kennen lernen 1 Tag
Meißeln: Umgang mit Hammer und Meißel erlernen; verschiedene Meißelarten und deren Einsatzbereich beschreiben 1 Tag
Feilen: ebene, winkelige, gerade und parallele Flächen mit unterschiedlichen Oberflächengüten herstellen; den Aufbau und Einsatz von verschiedenen Feilen erläutern; Fasen und Radien feilen 3 Tage
Bohren: Grundloch und Durchgangsbohrungen herstellen; den Aufbau vom Spiralbohrer und verschiedene Bohr-maschinen kennen lernen; Parameter wie Schnittgeschwindigkeit, Drehzahl, Bohrerdurchmesser und Werkstoff beim Bohren berücksichtigen 2 Tage
Senken: Bohrlöcher entgraten; die Aufnahmefläche für verschiedene Schraubenköpfe durch Senken herstellen 0,5 Tage
Spannen von Werkzeugen und Werkstücken: Werkstücke im Schraubstock und Maschinenschraub-stock, Werkzeuge in Spannfutter oder Spannkegel spannen 0,5 Tage
Gewindeschneiden: Innen- und Außengewinde herstellen; verschiedene Gewindearten und deren Einsatzgebiete kennen lernen 1,5 Tage
Scheren: einfache Einschnitte, Ausschnitte und Radien scheren können; den Umgang mit der Handblechschere erlernen 0,5 Tage
Fügen: einfache Baugruppen oder verschiedene Werkstücke durch Verschrauben, Vernieten und Verstiften miteinander verbinden 2 Tage
Prüfen, Beurteilen, Bewerten: Funktionskontrollen durchführen; Eigenbewertung (Selbsteinschätzung) von geleisteter Arbeit vornehmen; Toleranzen anwenden; subjektive und objektive Bewertung unterscheiden
über den gesamten Lehrgang
Unterweisungsformen kennen lernen; selbständiges Umsetzen der erlernten Fähigkeiten trainieren: 4-Stufen-Methode, Leittextmethode
über den gesamten Lehrgang
Teamfähigkeit / berufsübergreifende Ausbildung über den gesamten Lehrgang
14 Tage (netto)
Berufsübergreifenden Lehrgänge
Elektrotechnik
Lehrinhalte/Lernziele Ausbildungszeit
GrundbegriffeStrom Spannung und Widerstand
über den gesamten Lehrgang
Gefahren des elektrischen Stroms
über den gesamten Lehrgang
Spannungsquellen verschiedene Nennspannungen und gebräuchliche Netzformen kennen lernen (IT – 500 V, TNCS – 400 V)
über den gesamten Lehrgang
Schutzmaßnahmen, wie z. B. Fotoserie, Film, Computer – bis hin zum Ex-Schutz aus Sicht des Elektrofachbereiches – kennen lernen; soweit im Lehrgang erforderlich, fachgerecht benutzen 0,5 Tage
Zurichten von elektrischen LeitungenCodierung, Anforderungen etc. (Theorie), praktischer Umgang mit Verteilerdosen, Klemmleisten etc. 3 Tage
Herstellen von SteckvorrichtungenDrehstrom, Zugentlastung, Anschlussfolge erklären können (auch in Vorbereitung zu WQ Elektro-technik, Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten); 3 Beispiele (230 Volt zum Eigengebrauch)
1,5 Tage
Prüfintervallekennen lernen
über den gesamten Lehrgang
Herstellen von InstallationsschaltungenZeichnen und Erläutern von Zeichnungen als Voraussetzung für die Arbeit mit Schaltplänen; 7 Übungen mit praktischem Aus- und Umbau durchführen- Prüfung der Arbeitsbleche (im Einzelunterricht mit Wechsel des Arbeitsplatzes, um ein sicheres Verhaltensmuster für den Umgang mit unter Spannung stehen Teilen einzuüben- Messen von Spannung und Widerstand (im Einzelunterricht)- Funktion des Schutzleiters kennen lernen (im Einzelunterricht)- Sichtkontrolle von elektrischen Geräten auf erkennbare äußere Fehler (im Einzelunterricht)
5 – 6 Tage (incl. Einzelunterricht)
10 Tage (netto)
Berufsübergreifenden Lehrgänge
Labortechnik
Lehrinhalte/Lernziele Ausbildungszeit
Heizen und KühlenUmgang mit Glasgeräten, Einsatz von Energieträgern, Temperaturmessung, Protokoll
1 Tag
Herstellen von KalkwasserHeizen und Kühlen, Bedienung von Rührkessel und Nutsche, Einsatz von Dampf, Umgang mit der Waage, Regelkarte, Umgang mit Gefahrstoffen
1 Tag
Bestimmung der Löslichkeit von AcetanilidBedienung des Rührkessels, Löslichkeit, Trocknen, Anfertigen von Diagrammen
1 Tag
Bestimmung von Stoffkonstanten zur QualitätssicherungSchmelzpunkt von Acetanilid, Dichtebestimmung mit Spindel und Westphal‘scher Waage
1 Tag
Herstellen von Kaliumnitratpräparative Arbeiten, Umgang mit konzentrierten Säuren und Laugen, „Basisarbeit Roter Faden“ für die berufsübergreifenden Ausbildung im 2. und 3. Ausbildungsjahr
1 Tag
Herstellen von NatronlaugeBedienung des Rührkessels, Umgang mit Gefahrstoffen, Bestimmung des Massenanteils durch Spindeln, Verdampfen des Lösemittels, Abhängigkeit Siedetemperatur/Druck, Messung des pH-Wertes mit Indikator-Papier
1 Tag
Grundlage der thermischen TrennungEinfache Destillation jeweils eines leicht und schwer trennbaren Stoffgemisches, Siedeanalyse, Umgang mit Glasgeräten, Umgang mit organischen Lösemitteln
1 Tag
Destillation eines Ethanol/Wasser-GemischesEinfache Destillation im Rührkessel, Qualitätssicherung durch Dichte- und Brechzahlstimmung
1 Tag
Herstellen von Aspirinleittextunterstütze Projektarbeit, Test, Abschlussbesprechung
2 Tage
10 Tage (netto)
Lehrinhalte/Lernziele Ausbildungszeit
Datenschutz/Datensicherheit, Umgang mit dem PC/Netzwerken
2 TageUmgang mit dem Intranet/Internet
Windows NT/Programmpaket MS-Office insbesondere Excel
2 Tage (netto)
Berufsübergreifenden Lehrgänge
Informatik
Qualitätsmanagement
Lehrinhalte/Lernziele Ausbildungszeit
Betriebsspezifische Instrumente des QM erläutern und an Praxisbeispielen anwenden
1 Tag
Prozess- und kundenorientierte Arbeiten durchführen 1 Tag
2 Tage (netto)
Berufsübergreifenden Teamausbildung
Labor VT Metall Werkzeug-maschinen
SPS Elektro-technik
CHK IMB PLE/EEB
Die fachbezogene Ausbildung istabgeschlossen
Umgang mit ChemikalienUmgang mit Energien
Arbeitssicherheit
MSR
WartungMontage
Fachübergreifende AusbildungLehrwerkstatt/Technikum
6 Chemikanten3 Industriemechaniker3 Prozessleitelektroniker, Energieelektroniker
FachübergreifendeAuffrischung/Wiederholung/Unterricht, Literatur, CBT
InfoInsel
Betriebsanweisungen
Bibliothek StoffdatenProjekt-Besprechung
Ausbilder =Tutor, Berater
Fachübergreifendes Projekt im Technikum
Projektabschnitte 1 2 3 4 5 6Herstellen eines
chemischen Produktes
CHK IMB PLE/EEB2 2 2
111
111
Fahren der Anlage
Erkennen vonBetriebsstörungen
Austausch vonAnlageteilenBetrieb „vor Ort“
1 CHK, 1 IMB, 1 PLE/EEB
Berufsübergreifenden Teamausbildung
Mess- und Regeltechnik
Druckregelung
Durchflussregelung
Aufnahme von Ventilkennlinien
Ausbau defekter Messumformer, Regelventile
Thematik Explosionsschutz incl. statischer Aufladung
Temperaturregelung
Standregelung mit Regleroptimierung
RI- Fließbilder mit MSR- Kennbuchstaben
Berufsübergreifenden Teamausbildung
Anlagen- und Wartungstechnik
Zeichnen und Lesen von RI- Fließbildern und isometrischen Darstellungen
Arbeiten mit Rohrleitungsarmaturen und diese zeichnerisch darstellen
Kenndaten und Kennzeichnung im Rohrleitungsbau
Rohrverbindungen (Flansche, Muffen, Fittings)
Demontage- und Montageübungen von Rohrleitungen und deren Befestigungen
Montageübungen mit Schneidring- Verschraubungen
Ausrichten und Anschließen (auch elektrisch) von Motoren und Pumpen
Querschnitt- und Volumenbestimmung von Rohrleitungssystemen
Arbeiten mit pneumatischen und elektronischen Überwachungseinheiten
Zu allen Arbeiten Arbeitssicherheits- und Umweltschutzprotokolle erstellen
Berufsübergreifenden Teamausbildung
Präparatives Technikum
Arbeiten in einem Technikum: Umgang mit gefährlicheren Stoffen, EX-Schutz,....
Chemie der verwendeten Stoffe, besonders unter dem Gesichtspunkt Arbeitssicherheit
und Umweltschutz
Verfahrenstechnik der betriebenen Anlagen
MSR-Einrichtungen und Prozessleittechnik der betriebenen Anlagen
Folgende Aufgaben können durchgeführt werden:
Herstellen des Azo- Farbstoffes Tartrazin
Umfällen von 4-Aminobenzolsulfonsäure (Sulfanilsäure)
Herstellen von Calciumcarbonat
Rektifikation eines Ethanol-Wasser-Gemisches