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B äder S port G esundheit Magazin für Mitarbeiter in Bäderbetrieben und Rettungsschwimmer Ausgabe 2-2008 Rettungshilfen im Bad Welche Anschaffungen machen keinen Sinn, welche können Leben retten?

Bäder-Sport-Gesundheit 2-2008

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Magazin für Mitarbeiter an Bäderbetrieben und Rettungsschwimmer

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Bäder Sport GesundheitMagazin für Mitarbeiter in Bäderbetrieben und Rettungsschwimmer

Ausgabe 2-2008

Rettungshilfen im BadWelche Anschaffungen machen keinen Sinn, welche können Leben retten?

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Editorialvon Heiko Reckert Wir haben auf die erste Ausgabe unseres Magazins Bäder-Sport-Gesundheit zahl-

reiche Zuschriften erhalten. Da war zum Beispiel zu lesen: „Ja - Newsletter gerne weiterhin schicken! Ist wirklich informativ! Gutes Themenspektrum!“ oder „Eure Idee finde ich prima ein eigenes Heft zu machen und würde mich darüber freuen, wenn du es mir weiterhin zuschicken würdest. Ich habe eben den Artikel über die Bäder-schließung gelesen und fand ihn sehr Informativ.“ und „Macht weiter so. Ich werde euch auf jeden Fall weiter empfehlen.“Diese Reaktionen zeigen uns, dass wir mit der Auswahl der Themen für diese erste Ausgabe den richtigen Weg eingeschlagen haben. Auf diesem Weg wollen wir nun weiter gehen. Auch in dieser zweiten Ausgabe unseres Magazins haben wir wieder versucht, Themen aufzugreifen, die man so in anderen Publikationen für Mitarbeiter in Bäderbeterieben nicht findet.

Besonders möchte ich Ihnen unsere Titelstory über die verschiedenen Rettungsge-räte ans Herz legen. Viele dieser Rettungsgeräte sind zwar in Bädern sinnvoll ein-zusetzen, haben aber trotzdem bisher nur in wenige Betriebe Einzug gehalten. Wir werden in dieser Ausgabe einen Überblick über einige Geräte geben und dann in den nächsten Ausgaben auf einzelne Geräte genauer eingehen. Bisher ist leider vielerorts die Angst vor AED und Sauerstoff noch groß, was zu einem nicht geringen Teil an den nach wie vor verbreiteten Falschinformationen liegt. So geistert immer noch der Irrglaube durch die Bäderwelt, dass ausschließlich der Not-arzt den Einsatz von Sauerstoff anweisen dürfe. Dass jeder DLRG-Rettungsschwim-mer mit einer Sanitätsausbildung A (12 Doppelstunden) Sauerstoff geben darf, ist meistens unbekannt, führt aber zur der bedenklichen Konstellation, dass der Fach-angestellte für Bäderbetriebe wie auch der Meister unter Umständen im Falle einer Reanimation dem gleichzeitig anwesenden Rettungsschwimmer in Kompetenz und Wissen meilenweit unterlegen ist.Das BSG-Institut steuert seit Oktober 2008 gegen diese Tendenz, indem alle Teilneh-mer am Meisterlehrgang zusätzlich zu den Rettungslehre-Stunden eine Einweisung in das Sanitätswesen im Umfang des Sanitätshelfer (San A) erhalten und somit fortan Sauerstoff und Stifneck einsetzen dürfen und können.

Ein weiterer zurzeit heiß diskutierter Punkt ist die Frage der Reformierung der Ausbil-dungsverordnung im Hinblick auf die „Prävention im Bewegungsraum Wasser“. Auf Seite 20 stellen wir den aktuellen Stand der Entwicklung zu dieser Frage vor.

Allen jenen, die diese Seiten noch vor dem Weihnachtsfest oder dem Jahreswechsel herunterladen oder per Mail erhalten haben, möchten wir in dieser Stelle ein frohes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr 2009 wünschen. Auch im kommenden Jahr möchte das BSG-Magazin Sie bei Ihrer Arbeit begleiten und so immer wieder mit interessanten Themen den abwechslungsreichen Beruf des Meisters, Fachangestell-ten oder Rettungsschwimmers beleuchten.

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Liebe Leser

Impressum

Herausgeber:BSG-Institut zur Aus- und Fortbildung von Bäderpersonal Reckert / Meyer-Bergmann GbR

Redaktion: Heiko Reckert (re) (v.i.S.d.P)Kurt Meyer-Bergmann (kmb)

Fotos in dieser Ausgabe:Heiko Reckert, DLRG, Björn-Steiger-Stiftung, Wikipedia, Privat

Endkorrektur: Kristina Eike

Titelfoto:Heiko Reckert

Gestaltung: Heiko Reckert, [email protected]

Druck: PDF-Format

Redaktionsanschrift:Bäder - Sport - Gesundheit Magazin für Mitarbeiter in Bäderbetrieben und RettungsschwimmerBSG-Institut Auf dem Lay 2031542 Bad NenndorfTelefon: (0 57 23 ) 98 78 78E-Mail: [email protected]

Redaktionsschluss für die nächste Ausgabeist der 1. Februar 2009

Erscheinungsweise: Viermal jährlich, jeweils März, Juni, September und Dezem-ber.

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EditorialLieber Leser 2Inhaltsverzeichnis 3

SchwerpunktRettungshilfen im Bad 4

NachrichtenKurz berichtet 10Jedes Grundschulkind soll schwimmen lernen 12

BildungPraxisnahe Rettungsübung wird für viele zum Stolperstein 12Prüfungsordnung für Zwischenprüfung in Niedersachsen verabschiedet 13Verzeichnis der Ausbildungsbeauftragten Niedersachsen 14

Aus den VerbändenDLRG-Bilanz Sommer 2008 15

MedizinHerzinfarkt, das unterschätzte Risiko 16Schutzengel-Funkion für Mobiltelefone 1835 Jahre Steiger-Stiftung 19

PraxisPrävention im Bewegungsraum Wasser 20Epilepsie und Schwimmsport, schließt sich das aus?

E p i l E p s i E u n d s c h w i m m E n

In vielen Bädern wird Epileptikern, gleich wie stark ihre Erkrankung ist, der Zutritt zum Badebereich verwehrt. Zwar ist ihr Ertrinkungsrisiko um ein Vielfaches größer als das von nicht Epileptikern, doch schließen sich Epi-lepsie und Schwimmen aus?

R i s i k o h E R z i n f a R k t

Jedes Jahr sterben in Deutschland rund 170.000 Menschen an einem Herzinfarkt. Ein Grund dafür: Die Deutschen nehmen sowohl die Anzeichen als auch die Folgen eines Herzinfarktes nicht ernst genug. Wir berichten über aktuelle Untersuchungen zu diesem Thema.

R E t t u n g s g E R ä t E Nach wie vor sind Spine-Board, AED-Gerät und Sauerstoff für Angestellte an Bäderbetrieben immer noch ein Buch mit sie-ben Siegeln. Welche Rettungsgeräte Sinn machen und wann man sie einsetzen?

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Rettungshilfen im Bad,überflüssig oderLebensretter?

Bad Nenndorf. Thomas A. ist vom 3-Meter-Brett gesprungen. Er hat einen besonders schwierigen Sprung versucht und ist dabei mit dem Nacken auf dem Brett aufgeschlagen. Er liegt nun im Wasser und kann Arme und Beine nicht mehr bewegen. Schwimmmeis-terin Karina S. springt sofort hinterher, um Thomas A. zu retten. Sie bringt den Verunfallten an den Beckenrand. Doch was nun? Im Wasser bleiben, an Land bringen? Wie kann man Thomas A. am besten helfen, ohne mögliche Wir-belschädigungen zu verstärken? In den meisten Bädern wäre dies keine Frage, denn es gibt keine weiteren Rettungsmittel. Doch was, wenn Stifneck, Spine-Board oder Vacu-ummatratze vorhanden sind? Welche Rettungsgeräte machen im Bad Sinn?

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Von Heiko Reckert

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Bad Nenndorf. Der erste Kontakt, den so mancher mit einem Rettungsmittel macht, ist bei der Anfängeschwimmaus-bildung, wenn der Ausbilder mit Hilfe der Rettungsstange, deren Ring immer wenige Zentimeter vor dem Schwimm-schüler schwebt, ein wenig Sicherheit beim Schwimmen im tiefen Becken zu vermitteln sucht. Tatsächlich wird die Stange wohl häufiger für eben diesen Zweck eingesetzt als für ihre eigentliche Bestimmung. Und dennoch gehört sie zur vorgeschriebenen Badaustattung. In der GUV-Richtlinie R 1/111 heißt es unter Punkt 4.2.7 Rettungsgeräte: „An Schwimmer- und Springerbecken müs-sen mindestens 2 Rettungsstangen und abhängig von der Beckengröße zusätz-lich Rettungsbälle oder Rettungsringe mit mindestens 15 m langen Wurfleinen vorhanden sein. Die Rettungsgeräte müssen in Beckennähe gut sichtbar und gut erreichbar angebracht sein.“Bei 25 x 10 m Becken sind z.B. zwei Ret-tungsstangen und zusätzlich ein Ret-tungsball oder Rettungsring erforder-lich.Diese Anforderungen sind im Prinzip auch in jedem Bad erfüllt. Anders ver-hält es sich dabei machmal bei den Ers-te-Hilfe-Räumen. Hier ist die Lage und Einrichtung eher grenzwertig. Ab und

an verstoßen Bäder durch veraltetes Sa-nitätsmaterial sogar gegen das Medizin-produktegesetz. Denn auch ein Verband-päckchen, das einen Monat abgelaufen ist, ist nun mal abgelaufen und dabei spielt es keine Rolle, ob vielleicht der Bü-rokratiedschungel der Stadt zur verspä-teten Lieferung führte.Ziel der Rettungsgeräte und der Erste-Hilfe-Raum-Ausstattung soll es natürlich sein, im Falle eines Unfalls schnell und sachgerecht Hilfe leisten zu können. Doch welche Unfälle sind es überhaupt, die in Hallen- und Freibädern vorkom-men? Verlässliche Zahlen hierzu gibt es nicht. Rüdiger Steinmetz, Erster Vize-Präsident der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. stellte in einem Vortrag zur Verkehrssicherungspflicht in Bädern fest: „Wie groß ist die Gefährdung tatsächlich? Niemand weiß es wirklich genau, denn es fehlen verlässliche statis-tische Angaben oder empirische Unter-suchungen über Unglücksfälle in Bädern. Wohl jeder Bäderträger erfasst die in sei-nem Bad ihm bekannt gewordenen Un-fälle, anhängig, wie man so schön sagt, werden aber nur die wenigsten. Die Jus-tiz und die Polizei interessieren sich nur bei dem Verdacht einer strafbaren Hand-lung, Versicherer werden nur tätig, wenn von einem Verunfallten Schadenersatz

geltend gemacht wird, und der Unfall-versicherungsträger wird nur von den Unfällen in Kenntnis gesetzt, die Gegen-stand des Versicherungsschutzes sind. Dies sind im Wesentlichen die Mitarbei-ter, Schüler und Kindergartenkinder.“Auf der Internetseite des Gemeindeun-fallverbandes, wo auch weitere Auszüge aus dem Vortrag von Rüdiger Steinmetz zu finden sind, gibt es dennoch eine Lis-te mit den häufigsten Badunfällen. Ana-lysiert wurden 452 Schwimmbadunfälle. Demnach ist mit 31,5 % das Aus- und Abrutschen häufigste Unfallursache. An zweiter Stelle folgt der Zusammenprall mit anderen Badegästen (18,1 %). Bei 16,5 % der untersuchten Unfälle prallten Kinder bei Sprung- oder Tauchspielen auf dem Beckenrand oder Beckenboden auf. Schaut man auf die Hauptdiagnosen dieser Unfälle, dann sind Frakturen der Arme und Beine mit 16,4 % Spitzenreiter bei den Verletzungen. 14,6 % der Verun-fallten hatten Kopfwunden. Bei 4,5 % der Verunfallten lagen Verletzungen der Wir-belsäule vor. Obwohl es sich bei einem Großteil der Verletzungen um einfache Verrenkungen oder Prellungen handelte, lag bei zwei der Verunfallten eine Wirbel-säulenfraktur bzw. eine Sternumfraktur vor. Immerhin 1,1 % hatten eine Fraktur des Schädels. Bei diesen Schädel- und

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Wirbelverletzungen hilft die nach GUV vorgeschriebene Erste-Hilfe-Ausstattung kaum. Doch welche Gerätschaften sollte man hier zum Einsatz bringen und macht es Sinn, für zwei unter 452 Verletzten ein Spineboard oder ein Stifneck vorzuhal-ten? Dies bleibt sicherlich jedem selbst überlassen und ist nicht selten abhängig von Gefährdungspotential durch die Aus-stattung des Bades z.B. durch Rutschen. Doch um die richtigen Mittel für die je-weiligen Gefahren sicher auswählen zu können, gehört ein gewisses Grundwis-sen über diese Rettungsgeräte und wei-tere Rettungsmittel zum nötigen Rüst-zeug. Nach wie vor gibt es viele Missverständ-nisse und Falschinformationen darüber, wer welches Rettungsmittel einsetzen darf. So heißt es im aktuellen Buch: „Ge-sundheitslehre, erste-hilfe, schwimm- und ret-tunGslehre für fachanGestellte und meister für BäderBetrieBe“ aus dem Litho Verlag immer noch im Absatz über Beatmungsbeutel: „Der Anschluss von Sauerstoff ist vor-gesehen, muss aber von einem Arzt an-geordnet werden.“ Das ist dahingehend falsch, als dass jeder Rettungsschwimmer mit einer Sanitätsausbildung der Stufe A diesen Sauerstoff geben darf. Mit ande-ren Worten: verfügt ein Fachangestellter über eine Sanitätsausbildung der Stufen A oder B, darf er Sauerstoff verabreichen. Dennoch ist bei Bäderbediensteten die Ansicht, dass der Laie von jeder Art der Sauerstoffgabe besser die Finger lassen sollte weit verbreitet. Mit möglicherwei-se durchaus negativen Auswirkungen für den Verunfallten.So gibt die aktuelle Ausbildungsvor-schrift 2 A/B für das Sanitätswesen in der DLRG zu fast jedem „Notfall“ die Gabe von Sauerstoff mit mindestens 4 Liter pro Minute an. Insbesondere bei so genann-ter „ungenügender Atmung“, die z.B. nach einem Beinaheertrinken gegeben sein kann, empfiehlt die Ausbildungs-vorschrift 2 A: „Sauerstoffgabe nach Not-wendigkeit und Zustand des Patienten (mindestens 4 l/min).“Um Missverständnissen vorzubeugen: Natürlich darf der normale Fachange-stellte OHNE eine Einweisung in medi-zinischen Sauerstoff oder einen Sani-tätskurs keinen Sauerstoff geben. Die Einweisung ist aber schnell gemacht und auch ein kompletter San-A Kurs dauert nur vier Doppelstunden länger als der normale EH-Kurs. Dass Sauerstoff bei Ertrinkungsunfällen lebensrettend sein kann hat schon vor Jahren der DLRG-Arzt Dr. med. Claus Mar-

tin Muth in einem seinerzeit im DLRG-Magazin „Wir Westfalen“ erschienenen Beitrag festgestellt. Im inzwischen mehr-fach im Rahmen von Tauchveröffentli-chungen erschienenen Artikel vertritt er die Meinung, dass im Falle von schweren Tauchunfällen und insbesondere beim Beinaheertrinken die Sauerstoffgabe die „wichtigste und vordringlichste Erste-Hilfe-Aufgabe“ ist. Diese habe, so Muth weiter, ohne Verzögerung zu erfolgen.Den kompletten Beitrag kann man z.B unter der Adresse: http://www.westfalen.dlrg.de/Tauchen/aktuell.phtml?datei=Archiv als PDF-Datei her-unterladen.Die weit verbreitete Unsicherheit im Be-zug auf die Berechtigung zur Sauerstoff-gabe wird nicht zuletzt durch viele zum Teil fruchtlose Diskussionen in diversen Foren verstärkt. Auf den Hinweis von Nutzer 1, der schreibt, dass Sauerstoff ein

Medikament ist, antwortet Nutzer zwei mit der provozierenden Frage, in welcher Apotheke man den denn bekomme und ob es den auch auf Rezept gäbe.Dabei wird übersehen, dass Sauerstoff nicht gleich Sauerstoff ist. Natürlich ist nicht jede Art von Sauerstoff „apotheken-pflichtig“. Doch ist medizinischer Sauer-stoff nun einmal anders zu behandeln als solcher, der an anderen Orten eingesetzt wird, auch wenn es sich chemisch natür-lich um das gleiche Element handelt. Me-dizinischer Sauerstoff fällt unter das Me-dizinproduktegesetz, da es sich hierbei um ein Medizinprodukt handelt. Auch beim Inhalt des Erste-Hilfe-Koffers han-delt es sich um Medizinprodukte, die un-ter dieses Gesetz fallen. Auch ihr Einsatz ist zum Teil eingeschränkt. Einsetzen darf man nur das, was für den Zweck gedacht ist und einsatzbereit ist. Das schließt die Benutzung des abgelaufenen Verband-

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päckchens am Patienten ebenso aus wie den Einsatz einer Blutdruckmanschette (gehört zur Ausstattung der Sanitäts-rucksäcke z.B. der DLRG-Sanitäter) als Er-satz für das kurzfristige Abdrücken einer Schlagaderblutung am Arm.Ein Grund für die zum Teil große Verwir-rung ist jedoch auch nicht selten nur schwer zu verstehende Gesetzgebung beim Einsatz der Medizinprodukte. So darf die Seniorin Jutta F. zwar in einer deutschen Großstadt das AED-Gerät in der dortigen U-Bahn aus der Halterung reißen und es am Patienten zum Einsatz bringen, obwohl sie nie in dieses ein-gewiesen wurde, der Mitarbeiter der U-Bahn Betriebe darf es ohne Einweisung hingegen nicht.Für Mitarbeiter in Bäderbetrieben sollte letztere Regelung jedoch in der Praxis eher in den Hintergrund treten, denn zu einer verantwortungsvollen Ausübung des Berufes gehört nun einmal, die im Bad befindlichen Rettungsgeräte auch einsetzen zu können und so darf davon ausgegangen werden, dass Bäder mit entsprechender AED-Ausstattung ihr Personal auch entsprechend geschult haben.

Doch welche Rettungsgeräte machen nun für ein Hallen- oder Freibad Sinn? Braucht jedes Bad einen immer noch relativ teuren AED? Muss das Bad ein Spineboard vorhalten und wie ist es mit Stifneck, Vacuummatratze, Sam-Splint-Schienen oder einer Absaugpumpe?Natürlich muss kein Bad diese Geräte vorhalten und ob sich ein AED lohnt hängt nicht zuletzt von der Zahl der Besucher ab. Orte großer Menschenan-sammlungen, wie U-Bahnen, Fußballsta-dien, Veranstaltungshallen usw. werden nach und nach mit diesen Geräten aus-gestattet.Anders verhält es sich jedoch mit Stif-necks (Halsstützen für Verletzungen der Nackenwirbel) oder dem bereits oben erwähnten Sauerstoff. Diese sind in Bä-dern nach wie vor nur selten zu finden. Von den 452 untersuchten Unfällen be-zogen sich aber immerhin 39,1 % auf Verletzungen des Kopfes. Auch wenn es sich dabei vor allem um Kopfprellungen oder Gehirnerschütterungen handelte, kann abhängig vom Unfallhergang eine Verletzung der Nackenwirbel, z.B. durch Sprünge in zu flaches Wasser, nicht im-mer ausgeschlossen werden. Da eine Halsstütze nur etwa 20 Euro kostet und relativ einfach zu bedienen ist, sollte sie in keinem Bad fehlen.

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Die Frage, warum trotzdem in den meis-ten Bädern kein Stifneck vorhanden ist, lässt sich einfach damit beantworten, dass die Ausbildung an diesem Medizin-produkt nicht zur Standard EH-Schulung gehört und somit das Wissen um dessen Zweckmäßigkeit relativ gering ist. Dabei ist der Einsatz des Stifneck auch nicht komplizierter als z.B. das Anlegen eines Verbandes. In Anbetracht der Verletzungsmuster der oben beschriebenen Unfälle und der re-lativ geringen Anschaffungskosten darf die „Halskrause“ durchaus als sinnvolle Anschaffung in ziemlich jedem Bad gel-ten.Was weitere Mittel zur „Immobilisati-on“ betrifft, z.B. Spineboard oder Com-bi Carrier so sind diese Geräte mit rund 270 Euro bzw. 599 Euro deutlich teurer und wohl nur bei besonderen Gefahren-punkten im Bad und einer entsprechend

großen Besucherzahl sinnvoll.Bleibt letztendlich noch die Frage nach dem Einsatz von Sauerstoff in der Erst-hilfe im Rahmen eines Ertrinkungsunfalls im Bad. Hier kann man, auch vor dem Hintergrund des oben beschriebenen Artikel von Dr. Muth, nur feststellen: Wenn nicht im Hallenbad, wo sollte dann Sauerstoff im Rahmen einer Ersthilfe zum Einsatz kommen.

Das BSG-Magazin wird sich in den kom-menden Ausgaben mit Stifneck, Spine-Board, Sauerstoffgerät und AED noch ge-nauer beschäftigen. Im Rahmen unserer Seminare bieten wir auch entsprechende Inhouse-Schulungen an.

Fotos Seite 4,5,6, 7: ReckertFoto Seite 8: Wikipedia

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Informationen zu unseren Angeboten erhalten Sie unter der Adresse: BSG-Institut zur Aus- und Fortbildung von Bäderpersonal Auf dem Lay 20, 31542 Bad Nenndorf oder im Internet unter: www.schwimmmeister-schulung.de [email protected]

Keine Angst vor AED und SauerstoffSeminarangebote für Angestellte in Bäderbetrieben

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Gesunde Bräune gibt es nicht US-Experten fordern für Minderjährige Solarienverbot

Baierbrunn (ots) - Minderjährigen sollte der Zugang zu Solarien nicht mehr gestattet werden, fordern drei auf dem Gebiet der Hautkunde füh-rende Forscher aus den USA, berichtet die „Apotheken Umschau“. Eine umfangreiche Auswertung von Studien habe gezeigt, dass es keine un-schädliche Dosis UV-Strahlung gebe - und damit keine gesunde Bräune. Das gelte auch für Strahlen aus künstlichen UV-Lichtquellen wie Solarien. Sonnenstudios würden oft von jungen Frauen besucht. Diese seien des-halb gefährdet, gesundheitliche Schäden davonzutragen.

Diabetiker dürfen tauchenWarum Tauchmediziner bei der Begutachtung aber strenge Maßstäbe anlegen

Baierbrunn (ots) - Tauchen ist für Diabetiker nicht tabu, aber mit Ein-schränkungen verbunden. In der Regel verlangen Ausbilder eine spezielle Un-tersuchung, die idealerweise ein Tauch-mediziner vornehmen sollte, erklärt Dr. Michael Krichbaum, Diabetologe und Tauchmediziner aus Wittlich, im Apo-thekenmagazin „Diabetiker Ratgeber“. „Diabetiker müssen zum Beispiel ihre Therapie sehr gut beherrschen und an körperliche Belastungen anpassen kön-nen“, schreibt er. Sie dürfen auch nicht wiederholt schwere Unterzuckerungen erleiden. Nicht tauchen darf, wer Herz-Kreislauf-Probleme hat oder unter Fol-gekrankheiten an Augen, Nerven oder Nieren leidet. „Diese können sich durch das Tauchen verschlimmern“, so die Be-gründung. Krichbaum kennt aber auch Tauchschulen, die Diabetiker gar nicht aufnehmen.

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Knochensport - Welche Sportarten die Knochendichte von Osteoporose-Patienten verbessernBaierbrunn (ots) - Jede dritte Frau und jeder fünfte Mann über 50 Jahre muss mit Knochenschwund (Osteoporose) rechnen. Wer nicht gegensteuert, lebt mit einem hohen Knochenbruch-Risiko. Als optimal zur Festigung der Kno-chen gilt Krafttraining, wie es in Fitnessstudios angeboten wird. Bergwandern, Joggen, sämtliche Ballsportarten und Übungen mit Hanteln hält Professor Reiner Bartl vom Os-teoporosezentrum am Universitätsklinikum Großhadern in München ebenfalls für geeignet. „Auch gezielte Gymnastik - etwa für die Wirbelsäule - hilft, den Verlust an Knochensubs-tanz aufzuhalten“, erklärt er in der „Apotheken Umschau“. Fahrradfahren und Schwimmen bringen zwar etwas für die Ausdauer, aber gegen Osteoporose wirken sie weniger. Wer bisher kaum sportlich aktiv war oder schon stark ein-geschränkt ist, dem empfiehlt Bartl, „wenigstens das zu ma-chen, was noch möglich ist - also spazieren gehen, Treppen steigen, schwimmen“. Ein Koordinationstraining wie Qigong oder Yoga kann nützlich sein, weil es Stürzen vorbeugt.

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Zu schnelles Schwimmen tut wehHamburg (ots/re) - Während wir Men-schen, wenn wir zu schnell schwimmen, eher Muskelschmerzen befürchten müs-sen, haben andere „Schnellschwimmer“ ganz andere Probleme. Delfine schwim-men offenbar langsamer als sie könnten - um Schmerzen zu vermeiden. Wie das Magazin GEO in seiner Januar-Ausgabe berichtet, unterliegen Schnellschwimmer im Wasser einem physikalischen Phäno-men, das wegen seiner Zerstörungskraft auch Schiffsingenieure vor Probleme stellt: der Kavitation. Bei rascher Bewe-gung - jenseits von 36 bis 54 Kilometer pro Stunde - entstehen im Wasser Unter-druckzonen, in denen sich kleine Dampf-blasen bilden. Diese setzen beim Zerplat-zen Kräfte frei, denen sogar das Metall von Schiffsschrauben auf die Dauer nicht standhält.Die Höchstgeschwindigkeit von Delfinen liegt bei etwa 54 Kilometer pro Stunde. Dabei würde ihr muskelbepackter, strom-linienförmiger Körper eine wesentlich raschere Fortbewegung erlauben. Da sie jedoch am Schwanz ein Geflecht von Ner-ven tragen, dürften sie die platzenden Kavitationsblasen auf der Haut wie Na-delstiche empfinden. Das vermutet das Forscherteam vom Technion-Israel Insti-tute of Technology in Haifa, das die Kräfte berechnet hat, die auf die Schwanzflossen verschiedener Fische und Meeressäuger wirken. Zwar gibt es schnellere Schwim-mer als die Delfine - etwa den blauen Mar-lin mit rund 100 und den Thunfisch mit 62 Kilometer pro Stunde. Doch Thunfische zum Beispiel, so sagen Gil Iosilevskii und Danny Weiß, haben keine sensiblen Ner-venenden in der Schwanzflosse. Dafür sei das Körperteil bei diesen Schwimmern oft stark durch Kavitationsfraß lädiert.Für uns Menschen dürfte diese Erkennt-nis eher theoretische Folgen haben, denn selbst der vierzehnfachte olympische Goldmedaillen Gewinner Michael Phelps kommt nur auf ca. 7.5 km/h Spitzenge-schwindigkeit. Dies dann aber auch nur auf einer Strecke von 100 Metern.

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Wie gesund lebt Deutschland?Studie von HEALTHY LIVING zeigt: 17 Prozent gehen zur Entspannung schwimmen

Hamburg (ots) - Bei 80 Prozent der Deutschen genießt Gesund-heit einen hohen Stellenwert im Leben. Das zeigt „Health Styles“, die exklusive Trendstudie des Frauen- und Gesundheitsmagazins HEALTHY LIVING, für die über 1000 Deutsche zwischen 18 und 65 Jahren befragt wurden. Durchgeführt wurde die Untersuchung von der Universität Hamburg. Für die Mehrheit (58%) ist Gesund-heit sogar ein Thema im Alltag und nicht erst wenn der Körper Signale sendet. Dabei interessieren sich die Deutschen für geis-tige Fitness (86%), seelisches Wohlbefinden (82%), körperliche Gesundheit (75%) und gesunde Ernährung (70%).Körperliches und seelisches Wohlbefinden sind eng mit Entspan-nung und Erholung verbunden. Durchschnittlich sieben Stunden pro Woche werden zur gezielten Entspannung genutzt. Für 23 Prozent der Befragten bedeutet das relaxen, z.B. auf dem Sofa. Auch Meditation (19%) und Sport (17%) liegen auf den vorderen Rängen, eng gefolgt von der Nutzung von Medienangeboten wie Fernsehen, Musik oder Computer (16%). Nur neun Prozent ent-spannen sich bei Kaffeeklatsch oder Treffen mit Freunden - also wenn sie „gesellschaftlich aktiv“ sind. Lediglich sechs Prozent ma-chen Wellness zur Entspannung. Kreativität (Musizieren, Basteln usw.) ist nur für zwei Prozent der Deutschen Mittel zur Entspan-nung.Doch nicht nur der gezielten Entspannung widmen die Deut-schen einen Großteil ihrer Freizeit - auch Sport steht hoch im Kurs. So verbringen wir durchschnittlich rund fünf Stunden pro Woche aktiv mit Sport. Drei Viertel (78%) bevorzugen dabei Ausdauer-sport. Die beliebtesten Ausdauersportarten sind: Laufen (36%), Radfahren (35%), Schwimmen (17%), Nordic Walking (14%) und Fitnesskurse (7%).

Keine Angst beim Helfen Auch wer sich nicht ganz sicher ist, soll im Notfall beherzt eingreifen

Baierbrunn (ots) - Manches Unfallopfer erhält nur unzureichende oder zu späte Hilfe, weil mögliche Helfer aus Sorge, etwas Falsches zu tun, gar nicht eingreifen. Eine unberechtigte Furcht - denn selbst die eine oder andere falsch ausgeführte Maßnahme scha-det einem Verletzten normalerweise nicht. Viel schlimmer ist es, gar nichts zu tun, heißt es in der „Apotheken Umschau“. Die Pflicht zur Ersten Hilfe ist in Deutschland sogar gesetzlich verankert. We-gen einer falsch ausgeführten Rettungsmaßnahme ist noch nie jemand belangt worden. Unterlassene Hilfeleistung dagegen wird mit Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstra-fe geahndet.

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Bad Lauterberg. (kmb) Auf Einladung der zuständigen Stelle des Landes Nie-dersachsen trafen sich die Mitglieder des Berufsbildungsausschusses am 4. No-vember 2008 in Bad Lauterberg zu ihrer diesjährigen Jahrestagung.Der Leiter der zuständigen Stelle, Herr Meis, gab einen Bericht über das abge-laufene Geschäftsjahr und die durchge-führten Prüfungen im Ausbildungsberuf. So wurde eine Zwischenprüfung im De-zember 2007 sowie zwei Abschlussprü-fungen im Winter und Sommer 2008 und die Meisterprüfungen 2007 und 2008 neben einer berufs- und arbeitspädago-gischen Prüfung 2008 durchgeführt.An der Abschlussprüfung 2007/2008 haben insgesamt 35 Personen teilge-nommen. 27 Auszubildende haben die Abschlussprüfung erfolgreich abge-

schlossen; acht Auszubildende haben die Prüfung nicht bestanden. Besonde-re Schwierigkeiten bereiteten dabei die Sperrfächer „Praxisnahe Rettungsübung“ und die „5 Minuten Herz-Lungen-Wie-derbelebung“. Mit dieser Problematik hat sich der Berufsbildungsausschuss ausführlich befasst. An der Abschlussprüfung im Sommer 2008 haben insgesamt 88 Personen teilgenommen; davon haben 64 Auszu-bildende die Abschlussprüfung erfolg-reich abgeschlossen und 24 die Ausbil-dungsprüfung nicht bestanden bzw. nicht abgelegt. 22 der Prüflinge sind an den Sperrfächern gescheitert. Wobei der Schwerpunkt wiederum in der praxis-nahen Rettungsübung und in der Herz-Lungen-Wiederbelebung lag.Für die Betriebe bedeutet dies, dass ein

Praxisnahe Rettungsübung wird für viele Prüflinge zum Stolperstein Ergebnisse der Jahrestagung des Niedersächsischen Berufsausbildungsausschusses in Bad Lauterberg

besonderer Ausbildungsschwerpunkt in diese beiden Themenbereiche zu legen ist.An der Meisterprüfung 2008 haben in Niedersachsen 11 Prüflinge teilgenom-men. Sämtliche Teilnehmer haben die Meisterprüfung 2008 bestanden.

In der Ausbildungsperiode sind für das Jahr 2008 88 neue Berufsausbildungsver-hältnisse in Niedersachsen abgeschlos-sen worden. Damit bewegt sich diese Zahl in etwa auf der gleichen Höhe wie im Bundesland Baden-Württemberg. In Nordrhein-Westfalen werden zurzeit ca. 120 junge Menschen zu Fachangestellten ausgebildet. Insgesamt ist eine weitge-hende stabile Tendenz bei den eingetra-genen Berufsausbildungsverhältnissen zu beobachten. Fotos: Reckert

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Landesschulbehörde Standort Hannover Zuständige Steile im Ausbildungsberuf

Fachangestellte(r) für Bäderbetriebe

Prüfungsordnung zur Durchführung von Zwischenprü-fungen im Ausbildungsberuf zum/zur Fachangestell-

ten für Bäderbetriebe im Land Niedersachsen

§1 Zweck

Zweck der Zwischenprüfung ist die Ermittlung des jewei-ligen Ausbildungsstandes, um ggf. korrigierend auf die weitere Ausbildung einwirken zu können.

§2 Prüfungsgegenstand

(1) Gegenstand der Zwischenprüfung sind die in der Aus-bildungsordnung für die Zeit bis zur Ablegung der Zwi-schenprüfung vorgesehenen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie der im berufsbegleitenden Unterricht vermittelte Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.(2) Die Prüfungsgebiete ergeben sich aus den Ausbil-dungsinhalten bis zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung entsprechend dem von der zuständigen Steile herausge-gebenen Muster eines betrieblichen Ausbildungsplanes für den Ausbildungsberuf „Fachangestellte(r) für Bäderbe-triebe“ und dem Rahmenlehrplan für den Ausbildungsbe-ruf „Fachangestellte(r) für Bäderbetriebe“.(3) Die Prüfungsgebiete sind entsprechend § 7 Abs. 2, 3 und 4 der VO als Anlage zu dieser Prüfungsordnung auf-geführt.

§3 Durchführung

(1) Prüfung der Kenntnisse1. Die Kenntnisse sind in einer schriftlichen Arbeit unter Aufsicht nachzuweisen, für die 180 Minuten zur Verfügung stehen. Die Prüfung kann auch in programmierter oder teilprogrammierter Form durchgeführt werden.In diesem Falle kann die Prüfungsdauer unterschritten werden.2. Die Prüfungsaufgaben sind vom Prüfungsausschuss zu beschließen. Überregional erstellte Prüfungsaufgaben, können übernommen werden.(2) Prüfung in den Fertigkeiten1. Die Prüfung der einzelnen Fertigkeiten ist von mindes-tens zwei Prüfern vorzunehmen.2. Für die Leitung und Aufsicht, die Ausweispflicht und Belehrung, für Täuschungshandlungen und Ordnungsver-

stöße sowie für Fragen des Rücktritts und der Nichtteilnah-me gilt die Prüfungsordnung zur Durchführung vonAbschlussprüfungen für Fachangestellte für Bäderbetriebe im Land Niedersachsen in der jeweils gültigen Fassung.

§ 4 Bewertung

1. Die Prüfungsleistungen in der schriftlichen Prüfung werden mit Punkten bewertet, die den Bewertungsmaß-stäben der Prüfungsordnung zur Durchführung von Ab-schlussprüfungen entsprechen.2. In der praktischen Prüfung erfolgt eine Punktwertung. Die Prüfungsaufgaben gelten als erfüllt, wenn die in der VO genannten Mindestanforderungen erreicht worden sind.

§5 Prüfungsausschuss

Für die Durchführung der Zwischenprüfung sind die Prü-fungsausschüsse zuständig, die bereits für Abschlussprü-fungen errichtet sind. §§ 1 bis 6 der Prüfungsordnung zur Durchführung von Abschlussprüfungen für „Fachange-stellte für Bäderbetriebe“ im Land Niedersachsen gelten sinngemäß.ZeitpunktDie Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbil-dungsjahres stattfinden.

§7 Anmeldung zur Teilnahme

Die zuständige Stelle fordert den Ausbildenden rechtzeitig zur Meldung der Auszubildenden für die Teilnahme an der Zwischenprüfung auf.

§8 Niederschrift

Über den Verlauf der Prüfung einschließlich des Leistungs-standes, ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie ist von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterschreiben.

§9 Prüfungsbescheinigung

Über die Teilnahme an der Zwischenprüfung erteilt die zuständige Stelle eine Bescheinigung. Sie enthält die Fest-stellung über den Ausbildungsstand. Die Bescheinigung erhalten der Auszubildende, der gesetzliche Vertreter, der Ausbildende und die Berufsschule.§10 InkrafttretenDie Prüfungsordnung tritt am Tage der Verabschiedung durch den Berufsbildungsausschuss am 04.11.2008 in Kraft.

Prüfungsordnung für Zwischenprüfung in Niedersachsen verabschiedetHannover. (kmb) Der Berufsbildungsausschuss Niedersachsen hat am 04.11.2008 eine neue Prüfungsordnung zur Durchfüh-rung von Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe verabschiedet. Nachfolgend drucken wir den Text dieser Neuregelung.

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DLRG Bilanz: 2008 mehr tödliche Badeunfälle als im Vorjahr 408 Menschen ertranken bis August 2008

Bad Nenndorf (ots) - Unbewachte Ba-destellen an Binnengewässern sind erneut der Unfallschwerpunkt. Die Todesfälle bei Kindern bis fünf Jahren sind jedoch zum Glück rückläufig

Die Zahl der tödlichen Badeunfälle in Deutschland ist bis Ende August 2008 deutlich angestiegen. Insgesamt regis-trierte die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. bis zum Ende des Mo-nats mindestens 408 Ertrinkungsfälle - 48 mehr als in den ersten acht Mona-ten des Jahres 2007. Insbesondere im Juli (79/ +27) und August (54/ +23) aber auch während des warmen Mai (63/ +23) sind 2008 deutlich mehr Menschen er-trunken. Darüber hinaus be-richteten die DLRG-Ein-satzlei-tungen für die d e u t -s c h e Nord- und Ostseeküste von zahlreichen Lebensrettungen. Mehre-re Dutzend Badegäste und Urlauber konnten die Rettungsschwimmer in letzter Minute vor dem Ertrinken be-wahren. Übereinstimmend erklärten sie, dass häufig die rote Flagge miss-achtet wurde, die ein absolutes Bade-verbot signalisiert. DLRG-Präsident Dr. Klaus Wilkens dazu: „Entweder handeln die Menschen ver-antwortungslos, oder sie kennen die Bedeutung der Flagge nicht, obwohl dieses Signal seit Jahren das Baden verbietet. Darüber hinaus stellen wir beim Baden eine zunehmende Selbst-überschätzung und vermehrt leicht-sinniges Verhalten bei Schwimmern und Wassersportlern fest“.Trotzdem gehörten die im Sommer von DLRG Rettungsschwimmern be-wachten Badestellen an der Küste auch 2008 wieder zu den sicheren Badege-wässern. Hier kam es nur zu neun töd-

lichen Badeunfällen, noch einmal zehn weniger als 2007. Auch in Schwimmbä-dern sank die Zahl noch einmal- dort ertranken nur 8 Menschen, fünf weniger als 2007. Stark angestiegen ist dagegen erneut die Zahl tödlicher Badeunfälle in Flüssen und Seen. Insgesamt ertranken an diesen - überwiegend unbewachten - Gewässern 311 Menschen, noch einmal 41 mehr als 2007. An Flüssen und Seen ereigneten sich d a m i t mehr als drei Vier- tel aller Ertrinkungsfälle. In Kanälen und H a fe n b e c k e n ertranken 2008

drei Menschen, in Gar-tenteichen neun, in Grä-ben acht und an sonstigen Stellen 29.Einen starken A n s t i e g der tödlichen Badeunfälle gab es in Bay- ern und Niedersachsen. In Bayern ertranken 86 M e n s c h e n (+25), in Niedersach- sen 53 (+11) Menschen. Diese beiden Bundesländer rangieren daher in der Statistik auch auf den Plätzen eins und zwei, vor Nordrhein- Westfalen, mit 51 (-1) Ertrinkungsfällen. Die wenigsten Menschen ertranken in Bremen mit zwei (-2), im Saarland mit vier (-1) und in Thüringen mit 7 (+2) Fäl-len. Den stärksten Rückgang verzeichne-te Sachsen-Anhalt, wo 2008 acht Men-schen - neun Menschen weniger als 2007 ertranken.Wie in den vergangenen Jahren ist auch 2008 der Großteil der ertrunkenen Per-sonen männlich. 296 Männern stehen

109 Frauen in der Statistik gegenüber. Wie schon im vergangenen Jahr steigt jedoch der prozentuale Anteil der Frauen an den Ertrinkungsfällen. 2007 stellten sie 25,8%, in diesem Jahr bereits 26,7%.Auch in der Altersverteilung zeigt sich das seit einigen Jahren zu beobachtende Bild mit sinkenden oder stagnierenden Unfallzahlen bei Kindern und Jugend-lichen und deutlich steigenden Unfall-zahlen bei älteren Menschen. So stieg die Zahl bei den über 50jährigen stark an - allein in der Altersklasse 51 bis 55 Jahre um 10 Fälle auf 33. Insgesamt stellen Per-sonen über 50 Jahre 210 Ertrinkungsfälle

- knapp über die Hälfte aller Todesfälle durch Er-trinken. In der

Altersklas-se 0-5 Jahre er-

tranken 11 Kinder, bei Grundschülern bis 10 Jahre 13

Kinder. In diesen beiden Altersgruppen ist die Zahl der tödlichen Badeunfälle mit 24 damit im Vergleich zum Vorjahr (23) praktisch konstant geblieben. Dass die Zahl der ertrunkenen Grundschul-kinder um sechs gestiegen ist, nimmt die DLRG jedoch erneut zum Anlass an Eltern und Schulen zu appellieren, die

Schwimmausbildung der Kinder im Grundschulalter nicht zu vernach-lässigen. Nur die Schulen sind in der Lage, Schwimmunterricht

über alle Gesellschaftsschichten hinweg zu organisieren - dieser Verantwortung müssen sie sich in Zukunft wieder ver-mehrt stellen. Dennoch dürfen die Eltern bei der Schwimmausbildung ihrer Kinder nicht nur auf die Schulen zeigen, sondern sind gefordert, selbst aktiv zu werden. Darauf wies anlässlich des Weltkindertages am 20. September zuletzt der Arbeitskreis Frauen in der DLRG hin: „Der beste Schutz vor dem Ertrinken ist das Schwimmen lernen, hier sind die Eltern in einer be-sonderen Verantwortung.

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Herzinfarkt: Deutsche unterschätzen RisikoMünchen (ots) - Jedes Jahr sterben in Deutschland rund 170.000 Menschen an einem Herzinfarkt. Ein Grund dafür: Die Deutschen nehmen sowohl die Anzeichen als auch die Folgen eines Herzinfarktes nicht ernst genug. So überschätzen drei von vier Deutschen die Überlebenschancen nach einem Herzinfarkt.In Deutschland herrschen große Wissenslücken beim Thema Herzinfarkt. Dies ergab eine repräsentative Umfrage unter 500 Personen im Alter ab 14 Jahren, die das Meinungsfor-schungsinstitut GfK im April im Auftrag der Allianz Privaten Krankenversicherung durch-geführt hat.Der Herzinfarkt wird insbesondere als Todesrisiko stark unterschätzt. 71 Prozent der Deutschen glauben, dass die Überlebenschancen nach einem Herzinfarkt bei über 50 Prozent liegen. Mehr als 37 Prozent der Bevölkerung gehen sogar davon aus, dass die Überlebenschancen nach einem Herzinfarkt bei über 70 Prozent liegen. Tatsächlich überleben aber nur 50 Prozent der Herzinfarktpatienten. Besonders stark weicht die Ein-schätzung der Überlebenschancen in der Altergruppe der 40- bis 59-Jährigen von der Realität ab: 21 Prozent dieser Altergruppe gehen davon aus, dass man einen Herzinfarkt zu mindestens 80 Prozent überlebt. Nur rund ein Fünftel der Bevölkerung ist sich der Gefahr bewusst und schätzt die Überlebenschancen geringer oder gleich 50 Prozent ein.Auch hinsichtlich der Anzeichen eines Herzinfarktes bestehen in der Bevölkerung große Wissenslücken. Die Deutschen kennen meist nur die gängigsten beziehungs-weise typischsten Symptome eines Herzinfarkts. So würden 46 Prozent spontan „Druck/Schmerzen/Ziehen/Enge im Brustbereich“ als Anzeichen eines Herzin-farktes erkennen. 42 Prozent würden bei „Schmerzen bzw Taubheitsgefühl im lin-ken Arm“ und 25 Prozent bei „Atemnot“ auf einen Herzinfarkt schließen. Schmer-zen in der rechten Schulter, im Bauchraum oder etwa im Unterkiefer werden als mögliche Symptome gar nicht genannt. In der Realität gehören diese Symptome ebenso wie Schmerzen im Brustbein, in der linken Schulter, der linken Brust, im lin-ken Arm und der rechten Schulter zu den am häufigsten auftretenden Schmerzen bei einem Herzinfarkt. Insgesamt sind Frauen wesentlich besser über die Anzeichen informiert als Männer.„Die meisten Betroffenen rufen leider nur bei den Bilderbuch-Beschwerden den Notarzt“, sagt der Arzt und Referatsleiter Gesundheitsmanagement bei der Allianz Privaten Krankenversicherung, Dr. med. Matthias Kühn. „Mangelndes Wissen über die weniger typischen Herzinfarkt-Anzeichen führt dazu, dass die Betroffenen oft nicht in der Lage sind, die Infarktsymptome richtig zu deuten und deshalb den Notdienst entweder gar nicht oder erst viel zu spät rufen“. Nach einem akuten Herzinfarkt zählt jedoch jede Minute, weil die Blutzufuhr zum Herzen plötzlich unterbrochen wird. Wird das Herz nicht mehr mit Sauerstoff versorgt, sterben Zellen des Herzmuskels ab. Für den Behandlungserfolg und die Prognose ist deshalb das Zeitintervall vom Beschwerde-beginn bis zum Eintreffen in der Klinik entscheidend. „Das beste Ergebnis lässt sich inner-halb von einer Stunde erzielen“, so Dr. Kühn.In der Umfrage gaben 65 Prozent der Befragten an, sofort den Notruf zu alarmieren, sollten sie Anzeichen eines Herzinfarkts verspüren. Aber die Wirklichkeit sieht anders aus: Die Patienten warten oft Stunden, bis sie den Notarzt alarmieren. Das zeigt auch eine Analyse im bundes-weiten Infarktregister. Danach beträgt die durchschnittliche Dauer vom Beschwerdebeginn bis zum Eintreffen des Patienten im Krankenhaus 180 Minuten.Nur durch gezielte Aufklärung über die Anzeichen eines Herzinfarkts sowie die stetige Infor-mation über die Risikofaktoren kann die Gefahr des Herzinfarkts eingedämmt werden. Denn ein Herzinfarkt taucht meist nicht aus heiterem Himmel auf. Viele Herzinfarkt-Patienten weisen eine ganze Reihe von Risikofaktoren auf. „Dazu gehören Nikotinkonsum, Fettstoffwechselstö-rungen, Bluthochdruck, Bewegungsmangel, Übergewicht und Diabetes. Ziel jedes Einzelnen sollte es sein, seine Risikofaktoren zu minimieren“, sagt Dr. Kühn. „Viele dieser Risikofaktoren haben die Patienten selbst in der Hand“. Insbesondere Diabetiker können über eine kontrollierte Einstellung von Blutzucker und Blutdruck viel tun um ihr Risiko zu minimieren.

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„Frauen deuten die Signale falsch“

Herzinfarkt: Übelkeit und Erbrechen täuschen nicht nur die Betroffenen

Baierbrunn (ots) - Bei Frauen werden Herzin-farkte oft zu spät erkannt. Ein Grund ist, dass sie selbst ihre Beschwerden häufig statt auf das Herz auf Magen oder Darm beziehen, erklärt Professo-rin Ruth Strasser, Direktorin des Herzzentrums an der Technischen Universität Dresden in der „Apo-theken Umschau“. Die Symptome eines Infarktes sind bei Frauen und Männern tatsächlich nicht immer identisch. „Brustschmerzen haben fast alle Betroffenen“, sagt die Kardiologin, „aber Frauen leiden oft zusätzlich unter Übelkeit, Erbrechen und anderen unspezifischen Symptomen.“ Auch viele Ärzte lassen sich dadurch täuschen. Nur wenn

Frauen rauchen, sind Ärzte wachsam genug. Selbst im Krankenhaus kommt es darauf an, wie spezialisiert

dieses ist. Sind dort Kathetereingriffe möglich, werden Frauen genauso behandelt wie Männer. In Kliniken ohne

diese Möglichkeit verzögert sich die Behandlung oft unnö-tig. „Das lässt sich durch eine Menge Daten belegen“, betont

Strasser.

Direkter Weg für Herzpatienten „Chest pain units“ bieten bei Infarktverdacht die schnellste Hilfe Baierbrunn (ots) - Eine neue Strategie, Herzinfarktpatienten besonders schnell und effektiv zu helfen, sind „Chest

pain Units“ (CPU, übersetzt: Brustkorbschmerz-Einheiten). Rund 30 deutsche Kliniken haben bereits CPUs ein-gerichtet. „Das sind zentrale Anlaufstellen für alle Patienten mit anhaltenden Brustschmerzen - ob sie

von Angehörigen gebracht werden oder mit dem Rettungsdienst“, erklärt Professor Thomas Mün-zel, Klinikdirektor an der Universitätsklinik Mainz, in der „Apotheken Umschau“. Sein Haus hat als

eine der ersten Kliniken eine solche CPU eingerichtet. Oft, so Münzel, gehe unnötig viel Zeit auf internistischen Notaufnahmen mit diagnostischer Routine verloren. In den USA und

England sind CPUs schon länger ein Erfolgsmodell. Einer der wichtigsten Faktoren, einen Herzinfarkt zu überleben, ist nach wie vor, wie schnell eine kompetente Kli-

nik erreicht wird. Dabei hat Deutschland bereits ein hohes Niveau erreicht. Ins-gesamt erliegen immer weniger Patienten einem Infarkt. Seit dem Jahr 1990

ist die Zahl um ein Drittel gesunken. CPUs sollen diese Entwicklung weiter fördern.

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Starnberg ots/re. Jedem Menschen kann im Alltag unvermittelt etwas zu-stoßen - Nothelfer müssen dann schnell über mögliche Vorerkrankungen, Arz-neimittel-Unverträglichkeiten oder All-ergien Bescheid wissen. Oft sind verun-glückte Personen aber nicht ansprechbar. Die Firma PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG, die Apotheken, Ärzte und Zahnärzte mit Informationstechnologie ausrüstet, hat deshalb eine Software namens „AP1 Schutzengel“ entwickelt, die fast jedes

gängige Handymodell zum Lebensretter machen kann. Nach erfolgreich abge-schlossener Pilotphase wurde die AP1 Software auf Europas größter Apothe-kermesse, der diesjährigen EXPOPHARM in München präsentiert.AP1 zeigt auf Knopfdruck im Display unter anderem Foto, Adresse und wichtige Ge-sundheitsdaten des Besitzers an: Krank-heiten, eingenommene Medikamente, Messwerte, Impfungen, Organspende-ausweis, Hinweis auf Patientenverfügung und vieles mehr. Zu verständigende An-gehörige, Stammapotheke und Hausarzt können direkt aus der Applikation ange-

rufen werden. Die breite Öffentlichkeit, vor allem auch Ärzte und Sanitäter wer-den deutschlandweit sukzessive über die Bedienung der AP1-Software unter-richtet und können in Notfällen schnell das Richtige tun. Bei AP1 stehen dem Nutzer zusätzlich beispielsweise noch Giftnotruf, Sperrnummern für Handy und Scheckkarten sowie europaweit die wichtigsten Notrufnummern zur Verfü-gung. Über Funkzellenortung können die nächstgelegenen Notdienstapothe-

ken, Tankstellen und Geldautomaten gefunden werden, ebenso wie 180.000 Ärzte und 3.500 Kliniken.AP1 ist zum Start bereits auf rund 150 Handymodellen der Marken Nokia und Sony-Ericsson lauffähig, bis Jahresende werden es über 300 sein. Bei voller Funk-tionalität kann die Software vier Wochen kostenlos getestet werden und nach Aktivierung gegen einen geringen Mo-natsbetrag weiter genutzt werden, der, so der Anbieter, unter dem Preis für eine Packung Zigaretten liegt. AP1 wird von den Beratern des AP1 Service Centers in bestehende Verträge oder in ein neues

„Schutzengel-Funktion“ für Mobiltelefone Neuartige Software nutzt das Handy als Datenträger für Gesundheitsdaten

Angebot eingefügt. Alle großen Netzbe-treiber sind hier nach Angaben von Bild-rechte: PHARMATECHNIK mit im Boot.Fast jeder Deutsche trägt heute ein Han-dy bei sich - die Notfalldaten können damit leichter gelesen werden als bei-spielsweise über ein separates Lesegerät auf der künftigen elektronischen Ge-sundheitskarte. Die Daten werden vom Besitzer selbst oder in Absprache von der angestammten Apotheke gepflegt. Medikamente von Rezepten können

von AP1-Apotheken in die Soft-ware übertragen werden; AP1 kann auch Medikamente in der Stammapotheke nachbestellen und den Nutzer an vorgeschrie-bene Einnahmezeiten erinnern. Weitere Zusatzfunktionen unter anderem: Erste-Hilfe-Tipps, re-gelmäßige Ratgebertexte, die „AP1 Vorteilswelt“ mit Gutschei-nen und Umfragen sowie Pollen-flugvorhersage. AP1 ist in vielen Apotheken und per Internet-Download erhältlich ( www.mein-ap1.de ). Dort findet man auch eine Demoversion. Der Hersteller gibt an, dass die Notdienste über diesen Service informiert werden und dass die-se somit sofort wissen, dass sich im Handy entsprechende Ge-sundheitstaten verbergen. Das dies aber natürlich auch jeder andere Nutzer des Handys her-ausfinden kann, stellt der Anbie-ter nicht sonderlich heraus. Aller-

dings fragt man sich auch, ob aufgrund der Tatsache, dass sowieso ein Aufkleber auf dem Handy den Notdienst über den Dateninhalt informiert, dieser Aufkleber nicht auch auf einen Zettel in der Briefta-sche hinweisen könnte, auf dem die nöti-gen Daten (ganz ohne Handy) zu finden sind.Und so ganz neu ist die Idee, Kranken-daten wie z.B. besondere Unverträglich-keiten und Erkrankungen mit sich herum zu tragen ja auch gar nicht. Schon vor 25 Jahren schenkten mir meine Eltern eine SOS-Kapsel als Anhänger für die Kette, die genau dies tat. Foto: Pharmatechnik

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Winnenden (ots) - Die Notrufnummer 110/112 kennt jedes Kind - jedenfalls heute. Ende der 60er Jahre mussten Verunglückte die unterschiedlichen Nummern von Polizei oder dem DRK kennen, um bei einem Unfall schnell Hilfe zu holen. Die Björn Steiger Stif-tung (BSS) setzte mit der bundeswei-ten Initiative zur Einführung des kos-tenlosen Notrufs 110/112 ihren ersten Meilenstein. Das Ehepaar Steiger gründete 1969 nach dem Unfalltod ih-res Sohnes Björn die Stiftung zur Ver-besserung der deutschen Notfallhilfe.

Am 3. Mai 1969 wurde der Achtjährige auf dem Nachhauseweg von einem Auto angefahren. Der Verkehrsunfall führte zu lebensgefährlichen Verletzungen. Ob-wohl wiederholt die Polizei und die Ret-tungskräfte alarmiert wurden, dauerte es eine Stunde, bis der Krankenwagen am Unfallort eintraf. Björn Steiger verstarb noch im Rettungswagen während des Transports ins Krankenhaus.

Im Frühjahr 1973 führte die BSS die Notrufnum-mer 110/112 in allen Orts-netzen in Nordwürttem-berg ein. Als die bundesweite Einführung scheitert, verklag-te die Stiftung am 27. Juli 1973 das Land Baden-Württem-berg und die Bundesrepublik Deutschland vor dem Verwal-tungsgericht Stuttgart auf Ein-führung der Notrufnummer. Die Klage wurde abgelehnt, die Einführung des Notrufs aber auf Druck der Medien am 20. September 1973 bundesweit durchgesetzt.Neben dem Notruf hat die Stiftung seither durch die Ein-führung und Finanzierung der Notruftelefone an Straßen, Funk in Rettungswagen, 24-Stunden-Notarztdienst oder die Einfüh-rung der zivilen Rettungsflug-wacht die deutsche Notfallhilfe

geprägt.Auch heute zählt im Notfall jede Sekun-de: Da Menschen häufig über das Han-dy einen Notruf absetzen, a b e r i h - ren

Seit 35 Jahren wählen alle im Notfall die 110/112

Steiger Stiftung initiiert 1973 den bundesweiten kostenlosen Notruf

Standort nicht genau nennen können, hat die BSS „LifeService 112“, die kosten-lose Handy-Ortung im Notfall entwickelt. Damit können Menschen seit Ende 2006 in Notfallsituationen über ihr Handy lo-kalisiert werden. Neu seit diesem Jahr:

die kostenlose LifeSensor Notfallakte, die den Rettungskräften schon auf der Anfahrt zum Verunglückten wichtige zusätzliche Daten wie Vorerkrankungen und zu benach-richtigende Kontaktpersonen übermittelt. (vergleiche BSG-Ma-gazin Ausgabe 1-2008) Registrie-

ren kann man sich fürLifeService 112 und die LifeSensor Notfallakte im In-ternet unter www.steiger-stiftung.de

„48.000 Handy-Ortungen im Notfall wurden bereits seit Einführung des Systems getätigt und über 625.000 Menschen haben sich bei uns für „Life-Service 112“ registriert, so Pierre-Enric Steiger, Vorstand der Björn Steiger Stif-tung, aber noch sind nicht alle erreicht.“ Nach Ansicht Steigers muss „dieser Ser-vice genau so bekannt werden wie die Notrufnummer 110/112.“

Fotos: Björn-Steiger-Stiftung / Wikipedia

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Bad Nenndorf. (kmb) Das Thema Prä-vention im Bewegungsraum Wasser und die damit verbundenen Aktua-lisierungen der Verordnung für den Ausbildungsberuf der Fachangestell-ten für Bäderbetriebe war sowohl auf der Bundestagung der Landesbeauf-tragten der Berufsbildenden Schulen 2007 und 2008 als auch auf der dies-jährigen Jahrestagung der zustän-digen Stellen der Bundesländer ein wichtiger Beratungspunkt.

Seit mehr als zehn Jahren ist die derzei-tige Verordnung für die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbe-triebe nunmehr in Kraft. Aus Sicht der zuständigen Stellen wie auch der Lan-desbeauftragten der Berufsbildenden Schulen ist es dringend geboten, eine Fortschreibung der Verordnung über die Berufsausbildung vorzunehmen. Dabei sollte der Bereich der Prävention im Be-wegungsraum Wasser eine Aufnahme in

die Verordnung erfahren.Die zuständige Stelle des Landes Nie-dersachsen hat den Auftrag erhalten, mit dem für die Verordnung zuständigen Bundesministerium für Bildung und For-schung (BMBF) in Kontakt zu treten, um die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Fortschreibung der Verordnung zu sondieren.

Der Leiter der zuständigen Stelle in Nie-dersachsen, Herr Meis, hat mit Schreiben vom 25.11.2008 die Wünsche und For-derungen an das Bundesministerium für Bildung und Forschung herangetragen. Dabei betont er, dass aufgrund neuer Anforderungen und eines gewandelten Berufsumfeldes dringender Handlungs-bedarf für eine Fortschreibung der Ver-ordnung besteht. Die berufliche Wirklich-keit hat sich über die Jahre, insbesondere in der Prävention im Bewegungsraum Wasser, weiter entwickelt und damit weit von dem bisherigen Ausbildungs-Beruf-

Prävention im Bewegungsraum Wasser Reformierung der Ausbildungsverordnung für Bäderbetriebe gefordert

bild und der zurzeit bestehenden Ver-ordnung entfernt.

Bereits im Jahr 2006 haben Spitzen-verbände der Krankenkasse eine Re-formierung der Ausbildungsordnung angemahnt, um auf der Grundlage ei-ner aktualisierten Verordnung über die Aufnahmen der Berufsgruppe in den Präventionsleitfaden entscheiden zu können. Viele Kommunen haben in ihren Schwimmbändern erhebliche Investiti-onen, insbesondere auch in Kursange-bote zu Prävention im Bewegungsraum Wasser getätigt und ihr Fachpersonal für diese wichtige Aufgabe vorbereitet. Jetzt sollte es gelingen, mit einer Fortschrei-bung der Verordnung die Sicherung und Weiterentwicklung des Berufes vorzu-nehmen.

Foto: Reckert

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In Abstimmung mit der Landesschulbehörde Hannover bieten wir auch 2009 wieder einen Lehrgang zum Erwerb des anerkannten Abschlusses

„Geprüfte/r Meister/in für Bäderbetriebe“ (gem. Verordnung vom 07.07.98) an.

Unsere Pluspunkte: Wir haben ein erfahrenes Lehrteam, das weiß, was Sie wissen müssen und dies zuverlässig vermitteln kann Wir setzen moderne Tech-niken ein und schulen Sie auch im Umgang mit die-senDas Hallenbad befindet sich in unmittelbarer Nähe und kann von den Kur-steilnehmern jederzeit genutzt werden Wir betreuen Sie in klei-nen Lerngruppen indivi-duell - natürlich auch am Wochenende und nach Feierabend

Lehrgangszeitraum: 19.10.2009 bis 20.03.2010Frühbucherrabatt bis 1. Mai 2009

Prüfungsvorbereitung zum/r geprüften Meister/in für Bäderbetriebe

BSG-Institut zur Aus- und Fortbildung von BäderpersonalAuf dem Lay 20 - 31542 Bad Nenndorf

Tel.: 05723 / 98 78 78Mobil: 0178 / 8 18 42 88

www.schwimmmeister-schulung.de

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Bad Nenndorf / London. Epileptiker haben ein deutlich erhöhtes Risiko zu ertrinken. Das fanden Wissenschaftler des University College London, Insti-tute of Neurology jüngst heraus. Ab-hängig von der Form der Erkrankung steigt das Risiko zu ertrinken dieser Untersuchung zur Folge um den Fak-tor 15 bis 19.Für die im Journal Neurology (2008; 71:578-582) veröffentlichte Studie unter-suchten die Forscher über 50 bereits vor-handene Untersuchungen über Epileptiker.So kam eine Basis von rund 200.000 Patientenjahren zu-sammen. Darüber hinaus ver-glichen sie die zugehörigen Bevölkerungsdaten und nati-onalen Register und forschten darin nach Ertrinkungsfällen.Diese Analysen zeigten 88 Fälle von Epileptikern die ertrunken waren. Gemessen an der Ver-teilung in der Bevölkerung und dem allgemeinen Risiko zu er-trinken hätten nach Aussagen der Forscher maximal fünf der untersuchten Personen ertrin-ken dürfen.Somit ist das Risiko für Men-schen mit Epilepsie um mehr als das 15-Fache erhöht.Allerdings hatte auch die Art der Epilepsieerkrankung Aus-wirkungen auf das individu-elle Risiko. Patienten, die sich in institutioneller Behandlung befanden, waren ebenso über-proportional betroffen, wie sol-che mit einer Gehirnoperation und anschließenden Anfällen. Von Epilepsie betroffene Kinder ertranken seltener als Erwachse-ne, was nach Ansicht der Forscher daran liegen könnte, dass Kinder häufiger beaufsichtigt werden. „Es ist wichtig, dass Menschen mit Epilepsie und jene, die sich um sie kümmern, Vorkehrungen tref-fen, um diesen Tragödien vorzubeugen“, sagt Autor Ley Sander vom University College London, Institute of Neurology: „Menschen mit aktiver Epilepsie sollten duschen anstatt ein Bad zu nehmen, ihre Medikamente regelmäßig nehmen, um Anfällen vorzubeugen, und nur unter di-rekter Aufsicht schwimmen.“ Falsch wäre es jedoch aufgrund dieser Untersuchung, den Epileptikern das Schwimmen gänzlich zu verbieten. Ein

allgemeines Verbot wäre schon deshalb unsinnig, da die Intensität der Erkran-kung sehr unterschiedlich sein kann. Von täglich mehrmaligen großen Anfällen bis zu einem Anfall alle drei oder vier Jahre reicht das Spektrum der Erkrankungen. Die oben angesprochenen Institutio-nellen Patienten (in Deutschland sind hier die Bodelschwingschen Anstalten in Bielefeld besonders hervor zu heben) sind oft solche mit mehreren Anfällen in kurzen Abständen.

Hier ist das Schwimmen selbstverständ-lich gefährlicher als bei Menschen mit ei-ner leichteren Form der Erkrankung oder gar Gesunden.So führt Dr. med Günter Krämer, Medizi-nischer Direktor des Schweizerischen Epi-lepsie-Zentrums Zürich, in seinem „Epi-Info“ das Schwimmen (in Begleitung) als eine der in der Regel geeigneten Sport-arten auf. Zu diesen geeigneten Sport-arten zählen ebenfalls Handball, Rudern, Tischtennis und Ringen. Weniger geeig-

net sind z.B. Reiten, Radfahren und Inline Skaten. Gänzlich ungeeignet sind nach Ansicht Krämers Motorsport, Paragliding und Tiefseetauchen. Wohlgemerkt sind dies Sportarten, die auch für Gesunde mit einem höheren Risiko verbunden sind als das Schwimmen.Dennoch rät Dr. Krämer zur Vorsicht. Im „Epi-Info“ schreibt er: „Für Menschen mit einer Epilepsie ist ein Schwimmen ohne Begleitung aber schlichtweg eine der größten Dummheiten, die sie machen

können. Selbst wenn sie eine Aura ha-ben und das Herannahen eines Anfalls spüren, kann es sehr rasch zu einer Aus-weitung des Anfalls kommen, was das sichere Erreichen des Beckenrandes oder Ufers erschwert oder sogar verhindert.“Nach Dr. Krämers Ansicht, sollte man in öffentlichen Bädern nie ohne Beglei-tung schwimmen gehen und stets den Schwimmmeister über die Erkrankung informieren.Dass dies wohl nur selten gemacht wird

Epilepsie und SchwimmsportSchließt sich das aus?Eine kritische Betrachtung von Heiko Reckert

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dürfte auch an der befürchteten Reakti-on des Schwimmmeisters liegen, denn nicht jedem ist diese Erkrankung auch bekannt. Zu weit verbreitet sind hier oft noch die Vorurteile, die Epileptiker in eine Ecke mit geistig Behinderten stellen und ihnen noch nicht einmal eine durch-schnittliche Intelligenz zutrauen.Tatsache ist jedoch, dass Epilepsie nicht zwangsläufig die Intelligenz und Persön-lichkeit verändert. Nur bei einem kleinen Teil kommt es zu entsprechenden Ver-änderungen. Oft handelt es sich hier um schwerkranke Patienten mit Anfällen in kurzen Abständen. In den meisten Fällen werden diese schwerkanken Patienten dann aber auch kein Bad aufsuchen.Meistens haben Epileptiker die gleiche Intelligenz wie Gesunde. Einigen der bekanntesten und intelligentesten Per-sonen der Zeitgeschichte sagt man nach, Epileptiker gewesen zu sein. Sokrates, Alexander der Große, Cäsar, Karl V., Mo-lière, Napoleon, Lord Byron, Papst Pius IX., Alfred Nobel und Lenin, um nur eini-ge zu nennen.Dennoch ist man in deutschen Hallen- und Freibädern vorsichtig im Bezug auf Epileptiker.Zum Teil verbietet die Badeordnung Epi-leptikern ohne Begleitung den Besuch des Hallenbades. So hat z.B. die Gemein-de Medebach einen entsprechenden Pa-ragraphen in der Badeordnung.In Neu-Ulm heißt es in der Badeordnung gar: „Die Benutzung des Bades steht jedermann frei. Ausgeschlossen sind Personen mit ansteckenden Krank-heiten, Epileptiker, Geisteskranke und Betrunkene. Personen mit offenen Wunden, Hautausschlägen oder ande-ren Anstoß erregenden Krankheiten werden ebenfalls nicht zugelassen.“Eine ähnliche Formulierung findet sich auch in der Badeordnung der Stadt Is-maning. In diesen Bädern dürfen Epi-leptiker also gar nicht schwimmen, weder mit noch ohne Begleitung. Eine Unterscheidung in der Intensität der Erkrankung wird hier nicht gemacht und ist zweifellos auch schwer vorzu-nehmen.Weitere Beispiele für den Ausschluss von Epileptikern vom Badbesuch för-dert die Google-Suche mit der Stich-wortkombination „Epileptiker im Hal-lenbad nicht zugelassen“ zu Tage.Doch gibt die aktuelle Untersuchung aus London den Gegnern eines Bad-besuches von Epileptikern nicht recht? Ist es nicht besser, das Risiko so gering wie möglich zu halten und darum

Epilepsie und SchwimmsportSchließt sich das aus?Eine kritische Betrachtung von Heiko Reckert

generell allen an Epilepsie erkrankten Menschen den Zutritt zum Bad zu ver-wehren? Um diese Frage beantworten zu können ist es zunächst einmal wichtig, sich die Gründe für ein erhöhtes Ertrinkungsrisi-ko etwas genauer vor Augen zu führen.Dass das Schwimmen ohne Begleitung ein erhöhtes Ertrinkungsrisiko birgt, hat folgenden Grund: Zu Beginn eines grö-ßeren Anfalls kommt es zu einer Ausat-mung. Durch das Zusammenziehen der Atemmuskeln wird Luft auf dem Brust-korb gedrückt. Als Folge davon lässt der Auftrieb im Wasser nach und der Patient versinkt schneller als dies bei normalen Schwimmern der Fall wäre. Der Ausfall von Schutzrefelexen (Husten) kann zum schnellen Eindringen von Was-ser in die Lunge führen. In einer späteren Anfallsphase kommt es dann zu einer Einatmung, was, wenn der Erkrankte sich in diesem Moment unter Wasser befin-det, dazu führt, dass größere Mengen Wasser in die Lunge eindringen. (vgl: http://www.epilepsie-netz.de/159/Epi-lepsie-Ratgeber/Sport.htm).Dennoch kommt auch die Seite Epilep-sie-Netz.de zu dem Schluss, dass das Schwimmen in Begleitung eine akzep-table Sportart für Epileptiker ist.Doch in vielen Fällen ist selbst eine Be-gleitung überflüssig. Viele Erkrankte sind heute so gut mit Medikamenten eingestellt, dass sie sogar von der zu-

ständigen Behörde eine Fahrerlaubnis für PKW erhalten haben. Das führt dann zu der merkwürdigen Konstellation, das der Epilepsiekranke Lars S. zwar mit dem Auto zum Bad fahren darf, dann jedoch nach Badeordnung keinen Zutritt zum Schwimmbereich erhält.An dieser Stelle hinken einige Badeord-nungen der Realität wohl noch um eini-ge Jahre hinterher. Insgesamt haben nach Angaben von www.sonderpädagogik-online.de fünf von 100 Menschen einmal im Leben ei-nen Anfall. Bei immerhin zehn von 100 sind die Krampfpotentiale im EEG-Bild nachweisbar. Nur ein Prozent der Bevöl-kerung leidet jedoch unter einer chro-nischen Epilepsieerkrankung. Fazit ist, dass man sicherlich Epileptikern nicht generell raten sollte, Schwimm-sport zu betreiben, dass aber auch ein grundsätzliches Badeverbot für Epilepti-ker wenig sinnvoll ist, da die Stärke der Erkrankung eine direkte Auswirkung auf das Risiko hat. Schließlich geht auch der schwer herz-kranker Badegast ein erhöhtes Risiko ein, wenn er leistungsorientiert schwimmen will. Die Google-Suche nach einem Ba-deverbot für Herzkranke brachte auf den ersten Seiten keine Treffer.

Foto: EEG und Gesicht: Wikipedia. Mon-tage Heiko Reckert

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Page 24: Bäder-Sport-Gesundheit 2-2008

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