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Magazin für Bäderbetriebe und Rettungsschwimmen Nr. 20 - März 2013

Bäder Sport Gesundheit Nr. 20

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C hlorgasdosierungs-A nlagen in der DIN 19606 ... und andere Themen

äder port esundheitMagazin für Bäderbetriebe und Rettungsschwimmen

Nr. 20 - März 2013

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Editorial 3

Editorialvon Heiko Reckert

Während ich diese Zeilen schreibe, fallen drau-ßen vor dem Fenster die Schneeflocken. Da ist es schwer, an die nächste Sommersaison zu denken, wenn man sich nicht einmal sicher sein kann, dass die Schneeschüppe nicht doch nochmals zum Ein-satz kommt.Das Winterhalbjahr ist traditionell die Zeit des Jah-res, in dem die Deutschen mehr fernsehen, statt mit dem Rad Touren zu machen, ihre Abende beim Spiel mit einer Spielekonsole verbringen, statt spazieren zu gehen und lieber den alten Freund mal virtuell im sozialen Netzwerk besuchen, als ihr Auto vom Schnee zu befreien, um sich ins winterliche Ver-kehrschaos zu trauen. Ein Grund, uns in dieser Aus-gabe nochmal mit dem Thema »Soziale Netzwerke« zu beschäftigen. Seit unserem letzten Beitrag aus diesem Bereich hat sich einiges verändert. Wie groß das Interesse an Social Media ist, konnte ich auch beim Ehemaligentreffen des BSG-Instituts erfahren. Eines der Semiarthemen befasste sich mit sozialen Netzwerken, ihren Risiken und ihren Möglichkeiten.Das große Thema dieser Ausgabe ist aber die DIN 19606 und der Aufbau und Betrieb von Anlagen zur Wasseraufbereitung, das unser langjähriger Dozent für Bädertechnik, Hans-Jürgen Berger für uns erar-beitet hat.Vielleicht kann unseren Lesern die Lektüre dieser Beiträge ein wenige die Zeit bis zur Freibadsaison verkürzen, die, zumindest meteorologisch noch ei-nige Grade entfernt ist.

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Seit mehreren Jahren ist es fast schon zur Tradition geworden, dass sich die ehemaligen Teilnehmer der BSG-Meisterkurse am zweiten Prüfungstag des jeweils aktuellen Kurses zum Ehemaligentreffen in Bad Nenndorf einfinden. 2013 war dies am 13. Fe-bruar der Fall. Erstmals hatte aber das BSG-Institut von sich aus in das Hotel Hannover in Bad Nenndorf eingeladen und die Planung nicht den Ehemaligen überlassen. Vor einem gemeinsamen langen Partyabend in ei-nem Bad Nenndorfer Restaurant informierten sich

die rund 30 Meister bei drei Vorträgen zu Themen rund um die Bäderwelt. Neues aus der DIN 19643, die Chancen und Risiken von Social Media Marke-ting im Bäderwesen und neues über die Ausbildung von Fachangestellten zählten in diesem Jahr zu den Seminarangeboten des BSG-Instituts. In den Pausen bestand reichlich Gelegenheit zum Austausch von Erinnerungen und Erfahrungen. Der „älteste“ Teilnehmer, zumindest im Bezug auf den Prüfungsjahrgang, hat den BSG-Meisterkurs schon vor 10 Jahren besucht, die „jüngsten“ Meister legten ihre Prüfung erst im April des letzten Jahres ab.Nach einer sehr positiven Resonanz der Ehemaligen plant das BSG-Institut auch für den Februar 2014 wieder ein Treffen. Themen, die dann vorgestellt werden sollen, können sich die Teilnehmer selbst aussuchen. „Wenn wir rechtzeitig auf Wunschthe-men hingewiesen werden, erarbeiten wir einen Vortrag dazu“, verspricht Institutsleiter Kurt Meyer-Bergmann.

Fotos: Heiko Reckert

Vorträge über DIN 19643 und Social Media beim BSG Ehemaligen-Treffen

4Aktuell

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Die DIN 19606 (2010) kennt nur noch Vakuum-Chlorgas-DosieranlagenChlorgasdosieranlagen zur Wasseraufbereitung / Anlagenaufbau und BetriebVon Hans-Jürgen Berger

Chlorgasanlagen unter Verwendung von Chlorgas sind Anlagen, bei denen Chlor allein oder in Verbin-dung mit Natriumchlorit (Chlor-Chlordioxid-Verfah-ren) verwendet wird (1).Für die Ausstattung, den Aufbau, die Installation und den Betrieb von Chlorgasdosieranlagen gilt die DIN 19606 (2). Diese Norm wurde zuletzt 2010 neu gefasst, wobei die Vorgaben immer wieder an euro-päisches Recht angepasst wurden. Auch die zurzeit diskutierten Änderungen, Einsprüche und Zustän-digkeitsfragen zwischen Bäderorganisationen, Bun-desländern und Berufsgenossenschaften werden an den notwendigen technischen Forderungen, z.B.

zur Sicherheit einer solchen Chlorungsanlage, nichts mehr ändern.Die DIN 19606 gilt für Chlorgasdosieranlagen, die zur Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trink-, Schwimm- und Badebeckenwas-ser, Betriebs-wasser) und zur Behandlung von Kühl- und Abwasser, eingesetzt werden. Auch gilt sie nur für Chlorgasdosieranlagen, die nach den Verfahren der „Indirekten Chlorung“ arbeiten.Die Bestandteile von festen Chlorungsanlagen sind die Teile der Lagerung und Betrieb: Chlorbehälter, Leitungen, Sicherheitseinrichtungen und Dosierein-richtungen, Injektor, Impfleitung und Impfstelle, so-

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wie die Sicherheitseinrichtungen: Auf-bau und Be-trieb eines Chlorgasraum, Chlorgasdosierraum und einer Chlorvernich-tungsanlage (früher: Wasser-sprühanlage) einschließlich der Warneinrichtungen.Neben der DIN 19606 gibt es auch das Merkblatt W 623/296 „Dosieranlagen für Desinfektions- bzw. Oxi-dationsmittel; Dosieranlagen für Chlor“ des Deut-schen Ver-eins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) (3).Die ab 2006 bis 2010 veränderte und mittlerweile verabschiedete Neufassung der DIN 19606 durch den Normenausschuss, klammert bewusst die Schutzeinrichtungen bei der Chlorgasdosierung aus. In den zeichnerischen Darstellungen erschei-nen sie zwar, werden aber durch die Berufsgenos-senschaften bzw. Gemeindeunfallversicherungsver-band (GUV) in ihren Unfallverhütungsvorschriften „Chlorung von Wasser“(4) und Regeln „Betrieb von Bädern“ (5) ausführlich behandelt. Was den Roh-stoff Chlorgas betrifft, so steht auch die Information BG/GUV-I 8688 „Gefahrstoffe bei der Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser“(8) zur Ver-fügung. Die sicherheitstechnischen Einrichtungen zum Personen-, Arbeits- und Gesundheitschutz wer-den in der DIN 19606 als „zusätzlich erforderliche Einrich-tungen“ bezeichnet.Im Schwimmbadbereich dürfen und werden immer noch Teil- und Vollvakuumanlagen unterschieden. Der Geltungsbereich der DIN 19606 beschränkt sich aber nur noch auf Vollvakuumanlagen.Vollvakuum bedeutet im Gegensatz zu Teilvakuum-anlagen, dass auf jeden Chlorbehälter direkt und nicht nur in einer Sammelleitung ein Vakuumregler einzurichten ist. Teilvakuumanlagen nach dem Be-triebssicherheitsgesetz „…können weiterhin betrieben werden, wenn in einer Gefährdungsbeurteilung durch den Betreiber nachgewiesen wird, dass die Gefährdung aus seiner Teilvakuumanlage nicht höher ist, als bei einer Voll-vakuumanlage.“ (6)Da der Betreiber weiß, dass dies niemals der Fall sein kann, hat er die volle Verantwortung für seine Anla-ge – es bedeutet quasi das „aus“ für alte alten Chlor-anlagen. Eine Chlorgasleitung im Chlorgasraum, die noch druckseitig betrieben wird, gehört der Vergan-genheit an. Der Bäderverband sieht deshalb neue Belastungen auf fast 80% der öffentlichen Bäder zu-kommen.

In älteren Chlorgasanlagen finden sich noch zwei separate Chlorflaschen-Sammelleitungen, ange-schlossen an einen Vakuumumschalter, von de-nen jeder Sammelleitungsstrang den kompletten Chlorbedarf abdecken kann. Dies wird als „getrennt versetzte Entnahme“ bezeichnet. Die „permanent versetzte Entnahme“ von Chlorgas aus einer Behäl-terbatterie, von dem jeder Chlorbehälter mit einem Va-kuumregler (Vakuumwächter) ausgestattet ist und alle an eine Sammelleitung an-geschlossen sind, beschreibt den Idealfall der Chlorgasentnahme:• es werden nur die vollständig entleerten Behäl-

ter ausgetauscht;• die gelagerte Chlormenge wird entsprechend

dem geringsten Gefährdungspotenzial auf ein Minimum beschränkt.

Bei einer Lagermenge von zahlreichen Chlorflaschen ist der Wechsel auf eine Fassanlage unter Umstän-den sinnvoll, als die Austauschvorgänge und damit das Betreten des Chlorgasraumes um leere Behälter gegen volle Behälter auszutauschen, die Anzahl der potenziell undichten Anschlussverbindungen deut-lich reduziert wird.Für alle Chlorflaschen und Chlorfässer wird schon seit längerem der übergeordnete Begriff „Chlorbe-hälter“ benutzt.Nach dem Durchflussschema arbeitet eine Vakuum-chlorgasdosieranlage folgen-dermaßen:1. Durch das Betriebswasser wird vom Injektor ein

Vakuum in der Chlorgasleitung erzeugt. Das Wasser sollte rein sein und einen Druck von 5-10 bar aufweisen. Ist der Druck nicht ausreichend, enthält die Betriebswasserseite eine Druckerhö-hungspumpe.

2. Aus der Chlorgasflasche strömt Chlorgas durch ein Einlass- und Schnellschussventil, welches mit einem Vakuumregelventil, der in der DIN 19606 „Hinterdruckregler“ genannt wird, in die Dosier-anlage.

3. Die Chlorgassammelleitung ist flexibel oder fest ausgeführt und besteht aus H-PVC, evtl. mit ei-nem Epoxidharzummantelt. Diese Leitungen werden kalt geklebt eingebaut.

4. Das eingebaute Überdrucksicherheitsventil hat die Aufgabe, einen evtl. Überdruck in der Leitung auszugleichen. Zur Aufnahme des Gases steht eine Adsorptionseinrichtung zur Verfügung.

5. Das noch im Chlorgasraum befindliche Sicher-

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heitsventil hat die Aufgabe zu verhindern, dass sich in der Vakuumleitung zum Injektor bei ei-nem Defekt oder besonderen Betriebsbedingun-gen ein gewisser Druck aufbauen kann.

6. Der Chlorgasstrom kann am Durchflussmesser mit einer direkten Anzeige (g/h, kg/h) abgelesen werden.

7. Die Dosiermenge wird durch ein Einstellventil (V-Düse) übernommen. Sie kann manuell, halb-automatisch oder vollautomatisch erfolgen.

8. Im Injektor wird Chlorgas mit dem Betriebs-wasser gemischt und somit eine Chlorlösung (Indirekte Chlorung) bereitgestellt. Eine Rück-schlagsicherung schützt die Chlorleitung vor Wassereinbruch. An der Impfstelle (Zusatzstelle) wird die Chlorlösung (Desinfektionsstelle) der Filtratleitung zugesetzt.

Die Überarbeitung der DIN 19606 hat den Sinn, die technischen Möglichkeiten voll dem Sicherheitsbe-dürfnis der sie bedienenden Menschen gerecht zu werden. Zu diesen Sicherheitseinrichtungen ist zu bemerken:

Inbetriebnahme einer Chlorgasdosieranlage

Der Badbetreiber hat unter Verwendung der vom Hersteller der Chlorungsanlage gelieferten Betriebs- und Gebrauchsanleitung eine Betriebsanleitung zu erstellen: In- und Außerbetriebnahme, Bedienung und Wartung, Verhalten bei Störfällen, Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren. Mit der Inbetriebnahme dürfen nur Personen beauftragt werden, die an der Chlorungsanlage unterwiesen sind.

Stillstand des Betriebswassers Wird das Betriebswasser abgestellt (drucklos), so schließt ein Rückschlagventil (Sicherung) am Injek-tor und schützt die Anlage gegen Wassereintritt. Das abfallende Vakuum schließt durch das Einlass- und Schnellschussventil am Chlorbehälter die Chlorzu-fuhr ab.

Chlorausbruch durch Havarie eines Chlorbehälters

Im Chlorgasraum ist eine Chlorvernichtungsanla-ge (Wassersprühanlage) zur Niederschlagung von Chlordämpfen vorgesehen. Um technische Alter-

nativen nicht auszuschließen, wird die Sprühanlage nur noch beispielhaft erwähnt. Sie wird in der GUV „Chlorung von Wasser“ genau beschrieben.Die DIN 19606 trägt der aktuellen Entwicklung Rechnung, dass in großen Bädern wieder vermehrt Chlorfässer eingesetzt werden, die evtl. eine größere Menge Chlorgas freisetzen können. Die technischen Möglichkeiten sind heute:• Sprühanlage mit Betriebs- oder Trinkwasser• Sprühanlage mit einer wässrigen Sulfit- oder

Thiosulfatlösung:• Chlornotgaswäscher über einen Adsorber (Filter

mit Aktivkohle), sogenannte Festbettadsorber;• Chlornotgaswäscher für Chlorfässer mit alka-

lischer Natronlauge mit Thiosul-fat oder Fest-bettadsorber, usw.

Diese Einrichtungen sind für größere Chlormengen ausgelegt und binden Chlor-gas nach der Reaktion:4 Cl2 + Na2S2O3 + 10 NaOH -> 2 Na2SO4 + 8 NaCl + 5 H2ODas Reaktionsprodukt ist eine neutrale Salzlösung, die je nach Konzentration und Verdünnung in die Kanalisation eingeleitet werden kann.

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Stillstand der Kreiselpumpe/Ausgasung von Chlor im Beckenwasser

Bei der konzentrationsabhängig geregelten Chlor-dosierung in Umwälzkreisläufen und hier besonders in Schwimmbädern kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Chlorgasaustritten. Der Grund da-für war ein beabsichtigter oder unbeabsichtigter Stillstand der Kreiselpumpen. Dies führt dazu, dass nur noch die Druckerhöhungspumpen für den Chlo-rabsauginjektor in Betrieb sind und das Chlor in den Kurz-schlussstrom dosiert wird. Gleichzeitig wird der Chlorsensor der überwachenden Mess- und Regel-technik aus dem Becken mit Wasser versorgt. Auf-grund der fehlenden Beckenumwälzung weist die-ser einen zu geringen Chlorüberschuss auf. Dadurch stellt der Chlorregler das Stellglied des Dosierorgans auf maximale Dosiermenge. Infolgedessen wird das Wasser im Treibwasserkreislauf mit Chlor über die maximale Löslichkeit hinaus übersättigt.Beim Wiederanlaufen der Kreiselpumpe gelangt das mit Chlor übersättigte Wasser aus dem Treibwas-serkreislauf in das Becken und setzt aufgrund der Entspannung auf Atmosphärendruck über die freie Wasseroberfläche Chlorgas in die Schwimm-halle frei. Diese Fehlermöglichkeit wird jetzt durch den verbindlich vorgeschriebenen Strömungswächter in der Umwälzleitung im Filterablauf, der die Chlor-dosierung bei Durchflussunterbrechung abschaltet, unterbunden (FAL = Flow Alarm Low) (6).

Einbau des VakuumsicherheitsventilsDas Vakuumsicherheitsventil ist in der Chlorsammel-leitung nach dem Sicher-heitsabblaseventil instal-liert und verhindert die Entstehung eines Chlorgas-über-drucks in der Ansaugleitung vor dem Injektor. Mit der Positionierung im Chlorgas-raum ist gewähr-leistet, dass auch im Havariefall Chlor im Überdruck nur im Lager-raum auftreten kann. Daher ist ein Chlorsensor nur noch im Chlorgasraum unbedingt erforderlich.Zusammenfassung: Die aus dem Bereich der An-wender und des Anlagenbaus gewünschte Überar-beitung der DIN 19606 wurde nach zweijähriger Be-arbeitungszeit im September 2010 mit Herausgabe der überarbeiteten Version abgeschlossen.In der Überarbeitung wurden die aus der Fachwelt bemängelten Punkte aufgenommen und berück-

sichtigt. Die wichtigsten Änderungen der neuen DIN 19606 sind:• ausschließliche Beschreibung von Vollvakuum-

systemen zur Chlorgasversorgung:• neuer Aufbau der Gasversorgung aus Behältern:

nun angeordnet mit permanet versetzter Ent-nahme und Beschränkung des Einsatzes von au-tomatischen Umschaltern auf 1+1-Behälter;

• minimierte Bevorratung der gelagerten Menge an Chlorgas;

• deutliche Abgrenzung zu den sicherheitstechni-schen Einrichtungen;

• Durchflussüberwachung in Anlagen mit Dosie-rung in eine Wasserzirkulation.

Mit dieser Überarbeitung der DIN 19606 wurde der aktuelle und allgemein anerkannte Stand der Chlor-gasdosiertechnik in der Wasseraufbereitung doku-mentiert.

Hochchlorung – Knickpunktchlorung – Stoßchlorung

Eine erhöhte mikrobielle Belastung im Beckenwas-ser ist in der Regel der Anlass zur Durchführung ei-

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ner zusätzlichen Desinfektionsmaßnahme in Form einer Hochchlorung (7).Definition: Das Erreichen einer hohen Desinfektions-kapazität unter Verwendung des Desinfektionsmit-tels Chlor nennt man „Hochchlorung“.Die bei der Desinfektionsmaßnahme zu erreichen-de Desinfektionskapazität ist gekennzeichnet durch eine Chlorkonzentration von mindestens 10 mg/L, und zwar über eine Dauer von zwei Stunden.Durchführung: Vor Beginn der Hochchlorung sind die Filter zu spülen. Filter, die mit Kornaktivkohle belegt sind, sollten, wenn möglich, umfahren wer-den. Bei einer Filteranlage mit einer Adsorptions-stufe mittels Pulveraktivkohle ist nach der Spülung die Zugabe von Pulveraktivkohle zu unterbinden. Die Pulveraktivkohle-Dosierung bleibt während des Hochchlorungsvorganges außer Betrieb.Nach Durchführung der Hochchlorung ist vor In-betriebnahme des Beckens die Chlorkonzentration einzustellen, die den Vorgaben der Tabelle 2 der DIN 19643-1, entspricht, falls notwendig durch Verwen-dung von Natriumthiosulfat oder Wasser-stoffper-oxid zur Entchlorung (7).Zeigt die Hochchlorung des Beckenwassers keinen dauerhaften Erfolg, dann liegt die Ursache für die erhöhte mikrobielle in der Aufbereitungsanlage be-gründet, die Anlagenteile beinhaltet, die kontami-niert sind und Mikroorganismen abgeben. In diesem Fall sind Maßnahmen gegen diese kontaminierten Anlagenteile notwendig.Anlagenteile, das sind nach der Empfehlung des UBA alle wasserführenden Bestandteile der Be-ckenwasseraufbereitungsanlage außer den Becken selbst und dem Wasserspeicher, insbesondere die Filtermaterialien, enthalten häufig Mikroorganismen in sogenannten Biofilmen, die einer Desinfektion schwer zugänglich sind. So kontaminieren Pseudo-monas-Keime häufig die Filtersande. Die vorzuhal-tende Desinfektionskapazität muss hier folgende Merkmale aufweisen:Ist Legionellenbefall gegeben, dann ist die Chlor-konzentration von 10 mg/L auf 50 mg/L zu erhöhen mit einer Einwirkzeit von mindestens 12 Stunden. Bei Chlordioxid-Einsatz beträgt die Konzentration dann 10 mg/L mit einer Einwirkzeit von minde-stens 24 Stunden.Nach Durchführung der Desinfektion sind Filter mit Chlorzugabe zu spülen. War die Desinfektion als Fol-

ge von Legionellenbefall erforderlich, dann kann bei der Spülung Chlor in Form von Chlordioxid zweck-mäßig sein.Sind Filter mit Kornaktivkohle belegt, dann ist die Spülung mit gechlortem Wasser bei bereits einge-tretener Verkeimung wegen des Chlorabbaus an der Materialoberfläche oft nur unzureichend wirksam, sodass ein Kohlewechsel erforderlich ist. Ein Versuch zur Hochchlorung kann unternommen werden, dann ist darauf zu achten, dass trotz der hohen Chlor-zehrung im austretenden Schlammwasser noch eine deutliche Chlor-Restkonzentration vorhanden ist. Dies erfordert eine Chlorzugabe von 5-10 g/m3 in das Spülwasser. Außerdem ist zu beachten, dass ein mehrfacher Hochchlorungsvorgang durchzuführen ist, also mindestens dreimal. Mit jeweiligem Ab-stand von ca. 30 Minuten und jeweiliger Ableitung des Erstfiltrats. Vor Inbetriebnahme der Anlage ist die Vorgehensweise wie oben beschrieben wieder durchzuführen.

KnickpunktchlorungIn vielen Bädern gibt es Probleme mit dem Gehalt an gebundenem Chlor während der Betriebszeit. Bei der Knickpunktchlorung macht man sich nun die Re-aktion von Ammonium mit der Hypochlorigen Säure zu nutze. Diese reagiert mit dem gebundenem Chlor und baut es, wenn im Überschuss dosiert, wieder ab:2 NH4Cl + HOCl -> N2 + H2O + 3 H+ + 3 Cl-Im Schwimmbecken ist erst nach vollständiger Oxidation der Chloramine (Knickpunkt der Kurve) ein Anstieg des freien Chlors beobachtbar. Da bei diesem Verfahren die von der DIN 19643 geforder-te Höchstgrenze von 0,6 mg/L überschritten wird, ist dieses Verfahren zwar möglich, aber im Grunde nicht erlaubt. Auch der Einsatz von Chloraminen zur Desinfektion, das besonders in den USA praktiziert wird, darf in Deutschland nicht angewandt werden. Hier ist sauberes Wasser durch eine gute Flockungs-filtration ein Gutes Mittel zur Reduzierung der kollo-iddispersen Verunreinigungen.

Stoßchlorung – auch verboten, aber ein Allheilmittel

Eine Stoßchlorung dient dem Erreichen einer hohen Desinfektionskapazität unter Verwendung von fes-tem Calciumhypochlorit (Chlorgranulat) oder von

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Natriumhypochlorit-Lösung (flüssig, Chlorbleichlau-ge). Da beide Stoffe alkalisch sind, muss besonders der pH-Wert beobachtet werden. Eine Stoßchlorung sollte mindestens mit einer Konzentration von 5 mg/L freiem Chlor pro Liter Beckenwasser durchge-führt werden.Auch hier wird nach ca. dreißig Minuten eine Filter-spülung durchgeführt.___________________________________________Im Text erwähnte Literatur:(1) UVV-V D 5 /Definition von Chlorungsanlagen, S.6(2) DIN 19606 „Chlorgasdosieranlagen zur Wasseraufbereitung – Anlagenaufbau und Betrieb“, Ausgabe 02/1983, Entwurf 05/2004, Ausgabe 06/2006 und Ausgabe 09/2010(3) Merkblatt DVGW „Dosieranlagen für Desinfektions- bzw. Oxidationsmittel / Do-sieranlage für Chlor“(4) UVV „Chlorung von Wasser“, GUV-V D 5, bisher GUV 8.15, von 04/1979(5) Regel „Betrieb von Bädern“, BGR/GUV-R 108, 06/2009(6) Dipl.Ing.G.Csantos, Siemens AG, Günzburg: „Die Ände-rungen der neuen DIN 19606“ / Ausgabe 09/2010, aus: AdB,

08/2011, Seite 479-482(7) Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA): „Hygienean-forderungen an Bäder und deren Überwachung“, BGBl 2006, S.926-937(8) BG/GUV-I 8688: Information „Gefahrstoffe bei der Aufberei-tung von Schwimm- und Badebeckenwasser“___________________________________________________DIN Deutsches Institut für Normung e. V. (Herausgeber); DIN 19606, September 2010; „Chlorgasdosieranlagen zur Was-seraufbereitung - Anlagenaufbau und Betrieb“ Ersetzt durch: DIN 19606 (2010-09); Vorgesehen als Ersatz für: DIN 19606 (2006-06);Berlin (Deutschland, Bundesrepublik)Beuth Verlag GmbH2009, 11 S___________________________________________

Fotos: Heiko Reckert

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Public Relation 1 1

Social Media Marketing Trend oder mehr?

Erstmals berichteten wir im Herbst 2011 über die

Möglichkeiten und Risiken des Einsatzes vom

sozialen Netzwerken wie Facebook und StudiVZ

für die Öffentlichkeitesarbeit eines Bades. Seit-

her sind zwar erst eineinhalb Jahre vergangen,

doch ist vieles, was wir damals berichteten, heu-

te längst überholt oder hat sich tiefgreifend ver-

ändert. Sowohl in der Ausbildung, als auch im

täglichen Badbetrieb gehört das so genannte

„Social Media Marketing“ inzwischen wie selbst-

verständlich dazu. Die Abstände, in denen wir es

im Bereich des Internets mit Neuerungen zu tun

haben, verkürzen sich. Das wird besonders dann

klar, wenn wir uns vor Augen halten, dass viele

Dienste, die für uns heute wie selbstverständ-

lich zum Leben gehören, vor zehn Jahren noch

unbekannt waren. In dieser und in den nächsten

Ausgaben wollen wir uns darum erneut mit dem

Thema Social Media und Social Media Marketing

beschäftigen.

Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

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Public Relation 1 2

Facebook entstehtAls der Student Mark Zuckerberg am 4. Februar 2004 an der Harvard Universität für die dortigen Studen-ten ein soziales Netzwerk ins Leben rief, gab er ihm den Namen Facebook. Ein Begriff, den man von der Bedeutung her wohl am ehesten mit dem „Studenti-schen Jahrbuch“ gleichsetzen kann. Drei Jahre zuvor hatte Apple den ersten iPod herausgebracht und ein Jahr zuvor war myspace gegründet worden. Youtu-be und Twitter gab es noch nicht und die Welt kann-te noch kein iPhone.Damals ahnte noch keiner, dass Zuckerberg gemein-sam mit den Studenten Eduardo Saverin, Dustin Moskovitz und Chris Hughes ein Gemeinschaftspor-tal geschaffen hatte, das acht Jahre später durch seinen Börsengang zu einem der wertvollsten Un-ternehmen weltweit werden sollte. Auch wenn die Facebook Aktie kurz nach dem Börsengang in den Keller fiel ist Facebook auch heute noch mit rund 1 Milliarde Nutzern weltweit das größte Social Media Portal im Netz. Zuletzt hatte Facebook aber immer wieder mit negativer Kritik und auch mit Austritten zu kämpfen. In Deutschland sind rund 25 Millio-nen Nutzer bei Facebook registriert. Zuletzt gingen die Zahlen aber leicht zurück, wie Allfacebook.de berichtete. http://www.allfacebook.de/userdata/deutschland/ Aktuell liegt Deutschland danach auf Platz 10 der Nutzerhitparade. Spitzenreiter sind und bleiben die Vereinigten Staaten, aber auch hier waren die Nutz-erzahlen zuletzt rückläufig. Ist Facebook also schon wieder Geschichte, so wie es heute das Usenet ist

und in gewisser Weise auch schon myspace?Lohnt es sich vor diesem Hintergrund überhaupt noch vielleicht sensible persönliche Daten einem Unternehmen zu überlassen, das damit nur eines machen will: Profit?Facebook hat durch die Angaben seiner Nutzer über Status oder politische Einstellung, Fotos, Likes und die neu eingerichtete Timeline eine gigantische Datenmenge angesammelt, die durchaus an das Datensammel-Imperium Google heranreicht. Schon vor einiger Zeit rechnete „Der Spiegel“ aus, dass je-der Facebooknutzer für das Unternehmen 100 Dol-lar wert ist, denn mit Nutzerdaten lässt sich Geld ma-chen und Facebook ist gut darin, genau dies zu tun. Darf es sein, dass ein einzelnes Unternehmen so viel über uns weiß? Sollte man gegen das Facebook-monster mit allen Mitteln angehen? Sollte man sein Konto bei Facebook also besser löschen so wie es zurzeit viele tun oder gar nicht erst ein Konto eröff-nen? Kritiker sehen dies durchaus so. Schon ein E-Mail-Konto beim Suchmaschinenriesen Google ist für viele Datenschützer unzumutbar (der Autor die-ser Zeilen hat ein solches Konto). Facebook ist für sie die Realität gewordene orwellsche Zukunftsvision auf freiwilliger Basis, denn schließlich wird keiner ge-zwungen, über Facebook zu posten, was er gerade macht oder wie er sich fühlt.

Datenschutz über Bord werfen?Die meisten, die diese Zeilen lesen, werden den Da-tenschutz über Bord werfen, denn sie sind von den Vorzügen des Dienstes überzeugt. Ständig Kontakt

Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

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Public Relation 1 3

zu Freunden zu halten, die vielleicht inzwischen weit weg wohnen, die man sonst selten oder gar nicht mehr sehen würde, das ist wichtiger, als die Sorge, vielleicht einige Daten über den Tagesablauf oder die eigenen Gefühle preiszugeben. Es wird also trotz datenschutzrechtlicher Bedenken dabei bleiben, dass über eine Viertel der Deutschen bei Facebook registriert sind. Schon vor zwei Jahren stellten wir in unserem Bei-trag die Behauptung auf, dass man diese gigantische Facebookgemeinde für das eigene Marketing sinn-voll nutzen kann. Und wir behaupteten, dass man dies, angesichts der Tatsache, dass schon viele Un-ternehmen davon Gebrauch machen, sogar müsse, um den Anschluss nicht zu verlieren.Dennoch gibt es auch und gerade heute viele Un-ternehmen, die sich Facebook und anderen Social Media Diensten verweigern. Eine Bitkom Studie von 2012 untersuchte die Gründe, warum sich Firmen nicht am Social Media beteiligten. Hauptgrund war demnach, dass man davon ausging, die Zielgruppe nicht zu erreichen (62%) und rechtliche Unsicherhei-ten (50%). Doch Gespäche mit „Verweigerern“ brin-gen noch viele andere Faktoren für eine Social Media

Verweigerung ans Licht: • „Ich habe keine Inhalte für Social Media.“• „Ich habe nicht die nötigen Kapazitäten oder

Mitarbeiter.“• „Das ist sowieso nur ein Hype, der schnell wieder

vorüber geht.“• „Unsere Kunden wollen nicht über solche Wege

kommunizieren.“• „Wir haben uns ein gutes Image aufgebaut, das

wir uns nicht durch so einen Online-Quatsch wieder kaputt machen wollen.“

Insbesondere den letzten Punkt wollen wir uns spä-ter noch einmal genauer anschauen.

E-Mail ist outDurchaus akzeptabel ist die Hinweis, dass Kunden diese Art der Kommunikation ablehnen. Natürlich ist Social Media nicht für alle. Nur etwas über 4,5 Millio-nen der rund 25 Millionen deutschen Nutzer waren im Februar nach Angaben der Seite allfacebook.de 45 Jahre oder älter. Anders sieht es bei den jüngeren Nutzern aus. Der überwiegende Teil der jungen Ge-neration ist heute Mitglied in einem sozialen Netz-

62 %: Zielgruppe nicht erreichen

50 %: rechtliche Unsicherheiten

45 %: passt nicht zur Unternehmenskultur

28 %: zu hohe Kosten

14 %: Bindung vieler Mitarbeiter

Gründe gegen Social Media

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Public Relation 1 4

werk. Felix Holzapfel und Klaus Holzapfel gehen in ihrem Buch „Facebook – Marketing unter Freunden“ davon aus, das 96 Prozent der Generation Y (womit nach allgemeinem Verständnis Menschen gemeint sind, die um bzw. nach 1980 geboren wurden) ei-nem „Social Network“ angehören. Zwei Drittel dieser Nutzer loggen sich nach Angaben der Autoren täg-lich mindestens ein Mal ein. Weiter gehen die Holzapfels davon aus, dass für die-se jüngere Gruppe E-Mail bereits ein Relikt der Ver-gangenheit sei, vielmehr würde die Kommunikation dieser Nutzer vorwiegend über die sozialen Netz-werke ablaufen. Aus eigener Erfahrung kann ich diese Behauptung zumindest teilweise bestätigen. Immer öfter errei-chen das BSG-Institut Anfragen per Facebook Chat oder über unsere Seite bei Facebook. Inzwischen ha-ben aber auch andere, insbesondere mobile Chatan-wendungen, wie z.B. Whatsapp der E-Mail und dem Telefongespräch den Rang abgelaufen.Eine Umfrage unter den Teilnehmern unseres Meis-terkurses ergab, dass jeweils 83% Facebook bzw. das Smartphone Chat Programm Whatsapp nutzen. Da-bei setzte ein Großteil der Befragten Facebook täg-lich ein. Abgeschlagen sind andere soziale Netzwer-ke, wie Google+ (33 %) und das VZ-Netz (16 %), die zudem auch seltener eingesetzt werden. Zwar han-delt es sich dabei nicht um eine repräsentative Um-frage, doch deutet dies durchaus eine Tendenz an.

Geändertes KommunikationsverhaltenDiesem geänderten Kommunikationsverhalten muss man zweifellos auch von Seiten der Badbe-treiber entgegen kommen. Schon lange sind die Zeiten vorbei, in denen eine Internetseite, die nur Preise und Öffnungszeiten unseres Bades enthielt, noch ausreichte. Heute suchen Nutzer nach Fotos und am liebsten hätten viele sogar einen virtuellen Rundgang durch das Bad. Und sie möchten sich mit anderen Nutzern austauschen. Das können die bis-her in der Öffentlichkeitsarbeit eingesetzten klassi-schen Medien so gut wie gar nicht bieten und auch herkömmliche Internetdienste sind hier gegenüber sozialen Netzwerken im Nachteil. Doch wie verhält es sich mit den „alten“ Medien. Sind Zeitungen und Zeitschriften überflüssig, kann man sich völlig auf das neue Medium Internet stürzen und dort vorwiegend auf die sozialen Netzwerke?

Die Zahl der Zeitungsleser sinkt seit Jahren kontinu-ierlich, die der Netzwerknutzer hingegen steigt. Allerdings verlief dieser Leserschwund in den letzten Jahren nicht so dramatisch, wie von vielen befürch-tet wurde. Dennoch haben klassische Printmedien eine harte Zeit vor sich. International musste jüngst das renommierte Newsweek Magazin, das seit 1933 zu den großen Nachrichtenmagazinen in den USA zählt, seine Printausgabe einstellen und erscheint seit dem 1. Januar 2013 nur noch online. Der Weg wird immer weiter vom gedruckten Me-dium auf elektronische Geräte führen. Zurzeit exis-tieren beide Verbreitungswege oft noch neben-einander. Auch wenn Newsweek nur noch digital erscheint, gibt es andere Magazine und Zeitungen wie Time, Die Zeit, Der Spiegel, Die Welt usw. sowohl gedruckt als auch als App für iPad oder Android Ge-räte. Und all diese Medien sind natürlich auch über soziale Netzwerke, allen voran Facebook vertreten.

Werbung unter Freunden Zwei Drittel der Nutzer pflegen über das Internet Freundschaften, knapp die Hälfte knüpft berufliche Kontakte und die Bedeutung des Internets als Infor-mationsquelle wächst stetig. Für uns als Badebetrei-ber ist aber noch ein anderer Aspekt von Bedeutung. Neben der reinen Information werden zunehmend auch Bewertungen und Empfehlungen über das Internet abgegeben. Dabei kommt Empfehlungen von Freunden besondere Bedeutung zu. Die Nielsen Company ermittelte im April 2009, dass wir Empfeh-lungen von Menschen die wir kennen zu 90 Prozent vertrauen, hingegen liegt das Vertrauen bei Fernseh-Sports z.B. nur bei 52 % und auch Beiträge in Maga-zinen und Zeitungen vertrauen nur 59% bzw. 61 %.Ist also eine positive Bewertung bei Facebook wich-tiger als eine Bericht in der Zeitung? Zurzeit wohl noch nicht, aber die Bedeutung der „Consumer Opi-nions“, der Kritiken der Besucher und Nutzer wächst ständig.Vor diesem Hintergrund müssen wir auch die Kritik eines Nutzers an Facebook, die wir weiter oben be-reits aufgeführt haben nochmals hinterfragen. „Wir haben uns ein gutes Image aufgebaut, das wir uns nicht durch so einen Online-Quatsch wieder kaputt machen wollen.“Im Social Media Marketing gibt es das sogenannte „Rist of ignoring“, also das Risiko, die Entwicklung zu

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ignorieren. Social Media Marketing passiert nämlich auch, wenn wir uns nicht daran beteiligen. Wenn wir keine eigene Gruppe auf Facebook haben, dann kann es uns passieren, dass ein anderer eine Grup-pe über uns gründet und an dieser Stelle ist es dann möglich, dass wir die Kontrolle über die Diskussion rund um unser Unternehmen verlieren. Das passiert jüngst der Stadt Bad Nenndorf. Bad Nenndorfer Bür-ger haben eine Gruppe bei Facebook gegründet in der rege und zum Teil einseitig Stimmung gegen Entscheidungen der Stadt gemacht wird. Die Stadt ignoriert diese Diskussion weitgehend, wohl weil es dort (wie auch in den Parteien) kein Konzept für eine sinnvolle Nutzung von Social Media gibt. Ein solches Konzept ist aber unerlässlich und wer es heute noch nicht hat, der ist gut beraten, eines zu erarbeiten. Bei allem Hype um das Internet und „Soziale Medien“ darf man aber auch nicht vergessen, dass, um sich

über das Tagesgeschehen und persönliche Inter-essensgebiete zu informieren, das Internet nicht konkurrenzlos ist. Fast alle Deutschen nutzen den Fernseher (95 Prozent), immerhin 84 Prozent das Ra-dio, 81 Prozent Zeitungen und Zeitschriften. Die Schlussfolgerung aus den oben genannten Fak-ten muss also sein, dass nicht allein der Bericht in der Tageszeitung der optimale Weg ist, auf eine Veran-staltung aufmerksam zu machen. Vielmehr kann das Einrichten einer Veranstaltungsseite im Rahmen des eigenen Internetangebotes und bei einem sozialen Netzwerk, abhängig von der Zielgruppe, mindes-tens genauso zum Erfolg beitragen. Allein auf Inter-net und soziale Netzwerke darf man sich bei seinen Marketingprojekten aber auch nicht verlassen.

Wird fortgesetzt...

Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

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Erste Hilfe am Unfallort: Richtig helfen kann nur jeder Dritte

Was tun, wenn jede Sekunde zählt? Europaweite Umfrage von ADAC und DRK deckt Defizite bei Au-tofahrern auf. Deutschlands Autofahrer sind häufig davon überzeugt, im Ernstfall Erste Hilfe leisten und damit eventuell Leben retten zu können. Die Realität sieht leider anders aus – um die tatsäch-lichen Erste Hilfe-Kenntnisse ist es nicht gut bestellt. Das ist das Ergebnis einer EuroTest-Umfrage, die der ADAC und das Deutsche Rote Kreuz (DRK) gemein-sam durchgeführt haben. Zwar trauten sich rund 73 Prozent der Befragten zu, am Unfallort Erste Hilfe-Maßnahmen einleiten zu können. Aber: Nur 33 Pro-zent von ihnen kannten alle erforderlichen Erstmaß-nahmen am Unfallort. Mit 46 Prozent wusste knapp

die Hälfte der Autofahrer einen Verletzten in der Sei-tenlage zu stabilisieren, 41 Prozent wussten, was bei Atemstillstand zu tun ist. Nur jeder Fünfte (20 Pro-zent) war in der Lage, die lebensrettende Wiederbe-lebung korrekt durchzuführen. Kein Wunder: Bei der Mehrzahl der Befragten (38 Prozent) lag der letzte Erste-Hilfe-Kurs bereits mehr als zehn Jahre zurück. Über die Hälfte der Verkehrstoten auf Europas Stra-ßen sterben innerhalb der ersten Minuten nach ei-nem Unfall. Diese Zahl könnte deutlich geringer sein, wenn Autofahrer in diesen wichtigen Minuten effek-tiv Erste Hilfe leisten könnten. ADAC und DRK appel-lieren an die Autofahrer, regelmäßig ihre Kenntnis-se aufzufrischen. ADAC Präsident Peter Meyer: „Wir

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müssen uns darüber im Klaren sein, dass im Ernstfall jeder von uns auf erste, lebensrettende Maßnah-men von anderen Verkehrsteilnehmern angewiesen sein kann. Vor diesem Hintergrund sind Erste-Hilfe-Kenntnisse eine Selbstverständlichkeit, die nicht nur die wertvolle Zeit bis zum Eintreffen der Rettungs-kräfte überbrücken, sondern auch die gesundheitli-chen Folgen eines Unfalls mindern können.“ Die Politik ist laut Meyer aufgerufen, für mehr Aufklä-rung zur Ersten Hilfe zu sorgen. Zudem sollten alle Hilfsorganisationen mehr kompakte Auffrischungs-kurse auf freiwilliger Basis für Autofahrer anbieten. DRK-Präsident Dr. Rudolf Seiters sagt: „Ein Erste-Hil-fe-Kurs im Leben ist viel zu wenig. Das Gelernte ist in wenigen Jahren vergessen – und man steht im Notfall hilflos da. Deshalb sagen wir: Alle fünf Jahre müssen Erste-Hilfe-Kenntnisse aufgefrischt werden. Das geht schnell, ist günstig – und macht Spaß. Und es gibt das gute Gefühl, beim nächsten Notfall ein Anpacker, statt ein Hilfloser sein zu können.“ Im europäischen Vergleich lagen die Deutschen der aktuellen Umfrage zufolge immerhin an der Spitze im Wissen um die Erstmaßnahmen am Unfallort. Die Portugiesen zeigten sich am sichersten bei der Frage, wie man den Zustand eines Verletzten kontrolliert. Die Tschechen waren bei der Herz-Lungen-Wieder-

belebung, die Kroaten bei der Seitenlage am besten. Zusammenfassend herrscht in puncto Erste-Hilfe-Kenntnisse in ganz Europa ein ähnliches Bild wie in Deutschland: Zwei Drittel der europäischen Auto-fahrer (66 Prozent) trauten sich zwar zu, Erste Hilfe zu leisten, aber nur rund 18 Prozent wussten, was sie wirklich tun müssen, wenn sie als Erster an einem Unfallort sind. Unsicherheit herrschte insgesamt vor allem bei komplexen, lebenswichtigen Maßnahmen wie etwa der Herz-Lungen-Wiederbelebung. Besonders erschreckend war, dass mehr als 71 Pro-zent der befragten Autofahrer nicht wussten, wie man den Zustand eines Verletzten korrekt kontrol-liert. Knapp die Hälfte der Befragten hätte demzufol-ge vergessen, die Atmung zu checken. Befragt wurden je 200 Autofahrer in Belgien, Dä-nemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Österreich, Portugal, der Schweiz, Serbien, Slowenien, Spanien und Tschechien. Zu beantwor-ten waren insgesamt zehn Fragen, zwei davon mit praktischen Anwendungen. Durchgeführt wurde die Befragung in Innenstädten, auf belebten Park-plätzen oder an Rastanlagen.

Fotos: Heiko Reckert

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Schwimmbad ABC Teil 8:HausverbotUnter Hausverbot versteht man das ausdrückliche Verbot des Eindringens oder Verweilens in einer Wohnung, in Geschäftsräumen oder innerhalb des befriedeten Besitztums eines anderen, der inner-halb dieses Bereiches über das Hausrecht verfügt. Das Hausverbot kann vom Berechtigten vom Grund-satz her beliebig verfügt werden und ist nicht an begründbares Fehlverhalten oder Ähnliches ge-bunden. Eine Ausnahme hiervon betrifft vor allem Geschäftsräume, die für den allgemeinen Publi-kumsverkehr geöffnet sind. Hier ist ein willkürlicher Ausschluss einzelner Personen nicht ohne weiteres möglich, es sei denn es wird (durch einen Türsteher o. Ä.) ausdrücklich erkennbar, dass eine individuelle Zugangskontrolle stattfindet.In öffentlichen Einrichtungen kann ein Hausverbot mit einem Verstoß gegen die Hausordnung begrün-det werden. Zudem kann ein öffentlich-rechtliches Hausverbot ausgesprochen werden, wenn eine Stö-rung des widmungsgemäßen Betriebs der öffentli-chen Einrichtung vorliegt.Ob eine Handlung allerdings zu einem Hausverbot führt oder nicht, hängt vom Eigentümer ab. Insbe-sondere bei Handlungen, für die es keine definitiven gesetzlichen Regelungen gibt, ist es durchaus mög-lich, dass der eine Eigentümer ein Hausverbot erteilt, während ein anderer Eigentümer einer vergleichba-ren Stätte sich am gleichen Verhalten nicht stört.Im öffentlich-rechtlichen Bereich ist ein erteiltes Hausverbot ein Verwaltungsakt. Der Begriff Haus-verbot ist vage und unbestimmt. Ein Verwaltungs-akt muss inhaltlich (insbesondere örtlich, zeitlich und sachlich) hinreichend bestimmt sein (§ 37 Abs. 1 VwVfG). Insbesondere auf umgehendes Verlangen ist ein mündlich ausgesprochener Verwaltungsakt schriftlich zu bestätigen (§ 37 Abs. 2 S. 2 VwVfG).Ein Verstoß gegen ein Hausverbot kann den Straftat-bestand des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) erfül-len. Ob dies der Fall ist, entscheidet auf Antrag des im Hausrecht Verletzten der gesetzliche Strafrich-ter im Verfahren nach der Strafprozessordnung. Ein Verstoß gegen die Tatbestände der strafrechtlichen Norm kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder

Geldstrafe bestraft werden (§ 123 StGB).Hausverbote können zeitlich begrenzt oder auch zeitlich unbegrenzt sein. Welche Form angewandt wird, ist Sache des Eigentümers, sofern keine ver-bindlichen Regelungen festgelegt sind. In letzterem Fall erlöschen sie aber im Regelfall, wenn der Pächter oder der Besitzer des Gebäudes, in dem derjenige Hausverbot erhalten hat, gewechselt hat.Zur Gewährleistung des widmungsgemäßen Zwecks für öffentliche Gebäude dürften in der Regel bei Ver-stößen gegen die Hausordnung etc. ein hinreichend bestimmter Platzverweis mit örtlicher und zeitlicher Beschränkung ausreichend sein (Verwaltungsakt).Es ist durchaus möglich, dass ein Hausverbot in einer Einrichtung auch Hausverbote in anderen vergleich-baren Einrichtungen nach sich ziehen kann.Eine Anwendung des Hausverbotes auf das Internet ist das Virtuelle Hausverbot.Mehr unter: www.wikipedia.deFoto: Benjamin Thorn / pixelio.de

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Impressum 2 0

Impressum

Herausgeber:BSG-Institut zur Aus- und Fortbildung von Bäderpersonal Reckert / Meyer-Bergmann GbR

Redaktion: Heiko Reckert (re) (v.i.S.d.P)

Titelbild:Heiko Reckert

Fotos : pixelio, Wikipedia und Heiko Reckert

Druck: PDF / EPUB

Redaktionsanschrift:Bäder - Sport - Gesundheit Magazin für Bäderbetriebe und RettungsschwimmenBSG-Institut Auf dem Lay 2031542 Bad NenndorfTelefon: 05723 / 91928080 / Fax: 05723 / 91928089 / Mobil: 0178 / 81 84 288E-Mail: [email protected]

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