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1 BERLIN TICKER Manfred Grund, MdB BERLIN TICKER Nr. 164 vom 22. Mai 2014 Online: ISSUU | Homepage http://www.manfred-grund.de Inhalte Editorial ...................................................................................1 Jetzt für ein Schuljahr in den USA bewerben .............................3 Höhere Opferpension für politisch Verfolgte ...........................4 Gefahren bei zu stringenten Vorgaben beim Mindestlohn ........5 Fortschritte bei den EFSF/ESM-Hilfsprogrammen ....................9 Keine Absenkung europäischer Standards .............................. 12 Editorial Im letzten Herbst hat die Mehrheit der Bundestags- Wähler im Wahlkreis 189 mir das Vertrauen geschenkt. Dafür sage ich heute nochmals Danke. Am kommenden Sonntag stehen erneut Wahlen an. Dieses Mal werden Sie zur Stimmabgabe für das Europaparlament sowie für die Gremien in den Kommunen in Thüringen – das sind die Kreistage, Stadtverordneten-

„Berlin-Ticker“ Nr. 164 vom 22. Mai 2014

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Editorial Jetzt für ein Schuljahr in den USA bewerben Höhere Opferpension für politisch Verfolgte Gefahren bei zu stringenten Vorgaben beim Mindestlohn Fortschritte bei den EFSF/ESM-Hilfsprogrammen TTIP: Keine Absenkung europäischer Standards

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1 BERLIN TICKER

Manfred Grund, MdB

BERLIN TICKER

Nr. 164 vom 22. Mai 2014

Online: ISSUU | Homepage http://www.manfred-grund.de

Inhalte

Editorial ................................................................................... 1

Jetzt für ein Schuljahr in den USA bewerben ............................. 3

Höhere Opferpension für politisch Verfolgte ........................... 4

Gefahren bei zu stringenten Vorgaben beim Mindestlohn ........ 5

Fortschritte bei den EFSF/ESM-Hilfsprogrammen .................... 9

Keine Absenkung europäischer Standards .............................. 12

Editorial

Im letzten Herbst hat die

Mehrheit der Bundestags-

Wähler im Wahlkreis 189 mir

das Vertrauen geschenkt.

Dafür sage ich heute nochmals

Danke.

Am kommenden Sonntag

stehen erneut Wahlen an.

Dieses Mal werden Sie zur

Stimmabgabe für das

Europaparlament sowie für die

Gremien in den Kommunen in

Thüringen – das sind die

Kreistage, Stadtverordneten-

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Versammlungen,

Gemeinderäte sowie

Ortschaftsräte – an die

Wahlurnen gerufen.

Als Abgeordneter weiß ich,

dass verantwortungsvolles

Wirken in Ihrem Auftrage nur

mit einer entsprechenden

Legitimität möglich ist. Sie

vergeben diese Legitimität,

indem Sie wählen gehen.

Darum bitte ich Sie, am

kommenden Sonntag (oder

zuvor per Briefwahl) von Ihrem

Wahlrecht Gebrauch zu

machen.

Vorab Danke sagt

Ihr

„Verantwortungsvolles Wirken in Ihrem Auftrage ist nur mit einer entsprechenden Legitimität möglich.

Das gilt auch für die Kreistage, Stadtverordneten-Versammlungen und Gemeinderäte. Darum am Sonntag wählen gehen!“

Manfred Grund

Foto: Laurence Chaperon

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Jetzt für ein Schuljahr in den USA bewerben

Gerade in Zeiten von wachsendem Misstrauen auf beiden Seiten

des Atlantiks kann der menschliche Kontakt dem Entstehen von

Vorurteilen vorbeugen. Schüler und Lehrlinge sollten deshalb den

Schüleraustausch in Erwägung ziehen. Jugendliche Interessenten

mit Spaß an der englischen Sprache und fundiertem Wissen über

das politische System Deutschlands können am

Patenschaftsprogramm von Bundestag und US-Congress

teilnehmen. Die Unterbringung wird in einer amerikanischen

Familie organisiert und die Schul- oder Lehrausbildung wird in den

USA fortgesetzt.

Los geht’s jetzt mit der Bewerbung bis zum 12. September. Wer

sich bewirbt, wird um einen „Letter of Recommendation“ seines

Englisch-Lehrers gebeten sowie um Zeugnisse und ein

Motivationsschreiben. Es schließen sich mehrere Auswahltests an.

Der Abflug wird Ende Juli 2015 sein.

Angesprochen sind

erstens Schülerinnen und Schüler, die im Juli 2015 zum

Zeitpunkt der Abreise nicht jünger als 15 und nicht älter als 17

Jahre alt sind und

zweitens Auszubildende, die im Sommer 2015 ihre

Ausbildung abgeschlossen haben und höchstens 24 Jahre alt

Für 1 Jahr in den USA zur Schule gehen

Deutscher Bundestag und US-Congress fördern seit 32 Jahren den Schüleraustausch. Jetzt

starten die Bewerbungen für 2015/2016.

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sind. Einige Gesundheitsberufe sind aufgrund des

amerikanischen Lizenzrechts ausgeschlossen.

Ausführlich informiert das Faltblatt, das in meinen Wahlkreisbüros

ausliegt und die erforderliche Bewerbungskarte enthält.

Mehr erfahren

Meine Pressemitteilung zum PPP 2015/2016 lesen

Höhere Opferpension für politisch Verfolgte

Die Opfer der SED-Diktatur sind nicht vergessen. Die

Koalitionsspitzen haben sich darauf verständigt, noch vor der

parlamentarischen Sommerpause ein Gesetzgebungsverfahren zur

finanziellen Besserstellung der Opfer politischer Verfolgung in der

DDR zu beginnen. Das Bundeskabinett soll am 3. Juli 2014 einen

Gesetzentwurf beschließen und dem Bundestag zuleiten.

Die sogenannte SED-Opferpension soll ab 1. Januar 2015 um

monatlich 50 Euro steigen. Auch wer seine Ausbildung aus

politischen Gründen zu DDR-Zeiten abbrechen musste, kann auf

höhere Leistungen hoffen.

Mehr erfahren

Meine Pressemitteilung vom Dienstag

Gedenkstätte Andreasstraße in Erfurt

Die frühere Untersuchungshaftanstalt der DDR-Staatssicherheit in Erfurt ist heute eine

Gedenkstätte. Anerkannte politische Gefangene, die sechs Monate oder länger in Haft saßen,

bekommen ab 2015 monatlich 50 Euro mehr sogenannte SED-Opferpension.

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Gefahren bei zu stringenten Vorgaben beim Mindestlohn

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wird kommen. Das

begrüße ich. Noch verhandelt wird über das genaue Wie. Vor allem

die ostdeutschen Abgeordneten in der CDU/CSU-Fraktion im

Deutschen Bundestag sehen die vom SPD-geführten

Arbeitsministerium vorgelegten Formulierungen für ein Gesetz

zur Stärkung der Tarifautonomie aber skeptisch. Dies haben wir

diese Woche in den Gesprächen der Kommission „Aufbau Ost“

sowie der Landesgruppen Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt

der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag mit dem

Mitteldeutschen Handelsverband (HDE) deutlich gemacht.

Die Bundesregierung hat am 2. April 2014 diesen Gesetzentwurf

verabschiedet. Er wird Anfang Juni in den Bundestag eingebracht.

Wir planen derzeit, das Gesetzgebungsvorhaben noch vor der

Sommerpause zu verabschieden. Im Koalitionsvertrag haben wir

uns dazu bekannt, die Tarifautonomie zu stärken. Sichere und gute

Arbeit mit einer fairen Bezahlung sind uns wichtige Anliegen. Dies

setzt eine starke Sozialpartnerschaft der Tarifparteien voraus.

Deshalb wollen wir hierfür die Rahmenbedingungen stärken.

Der Gesetzentwurf besteht aus drei Teilen:

der Öffnung des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) für

alle Branchen,

der Reform und Erleichterung der Allgemeinverbindlich-

Erklärung von Tarifverträgen im Tarifvertragsgesetz (TVG)

sowie

der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns.

Eine interministerielle Arbeitsgruppe der Bundesregierung prüft,

ob eine vierte, gesetzliche Regelung der Tarifeinheit im Einklang

mit Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz ohne Verfassungsänderung sowie

ohne Eingriffe in das Streikrecht möglich ist. Diese Regelung

würde in das Gesetzgebungsverfahren aufgenommen.

Allgemeiner Mindestlohn (Mindestlohngesetz)

Der Gesetzentwurf sieht die Einführung eines allgemeinen

gesetzlichen Mindestlohns ab dem 1. Januar 2015 mit 8,50 Euro

brutto je Zeitstunde vor. Diese Höhe und gesetzliche Fixierung

war eine der Haupt-bedingungen für den Eintritt der SPD in die

Koalition mit der CDU/CSU. Für die Union sollte ein Mindestlohn

durch die Tarifpartner vorgegeben werden. Nun bestimmt

einmalig der Gesetzgeber die Höhe des Mindestlohns, danach

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ist es Aufgabe einer Kommission aus Arbeitnehmer- und

Arbeitgebervertretern über die Mindestlohn-Höhe zu befinden.

Der Mindestlohn soll für alle Arbeitnehmer in Deutschland gelten.

Nicht vom Mindestlohn umfasst sind nach dem Gesetzentwurf der

Bundesregierung:

Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene

Berufsausbildung

Auszubildende

Behinderte in Einrichtungen nach dem SGB IX

Ehrenamtlich Tätige

Praktikanten, die ein verpflichtendes Praktikum im Rahmen

von Schule, Ausbildung oder Studium absolvieren oder ein

Schnupper-bzw. Orientierungspraktikum von maximal sechs

Wochen für die Wahl einer Ausbildung machen. Gleiches gilt

für freiwillige Praktika mit Ausbildungsbezug im Studium oder

in der Ausbildung von bis zu sechs Wochen, aber nur wenn das

Praktikum nicht mehrfach bei der gleichen Stelle stattfindet.

Langzeitarbeitslose, die in den ersten Arbeitsmarkt integriert

werden sollen (für sie gilt der Anspruch auf den Mindestlohn

für die ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nicht).

Übergangsregelungen beim Mindestlohn nötig

Gegenüber den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Mindestlohn will die Union für

besonders betroffene Branchen wie das Hotel- und Gaststättengewerbe, den Gartenbau, die

Saisonarbeit in der Landwirtschaft sowie das Friseurgewerbe eine längere Übergangszeit.

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Übergangsregelung für laufende Mindestlohntarifverträge:

In der Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2016 sind tarifliche

Abweichungen nach dem Gesetzentwurf allein auf der Grundlage

des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des

Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (wg. Lohnuntergrenze

Leiharbeit) erlaubt. Ab dem 1. Januar 2017 gilt der allgemein

verbindliche Mindestlohn ohne jede Einschränkung, spätestens

dann müssen überall 8,50 Euro gezahlt werden.

Die CDU/CSU wird sich im parlamentarischen Verfahren für

flexible Übergangsregelungen für vom Mindestlohn besonders

betroffene Branchen einsetzen. Unserer Auffassung nach sollte

jeder von einer repräsentativen Branchengewerkschaft

abgeschlossene Tarifvertrag, der eine Entlohnung unter 8,50 Euro

vorsieht, geeignet sein, vom gesetzlichen Mindestlohn in der

Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2016 abzuweichen. Damit

würden auch regionale Branchentarifverträge für die

Übergangszeit erfasst werden. Gerade für besonders betroffene

Branchen wie das Hotel- und Gaststättengewerbe, den Gartenbau,

die Saisonarbeit in der Landwirtschaft sowie das Friseurgewerbe

gäbe es damit eine längere Übergangszeit.

Mindestlohn-Verfahren:

Die Höhe des Mindestlohns wird nach dem Gesetzentwurf der

Regierung jährlich, erstmals mit Wirkung zum 1. Januar 2018

überprüft. Von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene

Anpassungen des Mindestlohns werden durch die

Bundesregierung per Rechtsverordnung erlassen. Wir in der

CDU/CSU unterstützen den Vorschlag von DGB und BDA, die

Anpassung des Mindestlohns nicht jährlich, sondern in einem

Zweijahresrhythmus vorzunehmen.

Altersgrenze:

Die Union hat sich in den Verhandlungen mit der SPD für eine

höhere Altersgrenze als 18 Jahre eingesetzt. Angesichts langer

Schulzeiten und spätem Ausbildungsbeginn wäre es sinnvoll, den

Mindestlohn erst für Jugendliche ohne Ausbildung ab einer

Altersgrenze von 23 Jahren wirken zu lassen. Wir sehen die

Gefahr, dass der Mindestlohn Fehlanreize setzt: Es muss

verhindert werden, dass Jugendliche eine besser bezahlte

Aushilfstätigkeit annehmen und sie von Ausbildung und Studium

abgehalten werden. Ob im parlamentarischen Verfahren

Änderungen hinsichtlich der Altersgrenze erreicht werden

können, werden die Verhandlungen zeigen.

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Arbeitszeitkonten:

Nach dem Gesetzentwurf sollen in ein Arbeitszeitkonto

eingestellte Arbeitsstunden spätestens innerhalb von zwölf

Kalendermonaten durch bezahlte Freizeitgewährung oder Zahlung

eines Mindestlohnes ausgeglichen werden. Zudem dürften die auf

das Arbeitszeitkonto eingestellten Arbeitsstunden monatlich

jeweils 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht

übersteigen. Diese Regelung halten wir für zu starr und unflexibel.

Sie gilt für alle Arbeitsverhältnisse in Deutschland. Aufgrund der

Vielfalt und Komplexität in der Arbeitswelt muss es den

Tarifpartnern überlassen werden, weitere Ausgleichslösungen im

Rahmen des Gesetzes zu finden. Ebenso sollte es den

Tarifpartnern überlassen bleiben, anderweitige Regelungen zur

Verwirkung und zum Ausschluss des Mindestlohns zu finden.

Saisonarbeitnehmer

Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir mögliche

Probleme, z. B. bei der Saisonarbeit, bei der Umsetzung des

Mindestlohns berücksichtigen werden. Die Union setzt sich dafür

ein, dass die regionalen Tarifverträge in der Landwirtschaft in der

Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin gelten und

nicht durch den allgemeinen Mindestlohn verdrängt werden.

Ebenso arbeiten wir an einer Regelung, die die Besonderheiten bei

Erntehelfern als kurzfristig Beschäftigte in der Landwirtschaft

berücksichtigt. Weitere Details ergeben sich aus den

parlamentarischen Verhandlungen.

Weitere Punkte:

Die Einführung einer Generalunternehmerhaftung für die Zahlung

des Mindestlohns soll nach dem Gesetzentwurf für die gesamte

Arbeitszeit-Konten und Mindestlohn

Bestehen Tarifvereinbarungen zu Arbeitszeitkonten sollen nach Ansicht der Union im Falle des

flächendeckenden Mindestlohns die Tarifpartner über die Nutzung angesparter Arbeitsstunden

entscheiden. Die genaue Regel bleibt dem parlamentarischen Verfahren vorbehalten.

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deutsche Wirtschaft gelten. Hier sagt die Union Stopp! Die

Vorschrift ist uferlos, da sie sich nicht auf den unmittelbaren

Geschäftspartner beschränken soll, sondern sich auch auf einen

(oder mehrere) Nachunternehmer erstrecken würde. Auch hier

werden wir uns für Änderungen im parlamentarischen Verfahren

einsetzen.

Wir halten es ebenso für erforderlich, dass es auch weiterhin

möglich sein muss, als Student freiwillige Praktika abzuleisten. Die

Einführung eines Mindestlohns auch für diese Praktika wird

praktisch dazu führen, dass solche Praktikumsplätze nicht mehr

angeboten werden. Das ist aber in einigen Bereichen wie zum

Beispiel in kultur- und geisteswissenschaftlichen Fachrichtungen

sehr problematisch. Hier wollen wir die Vielfalt erhalten.

Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Die bewährten tariflich vereinbarten Branchen-Mindestlöhne

sollen mit einem erweiterten Geltungsbereich des Arbeitnehmer-

Entsendegesetzes künftig allen Branchen zur Verfügung stehen.

Diese Öffnung ist von den Sozialpartnern gewünscht.

Mindestarbeitsbedingungen würden damit für alle

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten, auch für aus dem

Ausland Entsandte. Allerdings sieht der Gesetzentwurf für die

Zeitarbeitsbranche vor, dass es allein auf die vom

Zeitarbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit ankommen soll. Der Betrieb

des Entleihers selbst muss nicht dem fachlichen Geltungsbereich

eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages oder einer

Rechtsverordnung unterfallen. Wir von CDU und CSU werden uns

im parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass dieses

Prinzip auch weiterhin gilt.

Fortschritte bei den EFSF/ESM-Hilfsprogrammen

Die Erfolge bei der Stabilisierung des Euro zeigen, dass Europa den

richtigen Weg eingeschlagen hat: Spanien, Irland und Portugal

konnten den Rettungsschirm wieder verlassen. Der Euro wird,

nicht wie noch zur Bundestagswahl 2013 von bestimmten Kräften,

derzeit nicht mehr in Frage gestellt. Gleichwohl ist noch einiges an

Reformarbeit zu leisten. Die Staatsschuldenkrise ist noch nicht

überwunden.

Wo stehen wir?

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Irland

Irland ist nach Ende des Programms erfolgreich an die

Finanzmärkte zurückgekehrt. Das Wachstum des irischen

Bruttosozialprodukts kann in diesem Jahr schon 1,7 Prozent und

nächstes Jahr 3,0 Prozent betragen. Für 2015 wird die Einhaltung

der 3 Prozent-Defizitgrenze des Maastrichter Vertrages

prognostiziert.

Auf dem Arbeitsmarkt wurden viele Maßnahmen zur Aktivierung

von Arbeitslosen umgesetzt. Das Renteneintrittsalter steigt bis

2028 auf 68 Jahre.

Der Bankensektor ist von 740 % des BIP Ende 2010 auf 450 % des

BIP Ende 2013 geschrumpft. Die irischen Banken kommen bei der

Bewältigung notleidender Kredite voran. Die Ende 2013

durchgeführten Bilanzanalysen haben keinen weiteren akuten

Kapitalbedarf ergeben.

Portugal

Portugal hat am 17. Mai 2014 sein EFSF-Hilfsprogramm beendet.

Das Defizitziel für 2013 ist mit 4,9 % des BIP deutlich

unterschritten. 2015 soll wieder die 3 %-Defizitgrenze des

Maastricht-Vertrags unterschritten werden. Portugals Exporte

wachsen stärker als erwartet. Reformen auf dem Arbeitsmarkt

betreffen einen gelockerten Kündigungsschutz, die Kürzung der

Überstundenvergütung und die Streichung von Feier- und

Urlaubstagen.

Die Lage der Banken ist geprägt vom voranschreitenden

Schuldenabbau bei allerdings schwacher Rentabilität. Der Bestand

notleidender Kredite ist 2013 weiter gestiegen.

Griechenland

Im April gelang die Emission einer fünfjährigen Anleihe am freien

Markt, also ohne Hilfsfonds. Griechenland hat substanzielle

Erfolge bei der Haushaltskonsolidierung vorzuweisen. 2013 dürfte

Griechenland die 3%-Grenze des Stabilitätspakts unterschritten

sowie mit 1,3 % des BIP einen größer als erwarteten

Primärüberschuss erwirtschaftet haben. Die Exportentwicklung ist

anhaltend schwach. Aber das Leistungsbilanzdefizit geht –

aufgrund sinkender Importe – zurück.

Das BIP-Wachstum Griechenlands soll 2014 nur 0,6 Prozent Plus

betragen, 2015 aber 2,9 Prozent. Erreicht wird dies z. B. durch

sinkende Personalausgaben im Öffentlichen Dienst (Abschaffung

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der dreizehnten und vierzehnten Monatsgehälter). Nur einer von

fünf wegen Erreichen der Altersgrenze ausscheidenden

Staatsbediensteten wird ersetzt.

Der Mindestlohn wurde erheblich abgesenkt. Das tatsächliche

Renteneintrittsalter wurde um zwei Jahre auf 65 Jahre erhöht und

die Mindestbeitragszeit zum Erhalt einer vollständigen Rente auf

40 Jahre festgelegt. Zudem wurde ein Nachhaltigkeitsfaktor

eingeführt.

Zypern

Die Troika bescheinigt Zypern in ihrem dritten

Überprüfungsbericht vom Februar 2014, dass das Programm

insgesamt zufriedenstellend umgesetzt wird trotz Verzögerungen.

Das Haushaltsdefizit lag deutlich unter den Erwartungen. Die Frist

zur Beendigung des übermäßigen Defizits wurde auf das Jahr 2016

verlängert.

Der hohe Anteil notleidender Kredite bei den Banken bleibt eine

zentrale Herausforderung. Bei den Genossenschaftsbanken

wurden Fusionen fortgesetzt. Zypern hat die Umsetzung des

Aktionsplans zur Bekämpfung der Geldwäsche fortgesetzt.

Zypern hat noch viele Hausaufgaben

Zyperns Wirtschaft schrumpft auch 2014 im dritten Jahr und wird 2015 nur magere 1 Prozent

Plus beim BIP ausweisen können. Die Banken haben noch zu viele notleidende Kredite im

Portfolio. Die Bekämpfung der Geldwäsche – insbesondere von Ausländern – wird fortgesetzt.

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Spanien

Der spanische Bankenrettungsfonds begleitet die

Restrukturierung von Banken und die Beteiligung von privaten

Kapitalgebern. Sektorweite Auflagen dienen der Transparenz, der

Regulierung und der Aufsicht von Banken. Die Liquiditäts- und

Finanzierungssituation spanischer Banken hat sich entspannt.

Im Arbeitsmarkt kommen viele neue Maßnahmen zur Anwendung.

Die Flexibilität dient dem Zweck, Stellen in der freien Wirtschaft

auf dem freien Markt zu erzeugen. Deshalb soll die Einstellung

unbefristet Beschäftigter für Unternehmen attraktiver werden.

Keine Absenkung europäischer Standards

Europa und die USA sind sich gegenseitig der jeweils wichtigste

Handelspartner. Für Deutschland sind die USA der wichtigste

Exportmarkt außerhalb Europas und wichtigster

Investitionsstandort deutscher Unternehmen. In einer

Erleichterung des gegenseitigen Waren- und

Dienstleistungsverkehrs liegen daher Potentiale für weiteres

Wirtschaftswachstum.

Im Vorfeld der Europa-Wahlen am kommenden Sonntag rückte

das TTIP, ein neues Freihandelsabkommen zwischen der

Europäischen Union sowie den Vereinigten Staaten von Amerika

(USA) in den Blickpunkt. Mit den Stichworten „Chlorhühnchen“,

„Genfleisch“ und „Konzernmacht“ wird von besorgten Bürgern die

Frage gestellt, warum Europa ein solches Abkommen verhandelt.

Was ist dran an den Vorwürfen?

Bei der transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft

(kurz TTIP) handelt es sich um ein Freihandelsabkommen. In dieser

Woche (19. – 23. Mai 2014) läuft die fünfte Verhandlungsrunde.

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Zwar sind die US-Zölle verhältnismäßig niedrig. Täglich werden

aber Waren und Dienstleistungen im Wert von 2 Milliarden Euro

gehandelt. Schon kleine Zollerleichterungen hätten eine enorme

wirtschaftliche Hebelwirkung für deutsche Unternehmen. Hohe

US-Zollschranken für Branchen, in denen EU-Unternehmen

besonders wettbewerbsfähig sind, wie im Textilsektor, der

Keramikbranche oder im Bereich der verarbeiteten

landwirtschaftlichen Produkte, sollen sinken.

Der Abbau von Handelshemmnissen würde sowohl den Kauf und

Verkauf von Waren und Dienstleistungen als auch Investitionen

im jeweils anderen Wirtschaftsgebiet erleichtern.

Schätzungen gehen von einem jährlichen Wachstumsimpuls von

119 Milliarden Euro auf europäischer und 95 Milliarden Euro auf

amerikanischer Seite sowie einem zusätzlichen Wachstumsimpuls

für das europäische Bruttoinlandprodukt von etwa einem halben

Prozentpunkt aus. Bis zu 400.000 neue Arbeitsplätze können so in

Europa entstehen. Gerade für Südeuropa bietet das neue

Chancen.

Das Abkommen hat drei zentrale Elemente:

Marktzugang: Abbau von Zollschranken für Güter und

Beschränkungen für Dienstleistungen, verbesserter Zugang

zum öffentlichen Beschaffungsmarkt und für Investitionen

Wie ist der Stand zu den TTIP-Verhandlungen?

Handelsministerium der USA in der Hauptstadt Washington D. C.

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Verbesserte regulative Kohärenz und Zusammenarbeit, etwa

durch den Abbau unnötiger regulativer Barrieren wie

bürokratische Doppelanforderungen

Verbesserte Zusammenarbeit im Bereich internationaler

Regelsetzung

Ein einfacher Rechtsrahmen stellt für den europäischen und den

deutschen Mittelstand, der nicht auf große juristische Abteilungen

zurückgreifen kann, eine erhebliche Erleichterung dar.

Weitere diskutierte Punkte

Neben Zöllen und Standards wird es in den Verhandlungen auch

um einen besseren Zugang zu den Märkten für das öffentliche

Beschaffungswesen gehen, sowie um eine höhere Transparenz

entsprechender Regelungen. Für viele europäische Unternehmen

wäre es zum Beispiel wichtig, an den öffentlichen

Ausschreibungen in den USA teilnehmen zu können. Weiterhin

spielt der Schutz von Investitionen im jeweils anderen

Wirtschaftsraum eine wichtige Rolle in den Verhandlungen. Hier

besteht mit TTIP eine wichtige Möglichkeit, entsprechende

Chancengleichheit herzustellen.

Müssen Standards in Deutschland sinken?

Nein! Meistens verfolgen Regulierungsbehörden in den USA und

in Europa sogar die gleichen Ziele: Sie wollen Menschen vor

Gesundheitsrisiken schützen, für Sicherheit am Arbeitsplatz

sorgen, die Umwelt schützen oder die finanzielle Stabilität von

Firmen garantieren. Trotz dieser gemeinsamen Ziele haben wir auf

beiden Seiten des Atlantiks unterschiedliche regulatorische

Strukturen und Traditionen. Dadurch entstehen unterschiedliche

Regelungen, die Firmen den Zugang zum jeweils anderen Markt

oft deutlich erschweren.

Über Standards und Regulierungen spricht die EU mit den USA

allerdings nur unter einer strikten Bedingung: dass wir unsere in

Europa erreichten Schutzmechanismen nicht aufgeben oder

verwässern. Das gilt für Gesundheit und Umwelt genauso wie für

den Verbraucherschutz; so ist beispielsweise Hormonfleisch in der

EU nicht zugelassen, und daran wird sich auch mit dem geplanten

Handelsabkommen nichts ändern. Rechtsangleichungen und

gegenseitige Anerkennung werden nur dann möglich sein, wenn

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auch eine echte Übereinstimmung in den erforderlichen

Sicherheits- und Umweltstandards garantiert ist.

Um es deutlich zu sagen: Eine Absenkung europäischer Standards,

die dem Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen dienen, wird

es nicht geben. Bekannteste Angstbeispiele: Chlorhühnchen,

Hormonfleisch und Genmais.

„Chlorhühnchen sind heute in Europa nicht zugelassen und

werden es auch künftig nicht sein“, versichert

Bundeswirtschaftsminister Gabriel diese Woche. Vielmehr geht es

darum, Standards in den USA und in Europa zu vergleichen.

Wer bestimmt am Ende über TTIP?

Die Verhandlungen sind schon über vier Verhandlungsrunden

geführt worden, stehen dennoch derzeit im Status von

Sondierungen.

In den bisherigen Verhandlungen ging es neben der Auslotung der

jeweiligen Positionen um die Modalitäten der Verhandlungen

selbst. Es wurde besprochen, welche Wirtschaftssektoren vom

TTIP betroffen sein sollen und wie die künftigen Kapitel formuliert

und erarbeitet werden sollen.

Die hoheitliche Zuständigkeit für die Ratifizierung wird aber

anhand des endgültigen Verhandlungsergebnisses zu bewerten

sein. Die Zuordnung richtet sich daran aus, ob der endgültige

Vertragstext Bereiche der alleinigen Zuständigkeit der EU oder

auch Zuständigkeiten umfasst, in denen die EU-Mitgliedsstaaten

eine Mitsprache geltend machen können. Der zuständige

Kommissar Karel de Gucht hat eine Grundsatzentscheidung des

Europäischen Gerichtshofes vorgeschlagen. Heute wird er in

Berlin vor dem Bundesrat zum TTIP Stellung nehmen. Seine

Amtszeit endet aber am Sonntag mit der Neuwahl der

Europäischen Institutionen.

Ist es möglich, europäische Standards zu sichern? Ich bin der

Überzeugung ja. Denn Europa und die USA teilen nicht nur eine

transatlantische Wirtschafts-, sondern auch eine

Wertegemeinschaft. Auf Basis dieser Werte sollten beiderseitige

Vorteile in gleichberechtigten Verhandlungen vereinbart werden

können, ohne dass eine Seite Nachteile hinnehmen muss. Wir

Europäer dürfen selbstbewusst genug sein, etwaige andere

Vorstellungen der amerikanischen Seite zurück zu weisen.

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Interessierte beachten auch diese Linkliste zu TTIP:

Themenseite der Europäischen Kommission:

http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip/about-

ttip/index_de.htm

Artikelsammlung der Bundesregierung:

Mythen und Tatsachen

TTIP: Was ist das eigentlich?

Irrtümer und Fakten über TTIP

EU-US-Handelsabkommen: Hier sind die Fakten

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Deutschland und TTIP: Zahlen und Fakten

Aktueller Stand der Verhandlungen

Einzelaspekte des Partnerschaftsabkommens

Verhandlung einer transatlantischen Handels- und

Investitionspartnerschaft

Auswirkungen eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und

den USA

Aspekte der regulatorischen Zusammenarbeit

EU-Position zum Investitionsschutzabkommen

Haltung der Bundesregierung zum Investitionsschutz

Schutzstandards für Umwelt, Arbeit und Verbraucher

Transparenz der Verhandlungen

Dialogforum zur Transatlantischen Handels- und

Investitionspartnerschaft

BMWi-Internetforum zu TTIP: Diskutieren Sie mit!

Reden und Interviews

Podcast der Bundeskanzlerin vom 10. Mai 2014

Pressestatement von Bundesminister Gabriel zum Dialog über die

Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft am 5. Mai

2014

Pressekonferenz von Bundeskanzlerin Merkel und Präsident

Obama am 2. Mai 2014

Rede der Bundeskanzlerin vor der U.S. Chamber of Commerce am

2. Mai 2014

Rede der Bundeskanzlerin zur Eröffnung der HANNOVER MESSE

am 6. April 2014

Page 17: „Berlin-Ticker“ Nr. 164 vom 22. Mai 2014

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Weitere Informationen

Broschüre „Transatlantische Handels- und

Investitionspartnerschaft“

Broschüre „Neue Chancen für Verbraucher und Unternehmen“

Themenseite der EU-Kommission

Themenseite des Bundeswirtschaftsministeriums

Themenseite des Auswärtigen Amtes

Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen

Die Deutsch-Atlantische Gesellschaft wird am 3. Juni zum TTIP in

Erfurt ein Forum anbieten:

Dienstag 03. Juni 2014, 19:00 Uhr

Thüringer Landtag, Raum F 101

Jürgen-Fuchs-Straße 1, 99096 Erfurt

Um eine Anmeldung zur Veranstaltung bis 27. Mai 2014 wird

gebeten. Das Einladungsschreiben finden Sie hier.

Manfred Grund, MdB

Platz der Republik 1

11011 Berlin (030) 22778014 [email protected]

http://www.manfred-grund.de

f https://www.facebook.com/manfredgrund

Alle Informationen nach bestem Gewissen, jedoch ohne jede Gewähr.

Sie dürfen Inhalte des Newsletters mit Quellenangabe gern weiter geben.