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Die Themen: „Thüringentag“ in Berlin Strukturell ausgeglichener Bundeshaushalt Rettung für die Lebensversicherungen Grundlegende Reform der EEG-Förderung Schnell und sicher: Internet für jeden Gesundheitsminister in Erfurt Türen öffnen, die sonst verschlossen bleiben Junger Medien-Workshop zu Europa
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1 BERLIN TICKER
Manfred Grund, MdB
BERLIN TICKER
Nr. 166 vom 26. Juni 2014
Online: ISSUU | Homepage http://www.manfred-grund.de
Inhalte
„Thüringentag“ in Berlin ......................................................................... 2
Strukturell ausgeglichener Bundeshaushalt ....................................... 3
Rettung für die Lebensversicherungen ................................................ 4
Grundlegende Reform der EEG-Förderung ......................................... 6
Schnell und sicher: Internet für jeden .................................................. 8
Gesundheitsminister in Erfurt ............................................................... 9
Türen öffnen, die sonst verschlossen bleiben ................................... 11
Junger Medien-Workshop zu Europa .................................................. 11
2 BERLIN TICKER
„Thüringentag“ in Berlin
Eine gelungene Werbeveranstaltung für den Freistaat war das
traditionelle „Thüringer Jahresfest“ am Montag in Berlin. Ein lauer
Berliner Abend mit milden Temperaturen und Sonnenschein
lockte hunderte Gäste zur Thüringer Landesvertretung, unter
ihnen einige Nordthüringer Besucher, aber vor allem
Ministerialbeamte, Verbandsvertreter, Künstler, Journalisten und
Politiker der Bundeshauptstadt. Ehrengast war Bundeskanzlerin
Angela Merkel (Seite 1), die herzlich empfangen wurde.
Die in Mühlhausen beheimatete Künstlerin Marion Schreiber
überraschte die Ministerpräsidentin mit einem aus der Erinnerung
gezeichneten Porträt. Christine Lieberknecht war beeindruckt von
der Detailfülle und Detailtreue des Bildnisses. Marion Schreiber
hatte bereits Ehrengäste des Mittelstands-Schlachteessens in
Birkungen mit ihren Porträts begeistert.
Mit beim Sommerfest dabei war auch mein Heiligenstädter
Kollege aus dem Landtag, Gerold Wucherpfennig. Mit weiteren
Mitgliedern des Arbeitskreises Bund und Europa der CDU-
Landtagsfraktion besuchte er Dienstagmorgen die Sitzung der
Kommission „Aufbau Ost“ der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag, während die Thüringer Landesregierung eine
Kabinettssitzung in Berlin abhielt.
Mühlhäuser Künstlerin überraschte in Berlin
Zum Thüringer Jahresfest am Montag überraschte Marion Schreiber aus Mühlhausen unsere
Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht mit einem Porträt als Geschenk.
Liebe Thüringer Gäste in
der Dienstagsrunde der
Kommission „Aufbau
Ost“ von CDU/CSU.
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Strukturell ausgeglichener Bundeshaushalt
Viel wurde über den Haushalt 2014 geschrieben und gesagt. Eine
ganze Woche lang hat der Bundestag nochmals das Werk
debattiert, bevor es morgen Nachmittag in Namentlicher
Abstimmung beschlossen wird.
Die Nettokreditaufnahme sinkt auf den niedrigsten Wert seit 40
Jahren – 6,5 Mrd. Euro. 2015 soll der Bund dann keine neuen
Schulden mehr aufnehmen.
Äußerst erfreulich für die Bürger: Wir schaffen das ohne neue
Steuern und ohne Steuererhöhungen!
Der Bundestag hat den vom Finanzminister im März vorgelegten
Entwurf geändert. Die Union bestand darauf, dass flexibilisierte
Ausgaben nur bis maximal 95 Prozent des Soll-Ansatzes geleistet
werden dürfen.
Die Zahlen und Fakten des Haushalts 2014:
Gesamtübersicht (jeweils in Mio. Euro)
I. Ausgaben
Entwurf 298.500
Veränderung gegenüber Soll 2013 -3,7
Veränderung durch Bundestag -2.000
Ausgaben neu 296.500
Veränderung gegenüber Soll 2013 -4,4
Investitionen
Entwurf 30.148
Veränderung durch Bundestag -295
Investitionen neu 29.853
II. Einnahmen
1. Steuereinnahmen
Entwurf 268.920
Veränderung durch Bundestag -723
Steuereinnahmen neu 268.197
2. Sonstige Einnahmen
Entwurf 23.080
Veränderung durch Bundestag -1.277
Sonstige Einnahmen neu 21.803
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3. Nettokreditaufnahme
Entwurf 6.500
Veränderung durch Bundestag +/- 0
Nettokreditaufnahme neu 6.500
4. Nach der Schuldenregel maximal zulässige
Nettokreditaufnahme
Maximal zulässige Nettokreditaufnahme 34.337
Die einzelnen Etats hat Fraktionsvorsitzender Volker Kauder am
Montag bereits analysiert: Erfolgreiche Haushaltsberatungen
Rettung für die Lebensversicherungen
„Die niedrigen Zinsen bedürfen der Aufmerksamkeit von Politik
und Geldaufsicht“, schrieb ich im letzten „Berlin Ticker“. Niedrige
Zinsen bringen die Lebensversicherer in Schwierigkeiten. Wie
darauf reagieren?
Die Versicherungsaufsicht BaFin und die Deutsche Bundesbank
empfehlen, Maßnahmen zu ergreifen, damit die
Lebensversicherungen weiterhin das finanzielle Risiko tragen und
trotzdem am Markt bestehen können. Mit einem
Lebensversicherungsreformgesetz, das der Bundestag bis zum 4.
Juli berät, sollen sich Versicherungen für die Kunden weiterhin
lohnen.
Beteiligt werden aber alle Seiten: also Versicherer, Aktionäre und
Kunden. Ziel ist, sicherzustellen, dass auch in Zukunft alle
Versicherten die Leistungen erhalten, die ihnen zustehen.
Versicherungsunternehmen sind zu Kostensenkungen im Vertrieb
verpflichtet. Sie müssen sich intensiver mit ihren möglichen
Unternehmensrisiken auseinandersetzen.
Wir wollen außerdem, dass die Kunden stärker davon profitieren,
wenn Lebensversicherer Risikoüberschüsse erwirtschaften, also
wenn die Versicherer vorsichtig kalkulieren und daraus einen
Gewinn erzielen. Bewertungsreserven von Staatsanleihen dürfen
nur ausgeschüttet werden, wenn sichergestellt ist, dass den
bisherigen Versicherten ihr garantierter Zinssatz auch ausgezahlt
werden kann.
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Ist der garantierte Zinssatz nicht sichergestellt, müssen auch die
Aktionäre des Lebensversicherers auf Ausschüttungen zugunsten
der Versicherten verzichten.
Was passiert mit den Bewertungsreserven?
Verträge, die jetzt oder in Kürze auslaufen, würden nach den
geltenden Vorschriften noch von alten höheren Zinsen stark
profitieren. Gewinne aus der Anlage der angesparten Beiträge der
Versicherten müssen aber allen Versicherten zur Verfügung
stehen und nicht nur jenen, die jetzt oder schon bald eine
Auszahlung erwarten.
Versicherte, deren Verträge noch lange laufen, müssten ohne
Änderung nicht nur damit rechnen, dass sie deutlich geringer bzw.
gar nicht an den Bewertungsreserven beteiligt werden.
Grundsätzlich bestünde sogar die Gefahr, dass auch die
garantierten Leistungen von den Versicherungen nicht mehr
gezahlt werden könnten.
Die bisherige Regelung zur Beteiligung an den
Bewertungsreserven führt zu einem Ungleichgewicht in der
Verteilung von Überschüssen und Bewertungsreserven. Dieses
Ungleichgewicht wollen wir generationengerecht im Interesse der
gesamten Versichertengemeinschaft ausgleichen.
Was bedeutet das konkret für meine Lebensversicherung?
Bei bestehenden Verträgen ändert sich nichts an dem von der
Versicherung garantierten Zins. Bei der sogenannten
Überschussbeteiligung kann es Änderungen geben: Die
Neuregelung verpflichtet die Versicherungen, in Zukunft einen
höheren Anteil als bisher an den Risikoüberschüssen auszuzahlen.
Außerdem werden etwaige Bewertungsreserven bei
Staatsanleihen nur insoweit ausgezahlt, als die Ansprüche der
verbleibenden Versicherungskunden dadurch nicht gefährdet
werden.
Sollen Versicherte noch vor der Neuregelung aus ihrem Vertrag
aussteigen?
Bei Kündigung entfällt die Garantieverzinsung für die Zukunft und
auch die Beteiligung an den Schlussüberschüssen. Entscheidend
sind die Lebenssituation des Versicherungskunden und auch die
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konkrete Ausgestaltung des Vertrages. Daher ist eine gründliche
Beratung sinnvoll.
Grundlegende Reform der EEG-Förderung
Seit Monaten wird diskutiert, wie der Ausbau der Erneuerbaren
Energien fortgesetzt werden kann aber die Kosten für die
Allgemeinheit zu begrenzen sind. Morgen sollen die grundlegende
Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie Änderungen
weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
abschließend behandelt und dem Bundesrat überwiesen werden.
Ziel ist das Inkrafttreten des neuen EEG zum 1. August 2014.
Die Nutzung der sogenannten Erneuerbaren Energien, also von
Windstrom, Photovoltaik, Wasserkraft und Anlagen der Kraft-
Wärme-Kopplung (KWK), hat so rasant zugenommen, dass die
Ziele des ersten EEG der damaligen Rot-Grünen-Bundesregierung
im Jahre 2000 vielfach übertroffen worden sind. Das EEG war als
Anschubfinanzierung gedacht. Jetzt, da die Erneuerbaren Energien
ganz selbstverständlich weit verbreitet sind, die Förderung also
Erfolg hatte, muss der Markt den weiteren Ausbau regeln. Die
Förderung kann abgebaut werden. Darum geht es bei der EEG-
Novelle 2014.
Der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat am
Dienstag in einer Sondersitzung der EEG-Novelle zugestimmt. Mit
einem Änderungsantrag nahm die Koalition auch eine letzte
Neuausrichtung der Eigenversorgung vor. Wer seinen selbst
erzeugten EEG-Strom selbst nutzt, muss im Grundsatz 40 Prozent
EEG-Umlage bezahlen. Anlagen, die weder mit erneuerbaren
Energien noch als KWK betrieben werden, müssen die volle
Umlage zahlen. Nach Ansicht der Koalitionsfraktionen wird
hierdurch ein einfaches, nicht-diskriminierendes und gleiches
Regelungssystem für den Eigenverbrauch eingeführt.
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Der Einstieg in die Umlagepflicht erfolgt gleitend: Bis Ende 2015
soll eine EEG-Umlage von 30 Prozent gelten, die später ansteigt.
Kleine Anlagen werden zur Vermeidung eines
unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwands nicht einbezogen,
und auch Bestandsanlagen werden nicht mit der Umlage belastet.
2017 soll diese Regelung aber überarbeitet werden. Mit Blick auf
die Bedenken der EU-Kommission muss diese Neuregelung 2017
mit dem Beihilferecht vereinbar sein.
Die Koalition will außerdem die verpflichtende Direktvermarktung
der erneuerbaren Energien schneller einführen. Ab 2016 müssen
alle Anlagen ab einer Leistung von 100 Kilowatt direkt vermarkten.
Bisher sind die regionalen Netzbetreiber zur Abnahme und
Einspeisung gegen einen Festpreis für 20 Jahre verpflichtet.
Der letzte Änderungsantrag der Koalition aus CDU/CSU und SPD
enthält Bestimmungen zur Stärkung des Vertrauensschutzes für
Biomasse-Bestandsanlagen sowie Änderungen für
Biomethananlagen, Wasserkraftanlagen, die Windenergie auf See
und die Geothermie. Die Fördersätze für Grubengas werden leicht
abgesenkt.
Erörtert wurde auch die EEG-Umlage für energieintensive
Unternehmen. Als Mittelstandskomponente gelten bei einem
Stromverbrauch von unter fünf Gigawattstunden künftig
geringere Anforderungen an Energiemanagementsysteme.
Öffnungsklausel für die Länder
Welcher Mindestabstand zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung im jeweiligen
Bundesland gelten soll, können die Länder künftig selbst entscheiden
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Schnell und sicher: Internet für jeden
Im Globalisierungs- und Technologiezeitalter benötigen
Unternehmen und Kunden schnelle Zugänge zum Internet.
Soweit sich ein Ausbau von Breitbandnetzen wirtschaftlich nicht
rentiert (z. B. in ländlich geprägten Regionen), können
Fördermittel eingesetzt werden.
Beispiel Eichsfeld: Hier wurden die Bürgermeister seitens des
Landkreises früh ermutigt, finanzielle Unterstützung für den
zukünftigen Internetausbau in ihren Haushalten einzustellen,
damit alle Orte des Landkreises Eichsfeld gleichermaßen über
einen schnellen Internetzugang verfügen können. Dabei hatte das
Beratungsunternehmen MICUS Management Consulting
Düsseldorf den Landkreis Eichsfeld bei der Planung, Finanzierung
und Umsetzung einer flächendeckenden Versorgung mit
Breitbandinternet unterstützt.
Der Freistaat Thüringen beteiligte sich im Landkreis Eichsfeld mit
über 1,8 Millionen Euro Fördermitteln. Drei
Telekommunikationsanbieter, die Telekom Deutschland GmbH,
die Arche NetVision GmbH aus Wilhelmshaven und die Thüringer
Netkom GmbH Weimar investierten mit den Gemeinden fast 5,4
Mio. Euro in die digitale Infrastruktur. Bis Mitte des Jahres 2013
konnten 37 Orte bzw. Ortsteile davon profitieren.
Mit der Förderung im Rahmen des „Landesprogramms Breitband“
in Thüringen kann in fast allen Gemeinden im Landkreis Eichsfeld
eine Standortsicherung für Unternehmen und Arbeitsplätze
gewährleistet werden. Die Lebensqualität für die Bewohner im
ländlichen Raum wird sich verbessern. Die
Internetgeschwindigkeit innerhalb des Landkreises erreicht
gegenwärtig 6 bis 50 Mbit/s. In drei Gemeinden ist sogar eine
Geschwindigkeit bis zu 100 Mbit/s möglich.
Auch künftig werden Fördermittel von EU und Bund für
Breitbandnetze zur Verfügung stehen. Mein thüringischer EU-
Kollege Dieter-Lebrecht Koch berichtete gerade von den
Anstrengungen der EU. Im November 2010 nahm das
Breitbandbüro der Bundesregierung die Arbeit auf. Dessen Leiter
wird nächste Woche Gast der Kommission „Aufbau Ost“ sein.
Die Regierungskoalition arbeitet an einer digitalen Agenda.
Wichtig ist dabei, dass die Teilhabe aller an den Chancen und
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Möglichkeiten der digitalen Zukunft gegeben ist. Wir müssen auch
die Sicherheitsaspekte beachten. Beim Thema Sicherheit im Netz
ist jeder Einzelne und jedes Unternehmen selbst stark gefordert.
Die Taskforce „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ steht den
Unternehmen und den Bürgerinnen und Bürgern das Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik zur Seite.
Nationale Gesetzgebung stößt dabei an Grenzen. „Deshalb
werden wir die tiefgreifende Diskussion über das, was
informationelle Selbstbestimmung im 21. Jahrhundert bedeutet,
führen. Wir brauchen zumindest europäische Standards, aber wir
brauchen auch globale Regelungen“, sagte Bundeskanzlerin
Angela Merkel gestern im Bundestag. Hier gilt genauso wie bei
den Finanzmärkten: Wir müssen dicke Bretter bohren und immer
weitermachen. Nur wenn sich die globalen Rahmenbedingungen
verbessern, wird man das sicherstellen können, was die
Bürgerinnen und Bürger mit Recht erwarten.
Gesundheitsminister in Erfurt
Der Bundesminister für Gesundheit, Hermann Gröhe, wird am 25.
August 2014 ab 18 Uhr bei meiner Kollegin Antje Tillmann in
Erfurt Gast des „Gesundheitsstammtischs“ sein. Wenn Sie als
Mediziner, Pfleger, Sanitäter oder Apotheker an dem Gespräch
teilnehmen wollen, melden Sie sich bitte im Erfurter Büro unter
[email protected] oder 0361/ 6447857 an.
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Das Gesetz wird am 24. Juni erstmals im Bundestag vorgestellt
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Türen öffnen, die sonst verschlossen bleiben
Der Bundestag öffnet auch dieses Jahr seine Türen! Gehen Sie auf
Erkundungstour durchs Parlament zum Tag der Ein- und Ausblicke!
Besucherinnen und Besucher können am Sonntag, dem 7.
September 2014, Abgeordneten am Ort ihres Wirkens in Berlin
begegnen und sich über die Arbeitsweise des Parlaments, den
Arbeitsalltag des Parlaments und der Bundestagsverwaltung
informieren. Daneben locken Architektur und Kunst des
Reichstagsgebäudes, des Paul-Löbe-Hauses und des Marie-
Elisabeth-Lüders-Hauses zu einem Besuch. Die Gäste können an
diesem Tag in Räume schauen, die für die Öffentlichkeit sonst
nicht zugänglich sind.
Öffnungszeiten: 9 bis 20 Uhr (letzter Einlass 19 Uhr). Der Eintritt
ist frei.
Weitere Informationen und ein ausführliches Programm online auf
der Homepage des Deutschen Bundestages:
http://www.bundestag.de/tea
Junger Medien-Workshop zu Europa
Der Deutsche Bundestag lädt gemeinsam mit der Bundeszentrale
für politische Bildung und der Jugendpresse Deutschland
mittlerweile zum elften Mal 30 junge Journalistinnen und
Journalisten zu einem Workshop nach Berlin ein.
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Das Programm richtet sich an junge Medienmacher zwischen 16
und 20 Jahren und läuft vom 5. bis 11. Oktober 2014. Die
Teilnehmer hospitieren in Redaktionen, lernen Hauptstadt-
Journalisten kennen, diskutieren mit Abgeordneten aller
Fraktionen, besuchen Plenarsitzungen im Deutschen Bundestag
und erstellen eine eigene Veranstaltungszeitung.
„Generation grenzenlos – Welche Chancen eröffnet uns Europa?“
lautet der Titel. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden sich
mit Chancen und Herausforderungen in der Europäischen Union
auseinandersetzen und die Antworten der Politik aus Sicht einer
jungen Generation hinterfragen.
Bewerben können sich interessierte Jugendliche im Alter zwischen
16 und 20 Jahren mit einem journalistischen Beitrag zum Thema
des Workshops. Eingereicht werden können Artikel, Video- /
Audiobeiträge oder Fotoarbeiten.
Nähere Informationen: http://www.jugendpresse.de/bundestag.
Bewerbungsschluss ist der 21. Juli 2014.
Manfred Grund, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin (030) 22778014 [email protected]
http://www.manfred-grund.de
f https://www.facebook.com/manfredgrund
Alle Informationen nach bestem Gewissen, jedoch ohne jede Gewähr.
Sie dürfen Inhalte des Newsletters mit Quellenangabe gern weiter geben.