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Budo-Club Banzai e.V. Finanzordnung § 1 Geltungsbereich 1. Diese Ordnung regelt die finanziellen Angelegenheiten des Budo-Club Banzai e.V. (BCB). § 2 Beiträge 1. Der jährliche Mitgliedsbeitrag setzt sich zusammen aus dem Grundbeitrag sowie den Abteilungsbeiträgen. Jedes Mitglied zahlt nur einen Grundbeitrag. 2. Die Höhe der Grund- und Abteilungsbeiträge ergibt sich aus der Anlage 1. Diese ist Bestandteil dieser Ordnung. 3. Bei in einer häuslichen Gemeinschaft lebende Mitgliedern wird ab dem dritten Mitglied der Grundbeitrag erlassen. Zeitlich befristete Mitgliedschaften (Kurse) sind von dieser Regelung ausgenommen. 4. Fördermitglieder zahlen keinen Grundbeitrag. 5. Das Recht des Vorstands auf Stundung, Ermäßigung und Erlass gemäß § 6.5 der Satzung bleibt von den Bestimmungen dieser Ordnung unberührt. 6. Alle ermäßigten Beitragsformen müssen durch Vorlage entsprechender Nachweise beantragt werden. Sie sind für jedes Beitragsjahr mit Frist zum 30.09. des Vorjahres neu zu beantragen. § 3 Umlagen 1. Umlagen dürfen höchstens einmal jährlich und bis zur Höhe eines halben Mitgliedsbeitrags durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. 2. Es gelten die Bestimmungen der Satzung. § 4 Fälligkeit 1. Beiträge sind Jahresbeiträge und spätestens am 30.11. eines Jahres für das Folgejahr fällig. Der erste Mitgliedsbeitrag ist bei Antragstellung auf Mitgliedschaft fällig. 2. Umlagen sind gemäß des jeweiligen Beschlusses der Mitgliederversammlung fällig. 3. Beiträge sind per Überweisung / Dauerauftrag auf das Vereinskonto zu tätigen oder in bar in der Geschäftsstelle zu entrichten. 4. Soweit diese Möglichkeit durch den Verein angeboten wird, kann die Beitragszahlung per Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erfolgen. 5. Die Mahngebühr je Mahnung wird in Anlage 1 geregelt. § 5 Gebühren Der Verein und die Abteilungen erheben Gebühren. Diese sind in Anlage 1 geregelt. § 6 Haushalt 1. Der Haushaltsplan wird nach den allgemeinen Grundsätzen der Haushaltsführung aufgestellt und bewirtschaftet. Insbesondere sind die Haushaltsmittel sparsam und wirtschaftlich zu verwenden. 2. Die Mittel des Vereins verteilen sich auf den Gesamtverein und die Abteilungen. 3. Der Gesamtverein verwendet seine Mittel für die Bereiche A. Leistungssport; B. Breitensport und Freizeitaktivitäten; C. Jugend. 4. Die Abteilungen verwalten ihre finanziellen Mittel eigenständig nach Maßgabe der Satzung und Ordnungen des Vereins. § 7 Inkrafttreten Die Gebührenordnung tritt durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13.11.2016 in Kraft.

Budo-Club Banzai e.V. · 2016. 11. 19. · Budo-Club Banzai e.V. ! Finanzordnung § 1 Geltungsbereich 1. Diese Ordnung regelt die finanziellen Angelegenheiten des Budo-Club Banzai

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Budo-Club Banzai e.V. !

Finanzordnung

§ 1 Geltungsbereich1. Diese Ordnung regelt die finanziellen Angelegenheiten des Budo-Club Banzai e.V. (BCB).

§ 2 Beiträge1. Der jährliche Mitgliedsbeitrag setzt sich zusammen aus dem Grundbeitrag sowie den

Abteilungsbeiträgen. Jedes Mitglied zahlt nur einen Grundbeitrag.2. Die Höhe der Grund- und Abteilungsbeiträge ergibt sich aus der Anlage 1. Diese ist Bestandteil

dieser Ordnung.3. Bei in einer häuslichen Gemeinschaft lebende Mitgliedern wird ab dem dritten Mitglied der

Grundbeitrag erlassen. Zeitlich befristete Mitgliedschaften (Kurse) sind von dieser Regelung ausgenommen.

4. Fördermitglieder zahlen keinen Grundbeitrag.5. Das Recht des Vorstands auf Stundung, Ermäßigung und Erlass gemäß § 6.5 der Satzung

bleibt von den Bestimmungen dieser Ordnung unberührt.6. Alle ermäßigten Beitragsformen müssen durch Vorlage entsprechender Nachweise beantragt

werden. Sie sind für jedes Beitragsjahr mit Frist zum 30.09. des Vorjahres neu zu beantragen.

§ 3 Umlagen1. Umlagen dürfen höchstens einmal jährlich und bis zur Höhe eines halben Mitgliedsbeitrags

durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.2. Es gelten die Bestimmungen der Satzung.

§ 4 Fälligkeit1. Beiträge sind Jahresbeiträge und spätestens am 30.11. eines Jahres für das Folgejahr fällig.

Der erste Mitgliedsbeitrag ist bei Antragstellung auf Mitgliedschaft fällig.2. Umlagen sind gemäß des jeweiligen Beschlusses der Mitgliederversammlung fällig.3. Beiträge sind per Überweisung / Dauerauftrag auf das Vereinskonto zu tätigen oder in bar in

der Geschäftsstelle zu entrichten. 4. Soweit diese Möglichkeit durch den Verein angeboten wird, kann die Beitragszahlung per

Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erfolgen.5. Die Mahngebühr je Mahnung wird in Anlage 1 geregelt.

§ 5 GebührenDer Verein und die Abteilungen erheben Gebühren. Diese sind in Anlage 1 geregelt.

§ 6 Haushalt1. Der Haushaltsplan wird nach den allgemeinen Grundsätzen der Haushaltsführung aufgestellt

und bewirtschaftet. Insbesondere sind die Haushaltsmittel sparsam und wirtschaftlich zu verwenden.

2. Die Mittel des Vereins verteilen sich auf den Gesamtverein und die Abteilungen.3. Der Gesamtverein verwendet seine Mittel für die Bereiche

A. Leistungssport;B. Breitensport und Freizeitaktivitäten;C. Jugend.

4. Die Abteilungen verwalten ihre finanziellen Mittel eigenständig nach Maßgabe der Satzung und Ordnungen des Vereins.

§ 7 InkrafttretenDie Gebührenordnung tritt durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13.11.2016 in Kraft.

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Budo-Club Banzai e.V. !Anlage 1 - Abteilungsbeiträge und Gebühren

1. VereinGrundbeitrag: € 7,-

Förderbeitrag: € 20,-

Mahngebühr: € 10,-

2. Ju-JutsuAbteilungsbeitrag: € 43,-

Förderbeitrag: € 20,-

Passgebühr: € 15,-(jeweils bei Ausstellung eines Folgepasses, Lehrgangs- oder Starterbuches)

3. KraftsportAbteilungsbeitrag: € 33,-

Förderbeitrag: € 20,-

Passgebühr: gemäß der Gebühren des Landes-/Bundesverbandes(bei Ausstellung eines Starterbuches)

4. JudoAbteilungsbeitrag: € 43,-

Förderbeitrag: € 20,-

Passgebühr: € 15,-(jeweils bei Ausstellung eines Folgepasses, Lehrgangs- oder Starterbuches)