26
Gesetzliche Anforderungen für Heizungsanlagen Ökodesignrichtlinie als europäischer Rechtsrahmen für energieverbrauchsrelevante Produkte Nachrüstverpflichtungen durch die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) Der Weg zur effizienten Heizungsanlage ETU Nord GmbH (Torsten Nolte) 14. April 2010 (HSH Nordbank Arena, Hamburg) 16.04.2010 ETU Nord GmbH Torsten Nolte Geschäftsführer Raiffeisenstr. 32 D-29640 Schneverdingen Tel. +49 5193.9 90 67 Fax. +49 5193.9 90 68 Mail [email protected]

Der Weg zur effizienten Heizungsanlage - hamburg.de

  • Upload
    others

  • View
    3

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Der Weg zur effizienten Heizungsanlage - hamburg.de

Gesetzliche Anforderungen für Heizungsanlagen

� Ökodesignrichtlinie als europäischer Rechtsrahmen für energieverbrauchsrelevante Produkte

� Nachrüstverpflichtungen durch die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)

Der Weg zur effizienten Heizungsanlage

ETU Nord GmbH (Torsten Nolte)

14. April 2010 (HSH Nordbank Arena, Hamburg)

16.04.2010

ETU Nord GmbH

Torsten NolteGeschäftsführer

Raiffeisenstr. 32D-29640 Schneverdingen

Tel. +49 5193.9 90 67Fax. +49 5193.9 90 68Mail [email protected]

Page 2: Der Weg zur effizienten Heizungsanlage - hamburg.de

Unser Unternehmen

1996 Gründung der Hottgenroth Software GmbH & CO KG� Seit 1985 Entwicklung und Vertrieb der

Kehrbezirksverwaltung „KAMIN“ noch unter dem Namen Hottgenroth & Schmale

� Mitte der 90er Jahre begann die Entwicklung der Effizienz-Software „ENERGIEBERATER“

2002 Eingliederung der 1987 gegründeten ETU Software GmbH in das Softwarehaus Hottgenroth� Weiterentwicklung und Neuentwicklung von TGA Software,

ETU Nord GmbH (Torsten Nolte) 16.04.2010

� Weiterentwicklung und Neuentwicklung von TGA Software, kaufmännischer Software sowie einer Datenerfassung nach VDI 3805

2008 Gründung der ETU GmbH in Schlierbach� Aufbau einer Vertriebsorganisation in Österreich und Entwicklung länderspezifischer

Anwendungen

2010 Gründung der ETU Nord GmbH in Schneverdingen� Mehr Kundennähe in der Metropolregion Hamburg und Schleswig-Holstein

mit kurzen Wegen „VOR-ORT“

Bild: Firmenzentrale in Köln

Page 3: Der Weg zur effizienten Heizungsanlage - hamburg.de

Unser Unternehmen

Das Team

Rund 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

(Physiker, Ingenieure aus unterschiedlichen Berufen

sowie über 40 Gebäudeenergieberater)

Kundenservice

www.hottgenroth-akademie.de

ETU Nord GmbH (Torsten Nolte) 16.04.2010

Kundenservice

� Hauseigener Support mit Fernwartung steht für ca. 20.000

Software-Anwender zur Verfügung

� Hottgenroth-Akademie – Fachseminare zu Grundlagen und

Arbeitsweisen der Software

Neuheiten 2010

� Kälte/Klimatechnik (VDI 2078 / VDI 6007)

� CAD-Produkte für das Gebäudeaufmaß, Datenmodell „einmal erfassen – mehrmals nutzen!“

Bild: 3D-Gebäudeplaner Plus

Page 4: Der Weg zur effizienten Heizungsanlage - hamburg.de

Ökodesign-Richtlinie (Oktober 2009)

RICHTLINIE 2009/125/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2009

zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevant er Produkte

Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich

ETU Nord GmbH (Torsten Nolte) 16.04.2010Gesetzliche Anforderungen an Heizungsanlagen

Gegenstand und Geltungsbereich

(1) Diese Richtlinie schafft einen Rahmen für die Festlegung gemeinschaftlicher Ökodesign-Anforderungen für energieverbrauchsrelevante Produkte mit dem Ziel, den freien Verkehr solcher Produkte im Binnenmarkt zu gewährleisten.

Page 5: Der Weg zur effizienten Heizungsanlage - hamburg.de

Ökodesign-Richtlinie (Oktober 2009)

RICHTLINIE 2009/125/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2009

zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevant er Produkte

Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich

ETU Nord GmbH (Torsten Nolte) 16.04.2010Gesetzliche Anforderungen an Heizungsanlagen

Gegenstand und Geltungsbereich

(2) Diese Richtlinie sieht die Festlegung von Anforderungen vor, die die von den Durchführungsmaßnahmen erfassten energieverbrauchsrelevanten Produkte erfüllen müssen, damit sie in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen werden dürfen. Sie trägt zur nachhaltigen Entwicklung bei, indem sie die Energieeffizienz und das Umweltschutzniveau erhöht und zugleich die Sicherheit der Energieversorgung verbessert.

Page 6: Der Weg zur effizienten Heizungsanlage - hamburg.de

Ökodesign-Richtlinie (Oktober 2009)

Europäischer Rechtsrahmen zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte

Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (z.B. Heizungspumpen)

Ziele:

� Ausschluss besonders ineffizienter Geräte vom

europäischen Markt

ETU Nord GmbH (Torsten Nolte) 16.04.2010Gesetzliche Anforderungen an Heizungsanlagen

europäischen Markt

� Erreichen der nationalen und europäischen

Klimaschutzziele

� Mindesteffizienzanforderungen für verschiedene

Produktgruppen definieren

� Freiwillige Verpflichtung der Industrie zu

Mindesteffizienzstandards (z.B. Pumpenindustrie)

Quelle: www.bmu.de

Page 7: Der Weg zur effizienten Heizungsanlage - hamburg.de

Historie von Ökodesign-Anforderungen

� Richtlinie 2005/32/EG (vom 6. Juli 2005)

� Richtlinie 2009/125/EG (vom 21. Oktober 2009) „Ökodesign-Richtlinie“

Verordnung Produktgruppe

245/2009/EG Entladungslampen (Straßen- u. Bürobeleuchtung)

ETU Nord GmbH (Torsten Nolte) 16.04.2010Gesetzliche Anforderungen an Heizungsanlagen

641/2009/EG Heizungspumpen

Nationale Umsetzung (Bundeswirtschaftsministerium)

� Energiebetriebene-Produkt-Gesetz (EBPG vom 27. Februar 2008)

� Anpassung EBPG an die Ökodesign-Richtlinie ist erforderlich (Harmonisierung der

nationalen Rechtsvorschriften)

Quelle: www.bmu.de

Auszug

Page 8: Der Weg zur effizienten Heizungsanlage - hamburg.de

Verordnung (EG) Nr. 641/2009 vom 22.07.2009

Anhang I (Auszug): Ökodesign-Anforderungen an Pumpen

1.) Anforderungen an die Energieeffizienz

� ab 1. Januar 2013 gilt ein max. EEI * von 0,27 für externe Nassläuferpumpen

� Ausnahme: Primärkreisläufe von thermischen Solaranlagen und Wärmpumpen

� ab 1. August 2015 gilt ein max. EEI * von 0,23 für externe Nassläuferpumpen und in Produkte

integrierte Nassläuferpumpen (z.B. Thermen, Wandkessel … )

ETU Nord GmbH (Torsten Nolte) 16.04.2010Gesetzliche Anforderungen an Heizungsanlagen

integrierte Nassläuferpumpen (z.B. Thermen, Wandkessel … )

2.) Anforderungen an die Produktinformation

� Angabe des EEI auf dem Typenschild und der Verpackung

� Angaben zur Produktverwendung, zu Umweltauswirkungen und zum Recycling

� … u.w.m. …

* „Energie-Effizienz-Index“ (EEI)

Page 9: Der Weg zur effizienten Heizungsanlage - hamburg.de

Freiwillige Verpflichtung der Pumpenindustrie

Pumpenlabel zur Verbraucherorientierung:

� Beschreibung der Energieeffizienz durch den „Energie-Effizienz-Index“ (EEI)

EEI max. 0,4

Der EEI beschreibt den Energieverbrauch der Pumpe zu

der im Jahr 2004 am häufigsten eingesetzten Pumpe

(siehe Anhang II – Richtlinie 2005/32/EG)

ETU Nord GmbH (Torsten Nolte) 16.04.2010Gesetzliche Anforderungen an Heizungsanlagen

EEI max. 0,6

Zielsetzung:

� Markteintritt von hocheffizienten Pumpen

beschleunigen

Page 10: Der Weg zur effizienten Heizungsanlage - hamburg.de

Verordnungüber energiesparenden Wärmeschutz

und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden(Energieeinsparverordnung – EnEV)

vom 24. Juli 2007

ETU Nord GmbH (Torsten Nolte)

Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnungvom 29. April 2009

(seit 1.Oktober 2009 in Kraft)

16.04.2010Gesetzliche Anforderungen an Heizungsanlagen

Page 11: Der Weg zur effizienten Heizungsanlage - hamburg.de

§ 1 Anwendungsbereich

Gebäude die unter Einsatz von Energie beheizt odergekühlt werden mit Anlagen und Einrichtungen der� Heizung� Kühlung� Raumlufttechnik� Beleuchtung� Warmwasserversorgung

ETU Nord GmbH (Torsten Nolte) 16.04.2010Gesetzliche Anforderungen an Heizungsanlagen

Der Energieeinsatz für Produktionsprozessefällt nicht unter die EnEV 2009 !

Mit Ausnahme der §§ 12 und 13 gilt die EnEV 2009 nicht für:� Betriebsgebäude, soweit sie nach ihrem Verwendungszweck großflächig und lang

anhaltend offen gehalten werden müssen� Traglufthallen und Zelte� Unterglasanlagen und Kulturräume für Aufzucht, Vermehrung und Verkauf von Pflanzen� … u.w.m.

Bild: Heizzentrale mit Solaranlage (Wohngebäude)

Page 12: Der Weg zur effizienten Heizungsanlage - hamburg.de

§ 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden

(1) Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigenBrennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestelltworden sind, nicht mehr betreiben . Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die vorhandenenHeizkessel Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel sind, sowie aufheizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als vier Kilowatt oder mehr als400 Kilowatt beträgt, und auf Heizkessel nach § 13 Absatz 3 Nummer 2 bis 4.

ETU Nord GmbH (Torsten Nolte)

Ausnahmen nach § 13 Absatz 3 Nummer 2 bis 4:(2) Heizkessel, die für den Betrieb mit Brennstoffen ausgelegt sind, deren Eigenschaftenvon den marktüblichen flüssigen und gasförmigen Brennstoffen erheblich abweichen.(3) Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung(4) Küchenherde und Geräte, die hauptsächlich zur Beheizung des Raumes, in dem sieeingebaut oder aufgestellt sind ausgelegt sind, daneben aber auch Warmwasser für dieZentralheizung und für sonstige Gebrauchszwecke liefern.

16.04.2010Gesetzliche Anforderungen an Heizungsanlagen

Page 13: Der Weg zur effizienten Heizungsanlage - hamburg.de

Beurteilung von Heizkesseln (§ 10, Abs. 1)

Stichtag: 1. Oktober 1978� Das Abnahmedatum des Bezirksschornsteinfeger-

meister ist entscheidend (Anfrage an die Behörde)

Niedertemperaturkessel (§ 2, Abs. 10)� Rücklauftemperatur kontinuierlich zwischen

35°C und 40°C� Abgaskondensation kurzzeitig möglich (Regelung)

ETU Nord GmbH (Torsten Nolte) 16.04.2010Gesetzliche Anforderungen an Heizungsanlagen

Quelle: Bildersammlung Torsten Nolte

Brennwertkessel (§ 2, Abs. 11)� für Abgaskondensation konstruiert (Wärmetauscher)� vor 1978 eher die Ausnahme

Beurteilung erfolgt in der Regel durch den Bezirksschornsteinfegermeister

… fehlende witterungsgeführte Regelung deutet auf einen Standardkessel hin …

Page 14: Der Weg zur effizienten Heizungsanlage - hamburg.de

§ 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden

Nachträgliche Isolierung der Wärme- und Warmwasservertei lung

(2) Eigentümer von Gebäuden müssen dafür sorgen, dass bei heizungstechnischenAnlagen bisher ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungensowie Armaturen, die sich nicht in beheiztenRäumen befinden, nach Anlage 5 zur Begren-zung der Wärmeabgabe gedämmt sind.

ETU Nord GmbH (Torsten Nolte) 16.04.2010Gesetzliche Anforderungen an Heizungsanlagen

Anlage 5, Tabelle 1Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasser-leitungen, Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen und Armaturen

Page 15: Der Weg zur effizienten Heizungsanlage - hamburg.de

Wärmedämmung von Rohrleitungen

Bild 1: Heizungsverteilung im unbeheizten Keller

ETU Nord GmbH (Torsten Nolte) 16.04.2010Gesetzliche Anforderungen an Heizungsanlagen

Bild 2: Wanddurchbruchvon Heizungsleitungen

Bild 3: Unterstation für einezentrale Lüftungsanlage

Bild 4: Zuleitungen für verschiedene Heizungs-gruppen im unbeheizten Bereich

Bild 5: Strangabsperrventil ineinem Heizungsstrang

Quelle: Bildersammlung Torsten Nolte

Page 16: Der Weg zur effizienten Heizungsanlage - hamburg.de

Wärmedämmung von Armaturen

ETU Nord GmbH (Torsten Nolte) 16.04.2010Gesetzliche Anforderungen an Heizungsanlagen

Bild 1: Rohrnetzverteiler mit geregelten Heizungspumpen

Bild 2: Rohrnetzverteiler mit ungeregelterHeizungspumpe

Quelle: Bildersammlung Torsten Nolte

Page 17: Der Weg zur effizienten Heizungsanlage - hamburg.de

§ 10a Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizgeräten

Anwendungsbereich:

Wohngebäude > 5 WE / Nichtwohngebäude > 500 m² Nutzfläche / Heizleistung > 20 W/m²

Eingebaut bzw. aufgestellt Außerbetriebnahme

bis 01.01.1990 bis 31.12.2019

ab 31.12.1989 nach 30 Jahren *

ETU Nord GmbH (Torsten Nolte) 16.04.2010Gesetzliche Anforderungen an Heizungsanlagen

* Bei Erneuerung wesentlicher Bauteile ist ein max. Betrieb von 30 Jahre,

das zweitälteste Gerät ist entscheidend

Ausnahmen (Beratung in Anspruch nehmen):

� Gebäude entspricht der Wärmeschutzverordnung (WSchV. 95)

� Gebäude wird nicht ausschließlich mit elektrischen Speicherheizgeräten beheizt

Page 18: Der Weg zur effizienten Heizungsanlage - hamburg.de

§ 11 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität

(3) Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowieWarmwasserversorgung sind vom Betreiber sachgerecht zu bedienen. Komponenten mitwesentlichem Einfluss auf den Wirkungsgrad solcher Anlagen sind vom Betreiberregelmäßig zu warten und instand zu halten. Für die Wartung …

ETU Nord GmbH (Torsten Nolte) 16.04.2010Gesetzliche Anforderungen an Heizungsanlagen

Quelle: Bildersammlung Torsten Nolte

Bild 1: Unterstation in einem Gewerbebetrieb

Bild 2: Heizungsregler in einer Schalttafel

Page 19: Der Weg zur effizienten Heizungsanlage - hamburg.de

§ 14 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

(1) Zentralheizungen müssen beim Einbau in Gebäude mit selbsttätig wirkendenEinrichtungen zur Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie zur Ein- undAusschaltung elektrischer Antriebe in Abhängigkeit von

1. der Außentemperatur oder eineranderen geeigneten Führungsgröße und

2. der Zeit

T

T

ETU Nord GmbH (Torsten Nolte) 16.04.2010Gesetzliche Anforderungen an Heizungsanlagen

2. der Zeit

ausgestattet werden.

Soweit die in Satz 1 geforderten Ausstattungenbei bestehenden Gebäuden nicht vorhanden sind,muss der Eigentümer sie nachrüsten. Bei …

M

Bild: Regelkreis einer Heizungsanlage

Page 20: Der Weg zur effizienten Heizungsanlage - hamburg.de

§ 14 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

(1) … nachrüsten. Bei Wasserheizungen, dieohne Wärmeüberträger an eine Nah- oderFernwärmeversorgung angeschlossen sind, giltSatz 1 hinsichtlich der Verringerung undAbschaltung der Wärmezufuhr auch ohneentsprechende Einrichtungen in den Haus- undKundenanlagen als eingehalten, wenn dieVorlauftemperatur des Nah- oder

ETU Nord GmbH (Torsten Nolte) 16.04.2010Gesetzliche Anforderungen an Heizungsanlagen

Vorlauftemperatur des Nah- oderFernwärmenetzes in Abhängigkeit von derAußentemperatur und der Zeit durchentsprechende Einrichtungen in der zentralenErzeugungsanlage geregelt wird.

(2) Heizungstechnische …

Bild: Übergabe-Station Vattenfall

Page 21: Der Weg zur effizienten Heizungsanlage - hamburg.de

§ 14 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

(2) Heizungstechnische Anlagen mit Wasser als Wärmeträger müssen beim Einbau inGebäude mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur raumweisen Regelung derRaumtemperatur ausgestattet werden. Satz 1 gilt …

… werden. Soweit die in Satz 1 bis 3geforderten Ausstattungen bei bestehendenGebäuden nicht vorhanden sind, muss derEigentümer sie nachrüsten.

ETU Nord GmbH (Torsten Nolte) 16.04.2010Gesetzliche Anforderungen an Heizungsanlagen

Eigentümer sie nachrüsten.

Quelle: Bildersammlung Torsten Nolte

Gruppenregelung ist zulässig!

Führungsgröße ?

Page 22: Der Weg zur effizienten Heizungsanlage - hamburg.de

Verantwortliche / Unternehmererklärung

§ 26Verantwortliche

(1) Für die Einhaltung der Vorschriften dieser Verordnung ist der Bauherr verantwortlich,soweit in dieser Verordnung nicht ausdrücklich ein anderer Verantwortlicher bezeichnet ist.

§ 26aPrivate Nachweise

ETU Nord GmbH (Torsten Nolte) 16.04.2010Gesetzliche Anforderungen an Heizungsanlagen

(1) Wer geschäftsmäßig an oder in bestehenden Gebäuden Arbeiten

3. zum erstmaligen Einbau oder zur Ersetzung von Heizkesseln und sonstigenWärmeerzeugungssystemen nach § 13, Verteilungseinrichtungen oderWarmwasseranlagen nach § 14 oder Klimaanlagen oder sonstige Anlagen derRaumlufttechnik nach § 15 durchführt, hat dem Eigentümer unverzüglich nachAbschluss der Arbeiten schriftlich zu bestätigen, dass die von ihm geänderten odereingebauten Bau- und Anlagenteile den Anforderungen der Verordnung entsprechen(Unternehmererklärung)

Page 23: Der Weg zur effizienten Heizungsanlage - hamburg.de

§ 26b Aufgaben des Bezirksschornsteinfegermeisters

(1) Bei heizungstechnischen Anlagen prüft der Bezirksschornsteinfegermeister alsBeliehener im Rahmen der Feuerstättenschau, ob

1. Heizkessel, die nach § 10 Absatz 1, auch inVerbindung mit Absatz 5, außer Betriebgenommen werden mussten, weiterhinbetrieben werden und

ETU Nord GmbH (Torsten Nolte) 16.04.2010Gesetzliche Anforderungen an Heizungsanlagen

betrieben werden und

2. Wärmeverteilungs- und Warmwasser-leitungen sowie Armaturen, die nach § 10Absatz 2, auch in Verbindung mit Absatz 5gedämmt werden mussten, weiterhinungedämmt sind.

Quelle: Bildersammlung Torsten Nolte

Page 24: Der Weg zur effizienten Heizungsanlage - hamburg.de

§ 26b Aufgaben des Bezirksschornsteinfegermeisters

(1) Bei heizungstechnischen Anlagen, die in bestehende Gebäude eingebaut werden, prüftder Bezirksschornsteinfegermeister als Beliehener im Rahmen der Feuerstättenschau nachdem Einbau außerdem, ob

1. Zentralheizungen mit einer zentral selbsttätig wirkendenEinrichtung zur Verringerung und Abschaltung derWärmezufuhr sowie zur Ein- und Ausschaltung elektrischerAntriebe nach § 14 Absatz 1 ausgestattet sind,

ETU Nord GmbH (Torsten Nolte) 16.04.2010Gesetzliche Anforderungen an Heizungsanlagen

Antriebe nach § 14 Absatz 1 ausgestattet sind,

2. Umwälzpumpen in Zentralheizungen mit Vorrichtungen zurselbsttätigen Anpassung der elektrischen Leistungs-aufnahme nach § 14 Absatz 3 ausgestattet sind,

3. bei Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowieArmaturen die Wärmeabgabe nach § 14 Absatz 5 begrenztist.

Quelle: Bildersammlung Torsten Nolte

Page 25: Der Weg zur effizienten Heizungsanlage - hamburg.de

Zusammenfassung Nachrüstpflichten

ETU Nord GmbH (Torsten Nolte) 16.04.2010Gesetzliche Anforderungen an Heizungsanlagen

++

Page 26: Der Weg zur effizienten Heizungsanlage - hamburg.de

ETU Nord GmbH (Torsten Nolte) 16.04.2010Gesetzliche Anforderungen an Heizungsanlagen

Haftungsausschluss:Alle Bilder, Grafiken und Texte – insbesondere die Auszüge aus der Energieeinsparverordnung EnEV 2009 –wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Meinungen des Autors sind nicht zwangläufig alsrechtsverbindlich anzusehen. Die ETU Nord GmbH übernimmt keine Regressansprüche, die sich aus einerfehlerhaften oder unvollständigen, z.B. telefonischen Beratung mit Hilfe dieser Ausarbeitung ergebenkönnten. Eine Projektabhängige Beratung anhand der Vor-Ort-Situation, z.B. durch einen zugelassenenEnergieberater ist grundsätzlich immer zu empfehlen.

16. April 2009, Torsten Nolte (ETU Nord GmbH