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Fördermittelverwaltung mit System
Professionelles eGovernment
zur Verwaltung nationaler und
europäischer FördergelderAuszeichnung Qualitätspreis Berlin-Brandenburg seit 2002
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Wirtschaftsdienliche Maßnahmen
im Rahmen Bezirklicher Bündnisse für Wirtschaft
und Arbeit
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Programm WDM
Das Programm Wirtschaftsdienliche Maßnahmen WDM
Grundlage ist eine Senatsstrategie zur Entwicklung bezirklicher Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit im Jahr 1999
Aufbau und Entwicklung des Programms WDM im Jahr 2002
Umsetzung 2003-2008 durch die Investitionsbank BB
seit 2008 ist die www.ecg.eu Geschäftsbesorger der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie in der Förderperiode 2007-2013/15
Unternehmensaktivitäten der www.ecg.eu GmbH Technische Hilfe ESF in Berlin seit 1999
Förderberatung europäische Strukturfonds ESF/EFRE
Finanzielles Management
Geschäftsbesorger/Treuhänder/Beliehenes Unternehmen
Entwicklung von Software (webbasierte Förderprogramme)
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Programm WDM Ziele der Förderung
Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft auf Ebene der Berliner Bezirke (zeitlich befristete Projekte)
direkte und indirekte Beschäftigungseffekte
Stärkung Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsfähigkeit der regionalen Wirtschaft (Berücksichtigung von Vorhaben in besonders benachteiligten Quartieren)
Die Bezirksverwaltungen sollen die Möglichkeit erhalten
ihr Standortprofil zu optimieren,
Kooperationsbeziehungen mit privaten Unternehmen auszubauen und
wirtschaftsdienliche Infrastrukturen (z.B. Entwicklung von Beratungsstrukturen, Netzwerken, Standortmarketing u.ä.) zu finanzieren
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Programm WDM
Gegenstand der Förderung
Maßnahmen der wirtschaftsnahen Infrastrukturentwicklung
keine einzelbetriebliche Maßnahmen
Möglichkeiten
Konzepte zur wirtschaftlichen Entwicklung von Bezirken oder Bezirksverbünden (Bestandsaufnahmen, Strategieentwicklung)
Bezirkliches Standortmarketing (Maßnahmen zur Imagebildung und Kommunikation des Bezirks als Wirtschaftsstandort)
Bezirkliches Standortmanagement (Maßnahmen zur Standortsicherung, -entwicklung und -profilierung; Krisen- und Umzugsmanagement und Schaffung von Kooperationsplattformen)
Aufbau lokaler Netzwerke (Förderung der Zusammenarbeit des Handels und anderer Gewerbetreibender im Bezirk),
Kooperationen von mehreren kleinen Unternehmen zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit
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Förderbedingungen (I)
Rechtsgrundlagen:WDM Förderleitlinie vom 22. März 2008; Verordnungen des Europäischen Parlaments und des Rates VO 1080/2006; 397/2009; 1083/2006; 1341/2008; 284/2009; 1828/2006 …
Antragsberechtigt:Berliner Bezirksämter, auf Grundlage von Beschlüssen der Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit
Beteiligungssatz des EFRE Förderperiode 2007-2013:max. 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben
EFRE-Förderhöhe eines Projektes:max. 250.000 EUR aus Mitteln des EFRE
Förderdauer eines Projektes:max. 3 Jahre (36 Monate)
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Förderbedingungen (II)
Wann kann ein Antrag auf Projektförderung gestellt werden?
Vor Antragstellung muss eine Projektidee durch die Partner der bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit in den bezirklichen Aktionsplan aufgenommen und bestätigt sein.
Wer kann einen Antrag auf Projektförderung stellen?
Berliner Bezirksämter sind berechtigt, Projekte zu initiieren, Vorhabensanträge zu stellen und
das Vorhaben kann komplett in eigener Regie des Bezirksamtes durchgeführt werden und/oder es können die Mittel (in Form von Zuwendungen oder Auftragsvergabe) an Dritte weiterreichen.
Wann kann ein Projekt bezuschusst werden?
Förderung kann erst gewährt werden, wenn alle verfügbaren Finanzierungsquellen ausgeschöpft sind (Nachrangigkeit EFRE)
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Förderbedingungen (III)
Nationale Kofinanzierung:
- öffentlich-rechliche Mittel
- private Mittel (nur als Barmittel und nicht in Form von Sachleistungen oder Personalkosten)
- Im Vorfeld der Antragstellung erfolgt eine tiefgründige Beratung durch den WDM-Koordinator von ECG zu den Anforderungen an das Einbringen der nationalen Kofinanzierung
Querschnittsziele der Strukturfondsförderung im Land Berlin:
- Nachhaltigkeit
- Chancengleichheit von Frauen und Männern
- Integration von Menschen mit Migrationshintergrund
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Förderbedingungen (IV) – Antragsbestandteile
1.Zeitplan ; inhaltliche Projektbeschreibung; welche Ausgangssituation liegt vor – Projektziel und Problemlage
2.Befürwortung der Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten der Bezirke
3.Kennzahlen, die zur Kontrolle der Zielerreichung herangezogen werden (z.B. Anzahl Ausbildungsplätze; Verminderung von Leerstand; Anzahl KMU o.ä.)
4.Finanzierungsplan / Kostenkalkulation zu z.B.:
- Personalausgaben (ohne Vor- und Nachbereitungszeiten),
- Büromieten, Abschreibungen; Leasing
- Externe Honorare/Aufträge (Aufträge haben den Charakter von Werksverträgen)
- Weitere Sachmittel
- Ausgaben für Werbemaßnahmen und Internetauftritte u.ä.
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Förderbedingungen (V)
Hinweise Personalausgaben
- liegen Stellenbeschreibungen für das im Projekt beschäftigte Personal vor?
- Wird der Bundesangestelltentarif (BAT) bei der beantragten Entlohnung eingehalten (Besserstellungsverbot)?
- Kann die Mitarbeit der Person im Projekt (inhaltlich) nachvollzogen werden?
- Liegt eine Ermittlung der Anteiligkeit vor und kann die Plausibilität des Einsatzes geprüft werden?
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Förderbedingungen (VI)
Hinweise Sachausgaben
- ist der Projektbezug nachvollziehbar?
- sind Mietkosten aufgeschlüsselt entsprechend der Projektnutzung, handelt es sich um ortsübliche Vergleichsmieten?
- Ausgaben für Catering sind nur im Ausnahmefall möglioch, wenn diese Repräsentationsaufwendungen darstellen
- Investitionen (> 150 EUR) sind nicht zuschussfähig; auch keine betrieblichen Ausgaben beteiligter Unternehmen und/oder institutionelle Förderung
- Im Falle von beabsichtigten Leistungen durch Dritte ist im Antrag das Vergabeverfahren darzustellen
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VERFAHREN
Beratung und Prüfung durch ECG
inhaltlich
finanziell
Abstimmung mit Behörden und Einrichtungen im Land Berlin
Entscheidung
Bewilligungsausschuss:DGB, HWK, IHK, RdB, SenIAS, SenStadt, SenWTF, UVB
auf Grundlage von Prüfvermerken durch ECG Förderung
Bezirksämter
in eigener Regie, Zuwendungen, Aufträge
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