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Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid Haushaltssatzung 2011/2012 und Haushaltssicherungskonzept 2011 – 2022 Wahnbachtalsperre

Haushaltssatzung 2011/2012 und Haushaltssicherungskonzept ...€¦ · Produkt 100201 sind ab dem Haushaltsjahr 2011 entfallen. Die Teilplänewerden lediglich zur Darste l-lung der

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  • Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid

    Haushaltssatzung 2011/2012 und Haushaltssicherungskonzept

    2011 – 2022

    Wahnbachtalsperre

  • 2

  • Gemeinde Neunkirchen−Seelscheid

    Haushaltsplan 2011/2012 und Haushaltssicherungskonzept 2011 - 2022

    Haushaltssatzung ........................................................................................... 5

    Vorbericht .................................................................................................... 9

    Produktbuch ........................................................................................ 91

    Budgetregeln ............................................................................................. 111

    Gesamtergebnisplan ................................................................................... 124

    Gesamtfinanzplan ...................................................................................... 125

    Teilpläne .................................................................................................. 127

    Ansätze Haushaltssicherungskonzept bis 2022 ............................................ 647

    Stellenplan ................................................................................................ 677

    Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen ............................................ 683

    Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen ......................................... 685

    Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten ....................... 687

    Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals ....................... 689

    Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Gemeindewerke ................................................................................... 691

    3

  • 4

  • Haushaltssatzung

    der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid für die Haushaltsjahre 2011 und 2012

    Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV.NRW.S.271), hat der Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid mit Beschluss vom 10.01.2012 folgende Haushaltssatzung erlassen:

    § 1 Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2011 und 2012, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

    2011 2012 im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf 25.163.878 € 33.539.035 € Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 30.234.470 € 37.776.137 € im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 23.346.304 € 24.484.813 € Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 26.905.238 € 27.118.858 € Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 829.032 € 1.504.159 € Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 1.925.491 € 2.368.235 €

    5

  • § 2 Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.

    § 3 Es werden keine Verpflichtungsermächtigungen für 2011 und 2012 veranschlagt.

    § 4 Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird

    für 2011 auf 5.070.592 €

    für 2012 auf 4.237.101 €

    festgesetzt.

    § 5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird

    für 2011 auf 21.000.000 €

    für 2012 auf 25.000.000 € festgesetzt.

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  • § 6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 wie folgt festgesetzt:

    1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

    (Grundsteuer A) 310 v.H.

    1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 436 v.H.

    2. Gewerbesteuer 423 v.H.

    § 7 Nach dem Haushaltssicherungskonzept kann der Haushaltsausgleich im Jahre 2022 wiederhergestellt werden. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen.

    § 8 Die Wertgrenze, ab der eine Investition separat ausgewiesen werden muss, wird auf

    15.000 € festgesetzt.

    7

  • § 9

    Die Wertgrenze, ab der bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltspositionen dazu führen, dass eine Nachtragssatzung gemäß § 81 Abs. 2 GO NRW erlassen werden muss, wird auf 5 % des Betrages der ordentlichen Aufwendungen (Zeile 17 des Ergebnisplanes) festgesetzt.

    § 10

    Im Stellenplan sowie in der Stellenübersicht werden Stellen als künftig wegfallend (kw) oder künftig umzuwandeln (ku) bezeichnet. a) Der ku-Vermerk hat die Rechtsfolge, dass die Stelle nach Ausscheiden des

    derzeitigen Stelleninhabers umzuwandeln ist in eine Stelle der Besoldungs- oder Entgeltgruppe, die im Stellenplan und in der Stellenübersicht angegeben ist.

    b) Der kw-Vermerk hat die Rechtsfolge, dass die Stelle nach Ausscheiden des

    derzeitigen Stelleninhabers nicht mehr erforderlich ist und somit entfällt.

    § 11 Beamte, denen ein Amt mit höherem Endgrundgehalt verliehen wird, können mit Rückwirkung von höchstens drei Monaten in die höheren Planstellen eingewiesen werden, soweit sie während dieser Zeit die Obliegenheiten des verliehenen oder eines gleichartigen Amtes tatsächlich wahrgenommen haben und die Planstelle, in die sie eingewiesen werden, besetzbar ist (§ 3 Abs. 1 S.2 LBesG NW).

    8

  • Vorbericht

    zum Haushaltsplan für die Jahre

    2011 und 2012

    und zum Haushaltssicherungskonzept

    2011 bis 2022

    der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid

    9

  • Inhalt

    1. Einleitung........................................................................................................................... 12

    1.1 Bestandteile der Planung und Rechnungslegung ............................................................................. 12

    1.1.1 Ergebnisrechnung und Ergebnisplan ...................................................................................................... 12

    1.1.2 Finanzrechnung und Finanzplan ............................................................................................................. 13

    1.1.3 Bilanz ...................................................................................................................................................... 13

    1.2 Aufbau des Haushaltsplanes ........................................................................................................... 14

    1.3 Der Haushaltsausgleich .................................................................................................................. 15

    1.4 Das Haushaltssicherungskonzept .................................................................................................... 16

    1.5 Kosten-/Leistungsrechnung & interne Leistungsbeziehungen ......................................................... 17

    2. Gesamtergebnisplan .......................................................................................................... 19

    2.1 Ordentliche Erträge ........................................................................................................................ 21

    2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben .............................................................................................................. 22

    2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen ................................................................................................ 27

    2.1.3 Sonstige Transfererträge ......................................................................................................................... 31

    2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ................................................................................................. 32

    2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte ......................................................................................................... 33

    2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen ............................................................................................... 34

    2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge .................................................................................................................. 37

    2.2 Ordentliche Aufwendungen ........................................................................................................... 39

    2.2.1 Personal- und Versorgungsaufwendungen ............................................................................................ 40

    2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ..................................................................................... 43

    2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen .................................................................................................................... 51

    2.2.4 Transferaufwendungen ........................................................................................................................... 52

    2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen ..................................................................................................... 57

    2.3 Finanzergebnis ............................................................................................................................... 61

    2.3.1 Finanzerträge .......................................................................................................................................... 61

    2.3.2 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen ............................................................................................ 61

    2.4 Mittelfristige Ergebnisplanung ........................................................................................................ 62

    Vorbericht zum Haushaltsplan 2011/2012

    und zum Haushaltssicherungskonzept 2011-2022

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  • 2.4.1 Gesamtergebnisplan ............................................................................................................................... 62

    2.4.2 Entwicklung des Eigenkapitals in der mittelfristigen Ergebnisplanung .................................................. 65

    2.5 Erweiterter Planungszeitraum ........................................................................................................ 67

    3. Gesamtfinanzplan .............................................................................................................. 71

    3.1 Laufende Verwaltungstätigkeit ....................................................................................................... 72

    3.1.1 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ................................................................................. 72

    3.1.2 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ................................................................................ 74

    3.1.3 Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit .............................................................................................. 76

    3.1.4 Mittelfristige und erweiterte Finanzplanung der laufenden Verwaltungstätigkeit ................................ 76

    3.2 Investitionstätigkeit ........................................................................................................................ 77

    3.2.1 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit ................................................................................................... 77

    3.2.2 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit .................................................................................................. 80

    3.2.3 Investitionsmaßnahmen ......................................................................................................................... 82

    3.3 Saldo aus Finanzierungstätigkeit ..................................................................................................... 86

    3.3.1 Kredite für Investitionsmaßnahmen ....................................................................................................... 86

    3.3.2 Kredite zur Liquiditätssicherung ............................................................................................................. 88

    Vorbericht zum Haushaltsplan 2011/2012

    und zum Haushaltssicherungskonzept 2011-2022

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  • 1. Einleitung

    1.1 Bestandteile der Planung und Rechnungslegung

    Der Haushaltsplan bildet die Grundlage der Finanzwirtschaft. Das Budgetrecht wird durch den Rat der Gemeinde Neunkirchen–Seelscheid – als politischem Organ – wahrgenommen. Der verabschiedete Haushaltsplan ist die Arbeitsgrundlage der Verwaltung und ermächtigt sie, in diesem Rahmen Ver-pflichtungen einzugehen.

    Der Haushalt ist und bleibt somit das zentrale Steuerungs- und Rechenschaftsinstrument in der kommunalen Verwaltung.

    Der Haushalt beinhaltet:

    den Ergebnisplan/ die Ergebnisrechnung

    den Finanzplan/ die Finanzrechnung

    die Bilanz

    1.1.1 Ergebnisrechnung und Ergebnisplan

    Die Ergebnisrechnung entspricht der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung und bildet periodengerecht alle Aufwendungen und Erträge ab. Das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Jahresergebnis (Überschuss / Fehlbedarf) geht in die Bilanz ein und bildet unmittelbar die Verände-rung des Eigenkapitals der Gemeinde und damit den Ressourcenverbrauch in der Rechnungsperiode ab.

    Als Planungsinstrument ist der Ergebnisplan der wichtigste Bestandteil des Haushaltrechts:

    Elemente der Haushaltsplanung

    Elemente des Jahresabschlusses

    Vorbericht zum Haushaltsplan 2011/2012

    und zum Haushaltssicherungskonzept 2011-2022

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  • Der Ergebnisplan beinhaltet alle Erträge und Aufwendungen einer Planungsperiode und ist am ehesten vergleichbar mit dem früheren Verwaltungshaushalt.

    Der Ergebnisplan gibt einen Gesamtüberblick über die voraussichtliche finanzwirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde.

    Aus dem ausgewiesenen Ergebnis ist erkennbar, ob sich das Eigenkapital voraussichtlich er-höht (Planüberschuss) oder vermindert (Planfehlbetrag).

    1.1.2 Finanzrechnung und Finanzplan

    Die Finanzrechnung weist periodengerecht alle Einzahlungen und Auszahlungen der liquiden Mittel nach und bildet die Investitionstätigkeit und deren Finanzierung ab.

    Der Liquiditätssaldo gem. der Finanzrechnung (der Überschuss der Einzahlungen über die Auszahlun-gen) bildet die Veränderung des Bestandes an liquiden Mitteln in der Bilanz ab.

    Neben dem Ergebnisplan stellt der Finanzplan einen weiteren wesentlichen Haushaltsplanbestandteil dar. Der Finanzplan beinhaltet alle Einzahlungen und Auszahlungen und stellt die planerische Verän-derung des Geldvermögens dar. Er weist die Investitionsplanung der Gemeinde und deren Finanzie-rung nach.

    Der Finanzplan gibt einen systematischen Überblick über die voraussichtliche finanzielle Lage der Kommune in den Planjahren und den drei Folgejahren. Er stellt insbesondere dar, welcher Finanzmit-telbedarf sich aus laufender Tätigkeit oder aus Investitionstätigkeit ergibt und wie er (durch z.B. Kreditaufnahmen) gedeckt werden soll.

    1.1.3 Bilanz

    Die Bilanz ist Teil des Jahresabschlusses und weist das Vermögen (Mittelverwendung) und dessen Finanzierung durch Eigen- und Fremdkapital (Mittelherkunft) nach. Auf der Aktivseite der kommuna-len Bilanz befindet sich in enger Anlehnung an das Handelsgesetzbuch (HGB) das Anlage- und Um-laufvermögen der Gemeinde einschließlich der Forderungen gegenüber Dritten. Auf der Passivseite werden das Eigenkapital und Fremdkapital (Rückstellungen und Verbindlichkeiten) ausgewiesen. Zwischen diesen beiden Positionen werden Zuwendungen, welche die Gemeinde für Investitionen erhalten hat, als Sonderposten angesetzt.

    Die Gemeinde hat erstmals zum Stichtag 01.01.2008 eine NKF-Eröffnungsbilanz aufgestellt.

    Vorbericht zum Haushaltsplan 2011/2012

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  • 1.2 Aufbau des Haushaltsplanes

    Das zentrale Element für die finanzwirtschaftliche Ausrichtung des Verwaltungshandelns bilden die Produkte. Der Haushalt ist gegliedert nach

    Produktbereichen

    Produktgruppen und

    Produkten

    Der Gesetzgeber hat 17 Produktbereiche verbindlich vorgeschrieben, die darunter liegenden Ebenen sind individuell gestaltbar. Diese Gestaltungsfreiheit wird allerdings durch die Anforderungen der Finanzstatistik wieder eingeschränkt, da von der Statistik eine weitergehende Differenzierung der Zahlungsströme gefordert wird.

    Der Haushalt der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid wird zur Erreichung einer größeren Transparenz nicht auf der Produktbereichsebene sondern auf der Produktgruppenebene abgebildet.

    Der Aufbau sieht hierbei bei der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid wie folgt aus:

    14 Produktbereiche (PB)

    Von den 17 verbindlich vorgeschriebenen Produktbereichen sind bei der Gemeinde Neunkir-chen-Seelscheid die Bereiche Gesundheit, Versorgung und Stiftungen nicht besetzt, sodass 14 Produktbereiche verbleiben.

    39 Produktgruppen (2010: 41)

    Diese bilden die Darstellungsebene für den gemeindlichen Haushalt.

    77 Produkte (2010: 79)

    Die Produktgruppen 0104 Baubetriebshof mit dem zugehörigen Produkt 010401 Unterhaltung und Pflege von Infrastrukturvermögen sowie die Produktgruppe 1002 Wohnungsvermittlung mit dem Produkt 100201 sind ab dem Haushaltsjahr 2011 entfallen. Die Teilpläne werden lediglich zur Darstel-lung der Vorjahreswerte ausgewiesen.

    Näheres zu dieser Struktur ist dem Produktbuch der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid zu entneh-men.

    Vorbericht zum Haushaltsplan 2011/2012

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  • Bestandteile des NKF-Haushalts

    Das Zahlenwerk des NKF-Haushalts umfasst:

    Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzplan,

    Teilergebnis- und Teilfinanzpläne je Produktbereich,

    Teilergebnis- und Teilfinanzpläne je Produktgruppe.

    Da die Darstellung des Haushaltes auf der Produktgruppenebene erfolgt, werden die Teilpläne auf Produktebene im Haushaltsplan nicht ausgewiesen.

    Die Bildung von produktbezogenen Kennzahlen, sowie die Definition von umsetzbaren Zielvereinba-rungen stellen sich als schwierige Aufgabe dar. Insbesondere fehlen häufig die hierfür notwendigen Datengrundlagen und Vergleichsmöglichkeiten, sodass zunächst noch auf die entsprechende Darstel-lung verzichtet wird.

    Leistungskennzahlen, die z.B. die Grundlage der inneren Verrechnungen sind, wurden soweit sinnvoll und erforderlich gebildet und dargestellt.

    Als weiterer Schritt im Rahmen der Umsetzung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements steht zukünftig der Aufbau eines aussagekräftigen Berichtswesens an.

    1.3 Der Haushaltsausgleich

    Der Haushalt muss nach § 75 Abs. 2 GO in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen werden.

    Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwen-dungen erreicht oder übersteigt.

    Er gilt als ausgeglichen, wenn ein Fehlbedarf im Ergebnisplan und ein Fehlbetrag in der Ergebnis-rechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann.

    Solange demnach der Jahresfehlbedarf bzw. Jahresfehlbetrag niedriger ist als der Stand der Aus-gleichsrücklage, gilt die so genannte Fiktion des Haushaltsausgleiches.

    Die Ausgleichsrücklage ist Bestand des Eigenkapitals. In der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Neunkir-chen-Seelscheid zum 01.01.2008 wurde eine Ausgleichshöhe errechnet in Höhe von

    6,067 Mio. €.

    Die weitere Entwicklung der Ausgleichsrücklage in den Folgejahren kann dem Punkt 2.4.2 des Vorbe-richts entnommen werden.

    Bei einem ausgeglichenen Haushalt besteht nach § 80 Abs. 5 GO eine so genannte Anzeigepflicht. Der Haushalt ist in diesem Fall der Kommunalaufsicht lediglich anzuzeigen.

    Vorbericht zum Haushaltsplan 2011/2012

    und zum Haushaltssicherungskonzept 2011-2022

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  • 1.4 Das Haushaltssicherungskonzept

    Neben der Ausgleichsrücklage setzt sich das Eigenkapital aus der allgemeinen Rücklage zusammen. Der Haushalt ist nicht mehr ausgeglichen, wenn diese allgemeine Rücklage verringert wird. Dieses ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn die Ausgleichsrücklage vollständig aufgezehrt ist.

    Bei der Verringerung des Bestandes der allgemeinen Rücklage unterscheidet man folgende Fälle:

    1. Fall: Die allgemeine Rücklage wird innerhalb eines Jahres um weniger als ein Viertel verringert.

    Folge: Einfaches Genehmigungsverfahren nach § 75 Abs. 4 GO.

    2. Fall: Die allgemeine Rücklage wird um mehr als ein Viertel innerhalb eines Haushaltsjahres reduziert.

    Folge: Ein genehmigungspflichtiges Haushaltssicherungskonzept nach § 76 GO muss aufge-stellt werden.

    3. Fall: Die allgemeine Rücklage wird in zwei aufeinander folgenden Jahren um jeweils mehr als ein Zwanzigstel verringert.

    Folge: Ein genehmigungspflichtiges Haushaltssicherungskonzept nach § 76 GO muss aufge-stellt werden.

    Im vorliegenden Haushaltsplan ist für das Jahr 2011 eine Reduzierung der allgemeinen Rücklage um 22,61 % und für 2012 um 24,36 % geplant. Damit ist ein Haushaltssicherungs-konzept aufzustellen bzw. fortzuschreiben. Eine nähere Erläuterung hierzu kann dem Punkt 2.4.2 dieses Vorberichts entnommen werden.

    4. Fall: Die allgemeine Rücklage wird innerhalb des Zeitraums der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung vollständig aufgebraucht.

    Folge: Ein genehmigungspflichtiges Haushaltssicherungskonzept nach § 76 GO muss aufge-stellt werden.

    Die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden.

    Sie kann nach § 76 Abs. 2 S. 3 im Regelfall nur dann erteilt werden, wenn aus dem Haushaltssiche-rungskonzept hervorgeht, dass spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahr der Haushaltsausgleich erreicht wird.

    Vorbericht zum Haushaltsplan 2011/2012

    und zum Haushaltssicherungskonzept 2011-2022

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  • Zinsen, Beihilfe etc.

    Objekte

    Zentrale Dienste

    Gebäudemanagement

    Fachbereiche

    externe Produkte

    Primärkosten

    1.5 Kosten-/Leistungsrechnung & interne Leistungsbeziehungen

    Eine Zielsetzung des neuen kommunalen Finanzmanagements liegt in der vollständigen Darstellung der Leis-tungserbringung und des Ressourcen-verbrauchs. Zu diesem Zweck wurden im Rahmen der Produktdefinition auch interne Beziehungen zwischen Verwaltungsteilen ermit-telt. Diese Leistungsbeziehungen wurden bei der Erstellung des Haushaltsplanes bewertet und sind in den Teilergebnisplänen berücksichtigt.

    Der Aufbau einer Kosten- und Leistungsrechnung ist unerlässlich zur nachhaltigen Verbesserung der Verwaltungssteuerung. Im Rahmen der Einführung des NKF wurde hierfür zunächst ein vereinfachtes Verrechnungsmodell entwickelt, um die Kosten den Produkten zuordnen zu können. Dieser Prozess muss nach der Einführung des NKF überprüft und kontinuierlich fortgeführt werden.

    Verrechnungstechniken

    Verteilungen

    Hierunter fallen im Wesentlichen Zinsen für Investitionskredite sowie Aufwendungen für Beihilfen einschließlich der Beihilfeablöseversicherung. Diese werden zunächst zentral auf sog. Hilfskostenstel-len erfasst. Durch die Verteilung werden die Kosten anhand von Schlüsseln den einzelnen Produkt-gruppen zugeordnet.

    In den Teilergebnisplänen sind die entsprechenden Aufwendungen aufgeteilt auf die Produktgruppen bei den jeweiligen Haushaltspositionen ausgewiesen.

    Die Ansätze für Zinsen in den Teilplänen entsprechen somit deren Anteil am gesamten gebundenen Fremdkapital, die Aufwendungen für Beihilfe dem an den gesamten Personalaufwendungen.

    Die Personalaufwendungen für die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden ab dem Haushaltsjahr 2011 direkt entsprechend den Festlegungen des Stellenplans den Produkten zugeord-net. Die Zuordnung der Kosten für Leitungsstellen erfolgt im Wege der internen Leistungsverrechnung (ILV).

    Dagegen werden Leistungen, die von Organisationseinheiten für andere Bereiche der Verwaltung erbracht werden, im Rahmen der internen Leistungsverrechnung den Empfängern zugerechnet. Dies betrifft den überwiegenden Teil der Leistungen des Produktbereiches 01 - Innere Verwaltung. Bei der Verrechnung kommen zwei Verfahren zum Einsatz:

    Vorbericht zum Haushaltsplan 2011/2012

    und zum Haushaltssicherungskonzept 2011-2022

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  • Direkte Leistungsverrechnung

    Die direkte Leistungsverrechnung wird beim Hausmeisterpool des Gebäudemanagements angewen-det. In diesem Bereich wurde jeweils für eine Arbeitsstunde ein fester Tarif ermittelt, der zur Deckung der Kosten von den Abnehmern der Leistung zu „erstatten“ ist. Die tatsächlichen Leistungsmengen werden durch Zeiterfassung ermittelt und verrechnet.

    Umlagen

    Die Kosten der übrigen internen Produkte werden in mehreren Stufen auf der Basis von Verrech-nungskennzahlen wie Anzahl Mitarbeiter, Gebäudeflächen oder Schülerzahlen umgelegt.

    Darstellung von internen Leistungsbeziehungen im Haushaltsplan

    Die Verteilungen führen zu einer Veränderung der Positionen in den Teilergebnisplänen. Somit sind etwa die verteilten Zinsaufwendungen direkt bei der Position Finanzaufwendungen in den Teilergeb-nisplänen ausgewiesen.

    Der Wert der Leistungen, die eine Produktgruppe im Wege der direkten Leistungsverrechnung und der Umlage planmäßig für andere Bereiche erbringen soll, wird in den Teilergebnisplänen als „Erträge aus internen Leistungsbeziehungen“ ausgewiesen; zu empfangende Leistungen sind bei der Position „Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen“ zusammengefasst.

    Da die Verteilungen und Leistungsverrechnungen zwischen einzelnen Organisationseinheiten inner-halb der Gemeinde stattfinden, haben sie auf die Gesamtbetrachtung im Ergebnisplan keinen Einfluss und werden dort somit nicht ausgewiesen. Auch im Finanzplan und in den Teilfinanzplänen sind diese nicht dargestellt, da kein Zu- oder Abfluss von Finanzmitteln erfolgt.

    Vorbericht zum Haushaltsplan 2011/2012

    und zum Haushaltssicherungskonzept 2011-2022

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  • 2. Gesamtergebnisplan

    Die Daten des Gesamtergebnisplanes stellen sich für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 wie folgt dar:

    Ansatz 2011 Ansatz 2012

    Ordentliche Erträge: 25.107.878 € 33.483.035 €

    ./. Ordentliche Aufwendungen: 29.223.470 € 36.682.137 €

    = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit: −4.115.592 € −3.199.101 €

    + Finanzergebnis: −955.000 € −1.038.000 €

    Ordentliches Ergebnis: −5.070.592 € −4.237.101 €

    Der Ergebnisplan kann somit in 2011 und 2012 nicht ausgeglichen werden. Er schließt mit Jahresfehl-bedarfen in Höhe von 5,07 Mio. € für 2011 und 4,24 Mio. € für 2012.

    Gemäß § 75 Abs. 2 GO besteht grundsätzlich die Möglichkeit, einen Fehlbedarf durch Inanspruch-nahme der Ausgleichsrücklage zu decken. Nach dem vom Rat am 07.12.2011 festgestellten Jahresab-schluss 2008 und dem derzeitigen Stand der Jahresabschlussarbeiten für 2009 verbleibt zum 01.01.2010 noch ein Restbestand vom 2,06 Mio. € in der Ausgleichsrücklage. Nach der aktuellen Hochrechnung für 2010 wird ein Fehlbetrag in Höhe von 3,2 Mio. € erwartet. Der Restbetrag des Defizits aus 2010 von 1,14 Mio. € muss dann durch die Allgemeine Rücklage gedeckt werden, welche in der korrigierten NKF-Eröffnungsbilanz mit 23,6 Mio. € angesetzt wurde.

    - T€

    5.000 T€

    10.000 T€

    15.000 T€

    20.000 T€

    25.000 T€

    30.000 T€

    35.000 T€

    Erträge AufwendungenFinanz- 56 T€ 1.011 T€

    Ordentliche 25.108 T€ 29.223 T€

    Volumen Ergebnisplan 2011

    - T€

    5.000 T€

    10.000 T€

    15.000 T€

    20.000 T€

    25.000 T€

    30.000 T€

    35.000 T€

    40.000 T€

    Erträge AufwendungenFinanz- 56 T€ 1.094 T€

    Ordentliche 33.483 T€ 36.682 T€

    Volumen Ergebnisplan 2012

    Vorbericht zum Haushaltsplan 2011/2012

    und zum Haushaltssicherungskonzept 2011-2022

    19

  • Zum 01.01.2011 beträgt die Allgemeine Rücklage damit voraussichtlich noch 22,4 Mio. €. Mit der erforderlichen weiteren Entnahme zur Deckung des Fehlbedarfs in 2012 (24,36 %) wird der Schwel-lenwert des § 76 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GO überschritten, was die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) auslöst. Bereits für 2010 musste ein HSK aufgestellt werden, da der Schwellenwert im mittelfristigen Planungszeitraum überschritten wurde. Dieses HSK muss nunmehr fortgeschrieben werden.

    Mit der Neufassung des Paragraphen 76 der Gemeindeordnung vom 24.05.2011 wurde der Zeitraum, in dem der Haushaltsausgleich wiedererlangt werden kann, auf zehn Jahre verlängert. Unter Anwen-dung der vom Land vorgegebenen Berechnungsparameter für die Ertrags- und Aufwandsentwicklung und Umsetzung der vom Rat im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes beschlossenen Konsoli-dierungsmaßnahmen kann ein struktureller Ausgleich des Haushalts, d.h. Erträge größer oder gleich Aufwendungen, im Haushaltsjahr 2020 wiedererlangt werden. Der Abbau der zwischenzeitlich eingetretenen Überschuldung wird im Haushaltsjahr 2022 erreicht.

    Wir gehen daher davon aus, dass das Haushaltssicherungskonzept genehmigungsfähig ist.

    Eine weitergehende Darstellung zur Entwicklung des Eigenkapitals in den Folgejahren und den damit verbundenen haushaltsrechtlichen Konsequenzen kann dem Punkt 2.4.2 dieses Vorberichts entnom-men werden.

    Vorbericht zum Haushaltsplan 2011/2012

    und zum Haushaltssicherungskonzept 2011-2022

    20

  • 2.1 Ordentliche Erträge

    Die ordentlichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

    Ansatz 2010 Ansatz 2011 Ansatz 2012 Steuern und ähnliche Abgaben 14.493.000 € 16.023.000 € 17.064.000 € Zuwendungen und allgemeine Umlagen 6.843.753 € 4.825.745 € 5.394.767 € Sonstige Transfererträge 1.620 € 50 € 50 € Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 1.133.862 € 1.268.260 € 1.266.385 € Privatrechtliche Leistungsentgelte 266.018 € 286.437 € 286.337 € Kostenerstattungen und Kostenumlagen 1.029.569 € 1.155.318 € 798.457 € Sonstige ordentliche Erträge 1.024.738 € 1.549.068 € 8.673.039 € Aktivierte Eigenleistungen 21.862 € 0 € 0 € Summe der ordentlichen Erträge 24.814.422 € 25.107.878 € 33.483.035 €

    Gde.-Anteil Einkom-

    mensteuer 8.839 T€

    35%

    Schlüssel-zuwei-sungen

    2.946 T€ 12%

    Gewerbe-steuer

    3.670 T€ 15%

    Grund-steuer B 2.900 T€

    11%

    Auflösung von

    Sonder-posten

    1.423 T€ 6%

    Kostener-stattungen

    915 T€ 4%

    Bestands-korrek-turen 95 T€

    0%

    Sonstiges 4.320 T€

    17%

    2011

    Gde.-Anteil Einkom-

    mensteuer 9.513 T€

    28%

    Schlüssel-zuwei-sungen

    3.395 T€ 10%

    Gewerbe-steuer

    3.960 T€ 12%

    Grund-steuer B 2.960 T€

    9% Auflösung

    von Sonder-posten

    1.560 T€ 5%

    Kostener-stattungen

    798 T€ 2%

    Bestands-korrek-turen

    7.728 T€ 23%

    Sonstiges 3.569 T€

    11%

    2012

    Vorbericht zum Haushaltsplan 2011/2012

    und zum Haushaltssicherungskonzept 2011-2022

    21

  • - T€ 1.000 T€ 2.000 T€ 3.000 T€ 4.000 T€ 5.000 T€ 6.000 T€ 7.000 T€ 8.000 T€ 9.000 T€

    10.000 T€

    2008 2009 2010 2011 2012bisherige Planung 7.860 T€ 8.410 T€

    Ansatz 7.950 T€ 8.590 T€

    Ergebnis 8.633 T€ 7.922 T€ 7.486 T€

    Entwicklung der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer

    Der Schwerpunkt der ordentlichen Erträge liegt mit einem Betrag in Höhe von 16,02 Mio. € in 2011 bzw. 17,064 Mio. € in 2012 bei den Steuern und ähnlichen Abgaben.

    2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben

    Unter die Rubrik Steuern und ähnlichen Abgaben fallen folgende Ansätze:

    Ansatz 2010 Ansatz 2011 Ansatz 2012 401100 Grundsteuer A 52.000 € 55.000 € 56.000 € 401200 Grundsteuer B 2.670.000 € 2.900.000 € 2.960.000 € 401300 Gewerbesteuer 2.890.000 € 3.670.000 € 3.960.000 € 402100 Gemeindeanteil Einkommensteuer 7.380.000 € 7.950.000 € 8.590.000 € 402200 Gemeindeanteil Umsatzsteuer 313.000 € 342.000 € 357.000 € 403200 Sonstige Vergnügungssteuer 40.000 € 42.000 € 42.000 € 403300 Hundesteuer 150.000 € 150.000 € 150.000 € 403500 Zweitwohnungssteuer 28.000 € 25.000 € 26.000 € 405100 Kompensationsz. Familienleistungsaus-

    gleich 902.000 € 889.000 € 923.000 €

    405110 Kompensationszahlung Kinderbonus 68.000 € 0 € 0 € Summe 14.493.000 € 16.023.000 € 17.064.000 €

    Gemeindeanteile an Verbundsteuern

    Einkommensteuer

    Die Gemeinden erhalten im Rahmen des großen Steuerverbundes zwischen Bund, Ländern und Gemeinden einen Anteil in Höhe von 15 % am Aufkommen der Einkommen- und Lohn-steuer des jeweiligen Bundeslandes.

    Der Anteil an der Einkommensteuer ist für die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid mit Abstand die größte Ertragsposition. Da die Gemeinde auf diese Steuereinnahmen aber kaum einen Einfluss hat, wird das Dilemma der gemeindlichen Finanzen an diesem Punkt mehr als deutlich.

    Vorbericht zum Haushaltsplan 2011/2012

    und zum Haushaltssicherungskonzept 2011-2022

    22

  • Bei der Entwicklung des Einkommensteueraufkommens war in den letzten Jahren eine äußerst positive Tendenz festzustellen. Im Rahmen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise kam es hier dann allerdings in 2009 zu einem ersten Einbruch. Konnte für 2008 noch ein Volumen in Höhe von 6,258 Mrd. € landesweit verteilt werden, ergab sich für 2009 nur noch eine Verteilmasse von rd. 6 Mrd. €. Noch stärker verminderte sich das Steueraufkommen dann für 2010, hier sank der Betrag auf rd. 5,5 Mrd. €. Nach den Orientierungsdaten 2012-2015 wird für das Jahr 2011 mit einer Erholung beim landesweiten Steueraufkommen und einer Steigerung auf 5,815 Mrd. € gerechnet. Für 2012 erwartet das Finanzministerium NRW in seiner Regionalisierung der November-Steuerschätzung eine Verteilmasse von 6,342 Mrd. €.

    Diese Verteilmasse wird anhand von Schlüsselzahlen auf die einzelnen Kommunen aufgeteilt. Diese Schlüsselzahlen werden alle drei Jahre aktualisiert. Die Schlüsselzahl für den Zeitraum 2009 bis 2011 beträgt für unsere Gemeinde 0,0013674. Ab dem Haushaltsjahr 2012 wird nach der Modellrechnung des Landesamts für Information und Technik (IT.NRW) mit einer Schlüsselzahl von 0,0013537 gerechnet. Hierbei gehen wir – wie auch der Städte und Gemeindebund – davon aus, dass die anzuwendenden Sockelbeträge von derzeit 30.000/60.000 € auf 35.000/70.000 € angehoben werden.

    Multipliziert man die zur Verfügung stehende Verteilmasse mit dieser Schlüsselzahl, ergibt sich für 2011 ein Ansatz in Höhe von rd. 7,95 Mio. €, für 2012 werden 8,59 Mio. € erwartet. Vergleicht man diese Ansätze mit der ursprünglichen Planung des Jahres 2010 für die Jahre 2011 und 2012 (7,86 Mio. € bzw. 8,41 Mio. €), ist hier für 2011 ein Plus von 90 T€, für 2012 eines von 180 T€ zu verzeichnen. Unerfreulicher erscheint diese Entwicklung, wenn man die ursprüngliche Planung aus 2009 betrachtet. Hier gingen wir anhand der Daten des Landes von Erträgen in Höhe von 9,45 Mio. € bzw. 10,02 Mio.€ aus, sodass sich ein Defizit von rd. 1,5 bzw. 1,4 Mio. € ergibt.

    Der fortschreitende Einbruch bei der Einkommensteuer ist einer der Hauptgründe, warum der Haushalt sich seit einigen Jahren zunehmend schlechter entwickelt.

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    23

  • Umsatzsteuer

    Deutlich stabiler als der Einkommensteueranteil entwickelt sich der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer. Dieser ist jedoch für den Gesamt-haushalt von weitaus geringerer Bedeutung. Der Ansatz liegt im Haushaltsjahr 2011 mit 342 T€ um 28 T€ höher als im Vorjahr. In 2012 wird mit einer weiteren Steigerung auf 357 T€ gerechnet.

    Kostenanteil aus dem Familienleistungsausgleich

    Daneben wird ein so genannter Kostenanteil aus dem Familienleistungsausgleich gezahlt.

    Die Gemeinden erhalten zum Ausgleich der Einnahmeausfälle beim Gemeindeanteil an der Einkom-mensteuer infolge der 1997 vorgenommenen Neuregelung des Familienleistungsausgleiches einen Anteil von 26 v.H. des dem Land zustehenden Mehraufkommens an der Umsatzsteuer.

    Hier wird ein Ansatz in Höhe von 889 T€ für 2011 etatisiert. Im Vergleich zum Vorjahresansatz bedeu-tet dies eine Reduzierung um 13 T€. Berücksichtigt man zusätzlich den Wegfall des im Vorjahr geleis-teten sogenannten Kinderbonus (68 T€), beträgt der Rückgang gegenüber 2010 81 T€. Das Land stellt hier insgesamt einen Betrag in Höhe von rd. 650 Mio. € zur Verfügung. Dieser Betrag wird anhand des Verteilschlüssels des Einkommensteueranteils (0,0013674) an die Kommunen verteilt. In 2012 wird nach den Orientierungsdaten des Ministeriums für Inneres und Kommunales (MIK NRW) und der geänderten Schlüsselzahl mit einem Ertrag von 923 T€ gerechnet.

    200 T€ 220 T€ 240 T€ 260 T€ 280 T€ 300 T€ 320 T€ 340 T€ 360 T€

    2008 2009 2010 2011 2012Ergebnis 305 T€ 325 T€ 330 T€

    Ansatz 342 T€ 357 T€

    Entwicklung der Gemeindeanteile an der Umsatzsteuer

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  • Gemeindesteuern

    Schließlich werden hier die Steuern, die direkt von der Ge-meinde erhoben werden, berücksich-tigt. Hier hat die Gemeinde auch das so genannte Hebesatz-recht. Das bedeutet, dass die Gemeinde die Hebesätze für diese Steuern selbst festle-gen kann.

    Aufgrund der in 2011 zu berücksichtigenden Ertragseinbrüche, die allein bei den Schlüsselzuweisun-gen im Vergleich zum Jahr 2010 rd. 2,2 Mio. € ausmachen, hat sich die finanzielle Lage der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid im Vergleich zur bereits kritischen Ausgangslage aus 2010 noch einmal erheblich verschlechtert. Damit drohte im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung (bis einschl. 2015) ohne weitere Gegenmaßnahmen die Überschuldung. Das bedeutet, dass das gesamte Eigen-kapital verzehrt wird. Dies ist aus Sicht der Gemeinde unter allen Umständen zu vermeiden, da mit dieser drohenden Überschuldung die kommunale Selbstverwaltung nahezu vollkommen ausgehöhlt wird. Als Beispiel sei hier nur die Tatsache genannt, dass die Kommunalaufsicht jede einzelne Investi-tionsausgabe vorab genehmigen muss.

    Zur Vermeidung der drohenden Überschuldung wurden in den Haushalt umfangreiche Kürzungen eingebracht, welche in den nachstehenden Erläuterungen dieses Vorberichtes beschrieben sind. Diese allein sind jedoch nicht ausreichend. Daneben ist eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze unumgänglich.

    Im Rahmen der sogenannten Grunddatenanpassung hat das Land NRW die fiktiven Hebesätze wie folgt angehoben: Grundsteuer A, 209 Punkte (+17), Grundsteuer B, 413 Punkte (+32) und Gewerbe-steuer 411 Punkte (+8).Dies hätte bei unveränderten gemeindlichen Hebesätzen bei der Grundsteuer B zur Folge, dass die Gemeinde höhere Steuereinnahmen angerechnet bekommt als sie tatsächlich einnimmt. Dies ist ein untragbarer Zustand!

    Am 26.05.2011 hat der Rat daher die folgende Anhebung der Hebesätze beschlossen, die sich im Wesentlichen an der seitens des Landes vorgenommenen Erhöhung der fiktiven Hebesätze orientiert:

    Hebesatz aktuell Hebesatz neu Differenz Erwarteter Mehrertrag

    Grundsteuer A 293 Punkte 310 Punkte + 17 Punkte 3.000 € Grundsteuer B 404 Punkte 436 Punkte + 32 Punkte 210.000 € Gewerbesteuer 415 Punkte 423 Punkte + 8 Punkte 70.000 €

    Ist2008

    Ist2009

    Ist2010

    Ansatz2011

    Ansatz2012

    Grundsteuer B 2.638 T€ 2.652 T€ 2.675 T€ 2.900 T€ 2.960 T€

    GewSt ./. Umlagen 2.710 T€ 2.549 T€ 2.178 T€ 3.062 T€ 3.304 T€

    1.500 T€

    2.000 T€

    2.500 T€

    3.000 T€

    3.500 T€

    Entwicklung der Steuereinnahmen - Kommunalsteuern

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  • Trotz aller vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen ist es zur Vermeidung einer Überschuldung im mittelfristigen Planungszeitraum unumgänglich, im Haushaltsjahr 2014 eine weitere Anhebung der Realsteuerhebesätze um jeweils 30 Punkte vorzunehmen.

    Gewerbesteuer

    Bei der Gewerbesteuer handelt es sich um eine Ertragssteuer. Sie ist daher in hohem Maße von der konjunkturellen Entwicklung abhängig und somit starken Schwankungen unterworfen.

    Die Gewerbesteuereinnahmen entwickelten sich bis zum Jahr 2008 positiv. So konnte in 2008 noch ein Ergebnis von 3,2 Mio. € erreicht werden. Im Haushaltsjahr 2009 hat sich die Finanz- und Wirt-schaftskrise auch auf die Gewerbesteuereinnahmen in unserer Gemeinde ausgewirkt. Nach dem aktuellen Stand ist für das Jahr 2009 von einem Ergebnis in Höhe von 2,92 Mio. € auszugehen. Damit ist zwar ein merklicher Rückgang hinzunehmen, die Auswirkungen bleiben in unserer Gemeinde glücklicherweise jedoch hinter dem zuvor befürchteten Ausmaß zurück.

    Im vorangegangenen Jahr 2010 entwickelten sich die Erträge bei der Gewerbesteuer überraschend gut. Die wieder anspringende Konjunktur führte auch bei uns zu einem äußerst positiven Ergebnis von rd. 4 Mio. €.

    Wir gehen jedoch davon aus, dass dieses zum Teil auch auf einmaligen Zahlungen beruhte. So erwar-ten wir vor Berücksichtigung der Hebesatzerhöhung einen Ertrag in Höhe von 3,6 Mio. €. Addiert man hierzu den erwarteten Mehrertrag in Höhe von 70 T€ aus der Hebesatzanpassung, ergibt sich der etatisierte Ansatz in Höhe von 3,67 Mio. €.

    In 2012 und den weiteren Folgejahren werden die Ansätze anhand der aktuellen Orientierungsdaten des Landes hochgerechnet.

    Grundsteuer

    Die Grundsteuer unterteilt sich in die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke sowie die Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke in der Gemeinde. Bei der Grund-steuer A ist aufgrund der beabsichtigten Hebesatzanhebung von einem Volumen in Höhe von 55 T€ auszugehen.

    Bei der Grundsteuer B handelt es sich um die verlässlichste Einnahmequelle der Gemeinde. Das erwartete Ergebnis für 2010 von 2,9 Mio. € wird mit einer Steigerungsrate von rd. 1 % hochgerechnet. Daneben wirkt sich die vorgeschlagene Anpassung des Hebesatzes hier mit einem erwarteten Plus in Höhe von 210 T€ besonders positiv aus.

    Die Mehrbelastung aus der Anhebung von 404 auf 436 Punkte für ein Einfamilienhaus beträgt rd. 22 €.

    In den Folgejahren ab 2012 werden die Ansätze anhand der aktuellen Orientierungsdaten des Landes hochgerechnet.

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    26

  • Weitere Kommunalsteuern

    Weiter zählen zu den Kommunalsteuern die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer sowie die Zweit-wohnungssteuer. Hier wird im Vergleich zum Vorjahr von nahezu unveränderten Ansätzen ausgegan-gen.

    2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen

    Unter die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen fallen folgende Ansätze:

    Konto Ansatz 2010 Ansatz 2011 Ansatz 2012 411100 Schlüsselzuweisungen 4.957.272 € 2.946.134 € 3.394.537 €

    Zuweisungen für laufende Zwecke 414200 vom Land 696.890 € 732.524 € 708.662 € 414210 vom Land – Auflösung PRAP 30.600 € 31.835 € 37.799 € 414300 von Gemeinden,

    Gemeindeverbänden 182.050 € 204.950 € 204.950 € 414500 vom sonstigen öffentlichen

    Bereich 1.000 € 0 € 0 €

    Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen 416100 vom Bund 43.014 € 47.400 € 48.902 € 416200 vom Land 732.568 € 691.480 € 707.939 € 416300 von Gemeinden,

    Gemeindeverbänden 27.653 € 20.593 € 20.593 € 416400 von Zweckverbänden 7.127 € 0 € 0 € 416600 von verbundenen Unternehmen,

    Beteiligungen und Sondervermögen 1.352 € 1.352 € 860 €

    416800 von privaten Unternehmen 141.849 € 142.834 € 142.520 € 416900 von übrigen Bereichen 22.378 € 6.643 € 128.005 €

    Summe der Zuwendungen und allgemeinen Umlagen 6.843.753 € 4.825.745 € 5.394.767 €

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  • Schlüsselzuweisungen

    Der Schwerpunkt liegt in diesem Bereich bei den Schlüsselzuweisungen.

    Hierbei handelt es sich um allgemeine Zuweisungen, die das Land NRW im Rahmen eines Finanzausgleiches an die Gemeinden zahlt. Sie zählen zu den bedeutendsten Ein-nahmen für die Gemeinde.

    Grundlage für den Ansatz sind die Festsetzungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2011 und die Daten aus der 1. Modellrechnung zum GFG 2012.

    Das Land stellt in 2011 für die kommunalen Schlüsselzuweisungen einen Betrag in Höhe von 5,275 Mrd. € zur Verfügung. Im Vergleich zum Vorjahr (5,259 Mrd. €) bedeutet dies eine Aufstockung um rd. 16 Mio. €. In 2012 plant das Land nach der ersten Modellrechnung zum GFG 2012 den Betrag um 333 Mio. € auf 5,608 Mrd. € zu erhöhen.

    Für die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid ergibt sich in 2011 ein Ertrag in Höhe von 2,946 Mio. €. Im Vergleich zu 2010 (Ergebnis: 5,157 Mio. €) sind dies Mindereinnahmen von rd. 2,211 Mio. €. In 2012 muss gemäß der ersten Modellrechnung zum GFG 2012 strukturell mit einer weiteren Verschlechte-rung um 261 T€ auf dann nur noch 2,686 Mio. € gerechnet werden. Hierzu kommt noch eine einma-lige Abmilderungshilfe in Höhe von rd. 709 T€, sodass sich insgesamt ein Ansatz für die Schlüsselzu-weisungen in Höhe von rd. 3,395 Mio. € errechnet.

    Dieser dramatische Einbruch ist der Hauptgrund für die sich weiter verschlechternde finanzielle Ausstattung der Gemeinde. Derartige Ausfälle können in keiner Weise kompensiert werden.

    Es stellt sich die Frage, warum die Einnahmen für die Gemeinde derart drastisch zurückgehen, obgleich das Land wesentlich mehr Mittel als im Vorjahr ausschüttet.

    Dies hängt zum Teil mit der Entwicklung der gemeindlichen Steuereinnahmen in der Referenzperiode für das GFG 2011 (Zeitraum vom 01.07.2009 bis zum 30.06.2010) zusammen, welche im stärkeren Maße positiv verlaufen ist als im Landesdurchschnitt. Dies führt zu einer Verringerung des der Gemeinde zustehenden Betrages an Schlüsselzuweisungen. Dagegen haben sich im Referenzzeitraum für das GFG 2012 die Steuereinnahmen der Gemeinde schlechter entwickelt als im Landesmittel, sodass die Gemeinde dann grundsätzlich wieder mehr Schlüsselzuweisungen erhalten müsste als in 2011.

    Weit größere Auswirkungen haben aber die von der Landesregierung vorgenommenen und weiter geplanten Anpassungen der Grunddaten. Hier ist vor allem eine höhere Gewichtung des Soziallasten-

    - T€

    1.000 T€

    2.000 T€

    3.000 T€

    4.000 T€

    5.000 T€

    6.000 T€

    2008 2009 2010 2011 2012Ergebnis 5.861 T€ 5.477 T€ 5.157 T€

    Ansatz 2.946 T€ 3.395 T€

    Entwicklung der Schlüsselzuweisungen

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  • ansatzes zu nennen. Bisher wurde jede Bedarfsgemeinschaft von Arbeitssuchenden im Sinne von § 7 Abs. 3 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) mit einem Faktor von 3,9 gewichtet. Dieser Faktor wurde im GFG 2011 auf 9,6 angehoben. Allein diese Anhebung hat für die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid zur Folge, dass die Schlüsselzuweisungen um rd. 968 T€ geringer ausfallen.

    Allein mit der Änderung im GFG 2011 wird landesweit ein Betrag von 133 Mio. € vom kreisangehöri-gen in den kreisfreien Raum umverteilt. Daneben hat das Land im Rahmen der Grunddatenanpassung 2011 die fiktiven Hebesätze für die Realsteuern wie folgt angehoben:

    Hebesatz alt Hebesatz neu Differenz Grundsteuer A 192 Punkte 209 Punkte + 17 Grundsteuer B 381 Punkte 413 Punkte + 32 Gewerbesteuer 403 Punkte 411 Punkte + 8

    Diese Erhöhung führt bei der Grundsteuer B dazu, dass der Gemeinde mit dem bisherigen Hebesatz höhere Steuereinnahmen angerechnet worden wären, als sie tatsächlich erhält (s. hierzu Nr. 2.1.1 des Vorberichts). Insgesamt reduzieren sich die Schlüsselzuweisungen hierdurch um 22 T€.

    Im GFG 2012 beabsichtigt das Land die Anpassung der Grund-daten fortzusetzen. Der Faktor für den Soziallastenansatz wird dann sogar auf 15,3 erhöht. Dies hat einen weiteren drasti-schen Einnahmeausfall von rd. 848 T€ zur Folge.

    Die ebenfalls vorgesehene stärkere Gewichtung des Zentralitätsansatzes, die vor allem die großen kreisangehöri-gen Städte begünstigt, führt für uns zu einem Minus von rd. 411 T€.

    Selbst von der eigentlich zur Unterstützung des ländlichen

    Raums geplanten Einführung des Flächenansatzes kann die Gemeinde aufgrund der Berechnungswei-se nicht profitieren, sie bedeutet im Gegenteil sogar ein Minus von rd. 59 T€.

    Insgesamt führen die Anpassungen allein im Vergleich 2011 zu 2012 strukturell, d.h. ohne Berücksich-tigung der einmaligen Abmilderung, zu einem Einnahmeausfall von rd. 1,35 Mio. € p.a.

    Mit den Grunddaten des GFG 2010 würden wir in 2012 einen Betrag von rd. 5,2 Mio. € und damit wieder auf dem Niveau aus 2010 erhalten. Somit machen die Anpassungen in beiden Jahren zusam-men eine Verschlechterung von rd. 2,5 Mio.€ pro Jahr aus.

    Unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Kreisumlagen verbleibt eine strukturelle Belastung des Haushalts in Höhe von rd. 900 T€.

    - T€

    1.000 T€

    2.000 T€

    3.000 T€

    4.000 T€

    5.000 T€

    6.000 T€

    2010 2011 2012GFG 2010 5.157 T€ 3.915 T€ 5.189 T€

    GFG 2011 2.946 T€ 4.039 T€

    GFG 2012 (o. Abmild.) 2.686 T€

    Auswirkungen der Grunddatenanpassungen

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  • Die Bürgermeister und Kämmerer haben sich in einem gemeinsamen Schreiben an den Innenminister gegen die beabsichtigten Änderungen ausgesprochen. Seitens des Landes haben wir keinerlei Reakti-on hierauf erhalten.

    Zuwendungen vom Land

    Zweckgebundene Landeszuwendungen

    Das Land fördert die Offenen Ganztagsschulen mit Zuschüssen zu den Betriebskosten. Seit dem Schuljahr 2010/11 sind zusammen elf Gruppen an den Standorten Neunkirchen, Seelscheid und Wolperath eingerichtet. Der Betriebskostenzuschuss wird mit 193 T€ angesetzt. Daneben sind in 2011 Zuschüsse für die Übermittagsbetreuung an der Realschule in Höhe von 17.800 € veranschlagt. Außerdem fördert das Land das Projekt „Bürgerbus“ mit einer Pauschalzuwendung in Höhe von 5.000 €.

    Bildungs- und Sportpauschale

    Im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes gewährt das Land den Gemeinden eine Schulpau-schale zur Unterstützung kommunaler Aufwendungen im Bildungsbereich. Die Mittel werden in den Haushaltsjahren 2011 und 2012 vollständig für konsumtive Zwecke verwendet. Das Land zahlt in 2011 und 2012 jeweils eine Schulpauschale in Höhe von 600 Mio. € an die Kommunen. Pro Schüler ergibt sich hierdurch ein Betrag von rd. 231,19 € (2011) bzw. 235,38 € (2012). Maßgeblich ist hierbei die Schülerzahl zum Stand 15.10. des Vorvorjahres. Bei den Schulen, die in gemeindlicher Trägerschaft stehen, betrug die Schülerzahl zu diesen Zeitpunkten 1.777 bzw. 1.701. Damit ergeben sich Erträge in Höhe von rd. 411 T€ für 2011 und 400 T€ in 2012. Im Vergleich zu 2010 entsteht für die Gemeinde ein Minus von rd. 3 T€.

    Bei der Sportpauschale werden insgesamt 50 Mio. € an die Kommunen ausgezahlt. Auch diese Mittel sollen in voller Höhe konsumtiven Zwecken zugeführt werden. Hier ist die Einwohnerzahl zum 31.12.2009 (20.672) bzw. zum 31.12.2010 (20.634) der maßgebliche Verteilschlüssel. Pro Einwohner errechnet sich ein Betrag von jeweils rd. 2,72 €. Die Sportpauschale wird daher unverändert zum Vorjahr mit 56 T€ etatisiert.

    Auflösung von passiven Rechnungsabgrenzungsposten für Landeszuwendungen

    Es handelt sich um erhaltene Investitionszuweisungen, welche die Gemeinde ihrerseits zur Finanzie-rung von aktivierbaren Zuschüssen an Dritte verwendet hat. Die so verwendeten Zuweisungen sind in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten aufzunehmen und über die Dauer der Gegenleistungs-verpflichtung des Dritten aufzulösen. Dies betrifft im Wesentlichen Fördermittel des Landes für die Einrichtung der Ganztagshauptschule, welche die Gemeinde in 2008 unter anderem für den Baukos-tenzuschuss an den Betreiber der Mensaküche verwendet hat (28.803 € Auflösung p.a.).

    Vorbericht zum Haushaltsplan 2011/2012

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  • Zuwendungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden

    Die Zuwendungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden ergeben sich aus der Kostenbeteiligung des Kreises an den Betriebskosten des Jugendfreizeitheimes (141 T€). Der Ansatz kann aufgrund einer Erhöhung der Jugendbetreuerstellen gegenüber 2010 um rd. 23 T€ angehoben werden. Daneben wurde dem Rhein-Sieg-Kreis als Jugendhilfeträger im Rahmen einer Kooperation ein Belegungsrecht für Betreuungsplätze an den Offenen Ganztagsschulen zugesichert. Die Betreuungskosten werden vom Kreis erstattet (43 T€). Für den Betrieb des Anruf-Sammeltaxis gewährt der Kreis Mittel in Höhe von 21 T€.

    Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen

    Sonderposten sind für erhaltene zweckgebundene oder auch pauschale Investitionszuwendungen auf der Passivseite der Bilanz anzusetzen. Solche Zuwendungen werden mit der Aktivierung eines Vermö-gensgegenstandes auf der Aktivseite diesem zugeordnet.

    Hierzu zählen auch die Wertansätze für Straßen, die der Gemeinde im Wege von Erschließungsverträ-gen unentgeltlich überlassen wurden.

    Ab 2012 wird hier die Auflösung des Sonderpostens, der für die unentgeltliche Eigentumsübertragung der Grundstücke des Antoniuskollegs zu bilden ist, mit rd. 121 T€ p.a. veranschlagt.

    Die Sonderposten werden entsprechend der Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter jährlich ertrags-wirksam aufgelöst und mindern hierdurch die Belastung des Haushalts aus der anfallenden Abschrei-bung.

    2.1.3 Sonstige Transfererträge

    Hierbei handelt es sich um die Rückzahlung gewährter Hilfen im Asylbereich.

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  • 2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

    Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte setzen sich wie folgt zusammen:

    Konto Ansatz 2010 Ansatz 2011 Ansatz 2012 431100 Verwaltungsgebühren 117.900 € 147.700 € 147.550 € 432100 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 74.557 € 85.270 € 85.270 € 432110 Benutzungsgebühren – Auflösung PRAP 88.700 € 111.600 € 111.600 € 432901 Elternbeiträge 334.800 € 392.300 € 392.300 € 432902 Leihgebühren 14.500 € 15.200 € 15.200 € 432903 Eintrittsgelder 3.150 € 3.650 € 3.650 €

    Auflösung v. Sonderposten aus Beiträgen 437100 nach BauGB (Erschließungsbeitr.) 412.086 € 426.148 € 424.894 € 437200 nach KAG (Anliegerbeiträge) 88.169 € 86.392 € 85.921 €

    Summe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte 1.133.862 € 1.286.260 € 1.266.385 €

    Verwaltungsgebühren

    Bei den Verwaltungsgebühren werden die Gebühreneinnahmen für die gesamte Verwaltung zusam-mengefasst. Hauptsächlich fallen hier Erträge im Bereich des Einwohnermeldewesens (99 T€). Die Steigerung um 29 T€ ist bedingt durch die höheren Gebühren für den neuen Personalausweis. Entsprechend entstehen höhere Aufwendungen für den Bezug der Ausweise von der Bundesdrucke-rei. Weitere Gebührenerträge werden im Bereich Gewerbe (15 T€) sowie bei den allgemeinen Ord-nungsangelegenheiten (rd. 13 T€) erwartet.

    Benutzungsgebühren

    Den Schwerpunkt bei den Benutzungsgebühren bilden mit rd. 77 T€ die Erträge im Bereich des Bestattungswesens, und hier wiederum die Erträge aus der Grabbereitung (rd. 52 T€).

    Bei den Grabnutzungsrechten sind im Ergebnisplan jeweils die auf das Haushaltsjahr entfallenden Anteile an den Einnahmen aus in Vorjahren verkauften Nutzungsrechten zu berücksichtigen. Der Ansatz wird auf einem separaten Konto ausgewiesen. Die Veranschlagung in 2010 basierte noch auf dem Ist-Ergebnis 2008. Der Ertragsansatz wurde jetzt an das vorläufige Ergebnis in 2010 angepasst.

    Elternbeiträge

    Die Elternbeiträge ergeben sich insbesondere für die Betreuung (rd. 289 T€) und Mittagsverpflegung an den Offenen Ganztagsschulen (rd. 100 T€). Der Ansatz bei den Beiträgen für die Betreuung wurde entsprechend der Entwicklung in 2011 angehoben.

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  • Sonderposten aus Beiträgen

    Für Beiträge, welche von der Gemeinde nach den Vorschriften des BauGB bzw. lt. Satzung für Stra-ßenbaumaßnahmen erhoben werden, sind auf der Passivseite der Bilanz Sonderposten zu bilden.

    Diese Sonderposten werden entsprechend der Abnutzung der hergestellten Straße jährlich ertrags-wirksam aufgelöst und mindern hierdurch die Belastung des Haushalts aus der anfallenden Abschrei-bung.

    2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte

    Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

    Konto Ansatz 2010 Ansatz 2011 Ansatz 2012 441100 Erträge aus Verkauf 4.610 € 2.150 € 2.150 € 441200 Mieten und Pachten 204.288 € 222.008 € 221.908 € 441210 Mietnebenkosten 43.420 € 45.779 € 45.779 € 441300 Dienstleistungen 100 € 100 € 100 € 441901 Erlöse Schülerticket 12.000 € 14.600 € 14.600 € 441902 Miete f. Betriebs- & Geschäftsausstattung 1.600 € 1.800 € 1.800 € Summe der privatrechtlichen Leistungsentgelte 266.018 € 286.437 € 286.337 €

    Mieten und Pachten

    Hinsichtlich der Mieten und Pachten einschließlich der Mietnebenkosten liegt der Schwerpunkt mit rd. 92 T€ bei der Vermietung von Gebäuden an die Kindergartenträger.

    Daneben werden hier die Mietzahlungen des Kreises für Berufskolleg (rd. 66 T€) und Jugendhilfezent-rum (rd. 52 T€) sowie die Pachtzahlungen der AöR für das Hallenbadgrundstück (25.300 €) veran-schlagt.

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  • 2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen

    Folgende Erträge werden hier berücksichtigt:

    Ansatz 2010 Ansatz 2011 Ansatz 2012 442100 Erstattungen vom Bund 12.500 € 5.400 € 0 € 442200 Erstattungen vom Land 54.000 € 52.000 € 52.000 € 442300 Erstattungen von Gemeinden, Gemeinde-

    verbänden 175.350 € 133.350 € 25.350 € 442500 Erstattungen vom sonstigen öffentlichen

    Bereich 22.100 € 4.900 € 4.949 € 442600 Erstattungen von verbundenen Unterneh-

    men und Beteiligungen 519.783 € 453.011 € 452.737 € 442700 Erstattungen von sonst. öffentl. Sonder-

    rechnungen 600 € 0 € 0 € 442800 Erstattungen von privaten Unternehmen 41.276 € 40.700 € 40.621 € 442900 Erstattungen von übrigen Bereichen 203.960 € 225.300 € 222.800 € 449800 Periodenfremde Kostenerstattungen 0 € 240.657 € 0 € Summe der Kostenerstattungen und Kostenumlagen 1.029.569 € 1.155.318 € 798.457 €

    Erstattungen vom Bund

    Der Sold für die in den Offenen Ganztagsschulen beschäftigten Zivildienstleistenden wird teilweise vom Bundesamt für Zivildienst erstattet. Aufgrund der beschlossenen Aussetzung des Zivildienstes laufen diese Erstattungen und die entsprechenden Aufwendungen in 2011 aus.

    Erstattungen vom Land

    Die Erstattungen vom Land beinhalten im Wesentlichen die Erstattungen der Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (37 T€). Das Land gewährt den Kommunen hier eine pauschale Finanzausstattung nach einem regelmäßig aktualisierten Zuweisungsschlüssel.

    Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden

    Der Kreis hat bisher die Personalkosten für drei von der Gemeinde befristet eingestellte Mitarbei-ter/innen, die bei der ARGE eingesetzt wurden, erstattet (155 T€). Die Befristungen laufen bzw. liefen während des Jahres 2011 aus, eine weitere Abordnung ist nicht mehr vorgesehen

    Bei diesem Erlöskonto verbleibt damit im Wesentlichen die Personalkostenerstattung des Kreises für den Hausmeister im Berufskolleg in Neunkirchen (rd. 24 T€).

    Erstattungen von verbundenen Unternehmen

    Der Ansatz ergibt sich aus den Verwaltungskostenerstattungen durch die Gemeindewerke sowie aus den Erstattungen des zum 01.01.2011 gegründeten gemeinsamen Kommunalunternehmens Much-Neunkirchen-Seelscheid (gKU).

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  • Gemeindewerke

    Ansatz 2010 Ansatz 2011 Ansatz 2012

    0101 Gemeindeorgane Rathausseite 2.600 € 2.600 € 2.600 € Sitzungsgelder Verwaltungsrat 2.460 € 2.460 € Summe Gemeindeorgane 2.600 € 5.060 € 5.060 €

    0103 Zentrale Dienste (Poststelle/Druckerei) Vorzimmer/Poststelle/Druckerei 21.129 € 33.837 € 33.474 € Zentrale Vergabestelle 18.080 € 21.474 € Summe Zentrale Dienste 21.129 € 50.917 € 54.948 €

    0104 Baubetriebshof Winterdienst 76.528 € Glascontainer 22.719 € Straßenreinigung 13.705 € Sportplatzpflege Summe Baubetriebshof 112.952 €

    0105 IT 62.785 € 55.521 € 55.880 €

    0106 Personalmanagement Arbeitsschutz 5.280 € 12.566 € 13.353 € Personalmanagement 54.544 € 65.988 € 64.218 € Versicherungen 5.342 € 5.812 € 5.951 € Summe Personalmanagement 65.166 € 84.366 € 83.522 €

    0107 Finanzmanagement (Vollstreckung) 22.351 € 62.424 € 63.529 €

    0108 Immobilienmanagement Gebäudemanagementkosten 59.120 € 148.578 € 154.805 € Sportplatzpflege Breitscheid 83.292 € Architektenleistungen Umbau Aquarena 37.906 € Summe Immobilienmanagement 180.318 € 148.578 € 154.805 €

    0203 Einwohnerangelegenheiten, Personenstandswesen 16.923 € 11.435 €

    1201 Öffentliche Verkehrsflächen 52.482 € Summe 519.783 € 423.789 € 429.179 €

    Mit der Überführung des Baubetriebshofes in das gemeinsame Kommunalunternehmen erstatten die Werke die Kosten für Bauhofleistungen künftig unmittelbar an das gKU. Die Ansätze in der Produkt-gruppe 0104 Baubetriebshof und ebenso der Ansatz für Sportplatzpflege, bei dem es sich ausschließ-lich um Bauhofleistungen handelte, entfallen damit. Der Ertragsansatz reduziert sich somit um rd. 219 T€.

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  • Ebenso entfällt der Ansatz bei den Öffentlichen Verkehrsflächen (Abrechnung von Beiträgen für Abwasseranlagen), da der für diese Aufgabe zuständige Beamte zum 01.01.2011 zu den Gemeinde-werken versetzt wurde und diese somit unmittelbar die Personalkosten tragen.

    Dagegen erhöhen sich die Verwaltungskostenerstattungen in den Bereichen Zentrale Dienste und Vollstreckung, da die zugrundeliegenden Stellenanteile und Verteilschlüssel in einer neuen Verwal-tungsvereinbarung zwischen Gemeinde und Werken aktualisiert wurden.

    Der Erstattungsansatz im Bereich Gebäudemanagement enthält nunmehr auch die Kosten für die Sportanlage Höfferhof, soweit diese nicht unmittelbar bei den Werken verbucht werden (anteilige Fremdkapitalzinsen Bodenwert, Personalkosten Reinigung, Hausmeister, Verwaltungskosten i.H.v. zusammen rd. 33 T€ für 2011 bzw. rd. 35 T€ für 2012).

    Gemeinsames Kommunalunternehmen

    Ansatz 2010 Ansatz 2011 Ansatz 2012

    0101 Gemeindeorgane Sitzungsgelder Verwaltungsrat

    865 € 865 €

    0107 Finanzmanagement Kosten- und Leistungsrechnung

    8.357 € 8.666 €

    0108 Immobilienmanagement Bauhof Standort Nackhausen

    0 € 14.027 €

    0901 Räumliche Planung & Entwicklung Bauleitplanung Gewerbegebiet Nackhausen

    20.000 €

    Summe 29.222 € 23.558€

    Erstattungen von privaten Unternehmen

    Die Erstattungen von privaten Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus einer Kostenerstattung der RSAG. Diese zahlt die Kosten zurück, die für die Entsorgung von wild abgelagertem Müll und für die Entleerung der Papierkörbe anfallen (30 T€).

    Erstattungen von übrigen Bereichen

    Die Erstattungen von übrigen Bereichen ergeben sich insbesondere aus der Erstattung der Schülerbe-förderungskosten durch das Antoniuskolleg, die alleine einen Betrag in Höhe von rd. 221 T€ aus-macht. Gegenüber dem Ansatz 2010 kann hier mit Mehreinnahmen in Höhe von 27 T€ gerechnet werden.

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  • Periodenfremde Kostenerstattungen

    Aufgrund einer Änderung der Rechtslage können die Gemeindewerke die Baulastträger der überörtli-chen Straßen in 2011 rückwirkend ab dem Wirtschaftsjahr 2007 zu Kanalbenutzungsgebühren veranlagen. Die bisher von der Gemeinde geleisteten Kostenerstattungen für den Zeitraum 2007 bis 2010 in Höhe von zusammen rd. 112 T€ werden zurückerstattet.

    Nach Durchführung der Kostenrechnung im Rahmen des Jahresabschlusses 2008 bestehen nach Abzug der bereits abschlägig angeforderten Kostenerstattungen noch Erstattungsansprüche gegen die Werke in Höhe von rd. 128 T€. Diesen stehen Erstattungsverpflichtungen gegenüber den Werken i.H.v. 76 T€ gegenüber. Es ist beabsichtigt, noch eine Endabrechnung für 2008 vorzunehmen und die sich daraus ergebenden Erstattungsansprüche und –verpflichtungen periodenfremd auf das Haus-haltsjahr 2011 zu buchen.

    2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge

    Es ergeben sich im Einzelnen folgende sonstige ordentliche Erträge:

    Ansatz 2010 Ansatz 2011 Ansatz 2012 Veräußerung von Anlagevermögen

    451200 Veräußerung von Grundstücken 5.000 € 0 € 0 € 451500 Veräußerung von beweglichem AV 5.024 € 0 € 0 €

    Ordnungsrechtliche Erträge 452100 Ordnungsrechtliche Erträge 10.550 € 10.050 € 10.050 € 452110 Bußgelder 5.500 € 5.500 € 5.500 € 452120 Zwangsgelder 550 € 500 € 500 € 452130 Verwarnungsgelder 10.000 € 11.000 € 11.000 €

    Forderungsvollstreckung 452200 Vollstreckungsgebühren 40.000 € 40.000 € 40.000 € 452210 Säumniszuschläge 20.000 € 15.000 € 15.000 € 452220 Mahngebühren 20.600 € 20.600 € 20.600 € 452230 Stundungszinsen 4.730 € 5.269 € 5.309 € 452240 Rücklastschriftgebühren 500 € 500 € 500 € 452250 Aussetzungszinsen 500 € 1.000 € 1.000 €

    452500 Nachforderungszinsen Gewerbesteuer 23.000 € 50.000 € 54.000 € 452600 Konzessionsabgaben 760.000 € 730.000 € 756.000 € 452710 Schadenersatz 10.960 € 9.600 € 9.600 € 452800 Spenden 400 € 50 € 50 €

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  • Ansatz 2010 Ansatz 2011 Ansatz 2012 Wertkorrekturen

    458200 Zuschreibungen 8.000 € 0 € 0 € 458300 Auflösung von Rückstellungen 5.631 € 552.915 € 13.893 € 458500 Erträge aus Bestandskorrekturen 92.200 € 95.463 € 7.728.388 €

    459800 Periodenfremde sonst. ordentliche Erträge 1.593 € 1.621 € 1.649 € Summe der sonstigen ordentlichen Erträge 1.024.738 € 1.549.068 € 8.673.039 €

    Der Ansatz für Nachforderungszinsen bei der Gewerbesteuer wurde im Rahmen der Anpassung an die Einnahmeentwicklung in 2010 im Vergleich zum Vorjahresansatz deutlich angehoben.

    Bei den Konzessionsabgaben setzt sich der Betrag wie folgt zusammen:

    Ansatz 2010 Ansatz 2011 Ansatz 2012 KA Strom (RWE) 630.000 € 600.000 € 600.000 € KA Gas (rhenag) 20.000 € 20.000 € 20.000 € Wegebenutzungsentgelt Wasser (Gemeindewerke) 25.000 € 25.000 € 36.000 € Wegebenutzungsentgelt Abwasser (Gemeindewerke) 85.000 € 85.000 € 100.000 € Summe 760.000 € 730.000 € 756.000 €

    Aufgrund der Entwicklung in 2010 muss der Ansatz der KA Strom gesenkt werden.

    Die Ansätze für das Wegebenutzungsentgelt im Bereich Wasser und Abwasser wurden für die Haus-haltsjahre ab 2012 auf Basis der zwischenzeitlich erfolgten Bewertung des Infrastrukturvermögens aktualisiert.

    Der Ansatz für die Auflösung von Rückstellungen ergibt sich vor allem aus der Auflösung der Pensi-ons- und Beihilferückstellungen für zwei Beamte der Gemeinde, die zum 01.01.2011 zu den Gemein-dewerken gewechselt sind. Soweit die Gemeinde nach §107b des Beamtenversorgungsgesetzes an den zukünftigen Versorgungsausgaben beteiligt wird, ist der Barwert dieser Erstattungsverpflichtung einer sonstigen Rückstellung zuzuführen (vgl. Nr. 2.2.5).

    Die Erträge aus Bestandskorrekturen betreffen Forderungen gegen das Land NRW aus der Vorfinan-zierung des Umbaus der Hauptstraße und der Errichtung des Kreisverkehrs Hauptstraße/ Eisenerz-straße, eine Kaufpreisforderung für das Haus Seelscheid sowie Forderungen zur anteiligen Erstattung von Pensionsverpflichtungen gegen abgebende Dienstherren gem. § 107b des Beamtenversorgungs-gesetzes (BeamtVG). Aufgrund ihrer langfristigen Laufzeit werden derartige nicht- oder unterverzins-liche Forderungen abgezinst und mit ihrem jeweiligen Barwert bilanziert. Die jährliche Anpassung dieses Barwertes ist als Ertrag veranschlagt. In 2012 sollen der Gemeinde die Grundstücke des Antoniuskollegs kostenfrei überlassen werden. Die Grundstücke werden in der Bilanz mit dem Verkehrswert bilanziert. Gleichzeitig werden in derselben Höhe Sonderposten aus Zuwendungen gebildet. Die Aktivierung der Verkehrswerte führt zu sonstigen ordentlichen Erträgen, die Einstellung in den Sonderposten zu sonstigen ordentlichen Aufwendungen (Nr. 2.2.5). Im Ergebnis gleichen sich diese Buchungen aus.

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  • 2.2 Ordentliche Aufwendungen

    Die ordentlichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

    Ansatz 2010 Ansatz 2011 Ansatz 2012 Personalaufwendungen 5.567.791 € 4.641.080 € 4.447.454 € Versorgungsaufwendungen 190.277 € 206.908 € 227.727 € Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 5.856.658 € 6.873.381 € 6.662.684 € Bilanzielle Abschreibungen 2.836.409 € 2.638.597 € 2.778.305 € Transferaufwendungen 12.759.292 € 12.925.027 € 13.358.040 € Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.509.054 € 1.938.477 € 9.207.926 € Summe der ordentlichen Aufwendungen 28.719.481 € 29.223.470 € 36.682.137 €

    Allgemeine Kreisumlage

    6.483 T€ 22%

    Kreisuml. – Mehrbe-lastung

    Jugendamt 4.774 T€

    16%

    Personal & Versorgung

    4.848 T€ 17%

    Bilanzielle Abschrei-bungen

    2.639 T€ 9%

    Erstatt. an verbund. Untern./ Beteili-gungen

    3.669 T€ 13%

    Unter-haltung &

    Bewirt-schaftung 1.750 T€

    6%

    Schüler-beförd. 816 T€

    3% Sonstiges 4.245 T€

    14%

    2011

    Allgemeine Kreisumlage

    6.721 T€ 18%

    Kreisuml. – Mehrbe-lastung

    Jugendamt 4.958 T€

    13%

    Personal & Versorgung

    4.675 T€ 13%

    Bilanzielle Abschrei-bungen

    2.778 T€ 8%

    Erstatt. an verbund. Untern./ Beteili-gungen

    3.500 T€ 10%

    Unter-haltung &

    Bewirt-schaftung 1.642 T€

    4%

    Schüler-beförd. 868 T€

    2%

    Einstellung in Sonder-

    posten 7.633 T€

    21%

    Sonstiges 3.908 T€

    11%

    2012

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  • 2.2.1 Personal- und Versorgungsaufwendungen

    Die Personal- und Versorgungsaufwendungen ergeben sich aus folgenden Einzelpositionen:

    Ansatz 2010 Ansatz 2011 Ansatz 2012 Bezüge/Vergütung 501100 Bezüge der Beamte 1.146.860 € 1.104.298 € 1.104.789 € 501200 Vergütung tariflich Beschäftigte 2.949.080 € 2.332.019 € 2.230.165 € 501900 Vergütung sonstige Beschäftigte 34.600 € 33.800 € 33.800 €

    Beiträge zu Versorgungskassen 502200 für tarifliche Beschäftigte 228.540 € 180.731 € 172.838 €

    Beiträge zur gesetzlichen Sozialversiche-rung

    503100 für Beamte 400 € 0 € 0 € 503200 für tariflich Beschäftigte 570.040 € 454.744 € 434.882 €

    504100 Beihilfen und Unterstützungen für Aktive 200 € 0 € 0 €

    Zuführung zu Rückstellungen 505100 Pensionsrückstellungen für Aktive 342.368 € 322.394 € 306.146 € 506100 Altersteilzeit 175.905 € 120.600 € 75.385 € 507300 Beihilfe 111.878 € 90.882 € 87.368 €

    509800 Periodenfremde Personalaufwendungen (ATZ) 7.920 € 1.612 € 2.082 €

    Summe der Personalaufwendungen 5.567.791 € 4.641.080 € 4.447.454 €

    511100 Versorgungsbezüge der Beamten 181.878 € 206.908 € 227.727 € 516100 Zuführung zu Beihilferückstellungen für

    Versorgungsempfänger 8.399 € 0 € 0 € Summe der Versorgungsaufwendungen 190.277 € 206.908 € 227.727 €

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  • Bezüge der Beamten

    Ansatz 2010 1.146.860 €

    Ansatz 2011 1.104.298 €

    Ansatz 2012 1.104.789 €

    Minderaufwendungen 2010 zu 2011 42.562 €

    Bei den Dienstbezügen sind gegenüber der Planung für 2010 rd. 43 T€ weniger zu veranschlagen.

    In der Planung für 2011 ist eine Besoldungserhöhung um 2 % berücksichtigt.

    Die Einsparung gegenüber 2010 resultiert aus der Verset-zung eines Beamten zu den Gemeindewerken.

    In 2012 werden die Ansätze gemäß den Orientierungsdaten mit einem Steigerungsfaktor von +1 % p.a. fortgeschrieben.

    Vergütung der tariflich Beschäftigten

    Ansatz 2010 2.949.080 €

    Ansatz 2011 2.332.019 €

    Ansatz 2012 2.230.165 €

    Minderaufwendungen 2010 zu 2011 −617.061 €

    Im Vergleich zu 2010 wird davon ausgegangen, dass die Vergütungen um insgesamt 2,83 % steigen werden. Dieser Prozentsatz ergibt sich zum einen aus den Entgelterhöhungen um 0,6 % zum 01.01.2011 sowie um weitere 0,5 % zum 01.08.11 gemäß dem Tarifabschluss 2010. Dies entspricht im Jahresmittel zusammen einer Steigerung um 0,83 %. Darüber hinaus sind 1,5 % für leistungsorientier-te Bezahlung (LOB) sowie 0,5 % für strukturelle Veränderungen eingerechnet

    Die Reduzierung der Personalkosten gegenüber 2010 resultiert überwiegend aus der Gründung des gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU). Die bisher beim Baubetriebshof der Gemeinde Beschäftigten wurden zum 01.01.2011 zum gKU übergeleitet.

    - T€

    1.000 T€

    2.000 T€

    3.000 T€

    4.000 T€

    5.000 T€

    6.000 T€

    7.000 T€

    2008 2009 2010 2011 2012Auszahlungen 4.732 T€ 5.615 T€ 5.374 T€ 4.524 T€ 4.444 T€

    Aufwendungen 5.550 T€ 5.866 T€ 5.758 T€ 4.848 T€ 4.675 T€

    Entwicklung der Personal- und Versorgungsauszahlungen/-aufwendungen

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  • Zudem sind in Laufe des Jahres 2011 mehrere Arbeitsverhältnisse in den Bereichen Immobilienma-nagement, Bücherei und Sozialamt, darunter die Personalgestellung an die ARGE, sowie die Übermit-tagsbetreuung an der Realschule, ausgelaufen oder gekündigt worden.

    Die Fortschreibung in 2012 erfolgt gemäß der Orientierungsdaten mit einer Steigerung um 1 %.

    Beiträge zu Versorgungskassen und zur gesetzlichen Sozialversicherung

    Die Ansätze korrespondieren grundsätzlich mit den Vergütungen der Tarifbeschäftigten und der sonstigen Beschäftigten. Für Beiträge zur Zusatzversorgungskasse sind 7,75 % der Bruttoentgelte anzusetzen, für SV-Beiträge 19,5 %.

    Beihilfen der aktiven Beamten

    Die Beihilfekasse rechnet seit Mitte 2009 direkt mit der Beihilfeversicherung ab. Grundsätzlich entfallen damit die Ansätze für Beihilfeaufwendungen und für die Erstattungsleistungen der Beihilfe-versicherung.

    Zuführung zu Pensions- und Beihilferückstellungen

    Die bei der Gemeinde beschäftigten Beamten erwerben während ihrer aktiven Dienstzeit Anwart-schaften auf zukünftige Pensions- und Beihilfeleistungen. Diese Beträge sind jährlich den Pensions- und Beihilferückstellungen zuzuführen. Die Höhe der Rückstellungen und damit der Zuführungsbeträ-ge wird jeweils von der Rheinischen Versorgungskasse berechnet.

    Zuführung zu Rückstellungen für Altersteilzeit

    Entsprechend sind bei Mitarbeitern, die sich in der Arbeitsphase der Altersteilzeit befinden, Rückstel-lungen für Zahlungen während der Freizeitphase zu bilden. Der Ansatz kann hier in 2011 und 2012 jeweils reduziert werden, da mehrere Mitarbeiter in den Jahren 2010 bis 2012 in die Freizeitphase gewechselt sind bzw. wechseln und ein weiterer Mitarbeiter zum gKU übergeleitet wurde.

    Periodenfremde Personalaufwendungen

    Hier sind Aufwendungen anzusetzen, soweit die Personalauszahlungen für Mitarbeiter in der Frei-zeitphase der Altersteilzeit nicht durch Entnahmen aus Rückstellungen gedeckt werden können.

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  • Versorgungsaufwendungen der Beamten

    Bei dieser Kostenart wird der Versorgungsanteil der an die Rheinische Versorgungskasse zu zahlende Umlage verbucht. Die Rheinische Versorgungskasse zahlt die Versorgungsbezüge an die pensionierten Beamten aus.

    Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid zahlt an die Rheinische Versorgungskasse derzeit nicht die Regelumlage, die sich nach dem Diensteinkommen der aktiven Beamten richtet. Es wird vielmehr eine sog. (viel geringere) Bonusumlage gezahlt, die sich auf der Grundlage der ausgezahlten Versor-gungsbezüge errechnet.

    Insgesamt sind Auszahlungen i.H.v. rd. 268 T€ für 2011 und rd. 305 T€ für 2012 vorgesehen. Hiervon kann jeweils ein Teilbetrag von ca. 62 T€ bzw. 77 T€ aus der Pensionsrückstellung entnommen wer-den; der Restbetrag von rd. 207 T€ bzw. 228 T€ stellt Versorgungsaufwendungen dar.

    2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

    Bei dieser Position handelt es sich um folgende Sachverhalte:

    Ansatz 2010 Ansatz 2011 Ansatz 2012 Bewirtschaftung 522100 Strom 216.557 € 205.869 € 205.951 € 522200 Gas 72.652 € 70.802 € 70.802 € 522300 Wärmebezug 281.739 € 282.039 € 282.039 € 522400 Heizöl 8.400 € 8.400 € 8.400 € 522500 Treibstoffe für Fahrzeuge 38.965 € 10.804 € 10.326 € 522700 Wasser 21.079 € 18.627 € 18.627 € 522800 Abwasser 42.681 € 40.590 € 40.590 € 524901 Lichtcontracting 58.500 € 58.500 € 58.500 € 524902 Niederschlagswasser 14.772 € 14.856 € 15.058 € 523700 Sonstige Bewirtschaftung (Notrufanschlüsse) 1.220 € 1.246 € 1.246 € 523710 Abfallentsorgung 40.657 € 24.580 € 24.580 € 523720 Gebäudereinigung 136.684 € 139.559 € 139.559 € 523730 Schornsteinreinigung 365 € 538 € 538 € Summe Bewirtschaftung 934.271 € 876.410 € 876.216 €

    Unterhaltung 523100 Unterhaltung der Grundstücke 9.000 € 51.200 € 13.200 € 523110 Unterhaltung der Gebäude 147.400 € 160.800 € 143.300 € 524906 Wartung Gebäudetechnik 65.930 € 82.680 € 82.430 € 523120 Pflege Außenanlagen 19.990 € 8.000 € 8.000 € 523130 Reinigung, Winterdienst für Grundstücke 6.989 € 6.429 € 6.429 € 523140 Sanierungsmaßnahmen Gebäude 113.500 € 56.200 € 20.000 € 523200 Unterhaltung des Infrastrukturvermögen 238.000 € 247.000 € 231.000 € 524904 Unterhaltung Straßenbegleitgrün 27.400 € 0 € 0 €

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  • Ansatz 2010 Ansatz 2011 Ansatz 2012 524905 Unterhaltung Verkehrseinrichtungen 11.000 € 0 € 0 € 523300 Unterhaltung der Maschinen und techni-

    schen Anlagen 7.000 € 2.000 € 2.000 € 523400 Unterhaltung Fahrzeuge 28.044 € 11.260 € 11.535 € 523410 Reparatur Fahrzeuge 17.700 € 700 € 700 € 523600 Unterhaltung Betriebs- und Geschäftsaus-

    stattung 44.690 € 38.940 € 38.940 € 523610 Unterhaltung Datenverarbeitungseinrich-

    tungen 13.500 € 10.650 € 10.650 € Summe Unterhaltung 750.143 € 675.859 € 568.184 €

    524100 Schülerbeförderungskosten 821.800 € 816.000 € 867.600 €

    Weitere Verw.- u. Betriebsaufwendungen 524200 Lehrmittel nach Lernmittelfreiheitsgesetz 65.190 € 63.300 € 63.300 € 524300 Lehr- und Unterrichtsmittel 12.210 € 14.950 € 11.950 € 524310 Projektorientierter Unterrichtsbedarf 1.510 € 1.375 € 1.075 € 524400 Medien 20.670 € 21.100 € 20.950 € 524903 Verpflegung 117.700 € 117.900 € 117.900 € 524900 Andere sonstige Verwaltungs- u. Betriebs-

    aufwendungen 86.350 € 79.770 € 79.570 € Summe weitere Verwaltungs- und Be-

    triebsaufwendungen 303.630 € 298.395 € 294.745 €

    Kostenerstattungen 525300 Erstattungen an Gemeinden 24.767 € 26.109 € 25.475 € 525500 Erstattungen an so. öffentlichen Bereich 66.000 € 73.820 € 84.913 € 525600 Erstattungen an verbundene Unternehmen

    und Beteiligungen 2.459.806 € 3.668.887 € 3.499.519 € 525900 Erstattungen an übrige Bereiche 65.200 € 83.100 € 83.100 € Summe Kostenerstattungen 2.615.773 € 3.851.916 € 3.693.007 €

    Materialverbrauch 526800 Sonstiger Materialverbrauch 102.600 € 14.050 € 14.050 € 526804 Schülertickets 5.200 € 100 € 100 € 526805 Personalausweise & Reisepässe 50.000 € 79.100 € 79.100 € 526806 Familienstammbücher 900 € 900 € 900 € 526807 Materialverbrauch Gebäudereinigung 7.140 € 8.211 € 8.242 € 526900 Sonstige Vorräte 4.700 € 2.800 € 1.500 € Summe Materialverbrauch 170.540 € 105.161 € 103.892 €

    529100 Sonstige Sach- und Dienstleistungen 26.001 € 18.140 € 17.540 €

    529200 Verbandsumlagen 234.500 € 231.500 € 241.500 € Summe Sach- und Dienstleistungen 5.856.658 € 6.873.381 € 6.662.684 €

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  • Die Ansätze für Fahrzeuge und Geräte des Baubetriebshofes, insbesondere bei den Konten Treibstof-fe sowie Maschinen- und Fahrzeugunterhaltung und -reparatur werden für 2011 gegenüber dem Vorjahr reduziert, da das Bauhofinventar zum 01.01.2011 auf das gKU übergegangen sind. Ebenso entfallen bzw. vermindern sich die bisher z.T. vom Bauhof bewirtschafteten Mittel für sonstigen Materialverbrauch, Abfallentsorgung sowie für die Unterhaltung des Straßenbegleitgrüns und von Verkehrseinrichtungen. An ihre Stelle treten Kostenerstattungen an verbundene Unternehmen (Konto 525600) für die Inanspruchnahme von Bauhofleistungen.

    Unterhaltung

    Der Anstieg bei den Grundstücksunterhaltungskosten in 2011 resultiert aus der Untersuchung der Dämme im Eischeider Tal (30.000 €).

    Bei den Gebäudeunterhaltungskosten handelt es sich um kleinere, immer wiederkehrende Unterhal-tungsmaßnahmen an sämtlichen Gebäuden der Gemeinde.

    Der Anstieg bei den Aufwendungen für die Wartung ist im Wesentlichen darin begründet, dass für die Mensa und die Hauptschule neue Wartungsverträge abgeschlossen werden mussten.

    Im Bereich der Sanierungsmaßnahmen sind größere bauliche Maßnahmen erfasst, die jedoch nicht aktivierbar sind und somit als Aufwand verbucht werden müssen.

    Von den Fachämtern wurden im Rahmen der Mittelanforderungen weitere Unterhaltungsmaßnah-men, die technisch zum Erhalt der gemeindlichen Vermögenssubstanz erforderlich sind, angemeldet. Im Hinblick auf die katastrophale Haushaltslage können aus Sicht der Verwaltung nur solche Maß-nahmen umgesetzt werden, die zum Schutz von Leib und Leben unmittelbar erforderlich sind. In der folgenden Übersicht werden die angemeldeten und die im vorliegenden Haushalt enthaltenen Maßnahmen für 2011 und 2012 einander gegenübergestellt.

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  • Maßnahme Anmeld.

    2011 Anmeld.

    2012 Ansatz 2011

    Ansatz 2012

    Bücherei/Begegnungsstätte „Alte Schule“ Neunkirchen

    4.002202.790.001 Sanierung des Kanals 10.000 € 10.000 €

    Grundschule Neunkirchen

    4.010004.790.002 Hydraulischer Abgleich Heizung 58.000 € 0 €

    Grundschule Seelscheid

    4.010006.790.001 Austausch Türen wg. Schallschutz 6.000 € 6.000 € 0 € 0 €

    4.010006.790.010 Feuerschutztür/Belüftung Wasch-maschinenlager 4.500 € 4.500 €

    4.010006.790.012 Brandschutzmaßnahmen 5.500 € 5.500 €

    Kleine Turnhalle Grundschule Seelscheid

    4.010007.790.001 Wärmeschutzglas 5.800 € 0 €

    4.010007.790.002 Isolierung Fensterfront 55.000 € 0 €

    4.010007.790.003 Dämmung Decke 18.000 € 0 €

    4.010007.790.004 Sanierung Decke 55.000 € 0 €

    Hauptschule

    4.010010.790.004 Erneuerung Holzfenster 30.000 € 0 €

    4.010010.790.005 Mängelbeseitigung Fachräume 6.200 € 6.200 €

    4.010010.790.006 Sanierung des Kanals 30.000 € 30.000 €

    Turnhalle Hauptschule

    4.010011.790.002 Sanierung Hallenboden 50.000 € 0 €

    4.010011.790.004 Erneuerung Geräteraumtore 20.000 € 20.000 €

    Ehemaliger Sportplatz Seelscheid

    4.010023.790.001 Abriss Aussiedlerheime 20.000 € 0 €

    Summe 190.200 € 159.800 € 56.200 € 20.000 €

    Hierin sind Maßnahmen, für die Instandhaltungsrückstellungen gebildet wurden, nicht berücksichtigt. Die Aufwendungen sind in diesen Fällen jeweils schon vor dem Abschlussstichtag entstanden, sodass im Ergebnisplan kein Ansatz zu bilden ist. Die Finanzierung wird durch Bereitstellung von Haushalts-mitteln im Finanzplan sichergestellt (vgl. 3.1.2).

    Die Aufwendungen für die Unterhaltung des Infrastrukturvermögens fallen im Wesentlichen für die Bereiche Straßenbeleuchtung (128 T€) und Straßen- und Brückenunterhaltung (105 T€) an. Der Ansatz wird in 2011 einmalig um 20 T€ angehoben, da zusätzlich zum normalen Unterhaltungsauf-wand die Instandsetzung der Buswendeschleife in Neunkirchen erforderlich ist. Der Ansatz wurde gegenüber den Mittelanmeldungen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung um 45 T€ (2012: 50 T€) reduziert.

    Vorbericht zum Haushaltsplan 2011/2012

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  • Schülerbeförderung

    Nach einer aktuellen Hochrechnung werden die S