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1 Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März Juni 2014 Im Internet unter: www.sulzdorf-adl.de Nr. 2/2014 125. Ausgabe April - Juni Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, etwas früher als gewohnt, erhalten Sie wegen der bevorstehenden Kommunalwahlen am 16. März die zweite Ausgabe unseres gdl. Mitteilungsblattes in diesem Jahr. In diesem Heft informieren wir Sie besonders über die nominierten Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters, des Gemeinderats sowie des Kreistags. Ich bitte Sie herzlich, gehen Sie zur Wahl und bekunden Sie damit Ihr Interesse an der Gemeinde- und Kreispolitik. Nur so ist gewährleistet, dass zu treffende Entscheidungen im Sinne der Mehrheit unserer Bevölkerung zustande kommen. Auch, wenn nur ein Kandidat für das Amt des Bürgermeisters aufgestellt ist, bitte ich trotzdem den Stimmzettel auszufüllen. Es freut mich, dass es trotz der finanziellen Engpässe in der zurückliegenden Wahlperiode gelungen ist, das Miteinander in unserer Gemeinde zu verbessern und Vertrauen zurück zu gewinnen. Gerade in diesen Wochen wird dieser neu erwachte Geist bei Arbeiten im Kindergarten nachdrücklich sichtbar. Zahlreiche freiwillige Helfer packten beim Innenausbau des Spielraumes kräftig mit an. Es wurde ein Mit-Bau-Projekt erstellt, wie es bisher noch in keinem Kindergarten des Landkreises Rhön-Grabfeld verwirklicht wurde. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, allen Helferinnen und Helfern, die in irgendeiner Weise tätig waren, herzlich namens der Gemeinde zu danken. Nun hoffen wir alle auf ein schönes Frühjahr, um das nasskalte, wenig winterliche Wetter der zurückliegenden Monate schnell zu vergessen. Ihre Bürgermeisterin:

Im Internet unter: Nr. 2/2014 125. Ausgabe April … · 1 Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014 Im Internet unter: Nr. 2/2014 125. Ausgabe April - Juni Liebe Mitbürgerinnen,

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    Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014

    Im Internet unter: www.sulzdorf-adl.de

    Nr. 2/2014 125. Ausgabe April - Juni

    Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

    etwas früher als gewohnt, erhalten Sie wegen der bevorstehenden Kommunalwahlen

    am 16. März die zweite Ausgabe unseres gdl. Mitteilungsblattes in diesem Jahr. In

    diesem Heft informieren wir Sie besonders über die nominierten Kandidaten für das

    Amt des Bürgermeisters, des Gemeinderats sowie des Kreistags.

    Ich bitte Sie herzlich, gehen Sie zur Wahl und bekunden Sie damit Ihr Interesse an

    der Gemeinde- und Kreispolitik. Nur so ist gewährleistet, dass zu treffende

    Entscheidungen im Sinne der Mehrheit unserer Bevölkerung zustande kommen.

    Auch, wenn nur ein Kandidat für das Amt des Bürgermeisters aufgestellt ist, bitte

    ich trotzdem den Stimmzettel auszufüllen.

    Es freut mich, dass es trotz der finanziellen Engpässe in der zurückliegenden

    Wahlperiode gelungen ist, das Miteinander in unserer Gemeinde zu verbessern und

    Vertrauen zurück zu gewinnen.

    Gerade in diesen Wochen wird dieser neu erwachte Geist bei Arbeiten im

    Kindergarten nachdrücklich sichtbar. Zahlreiche freiwillige Helfer packten beim

    Innenausbau des Spielraumes kräftig mit an. Es wurde ein Mit-Bau-Projekt erstellt,

    wie es bisher noch in keinem Kindergarten des Landkreises Rhön-Grabfeld

    verwirklicht wurde. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, allen Helferinnen und

    Helfern, die in irgendeiner Weise tätig waren, herzlich namens der Gemeinde zu

    danken.

    Nun hoffen wir alle auf ein schönes Frühjahr, um das nasskalte, wenig winterliche

    Wetter der zurückliegenden Monate schnell zu vergessen.

    Ihre Bürgermeisterin:

    http://www.sulzdorf-adl.de/

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    Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014

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    Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014

    Inhaltsverzeichnis

    Wichtiges aus dem Gemeinderat 4

    Infos der VG zur Kommunalwahl 9

    Kandidaten für die Kommunalwahl in der Gemeinde 10

    Angelika Götz einzige Bürgermeisterkandidatin in Sulzdorf 12

    Überwachung und Bekämpfung der Borkenkäfer 15

    Förderprogramm der Grabfeld-Allianz zur Nutzung Bausubstanz 16

    Dankeschön der Gemeinde 19

    Müllabfuhrtermine im 2. Quartal 2014 21

    Bewegungsturm war eine starke Gemeinschaftsleistung 24

    Bauprojekt in der Regelgruppe 26

    Sie halfen alle fleißig mit! 27

    Zeitzeugen aus der Zeit 1945-1950 werden gesucht 28

    Schnelles Internet für Obereßfeld - Notfall 112 ohne Vorwahl 29

    Geben Sie Trickbetrügern keine Chance 31

    Noble Geste von Wilfried Pieper 32

    Freizeitenprogramm 2014 des KJR und der Jugendverbände 33

    Beiträge zur Geschichte der Gemeinde Sulzdorf (Folge 116) -

    Die Serrfelder Flurnamen geraten in Vergessenheit 34

    Die gute alte Zeit - Leni Scheider 41

    1.350 Euro für die Station Regenbogen 42

    Die DAK informiert 43

    Der Grünspecht ist der Vogel des Jahres 45

    Adventsfenster in Zimmerau 46

    OGV Sulzdorf - A. Wacker übernimmt Vorsitzendenamt 47

    Ansichtskarten aus unserer Gemeinde - Sternberg/Zimmerau 48

    Wider die Ausbeutung des Sulzdorfer Waldes - B. Kühnel 49

    10 Regel der Webhygiene 51

    Kantorei Sulzdorf bot ein beeindruckendes Konzert 52

    Besondere Ehrung für Hans Schätzlein 54

    15 Jahre Dorfschänke Schwanhausen 57

    Erfolgreiche Obereßfelder Schützen 58

    PGR.wahlen - Kommunion- und Konfirmationskinder 59

    Jürgen Unger folgt R. Mohr als Serrfelder Schützenmeister 60

    Königsproklamation in Serrfeld 61

    Ihr Hausarzt rät - Fieber - Freund oder Feind? 62

    Termine in der Gemeinde Sulzdorf a.d.L. 2014 65

    Jahresprogramm des Freilandmuseums Fladungen 67

    Bilder vom Fastnachtstreiben 2014 in der Gemeinde 69

    Wir gratulieren 72

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    Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014

    Wichtiges aus dem Gemeinderat

    Die Neugestaltung des Sulzdorfer Kindergartens mit Kinderkrippe steht kurz vor

    dem Abschluss. Als eine der letzten Auftragsvergaben stand der Einbau einer

    Küchenzeile an. Der Auftrag für den Einbau der Küche ging mit einem Preis von

    6570 Euro an die Firma „Der Küchenladen“.

    An der evangelischen Filialkirche in Zimmerau sollen Außenrenovierungsarbeiten

    wie Fassadenanstrich, Natursteinausbesserungen und ein innenliegender Windfang

    durchgeführt werden. Hierzu stellte die Gesamtkirchenverwaltung Schweinfurt

    einen entsprechenden Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Der

    Gemeinderat erteilte dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

    Weiter wurde die erstellte Leerstandsliste der Gemeinde überprüft und aktualisiert.

    Der Gemeinderat beschloss hierzu die geprüfte Liste an das Allianzmanagement zu

    senden, welches nach Presseankündigung eine Eigentümerbefragung durchführt.

    Sein Einverständnis gab der Gemeinderat zur Satzung des Förderprogramms der

    Kommunalen Allianz Fränkischer Grabfeldgau für die Investitionen zur Nutzung

    vorhandener Bausubstanz.

    Im Bereich Abwasser ist in Sulzdorf und Zimmerau die turnusgemäße Räumung des

    Klärschlamms vorgesehen. Den Auftrag für die anfallenden rund 1000 Kubikmeter

    erhielt mit dem wirtschaftlichsten Angebot von 23.205 Euro die Firma Christian

    Schmitt aus Althausen.

    Weiter beschloss der Gemeinderat nach Überprüfung der Deckungszusage durch die

    Versicherung, Klage gegen einen Bescheid des Amtes für Ernährung,

    Landwirtschaft und Forsten zu erheben. Hintergrund ist die unbefristete

    Genehmigung von Christbaumkulturen auf vier Flurnummern im Ortsteil

    Zimmerau. Abschließend beschloss der Gemeinderat im Rahmen der Anhörung zum

    Baugebiet Hochgericht II in Bad Königshofen, keine Einwände vorzubringen.

    Aus dem Protokollbuch des Gemeinderats

    Breitbandförderung

    Der Freistaat Bayern hat ein Förderprogramm erlassen, über welches der sukzessive

    Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und

    Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im

    Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation,

    NGA-Netze) gefördert wird. Die Gemeinde Sulzdorf a.d.L. kann dieses

    Förderprogramm nutzen, um einerseits Gebiete mit den vorgenannten Bandbreiten

    zu schaffen und daneben die allgemeine Versorgung in den aktuell unterversorgten

    Ortsbereichen zu verbessern. Da die Abwicklung dieses Förderverfahrens jedoch

    sehr hohe rechtliche und technische Anforderungen stellt, wird die Gemeinde

    Sulzdorf a.d.L. bei den erforderlichen Schritten durch die Corwese GmbH und die

    Stabsstelle Kreisentwicklung des Landkreises Rhön-Grabfeld unterstützt.

    Zur Vorbereitung auf den Einstieg in dieses Förderverfahren hat der Landkreis

    Rhön-Grabfeld bereits eine landkreisweite Bestandserhebung sowie

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    Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014

    Handlungsempfehlungen für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden durch die

    Corwese GmbH erarbeiten lassen. Weiterhin wurden Sondierungsgespräche mit den

    im Bereich unseres Landkreises tätigen Telekommunikationsunternehmen geführt.

    Entsprechend der durchgeführten Erhebung ergibt sich für folgende Ortsteile /

    Ortsbereiche ein Handlungsbedarf:

    Feriensiedlung „Reutsee“ (Sulzdorf a.d.L.)

    Östlicher Ortsbereich von Sulzdorf a.d.L. inkl. Industriegebiet

    Gemeindeteil Serrfeld

    Gemeindeteil Schwanhausen

    Gemeindeteil Sternberg

    Gemeindeteil Zimmerau

    Der westliche Ortsbereich von Sulzdorf a.d.L. (ohne die Feriensiedlung „Reuthsee“)

    ist über den bestehenden Hauptverteiler (HVt) bereits adäquat mit mehr als 25

    Mbit/s im Downstream versorgt. Der Ortsteil Obereßfeld wurde bereits im letzten

    Förderverfahren breitbandig ausgebaut.

    Um in das Förderverfahren nach der Bay. Breitbandrichtlinie einsteigen zu können,

    muss die Gemeinde Sulzdorf a.d.L. nun ein Erschließungsgebiet festlegen, welches

    aktuell eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie

    aufweist (< 25 MBit/s im Downstream) und in dem Bedarf für den Ausbau eines

    NGA-Netzes bestehen könnte. Ein Bedarf für einen Ausbau kann angenommen

    werden, wenn in diesem Gebiet mindestens fünf Unternehmen (im Sinne des

    Umsatzsteuergesetztes) ihren Betriebssitz haben und mindestens eines dieser

    Unternehmen einen Bedarf von 50 Mbit/s (im Downstream) rechtfertigen kann. Im

    ausgewiesenen Erschließungsgebiet muss nach dem Ausbau eine garantierte

    Bandbreite von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und 2 Mbit/s im Upstream

    verfügbar sein. Der von dem/den Unternehmen gemeldete Bedarf nach einer

    Versorgung mit 50 Mbit/s (im Downstream) muss stets befriedigt werden.

    Auf Grundlage des erteilten Auftrages hat die Corwese GmbH anhand der

    vorhandenen Leitungspläne und in Abstimmung mit der Gemeinde Sulzdorf a.d.L.

    sowie dem Landkreis Rhön-Grabfeld einen Entwurf für ein Kumulationsgebiet

    erstellt. Es wird bei diesen Planungen ein sog. FttC (Fiber to the Curb)-Ausbau

    angestrebt. Dabei werden die vorhanden Kabelverzweiger mit Glasfaser angebunden

    und mit einem DSLAM (Digital Subscriber Line Access Multiplexer) aufgerüstet.

    Hierdurch wird eine Versorgung mit VDSL2 ermöglicht. Das Signal gelangt dann

    vom DSLAM über die vorhandene Kupferleitung (Teilnehmeranschlussleitung –

    TAL) zu den einzelnen Objekten. Die bei den einzelnen Objekten zur Verfügung

    stehende Bandbreite richtet sich nach der Länge der Kupferleitung

    (Teilnehmeranschlussleitung - TAL) zwischen dem DSLAM und dem

    Gebäudeanschluss.

    Die hohe Bandbreite endet nicht an der Grenze des Erschließungsgebietes. Auch

    über die eingezeichneten Grenzen hinaus können noch sehr hohe Bandbreiten

    erreicht werden. In das Erschließungsgebiet dürfen jedoch nur die Grundstücke

    einbezogen werden, welche nach dem Ausbau garantiert mindestens 30 Mbit/s (im

    Downstream) erhalten. Bedingt durch die Signaldämpfung aufgrund der Länge der

    Teilnehmeranschlussleitungen konnten deshalb einige Grundstücke im

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    Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014

    nordwestlichen Ortsgebiet von Sternberg sowie im Bereich der Straße „Schafzeil“ in

    Zimmerau nicht in das Ausbaugebiet einbezogen werden. Dies gilt auch für die

    Wochenendsiedlung „Am Berg“ in Serrfeld und weitere Objekte außerhalb der

    Ortskerne. Wie erläutert, wird sich durch den angestrebten Ausbau aber auch die

    Versorgung dieser Ortsbereiche massiv verbessern.

    Entsprechend der Kostenschätzung der Corwese GmbH fallen für den angestrebten

    Ausbau etwa Investitionskosten in Höhe von 725.000 Euro an. Aufgrund der

    hohen Investitionskosten und dem relativ geringen Kundenpotential ist nicht damit

    zu rechnen, dass einer der Anbieter hier einen eigenwirtschaftlichen Ausbau

    durchführen wird.

    Ein Ausbau wird nur dann durchgeführt werden, wenn die Gemeinde Sulzdorf a.d.L.

    die Wirtschaftlichkeitslücke hierfür trägt. Bei der Ermittlung dieser

    Wirtschaftlichkeitslücke müssen sich die Anbieter die Einnahmen, welche in den 7

    Betriebsjahren nach dem Ausbau erzielt werden, anrechnen lassen. Nach

    Einschätzung sind dies etwa 20 bis 30 % der Investitionskosten (hier etwa 150.000

    Euro).

    Die von der Gemeinde Sulzdorf a.d.L. zu übernehmende Wirtschaftlichkeitslücke

    für diesen Ausbau würde somit etwa 575.000 Euro betragen. Für die übernommene

    Wirtschaftlichkeitslücke kann die Gemeinde Sulzdorf a.d.L. eine Förderung nach

    der Bay. Breitbandrichtlinie vom Freistaat Bayern beantragen. Die Städte und

    Gemeinden des Landkreises Rhön-Grabfeld können den Höchstfördersatz von 80 %

    für sich beanspruchen. Maximal wird ein Förderbetrag von 500.000,00 Euro pro

    Gemeinde ausgereicht.

    Nach Abzug der sich errechnenden Förderung in Höhe von 460.000 Euro (80%

    von 575.000 Euro) würde für die Gemeinde Sulzdorf a.d.L. somit noch ein

    Eigenanteil in Höhe von 115.000,00 Euro verbleiben.

    Es haben bereits zwei Telekommunikationsunternehmen ihr Interesse an der

    Durchführung dieser Ausbauarbeiten geäußert. Beide führen den Ausbau jedoch nur

    dann durch, wenn die Gemeinde Sulzdorf a.d.L. die Wirtschaftlichkeitslücke hierfür

    trägt.

    Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, das Erschließungsgebiet nach der Bay.

    Breitbandrichtlinie entsprechend dem beiliegenden Entwurf der Corwese GmbH

    vom 01.12.2013 festzulegen. Die Verwaltung sowie die Stabsstelle

    Kreisentwicklung des Landkreises Rhön-Grabfeld werden damit beauftragt, mit dem

    festgelegten Erschließungsgebiet in das formelle Förderverfahren nach der

    Breitbandrichtlinie zu starten und das Förderverfahren bis einschließlich zum

    Auswahlverfahren (wettbewerbliches Verfahren bei sinngemäßer Anwendung der

    VOL/A, 1. Abschnitt) fortzuführen. Die Entscheidung über die letztendliche

    Auswahl eines Netzbetreibers und den Abschluss des Ausbauvertrages bleibt dem

    Gemeinderat vorbehalten.

    Die 1. Bürgermeisterin (im Vertretungsfall deren Vertreter/in) wird dazu ermächtigt,

    alle notwendigen Handlungen zur Fortführung des Förderverfahrens vorzunehmen.

    Weiterhin wird sie dazu ermächtigt, das Erschließungsgebiet beim Durchlaufen des

    Förderverfahrens im geringen Umfang zu verkleinern, soweit dies aufgrund der

    gemeldeten verfügbaren Bandbreiten oder technischen Gründen erforderlich wird

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    Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014

    bzw. zur Kostenreduzierung sinnvoll erscheint. Als geringer Umfang werden

    Verkleinerungen der festgelegten Ausdehnung von bis zu 300 Metern angesehen.

    Mit Schreiben vom 22.10.2013 teilte der Regionale Planungsverband Main-Rhön

    mit, dass die bereits mehrfach diskutierte Änderung des Regionalplans der Region

    Main-Rhön (3) im Abschnitt 5.3 „Windkraftanlagen“ aufgrund des zurückliegenden

    zweiten Anhörungsverfahrens erneut geändert wurde. Durch die Änderung des

    Planungsentwurfs in der Sitzung des Planungsausschusses am 02.10.2013 wird die

    erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Rahmen eines dritten

    Anhörungsverfahrens notwendig. Stellungnahmen können nur zu den Änderungen

    gegenüber dem vorherigen Planentwurf abgegeben werden. Die Frist zur

    Stellungnahme im dritten Anhörungsverfahren endet am 10.12.2013.

    Änderung des Regionalplans bez. Windkraftanlagen

    Der Entwurf des Regionalplans vom 02.10.2013 sieht für das Gemeindegebiet

    Sulzdorf folgende Änderungen vor:

    Das Vorranggebiet WK 7 nördlich von Sternberg wurde im Gebiet der

    Gemeinde Sulzdorf laut Beschluss des Planungsverbandes aus

    denkmalschutzrechtlichen Gründen geringfügig reduziert.

    Das Vorbehaltsgebiet WK 10 wurde aus Artenschutzgründen gestrichen.

    Das Vorranggebiet WK 11 wurde aus Gründen des Artenschutzes zum

    Vorbehaltsgebiet abgestuft und im Osten an die bestehende Wohnnutzung

    angepasst.

    Die Forderungen der Gemeinde Sulzdorf aus der Gemeinderatssitzung vom

    16.10.2012 wurden im aktuellen Entwurf des Regionalplans nur bedingt umgesetzt.

    Abgelehnt hat der Gemeinderat die Fläche WK 11 wegen der Einsehbarkeit von

    Sulzdorf aus, befürchteten Schattenwurf, Schallbeeinträchtigung auf den Ortsteil

    Sulzdorf und den Brutgebieten für Schwarzstorch und Rotmilan. Die Ablehnung des

    WK 10 wurde durch Streichung im aktuellen Entwurf des Regionalplans vollständig

    umgesetzt.

    Der Gemeinderat Sulzdorf erhebt gegen den im 3. Anhörungsverfahren zur

    Änderung des Regionalplans der Region Main-Rhön, Abschnitt 5.3 „Windkraft“,

    durch den Planungsverband vorgelegten Änderungsentwurf mit Stand vom

    02.10.2013 folgende Einwendungen:

    Die in der gemeindlichen Stellungnahme vom 24.10.2012 geäußerte Ablehnung des

    WK 11 wird auch nach Änderung und Abstufung zum Vorbehaltsgebiet

    aufrechterhalten. Der Änderung des WK 7 und Streichung des WK 10 wird

    zugestimmt.

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    Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014

    Nachträgliche Genehmigung einer Christbaumkultur in Zimmerau

    Mit Antrag vom 22.10.2013, eingegangen bei der Verwaltungsgemeinschaft am

    12.11.2013, beantragte Herr Mark Eschenbach, Hoher Markstein 20, 97631 Bad

    Königshofen, die erstmalige Aufforstung des Grundstücks Fl.Nr. 417 Gemarkung

    Zimmerau, zur zukünftigen Nutzung als Christbaumkultur. Laut Antrag umfasst die

    bereits durchgeführte Erstaufforstung auf diesem Grundstück eine Fläche von 0,8

    Hektar.

    Mit Schreiben vom 12.11.2013, eingegangen bei der Verwaltungsgemeinschaft am

    19.11.2013, wurde die Gemeinde vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und

    Forsten Bad Neustadt um Stellungnahme zur beantragten Verlängerung einer

    Christbaumkultur auf den Grundstücken Fl.Nrn. 412, 413, 415 und 418 gebeten. Als

    Termin für die Stellungnahme wurde der 10.12.2013 benannt bzw. aufgrund einer

    nicht definierten Eilbedürftigkeit um eine frühre Vorlage gebeten.

    Nicht beantragt wurde die Verlängerung der laut Luftbild vorhandenen

    Christbaumkulturen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 107, 217 und 223/1 Gemarkung

    Zimmerau.

    Die Verwaltung hat aufgrund der vorliegenden Anträge sämtliche Grundstücke von

    Herrn Eschenbach im Luftbild auf mögliche Christbaumkulturen geprüft. Die

    Prüfung kam zu folgenden Ergebnissen:

    Fl.Nr. Gemarkung Lage Grundbuchflächen

    Fläche

    Christbaum

    107 Zimmerau Im Stück 2,3210 ha 1,4760 ha

    217 Zimmerau Lederhecke 1,5561 ha 1,4688 ha

    223/1 Zimmerau Birkach 0,3790 ha 0,1047 ha

    412 Zimmerau Spitzenäcker 1,4832 ha 1,3055 ha

    413 Zimmerau Spitzenäcker 2,7874 ha 2,6877 ha

    415 Zimmerau Spitzenäcker 1,1873 ha 1,1346 ha

    417 Zimmerau Spitzenäcker 0,8475 ha 0,7754 ha

    418 Zimmerau Spitzenäcker 0,6361 ha 0,5747 ha

    Gesamtsummen 11,1976 ha 9,5274 ha

    Sämtliche Flächen wurden im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als „Flächen für

    die Landwirtschaft“ ausgewiesen.

    Beschluss:

    Der Gemeinderat Sulzdorf a.d.L. beschließt, die Erstaufforstung mit einer

    Christbaumkultur des Grundstücks Fl.Nr. 417 Gemarkung Zimmerau sowie die

    Verlängerung der Genehmigung einer Christbaumkultur auf den Grundstücken

    Fl.Nr. 412, 413, 415 und 418 abzulehnen, da die großflächigen Kulturen den

    Festsetzungen des Flächennutzungsplans widersprechen. Im Übrigen missbilligt der

    Gemeinderat die von Mark Eschenbach aus Bad Königshofen regelmäßig gewählte

    Vorgehensweise, zunächst Fakten zu schaffen, die zur nachträglichen Genehmigung

    führen sollen.

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    Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014

    Info der VG zur Kommunalwahl am 16.03.2014

    Auch die Kommunalwahl wird nach den Wahlrechtsgrundsätzen allgemein, frei, gleich,

    geheim und unmittelbar abgehalten. Diese Grundsätze sind bereits im Grundgesetz der

    Bundesrepublik verankert. Doch werden diese Wahlrechtsgrundsätze heute noch

    eingehalten? Das ist eine Frage, die viele zunächst selbstverständlich bejahen würden.

    Während Wahlen in Deutschland auf jeden Fall allgemein sind, das bedeutet, dass

    niemand von der Wahl ausgeschlossen wird, lässt sich in der heutigen Zeit vor allem der

    geheime Aspekt hinterfragen.

    Diese Problematik tritt heutzutage vor allem bei der immer häufiger aufkommenden

    Briefwahl auf. Während in den Wahllokalen nach wie vor großer Wert auf Geheimhaltung

    gelegt wird, weshalb die Stimmen in einzelnen Wahlkabinen abgegeben werden, nehmen

    es einzelne Bürger heute, gerade bei der Briefwahl, nicht mehr so genau mit der

    Geheimhaltung. Eigentlich ist ein Wahlzettel, der nicht eigenhändig und geheim ausgefüllt

    wurde, sogar ungültig. Doch wenn nicht festgestellt werden kann, ob ein Bürger seinen

    Stimmzettel bei der Briefwahl eigenhändig und geheim ausgefüllt hat, kann der dadurch

    ungültig gewordene Stimmzettel nicht ermittelt werden und so wird er, obwohl eigentlich

    ungültig, trotzdem gezählt. Konkret bedeutet dass: So lassen sich theoretisch Stimmen

    erkaufen oder erschleichen.

    Die Folge: Das Wahlergebnis ist eigentlich unrichtig und dürfte so nicht gewertet

    werden. Bislang ist diese Thematik noch nicht besonders diskutiert worden, doch es ist

    sicher notwendig, darauf hinzuweisen, dass hier der unzulässigen Wählerbeeinflussung

    schnellstmöglich ein Riegel vorzuschieben ist, sonst könnten in Zukunft Stimmen von

    Kriminellen erkauft oder erschlichen werden. Der Geheimhaltungsaspekt ist nicht der

    einzige Wahlrechtsgrundsatz, der durch die Briefwahl bedroht ist. Die Gleichheit ist ein

    weiterer Grundsatz der Wahl, der derzeit bedroht sein könnte.

    Wahlbetrug ist das Stichwort. Besteht die Möglichkeit der Briefwahl, könnten

    Wahlbetrüger versuchen, Wähler gegen Geld- oder Sachleistungen oder ohne

    Gegenleistung dazu zu bringen, ihnen ihren (nicht ausgefüllten) Briefwahlstimmzettel zu

    überlassen oder beim Ausfüllen „behilflich“ zu sein. Das ist insofern problematisch, als

    dass immer noch viele Menschen tatsächlich nicht zur Wahl gehen können. So wäre ein

    Wahlbetrug durch verfälschte Briefwahl im Nachhinein wohl nicht einmal nachweisbar.

    Derartige Verstöße gegen die Wahlrechtsgrundsätze sind äußerst bedenklich. Zwar

    benötigt man einige kriminelle Energie, um sich dadurch einen Vorteil zu

    verschaffen, doch unmöglich ist es nicht. Der Gesetzgeber macht sich bereits Gedanken

    hier nachzubessern und den Wahlprozess in einigen Punkten zu überarbeiten.

    Unzulässige Wahlbeeinflussung kann auf verschiedenen Ebenen stattfinden. Deshalb

    möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Wahlbetrug eine Straftat nach dem

    Strafgesetzbuch (StGB) darstellt, strafrechtlich verfolgt wird und sogar mit einer

    Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren belegt werden kann (§ 107a StGB).

    Wir möchten Sie deshalb um Folgendes bitten:

    Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch. Gehen Sie zur Wahl oder

    beantragen Sie Briefwahlunterlagen.

    Aber: Halten Sie sich an die Wahlrechtsgrundsätze und lassen Sie sich bei der

    Stimmabgabe nicht beeinflussen!

    Für Fragen zum Thema Wahl steht Ihnen die Verwaltungsgemeinschaft Bad

    Königshofen jederzeit gerne zur Verfügung.

  • 10

    Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014

    Am Sonntag, 16. März findet die Kommunalwahl in Bayern statt. Nachfolgend

    die Bürgermeister-, Kreisrats- und Gemeinderatskandidaten aus unserer

    Gemeinde.

    Bürgermeister Sulzdorf a.d.L.

    Für das Bürgermeisteramt bewirbt sich die Amtsinhaberin Angelika Götz aus

    Sulzdorf. Sie wurde von den Bürgern Zimmerau, der Freien Wählervereinigung

    Sulzdorf und den Bürgern Obereßfeld nominiert. Eine Gegenkandidat wurde nicht

    aufgestellt. Frau Götz ist 43 Jahre alt und hauptberuflich bei der Deutschen

    Rentenversicherung Nordbayern als Betriebsprüferin im gehobenen Dienst tätig. Sie

    wurde 2010 nach dem Tod von Bürgermeister Walter Krug als 1. Bürgermeisterin

    der Gemeinde Sulzdorf gewählt und bewirbt sich erneut um dieses Ehrenamt.

    Kreistag Rhön - Grabfeld

    Für die Wahl des Kreistags Rhön-Grabfeld wurden nominiert:

    für die CSU Reinhold Albert aus Sternberg auf Platz 18 der CSU-Kreistagsliste. Er gehört bereits seit 12 Jahren diesem Gremium an.

    für die FDP Jürgen Unger aus Serrfeld auf Platz 6 der FDP-Kreistagsliste.

    für die Wählerinitiative Alt-Landkreis Königshofen Klaus Hümpfer aus Obereßfeld (Platz 33) und Peter Lhotsky aus Sulzdorf (Platz 43)

    Gemeinderat Sulzdorf

    Freie Wählervereinigung Sulzdorf

    1. Ralf Seidling

    2. Thomas Kühl

    3. Dirk Börger

    4. Katrin Dellert

    5. Andreas Wacker

    6. Melanie Fischer

    7. Peter Lhotsky

    8. Gerd Hörhold

    9. Karl-Heinz Matz

    10. Bernhard Schubert

    11. Frank Harth

    12. Helga Hesselbach.

  • 11

    Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014

    Bürger Zimmerau

    1. Markus Schunk,

    2. Markus Ortlauf,

    3. Doris Warmuth,

    4. Raimund Drommel,

    5. Klaus Kranz,

    6. Hiltrud Scheider,

    7. Susanne Kranz,

    8. Karin Zink

    CSU Sulzdorf / Unabhängige Bürger Sulzdorf

    1. Klaus Ebert

    2. Dieter Kriegsmann

    3. Manfred Dellert

    4. Christine Sturdza

    5. Beate Sya

    6. Udo Schad

    7. Christos Pavlidis

    8. Randolf Welz

    9. Heribert Schunk

    10. Mathias Berwind

    Bürger Serrfeld

    1. Jürgen Unger

    2. Dietmar Unger

    3. Rainer Schmitt

    4. Siegfried Schweinfest

    5. Uwe Unger

    6. Gerhard Glückstein

    7. Norbert Rohe

    8. Rolf Beiersdorfer

    9. Peter Unger

    10. Jutta Richter – Schweinfest

    Bürger Obereßfeld

    1. Horst Ruck

    2. Armin Harth

    3. Martin Schubert

    4. Michael Hümpfer

    5. Jürgen Grüb

    6. Dominik Schubert

    7. Martin Dömling

    8. Jessica Jörg

    9. Christian Helmerich

    10. Johannes Ruck

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    Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014

    Angelika Götz - einzige Bürgermeisterkandidatin in Sulzdorf

    In der Main-Post, Grabfeld-Ausgabe, wurden kürzlich alle Bürgermeisterkandidaten

    vorgestellt, darunter auch die einzige Kandidatin aus unserer Gemeinde, Angelika

    Götz. Nachfolgend eine Abschrift dieser Vorstellung:

    Partei oder Gruppe, für die Sie antreten:

    Liste Freie Wähler Sulzdorf, Liste Bürger Zimmerau/Sternberg, Liste Bürger

    Obereßfeld

    Ausbildung/Beruflicher Werdegang:

    Ausbildung zur Steuerfachgehilfin, seit 2002 Betriebsprüferin bei der Deutschen

    Rentenversicherung Nordbayern

    Hobbys/Interessen:

    Eigentlich habe ich durch meine berufliche Tätigkeit und durch das Amt der 1.

    Bürgermeisterin kaum Zeit für Hobbys . Gerne würde ich öfters mal zur Jagd gehen.

    Ehrenämter:

    1. Vorsitzende des Wasserzweckverbands Süd, 1. Vorsitzende der Jagd-

    genossenschaft Zimmerau

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    Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014

    Ihre größte Stärke:

    Ich glaube, ich kann gut zuhören und brauche relativ wenig Schlaf

    Ihre größte Schwäche:

    Ich bin oft noch zu ungeduldig, den Rest sollen andere beurteilen.

    Wie kamen sie zur Politik?

    Von 2008 bis 2010 Gemeinderat, dabei fand ich Spaß an kommunalpolitischer

    Tätigkeit

    Was ist an Ihrer Gemeinde Besonderes?

    Die Gemeinde Sulzdorf setzt sich aus fünf Ortsteilen zusammen. Durch die hier

    ansässigen Gewerbebetriebe verfügt sie über eine hohe Anzahl an Arbeitsplätzen.

    Zudem hat sie durch ihre Lage im Naturpark Haßberge und ihre Baudenkmäler

    einen relativ hohen Freizeit- und Erholungswert.

    Was werden Sie als Erstes anpacken?

    Diese Frage stellt sich für mich nicht. Wir befinden uns in einem fortlaufenden

    Prozess. Bereits begonnene Maßnahmen werden weitergeführt. Alle sonstigen

    Aufgaben werden in Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat abgearbeitet bzw. auf

    den Weg gebracht.

    Die drei wichtigsten Probleme Ihrer Gemeinde?

    Für mich als Bürgermeisterin darf es keine Probleme geben. Was auf die Gemeinde

    zukommt, sehe ich als Aufgabe an, die angepackt werden muss!

    Was tun Sie für die Jugend in der Gemeinde?

    Zur Zeit sanieren wir großzügig unseren gemeindlichen Kindergarten. Für die

    Jugend möchte ich mehr Aufenthaltsbereiche schaffen. Diese aber vorwiegend der

    Eigeninitiative den Jugendlichen in den einzelnen Ortsteilen überlassen, um somit

    ihre Eigenverantwortung zu stärken.

    Wir dürfen allerdings hierbei nicht das Augenmerk auf unsere älteren

    Mitbürgerinnen und Mitbürger verlieren. Hier wird zukünftig eine große

    Herausforderung darin bestehen, Einrichtungen zu schaffen in denen soziale

    Kontakte zwischen Jung und Alt ermöglicht werden können.

    Jetzt noch eine Gelegenheit, selber etwas anzusprechen. Das will ich unbedingt

    noch loswerden:

    Grundsätzlich liegt die Stärke einer jeden Gemeinde im Zusammenhalt aller Bürger.

    Hier ist es dringend erforderlich, dass jeder sein Potential abruft, denn nur dann

    werden wir die Herausforderungen der im hiesigen Raum allgemein

    vorherrschenden und schwer zu beeinflussenden Zukunftsprognosen durch den

    demographischen Wandel, dem Leerstand von Gebäuden und der Abwanderung

    unserer Jugend einigermaßen unbeschadet überstehen.

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    Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014

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    Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014

    Die Regierung von Unterfranken ordnet an:

    Überwachung und Bekämpfung der Nadelholzborkenkäfer;

    Buchdrucker, Kupferstecher, Lärchen- und Kiefernborkenkäfer

    1. Gefährdungs- und Befallsgebiete

    Die Nadelwälder (Rein- und Mischbestände) sowie die Grundstücke, auf denen

    innerhalb einer Entfernung von 500 m von diesen Wäldern unentrindetes Nadelholz

    lagert, werden im Regierungsbezirk Unterfranken zu Gefährdungs- und

    Befallsgebieten des Buchdruckers, Kupferstechers, Lärchen- und

    Kiefernborkenkäfers erklärt.

    2. Überwachung

    Die in Nr. 1 zu Gefährdungs- und Befallsgebieten erklärten Wälder und

    Grundstücke sowie dort lagernde Walderzeugnisse sind von den jeweiligen

    Eigentümern und Nutzungsberechtigen in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März

    mindestens einmal und in der Zeit vom 1. April bis 30. September mindestens im

    Abstand von 4 Wochen auf Käferbefall zu kontrollieren.

    3. Anzeige

    Bei Borkenkäferbefall haben die jeweiligen Eigentümer und Nutzungsberechtigten

    sofort die zuständige untere Forstbehörde (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und

    Forsten) zu verständigen.

    4. Bekämpfung

    Buchdrucker, Kupferstecher, Lärchen- und Kiefernborkenkäfer sind von den

    jeweiligen Eigentümern und Nutzungsberechtigten sachkundig, nach guter

    fachlicher Praxis und sachgemäß nach dem Stand der Technik unverzüglich und

    wirksam zu bekämpfen oder durch einen Dritten bekämpfen zu lassen. Der Vollzug

    dieser Anordnung in Schutzgebieten, bei geschützten Landschaftsbestandteilen und

    bei Naturdenkmälern richtet sich nach den jeweiligen Schutzverordnungen, in

    Natura-2000-Gebieten nach den gesetzlichen Vorgaben.

    5. Erklärung

    Die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten von zu Gefährdungs- und

    Befallsgebieten erklärten Wäldern und Grundstücken sowie dort lagernder

    Walderzeugnisse haben spätestens innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten dieser

    Anordnung gegenüber der zuständigen unteren Forstbehörde schriftlich oder zur

    Niederschrift zu erklären, dass sie die vorgeschriebene Bekämpfung selbst

    durchführen oder durch einen Dritten durchführen lassen. Unterbleibt eine solche

    Erklärung, so kann die zuständige untere Forstbehörde die erforderlichen

    Bekämpfungsmaßnahmen auf Kosten des jeweiligen Eigentümers oder

    Nutzungsberechtigten durchführen oder durch einen Dritten durchführen lassen. In

    diesem Falle hat der Eigentümer und Nutzungsberechtigte die Bekämpfung zu

    gestatten und die erforderlichen Hilfsdienste zu leisten.

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    Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014

    Förderprogramm der Kommunalen Allianz Fränkischer

    Grabfeldgau für Investitionen zur Nutzung

    vorhandener Bausubstanz

    Die Mitgliedsgemeinden der Kommunalen Allianz Fränkischer Grabfeldgau Bad

    Königshofen, Aubstadt, Großbardorf, Großeibstadt, Herbstadt, Höchheim, Saal a. d.

    Saale, Sulzdorf a. d. Lederhecke, Sulzfeld und Trappstadt gewähren für

    Investitionen zur Erhaltung und Nutzung vorhandener Bausubstanz, um

    erhaltenswerte leer stehende Gebäude in der Region zu revitalisieren, sowie für

    Maßnahmen, die wohnungsbezogene Freiflächen schaffen oder verbessern,

    Zuwendungen. Damit soll eine Abwanderung in die Siedlungsgebiete und eine

    Verödung der Altorte verhindert werden.

    Eine Förderung kann unter den nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen gewährt

    werden.

    § 1 Geltungsbereich

    (1) Der räumliche Geltungsbereich ist auf den Innenbereich (Altortbereich) der

    einzelnen Stadt- bzw. Gemeindeteile der Mitgliedsgemeinden beschränkt.

    Neubaugebiete und Neubausiedlungen gehören nicht dazu. Die genaue Abgrenzung

    für jeden Gemeinde- bzw. Stadtteil kann in der jeweiligen Mitgliedsgemeinde in

    Lageplänen eingesehen werden.

    (2) Der zeitliche Geltungsbereich ist auf fünf Jahre begrenzt. Er beginnt am

    01.02.2014. Eine Verlängerung kann von der jeweiligen Mitgliedsgemeinde

    beschlossen werden.

    § 2 Gegenstand der Förderung

    Förderfähig sind:

    a) Maßnahmen an der Bausubstanz von Gebäuden, die bisher zu Wohnzwecken, zu

    Gewerbezwecken oder sonstigen Zwecken (z.B. landwirtschaftliche Nutzung)

    genutzt wurden und die einer neuen Wohn-, Gewerbenutzung oder sonstigen

    Nutzung zugeführt werden.

    b) Der Abbruch von Gebäuden im Sinne von Punkt a und die Neuerrichtung von

    Ersatzgebäuden oder die Schaffung bzw. Verbesserung von wohnungsbezogenen

    Freiflächen, die das Ortsbild positiv beeinflussen.

    § 3 Fördervoraussetzungen

    (1) Das dem Förderantrag zugrunde liegende Gebäude muss im Geltungsbereich

    (vgl. § 1 Abs. 1) liegen, mindestens 3 Monate ungenutzt und vor dem 01.01.1965

    errichtet worden sein.

    (2) Die Nutzung des Gebäudes hat nach der Bewilligung mindestens fünf Jahre lang

    so zu erfolgen, wie es nach den Antragsunterlagen geplant war und nach den

    Förderrichtlinien zulässig ist. Sollte innerhalb dieser Frist eine Weiterveräußerung

    erfolgen oder das Gebäude einer anderen Nutzung zugeführt werden, so ist der

    Zuschuss anteilig zu erstatten.

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    Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014

    (3) Antragberechtigt ist jede natürliche Person, die im Geltungsbereich Eigentümer

    oder Erbbauberechtigter des Grundstücks ist.

    (4) Gefördert werden nur solche Maßnahmen, mit deren Bau noch nicht begonnen

    wurde. Als Maßnahmenbeginn gilt das Datum der ersten Auftragsvergabe bzw. im

    Falle der Eigenarbeit das Datum der Materialbeschaffung .

    (5) Wenn innerhalb einer wirtschaftlichen Einheit ein kommunales Förderprogramm

    der Städtebauförderung in Anspruch genommen wird, greift dieses Programm nicht.

    Ein Programm für Investitionen zur Erhaltung und Nutzung vorhandener

    Bausubstanz legte die Kommunale Grabfeld-Allianz auf. Im Bild ein

    denkmalgeschütztes unbewohntes Haus am Ortseingang von Obereßfeld.

    § 4 Höhe der Förderung

    (1) Der Zuschuss wird auf maximal 25 % der förderfähigen Nettokosten ohne

    MwSt., jedoch höchstens 10.000 € je Anwesen festgesetzt. Rechnungsgrundlage

    sind alle prüffähigen Schlussrechnungen.

    (2) Zusätzlich erhöht sich der Förderbetrag um 1.000 € pro Kind, höchstens jedoch

    um 3.000 €. Die Erhöhung gilt für Kinder der antragsstellenden Person, die zum

    Zeitpunkt der Antragsstellung in ihrem Haushalt leben und das 18. Lebensjahr noch

    nicht vollendet haben oder innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Antragsstellung

    geboren werden (Nachweis Geburtsurkunde). Die maximale Gesamtförderung

    erhöht sich damit auf 13.000 €.

    (2) Maßnahmen mit Gesamtkosten unter 1.000 € werden nicht gefördert.

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    Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014

    § 5 Verfahren, allgemeine Grundsätze

    (1) Zuständig für die Förderentscheidung und Bewilligungsstelle ist die jeweilige

    Mitgliedsgemeinde. Die Einhaltung von baurechtlichen und sonstigen öffentlich-

    rechtlichen Vorschriften einschließlich der denkmalschutzrechtlichen

    Genehmigungen werden durch dieses Förderprogramm nicht ersetzt und sind

    Voraussetzung für die Förderung.

    (2) Vor der Antragsstellung ist ein Vorgespräch mit der jeweiligen

    Mitgliedsgemeinde und ggf. ein Beratungsgespräch mit dem zuständigen

    Dorferneuerungsplaner/ Städteplaner zu führen. Darüber hinaus bieten die

    Allianzkommunen ein Beratungsgespräch mit einem beauftragten Architekten an.

    (3) Dem Antrag sind beizufügen

    eine Beschreibung der geplanten Maßnahme mit Angaben über den voraussichtlichen Beginn und das voraussichtliche Ende

    ein Lageplan Maßstab 1: 1 000 Ggf. weitere erforderliche Pläne, wie Ansichtspläne, Grundrisse, Detailpläne

    oder Werkpläne nach Maßgabe des beauftragten Planungsbüros

    ein Kostenvoranschlag. Die Anforderungen weiterer Angaben oder Unterlagen bleiben im

    Einzelfall vorbehalten.

    (4) Nach der Antragsprüfung wird die jeweilige Mitgliedsgemeinde im Rahmen der

    zur Verfügung stehenden Fördermittel entscheiden. Die Bewilligung erfolgt immer

    unter dem Vorbehalt, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Ein

    Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Gegebenenfalls kann die vorzeitige

    Baufreigabe erfolgen und die Bewilligung im nächsten Haushaltsjahr erteilt werden.

    (5) Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Aufnahme der Nutzung sowie

    nach Prüfung des vorzulegenden Verwendungsnachweises. Eine vorzeitige

    Teilauszahlung ist nicht möglich.

    (6) Die jeweilige Mitgliedsgemeinde behält sich eine Rücknahme der Förderung

    vor, wenn die Ausführung nicht oder teilweise nicht der Bewilligungsgrundlage

    entspricht

    § 6 Sonstiges

    Jede Mitgliedsgemeinde behält sich die Änderung der Richtlinien vor und ist

    berechtigt, den Fördersatz und das Fördervolumen zu ändern, wenn die Haushalts-

    und Finanzlage dies notwendig machen.

    Bad Königshofen, 01.02.2014

    Die Bürgermeister der Kommunalen Allianz Fränkischer Grabfeldgau

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    Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014

    Dankeschön der Gemeinde

    Alljährlich lädt die Gemeinde Sulzdorf alle gemeindlichen Bediensteten (Bauhof,

    Kindergarten, Gemeindediener, Reinigungskräfte, Pflanzensetzerinnen,

    Winterdienst. Wasserwart etc.) den Förster sowie die Gemeinderäte zum Jahresende

    als kleines Dankeschön für die geleistete Arbeit zu einem gemeinsamen Essen ein,

    das im zurückliegenden Dezember im Gasthaus Glückstein in Serrfeld stattfand.

    Bürgermeisterin Angelika Götz dankte allen für die geleistete Arbeit und bat um

    weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit. 2. Bürgermeisterin Doris Warmuth dankte

    der Bürgermeisterin für ihre ausgezeichnete Arbeit. Schließlich sorgte Revierförster

    Kühnel als Nikolaus noch für einen abschließenden Höhepunkt.

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    Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014

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    Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014

    Müllabfuhrtermine im 2. Quartal 2014

    Problemmüllsammlung im ersten Quartal 2014 ist

    in Sulzdorf am Montag, 14. April in der Zeit von 13.55 – 14.25 Uhr am

    Feuerwehrhaus,

    in Obereßfeld am Dienstag, 29. April in der Zeit von 14.50 – 15.20 Uhr an der

    Gaststätte Zirkelbach und

    in Serrfed am Montag, 14. April in der Zeit von 13.55 Uhr – 14.25 Uhr an der

    Bushaltestelle.

    Restmüll, Biotonne und Gelber Sack werden in der Gemeinde gesammelt: Am 10.

    und 24. März, am 7. und 22. April, am 5. und 19. Mai sowie am 2., 16. und 30. Juni.

    Die Papiersammlung ist in der Gemeinde am 24. März, 22. April, 19. Mai und am

    16. Juni.

    Die Abfuhr des Sperrmülls kann in der Zeit von Mo.-Fr. von 8 – 12.30 Uhr unter der Rufnr. 09771/6884820 angemeldet werden.

    Parallel zur Sperrmüllabfuhr gibt es einen Service im Landkreis. Die Bürger haben

    die Möglichkeit, gut erhaltene Gebrauchtmöbel und Hausrat kostenlos abholen zu lassen. Es werden abgeholt: Bücher, Deco-Artikel, Fahrräder, Gebrauchtmöbel,

    Hausrat aller Art, Spielwaren, Sportartikel usw. Die Anmeldung erfolgt Mo.-Fr. von

    8 -12.30 Uhr unter der Nr. 09771/6884820.

    Das Gebrauchtwarenkaufhaus in Unsleben, Friedhofsweg 14 (Tel. 09773/897260,

    ist geöffnet: Do. 13-17 Uhr, Fr. 13-17 Uhr und am Samstag von 9-12 Uhr.

    Für die kostenlose Abholung eines Kühlschranks oder einer Gefriertruhe wird

    gebeten unter der Rufnr. 09761/6729 einen Abholtermin zu vereinbaren.

    Das Wertstoffzentrum in Bad Neustadt – Brendlorenzen, Am Aspen 1, ist

    geöffnet von Dienstag bis Freitag von 13 Uhr bis 17 Uhr. Die Umladestation

    Herbstadt (Tel. 09761/6729) ist Mo.-Fr. von 08.45 Uhr - 16.45 Uhr geöffnet.

    Weitere Informationen bezüglich Müllabfuhr entnehmen Sie bitte dem im Dezember

    2013 an alle Haushalte verteilten Wertstoff- und Abfall-Kalender 2014.

    In der Gemeinde Sulzdorf sind zusätzliche Gelbe Säcke im Rathaus Sulzdorf

    erhältlich. In Bad Königshofen gibt es sie beim Edinger-Fachmarkt, Aubstäderstr.

    11, bei Haushaltwaren Bassing, Hindenburgstr.11/13 und im Grünen Warenhaus

    Zehner, Am Bahndamm 2.

    Restmüllsäcke gibt es bei Landfuxx Guck in Bad Königshofen.

    Öffnungszeiten des Grünabfallplatzes in Sulzdorf

    Der Grünabfallplatz am ehemaligen Sulzdorfer Bauschuttplatz ist jeweils am Freitag

    von 13 bis 14 und am Samstag von 9 bis 11 Uhr geöffnet.

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    Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014

    Bewegungsturm war eine starke Gemeinschaftsleistung

    Beim Bau des Bewegungsturms für die Sulzdorfer Kinderkrippe packten auch

    Kindergartenleiterin Elke Schneidawind und Bürgermeisterin Angelika Götz

    regelmäßig mit an. Felix Rassmann von der „fahrenden Schreinerei“ Moser zeigt

    den Damen, was beim Abschleifen eines Holzbauteils zu beachten ist.

    Im Sulzdorfer Kindergarten herrschte in den vergangenen Wochen rege

    Betriebsamkeit: Er wurde umgebaut, denn in dem Gebäudekomplex soll möglichst

    bald eine Kinderkrippengruppe einziehen. Zahlreiche freiwillige Helfer packten

    beim Innenausbau des Spielraums kräftig mit an. Es wurde ein Mit-Bau-Projekt

    erstellt, wie es in einem Kindergarten des Landkreises Rhön-Grabfeld nach Aussage

    von Leiterin Elke Schneidawind noch nicht verwirklicht wurde. Es wurde ein

    Bewegungsturm erstellt, der nach einem ganz besonderen Konzept gestaltet wurde,

    und zwar nach dem „Raumkonzept Schilling“, das auf sportwissenschaftlichen

    Erkenntnissen der Uni Bayreuth basiert und speziell für Krippenkinder

    weiterentwickelt wurde.

    Vor der Verwirklichung des Projektes war allerdings einiges an Überzeugungsarbeit

    nötig. Denn ein individueller und nach eigenen Vorstellungen angefertigter

    Bewegungsturm aus Holzbauteilen, in dem die Krippenkinder nach Herzenslust

    spielen, klettern und herumtoben können, hat seinen Preis: Rund 22.000 Euro kostet

    so eine Anlage ohne Berücksichtigung von Eigenleistungen. Produkte von der

    Stange sind da deutlich billiger.

    Neben der Bereitschaft der Gemeinde, die Maßnahme zu finanzieren, war deshalb

    die „Rekrutierung“ zahlreicher freiwilliger Helfer erforderlich. Dass es nach dem ok

    des Gemeinderates gelang, diese tatsächlich zusammen zu bekommen, freute Elke

    Schneidawind ganz besonders. „Es gab auch einige Skeptiker, die daran zweifelten,

    ob sich genügend Leute melden würden.“

    Dass es am Ende mit über 40 Mamas, Papas und Opas und viele weiteren Bürgern

    der Gemeinde so viele sein würden, damit hätte man aber auch nicht unbedingt

    gerechnet. Im Wechsel unterstützen die Helfer den „fahrbaren Schreiner“ Stefan

    Moser aus Mainleus bei Kulmbach, der das Raumkonzept nach Schilling mit ihnen

    umsetzte. Bis zu zehn Leute waren täglich von 8 bis 20 Uhr im Einsatz, um das

    Herzstück der neuen Sulzdorfer Kinderkrippe, den Bewegungsturm aufzubauen.

    Die neue Kinderkrippe in der Gemeinde wird über einen Spiel-, einen Schlaf- und

    einige weitere Nebenräume verfügen und in einer Gruppe Platz für bis zu zwölf

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    Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014

    Kinder bieten. Der genaue Einzugstermin steht zwar noch nicht fest,

    Bürgermeisterin Angelika Götz rechnet aber fest damit, dass im Laufe des Frühjahrs

    alles fertig wird.

    Bereicherung für die Kinderkrippe

    Ein Bewegungsturm ist mehr als nur ein einfaches Spielgerät. Es gibt Aufgänge und

    Stiegen, Leitern, Brücken und sogar eine Rutsche. Ein individueller Bewegungsturm

    nach dem Raumkonzept von Schilling wird zudem völlig frei geplant und nach den

    Vorstellungen von Kindergartenleitung und Elternbeirat umgesetzt. Die

    Einbeziehung freiwilliger Helfer fördert zudem den Gemeinschaftssinn in einer

    Kommune. 44 Helfer aus sechs Ortschaften, sechs Muttis, die regelmäßig für ein

    anständiges Mittagessen und Brotzeit sorgten, sieben Frauen, die am laufenden

    Band für die Arbeiter Kuchen gebacken haben und fünf Kindergartenmitarbeiter, die

    die Helfer für die Arbeiten eingeteilt haben – es war ohne Zweifel eine

    Ehrenamtsaktion, wie sie die Gemeinde Sulzdorf lange nicht gesehen hat.

    Beeindruckt von dem engagierten Einsatz der Bürger war vor allem Bürgermeisterin

    Angelika Götz. „So einen Zusammenhalt hab ich noch nicht erlebt, das ist schon

    etwas Besonderes, was hier geleistet wurde“, erklärte sie. Geholfen haben das Team

    vom Kindergarten Elke Schneidawind, Nina Heusinger, Silvia Börger, Melanie

    Reder und Annalena Hermann. Freiwillige Helfer aus sechs Ortschaften waren:

    Bürgermeisterin Angelika Götz, die Gemeinderäte Doris Warmuth, Thomas Kühl,

    Ralf Seidling, Norbert Seim und Manfred Dellert. Dann Gerhard Glückstein,

    Matthias Welz, Friedhelm Fischer, Walter Hanf, Werner Fell, Erhard Rückert,

    Christian Lingg, Mathias Dellert, Bernd Bötsch, Berthold Leber, Roland Schubert,

    Berthold Schneider, Charly Götz, Walter Schad, Jürgen Gollhardt, Günter

    Gollhardt, Jürgen Schneidawind, Bruno Hümpfer, Bernhard Bader, Thekla Bader,

    Thilo Gollhardt, Simone Gollhardt, Jürgen Grüb, Uwe Rückert, Harald Warmuth,

    Thomas Hönig, Erwin Schmitt, Albrecht Kriegsmann, Klaus Kästner, Susanne

    Albert, Peter Büttner, Ramona Fell, Bettina Wimmer, Melanie Schmitt, Melissa

    Zeis, Alina Hörner und Larissa Hörner. Die Kuchenbäckerinnen waren Adelheid

    Bittmann, Marianne Dengl, Brigitte Kalnbach, Birgit Wagner, Marliese Scheller,

    Anita Becker und Ulrike Dömling. Für das Mittagessen engagierten sich: Susanne

    Gollhardt, Yvonne Heinrich, Alexandra Fell, Sabine Bötsch, Bianka Dellert und

    Ramona Fell.

    Drei von vielen freiwilligen Helfern: Roland Schubert (Sulzdorf, von links), Walter

    Schad (Sulzdorf) und Bernd Bötsch (Sternberg). Fotos: Alfred Kordwig

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    Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014

    Bauprojekt in der Regelgruppe Die Gemeinde beschloss, auch die Regelgruppe zu renovieren. Wir haben jetzt einen

    neuen Anstrich und auch einen neuen Boden. Vom Team überlegten wir, wie wir

    auch einen so wunderschönen Bewegungsturm in die Regelgruppe bekommen

    können. Dann fertigten wir einen Plan an und sprachen vier Leute aus Obereßfeld

    und Sternberg an, ob sie gemeinsam mit uns den Bewegungsturm bauen würden.

    Wir haben ja alle beim Bau des Krippenturms mit geholfen und so gewusst, was auf

    uns zu kommt. Die vier haben sich mit uns getroffen, unsere Wünsche angehört und

    spontan zugesagt. Unsere vier „Schreinerengel“ waren Thilo Gollhardt und Jürgen

    Grüb aus Obereßfeld sowie Christian Lingg und Harald Warmuth aus Sternberg. Es

    waren tolle Tage an denen viel geschafft wurde. Jeder hat vollen Einsatz gezeigt und

    ist nach seiner normalen Arbeit zu uns auf die Baustelle, um die Träume von und für

    die Kinder zu verwirklichen. Wir hatten auch bei diesem Bauprojekt einige

    freiwillige Helfer. Der Turm ist in Eigenregie wunderschön geworden. Es ist ein

    Mit-Bau-Projekt das wirklich „Geschichte“ im Landkreis schreibt. Ich kann die

    kostbare Zeit von den Freiwilligen gar nicht in Worte packen. Es ist eigentlich nur

    mit strahlenden Kinderaugen zu bezahlen. Wir freuen uns schon alle auf die

    Einweihung des Kindergartens. Es haben sich auch schon viele interessierte

    Einrichtungen bei uns gemeldet die unseren Kindergarten besichtigen möchten.

    Elke Schneidawind

    Einladung an unsere Bevölkerung

    Da unser Umzug in die neuen Kindergartenräume bevorsteht, möchten wir am

    Samstag, 22.03.14 ab 9 Uhr eine Garten- und Putzaktion im Kindergarten durchführen. Wir brauchen dabei noch

    helfende Hände. Unser Kindergarten müsste richtig gründlich vom Baustaub befreit

    werden und im neuen Glanz erstrahlen. Wir möchten auch die Fenster und Glastüren

    mit putzen und den Garten für Frühjahr und Sommer auf Vordermann bringen.

    Für Essen und Trinken sorgen natürlich wir. Wer uns helfen möchte, meldet sich

    bitte telefonisch bei Elke Schneidawind - Leitung des Kindergartens, unter der

    Telefonnr. 01706769683

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    Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014

    Sie halfen alle fleißig mit und die Kinder freuen sich! Fotos: Dirk Börger

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    Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014

    Zeitzeugen aus der Zeit von 1945 bis 1950 werden gesucht

    Der in Sternberg stationierte Zollbeamte Heinz Schröder beobachtet zu Beginn

    der 1950er Jahre Rodungsarbeiten für einen ersten Sperrzaun an der

    Demarkationslinie zwischen Zimmerau und Rieth.

    Im Auftrag des „Forschungsverbunds SED-Staat“ der Freien Universität Berlin

    sucht Gerhard Schätzlein aus Willmars nach Zeitzeugen für den Zeitraum von 1945

    bis 1950 an der Demarkationslinie/Zonengrenze zwischen Ost- und

    Westdeutschland.

    Er suchte Informanten,

    welche die Zeit von 1945 bis 1950 im Zusammenhang mit der damaligen Grenze selbst erlebt haben und die etwas über Todesfälle, Verletzungen,

    Fluchten, Überfälle, Vergewaltigungen oder andere Gewaltverbrechen in der

    damaligen Zeit wissen.

    die Unterlagen, Briefe, Fotos oder sonstige Hinweise auf Ereignisse an der Zonengrenze oder auch im eigenen Ort haben.

    die von Ereignissen in der damaligen Zeit gehört haben oder sonstige Unterlagen aus der damaligen Zeit haben.

    Es ist dies wahrscheinlich die letzte Gelegenheit, Licht in viele Vorfälle dieser

    damaligen ungesetzlichen, dramatischen, schweren Zeit zu bringen.

    Gerhard Schätzlein ist unter der Rufnr. 09779/8207 zu erreichen. Er hat folgende

    mail-Anschrift: [email protected]

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    Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014

    Schnelles Internet für Obereßfeld Als weiteren Schritt in den Bemühungen, die Gemeinde mit schnellem Internet und

    Breitbandversorgung auszustatten, begrüßte Bürgermeisterin Angelika Götz die

    Mitteilung des Anbieters. Seit dem Abschluss der Ausbauarbeiten im Jahr 2012 ist

    der Gemeindeteil Obereßfeld mittels DSL-Technologie mit einer Bandbreite von bis

    zu 16 Mbit/s (im Downstream) versorgt. Durch diese Ausbauarbeiten, an welchen

    sich auch die Gemeinde Sulzdorf und der Landkreis Rhön-Grabfeld finanziell

    beteiligten, wurden bereits die technischen Voraussetzungen für eine noch

    schnellere Internetanbindung gelegt.

    Diese Verbesserung der Breitband-Internetversorgung könnte nun schon bald

    mittels VDSL-Technologie (Very High Speed Digital Subscriber Line) erfolgen.

    Nach einer VDSL-Aufrüstung wären, je nach Entfernung des Anschlusses zum

    DSLAM-Verteilerkasten, Bandbreiten von bis zu 50 Mbit/s (im Downstream)

    möglich. Zudem könnten dann auch die Entertain-Angebote der Telekom genutzt

    werden. Diese Entertain-Angebote beinhalten mehrere hundert Fernsehprogramme,

    von welchen auch viele im HD-Format übertragen werden. Eine VDSL-Aufrüstung

    würde sehr zeitnah erfolgen, wenn sich mindestens 15 Anschluss-Inhaber/innen aus

    Obereßfeld dazu bereit erklären, einen entsprechenden Anschluss zu buchen.

    Diese Buchung hat durch einen Vorvertrag zu erfolgen, welcher bei der

    Verwaltungsgemeinschaft Bad Königshofen beziehungsweise der Gemeinde

    Sulzdorf (ANSPRECHPARTNER + KONTAKTDATEN) angefordert werden

    kann. Hier kann auch die prognostizierte Bandbreite (VDSL25 bzw. VDSL 50) des

    betreffenden Anschlusses nach der VDSL-Aufrüstung erfragt werden.

    Die Tarifdetails können auch unter http://www.telekom.de/ (-> Festnetz & DSL /

    Komplettpakete) abgerufen werden. Sollte es nicht gelingen mindestens 15

    Interessenten zu finden, werden die geschlossenen Vorverträge gegenstandslos. Auf

    die VDSL-Aufrüstung müsste dann noch bis zu zwei Jahre gewartet werden.

    Im Notfall 112 - Ohne Vorwahl Aus jedem Netz wählbar - Europaweit - Gebührenfrei: Nur 17 Prozent der

    Deutschen wissen, dass die Notfallnummer 112 europaweit gilt. Zum „Tag des

    europaweiten Notrufs 112“ warb Bayerns Innenminister Joachim Herrmann

    nochmals für die einheitliche Notrufnummer 112. „Wählen Sie im Notfall 112, ohne

    Vorwahl, aus jedem Netz und europaweit. Denn im Notfall zählt jede Sekunde!“

    In Bayern verbindet der Notruf 112 mit der jeweils zuständigen örtlichen

    Integrierten Leitstelle – aus allen Telefonnetzen vorwahl- und gebührenfrei. Dank

    der 26 Integrierten Leitstellen in Bayern ist die Notrufnummer 112 in Bayern auch

    per Fax erreichbar. So können auch Personen, die nicht sprechen oder hören können,

    schnell Hilfe holen. Herrmann: „Wichtige Informationen zum Notruf 112, zum

    Beispiel wie Sie sich im Notfall richtig verhalten, sowie zu den Integrierten

    Leitstellen finden Sie auf unserer Internetseite unter www.notruf112.bayern.de.“

    Dort können auch Plakate, Aufkleber und Postkarten zur Notrufnummer 112 als

    PDF-Dokument heruntergeladen, digital weitergegeben oder kostenfrei bestellt

    werden.

    http://www.telekom.de/http://www.rhoen-grabfeld.de/fileServer/LKRG/1000/15492/Notruf_europaweit_geb__hrenfrei.pdf#page=1http://www.rhoen-grabfeld.de/fileServer/LKRG/1000/15492/Notruf_europaweit_geb__hrenfrei.pdf#page=1

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    Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014

    Max Kalnbach KG

    SÄGEWERK & Holzhandlung

    97528 Sulzdorf a. d. L.

    Tel. 09763/203. Fax 402

    Profilbretter, Paneele, Parkett,

    Laminat, Kork, Linocor, … im Musterraum

    Bilder aus alter Zeit

    Bauernhaus in Obereßfeld um 1910. Bestand: Landesamt für Denkmalpflege

  • 31

    Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014

    Geben Sie Trickbetrügern keine Chance!

    Besonders alleinstehende Seniorinnen und Senioren werden häufig Opfer von

    Trickdieben. Aktuell geht es um den sog. Handwerkertrick und den Enkeltrick.

    Beim ersteren täuschen die Diebe eine Notlage vor, beispielsweise einen

    Wasserrohrbruch. Sie wollen sich zwecks Überprüfung der Wasserzuleitungen

    Zugang zu der Wohnung verschaffen. Dort lenkt dann einer das Opfer ab, der

    andere stiehlt derweil Geld und Wertsachen.

    Beim Enkeltrick wird telefonisch eine weitläufige, aktuell wohl nicht bewusste

    Verwandtschaft vorgegaukelt.

    Im Telefonat wird vom Anrufer mit geschickten Fragen Wissen abgefragt, mit dem

    das potenzielle Opfer dann in verblüffender Weise konfrontiert wird. „Der weiß

    aber viel“ - so entsteht Vertrauen. Umgehend folgt seitens des angeblichen Enkels

    eine dringliche Notlage mit der Bitte um einen hohen Geldbetrag. Die Abholung

    durch einen Boten innerhalb weniger Stunden wird angekündigt. Fast täglich stehen

    solche - geglückten - Betrugsfälle in den Zeitungen. Deshalb nachfolgend ein paar

    nützliche Hinweise, die Sie oder Ihre Verwandten und Freunde beachten sollten,

    wenn fremde Menschen an Ihrer Tür klingeln oder Sie anrufen.

    Sechs Tipps für richtiges Verhalten:

    Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung!

    Sichern Sie Ihre Wohnungstür mit einer vorgelegten Türsperre (Kette oder Bügel) und öffnen Sie unbekannten Personen immer nur einen Spaltbreit die

    Tür. Erbittet jemand beispielsweise ein Glas Wasser, können Sie ihm dies

    immer noch durch den Türspalt reichen.

    Anrufer, die Sie nicht persönlich kennen und die um Geld nachsuchen, weisen Sie am besten gleich ab. Informieren Sie sofort die Polizei, denn in aller

    Regel taucht in Kürze ein ungebetener Bote auf. Lassen Sie ihn keinesfalls in

    die Wohnung.

    Generell gilt: Übergeben Sie nie Geldbeträge an unbekannte Personen.

    Sagen Sie selbstbewusst „Nein“!

    Halten Sie immer eine Liste mit Telefonnummern parat, die Sie anrufen können, wenn Sie Hilfe benötigen.

    Weitere Tipps für Ihre Sicherheit finden Sie unter www.weisser-ring.de!

    http://www.weisser-ring.de!/

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    Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014

    Noble Geste von Wilfried Pieper

    Wilfried Pieper aus Sulzdorf feierte Mitte Januar im Sulzdorfer Gemeindezentrum

    seinen 80. Geburtstag. Zu den zahlreichen Gratulanten zählten u.a. Bürgermeisterin

    Angelika Götz und Landrat Thomas Habermann (im Bild). Pieper ist seit vierzig

    Jahren Pächter des Sulzdorfer Jagdreviers und wohnt seit dieser Zeit in der

    Gemeinde.

    Statt Geburtstagsgeschenken bat der Jubilar um Spenden zugunsten der

    Kinderkrebsstation „Regenbogen“ in Würzburg. 2.000 Euro Spenden kamen

    schließlich zusammen, die Wilfried Pieper kürzlich an Raiffeisenbank-

    Vertriebsleiter Wolfgang Schubert zur Weiterleitung an die Kinderkrebsstation

    übergab.

    90 – 100 Kinder werden im Laufe eines Jahres als Neuerkrankte in der

    Kinderkrebsstation „Regenbogen“ der Universitätskinderklinik Würzburg

    aufgenommen und behandelt. Dank des medizinischen Fortschritts sind die

    Heilungschancen groß und die meisten der Kinder werden wieder gesund. Aber der

    Weg bis zur endgültigen Heilung ist mit großen Belastungen verbunden für das

    Kind, aber auch für dessen Familie. Für viele Betroffene wird der Kontakt zu

    gleichfalls Betroffenen sehr wichtig. Daher haben sie 1983 eine Selbsthilfegruppe

    gegründet, aus der ein Jahr später der oben genannte gemeinnützige Verein

    entstanden ist. Die Organsisation „Regenbogen“ gehört dem Dachverband

    „Deutsche Leukämie-Forschungshilfe Aktion für krebskranke Kinder e. V.“ an.

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    Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014

    Freizeitenprogramm 2014 des KJR und der Jugendverbände

    Ab sofort kann der von vielen schon ungeduldig erwartete Freizeitenprospekt

    angefordert oder abgeholt werden. Unterhaltsame, kurzweilige und inhaltlich

    anregende Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche bieten der Kreisjugendring

    und die ihm angeschlossenen Jugendverbände auch im Jahr 2014 wieder an.

    Die Evangelische Jugend bietet vom 14.04.-17.04.14 eine Osterfreizeit für Kinder

    an. Außerdem bietet sie eine Pfingstfreizeit in Kroatien an. Diese findet vom 06.06.-

    14.06.2014 auf der Insel Mali Losinj für Jugendliche ab 13 Jahre statt.

    „Manege Frei“ heißt das Motto für das KJR- Zirkuscamp, das in diesem Jahr in den

    Pfingstferien wieder in Hendungen stattfindet. Bei dieser Projektfreizeit werden

    Kinder im Alter von 8 – 12 Jahren, vom 08.06.-14.06.14 unter Anleitung ihr eigenes

    Zirkusprogramm erarbeiten.

    Ein breit gefächertes Angebot des KJR erwartet Kinder und Jugendliche bei den

    Sprachreisen. Dazu kann der gesonderte Sprachreisenkatalog angefordert werden.

    Der „Spontane Wochenend-Trip“ des KJR ist lediglich für Jungs im Alter von 12–

    15 Jahren. Dabei geht es um die spontane Entscheidung über eines von mehreren

    möglichen Reise-zielen, welches anschließend mit dem Zug angesteuert wird.

    Erstmals wird dieses Jahr die integrative Freizeit in Furth im Wald am Drachensee

    angeboten. Sie findet vom 02.08. bis zum 09.08.2014 für Kids im Alter von 12-15

    Jahren statt.

    Zeltlager am Hillenberg in der Hochrhön – jeder muss mal dabei gewesen sein,

    findet das Kreisjugendamt Rhön-Grabfeld. In den ersten drei Wochen der

    Sommerferien können Kinder von 8-13 Jahren jeweils eine Woche in der Hochrhön

    zelten.

    Traditionell erfreut sich auch das Zeltlager des Jugendrotkreuzes immer sehr großer

    Beliebtheit. In der 34. Auflage der Jugendfreizeit heißt der Zeltplatz wie gehabt

    „Sulzfelder Badesee“. Das Zeltlager dauert vom 03.08. - 09.08.2014.

    Neugierig geworden? Dann gleich anrufen und das Sommerprogramm 2014

    anfordern.

    Wir sind zu erreichen

    unter Telefon-Nr. 09771/9 75 11, Fax 09771/991932,

    per E-mail [email protected]

    oder persönlich in der KJR-Geschäftsstelle, Rederstr. 2 in Bad Neustadt

  • 34

    Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014

    Beiträge zur Geschichte der Gemeinde Sulzdorf a.d.L. (Folge 116)

    Die Serrfelder Flurnamen

    Unsere Flurnamen geraten mehr und mehr in Vergessenheit

    Die Flurbezeichnungen sind viele hundert Jahre alt. Sie wurden von Generation zu

    Generation überliefert. Jeder Acker in der Gemarkung hatte seinen

    charakteristischen, die genaue Lage bezeichnenden Namen. Seit dem 19.

    Jahrhundert werden die alten Flurbezeichnungen ersetzt durch Katasterpläne und

    Nummern in den Grundbüchern. Flurbereinigungen sowie die Zusammenlegungen

    zu immer größer werdenden Wirtschaftseinheiten verdrängen die Fülle der

    Flurnamen. Langsam aber sicher verlieren sich diese früheren lokalisierenden

    Lagenamen im Sprachgebrauch und werden mehr und mehr vergessen. Nachfolgend

    eine Aufstellung der Serrfelder Flurnamen mit mundartlicher Aussprache (kursiv)

    und Erklärungsversuch.

    1. Am Ermershäuser Weg (Ermerschhäuser Waach) - Äcker zu beiden Seiten des

    Feldweges nach Ermershausen.

    2. Am Dippacher Weg (Dibicher Waach)

    3. Am Neuseser Weg (Neusicher Waach)

    4. Altenberg (Altnbärch) - Kleiner Hügel westlich der Straße nach Sulzdorf.

    5. Bannäcker (Bonagr) - Äcker im Anschluss an die Bannwiesen, früher

    Weideplatz. Bann bedeutet ursprünglich Gebot oder Verbot, dann Gerichtsbezirk. In

    Flurnamen bezeichnet Bann i.d.R. ein Gebiet, das für die allgemeine Nutzung

    gebannt, d.h. verboten war.

    6. Bannwiesen (Bonwisn) - Zwei Wiesen auf der rechten Seite des Mühlbachs.

    Lehrer Alfred Pfister (links im Bild) - er war Lehrer in Serrfeld von 1923-1939 -

    war der erste, der sich die Mühe machte, die Flurnamen der Gemarkung Serrfeld

    aufzuschreiben. Das Foto zeigt Pfister mit seinen Schulkindern und seiner Ehefrau

    (rechts) bei einem Schulausflug.

  • 35

    Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014

    Am Ortseingang von Serrfeld aus Richtung Neuses kommend stand gegenüber dem

    Anwesen Matz einst das gemeindliche Dorfbrauhaus.

    7. Bauholz (Bauhölzla) - Junger Mischwald, südlich des Sandhügels. Der Wald

    wurde bei Bedarf einst als Nutzholz (Bauholz) verwendet. Eine Besonderheit stellte

    das Serrfelder „Brünnrohrrecht“ dar. Jeder der 28 Gemeinderechtler hatte das

    Anrecht auf Stock und Schwengel für einen Schöpfbrunnen, dann auf Bauholz für

    ein einstöckiges Haus oder Scheune, Hof- und Scheunentor.

    8. Berg (Bärch) - Ödland am Berghang, mit Obstbäumen besetzt.

    9a. Biergarten (Biergatn) - Hierbei handelte es sich um zwei Wiesen nordöstlich der

    Serrfelder Mühle, die unmittelbar an Felder angrenzten. Früher wurde hier Hopfen

    zum Bierbrauen angebaut. 1821 wurde in der Gemeinde ein neues Brauhaus

    errichtet in dem noch bis in die 1960er Jahre Bier gebraut wurde. Wegen der

    Feuersgefahr stand einst außerhalb des Dorfes in Richtung Neuses auch noch eine

    Darre, in der Malz und Flachs getrocknet wurde.

    9b. Brandschlag (Brändschlegla) - Kleines Waldstück an der Weinstraße. Es

    erinnert an die Brandrodung in alter Zeit, bei der Waldstücke in Ackerland

    umgewandelt wurden. Einst beförderten die Fuhrleute auf dieser Straße vornehmlich

    Wein. Er wurde über Mitteldeutschland ins Reich der Ordensritter geliefert, wo die

    Deutschherren nicht auf den gewohnten fränkischen Wein verzichten wollten.

    10a. Breitenrain (Brätare) - Äcker am Neuseser Weg.

    11. Dachenwiesen (Dachnwisn) - Schlechte, saure Wiesen. Dachen ist der

    mundartliche Ausdruck für ein schilfähnliches Gewächs.

    12. Dörtensee (Dörentsä) - Waldstück an der Weinstraße.

    13. Dorndeich (Doendeicht) - Mulde im Wald, im Volksmund Deich genannt. Hier

    wuchsen einst sehr viele Dornen.

    14. Dürräcker (Dürägr) - Äcker in sehr trockener Lage.

    15. Dürre Wiesen (Dürra Wisn)

  • 36

    Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014

    16. Entensee (Andnsä) - Wiesen zu beiden Seiten des Mühlbaches. Früher befand

    sich hier ein See, in welchem sich zahlreiche Enten tummelten und badeten.

    17. Grundäcker (Grundägr) - Äcker, die von dem Hang an der Sulzdorfer Straße in

    die Mulde ziehen.

    18. Hardt (Haed) - Ackerland vor dem Wald gelegen, früher ebenfalls mit Wald

    bewachsen. Haardt oder Hardt kommt von hart = Wald. Dieses Ackerland ist also

    gerodeter Wald.

    19. Vordere Hardt (füedr Haed)

    20. Hintere Hardt (hinner Haed)

    21. Hofstrich (Höfstrich) - Ackerland im westlichen Teil der Flur. Als „Striche“

    werden schmale Ackerbeete und Randstreifen bezeichnet. Bis zur Flurbereinigung

    in den sechziger Jahren gab es noch einige „Striche“ in der Serrfelder Flur. Diese

    zogen sich von der Neuseser zur Sulzdorfer Flurgrenze. Sämtliche Felder des

    jeweiligen Besitzers lagen in diesem Strich. Vmtl. besaß einmal jeder der 28

    Gemeinderechtler einen solchen Strich - Relikt aus der Gründerzeit.

    22. Hofwiesen (Hofwisn) - Wiesen in der Nähe des Dorfes auf der rechten Seite der

    Straße nach Neuses. Sie gehörten früher vmtl. dem Herrn eines Gutshofs in Serrfeld.

    23. Holzäcker (Holzägr) - Äcker in der Nähe des Waldes. Sie wurden ebenfalls

    durch Roden des Waldes gewonnen.

    24. Holzwiesen - w.v.

    25. Hopfengarten (Hopfngaedn) - Einst Hopfenanbau zum Hausbrauen.

    26. Käfig (Käfich) - Wiesen, die in östlicher Richtung vom Dorfe weg verlaufen, Sie

    sind von Höhen eingeengt, wie in einen Käfig gesperrt.

    27. Kellerschlag (Kalerschlog) - Kleines Waldstück am Hang gegen das

    Wurzbachtal. Entweder lag dort ein Felsenkeller oder es handelt sich um ein Stück

    Land, das dem „Keller“ - dem Verwalter der herrschaftlichen Kammer - zur

    Nutzung überlassen wurde.

    28. Klinge (Klinga) - Wiesenland des sich schlauchartig am Klingenhölzchen

    entlang zieht. Klinge ist ein von einem rauschenden, klingenden Bach

    durchflossener Wiesengrund.

    29. Klingenhölzchen (Klingahölzla) - Kleines Waldstück. Dort baute der 1909

    gegründete Schützenverein 1955 einen Kleinkaliberschießstand, der bis in die

    achtziger Jahre genutzt werden durfte. Vor einigen Jahren wurde er erneuert.

    30. Krautgarten (Krautgaedn) - Kleines Wiesen- und Ackerland am südl.

    Dorfausgang. Hier befanden sich einst Gärten, in denen viel Kraut angepflanzt

    wurde.

    31. Kreuzwiesen (Kreuzwisn) - Wiese am Feldweg nach Bundorf, in deren Nähe

    zwei Steinkreuze stehen.

    32. Kriegäcker (Krichägr) - Sie liegen an der Flurgrenze und erinnern an den

    früheren Hutstreit mit Sulzdorf. 1698 wurde den Serrfelder Bauern durch Sulzdorfer

    auf Geheiß des Guttenbergischen Verwalters eine Kuh gepfändet, 1703 erneut eine

    Kuh sowie 73 Schafe, wobei es mehrere Verletzte gab. Es kam zu nicht enden

    wollenden Prozessen, die Serrfeld gewann.

    33. Lange Wiesen (Langa Wisn) - Schmale Wiesen, die sich den Mühlbach entlang

    ziehen.

  • 37

    Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014

    34. Lützenloch (Lüzelouch) - Kleine Mulde im Walde.

    35. Lützenweg (Lüzewach) - Weg vom Dorf östlich nach dem Wald. Die Äcker zu

    beiden Seiten des Weges heißen „Am Lützenweg“.

    36. Mittlere Gewanne (Midlera Gewend) - Ackerland an der Straße nach Neuses.

    37. Mühläcker (Mülägr) - Äcker in der Nähe der Serrfelder Mühle.

    38a. Obere Mühlwiesen (Öbera Mülwisn) - Wiesen bei der Sulzdorfer Mühle.

    38b. Untere Mühlwiesen (Ündera Mülwisn) - Wiesen bei der Serrfelder Mühle.

    39 Pfordbeete (Pfordbet) - Zwei Äckerlein in unmittelbarer Nähe des Dorfes,

    nebenan waren Gärten. In alter Zeit befand sich hier ein Tor (eine Pforte). Serrfeld

    war einstmals mit einem Schutzzaun umgeben. Unterhalten wurde die

    Dorfbefestigung u.a. mit den bei den Dorfgerichten vereinnahmten Geldern.

    40. Pfordweg (Pfordwach) - Der Weg zu den Pfordbeeten.

    41. Rangen (Ronga) - Bergiges Waldstück von der Weinstraße nach Westen

    ziehend. Rangen bezeichnet einen fortlaufenden Berghang.

    42. Rauher Strich (Rauer Strich) - Ackerland in der Nähe des Lützenweges, eben,

    raue Lage, steiniger Boden.

    43. Rechendeichtlein (Rächndeichtla) - Kleines Wäldchen in der Nähe der

    Sulzdorfer Mühle.

    44. Rinnwiesen (Rinwisn) - Wiesen südlich des Mühlbaches. Als Rinne bezeichnet

    man ein Bachbett, eine Vertiefung, in der Wasser rinnt (Rinnsal). Rinnwiesen sind

    also Wiesen an einem Bach, hier dem Mühlbach.

  • 38

    Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014

    1926 entstand diese Aufnahme in

    Serrfeld. Sie zeigt Gabriel Schweinfest

    mit seinen Söhnen Alois und Berthold.

    Im Hintergrund Heinrich Matz mit

    seinem Pferdegespann.

    45. Rückleite (Rückleidn) - Hangäcker am Wald in der Nähe der Serrfelder Mühle.

    Leite bedeutet Hang, Rücken gewölbte Anhöhe (Hügel).

    46. Sand (Saand) - Hochgelegene Flurabteilung zwischen Bundorfer Weg und

    Sulzdorfer Grenze mit vorwiegend sandigem Boden.

    47. Sandhügel (Saandhüchl) - Waldabteilung östlich der Straße nach Sulzdorf,

    Hügel mit Nadelwald. Hier befand sich einest eine Sandgrube.

    48. Schafbad (Schofbod) - Waldabteilung südöstlich eines kleinen Teiches, in dem

    einst die Schafe gebadet wurden. Dort hatten Schmied, Flurer und Schäfer das

    Anrecht auf ein Stück bebaubares Land, das ihnen von der Gemeinde zur Verfügung

    gestellt werden musste.

    49. Schindecke (Schindegn) - Ecke im Wald, in der das gefallene (verendete) Vieh

    verscharrt wurde. 1753 starben in Serrfeld infolge einer Seuche viele Kälber, so dass

    der dafür vorgesehene Platz nicht mehr ausreichte.

    50. Schlenker (Schlenkr) - Wiesen- und Ackerland von der alten Sulzdorfer Straße

    gegen die Sulzdorfer Mühle ziehend. Schlenker bedeutet Vertiefung im Gelände.

    51. Schmiedswiesen (Schmidswisn) - Wiese am Westausgang des Dorfes, zur

    Gemeindeschmiede gehörig. Der Serrfelder Dorfschmied lehrte die Kinder vor

    vielen hundert Jahren in den Wintermonaten unter Aufsicht des Bundorfer Kaplans

    in seiner in der Kirchenburg integrierten Schmiede.

    52a. Schmieräcker (Schmiernägr) - Äcker am Dippacher Weg, lehmiger Boden.

    52b. Seeacker (Säagr) - Äcker in einer kleinen Mulde an der Feldgrenze gegen

    Neuses. An der Flurgrenze nach Neuses befand sich rechts der Straße ein See, der

    erst im 19. Jahrhundert in Wiesenland umgewandelt wurde.

    52c. Seerangen (Säranga) - w.v.

    53. Seelein - (Säla) Kleiner Teich am östlichen Ende der Schafhut. Hier wurden

    alljährlich die Schafe vor der Schafschur gebadet.

  • 39

    Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014

    54. Stoffelsacker (Stofelsagr) - Ackerland am Waldrand zwischen dem Dippacher

    Weg und der Schindecke. Wohl nach dem früheren Besitzer namens Christoph

    (Stoffel) benannt.

    55. Stoffelsrangen (Stofelsranga)

    56. Schwarze Äcker (Schwarzagr) - Äcker zwischen Ermershäuser und Lützenweg.

    57. Steige (Stäch) - Flurabteilung an der Straße nach Neuses; die Straße steigt.

    Rechts von der Straße sind mehrere Keller. Am Ortsausgang ganz in der Nähe stand

    einst eine uralte Dorflinde. Sie wurde beim Bau der neuen Straße nach Neuses 1838

    gefällt, „weil sie den Verkehr behinderte“, ist überliefert. Sie soll so groß gewesen

    sein, dass ihre Krone fast bis an die umstehenden Häuser reichte. Unter ihrem

    Blätterdach versammelte sich nach Feierabend jung und alt, im Sommer fanden hier

    die Gemeindeversammlungen statt. Bei der „Kirwa“ wurde unter der Linde getanzt.

    58. Stöcken (Stög) - Ackerland am Stöckenhügel. Stöcke sind Orte, an denen beim

    Roden Baumstöcke stehen blieben und die Arbeit der Bauern sehr erschwerten.

    59. Stöckenhügel (Stögnhügl) - Bewaldeter Hügel links vom Ermershäuser Weg.

    60. Stück (Stüg) - Ackerland links des Feldwegs nach Bundorf.

    61. Sumpfwiesen (Sumpfwisn) - Wiesen zwischen Kellerschlag und Wurzbach. In

    einer Flurkarte aus dem vorigen Jahrhundert ist auch noch eine Flurgemarkung

    Klausenwurzbach eingezeichnet.

    62. Tannäcker - Direkt am Tannenhügel gelegene Äcker an der Waldgrenze zu

    Neuses. In der Dorfsrechnung von 1603 wird zudem eine „Thanngrube“ genannt.

    63. Wehrgrabenwiesen (Wagromwiesn) - Wiesen östlich des Wehrgrabens. Der

    Graben führte zum Mühlenwehr.

    64. Weidig (Weidich) - Ackerland zwischen der Sulzdorfer Mühle und dem

    Bundorfer Weg. Der Name weist auf den ehemaligen Weidenbestand hin. Teilweise

    wachsen hier heute noch Weiden.

    65. Weizenäcker (Wäsägr) - Ackerland zwischen der alten Sulzdorfer Straße und

    dem Mühlbach, auf dem vorwiegend Weizen angebaut wurde.

    Schafschur in den 1930er Jahren in Serrfeld.

  • 40

    Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014

    66. Wurzbach (Wuezboch) - Wiesen zu beiden Seiten des Wurzbachs. Am Bach

    befinden sich viele Weidenstümpfe, in der Nähe Waldüberreste. Hier soll sich ein

    untergegangenes Dorf mit dem Namen Wurzbach befunden haben. In der

    Flurabteilung wurden Münzen mit sächsischem Wappen sowie der Aufschrift

    „Moneta Nowa Ducis Saxonia“ gefunden. Bei der Flurbereinigung stieß man u.a.

    auf alte Bohlen und Grundmauern - ein Hinweis für eine frühere Besiedlung.

    67. Zwischenweg (Zwischnwach) - Ackerland und Ödland zw. dem Brennhäuser

    Weg und der alten Sulzdorfer Straße.

    Die Serrfelder besaßen einst ein sog.

    „Brünnrohrrecht“ Die Aufnahme

    entstand um 1985 im Anwesen

    Erna Filler.

    In der Serrfelder Dorfsordnung von 1589 sind weiter als Flurnamen ein Oberer,

    Unterer und Mittlerer Anspann enthalten. In Flurkarten aus dem 19. Jahrhundert

    werden noch folgende Flurnamen erwähnt: Breithalbviertel, Heide, Heiligenwiesen

    und Strüt. Dazu Schmiedewiesen - Wiesen am Westausgang des Dorfes, die einmal

    Besoldungswiesen des Gemeindeschmiedes waren, Birkich - Nordwestlich der

    Sulzdorfer Mühle. Hier stand früher viele Birken; Teich- oder Dachenwiesen -

    Wiesen unterhalb der Sulzdorfer Mühle. Dachen = Schilf, also Schilfwiesen.

    Außerdem wurde früher noch ein See bei Serrfeld Türkensee genannt. Dieser Name

    hat keineswegs etwas mit dem Land Türkei zu tun. Turchen = Wulzen, Brocken

    (Erdaufwurf oder Damm), mittelalterlich Turca = Reisigdamm. Wahrscheinlich war

    hier im Mittelalter ein Damm aufgeworfen, um das Dorf zu schützen. Diese Dämme

    lagen meist im wenig wohnlichen, sumpfigen Gebiet der Dörfer. Das

    Bestimmungswort des Ortsnamens Serrfeld enthält wohl das althochdeutsche

    „sahar“, mittelhochdeutsch „saher“, was so viel wie Sumpfgras, Schilf oder

    Riedgras bedeutet.

    Völlig in Vergessenheit geraten ist auch der Herrgottspfad. Er befand sich oberhalb

    der Kirchenburg und erinnerte an die Legende von den gekreuzten Kornähren. Vor

    der Reformation soll das Serrfelder Kirchlein ein vielbesuchter Wallfahrtsort

    gewesen sein. Eines Tages wurde darin eingebrochen und u.a. die Monstranz mit

    dem Allerheiligsten entwendet. Auf dem Weg zum Wald entnahmen die Diebe die

    Hostie und schleudertem sie in einen Acker reifenden Korns. Die Halme beugten

    sich jedoch kreuzartig und fingen die Hostie auf. In dieser Lage fand man sie nach

    einigen Tagen und brachte sie zur Kirche zurück. Reinhold Albert

    Quellen: Gemeindearchiv Serrfeld; Maschinenschriftliche Aufzeichnungen des Serrfelder Lehrers

    Alfred Pfister, der von 1923 bis zu Kriegsbeginn 1939 Lehrer in Serrfeld war und dann zum

    Militär eingezogen wurde; Hugo Weißenseel: Gemeinde Serrfeld - Ein Gemeindebuch. Serrfeld,

    1955. Reinhold Albert: Chronik der Gemeinde Sulzdorf a.d.L., Hildburghausen 1994.

  • 41

    Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014

    Leni Scheider

    Die gute, alte Zeit

    Die meist`n sehna sich zurück

    nach der gut`n, alt`n Zeit.

    Ja seid doch ehrlich, saht`s doch ei,

    wie gut is heit die Zeit!

    A jeder kann gaß wos er moch,

    guckt doch auf euern Tisch,

    es fahlt ke Würscht, es fahlt ke Kas,

    ke Knäckebrot, ke Fisch.

    Getrink kann mä zu jeder Stund,

    grod wos dann Schnob`l schmeckt.

    Es stäht im Kühlschrank stets bereit

    Schnaps, Wei, Bier, Saft und Sekt.

    Die Truhen, die senn prall gefüllt,

    a zwetta kümmt neis Haus.

    Du stähst dafür,

    du wühlst dinn rümm

    und findst ken Gaumaschmaus.

    Kurtlett ham mä gestern kot,

    vurgestern Schweinebrat`n

    und vurvurgestern Fläschküchlich

    am Sunntich gar Rollad`n.

    Da kümmt die Sehnsucht in uns auf

    nach der gut`n, alt`n Zeit.

    Wie hat im Herbst a Kurtlett

    gschmeckt

    nach der mochern Sommerzeit?

    Da Säusack aus dann deutsch`n

    Schlot und Fläsch vom Pöcklstücht,

    a frischa Blutwürscht nuch nein

    Kraut, dös war a Leibgericht.

    A Hof`n Adöpf`l am Amd,

    a Schüss`l weiß`n Kas.

    A Bratharing zu zwett getält,

    a Stückla Backsteekas.

    Am Sunntichfrüh dann auf`n Tisch

    a frischer Tich`lkuchen,

    Butter und Zucker obendrauf,

    a Festtoch für dann Moch`n.

    Ke Turt`n war`n da net im Haus.

    Die gab`s a net beim Beck.

    Zu Früh a Brot mit Sirup drauf

    ke Hörnla und ke Weck.

    Wie öft hat von dann Bauernbrot

    geknurrt, vom Duft da Moch`n.

    Da ham mir uns ganz hemlich

    gleich die Knürzlich waggebroch`n.

    Und wie hat doch dös frischa Brot

    vom Hausbackof`n gschmeckt.

    Drauf süßer Rahm von unrer Küh

    und gar mit Schweinafett.---

    Du hast nix g`hört vom Fett im Blut

    von Cholesteringehalt.

    Mit Malzkaffee und truckna Brot

    wurd` manches Fräla alt.

    Drum sehna mir uns öft zurück

    nach dera gut`n alt`n Zeit.

    Doch seid doch ehrlich,

    saht`s doch ei

    wie gut is heit die Zeit!

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    Echo der Lederhecke 124. Ausgabe Januar – März 2014

    1.350 Euro für die Station Regenbogen

    In der Weihnachtszeit werden vielerorts Spenden für gemeinnützige Zwecke

    gesammelt. Auch in Sulzdorf gibt es Menschen, die für eine gute Sache aktiv

    werden. Heidi Schleicher aus Schwanhausen (im Bild rechts) hat zusammen mit

    ihrem Mann Werner und vielen Bekannten am Adventsmarkt in Sulzdorf Kaffee

    und Kuchen verkauft. Den Kuchenbäckern, Helfern und für Spenden aller Art sagt

    das Ehepaar Schleicher herzlichen Dank. Das größte Dankeschön kommt von der

    Elterninitiative der Station Regenbogen in Würzburg für die Spende von 1350 Euro.

    Das Geld wird u.a. für Sozialpädagogen benötigt, die die krebskranken Kinder in

    schulischen und beruflichen Möglichkeiten begleiten und beraten, für

    Elternwohnungen, für ambulante Schwestern und auch für die Forschung.

    Berichtigung Bei der Aufstellung der Geburten in der Jahreschronik 2013 des letzten Echos hat

    sich ein Fehler eingeschlichen. Tom Haßmüller aus Obereßfeld ist nicht am

    16.06.2013 geboren, sondern am 16.04.2013. Wir bitten den Fehler zu

    entschuldigen und wünschen den Eltern Annette und Stefan Haßmüller weiterhin

    viel Freude mit ihrem Stammhalter.

    Kolpingfamilie sammelt Altkleider Die Kolpingfamilie Bad Königshofen sammelt am

    Samstag den 22. März 2014 im gesamten Altlandkreis Königshofen Schuhe, Altkleider und Brillen. Die

    Sammlung beginnt morgens um 8 Uhr. Es wird gebeten, das Sammelgut sichtbar an

    der Straße zu lagern. Die Altkleidersäcke werden rechtzeitig in den Kirchen

    ausgelegt. Mit der Sammlung unterstützt die Kolpingfamilie ein hilfsbedürftiges

    Projekt.

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    Echo der Lederhecke 124. Ausgabe Januar – März 2014

    Die DAK informiert

    Privatversicherte Kinder zurück in die gesetzliche Kasse?

    Die DAK-Gesundheit Bad Neustadt empfiehlt: Rückkehrmöglichkeit aufgrund der

    Anhebung der gesetzlichen Einkommensgrenzen ab 1.Januar 2014 prüfen zu lassen.

    Zum Beginn des neuen Jahres hebt die Bundesregierung die sog.

    Jahresarbeitsverdienstgrenze auf 53.550 Euro im Jahr an. Kinder, die bisher in einer

    privaten Versicherung krankenversichert sind, weil ein Elternteil mehr als 52.200

    Euro im Jahr (Grenzwert für 2013) verdient und keiner Krankenkasse angehört,

    können ab dem Jahreswechsel in die kostenfreie Familienversicherung der

    gesetzlichen Krankenkasse zurückkehren, und so eine vierstellige Summe an

    Privatversicherungsbeiträgen einsparen.

    Der tatsächliche Jahresverdienst kann sogar noch höher liegen, da hiervon unter

    Umständen noch einige wenige steuerrechtlich relevante Beträge abgezogen werden

    dürfen. Die DAK-Gesundheit Bad Neustadt empfiehlt deshalb allen Eltern, deren

    Kinder von den neuen Grenzwerten profitieren können, sich möglichst bald zu

    informieren, denn die Privatversicherungen beenden die Verträge gewöhnlich erst

    zum Ende des Monats, in dem dort die Versicherungsbescheinigung der

    Krankenkasse vorgelegt wird.

    Alle Informationen und eine konkrete Beratung zur kostenfreien

    Familienversicherung für Kinder gibt es bei der DAK-Gesundheit persönlich in der

    Bad Neustädter Hohnstr. 8, telefonisch unter 09771 / 636300 oder im Internetchat

    unter www.dak.de/berater-chat

    Neuer Internetlotse hilft bei guten Vorsätzen

    Bad Neustadt, 23.01.2014 Ab sofort gibt es einen neuen Service der DAK-

    Gesundheit für die Menschen in der Rhön und im Grabfeld: Über die Website

    www.dak.de/kurssuche finden alle, die aktiv etwas für ihre Gesundheit tun wollen,

    geprüfte Präventionskurse ganz in ihrer Nähe. Das schnelle Angebot können

    Versicherte aller Krankenkassen kostenlos nutzen. „Ob Stressbewältigung, Hilfe

    beim Abnehmen, Sport oder Rauchstopp-Programm, das Suchportal filtert

    bundesweit aus über 50.000 anerkannten Kursen eine passende Auswahl für jede

    Region heraus“, erklärt Wolfgang Flaig, Leiter des Bad Neustädter Servicezentrums

    der DAK-Gesundheit. „Mit einem professionellen Gesundheitskurs lässt sich einer

    der guten Vorsätze für 2014 vielleicht viel einfacher in die Tat umsetzen.“

    Das Suchportal zeigt nicht nur an, welche Angebote es in Wohnortnähe gibt, auch

    die Kosten sind auf einen Blick zu sehen. „Als Ansporn zum Dranbleiben

    bekommen DAK-Versicherte jährlich bis zu 75 Euro der Kursgebühren erstattet“,

    sagt Flaig. „Außerdem sammeln die Versicherten im Rahmen unseres

    Bonusprogramms durch die Kursteilnahme Punkte, die später in Form von

    Geldprämien eingelöst werden.“

    Auf der Liste der guten Vorsätze steht in diesem Jahr Stressabbau ganz oben. Mehr

    als jeder zweite Deutsche wünscht sich laut der Dezember-Umfrage der DAK-

    Gesundheit mehr Entspannung. Ebenfalls wichtig sind den Befragten Sport und eine

    gesündere Ernährung.

    http://www.dak.de/berater-chathttp://www.dak.de/kurssuche

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    Echo der Lederhecke 124. Ausgabe Januar – März 2014

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    Echo der Lederhecke 124. Ausgabe Januar – März 2014

    Der Grünspecht ist der Vogel des Jahres 2014 Seit 1971 küren der Landesbund für Vogelschutz und der Naturschutzbund

    Deutschlands jährlich den „Vogel des Jahres“. Auswahlkriterium ist die Gefährdung

    der Art oder ihres Lebensraums. Vorträge, Exkursionen und Ausstellungen begleiten

    ein Jahr lang die Schutzmaßnahmen für den Vogel des Jahre