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Inhaltsverzeichnis:
• Bundestag• Bundesregierung• Bundespräsident• Bundesverfassungsgericht• Bundesrat• Schaubild• Diskussion/Rollenspiel
Bundestag• Sitz im Reichstag • Abgeordnete erhalten Immunität• Vorsitz: Bundestagspräsident und sechs
Stellvertreter• Wird alle vier Jahre gewählt• 5%-Hürde für Parteien• Erststimme: Direktmandat• Zweitstimme: Wahl der Partei• Kontrolliert Bundesregierung• Wählt Bundeskanzler
Bundestag: Machtgefüge im Gesetzgebungsprozess
• Rat, Regierung oder Bundestag schlagen Gesetzesinitiative vor
• Bundestagspräsident stellt diese vor• Ausschuss setzt sich mit Initiative auseinander
und gibt Beschlussempfehlung• Folgt Debatte mit Änderungsvorschlägen• In 3 Lesung findet endgültige Abstimmung statt
Bundestag: Machtgefüge im Gesetzgebungsprozess
• Gesetzinitiative wird Regierung und Rat vorgelegt• Wenn diese zustimmen, unterzeichnet
Bundespräsident das Gesetz• Wenn es abgelehnt wird, entsteht
Vermittlungsausschuss und Kompromissfindung• Wenn dann zugestimmt wird, unterzeichnet
Präsident• Bei erneutem Ablehnen verfällt Gesetzinitiative
Bundesregierung
• Besteht aus Bundeskanzlerin und Bundesministern
• Ist Regierung der Bundesrepublik• Exekutivgewalt auf Bundesebene• Kann Gesetze in Bundestag bringen, also auch
Einfluss auf Legislative• Spricht über Gesetzentwürfe und Verordnungen• Erlaubt Gesetzvorlagen in Bundestag
einzubringen
Bundesregierung: Bundeskanzler
• Vorsitz der Bundesregierung• Bestimmt und entlässt Bundesminister mit
Zustimmung des Bundespräsidenten• Organisationsgewalt der Regierung
Bundesregierung: Bundesminister
• Anzahl im Grundgesetz nicht festgelegt• Haben Bereiche (Ressorts)• Erarbeiten und schlagen Gesetze vor• Sind fester Bestandteil der politischen Führung• Amtszeit endet mit der, des Kanzlers
Bundesregierung: Arbeitsprinzipien
• Kanzlerprinzip:Bundeskanzler bestimmt Richtlinien der Politik und trägt dafür Verantwortung
• Ressortprinzip:Innerhalb der Richtlinien leitet jeder Minister sein Ressort unter eigener Verantwortung
• Kollegialprinzip:Regierung spricht über Gesetzentwürfe und beschließt dieseKabinett muss mit Mehrheit entscheiden
Bundespräsident
• Staatsoberhaupt• Amtssitz: seit 1994 Schloss Bellevue• Repräsentative Wirkung• Vertritt Deutschland• Ernennt und entlässt Bundeskanzler und
Minister• Prüft und unterzeichnet Gesetze• Wird alle fünf Jahre gewählt• Einmalige Wiederwahl möglich
Bundesverfassungsgericht
• Hauptsitz in Karlsruhe• Gegründet am 28.September 1951• Oberste rechtliche Instanz• Entscheidungen sind für alle
Verfassungsorgane bindend• BVerfG nur an Grundgesetz gebunden• Aufteilung in 2 Senate und 7 Kammern• Präsident ist Vorsitzender der Zweiten Kammer
Bundesverfassungsgericht
• Richter müssen mindestens 40 Jahre alt sein• Alle 12 Jahre wird neu gewählt, Wiederwahl
nicht möglich• Greift ein, wenn es angerufen wird• Kann von sich aus nicht aktiv werden
Bundesrat
• Seit Reichsgründung 1871• 69 Mitglieder• Besteht aus Ministerpräsidenten und Ministern
der 16 Bundesländer• Stimmengewicht hängt von Bevölkerungszahl ab• Legislativgewalt• Prüft auch verfassungsrechtliche Zulässigkeit• Kann Gesetze vorschlagen und beschließen
Bundesrat
• Hat einen Präsidenten• Unterschied zwischen Zustimmungs- und
Einspruchsgesetzen• Länder dürfen Stimme nur als Einheit abgeben• Besitzt Vetorecht
Danke für eure Aufmerksamkeit!
• Quelle: http://www.crp-infotec.de/01deu/system/grafs/gesetzgebung.gif