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Leistungsbericht der Wirtschaftskammer Steiermark, Sparte Handel
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StippviSite im eU-parlamentDer Agrarhandel der WK machte sich Ende Mai 2011 zu einer Factfinding-Mission nach Brüssel auf. | Seite 2
tiertranSport ohne leidDie neuen EU-Bestimmungen: Beförderte Tiere dürfen weder verletzt werden noch unnötig leiden. | Seite 3
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Der Agrarhandel der Wirtschaftskammer Steiermark machte sich Ende Mai zu einer Factfinding-Mission nach
Brüssel auf. Highlights waren neben den Sehenswürdigkeiten wie dem Atomium der Besuch des Europäischen
Parlaments mit dazugehöriger Pressekonferenz und interessanten Vorträgen.
Wie läuft eigentlich eine Pressekonfe-renz der Europäischen Kommission
ab? Wie sieht das EU-Parlament von innen aus und was hat Brüssel zu bieten? Diese und vie-le Fragen mehr wurden auf der Fachreise des Agrarhandels der WK Steiermark in die belgi-sche Hauptstadt beantwortet.Pünktlich um 09:40 Uhr hoben die knapp 20 Teilnehmer von Wien Richtung Brüssel ab. Bei einer gemeinsamen Stadtrundfahrt bekam man gleich einen ersten Eindruck von Brüssel.
Nach dem Atomium mit seinen neun silbern glän-zenden Kugeln wurde auch beim wohl bekanntesten Wahrzeichen für eine Fotopause Halt gemacht – dem Manneken Pis.
Zukunft der agrarpolitikAm nächsten Tag stand der Besuch des Europäischen Parlaments auf dem Tagesprogramm. Die Delegation wurde in der Generaldirektion für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung empfangen. Diskutiert wurde über die Zukunft der Agrarpolitik und Optionen für künftige gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wurden aus-gelotet. „Das Qualitätspaket 2013 der Europäischen Kommission“ stand im Anschluss im Mittelpunkt. Am Nachmittag reservierte sich EU-Abgeordnete Eli-sabeth Köstinger Zeit für einen Vortrag. Nach einem weiteren Vortrag mit dem Bauernbund und einem gemeinsamen Abendessen traten die Teilnehmer am nächsten Tag mit jeder Menge europäischer Agrarin-formation den Heimweg an.
Stippvisite im EU-ParlamentDie Zukunft der Agrarpolitik: Treffen mit der EU-Abgeordneten Elisabeth Köstinger (Mitte)
Factfinding-Mission: Wirtschaft und Kultur in der belgischen Hauptstadt
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Achterbahnfahrt der Getreidepreise
Tiertransport ohne Leid
Novelle schützt vor Kosten nicht
Die unsichere Preisgestaltung von Brot-, Futter- und Maisgetreide bereitet den Händlern Kopfzerbre-
chen. Wohin sich die Preise der Rohstoffe entwickeln, bleibt weiterhin unklar.
Neue EU-Bestimmungen für Tiertransporte: Beförderte Tiere dürfen nicht verletzt werden oder unnötig
leiden. Der Gesundheitszustand der Tiere muss einwandfrei sein.
Pflanzenschutzmittelgesetz und -verordnung sind mit 14. Juni in Kraft getreten. Eine Herausforderung
kommt vor allem im Bereich der Aus- und Weiterbildung auf die Gremialmitglieder zu.
Seit vier Jahren werden alle Getreidearten an der Börse gehandelt. Die Wirtschaftskammer hat praktisch keinen
Einfluss mehr auf die Preisgestaltung der Rohstoffe. Diese Tatsa-che bringt die Getreidehändler in die Zwickmühle, da der Preis-anstieg ähnlich wie beim Rohöl nicht oder nur schwer vorherseh-bar ist. Der richtige Zeitpunkt zum Einkauf bleibt im Dunklen. Zur
Tiere sollen gesund und angstfrei in den Schlachthof gelangen. Die EU hat einheitliche Bestimmungen für den Tiertransport
erlassen. Diese besagen, dass der Transportunternehmer dafür sor-gen muss, dass die beförderten Tiere nicht verletzt werden oder un-nötig leiden. Folgende Anforderungen müssen eingehalten werden: bewegliche und feste Rampen, Schutz vor ungünstigen Witterungs-
Gibt es eine Änderung in einem Gesetz oder einer Verord-nung, ist das oft mit zusätzlichen Kosten verbunden. So
auch beim Pflanzenschutzmittelgesetz. Demnach kassiert die AGES für die Eintragung aller Lager- und Abgabestellen ins Be-triebsregister 14,73 Euro im Jahr für jede gemeldete Verkaufs-
Orientierung: Die Brotgetreidepreise blieben im Vorjahr weiterhin auf hohem Niveau, die des Futtergetreides sind gesunken und das Preisniveau von Maisgetreide war 2011 relativ hoch, ist dann aber kurz nach der Ernte im Oktober gesunken. Fazit: Die Preisentwicklung bleibt auch im heu-rigen Jahr weiterhin unklar.
einflüssen, Belüftung, Einstreu, Krankenabteilungen, Aufent-haltsräumlichkeiten für Fahrer, Einrichtung zur Entsorgung, Einrichtung zur Reinigung und Desinfektion der Stallungen, strikte Zeitvorgaben für den Transport und die Einhaltung von Ruhezeiten. Der Gesundheitszustand des Tieres muss alle zwölf Stunden kontrolliert werden.
stelle. Die Pflanzenschutzmittelverordnung schreibt aus-reichend geschultes Personal pro Verkaufsstand vor. In der Steiermark müssten demnach bis zu 300 Mitarbeiter einen rund 16-stündigen Kurs besuchen. Wer trägt die Kosten? Der Agrarhandel ist dabei, das zu klären.
Leistungsbericht Agrarhandel 3
agrarhandel
Exporteure, aufgepasst!Russland-Audit für die Einhaltung der russischen Importbestimmungen. Und: Neue
Zeugnisse für den Export von Zucht- und Nutzrindern in die Türkei.
Im Juli 2011 wurden die russischen Im-portbestimmungen verschärft. Neuan-
sucher müssen den Antrag für eine Russ-landzulassung verlängern, auch wenn ein kostenpflichtiges Audit in den Betrieb flat-tert. Kostenpunkt: zwischen 1.500 und 3.000 Euro. Seit 15. Juni 2011 müssen für den Ex-port von Zucht- und Nutzrindern in die Tür-
kei neue Veterinärzertifikate verwendet werden. Achtung: Die Zeugnisse stehen nur in Englisch und Türkisch zur Verfügung. Als Ausfüllhilfe gibt es eine deutsche Version – diese ist kein gültiges Zeugnismuster! Die Vordrucke gibt es auf der Web-site des BMG.Alle weiteren Informationen gibt es im Büro des Gremiums.
Von der Importkontrolle bestimmter Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs über die Pflanzenschutzmittel-
verordnung bis hin zur Rotwild-TBC-Verordnung. Damit Sie über aktuelle Änderungen der EU-Verordnungen
immer auf dem neuesten Stand sind, können Sie diese im Gremialbüro anfordern.
Damit Sie über EU-Verordnungen einen Überblick bekommen, hält das Lan-
desgremium folgende Infos bereit:•Rotwild-TBC-Verordnung• Verordnung zur Importkontrolle bestimm-
ter Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs•ÄnderungderSaatgutverordnung•Nachtrag:Klassifizierungsverordnung•RückverfolgbarkeittierischerLebensmittel•Durchführungsverordnung zur EU-Pflan-
zenschutzmittelverordnung
Verordnungen im Überblick
•EU-Verordnung zu Rückstandshöchstmengen inLebensmitteln•EU-Verordnung zu Rückstandshöchstmengen in
tierischen Lebensmitteln•NeuesEU-Biologo•CodenummernfürBiokontrollstellen•BVD-Verordnung:Änderungen•Produkte,derenEin-undAusfuhrsowieInverkehr-
bringen aus Tierschutzgründen verboten sindWeitere Informationen zu den verschiedenen Verord-nungen können Sie unter 0316 601-580 anfordern.
Gremialbereichsgeschäftsführer
Mag. Günther Knittelfelder
E-Mail: landesproduktenhandel@
wkstmk.at
Web: http://wko.at/stmk/produkten
Tel.: 0316 601-580
Fax: 0316 601-592
Obmann
Komm.-Rat Josef Bund
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4Impressum: Offenlegung nach § 25 Mediengesetz: Herausgeber und Medieninhaber: Wirtschaftskammer Steiermark, Landesgremium Agrarhandel. Blattlinie: Informationsmedium für Mitglieder der Wirtschaftskammer Steiermark. Erscheinungsort: Steiermark. Für den Inhalt verantwortlich: Wirt-schaftskammer Steiermark. Fotos: wenn nicht anders angegeben Wirtschaftskammer Steiermark. Redaktion und Layout: wuapaa.com – die redak-tion, Dr.-Arthur-Lemisch-Platz 1, 9020 Klagenfurt. Herstellungsort: Klagenfurt. Vertrieb: Zugestellt durch Post.at. Irrtümer, Satz- und Druckfehler vorbehalten. Alle Artikel sind geschlechtsneutral gemeint.