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Werbemittel für Ihren Erfolg S. 3 Rückblick: Roadshow 2012 S. 8 Gläserne Steuerzahler S. 10 Vorsicht: Telefonbetrug S. 11 ... und viele weitere praktische Informationen für Betriebe des Ma- ler- und Lackiererhandwerks. Die Rechtslage ist unbefriedigend: Seit es das Bürgerliche Gesetzbuch gibt, und das gilt immerhin seit mehr als 110 Jahren, gibt es das Problem: Kommt es zu materialbedingten Män- geln am Bau, haftet der Handwer- ker für die komplette Nachbesserung (oder wie es heute heißt: Nacherfül- lung). Dabei spielt es keine Rolle, dass der Maler an dem Fehler gar nicht „schuld“ ist. Das Werkvertragsrecht ist verschuldensunabhängig, Das heißt, der Handwerker haftet stets ohne Ver- schulden. Im Ergebnis kann das sogar bis zur Neuherstellung des Gewerks gehen. Und wer zahlt die Zeche? Der Baumängel durch Materialfehler AUSGABE III: AUGUST 2012 AUF EIN WORT Die Quartalser- gebnisse vieler großer Industrie- firmen waren zu- letzt solide, aber die Angst vor ei- nem Abschwung wächst doch deut- lich. Gleich welche Geschäftsfelder, ob Au- tobauer, Chemie oder die IT- Branche, viele spüren bereits einen Konjunktur- abschwung. Europas Handelsunter- nehmen bemerken die Folgen der Eu- rokrise. Einige Cash-and-Carry-Märkte, On- line-Händler und Supermarktketten schlossen das erste Halbjahr 2012 bereits mit Verlusten ab oder nahmen Gewinneinbrüche hin. Nur wenige konnten der beginnenden Krise trot- zen. Obwohl sich auch der Verbraucher mit der Beauftragung von Handwerkern zurückhält, scheinen wir im Handwerk jedoch einen deutlichen Abschwung nicht feststellen zu müssen. Vielmehr ist die Konjunkturlage für die meisten Betriebe positiv. Allerdings bedingt eine gewisse Si- cherheit bei den Aufgabengebieten unseres Handwerks endlich Entschei- dungen der Politik, insbesondere bei der steuerlichen Behandlung von In- vestitionen bei Maßnahmen zur ener- getischen Gebäudeertüchtigung. Verantwortung zwischen Bund und Ländern hin- und herschieben hilft uns nicht. Heiner Pistorius, Obermeister DIESE AUSGABE: NEWSLETTER DER MALER- UND LACKIERER-INNUNG DÜSSELDORF Malerbetrieb muss auf jeden Fall ge- genüber seinem Kunden komplett in Vorleistung gehen und kann ihn nicht auf irgendwelche Hersteller oder Lie- feranten verweisen, mit denen der Kunde vertraglich auch gar nichts zu tun hat. Will der Maler dann den Lie- feranten / Hersteller in Regress neh- men, trifft er auf eine unbefriedigende, weil ungeregelte gesetzliche Situation. Nach den Buchstaben des Gesetzes geht es beim Lieferantenregress um Kaufrecht und dort bekommt man ma- ximal nur die neue Kaufsache, also das neue Material. Von den Ein- und Ausbaukosten sagt das Gesetz nichts! Darauf bleibt der Handwerker sitzen. Dabei sind die Materialkosten oft nur der kleinste Kostenfaktor. Gerade im Maler- und Lackiererhandwerk sind die Arbeitskosten für Ein- und Ausbau um ein Vielfaches höher. Auch bei der großen Reform des BGB im Jahre 2000 hat man die seit Jahr- zehnten bekannte „Haftungslücke“ gesetzgeberisch nicht geschlossen. Stattdessen überließ man es den Ge- richten, für Klarheit zu sorgen. Das ging gründlich daneben. Entsprechende Musterrechtsstreite gingen durch alle Instanzen ... (Fortsetzung Seite 6) MALERillu Handwerk begrüßt Lockerung der Tachographenpflicht: Der Transport- ausschuss des Europäischen Parla- mentes hat über die Änderung der europäischen Vorschriften für den Digitalen Tachographen abgestimmt. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverban- des des Deutschen Handwerks (ZDH): „Eine langjährige Forderung des Hand- werks steht kurz vor ihrer Umsetzung. Zukünftig sollen Fahrten zum Trans- port eigener Materialien, Ausrüstungen und Maschinen bis zu einem Umkreis von 150 Kilometern um den Unterneh- menssitz von der Tachographenpflicht freigestellt werden. Diese Ausnahme gilt dann, wenn die Fahrzeuge nicht von hauptberuflichen Fahrern be- wegt werden. (Fortsetzung Seite 7) LOCKERUNG DER TACHOGRAPHENPFLICHT Das Bundesjustizministerium muss endlich die Schutzlosigkeit des Handwerks beenden!

MALERillu 3|2012

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Branchenmagazin der Maler- und Lackierer-Innung Düsseldorf

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Werbemittel für Ihren Erfolg S. 3

Rückblick: Roadshow 2012 S. 8

Gläserne Steuerzahler S. 10

Vorsicht: Telefonbetrug S. 11

... und viele weitere praktische Informationen für Betriebe des Ma-ler- und Lackiererhandwerks.

Die Rechtslage ist unbefriedigend: Seit es das Bürgerliche Gesetzbuch gibt, und das gilt immerhin seit mehr als 110 Jahren, gibt es das Problem: Kommt es zu materialbedingten Män-geln am Bau, haftet der Handwer-ker für die komplette Nachbesserung (oder wie es heute heißt: Nacherfül-lung). Dabei spielt es keine Rolle, dass der Maler an dem Fehler gar nicht „schuld“ ist. Das Werkvertragsrecht ist verschuldensunabhängig, Das heißt, der Handwerker haftet stets ohne Ver-schulden. Im Ergebnis kann das sogar bis zur Neuherstellung des Gewerks gehen. Und wer zahlt die Zeche? Der

Baumängel durch Materialfehler AUSGABE III: AUGUST 2012

AUF EIN WORTDie Quartalser-gebnisse vieler großer Industrie-firmen waren zu-letzt solide, aber die Angst vor ei-nem Abschwung wächst doch deut-lich.

Gleich welche Geschäftsfelder, ob Au-tobauer, Chemie oder die IT- Branche,viele spüren bereits einen Konjunktur-abschwung. Europas Handelsunter-nehmen bemerken die Folgen der Eu-rokrise.

Einige Cash-and-Carry-Märkte, On-line-Händler und Supermarktketten schlossen das erste Halbjahr 2012 bereits mit Verlusten ab oder nahmen Gewinneinbrüche hin. Nur wenige konnten der beginnenden Krise trot-zen.

Obwohl sich auch der Verbraucher mit der Beauftragung von Handwerkern zurückhält, scheinen wir im Handwerk jedoch einen deutlichen Abschwung nicht feststellen zu müssen. Vielmehr ist die Konjunkturlage für die meisten Betriebe positiv.

Allerdings bedingt eine gewisse Si-cherheit bei den Aufgabengebieten unseres Handwerks endlich Entschei-dungen der Politik, insbesondere bei der steuerlichen Behandlung von In-vestitionen bei Maßnahmen zur ener-getischen Gebäudeertüchtigung.

Verantwortung zwischen Bund und Ländern hin- und herschieben hilft uns nicht.

Heiner Pistorius, Obermeister

dIEsE AUsgAbE:

NEWSLETTER DER MALER- UND LACKIERER-INNUNG DÜSSELDORF

Malerbetrieb muss auf jeden Fall ge-genüber seinem Kunden komplett in Vorleistung gehen und kann ihn nicht auf irgendwelche Hersteller oder Lie-feranten verweisen, mit denen der Kunde vertraglich auch gar nichts zu tun hat. Will der Maler dann den Lie-feranten / Hersteller in Regress neh-men, trifft er auf eine unbefriedigende, weil ungeregelte gesetzliche Situation. Nach den Buchstaben des Gesetzes geht es beim Lieferantenregress um Kaufrecht und dort bekommt man ma-ximal nur die neue Kaufsache, also das neue Material. Von den Ein- und Ausbaukosten sagt das Gesetz nichts!

Darauf bleibt der Handwerker sitzen. Dabei sind die Materialkosten oft nur der kleinste Kostenfaktor. Gerade im Maler- und Lackiererhandwerk sind die Arbeitskosten für Ein- und Ausbau um ein Vielfaches höher.

Auch bei der großen Reform des BGB im Jahre 2000 hat man die seit Jahr-zehnten bekannte „Haftungslücke“ gesetzgeberisch nicht geschlossen. Stattdessen überließ man es den Ge-richten, für Klarheit zu sorgen. Das ging gründlich daneben. Entsprechende Musterrechtsstreite gingen durch alle Instanzen ... (Fortsetzung Seite 6)

MALERillu

Handwerk begrüßt Lockerung der Tachographenpflicht: Der Transport-ausschuss des Europäischen Parla-mentes hat über die Änderung der europäischen Vorschriften für den Digitalen Tachographen abgestimmt. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverban-des des Deutschen Handwerks (ZDH): „Eine langjährige Forderung des Hand-werks steht kurz vor ihrer Umsetzung. Zukünftig sollen Fahrten zum Trans-port eigener Materialien, Ausrüstungen und Maschinen bis zu einem Umkreis von 150 Kilometern um den Unterneh-menssitz von der Tachographenpflicht freigestellt werden. Diese Ausnahme gilt dann, wenn die Fahrzeuge nicht von hauptberuflichen Fahrern be-wegt werden. (Fortsetzung Seite 7)

LOckERUNg dER TAchOgRAphENpFLIchT

Das Bundesjustizministerium muss endlich die Schutzlosigkeit des Handwerks beenden!

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Eine neue EU-Richtlinie räumt Kleinst-unternehmen Erleichterungen bei der Rechnungslegung ein, die Ausnahmen vom allgemeinen Grundsatz der Rech-nungslegung von Kapitalgesellschaf-ten darstellen. Die EU-Richtlinie muss nun in nationales Recht umgesetzt werden. Voraussetzungen für die Ein-ordnung als Kleinstunternehmen ist, dass diese Kapitalgesellschaften am Bilanzstichtag zwei von drei folgenden Schwellenwerten nicht überschreiten:• Bilanzsumme: 350.000 Euro• Nettoumsatzerlöse: 700.000 Euro

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• durchschnittliche Anzahl der Mit-arbeiter während des Geschäfts-jahres: 10

Damit wird neben der Kategorie der kleinen Unternehmen (§ 267 Abs. 1 HGB) ein weiteres Regelwerk ge-schaffen.Hierunter könnten bei den stark mit-telständisch strukturierten Betrieben des Maler- und Lackiererhandwerks eine Reihe von Unternehmen, die als Kapitalgesellschaft betrieben werden, fallen.

In drei Bereichen der Rechnungsle-gung sieht die Richtlinie Erleichterun-gen vor:

• Keine Verpflichtung zum Ausweis von aktiven und passiven Rechungs-abgrenzungsposten• Verzicht auf die Erstellung eines An-hangs und Lageberichts• Verkürzung der Aufgliederung von Bi-lanz und GuV

Die wichtigste Neuregelung der Richt-linie ist die Möglichkeit, dass Kleinst-

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betriebe von der Veröffentlichung ihrer Jahresabschlüsse dann befreit werden, wenn eine Hinterlegung der Jahresabschlüsse in einem staatlichen Register erfolgt. Das Bundesministe-rium für Justiz stellte heraus, dass die hinterlegten Jahresabschlüsse „nur bei Nachfrage an Dritte zur Informa-tion herausgegeben werden“. Hierfür wird der Nachweis eines berechtigten Interesses erforderlich sein.Gefordert ist nun eine rasche Umset-zung in nationales Recht durch den Gesetzgeber.

„Schon geZahlt?“ Solche und ähn-liche wortspielchen werden bald nicht mehr möglich sein, denn die gebühreneinzugszentrale (geZ) soll in aZDBS umbenannt werden. Das meldet der wirtschaftsdienst www.it-Business.de. aZDBS sei die abkürzung für „aRD-ZDf-Deutsch-landradio-Beitragsservice“.

Zum Januar 2013 wird das Finanzie-rungsmodell für die öffentlich-rechtli-chen Rundfunkanstalten umgestellt. Das bisherige, gerätebezogene Ver-fahren, das an den Besitz eines geeig-neten Fernsehers, Radios oder Com-puters gekoppelt ist, wird von einer

Haushaltsabgabe abgelöst. Künftig ist jeder Haushalt abgabenpflichtig. Da es sich der Bezeichnung nach nicht mehr um Gebühren, sondern um eine Abga-be handelt, stimmt auch die Abkürzung „GEZ“ nicht mehr. Gerüchten zufolge soll der ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice (AZDBS) ab dem kom-menden Jahr die Funktion der GEZ übernehmen.

geZ wiRD nuR uMBenanntDemnach werde die GEZ als Verwal-tungsgemeinschaft mit über 1.100 Be-schäftigten nicht abgeschafft, sondern nur umbenannt. Die in Köln ansässige Institution ist in Deutschland nicht son-

derlich beliebt – viele Bürger hatten gehofft, dass mit der Umstellung auch die Einzugszentrale abgeschafft wird. Denn ab 2013 ist die Angabe und Kon-trolle über verfügbare Empfangsgeräte kein Thema mehr. Dieses gerätebe-zogene Finanzierungsmodell ist auf-grund von Computern und vielen Han-dys und Smartphones, mit denen auch Radio- oder sogar TV-Empfang mög-lich ist, auch kaum noch zeitgemäß.

Für die meisten Haushalte ändert sich mit der kommenden Abgabe nichts, die Beitragshöhe von monatlich 17,98 Euro bleibt gleich. Wer bisher gar kein Empfangsgerät oder nur ein Radio an-

gemeldet hat, der muss hingegen ab dem nächsten Jahr mehr bezahlen. Eine Befreiung von der Gebühr ist nach wie vor möglich.

aDReSSe BeReitS ReSeRvieRt Kommt es zu einer Umbenennung in AZDBS, müsste auch die Internet-adresse www.gez.de in „www.azdbs.de“ umbenannt werden, doch diese Domain ist bereits an eine Privatper-son vergeben. Ob der Adressbesitzer aus der Reservierung Kapital schla-gen kann, ist jedoch fraglich. Derzeit ist die Serviceseite für die kommende Rundfunkabgabe unter der Adresse www.rundfunkbeitrag.de erreichbar.

gEz WIRd IN Azdbs UmbENANNT

fortsetzung von Seite 1: bis zum Bundesgerichtshof und zum Europäi-schen Gerichtshof.

Konkret ging es in dem Ausgangsver-fahren um schadhafte Bodenfliesen zu einem Einkaufswert von rund 1.300 Euro, die komplett mit Ein- und Ausbau schließlich 3.300 Euro Sanierungskos-ten nach sich zogen.

Der Bundesgerichtshof hatte im Jahr 2008 (Az. VIII ZR 211/07) in einem für die deutsche Rechtsprechung zu-nächst abschließenden Urteil festge-stellt, dass bei Verwendung schadhaf-ter Materialien die anfallenden Ein- und Ausbaukosten nicht vom Verkäufer zu ersetzen sind, außer wenn den Ver-käufer an der Schadhaftigkeit des Ma-terials ein Verschulden trifft (was in der Praxis praktisch nie beweisbar wäre).Für den Bereich des Verbrauchsgüter-kaufs, also dem Kauf von Baumaterial durch einen (privaten) Verbraucher, hatte der Bundesgerichtshof allerdings Zweifel, ob diese – seine eigene – Rechtsprechung mit den Grundsätzen der Europäischen Richtlinie für den Verbraucherschutz bei Verbrauchs-güterkauf und Garantien für Ver-brauchsgüter, Richtlinien-Nr. 1999/44/EG-Artikel 3, Absatz 2, vereinbar ist. Demzufolge legte der BGH dem EuGH diese Fragestellung zur Entscheidung vor.

Der Europäische Gerichtshof urteilte im Sommer 2011 (AzRs. C 65/09 vom 16.06.2011), dass im Falle von schad-haft eingebautem Baumaterial auch die Ein- und Ausbaukosten vom Verkäufer bezahlt werden müssen, wenn dies die einzige Möglichkeit sei, das Gewerk in einen vertragsmäßig einwandfreien Zustand zu versetzen. Dem ist jetzt der Bundesgerichtshof in seinem neu-esten Urteil formell gefolgt (Urteil vom 21.12.2011 – XIII ZR 70/08).

Zur Begründung wird angeführt, dass die Europäische Richtlinie ersichtlich einen besonders hohen Verbraucher-schutz installieren wollte. Diesem Ziel würde es zuwiderlaufen, wenn der völ-lig unschuldige Käufer (Verbraucher), der ein nicht erkennbar schadhaftes Material einbaut, letztlich schutzlos gestellt würde, wenn die Ein- und Ausbaukosten nicht vom Verkäufer zu tragen sind. In diesem Fall würde die gesetzlich festgeschriebene Nachbes-serung bzw. Ersatzlieferung für ihn zu zusätzlichen finanziellen Lasten füh-ren, die er nicht hätte tragen müssen, wenn der Verkäufer den Kaufvertrag ordnungsgemäß erfüllt hätte. Wenn

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MALERillu Newsletter der Maler- und Lackierer-Innung Düsseldorf

dieser nämlich von vornherein ein ver-tragsgemäßes Verbrauchsgut geliefert hätte, hätte der Verbraucher die Ein-baukosten nur einmal getragen und hätte keine Kosten für den Ausbau des mangelhaften Verbrauchsgutes tragen müssen.

Des Weiteren ließe sich dieser hohe Verbraucherschutz am Willen des Gesetzgebers ablesen, der die Nach-besserung als einen Vorgang fixierte, der „ohne erhebliche Unannehm-lichkeiten für den Verbraucher“ von-statten gehen müsse. Dies könne nur dann gewährleistet sein, wenn die Ein- und Ausbaukosten vom Ma-terialverkäufer übernommen wer-den, da der Verbraucher ansonsten immer einen finanziellen Nachteil erleiden müsse. Schließlich sei es der Verkäufer, der, wenn auch ohne Verschulden, eine vertragswidrige Leistung erbracht hätte. Der Käu-fer hingegen hätte sich völlig korrekt verhalten, indem er den vereinbarten Kaufpreis komplett bezahlt hat.

geSPaLtene RecHtSLage: DeR BauMateRiaL kaufenDe veR-BRaucHeR BekOMMt PRak-tiScH „aLLeS“, DeR BauMate-RiaL kaufenDe HanDweRkeR nuR DaS eRSatZMateRiaL.

Diese Rechtslage ist absolut unbefrie-digend für das Handwerk. Als profes-sioneller Einkäufer von Baumaterial kann es den Lieferanten / Hersteller bei Materialfehlern nicht in Regress für die Folgekosten nehmen, wohingegen der Privatkunde nahezu vollen Scha-densersatz beim Baustoffhändler / Baumarkt bekommt.

veRjäHRungSveRküRZung DuRcH agB’S DeR LiefeRanten.

Verschärft wird die Situation zusätzlich noch durch den Versuch der Herstel-ler / Lieferanten, in ihren AGB’s eine Verkürzung der Verjährungszeit für Gewährleistungsansprüche in der Re-gel auf ein Jahr durchzusetzen. Damit würde der Spagat zwischen Handwer-kerhaftung gegenüber seinem Kunden und seiner Regressmöglichkeit beim Händler noch dramatischer. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob Gewährleistungsverjährungszeiten für Baumaterialien durch AGB´s im kaufmännischen Verkehr (im Privat-kundenverkehr geht dies keinesfalls) verkürzbar sind. Nach allerdings strei-tiger Auffassung ist der hier einschlä-gige § 309 Nr. 8b ff BGB wohl nicht dispositiv, das heißt, Verjährungsfris-

ten können auch im kaufmännischen Geschäftsverkehr durch AGB’s wohl nicht verkürzt werden. Allerdings gibt es hier bisher keine höchstrichterliche Entscheidung, nicht mal eine OLG-Entscheidung. Das einzige bisher zu diesem Thema veröffentlichte Urteil (LG Köln vom 07.02.2007, 91 O 87/06) sagt, dass eine Verkürzung nicht mög-lich ist.

SORgfaLt Bei DeR auSwaHL Se-RiöSeR unD kuLanZBeReiteR HeRSteLLeR unBeDingt nötig.

Als Konsequenz aus dieser unbefriedi-genden Rechtslage bleibt dem Maler- und Lackiererbetrieb nur, sich bei der Auswahl seiner Lieferanten und Her-steller auf zuverlässige und seriöse, im Zweifel auch kulanzbereite Wettbe-werber zu konzentrieren.

geSetZgeBeR wiLL RegReSS-MögLicHkeiten füR Den HanD-weRkeR veRBeSSeRn – unSeRe POSitiOn:

Ganz aktuell ist in diesem Zusammen-hang eine Initiative des Bundesjustiz- ministeriums, die Mängelhaftung des Verkäufers – auch und gerade im Bau-bereich – zu reformieren.

Dabei stehen folgende Fragen im Vor-dergrund:

1. Soll der Verkäufer schadhaften Ma-terials den Ein- und Ausbau selbst vor-nehmen dürfen / müssen oder soll er auf Geldersatz verpflichtet werden?

2. Soll der Geldersatz der Höhe nach begrenzt werden, z. B. auf 150 % des Materialsachwerts?

3. Soll die Reform gleichermaßen für Verbraucherverträge und Profiverträge gelten?

4. Soll der Verkäufer seinerseits einen automatischen Rückgriff in gleicher Höhe auf seinen Lieferanten / Herstel-ler haben?

Wir fordern eine zügige gesetzgeberi-sche Neukonzeption der Regresshaf-tung bei Materialfehlern. Diese darf das verarbeitende Handwerk gegen-über dem Verbraucher nicht benach-teiligen und muss die bestehende Haf-tungslücke im Gesetz überzeugend schließen. Im Ergebnis soll eine volle Regressmöglichkeit beim Lieferanten bestehen in dem Maße, wie auch der Handwerker beim Kunden haftet. ■Quelle: Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz

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bAUmäNgEL dURch mATERIALFEhLER

Die Landesinnungsverbände Nord-rhein, Westfalen und Rheinland Pfalz sowie der Bundesverband Farbe Ge-staltung Bautenschutz haben bereits vor längerer Zeit eine Service-Hotline eingerichtet, bei welcher Mitglieder der Innungen schnell informiert werden können.

Unter der kostenlosen Rufnummer 0800 – 32 72 333 werden zu ge-schäftsüblichen Zeiten Fragen zu An-wendungstechnik und Werkstoffen, Aufmass und Abrechung, VOB und Bauvertragsrecht, Umwelt und Arbeits-sicherheit sowie zum UK / ZVK Kas-senverfahren beantwortet.

Der Anruf läuft zunächst beim Bun-desverband auf, der nach Prüfung der Innungsmitgliedschaft zu einer Innung das Gespräch an die geeignete Aus-kunftsstelle weiterleitet.

Nehmen Sie die Leistungen der Fach-organisation „Innung“ in Anspruch. ■

hOTLINE:mALER dIREkT0800-32 72 333

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Herausgeber: Maler- und Lackierer- Innung DüsseldorfKlosterstr. 73-7540211 Düsseldorf

Redaktion (v.i.S.d.P.):Heiner Pistorius

konzept, Design, Layout:dusmedia | Carlos RibetUnter den Eichen 10140625 Düsseldorfwww.dusmedia.de

Mitarbeiter dieser ausgabe:Susanne Kamp

Lektorat:Catharina Hellmessen

Druck:Köller und Nowak, DUS

fotos:Fotolia, Hersteller, Partner

LOckERUNg dER TAchO-gRAphENpFLIchT

fortsetzung von Seite 1: Der ZDH hat einen entsprechenden Vorschlag frühzeitig in die Diskussion gebracht und dafür 2009 den Preis der Kommission für die beste Idee zum Bürokratieabbau in Europa erhalten. Zukünftig können Handwerksbetriebe erhebliche Ausrüstungs- und Bürokratiekosten von teils tausenden Euro pro Jahr einsparen. Nachweispflichten für Berufskraftfahrer im Güter- und Personenverkehr sind sinnvoll und notwendig.

Im Handwerk mit seinen geringen Lenkzeiten stellen die umständlichen europäischen Auszeichnungspflichten aber nur eine unnötige Belastung dar. Eine Verbesserung der Verkehrssicherheit wird damit nicht erreicht.

Der Dank des Handwerks gilt den Abgeordneten, die sich für die Initiative des Hand-werks eingesetzt und so eine Fehlentwicklung korrigiert haben. Die Änderungen müs-sen noch vom Plenum des Europäischen Parlamentes verabschiedet und mit Rat und Kommission abgestimmt werden.“ ■Quelle: ZDH

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Wie können wir die umfassenden In-formationen zum Thema Energie, Fas-sade und Wärmeschutz dem Endver-braucher wirkungsvoll näher bringen? Schon seit drei Jahren beschäftigt sich die Maler- und Lackierer-Innung inten-siv mit dem Thema. 2011 präsentierte sich die Innung mit großem Erfolg über drei Tage in einem Zelt vor den Düssel-dorf Arcaden.

Die erstaunlichste Erkenntnis war, das es nur wenigen Endverbrauchern be-wusst war, dass es die Meister des Maler- und Lackiererhandwerks sind, welche eine Fassaden- oder auch eine Innendämmung fachgerecht verarbei-ten. Über 70 % dieser Arbeiten liegen in der Hand des Malerhandwerks.

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MALERillu Newsletter der Maler- und Lackierer-Innung Düsseldorf

Die Veranstaltung wurde noch weiter ausgewertet und das Ergebnis war die Roadshow im Mai 2012. An 23 Tagen auf verschiedenen Plätzen tourten mit ihrem Info-Mobil, vollgestopft mit In-formationsmaterial, die Meister ihres Faches, kreuz und quer durch Düssel-dorf. Die Vorbereitungen waren sehr umfangreich und dauerten ca. sechs Monate. Zur Präsentation hat sich die Innung für einen original englischen Oldtimer Doppeldeckerbus der „White Queen“ entschieden. Baujahr 1963, dieser Bus ist als Überlandbus im Linienverkehr viele Jahrzehnte durch England ge-fahren. Hier in Deutschland ist er dann von Uli Hostegs und seinem Team um-gebaut worden.

Zusammengefasst war die Roadshow ein voller Erfolg. Die Kollegen, die vor Ort die Chance genutzt haben und in den Bus gekommen sind, konnten direkt Termine mit Kunden abspre-chen, aus denen sich tatsächlich Auf-träge ergeben haben.

Die Fahrt des Busses jeden Tag über die Autobahn von Essen nach Düssel-dorf und zurück war sehr werbewirk-sam, sehr auffällig. Wenn wir sagen, hunderttausende Autofahrer haben die Aufschrift Maler- und Lackierer-Innung Düsseldorf und www.energie-und-fassade.de gelesen, wissen wir doch, dass es Millionen waren. Allein 75.000 Autos fahren schon jeden Tag an der Rheinterrasse Düsseldorf vorbei. Hier

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hat der Verbandstag des Haus und Grund e.V. stattgefunden. Mit dem Doppeldeckerbus ist es ge-lungen, eine breite Öffentlichkeit zu erreichen. Es war schon ein Hingu-cker. Die Maler- und Lackierer-Innung Düsseldorf hat auf sich und das Hand-werk aufmerksam gemacht!

DAS HANDWERK - DIE WIRT-SCHAFSMACHT VON NEBENAN. Der Slogan der Imagekampagne im Handwerk ist für jeden sichtbar über die Autobahn von Essen nach Düssel-dorf durch die Stadt und wieder zurück nach Essen gefahren worden. Dau-men hoch für das Handwerk, selbst der Fahrer der „White Queen“, Dirk Dubiel, machte mit.

mALER-INNUNg TOURTE dURch düssELdORFdie Roadshow „Energie & Fassade“ war ein voller Erfolg für alle beteiligten und erfreute sich großer Resonanz

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dEUTschE sTEUERzAhLER: gLäsERN WIE NIE zUvOR

Wer sich in den kommenden Wochen an seine Steuererklärung setzt, sollte wissen: Seit diesem Jahr sind Millio-nen Steuerbürger in Deutschland so gläsern wie nie zuvor. Der neue Da-tenpool beim Bundeszentralamt für Steuern macht Einkünfte aller Art jetzt lückenlos sichtbar. Schlechte Chan-cen also für alle, die mit kleinen Moge-leien Steuervorteile ergattern wollen.

Stärkere kontrolle durch elektroni-schen Datenabgleich„Das Kontrollnetz ist engmaschig ge-worden“, sagte der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Tho-mas Eigenthaler. Mithilfe des elektro-nischen Datenabgleichs komme das Finanzamt nun „immer mehr Steuer-tricksern auf die Spur“.

In der Praxis heißt das: Wer beispiels-weise im vergangenen Jahr Lohner-satzleistungen wie Elterngeld, Arbeits-losen-, Insolvenz- oder Kurzarbeiter- geld bekam - sobald die Summe 410 Euro überschritt, wurde sie Anfang 2012 an den Datenpool gemeldet. Und damit weiß jetzt auch das Finanzamt Bescheid. Das Gleiche gilt für Emp-fänger von Übergangsgeld während einer Reha-Maßnahme oder für den Bezug von Krankengeld von der Kran-kenkasse.

Moglern drohen nachzahlungenBislang ging der eine oder andere ver-heiratete Erwerbslose oder Kurzarbei-ter mit berufstätigem Partner noch un-

bemerkt auf Tauchstation, wenn die Steuererklärung anstand. Denn: Je höher das gemeinsame Einkommen, desto höher die Steuerschuld. „Jetzt wird mehr und mehr nachgefragt, schlimmstenfalls fordert das Finanz-amt Geld bis 2005 und noch länger zurück“, warnte der Sprecher des Ver-eins Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH), Bernhard Lauscher. Auf Nachzahlun-gen müssen auch säumige Rentner oder Ehepaare mit Steuerklassenmix III / V gefasst sein.

Auch für Erich Nöll vom Bundesver-band der Lohnsteuerhilfevereine ist klar: Die Finanzverwaltung hat erst-mals den Überblick über die Steuer-pflicht von gut 40 Millionen Steuerbür-gern - und beste Karten, um Mogeleien auffliegen zu lassen. Nur haben viele Bürger nach wie vor keine Ahnung, wann sie dem Finanzamt eine Steuer-erklärung schuldig sind und wann nicht. Eine Aufforderung gibt es nicht.Rentner ohne Steuererklärung rücken in das Visier der Steuerprüfer. Wer nicht reagiert, bei dem droht die Steu-erfalle zuzuschnappen.

wer eine Steuererklärung abgeben mussTatsächlich muss gar nicht jeder zwin-gend ein Wochenende für den Fiskus opfern. Grundsätzlich gilt: Um die Ab-gabe einer Steuererklärung kommt kein Selbständiger und auch kein Frei-berufler herum. Erwartet der Staat Nachzahlungen, muss aber auch ein

Arbeitnehmer zwingend eine Einkom-mensteuererklärung machen. Dann ist es mit der vom Chef automatisch ab-geführten Lohnsteuer allein nicht ge-tan.

In der Pflicht ist, wer im vergangenen Jahr beispielsweise Nebeneinkünfte zum Gehalt oder der Pension hatte, die höher als 410 Euro waren. Dazu zählen Renten-, Miet- oder ähnliche Einnahmen. Das gilt für Alleinstehen-de sowie für Ehepaare. Unter die Re-gelung fällt auch, wer Lohn bekam, der nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde, und Mitarbeiter, die eine Abfindung vom Chef respektive Lohnersatzleistungen über 410 Euro erhalten haben.

Ohne Einkommensteuererklärung kommt auch nicht davon, wer bei meh-reren Arbeitgebern gleichzeitig gear-beitet hat. Oder aber getrennt lebende sowie geschiedene Ehepartner, die vom ehemaligen Partner Unterhalt be-kamen, den dieser als Sonderausga-ben absetzt. Außerdem alle, die sich einen Freibetrag abholten, um im Jahr 2011 weniger Lohnsteuer zahlen zu müssen.

finanzamt nimmt auch Rentner ins visierFür Rentner gelten besondere Regeln. Sie müssen all ihre Einkünfte aus dem letzten Jahr wie Renten, Miet- und Ka-pitaleinnahmen oder Geld aus einem Nebenjob zusammenrechnen. War die

Summe 2011 höher als der Grund-freibetrag von 8.004 Euro - 16.008 Euro für Verheiratete -, müssen auch sie eine Steuererklärung abgeben.

Ganz anders sieht es für Millionen Arbeitnehmer aus, die ausschließlich Einnahmen aus ihrer Arbeit nach Hause bringen. Sie können frei wäh-len, ob sie sich die Mühe machen und eine Steuererklärung abgeben. Dazu gehören etwa Singles mit Lohnsteu-erklasse I oder II ohne Kinder oder Eheleute mit etwa gleich hohem Ein-kommen ohne jegliche Zusatzeinnah-men, also mit Klasse III oder IV.

wer geld vom fiskus erwarten kannSelbst wenn Sie nicht in der Pflicht stecken, kann sich der Aufwand trotz-dem richtig auszahlen, wie Experte Nöll erläuterte. Rentabel ist die frei-willige „Antragsveranlagung“ dem-nach immer dann, wenn etwa jemand 2011 viele Ausgaben für den Job hat-te. Auch für Beschäftigte mit einem weiten Weg zur Arbeit oder einer beruflich bedingten Zweitwohnung lohnt sich die Mühe meist.

Bei einem hohen Einkommen lassen sich allein schon über die Kirchen-steuer einige hundert Euro vom Fis-kus zurückholen. Auch sonst sei viel mehr steuerlich absetzbar, als der Laie glaube, betonte Nöll. Durch-schnittlich gibt es laut Lauscher vom Finanzamt zwischen 800 und 1.100 Euro zurück.

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Telefonbetrüger werden immer dreis-ter: In einer neuen Masche geben sie sich als Mitarbeiter von Datenschutz-behörden oder Verbraucherschutzzen-tralen aus, spielen mit der Angst der Deutschen vor dem Missbrauch per-sönlicher Daten und zocken dann kräf-tig ab. Der Bundesdatenschutzbeauf-tragte warnt vor der Betrugsmasche, die sich zunehmend verbreitet.

Die Anrufer behaupten, von der „Ver-waltungszentrale für Datenschutz“, der „Bundesdatenschutzzentrale“ oder dem „Bundesdatenschutzamt“ zu sein. Sie bieten den Angerufenen vermeint-lich Hilfe beispielsweise bei der Lö-schung persönlicher Daten aus den Listen von Spammern oder unseriö-sen Adresshändlern an. Eine weitere angebliche Dienstleistung der Betrü-

NEUE mAschE bEIm TELEFONbETRUgger ist die Hilfe zum Ausstieg aus am Telefon aufgezwungenen Kauf- oder Abo-Verträgen.

anrufer sind dreiste abzockerDoch die Anrufer führen nichts gutes im Schilde. Besagte Dienstleistungen bieten die Telefonbetrüger gegen eine „geringe Gebühr“ - meist einem Betrag um die 50 Euro jährlich - an. Dieser Be-trag kann entweder direkt oder in Form eines Zeitschriftenabos entrichtet wer-den. Wie der Bundesdatenschutzbe-auftragte mitteilt, nimmt die Häufigkeit dieser Betrugsmasche zu, was dafür spricht, dass die Betrüger genügend Opfer finden.

Betrüger nutzen vertrauen in Behör-den ausMit ihrer Masche nutzen die Betrüger das Vertrauen der Bürger in derartige Institutionen schamlos aus. Wie in den Pressemeldungen der Landes-datenschützer zu lesen ist, imitieren die Betrüger teilweise sogar die Tele-fonnummern der echten Behörden mit

technischen Tricks, anstatt mit unter-drückter und damit unsichtbarer Ruf-nummer anzurufen.

keine informationen preisgebenDie Datenschutzbehörden raten den Angerufenen, keinerlei Informationen preiszugeben, vor allem keine Bank-verbindungen und ähnliche sensible Daten. Stattdessen sollten sie das Ge-spräch protokollieren und - falls ange-zeigt - die Nummer notieren und die Polizei verständigen. Sollte es zu spät sein, weil man schon auf einen sol-chen Anruf hereingefallen ist, sollten regelmäßig Kontoauszüge kontrolliert werden, um gegen unberechtigte Last-schriften vorgehen zu können.

Rufnummernmissbrauch und auch un-erwünschte Werbeanrufe kann jeder Betroffene bei der Bundesnetzagentur melden, die dafür auf www.bundes-netzagentur.de entsprechende Formu-lare bereithält.

Quelle: t-online

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Unterläuft einem Kontoinhaber beim Ausfüllen des Überweisungsformulars ein Zahlendreher, muss er für seinen eigenen Fehler haften. Das bringt die EU-Richtlinie zum Zahlungsverkehr mit sich, die am 31. Oktober 2009 in Kraft getreten ist. Seither haben sich die Allgemeinen Geschäftsbedingun-gen (AGB) bei Banken und Sparkas-sen geändert und Verbraucher sollten bei Bankgeschäften noch vorsichtiger sein. In einigen Fällen ist das Geld trotzdem noch nicht verloren. Wir sa-gen Ihnen, wie Sie dann am besten vorgehen.

Ziel der neuen EU-Richtlinie ist es, die Bankgeschäfte in allen EU-Mitglieds-staaten zu vereinfachen und einheitli-cher zu gestalten. Leider steigt dabei auch das Risiko auf Seiten der Ver-braucher. Diese müssen jetzt bei Geld-überweisungen noch vorsichtiger sein und ihre Kontoführung im Blick haben.

Seit der Neuregelung müssen sich Banken nur noch an der so genannten Kundenkennung orientieren. Die Ban-ken sind nicht mehr dazu verpflichtet,

WIE sIE EINE übERWEIsUNg zURückRUFEN köNNEN

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den Namen des Empfängers mit der Kontonummer auf dem Überweisungs-formular abzugleichen, berichtet das Manager-Magazin auf seiner Internet-präsenz.

falsche kontonummer angegeben - was passiert?Ein Kunde, der zwar den Empfänger namentlich richtig benennt, sich aber bei der Eingabe der Kontodaten ver-tippt, ist nach den Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen der deutschen Kreditinstitute weitgehend entrechtet, warnt Bankrechtler Professor Georg Bitter von der Universität Mannheim. Außerdem sind Überweisungen in Deutschland seiner Ansicht nach be-sonders risikobehaftet.

Wo auf europäischer Ebene die IBAN als zweistellige Prüfziffer erforderlich ist und das Ausführen fehlerhafter Überweisungen verhindert, reicht in Deutschland lediglich die Bankleitzahl und Kontonummer als Kundenken-nung aus. Rechtlich gesehen handelt es sich dann um eine ordnungsgemäße Überweisung.

„Die Kundenkennung erklärt in diesem Fall den falschen Empfänger zum rich-tigen“, führt Georg Bitter auf dem Fi-nanzen-Verbraucherportal www.biallo.de weiterhin aus. Ist die Überweisung auf Basis der Kundenkennung (Kon-tonummer und Bankleitzahl) erfolgt, kann die Bank den Betrag nicht mehr zurückbuchen, da sie ja nicht weiß, wer der Kontoinhaber bei der Empfän-gerbank ist. In dem Fall müsste sich der Überweisende, rein rechtlich ge-sehen, selbst an die Empfängerbank wenden.

So können Sie eine falsche über-weisung stoppenSobald Sie bemerkt haben, dass Ihre Überweisung an ein falsches Konto geflossen sein könnte, sollten Sie umgehend Ihre Bank aufsuchen und dieser mitteilen, dass Sie eine Über-weisung zurückrufen wollen. Ist der zu überweisende Betrag noch bei Ih-rer Bank gutgeschrieben, besteht die Chance, die Überweisung zu stoppen. Schwieriger wird es erst, wenn der Betrag bereits die Bank verlassen hat. Sobald das Geld auf dem Konto der

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Empfängerbank liegt, kann Ihre Bank nicht mehr eingreifen, erklärt Volker Knauer vom Bundesverband deut-scher Banken im Interview mit der Stif-tung Warentest auf www.test.de.

können Sie von ihrer Bank eine Rückerstattung fordern?Leider nein. Trotzdem helfen viele Banken bei der Vermittlung und wen-den sich an die Empfängerbank, da-mit diese ihren Kunden zur Rückgabe auffordern. Da der „falsche Empfän-ger“ ungerechtfertigt bereichert wurde, muss er den Betrag zurückgeben, so Volker Knauer.

Allerdings sollten Sie sich vorab erkun-digen, welche Kosten bei einem Rück-holungsauftrag von Ihrer Bank auf Sie zukommen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat festgestellt, dass sich ein solcher Auftrag bei ein- oder zweistelligen Beträgen nicht lohnt. Rückholkosten liegen demnach zwischen 10 und 15 Euro, Ausnahmen verlangen sogar bis zu 25 Euro.

wie oft passieren solche fehler?Allerdings kommt es nach der Erfah-rung von Volker Knauer nur sehr sel-ten zu Fehlbuchungen. Meist fallen diese den Banken vor der Verbuchung bereits auf. Dennoch sollten Kunden beim Ausfüllen genau darauf achten, die richtigen Daten eingetragen zu ha-ben. Gehen Sie auf „Nummer“ sicher und ersparen Sie sich viel Zeit und Mühe. ■

Zoll treibt geld säumiger versicher-ter ein: Die gesetzlichen Krankenkassen las-sen immer häufiger ausstehende Bei-träge offiziell eintreiben. So haben die bundesweit tätigen Kassen 2011 rund 1,6 Millionen entsprechende Fälle an die zuständigen Hauptzollämter zur Vollstreckung übermittelt, teilte das Bundesfinanzministerium in Berlin auf Anfrage mit.

Im Jahr 2010 waren es noch 1,3 Mil-lionen Fälle. Der dem Finanzressort unterstehende Zoll ist als Inkassostelle des Bundes und anderer öffentlich-rechtlicher Einrichtungen zuständig.

Für Verbraucherschützer sind die Schulden vieler Versicherter bei ihren Krankenkassen ein soziales Problem.

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Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert Erleichterungen für die vielfach betroffenen Kleinselbständi-gen.„wir brauchen bezahlbaren kran-kenversicherungsschutz.“ Die Expertin für Krankenversicherte in Finanznot der Verbraucherzentrale Berlin, Dörte Elß, sagte: „Schulden von einigen tausend Euro kommen häufig vor.“ Die Verschuldung bei der Krankenkasse könne auch Ursache für eine Privatinsolvenz sein. „Wir brau-chen bezahlbaren Krankenversiche-rungsschutz“, forderte Elß. „Etwa bei Kleinselbständigen haben wir hier ein echtes gesellschaftliches Problem.“

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Bun-tenbach sagte der dpa: „Selbständige sollten wie Arbeitnehmerinnen und

Arbeitnehmer auch Beiträge nach ih-ren tatsächlichen Einkünften zahlen.“ Heute gelten pauschale Mindestbei-träge für Selbständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind. grüne: Selbständige müssen in die gkvFür die gesundheitspolitische Spre-cherin der Grünen-Fraktion, Birgitt Bender, steckt hinter dem Problem ein grundsätzlicher Systemfehler der Krankenversicherung in Deutschland. „Mindestbeiträge und Zugangsbe-schränkungen für Selbständige in der GKV sind der Preis für die Zweiteilung unseres Krankenversicherungssys-tems.“ Würden sie abgeschafft, wür-den Selbständige mit geringen Ein-kommen und hohen Krankheitsrisiken sich durch die Bank für die GKV ent-

scheiden, alle anderen weiter für die private Krankenversicherung (PKV). Bender warb dafür, alle Selbständigen in die GKV einzubeziehen.Bereits vor einiger Zeit war bekannt ge-worden, dass hunderttausende Nicht-zahler bei den Krankenkassen ein immer größeres Milliardenloch reißen. In der GKV gibt es nach den jüngsten Zahlen vom Februar einen Rückstand von 1,53 Milliarden Euro. Seit dem Stand von 1,04 Milliarden Euro ein Jahr zuvor war er kontinuierlich größer geworden. Die Zahl der Nichtzahler war gestiegen, nachdem die Versiche-rungspflicht eingeführt wurde - 2007 für die GKV, 2009 für die PKV. Zuvor hatte ein Anstieg bei den Bürgern ohne jede Krankenversicherung die Politik in Alarmstimmung versetzt. ■Quelle: dpa

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Beim Einsatz von Hubarbeitsbühnen / Hebebühnen hat der Unternehmer ei-nige Arbeitgeberpflichten zu beachten. Grundlage hierfür sind wie immer das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebs-sicherheitsverordnung und die Vor-schriften und Regeln der Berufsgenos-senschaften.

Danach darf der Unternehmer mit dem selbständigen Bedienen von Hub-arbeitsbühnen Personen nur beauf- tragen, die

1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,

2. in der Bedienung der Hubarbeits-bühne unterwiesen sind und

3. ihre Befähigung gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben.

Der Auftrag ist schriftlich zu erteilen. Für die Auswahl der Bediener ergeben sich somit folgende Kriterien:

• Mindestalter 18 JahreIm Rahmen der Berufsausbildung dür-fen Jugendliche unter 18 Jahren nur Hubarbeitsbühnen bedienen, wenn dies unter fachlicher Aufsicht erfolgt und der Jugendliche entsprechend des

ARbEITEN mIT hUbARbEITsbühNEN

Grundsatzes BGG 966 ausgebildet ist. Dabei sollte die aufsichtführende Per-son schriftlich festgelegt sein.

• Körperliche EignungSie wird zweckmäßigerweise durch eine ärztliche Untersuchung festge-stellt. Zuständig dafür ist Ihr Betriebs-arzt. Insbesondere wird Wert gelegt auf ausreichende Sehschärfe, seitli- ches Gesichtsfeld, räumliches Sehen, Hörvermögen, körperliche Beweglich-keit und gute Reaktionsfähigkeit. Zur Beurteilung der körperlichen Eignung geben die Berufsgenossenschaftli-chen Grundsätze für arbeitsmedizi-nische Untersuchungen G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ sowie G 41 „Arbeiten mit Absturzge-fahr“ wichtige Anhaltspunkte.

• Geistige und charakterliche Eig-nungDie Einschätzung zu diesem Punkt ob-liegt dem Unternehmer.

was ist noch zu beachten?Der Arbeitgeber hat eine Gefähr-dungsbeurteilung für Tätigkeiten vor-zunehmen und Sicherheitsmaßnah-men festzulegen. Die Mitarbeiter sind vor Beginn der Arbeiten zum sicheren

Umgang mit Hubarbeitsbühnen zu un-terweisen.

Für das Bedienen der Hubarbeits- bühne muss zusätzlich zur Bedie-nungsanleitung, die vom Verleiher ge-stellt wird, eine Betriebsanweisung in der Sprache des oder der Beschäftig-ten am Einsatzort einsehbar sein. Der Verleiher der Hubarbeitsbühne muss eine Einweisung der Bediener durch-führen.Spezielle Anforderungen zum Führen von Hubarbeitsbühnen sind z.B. in Ka-pitel 2.10 Nr. 2.1 der Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR 500) und im Berufsgenossenschaftlichen Grund-satz BGG 966 „Ausbildung und Beauf-tragung der Bediener von Hubarbeits-bühnen“ geregelt. Jeder Unternehmer sollte sich mit dem Inhalt dieser Schrif-ten vertraut machen.

Verleiher von Hubarbeitsbühnen bie-ten in Verbindung mit dem Leihvertrag sehr häufig zertifizierte Schulungen für Bediener an, den so genannten Füh-rerschein für Hubarbeitsbühnen. Einta-geslehrgänge kosten ca. 200 Euro pro Mitarbeiter. Aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind diese Lehrgänge zu begrüßen, wenn umfangreiche

Arbeiten oder der Auftraggeber (Indus-trieunternehmen) es fordern. Letztend-lich ist es aber die Entscheidung des Unternehmers, ob es notwendig ist, seine Mitarbeiter danach ausbilden zu lassen. Eine gesetzliche Pflicht wie z.B. ein Führerschein nach der Fahr-erlaubnisverordnung gibt es bislang nicht.

Eine Betriebsanweisung für Hubar-beitsbühnen und ein Formular zur schriftlichen Beauftragung der Bedie-ner können bei basik-net angefordert werden und stehen im internen Bereich von www.basik-net.de zum Down- load zur Verfügung.

Bei Fragen oder weiteren Informa-tionen zum Leistungsangebot von Si-cherheit mit basik-net rufen Sie uns jetzt an oder nutzen das Angebotsfor-mular bei www.basik-net.de. ■

ANSPRECHPARTNER:Dipl.-Ing. (FH) Fred Graumann

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