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Diözesaner Entwicklungsprozess APG2.1 Vision neuer Pfarren und Ordnung für den Pfarrgemeinderat mit Gemeindeausschüssen in der Erzdiözese Wien ad experimentum – bis 2017 www.apg21.at

Ordnung Pfarre Neu

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Kurzbeschreibung der Ordnung für Pfarren mit Gemeindeausschüssen in der Erzdiözese Wien

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Page 1: Ordnung Pfarre Neu

Diözesaner Entwicklungsprozess APG2.1

Vision neuer Pfarren und Ordnung für den

Pfarrgemeinderat mit Gemeindeausschüssen in der Erzdiözese Wien

ad experimentum – bis 2017

www.apg21.at

Page 2: Ordnung Pfarre Neu

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PGO2.1 | Projektverlauf

2012: Leitlinien 2013: Entwurf für „Pfarre Neu“

2014: PGO2.1 ad experimentum

2016: Neue PGO

2017: PGR-Wahl

Page 3: Ordnung Pfarre Neu

1. „Pfarrgemeinde“ wird durch „Pfarre“ ersetzt.

2. Aufwertung des Gremiums für das Laienapostolat. (Seite 16)

3. Treffen mit den kirchlichen Orten zur Vernetzung. (Seite 16)

4. Vertretung der Gemeinden in Gemeindeausschüssen (Seite 26)

5. Finanzen wie im Entwurf 2013 (Seite 19)

6. Hinweise zur 1. Konstituierung des PGRs (Seite 48)

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PGO2.1 | Veränderungen in der Ordnung

Page 4: Ordnung Pfarre Neu

• Der PGR setzt für jede Gemeinde, für die das im Errichtungsdekret der

Pfarre/im Diözesanblatt vorgesehen ist, einen Gemeindeausschuss ein.

Darüber hinaus kann der PGR für weitere Gemeinden Gemeindeausschüsse

bilden. (Seite 26)

• (Regelungen analog zu einem Fachausschuss)

• Die Gemeindeausschüsse haben das Recht, jederzeit über wichtige

Beratungen und Entscheidungen, die die Gemeinde betreffen, informiert und

dazu gehört zu werden. Regelmäßig informiert der/die Vorsitzende über

Beratungen und Beschlüsse des PGR. (Seite 27)

• Die Gemeindeausschüsse können jederzeit Anträge an den PGR stellen, die

dort behandelt werden müssen. (Seite 27)

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PGO2.1 | Veränderungen – Gemeindeausschuss

Page 5: Ordnung Pfarre Neu

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PGO2.1| Organigramm

Zusammenkunft

Pfarrgemeinderat Kirchliche Orte

Gemeinde-ausschuss

Pastorale Haupt-amtliche

Gemeinde-ausschuss

Gemeinde-ausschuss

Gemeinde-ausschuss

FA Finanzen

FA Ver-kündigung

FA Liturgie FA Caritas

Getaufte

Page 6: Ordnung Pfarre Neu

• Erstellung des Haushaltsplanes und des Rechnungsabschlusses unter

Einbindung der Gemeindeausschüsse (Seite 19)

• Die Verwendung des einer Gemeinde zugeordneten Vermögens ist nur nach

Anhörung des betroffenen Gemeindeausschusses und nach zweimaliger

Befassung des Pfarrgemeinderates in seiner Funktion als

Vermögensverwaltungsrat möglich. (Seite 19)

• Zur Unterstützung des PGR als Vermögensverwaltungsrat ist ein

Fachausschuss für Finanzen und Verwaltung einzurichten, in dem jede

Gemeinde vertreten ist. (Seite 19)

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PGO2.1 | Veränderungen – Finanzen

Page 7: Ordnung Pfarre Neu

• A: Der neue Pfarrgemeinderat besteht aus allen Pfarrgemeinderäten der

ehemaligen Pfarren.

• B: Der neue Pfarrgemeinderat besteht aus den stellvertretenden Vorsitzenden

der ehemaligen Pfarrgemeinderäte sowie weiteren Vertreterinnen und

Vertretern der Gemeinden. Er kommt folgenderweise zustande:

• Festlegung der Anzahl der Sitze pro Gemeinden im zukünftigen

Pfarrgemeinderat von allen Pfarrgemeinderäten der ehemaligen Pfarren

gemeinsam per Mehrheitsbeschluss.

• Die ehemaligen Pfarrgemeinderäte sind die Mitglieder der

Gemeindeausschüsse und wählen die weiteren Vertreterinnen und

Vertreter im zukünftigen Pfarrgemeinderat.

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PGO2.1 | Veränderungen – erste Konstituierung

Page 8: Ordnung Pfarre Neu

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PGO2.1| Erste Konstituierung

Gemeinde-ausschüsse

Fach-ausschüsse

Neuer PGR

Vorstand

Ehem. PGR 1

Gemeinde-ausschuss 1

Ehem. PGR 2

Gemeinde-ausschuss 2

Ehem. PGR 1

Ehem. PGR 2

Neuer PGR

Stv. Vorsitzender weitere Mitglieder

Fach-ausschüsse

Vorstand