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Kurzbeschreibung der Ordnung für Pfarren mit Gemeindeausschüssen in der Erzdiözese Wien
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Diözesaner Entwicklungsprozess APG2.1
Vision neuer Pfarren und Ordnung für den
Pfarrgemeinderat mit Gemeindeausschüssen in der Erzdiözese Wien
ad experimentum – bis 2017
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PGO2.1 | Projektverlauf
2012: Leitlinien 2013: Entwurf für „Pfarre Neu“
2014: PGO2.1 ad experimentum
2016: Neue PGO
2017: PGR-Wahl
1. „Pfarrgemeinde“ wird durch „Pfarre“ ersetzt.
2. Aufwertung des Gremiums für das Laienapostolat. (Seite 16)
3. Treffen mit den kirchlichen Orten zur Vernetzung. (Seite 16)
4. Vertretung der Gemeinden in Gemeindeausschüssen (Seite 26)
5. Finanzen wie im Entwurf 2013 (Seite 19)
6. Hinweise zur 1. Konstituierung des PGRs (Seite 48)
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PGO2.1 | Veränderungen in der Ordnung
• Der PGR setzt für jede Gemeinde, für die das im Errichtungsdekret der
Pfarre/im Diözesanblatt vorgesehen ist, einen Gemeindeausschuss ein.
Darüber hinaus kann der PGR für weitere Gemeinden Gemeindeausschüsse
bilden. (Seite 26)
• (Regelungen analog zu einem Fachausschuss)
• Die Gemeindeausschüsse haben das Recht, jederzeit über wichtige
Beratungen und Entscheidungen, die die Gemeinde betreffen, informiert und
dazu gehört zu werden. Regelmäßig informiert der/die Vorsitzende über
Beratungen und Beschlüsse des PGR. (Seite 27)
• Die Gemeindeausschüsse können jederzeit Anträge an den PGR stellen, die
dort behandelt werden müssen. (Seite 27)
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PGO2.1 | Veränderungen – Gemeindeausschuss
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PGO2.1| Organigramm
Zusammenkunft
Pfarrgemeinderat Kirchliche Orte
Gemeinde-ausschuss
Pastorale Haupt-amtliche
Gemeinde-ausschuss
Gemeinde-ausschuss
Gemeinde-ausschuss
FA Finanzen
FA Ver-kündigung
FA Liturgie FA Caritas
Getaufte
• Erstellung des Haushaltsplanes und des Rechnungsabschlusses unter
Einbindung der Gemeindeausschüsse (Seite 19)
• Die Verwendung des einer Gemeinde zugeordneten Vermögens ist nur nach
Anhörung des betroffenen Gemeindeausschusses und nach zweimaliger
Befassung des Pfarrgemeinderates in seiner Funktion als
Vermögensverwaltungsrat möglich. (Seite 19)
• Zur Unterstützung des PGR als Vermögensverwaltungsrat ist ein
Fachausschuss für Finanzen und Verwaltung einzurichten, in dem jede
Gemeinde vertreten ist. (Seite 19)
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PGO2.1 | Veränderungen – Finanzen
• A: Der neue Pfarrgemeinderat besteht aus allen Pfarrgemeinderäten der
ehemaligen Pfarren.
• B: Der neue Pfarrgemeinderat besteht aus den stellvertretenden Vorsitzenden
der ehemaligen Pfarrgemeinderäte sowie weiteren Vertreterinnen und
Vertretern der Gemeinden. Er kommt folgenderweise zustande:
• Festlegung der Anzahl der Sitze pro Gemeinden im zukünftigen
Pfarrgemeinderat von allen Pfarrgemeinderäten der ehemaligen Pfarren
gemeinsam per Mehrheitsbeschluss.
• Die ehemaligen Pfarrgemeinderäte sind die Mitglieder der
Gemeindeausschüsse und wählen die weiteren Vertreterinnen und
Vertreter im zukünftigen Pfarrgemeinderat.
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PGO2.1 | Veränderungen – erste Konstituierung
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PGO2.1| Erste Konstituierung
Gemeinde-ausschüsse
Fach-ausschüsse
Neuer PGR
Vorstand
Ehem. PGR 1
Gemeinde-ausschuss 1
Ehem. PGR 2
Gemeinde-ausschuss 2
Ehem. PGR 1
Ehem. PGR 2
Neuer PGR
Stv. Vorsitzender weitere Mitglieder
Fach-ausschüsse
Vorstand