24
179/ - 3/2017 N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 12.05.2017 Beginn der Sitzung: 16:00 Uhr Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1 Feststellung der Beschlussfähigkeit 2 Anerkennung der Tagesordnung 3 Zulassung von Sachverständigen zu TOP 5 + 6 4 Genehmigung der Niederschrift vom 24.03.2017 5 Vorstellung des Jahresprogramms der Stiftung Schloss und Park Benrath sowie Informationen zu Sicherheit und Ver- kehr bei Großveranstaltungen - mündlicher Vortrag 6 Vorstellung des Welcome-Points für die Stadtbezirke 9 und 10 - mündlicher Vortrag 7 179/101/2017 Bauvoranfrage Am Trippelsberg 100 - Errichtung einer Lo- gistik-Halle mit Bürobereich und LKW-Anlieferungen, Be- schluss der BV 9 vom 24.03.2017, Vorlage 179/30/2017 - Beanstandung 8 61/ 62/2017 Bauantrag Ickerswarder Straße 150 - Errichtung einer Unterkunft für Asylsuchende in Modul- bauweise 9 179/ 84/2017 Bauantrag Calvinstraße 2 - Errichtung eines Mehrfamilien- hauses 10 179/ 93/2017 Bauantrag Brucknerstraße 19 - Erweiterung eines Gymnasiums von 4 auf 5 Züge; Neubau von Fachräumen und einem Aufzug 11 Architektenwettbewerb Hospitalstraße 1 - Vorstellung der Ergebnisse 12 61/ 37/2017 Denkmalbereichssatzung Plan Nr. 09 / 010 Rathausviertel Benrath - Satzungsbeschluss 13 179/ 87/2017 Trödelmärkte auf dem Schützenplatz Spangerstraße im 2. Halbjahr 2017 14 51/ 43/2017 Planung zum Betrieb einer städtischen Kindertageseinrich- tung - hier: Potsdamer Straße 41 15 179/104/2017 Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 9 Haushalt 2017 (Liste A, Schulen)

Sitzung 179/ - 3/2017...179/ - 3/2017 N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 12.05.2017 Beginn der Sitzung: 16:00 Uhr Tagesordnung: I. Öffentlicher

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179/ - 3/2017

N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 12.05.2017

Beginn der Sitzung: 16:00 Uhr

Tagesordnung:

I. Öffentlicher Teil

1 Feststellung der Beschlussfähigkeit 2 Anerkennung der Tagesordnung

3 Zulassung von Sachverständigen zu TOP 5 + 6 4 Genehmigung der Niederschrift vom 24.03.2017 5 Vorstellung des Jahresprogramms der Stiftung Schloss und

Park Benrath sowie Informationen zu Sicherheit und Ver-kehr bei Großveranstaltungen - mündlicher Vortrag

6 Vorstellung des Welcome-Points für die Stadtbezirke 9 und 10 - mündlicher Vortrag

7 179/101/2017 Bauvoranfrage Am Trippelsberg 100 - Errichtung einer Lo-

gistik-Halle mit Bürobereich und LKW-Anlieferungen, Be-schluss der BV 9 vom 24.03.2017, Vorlage 179/30/2017 -

Beanstandung 8 61/ 62/2017 Bauantrag Ickerswarder Straße 150

- Errichtung einer Unterkunft für Asylsuchende in Modul-

bauweise

9 179/ 84/2017 Bauantrag Calvinstraße 2 - Errichtung eines Mehrfamilien-hauses

10 179/ 93/2017 Bauantrag Brucknerstraße 19 - Erweiterung eines Gymnasiums von 4 auf 5 Züge; Neubau von Fachräumen und einem Aufzug

11 Architektenwettbewerb Hospitalstraße 1 - Vorstellung der Ergebnisse

12 61/ 37/2017 Denkmalbereichssatzung Plan Nr. 09 / 010 Rathausviertel Benrath - Satzungsbeschluss

13 179/ 87/2017 Trödelmärkte auf dem Schützenplatz Spangerstraße im 2.

Halbjahr 2017 14 51/ 43/2017 Planung zum Betrieb einer städtischen Kindertageseinrich-

tung - hier: Potsdamer Straße 41 15 179/104/2017 Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im

Stadtbezirk 9

Haushalt 2017 (Liste A, Schulen)

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Niederschrift des öffentlichen Teils Sitzung 179/ - 3/2017 Bezirksvertretung 9 Sitzungsdatum 12.05.2017

2

16 179/ 51/2017 Anfrage: Ehemaliges Sportgelände Paulsmühle

- SPD-Fraktion - 17 179/ 67/2017 Anfrage: Bunker Kölner Landstraße / Burscheider Straße

- Frau Hümmerich, Herr Ringleb; CDU -

18 179/ 88/2017 Anfrage: Errichtung eines Sendemastes am Dechenweg - Frau Hümmerich, Herr Ringleb; CDU -

19 179/ 96/2017 Anfrage: Baustelle an Bürgersteig/Fußgängerüberweg Ben-rodestraße / Hospitalstraße - Herr Wagner, Bü90/DieGrünen -

20 179/ 98/2017 Anfrage: Brunnenanlage Paulsmühlen-/Telleringstr. - Fraktion Bü90/DieGrünen -

21 179/ 99/2017 Anfrage: Erweiterung des Gehweges Kappeler Str. - Fraktion Bü90/DieGrünen -

22 179/102/2017 Anfrage: Private Kleingartenanlage Ohmweg

- SPD-Fraktion - 23 179/ 85/2017 Antrag: Gehwegparken Humperdinckstraße

- SPD-Fraktion - 24 179/ 94/2017 Antrag: Verkehrskonzept Stadtbezirk 9

- Dr. Schork, FDP -

25 179/ 86/2017 Antrag: Verfügungsmittel Diakonie, Ernst-Lange-Haus - Stadtteilfest "Kumm eruss"

- interfraktionell - 26 179/ 90/2017 Antrag: Verfügungsmittel Kinderclub "In der Donk" - Kinder-

theater "Wie die Buchstaben entstanden sind"

- interfraktionell - 27 179/ 89/2017 Antrag: Verfügungsmittel Düsseldorfer Hofmusik - 8. Inter-

nationale Sommerakademie Alte Musik auf Schloss Benrath - interfraktionell -

28 179/ 91/2017 Antrag: Verfügungsmittel Seelsorgeeinheit Düsseldorfer

Rheinbogen - CREDO-Themenwoche - interfraktionell -

29 179/ 92/2017 Antrag: Verfügungsmittel St. Sebastianus Reiterkorps - Werstener Reitertage, "Übernahme Ehrenpreise Dressur-prüfungen und Reiterwettbewerb"

- interfraktionell - 30 179/ 97/2017 Antrag: Verfügungsmittel St. Sebastianus Schützenverein

Düsseldorf-Holthausen 1925 e.V. "Seniorennachmittag" - interfraktionell -

31 179/100/2017 Antrag: Verfügungsmittel Benrather Marktinitiative "Nimm

Platz Aktion" Malaktion auf dem Pflaster des Benrather Marktplatzes

- interfraktionell - 32 179/ 82/2017 Informationsvorlage zum Beschluss der BV 9 vom

04.11.2016, Absolutes Haltverbot Cronenberger Weg -

179/243/2016 33 179/ 83/2017 Informationsvorlage zum Beschluss der BV 9 vom

03.02.2017, Absolutes Haltverbot auf der Straße "Alt Him-melgeist" 179/38/2017

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Niederschrift des öffentlichen Teils Sitzung 179/ - 3/2017 Bezirksvertretung 9 Sitzungsdatum 12.05.2017

3

34 179/ 95/2017 Informationsvorlage zum Beschluss der BV 9 vom

03.02.2017, Fahrradstation Bahnhof Benrath - Vorlage 179/12/2017

35 179/103/2017 Informationsvorlage: Masterplan Kinderspielplätze

- Auswahl von Maßnahmen für das Haushaltsjahr 2018

Anwesend:

Mitglieder der Bezirksvertretung

Herr

Angerhausen

CDU

Frau Geller CDU

Herr Dr. Graf CDU Herr Grein SPD

Herr Hampe CDU Frau Hümmerich CDU Herr Ringleb CDU

Herr Schardt BÜ 90/ GRÜNE Herr

Herr

Schmidt

Dr. Schork

SPD

FDP Herr Skalnik SPD Frau Verhofen CDU

Frau Wegner SPD Herr

Herr Herr Herr

Welski

Dr. Wolter Dr. Schork Yimbou

BÜ 90/ GRÜNE

SPD FDP parteilos

Rat

Ratsherr Blumenrath CDU Ratsherr Hartnigk CDU Ratsherr Lukaschewski CDU

Ratsfrau Mucha CDU Ratsfrau Wiedbrauk CDU

Ratsfrau Wien-Mross SPD Ratsfrau Bellstedt SPD Ratsherr Nicolin FDP

Verwaltung

Frau Hartmann Bauaufsichtsamt Frau Colomine-Goede Bauaufsichtsamt Frau Tenfelde Stadtplanungs-

amt Frau Margitan Stadtplanungs-

amt Frau Matz Untere Denkmal- behörde

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Niederschrift des öffentlichen Teils Sitzung 179/ - 3/2017 Bezirksvertretung 9 Sitzungsdatum 12.05.2017

4

Sonstige Teilnehmer

Frau Köhler AWO Düsseldorf

Herr Maas Stiftung Schloss und Park Benrath

Presse

Frau Röhrig Rheinische Post

I. Öffentlicher Teil

1

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bezirksbürgermeister Dr. Graf begrüßt alle Anwesenden und stellt die

Beschlussfähigkeit fest. Er weist darauf hin, dass Herr Wagner (Bü90/DG) fehlt. Herr Dr. Wolter

(SPD) wird daher nicht mit abstimmen (Pairing).

2 Anerkennung der Tagesordnung

Frau Wegner erklärt, dass die SPD für den TOP 15 Klärungsbedarf an-

meldet und die Behandlung dieses TOP in die nächste Sitzung verscho-ben werden soll. Dieser Auffassung schließen sich die Mitglieder der Be-zirksvertretung 9 an.

Herr Dr. Graf macht den Vorschlag über TOP 25 bis 31 in einer kumulati-

ven Abstimmung zu entscheiden. Dieser Vorschlag wird von der Bezirks-vertretung angenommen. Die Bezirksvertretung 9 erkennt die geänderte Tagesordnung an.

3 Zulassung von Sachverständigen zu TOP 5 + 6

Die Bezirksvertretung 9 lässt Frau Köhler (TOP 6) und Herrn Maas (TOP

5) als Sachverständige zu.

4 Genehmigung der Niederschrift vom 24.03.2017

Die Bezirksvertretung 9 genehmigt die Niederschrift 179/3/2017 vom

24.03.2017.

5 Vorstellung des Jahresprogramms der Stiftung Schloss und Park Benrath sowie Informationen zu Sicherheit und Verkehr bei Großver-anstaltungen - mündlicher Vortrag

Herr Maas stellt im Rahmen einer PowerPoint Präsentation das Jahres-

programm der Stiftung Schloss und Park Benrath vor. Zudem erläutert er die Maßnahmen zur Sicherheit und der Verkehrsregelung bei Großveran-staltungen.

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Niederschrift des öffentlichen Teils Sitzung 179/ - 3/2017 Bezirksvertretung 9 Sitzungsdatum 12.05.2017

5

Herr Maas führt aus, dass neben zahlreichen unterjährigen Veranstaltun-gen, besondere Highlights für 2017 geplant sind. So findet am 30.06.2017

das Lichterfest am Schloss Benrath statt, diesem folgt im September das Düsseldorfer Barockfest am Schloss Benrath und an den Adventswochen-enden wird wieder der Weihnachtsmarkt am Schloss stattfinden.

Um den Besucherstrom bei den Großveranstaltungen besser leiten zu

können, wird neben den beiden Haupteingängen vor dem Schloss zusätz-lich der Nebeneingang an der Orangerie geöffnet. Ebenso wird nach dem Abfeuern des Feuerwerks bei dem Lichterfest der Ausgang in Richtung

Urdenbach geöffnet.

Da die Parksituation in der Umgebung des Schlosses kritisch ist, wurde mit der Firma Henkel vereinbart, dass die Besucher der Veranstaltungen die Henkelparkplätze an der Niederheider Straße nutzen können, um von

dort aus bequem mit der Straßenbahn oder dem Bus das Schloss errei-chen zu können. Eine Sondertaktung ist nach Veranstaltungsende für die

Rückreise geplant. In den Eintrittskarten für die Veranstaltungen ist die An- und Abreise mit der Rheinbahn enthalten.

Hinsichtlich des Sicherheitskonzeptes für die Veranstaltungen weist Herr Maas darauf hin, dass dies, wie bei jeder Großveranstaltung auch, erstellt

werden muss. Herr Schmidt erkundigt sich, ob ein Shuttlebus angedacht ist.

Herr Maas verneint dies und macht auf die Sondertaktung der Straßen-

bahn und Busse aufmerksam. Herr Grein weist auf die, unabhängig von Veranstaltungen stattfindende,

Gefährdung durch parkende Autos hin, die vor den Haupteingängen ab-gestellt werden.

Diese Autos würden dort einfach geparkt, wohl um einen kurzen Laufweg in den Park zu haben.

Herr Maas bestätigt dies, weist aber darauf hin, dass es sich um private Personengruppen handelt, die keine Veranstaltung angemeldet haben. Er

teilt weiter mit, dass die Pollersituation an den Eingängen verändert wur-de. Das Befahren des Schlossgeländes sei jetzt nicht mehr möglich, dafür würden die Pkw jetzt näher zur Straße abgestellt. Um dem entgegenzu-

wirken, wurde der OSD informiert und es erfolgen auch Drittanzeigen.

Ratsherr Hartnigk macht darauf aufmerksam, dass die Fläche vor dem Eventcenter in Benrath auch als Parkplatz genutzt werden kann, diese läge näher am Schloss.

6 Vorstellung des Welcome-Points für die Stadtbezirke 9 und 10 - mündlicher Vortrag

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Niederschrift des öffentlichen Teils Sitzung 179/ - 3/2017 Bezirksvertretung 9 Sitzungsdatum 12.05.2017

6

Frau Köhler stellt mittels PowerPoint Präsentation den „Welcome Point 09/10“ vor.

Der „Welcome Point 09/10“ dient als zentrale Anlaufstelle zu allen Fragen in der Flüchtlingshilfe. Diese Fragen können von den verschiedenen Betei-ligten kommen. Zu den Beteiligten gehören zum einen die anerkannten

Schutzberechtigten, aber auch Anwohner, ehrenamtliche Helfer und ande-re Akteure in der Flüchtlingshilfe.

Der „Welcome Point 09/10“ dient als Drehscheibe und koordiniert die Be-darfe und Angebote der Beteiligten und stellt darüber hinaus die Schnitt-stelle zwischen dem Büro der Flüchtlingsbeauftragten, den städtischen

Ämtern, hauptamtlichen Trägern, ehrenamtlichen Initiativen und der Be-zirksvertretung dar.

Herr Schmidt erkundigt sich, wie die Zusammenarbeit mit anderen Wohl-fahrtsverbänden funktioniert und ob der Welcome Point eine Art Federfüh-

rung hat.

Frau Köhler verneint die Federführung des Welcome Points. Sie erklärt, dass die Zusammenarbeit mit den anderen Wohlfahrtsverbänden auf frei-williger Basis verläuft.

7 Bauvoranfrage Am Trippelsberg 100 - Errichtung einer Logistik-Halle

mit Bürobereich und LKW-Anlieferungen, Beschluss der BV 9 vom 24.03.2017, Vorlage 179/30/2017 - Beanstandung 179/ 101/2017

Herr Dr. Graf erklärt, dass das Thema der BV 9 nochmals zur Abstimmung

vorgelegt wurde, um neu darüber zu beschließen. Wird die Beschlussvor-lage erneut abgelehnt, wird der Rat über die Angelegenheit entscheiden.

Herr Angerhausen gibt bekannt, dass die CDU bei ihrer Enthaltung bleiben wird, da die Bauvoranfrage nach § 34 Baugesetzbuch genehmigungsfähig

ist, obwohl das Verkehrsgutachten aus seiner Sicht auf einer falschen Ba-sis erstellt wurde.

Herr Skalnik führt aus, dass die Bauvoranfrage nach § 34 Baugesetzbuch genehmigungsfähig ist und räumt ein, dass das, wenn auch wenig aussa-

gekräftige, Verkehrsgutachten die verträgliche Abwicklung von zusätzlich rund 400 LKW-Fahrten innerhalb von 24 Stunden über den Verkehrskno-ten Am Trippelsberg / Bonner Straße/ Paul-Thomas-Straße zur Münche-

ner Straße nachweist. Herr Skalnik weist darauf hin, dass es in zwei Sitzungen der BV 9 nicht

ausschließlich um diese beiden Punkte ging. Vielmehr ging es um die Fra-ge, ob die in der Vergangenheit praktizierte Ansiedlungs- und Planungspo-litik im Stadtbezirk 9 fortgesetzt werden soll, insbesondere in der Frage

der Ansiedlung weiterer Logistikunternehmen. Die seit Jahren geforderte Erstellung eines planerischen und verkehrlichen

Gesamtkonzeptes für die Gewerbe- und Industrieansiedlung rund um Ben-rath und Holthausen hat es bisher nicht gegeben. Ebenso wurde die Anregung, ein Regionalkonzept in Abstimmung mit den

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Niederschrift des öffentlichen Teils Sitzung 179/ - 3/2017 Bezirksvertretung 9 Sitzungsdatum 12.05.2017

7

Nachbargemeinden zu entwickeln, das insbesondere Standorte für weitere Logistikunternehmen direkt an den Bundesautobahnen berücksichtigt, bis-

her in keiner Weise in Betracht gezogen. Um einer möglichen Beanstandung eines ablehnenden Beschlusses vor-zubeugen, hatte die SPD-Fraktion die Verwaltung gebeten, die Bauvoran-

frage zurückzuziehen und in Gesprächen die genannten Bedenken auszu-räumen. Hierzu sah sich die Verwaltung nicht in der Lage.

Vor diesem Hintergrund kann und wird die SPD-Fraktion der in Absatz 2 vorgelegten Beschlussfassung auch heute nicht zustimmen.

Herr Dr. Schork erklärt, dass er ebenso bei seinem Votum bleiben wird. Auch ihm fehlt ein schlüssiges Gesamtkonzept für die Ansiedlung von Lo-

gistikunternehmen und der damit verbundenen intelligenten Verkehrsfüh-rung.

Herr Schardt gibt den Hinweis, dass die Logistikunternehmen ihre Trans-porte auf den Lkw-Verkehr umstellen. Dies werden auch neue Unterneh-

men machen, was erwarten lässt, dass die Verkehrsbelastung noch grö-ßer wird. Er erklärt, dass die Fraktion Bü90/DieGrünen die Beschlussvorlage ableh-

nen wird.

Abstimmung zu Punkt 1. Beschluss:

Einstimmig beschlossen

1. Die Bezirksvertretung 9 nimmt die Beanstandung ihres ablehnenden

Beschlusses vom 24.03.2017 zur Erteilung eines Bauvorbescheides zur Errichtung einer Logistik-Halle mit Bürobereich und LKW-Anlieferungen auf dem Grundstück Am Trippelsberg 100 mit Schreiben des Oberbürger-

meisters vom 26.04.2017 (Anlage 1) zur Kenntnis.

Abstimmung zu Punkt 2. Beschluss:

Einstimmig abgelehnt 9 Nein Stimmen (5 SPD, 2 Bü90/Die Grünen, 1 FDP, Herr Yimbou)

6 Enthaltungen (6 CDU)

2. Die Bezirksvertretung 9 hebt ihren ablehnenden Beschluss vom

24.03.2017 auf und beschließt die Erteilung eines Bauvorbescheides zur Errichtung einer Logistik-Halle mit Bürobereich und LKW-Anlieferungen

auf dem Grundstück Am Trippelsberg 100 gemäß Vorlage 179/30/2017 (Anlage 2).

8 Bauantrag Ickerswarder Straße 150

- Errichtung einer Unterkunft für Asylsuchende in Modulbauweise 61/ 62/2017

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Niederschrift des öffentlichen Teils Sitzung 179/ - 3/2017 Bezirksvertretung 9 Sitzungsdatum 12.05.2017

8

Herr Angerhausen erklärt, dass dieser Bauantrag bei der CDU-Fraktion mit großem Unbehagen zur Kenntnis genommen wurde. Es bestehen Be-

denken hinsichtlich der Sozialverträglichkeit. Ebenso wird von Seiten der CDU der Bedarf in Frage gestellt, da die Zahl der Asylsuchenden rück-gängig sei.

Ratsfrau Bellstedt stellt dem entgegen, dass die Notwendigkeit belegt

wurde. Durch den Bau in Modulweise würden die Großzelte entbehrlich, was die Lebensqualität der Asylsuchenden erheblich steigern würde. Sie sieht es als positive Entwicklung.

Die Bezirksvertretung 9 wurde hiermit zum Bauantrag angehört und emp-

fiehlt dem. Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung die Erteilung der erforderlichen Befreiung hinsichtlich der Art der Nutzung.

9 Bauantrag Calvinstraße 2 - Errichtung eines Mehrfamilienhauses 179/ 84/2017

Frau Hartman vom Bauaufsichtsamt stellt die Planung mittels PowerPoint Präsentation vor.

Beschluss:

Einstimmig beschlossen Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befrei-ungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB).

10 Bauantrag Brucknerstraße 19 - Erweiterung eines Gymnasiums von 4

auf 5 Züge; Neubau von Fachräumen und einem Aufzug 179/ 93/2017

Frau Colomine-Goede vom Bauaufsichtsamt weist darauf hin, dass sich in

der Beschlussvorlage redaktionelle Fehler befinden. Zum einen bestehen derzeit bereits 490 Fahrradabstellplätze. Zu diesen würden weitere 110 Fahrradabstellplätze geschaffen, so dass die Gesamtzahl bei 600 Abstell-

plätzen liegen wird. Zum anderen handelt es sich bei der Angabe zur Grundstücksgröße um 1000 Quadratmeter (m²) und nicht um 7000 Kubik-

meter (m³). Herr Skalnik bemängelt, dass zu wenige Sportfachräume geplant sind. Es

seien vier Sporteinheiten notwendig, aber nur zwei vorhanden. Dies sollte bei der weiteren Planung berücksichtigt werden.

Beschluss:

Einstimmig beschlossen

Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Erteilung der Baugenehmigung.

11 Architektenwettbewerb Hospitalstraße 1 - Vorstellung der Ergebnisse

Frau Margitan, vom Stadtplanungsamt stellt die Ergebnisse des Architek-tenwettbewerbes „Hospitalstraße 1“ mittels PowerPoint Präsentation vor.

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Niederschrift des öffentlichen Teils Sitzung 179/ - 3/2017 Bezirksvertretung 9 Sitzungsdatum 12.05.2017

9

Insgesamt enthält die Präsentation sechs Entwürfe von verschiedenen

Architektenbüros und deren Beurteilung durch die Wettbewerbsjury. Gewinner des Wettbewerbs ist das Architektenbüro Aldinger Architekten

mit Koeber Landschaftsarchitekten, beide ansässig in Stuttgart.

Frau Margitan begründet die Jury-Entscheidung für dieses Architektenbü-ro.

Städtebaulich besticht die Arbeit durch gut gesetzte großformatige Solitä-re, die in ihrer Maßstäblichkeit mit der Umgebung harmonieren. Die Drei-

geschossigkeit - gekoppelt mit geschickt gewinkelten Dachgeschossen - vermittelt zur Umgebung und ist zugleich typologisch und eben nicht zufäl-lig. Die architektonische Haltung, mit der die Kapelle behandelt wird, über-

zeugt. Weitergebaut wird mit einem kleinen Treppenhaus aus dem gleichen Stein

wie das Denkmal selbst. Es bleibt eine kleine Kapelle, deren Nutzung al-lerdings nicht weiter definiert wird. Sie bleibt im Inneren des Quartiers zu-rückgezogen, wie es der Größe und der ursprünglichen Anlage entsprach.

Kontrovers diskutiert wird das Heranrücken der Gebäude an die Hospital-straße und die Integration der bestehenden Mauer. Hier würde man sich

auch Adressen wünschen. Die großzügige Durchwegung des Areals führt zu Fragen der Öffentlichkeit bzw. Privatheit des Innenraums; auch hier fehlen genauere Angaben über die Qualität der Freiflächen. Die ruhige

Fassadengestaltung - gepaart mit der Typologie der Gebäude - führt zu Irritationen, welche Ruhe oder Vielfalt hier angemessen ist. Was zunächst

zu stereotyp erscheint, erweist sich an diesem Ort als Qualität. Unbestrit-ten ist allerdings die große architektonische Qualität der angebotenen Fassaden. Die dargestellten Grundrisse mit den innenliegenden Treppen-

häusern zitieren klassische Villenarchitektur und sind mit den umlaufenden Wohnungen höchst funktional. Zudem bieten diese einen guten Beitrag

zur Gemeinschaftlichkeit / Kommunikationsmöglichkeit innerhalb des Wohnprojektes. Insgesamt betrachtet liefert die Arbeit einen hervorragen-den Beitrag zur Entwicklung eines städtebaulichen Quartiers, angemessen

und in wohltuender Gelassenheit.

Weiter führt Frau Margitan die Überarbeitungsempfehlungen an, welche dem Architektenbüro mitgegeben wurden:

- Die positive Grundhaltung an der Straßenfront Hospitalstraße (Mau-er/Gebäudedichte) ist in eine angemessene Architekturqualität zu überset-

zen. - Die städtebauliche Struktur und Anmutung der Fassaden ist im Zusam-

menspiel mit dem Ort und seinen Nachbarschaften weiter zu präzisieren.

- Die strenge Strukturierung der Fassaden erfordert den Nachweis und eine unabdingbare Qualität in Materialität und handwerklicher Ausarbei-tung.

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Niederschrift des öffentlichen Teils Sitzung 179/ - 3/2017 Bezirksvertretung 9 Sitzungsdatum 12.05.2017

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- Die innere Durchwegung im Freiraum und echte, verbleibende Grünräu-

me (unter Berücksichtigung der Rettungswege, des Baumerhalts, der Tiefgarage) müssen weiter ausgearbeitet werden.

- Im Umgang mit der Kapelle muss eine bauliche Weiterentwicklung klar ablesbar werden.

- Die Grundrisse im Bereich Hospitalstraße / Benrodestraße sind insbe-sondere zu optimieren und an die Bedürfnisse der SWD und Baugruppen

anzupassen.

Im Anschluss der Präsentation entsteht eine Diskussion. Ratsfrau Wiedbrauk favorisiert den Entwurf der HGMB Architekten Düs-

seldorf. Ihr gefallen die massiven, villenartigen Gebäude, welche sie als individueller ansieht als den Siegerentwurf.

Herr Angerhausen bemängelt das massive Erscheinungsbild des Sieger-entwurfes zur Benrodestraße hin. Es wirke auf ihn wie ein Bürokomplex

und er hofft, dass in diese Richtung nachgebessert wird.

Ratsherrn Lukaschewski irritiert, dass der Entwurf als dreigeschossig aus-gewiesen wird. Auf ihn wirkt die Planung fünfgeschossig.

Frau Margitan weist darauf hin, dass die Dreigeschossigkeit mit zurückge-setzten Dachgeschossen kombiniert ist und damit unauffällig sei.

Herr Dr. Schork geht auf den Beitrag von Herrn Angerhausen ein und be-stätigt, dass der Eindruck entstehen kann, dass es sich um einen Büro-

komplex handelt. Er weist darauf hin, dass er ein Mitglied der Jury war, die den Wettbewerb begleitet hat, und weitere Bilder einen anderen Eindruck

vermittelt haben. Die weitere Planung müsse beobachtet werden. Der Siegerentwurf habe aber den Vorteil, dass er gegenüber dem 2. Sieger weit mehr Wohnungen

vorsieht.

Frau Hoppe sieht in der Planung den Ansatz „Zusammenwohnen von Mehrgenerationen“ nicht berücksichtigt.

Frau Margitan erwidert, dass in dem Gebäude, wo Mehrgenerationenwoh-nen vorgesehen ist, große Kommunikationsräume geplant sind und sich

auch große öffentliche Grünflächen anschließen. Ratsherr Nicolin erkundigt sich nach der Anzahl der Wohneinheiten der

platzierten Entwürfe. Ihm erscheint, dass bei der Entscheidung, welcher Entwurf Sieger wird, das Kriterium „Anzahl der Wohnungen“ stark berück-

sichtigt wurde. Frau Margitan antwortet, dass der Siegerentwurf eine oberirdische Brutto-

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Niederschrift des öffentlichen Teils Sitzung 179/ - 3/2017 Bezirksvertretung 9 Sitzungsdatum 12.05.2017

11

geschossfläche (BGF) von 11.000 m² aufweist. Der zweitplatzierte Entwurf weist 7.000 m² auf und der drittplatzierte Entwurf 8.000 m².

Ratsherr Blumenrath vergleicht die Zahlen und stellt fest, dass die Qualität eines Entwurfes nicht unter die Quantität gestellt werden sollte. Gerade an

dieser Stelle soll die Lebensqualität erhalten bleiben. Der Aspekt der Qua-lität gegenüber der Quantität muss in den weiteren Beratungen berück-

sichtigt werden. Ratsherr Lukaschewski erkundigt sich nach der BGF der übrigen Entwür-

fe.

Frau Margitan erklärt, dass die BGF aller Entwürfe zwischen 6.700 m² und 11.000 m² liegen.

Ratsfrau Wiedbrauk fragt, wie viele m² die Planung der HGMB Architekten Düsseldorf vorsieht.

Frau Margitan beantwortet dies mit 9.600 m² BGF.

Ratsfrau Bellstedt weist darauf hin, dass es im Umfeld der Hospitalstraße 1 keine Flachdächer gibt, die Planung solche aber vorsieht. Aus ihrer Sicht

stört dies das Gesamtbild. Herr Angerhausen greift in diesem Zusammenhang die Vorlage „Denk-

malbereichssatzung „Rathausviertel Benrath“ auf. Die Hospitalstraße liegt zwar nicht in deren Geltungsbereich, schließt aber unmittelbar an. Dies

soll bei der weiteren Ausarbeitung berücksichtigt werden. Ratsherr Hartnigk weist darauf hin, dass es sich um eine Planung nach

§ 34 Baugesetzbuch handelt. Demnach müsse die Beurteilung auch da-nach erfolgen. Die Bezirksvertretung ist weiterhin zu beteiligen und auch

entscheidungsberechtigt. Ratsherr Lukaschewski bittet, dass die Anregungen von der Verwaltung

aufgenommen werden.

12 Denkmalbereichssatzung Plan Nr. 09 / 010 Rathausviertel Benrath –

Satzungsbeschluss - 61/ 37/2017

Die Bezirksvertretung 9 wünscht keine Vorstellung der Denkmalbereichs-

satzung. Herr Welski fragt Frau Matz von der unteren Denkmalbehörde, wer die

Aufstellung der Satzung angeregt habe.

Frau Matz erklärt, dass der Landschaftsverband Rheinland – Rheinische Denkmalpflege – die Stadt Düsseldorf gebeten hat, das Satzungsverfah-ren zur Unterschutzstellung des Denkmalbereiches Benrath

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Niederschrift des öffentlichen Teils Sitzung 179/ - 3/2017 Bezirksvertretung 9 Sitzungsdatum 12.05.2017

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Rathausviertel nach § 5 und 6 DSchG NW einzuleiten, da das Gebiet die Voraussetzungen zur Ausweisung eines Denkmalbereiches erfüllt.

Beschluss: Einstimmig beschlossen

Die Bezirksvertretung 9 wird hiermit zum vorliegenden Entwurf der

Denkmalbereichssatzung - Rathausviertel Benrath - (Plan Nr. 09/010) an-gehört und empfiehlt dem Rat eine vorlagegemäße Beschlussfassung.

13 Trödelmärkte auf dem Schützenplatz Spangerstraße im 2. Halbjahr

2017 - 179/ 87/2017

Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

9 Ja Stimmen (5 CDU, 2 SPD, 2 BÜ90/Die Grünen)

2 Nein Stimmen (2 SPD) 3 Enthaltungen (1 CDU, 1 SPD, Herr Yimbou)

Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Festsetzung von sechs Trödelmärkten im 2. Halbjahr 2017 auf dem Schützenplatz Spangerstraße

als Jahrmärkte gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung an folgenden Terminen:

Sonntag: 30.07.2017 17.09.2017 12.11.2017 20.08.2017 15.10.2017 17.12.2017

Öffnungszeiten: von 11.00 bis 18.00 Uhr

14

Planung zum Betrieb einer städtischen Kindertageseinrichtung - hier:

Potsdamer Straße 41- 51/ 43/2017

Die Bezirksvertretung 9 nimmt Kenntnis.

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt den Bedarf für den

Betrieb einer städtischen Kindertageseinrichtung am Standort Potsdamer Straße 41 und die Verlagerung des Betriebs der städtischen Kindertages-einrichtung Buchenstraße 14a hierhin und beauftragt die Verwaltung, die

Mietvertragsverhandlungen für die Anmietung des Gebäudes Potsdamer Straße 41 aufzunehmen.

15 Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbe-

zirk 9 Haushalt 2017 (Liste A, Schulen) - 179/ 104/2017

Der Tagesordnungspunkt wurde verschoben (s. TOP 2).

16 Anfrage: Ehemaliges Sportgelände Paulsmühle

- SPD-Fraktion - 179/ 51/2017

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Niederschrift des öffentlichen Teils Sitzung 179/ - 3/2017 Bezirksvertretung 9 Sitzungsdatum 12.05.2017

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Frage 1.

Hält die Fachverwaltung an den bisherigen Planungsüberlegungen fest? Wenn ja, wann wird die Bezirksvertretung 9 erneut mit dem Bebauungs-plan befasst?

Frage 2.

Wenn nein: Welche weitergehenden Planungsüberlegungen hat die Ver-waltung für das Grundstück? Frage 3.

Kann das Grundstück aus Sicht der Verwaltung planungsrechtlich für den

Bau einer Quartiersgarage und/oder einer weiteren Kindertagesstätte ge-nutzt werden?

Herr Dolle beantwortet die Anfrage: Zu Frage 1:

Derzeit befindet sich auf dem ehemaligen Sportgelände Paulsmühle eine

für 5 Jahre genehmigte Flüchtlingsunterkunft. Nach Ablauf der Genehmi-gung hat die Verwaltung weiterhin das Ziel, die Fläche für Wohnungsbau

zu entwickeln. Es ist im weiteren Planungsverlauf zu klären, wie mit dem vorhandenen Kleinspielfeld umgegangen wird.

Zu Frage 2:

Bei den bisherigen Planungen wurde von einer Einfamilienhaus-Bebauung ausgegangen. Vor dem Hintergrund der Wohnungsknappheit und neuer

Rahmenbedingungen wird jedoch mittlerweile auch die Realisierung von Geschosswohnungsbau an dieser Stelle geprüft.

Im Rahmen der Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens wird die Be-zirksvertretung beteiligt und über die neuen Planungen informiert. Zu Frage 3:

Verwaltungsseitig wird aktuell kein Bedarf für eine Quartiersgarage auf dem ehemaligen Sportgelände Paulsmühle gesehen. Zudem ist die Her-

stellung auf absehbare Zeit auch nicht möglich, da nicht ausreichend Mittel aus Stellplatzablösungen gem. § 51 Abs. 5 BauO NRW im Stadtteil Ben-

rath zur Verfügung stehen. Der Bedarf für die Errichtung einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück

wird im Rahmen der weiteren Planung geprüft, gegebenenfalls ist die Rea-lisierung in Verbindung mit mehr Wohneinheiten im Geschosswohnungs-

bau sinnvoll.

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17 Anfrage: Bunker Kölner Landstraße / Burscheider Straße

- Frau Hümmerich, Herr Ringleb; CDU - 179/ 67/2017

Frage 1:

Warum ist der Bunker an der Kölner Landstraße, Ecke Burscheider Stra-

ße, sogenannter Musikbunker, immer noch seit Monaten eingerüstet, ohne dass dort Bauarbeiten stattfinden?

Frage 2:

Sind dort weitere Arbeiten geplant- und wenn ja – wann und welche?

Frage 3:

Warum spart die Stadt nicht die Ausgabe für das Gerüst, wenn keine wei-teren Arbeiten geplant sind?

Herr Dolle beantwortet die Anfrage: Zu Frage 1:

Bei der bestehenden Einrüstung handelt es sich vorrangig um ein Schutz-gerüst zur unmittelbaren Gefahrenabwehr. Es verhindert das Herabfallen

von Dachteilen des sanierungsbedürftigen und zusätzlich durch den Sturm "Ela" geschädigten Daches auf die angrenzenden öffentlichen Verkehrs-

flächen. Außerdem wurde das Gerüst während der bisherigen Standzeit fortlaufend zur Durchführung von weiteren Reparatur- u. Sicherungsmaßnahmen an

Dach und Fassade genutzt, zum Beispiel im Herbst 2016 zur Entfernung der fassadenschädigenden Berankung und im Dezember 2016 zur Durch-

führung der kompletten Fenstersanierung am Bunker.

Zu Frage 2:

Die erforderlichen Mittel sollen zeitnah und überplanmäßig beantragt wer-

den. Danach ist die Umsetzung einer nachhaltigen Gesamtsanierung des gesamten Bunkerdaches geplant. Z.Zt. finden die Grundlagenermittlungen und Detailplanungen für die bevorstehenden Ausschreibungen statt. Die

Baumaßnahme wird nach jetzigem Kenntnisstand einen Zeitraum von vo-raussichtlich 3 - 4 Monaten in Anspruch nehmen.

Zu Frage 3:

Vorrangig dient das Schutzgerüst derzeit und weiterhin der unmittelbaren Gefahrenabwehr, bis zum Abschluss der Dachsanierungsmaßnahme ist

es erforderlich, dass der Bunker daher eingerüstet bleibt.

18 Anfrage: Errichtung eines Sendemastes am Dechenweg - Frau Hümmerich, Herr Ringleb; CDU - 179/ 88/2017

Frage 1:

Welche Kriterien wurden für die Auswahl des geplanten Sendemastes am

Sportplatz Dechenweg berücksichtigt und wurden die Anwohner über die geplante Maßnahme im Rahmen der rechtlichen Vorgaben informiert, wenn ja wie und wann?

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Frage 2:

Wurde geprüft, ob die Sendeanlage auf einem der naheliegenden Strommasten oder auf dem Dach der Vermittlungsstelle der Telekom am Dechenweg hätte installiert werden können, wenn nein, gibt es Bemühun-

gen der Stadt den Kontakt zwischen Betreibern der Strommasten und der Mobilfunkanlagen zu fördern?

Frage 3:

Wie weit ist der Sendemast von dem Kindergarten und der Wohnbebau-

ung entfernt und entsprechen die Abstände den einzuhaltenden Mindest-abständen (RegNRW)?

Herr Dolle beantwortet die Anfrage: zu Frage 1:

Für diesen Standort liegt ein Bauantrag vor, über den die Bezirksvertre-tung 9 am 09.12.2016 in öffentlicher Sitzung beraten hat. Die Bezirksver-tretung hat die Erteilung der erforderlichen Befreiung (Art der Nutzung)

einstimmig beschlossen. Eine darüber hinaus gehende Anwohnerbeteiligung war nicht erforderlich,

da die Abstandflächen eingehalten werden. zu Frage 2:

Nein, diese Prüfung liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des Bauaufsichts-

amtes. zu Frage 3:

Der Abstand des Sendemastes zum Kindergarten beträgt ca. 111 m, der

Abstand zum nächstgelegenen Wohnhaus beträgt ca. 57 m. Eine Vorschrift über einzuhaltende Mindestabstände existiert nicht.

Das Umweltamt prüfte im Rahmen der Beteiligung im Baugenehmigungs-verfahren, ob der Schutz von Personen in den entstehenden elektromag-

netischen Feldern entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV) gewährleistet ist. Die Ge-währleistung wird durch die Vorlage einer Standortbescheinigung (STOB)

der Bundesnetzagentur nachgewiesen. Eine STOB-Nr.: 49012707 wurde dem Umweltamt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens vorgelegt.

Die STOB legt einen standortbezogenen Sicherheitsabstand fest. In die-sem Fall beträgt der Sicherheitsabstand 9,87 m in horizontaler Richtung und 2,00 m in vertikaler Richtung. Die Mobilfunkanlage wird 27,65 m über

Grund montiert.

Die Erteilung einer STOB bedeutet, dass die Grenzwerte nach § 3 der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagneti-scher Felder (BEMFV) bzw. nach Verordnung über elektromagnetische

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Niederschrift des öffentlichen Teils Sitzung 179/ - 3/2017 Bezirksvertretung 9 Sitzungsdatum 12.05.2017

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Felder - 26. BImSchV außerhalb dieses standortbezogenen Sicherheits-abstandes eingehalten werden.

Darüber hinaus wurde vom Umweltamt geprüft, ob durch das Bauvorha-ben die Vorsorgekriterien der kommunalen Mobilfunkvereinbarung (freiwil-

lige Vereinbarung zwischen der Stadt Düsseldorf und den Mobilfunkbe-treibern aus dem Jahr 2003) eingehalten werden.

Die Vorsorgekriterien sind:

Einhalten des 100 m Abstands zu sensiblen Nutzungen (Kinderta-

geseinrichtungen und Grundschulen)

Freihalten der zur Erholung dienenden innerstädtischen Grünflä-chen von Mobilfunksendeanlagen

Keine Bündelung von Mobilfunksendeanlagen im dicht besiedelten Innenbereich der Stadt (reine und allgemeine Wohngebiete, Dorf-,

Kern- und Mischgebiete)

Bündelung von Mobilfunksendeanlagen im dünn besiedelten Au-

ßenbereich Die Vorsorgekriterien der kommunalen Mobilfunkvereinbarung werden am

Standort Dechenweg 24 eingehalten.

Der Abstand von 100 m beruht auf seinerzeit durchgeführten Messungen, stellt aber letztlich einen Kompromiss zwischen Vorsorgeaspekten und dem Ausbau des Mobilfunknetzes dar. Der 100 m-Abstand zum Schutz

von besonders sensiblen Nutzungen (wie Kitas und Grundschulen) geht aber über den gesetzlich geregelten Schutzanspruch nach der 26. BIm-

SchV hinaus. Herr Skalnik bittet die Verwaltung, mit dem Betreiber des Mobilfunkmastes

einen Ortstermin wegen möglicher Alternativstandorte auf dem Sportge-lände unter Berücksichtigung der Belange des Sportvereins und mit Ver-

tretern der Anwohner zu vereinbaren.

19 Anfrage: Baustelle an Bürgersteig/Fußgängerüberweg Benrodestraße

/ Hospitalstraße - Herr Wagner, Bü90/DieGrünen - 179/ 96/2017

Frage 1:

Wie Wie hoch sind die Kosten für diese aktuelle Baumaßnahme und ist diese

Baumaßnahme zeitlich abgestimmt mit der Städtischen Wohnungswirt-schaft mbH & Co. KG / Städtische Wohnungsgesellschaft Düsseldorf AG,

der neuen Eigentümerin des Grundstücks Hospitalstraße 1, die demnächst eine Langzeit-Baustelle einrichten wird mit Abriss der alten Gebäude auf dem Gelände und dem Neubau von zahlreichen neuen Wohneinheiten?

Frage 2:

Trifft es zu, dass der zukünftige Lkw-Baustellenverkehr hauptsächlich über Zu- und Abfahrten an dieser Stelle stattfinden wird, weil es dazu sonst kei-ne Alternative gibt?

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Frage 3:

Wie Wie schätzt die Verwaltung die Befürchtung ein, dass die aktuell aufwän-dig neu gestalteten Bürgersteige während der langen Bauarbeitsphase beschädigt werden können und nach Beendigung des SWW/SWD-

Bauvorhabens wieder neu gebaut bzw. repariert werden müssen? Wer wäre in diesem Fall dafür und für die zusätzlichen Kosten zuständig?

Herr Dolle beantwortet die Anfrage: zu Frage 1:

Die Herstellung des Fußgängerüberweges Benrodestraße/ Hospitalstraße

ist Bestandteil der Straßenwiederherstellung nach Kanalverlegearbeiten in der Hospitalstraße. Der Fußgängerüberweg wurde entsprechend der aktuellen Bestimmungen

für einen behindertengerechten Überweg neu ausgebaut. Die Kosten hierfür betragen ca. 21.900 €.

Auf privatem Grund und Boden geplante Hochbauarbeiten sind beim Amt für Verkehrsmanagement nicht bekannt. zu Frage 2:

Eine private Baustellenzufahrt unter Wegfall eines Zebrastreifens einzu-

richten, ist nicht vorstellbar und wird nach Aussage des Amtes für Ver-kehrsmanagement auch nicht erfolgen. zu Frage 3:

Der angesprochene Fußgängerüberweg einschließlich des angrenzenden

Gehwegs ist keinesfalls aufwendig neu gestaltet, sondern entsprechend den technischen Vorschriften mit Betongehwegplatten sowie taktilen Ele-menten für sehbehinderte Bürger standardmäßig befestigt worden.

Sollten durch spätere private Bauaktivitäten hier Schäden entstehen, so sind diese nach dem Verursacherprinzip dem Bauherrn anzulasten.

Kosten für die Stadt Düsseldorf würden hier nicht entstehen.

20 Anfrage: Brunnenanlage Paulsmühlen-/Telleringstr.

- Fraktion Bü90/DieGrünen - 179/ 98/2017

Frage:

Ist sichergestellt, dass die Brunnenanlage an der Ecke Paulsmühlen-/Telleringstraße im Zuge der Neubebauung des ehemaligen Thyssen-

Krupp-Grundstücks nördlich der Paulsmühlenstraße erhalten bleibt?

Herr Dolle beantwortet die Anfrage:

Auf dem ehemaligen Thyssen-Krupp-Grundstück wird der Bebauungsplan-Entwurf 09/003 - Nördlich Paulsmühlenstraße aufgestellt und befindet sich

gerade vor dem Verfahrensschritt der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs.

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2 BauGB.

Der Entwurf sieht vor, an der Stelle der Brunnenanlage eine „Verkehrsflä-che mit besonderer Zweckbestimmung“ festzusetzen. So kann voraus-sichtlich sichergestellt werden, dass die Brunnenanlage erhalten bleibt und

nicht überplant wird. Zudem liegt das Grundstück schon heute im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche und damit im Eigentum der Stadt Düssel-

dorf. Gründe hiervon abzuweichen, sind nicht absehbar, so dass von einem

Erhalt ausgegangen werden kann.

21 Anfrage: Erweiterung des Gehweges Kappeler Str.

- Fraktion Bü90/DieGrünen - 179/ 99/2017

Frage 1:

Wie ist der Sachstand im Hinblick auf den BV 9 - Beschluss „Erweiterung des Gehweges Kappeler Str.“, Vorlage Nr. 179/148/2014, vom 5.9.2014, konkret, konnte auf der Westseite im Bereich zwischen Aschaffenburger

Straße und Eichelstraße der benötigte Grundstücksstreifen erworben wer-den?

Frage 2:

Wann ist, wenn Frage 1) bejaht wird, mit der Erweiterung des Gehweges

sowie der Anlage von Parkstreifen inklusive richtlinienkonformer Baum-scheiben zu rechnen?

Herr Dolle beantwortet die Anfrage: zu Frage 1:

Der Grunderwerb konnte inzwischen erfolgreich abgeschlossen werden. Die Vermessung des Planungsbereiches als Grundlage für die weitere Planung wurde beauftragt.

zu Frage 2:

Die Maßnahme wurde seitens des Amtes für Verkehrsmanagement in die Liste für Verkehrsverbesserungen aufgenommen und wird im Rahmen der

Prioritäten sowie finanziellen und personellen Möglichkeiten bearbeitet. Aufgrund einer Vielzahl ähnlich gelagerter Fälle im Stadtgebiet wird um

Verständnis gebeten, dass zurzeit noch kein Datum für die Umsetzung genannt werden kann.

22 Anfrage: Private Kleingartenanlage Ohmweg

- SPD-Fraktion - 179/ 102/2017

Frage 1:

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Aus welchen Gründen duldet die Stadt Düsseldorf das Betreiben der in der Kleingartenanlage Ohmweg befindlichen Abwassersammelgruben?

Frage 2:

Wird die Stadt Düsseldorf den Eigentümer der Kleingartenanlage verpflich-

ten, sämtliche Parzellen der Kleingartenanlage an die öffentliche Abwas-seranlage anzuschließen? Wenn ja: Wann ist mit einem Anschluss der

Abwassersammelgruben an das öffentliche Netz zu rechnen und gibt es ggfs. weitergehende Planungsüberlegungen der Verwaltung und/oder des Eigentümers, den Anschluss der einzelnen Parzellen generell durch einen

Sammelanschluss für das Gesamtareal zu ersetzen? Frage 3:

Ist nach der Abwassersatzung für alle auf dem Grundstück des Kleingar-tenvereins vorhandenen Abwassersammelgruben jeweils ein Dichtheits-

nachweis vorgelegt worden? Wenn nein: Wird die Verwaltung kurzfristig entsprechende Nachweise von allen Pächter verlangen, um eine erhebli-

che Grundwassergefährdung in den umliegenden Wasserschutzgebieten auszuschließen und zu verhindern?

Herr Dolle beantwortet die Anfrage:

Die Stadt strebt an, sämtliche Kleingartenanlagen an die öffentliche Ab-wasseranlage anzuschließen. Der private Kleingartenverein „Gartenfreunde Am Brückerbach e.V.“ ist

Mitglied des Stadtverbandes der Kleingärtner e. V. Düsseldorf, unterliegt jedoch nicht dem Entsorgungsvertrag über die Modalitäten und Kosten der

Entsorgung über die öffentliche Abwasseranlage. Das Gartengelände liegt im Bereich der Wasserschutzzone III a des Was-serwerkes Flehe und gliedert sich in sechs Grundstücksteile, die insge-

samt sieben Eigentümern gehören. Nach dem Datenbestand des Stadtentwässerungsbetriebes betreiben 22

Pächter auf dem Kleingartengelände eine Abwassersammelgrube, die gemäß der Entsorgungssatzung regelmäßig entsorgt werden. zu Frage 1:

Die grundsätzliche Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Abwasserbe-seitigung ergibt sich aus § 46 Landeswassergesetz (LWG NW). Danach sind zunächst die Städte und Gemeinden verpflichtet, das auf Ihrem Ge-

biet anfallende Abwasser zu beseitigen und die dafür notwendigen Anla-gen zu betreiben. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, werden gemeind-

liche Gebiete jeweils mit einer Kanalisation ausgestattet, in die das Ab-wasser von privaten Grundstücken einzuleiten ist.

Mit der Abwasserbeseitigungspflicht der Gemeinde korrespondiert die Ab-wasserüberlassungspflicht der Nutzungsberechtigten von Grundstücken

nach § 48 LWG. Danach sind die Nutzungsberechtigten verpflichtet, der Gemeinde das auf Ihrem Grundstück anfallende Abwasser zur Beseiti-gung zu überlassen.

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Die Pflicht zum Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage gilt für Grundstücke, die innerhalb „im Zusammenhang bebauter Ortsteile“, im so

genannten Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) oder im Gel-tungsbereich von Bebauungsplänen liegen, d.h. in Gebieten, in denen ei-ne Bebauung planungsrechtlich zulässig ist.

Das Kleingartengelände „Gartenfreunde Am Brückerbach e.V.“ liegt im

städtebaulichen Innenbereich, insofern ist entsprechend der gesetzlichen Vorgaben der Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage die einzige Möglichkeit der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung. Die bislang auf

dem Gelände betriebenen Abwassersammelgruben werden im Innenbe-reich lediglich übergangsweise bis zum Anschluss des Geländes an die

öffentliche Abwasseranlage geduldet. Bereits im Jahr 2009 wurde der damalige alleinige Grundstückseigentümer

des Geländes über die aktuell geltenden wasserrechtlichen Vorgaben in-formiert und auf die Notwendigkeit des Kanalanschlusses hingewiesen.

Zwischenzeitlich wurde das Gartengelände verkauft und gehört nunmehr sieben verschiedenen Eigentümern. zu Frage 2:

Entsprechend dem Grundsatz der Gleichbehandlung verfolgt die Stadt das Ziel einer einheitlichen Abwasserbeseitigung bei allen städtischen und pri-vaten Kleingartenanlagen.

Die Grundstückseigentümer des Kleingartengeländes tragen die Verant-wortung für eine den heutigen rechtlichen und technischen Anforderungen

entsprechende ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung auf ihrem Grund-stück. Dementsprechend werden die neuen Grundstückseigentümer aufgefor-

dert, für die auf Ihren Grundstücken befindlichen Kleingartenparzellen den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage herstellen zu lassen. Als

zeitlicher Rahmen ist der Abschluss dieser Maßnahme bis zum Ende die-ser Gartensaison vorgesehen.

Analog zu den Regelungen bei den städtischen Kleingartenanlagen ist der Anschluss jeder einzelnen Parzelle eines Kleingartengeländes an die öf-

fentliche Abwasseranlage vorgesehen. Ausnahmen für einzelne Parzellen sind nicht zulässig. Zu Frage 3:

Bislang wurden keine Dichtheitsnachweise der Abwassersammelgruben auf dem o.g. Verein gefordert. Die auf der Kleingartenanlage befindlichen Gruben werden durch die Stadt geduldet und haben im städtebaulichen

Innenbereich nur einen Übergangscharakter bis zum endgültigen An-schluss an die öffentliche Abwasseranlage.

Sollte es nicht zu einer Realisierung des Anschlusses des o.g. Vereins kommen, so wird gemäß § 3 (16) der Satzung über Abwasserbeseitigung

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der Grundstücke im Stadtgebiet Düsseldorf (Abwassersatzung) vom 21.12.2011 der Dichtheitsnachweis aller Gruben seitens des Stadtentwäs-

serungsbetriebes Düsseldorf) eingefordert.

23 Antrag: Gehwegparken Humperdinckstraße

- SPD-Fraktion - 179/ 85/2017

Herr Angerhausen macht den Einwand, dass die erforderliche Gehweg-breite von 1,5m trotz des halbhüftigen Parkens auf dem Bürgersteig vor-handen ist. Die Fahrbahnbreite sollte nicht durch dort abgestellte Fahr-

zeuge verringert werden.

Herr Skalnik weist darauf hin, dass im hinteren Teil der Humperdinckstra-ße das halbhüftige Parken auch nicht gestattet ist.

Herr Welski weist darauf hin, dass die Breite des Gehweges von 1,5m nicht der Checkliste „Bauen für Alle“ entspricht. Dort wird eine Breite von

1,8m bis 2,0m gefordert. Beschluss:

Mehrheitlich beschlossen

8 Ja Stimmen (5 SPD, 2 BÜ90/Die Grünen, Herr Yimbou) 7 Nein Stimmen (6 CDU, 1 FDP)

Die Bezirksvertretung 9 bittet die Verwaltung, die ohne Zustimmung der Bezirksvertretung 9 auf der oberen Humperdinckstraße zwischen Reger-

straße und Telemannstraße aufgestellten Verkehrsschilder, die das „halbhüftige“ Parken auf dem Fußgängergehweg erlauben, mit sofortiger Wirkung wieder zu entfernen.

24 Antrag: Verkehrskonzept Stadtbezirk 9

- Dr. Schork, FDP - 179/ 94/2017

Dr. Schork macht auf die hohe Wichtigkeit des Antrages aufmerksam. Ei-

ne ganzheitliche Betrachtung eines Verkehrskonzeptes für den Stadtbezirk 9 ist erforderlich.

Herr Welski bittet um Aufnahme der Fußgänger im 3. Absatz.

Die BV regt an, aus dem Werstener Deckel das Werstener Kreuz zu ma-chen.

Beschluss: Einstimmig beschlossen

Die Verwaltung wird gebeten, ein ganzheitliches Verkehrskonzept für den

Stadtbezirk 9 zu erstellen mit dem Ziel, die Verkehrsinfrastruktur an das sich verändernde Verkehrsaufkommen im Düsseldorfer Süden anzupas-sen.

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Niederschrift des öffentlichen Teils Sitzung 179/ - 3/2017 Bezirksvertretung 9 Sitzungsdatum 12.05.2017

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Das Verkehrskonzept soll insbesondere (folgende Aufzählung ist nicht ab-

schließend) die Verkehrsknotenpunkte (I) Werstener Kreuz, (II) Münchener Straße / Bonner Straße, (III) Paul-Thomas-Straße / Bonner Straße, (IV) Kappeler Straße / Nürnberger Straße und (V) Forststraße /

Bayreuther Straße / Cäcilienstraße sowie den Verkehr in und aus der Paulsmühle behandeln.

Der Individualverkehr soll ebenso einbezogen werden wie der Schienen-verkehr, der Rad- und Fußgängerverkehr und der ÖPNV.

Ein Schwerpunkt soll auf die Steuerung der gewerblichen Verkehr (Stich-

wort Logistiker) gelegt werden. Hier wird gebeten, weitere Zufahrten zur Münchener Straße zu prüfen.

Es wird beantragt, für das Verkehrskonzept Planungsmittel in den städti-schen Haushalt einzustellen.

25 Antrag: Verfügungsmittel Diakonie, Ernst-Lange-Haus - Stadtteilfest

"Kumm eruss" - interfraktionell - 179/ 86/2017

Beschluss:

Einstimmig beschlossen

Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2017 gewährt die Bezirks-

vertretung 9 der Diakonie, Ernst-Lange-Haus aus bezirklichen Verfü-gungsmitteln als Festbetrag einen Zuschuss in Höhe von 1000,-- € für die

Ausrichtung des Stadtteilfestes „Kumm eruss“.

26 Antrag: Verfügungsmittel Kinderclub "In der Donk" - Kindertheater

"Wie die Buchstaben entstanden sind" - interfraktionell - 179/ 90/2017

Beschluss: Einstimmig beschlossen

Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2017 gewährt die Bezirks-vertretung 9 dem Kinderclub In der Donk aus bezirklichen Verfügungsmit-

teln als Festbetrag einen Zuschuss in Höhe von 500,-- € für die Ausrich-tung der Aufführung des Kindertheaters Tom Teuer „Wie die Buchstaben entstanden sind“.

27 Antrag: Verfügungsmittel Düsseldorfer Hofmusik - 8. Internationale

Sommerakademie Alte Musik auf Schloss Benrath - interfraktionell - 179/ 89/2017

Beschluss: Einstimmig beschlossen

Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2017 gewährt die Bezirks-vertretung 9 der Düsseldorfer Hofmusik e.V. aus bezirklichen Verfü-

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Niederschrift des öffentlichen Teils Sitzung 179/ - 3/2017 Bezirksvertretung 9 Sitzungsdatum 12.05.2017

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gungsmitteln als Festbetrag einen Zuschuss in Höhe von 400,-- € für die Ausrichtung der 8. Internationalen Sommerakademie für Alte Musik auf

Schloss Benrath in der Zeit vom 18.-22.Juli 2017.

28 Antrag: Verfügungsmittel Seelsorgeeinheit Düsseldorfer Rheinbogen - CREDO-Themenwoche

- interfraktionell - 179/ 91/2017

Beschluss: Einstimmig beschlossen

Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2017 gewährt die Bezirks-

vertretung 9 der Seelsorgeeinheit Düsseldorfer Rheinborgen aus bezirkli-chen Verfügungsmitteln als Festbetrag einen Zuschuss in Höhe von 500,-- € für die Ausrichtung einer CREDO-Themenwoche „Als gibt`s kein morgen

mehr – Leben im Alter“ in der Zeit vom 15.-19. Mai 2017.

29 Antrag: Verfügungsmittel St. Sebastianus Reiterkorps - Werstener Reitertage, "Übernahme Ehrenpreise Dressurprüfungen und Reiter-wettbewerb" - interfraktionell - 179/ 92/2017

Beschluss:

Einstimmig beschlossen

Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2017 gewährt die Bezirks-

vertretung 9 dem St. Sebastianus Reiterkorps aus bezirklichen Verfü-gungsmitteln als Festbetrag einen Zuschuss in Höhe von 300,-- € für den

Werstener Reitertag am 27.08.2017 für Ehrenpreise bei den Dressurprü-fungen und dem Reiterwettbewerb.

30 Antrag: Verfügungsmittel St. Sebastianus Schützenverein Düssel-dorf-Holthausen 1925 e.V. "Seniorennachmittag"

- interfraktionell - 179/ 97/2017

Beschluss:

Einstimmig beschlossen

Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2017 gewährt die Bezirks-vertretung 9 dem St. Sebastianus Schützenverein Düsseldorf- Holthausen 1925 e.V. aus bezirklichen Verfügungsmitteln als Festbetrag einen Zu-

schuss in Höhe von 300,-- € für die Durchführung eines Seniorennachmit-tages.

31 Antrag: Verfügungsmittel Benrather Marktinitiative "Nimm Platz Akti-

on" Malaktion auf dem Pflaster des Benrather Marktplatzes - interfraktionell - 179/ 100/2017

Beschluss: Einstimmig beschlossen

Page 24: Sitzung 179/ - 3/2017...179/ - 3/2017 N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 12.05.2017 Beginn der Sitzung: 16:00 Uhr Tagesordnung: I. Öffentlicher

Niederschrift des öffentlichen Teils Sitzung 179/ - 3/2017 Bezirksvertretung 9 Sitzungsdatum 12.05.2017

24

Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2017 gewährt die Bezirksver-

tretung 9 der Benrather Marktinitiative aus bezirklichen Verfügungsmitteln als

Festbetrag einen Zuschuss in Höhe von 300,-- € für die 3D-Malaktion auf dem Benrather Marktplatz.

32 Informationsvorlage zum Beschluss der BV 9 vom 04.11.2016, Abso-

lutes Haltverbot Cronenberger Weg - 179/243/2016 179/ 82/2017

Die Bezirksvertretung 9 nimmt Kenntnis.

33 Informationsvorlage zum Beschluss der BV 9 vom 03.02.2017, Abso-lutes Haltverbot auf der Straße "Alt Himmelgeist" 179/38/2017 179/ 83/2017

Die Bezirksvertretung 9 nimmt Kenntnis.

34 Informationsvorlage zum Beschluss der BV 9 vom 03.02.2017, Fahr-

radstation Bahnhof Benrath - Vorlage 179/12/2017

179/ 95/2017

Die Bezirksvertretung 9 nimmt Kenntnis.

35

Informationsvorlage: Masterplan Kinderspielplätze - Auswahl von Maßnahmen für das Haushaltsjahr 2018

179/ 103/2017

Die Bezirksvertretung 9 nimmt Kenntnis.

Ende der öffentlichen Sitzung: 18.25 Uhr

Dr. Graf Skalnik Dolle Bezirksbürgermeister stellvertretender Bezirksbürgermeister Leiter Bezirksverwaltungsstelle 9

Meves Schriftführerin