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MICHAELBOTE 1. Jahrgang | 20. November 2010 AMTSBLATT DER STADT ZEITZ 3. Dezember 2010 Eröffnung des Zeitzer Weihnachtsmarktes von 17.30 - 22.00 Uhr Öffnungszeiten Weihnachtsmarkt: Montag - Samstag 10.00 - 19.00 Uhr Sonntag 13.00 - 19.00 Uhr Infos: www.zeitz.de - Tel.: 0 34 41 / 68 80 - 0 11. Dezember 2010 - 9. Januar 2011 Kunststoff - Eisbahn auf dem Neumarkt 1. - 24. Dezember 2010 Adventskalender mit Fragespiel Tägliche Verlosung um 18.00 Uhr WeihnachtsZeitz vom 3. bis 19. Dezember Am 3. Dezember eröffnet der Zeitzer Oberbürgermeister gemein- sam mit dem Weihnachtsmann um 18 Uhr den diesjährigen Zeitzer Weihnachtsmarkt auf der Bühne am Roßmarkt. Unter dem Motto „WeihnachtsZeitz“ locken bis zum Dezember Händler mit ihren weihnachtlichen Angeboten in die Zeitzer Innenstadt. In den be- liebten Vereinshütten präsentieren Vereine und Institutionen ihre Angebote. Für die kleineren Gäste bieten ein Karussell und eine Eisenbahn auf dem Roßmarkt eine willkommene Abwechslung. Umrahmt wird der Weihnachtsmarkt durch weihnachtliche Pro- gramme kleiner und großer Künstler auf der Bühne auf dem Rossmarkt. Ein besonderer Höhepunkt wird die Aufführung des „Krippenspiels“ am Eingang zur Michaeliskirche am 5. und 19. Dezember jeweils 18.15 Uhr sein. Die jüngsten Gäste des Weihnachtsmarktes können sich auf Pony- reiten, Streichelzoo mit Elster-Alpakas sowie eine Wichtelwerkstatt freuen. In der Wichtelwerkstatt können sie selbständig Plätzchen backen, basteln, Geschenke werkeln und somit manche kreative Überraschung zum Weihnachtsfest anfertigen. Die Kramerstraße wird sich in der Zeit des Weihnachtsmarktes in eine Märchenstraße verwandeln und sicher nicht nur die jüngsten Besucher in die Zeit der Elfen und Feen zurück versetzen. Märchen gibt es aber nicht nur in der Kramerstraße sondern auch in der Theodor-Sturm-Buchhandlung. Dort können Märchenfreunde täglich um 17 Uhr außer Montag der Märchenerzählerin zuhören, wenn sie aus ihrem großen Weihnachtsmärchenbuch liest. Auch an die großen Besucher des Weihnachtsmarktes wurde ge- dacht. So wird es vom 1. Dezember bis zum 24. Dezember erst- malig einen Weihnachtskalender mit Fragespiel, gestaltet von den Händlern der Innenstadt, geben. An jedem Kalendertag wird eine neue Frage zur Geschichte der Stadt oder zur Weihnachtszeit ge- stellt. Wer die richtige Antwort weiß, hat um 18.00 Uhr des jewei- ligen Tages die Möglichkeit auf den Gewinn eines Überraschungspaketes. Bedingung: Anwesenheit zählt. Vom 11. Dezember bis zum 9. Janu- ar im nächsten Jahr sorgt die Kunst- stoffeisbahn für passende winterliche Stimmung auf dem Neumarkt. Für die Betreibung der Bahn werden noch Personen gesucht. Wer hier gern mitmachen will, kann sich bei Kerstin Müller unter 03441/83370 melden. Zweites Zeitzer Stockschießen am 18. Dezember um 15 Uhr auf der Kunststoffeisbahn auf dem Neumarkt. Der Landrat und die Oberbürgermeister der Städte Naumburg, Weißenfels und Zeitz schicken am 18. Dezember ab 15 Uhr wieder ein Viererteam ihrer Verwaltung in den sportlichen Wettkampf des Zeitzer Stockschießens. Bei diesem Wettbewerb geht es auch um ein Preisgeld, welches die Siegermannschaft dann einem Verein spenden kann. Die Mitteldeutsche Zeitung wird zusammen mit der Stadt Zeitz das Turnier als MZ-Cup ausrichten. Das Stock- schießen ist mit dem auf Eis gespielten Curling zu vergleichen. Die Mannschaften versuchen, ihre „Curlingsteine“ näher an den Mittelpunkt eines Zielkreises auf einer Bahn zu spielen als die geg- nerische Mannschaft. In diesem Jahr wurde der Zeitzer Weihnachtsmarkt in Zusam- menarbeit mit einem Weihnachtsmarktkuratorium, welches sich aus zahlreichen interessierten Zeitzer Bürgerinnen und Bürgern zusammensetzte, geplant. Für die vielen schönen und kreativen Ideen, möchten wir uns auf diesem Wege herzlich bedanken. Ausschnitte aus dem Programm Freitag, 3. 12., 17.30 Uhr, Bühne Musikalischer Auftakt“ – Posaunenchor Pölzig 17.30 Uhr, Start Rathaus – Ziel Bühne Alle Jahre wieder… der Weihnachtsmann macht sich auf den Weg 18.00 Uhr, Bühne „Wir warten auf den Weihnachtsmann“ – Kinderchor Grundschule Schwanenteich und 8. Grundschule 18.00 Uhr, Bühne Eröffnung des Weihnachtsmarktes durch Oberbürger- meister und Weihnachtsmann 19.00 – 21.00 Uhr, Bühne „Bunter musikalischer Mix“ mit Phil Stewman Samstag, 4. 12., 15.00 – 15.45 Uhr, Bühne „Weihnachtliche Stimmung mit den schönsten Liedern zur Weihnachtszeit“ – „Zeitzer Elsterlerchen“ der Volkssolidarität Sonntag, 5. 12. verkaufsoffen 14.30 – 16.00 Uhr, Bühne „Lebenszeichen im Advent – Lieder zu Advent und Weihnachten und ihre Hintergründe“ – Chor der Ev. Freik. Gemeinde und Singteam „Lebenszeichen“ ab 16.30 Uhr, Bühne Pfeifffer‘s Feuerzangenbowle, Filmvorführung u. Lesung 18.15 – 19.15 Uhr, Michaeliskirche, Eingangsportal Aufführung des „Krippenspiels“ – Theater 304 und Reit- und Fahrverein Zeitz-Bergisdorf e.V. Dienstag, 7. 12., 16.15 – 16.45 Uhr, Bühne Leuchtturm-Kids, Aufführung „Der König im Stall“ Mittwoch, 8. 12., 15.30 – 16.30 Uhr, Bühne Gemeinsamer Auftritt der Horteinrichtungen der Stadt Zeitz „Musikalischer Weihnachtszauber“ Freitag, 10.12., 10.00 – 10.30 Uhr Musikalischer Weihnachtszauber“Kindertagesstätten der Stadt Zeitz Samstag, 11. 12., 14.00 Uhr, Neumarkt Eröffnung der Eisbahn mit Ausschnitten aus dem Ballett „Aschenputtel“ – Zeitzer Ballettschule 15.00 – 16.00 Uhr, Bühne „Die grauen Männchen vom Würchwitzer Rittergut“ – Laienspieler Kayna 16.30 – 17.30 Uhr, Bühne „Weihnachtsmusik und Classics“ Zeitzer Klarinetten- und Saxophon-Ensemble e.V. 19.30 Uhr, Michaeliskirche „Weihnachtsoratorium“ von Johann Sebastian Bach Sonntag, 12. 12.,15.00 – 16.00 Uhr, Bühne „Rosenstolz Cover Show & Weihnachtlicher Mix mit Kids“ – Sahra feat, Mario Pe 16.30 – 18.30 Uhr, Bühne „Buntes Weihnachtsprogramm“ Fritz-Buschner`s-SHOWBAND 15.30 – 16.30 Uhr, Bühne „Geige, Percussion & Gesang zur Weihnachtszeit“ – Silent Trio 17.00 – 17.30 Uhr, Bühne „Programm der Zeitzer Linedancer“ – Black Cats Sonntag, 19. 12. verkaufsoffen 15.00 – 17.00 Uhr, Bühne „Swing & Musik zur Weihnachtszeit“ – Swing High 18.15 – 19.15 Uhr, Michaeliskirche Eingangsportal Aufführung des „Krippenspiels“ – Theater 304 und Reit- und Fahrverein Zeitz-Bergisdorf e.V. Öffnungszeiten Eisbahn auf dem Neumarkt immer von 14.00 bis 19.00 Uhr außer 18. 12. 2010, Eisstockschießen Weihnachtspoststelle: Ab 1. Dezember können Briefe an den Weihnachtsmann zu den Öffnungs- zeiten des Servicecenters der Mitteldeutschen Zeitung in einen historischen Briefkasten einge- worfen werden. Fotos zum Weihnachtsfest jeden Freitag u. Samstag um 16 u. 18 Uhr möglich Weitere Informationen unter www.zeitz.de

WeihnachtsZeitz vom 3. bis 19. Dezember...2 1. Jahrgang | 20. November 2010 MichaelBOTe 21. Weihnachtsmarkt in Kayna Am 1. Adventssonntag, dem 28. Novem-ber 2010, laden wir in altbewährter

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1. Jahrgang | 20. November 2010 1

M i c h a e l B O T eA m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

MichaelBOTe1. Jahrgang | 20. November 2010

A m t s b l A t t d e r s t A d t Z e i t Z

3. Dezember 2010 Eröffnung des Zeitzer Weihnachtsmarktes von 17.30 - 22.00 Uhr

Öffnungszeiten Weihnachtsmarkt:Montag - Samstag10.00 - 19.00 UhrSonntag13.00 - 19.00 UhrInfos: www.zeitz.de - Tel.: 0 34 41 / 68 80 - 0

11. Dezember 2010 - 9. Januar 2011 Kunststoff - Eisbahn auf dem Neumarkt

1. - 24. Dezember 2010 Adventskalender mit Fragespiel Tägliche Verlosung um 18.00 Uhr

WeihnachtsZeitz vom 3. bis 19. DezemberAm 3. dezember eröffnet der Zeitzer Oberbürgermeister gemein-sam mit dem Weihnachtsmann um 18 Uhr den diesjährigen Zeitzer Weihnachtsmarkt auf der Bühne am Roßmarkt. Unter dem Motto „WeihnachtsZeitz“ locken bis zum Dezember Händler mit ihren weihnachtlichen Angeboten in die Zeitzer Innenstadt. In den be-liebten Vereinshütten präsentieren Vereine und Institutionen ihre Angebote. Für die kleineren Gäste bieten ein Karussell und eine Eisenbahn auf dem Roßmarkt eine willkommene Abwechslung. Umrahmt wird der Weihnachtsmarkt durch weihnachtliche Pro-gramme kleiner und großer Künstler auf der Bühne auf dem Rossmarkt. Ein besonderer Höhepunkt wird die Aufführung des „Krippenspiels“ am Eingang zur Michaeliskirche am 5. und 19. Dezember jeweils 18.15 Uhr sein.Die jüngsten Gäste des Weihnachtsmarktes können sich auf Pony-reiten, Streichelzoo mit Elster-Alpakas sowie eine Wichtelwerkstatt freuen. In der Wichtelwerkstatt können sie selbständig Plätzchen backen, basteln, Geschenke werkeln und somit manche kreative Überraschung zum Weihnachtsfest anfertigen.Die Kramerstraße wird sich in der Zeit des Weihnachtsmarktes in eine Märchenstraße verwandeln und sicher nicht nur die jüngsten Besucher in die Zeit der Elfen und Feen zurück versetzen. Märchen gibt es aber nicht nur in der Kramerstraße sondern auch in der Theodor-Sturm-Buchhandlung. Dort können Märchenfreunde täglich um 17 Uhr außer Montag der Märchenerzählerin zuhören, wenn sie aus ihrem großen Weihnachtsmärchenbuch liest.Auch an die großen Besucher des Weihnachtsmarktes wurde ge-dacht. So wird es vom 1. Dezember bis zum 24. Dezember erst-malig einen Weihnachtskalender mit Fragespiel, gestaltet von den Händlern der Innenstadt, geben. An jedem Kalendertag wird eine neue Frage zur Geschichte der Stadt oder zur Weihnachtszeit ge-stellt. Wer die richtige Antwort weiß, hat um 18.00 Uhr des jewei-

ligen Tages die Möglichkeit auf den Gewinn eines Überraschungspaketes. Bedingung: Anwesenheit zählt.Vom 11. Dezember bis zum 9. Janu-ar im nächsten Jahr sorgt die Kunst-stoffeisbahn für passende winterliche Stimmung auf dem Neumarkt. Für die Betreibung der Bahn werden noch Personen gesucht. Wer hier gern mitmachen will, kann sich bei Kerstin Müller unter 03441/83370 melden. Zweites Zeitzer stockschießen am 18. dezember um 15 Uhr auf der Kunststoffeisbahn auf dem Neumarkt. Der Landrat und die Oberbürgermeister der Städte Naumburg, Weißenfels und Zeitz schicken am 18. Dezember ab 15 Uhr wieder ein Viererteam ihrer Verwaltung in den sportlichen Wettkampf des Zeitzer Stockschießens. Bei diesem Wettbewerb geht es auch um ein Preisgeld, welches die Siegermannschaft dann einem Verein spenden kann. Die Mitteldeutsche Zeitung wird zusammen mit der Stadt Zeitz das Turnier als MZ-Cup ausrichten. Das Stock-schießen ist mit dem auf Eis gespielten Curling zu vergleichen. Die Mannschaften versuchen, ihre „Curlingsteine“ näher an den Mittelpunkt eines Zielkreises auf einer Bahn zu spielen als die geg-nerische Mannschaft. In diesem Jahr wurde der Zeitzer Weihnachtsmarkt in Zusam-menarbeit mit einem Weihnachtsmarktkuratorium, welches sich aus zahlreichen interessierten Zeitzer Bürgerinnen und Bürgern zusammensetzte, geplant. Für die vielen schönen und kreativen Ideen, möchten wir uns auf diesem Wege herzlich bedanken.

Ausschnitte aus dem Programm

Freitag, 3. 12., 17.30 Uhr, bühne „Musikalischer Auftakt“ – Posaunenchor Pölzig

17.30 Uhr, start rathaus – Ziel bühne Alle Jahre wieder… der Weihnachtsmann macht sich auf den Weg

18.00 Uhr, bühne „Wir warten auf den Weihnachtsmann“ – Kinderchor Grundschule schwanenteich und 8. Grundschule

18.00 Uhr, bühne Eröffnung des Weihnachtsmarktes durch Oberbürger-meister und Weihnachtsmann

19.00 – 21.00 Uhr, bühne „bunter musikalischer mix“ mit Phil stewman

samstag, 4. 12., 15.00 – 15.45 Uhr, bühne „Weihnachtliche Stimmung mit den schönsten Liedern zur Weihnachtszeit“ – „Zeitzer elsterlerchen“ der Volkssolidarität

sonntag, 5. 12. verkaufsoffen 14.30 – 16.00 Uhr, bühne „Lebenszeichen im Advent – Lieder zu Advent und Weihnachten und ihre Hintergründe“ – Chor der ev.Freik. Gemeinde und singteam „lebenszeichen“

ab 16.30 Uhr, bühnePfeifffer‘s Feuerzangenbowle, Filmvorführung u. Lesung

18.15 – 19.15 Uhr, michaeliskirche, eingangsportalAufführung des „Krippenspiels“ – theater 304 und reit- und Fahrverein Zeitz-bergisdorf e.V.

dienstag, 7. 12., 16.15 – 16.45 Uhr, bühneleuchtturm-Kids, Aufführung „Der König im Stall“

mittwoch, 8. 12., 15.30 – 16.30 Uhr, bühneGemeinsamer Auftritt der Horteinrichtungen der stadt Zeitz „Musikalischer Weihnachtszauber“

Freitag, 10.12., 10.00 – 10.30 UhrMusikalischer Weihnachtszauber“– Kindertagesstätten der stadt Zeitz

samstag, 11. 12., 14.00 Uhr, Neumarkt Eröffnung der Eisbahn mit Ausschnitten aus dem Ballett „Aschenputtel“ – Zeitzer ballettschule

15.00 – 16.00 Uhr, bühne„Die grauen Männchen vom Würchwitzer Rittergut“ – laienspieler Kayna

16.30 – 17.30 Uhr, bühne„Weihnachtsmusik und Classics“ – Zeitzer Klarinetten- und saxophon-ensemble e.V.

19.30 Uhr, michaeliskirche„Weihnachtsoratorium“ von Johann sebastian bach

sonntag, 12. 12.,15.00 – 16.00 Uhr, bühne„Rosenstolz Cover Show & Weihnachtlicher Mix mit Kids“ – sahra feat, mario Pe

16.30 – 18.30 Uhr, bühne„Buntes Weihnachtsprogramm“ – Fritz-buschner`s-sHOWbANd

15.30 – 16.30 Uhr, bühne„Geige, Percussion & Gesang zur Weihnachtszeit“ – Silent Trio

17.00 – 17.30 Uhr, bühne„Programm der Zeitzer Linedancer“ – black Cats

sonntag, 19. 12. verkaufsoffen15.00 – 17.00 Uhr, bühne„Swing & Musik zur Weihnachtszeit“ – swing High

18.15 – 19.15 Uhr, michaeliskirche eingangsportalAufführung des „Krippenspiels“ – theater 304 und reit- und Fahrverein Zeitz-bergisdorf e.V.

Öffnungszeiten Eisbahn auf dem Neumarktimmer von 14.00 bis 19.00 Uhraußer 18. 12. 2010, eisstockschießen

Weihnachtspoststelle: Ab 1. dezember können briefe an den Weihnachtsmann zu den Öffnungs-zeiten des servicecenters der mitteldeutschen Zeitung in einen historischen briefkasten einge-worfen werden.

Fotos zum Weihnachtsfestjeden Freitag u. samstag um 16 u. 18 Uhr möglich

Weitere Informationen unter www.zeitz.de

Page 2: WeihnachtsZeitz vom 3. bis 19. Dezember...2 1. Jahrgang | 20. November 2010 MichaelBOTe 21. Weihnachtsmarkt in Kayna Am 1. Adventssonntag, dem 28. Novem-ber 2010, laden wir in altbewährter

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2 1. Jahrgang | 20. November 2010

M i c h a e l B O T e

21. Weihnachtsmarkt in KaynaAm 1. Adventssonntag, dem 28. Novem-ber 2010, laden wir in altbewährter Tradi-tion ab 14 Uhr zum 21. Weihnachtsmarkt in Kayna ein.Ein festlich geschmückter Markt, über den der Duft von Glühwein hinweg zieht, und viele adventliche Überraschungen erwarten Sie. Die Kinder aus Kindergar-ten und Grundschule führen ein weih-

nachtliches Programm vor, danach kommt der Weihnachtsmann.Wir wollen in diesem Jahr erstmals alle Besucher bitten, unsere gemein-same Spendenaktion zugunsten der dringend sanierungsbedürftigen Orgel in der Kaynaer Kirche zu unterstützen – bitte helfen Sie uns mit Ihrem Beitrag.Bereits am Samstag, dem 27. November, um 16 Uhr findet das jähr-liche ADVENTSKONZERT mit dem Männergesangverein Harmonie 1867 Kayna e.V. und mit dem Landchor Geußnitz in der Kirche zu Kayna statt.Daran schließt sich das traditionelle Beleuchten des Weihnachtsbau-mes mit Posaunenblasen in Zettweil an, zu dem Sie von der Ortsfeuer-wehr Zettweil bei Glühwein und Rostern herzlich eingeladen sind.Auf Ihren Besuch freuen sich die Vereine der Ortschaft Kayna und alle Kaynaer mit Ihren Gästen.

der Ortschaftsrat KaynaOrtsbürgermeisterin Margarete Späte

Geußnitzer WeihnachtsmarktAm 3. Adventssonntag, dem 12. dezember findet ab 14 Uhr der Geußnitzer Weihnachtsmarkt statt.Programm: 14 Uhr Weihnachtliches Chorkonzert in der beheizten Kirche

mit dem Landchor Geußnitz und dem Gastchor Stö-ßen

ab 14.30 Uhr Weihnachtsgansschießen, buntes markttreiben: Bratwürste, Glühwein, Grog, heißer Tee oder Zitrone, Waffelbäckerei, Plätzchen, Knüppelkuchen und Scho-kofrüchte, Kaffee und Kuchen

im Dorfgemeinschaftshaus „Drei Eichen“, Schnitzerei, Match-Box-Autos, Weinhandel H. Triebe, umrahmt von weihnachtlicher Musik und Lichterglanz.

15.30 Uhr im Saal des Dorfgemeinschaftshauses Weihnachtsmär-chen vom Kindergarten Geußnitz

16.30 Uhr kommt der Weihnachtsmann auf den Weihnachts-markt!

Theißener laden zum WeihnachtsmarktAm sonnabend, dem 4. dezember, ab 14 Uhr, öffnet der traditio-nelle Theißener Weihnachtsmarkt seine Buden und Stände. Die Mit-glieder des Heimatvereins haben ein buntes und abwechslungsreiches Programm vorbereitet. Dieses reicht vom Ponyreiten über Auftritte der Theißener Tanzmädchen und der Kita-Kinder bis hin zum Mitwirken der Grundschule Nonnewitz. Nicht minder abwechslungsreich ist das Verkaufsangebot für die kleinen und großen Besucher. Alle Jahre wie-der kommt nicht nur der Weihnachtsmann auf den Markt, sondern auch der Lions Club mit Glühwein und anderen Dingen sowie der Straußen- und Beerenhof Trebnitz, der Anglerverein, der Imkerverein, die aktuelle Stunde, die Schule Nonnewitz mit Gebäck sowie der Hei-matverein mit leckeren Bratwürsten und nicht zuletzt der Gesangsver-ein Theißen mit Kaffee und selbstgebackenen Kuchen. Der Heimatverein bietet den Gästen das neue Heimatheft, erschie-nen zum 15-jährigen Vereinsjubiläum, an

und betreibt das Glücksrad. Gegen 16 Uhr hat sich der Weihnachts-mann auf dem Marktplatz angekündigt und DJ Reinhard Eybe wird für ein musikalisch-weihnachtliches Flair sorgen.

Weihnachtsmarkt in Nonnewitz

Der Nonnewitzer Weihnachtsmarkt wird am samstag, dem 4. dezember, um 15 Uhr eröffnet. Veranstaltet wird dieser in Zusam-menarbeit mit dem Heimatverein „Nonnewitzer Runde“ und der Frei-willigen Feuerwehr Nonnewitz: 15 Uhr Anzünden des Weihnachtsbaumes als Eröffnung, mit Be-

grüßungsrede durch den Ortsbürgermeister Ralf Schenk15.15 Uhr Kinder-Bastelstraße für kleine Weihnachtsgeschenke16 Uhr Märchenstunde mit fantastischen und bekannten Mär-

chen 17 Uhr kommt der WeihnachtsmannUmrahmt wird das Geschehen mit weihnachtlichen Melodien, selbst-gebackenen Weihnachtsplätzchen, Glühwein und Kinderpunsch. Für das leibliche Wohl sorgt die Freiwillige Feuerwehr Nonnewitz.

Literarisch-musikalischer Adventskalender im evangelischen KirschspielAuch in diesem Jahr wird gemeinsam mit dem evangelischen Kirch-spiel „St. Michael Zeitz“ und der Zeitzer UNICEF-Gruppe der literari-sche, musikalische Adventskalender der besonderen Art durchgeführt. Stattfinden wird er im Kirchencafé „Michel“ an den Wochentagen des Zeitzer Weihnachtsmarktes vom 6. bis 10. und vom 13. bis 17. dezember jeweils von 17.30 bis 18.00 Uhr. Während der 30 Minu-ten werden Persönlichkeiten aus unserer Region weihnachtliche oder winterliche, besinnliche oder humorvolle Geschichten und Gedichte vortragen. Musikalisch umrahmt werden die Vorträge durch die Schü-lerinnen und Schüler der Musikschule „Anna Magdalena Bach“ und der „Klangkiste“ am Michaeliskirchhof.

Weihnachtsprogramm der Kita Musikus in den KlinkerhallenAm Freitag, dem 17. dezember findet ab 15 Uhr ein gemeinsames Weihnachtsprogramm der Kita Musikus und der 8. Grundschule in den Klinkerhallen in der Albrechtstraße statt. Die Schule und die Kin-dertageseinrichtung befinden sich seit sechs Jahren unter einem Dach und richten gemeinsam ihr Sommer- und Herbstfest aus. In diesem Jahr wird nun erstmalig der Weihnachtsmarkt mit Programm in Zu-sammenarbeit durchgeführt. Zum einstündigen bunten Programm haben die Kinder etwas Weihnachtliches einstudiert.

Friedenslicht aus Bethlehem kommt am 23. Dezember nach ZeitzIngrid Gätke wird am 23. dezember mit Jugendlichen des evan-gelischen Kirchspiels aus Zeitz das ORF-Friedenslicht von der Aus- sendungsfeier aus Gera abholen. Zeitzer, die sich gerne das Friedens-licht nach Hause holen möchten, können das Licht direkt bei der Ankunft am Zeitzer Bahnhof abholen. Es wird auch wieder durch die freiwillige Feuerwehr nach Theißen und Kayna verteilt. Die Friedens-licht-Botschafter aus Zeitz werden es natürlich auch wieder in den Zeitzer Dom, in die Stephanskirche und in die Michaeliskirche brin-gen, damit sich die Besucher der Weihnachtsgottesdienste ihr Licht mit nach Hause nehmen können. Die Wache der Feuerwehr Zeitz am Steinsgraben ist auch in diesem Jahr wieder ein Anlaufpunkt, bei dem das Friedenslicht abgeholt werden kann. Seit 1996 ist es in Zeitz Tradi-tion, dass sich die Bürger das Friedenslicht nach Hause holen können.

Weihnachtsangebote in der Brikettfabrik „Herrmannschacht“ ZeitzEine Weihnachtsfeier der besonderen Art kann in der Schmiede auf dem Gelände des „Herrmannschachtes“ gebucht werden.Die Angebote des Vereins MUT sind: Führung durch die Brikettfabrik, weihnachtliche Bastelei in der Schmiede, Versorgungsangebote und auf Anfrage kann auch ein Weihnachtsmann gebucht werden. Kon-takt: Telefon: 03441/228655, www.mut-zeitz.com

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Jugendstadtrat

Jugendliche, die ein Interesse haben, einen Jugendstadtrat zu bilden, können gerne Ideenvor-schläge für die Gründung ei-nes solchen Gremiums bei der Zeitzer Stadtverwaltung im Bürgerbüro im Rathaus abge-ben. Aus dem Zeitzer Stadt-

rat heraus entstand die Idee, Jugendliche mehr in die Entschei-dungsprozesse im Rat mit einzubeziehen und besonders auch ihre Ideen und Wünsche zu hören. Als Erstes wäre natürlich inte-ressant zu erfahren, wie sich die Jugendlichen selbst ein solches Gremium vorstellen würden. Gebt also Eure Vorschläge formlos im Zeitzer Bürgerbüro ab, damit sich Eure gewählten Vertreter selbst ein Bild über die Einbringung von jungen Menschen im politischen Geschehen der Stadt Zeitz machen können.

Zeitz rüstet sich für den Winter

Die Stadt Zeitz ist für den Winterdienst gerüstet. Der Winter-dienst in der Stadt Zeitz und den Ortsteilen ist in der Zeit vom 1. November 2010 bis 30. April 2011 sichergestellt. Der Stadtrei-nigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz (SSBZ) wird mit der Vorbereitung des Winterdienstes auf dem Gemeindestraßennetz beauftragt. Schneezäune werden in den Bereichen Würchwitz, Unterschwöditz, Nonnewitz und Zangenberg errichtet. Der SSBZ stellt den Winterdienst auf den rund 130 Kilometern der Gemeindestraßen in den Gemarkungen Zeitz und Zangen-berg sicher. Die neuen Ortsteile der Stadt werden mit Streusalz und Splitt versorgt. Hier übernehmen die Stadtmitarbeiter vor Ort die Absicherung des Winterdienstes mit der dort vorhande-nen Technik. Wenn Bürgern Probleme beim Winterdienst auf straßen und Gehwegen vor stadtgrundstücken auffallen, können sie diese gern beim Fachbereich Technisches Zeitz melden. Ansprechpart-ner ist Frau Maritta Schneider, Telefon: 03441/83 352. Informati-onen zu Meldungen bei Unfällen/Versicherung auf solchen stra-ßen und Gehwegen vor stadtgrundstücken erhält man bei der Stadt Zeitz unter Telefon 03441/83 287. Meldungen über nicht-geräumte Gehwege vor Privatgrundstücken nimmt das Sach-gebiet Sicherheit und Ordnung unter 03441/83 300 entgegen. Achtung auf Gehwegen! Gehwege dürfen nur mit Splitt gestreut

werden. Nur bei akuter Eisgefahr/Blitzeis kann mit Streusalz ge-arbeitet werden. Die 40 Streugutbehälter im Stadtgebiet und in den Ortsteilen sind Selbsthilfebehälter für Autofahrer. Diese dür-fen nicht für das Streuen privater Wege eingesetzt werden.

straßenliste mit Nullstreuung in der stadt Zeitz:A.-Dietzschold-Straße, Ahornweg, Akazienweg, Am Bettelweg, Am Herrmannschacht, An der Hohle, An der Stadtmauer, Auestraße, Auf den Gebinden, August-Bebel-Straße (oberer Teil), Aylsdor-fer Straße, Bachstraße (Rasberg – Rsb.), Birkenweg, Bodenreform, Brückenweg, Buchenweg, Cariusstraße, Cranachweg, Dürerweg, Ebereschenweg, Eichenweg, Elsterpromenade, Elsterstraße, Erlen-weg, Fabrikstraße, Feldstraße, Feldweg, Felleisenweg, Fichtestraße, Floßgrabenstraße, Fockendorfer Grund, Freiheit, Freiheitsstraße, Degelowstraße, G.-Agricola-Straße, Gartensiedlung (Zangenberg - Zgb.), Gärtnerstraße, Grenzstraße, H.-Coppi-Str., H.-Jacobi-Straße, Hainichener Dorfstr., Hasselweg, Hauptstraße jetzt Zangenberg (Zbg.), Hauptstraße (Zeitz), Höllingstraße, Hübnerstraße, Im Stillen Winkel, Johannisteich, K.-Kollwitz-Siedlung, K.-Lange-Str. (Zgb.), Kaltefeld, Kastanienplatz, Kiefernweg, Kirchstraße, Klosterkirchhof, Kühler Grund, Kuhndorfer Straße, Kurze Straße, M.-Planer-Straße, Moritzburg Platz, Mittelstraße, Neue Straße, Neue Werkstr. (Rsb.), Nordsiedlung, Nordstraße, O.-Schauer-Straße, O.-Schlag-Straße, Pappelweg, Parkstraße, Pestalozzistr. (Zbg.), Paul-Wegmann-Straße; Paul-Rohland-Straße, Querstraße, Richterstraße, Röntgenstr., Roß-straße, S.-Waldstein-Straße, Salzstraße, Schulstraße (Aue-Aylsdorf), Schützenplatz, Schwarzer Weg, Spangenbergstr., Sperlingsgasse, Steinstraße, Teichstraße (Zgb.), Theater/Park, Tiergartenstr. (Zgb.), Tiergartenstraße (Zeitz), Turmstraße, Ulmenweg, Unterer Dürer-weg, Waldweg, Weinberghäuser, Wiesenstraße, Windmühlenstraße, Ziegelei (Zgb.)

Wenn es draußen kalt wird ...

Mit dem Einsetzen der kalten Jahreszeit beginnt wieder die Zeit des Heizens. Aber mit dem Steigen der Öl-, Gas- und Festbrenn-stoffpreise wird inzwischen nach Alternativen gesucht. Viele Bürger greifen deshalb auf ältere Heiztechniken zurück. Es wer-den an alte Schornsteinanlagen Öfen und Herde angeschlossen, ohne den Schornsteinfeger zu fragen. Es werden Feststoffe aller Art als Brennmaterial verwendet und in den Öfen verfeuert. Dies hat in den letzten Wochen in vielen Städten, so auch in unserer Heimatstadt Zeitz, zu Bränden geführt.Außerdem ist durch die Feuerwehr ein zweites Problem festge-stellt worden. Beim Sparen von Elektroenergie kommen zuneh-mend Kerzen als Beleuchtungsmittel zum Einsatz. Diese wurden oftmals unbeaufsichtigt gelassen und führten so zu Bränden.Die Feuerwehr appelliert an ihre Bürger, alte Heizungsanlagen und Öfen nicht ohne Rücksprache mit dem Schornsteinfeger in Betrieb zu nehmen. Beim Umgang mit offenem Licht in Form von Kerzen ist gleichfalls äußerste Vorsicht geboten. Bitte infor-mieren Sie sich ausreichend über die derzeit geltenden Sicher-heitsbestimmungen. Halten Sie sich strikt an die Hinweise der Hersteller zum Umgang mit ihren Produkten.

Weihnachtliche beleuchtung birgt auch GefahrenKerzen gehören einzeln oder in Adventskränzen in stabile Halte-rungen und diese wiederum sind auf einen schwer entflammba-ren Untergrund zu stellen. Sie sind mit Bedacht so zu platzieren, dass ausreichender Abstand zu anderen brennbaren Gegen-ständen, wie z.B. Gardinen, besteht. Gestecke sind keinesfalls unbeaufsichtigt zu lassen. Kaufen Sie nur frisch geschlagene

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4 1. Jahrgang | 20. November 2010

M i c h a e l B O T e

Info

Weihnachtsbäume und stellen Sie diese in kippsichere Ständer. Zunehmend werden auch wieder Wachskerzen mit ihrem war-men Licht für die Weihnachtsbaumbeleuchtung eingesetzt. Auch hier gilt es wieder, besondere Vorsicht im Abstand der Kerzen zu anderen Zweigen walten zu lassen.Konservieren Sie keinesfalls Weihnachtsbäume gegen das Na-deln. Ausgetrocknete Weihnachtsbäume können explosionsartig beim geringsten Anlass verbrennen. Benutzen Sie also für ihren Weihnachtsbaum Sicherheitskerzen und Kerzenhalter aus Me-tall.Platzieren Sie ihren Weihnachtsbaum so, dass Fluchtwege zur Wohnungstür nicht versperrt werden. Stellen Sie je nach Mög-lichkeit Löschmittel in Form eines gefüllten Wassereimers oder besser eines Feuerlöschers bereit. Somit kann man Entstehungs-brände bereits im Keim löschen.Kerzen und Streichhölzer üben auf Kinder eine besondere An-ziehungskraft aus. Erläutern Sie ihren Kindern und Enkeln den si-cheren Umgang mit Streichhölzern und Kerzen am Weihnachts-baum oder Adventsgesteck.Sagen Sie ihnen, dass bei jedem Brand sofort Hilfe zu holen ist.Und sollte es zu einem Brand kommen, so bringen Sie sich und ihre Angehörigen sofort in Sicherheit und rufen Sie unverzüglich die Feuerwehr 112 !!!

Informationen aus der Bibliothek

Wegen Umzugsarbeiten ist die Zweigbibliothek im Haus der Dienste ab dem 9. Dezember 2010 geschlossen. Bis zur Er-öffnung in den neuen Räumlichkeiten in der Anna-Magdale-na-Bach-Str. 22 (Volkssolidarität), voraussichtlich am 3. Janu-ar 2011, nutzen Sie bitte die Bibliothek am Michaeliskirchhof 8. Wir bitten um Ihr Verständnis.Weiterhin wird aufgrund der Reduzierung der Bestände ein Bücherflohmarkt in der Zweigbibliothek zu den Öffnungs-zeiten angeboten. Die Veranstaltung der Zweigbibliothek „Treff über 50“ am 16. Dezember, um 16.30 Uhr zum Thema „Sternstunden – Kulturgeschichte zur Weihnachtszeit“ mit Mathias Prasse fin-det bereits in den Räumlichkeiten der Volkssolidarität statt.Dia-Show „Einmal zu Fuß um die Welt“ – WORLDRUNNER Robby Clemens ist am 25. November ab 18.30 Uhr in der Stadtbibliothek Martin Luther zu Gast.

Georg Zeller liest „Erkenne die Welt“

Am Dienstag, 7. Dezember liest Georg Zeller ab 18.30 Uhr aus seinem Buch „Erkenne die Welt“ in der Stadtbibliothek Martin Luther am Michaeliskirchhof. Mit seinen Gedichten spannt der Autor einen Bogen von Gedanken über Gesund-heit, Leben und Glück über Verse zur Liebe bis hin zu philo-sophischen Betrachtungen. In seinem Werk spürt der Leser die Gedanken Zollers über Gott und die Welt und die Suche, auf dem Lebensweg neue Erkenntnisse zu erlangen.Georg Zoller wurde 1942 geboren und schreibt seit 2003 Gedichte.

4. Zeitzer Turngala

Matthias „Matze“ Fahrig bei seinem Auftritt im letzten Jahr

Am 19. Dezember startet die 4. Zeitzer Turngala in der Turn-halle der Berufsbildenden Schulen in Zeitz. Bereits jetzt haben zahlreiche Spitzensportler ihre Auftritte angekündigt. Darunter sind mit „Matze“ Fahrig und Brian Gladow der aktuelle deutsche Meister an Sprung und Boden und der Silbermedailliengewinner im Mehrkampf bei den Deutschen Meisterschaften 2010. Ne-ben den Turnern des MTV Zeitz präsentieren weitere ehemalige Welt-, Europa- und deutsche Meister ihr Können. So sind die Vereine des KSC Strausberg, Turner und Turnerinnen aus Laucha und das TTH – das Turnteam Halle, welches bereits im letzten Jahr mit ihrer Showeinlage der sieben Zwerge begeisterte, am Start. Einlass ist ab 15 Uhr.

Jürgen-Heymer-Galerie

Im Kultur-Herbst des Kuk werden auch in diesem Jahr die schöns-ten Arbeiten eines Wettbewerbs der bildenden Kunst prämiert und in der Dr.-Jürgen-Heymer-Galerie ausgestellt. Bis zum 22. November können Arbeiten beim Kultur-, Kunst- und Theater-verein (Kuk) eingereicht werden. Teilnehmen können alle Alters-gruppen. Nachdem die Jury ihre Auswahl getroffen hat, wird die Ausstellung am Samstag, 27. November, 10.30 Uhr im Theater-zentrum Zeitz des Kuk eröffnet.Jürgen Heymer war ein beliebter Kunsterzieher in Zeitz, er un-terrichtete mehrere Generationen von Schülern am Geschwister-Scholl-Gymnasium. Die Idee für den Wettbewerb kam von Rainer Krause, der sich für die Gewandhausgalerie engagiert. Er hatte nach dem Tod des Zeitzer Kunsterziehers Heymer im Jahr 1998 angeregt, seiner in irgendeiner Form zu gedenken. Der Kuk griff die Überlegung auf, und das Ergebnis ist die Dr.-Jürgen-Heymer-Galerie. Ziel ist es, Amateurkünstlern aller Altersgruppen die Möglichkeit zu geben, Malerei, Grafiken, Skulpturen, Fotografien oder Collagen der Öffentlichkeit zu zeigen. Fast jedes Jahr wurde für einen Teilnehmer auch eine erste Soloausstellung, gewisser-maßen als Sonderpreis, daraus. Eine Jury sucht die Arbeiten in den verschiedenen Altersgruppen aus.

Information des neuen Bürgerbüros der Stadt Zeitz

Mit Eröffnung des neuen Bürgerbüros im Rathaus haben sich die Öffnungszeiten wie folgt geändert:

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1. Jahrgang | 20. November 2010 5

M i c h a e l B O T eA m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

montag 8.30 Uhr – 18.00 Uhr dienstag 8.30 Uhr – 18.00 Uhr mittwoch 13.00 Uhr – 18.00 Uhr donnerstag 8.30 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 8.30 Uhr – 14.00 Uhr samstag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr

Seit 26. Juli 2010 ist die Allgemeinverfügung zur Straßenumbe-nennung der Stadt Zeitz in Kraft. Die Einwohner der betreffen-den Straßen werden nochmals gebeten, die Änderungen in ihren Personaldokumenten vornehmen zu lassen.die Änderung erfolgt gebührenfrei.Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass Ummeldungen (Zuzüge und Umzüge) nicht mehr vorab im Melderegister einge-tragen werden können.Als Tag des Einzugs wird immer das Datum aus dem Mietver-trag eingetragen, eine Umschreibung vor diesem Datum ist nicht möglich.Diese Änderung macht sich aus technischen Gründen erforder-lich.Zum 1. November 2010 wird der jetzige Personalausweis von einem neuen Modell mit zusätzlichen Funktionen abgelöst. Der neue Ausweis hat das Format einer Kreditkarte und enthält einen Chip zur Speicherung persönlicher und biometrischer Daten. Wer einen Ausweis beantragen möchte, muss persönlich ins Bür-gerbüro kommen, seinen bisherigen Ausweis und ein aktuelles biometrisches Lichtbild mitbringen.Aufgrund der neuen Funktionen und Möglichkeiten steigen auch die Kosten für den neuen Personalausweis. Der Bundesgesetzge-ber hat folgende Gebühren für den neuen Ausweis festgelegt: 22,80 Euro für unter 24-Jährige und 28,80 Euro für Personen ab 24 Jahren.

Weitere Informationen zum neuen Personalausweis erhalten Sie im Bürgerbüro, Rathaus Zeitz, Altmarkt 1.

„das bewegte Zeitz – die 1000-Jahr-Feier 1967“ –

Neuer Film über Zeitz Am 23. November 2010 um 17 Uhr feiert der Film „Das bewegte Zeitz – die 1000-Jahr-Feier 1967“ Premiere im Friedensaal des Zeitzer Rathauses. Gleichzeitig ist die DVD ab diesem Tag in der Touristinformation, dem Museum Moritzburg und dem Buch-handel zum Preis von 15 Euro erhältlich.

Nach fast zweijähriger Vorbe-reitung und Arbeit ist nun der erste Film einer DVD-Reihe über das historische Zeitz erhältlich. Die Firma MR-Filmproduktion – vielen sicher durch den Film „Zeitz(z) Geschichte(n)“ bes-tens bekannt – veröffentlicht über mehrere Jahre historische Filme aus der Elsterstadt.Als Pilotfilm ist ab dem 23. November die 60-minütige DVD zur 1000-Jahr-Feier der Stadt Zeitz im Jahr 1967 im Handel. Das alte Filmmaterial wurde sorgfältig digitalisiert und restauriert. Im Anschluss erfolgte zusammen mit dem Stadtarchiv und dem Museum Moritzburg die Recherche zu den Fakten rund um das Stadtjubiläum. Erst danach konnte das insgesamt dreistündige Material geschnitten werden. Dazu kommen im Film auch Zeit-zeugen zu Wort, wie die damalige Stadträtin für Kultur Irmgard Worschischek, der Schriftsteller Rudolf Drößler oder der damali-ge Kameramann/Regisseur Günter Brauer. Nach werbeträchtigen Bildern von Zeitz erzählt die Filmproduktion auch die Geschichte des Amateurfilmstudios „Zeitzer Linse“ – ein spannendes Kapitel, was so noch nie recherchiert worden ist.Neben dem großen Festumzug, Sportveranstaltungen, Aus-zeichnungs- und Festveranstaltungen und vielem mehr zeigt die DVD auch Aufnahmen aus den Zeitzer Betrieben. Letzteres wird unter dem Titel „Zeitz bewegt sich – Industrie einst und jetzt“ Gegenstand des zweiten Teiles dieser DVD-Reihe sein, welche im Herbst 2011 erscheinen wird. Dazu werden noch Zeitzeugen zu den einzelnen Zeitzer Betrieben gesucht, die sich gerne bei der Stadt Zeitz, Referat Wirtschaftliche Entwicklung, Frau Polzer, Te-lefon: 03441/83381 sowie unter der Mailadresse [email protected] melden können.

Women are beautiful

Unter diesem Motto zeigt der Ge- winner der Kreisfotoschau Frank Wäschle ab dem 2. Dezember künst-lerische Fotos. Die Vernissage findet ab 18 Uhr in der Gewandhausgale-rie am Altmarkt 16 in Zeitz statt. Die Ausstellung soll nach Künstlerinfor-mationen ein Kompliment an die moderne Frau sein. Die Bilder zei-gen starke, selbstbewusste Frau-en, gewürzt mit einem Schuss Sex-Appeal. Der 54-jährige Zeit-zer beschäftigt sich nebenberuflich intensiv mit Fotografie. Bei zahlreichen Wettbewerben errang er Preise. Unter anderem er-hielt er 2007 für seine fotografischen Leistungen bei der interna-tionalen Barnack Biennale (Leica) den Grand Prix.

Traditionelle Modellbahn-ausstellung in Zeitz

In den Räumen der Volkshochschule Zeitz findet am 27. und 28. November von 10 bis 18 Uhr die traditionelle Modellbahn-ausstellung statt. In den Räumen in der Domherrenstraße 1 am

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6 1. Jahrgang | 20. November 2010

M i c h a e l B O T e

Nicolaiplatz können die Besucher auf über 400 Quadratmetern 15 Anlagen in Betrieb erleben. Kernstück der Ausstellung ist eine große HO-Anlage mit Rummelplatz und Car-System, die in die-sem Jahr um einige Attraktionen erweitert wurde. Anlässlich des Jubiläums 175 Jahre Deutsche Eisenbahn können in mehreren Großvitrinen zahlreiche Modelle von alten und neuen Eisenbahn-fahrzeugen bewundert werden, welche teils in stundenlanger ak-ribischer Arbeit des Zeitzer Modellbahnklubs gefertigt wurden. Dank eines neu eingebauten Fahrstuhls in der Volkshochschule ist die Ausstellung nun auch für ältere und gehbehinderte Men-schen bequemer zu erreichen.

Zeitschrift Nr. 4

„Zeitz und seine Umgebung“Die nunmehr vierte Auflage der Zeitschrift „Zeitz und seine Umgebung“ ist seit dem 15. November erhältlich. Gekauft werden kann diese für 3,00 Euro in den Zeitzer Buch- und Zeitschriftenläden, in der Zeitz-Info, im Unterirdischen Zeitz und beim „Schmucken Otto“.Inhaltliche Schwerpunkte der neuen Ausgabe sind: die Ge-schichte der Nicolaistraße, das Stadtarchiv Zeitz, 100 Jahre Eisdiele Härlein sowie Zeitz von morgen, Kinder schreiben über ihre Stadt.

Neue Sagenbroschüre erschienenDer Würchwitzer Kleefestverein brachte vor wenigen Tagen den 7. Teil aus der beliebten Reihe „Die Sagen aus dem Schnaudertal“ heraus. Das Heimatheft enthält 12 Sagen. Die Illustrationen stammen aus der Feder des Meuselwitzer Grafikers Jörg Gadomski. Die Broschüre ist ab sofort in der Buchhandlung Meuselwitz sowie in der Tourist-Information Zeitz erhältlich.

Einladung 11. Kleingärtnerball

Seit 11 Jahren feiern die Kleingärtner ihren Jahresabschluss in Form eines geselligen Zusammenseins. Mit Musik, Show-Einlagen, unter Teilnahme des Karnevalsvereins Rot-Weiß Zeitz und einer Tombola feiern wir den gärtnerischen Jahresabschluss.Dazu laden wir die Kleingärtner und Freunde recht herzlich ein.Es sind noch Plätze frei, Unkostenbeitrag 25,00 Euro. (Live Musik, Tombola, warmes und kaltes Buffet)

Die Veranstaltung findet am Samstag, dem 20. 11. 2010, hier in Zeitz in den Klinkerhallen statt. Einlass ab 18.00 Uhr. Eröffnung 19.00 Uhr.Wir würden uns freuen Sie begrüßen zu können.

Kontaktadresse: RV Gartenfreunde „Weiße Elster“ Zeitz & Umgebung e.V., Käthe-Niederkirchner-Straße 50, Tel. 03441/310323 , E-Mail: [email protected]

Mit freundlichem GrußHerbert HedrichVerbandsvorsitzender

Vorweihnachtszeit in der Kulturvilla Kolorit

Geußnitzer Str. 10 / 06712 ZeitzDonnerstag, 2. Dezember 2010, 9.00 Uhr

„die WeiHNACHtsGANs AUGUste“, so lautet der Ti-tel des Figurentheaters von Henning Hacke. Es feiert am 2. Dezember in der Kulturvilla Kolorit seine Premiere. Im circa 35-minütigen Stück kauft der Opernsänger Luitpold Löwenhaupt den Weihnachtsbraten schon am 1. Advent und dazu noch le-bend. Daraufhin kommen Probleme ins Haus… Die Zuschauer dürfen also gespannt sein.

Informationen und Reservierungen unter Tel.: 03441/217512

Info‘s

Pirkau 2 · 06711 Zeitz OT Pirkau · Telefon 0 34 41 - 68 07 02 · Funk 01 72 - 7 94 71 49

Kfz-Meisterbetrieb

15 Jahre

ACHTUNG: VollsperrUNG! zwischen Nonnewitz und Pirkau

Sie erreichen uns über die B2 / Tagebau Profen oder Hohenmölsen.ab sofort bis voraussichtlich 27. November

Am

4. Dezember

Weihnachts-markt

in Nonnewitz

und Theißen

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1. Jahrgang | 20. November 2010 7

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Narren stürmten Zeitzer Rathaus

Am 11.11. um 11:11 Uhr stürmten die Karnevalsvereine der Re-gion das Zeitzer Rathaus und forderten vom Oberbürgermeister die Übergabe des Schlüssels der Stadt. Der Schlüssel zum Rat-haus wurde an das neue Prinzenpaar Mireille und Ringo über-reicht, damit diese in der närrischen Zeit die Schlüsselgewalt zu den Amtsstuben besitzen.In 2010/2011 dreht sich beim Zeitzer Karneval alles um das Mot-to „25 Jahre ZCV – eine grün-weiße Reise durch die Zeit“. Bereits 1955 und 1956 gab es erstmalig Karnevalsveranstaltungen in Zeitz. Danach kam diese Tradition in der Elsterstadt zum Erliegen. Am 11. 11. 1985 gründete sich der heutige Zeitzer Carnevals-Verein (ZCV) unter dem damaligen Namen „Zeitzer karnevalis-tisches Volkskunstkollektiv“. Dieser etwas ungewöhnliche Name begründete sich daraus, dass die Abkürzung ZCV schon feststand und auch schon auf die Vereinskleidung und Wappen eingestickt war aber in der DDR-Zeit keine Vereine zugelassen wurden. Als Kompromiss und zur Rettung des „V’s“ in der Abkürzung wurde so kurzerhand das Volkskunstkollektiv gegründet. Am selben Tag gründeten sich auch die Zeitzelmännchen, welche ebenfalls sehr für das karnevalistische Brauchtum engagiert sind.Der ZCV hat sich die Pflege des karnevalistischen Brauchtums zur Aufgabe gemacht. Es ist den insgesamt 93 Mitgliedern aber auch ein großes Anliegen, für ihr Publikum in jedem Jahr ein fri-sches und jugendliches Programm auf die Beine zu stellen. Seit seiner Gründung konnte der Verein so viele tausend Besucher auf über 250 Veranstaltungen mit einem unterhaltsamen Karne-valsprogramm erfreuen. Neben Funkengarde und Männerballett hat der Verein auch eine Teenie-Tanzgruppe, die Minis und die Krümel. Auch die ältere Generation ist im ZCV gut vertreten und die „Mischis“ mischen im wahrsten Sinne des Wortes so manche Veranstaltung auf. Besonders stolz ist der Verein darauf, dass er in den vergangenen drei Jahren das beliebteste Prinzenpaar der Region stellen konn-te. Seit vier Sessionen ist Mathias Pfützner der Vereinsvorsitzende und bestätigte, dass der Verein immer Interesse an Nachwuchs hat. Geprobt wird freitags ab 16.30 Uhr für die Kinder und um 19.30 Uhr für die Erwachsenen. Treffpunkt ist bei der Stiftung Seniorenhilfe in der Geschwister-Scholl-Straße. Es werden nicht nur Karnevalsbegeisterte gesucht. Auch wer sich für Veranstal-tungstechnik interessiert oder als Sänger geboren ist, den heißt der Verein gerne willkommen.Etwas sollten sich die interessierten Karnevalisten bereits jetzt merken. Der ZCV hat sein vereinseigenes Lied. Und wer ein rich-tiger ZCV’ler ist, kann dies natürlich auswendig. Wenigstens den

Refrain: „Ja heut ist Karneval beim ZCV, Helau-Helau“ sollten sich die Närrinnen und Narren schon mal einprägen, um auf den Ver-anstaltungen glänzen zu können.

Kontakt: mathias Pfützner 0175/3669135 oder Katja binne-weiß 0176/6309355

Ich geh´ mit meiner Laterne und meine Laterne mit mir…

Unter diesem Motto veranstalteten die Mädchen und Jungen der Klasse 1 den ersten Begegnungstag an ihrer Grundschule in Nonnewitz. Am 29. Okto-ber, pünktlich um 17 Uhr, trafen sich die Schüler und Schülerinnen mit ihren Eltern und Geschwis-tern auf dem Schulhofgelände. Die Kinder, und bestimmt auch einige Eltern, waren ganz schön aufgeregt, schließlich hatten alle während des Unterrichtes zum Gelingen des Festes fleißig beigetragen. Liebevoll bastelten und gestalteten die Kinder tolle Lampions, Igel, Uhu‘s und Eichhörn-chen. Nach einer kurzen Willkommensrede hatten die Kinder die Möglichkeit, zusammen mit ihren Eltern einen eigenen Kürbis auszuhöhlen und fantasiereich zu gestalten. Im Anschluss dar-an nutzten sie die Möglichkeit, in der Leseecke bei Kerzenschein seichten Gespenstergeschichten zu lauschen. Nach einer Stär-kung starteten die Jungen und Mädchen in den Laternenumzug durch das schöne Nonnewitz bei Nacht. Stolz präsentierten sie die selbstgebastelten Laternen und sangen aus voller Kehle. „Ich geh mit meiner Laterne und meine Laterne mit mir…“. Im Namen der Elternvertretung möchten wir uns bei allen Erst-klässlern, Frau Jakob, fleißigen Eltern und den Sponsoren wie u. a. der Menüküche Theißen und Bäckerei Melzer bedanken, welche zum Gelingen des Treffens beigetragen haben.

Elternvertretung Klasse 1i. A. ines trapp und Kathrin müller

Arbeit des Seniorenbeirates der Stadt Zeitz

In der Oktobersitzung des Seniorenbeirates der Stadt Zeitz stellte sich das Mehrgenerationenhaus Zeitz, welches sich in der Bad-stubenvorstadt 5 befindet, mit seinen vielfältigen Angeboten für alle Generationen vor. Dort befindet sich auch die Tafelküche „Teelicht“. Dabei wurde herausgearbeitet, dass die Angebote wie z.B. PC-Einsteigerkurs für Senioren, Internetcafe u.a. von den Senioren nicht sehr in Anspruch genommen werden. Hilfe für Senioren kann auch bei der Handhabung von Handy‘s gegeben werden. Kaffee und Kuchen stehen ebenfalls zur Verfügung. Ge-sucht werden Ideen für Projekte sowie ehrenamtlich Aktive, die sich in die Arbeit einbringen, so wie z.B. Aushilfsomas und -opas zur Betreuung von Kindern, um den Eltern die Möglichkeit zum Einkauf oder anderen Erledigungen zu geben. Interessierte kön-nen sich im Mehrgenerationenhaus melden, Tel.: 03441/226505. In der Novembersitzung stellt sich die Verbraucherzentrale BLK dem Seniorenbeirat vor.

regina Krause, Vorsitzende SBR Zeitz

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8 1. Jahrgang | 20. November 2010

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9. Tag der Heimatgeschichte für Zeitz und Umgebung

Beim diesjährigen Tag der Heimatgeschichte im Mu-seum Schloss Moritzburg drehte sich alles rund um das Thema „Fachwerkbau des Zeitzer Landes im Spannungs-feld zwischen Mittelalter und Neuzeit“. Die Veranstaltung wurde von einer Ausstellung im Balkensaal begleitet. Hier wurden Gefügemodelle alter

Fachwerkhäuser aus Jena und Zeitz sowie eine Ausstellung mit Fotografien von Rosemarie Kreil, Peter Schröter (beide aus Zeitz) und Carlo Böttger aus Tröglitz gezeigt.Zum Tag der Heimatgeschichte wurde die Broschüre „musikkul-tur in Zeitz“ präsentiert. Diese enthält die gedruckten Vorträge vom Tag der Heimatgeschichte im letzten Jahr. Gleich der erste Beitrag von Siegfried Eißner aus Droßdorf ist ein vergnüglicher Einstieg in die Zeitzer Musikkultur. „Hopp, hopp, hopp! Pferd-chen lauf Galopp!“ textete der in Zeitz geborene Karl Hahn.„Musikkultur in Zeitz“, herausgegeben für das Museum Schloss Moritzburg von Detlef Deye und Roland Rittig, Mitteldeutscher Verlag 2010, ISBN 978-3-89812-79-1, Preis: 9,00 Euro.

Mit „Hoffnung III“ und Martha und Frau Hoch-Demuth

geht es am Samstag, dem 20. November im Zeitzer Intriganten-stadl weiter. Um 19 Uhr erlebt das neue Kabarettprogramm von und mit Angelika Andräs-Kautz in der Studiobühne des Theaterzent-rums Zeitz des Kuk im Steinsgraben 15 Premiere, am Sonntag, dem 21. November, 19 Uhr ist die zweite Vorstellung geplant. Da die Platzzahl begrenzt ist, können auch Karten für die folgenden Vorstellungen bestellt werden. Die nächste wäre am Samstag, dem 27. November, 19 Uhr. Auch für den ersten Weihnachts-feiertag, 25. Dezember und für Silvester, jeweils 19 Uhr können noch Plätze reserviert werden. Im neuen Programm ändert sich insofern nichts, als Martha auch dieses Mal wieder im Treppenhaus über Zeitzer Befindlichkeiten, kommunalpolitische Höhepunkte und viele kleine Dinge am Ran-de plaudert. So überlegt sie, wie die neue Toilette in der Bänke

funktionieren könnte, was nach dem Umbau unbedingt auf den Altmarkt gehört und macht sich Gedanken darüber, ob der Ver-kehr in Zeitz noch zu retten ist. Frau Hoch-Demuth ist weiterhin auf der Suche nach einem lukrativen Nebenerwerb und will sich als Weiterbildungsdozent versuchen, zum Beispiel mit „Hoch-deutsch für Kommunalpolitiker“.

VORSTELLUNGEN der Komö-die „Im Gasthof zur Alten Post“ – Sagen, Legenden und Zeitzer Geschichte(n) aus der Gasthaus-küche mit der Freien Bühne des Kuk in Regie von Jürgen Kautz:

Freitag, 26. Oktober, 19 Uhr und Sonntag, 28. November, 15 Uhr, im Theaterzentrum Zeitz des Kuk, Steinsgraben 15, Eintritt frei, um eine Spende wird gebeten. Alle Informationen und Reservierungen unter: 017650546509 (Kuk) oder 01632496652 (Theater AG)

Großes Interesse für historische Stadtkarte

Erfreuliche Resonanz findet der Nachdruck der historischen Stadt-karte von F.G. Wilden-see, aufgenommen um 1795, welche an der Museumskasse erhält-lich ist. Der königliche Straßeninspektor und Geometer hat in dieser Karte wichtige Straßen, Gebäude und Trinkwas-serbrunnen eingezeichnet. Auf besonderes Interesse stößt die Darstellung und die Längenangaben der Trinkwasserleitung von der Quelle Hainichen, vorbeiführend an Kloster Posa, zur Ober-stadt und zur Moritzburg. Die Originalkarte, die zum Eigentum des Museums gehört, ist seit 1953 Bestandteil der Museumsbibliothek innerhalb des Nachlas-ses der Familie Fröhlich. Aktuelles Interesse an dieser Karte be-stand durch die Freilegung alter Mauerbestandteile im Rahmen der Tiefbauarbeiten in der Schlossstraße nahe der Ölmühle. Hier konnte mittels der Karte die Definierung eines unterirdischen Bauwerks ermittelt werden.

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1. Jahrgang | 20. November 2010 9

M i c h a e l B O T eA m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

Katzenausstellung im Brühlcenter Zeitz (Focus Cinemas Zeitz)

Katzenfans haben am 11. und 12. Dezember 2010 im Brühlcenter die Möglichkeit, verschiedene Rassen zu bestaunen und sich in ru-higer Atmosphäre ohne Richterstress mit vielen Züchtern und Kat-zenliebhabern auszutauschen und sich über die Rassen oder auch die Haltung von Katzen zu informieren. Natürlich gibt es auch einige Verkaufsstände für Katzenfutter, Zubehör, Katzenspielzeug und möglicherweise finden die Besucher sogar neuen Familienan-schluss...?! An beiden Tagen ist von 9 bis 17 Uhr geöffnet.

Ehrung langjähriger Mitglieder der Feuerwehr

Am 12. Oktober zeichnete der Zeitzer Oberbürgermeister Dr. Volkmar Kunze Kameraden der freiwilligen Feuerwehr für ihre langjährige ehrenamtliche Tätigkeit im Rathaus der Stadt Zeitz aus. Gleichzeitig beförderte der Oberbürgermeister einige Kame-raden. Auch Hochzeitsglückwünsche an Robby Kilch und seine Frau Nicole durfte Dr. Kunze überbringen.Nach Abschluss der Grundausbildung wurden Kristian Holitschke und Sven Hornig zum Brandmeister der beruflichen Kräfte be-rufen. Für 40 Jahre Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr Kayna wurde Kamerad Klaus Fischer ausgezeichnet. Für 30 Jahre Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz wurden die Kameraden Hans- Georg Sterzik und Thomas Peuckert geehrt. 20 Jahre Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz konnte der Kamerad Michael Lobstedt nachweisen. Für 10 Jahre Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr Geußnitz wurden die Kameradin Christiane Geidel und die Kameraden Stephan und Roy Herrmann ausgezeichnet. Ebenfalls 10 Jahre sind die Kameraden Robby Kilch und Kai Pfütz-ner bei der Freiwilligen Feuerwehr in Zeitz aktiv.

Arthur-Wolfsohn-Ehrung 2011

Im kommenden Jahr findet nun schon zum 14. Mal die Arthur-Wolfsohn-Ehrung statt. Die von Herta Wolfsohn gegründete ein-zigartige Stiftung würdigt das Engagement von Jugendlichen auf den Gebieten Musik, Tanz, Theater, Literatur und bildende Kunst. Die finanziellen Zuwendungen werden im Rahmen der festlichen Preisverleihung überreicht. Im vergangenen Jahr konn-ten 8 Förderpreise an Jugendliche im Gesamtwert von 6.150,00 Euro vergeben werden.

Alle Einwohner der Stadt Zeitz einschließlich der neuen Ortstei-le und des ehemaligen Landkreises aber auch Institutionen wie Schulen, Kultur- und Sportvereine haben jetzt wieder die Mög-lichkeit, bis zum 26. November 2010 Vorschläge einzureichen. Voraussetzung ist, dass die Jugendlichen ihren Wohnsitz in Zeitz oder im ehemaligen Landkreis Zeitz haben und zwischen 13 und 25 Jahre jung sind. Der Vorschlag ist schriftlich mit Begründung bei der Stadt Zeitz, Fachbereich Soziales, Altmarkt 1 einzureichen. In der Sitzung des Stiftungsbeirates wird dann über die Vergabe der Förderpreise entschieden. Den Termin der Arthur-Wolfsohn-Ehrung sollten sich alle Inte-ressierten bereits jetzt vormerken: Mittwoch, 12. Januar 2011, 18.00 Uhr, im Friedenssaal des Zeitzer Rathauses. Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei!

Stadt Zeitz, Fachbereich Soziales Zeitz, Altmarkt 1, 06712 ZeitzTel.: 03441/83288, Fax: 03441/83367E-Mail: [email protected]

2. Zeitzer Kochbuch erscheint

Am 2. Dezember erscheint die zweite Auflage des Zeitzer Kochbuchs. Das Buch wird in einer Stückzahl von 1.000 Ex-emplaren durch den Zeitzer Kochbuchverein herausgegeben. Im Buch werden typische Zeitzer Gerichte mit historischen Hinweisen und Erklärungen verknüpft. So können Wissens-durstige nicht nur ihren geistigen Hunger stillen, sondern gleichzeitig auch mehr über die kulinarischen Genüsse der Region erfahren. So findet der Leser Gerichte wie die „Zeit-zer Plattenhopser“. Das ist ein traditionelles Gericht, welches den Salzburger Emigranten gewidmet ist. Aus heutiger Sicht könnte man es mit Kartoffelpuffern vergleichen. Im Zeitzer Kochbuch verrät die 1. Zeitzer Zucker-Susi ihr Re-zept für einen süßen Zuckerkuchen. Weitere lustige Gerichte wie der „Zeitzer Heckmeck“, ein Fischgericht, regen zum Nachkochen und Backen an.Erhältlich ist das Buch ab 2. Dezember in der Tourist-Infor-mation Zeitz und an der Kasse des Museums Schloss Mo-ritzburg.

Bewerbungen zum 13. Zeitzer Michael können eingereicht werden

Ab sofort können sich Existenzgründer und Unternehmensnachfolger für den 13. Zeitzer Michael – der Existenzgründerpreis der Stadt Zeitz, bewerben. Die Unternehmensgründung muss nach dem 1. Januar 2008 erfolgt sein. Die Firma muss ihren Sitz in der Stadt Zeitz oder im ehemaligen Kreis Zeitz haben. Auch Existenz-gründer, die sich in den letzten beiden Jahren um den Preis beworben haben, können dies erneut tun. Die Jury hat in den vergangenen Jahren einige interessante Existenzgründer bei

Info

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10 1. Jahrgang | 20. November 2010

M i c h a e l B O T e

der Preisvergabe zurückgestellt, um deren Unternehmen in ihrer Entwicklung zu beobachten. Bis zum 22. November können die Bewerbungen für den Existenzgründerpreis eingereicht werden.Im letzten Jahr stellten fast 30 Unternehmen, der DGB und Kom-munen rund 12.000 Euro an Preisgeldern, Sachpreisen und Un-terstützung für die Veranstaltung zur Verfügung. Insgesamt 31 Bewerbungen lagen für die elf zu vergebenden Preise vor. Die Preisverleihung wurde erstmals am 22. Januar 1999 veranstaltet. Auch in diesem Jahr zeichnet der „Pakt für Arbeit Zeitz“ mit dem Dauerbrennerpreis das Unternehmen aus, welches sich exakt vor 10 Jahren um den „Zeitzer Michael“ beworben und sich erfolg-reich am Markt behauptet hat.

Was muss man tun, um sich zu bewerben?Ganz einfach: Potentielle Bewerber können den Koordinator des Paktes, Michael Gottschlich (03441/842463), Heidrun Ködde-ritzsch vom Referat wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Zeitz (03441/83290) oder den EgoPiloten des Burgenlandkreises Rü-diger Warnicke (034422/12959) anrufen und teilen diesen am Telefon alles Erforderliche mit. Die Bewerbungsunterlagen kön-nen auch auf der Internetseite der Stadt Zeitz www.zeitz.de her-untergeladen werden.

Letzte Beratung für Existenz-gründer und Unternehmen 2010

Der Verein „Alt HilFt JUNG“ und der ego-Pilot führen am Dienstag, dem 7. dezember 2010 in der Zeit von 9 bis 12 Uhr in der Stadtverwaltung Zeitz, Altmarkt 1, Vorzim-mer Friedenssaal wieder einen Beratertag durch.Voranmeldungen nimmt das Referat Wirtschaftliche Ent-wicklung der Stadt Zeitz unter Rufnummer 03441/83-290 entgegen.Darüber hinaus stehen der Regionalleiter Burgenlandkreis von „ALT HILFT JUNG“, Herr Schleich unter Rufnummer 03445/704553 und der Ego-Pilot des Burgenlandkreises, Herr Warnicke – Tel.: 034422/12959 Existenzgründern und Jungunternehmern mit Beratungsbedarf zur Verfügung.

Noch freie Plätze –seminarangebot für Gründer und selbst-ständige

Die Agentur für Existenzgründungen aus Bad Frankenhau-sen und das Referat Wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Zeitz bieten das letzte Seminar in diesem Jahr zum Thema Existenzgründung und Existenzfestigung an. termin: 30. November bis 2. dezember 2010 Ort: seminarräume – Handwerkerhof, Am Herrmannschacht, Naumburger straße 99d in Zeitz Zeit: an allen tagen von 8.00 bis 16.00 UhrGebühr: 40,00 euro

Anmeldungen nehmen ab sofort das referat Wirtschaft-liche entwicklung der stadt Zeitz unter Telefon: 03441/83-290 und die Agentur für Existenzgründungen unter Tel.: 034671/642 90 entgegen.

Veranstaltungs-Tipps

Premiere

Termine des Neuen Theaters Kürbiskern Zeitz –

„das tapfere schneiderlein“ ein Weihnachtsmärchen:

Montag 22. November 2010 9.30 UhrDonnerstag 25. November 2010 9.30 UhrDienstag 30. November 2010 9.30 UhrMittwoch 1. Dezember 2010 9.30 UhrDonnerstag 2. Dezember 2010 9.30 UhrFreitag 3. Dezember 2010 9.30 UhrDonnerstag 9. Dezember 2010 9.30 UhrFreitag 17. Dezember 2010 9.30 u.11.00 UhrMontag 20. Dezember 2010 9.30 Uhr Dienstag 21. Dezember 2010 9.30 Uhr

Ballett „Aschenputtel“ von Johann Strauß

Am 4. Advent, dem 19. De-zember 2010, ist es wieder soweit: ein nunmehr schon traditionelles Weihnachts-

märchen für Jung und Alt kommt wieder auf die Bühne im Theater Zeitz „Capitol“. Um 18 Uhr werden mehr als 60 Schüler der Ballettschulen Zeitz, unter Leitung von Henriette Rossner-Sauerbier sowie aus Leipzig-Plagwitz, unter Leitung von Julia Veigel, das Ballett „Aschenputtel“ vom Walzerkönig Johann Strauß aufführen.Rechtzeitig vor dem Weihnachtsfest lassen die Ballettschu-len dieses Werk aus dem Dornröschenschlaf erwachen. Alle Kinder und Erwachsenen, die sich gern in eine Märchenwelt hineinträumen und dazu auf musikalische Klassiker setzen, erwartet in der Vorweihnachtszeit eine poetische und anmu-tige Geschichte.

Kartenvorverkauf: Theater Zeitz im Capitol, Telefon: 03441/ 226655Kartenpreise: Vorverkauf 8 Euro, ermäßigt 6 Euro; Abend-kasse 10 Euro, ermäßigt 8 Euro

Nächster erscheinungstermin: Freitag, 24. Dezember 2010

Nächster redaktionsschluss: dienstag, 14. Dezember 2010

MichaelBOTeA m t s b l A t t d e r s t A d t Z e i t Z

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1. Jahrgang | 20. November 2010 11

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25. November –

Internationaler Gedenktag „Nein zu Gewalt an Frauen“

Am 25. November 1960 wurden nach monatelanger Verfol-gung und Folter drei Schwestern vom militärischen Geheim-dienst der Dominikanischen Republik ermordet. Ihr Mut im Kampf gegen die Tyrannei gilt inzwischen weltweit für Frau-en als Symbol, die nötige Kraft für das Eintreten gegen Un-recht zu entwickeln. Seit 1981 ist dieser Tag internationaler Gedenktag.TERRES DES FEMMES organisierte 2001 erstmals eine bun-desweite Fahnenaktion, an der sich seit 2005 auch Zeitz beteiligt. Die Fahne als Symbol für Trauer, Freude oder als

Überbringerin einer wichtigen Botschaft für die Öffentlich-keit wird um den 25. November in vielen Städten unseres Landes und im Ausland gehisst. Noch immer ist Gewalt an Frauen und Mädchen ein unrühmliches Thema. Doch die Fahne symbolisiert auch Hoffnung, und deshalb weht sie am 25. November ab 10 Uhr auch vor dem Rathaus von Zeitz. Zum Hissen der Fahne wird herzlich eingeladen.Am gleichen Tag um 16 Uhr laden die Mitarbeiterinnen der Diakonie Frauen- und Kinderschutzwohnung und die Gleichstellungsbeauftragte in Zusammenarbeit mit dem Kul-tur- und Kunstverein in das Theaterzentrum Zeitz des KuK, Steinsgraben 15 ein. Mit „Gesichter von Gewalt – Frauen-Monologe“ nähern wir uns dem Thema Gewalt an Frauen. In der sich anschließenden Gesprächsrunde gibt es die Mög-lichkeit zur weiteren Auseinandersetzung mit dem Phäno-men Gewalt.

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A m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

12 1. Jahrgang | 20. November 2010

M i c h a e l B O T e

SCHNAPP-SCHÜSSE

Die Volks- und Raiffei-

senbank eröffnete am

25. Oktober ihre neue

Geschäftsstelle. Mit einer

Investition von knapp

zwei Millionen Euro hat

die Bank nicht nur zur

Verschönerung des Stadt-

bildes am Altmarkt beige-

tragen sondern gleichzei-

tig auch für ihre Kunden

eine serviceorientierte An-

laufstelle geschaffen.

Seit dem Reformationstag ist im Museum Schloss

Moritzburg Zeitz die Sonderausstellung der Gra-

fikmappe „Nicht an Worten, an den Taten ken-

net sie“ zu sehen. Im Mittelpunkt der Ausstellung

im zweiten Obergeschoss der Schlossanlage steht

eine Grafikmappe, die 1983 anlässlich der Luther-

Ehrung der DDR entstand.

Pattrick Addai erzählte im Oktober in der Stadt-

bibliothek Martin Luther spannende Geschich-

ten aus seiner Heimat und brachte den be-

geisterten Zuhörern Bräuche des afrikanischen

Kontinents anhand von Geschichten näher.

Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule

Schwanenteich, Rasberg und der Bergsiedlung

forderte er zum Mitmachen auf. Diese Einla-

dung wurde von den Jungen und Mädchen nur

zu gern angenommen.

Am 10. und 11. November wurde die Asphaltdeck-schicht auf dem 1. Bau-abschnitt der Hauptstraße in Würchwitz aufgebracht. Friedhard Engel, Mitarbeiter der Straßen- und Tiefbau GmbH Osterfeld, kontrol-lierte, dass die Deckschicht auch genau mit dem Sei-

tenrand abschließt.

Rita Hilpert aus Freyburg stellt in der Gewandhausgalerie der Tourist-Information Zeitz Ölbil-der, Aquarelle und Pastellarbei-ten aus. Zu sehen sind Land-schaften und historische Bauten aus dem Burgenlandkreis. Auch Zeitzer Motive wie das Rathaus, die Michaeliskirche und Schloss

Moritzburg sind zu sehen.

Am 12. Oktober konnte der Zeitzer Ober-bürgermeister Dr. Volkmar Kunze mit Petra Hecht den fünfhunderttausendsten Besu-cher seit 2005 im Schlosspark Moritzburg Zeitz begrüßen. Eine halbe Million Gäste haben sich somit das circa zwölf Hektar große Areal nach der ersten Landesgarten-schau Sachsen-Anhalt 2004 angesehen.

Im Zeitzer Ortsteil Pirkau wird die Landes-

straße L191 zwischen Nonnewitz und Pirkau

ab dem 15. November voll gesperrt. Da das

Problem der Rettungswegezufahrt nicht ab-

schließend geklärt ist, ergriffen Hartmut Küh-

ling, Inhaber der Pirkauer Firma Autoservice

Kühling und der Nonnewitzer Ortsbürger-

meisters selbst die Initiative. Mit kurzfristiger

Unterstützung der GALA-MIBRAG ließ die

KFZ-Firma auf eigene Kosten einen Feldweg

so ertüchtigen, dass eine Zufahrt für Ret-

tungsfahrzeuge nach Pirkau möglich ist.

Page 13: WeihnachtsZeitz vom 3. bis 19. Dezember...2 1. Jahrgang | 20. November 2010 MichaelBOTe 21. Weihnachtsmarkt in Kayna Am 1. Adventssonntag, dem 28. Novem-ber 2010, laden wir in altbewährter

1. Jahrgang | 20. November 2010 13

M i c h a e l B O T eA m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

VERANSTALTUNGSTIPPS STADT ZEITZ NoVEMBER u. DEZEMBER 2010

NoVEMBER 2010

Samstag, 20. November 2010

20.00 Uhr Green island Pub WHISKY-TASTING (Einsteiger)

Sonntag, 21.November

10.00 Uhr Green island Pub WHISKY-FRÜHSTÜCK (Auchentoshan/Bowmore)

Donnerstag, 25. November 2010

19.00 Uhr stadtbibliothek „martin luther“ Zeitz „Einmal zu Fuß um die Welt“ mit WORLDRUNNER Robby Clemens

20.00 Uhr theater Zeitz im Capitol „My fair Lady“ Musical von Frederic Loewe Landesbühne Sachsen

Freitag, 26. November 2010

18.00 Uhr Zeitz, 8. Grundschule, raum 44 130. Stiftungsfest zur Vereinsgründung des Vereins

für Briefmarkenkunde Zeitz von 1880 e.V.

Samstag, 27. November 2010

10.30 Uhr theatermuseum im Franziskanerkloster Zeitz Eröffnung der Dr.-Jürgen-Heymer-Galerie mit einem Matinee-Programm

18.00 Uhr Zeitz, Ot Kayna, Zettweil Posaunenblasen

19.30 Uhr Hyzet – Kultur- und Kongresszentrum Herbstball des Tanzclubs „Grün-Weiß Zeitz e.V.“

20.00 Uhr theater Zeitz im Capitol „Best of“- Programm Zwinger Trio mit Tom Pauls, Jürgen „Josef“ Haase & Peter „Harald“ Kube

19.00 Uhr schlosspark moritzburg Zeitz Himmelsbeobachtung

Sonntag, 28. November 2010

13.00 Uhr Zeitz, Ot Kayna 21. Weihnachtsmarkt

16.00 Uhr stephanskirche Zeitz Chorkonzert mit den Rostow-Don-Kosaken

18.00 Uhr Neues theater Kürbiskern Zeitz „Die merkwürdigen Abenteuer des kleinen Fis“ für Leute von 7 bis 80 Jahre, von und mit G. Grohs

Montag, 29. November 2010

KulturVilla Kolorit Beginn der Märchenwoche

Dienstag, 30. November 2010

20.00 Uhr Green island Pub IN HARMONY (Zeitzer Erfolgstrio)

DEZEMBER 2010

Donnerstag, 2. Dezember 2010

18.00 Uhr Gewandhaus-Galerie in der tourist-information Zeitz Eröffnung der Fotoausstellung: Frank Wäschle – „Women are beautiful“

Freitag, 3. Dezember 2010

20.00 Uhr theater Zeitz im Capitol Weihnachtskonzert mit der beliebten Lied- und

Konzertsängerin Eva Lind

20.00 Uhr Green island Pub WHISKY-TASTING (Island Hopping)

Freitag, 3. Dezember – Sonntag, 19. Dezember 2010

stadt Zeitz Weihnachtsmarkt

Samstag, 4. Dezember 2010

Zeitz, Ot Nonnewitz Weihnachtsmarkt

14.00 Uhr Zeitz, Ot theißen Weihnachtsmarkt mit Programmen der Kinderta-

gesstätte „Kleine Maulwürfe“, der Grundschule, den Blue White Sisters usw.

19.30 Uhr Zeitz, Ot Würchwitz, Weingut Hubertus triebe „Filmische Weih(n)-Nacht“

20.00 Uhr Green island Pub WHISKY-TASTING (zwischen Highlands und Speyside)

Sonntag, 5. Dezember 2010

13.00 Uhr stadt Zeitz – verkaufsoffener Sonntag

15.00 Uhr rathaus Zeitz, Friedenssaalund Weihnachtskonzerte der Kreismusikschule Burgen-17.00 Uhr landkreis „Anna Magdalena Bach“ Zeitz

15.00 Uhr theater Zeitz im Capitol „Hänsel und Gretel“ Märchenoper mit der Landesbühne Sachsen Oper nach Engelbert Humperdinck Dienstag, 7. Dezember 2010

20.00 Uhr Green Island Pub Livemusik TOWNSFOLK (Irish Folk)

Mittwoch, 8. Dezember 2010 19.30 Uhr Hyzet – Kultur- und Kongresszentrum Weihnachten mit Maxi Arland & Gäste

Freitag, 10. Dezember 2010

20.00 Uhr theater Zeitz im Capitol Ü30 Party Musikmix aus den 70er und 80er Jahren mit Schlager und aktuelle Hits

20.00 Uhr Green island Pub WHISKY-TASTING (Einsteiger)

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A m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

14 1. Jahrgang | 20. November 2010

M i c h a e l B O T e

Samstag, 11. Dezember 2010

19.30 Uhr michaeliskirche Zeitz Weihnachtsoratorium von Johann Sebastian Bach für Chor, Solisten und Orchester

20.00 Uhr theater Zeitz im Capitol Fips Asmussen „Lacher nonstop“ mit der Institution in Sachen Humor

20.00 Uhr Green island Pub WHISKY-TASTING (Irland)

Sonntag, 12. Dezember 2010

Zeitz, Ot Geußnitz13.00 Uhr Weihnachtsmarkt14.00 Uhr Chorkonzert in der Kirche

15.30 Uhr saal des dorfgemeinschaftshauses Weihnachtsmärchen

14.00 Uhr Zeitz, Ot Würchwitz Weingut Hubertus Triebe „Glühwein-Nachmittag“ im Advent

15.00 Uhr theater Zeitz im Capitol „Alice im Wunderland“ Kindertheater mit der Landesbühne Sachsen-Anhalt

18.00 Uhr Neues theater Kürbiskern Zeitz „Ich sag’s gleich, ich war’s nicht“ clack Theater Ralf Richter

Dienstag, 14. Dezember 2010

20.00 Uhr Green island Pub Livemusik mit ZANE CHARRON (Gitarrist aus Florida)

Mittwoch, 15. Dezember 2010

20.00 Uhr theater Zeitz im Capitol Winter-Variete 2010 Internationales Showprogramm mit Artistik, Comedy und Travestie

Donnerstag, 16. Dezember 2010

16.30 Uhr Zweigbibliothek „martin luther“ Zeitz in den Räumen der Volkssolidarität Treff über 50 „Sternstunden – Kulturgeschichte zur Weihnachtszeit“ Legenden und Wissenswertes zu den Bräuchen

vom Nikolaus über den Adventskranz bis hin zu den Heiligen Drei Königen mit Matthias Prasse

18.00 Uhr Neues theater Zeitz Kürbiskern Weihnachtskonzert

20.00 Uhr theater Zeitz im Capitol Winter-Variete 2010 Internationales Showprogramm mit Artistik, Comedy und Travestie

Freitag, 17. Dezember 2010 20.00 Uhr theater Zeitz im Capitol Winter-Variete 2010 Internationales Showprogramm mit Artistik, Comedy und Travestie

20.00 Uhr Green Island Pub WHISKY-TASTING (Raritäten)

Samstag, 18. Dezember 2010 15.00 Uhr stephanskirche Zeitz Konzert mit dem Streichorchester der Kreismusik-

schule Burgenlandkreis „Anna Magdalena Bach“ Zeitz20.00 Uhr theater Zeitz im Capitol Winter-Variete 2010 Internationales Showprogramm mit Artistik, Comedy und Travestie20.00 Uhr Green island Pub WHISKY-TASTING (Skye-Gesichter einer Insel) Sonntag, 19. Dezember 2010 13.00 Uhr stadt Zeitz – verkaufsoffener Sonntag

18.00 Uhr theater Zeitz im Capitol Ballett „Aschenputtel“ Benefizveranstaltung für UNICEF20.00 Uhr Green island Pub WHISKY-FRÜHSTÜCK (Weihnachts-Special) Dienstag, 21. Dezember 201020.00 Uhr Green island Pub Livemusik mit ACOUSTIC VIBRATIONS (Michael Gabriel/Schottland)

Samstag, 25. Dezember 2010 10.00 Uhr Zeitz, Ot Geußnitz, sportlerheim Frühschoppen

15.00 Uhr theater Zeitz im Capitol „Drei Haselnüsse für Aschenbrödel“ Musical für die ganze Familie von Christian Berg

Freitag, 31. Dezember 2010 19.30 Uhr Neues theater Zeitz Kürbiskern Silvesterfeier mit Bufett 20.00 Uhr Zeitz, Geußnitz, saal im dorfgemeinschafts-

haus Silvestertanz

SPoRT

Freitag, 26. November 2010

20.00 Uhr – schwimmhalle Zeitz01.00 Uhr Nachtschwimmen mit Livemusik von Schwanethal & Co.

Samstag, 27. November 201014.00 Uhr ernst-thälmann-stadion Zeitz 1. FC ZEITZ – TSV 1919 Leuna (Punktspiel)

Sonntag, 5. Dezember 20108.30 Uhr Zeitz, Vater-Jahn-turnhalle 20. „Also“-Jugendfußballturnier Anstoß: 9.00 Uhr

Samstag, 18. Dezember 2010 14.00 Uhr sporthalle der berufsbildenden schulen Hallenturnier des 1. FC Zeitz

Sonntag, 19. Dezember 201016.00 Uhr sporthalle der berufsbildenden schulen Zeitz 4. Zeitzer Turngala

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1. Jahrgang | 20. November 2010 15

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Geschäftsführer

Jörg Stolper

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Erika FischerVorsitzende

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Herzlich willkommen zum „Tag des offenen Hauses“

Am 7. Dezember 2010 von 13 bis 18 Uhr kann man sich im „Haus Zeitzblick“ (K.-Niederkirchner-Str. 38, Zeitz) von seniorengerechten, barrierearmen Kleinstwohnungen über-zeugen und in weihnachtlicher Atmosphäre Roster, Glühwein, Kaffee und Stollen schmecken lassen.

AUSSTELLUNGEN

Museum Schloss Moritzburg dauerausstellungen Kinderwagen – Kinderjahre Zeit der Herzöge

sonderausstellung bis 27. Februar 2011 „Nicht an Worten, an Taten kennet sie“ Bilder zum Thema: Martin Luther in unserer Zeit

seit 14. November 2010 „Das Fachwerkhaus“ Fotografien, Modelle und Projekte von Carlo Böttger, Ro-

semarie Kreil, Hans-Dietmar Munzert, Lutz Scherf, Peter Schröter und den Sporaer Heimat-Kids. Die Ausstellung wird ergänzt durch historische Ansichten von Zeitz aus dem 19. Jahrhundert.

Kunst- und Museumspädagogisches Zentrum „Johannes lebek“ im torhaus vom schloss moritzburg bis 29. April 2011 „Johannes Lebek und das grafische Kabinett“

bis 3. dezember 2010 Rudolstädter Medianbibel mit Lutherautographen „Zwischen Rom und Eisleben, Halle und Augsburg, Jena

und Rudolstadt. Reformationsgeschichte aus erster Hand“

Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz, Literaturgalerie bis 31. dezember 2010 „Bilder von Silvia Greim-Assam“

Gewandhaus-Galerie in der Tourist-Information Zeitz bis 26. November 2010 „Malerei und Grafik“ von Rita Hilpert, Freyburg Motive aus dem Burgenlandkreis

ab 3. dezember 2010 Fotoausstellung Frank Wäschle – „Women are beautiful“

Franziskanerkloster dauerausstellung „Theaterausstellung im Soziokulturellen und Theaterzent-

rum Zeitz des Kultur-, Kunst- und Theatervereins der Stadt Zeitz e.V.“, gefördert durch die Bundesstiftung Kultur

Amtsgericht Zeitz bis 30. November 2010 „Karikatur trifft Romantik“ 2 unterschiedliche Strömungen des 19. Jahrhunderts aus

der Sammlung des leitenden Oberstaatsanwalts Wolfgang Lührs, Generalstaatsanwaltschaft Naumburg

Tipps

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A m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

16 1. Jahrgang | 20. November 2010

M i c h a e l B O T e

AMTLIcHE BEKANNTMAcHUNGEN DER STADT ZEITZ

Öffentliche Ausschreibung

die stadt Zeitz beabsichtigt folgende befristete einstellungen:

3 Staatlich anerkannte Erzieher/innen

1 erzieher/in mit 30 Wochenstunden befristet bis zum 31. 07. 2012

(Zusatzqualifikation zum Heilpädagogen/zur Heilpädagogin erwünscht)

1 erzieher/in mit 30 Wochenstunden zur Krankheitsvertretung, längstens bis zum 31. 07. 2012

1 erzieher/in mit 25 Wochenstunden befristet bis 31. 07. 2011

NAcHRUF

Peter Zimmermann

geboren 15. April 1940 verstorben 8. Oktober 2010

Mit Bedauern haben wir vom Tod des langjährigen Stadt-ratsmitglieds und Ratsvorsitzenden Peter Zimmermann erfahren. Wir wünschen seinen Angehörigen viel Kraft in dieser schweren Zeit und trauern gemeinsam um ihn. In seinem Wirken im Zeitzer Stadtrat war er stets für das In-teresse der Stadt aktiv.

gez. Der Oberbürgermeister und der Stadtrat

NAcHRUF

Am 7. 11. 2010 verstarb unsere langjährige Mitarbeiterin, Frau

Inge Martin

Wir verlieren mit ihr eine pflichtbewusste und geschätzte Kollegin.

Ihren Angehörigen versichern wir unser aufrichtiges Bei-leid.

Dr. Kunze Personalrat MitarbeiterOberbürgermeister Stadt Zeitz der Bäderein- richtungen Stadt Zeitz

Aufgaben:Der Erzieherin/Dem Erzieher ob-liegt die Erfüllung eines eigen-ständigen alters- und entwick-lungsspezifischen Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauf-trages im Rahmen einer auf die Förderung der Persönlichkeit des Kindes orientierten Ge-samtkonzeption. Sie/Er soll die Gesamtentwicklung des Kindes altersgerecht fördern und durch allgemeine und erzieherische Hil-fen und Bildungsangebote die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes anregen, seine Gemeinschaftsfähigkeit för-dern und Benachteiligungen ausgleichen.

– Arbeit mit dem Kind und der Gruppe– Planung sowie durchführung gezielter Aktionen und Anlei-

tung zu freiem spiel und beschäftigung– Zusammenarbeit mit eltern und anderen einschlägigen insti-

tutionen

Voraussetzungen:Die Bewerberin/Der Bewerber muss eine abgeschlossene Ausbildung als Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher oder als Diplom-Sozialpädagogin/Diplom-Sozialpädagoge haben. Zusatzqualifikationen sind erwünscht. Aufgrund der Tätigkeit ist bei Einstellung ein Nachweis über die Impfung Hepatitis A und die Imp-fung oder Immunität hinsichtlich Masern, Mumps, Röteln, Windpo-cken und Keuchhusten vorzulegen. Bei Einstellung ist eine gültige Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 42/ § 43 IfSG (Infekti-onsschutzgesetz) nachzuweisen.

Die Eingruppierung erfolgt nach der tarifvertraglichen Regelung für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst in der Entgeltgruppe S 6 TVöD (§ 17 TVÜ-VKA). Ihre vollständigen bewerbungsunterlagen richten Sie bitte un-ter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit bis spätestens zum 4. 12. 2010 an die

Stadt ZeitzFachbereich Zentrale Dienste – Sachgebiet PersonalVermerk: Bewerbung Erzieher/inPostfach 14 20 06694 Zeitz

Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehen, wer-den nicht übernommen. Eine Rücksendung der Bewerbungsunter-lagen auf Kosten der Stadt Zeitz kann leider nicht erfolgen. Bewer-bungsunterlagen können vom Bewerber/von der Bewerberin binnen eines Monates nach Verfahrensabschluss auf eigene Kosten zurück-gefordert oder abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden nicht zurückgeforderte oder nicht abgeholte Unterlagen vernichtet.

Zeitz, den 10. 11. 2010

dr. KunzeOberbürgermeister

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1. Jahrgang | 20. November 2010 17

M i c h a e l B O T eA m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

Friedhofssatzung der Stadt Zeitz

Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat aufgrund §§ 6 Abs. 1 und 44 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 5. 10. 1993 in der jeweils gültigen Fassung (GVBl. LSA S. 383) in seiner Sitzung am 11. 11. 2010 folgende Satzung beschlossen:

i. Allgemeine Vorschriften § 1 – Geltungsbereich § 2 – Friedhofszweck § 3 – Schließung und Entwidmung

ii. Ordnungsvorschriften § 4 – Öffnungszeiten § 5 – Verhalten auf dem Friedhof § 6 – Dienstleistungserbringer

iii. bestattungsvorschriften § 7 – Allgemeines § 8 – Beschaffenheit von Särgen § 9 – Ausheben der Gräber § 10 – Ruhezeit § 11 – Umbettungen

iV. Grabstätten § 12 – Allgemeines § 13 – Reihengrabstätten § 14 – Wahlgrabstätten § 15 – Beisetzung von Aschen § 16 – Ehrengrabstätten

V. Gestaltung der Grabstätten § 17 – Allgemeine Gestaltungsgrundsätze § 18 – Wahlmöglichkeit

Vi. Grabmale und bauliche Anlagen § 19 – Zustimmungserfordernis § 20 – Anlieferung § 21 – Standsicherheit § 22 – Unterhaltung § 23 – Entfernung

Vii. Herrichtung und Pflege der Grabstätten § 24 – Allgemeines § 25 – Vernachlässigung

Viii. trauerfeiern § 26 – Trauerfeiern iX. schlussvorschriften § 27 – Alte Rechte § 28 – Haftung § 29 – Gebühren § 30 – Ordnungswidrigkeiten § 31 – Inkrafttreten

I.Allgemeine Vorschriften

§ 1Geltungsbereich

(1) Diese Friedhofssatzung gilt für die im Gebiet der Stadt Zeitz gelege-nen und von ihr verwalteten Friedhöfe

(2) Dazu zählen folgende Friedhöfe: 1. Friedhof Ortsteil Geußnitz 2. Friedhof Ortsteil Kayna 3. Friedhof Ortsteil Luckenau 4. Friedhof Ortsteil Mahlen

§ 2Friedhofszweck

(1) Die Friedhöfe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Zeitz. Sie die-nen der Bestattung aller Personen, die bei ihrem Ableben Einwoh-ner der Stadt Zeitz waren oder ein Recht auf Beisetzung in einer be-stimmten Grabstätte besaßen.

(2) Die Bestattung anderer Personen bedarf einer Ausnahmegenehmi-gung durch die Stadtverwaltung Zeitz.

Neue Toilettenanlage im Gewandhaus

Betreiber gesucht

Im Gewandhaus am Altmarkt wird in den ehemaligen Räumen des Eigenbetriebes Abwasser der Stadt Zeitz eine Toilettenan-lage entstehen. Derzeit befindet sich die Anlage noch im Bau. Die Arbeiten sollen Anfang Dezember abgeschlossen sein. In der neuen Toilettenanlage ist ein Behinderten- sowie ein Da-men- und Herren-WC vorgesehen. Außerdem soll ein Wickel-raum entstehen. Die Toilettenanlage wird von außen durch die „Gewandhausgasse“ erreichbar sein. Dieser Durchgang wird noch behindertengerecht ausgebaut.

Nach Fertigstellung der neuen Toilettenanlage kann diese von einem Pächter betrieben werden. Dieser muss die Anlage säu-bern und wird die Einnahmen aus dem Betrieb behalten.

Bereits jetzt können sich Interessenten an den Fachbereich Recht und Ordnungswesen, Sachgebiet Sicherheit und Ord-nung, Altmarkt 1, 06712 Zeitz bei Frau Röhming unter Tel. 03441/83240, Fax. 03441/83267 wenden, um sich über die Betreibung zu informieren.

Verkauf einer ToilettenanlageDie Stadt Zeitz bietet eine Toilettenanlage der Firma Hering-Bau zum Zeitwert an. Die WC-Anlage vom Typ 2300 wurde im Jahr 1991 angeschafft und bis zur Umgestaltung des jet-zigen Standortes im Jahr 2003 als öffentliche Toilettenanlage genutzt.

Die WC-Anlage besitzt ein Pissoire, eine Herren-, Damen- und eine Behindertentoilette mit je einem Waschbecken.

Der dazugehörige Technikraum muss überholt werden. Da die-ser Toilettentyp noch hergestellt wird, ist die Inbetriebnahme kein Problem.

Auskunft erteilt: Stadt Zeitz

Fachbereich Recht und OrdnungswesenSachgebiet Sicherheit und Ordnung

Ansprechpartner Frau RöhmingTel. 03441 - 83 240, Fax. 03441 - 83 267

E-Mail: [email protected]

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hauer, Steinmetze, Gärtner, Bestatter und sonstige vergleichbare Tä-tigkeiten auf Friedhöfen).

(2) Um eine Kontrolle der Einhaltung der den Dienstleistungserbringern obliegenden Verpflichtungen (Verweis auf Ordnungsvorschriften) zu ermöglichen sowie die Erfassung der Gebührenpflichtigen sicher-zustellen, ist der Stadtverwaltung Zeitz die Erbringung von Dienst-leistungen auf dem Friedhofsgelände vor Beginn unter Angabe des beabsichtigten Zeitpunktes der Arbeitsaufnahme (Name und Adresse des Dienstleistungserbringers sowie des Auftraggebers, beabsichtig-ter Termin und Dauer, geplante/durchgeführte Arbeiten) mitzutei-len.

(3) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dür-fen auf dem Friedhof nur an den von der Stadtverwaltung Zeitz ge-nehmigten Stellen gelagert werden. Bei Beendigung der Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Gewerblich genutzte Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen des Friedhofs gereinigt werden. § 5 Abs. 3 Buchstabe c) gilt entsprechend.

(4) Den Anordnungen der Stadtverwaltung Zeitz ist Folge zu leisten. Die Ausübung der Tätigkeit auf dem Friedhofsgelände kann dem Dienst-leistungserbringer durch die Stadtverwaltung Zeitz begrenzt oder unbegrenzt durch Bescheid untersagt werden, wenn der Dienst-leistungserbringer gegen die Vorschriften dieser Friedhofssatzung in grober bzw. besonders grober Weise verstößt oder den Anord-nungen der Stadtverwaltung Zeitz im Einzel- oder Wiederholungsfall nicht nachkommt.

III.Bestattungsvorschriften

§ 7Allgemeines

(1) Bestattungen sind unverzüglich nach Beurkundung des Sterbefalls bei der Stadtverwaltung Zeitz anzumelden. Der Anmeldung sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen. Wird eine Beisetzung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte/Urnengrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen. Bei Feuerbestattungen ist gleichzeitig die Art der Beisetzung festzulegen.

(2) Die Stadtverwaltung Zeitz setzt Ort und Zeit der Bestattung fest. Bestattungen und Einäscherungen sollen in der Regel spätestens in-nerhalb von acht Tagen nach Eintritt des Todes erfolgen. Leichen, die nicht binnen 14 Tagen nach Eintritt des Todes, und Aschen, die nicht binnen 3 Monaten nach der Einäscherung beigesetzt sind, werden auf Kosten des Bestattungspflichtigen von Amts we-gen in einer Reihengrabstätte/Urnenreihengrabstätte beigesetzt.

§ 8beschaffenheit von särgen

(1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Für die Bestattung sind zur Vermeidung von Umweltbelastungen nur Särge aus leicht abbaubarem Material (z. B. Vollholz) erlaubt, die keine PVC-, PCP, formaldehydabspaltenden, nitrozellulosehaltigen oder sonstigen umweltgefährdenden Lacke und Zusätze enthalten. Entsprechendes gilt für Sargzubehör und -ausstattung. Die Kleidung der Leiche soll nur aus Papierstoff und Naturtextilien bestehen. Auch Überurnen, die in der Erde beigesetzt werden, müssen aus leicht abbaubarem, umweltfreundlichem Material bestehen.

(2) Die Särge sollen höchstens 2,10 m lang, 0,72 m hoch und im Mit-telmaß 0,75 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Stadtverwaltung Zeitz bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen.

(3) Für die Beisetzung in vorhandenen Grüften sind nur Metallsärge oder Holzsärge mit Metalleinsatz zugelassen, die luftdicht verschlos-sen sind. Das Öffnen und Schließen der Grüfte hat nur durch einen zugelassenen Steinmetz zu erfolgen.

§ 9Ausheben der Gräber

(1) Die Gräber werden von einem von der Stadtverwaltung Zeitz zu be-stellenden Totengräber bzw. durch einen Dienstleister, der nach § 6 befähigt ist, auf Kosten des Verfügungsberechtigten bzw. des Nut-zungsberechtigten ausgehoben und wieder verfüllt.

(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m.

(3) Die Gräber für Erdbeisetzungen müssen voneinander durch mindes-tens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein.

§ 3schließung und entwidmung

(1) Friedhöfe, Friedhofsteile und einzelne Grabstätten können aus wich-tigem öffentlichem Interesse geschlossen oder entwidmet werden. Durch Schließung wird die Möglichkeit weiterer Beisetzungen aus-geschlossen. Durch die Entwidmung verliert der Friedhof seine Ei-genschaft als öffentliche Bestattungseinrichtung. Besteht die Absicht der Schließung, so werden keine Nutzungsrechte mehr erteilt oder wieder erteilt.

(2) Die Absicht der Schließung, die Schließung selbst und die Entwid-mung sind jeweils öffentlich bekanntzumachen.

(3) Die Stadtverwaltung Zeitz kann die Schließung verfügen, wenn kei-ne Rechte auf Bestattung entgegenstehen.

(4) Die Stadtverwaltung Zeitz kann die Entwidmung verfügen, wenn alle Nutzungsrechte und Ruhezeiten abgelaufen sind.

(5) Soweit zur Schließung oder Entwidmung Nutzungsrechte aufgeho-ben oder im Einvernehmen mit den Berechtigten abgelöst werden sollen, sind unter ersatzweiser Einräumung entsprechender Rechte auch Umbettungen ohne Kosten für den Nutzungsberechtigten möglich.

II. ordnungsvorschriften

§ 4 Öffnungszeiten

(1) Die Friedhöfe sind während der an den Eingängen bekanntgege-benen Zeiten für den Besuch geöffnet. Friedhöfe, die nachts nicht verschlossen werden, sind bis zum Einbruch der Dunkelheit zu ver-lassen.

(2) Die Stadtverwaltung Zeitz kann das Betreten aller oder einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen.

§ 5Verhalten auf dem Friedhof

(1) Alle Personen haben sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes und der Achtung der Persönlichkeitsrechte der Angehörigen und Be-sucher entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen der Stadtver-waltung Zeitz sind zu befolgen.

(2) Kinder unter 10 Jahren dürfen die Friedhöfe nur in Begleitung und unter Verantwortung Erwachsener betreten.

(3) Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet, a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art und Sportgeräten (z. B. Roll-

schuhen, Inlineskater) zu befahren, ausgenommen sind Kinder-wagen und Rollstühle sowie Fahrzeuge der Stadtverwaltung Zeitz und der Dienstleister, wenn diesen das Befahren durch die Stadtverwaltung Zeitz gestattet wurde,

b) der Verkauf von Waren aller Art, insbesondere Kränze und Blu-men sowie das Anbieten von Dienstleistungen,

c) an Sonn- und Feiertagen, werktags außerhalb der Öffnungszei-ten oder in der Nähe einer Bestattung Arbeiten auszuführen,

d) die Erstellung und Verwertung von Film-, Ton-, Video- und Foto-aufnahmen, außer zu privaten Zwecken,

e) Druckschriften zu verteilen, f) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen ab-

zulagern, g) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunrei-

nigen oder zu beschädigen, Einfriedungen und Hecken zu über-steigen und Rasenflächen (soweit sie nicht als Wege dienen), Grabstätten und Grabeinfassungen zu betreten,

h) zu lärmen und zu spielen, zu essen und zu trinken sowie zu la-gern,

i) Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenführhunde. Die Stadtverwaltung Zeitz kann Ausnahmen zulassen, soweit sie

mit dem Zweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm verein-bar sind.

(4) Totengedenkfeiern und alle nicht mit einer Bestattung zusammen-hängenden Veranstaltungen bedürfen der Genehmigung der Stadt-verwaltung Zeitz. Die Genehmigung ist mindestens 7 Tage vor der Gedenkfeier bzw. der Veranstaltung bei der Stadtverwaltung Zeitz zu beantragen.

§ 6

dienstleistungserbringer(1) Jegliche Arbeiten auf dem Friedhofsgelände dürfen nur von Dienst-

leistern erbracht werden, deren Gewerbe oder Beruf Leistungen beinhalten, welche im Friedhofswesen anfallen (insbesondere Bild-

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§ 10ruhezeit

(1) Die Ruhezeit für Leichen beträgt auf allen Friedhöfen 25 Jahre.(2) Die Ruhezeit für Aschen beträgt auf allen Friedhöfen 20 Jahre.(3) Die Frist beginnt am Tag der Beisetzung und wird nicht durch eine

Umbettung erneut in Gang gesetzt.

§ 11Umbettungen

(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. (2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der

sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Stadtverwaltung Zeitz. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen ei-nes wichtigen Grundes erteilt werden. Umbettungen innerhalb des Stadtgebiets sind in den ersten 5 Jahren der Ruhezeit nur bei Vorlie-gen eines dringenden öffentlichen Interesses zulässig. Umbettungen aus einer Reihengrabstätte/Urnenreihengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte/Urnengrabstätte sind innerhalb des Stadtgebiets nicht zulässig. § 3 Abs. 5 bleibt unberührt.

(3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder Aschen-reste können mit vorheriger Zustimmung der Stadtverwaltung Zeitz auch in belegte Grabstätten aller Art umgebettet werden.

(4) Alle Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist jeder Angehörige des Verstorbenen mit Zustimmung des Verfügungsbe-rechtigten bzw. des jeweiligen Nutzungsberechtigten der Grabstätte. In den Fällen des § 25 Abs.1 und bei Entziehung von Nutzungsrechten gem. § 25 Abs. 1 können Leichen oder Aschen, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, von Amts wegen in Reihengrabstätten/Urnenrei-hengrabstätten umgebettet werden.

(5) Alle Umbettungen werden vom Totengräber bzw. durch einen Dienstleistungserbringer, der nach § 6 befähigt ist, durchgeführt. Die Stadtverwaltung Zeitz bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung.

(6) Neben der Zahlung der Gebühren für die Umbettung haben die Antragsteller Ersatz für die Schäden zu leisten, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung zwangsläufig ent-stehen.

(7) Der Ablauf der Ruhe- und der Nutzungszeit wird durch eine Umbet-tung nicht unterbrochen oder gehemmt.

(8) Leichen und Aschen zu anderen als zu Umbettungszwecken wieder-auszugraben, bedarf einer behördlichen oder einer richterlichen An-ordnung.

IV.

Grabstätten

§ 12Allgemeines

(1) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofträgers. An ihnen kön-nen Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden.

(2) Die Grabstätten werden unterschieden in a) Reihengrabstätten b) Wahlgrabstätten c) Urnenreihengrabstätten d) Urnenwahlgrabstätten e) anonyme Urnenreihengrabstätten f) Ehrengrabstätten Es besteht kein Anspruch auf Verleihung oder Wiedererwerb von

Nutzungsrechten an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte, an Wahlgrabstätten, an Urnenwahlgrabstätten, an Ehrengrabstätten oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung.

§ 13

reihengrabstätten (1) Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbeisetzungen, die der Rei-

he nach belegt und erst im Todesfalle für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden abgegeben werden. Verfügungsberechtigter ist der Empfänger der Grabanweisung.

(2) Es können eingerichtet werden Reihengrabfelder für Verstorbene a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr b) Reihengrabfelder für Verstorbene vom vollendeten 5. Lebensjahr

ab.(3) In jeder Reihengrabstätte darf nur eine Leiche beigesetzt werden.

Ausnahmen können bei gleichzeitig verstorbenen Familienangehöri-gen zugelassen werden.

(4) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeiten wird 2 Monate vorher öffentlich und durch ein Hinweisschild auf dem betreffenden Grabfeld bekanntge-macht.

§ 14Wahlgrabstätten

(1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbeisetzungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird. Der Wiedererwerb eines Nutzungsrechts ist nur auf Antrag und nur für die gesamte Wahlgrabstätte möglich. Die Stadtverwaltung Zeitz kann Erwerb und Wiedererwerb von Nutzungsrechten an Wahl-grabstätten ablehnen, insbesondere wenn die Schließung gem. § 3 beabsichtigt ist.

(2) Es werden unterschieden ein- und mehrstellige Grabstätten als Ein-fachgräber.

(3) Nutzungsberechtigter ist der Erwerber der Grabstätte. Das Nutzungs-recht entsteht nach Zahlung der fälligen Gebühr mit Aushändigung der Verleihungsurkunde.

(4) Auf den Ablauf des Nutzungsrechts wird der jeweilige Nutzungsbe-rechtigte 3 Monate vorher schriftlich – falls er nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln ist, durch eine öffentliche Bekannt-machung und durch einen 3-monatigen Hinweis auf der Grabstätte – hingewiesen.

(5) Eine Beisetzung darf nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungs-zeit nicht übersteigt oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit wieder erworben worden ist.

(6) Der Erwerber ist der Nutzungsberechtigte. Er kann seine Rechte mit Genehmigung der Stadtverwaltung Zeitz einem beisetzungsberech-tigten Angehörigen übertragen oder – bei einer nicht belegten Grab-stätte – der Stadtverwaltung Zeitz gegenüber auf die Rechte verzich-ten.

Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Erwerber für den Fall seines Ablebens aus dem in Satz 2 genannten Personen-kreis seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen, der erst zum Zeit-punkt des Todes des Übertragenden wirksam wird. Beim Ableben des Nutzungsberechtigten geht das Nutzungsrecht, sollte keine andere Regelung getroffen sein, in nachstehender Reihenfolge auf die Ange-hörigen mit deren Zustimmung über:

a) auf den überlebenden Ehegatten/die Ehegattin bzw. den einge-tragenen Lebenspartner, die eingetragene Lebenspartnerin und zwar auch dann, wenn Kinder aus einer früheren Ehe vorhanden sind,

b) auf die ehelichen Kinder, nichtehelichen Kinder und Adoptivkin-der,

c) auf die Stiefkinder, d) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter

oder Mütter, e) auf die Eltern, f) auf die vollbürtigen Geschwister, g) auf die Stiefgeschwister, h) auf die nicht unter a) bis g) fallenden Erben. Innerhalb der einzelnen Gruppen b) bis d) und f) bis h) wird der

älteste Nutzungsberechtigter. Das Nutzungsrecht erlischt, wenn es keiner der Angehörigen des

verstorbenen Nutzungsberechtigten innerhalb eines Jahres seit der Beisetzung übernimmt.

(7) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht nur auf eine Person aus dem Kreis des Abs. 6 übertragen; er bedarf dazu der vorherigen Zustimmung der Stadtverwaltung Zeitz.

(8) Jeder Rechtsnachfolger hat das Nutzungsrecht unverzüglich nach Er-werb auf sich umschreiben zu lassen.

(9) Abs. 6 gilt in den Fällen der Absätze 7 und 8 entsprechend.(10) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friedhofssat-

zung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahl-grabstätte beigesetzt zu werden, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Beisetzungen und über die Art der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden.

(11) Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und zur Pflege der Grabstätte.

(12) Auf das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit verzichtet werden. Ein Verzicht ist nur für die gesamte Grabstätte möglich. Der Verzicht bedarf der Schriftform.

§ 15beisetzung von Aschen

(1) Aschen dürfen beigesetzt werden in a) Urnenreihengrabstätten b) Urnenwahlgrabstätten

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c) anonyme Urnenreihengrabstätten (Urnenhain) d) Wahlgrabstätten- und Ehrengrabstätten(2) Urnenreihengrabstätten sind Aschengrabstätten, die der Reihe nach

belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung einer Asche abgegeben werden. In einer Urnenreihengrabstätte kön-nen zwei Aschen gleichzeitig beigesetzt werden.

(3) Urnenwahlgrabstätten sind Aschengrabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verlie-hen und deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird. Die Zahl der Urnen, die in einer Urnenwahlgrabstätte beigesetzt wer-den können, richtet sich nach der Größe der Aschengrabstätte, zu-lässig sind bis zu 3 Urnen.

(4) In anonymen Urnenreihengrabstätten werden Urnen der Reihe nach innerhalb einer Fläche von 25 cm mal 25 cm je Urne für die Dauer der Ruhezeit beigesetzt. Diese Grabstätten werden nicht gekenn-zeichnet. Sie werden vergeben, wenn dies dem Willen des Verstorbe-nen entspricht.

(5) Soweit sich nicht aus dieser Friedhofssatzung etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Reihengrabstätten und für Wahlgrabstät-ten entsprechend auch für Urnengrabstätten.

§ 16

ehrengrabstättenDie Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstät-ten (einzeln oder in geschlossenen Feldern) obliegt ausschließlich der Stadtverwaltung Zeitz.

V.

Gestaltung der Grabstätten

§ 17 Allgemeine Gestaltungsgrundsätze

Jede Grabstätte ist so herzurichten und zu gestalten und an die Um-gebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird.

§ 18Wahlmöglichkeit

Auf den Friedhöfen werden keine Abteilungen mit besonderen Gestal-tungsvorschriften eingerichtet.

VI.

Grabmale und bauliche Anlagen

§ 19Zustimmungserfordnernis

(1) Die Errichtung, Fundamentierung und jede wesentliche Veränderung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stadtverwaltung Zeitz. Die Zustimmung ist bereits vor der Anferti-gung oder der Veränderung der Grabmale einzuholen. Als wesentli-che Veränderung gelten das Umarbeiten der Form, das Ergänzen von Inschriften, das Verändern der Oberflächenstruktur und das Nieder-legen oder Entfernen von Grabmalen. Auch provisorische Grabmale sind zustimmungspflichtig, sofern sie größer als 15 cm x 30 cm sind. Soweit es zum Verständnis erforderlich ist, kann die Stadtverwaltung Zeitz die Vorlage einer Zeichnung im Maßstab 1:20 mit den erforder-lichen Einzelangaben verlangen.

(2) Die Anträge sind durch die Verfügungsberechtigten bzw. Nutzungs-berechtigten der Grabstätte zu stellen. Der Antragsteller hat bei Rei-hengrabstätten die Grabanweisung vorzulegen, bei Wahlgrabstätten sein Nutzungsrecht nachzuweisen.

(3) Den Anträgen sind zweifach beizufügen: (a) der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maß-

stab 1:10 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung, des Inhalts, der Form und der Anordnung. Ausführungszeichnungen sind einzureichen, soweit es zum Verständnis erforderlich ist.

(b) Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und der Symbole im Maßstab 1:1 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung, des Inhalts, der Form und der Anordnung. Ausführungszeich-nungen sind einzureichen, soweit es zum Verständnis erforder-lich ist.

In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells im Maßstab 1:5 oder das Aufstellen eines Modells in natürlicher Größe auf der Grabstätte verlangt werden.

(4) Die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen baulichen Anlagen bedarf ebenfalls der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stadtverwaltung Zeitz. Die Absätze 1 und 2 gelten entspre-chend.

(5) Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige bau-liche Anlage nicht binnen eines Jahres nach der Zustimmung errich-tet worden ist.

(6) Die nicht zustimmungspflichtigen provisorischen Grabmale sind nur als naturlasierte Holztafeln oder -kreuze zulässig und dürfen nicht länger als 2 Jahre nach der Beisetzung verwendet werden.

(7) Die Zustimmung ist zu versagen, wenn das Grabmal oder die sons-tige bauliche Anlage nicht den Vorschriften dieser Satzung bzw. den Vorschriften im Anhang zu dieser Satzung entspricht.

(8) Wurde vor Aufstellung bzw. vor Änderung eines Grabmals oder ei-ner sonstigen baulichen Anlage die Zustimmung der Stadtverwal-tung Zeitz nicht eingeholt, so kann die Stadtverwaltung Zeitz die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes auf Kosten des Verfügungsberechtigten bzw. Nutzungsberechtigten der Grabstätte verlangen, wenn die Zustimmung nicht nachträglich erteilt werden kann.

§ 20Anlieferung

(1) Beim Liefern von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen sind der Stadtverwaltung Zeitz vor der Errichtung vorzulegen:

a) die Gebührenempfangsbescheinigung, b) der genehmigte Entwurf, c) die genehmigte Zeichnung der Schrift, der Ornamente und der

Symbole.(2) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind so zu liefern,

dass sie von Mitarbeitern der Stadtverwaltung Zeitz vor der Errich-tung überprüft werden können.

§ 21

standsicherheit (1) Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein an-

erkannten Regeln des Handwerks (Richtlinien des Bundesinnungsver-bands des Deutschen Steinmetz-, Stein und Holzbildhauerhandwerks für das Fundamentieren und Versetzen von Grabdenkmälern in der jeweils geltenden Fassung) zu fundamentieren und so zu befestigen, dass sie dauerhaft standsicher sind und auch beim Öffnen benach-barter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können.

(2) In Zweifelsfällen kann die Stadtverwaltung Zeitz vor Aufstellen des Grabmals einen Nachweis über die regelgerechte Fundamentierung und Befestigung durch einen Sachverständigen verlangen.

(3) Satz 1 und 2 gelten für sonstige bauliche Anlagen entsprechend. Die Mindeststärke, die Art der Fundamentierung und der Befesti-gung, insbesondere die Größe und Stärke der Fundamente, be-stimmt die Stadtverwaltung Zeitz gleichzeitig mit der Zustimmung nach § 19. Sie kann überprüfen, ob die vorgeschriebene Funda-mentierung durchgeführt worden ist. Die Wiederbefestigung von Grabmalen bedarf keiner besonderen Genehmigung.

§ 22

Unterhaltung (1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd

in verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich dafür ist der Verfügungsberechtigte bzw. der Nutzungsberechtigte der Grab-stätte.

(2) Ist die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen An-lagen oder Teilen davon gefährdet, sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzuge kann die Stadtverwaltung Zeitz auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z. B. Umlegen von Grabmalen, Absperrungen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zu-stand trotz schriftlicher Aufforderung der Stadtverwaltung Zeitz nicht innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Stadtverwaltung Zeitz berechtigt, dies auf Kosten des Verantwortlichen zu tun oder das Grabmal, die sonstige bau-liche Anlage oder die Teile davon zu entfernen; die Stadtverwal-tung Zeitz ist nicht verpflichtet, diese Sachen aufzubewahren. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt eine öffentliche Bekanntmachung und ein 2-wöchiger Hinweis auf der Grabstätte, bei Reihengrabstätten auf dem Grabfeld. Die Verantwortlichen sind für jeden Schaden haft-bar, der durch Umfallen von Grabmalen oder sonstiger baulicher Anlagen oder durch Abstürzen von Teilen davon verursacht wird.

§ 23entfernung

(1) Grabmale und sonstige bauliche Anlagen dürfen vor Ablauf der Ru-hezeit oder des Nutzungsrechts nur mit vorheriger schriftlicher Zu-

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stimmung der Stadtverwaltung Zeitz von der Grabstätte entfernt werden.

(2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts sind die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen zu entfernen. Sind die Grabma-le oder die sonstigen baulichen Anlagen nicht innerhalb von 3 Mona-ten nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts entfernt, so ist die Stadtverwaltung Zeitz berechtigt, die Grabstätte auf Kosten des Verfügungsberechtigten bzw. Nutzungsberechtigten abräumen zu lassen. Die Stadtverwaltung Zeitz ist nicht verpflichtet, das Grabmahl oder sonstige bauliche Anlagen zu verwahren, sie fallen entschädi-gungslos in die Verfügungsgewalt der Stadtverwaltung Zeitz.

VII.Herrichtung und Pflege der Grabstätten

§ 24Allgemeines

(1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 17 her-gerichtet und dauernd verkehrssicher instand gehalten werden. Ver-welkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulegen. Die Höhe und die Form der Grabhügel und die Art ihrer Gestaltung sind dem Gesamtcharakter des Friedhofs, dem besonderen Charak-ter des Friedhofteils und der unmittelbaren Umgebung anzupas-sen. Die Grabstätten dürfen nur mit Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. Nicht zugelassen sind Pflanzen, insbesondere Bäu-me und großwüchsige Sträucher, die über die zulässigen Maximal-maße für das Grabbeet und die Höhe des aufgestellten Grabmals hinausragen bzw. eine maximale Wuchshöhe von 0,80 m über-schreiten, das Entfernen des Rasens, den jedes Grab umgibt, das Aufstellen von Blumentöpfen oder Schalen sowie die Verwendung von Illuminationselementen (außer Grablichtern) und die sonstige Inanspruchnahme von Friedhofsflächen außerhalb des Grabbeetes. Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist der Verfügungsbe-rechtigte bzw. Nutzungsberechtigte der Grabstätte verantwortlich. Die Verpflichtung erlischt erst mit dem Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts. Abs. 6 bleibt unberührt.

(2) Die Verfügungsberechtigten bzw. Nutzungsberechtigten können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit einen zugelasse-nen Friedhofsgärtner beauftragen. Auch die Stadtverwaltung Zeitz kann die Herrichtung und die Pflege gegen ein von ihr festzuset-zendes Entgelt übernehmen. Sie unterhält und pflegt die Grabstätte jedoch nur solange, als das entrichtete Entgelt ausreicht.

(3) Reihengrabstätten/Urnenreihengrabstätten müssen binnen 6 Monate nach der Beisetzung, Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten binnen 6 Monaten nach dem Erwerb des Nutzungsrechts hergerichtet sein.

(4) Die Stadtverwaltung Zeitz kann verlangen, dass der Verfügungsbe-rechtigte bzw. Nutzungsberechtigte die Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts abräumt.

(5) Die Herrichtung, die Unterhaltung und jede Veränderung der gärtne-rischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich der Stadtverwaltung Zeitz.

(6) Kunststoffe und andere nicht verrottbare Werkstoffe dürfen in Pro-dukten der Trauerfloristik, insbesondere in Kränzen, Trauergebinden und -gestecken nicht verwendet werden. Kleinzubehör wie Blu-mentöpfe, Grablichter, Plastiktüten aus nicht verrottbarem Materi-al sind vom Friedhof zu entfernen oder in den zur Abfalltrennung bereitgestellten Behältern zu entsorgen. Ausgenommen davon sind Kunststoffartikel mit längerem Gebrauchswert wie Steckvasen, Mar-kierungszeichen und Gießkannen. Die Verwendung von Herbiziden und reinem Torf ist nicht gestattet.

§ 25

Vernachlässigung(1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder ge-

pflegt, hat der Verfügungsberechtigte bzw. Nutzungsberechtigte auf schriftliche Aufforderung der Stadtverwaltung Zeitz die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ord-nung zu bringen. Ist der Verfügungsberechtigte bzw. Nutzungsbe-rechtigte nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, ge-nügt eine öffentliche Bekanntmachung und ein 3-wöchiger Hinweis auf der Grabstätte, bei Reihengrabstätten auf dem Grabfeld.

(2) Wird die Aufforderung nicht befolgt, können Reihengrabstätten/Ur-nenreihengrabstätten von der Stadtverwaltung Zeitz abgeräumt, ein-geebnet und eingesät werden. Bei Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrab-stätten kann die Stadtverwaltung Zeitz in diesem Fall die Grabstätten auf Kosten des jeweiligen Nutzungsberechtigten in Ordnung bringen

lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. Vor dem Entzug des Nutzungsrechts ist der jeweilige Nutzungsberechtig-te noch einmal schriftlich aufzufordern, die Grabstätte unverzüglich in Ordnung zu bringen. Ist er nicht bekannt oder nicht ohne weite-res zu ermitteln, hat noch einmal eine entsprechende öffentliche Be-kanntmachung und ein entsprechender 3-wöchiger Hinweis auf der Grabstätte zu erfolgen. In dem Entziehungsbescheid ist der jeweilige Nutzungsberechtigte aufzufordern, das Grabmal und die sonstigen baulichen Anlagen innerhalb von 3 Monaten seit Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheides zu entfernen. Der Verfügungsberechtigte bzw. Nutzungsberechtigte ist in den schriftlichen Aufforderungen, der öffentlichen Bekanntmachung und dem Hinweis auf der Grab-stätte oder dem Grabfeld auf die für ihn maßgeblichen Rechtsfolgen der Sätze 1 und 2 und in dem Entziehungsbescheid auf die Rechts-folgen des § 23 Abs. 2 Satz 2 und 3 hinzuweisen.

(3) Für Grabschmuck gilt § 23 Abs. 2 Satz 2 und 3 entsprechend.

VIII.Trauerfeiern

§ 26trauerfeiern

(1) Die Trauerfeiern können in einem dafür bestimmten Raum, am Gra-be oder an einer anderen im Freien vorgesehenen Stelle abgehalten werden.

(2) Die Aufbahrung des Verstorbenen im Feierraum kann untersagt wer-den, wenn der Verdacht besteht, dass der Verstorbene an einer mel-depflichtigen Krankheit gelitten hat oder wenn Bedenken wegen des Zustandes der Leiche bestehen.

(3) Die Trauerfeiern sollen jeweils nicht länger als 30 Minuten dauern. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Stadtverwal-tung Zeitz.

(4) Jede Musik- und jede Gesangsdarbietung auf den Friedhöfen bedarf der vorherigen Zustimmung der Stadtverwaltung Zeitz.

(5) Die Angehörigen sind dafür verantwortlich, dass die Empfindungen anderer Personen durch Reden oder Darbietungen während der Trauerfeier nicht verletzt werden.

IX.

Schlussvorschriften

§ 27Alte rechte

(1) Bei Grabstätten, über welche die Stadtverwaltung Zeitz bei Inkrafttre-ten dieser Satzung bereits verfügt hat, richten sich die Nutzungszeit und die Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften.

(2) Die vor dem In-Kraft-Treten dieser Satzung entstandenen Nutzungs-rechte von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer werden auf die zwei Nutzungszeiten nach § 14 Abs. 1 oder § 15 Abs. 3 dieser Sat-zung seit Abgabe bzw. Erwerb begrenzt. Sie enden jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Satzung und der Ruhe-zeit der zuletzt beigesetzten Leiche oder Asche.

(3) Im Übrigen gilt diese Satzung.

§ 28Haftung

(1) Die Stadt Zeitz haftet nicht für Schäden, die durch nicht satzungsge-mäße Benutzung der Friedhöfe, ihrer Anlagen und ihrer Einrichtung durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen.

(2) Im Übrigen haftet die Stadt Zeitz nur bei Vorsatz und grober Fahrläs-sigkeit. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen, sind alle Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge-sundheit.

§ 29

GebührenFür die Benutzung der von der Stadt Zeitz verwalteten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Fried-hofsgebührensatzung zu entrichten.

§ 30Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig gemäß des § 6 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. sich als Besucher entgegen § 5 Abs. 1 nicht der Würde des Fried-hofs entsprechend verhält oder Anordnungen der Stadtverwal-tung Zeitz nicht befolgt,

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A m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

22 1. Jahrgang | 20. November 2010

M i c h a e l B O T e

2. entgegen § 5 Abs. 3 a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art und Sportgeräten (z.B.

Rollschuhen, Inlineskatern) ausgenommen Kinderwagen und Rollstühle sowie als Dienstleister die Wege ohne Geneh-migung der Stadtverwaltung Zeitz befährt,

b) Waren aller Art, insbesondere Kränze und Blumen sowie Dienstleistungen verkauft,

c) an Sonn- und Feiertagen, werktags außerhalb der Öffnungs-zeiten oder in der Nähe einer Bestattung Arbeiten ausführt,

d) Film-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen erstellt und verwer-tet, außer zu privaten Zwecken,

e) Druckschriften verteilt, f) Abraum und Abfall außerhalb der dafür bestimmten Stellen

ablagert, g) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen verunrei-

nigt oder beschädigt, Einfriedungen und Hecken übersteigt und Rasenflächen (soweit sie nicht als Wege dienen), Grab-stätten und Grabeinfassungen betritt,

h) lärmt, isst und trinkt, lagert, i) Tiere mitbringt, ausgenommen Blindenführhunde. 3. entgegen § 5 Abs. 4 Totengedenkfeiern und andere mit einer

Bestattung zusammenhängende Veranstaltungen ohne Zustim-mung der Stadtverwaltung Zeitz durchführt,

4. als Dienstleister entgegen § 6 Abs. 3 und 4 Werkzeuge und Ma-terialien unzulässig lagert, nach Beendigung der Arbeiten die Ar-beits- und Lagerplätze nicht wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt oder gewerblich genutzte Geräte an oder in den Wasserentnahmestellen reinigt,

5. entgegen § 19 Abs. 1 und Abs. 3 ohne vorherige Zustimmung Grabmale oder bauliche Anlagen errichtet oder verändert,

6. Grabmale entgegen § 21 Abs. 1 nicht fachgerecht befestigt und fundamentiert,

7. Grabmale entgegen § 22 Abs. 1 nicht in verkehrssicherem Zu-stand hält,

8. Grabmale und bauliche Anlagen entgegen § 23 Abs. 1 ohne vor-herige schriftliche Zustimmung entfernt,

9. Kunststoffe und andere nicht verrottbare Werkstoffe entgegen § 24 Abs. 8 verwendet oder so beschaffenes Zubehör nicht vom Friedhof entfernt oder in den bereitgestellten Behältern ent-sorgt,

10. Grabstätten entgegen § 25 vernachlässigt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro geahndet werden.

§ 31inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Gleichzeitig treten die folgenden Satzungen außer Kraft:• FriedhofssatzungderGemeindeGeußnitzvom27.11.2001• SatzungüberdasFriedhofs-undBestattungsweseninderGemeinde

Luckenau vom 11. 10. 2000.

Zeitz, den 12. 11. 2010

dr. KunzeOberbürgermeister

Amt für landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten süd

müllnerstraße 59 , 06667 Weißenfels

Öffentliche Bekanntmachung

Schlussfeststellung vom 16. 07. 2010

bodenordnungsverfahren: Kayna Aktenzeichen: 42 blK 257Gemarkung: KaynaFlur: 10Flurstück: 162 und 163

Im vorgenannten Bodenordnungsverfahren ergeht hiermit die Schlussfeststellung.

begründung:Die Ausführung des Bodenordnungsplanes im Verfahren AZ: 42 BLK 257 ist bewirkt.

Alle gegenseitigen Verpflichtungen und Ansprüche zwischen den Beteiligten sind unanfechtbar und erledigt. Die Festset-zungen des Bodenordnungsplanes wurden ordnungsgemäß ausgeführt.

Die öffentlichen Bücher wurden entsprechend dem Bodenord-nungsplan berichtigt.

rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Wider-spruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels erhoben werden.

ronneburg – Dienstsiegel –m.d.W.d.G.b.

i m P r e s s U m

Herausgeber: Stadt Zeitz

Verantwortlich für den amtlichen teil: Dr. Volkmar Kunze, Oberbürgermeister

redaktion: Sebastian Nicolai, Tel. 03441 - 8 32 17 E-Mail: [email protected]

Andrea Kipping, Tel. 03441 - 8 33 58 E-Mail: [email protected]

MichaelBOTeA m t s b l A t t d e r s t A d t Z e i t Z

layout und druck: DRUCKHAUS Zeitz, An der Forststraße, 06712 Zeitz Tel. 03441 / 61 62-0, Fax 03441 / 61 62 23 [email protected], www.druckhaus-zeitz.de

Verantwortlich für Anzeigen/beilagen: Druckhaus Zeitz

erscheinung: monatlich, kostenlos an alle Haushalte im Verbreitungsgebiet

Nächster erscheinungstermin: Freitag, 24. Dezember 2010

redaktionsschluss: Dienstag, 14. Dezember 2010

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